§. 4.
Geht aus den abgegebenen Erklärungen hervor, daß das Schiff auf der Reise weder Todte noch Kranke an Bord gehabt hat, welche Anlaß zum Verdacht der Choleraansteckung geben können, und das Schiff ebensowenig Güter an Bord gehabt, deren Einfuhr in Ueber einstimmung mit dem 5§. 32 des Gesetzes vom 2. Juli 1880 verboten sind, so darf der Verkehr mit dem Lande doch nicht gestattet werden, bevor das Schiff einer ärztlichen Untersuchung unterworfen worden, bei welcher nichts Verdächtiges gefunden und dabei 10 Tage verflossen sind, ohne daß irgend ein Krankheitsfall vorgefallen ist, der Anlaß zum Verdachte giebt, seitdem das Schiff zum letzten Mal mit einem verdächtigen Hafen oder Schiffe I mr. gehabt hat (S. IN.
Hat das Schiff auf der Reise Leichen an Bord gehabt oder solche bei der Ankunft an Bord oder Kranke, welche Anlaß zum Ver⸗ dacht der Choleraansteckung geben können, oder entstehen solche Krankheitsfälle während der im vorigen Paragraphen gedachten Beob— achtungszeit, oder hat das Schiff Güter an Bord, deren Einfuhr in NUebereinstimmung mit dem §. 32 des Gesetzes vom 2. Juli 1880 ver⸗ boten sind, so kann es, falls es bei einem Orte angelangt ist, woselbst keine Quarantäne Kommission befindlich, wenn röthig. nach einem derjenigen Orte verwiesen werden, woselbst eine solche vorhanden ist. Die Quarantäne ⸗Kommission oder die Auf⸗ sicht hat dafür Sorge zu tragen, daß die Leichen vom Schiff ge—⸗ bracht und begraben und die Kranken nach dem im §. 9 des Gesetzes vom 2. Juli 1880 gedachten Isolationslokale gebracht, und daß die⸗ jenigen Güter, die verboten sind, vernichtet werden, insofern eine Desinfizirung derselben an Bord des Schiffes nicht stattfinden kann. Darauf wird das Schiff in dem Umfange desinfizirt, den die Quaran⸗ täne⸗Kommission oder die Aussicht für nöthig findet. Venjenigen Per⸗ sonen, welche mit dem Schiffe angekommen sind und nicht an einer Krankheit leiden, darf die Landung nicht eher gestattet werden, als nach Ablauf von 10 Tagen nach der Desinfizirung des letzten ver—⸗ dächtigen Krankheitsfalls. ö
Die Quarantäne⸗Kommission oder die Aufsicht kann jedoch, wenn das Schiff im fremden Lande der Quarantäne unterworfen gewesen, und wenn die Gegenstände, deren Einfuhr hier verboten sind, während derselben einer gehörigen Desinfektion untersogen worden und wenn das Schiff darnach keine irgendwie verdächtige Verbindung oder keinen irgend welchen verdächtigen Krankheitsfall gehabt hat, das Schiff von der Quarantäne befreien, insosern die vollbrachte Quarantäne den in diesem Gesetze enthaltenen Forderungen zu entsprechen scheint. 6
Wenn der Führer des Schiffes bei der Anmeldung erklärt, daß er nur anläuft, um Kohlen oder andere zur Fortsetzung der Reis erforderlichen Gegenstände oder Ordre zu empfangen, so kann solche Empfangnahme an dem von der Quarantäne⸗Kommission oder der Aufsicht angewiesenen Orte geschehen, wogegen das Schiff sich der besonderen Beaufsichtigung zu unterwerfen hat, welche die betreffende Behörde nach Umständen anzuordnen für nöthig findet, um zu sehen, daß keine Verbindugg mit dem Lande über diejenige hinaus statt— findet, welche genüßt, um unter Beobachtung derjenigen Vorsichts— maßregeln, welche die Quarantäne⸗Kommission oder die Aufsicht an⸗ ordnet, die gedachten Bedürfnisse oder Ordres entgegenzunehmen. Das Schiff bezahlt selbst diejenigen Kosten, welche aus der besonde— ren Beaufsichtigung entstehen.
3 Bel Strandungsfällen sind die Vorschriften der 55. 4 und ö nach, näherer Bestimmung der Quarantäne⸗Kommission oder des Polizeimeisters soweit als möglich anzuwenden. 3. 8
Die §5§. 2 und 3 sowie 5 — 7 dieses Gesetzes kommen auch zur Anwendung auf Schiffe, welche, obgleich die Quarantäne überein— stimmend mit dem §. 1 nicht angeordnet, oder sie nicht von Orten kommen, für welche die Quarantäne in Kraft getreten ist. Kranke oder Todte auf der Reise an Bord gehabt oder bei der Ankunft hier noch haben, falls Grund zum Verdachte vorhanden ist, daß die Krank— heit Cholera ist oder hätte sein können.
5
F. 9. Die Bestimmungen der §§. 34, 36, 37 und 39 2. und 3. Stück im Gesetz vom 2. Juli 1880 kommen auch zur Anwendung mit Rück⸗ sicht auf diejenigen in diesem Gesetz gedachten Maßregeln. Auf Verlangen der Quarantäne⸗-Kommission oder der Aufsicht ist das be— treffende Schiff verpflichtet zur Desinfizirung desselben und zur Lie— ferung der Arbeitskraft und übrigen Beistandes, soviel das Schiff vermag. §. 10.
