.
26 K—
— * — . [. — . ö .
— —
883
.
.
m .
nr, , .
d mn, . w — — 8 . ——
ö . an. . r . 3 ö * 6 6
Anzeige der Cholerafälle.
* 5. .
Ob der Familien · Geschlecht
Wohnung Erkrankte Name
7. 8
Stand Alter oder Gewerbe
(Straße, zugereist, Hausnummer, Stockwerk). und
woher?
Jabl der Bewohner des befallenen Hauses.
wann des Erkrankten
mannlich. weiblich.
Bemerkungen.
Anmerkungen:
8. i Kindern unter 14 Jahren ist Stand oder Gewerbe der
du . bei Personen, die gewöhnlich außerbalb ihrer Wohnung
arbeiten, auch der betreffende Aufenthaltsort, z. B. die Werk⸗
statt, Fabrik, das Bergwerk ꝛc., wo sie arbeiten, zu bemerken.
11. Hier sind wo möglich Andeutungen über Beschaffenheit der
. . der Aborte, des Trinkwessers, der Verkehrs verhält⸗ nisse ꝛc. zu machen.
Die ersten Cholerakranken sind entweder in ihren Wohnun⸗ gen selbst zu isoliren, oder nach einer Krankenanstalt überzu⸗
ren. . Auf das letztere ist namentlich hinzuwirken bei Kranken, welche sich in ungünstigen häuslichen Verhältnissen befinden. Unter Umständen kann es sich empfehlen, den Kranken in der Wohnung zu belassen und die Gesunden aus derselben fortzuschaffen. Zur Unterbringung der letzteren eignen sich am Besten disponible Gebäude auf frei und hoch gelegenen Plätzen, namentlich an solchen Stellen, von denen etwa be⸗ kannt ist, daß sie in früheren Epidemien von der Seuche ver⸗ ont geblieben sind. k . b den Transport der Kranken sind dem öffentlichen Verkehr dienende Fuhrwerke (Droschken ꝛ6 nicht zu benutzen. Hat eine solche Benutzung trotzdem stattgefunden, so ist das Gefährt vor weiterem Gebrauch zu desinfiziren. .
Leichen der an Cholera Gestorbenen sind thunlichst bald aus der Behausung zu entfernen, namentlich dann, wenn für die Aufstellung der Leiche ein gesonderter Raum nicht vor⸗ handen ist ; .
Für Einrichtung von Leichen häusern ist Sorge zu tragen, die Ausstellung der Leichen vor dem Begräbniß zu untersagen, das Leichengefolge möglichst zu beschränken und dessen Eintritt in die Sterbewohnung zu verbieten. Die Beerdigung ist unter Abkürzung der für gewöhnliche Zeiten vorgeschriebenen Fristen thunlichst zu beschleunigen. . ö
Für Ortschaften, welche keinen eigenen Begräbnißplatz be⸗ sitzen, ist erforderlichenfalls ein solchec einzurichten. ;
Sollte sich im Laufe der Epidemie ein Mangel an ärzt⸗ licher Hülfe oder an Medikamenten fühlbar machen, so hat die Orkspolizeibehörde die erforderlichen Anträge zu stellen.
Die Sanität skommissionen haven, auch während die Epi⸗ demie am Orte herrscht, ihre Thätigkeit behufs Ermittelung gesundheitswidriger örtlicher Verhältnisse fortzusetzen.
Sie haben sich persönlich in geeigneter Weise über den Gesundheitszustand der Bewohner in Kenntniß zu erhalten. In Häusern, wo Cholerafälle vorkommen, haben sie nach Maßgabe der anliegenden Instruktion die erforderlichen An= ordnungen und Belehrungen betreffs der Desinfektion der Abgänge sowie der Umgebungen des Kranken oder Ge⸗ storbenen zu geben. Ganz besondere Aufmerksamkeit ist der Desinfektion der Betten und der Leihwäsche des Kranken oder Gestorbenen zu widmen, wobei darauf hinzu⸗ weisen ist, daß geringwerthige Sachen am besten sofort zu verbrennen sind. In keinem Falle ist das Spülen vor. Ge⸗ fäßen und Wäsche, welche mit Cholerakranken in Berührung gekommen sind, an Brunnen oder sonstigen Wasserentnahme⸗ stellen zu gestatten. .
Weder die Ausleerungen der Cholerakranken, noch irgend welche mit solchen Ausleerungen beschmutzte Gegenstände dürfen, abgesehen von dem Transport der letzteren nach Des— infektionsanstalten, aus dem Kranken- (Sterbe⸗) Raum vor ersolgter Desinfektion entfernt werden. =
Es ist dahin zu wirken, daß in den von Cholerakranken benutzten Räumen nicht gegessen oder getrunken wird.
Bei Ausführung dieser Maßregeln ist thunlichst Alles zu vermeiden, was Aufregung oder Beunruhigung in die Be⸗ völkerung hineintragen könnte. Die Bevölkerung muß auf der einen Seite die Ueberzeugung gewinnen, daß die mit der Fürsorge für die öffentliche Gesundheit hetrauten Bevörden mit vollem Ernst und mit voller Hingebung ihre Pflicht thun, auf der anderen Seite aber wird sie sich auch der Erkenntniß nicht verschließen dürfen, daß das, was die Behörden verlangen und anordnen, nicht anderes ist, als was unter allen Voraussetzungen den öffentlichen Gesundheits—⸗ zustand zu heben und zu fördern geeignet ist, und daß ein Jeder, welcher sich der Mäßigkeit und der Reinlichkeit an seinem Körper, wie in seiner Umgebung befleißigt und in Fällen der Erkrankung, insbesondere der Verdauungsorgane, baldigst ärztliche Hülfe in Anspruch nimmt, nicht allein für sich selbst am Besten sorgt, sondern auch die auf das allgemeine Wohl gerichteten Anstrengungen der Behörden am wirksamsten unterstützt. ö
Indem ich vertraue, daß die Sanitätsbehörden den zur Abwehr der Choleragefahr zu treffenden Maßnahmen ihre volle Aufmerksamkeit zuwenden und die Durchführung der⸗
selben auf das strengste beobachten werden, bemerke ich, daß ich über alle beachtenswerthen, insbesondere auf eine Annäherung der Cholera hinweisenden Vorgänge umgehende, den Umstän— den nach telegraphische Berichterstattung erwarte.
