1884 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jul 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Zurücnahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Drdnung der Namen der Entleiher: von A— H am Montag und Dienstag, L— R am Mittwoch und Donnerstag, „S— ? am Freitag und Sonnabend. Berlin C., den 14. Juli 1884. Königliche amm.

Kun s mann Geh. Rechnungs⸗ Kath.

Ministerium des Innern.

Bekanntmachung.

Die Bibliothek und das Lesezimmer des Königlichen Statistischen Bureaus bleiben während des Monats August d. J. geschlossen. .

Berlin, den 7. Juli 1884. 2

Der Direktor des r, . Statistischen Bureaus.

enck.

Justiz⸗Ministeriu m.

Die Versetzung des Kammergerichts⸗-Raths Kersting an das Ober⸗Landesgericht in Cassel ist zurückgenommen. Der Landrichter Hübner in Beuthen O-⸗Schl. ist an das Landgericht in Glatz und die Amtsrichter Böttcher und Richter in Memel, Till in Ragnit, Meyer in Lands⸗ berg Ostpr., Ruffmann in Guttstadt und Rose in Soldau Ostpr. sind vom 1. Januar 1885 ab als Landrichter an das Landgericht in Memel versetzt. . Dem Landesgerichts⸗Raih von Schönberg in Naum— 3 S. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension eilt. Dem Notar Kniebusch in Guben ist die Verlegung seines e , nach Fürstenberg a. O. gestattet. In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen; der Rechtsanwalt Kniebusch aus Guben bei dem Amtsgericht in äürstenberg a. O., der Landschafts⸗-Syndikus, Justiz-Rath abicht in Glogau bei dem Landgericht in Glogau, der erichts-Assessor Eonert bei dem Amtsgericht in Cönnern, der Gerichts⸗Assesor Wasser bei dem Amtsgericht in Züllichau, der Gerichts Assessor 32 Eke bei dem Amtsgericht in Schönebeck, der Gerichts-Assessor Schütte bei dem Land⸗ gericht in Halle a. S., der Gerichts-Assessor Dr. Linckel— mann bei dem Landgericht in Hannover und der Gerichts- Assessor Hildebrand bei dem Amtsgericht in Freiburg i. Schl. Das Amt des Notars Ratjen in Altona wird in Folge e, nn, des Ober⸗Landesgerichts zu Kiel für erledigt erklärt. Der Amtsrichter Bernhardt in Obornik, der Notar Heidegger in Aachen und der Rechtsanwalt und Notar Austerlitz in Myslowitz sind gestorben.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Bekanntmachung.

Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 27. März 1878 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 1609) beim Be— ginn des kommenden Wintersemesters in der hiesigen Thier⸗ arzneischule abzuhaltende thierärztliche Fachprüfung beginnt am 15. Oltober cr. ; . ;

Die Meldungen zu dieser Prüfung haben bis spätestens 1 10. desselben Monats bei dem unterzeichneten Direktor zu erfolgen.

Berlin, den 17. Juli 1884.

Der Direktor der K Thierarzneischule. o loff.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm— Aktien der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1725 Stück gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, ü.

den Kapitalbetrag zugleich mit den Zinsen für das

2. Halbjahr 1884 vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst den dazu ge— hörigen Zinsscheinen Reihe IL Nr. 3—8 und Anweisungen zur Reihe X bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs— Hauptkassen, den Bezirks⸗Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Aktien nebst Zinsscheinen und AÄnweisungen einer dieser Kassen schon vom 15. November d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Pruͤ⸗ fung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Aus⸗ zahlung vom 15. Dezember d. J. ab bewirkt.

Vom 1. Januar 1885 ab hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.

agli werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren 1 bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.

Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzuliefern⸗ den Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten. ;

Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗ bezeichten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 1. Juli 1884.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow.

Bekanntmachung

wegen Ausreichung der neuen Zinsscheine zu der Staatsanleibe der vormals Freien Stadt Frank— furt a. M. vom 12. Mai 1846.

Die Zinsscheine zu den Schuldverschreibungen der vorbezeichneten Staatsanseihe Reihe I Nr. 1—8 nebst Zinsscheinanweisung und zwar Litt. E und F, wovon Reihe U Nr. 1 Litt. F am I. Januar

1885, Reibe . Nr. 1 Litt. E am 1. Juli 1885 fällig wird, werden vom 1. An gu st 1884 ab von der Königlichen Kreiskasse in Frank⸗ furt a/ M. während der üblichen Dienststunden ausgereicht,

Die fe Zinsscheine kõnnen auch durch die Königlichen Regierung? . sowie durch die Königlichen Bezirks ⸗Hauptkassen in annover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden. . .

Beim Bezug der neuen Zinsscheine sind von dem Eigenthũmer oder dessen Beauftragten die alten Zingschein · Anweisungen, nach den Littera getrennt, mit einem doppelten Verzeichnisse an die betreffende Fasse einzureichen. Das eine 2 wird, mit einer Empfangs bescheinigung verseben, sogleich zurückgegeben und ö. bei Aus bändigung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern, über die neuen

insscheine und Zinsschein ⸗Anweisungen hat deren Empfänger ittung zu geben. .