Für die Uebertretung der in diesem Gesetz gegebenen Vorschriften oder der in Uebereinstimmung mit demselben gegebenen Befehle und für die Abgabe unrichtiger und mangelvoller Aufklärungen über die⸗ jenigen Verhältnisse, von welchen die Behandlung des Schiffes abhängt, wird der Betreffende, insofern nicht eine höhere Strafe nach der allgemeinen Gesetzgebung verschuldet ist, mit Gefängniß (Allgemeines bürgerliches Strafgesetz §. 25) oder unter besonders mildernden Umständen, mit einer Geldstrafe von 50 — 1000 Kronen an die Staatskasse belegt. Wenn es scheint. daß die Strafen die Geldstrafen nicht übersteigen werden, ist die Quarantäne ⸗Kommission und, außerhalb der Handelsstädte, der Polizeimeister berechtigt, das Anerbieten des Schuldigen, die Geldstrafe sofort zu erlegen, um der Untersuchung zu entgehen, J ö. Dieses Gesetz, welches sofort in Kraft tritt, gilt nicht für die Färöer.
Wonach alle Betreffenden sich zu richten haben.
; 86 in Unserer Residenzstadt Kopenhagen, den 12. Septem⸗ er 4. Unter Unserer Königlichen Hand und Siegel. Christian R. , 6 Vereinigte Staaten von Amerika.
Die in Cantril (Jowa) ausgebrochene Krankheit, von welcher in Nr. 211 des Reichs⸗Anzeigers vom 8. September Mittheilung ge⸗ macht wurde, ist, eingezogenen Erkundigungen zufolge, nicht die asiatische Cholera, sondern eine sehr bösartige Form der Ruhr.
Berlin, 25. September 1884.
Den Verhandlungen des siebenzehnten Schleswig-Holstei⸗ nischen Provinzial-Landtags entnehmen wir folgende Daten: Es wurden 10 Plenarsitzungen gehalten vom 16.— 29. Februar d. J. Zum Lantags Kommissar war der Ober ⸗Präsident Steinmann und Landtggs⸗Marschall der Graf Emil zu Rantzau ⸗Rastorf ernannt. Der Ober-Präsident Steinmann hielt die Eröffnungsrede und be— merkte darin, daß der Rückblick auf die wirthschaftliche Lage der Pro—⸗ vinz für das Jahr 1883 in Folge des in vielen Gegenden wenig günstigen Ausfalls der Ernte des Jahres 1883 nicht in gleichem Maße erfreulich sei, wie der des Vorjahres. Indeß habe ein großer Theil der Be— sorgnisse, welchen sich der Landmann zu Anfang des vorigen Sommers hingeben zu müssen geglaubt habe, sich unter Gottes Segen schließlich nicht erfüllt. Auch sei in allen übrigen Zweigen des Wirthschaftslebens in der Provinz Schleswig Holstein kein Rückgang, sondern ein steliges Fortschreiten zu konstatiren; in der landwirthschaftlichen Industrie insbesondere mache sich ein reger Unternehmungsgeist bemerkbar, der, wenn derselbe sich in den, vor Ueberproduktion sichernden Schranken halte, für das Wirthschaftsleben der Provinz Schleswig-Holstein von hoher Bedeutung zu werden verspreche. ‚
In der zwelten Sitzung wurde der vom ständischen Ausschuß vorberathene Finanz⸗Ctat der ständischen Verwaltung für das Rechnungsjahr 1884/85 vorgelegt. ;
Der Referent Abg. Warburg⸗Altong erklärte Namens des stän⸗ dischen Ausschusses, der Etat sei von Bemerkungen begleitet, welche über die vorgekommenen Abweichungen und Veränderungen den früheren Etats gegenüber zur Erläuterung dienen sollten. Dieselben
würden genügen, um sich in Ganzen darüber aufzuklären. Jedoch sei es nothwendig, noch auf einige Punkte hinzuweisen, die neu und abweichend selen. Eine Abweichung bestehe, zunächst darin, daß hier und da größere Beträge für Posi tionen ausgeworfen seien, welche Gehälter von Beamten be— träfen, nämlich theils Gehaltserhöhungen, theils aber auch ganz neue Positionen. Ess fände sich darunter eine vom ständischen Ausschusse in Vorschlag gebrachte Stelle: die eines Forst. Direktors mit 6600 4, welche Aufstellung auf den Etat von Einfluß gewesen sei. Ferner finde sich im Extraordinarium eine Position, die den Ankauf eines Platzes in der Nähe des Provinzialständischen Gebäudes zu Kiel be⸗ treffe. Im Ganzen falle der Etat so aus, daß Einnahmen und Ausgaben ziemlich ausgeglichen seien. Die Steuer, welche dazu dienen solle, die außergewöhnlichen Aus⸗ gaben zu bestreiten, was in diesem Etat nicht vollständig ausgesprochen sei, belaufe sich auf 120 000 S Die Position „Ins⸗ gemein“ belaufe sich auf 6 778 6 91 3, erreiche also beinahe die Höhe von 100 000 4 Auf die von dieser Summe nicht zur Ver⸗ wendung kommenden Gelder solle ein Betrag zur Bildung eines Wittwen und Waisenkassenfonds angewiesen werden. Dann balancire der Etat. Für den Etat der allgemeinen Verwaltung sei sonst wohl keine Position vorhanden, die noch hervorzuheben sei. Im Wegeetat müßten dieses Jahr wieder höhere Steuern beansprucht werden. Aus—⸗ geschrieben seien voriges Jahr 150 9000 , vor zwei Jahren 220 000 4 Da nun im nächsten Jahr an Prämien für massive Brücken und Klinkerbahnen die ungewöhnlich hohe Summe von reichlich 290000 46 fällig werde, so sei an sich eine Wegesteuer von 340 000 M er⸗ forderlich geworden. Der ständische Ausschuß schlage nun, um der drohenden Belastung der Kreise vorzubeugen, der Versammlung zwei Auswege ror. Einmal sel der ganze Betrag der Zinsen des Wege— baufonds mit 29 90) M in den Etat zu stellen, sodann aber die vor- handenen Kassabestände in der Höhe von 124000 „ heranzuziehen. Hierdurch ermögliche sich die Reduzirung der Steuer auf den Betrag von 200090 ½ , den bisherigen durchschnittlichen Bettag. Im Uebrigen sei der Etat sehr einfach und durchsichtig, ein weiteres Ein hg auf denselben in der Vorberathung daher wohl nicht noth— wendig.