Berlin, den 14. Juli 1884.
von Goßler.
An sämmtliche Königliche Regierungs-Präsidenten, bzw. Regierungen und Landdrosteien, sowie an den Königlichen Polizei⸗Präsidenten von Berlin.
Abschrift vorstehenden Erlasses theile ich Ew. ꝛc. zur ge— fälligen Kenntnißnahme ganz ergebenst mit, indem ich bitte, dem Gegenstande auch Ihre besondere Aufmerksamkeit zuzu⸗ wenden.
oon Goßler.
Von den früher Erkrankten Namen der Berstorbenen:
sind gestorben. ....
In struktion für Vornahme der Desinfektion.
1) Die Ausleerungen der Cholerakranken sind won öglich sofort in einem Gefäß aufzufangen, welches eine Karbolsäure⸗ Lösung enthält, die durch Auflösung von 1 Theil sogenannter 100 prozentiger Karbolsaure (Acidum carbolicum depuratum) in 18 Theilen Wasser unter häufigem Umrühren erhalten wird. Die Menge der zur Desinfektion der Ausleerungen zu verwendenden Karbolsäure-Lösung muß mindestens den fünften Theil der ersteren ausmachen. .
2) Mit den Ausleerungen beschmutzte Leib- und Bett⸗ wäsche ist sofort in eine gleiche Lösung hineinzulegen und zum Zweck der Desinfektion 48 Stunden in derselben ein— geweicht bleiben, sodann aber mit Wasser zu spülen.
3) Kleidungsstücke, für welche dieselbe Art der Behand⸗ lung nicht angängig ist, sowie Betten und andere Effelten sind mit heißen Wasserdämpfen zu behandeln. (S. Nr. 6.)
4) Mit den Ausleerungen der Kranken verunreinigte Möbel, Fußboden u. s. w. sind mit trockenen Lappen wieder⸗ holt und gründlich abzureiben, letztere aber zu ver— brennen oder sofort in die vorerwähnte Karbollösung zu legen und nach der Vorschrift ad 2 zu desinfiziren.
5) Alle Personen, welche mit dem Cholerakranken oder seinen Effekten in Berührung gekommen, namentlich aber von den Ausleerungen desselben beschmutzt sind, haben sich, bevor sie wieder mit Menschen in Verkehr treten oder etwas genießen, gründlich zu reinigen und die Hände mit der vor— erwähnten Karbollösung zu waschen. .
6) Zur Ausführung der Desinfektion mittelst heißer Wasserdämpfe sind nur solche Apparate geeignet, in welchen ein fortwährendes Durchströmen von heißen Wasserdämpfen durch den Desinfektionsraum stattfindet und bei welchen die Temperatur der Wasserdämpfe im Desinfektionsraume überall mindestens 100 Grad C. beträgt. Diese Bedingung wird erfüllt, wenn ein in die Oeffnung, durch welche der Dampf den Apparat wieder verläßt, gebrachtes Thermometer die Tem⸗ peratur von 100 Grad C. erreicht, J
Die Zeit, während welcher die zu desinfizirenden Gegen⸗ stände den heißen Wasserdämpfen ausgesetzt werden, darf, bei leicht zu durchdringenden Gegenständen, z. B. Kleidern, nicht weniger als eine Stunde, bei schwer zu durchdringenden Gegenständen nicht weniger als zwei Stunden betragen. Hierbei ist die Zeit nicht mitgerechnet, welche vergeht, his der Bampf, welcher aus dem Desinfektionsraume ausströmt, die Temperatur von 100 Grad C. erreicht hat.. 5.
Der Wasserdampf wird am besten in einem Dampfkessel entwickelt und mittelst einer Röhre in den Desinfektionsraum unten eingeleitet, um ihn oben durch eine Oeffnung, nicht größer als die Zuleitungsröhre, abströmen zu lassen.
Wo ein Bampfkessel fehlt, kann ein größerer Wasch— kessel dienen, über den man ein Holzfaß als Desinfektions— raum stürzt, dessen unterer Boden herausgenommen ist, und dessen oberer Boden zum Ausströmen des Dampfes eine runde Oeffnung hat, in welche ein Thermometer eingesetzt werden kann. Die zu desinfizirenden Gegenstände sind in das Faß zu legen und deren Herabfallen in den Kessel durch Schnüre oder Horden oder auf eine andere Weise zu rer⸗ hindern. Ein solches Faß muß möglichst dicht auf dem Rande des Waschkessels aufsitzen. ö .
7) Wo eine anderweitige genügende Desinfektion nicht a . ist, wie z. B. bei Polstermöbeln, Bett federn, Matratzen, Wagenpolstern und dergl. ist eine Außer⸗-Gebrauch⸗ setzung derselben und dauernde Lüftung an einem warmen, trockenen, vor Regen geschützten Orte durch mindestens 6 Tage in Anwendung zu bringen. Ebenso sind Wohnräume, in denen Cholerakranke gelegen haben, wenn möglich zu räumen und gleichfalls 6 Tage lang zu lüften, damit sie vollständig austrocknen. Eventuell ist das Austrocknen durch Heizen zu unterstützen. ;
8) Gegenstände von geringerem Werthe sind, wenn thunlich, statt sie einer Desinfektion zu unterwerfen, zu ver— brennen.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
erst nach einer Stunde in das Badeschloß zurück.
