1884 / 182 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Aug 1884 18:00:01 GMT) scan diff

auf besonderen xrivatrechtlichen Titeln (wie Vertrag, Prixilegium, letztwillige Verfügung) beruhen. ; r

Uecker Diesenigen Bebaurtungen, welche von den Parteien mit Beweis untersttzt werden und dem Beamien erhenlich erscheinen, ist entweder alsbald in dem Erörterungstermin oder in einem neuen, in naber Zeit anzuberaumenden Termine Beweis zu erheben. Die Gestellung von Zeugen und Sachverständigen, welche vernommen werden follen, ist Sache der Partei, welche die Vernehmung beantragt.

Macht der Verlauf der Verhandlungen die Ansetzung weiterer Termine nöthig, fo sind dieselben unverzüglich anzuberaumen und den Parteien mündlich bekannt zu machen. ( ;

39) Sind mehrere Widersprechende vorhanden, welche ein gleich⸗ artiges Interesse haben, so ist zur Vereinfachung des Verfahrens dar⸗ auf Bedacht zu nehmen, daß sie einen gemeinschaftlichen Bevoll ˖ mächtigten bestellen, welcher sie bei den weiteren Verhandlungen zu vertreten har. Soll derselbe zur Empfangnahme der Bescheide, zur Einlegung des Rekurses oder zur vergleichsweisen Einigung mit dem Unternehmer it ermächtigt sein, so ist dies ausdrücklich zu erklären.

160) Nach dem Abschluß der Erörterungen sind die Verhand⸗ lungen, wenn es erforderlich scheint, dem zuständigen Baubeamten zum Gutachten mitzutheilen. Bei Stauanlagen sind sie dem Bau⸗ beamten stets vorzulegen.

Demnächst werden die Verhandlungen mit einer Aeußerung über die Zuläfsigkeit der Anlage und über die etwa erhobenen Einwen⸗ dungen in dem vorgeschriebenen Wege der Beschlußbehörde rorgelegt. Wenn es sich um die Genehmigung der Stauanlage für ein zum Betriebe auf Bergwerken und Aufbereitung anstalten bestimmtes Wasfsertriebwerk handelt, sind die Verhandlungen zunächst dem Ober⸗ Bergamt vorzulegen und von diesem mit seiner Aeußerung an den Bezirksausschuß (die Regierung) zu befördern.

3) Verhandlung vor der Beschlußhehörde erster Instanz.

41) Die Bescklußfassung über das Genehmigungsgesuch erfolgt durch das Kollegium der Beschlußbehörde, der Erlaß eines Vor⸗ bescheids durch den Vorsitzenden dieser Behörde 8. 117 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883) ist aus geschlossen.

Sind Einwendungen gegen die Anlage nicht erhoben, so erfolgt die Beschlußfassung ohne vorgängige mündliche Verhandlung. Wird dabei die Genehmigung nach dem Antrage des Unternehmers ohne Bedingungen oder Einschränkungen erteilt, so bedarf es eines besonderen Bescheides nicht, sondern die Behörde fertigt alsbald die Genehmigungsurkunde (Nr. 47) aus. Wird die Genehmigung rer— sagt, oder nur unter Bedingungen oder Einschränkungen ertheilt, jo) erläßt die Beschlußbehörde zunähst einen schriftlichen Bescheid an den Unternehmer. Bei Stauanlagen, deren Zulässigkeit auch durch das Ober⸗Bergamt zu prüfen ist, ergebt der Bescheis von dem Bezirksausschuß (der Regierung) und dem Ober— Bergamt gemeinschaftlich.

Der Unternekmer kann innerhalb 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides den Rekurs einlegen. Er kann aber auch zunächst bei der Beschlußbehsrde auf mündliche Verhandlung der Sache antragen. Auf das demnächst stattfindende Verfahren finden die? estimmungen der Nr. 42 bis 44 sinngemäße Anwendung.

12) Sind Einwendungen gegen die Anlage erboben, so ist nach Eingang der Verhandlungen das mündliche Verfahren einzuleiten. Der Unternehmer sowie Diejenigen, welche Einwendungen erhoben und diese in dem Vorverfahren nicht zurückgenommen haben, sind zur mündlichen Verhandlung zu laden. Die Ladung Lerselben erfolgt schrifilich gegen Zustellungsurkunde und mit der Verwarnung, daß beim Ausbleiben nach Lage der Verhandlungen werde Beschluß faßt werden.

Hinsichtlich der mündlichen Verhandlung sowie der Erhebung und Würdigung des Beweises finden die Vorschriften der §§. 68, 71, 72, 73 und 75, 76 kis 75 und 129 des Gesetzes über die allgemeine Landek verwaltung vom 30. Juli 1883 sinngemäße Anwendung.

Die Zuziehung technischer Staats⸗ oder Kommunalbeamten kann gemäß 8. 1I18S8 a4. a. O. erfolgen; ins besondere kann der zuständige Gewerberath mit Einwilligung seiner vorgesetzten Dienstbehörde zu der Verhandlung und Berathung zugezogen werden.

Für die Ausschließung oder Beschränkung der Oeffentlichkeit sind die in den 58. 1I73 bis 175 des Gerichts verfassungsgeseßtzes enthaltenen Bestimmungen maßgebend.

Der Befchluß ist den Betheiligten in dem Termin zu verkünden. Erscheint die Aussetzung desselben nothwendig, so erfolgt die Ver⸗ kündung in einer sofort anzuberaumenden und den Parteien bekannt zu machenden Sitzung. Der Bescheid ist, falls er bei der Verkündung noch nickt in volstandiger Form abgefaßt war, vor Ablauf einer Woche vom Tage der Verkündung ab schriftlich abzusetzen.

