1884 / 242 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Oct 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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stẽcks Nr. 53 Hechlau eingetragene Hypothek von 60) Thlr. Kaufgelderrest wird für kraftlos erklärt. Tost, den 30. September 1884. Königliches Amtẽgericht.

ils! Bekanntmachung.

Durch Ausschluß ⸗Urtheil vom 3. Oktober 1884 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch Bludau Nr. 11. Abtheilung III. Nr. 9 für den Premier Lieutenant Theodor Grabe eingetragenen 13090 S Darlehn für kraftlos erklärt.

Fischhausen, den 3. Oftober 1884.

Königliches Amtsgericht.

line! Bekanntmachung. . Durch Ausschlußurtheil vom 3. Oktober 1884 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Neplecken Nr. 5 Abtheilung III. Nr. 8 für die ver⸗ wittmete Frau Oberförster Grabe, geb. Ehrenberg, eingetragenen 450 Thaler rückständige Kaufgelder für kraftlos erklärt. Fischhausen, den 3. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht.

5 41 tel. Bekanntmachung.

Durch Ausschluß-Urtheil des biesigen Gerichts vom 25. September 1884 ist der Sattlergehülfe Ferdi⸗ mand Friedrich Willamowius, zuletzt in Pojerstieten (Kreis Fischhausen) für todt erklärt worden.

Fischhausen, den 6. Oktober 1884.

Königliches Amtsgericht.

(45422 Oeffentliche Zustellung.

Die Schindlersche Legatenkasse zu Berlin, ver⸗ treten durch den Archidiakonus an der St. Nicolai⸗ Kirche daselbst, Prediger Dr. Thomas, Friedrichs⸗ gracht Nr. 57 und dieser wiederum vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗Räthe Brauer, hier, Unter den Linden 54, und Wegner, Probststr. 6, klagt gegen den Rentier Carl Friedrich Wilhelm Rudolph Tancke, unbekannten Aufenthalts, wegen eines auf vem im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts

Charlottenburg von dieser Stadt Band 37 Rr. 1715 verzeichneten, dem ꝛc. Tancke, dem Maurer Christian Friedrich Märker zu Merz, Kreis Beeskow, und der unverehel. Erneftine Märker, gegenwärtig zu Ruedersdorf, gehörigen, in der verlängerten Ma— gazinstr. Nr. 6 belegenen Grundstücke in der dritten Abtheilung unter Nr. 3 eingetragenen Kapitals von 16000 MS mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an die Schind⸗ lersche Legatenkasse sechs Monate nach Zustel⸗ lung der Klage, zur Vermeidung der Zwangs— verwaltung und Zwangsversteigerung des vor— bezeichneten, für die genannte Forderung ver⸗ hafteten Grundstücks die bei demselben in Ab⸗ theilung III. Nr. 3 eingetragenen 18 000 M zu zahlen und ihm im Falle der Säumniß die Kosten des Prozesses aufzuerlegen, auch das Urtheil gegen Sicherstellung für vorläufig voll streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung dez Rechtsstreits vor die 1V. Civilkammer des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin auf den 19. Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr, Dorotheenstraße 7, 1 Treppe, Zimmer 17, mkt der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 8. Oktober 1884.

Goßlau, Gerxichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. Civilkammer IV. 45421 Oeffentliche Ladung.

In der Prozeßsache der separirten Frau Therese Keller, Emilie, geb. Güntsch, zu Berlin, Gitschiner— straße 72, vertreten durch den ihr beigeordneten Rechtsanwalt Dr. Hänisch, gegen den Kaufmann Bernhard Keller, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts,

wegen Forderung von Alimenten, O. 174. 84.

r. 5, ist ein neuer Termin anf den 8. De⸗ 18384, 10 Uhr, im Gerichtsgebäude, Jüdenstraße 59, J. Treppe, Saal Nr. 53, anbe⸗ raumt, zu welchem der Beklagte mit Bezug auf die öffentliche Zustellung in Nr. 129 des Deutschen Reichs! und Königl. Preußischen Staatsanzeigers vom 4. Juni er. und der Berichtigung in Nr. 148 desselben Blattes hierdurch öffentlich geladen wird.

wHerlin, den 3. Oktober 1884.

Bösche, Gerichtsschreiber der 5. Civilkammer Königlichen Landgerichts J. (41427 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Cigarrenarbeiters Heinrich Brüggmann, Elise, geb. Fickert, hieselbst, ver— treten durch den Justiz⸗Rath Gotthard hieselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, unbekannten

den 19. Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auezug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 2. Oktober 1884. ; A. Rautmann, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

45417 Oeffentliche Zustellnng.

Nr. 15149. Der Handelsmann Abraham M. Weil von Geilingen, vertreten durch Rechtsanwalt Dehl in Constanz, klagt gegen den Accisor Richard Scheu von Allmendshofen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus verschledenen Kaufabschlüssen auf Zahlung des Restbetrages von 170 S 30 3 nevft 5 0/0 Zins hieraus vom 3. April 1884, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung des genannten Betrages nebst Zins, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung 6. ö vor das Großh. Amtsgericht da⸗ ler au

Dienstag, den 25. Nsvember J. J., Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht Donaneschingen, den 6. Oktober 1884. Großb. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber: Hille.