22 Prinzessin
nehmung der : ꝛ Civilprozeßordnung giebt, steht nach einem Urtheil des Feichsgericht s, V. Civilsenats, vom 7. Juni d. J, ihm in gleicher Weise, mit oder ohne Antrag der Partei, nach freiem Ermessen zu.
Preußen. Berlin, 17. Juli. Se. Maj estät der Kaiser . König nahmen, laut Meldung des W. T. B. aus Gastein, gestern früh das erste Bad und machten darauf gegen 10 Uhr in Begleitung des Flügeladiutanten Prinzen Reuß einen Spaziergang auf der Kaiserpromenade. Auf dem ganzen Wege wurden Se. Majestät von den Kurgästen ehrfurchtsvoll begrüßt; mit dem Statthalter Grafen Thun knüpften Se. Majestät eine kurze Unterredung an und kehrten
— Heute früh ist folgendes Bulletin ausgegeben worden: an nm n . den 17. Juli 1884.
de rer Königlichen Hoheit der ü Wh. nn und des neugeborenen
rinzen ist keine Störung eingetreten. ; . 1 Schröder. Ebmeier.
— Die Befugniß des Richters, die wiederholte Ver⸗ Zeugen anzuordnen, welche ihm 8§. 363 der
— Der Stadtgemeinde Langenberg (im Kreise Mett⸗
mann) ist durch Allerhöchste Ordre vom 16. Juni d. J. zur Ausführung der von ihr projektirten Wasserleitung auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 das Recht ver⸗ liehen worden, die in dem Vermessungsregister des In⸗ genieurs und vereidigten Feldmessers Disselhoff zu Iserlohn vom 11. April 1882 aufgeführten, in der Bürgermeisterei Hardenberg, Katastergemeinde Richrath, belegenen Grundstücke, soweit erforderlich, im Wege der Enteignung zu erwerben.
— Dem Wegeverbande des Amtes Jork im Landdrostei⸗
bezirk Stade ist durch Allerhöchste Ordre vom 4. Juli d. J. das Enteignungsrecht für die zur Verlängerung der Nincop⸗Neuenfelder Landstraße über den Elbdeich bis zum
Außenfleth der sogenannten Kirchenschleuse zu Neuenfelde erforderlichen Grundstücke verliehen worden.
— Der Königliche Gesandte am Württembergischen Hofe, Graf von Wesdehlen, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Ahwesenheit von Stutt⸗ gart fungirt der Legations-Sekretär von Bülow als interimistischer Geschäftsträger.
— Das „Marine-Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort). S. M. Knbt. „Albatroß“ 24/6. Sidney. — Beab⸗ sichtigte am 1/8. nach Apia in See zu gehen. (Poststation: Sidney [Australien!.) S. M. Panzerknbt. „Brummer 28. 6. Wihelmshaven — von Bremen kommend. S. M. Av. „Blitz“ Zoppot 8. !. — 10.7. Kiel 11/7. (Poststation: Zoppot), S. M. S. „Blücher“ 11 57. Pillau 117. — 12.7. Memel I2./ 7. — 15.7. Stolpmünde 14,7. — 14/7. Colberg 14. — 14.7. Swinemünde 17,7. ¶Poststation: Kiel) S. M. Knbt. „Cyclop“ 11.6. Wilhelmshaven 17.6. (Poststation: Wilhelmshaven.) S. M. Knbt. „Drache“ 14/6. Wilhelms— haven 27.6. GPoststation: Bremerhaven.) S. M. S. „Elisabeth“ 7. /6. St. Vincent (Cap Verds] 11.6. (Posi⸗ station: Kapstadt.) S. M. S. „Freya; 1/6. Hampton⸗roads 11.6. — nach Halifax. (Poststation: Plymouth.) S. M. S. „Hansa“ 29./6. Zoppot 8. 7. — 10/7. Kiel. (Poststation: Kiel.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 1.4. Sidney 3. / 5. — 2215. Apia. (Poststation: Sidney Australien].) S. M. Knbt. „Iltis“ 5. 5. Hongkong 14/5. — 24. 5. Shanghai 27. /5, nach Nagasaki. (Poststation: Hongkong.) S. M. S. „Leipzig“ 12.7. Simons town bei Capfladt. (Poststation: St. Vincent (Cap Verd'sche Inseln!) S. M. Av. „Loreley 10/4. Konstantinopel. — Letzte Nachricht von dort 3.7. (Poststation; Konstantinopel.) S. M. S. „Marie“ 19. 5. Callao. — Letzte Nachricht von dort 11 6. (Poststation: Panama.) S. M. Knbt—. Moe we 9.6. St. Vincent (Cap Verde) 11.6. — (Poststation: Madeira.) S. M. Knbt. „Nautilus.“ 16/5. Canton. (Post⸗ station: Hongkong.) S. M. S. „Niobe“ 19/6. Zoppot 10.6 Poststation: bis 18/7. Arendal Norwegen], dann Dartmouth England] bis 2.8.) S. M. S. „Nymphe“ 24 / 6. Zoppot 8. 7. — 10.7. Kiel. (Poststation: Kiel) S. M. S. „Prinz
Adalbert“ 22. 5. Nagasaki. (Poststation: Honkong.) S. M. Brigg
„Rover“ 12.7. Saßnitz. (Poststation: bis 20.7. Saßnitz Insel Rügen, dann Swinemünde bis 9. /8). S. M. S. „Sophie! 23.6. Zoppot 8/7. (Poststation: bis 23.7. Swinemünde, vom 24 77. bis 13/8. Neustadt in Holstein Neustädter Bucht!) S. M. S. „Stosch“ 12/4. Shanghai. — Letzte Nachricht von dort 16/5. (Poststation: Hongkong.) S. M. Brigg „Undine“ 22.6. Zoppot 97. — 97. Neufahrwasser 14.7. (Poststation: bis 20.7. Swinemünde, dann Saßnitz sInsel Rügen] bis 30/7) S. M. Knbt. „Wolf“ 9. 6. Singapore 12.16. (Poststation; Kapstadt.) Uebungsgeschwader 13/6. Neufahrwasser. (Poststation; vom 17.7. bis 21.7. Kiel, vom 22. 7. bis 28. 7. Wilhelmshaven, vom 29/7. bis 2/8. Cuxhaven, vom 3.68. bis 19/8. Bremerhaven, vom 11.8. ab Wilheimshaven). Panzerkanonenbootsdivision 26.6. Zoppot. (Poststation Zoppot.) Torpedobootsdivision 18. / 6. Neufahrwasser. (Poststation: Kiel.)