43) In dem? eide sind der Unternehmer sowie die Wider—

end zentlich zu bezeichnen. Die Beschlußformel, welche von den Gründen zu sondern

J

. N .

; u n ist, muß aussprechen, wie über den Antrag des Unternehmers entschieden ist, und wem die Kosten auferlegt sind.

Falls die Anlage für zulässig erachtet wird, empfiehlt es sich, die Genehmigung unter folgendem Vorbehalt zu ertheilen.

Die unterzeichnete Bebörde behält sich vor, die Bedingungen, unter welchen diese Genehmigung ertheilt ist, abzuändern und zu er— gänzen, Falls sich ein Bedürfniß hierzu ergeben sollte. Die Beschluß⸗— faffung bierüber erfolzt in dem für die Beschlußfassung über Ge⸗ nebmigungẽ gesuche vorgeschriebenen Verfahren unter Zuziehung der in dem gegenwärtigen Verfahren zugezogenen Parteien.

Diese Genehmigung wird ferner nur auf so lange ertbeilt, als nicht eine wesentliche Bedingung, unter welcher die Genehmigung er— theilt worden, verletzt oder obne neue Genehmigung eine wesentliche Verändernng der Betriebestätte, eine Verlegung des Lokals oder eine wesentliche Veränderung in dem Betriebe der Anlage vorgenommen und wegen einer dieser Handlungen gegen den Inbaber der Anlage ein rechts kraftiges gerichtliches Urtheil ergangen ist. Tritt dieser Fall ein, fo beschließt die unterzeichnete Bebörde in dem für die Beschluß— fassung über Genehmigungsgesuche vorgeschriebenen Verfahren und unter Zuziehung der in dem gegenwärtigen Verfahren zugezogenen Parteien darüber, ob der Fortbestand der Genehmigung zu bewilligen oder zu versagen sei. Fällt dieser Beschluß auf Versagung aus, so erreicht die ertbeilte Genehmigung mit der Rechtskraft dieses Be— schlusses ihr Ende.

Außerdem ist in den Bescheid die Bemerkung aufzunehmen, daß der Ünternebmer erst mit der Rechtskraft des Beschlusses die Be⸗ fugniß zur Ausfübrung der Anlage erbalt.

44) Der Bescheid ist einmal für den Unternehmer und einmal für die Widersprechenden auszufertigen. Die Ausfertigung für die letzteren wird dem gemeinschaftlichen Bevollmächtigten, oder wenn ein folcher nicht bestellt ist, einem der Widersprechenden zugestellt; die übrigen erhalten. in diesem Falle Abschrist der Beschlußformel und zugleich Rachtibt, wenn die Ausfertigung übersandt worden ist. Bebörden, welche gegen die Anlage Einspruch erhoben haben, ist stets vollftandige Abschrift des Bescheides zuzustellen. Die Uebersendung erfolgt in allen Fällen gegen Zustellungz urkunde.

4) Rekure verfahren.

145) Die Rekurefrist beginnt mit Zustellung des Beschlusses oder der Beschlußformel. Für die Berechnung der Frist sind die Vorschriften der , , . maßgebend.

Auf die Einlegung des Rekurses und auf das weitere Verfahren findet der 8. I22 des Gesetzes über die allgemeine Landesvmerwaltung vom 30. Juli 1883 Anwendung. Unbeschadet der in Nr. 28 Abf. i dieser Anweisung getroffenen Bestimmung kann in einzelnen Fällen zur Begründung des Rekurses, sowie zur Gegenerklärung eine Nach— frist gewährt werden. ;

Die Rekursschrift ist, falls eine Gegenpartei vorhanden ist, die Rekurs beantwortung in allen Fällen in zwei Exemrlaren einzureichen. Wenn mehrere Gegner des Rekurrenten vorhanden sind, so erhält jeder eine vollständige Abschrift der Rekursschrift.

46) Der Rekursbescheid wird der Beschlußbehörde erster Instanz zugefertigt. Diese theilt ibn in Ausfertigung dem Unternehmer und denjenigen Gegnern mit, welche an dem Rekursverfahren Theil ge nommen baben, wobei wie bei Mittheilung des Bescheides erster In⸗ stanz (Nr. 44) zu verfahren ist. .

e 1

5) Genehmigungsurkunde.

47) Sind segen die Anlage Einmendungen nicht erhoben worden und soll die Genchmigung zur Ausführung ohne weitere Bedingungen nach dem Antrage des Unternehmers ertheilt werden, so fertigt die Beschlußbebörde alsbald die Genehmigungsurkunde aus. In allen anderen Fällen erfolgt deren Ausfertigung nach Abschluß des Ver⸗ fahrens, sobald der Beschluß erster Instanz rechtskräftig geworden oder der Rekurs befcheid ergangen ist. Zu. Stauanlagen für ein zum Betriebe auf Bergwerken und Aufbercitungs anstalten bestimmtes Wassertriem erf wird die Genebmigurgsurkurde ron dem Beritle= ausschusse (der Regierung) und dem Dber Bergamt gemeinschaftlich ausgefertigt. z

In der Urkunde sind sämmtliche Bedingungen, unter welchen die Anlage genehmigt worden ist, aufzuführen und die ron dem Unter⸗ nehmer eingereichten, dem Verfahren zu Grunde gelegten Beschrei⸗ bungen, Zeichnungen und Pläne ausführlich zu bezeichnen, auch, soꝝeit angängliäk, durch Schnur und Siegel damit zu verbinden. Auf Rarten und Zeichnungen, welche in dieser Art mit der Urkunde nicht e, g werden können, ist die Zugehörigkeit zu derselben zu ver— merken.

Eine Ausfertigung der Genehmigunzsurkunde ist dem Unter⸗ nehmer, eine zweite mit den Verbandlungen der zuständigen Polizei⸗ behörde zu übersenden. . .