Formulare zu diesen Verzeichnifsen sind bei den genannten Kassen

unentgeltlich zu haben. . ö

er Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Jinsscheine nur dann, wenn die alten Zins schein Anweifungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Prãsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen. ö

Wiesbaden, den 28. Juni 1884. ;

Der Regierungs⸗Prãäsident. von Wurmb.

Personalver änderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Bersetzungen. Im aktiren Heere. Coblenz, 8. Juli. . Behr, Sec. Lt. dom Inf. Regt. Nr. 41, in das Inf. Regt. Nr. 84 versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Coblenz, 8. Juli. Gent, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 6. die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee ⸗Unif. ertheilt Mainau, 10. Juli. Ehrenberg, Sec. Lt. . D. zuletzt von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. 2 ö. die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform ertheilt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 19. Juli. Das heute im Marmor—⸗

palais ausgegebene Bülletin lautet:

. Marmorpalais, den 19. Juli 1884. Das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Wilhelm und des neugeborenen Prinzen ist unverandert gut. Schröder. Ebmeier.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Heinrich, Sohn Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht, ist durch Allerhöchste Ordre d. d. Rosenheim, den 15. Juli, k im 1. Garde⸗Regiment z. F. ernannt worden.

Der Justiz-Minister hat unterm 10. d. M. in Betreff des Verfahrens bei der Zuziehung von Sachverstän— digen, welche in einem anderen Bundesstaate wohnhaft sind, folgende allgemeine Verfügung erlassen:

In 8. 165 Absatz 2. des Gerichts verfasfungsgesetzes ist vorgeschrieben, daß im Falle der Rechtshülfe unter Behörden verschiedener Bundesstaaten die durch die Leistung der Rechts⸗ hülfe entstehenden Kosten von der ersuchenden Behörde der ersuchten nicht erstattet werden. Zu den Kosten, auf welche diese Vorschrist Anwendung findet, gehören auch die Ge⸗ bühren, welche einem durch das ersuchte Gericht vernommenen Sachverständigen zu gewähren sind.

Der Umstand, daß gewisse Kategorieen von Sachverstän— digen nicht in allen Landestheilen gleichmäßig vorhanden, vielmehr vorzugsweise an einzelnen bestimmten Orten, wie z. B. in Universitätsstädten, wohnhaft sind, bringt es mit sich, daß an die, an solchen Orten befindlichen Amtsgerichte eine außergewöhnlich große Zahl von Ersuchen um Vernehmung von Sachverständigen gerichtet wird und daß demzufolge den Kassen dieser Gerichte Kosten der Rechtshülfe in außergewöhn⸗ lichem Maße zur Last bleiben. Diese Mehrbelastung einze lner Gerichtskassen findet in dem zwischen den Behörden der Bundesstaaten bestehenden Rechtshülfeverkehr nicht diejenige Ausgleichung, welche bei der Aufstellung der angefuhrten Vorschrift vorausgesetzt wurde, und sie macht sich demzufolge ö Bundesstaaten als ein erheblicher Uebelstand fühlbar.

Es erscheint billig und angemessen, auf die Beseitigung dieses Uebelstandes thunlichst Bedacht zu nehmen. Hierzu bieten die Bestimmungen des 85. 82 der Strasprozeßordnung und des 8. 376 der Civilprozeßordnung das geeignete Mittel, da sie es dem Richter überlassen, von den Sachverständigen die schriftliche Erstattung des Gutachtens zu erfordern, und da, wenn letzteres geschieht, die mit der Sache befaßte Behörde sich mit dem Sachverständigen unmittelbar in Verbindung setzen kann, ohne die Mitwirkung des am Wohnort desselben befindlichen Amtsgerichts in Anspruch nehmen zu müssen. Diese Inanspruchnahme erweist sich schon gegenwärtig in den⸗ jenigen zahlreichen Fällen als Überflüssig, in denen wegen des Umfanges des Gutachtens eine protokollarische Nieder⸗ schreibung desselben unthunlich und die schriftliche Aus⸗ arbeitung nothwendig ist.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften werden daher veranlaßt, in denjenigen Fällen, in denen in Strafsachen außerhalb der Hauptverhandlung von einem, in einem an⸗ deren Bundesstaate wohnhaften Sachverständigen ein Gut⸗ achten erfordert werden soll, sich mit diesem selbst unmittelbar in Verbindung zu setzen und ein auf Vernehmung desselben gerichtetes Ersuchen an das betreffende Amtsgericht nur da zu erlassen, wo besondere Umstände die mündliche Abgabe oder eine muͤndliche Erläuterung des Gutachtens erheischen.