Danzig, 17. Juli. (W. T. B. Das aus den Panzer⸗ korvetten „Baden“, „Bayern“, „Württemberg“, Sach en. 4Panzerkanonenbooten, sowie den Avisos „Blitz und „Grille“ bestehende Panzergeschwa der hat heute früh die hiesige Rhede verlassen, um nach Kiel zu dampfen.
Baden. Karlsruhe, 16. Juli. (W. T. B.) Der Großherzog, die Großherzogin und der Erbgroß⸗ herzog sind heute Abend nach Pots dam abgereist, um von dort morgen Abend die Reise nach Tulgarn zum Besuch der Kronprinzessin von Schweden fortzusetzen.
Vꝛecklenburg⸗ Schwerin. Rost ock, 15. Juli. Als Deputirte der Stadt waren gestern die Bürgermeister Dr. Giese und Burchard und die Senioren der beiden Quartiere nach Schwerin gereist, um an den Großherzog die Bitte zu richten, in Begleitung der Großherzogin die Stadt Rostock mit einem Besuche zu beehren. Wie die „Rost. Ztg.“ hört, hat der Großherzog den Besuch zugesagt. Der Einzug wird um die Zeit des 10. August erfolgen, und die Dauer des Aufenthalts der Großherzoglichen Herrschaften hierselbst ist auf etwa 11, Tage bemessen.
Oesterreich Ungarn. Innsbruck, 15. Juli. (Prag. Ztg. ) Im Landtage beantragten heute die nationalliberalen Ab⸗ geordneten Wälschtirols die Einführung eines wälschtiroler Kreistages und Kreisausschusses in Trient, unter Beibehaltung des Tiroler Landtages für die gemeinsamen
An sämmtliche Königliche Ober⸗Präsidenten.
prachtrollem Wetter eine Spazierfahrt nach Böckstein.
Abends 7 Uhr unternahmen Se. Majestät der Keiser bei
Angelegenheiten. Der Antrag wird nächstens zur Verhand- lung gelangen.
Brünn, 15. Juli. (Presse) Der Finanzausschuß genehmigte in der heutigen Abendsitzung den Rechnungs⸗ abschluß des Landesfonds pro 1833, welcher sich um 300 006 Gulden günstiger als das Präliminare stellt.
Niederlande. Haag, 17. Juli. (W. T. B.) Die feierliche Beisetzung der Leiche des Prinzen von Oranien hat heute Vormittag stattgefunden. Dem Leichen⸗ zuge, welcher um 9 Uhr das Palais des Verstorbenen verließ, folgten zu Wagen der König, der Großherzog von Sachsen⸗Weimar, der Prinz Albrecht von Preußen, der Fürst zu Wied, der Graf von Flandern sowie die offiziellen Vertreter Frankreichs, Englands, Rußlands, Schwedens, der Türkei, Rumäniens, Italiens, Württembergs, Waldecks und des Herzogs von Nassau.
Großbritannien und Irland. London, 15. Juli. (Allg. Corr.“ Die Agitation gegen das Oberhaus sängt an ihre ersten Blüthen zu treiben, und zwar geht die Provinz mit dem Beispiel voran. In Edinburgh hielten vorgestern die verschiedenen Gewerkvereine eine großartige Versammlung ab, an der ungefähr 20 000 Personen theil⸗ nahmen. Die Gewerke zogen mit ihren Fahnen und Bannern und mit Musik nach dem Queens Park, wo Resolutionen zu Gunsten der Wahlreform angenommen wurden. Gestern wurden auch Protestmeetings in Bristol, Birmingham, Exeter, Stalybridge, Leeds, Accrington und einer Menge an⸗ derer Städte abgehalten. — Gestern Abend fand auf Clerken— well⸗green eine Massenversammlung von Arbeitern statt, welche gegen die Verwerfung der Wahlreformbill durch das Ober⸗ haus protestirte.
Frankreich. Paris, 16. Juli. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ meldet: Die Nachricht der Trmes“ aus Shanghai, daß der chinesische Tsungli-Yamen die Vorschläge des französischen Gesandten Patenotre abgelehnt habe, wird formell dementirtz; vielmehr gilt eine Verständigung zwischen China und Frankreich für nahe bevorstehend.
Der Polizeikommissar Galien, welchem der Vor⸗ wurf gemacht wird, bei dem Tumult vor dem mit Fahnen geschmückten Hotel Continental nicht die nöthige Energie ge— zeigt zu haben, ist abgesetzt worden.