145419) Oeffentliche Zustellung.

Der Bergmann und Materialwaarenhändler Fried ˖ rich Wohlfarth zu Alsdorf klagt gegen den Berg- mann Domenico Brandi zu Alsdorf, jetzt in unbe⸗ kannter Abwesenheit, wegen Restforderung für ge— lieferte Waaren, mit dem Antrage auf Zahlung von 107 ½ 63 3 nebst 6 Prozent Zinsen seit der Klage⸗ zustellung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Eisleben Zimmer Nr. 19 auf

den 7. Januar 1885, Bormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Eisleben, am 2. Oktober 1884.

Eichner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

45424 Oeffentliche Zustellung.

Der Kirchenvorstand der Kirche von Raudnitz, vertreten durch den Vorsitzenden Gutsbesitzer Amand Amft daselbst und dieser wiederum vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wocke zu Frankenstein, klagt gegen den Maurergesellen Josef Grosser, früher zu Herzogswalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, und Genossen, wegen 90 M rückständige Zinsen der auf Blatt Nr. 283 Schönwalde in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen Hypothek von 150 Thalern, mit dem

Antrage, den Beklagten als eingetragenen Miteigen⸗ .

thümer des Grundstücks Nr. 283 Schönwalde zur Zahlung von 90 MS kostenpflichtig zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗— klären, und ladet den Mitbeklagten Josef Grosser zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Frankenstein auf den 16. Dezember 1884, Vormittags 97 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankenstein, den 46. Oktober 1884.

Riedel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

45431 Oeffentliche Zustellung.

Der Schneider Michael Hollatz zu Arnoldsdorf bei Briesen, vertreten durch den Rechtsanwalt Wiener zu Graudenz, klagt gegen seine Ehefrau Alma Hollatz, geb. Bahr, früher in Arnoldsdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böe licher Ver— lassung aus §. 689 Theil II. Titel I. A. L. R. mit dem Antrage:

I) das zwischen den Parteien bestehende Band der

Ehe zu trennen, 2) die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz auf den 9. Januar 1885, Vormittags 10 Uhr, Verhandlungszimmer Nr. 77, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Graudenz, den 8. Oktober 1884.

Meißner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

464131 K. Württ. Amtsgericht Horb. Oeffentliche Zustellung.

Die ledige Dienstmagd Barbara Braun von Kilch— berg, derzeit in Tübingen, und der Schneider Hein— rich Bäßler in Tübingen, als Pfleger des am 3. März 1884 geborenen Kindes Gustav Maximilian der ersteren, klagen gegen den ledigen Bierbrauer Max Göttler von Rexingen, derzeit unbekannten Aufent— halts, wegen Ansprüchen aus unehelicher Vaterschaft mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zu verurtheilen, daß er zu be— zahlen habe: a. an die Barbara Braun Tauf⸗ und Kindbettkosten baare 50 „SP, b. an die Pflegschaft des Kindes an jährlichen Alimenten 90 M und zwar insolange, bis sich das Kind selbst ernähren kann, vorerst bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre, und zwar halbjährlich vorauszahlbar, nämlich je am 3. März und 5. September jeden Jahres, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königlich Württembergische Amtsgericht zu Horb auf den 3. Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Den 9. Oktober 1884.

Amtsgerichtsschreiber Stark.

45432 Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Johanna Lange, geb. Kühnelt, zu Görlitz, vertreten durch den Rechts— anwalt Cohn daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Ernst Lange zu Götlitz, jetzt unbekann⸗ ten Ausenthalts, wegen Ehescheidung mit dem An— trage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Be— klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Görlitz auf

den 13. Januar 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(gez) Weinhold,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

an lästes] Bekanntmachung.

In Sachen der Gasthofbesitzerin Marig Hay— mann dahier, vertreten durch Rechtsanwalt Siegel 1. gegen J. Denninger, früheren Geschäftsführer im Rheinischen Hof dahier, z. Zt. in Amerika, wegen Forderung, hat das Kgl. Landgericht München J. mit Beschluß vom 16. September J. Is. die öffent⸗ liche Zustellung der Klage bewilligt und wurde zur Verhandlung über diese Klage Termin auf

Donnerstag, 18. Dezember lf. Is., Vormittags 9 Uhr, vor der II. Civilkammer anberaumt.