Sind dem Sachverständigen Schriftstücke oder sonstige Gegenstände auszuantworten, deren er zur Abgabe seines Gut⸗ achtens bedarf, und erscheint es aus einem besonderen Grunde angemessen, die Aushändigung derselben an ihn, statt durch unmittelbare Uebersendung, durch Vermittelung des Amta⸗ gerichts seines Wohnorts zu bewirken, so ist das an dieses zu erlassende Ersuchen nur auf die Aushändigung und eventuell auf die Zurücknahme der Gegenstände, nicht aber auf Ver⸗ nehmung des Sachverständigen zu richten. In einem solchen

Falle hat die erjuchende Behörde die Gebühren dez 4 verständigen zu berichtigen, da die Aushändigung 2 Gegenstände nicht denjenigen Att des Verfahtenz 3 aus welchem die Gebührenforderung erwãchst.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf ö prozeßsachen Anwendung, sofern nicht im einzelnen Konenbetrag durch Vorschuß gedeckt oder als n ee anzunehmen ist, daß demnächst die Einziehung der . der zahlungspflichtigen Partei (Absatz 3 des 5. 165 * erfolgen werde. *

il gericht s, J. Strafsenats, vom 5. Mai d. *. dem Vor r. tztere kann 83

Aus einem sog. Wucher wech sel (d. h. aus enn über ein nach dem Gesetz vom 24. Mai 1880 ale Bus zu erachtendes Geschäft ausgestellten Wechsel) kann nach er Urtheil des Reichsgerichts, II. Civilsenats vom 27. Mei d. im Urkunden-(Wechsel) Prozeß überhaupt kein Klage erhoben werden; vielmehr kann der Gläubiger ne aus dem dem Wechsel zu Grunde liegenden Rechtsgest. sofern und soweit es zu Recht besteht, oder auf Rückgewähme; der dem Schuldner gemachten Leistung im gewöͤßhnlisa Prozeß klagen. 6

Nach der im Reichs⸗Eisen bahng mt aufgeselte in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung der 8 deutschen Eisenbahnen auesschließlich Bayerns Monat Mai d. J. beim Eisenbahnbetriebe R Ausschluß der Werkstatten) vorgekommenen Un fälle waren a Ganzen zu verzeichnen: 4 Entgleisungen und 2 Zusamme— stöße auf freier Bahn, 11 Entgleisungen und 11 Jusamre— stöße in Stationen und 164 sonstige Unfälle (Uebersahr von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kessel-Erplofignen n andere Betriebs⸗-Ereignisse, sofern bei letzteren Personen g tödtet oder verletzt worden sind).

Bei diesen Unfällen find im Ganzen, und zwar größe theils durch eigenes Verschulden, 1735 Personen verunglä sowie 38 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 79 unethe— lich beschädigt. Es wurden von den 19 686 797 überhanm beförderten Reisenden 5 getödtet, 5 verletzt, und zwar entzola 2 Tödtungen auf den Verwaltungsbezirk der Königlise Eisenbahn-Direktion in Bromberg und je eine Tödtung an die Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen und auf die M waltungs bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktionen 2 Frankfurt 4. M. und Cöln (linksrheinische) je eine Verlezn auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbé Direktionen in Frankfurt a. M., Magdeburg, lrechtsrheinische, Erfurt und Breslau, von Beh beamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlise⸗ Eisenbahnbetriebe 24 getödtet und 56 verletzt und bei Nebe⸗

beschäftigungen 2 getödtet, 39 verletzt; von Steuer- *

Beamten 1 getödtet, 3 verletzt; von fremden Persors leinschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbea mp und Arbeiter) 13 getödtet und 11 verletzt, sowie bei Selz mordversuchen 13 Personen getödtet und 1 verletzt. Von den sämmtlichen Verunglückungen mit Ausscke der Selbstmorde entfallen auf:

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal— tung stehende Bahnen (bei zusammen 26 706,42 Em B triebslange und 678 153 108 geförderten Achskilometern) l3 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bahnstrecken Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direltion z Breslau (24), Cöln (rechtsrheinisch) (19) und Berlin (6 verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der gen derten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Länge find jedoch auf der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn und auf den Var strecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenban— Direktion zu Breslau und Cöln (rechtsrheinische) die meinen Verunglückungen vorgekommen.

B. Größere Trivatbahnen mit je über is k Betriebslänge (bei zusammen 2444,92 Rm Betriebelar e und 40 530 437 geförderten Achskilometern) 6 Fälle, und n auf die Bahnstrecken der Hessischen Ludwigs Eisenka 3 Fälle und der Oels Gnesener und Braunschweigischen Eier bahn je 1 Fall. .

0. Kleinere Privatbahnen mit je unter * Betriebslänge (bei zusammen 1416, 95 kin Betriebt ch und 8 697 659 geförderten Achskilometern) 3 Fälle, und a auf die Saalbahn, Unterelbische und ioc. Hu chener Eisn⸗ bahn je 1 Fall.

Kiel, 19. Juli. (B. T. B) Das Panzer- Uebung? Geschwader ist heute Vormittag 10 Uhr hier eingetroffen.

Baden. Karlsruhe, 16. Juli. Die Centralkomm! sion für die Rheinschiffahrt wird, wie die Karli Ztg.“ mittheilt, am 5. August zu ihrer diesjährigen order sichen Sitzung in Mannheim zusammentreten. Als treter Zadens wird der Großherzogliche Geh. Referendar ? von Stösser fungiren.