Der Abg. Wachs⸗Hanerau beantragte, den Etat zunächst einem Ausschusse von 5 Mitgliedern zu überweisen.
Der Antrag Wachs wurde angenommen.
In der letzten 10. Sitzung wurde der Finanz⸗Etat der allgemeinen Verwaltung für das Jahr 1. April 1884/85 vom Provinzial-Landtag wie folgt festgestellt: Einnahme: Renten nach den §§. 2 und 26 des Dotationsgesetzes vom 8. Juli 1875: 843112 M, Provinzial⸗ steuer 120000, Zinsen belegter Kassenbestände 16 000, Miethe 8464, Einnahmen für die auf Grund des Gesetzes vom 13. März 1378 zur Zwangs erziehung untergebrachter verwahrloster Kinder: Zuschüsse der Staatskasse 41810 , Beiträge der zur Unterhaltung verpflichteten Angehörigen 600 „, zusammen 42 410 M, Einnahme aus dem Landarmenwesen 2160 „6, Zuschüsse der Landesbrandkasse und des Wegewesens zu den Gehältern und Bureagukosten der allgemeinen Verwaltung 10060 46, aus den Fondszinsen (Meliorationsfonds, Reservebaufonds) 34 500 , Anleihe für die 2. Rate des Aufforstungsfonds 50 900 , insgemein 478 ½½, in Summa 1 119500 6 Ausgabe: J. Provinzial Landtag (Diäten und Reisekosten) Bureau 2c. 30200 M0 é, II. ständischer Ver⸗ waltungsausschuß 5000 M6, III. Landesdirektorat, Bureaukosten, Tage⸗ u. Reisegelder ꝛc. (Landesdirektor 19000 „, Landesrath 8000 6, Forst⸗ direktor 6600 M 2c.) 61 977 S6 50 , 1V. Landarmenwesen AS 360 4, V. Zuschuß an die Korrektionsanstalten 163 718 66 50 , VI. stän⸗ dische Institute (Zuschuß an die Taubstummenanstalt in Schleswig, an die Irrenanstalt in Schleswig, an die Blindenanstalt in Kiel) 148499 S 12 , VII. Kunst und Wissenschaft 14 100 ½Æ, VIII. Meliorationen, Landwirthschaft und Fischerei 39 9900 M, 1X. Wohl thätigkeitszwecke (Subvention an die Idiotenanstalt zu Schleswig und Kiel à. 7000 6, zur, Unterbringung verwahrloster Kinder S5 0090 M 2c.) 137 525 S 97 5, X. zur Unterstützung des Gemeinde⸗ Wegebaus 26 000 S, XI. zur Bildung eines Wittwen⸗ und Waisen⸗ fonds 100 9000 „SJ,. Extraordingrium; I) Zum Änkauf des dem Ver— waltungsgebäude in Kiel gegenüber liegenden Grundstücks 15 009 „, 2) Zweite Rate der zur Beendigung der zur Zeit in Angriff genommenen Forstkulturarbeiten erforderlichen Summe 50 000 , 3) Subvention an die Anstalt Ricklingen 132 530 S½;; Summa der Ausgabe 1137 751 A 9 3, die Einnahmen betrugen 1119500 , also weniger 13 251 M6 9 3.
Aus den Verhandlungen heben wir hervor: In der sechsten Sitzung wurde die Wahl des Landesdirektors vorgenommen. Der LandtagsMarschall verkündete das Wahlresultat, indem er fol gende Ansprache an die Versammlung und an den bisherigen Landesdirektor von Ahlefeld richtete: Es seien 56 Stimmen abgegeben, von denen 55 auf den Landesdirektor von Ahlefeld gefallen seien, JL auf den Direktor Bockelmann in Kiel; es sei daher nahezu einstimmig Hr. von Ahlefeld wieder zum Landes ⸗Direktor der Provinz auf zwölf Jahre vom 30. November 1884 an gewählt worden. Er gebe sich der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß Se. Majestät der König dieser Wahl die Allerhöchste Bestätigung ertheilen werde. Ex beglückwünsche in Namen des Provinzial-Landtags den Hrn. von Ahlefeld zu dieser für denselben in so hohem Grade ehren vollen Wiedererwählung, in welche derselbe die schönste Anerkennung den reicksten und stolzesten Lohn für seine treuen, der Provinz auf dem Gebiete der ständischen Verwaltung in den letzten zwölf Jahren geleisteten Dienste, für seine unermüdliche Treue und Hingebung an das von demselben verwaltete Amt finden werde; er beglückwünsche zugleich die Pievinz zu dieser Wahl, aus welcher sie erschen werde, daß nach Ueberzeugung der Provinzialvertretung der Provinz kein besserer Landes⸗Direktor gegeben werden könne, als der ausgezeichnete und verläßliche Mann, welcher das Landesdirektorat seither verwaltet habe und daß dies Amt bei demselben in den besten und sichersten Händen ruhe.
Nachdem der Landes-Direktor von Ahlefeld sich zur Annahme der Wahl hereit erklärt hatte, erklärte der Landtags⸗Kommissar, Ober⸗ Präsident Steinmann, die Wiederwahl für das hohe Amt des Landes Direktors, welches Herr von Ahlefeld zwölf Jahre lang mit seltener Auszeichnung bekleidet habe, dürfe er nach jeder Richtung als hoch— willkommen ansehen, und es werde ihm zur besonderen Freude ge⸗ reichen, die Bestätigung des Hrn. ven Ahlefeld an zuständiger Stelle auf das Wärmste zu befürworten. Der Provinz aber und dem Pro— vinzial⸗Landtage spreche er seinen aufrichtigsten Glückwunsch aus, sowohl zu der Wahl selbst wie zu der seltenen, den Gewählten, wie der Wähler im gleichen Maße ehrenden Einmüthigkeit, mit der dieselbe erfolgt sei.