— (Köln. Itg.) In der Deputirtenkammer wurde am Dienstag der Gesetzentwurf vertheilt, nach welchem ber Präsident der Republik ermächtigt werden soll, den am 6. Juni zwischen Frankreich und Anam abkgeschlosenen Vertrag zu genehmigen. In der Begründung werden die Abänderungen bezeichnet, welche der ursprüngliche Vertrag vom 21. August v. J. erfahren hat, und die Befugnisse des französischen Residenten in Hüs sowie die Bedingungen des Protektorats auseinandergesetzt. Die vier ersten Artikel des Vertrages lauten wie folgt:
Art. 1. Anam willigt in die Schutzherrschaft Frankreichs und erkennt dieselbe an. Frankreich vertritt in Zukunft Anam in allen seinen auswärtigen Beziehungen. Die im Auslande sich aufhaltenden Anamiten stehen unter dem Schutze Frankreichs. — Art. 2. Thuan -an wird eine fortdauernde französische Besatzung erhalten. Alle Festungs⸗ werke und sonstigen militärischen Bauten laͤngs des Flusses von Hüs werden geschleift werden. — Art. 3. Die anamitischen Beamten von der Grenze von Cochinchina bis an die Grenze von Ninh-binh werden fortfahren, die zwischen diesen beiden Grenzen gelegenen Probinzen zu verwalten, mit Ausnahme der Zölle, der öffentlichen Bauten und überhaupt der Dienstzweige, welche eine einzige Leitung oder die Anwendung von enropäischen Ingenieuren oder Beamten erfordern. — Art. 4. Innerhalb der oben bezeichneten Schranken wird die anamitische Regierung, außer dem Hafen von Quinove, die Häfen von Tourane und Huanday dem Händel aller Nationen für offen erklären. Nach vorläufigem Uebereinkommen werden später noch andere Häfen für offen erklärt werden können. Die französische Regierung wird darin Beamten halten, die unter dem Befehl des Residenten in Hüs stehen werden.
Die übrigen 15 Artikel regeln die verschiedenen Einzel— heiten der Verwaltung.
— 17. Juli. (W. T. B.) Von gestern Abend his heute früh 16 Uhr starben in Marseille 21 Personen und in Toulon 14 Personen an der Cholera. Unter den in Toulon Gestorbenen befinden sich der Kassirer der Banque de France und seine Frau.
— In Marseille sind am 14. d. M. 69 Cholera⸗ Todes fälle vorgekommen.
Toulon, 16. Juli, Abends. (W. T. B.) Die hier eingetroffenen Minister Waldeck-Rousseau, Raynal und Hérisson besuchten im Laufe des Tages die Marine—⸗ hospitäler. — Von heute Vormittag 10 Uhr bis heute Abend starben hier 11 Personen an der Cholera.
Marseille, 16. Juli, Abends. (W. T. B.) Die Zahl der von heute Vormittag 10 Uhr bis heute Abend 7 Uhr an der Cholera Gestorbenen stellt sich auf 22.
Türkei. Konstantinopel, 14. Juli. (Allg. Corr. Die Pforte hat an das internationale Postbureau in Bern sowie an die Großmächte eine Note gerichtet, in welcher sie die Schließung der fremden Postbureaus in der Türkei verlangt, und zwar aus dem Grunde, weil der otto— manische Postdienst jetzt vollkommen organisirt sei und die türkische Regierung die Mittel besitze, den internationalen Postdienst in gleich befriedigender Weise zu verrichten.
Serbien. Belgrad, 16. Juli. (W. T. B.) Die von auswärtigen Blättern über die Vervollständi— gung des Kabinets gebrachten Meldungen werden in Regierungskreisen als verfrüht bezeichnet.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 16. Juli (W. T. B.) Ueber Stadt und Lreis Nischny⸗Now⸗ gorod sowie über die Kreise Balachna, Ssemenoff und Gorbatoff ist für die Zeit vom 13. Juli bis zum 22. Sep—⸗ tember d. J. die Maßregel der verschärften Sicher⸗ heitsaufsicht verhängt worden.
Afrika. Egypten. Kairo, 14. Juli. (Allg. Corr.) 70 Mann des türkischen Bataillons verließen heute früh unter Major Grant Kairo, um nach As suan zu marschiren. Die, übrigen 200 Mann, welche das Bataillon bildeten, de⸗ sertirten gestern, und selbst die siebenzig konnten nur mit 6 Schwierigkeit dazu gebracht werden, den Marsch an— zutreten.
Ein Telegramm aus Korosko meldet, daß Lieutenant Van Koughnet, auf dem Wege nach Wady Halfa, daselbst mit zwei Kriegsdampfern angekommen sei. — Es ist gegenwärtig unmöglich, Nachrichten aus Dongola zu er⸗ langen, da der Mu dir die vollständige Kontrole über den Telegraphen hat. Die Rebellen sind im Besitz der Stadt.
— In Alexandrien ist am 14. d. M. ein Todes⸗ fall an Chole ra festgestellt worden. Die betreffende Nach⸗
richt bezeichnet es als noch zweifelhaft, ob ein neuer Ausbruch einer Epedemie vorliegt.
Zeitungsstimmen.
Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ entnehmen wir folgende weitere Kundgebungen für die Kolonialpolitik und die Dampfersubvention:
Die Handelskammer zu Hagen beschloß einstimmig, nachdem mehrere sich in diesem Sinne aussprechende Petitionen ihr zur Vor⸗ lage gebracht worden, in einer besonderen Eingabe an den Herrn Reichskanzler sich ebenfalls für die betreffende Dampfersubvention auszusprechen.