Vor Ertheilung der Genehmigungsurkunde ist die Aus fũhrung der Anlage nicht gestattet.

6) Kosten.

48) Ist eine Partei gemäß §. 22 der Gewerbeordnung in die Kosten des Verfahrens verurtheilt worden, so fallen ihr außer den baaren Auslagen der Behörde auch die baaren Auslagen des Gegners zur Last, soweit dieselben nach dem Ermessen der Behörde zur jweck— entsprechenden Wahrnehmung des Partei⸗Interesses nothwendig waren.

Anträge auf Festfetzung der einer Partei zu erstattenden Kosten sind nach Beendigung des Beschlußverfahrens bei der Beschlußbehörde erster Instanz anzubringen und von dieser zunächst der Gegenpartei zur Erklaͤrung mitzutheilen. Gegen den Festsetzun sbeschluß stebt beiden Theilen innerhalb 14 Tagen die Beschwerde an die Rekurs⸗ bebörde zu, auf welche die Bestimmungen der Nr. 45 Anwendung finden. . Für die Gebühren der Zeugen und Sachverständigen gelten die in Cirilrrozeffen zur Anwendung kommenden Vorschriften.

B. Verfahren bei der Errichtung oder Veränderung von Dampfkessel⸗Anlagen (68. 24 und 25.

49) Das Gesuch um Ertheilung der Genehmigung ist bei den in Nr. 28 bezeichneten Behörden anzubringen. Harkelt es sich um die Genehmigung eines zum Betriebe auf Bergwerken und Aufbereitungẽ⸗ anstalten beftimmten Dampfkessels, so ist dasselbe an den Revier⸗ beamten zu richten. .

Aus dem Gefuche muß der vollständige Name, der Stand und Wohnort des Unternehmers ersichtlich sein. Demselben sind eine Feschreibung und eine Zeichnunz des Kessels in einfachen Linien, außerdem, wenn die Anlage eines feststehenden Dampfkessels beab⸗ sicktigt wird, eine Situationszeichnung und ein Bauriß in je zwei Exemplaren beizufügen.

50) In der Beschreibung sind die Dimensionen des Kessels, die Stärke und Gattung des Materials, die Art der Zusammensetzung, Tie Timenfionen der Ventile und deren Belastung, die Einrichtung der Sxeifeporrichtung und der Feuerung, sowie die Kraft und Art der Dampfmaschine anzugeben.

Aus der Zeichnung muß die Größe der vom Feuer berührten Fläche zu berechnen, und die Höbe des niedrigsten zulässigen Wasser⸗ standes über den Feuerzügen zu ersehen sein, auf die Einrichtung der TDampfmaschine braucht sie sich nicht zu erstrecken. Die Situations— zeichnung hat die an den Ort der Aufstellung des Kessels stoßenden Grundstücke zu umfassen. -

Aus dem Bauriß muß sich der Standort der Maschine und des Kessels, der Standort und dee Höbe des Schornsteins, sowie die Lage der Feuer- und Rauchröhten gegen die benachbarten Grundstũcke deutlich ergeben, den Umständen nach kann ein einfacher Grundriß und eine Längenansicht oder ein Durchschnitt genügen.

Die Zeichnungen müssen den unter Nr. 31 aufgestellten An⸗ forderungen entsprechen.

Fi) Die Vorlagen sind von der Behörde, bei welcher das Ge— nehmizungsgesuch anzubringen ist, nach den unter Nr. 32 gegebenen Vorschriften zu prüfen. Bei dieser Prüfung ist an Stelle des Bau⸗ Feamten und des Gewerberaths der mit den Dampfkesseltevisionen besuftragte Sachverständige zuzuziehen. Demrächst werden die Vor⸗ lagen von der Behörde, falls dieselbe nicht zugleich die Beschluß⸗ bebörde ist, der letzteren mit einer gutachtlichen Aeußerung ein— gereicht.

Die Beschlußfassung über das Genehmigungsgesuch erfolgt den in Nr. 41 gegebenen Vorschriften.

Auf das Rekursrerfahren finden die Bestimmungen der Nr. 45 und 46 sinngemäße Anwendung.

Für die Ausfertigung der Genehmigungsurkunde gelten die unter Nr. 7 gegebenen Bestimmun gen. Wo das Ober ⸗Bergamt über die Zulässiakeit einer Anlage entscheidet, fertigt dasselbe auch die Geneh— migungsurkunde dafür aus.

C. Verfahren behufs Untersagung der ferneren Benutzung einer ge⸗ werblichen Anlage (8. 51)

52) Die Untersagung der ferneren Benutzung einer gewerblichen Anlage erfolgt durch schriftliche, dem Betzer der Anlage zuzustellende Verfügung der Beschlufbebhörde. Der Erlaß eines Vorbescheids durch den Vorsitzenden diefer Behörde (8. 117 des Gesetzes über Lie all— gemeine Lander verwaltung vom V. Juli 18853) ist ausgeschlossen.

Dem Erlaß einer solchen Verfügung muß eine kommissarische Erörterung des Gegenstandes vorausgehen, zu welcher der Besitzer der Anlage, etwaige Antragsteller und der Vorstand der Gemeinde, in deren Bezirk die Anlage sich befindet, zuzunieben sind.

Der Zweck dieser Erörterung ist festzustellen, ob und in welchem Umfang durch den Betrieb der Anlage Nachtheile und Gefahren für das Gemeinwohl entstehen.