In der dritten Sitzung stand als zweiter Gegenstand auf der Tagesordnung: Verhandlung über den berichtlichen Antrag des stän⸗ dischen Verwaltungsausschusses, betreffend die Anstellung eines stän— dischen Forstdirektors. Der Ausschuß beantragte; Der zu ernennende Forstbeamte müsse fest angestellt und, ohne ein Präjudiz für eine zu— künftig eintretende Vakanz schaffen zu wollen, für diese Stelle ein pensionsberechtigtes Gehalt von 6600 M ausgesetzt werden. Der Ausschuß schlug den bisherigen kommissarischen Verwalter der Stelle Oberförster Emeis vor, der im Falle der Wahl seine königliche Stelle aufgeben, und diese Stelle annehmen wolle.
Der Landes-⸗-Direktor erklärte, er könne den in der Vorlage ge⸗— stellten Antrag nur warm empfehlen. Es sei erfreulich, daß im vorigen Jahre vom Landtage beschlossen sei, die Distrikte, in denen die Aufforstung bereits in Angriff. genommen sei, fertig zu stellen, jedoch nicht nur dies, sondern auch die Aufforstungen nach Möglichkeit weiter auszudehnen. Dazu gehöre, daß der Verwaltung Lie nöthige Sachkunde zur Disposition stände, um die Entschlüsse zur Ausführung gelangen zu lassen. Deshalb sei ein Mann, der Oberförster Emeis, in Vorschlag gebracht, der die Sachkunde und Energie besitze, um sein Sypstem, was von ihm bisher bei Aufforstungen zur Ausfuͤhrung ge— bracht sei, auch hier durchzuführen. Wenn das Haus den vorliegenden Antrag ablehne, würde dies zur Folge haben, daß die Aufforstungs— bestrebungen der Privaten und Kommunen erlahmen würden, und daß man außerdem in dem Gebrauche der bereits bewilligten Mittel erheblich beschränkt werde.
Der Abg. Wiggere⸗Rendsburg erklärte, alle Bestrebungen, welche in dem Landtage zwecks Aufforstung der Haidegegenden der Provinz besprochen und gut geheißen seien, hätten in ihm von jeher einen warmen Fürsprecher gefunden. Die Vorlage, welche nunmehr ein⸗ gebracht worden, sei wieder ein Glied in den auf die Aufforstung des Landes gerichteten Bemühungen.
Auch der Abg. HölckMuggesfelde empfabl die Annahme der Vorlage; die Motive seien in seinen Augen völlig stichhaltig. Früher habe er geglaubt, daß es möglich sei, einige Jahre ohne eigenen Be⸗ amten auszukommen; jetzt gehe es nicht mehr, mit einem geliehenen, gewissermaßen mit einem halben Beamten sich zu begnügen, da nach der Geldbewilligung vor 2 Jahren das zur Aufforstung zu ver— wendende Terrain verdoppelt worden sei.
Nachdem noch der Abg. Kraus Altona sich für die Vorlage aus— gesprochen, wurde die Vorberathung geschlossen; in der Schluß— berathung wurde nach einiger Debatte der Antrag des ständischen , se mit 40 gegen 15 Stimmen angenommen. Der Antrag autet:
Der Provinzial ⸗Landtag wolle genehmigen:
i daß ein provinzialständischer Forst-Direktor fest angestellt
werde; 2) daß dessen Stelle ohne Konsequenz für die Zukunft mit einem pensionsberechtigten Gehalt von 6600 „ dotirt, sowie zur Bestreitung der Büreaukosten vorläufig 500 M und der Reise⸗ und Tagegelder zunächst 20090 M in dem EFtat ausgeworfen werden;
3) daß die Subvention für den Haidekultur ⸗Verein auf 3000 herabgesetzt werde.
Die beiden Vorlagen der Staatsregierung, von denen die eine einem tiefempfundenen Nothstande der evangelisch⸗lutherischen Landes- kirche abzuhelfen bestimmt ist, die andere die Kirchspielsverfassung von Norderdithmarschen auf gesunder Grundlage reformirt, sind vom Pro—⸗ vinzial⸗Landtag unverändert angenommen.
Für die Hinterbliebenen der Provinzialbeamten hat der Landtag für alle Zukunft gesorgt, indem derselbe zur Bildung eines Wittwen“ und Waisenkassenfonds 100 000 M in das Ordinarium des Ausgabe⸗ etats gesetzt hat.
. Verfassung der Landesbrandkasse hat die auf Grund mehr— jähriger Erfahrungen für geboten zu erachtenden Amendirungen durch den Landtag erhalten.
Nachdem in der letzten 109. Sitzung der Landtagskom missar Ober⸗Präsident Steinmann die übliche Ubersicht über die Thätigkeit des Landtags gegeben hatte, erklärte der Landtags Marschall Graf Emil zu Rantzau ⸗Rastorf mit einem dreimaligen Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Versammlung drei Mal begeistert mit einstimmte, den XVII. Schleswig⸗Holsteini⸗ schen Provinzial ⸗Landtag für geschlossen.
Der erste Kongreß deutscher Taubstummenlehrer ist gestern Abend hierselbst in der Aula der Königlichen Taub⸗ stummenanstalt zur ersten konstituirenden Sitzung zusammengetreten. Anwesend waren 200 Theilnehmer aus allen Theilen des deutschen Vaterlandes, vor Allem war auch Süddeutschland stark vertreten. Oesterreich hatte den Direktor Lehfeld⸗Wien, Frankreich Mr. Mettenet, England Mr. Arnold⸗Northampton, die Schweiz den Vorsteher Er— hardt. St. Gallen und Schweden und Norwegen den Direktor Fjörtoft⸗ Christiania entsandt. Der Kongreß betraute die Herren Dr. Treibel⸗ Berlin und Vorsteher Hirtzel Gmünd mit dem Präsidium. Der heutige Tag war dem Besuche der beiden hiesigen Taubstummen— anstalten gewidmet. Morgen früh beginnen die Hauptverhandlungen im Saale des Herrenhauses.