Die Handelskammer zu Leipzig nahm folgende Resolution an:
Die Handelt kammer hat die Vorlage wegen Unterstützung über⸗ seeischer Dampferlinien im Interesse der selbständigen Entwickelung des deutschen Erporthandels mit Genugthuung begrüßt und hofft auf deren Verwirklichung beim nächsten Reichstage, erklärt zugleich ihre freudige Zustimmung zu den vom Reichskanzler entwickelten Grund— sätzen der Kolonialpolitik.“
In Göttingen gingen neben dem Kolonialverein, der zur kräftigen Unterstützung seiner bereits mitgetheilten Adresse an den Fürsten Bismarck eine größere Bürger⸗ und Studentenversammlung berufen batte, auch die städtischen Kollegien, welche bei jenem Vor— gehen des Vereins nicht betheiligt waren, mit einer begeisterten Zu— stimmungserklärung zu der neuen nationalen Großthat des Reichs⸗ kanzlers vor. Sie hielten sich dazu bei dem besonders freundlichen Verhältnisse zu dem Ehrenbürger der Stadt verpflichtet. Eine Ab— schrift wurde an den Reichstagsabgeordneten Baron Götz von Olen— husen expedirt, der übrigens bereits gleichfalls seine Zustimmung zu dem Vorgehen des Fürsten verschiedentlich ausgesprochen haben soll.
Ein Telegramm des konservativen Vereins zu Frankfurt a. M. spricht die freudige Zustimmung zu der Kolonialpolitik des Fürsten Bismarck aus, wie sie in den letzten Reichstagssitzungen zum Ausdruck gekommen ist.“
Kundgebungen im gleichen Sinne sind ergangen Seitens des Mainzer Kolonialvereins, der Handelskammer zu Cassel, des Gewerbevereins⸗ und Handelsstandes zu Ueberlingen. Die Gau— versammlung der deutschen Partei zu Heilbronn schloß sich der be— reits mitgetheilten Tübinger Resolution an.
Die Handels- und Gewerbekammer für Mittelfranken (Nürnberg) erklärt ausdrücklich ihren Anschluß zu der berelts ver— öffentlichten, von der Mannheimer Handelskammer eingegangenen Denkschrift.
Der aus 147 Mitgliedern bestehende Gewerbeverein zu Weißen burg in Sachsen und eine erhebliche Anzahl von Bürgern dieser Stadt, sowie eine Anzahl von Gewerbetreibenden und Fabrikanten aus Nieder⸗Kunnersdorf in Sachsen sprechen ihr besonderes Be⸗ dauern darüber aus, „daß eine Anzahl Parlamentarier die Bedürf— nisse der Nation völlig verkannt und die Erledigung der Vorlage in der nunmehr geschlossenen Legislaturperiode unmöglich gemacht hat“.
Eine aus Worms übersendete Adresse, die an 1000 Unter— schriften trägt, lautet:
Worms, den 7. Juli 1884. Durchlauchtigster Fürst-Reichskanzler!
Die anliegende Kundgebung einer großen Zahl unserer Mit— bürger spricht deren freudige Zustimmung aus zu der von Ew. Durch- laucht vertretenen Kolonialpolitik.
Wir hoffen von einem gütigen Geschick, daß die Thatkraft des deutschen Reichskanzlers noch lange erhalten bleibe zum Segen des Reichs!
Genehmigen Ew. Durchlaucht die achtungsvolle Ergebenheit, mit der wir Sie — auch als den Ehrenbürger der Stadt Worms — begrüßen.
(Folgen die Unter schriften.)
* K nnd gerung.
Die unterzeichneten Bürger von Worms, welche stolz sind auf die Größe und Macht ihres deutschen Vaterlandes, begrüßen mit Freuden die Kolonialpolitik des Reichskanzlers Fürsten Bismarck, wie sie von demselben in der sogenannten Postdampfervorlage vertreten wurde, und mißbilligen laut und entschieden den kleinlichen Partei—⸗ standpunkt von Richter, Bamberger und Genossen in dieser Sache.
Worms, den 27. Juni 1884.
(Folgen die Unterschriften.)
Aus Düren ist dem Reichskanzler folgendes Schreiben zu— gegangen:
„Düren, den 2. Juli 1884.
Die unterzeichneten Industriellen Dürens begrüßen mit Freude die dahin gerichteten Bestrebungen der hohen Reichsregierung, die überseeischen Interessen Deutschlands zu fördern und eine seiner Würde entsprechende Stellung unter den seefahrenden Nationen her— beizuführen. Sie halten die Uebernahme des Schutzes der deutschen Niederlassungen in Angra Pequena, die Einsprache gegen den Kongo— Vertrag, den Aoschluß es Handels. und Schiffahrtsvertrages mit Korea in Verbindung mit der Gesetzesvorlage wegen Subvention von Postdampfer⸗Verbindungen mit Ostasien und Australien für geeignete Maßregeln, den Export zu heben und Kolonisationen hervorzurufen, welche den Zusammenhang mit dem Vaterlande festhalten.
Mit ehrerbietigstem Danke für das kräftige Vorgehen in dieser Richtung und der ergebensten Bitte, festzuhalten an den das Ehr— gefübl der Deutschen im In- und Auslande mit stolzer Befriedigung erfüllenden Bestrebungen verharren
Ew. Durchlaucht ; gehorsamste . ffolgen die Unterschriften, )
— Dem „Schwäbischen Merkur“ wird aus Berlin geschrieben:
... Es war das Erfreulichsie an der Verständigung über das Unfallversicherungsgesetz, daß dasselbe nicht allein durch eine knappe, unsichere konservativ⸗klerikale Mehrheit, sondern durch eine große, auch den gemäßigten Liberalismus in sich begreifende, nur die aͤußerste Linke ausschließende Mehrheit zu Stande gekommen ist. Die soziale Reform ist damit den politischen und Parteikämpfen so viel wie möglich entrückt; es hat sich ergeben, daß eine überwältigende Mehrheit des Reichstags entschlossen ist, an der sozialen Reform positiv mitzuarbeiten und sie aus der Sphäre enger Parteipolitik möglichst herauszuheben. Es ist ganz undenkbar, daß in dieser Hinsicht der nächste Reichstag einen anderen Charakter zeigen sollte. Wir sind vielmehr überzeugt, die prinzipiellen oder thatsächlichen Gegner positiver Sozialreform werden im nächsten Reichstag noch mehr zusammengeschwunden sein, als im gegenwärtigen. Sie haben in dieser, wie in vielen anderen Fragen den Geist der Zeit und die Stimmung des Volks nicht mehr für sich; sie sind verloren, wenn sie sich diesen Aufgaben gegenüber nicht aus der unfruchtbaren Ver⸗ neinung empor zu arbeiten vermögen.