33) Der Besitzer der Anlage kann innerhalb 14 Tagen nach Zu. stellung der Verfügung den Rekurs einlegen. Er kann aber auch unchst bei der Beschlußbehörde auf mündliche Verhandlung der Sache antragen. Auf die demnächst stattfindende mündliche Ver handlung finden die Bestimmungen der Nr. 42 44 auf das Rekurs⸗ verfahren die Bestimmurgen der Nr. 45 und 46 sinngemäße Anwendung. f

54) Nachdem die Verfügung, durch welche die fernere Benutzung der Anlage untersagt wird, rechtskräftig geworden ist, kann die Ein⸗ stellung des Betriebs polizeilich eriwungen werden.

In der Provinz Hannover kommen bis zum Inkrafttreten des Zuständigkeit sgesetzes vom 1. August 1883 (dem 1. Juli 1885) die Vorschriften der Nr 28-51 mit folgenden wendung:

An Stelle des Landraths (Nr. 28, 34) tritt der Amts haupt⸗ mann. In den der Beschlußfassung des Amts bauptmanns unterlie genden Sachen wird von dem letzteren nach Abschluß der Erörterun— gen über die Zulässigkeit der Anlage in dem gewöhnlichen Geschäftsgang unter Beobachtung der in Nr 41 Abs. 3, 43 und 44 gegebenen Vorschriften Beschluß gefaßt. Vor der Beschlußfassung ist in der Regel eine gut— achtliche Aeußerung des Gewerberaths einzubolen. . ö

Die Beschlußfassung der Landdrostei als Rekursinstanz erfolgt nach mündlicher Verhandlung unter sinngemäßer Anwendung der in Nr. 4 enthaltenen Vorschriften. In dem Bescheide ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß eine weitere Beschwerde durch das Gesetz nicht zugelassen sei. . ;

nach

Maßgaben zur An—

Die hie sige Universität beging am Sonntag, den 3. August, in dem großen Hörsaale des Universitätsgebäudes die jährliche Ged ächtnißfeier ihres erhabenen Stifters, des Königs Friedrich Wilhelm Ul. Derselben wohnten der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler, der Komman dant von Berlin, General-Major von Spangen—

berg, der vortragende Rath im Ministerium der geistli Angelegenheiten, Dr. Althof, und mehrere ar e m. 1 Die Feier wurde mit einem Vortrage des chr den Gesangvereins eröffnet, worauf der zeitige Rektor, ordenil Professor A. Kirchhoff die Festrede in deutscher Sprache u Der Redner besprach, ausgehend von dem Zusammenhange t welchem die Gründung der Universität bei uns * organisatorischen Thätigkeit der Staaten auf dem Gebicte Unterrichtswesens gestanden hat, das Verhalten der Athenij Demokratie in ihrer Blüthezeit zu dieser Kulturaufgabe rechtfertigte dasselbe gegenüber der in unserer Zeit 2 abfälligen Kritik. en Hierauf wurden die Urtheile der Fakultäten über de eingegangenen Preisbewerbungsschriften vorgetrager und die neuen Preisaufgaben bekannt gemacht. Es ihn in der juristischen Fakultät: . ; einen städtischen Preis: Stud. jur. Max Waaser aus Württemberg, eine öffentliche Belobigung: Stud. jur. Hugo Horrwitz aus Potsdam; in der medizinischen Fakultät: einen städtischen Preis: Stud. med. Gzorg Sandmann aus Bromberg; in der phil sophischen Fakultät: eine öffentliche Belobigung: Stud. phil. Hugo Liepmann aus Berlin, und Stud. phil. Wilhelm Altmann aus Posen; . einen Königlichen Preis: Stud. phil. Moritz Fünfstück aus dem Königreich Sachsen, um einen Preis aus der Grimm-Stistung; Stud. phil. Adolf von Oechelhäuser aus der Rheinprorin; Mit Gesang schloß die Feierlichkeit. .

Der Königliche Gesandte von Wentzel hat Ham burg mit mehrwöchentlichem Urlaub verlassen. 8

SachsenWeimar⸗ Eisenach. Wilhelmsthal 4. August. (Weim. Itg.) Die Rekonvalescenz des Groỹ⸗ herzogs ist in so erfreulicher Weise fortgeschritten, daß st nunmehr als vollen tet angesehen werden kann.

F M 1

Desterreich Ungarn. Wien, 5. August. (W. T. B) Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein an den Minister Grafen Kaälnoky gerichtetes Kaiserliches Handschrei— ben, durch welches, in Genehmigung der von diesem Minister in Gemeinschaft mit den beiden Minister-Präsidenten gestellten Anträge, der Wille des Kaisers ausgesprochen wird, daß in den Statuten des Stefans-Ordens, des Leopold— Ordens und des Ordens der Eisernen Krone diejenigen Bestimmungen aufgehoben werden, welche mit den einzelnen Ordensgraden den Anspruch auf Standeserhöhung oder die Verleihung der Geheimrathswürde verbinden.

Königgrätz, 5. August. (W. T. B.). Wie dem hiesigen Bürgermeister von dem Corps-Kommando in Josefstadt mi getheilt wurde, hat, der Kgiser die Auflassung der Festung Königgrätz und die theilweise Demolirung der Schanzen gestattet. Königgrätz habe nicht mehr als befestigter Ort zu gelten. n

Ischl, 5. August. W. T. B.) Der Minister des Aeußern, Graf Kälnoky ist hier eingetroffen und heute Vor— mittag von dem Kaiser in Audienz empfangen worden. Der , Minister-Präsident Tisza wird morgen hier er— wartet.