Oldenburg. Oldenburg, 17. Juli. (Hann. 9

Die Wahlen der Landtagsabgeordneten für Herzogthum finden am 26. September er. statt.

Oesterreich Ungarn. Prag, 17. Juli. (Pr) w. Landesausschuß präliminirte heute deftnitiv den n. des Landesbudgets für 1885 mit 7700 0001. und besch w. dem Landtage die Einhebung einer 30 prozentigen Unbn ö empfehlen. Der Landesausschuß beschloß weiter die. Vor e eines Gesetzentwurfs an den Landtag, wonach die gl. kuranz-Gefellfchaften verpflichtet werden solln, , Prozent der Versicherungsprämie zu Feuerlöschzwe beizusteuern. icht

Brünn, 17. Juli. (Pr.) Heute wurde der De h, des Finanzausfchusses des Lan dtags über die 16 nungsabschlüsfe des mährischen Tandesfonds für ln vertheilt. Fuͤr dieses Jahr waren die Ausgaben

38367 37 Jl. präliminirt, die wirklichen zue 2

2 ö 632 Fl., alfo um sy 645 Fl. weniger. Die Ein betrugen bei Zugrundelegung einer 25prozentigen

na unli⸗ 3 263 429, 51 Fü. (gegen präliminirte 3 084 631 Fl); es

giebt sich daher ein den Voranschlag überschreitender Erfolg Yon 343 346,961 Fl., so daß die desfinanzen als sehr befriedigend angesehen werden können. . Fur die beiden Kavalkerie-Kasernen in Bisenz und Göding wurden bis 22. Juni d. J. 971 936,55 Fl. ausgegeben.

Schweiz. Bern, 18. Juli. (W. T. B.) Der Bundesraih hat zu Delegirten für die Verhand⸗ fungen mit der päpstlichen Kurie über die Diözesan⸗ Verhältnisse der Kantone Basel und Tessin den schweizerischen Gesandten in Wien, Aepli, und den Ständerath Petrelli aus Graubünden ernannt. Die Verhandlungen werden in Bern geführt. Dem Vertrage über gewerbliches Eigenthum sind Großbritannien, Tunis und Ecuador beigetreten. Zu der Konferenz über bie internationale Konvention über das litera⸗ rische und künstlerische Eigen thum sind von Seiten des Bundes die Bundesräthe Droz und Ruchonnet sowie der Profesor Orelli aus Zürich abgeordnet worden.

Niederlande. Haag, 18. Juli. (W. T. B.) Gutem Vernehmen nach hat der Staatsrath den Entwurf eines Regentschaftsgesetzes genehmigt. Wie es heißt, würden zur Berathung desselben die Kammern auf den 28. d. M. einberufen werden.

Großbritannien und Irland. London, 18. Juli. (W. T. B.). In der heutigen Sitzung des Unter⸗ hauses erklärte der Premier Gladstone: wahrschein⸗ lich werde am Dienstag eine Konferenzsitzung statt⸗ finden. Der Unter⸗SEtaatssekretãr Fitzmaurice theilte mit, daß Pilger, welche am 12. Juni aus Khartum in Suakim eingetroffen, berichtet hätten, daß dieser Platz ge— sichert sei; Lebensmittel seien reichlich vorhanden, und nur wenige Araber befänden sich in der Nähe. Nach anderen Rachrichten beunruhige Gordon die Aufständischen durch mehrere mit Kanonen armirte Dampfer.

Melbourne (Australien), 17. Juli. (A. C.) In der heutigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung legten der Premier James Service und der Kolonial⸗Schatz⸗ meister den Finanz ausweis vor. Darnach betrugen die Einkünfte der Kolonie Victoria im verflossenen Finanz— jahr 5 830 000 Pfd. Sterl. und überstiegen somit die Voranschläge um 154 000 Pfd. Sterl. Die Einkünfte aus den Eisenbahnen betrugen 2080000 Pfd. Sterl. und das Reineinkommen aus den Eisenbahnen sowie der Wasserversorgung stellte sich 4 Proz. der Gesammtschuld der Kolonie gleich. Die Ausgaben beliefen sich auf 5 950 900 Pfd. Sterl. Der Premier veranschlagt die Einkünfte für das kommende Finanzjahr auf 5 960 069 Pfd. Sterl. und die Aus— gaben auf 6 230 506 Pfd. Sterl. Zur Deckung des entstehen⸗ den Defizits brachte er eine Erhöhung der Spirituosensteuer um 2 Schilling in Vorschlag.