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 35. — Inhalt: Verfügungen: vom 7. Juli 1884: Verbot der Versendung von so⸗ genanntem Holzpulver oder Schultzepulver mit der Pest; — vom 1. Juli 1884: Ueberwachung des Geld. und Kassenverkehrs der Post⸗ agenturen; — vom 8. Juli 1884: Eröffnung der Eisenbahnstrecke Scharzfeld = Lauterberg (Harz.
Marineverordnungsblatt. Nr. 15. — Inhalt: Dienst⸗ reisen zwischen Kiel und Friedrichsort. — Stempelsteuer für Kauf und Lieferungsverträge. — Personalveränderungen. — Benachrichti⸗ gungen.
Central ⸗Blatt der Abgaben-Gesetzgebung und Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 14.
— Jahalt: Anzeige der in der Gesetzsammlung erschienenen Gesetze und Verordnungen. — . Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Grun sätze für die Berechnung der Reise⸗ und Umzugekosten der Staats- beamten. — Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. — III. Indirekte Steuern: Gesetz, be⸗ treffend die Stempelsteuer für Kauf⸗ und Lieferunggsverträge im kauf⸗ männischen Verkehr und für Werkverdingungsverträge. — Debit von Stempelmarken und gestempelten Blankeis zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer. — Zuständigkeit Königlich bayerischer Amtsstellen zur Abstempelung von Formularen auf Grund des Reichs⸗Stempel⸗ gesetzes. — VI. Personalnachrichten.
Kunft, Wissenschaft und Literatur.
Göttingen, 14. Juli. Gestern verstarb hierselbst plötzlich am Herzschlage der Leiter und Direktor des chemischen Laboratoriums, Professor Or. Hans Hübner, der Nachfolger Wöhlers.
— Von den Publikationen aus den Königlich preußi⸗ schen Staatsarchiven (veranlaßt und unterstützt durch die Königliche Archiv Verwaltung; Verlag von S. Hirzel in Leipzig) ist soeben der 20. Band ausgegeben worden. Derselbe enthält den ersten Theil einer urkundlichen Geschichte von Hannover und Braunschweig oder richtiger einer Geschichte der poli⸗ tischen Beziehungen des Fürstlich braunschweig lüneburgischen Hauses zu. den Mitständen des römischen Reichs und, den großen Mächten Europas in dem Zeitraum von 1648 bis 1714, und ist von Adolf Köcher bearbeitet. Der vorliegende erste Band bietet mit den urkundlichen, illustrirenden Belegen eine Darstellung der Politik des Hauses Braunschweig ⸗ Lüneburg in der Epoche vom west⸗ fälischen Frieden bis zum Jahre 1668; der zweite wird die Dokumente bis zum Jahre 1688 bringen, ein dritter die Errichtung des neunten Kur— fürsténihums und ein vierter Band die Thronfolge in England be— handeln. Die Entwickelung der inneren Angelegenheiten ist, der ganzen Anlage der Publikation entsprechend, welche die äußeren poli— tischen Beziehungen zum Gegenstande der Darstellung macht, nur insoweit berücksichtigt, als sie auf jene unmittelbar eingewirkt hat. So bietet der erste Band neben kürzeren Exkursen mehrere Kapitel über die persönlichen Verhältnisse im Fürstlichen Hause sowie ihre, die Politik mitbestimmende Wirkung, und soll im zweiten Bande, bei der Schilderung des Kampfes zwischen der Fürstlichen Oberhoheit und den Landständen, auch eine Darlegung der ständischen Verhältnisse folgen. Abweichend von früheren Bearbeitungen der braunschweig ⸗lüneburgi⸗ schen Geschichte ist nicht jede Theilherrschaft des Fürstlichen Hauses in Wolfenbüttel, Calenberg, Celle und Osnabrück gesondert behan— delt, sondern stets der Blick auf sämmtliche regierenden Linien zu— gleich gerichtet und die bei aller Theilung im Grunde doch einheitliche Gesammtmacht des Hauses zur Anschauung gebracht. Da alle wich tigeren Aktionen vom Gesammthause berathen und festaestellt worden sind, so bildeten die Protokolle über die Ministerkonferenzen des Letzteren auch die hauptsächlichste Quelle für die Darstel— lung Köchers, welcher allein für diesen ersten, umfänglichen Band beinahe 300 Aktenkonvolute zu verarbeiten hatte. Daß er dabei bemüht gewesen ist, die Territerialgeschichte auf die breitere Basis der allgemeinen deutschen und europäischen Geschichte zu stellen und überall zugleich die Ziele und Komplikationen der großen Politik mitdarzulegen, soweit diese bestimmend für die Haltung des Fürsten⸗ hauses gewesen sind, ist gewiß dankenswerth. Im Einzelnen ist übrigens, was der Verfasser in diesem ersten Bande zu bieten hat, nicht eben besonders anziehend, wie er selbsft zugiebt; es sind meistens nur weitschichtige, mühselige Traktate mit immer neuen Kautelen und ängstlichen Bedenken, kurz Stürme im Wasserglase. Und dock gewahrt man darin die ‚unverwüstliche Lebenskraft unseres Volkes, wie sie aus den Verheerungen des großen Krieges erst schüch— tern tastend, bald aber selbstbewußt emporsteigt und in rasch wechseln⸗ den Einungen nach neuen Formen des Gemeinlebens sucht. — Be⸗ sondere Anerkennung verdient die Mühe, die sich der Verfasser ge⸗ geben hat, die Resultate seiner archivalischen Studien unmittelbar im Text zu verarbeiten und durch Citate im Text oder Anmerkungen unter demselben dem Leser entgegenzukommen, während die wich— tigeren Dokumente in einem Anhänge wörtlich mitgetbeilt sind. Den Stoff des ersten Theils hat er in 5 Büchern vertheilt, welche zunächst den Hildesheimer Bund, dann die protestantische Fürsten—⸗ partei und die brandenburgischen Unionsbestrebungen, den Rheinbund, die Konflikte im Hause Braunschweig ⸗ Lüneburg und endlich Schwedens und Frankreichs Aktionen zur Durchbrechung des westfälischen Friedens zu Gegenständen der Darstellung haben. In den ersten Kapiteln des ersten Buches wird eine einleitende Uebersicht über die Hauptepochen der braunschweig⸗lüneburgischen Politik bis zum westfälischen Frieden gegeben, dann die Erbfolgeordnung in den lüneburgischen Fürsten⸗ thümern sowie die lothringischen Ansprüche an Calenberg, die Kreis Einungen im Reiche und das Programm des Fürstlichen Hauses dar— J Dem Bande ist ein sorgfältiges alphabetisches Register ange⸗ zängt.