Belgien. Brüssel, 4. August. (W. T. B) Die Bürgermeister von Brüssel und Antwerpen haben die Mitglieder aller liberalen Gemeinderäthe des Landẽs zu einer hier abzuhaltenden Versammlung eingeladen, um über die geeigneten Mittel zur Bekämpfung des neuen, den Kammern? von der Regierung vorgelegten Schulgeset—

e ral

lch

berathen, sich eine große,

nit Fahnen und Musik bestehende Menschenmenge in geord⸗ netem Zuge nach dem Stadthause und verlangte, unter 3u⸗ stimmuüngskundgebungen für den Munizipalrath, nach dem Bürgermeister. Die sler trat auf den Balkon, dankte der Bevölkerung für ihre Unterstützung gegen da Gesetz und versicherte dieselbe, daß sie auf den Munizipalrath zählen könne. Gleichzeitig ermahnte er zur Ruhe. Die Menge zog hierauf nach der Wohnung des Gouverneur und demonstrirte auch dort durch Rufe gegen das Ministeriun.

Großbritannien und Irland. London, 4. Augus. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Ober hau ses za Tord Hranvill? betreffs des Scheiterns der Konferenz ahh; iche Erklärungen ab, wie sie am Sonnabend ron den Premier Gladstone im Unterhause gegeben wurden. don Granville erklärte: er bedauere, daß das englisch⸗franzbsi 6e Abkommen jetzt nicht mehr bindend sei; seiner Zeit sei über dasselbe in staats männischem freundlichem Geiste unterhanꝛeli und dasselbe auf Prinzipien basirt worden, die er stets in beide Regierungen ehrenvoll erachtet habe, da sie jedem Lande das sicherken, was für dasselbe werthvoll war. Beide Mächte halten darin gerechte Zugestandnisse gemacht. Lord Granville a0 sodann ' eine Uebersickt über die Verhandlungen der Konser uns betonte schließlich: Riemand könne mehr als die englic Regierung beklagen, daß kein Arrangement zu Stante gekom men sei; das französische Ultimatum sei indessen ein derartige daß das Oberhaus die Annahme esselben einstimmig in: unmöglich erklärt haben würde. Man habe gefragt, fügt der Redner hinzu, ob die Regierung Deutschlands Vermittelung angerufen habe. „Es war meine Pflicht, den Vertretern fämmtlicher Mächte ernstlich die Hoffnung auszudrücken, do wir im Interesse Egyntens ihre Unterstützung erhalten würden. Von solchem Äppell konnte ich selbstverständlich Deutschlan dessen Haltung in der egyptischen Frage uns gegenüber stet⸗ fehr freundlich war, nicht ausschließen. noch konnte ich merh Ansicht zurückhalten, daß Deutschlands Einfluß in Europa und in Ezypten in dieser Krists von großem Nutzen sei. Ich habe aber weder die Vermittelung Deutschlands noch die einer andere! Macht angerufen. England hat völlige Aktionsfreiheit erlangt, wie dieselbe aber zu benutzen ist, erheischt sorafältige Erwägung. = In Beantwortung mehrerer früher an ihn zerichteten An

ragen fügte Lord Granville noch hinzu: die Regierung schätze bie ihr von Italien und der Türkei gewordene Unterstützung, habe aber keinerlei Grund, über die neutrale Haltung der anderen Großmächte zu klagen. Die nunmehr nothwendigen Schritte seien von der Regierung bereits in Erwägung ge⸗ Sgen; er hoffe, über den ersten derielben morgen Mit⸗ bellung machen zu können. Lord Salis bunny beglück⸗ wünschte die Regierung und das Land zu dem Scheitern der Konferenz und sprach die Hoffnung aus, daß das englisch⸗ sranzösische Abkommen in einer Weise schweben bleibe, daß es niemals wieder hervorgeholt werde. .

Im Unterhau se theilte der Premier Gladst one mit: die Regierung habe hinsichtlich Egyptens einen wichtigen Schritt in Aussicht genommen; er hoffe, den⸗ selben schon morgen ankündigen zu können, werde auch norgen eine Kredit forderung für eine Expedition um Entfatz des Generals Gordon beantragen für den Fall, daß eine solche Expedition nothwendig werden sollte. Der Prätmier vertheidigte die Ausweisung Blints, aus Egyyten durch die egyptische Regierung und erklärte: die wahre Absicht der englischen Regierung sei: die Unabhängigkeit und Würde des Khedive aufrechtzuhalten, die Tragweite der englischen Einmischung zu begrenzen und die Dauer dieser Einmischung abzukürzen. In Beantwortung einer bezüglichen Anfrage erklärte, der Unter ·Staatssekretar Lord Fitzmaurice: es sei zweifelhast, ob das gegen das Hausiren von Juden in Rumänien trrlassene Edikt mit dem Artikel 44 des Berliner Vertrages n Widerspruch stehe. Daruber, ob es wahr sei, daß die Juden verhindert würden, Rumänien zu verlassen, werde die Regierung Erkundigung einziehen.

= 5 August, früh. (W. T. B.) Die Protokolle die Konferenzsitzungen sind im Parlament zur gelangt. Nach dem Protokoll über die letzte

Lord Gramville in derselben: die Annahme

Botschafters, betreffend

würde ein Akt der

er halte sich des—⸗

unmöglich gewesen,

1 1

finden. dem Beda: tat geführ habe, schäßt han n würden, möglich gewesen wäre. Konferenz; bis zum 20. Oktober zu welchem Tage voraussichtlich das französische nglische Parlament wieder zusammentreten würden. std , Granville erwiderte, die Festsetzung eines be⸗ üimmten Datums würde Anlaß zu falschen Interpretationen geben; dieselbe würde „uns die Hände binden, während eine Vertagung sine die uns vollkommene Freiheit läßt zu thun, das wir am Vortheilhaftesten für Egypten halten“ Waddington ersuchte Granville, seinen Antrag bezüglich des 20. Oktober den übrigen Botschaftern zu unterbreiten. Graf Münster und Graf Karolyi erklärten: sie würden dem Antrage zustimmen, wenn die übrigen Botschafter das Nämliche thun würden. Granville wieder⸗ holte, daß er einer Vertagung auf ein bestimmtes Datum nicht bei⸗ stimmen könne; man könne später mittelst Meinungsaus⸗ tausches unter den Mächten ein Datum festsetzen. Waddington erklarte: er wolle sein Finanzprojekt jetzt formell der Konferenz unterbreiten. Hierauf erhob sich Granville und sprach die Vertagung aus, da es sich herausgestellt habe, daß es unmöglich sei, die Frage weiter zu diskutiren. Waddington protestirte gegen eine Vertagung der Konferenz sine die.