Am 22. und 23. September tagte zu Schwerin i. M. die Delegirtenversammlung deutscher Baugewerksmeister. Hof⸗Maurermeister Schmidt (Steglitz b. Berlin) empfahl die Gründung eines Verbandes deutscher Bau⸗Innungen und die Ein⸗ führung einer staatlichen Kontrole der Meisterprüfungen. Nach einer längeren Debaite über den Statutenentwurf behufs Bildung eines Deutschen Bau⸗Innungs verbandes und Erledigung einiger auf der Tagesordnung stehender Gegenstände gelangten folgende Anträge zur Annghme: 1). . Der Delegirtentag beauftragt seinen geschäftsführenden Ausschuß, bei den Regierungen derienigen deutschen Staaten, in welchen Gewerbekammern noch nicht bestehen, die Bitte auszusprechen: bei der Bildung von Gewerbekammern dem Handwerk eine ent— sprechende Vertretung einzuräumen“. 2) „Der Ausschuß wird beauftragt, die Petition behufs Einführung obligatorischer Meister⸗ prüfungen zu wiederholen“.
Das Repertoire der Meiningenschen Hofschauspieler im Vietoria⸗Theater für die nächsten Tage ist: Freitag: „Wallen⸗ steins Lager‘ und „Die Piccolomini“, Sonnabend zum letzten Male: „Wallensteins Tod“ und Sonntag zum letzten Male: ‚Wallensteins Lager“ und „Die Piccolomini“, Montag und Dienstag auf vielfaches Begehren: „Maria Stuart“. Am Mittwoch findet die Première von Lessings „Miß Sara Sampson“ statt.
In der am Freitag im Neuen Friedrich⸗Wilhelm⸗ städtischen Theater stattfindenden Aufführung des „Gasparone“ wird der Komponist, Hr. Milloecker, nicht, wie ursprünglich beabsich⸗ tigt war, persönlich dirigiren, da sein Gesundheitszustand ihm zu seinem Bedauern die Reise nach Berlin nicht gestattet.
Das erste Virtuosen⸗Concert dieser Saison fand gestern Abend im Krollschen Saale statt. Der Name Teresina Tua hatte wie früher in dem weiten Raume ein zahlreiches kunstverständiges Publikum versammelt, welches die anmuthige jugendliche Künstlerin herzlich will⸗ kommen hieß. Das reizende Violin Concert von Mendelssohn spielte sie besonders im Andante und letzten Satze vorzüglich, während im ersten Satze mehr Tiefe der Auffassung und Größe des Tons zu wünschen blieb. Die besonderen Vorzüge ihres Spiels, Zartheit des Vortrags und Sicherheit im Technischen, zeigten sich am besten im Nokturn von Chopin, und in den Salonstücken von Wieniawsky: Polonaise und Faustfantasie, dem Genre, in dem die Künstlerin sich besonders heimisch fühlt. Die Be— handlung des Flageolets ist von bezaubernder Wirkung. Alle Piecen, sowie das am Schluß noch freundlichst zugegebene Solo von Sara⸗ sate, wurden vom Publikum mit enthusiastischen Beifallskundgebun⸗ gen aufgenommen. Unterstützt wurde das Concert durch die Pianistin Frl. Anna Bock aus Amerika, welche die E-dur-Polonaise von Weber in der Lisztschen Bearbeitung ganz vorzüglich vortrug. Die zweite Nummer, eine ungarische Fantasie von Liszt, eine inhaltleere Zusammen⸗ stellung von allerlei Klavierpassagen, die auch zu jedem anderen Thema ebenso gut oder schlecht passen würden, könnte höchstens durch einen Spieler ersten Ranges mit ebenbürtiger Orchesterbegleitung ansprechend gemacht werden. Zwei Gesangsvorträge des Frl. Wilma Monti gefielen, ungeachtet der kleinen, nicht wenig umfangreichen Stimme, durch ver ständnißvollen Vortrag. Die Klavierbegleitung des Hrn. Mittel hauser war durchweg eine lobenswerthe zu nennen. Die Krollsche Kapelle unter Leitung des Hrn. von Herzfeldt hatte das Concert eröffnet durch den wohl gelungenen Vortrag der Ouvertüre: Ruy Blas, von Mendelssohn. Teresina Tua coneertirt am Sonntag zum zweiten Male. Frl. Alma Fohström trifft auf ihrer Rückreise erst zu Beginn nächster Woche in Berlin ein und wird ihr Abschiedsconcert am Dienstag geben. Der Erfolg der ausgezeichneten Sängerin in Aachen war so bedeutend, daß sie dem Wunsche nach einer Ver⸗ längerung ihres dortigen Gastspiels Folge geben mußte.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
zum Deuntschen Reich
Erste Beilage
Berlin, Donnerstag, den 25
s⸗Anzeiger und Königlich Preußi September
schen Staats⸗Anzeiger. 1884.
Zeit vom 1. Jan
Deutsche Nachwei
Reich. sung
jar bis 15. September 1881 innerhalb des deutschen 3 und Sleuervergütung abgefertigten Zuckermengen.!)
ollgebiets mit dem Anspruch auf Zoll⸗
betrieben, 0654 Personen hatten sich durch Ind Handel, 395 durch den öffemlichen Verkehr, Dienstleistungen und 132 auf andere Weise konnten keinen Beruf angeben,
und 13 Almosenemy i vor ihrer Verurtheilung durch Landwirthschaft, In nterhalt erwerben hatten, befanden s
Menge des abgefertigten Zuckers.
Staaten, bezw. Ver waltung s⸗ Gijzi re
Kandiszucker und Zucker in weißen vollen harten Broden, (Nr. o des statistischen
Waarenverzeichnisses)
in
in . der Zeit der Zeit der Zeit
vom vom 1. Jan. bis 1. bis 31. August 15. Septbr.