Frankreich. Paris, 17. Juli. (Fr. Corr.) Sogar diejenigen Blätter, welche der ‚Patriotenliga“ am nächsten stehen, lenken heute in der Fahnenangelegenheit ein und machen den „Patrioten“ Vorstellungen über ihr vorlautes Gebahren. So schreibt die „République frangaise“ „Wir wiederholen es: die Regierungen von Paris und Berlin haben die Klugheit und den Takt besessen, dem Zwischenfalle nicht größere Wichtigkeit beizulegen, als er verdient. Ihr Bei—⸗ spiel scheint uns empfehlenswerth. Wenn aber das Spruͤchwort: „Ende gut, Alles gut“, sich bewährt, so scheint uns die Gelegen⸗ heit passend, unferer patriotiscken Jugend zuzurufen, daß Muth und Patriotismus mit Selbstbeherrschung gepaart sein müͤssen. Seid Eurer Nerven mächtig, junge Leute, und laßt Euch nicht zu ebenso kindischen wie gefährlichen Kundgebungen hinreißen. Sie könnten Euch weit führen. Vergeßt nicht, daß eine besiegte Nation sich gerauschlos sammeln muß; nicht indem Ihr Eure Kraft an den Fahnenbündeln des „hotel Continental“ auslaßt, zeigt Ihr, was Ihr könnt! Laßt Don Ouixote mit Windmühlen fechten und stärkt Eure Muckeln! Mehr verlangt man nicht von Euch!“ .

Der Pariser Gemeinderath genehmigte in seiner gestrigen Sitzung auf Antrag Dreyfus nachstehende Tagesordnung, die in allen Pariser Gemeindeschulen angeschlagen werden wird: „Der Pariser Gemeinderath, ver—⸗ eint in demselben Gefühle des Patriotismus und der Hoff— nung, beglückwünscht die Schulbataillone zu ihrer schönen Haltung bei der Revue vom 14. Juli 1884 und dankt ihren Offizieren, Instruktions-Unteroffizieren und Lehrern.“

is. Juli. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer hat heute das von dem Deputirten Cirier eingebrachte Amendement, dahin lautend, daß die nicht rückvergütbare Zuschlagsteuer auf im portir⸗ ten Rohzu cker für die Dauer von 2 Jahren von 3 auf 7 Fr. zu erhöhen sei, mit 275 gegen 200 Stimmen ange⸗ nommen. Ein Amendement, welches die Zuschlagsteuer auch auf fremden Kolonialzucker ausdehnen wollte, wurde abge⸗ lehnt und sodann das Zuckersteuergesetz im Ganzen mit 275 gegen 1938 Stimmen angenommen.

Die „Agence Havas“ meldet: China habe Frank⸗ reich die erste Genugthung gewährt durch die in der amt⸗ lichen Pekinger Zeitung“ am 16. d. M. erfolgte Publikation eines Kaiserlichen Dekrets, welches, entsprechend den Bestim⸗ mungen des Vertrages von Tientsin, die Räumung von Laokai, Langson und Caobang anbefehle und die Zurückziehung aller chine sischen Truppen auf das chinesische Gebiel anordne. Die Räumung solle binnen Monatefrist ausgeführt sein. Die Verhandlungen über eine von China zu gewährende Entschädigung nähmen ihren Fortgang; bis zur Regelung dieser Frage werde das französifche Geschwader unter dem Admiral Courbet in einer beobachtenden Stellung vor Foutschou bleiben. In der Kommission des Senats für die Ver⸗ sassungs-Revision erklärte der Conseils-Präsident Ferry: falls der Revisionsentwurf aus dem Senat in einer andern Fassung hervorgehen würde, als ihm die Deputirten⸗ kammer gegeben, so würde die Regierung die Kammer er⸗ suchen, diese Faffung anzunehmen. Es sei nöthig, daß die Beschlüsse der Kammer und des Senats identisch seien; andern⸗ falls wäre der Kongreß unmöglich. Was die Garantien be⸗ treffe, so glaube er, daß die Kammer nicht die ihr beslimmten Grenzen überschritien habe; bei einem derartigen Versuch würde er die Kabinetsfrage stellen müssen. Zum Schluß er⸗ suchte der Conseils-⸗Präsident die Kommission, die Revision nicht abzulehnen; denn früher oder später würde fie doch nöthig werden, ünd jetzt würde sie weniger gefährlich sein als e. Die Kommission vertagte hierauf den Beschluß bis

rgen.

19. Juli, früh. (W. T. B) Die Zahl der von 6. früh dis gestern Abend an der Cholera Gestorbenen eirug in Rarseille 24, in Toulon 16.

Spanien. Madrid, 18. Juli. (B. T. B. Die Deputirten kammer genehmigte in ihrer heutigen Sitzung den zwichen Cuba und den Vereinigten Staaten von Nordamerika abgeschlossenen neuen Vertrag und wurde sodann geschlossen. ; ;