Frankreich. Paris, 4. August, Abends. (W. T. B.) In parlamentarischen Kreisen rechnet man eine Majo— Dität von etwa 500 Stimmen heraus, auf welche die Re⸗ gierung bei der Beschlußfassung über die Ver fassungs⸗ Revisionsvorlage zählen könne. Daß die extremen Parteien tumultuarische Austritte wie den heutigen (I. u. Ver⸗ sailles) wiederholen könnten, sei möglich, das Ergebniß der schließlichen Abstimmung aber gar nicht zweifelhast Der Frafident Grévy trifft heute Abend 1110 Uhr hier wieder ein. . . In Marseille sind am 3. August 17 Personen an der Cholera gestorben. ; . J

4. August, Nachmittags. (W. T. B.) Seit gestern Morgen bis heute Morgen 16 Uhr sind in Toulon 4 und in Rarfeilke 158 Perfonen an der Cholera gestorben.

Verfailles, J. August, Abends. (W. . Nationalversammlung ist heute Mittags 1 Uhr zu— sammengetreten. Der Prasident Leroyex schlug die en-hloc- Annahme der Geschäftsordnung der Nationalversammlung von 1871, mit Vorbehalt von Abänderungen, vor. Nach einigen hestigen Unterbrechungen auf der Rechten und Linken wurde der Vorschlag des Präsidenten mit einigen Jmendements angenommen. Der Pänisfer-Präfident Ferry betrat darauf. die Rednertribüne, um die Vorlage über die Revision der Verfassung einzubringen. Andrieur und mehrere andere Mitglieder der Jationalversammlung legten ober dagegen mit dem Bemerken Verwahrung ein, daß dies der Geschäftsordnung zuwiderlaufe, da nächst die Verloofung der Mitglieders in Abtheilungen zu erfolgen habe. Bei der hierauf ent⸗ siandenen tumultuarischen Bewegung Ceer Minister⸗Prasident Ferry und Andrieuxr befanden sich gleichzeitig auf der Redner⸗ tribüne und eine große Anzahl von Mitgliedern d sammlung hatte sich vor derselben im Halbkreise aufgestellt bedeckte der Präsident Lerbyer sein Haupt und suspendirte die Sißung T Nach Wiederaufnahme der Sitzung kündigte der Präsident Leroyer die Verloofung der Mitglieder in die Abtheilungen an. Als dies geschehen war, brachte der Minister Prã⸗ sident Ferry die Revisionsvorlage ein. Festelin bean⸗ tragte die Verweisung derselben an eine Kom⸗ mission von 30 Mitgliedern, die mittelst des Listenstrutiniums an der Tribüne zu wählen seien, Der An⸗ trag Festelins wurde angenommen, auch die hierauf vom Minister-⸗Präsidenten Ferry beantragte Dringlichkeit wurde genehmigt. Ter Präsident Leroyer schlug vor, die KLommission noch heute zu wählen, auf den Antrag Clemerceau's wurde die Wahl jedoch auf morgen vertagt.

vertagen, an und das

Zeitungsstimmen.

Das „Deutsche Tageblatt“ giebt eine vergleichende tabellarische Uererficht über die Ein- und Ausfuhr der wich⸗ tigsten Waarenartikel während des Halbjahrs vom 1. Januar bis ult. Juni 1884 resp. 1883 und bemerkt dazu:

Bei einem Vergleich mit dem entsprechenden Zeitraum des vorigen Jrbres machen sich einige sekr wesentliche Verschiedenbeiten bemerklich, einige zu Ungunsten, andere za Sunsten des laufenden Jahres; die leßteren aber baben das Uerergewicht und er darf be Daupter werden, das aus dem Gesammtergebniß dieses ersten Halb⸗ abres eine nicht unberrächtliche Akttobilanz resultiren wärde-

Nicht zum wenigste? wäre dieses der ungemein beträchtlichen Steigerung in der Auefubr sämmtlicher Tertilwaaren zu danken; die Gefammtausfubr von Baumwollen . Wollen, Seiden und Leinen waaren betrug 29 738 t in diesem Halbjahr gegen 27 398 in den ersten 6 Monafsen des Jahres 1883, ergab mithin ein Mehr von 2519 t, wozu noch ein weiteres Plus ron 500 t für Konfektion und Hutwagren binzutritt. Auch Leder und Lederwaaren ergaben neben ciner Mindereir fur von 400 t eine Mebrausfubhr von 1863 t, ebenso Papier und Paxierwaaren eine solche von 550) t und Holt= waaren, vamentlich Tarunter Parguets, Möbel und feine Holiwaaren, ein Ausfubrrius von 750 t. An musikalischen Instrumenten ge= langten 5037 gegen N24 t zur Ausfuhr; auch hier mithin ein Mehr von 300 t.

Ungünstige Resultate dagegen erzielte die Eisenindustrie, deren Gesammterrort um 23 600 t hinter dem Verjabre zurückblieb, Eisen⸗ Fabnichienen urd Eisendrabt waren die beiden Artikel, welche dieses Ergebniß herbeiführten, wäb.« * ondere, wie namentlich Stabeisen, Drabtftifte, grobe und feine Eisenguswaaren, in wesentlich größeren Mengen zur Ausfubr gelangten. Auch für Lokomotiven, Lokomo⸗ Filen und senstige Maschinen sird 17001 Minderaus fuhr zu notiren.