.
kg . kg
zufammen
sowie alle
Aller übrige harte Zucker,
weißen trockenen Zucker in Krystall⸗, Krümel-⸗
und Mehlform von mindestens 8 o Polarisation
(Nr. 471 des statistischen Waarenverzeichnisses)
vom
1. Jan. bis 1 31. August 15. Septbr.
der Zeit vom bis
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zusammen
in der Zeit
vom 1. Jan. bis 31. August 15.
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k
Rohzucker von mindestens S8 o Polarisation (Nr. 472 des statistischen Waarenverzeichnisses)
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vom
1. bis
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kæ
Preußen. Provinz Ostpreußen Westpreußen . Brandenburg Pommern. Schlesien . y Sachsen einschließlich der Schwarzb. Unterherrschaft Schleswig⸗Holstein. Hannover. . Westfalen . Rheinland
*
Sa. Preußen
Bayern
Sachsen Württemberg Baden.. Mecklenburg Thüringen Oldenburg. Braunschweig Anhalt Luxemburg..
3 2. 8 989 — 3388 989 6151 88 8o8 739 863 6 310406 — 104910 [ 593 883 19 994796 4107 107 4652016 — 53 98 1808 12010
10 695 817 732 614 11428431
— 43 471 576 80 9s 72 5390 74 24 485 3 336 oz 153 24 4 238 63
I 592 286 606
1094830) z5 0654 882
11 208 308 24 803 41 1I9 555 858: al hib 6h 9501 54d
. 25 1 12 122 491 020 )
130 110
1094800 37 000 663
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6 153731 51 796 165 573 1656962 2723 8910 2216 7342153
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2999934 ö 929 1091 290 455
D T d Si5 Fed Jod ss 375
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S3 dh JI 75d 75 55 41855111
Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet
eb. Zeitra z es?) 38 126 864 In demselb. Zeitraum d. Vorjahres 3812 82 bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, welche zum Erp ͤ ö auf die wirklich zur
9). Die Nachweisung
bos 828 38 635 68921 1
und dadurch dem inländischen Markte entzogen worden sind, nicht also
Die Abweichun Ergänzungen.
Berlin, den 22. September 1884.
gen gegen die
T DTI 2612458
vorjährige Nachweisung beruhen auf
von Scheel.
J
73 695 16715066
7 56
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nachträglich
Kaiserliches Statzstisches Amt. 38
2 ; 29 266 217 12 875675
eingegangenen
Jö T5 Ti S 777765 257 317 760 191 520 516 2413731 183934 247 ort oder zu einer öffentlichen Niederlage abgefertigt
Ausfuhr über die Zollgrenze gelangten ö Berichtigungen
Mengen. bezw.
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Per sonalstatistik der häuser
Erkenntnissen der Civil und Mi
rung zur Strafverbüßung ein Zugang von 8693 Personen statt; davon
2 2 — 242 376 ebörten 7317 dem männlichen und 1376 . Ge hte . Gegen den Zugang des Vorjahres ist bei den Männern eine
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nne, 6901 1 das übrige Deutsche Reich . . P 302
das Ausland ö Von den 8240 neuen Zu
Staatsangehörige waren,
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aus M.
Dstpreuß n. Westpreußen. .. 70 J Brandenburg.. 54
Pommern. 40
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w . 44 Schleswig⸗Holstein. ö. Westfale n.. 33 Heffen · Nassan .. 35 der Rheinprovinz. 29 Hohenzollern. 26
Hannover.
i i r Verbrecher eingelieferten Verbrecher. E ꝛ
5 z ü . 3e / Grund von Taufe des Jahres 1882/83 fand bei den Zuchthäusern auf Grund vo
kamen auf 160 000 männliche bezw. weib⸗
Nachrichten.
1882.83 in preußische Zucht (Stat. Corr.) Im litärgerichte oder der Wiedereinliefe⸗ dem weiblichen Geschlechte den Weibern um 6,3 o, bei allen
Ihrer Staats und Heimaths⸗
Proz. ; w. sammen 1882.83 gegen 1881/82 339 8240 J
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z = ie aünsti mnisse lieferten r noch zu denen, welche die günstigsten Ergebnisse exten, w 9 . Posen, Berlin und Schlesien die größte Anzahl
der Zuchthäͤusler stellten. Von
sonen oder 19,13 c und in Personen oder 51, 9h 0so. Es Fer Bevölkerung nach der Zähl Gefangenen
aus Staͤdten mit mehr als 10 000 Einw. ö. gegen 45 i 16
ö wenig. . Ortschaften des platten Von den im Laufe des Gefangenen gehörten 5141 P
sonen dem kalholischen, 130 Personen dem jüdischen und 5 Personen
einem anderen Religionsbeken Bevölkerung des betreffenden Durchschnitt der Monarchie
i ů i j Personen oder
in Städten mit mehr als 10000 Einwohnern 2514 Persone Dälin ' Städten mit weniger als 10 000 Einwohnern 1663 Per;
k Ortschaften des platten Landes 48516
1 30 ö nover und Hessen ⸗Nassau, sowie in
rten die oben genannten , wah⸗
dem Zugange waren helmathobehörig
kamen überhaupt auf 100 000 Köpfe ung von 1880 an neuen Zuchthaus
in 1881/2, JJ . Zuchthauẽ⸗
Jahres neu eingetretenen 2 ersonen dem evangelischen, 3417 Per⸗
ntnisse an. Auf 100 000 Köpfe der
Hiernach hat sich das Ver übrigen Bevölkerung des Juden verschlechtert.
Sehr ausführliche Ang in das Zuchthaus Gekommenen vor.
Alter von
18 und 19 Jahren 20 bis 30 2963 40 ö 2416 50 1187
.
ö
56 . 66 3 .
anzelische gegen 32 im Jahre 1881/2,
den z Ändersgläub.