— Bibliotheca Hassiaca. Repertorium der landesherr. lichen Literatur für den vreußischen Regierungsbezirk Cassel. Be— arbeitet von Dr. Karl Ackermann. Cassel 1884. Verlag von F. Keslez. — Der vorstehende, die Landeskunde des Regierungsbezirks von Cassel betreffende Katalog ist mit großer Sorgfalt und Umsicht ge⸗ arbeitet und muß seinem Verfasser viel Mühe und Zeit gekostet haben; denn das darin zusammengestellte Literatur ⸗Material erstreckt sich nicht blos auf die selbständigen Schriften, sondern, was wir durchaus billigen, auch auf die große Menge von Abhandlungen und Aufsätzen, welche in wissenschaftlichen Zeitschriften, in Vereinsschriften, Zeitungen und Programmen, als Dissertationen und Gelegenheitsschriften zer—⸗ streut sind. Der Katalog ist aber nicht allein für den Regierungs⸗ bezirk Cassel, sondern zugleich auch für das ganze Hessenland und die umliegenden Landschaften wichtig; denn er bringt eine Menge von Schriften und Abhandlungen, welche das ganze Hessenland angehen, und betrifft auch außerdem im Westen die benachbarten Gebiete des Fürstenthums Waldeck und der darmstädtisches Provinz Oberhessen, sowie im Südosten das Gehiet der Rhön in seinem ganzen Umfange und einige andere kleinere Gebiete. Was die Anordnung des ge—
sammten Materials anlangt, so ist der ganze Katalog in 3 Haupt“
theile getheilt: A. Natur (ea. 1150 Nrn.), B. Bewohner (ca. 700 Nrnn), C. Eigentliche Landes- und Ortskunde (ea. 750 Nrn.). Der 1. Haupttheil (Natur) zerfällt wieder in folgende 6 Unterabthel⸗ lungen; J) Allgemeines (Sammelwerke, welche die verschiedenen hier hergehörigen Disziplinen behandeln); ) Bodenkunde (Geologisches einschl. Bergbau, Oberflächengestaltung, und Reliefverhältnisse und zwar hinsichtlich Hessens sowohl in seinem gesammten Gebiets⸗ umfange als in seinen einzelnen Landschaften; Höhenmessungen, Landesvermessungen; 3) Hydrographie (Flüsse und Bäche, nebst Binnenseen; Balneologie (zugleich die hessischen Badeorte umfassend); 4) Klima einschl. Meteorologie, Phänologie und Erdmagnetismus; — Pflanzenverbreitung; 6) Thierverbreitung. — Der 2. Haupt⸗ theil (Bewohner), gliedert sich in folgende 5 Unterabtheilungen: Bevölkerungsstatistik und Gesundheitsverhältnisse; 25 Wirthschaftliche Kultur (Landwirthschaft, Forstwirthschaft, Jigerei und Fischerei; Verkehrswesen, Straßen. und Kanalbau; Industrie, Gewerbe und Handel; Münzverbältnisse); 3) Geistige Kultur (Religions. u. Kirchen⸗ wesen, Schulwesen; Wissenschaft und Kunst, einschl. Sammlungen u. Vereine); 4 Volksthümliches (Sagen, Märchen, Aberglaube; Sitten, Gebräuche und Trachten; Bauart und Einrichtung der Häuser; Mundart u. Volkslied); 5) Allgemeingeschichtliches (Ethnographie im Sinne der Herkunftslehre der Bewohner; Gau⸗ und Territorial⸗ kunde, Lokal⸗, Orts- und Flurnamen, Wüstungen; Archäologisches). — Der 3. Hauptiheil (Eigentliche Landes ⸗ und Ortskunde) umfaßt die Landesbeschreibung und Landesgeschichte, soweit sie mit geographischen und topographischen Verhältnissen in Beziehung stehen, sowie Beschrei⸗ bung und Geschichte einzelner (einiger 70) Orte (darunter 170 Schriften, einschl. der Pläne und Ansichten, uber Cassel) in alphabetischer Reihen⸗ folge. — Die Karten, Pläne, Ansichten, deren eine große Menge an ⸗ geführt wird, befinden sich am Schlusse der betreffenden Gruppen. Schon aus dieser kurzen Inhaltsangabe ergiebt sich die ungemeine