Eine sehr beträchtliche Steigerung der Einfuhr und g eichzeitig damit Abnabkme der Ausfuhr finden wir, mit alleiniger Aus nahme von Weijen, bei sämmtlichen Getreidearten; an Roggen und Hafer allein wurden 330 6 t mebr eingeführt. Gestaltet sich unsere

iesjährige Ernte in so erfreulicher Weise, wie es bis jetzt den An⸗ fchein hat, da dürfte am Schlusse des Jahres ein wesentlich anderes Veirkältniß sich ergeben. Für Raps,, Räb- und Leinsaat wird eine Mindereinfuhr von ca. 5000 t durch eine ebenso große

ausfuhr ausgeglichen und nabezu dasselb i

für Mebl und Graupen; an Butter dagegen er Mindereinfuhr ron 3360 t noch eine Mehrausfu u ? rend Schmal; fast ausschließlich amerikanisches einer in der Einfuhr von nicht weniger denn 34060 t aufweist.

Besondere Beachtung verdient die außerordentlich Abnahme der Einfuhr von Vieh aller Art, wozu noch für gleichteitig eine Zunahme der Ausfuhr um mehr als 80000 hinzukommt.

Einer recht beträchtlichen Mindereiniuhr bege bei Kaffee, Reis und Thee. Der Orxrositions

1 is rer ische r irer

* 1 * 11

8 ö 1 461

1e 1* 1. 9 1

e natürlich infolge

der Ernährungs⸗ genheit auch bereits sein, auf die Ursache ziemlich gleichmãßig

weise des Volkes be

benutzt worden;

dieses Minderimrorts, der f

je 6600 t beträgt, hinzuweisen. Dieselbe Konjunktur: im allgemeinen Durchschnitt ger und Bremer Großhandels ⸗Marktyreise 100 kg Kaffee im ersten Halbjabre 1 . S5 5 M ; 109 kg Reis 1884 22.50 M, 1833 19,16 ½ ; nach Königsberger Notirungen 1884 3,53 M, 1883 3,1 halb der importitende Großkaufmann in 1383 möagli

4

66 Wes ) gin 1884 seinen Imrort nach Mögl verlautet.

Bei dieser Gelegenheit sei gleichzeitig t, 5 es auch mit der Baumwolle dieselbe Bewandtniß bat, und daß der Mindererport mon IS 66 t darin seine Erklärung findet, daß, in derselben Weise

echnet, der Preis für 100 kg 1884 108,25 , 1883 aber 100,40 6

Mit der schlechteren Eträbrung, wie mit dem abnehmenden Verbrauch baumwollener Stoffe ist es also einstweilen nichts!

Die Auefuhrzahlen beim Zucker, wie beim Branntwein sprechen deutlich genug für sich selbst; erwähnt sei nur noch, daß auch di Bierausfuhr um 6000 t zugenommen hat.

Das „Centralblatt für den deutschen Holz⸗— handel“ schreibt: Nach dem Jahresbericht der 1s. und Gewerbekammer berfranken (Bavpreuth) pro 188 Folge unserer olle auf Holz sowohl der Ho 3 6G üblen immer noch darnieder. zapern bat namentlich durch Böhmen und Ungarn, nel utschland fehr stark exportiren, zu leiden, inden e noch durch Gewährung von Differential⸗Tarifen Bei der dortigen Waldraubbauwirthschaft accerti Rr ihre Holzfabrikate Preise, die den Nutzen der die mit theuerem Rohmaterial arbeitet, enes M s Unter diesen Umständen wünfchen, daß ein erböbter Holzzoll, wie er im vorigen Jahre beim Reichstege zur Vorlage gelangte, die nöthige Unterstũtzung möchte. dieselben kann weder unsere Holzindustrie noch

633 s⸗ 375 277 . 2 n mm, . Forstwirthschaft besseren Zuständen entgegengeben.

,,, niedrigen

3 lz

u kön

.

nen ide

unsere

Armee ⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. . kanntmachung, betreffe fe durch eine im Kriege 1 innere Dienstbeschädigung invalide gewordenen au Militärdienste ausgeschiedenen Unteroffisiere und Mannschaften, in Recht zur Geltendmachung eines Versorgungsanspruchẽ zefetzlichen Bestimmungen nicht zur Seite steht. Unterrichts⸗ Kurfus beim Militär ⸗Reit⸗Institut. Zulage für Fahnenschmiede. Territoriale Gültigkeit der Eirilversorgungsscheine. Aenderung des Preisverzeichnisses, b effend den Verkauf von Waffentheilen, Werkzeugen, Leeren 2c. Span⸗ dau, Erfurt, Danzig. Eröffnun

Statiftische Nachrichten.