22
238
849 324
9 * . 70 Jahren und darüber b6
Die meisten Zugegangenen
40 Jahren. Der Prozentantheil der
1
Weiber war in den einzelnen ringsten im Alter von 20 bis männliche Eingelieferte entfiel
18 20
h 36
durch die
Zahl der I0M J, bei Von den
38 der
Bekenntnisses entfielen hiernach im
Jahren, wo au liegenden . atzes statt. . . 6. Auch der Prozentantheil der einzelnen Alterkla letzten Jahren eingelieferten Verbrecher war unterworfen, wie aus folgender Zusamn . * 558 r * 29rè 560 9 betrug der Prozentsatz der Altersklassen * en Jahre
gl. 99 oajso häusler waren ehelich,
den unverehelichten Weib
Genau ein waren ohne Schulbildung, gegen 83,41 0j in 1881/82 hafte) Elementarschulbildu höhere Bildung genossen. 2 lichen Eingelieferten hatten ihrer der Verurtheilung.
Was die Standes und Ern Eingelieferten Beamte im
n, 41 . * 29 1 —
. 6
11 . M . . . hältniß der Zuchthaus⸗Gefangenen zur betreffenden Bekenntnisses nur bei den
Personen, 6 26160
*.
.
A*
. 45 standen also
30 Jahren, en, am
109 Männer 29,8 Weiber kamen.
zu Zuchthaus
10
aben liegen über das Alter der 1882.83 Danach befanden sich im
Männer,
im Alte 20 strafen verurtheilten Altersgruppen sehr verschieden, am ge— wo 15,55 Weiber auf 199 höchsten zwischen 50 und 60
Bei
Iltersklassen findet eine stetige Steigerung
und 19 Jahre. .
39
49
59 ö 69 ⸗
ö. - Jahre und darüber
Ein Zurückgehen auf frühere — seit 1879 geltenden Reich sonstige Aenderungen bei der im Berich n s, A oo unehelich ge
der
Familienstande nach waren 40 7 . r . 6,95 o / 9 (gegen 7, 28060 in 188 (gegen 2, 13 o/ 9) geschieden u
Kinder betrug
den verwittweten und geschiedenen ] Wittwen oder geschiedenen Ehef ern schon 42, 29 / außerel enen Gefangen
35 Aerzte, Geistliche, Lehrer, 2875 Personen hatten Land⸗ un
nd 50.2
Siebentel der zugegangenen — gegen 15, 8230s0 im Vorj hatten eine (aber größ ng und O. 68 6/0 (gegen O, . 3016 Männer oder 27,55 0/9 aller männ⸗ Militärpflicht genügt, 138 zur Zeit
einigen
ienstellung hervorgeht. Es
1880/1
* *
. 359 365 29 9,
5 3 3 8 8
5
3,8
655
O, 78 0so ver
Gelehrte ur
d Forstw
558
.
boren.
112
rauen hatten
1d Schriftsteller gewesen; irthschaft oder Gärtnerei
35
ssen aller in den
tentheils s
34 Weiber, 2 59
*.
t von 20 bis
den dazwischen des Prozent⸗
Veränderungen
1882 / 274 34 608 28. 18 26056 5.77 573 6554.
Jahre erschien nicht rathsam, weil 8-⸗Justizgesetze Milderungen oder Bestrafung eingetreten sind. ö tüjahre in Zugang getammenen Zucht⸗
Ihrem, ö eiratbet (gegen 42,35 0/9 im ö . . 2, 02 do Ho / g (gegen 48,240 /e) ledig. Die bei den in der Ehe lebenden Gefangenen 291, zusammen 10 340. 7.50 0s o, von zelich geboren. en 14,29 0o) ahre; 85, 06 90 ehr mangel 7 in 1881 / 2) eine
rwerbsverhältnisse anlangt, so waren Staats und Kommunaldienste,
und Verkehr ihren Ur selbstãndige . waren Arbeitnehmer. . . Was die Ürfachen der Verurtheilung anlangt, so erscheinen als Verbrechen aus Eigennutz (dazu gehören Münzverbrechen, Naub und Erpressung,
Meineid, ung r ö Untreue, Urkundenfälschung und Bankerutt) bei
solche: — 1 Diebstahl und Unterschlagung,
Hehlerei, Betrug,
mpfänger gewesen. Unter denjenigen Personen, — Industrie, Handel
—
ustriebetrieb, 431 durch S53 durch persönliche ernährt, 202 Personen 27 waren Pensionäre und Rentner welche
ümer, Pächter und Arbeitgeber, alle übrigen
F237 Peisonen (60390 Männern und 1192 Weibern, Verbrechen aus
Leidenschaft (alle ; 1471 Perfonen (1287 Männern und 184 Weibern).
oben nicht genannten Verbrechenskategorien) bei Das Prozent⸗
verhältniß der am häufigsten vorkommenden Verbrechen stellte sich, wie
folgt. Es entfielen
188152
68, 25 6,83 6,56 4,94 2, 16 1194 181 0.70 0,20
Diebstahl und Unterschlagung
Verbrechen gegen die Sittlichkeit.
D Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Bankerutt Brandstiftung JJ Raub und Erpressung
Hehlerei J
Körperverletzung
Mord
Kindes mord
der Verbrechen gegen die Sittlichkeit um 6.777 7,0, der Brandstiftung um O08 og,
wegen Diebstahls und Unterschlagung um 1,52 0 o,
Untreue u. s. w.
gen Strafabmessungen, . di über in den letzten Jahren haben eintreten lassen.