e. interpellirte Mazo die Regierung über den durch die angebliche Aeußerung des Ministers Pidal bezüglich der weltlichen Herrschaft des Papst es hervor⸗ gerusenen Zwischenfall mit Italien. Er habe zwar gehört, daß Pidal in seinen Aeußerungen nichts für die italienische Ver⸗ letzendes gefunden habe, er wunsche aber direkte Erklärungen Seitens der Regierung, die geeignet seien, die befreundete italienische Nation zu befriedigen. Der Minister⸗ Präsident Canovas del Castillo erwiderte; dem Minister Pidal seien in einem Auszuge aus den Verhand⸗ lungen der Kammer Aeußerungen zugeschrieben worden, die derselbe nicht gethan habe und die zu einer ganzlich unrichtigen Auffassung Anlaß gegeben und in Italien Anstoß erregt hätten. Aus dem amtlichen stenographischen Bericht, der allein Glauben verdiene, und aus dem amtlichen Sitzungsprotokoll welche der Minister-Präsident hierbei vorlegte ergebe sich, daß Pidal gesagt habe, die italienische Regierung habe die spanische Regierung zu dem Gesammt⸗ inhalt der Botschaft an die Kammern beglückwünscht. Die spanische Regierung habe niemals daran gedacht, die Frage der weltlichen Herrschaft des Papstes zu diskutiren. Der Minister Pidal habe bei Besprechung seiner politischen Vergangenheit sich über seine religiösen und politischen Ansichten geäußert; es habe sich dabei um eine rein interne politische Frage gehandelt. Der Minister⸗Präsident schloß mit der Versicherung der jreund⸗ schaftlichen Gefühle, welche die spanische Regierung Italien gegenüber hege. Mazo erklärte sich durch die Auskunft und die Versicherungen des Mister-Präsidenten zufriedengestellt; der Erzbischof von Santiago protestirte dagegen; der Senat im Ganzen schloß sich der Erklärung Mazo's an.

Portugal. Lissabon, 16. Juli. (Allg. Corr.) Der Gouverneur der portugiesischen Besitzung in Guinea rüstet eine neue Expedition gegen die Ein— geborenen aus, welche neulich die portugiesischen Truppen in der Nähe von Cocanda in Senegambien in einen Hinterhalt lockten. Genaueren Meldungen über diese Affaire zufolge wurden auf portugiesischer Seite drei Mann getödtet und 13 verwundet.

Italien. Rom, 18. Juli. (W. T. B.) Der schwei— zerische Gesandte Bavier konferirte heute mit den Mi⸗ nistern Depretis und Mancini. Wie die Ras⸗ segna“ sagt, wäre Italien nicht gewillt, dem von der Schweiz gestellten Verlangen nachzugeben, wenn die Schweiz nicht aus⸗ reichende prophylaktische Maßregeln ergreifen wolle.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Juli. (W. T. B.) Das „Reichsgesetzblatt“ veröffentlicht einen Kaiserlichen Erlaß, wonach behufs zweckmäßigerer Til⸗ gung der temporär emittirten Kreditbillets die darauf bezügliche Zahlung von jährlich 50 Millionen von Seiten des Reichsschetzamts an die Reichsbank nach dem Ermessen des Finanz-Ministers entweder in 5 prozentiger Goldrente oder Kreditrente oder in flüssigen Kreditbillets bewirkt werden soll. Die hierfür zu emittirenden Renten sind in das Reichsschuld—⸗ buch einzutragen; die Regierung behalt sich den Rückkauf der Renten zum Nominalwerth nach Ablauf von 290 Jahren vor. So lange die Renten sich im Besitz der Reichsbank befinden, werden die Zinsen derselben zur Tilgung der temporären Kreditbillets verwandt.

Das „Finanzblatt“ veröffentlicht ein vom Kaiser bestätigtes Gutachten des Reichsraths, nach welchem die zollfreie Wie dereinfuhr von leeren Holzfässern, Kisten, Rörben und grünen Glasflaschen, worin ru sische Produkte nach dem Auslande ausgeführt wurden, gestattet wird. Aus— ländische Petroleumwaggons dürfen bis Warschau zollfrei ein⸗ geführt werden; gehen dieselben alsdann jedoch nicht in einer gewissen Frist nach dem Auslande zurück, so unterliegen sie einer Verzollung.

19. Juli. (W. T. B.) Ein Kaiserlicher Erlaß ernennt den Staatssekretär Kochanow zum Präsidenten und die Senatoren Rennenhampf, Holthoer, Mordwinoff und Gerard zu Mitgliedern der temporären Spezial⸗ session des Reichsraths, welche sich mit der Prüfung von Immediatklagen über Verfügungen der Senats— departements zu befassen hat.

Amerika. Washington, 17. Juli. (Allg. Corr.) Das Marine-Departement erhielt ein Telegramm aus St. John, demzufolge die Greely-Hülisexpedi— tion die am Leben gebliebenen Mitglieder der Forschungs⸗ expedition des Lieutenant Greeln, im Ganzen acht an der Zahl, aufgefunden hat. ; .

New⸗York, 18. Juli. (W T. B.) Die Zeitungen veröffentlichen ein Schreiben Blaines, worin derselbe seine Ernennung zum republikanischen Präsident⸗ schaftskandidaten annimmt und die Herstellung intimster Beziehungen zwischen allen Völkern Amerikas sowie die Erledigung aller zwischen Nord⸗ und Süd—⸗ amerika etwa eintretenden Störungen durch einen Schiedsspruch anempfiehlt. Er sei überzeugt, daß die Annahme dieses Prinzips auch für die Völker Europas von günstigem Einfluß sein werde. Eine Ausdehnung des Territoriums der Vereinigten Staaten über den Rio grande hinaus liege nicht in seinen Wünschen. Nordamerika müsse nur auf friedliche Eroberungen und auf Weiterentwickelung seines Handels, namentlich seiner Handelsverhältnisse zu Spa— nien, bedacht sein.