den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ r find in der 30. Jahreswoche von je 1000 Einwohnern, Jahres durchschnitt berechnet, als ge storben gemerdet: in Berlin Breslau 235, in Königsberg 3138, in Coln 3459, in Frankfur 59, in Hannover 262, in G 2438, in Magdeburg 441, iettin 46,6, in Altona 25,2 in Straßburg 31,5, in Metz 2235, in Rürnberg 25.7, in Augsburg 30,9, in Dres⸗ nittgart 25.9, in Braunschweig 31,2, * 3 Lübeck —, in Wien 23,4, in udapest 34,7, in Prag 264, in n Krakau 25,2, in Basel in Brüssel 26,4, in Amsterdam 29,8, in Yaris. 247, in London 25,9, in Glas gow 28,7, in Liverrool 31,3, in Dublin 198,3, in Feinburg 163, in Kopen hagen 226, in Steckbolm 24,l, in Chri⸗ stianig 18.0, in St. Petersburg 30.9. in Warschau 40909, in Odessa 54,3, in Rom 24,7, in Turin 24,1, in Bufkarest 29,1, in Madrid 34 1, in Alexandrien 39, Ferner in der Zeit vom 29 Juni bis 5. Juli: in New. Jork 29,8, in Philadelpbig 24,6, ir Chicago in St. Louis in Cincinnati in San Fran⸗ ziske 22,0, in Kalkutta 2535, in Bombay 215, in Madras 35.3. é FPeim Beginn und in den ersten Tagen der Berichts woche herrshten an den meisten deutschen Beobachtungsorten westliche und nordwöftliche, in Karlsruhe füdmwestliche Windrichtungen, die auch in letzterer Station bis zu Ende der Woche vorwiegend blieben In Heiligenstadt, Bremen und Eöln ging der Wind am 21. in Breslau am 72., in Berlin und Manchen, nach rorübergebendem Wechsel mit zitlicken Luftströmungen, am 23. nach Süd und Südwest, drehte Schluß der Woche in Berlin, Bremen und München

in Breslau, Heiligenstadt und Cöln nach Nord⸗

Lust war besonders beim Beainn der Woche eine niedrige, das Thermometer sank am 21. Jali in Gesligenstart bis auf 5.4. in Farlarube bis auf 70 Grad E. Mit dem Umgange des Windes nach Süd rabm die Luftwärme zu, To bli b der Wochen durchschnitt der Temreratur an allen Stationen um 1 kis 2, in München um fast 3 Grad C. unter zer. normalen. Regengüsse, besonders um die Mitt: der Woche nach starken &e⸗ winerentladungen, waren häufig. Der beim Wochenbeginn mäßig bebe Druck der Luft zeigte in den ert a Tagen der Woche eine lanzsame, in der Mitte der Woche ei r auffälligere Abnabme; doch stieöz das Barometer vom 24. an bis an das Ende der Woche.

Der Fin fluß der kübleren Witterung in der Berichts mw ch f die Sterblichkeit in gürstiger Weise Erkrankungen und Todesfälle an Darmkatarrben vfällen der Kinder in den meisten arößeren Städten wie in? in, Königsberg. Danzig. Breslau— München, Dresden, Leiv rig, Frankfurt a4. D. Hamburg, Hannover, Altona. Cöln.

Main;,

. bgenommen; ist Krankbeitsformen in di noch zablreiches oder wie in Braunschweig. Barmen, Düss Liverpool, Aus Leipzig und Aachen wurden je 1, Orleans je 2 Todesfälle an Cholera nostras g sichkeit des Säuglingsalters war dem: uf ĩ

Von 10009 Lebenden starben

1 C 1

west. Die Temreratur der

* 1 kenntlich.

immer ein

Ddessa ei Baltimore

emeldet.

allgemeine Sterblichkeiteve für die deutschen auf 31,7 von 35 ren Scharlach, Dirbtherie, .

n 221 ͤ ö. Sopeafälle weniger alle

bersl irminzbam seltene

in Bremen leben weniger Op

ö * 1 3 * wurde besonders in

zefordert. Berlin und

Stol v —IDIL,

M 2r SEI * Peters bur Greifswald . dam eine

Zahl auf

Würzburg,

entzũndliche

5 J Ff. YF vrwtrd Aus Kalkutta wurd ä 36. sfälle an Cholera gen . ö , a aus

j 2 211 F 1 6 . 253112 aIora 2 * 5 8 Todes falle an belera gemeldel.

orion LI LiI

enschaft und Literatur.

* 2

. 5 (32. Dad 1M

zesammtverein s

zu mssvereine sammtvereins

Geschichte der Ritsert fortgesetzt. R efuadenes römisches

Erforichung

8

5 aufg ,,, Vereins Ur . tbumer 31 5 Uber

D . 1. 23

9 z 59 14 im Ausland

1

Mainz) Münzen

III nanu aurtmann

, ,, , 1 . n vertikale Aussparun

P 32139 AI D hori onta Kanäle

1 ö . d mehr noch deshal

155 ** 53 = 1 Kalkstein errichteten

pres Tund Ihres Fun

daß für Mauern, w bestehen, die T inen i könne. den G Luftzuführung für große Feuer zu denken. hat der Verf. im . haufen an Mauern, man dies noc davon übrig geblieben sein, nachdem

geändert habe.

2 2

(G

. Dao; * Vlog

2

1 are, wnorber an der Sonne getroe 8 32uüu voraus ze, votbert an de nne gelted 8 2 Se ö ö em, vam K H rerwendet worden seien und d , , , ; elbstoerständlich erscheine, 251 888 * e Lebmwande enn etr ** 59 etre sse, scenf alls 1 1 545 Lust

nstruktion

cem

dem ö Weise . sie Stadt oder Hausmauern sebr Was Schliemann Lehmmörtel nennt, hãrteter Asche u. dgl., die sich bätten. r einander g und Asche

für Dr. Schl

ei hier uges

6 F ea Qufid 42 . seien wegen des Lu 1durchiugesd

Zwischenräumen hätten uch Topfscherben und Knochen festgesetzt. Mörtel“. Genug, in Hissarlik könne die Sa— gar nicht jweifelbaft sein. Was nun unsere Glasburgen betrif fo scheint dem Verf. die Hrvotbese von dem Brande eines und Stein errichteten Baues, die schon der von anderer

2 mr 2 1 * z ** eingewendeten Intensitat der VMUndn auch darun

* , . sich mit Lehm

Much die? 2 c 1d 8

nmöglic, weil es dem in eine Steinmauer enngezwängten Hol;