Proz. aller mit Zuchthaus⸗ strafen belegten auf Verbrecher 1882/3
66.55 783 735 35 316 246 222 134 651 Gz
Hiernach ist eine Vermehrung eingetreten in den relativen Zahlen 5 1L½ ö, des Meineides um des Raubes und der Er pressung um O, 31 9½, der Hehlerei um O. 28 0sq, des Mordes um (Q. 21 lo- und des Kindes mordes um O, 12 0, wogegen sich die Verurtheilungen wegen Betruges, um O. 170ͤ0 und wegen Körperverletzung um O47 0 vermindert haben, letztere wohl hauptsächlich in Folge der sehr stren⸗ welche die Gerichte diesen Rohheiten gegen⸗
ich 753
gelieferten verurtheilt waren, be der erkannten 6 ö erkannten Strafen über Jahre, n 360 rin g Jahre, in 2800 Fallen oder 32 02 0o über ? bis 5 Jahre. in 3366 Fallen oder 38,64 60 über 1 bis 2 Jahre und in 1757 Fällen oder bei 2,12 0, der erkannten Strafen 1 Jahr und weniger. Unter den letzteren befanden f vandelte Zusatzgeldstrafen antraten, zugleich bei die Zulässigkeit 6669 Männern u Ehrenrechte ausgesprochen.
2 3 9 1 usammenstellung der 3. . . k Partikulargesetze unter Berücksichtigung der
han noverschen ; . * Orto Rudorff, Landrichter. Hannover 1884. Norddeutsche Ver⸗
Die Dauer der Strafen, zu denen die im Berichtsjahre Ein- betrug in 60 Fällen oder bei 959 oo in 108 Fällen oder 121 oo der in 643 Fällen oder 7,36 0/ über
sich 41 Personen, welche in Zuchthaus umge⸗ In den Straferkenntnissen wurde 5566 Perfonen (bei 4895 Männern und NI. Weibern) von Poltzeiaufsicht, und bei 7913 Personen (bei und 1244 Weibern) der Verlust der bürgerlichen
6897 Personen (66845 Männer und 1051 Weiber) oder 79.90 0½
der Zugegangenen (gegen 78, 95 (so im Jahre 1881s2) waren bereits früher bestraft wegen Vergehen oder Verbrechen, darunter 1146 einmal. 1015 zweimal,
echsmal und noch häufiger. ie ö. Entlassung aus der? Strafhaft und demjenigen Verbrechen lag,
3 die zärtige Verurtheilung nach sich zog, ergab sich, daß es ta nnn, 9so i. lee, früher Bestraften im Ent⸗ lassungsjahre, 2488 Personen oder 36 07 0½ innerhald der darauf folgenden zwei Jahre, Jahren rückfäl wi f chene 3 ann, er und 465 Weiber), welche schon Zuchthausstrafe erlitten hatten (gegen 3418 Personen in 1881/2).
1628 dreimal, S78 viermal, 709 fünfmal und 2121 In Bezug auf die Zeit, welche zwischen
im Ganzen also über Tz o in, den ersten lig geworden waren, die übrigen erst nach einer längeren Unter diefen Rückfälligen befanden sich 3109 Personen
gunst, Wissenschaft und Literatur.
Das hannoversche Privatrecht. Eine syste matische ͤ in der Provinz Hannover gel⸗ Rechtsprechung und Literatur. Von sagsanstalt O. Gödel. — Da, abgesehen von dem kurzen Uuriß in Holtzendorffs Encyklopädie 3. Auflage S. 1170 - 1177, bekanntlich Grefe's Bearbeitung des hannoverschen Rechts zum großen Theil der. altet, die Stegmannsche Sammlung aber nicht genügt, ö. als Weg⸗ veiser durch die große Masse von partikulare⸗ Recht nor men zu dienen, die, theilweise ältesten Datums, in der Provinz . annover noch anerkannte Gültigkeit haben, so hat Rudarff ed unternommen, in vorstehender Schrift die noch vorbandenen parti talaten Rechtsnormen der gedachten Provinz in möglichst systemsgtis ber nor mn n, sam menzustellen, und damit unstreitig ein recht brauchbares pꝛg tische Hand⸗ und Nachschlagebuch geliefert. Uebrigens hat 2 da es sich bei seiner Arbeit nur um eine Zusammen ftellung e Partikularrechte der Pravinz Hannover handelte. , ganze preußische Monarchie erlassene Landeßgesetze, r,, . 3 die Genehmigung zu Schenkungen ꝛc., über den Aus tritt aus 25 Kirche, über die Enteignung von Grundeigenthum, über . . legung und Veränderung von Straßen 2c. über den ustri t aus den jüdischen Synagogengemeinden. die in 5. . . schen Sammlung abgedruckt sind . weggelassen. be deer, a er auch viele Gesetze von der Wiedergabe , und nut angeführt, welche zwar auch privatrechtlich erhebliche e,, enthalten, aber doch wesentlich in das öffentliche eder in Tas 6. waltungsrecht gehören. So sind die Ablösungs die . Jagdgesetze (abgesehen von den Vorschriften über Jagd pachtrertr age und die Okkupation des Wildes), die Weide Fheilun g 2 koppelungẽegesetze, die Statuten der Kredit ⸗ und Versiche ung; anf a 3. ebenso wie die verschiedenen Dienstbotenordnungen wengelahhen. . ö gegen hat er in einem Anhange die noch geltenden wenigen 9 schriften der hannoverschen bürgerlichen. Proießorduung 4
8. Jovember 1850, sowie auch. die noch gel 41 Vorschiiften der schaumhurgischen Poliꝛeiverordaung . . abdrucken lassen. Im Allgemeinen hat sich der Verfasser. 8. Auswahl und Wiedergabe der hannoverschen Parkikulargesetze auf [ geschriebene Recht beschränkt und Gem echnheiig echte nur ö weise angezsgen. Bei der Anordnung Nes Stoffes 3 32 im Allgemeinen den Lehrbüchern von Windscheid und 6 * Die ganze Schrift zerfällt in die 5 Daupttheile: . 3. Sachenrecht. Sbligaticnenrecht, Familienrecht Und . J. Einleitung giebt über den Geltungsbereich der älteren 3 ö. Konstitationen und über die Gultigkeit der alten Sta 2 un Sand rechte Auskunft. Außerdem ist das Buch zu nde nut mem genauen Sach cegister und einem aut sührlichen Inhalts verzeich;niß verseben.
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