Mittel⸗Amerika. Mexiko, 16. Juli. (Allg. Corr) Das Wahlkollegium hat einstimmig und förmlich erklärt, daß General Porfirio Diaz zum Präsidenten der Republik gewählt wurde. .

General Bellini wurde zum Präsidenten der Repu⸗ blik San Domingo gewchlt.

Afrika. E ten. Kairo, 16. Juli. (Allg. Corr.) 49 der . die von Oberst Grants türkischem Bataillon desertirten, sind den Nil hinauf nach Assuan gefandt worden. Der Rest der Deserteure wird nach Kairo zurückgeschickt werden.

Zeitungsstimmen.

Bei Mittheilung der Begründung des Vereins zur Wahrung der wirthschastlichen Interessen von Handel und Gewerbe bemerkt die Kölnische Zeitung“:

. Wesentliche Aufgabe des Vereins wird sein, darauf binzuwirken, daß bei der Aufstellung und Berathung der Gesetzentwürfe egierung und Velkgvertretung mit voller Kenntniß des praktischen Lebens und mit unbefangener Würdigung der dadurch bedingten Verhältniffe vor- geben. Der Versuch, diese Aufgabe zu lösen, kann von allen Parteien, denen mehr an rubiger, sachgemäßer Entwickelung unseres ganzen wirtbschaftlichen Lebens als an Förderung ibrer kleinlichen Fraktions politik liegt, nur mit Freude begrüßt werden. Diese Aufgabe kann vollauf gelöst werden nur auf, dem Boden voller Unabhängigkeit von Regierung und Fraktionswesen, sie kann ferner nur gelöst werden auf Grund positirer Mitarbeit, unter Ausschluß aller grundsätzlichen Drroition. Die Namen der Unterzeichner des Aufrufs, die zu den bervorragendsten Großkaufleuten und Induftriellen Deutschlands gebören, bürgen dafür, daß wir es nicht wieder mit einer neuen politischen Fraktion für kaufmännische Interessen zu thun baben. .. Weit eber könnte man ron jenen Persönlichkeiten und den vielfach früber ron ibnen gemachten Aeußerungen darauf schließen, daß in diesen Kreisen das unangenehme Gefübl, das die Zersplitterung unserer Volksvertretung durch eben jene Politik der Fraktionen und Fraktiönchen berrorgerufen kat, gleichfalls zur Bildung des neuen Vereins beigetragen bat. Die Unterzeichner wollen offenbar die Frage des Freibandels und des Schutz olles aus den Berathungen des Vereins ausgeschloffen wissen; andererseits wäre es nicht erklärlich, wie die bervorragendsten Schuß zöllner mit den ausgesrprochensten Freibändlern sich bier zu gemein⸗ Famer Thätigkeit vereinigen. Wir begrüßen. auch diese vorläufige Be grabung der so lange geschwungenen Streitart mit Freude; ersehen wir doch daraus, daß auch die Vertreter der Induftrie damit ein ver= standen sind, daß eine gründliche und zuverlässige ebrliche Probe veran⸗ staltet werde. Auch was die zunãchst im Vordergrunde stebende Frage einer Börsensteuer betrifft, so zweifeln wir, wenn wir die Namen vieler Unter⸗ zeichner seben, nicht daran, daß der Verein sich nicht zu einem einfachen Nein dersteben, daß er vielmebr vraktische Vorschläge machen wird, damit dem Staate zur Sösung seiner wirthschaftlicken Aufgaben auch die dazu erfor⸗ derlichen Mittel nicht feblen. Von diesen Veraussetzungen aus werden Regierung wie Volksvertretung nur Vortheil von der Bildung des neuen Vereins haben. Der Verein wird ibnen an der Hand der ge⸗ sammelten Erfabrtungen und auf Grund der eingebenden Kenntnisse der wirtbschaftlichen Bedürfnisse brauchbare und wertvolle Vor arkeiten liefern können. Er wird nicht ihre Macht und ibr Ansehben sckädigen, sondern im Gegentbeil nach Kräften fördern; denn je besser die wirtbschaftlichen Gesetze ausfallen, um so größeren praktischen Nutzen baben auch Handel und Wandel daron. ...

Die „Berliner Börsen-Zeitung“ theilt aus dem Jahresbericht der Handelskammer des Kreises Cottbus folgende Bemerkungen über die allgemeine Lage von Industrie und Handel mit:

Einen zuverlässigen Gesammtschlus der geschäftlichen Resultate des Jahres 1883 zu Riehen, ist nach Maßgabe der uns zugegangenen Sxenalberichte desbalb erschwert, weil die Ergebnisse des ge⸗ schäftlichen Betriebes der verschiedensten Erwerbsbranchen sehr verschiedene gewesen sind. Mit einiger Gewißbeit kann angenommen werden, daß die Verhältnifse unserer wichtig⸗ sten Industrie, der Tuchfabriken, durchschnittlich im Jabre 1883 befriedigende gewesen sind; doch ist dies Resultat nur erreicht worden durch ausdauernde Aufwendung von Müben und Kosten, und durch hervorragende Listungen in den hergestellten Mustern und Stoffen.

Die Maschinenbau⸗ und Eisengußfabtiken werden im Berichts jabr einen größeren Erfelg als im Vorjahre erzielt haben. Einige andere Industtien, wie die Teprichfabrikation, die Hutfabrikation and die Teinenfabrikation batten tbeilweise größeren Umsatz, jedoch nur unter den erbeblichsten Anstrengungen und, der zunehmen den Konkurrenz wegen, obne sonderlichen Nutzen. Dagegen scheint das hiesige Waarengeschäft besonders in der zweiten Hälfte des Jahres 1883 gegen das Vorjahr zurückgeblieben zu sein; neben der gefteigerten Konkurrenz war hier die durchschnittlich nicht günstige Ernte und die dadurch herbeigeführte verminderte Kauffäbigkeit un— serer Landberölkerung von Einfluß. Nach Vorstehendem glauben wir aussprechen zu können, daß das Gesammtergebniß der geschäft⸗ lichen Betriebe im hiesigen Bezirk im Allgemeinen zwar kein besseres als im Jahre 1882 gewesen, aber auch gegen das Ergebniß des letz⸗ teren nicht zurückgeblieben ist. . .

In der „Thüringischen Correspondenz“ lesen wir:

Gera, 18. Juli. Der Jzhresbericht unserer Handelskammer ken⸗ statirt, daß der Aufschwung von Handel und Industrie, der seit einigen Jabren sibh im Bezirk der Handelskammer geltend macht, auc im Jahre 1883 keine Unterbrechung erfabren hat. „Konnten auch nicht alle Hoffnungen erfüllt, nicht alle Wünsche befriedigt wer⸗ den, blieben auch in manchen Zweigen des Handels die Resultate felbst hinter den bescheidensten Erwartungen zurück, so ist doch die

Signatur des Jahres eine im Allgemeinen günftige, der Entwickelung unierer Industrie förderliche gewesen.“

Statiftische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Start Berlin sind bei den biefigen Stande sämtern in der Woche vom 6. Juli bis inkl. 12. Juli er. zur Anmeldung gekommen 215 Gheschließungen, 889 Lebendgeborene, 34 Todtgeborene, 903 Sterbefãlle.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der 4. vermebrten und verbesserten Auflage des Staatsrechts der preußischen Monarchie, von Dr. Su dw. von Rõnne, Aprellationsgerichts⸗Präsident a. D., welche in 5 Bdn. bei Breckbaus in Leipzig erscheint, sind wiederum 4 Lieferungen, Lieferung 135 —18, veröffentlicht worden. Dieselben reichen von Bo⸗ gen 15 bis 45 (S. 145 720) des 4. Bandes und umfassen das Ver⸗ waltungs recht von 8. 292 —= 405, und zwar die Verwaltung der Polizei, Armenpolizei Und Armenpflege, die Sicherung der Ordnung des Staates, die Sittenpolizei, die Gesindexolizei, die Medizinalpolizei, die Feuerpolizei, die Anstaiten gegen Thierkranbeiten, die Baupolizei; ferner die Pflege und Förderung der Interessen der Staats bürger und zwar die Landeskulturgesetzgebung (Landwirthschaft, Forstwirtbschaft. Bergbau), die Gewerbe. Industrie, die Sorge für Handel und Ver⸗ kehr die Verkebrszanstalten, wie Post, Telegraphen; Geldwesen, Maß und Gewicht, Märkte und Messen, Konsulate, Banken) die Versiche rungsanstalten; die Sorge für die intellektuelle Bildung der Staats— bürger (Unterrichts anstalten). Da in Folge der Deiterentwickelun des fentlichen Rechts diefe 4 Auflage des Rönne ichen Werkes sehr wesentliche Bereicherungen und Umgestaltungen erfahren hat, so ist diefelbe auch für die Besitzer früberer Auflagen unentbebrlich. Jede Lieferung kostet 2 it . ;

Das Preußische Enteignung ge vom, 11. Juni 16874. Erläutert von Löbell, Ober Landesgericht; · Rath in Königs · berg. Leipzig, Veit u. Comp. 1884 Das Enteignungegesetz (d. i. das Gefeß. eit. die Entziehung oder Beschränkung des Grundeigen · thums oder der Rechte des Grundeigenthums aus Gründen des öffent ˖ lichen Wobles zu Gunften eines ünterrebmens, deffen Ausführung die Ausuäbung des Enteignungsrechts erfordert, gegen vollstãn dige sntschãdigung), ist zwar bekanntlich schon von Mehreren (Bähr, Lan. gerhans, Dalcke, Seydel) berausgegeben und erläutert worden; allein alle diese Kommentare entsyrechen mehr oder weniger nicht dem beutigen Stande der Rechtsprechung. Daher ist die vorliegende Arbeit, welche den Tert des Gesetzes nebst ausfübrlichen Erlãuterungen

n den einzelnen Paragraphen, einer vorausgeschickten Geschichte ber Entftehung des Gesetzes und einem Sachregister am Schluß ent⸗