Hierzu wird der Beklagte mit der Aufforderung

geladen, behufs seiner Vertretung rechtzeitig einen

bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Klägerin beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 4500 4 Hauptsache nebst 5 ½ Verzugszinsen hieraus vom Tage der Klagszustellung an, sowie zur Kostentragung bezw. Erstattung zu verurtheilen.

München, den 8. Oktober 1884.

Der Kgl. Ober⸗Sekretär: (L. S.) Rodler.

(45414 Oeffentliche Zustellung.

Die geschiedene Anna Scholz, geborene Kühn, in Osterfeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Nebe zu Naumburg a /S., klagt gegen den in unbekannter Abwesenheit lebenden Bäckermeister Wilbelm Scholz, wegen einer Illatentheilforderung von 300 M, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 300 S an die Klägerin sowie Tragung der Kosten des Verfahrens zu verurtheilen, und ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor das Königliche Amtsgericht zu Naumburg a. /S. auf

den 22. Dezember 1884, Mittags 12 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Naumburg a. S., den 7. Oktober 1884. Seidel, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 45423 Oeffentliche Zustellung.

Die NUeberfährpächter Philipp und Marianna Jurzitza'schen Eheleute zu Landzmierz, vertreten durch den Rechtsanwalt Zülzer in Ratibor, klagen gegen die Erben des verstorbenen Bauers Karl Kaliga aus Alt Cosel, rämlich die Wittwe Fransziska Kaliga aus Alt Cosel und Genossen, wegen Ansprüchen aus einem Pachtvertrage, mit dem Antrage auf Ver— urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 712 A 96 nebst 50 Zinsen seit dem Tage der Zu— stellung der Klage und laden den Mitbeklagten, großjährigen Johann Kaliga, deßsen Aufenthaltsort unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des König— lichen Landgerichts zu Ratibor auf den 19. Dezember 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Fuchs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

45415 Oeffentliche Instellung.

Der Handelsmann Friedrich Wilhelm Funke zu Solingen, vertreten durch Rechts anwalt Gerhartz da— selbst, klagt gegen den Fabrikanten August Hörster, früher zu Solingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus dem Wechsel vom 14. Mai 1884, fällig einen Monat später, wodurch der 2c. Hörster als Aussteller verpflichtet erscheint, mit dem Antrage auf Zahlung von 300 MS nebst 60½ Zinsen seit dem 4. August 1884, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Solingen auf den 26. November 1884, Bormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Solingen, den 6. Oktober 1884.

Plümmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. II.

äs Oefentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Gärtners Robert Roeske, Ca— roline Emilie, geb. Lade, zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Freude zu Stettin, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Robert Roeske, früher in Dobberphul bei Cammin in Pommern, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗— lassung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer 23, auf

den 7. Januar 1885, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stettin, den 7. Oktober 1884.

Moldenhauer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

490 2 räed] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schäferknecht Schlotke, Bertha geb. Kurrasch, zu Versin, vertreten durch den Justiz⸗ rath Puchta zu Bütow, klagt gegen ihren Ehemann, den Schäferknecht Carl Wilhelm Schlotke, früher zu Reinfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlasfung auf Ehescheidung mit dem ÄUn— trage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Ko— sten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stolp auf

den 6. Jannar 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stolß, den 20. September 1884. Lemm, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(45430 Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Fleischerfrau Johanna Roland, geborene Weller, in Tilsit Preußen, bevormundet durch den Obertelegraphen⸗Assistent Taudies in Tilsit, vertreten durch den Rechtsanwalt Brink— mann zu Tilsit, klagt gegen ihren Ehemann den Fleischermeister Johann Roland, früher in Tilsit Preußen wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landesgerichts zu Tilsit, Zimmer Nr. 39, auf den 17. Dezember 1884, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die Auazug der Klage bekannt gemacht. ler Tilsit, den 8. Oktober 1884. . Petraschewitz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

aõa20] Oeffentliche Zustellung.

In der auf Betreiben des Johann Richlin Se bäfismann in Hille heim. gegen ) die Gül Wilhelm Liebel und Susanna von Landenberg su⸗ letzt Metzger in Hillesheim, dermalen ohne bekann n Wohn und Aufenthalts ort, Schuldner, 2) den Fran Flamm, Rentner in Gerolstein, Drittbesitzer, 2 geleiteten Collocation werden die genannten Schuldner Eheleute Wilhelm Liebel und Susanna von Landen. berg aufgefordert, von dem von dem Richter Kom.

missar Landrichter Pünder am 14. Februar 18569

angefertigten und auf der Gerichtsschreiberei del hiesigen Königlichen Landgerichts befindlichen provisorischen Status binnen Monatsfrist Cin. sicht zu nehmen und ihre allerfallsigen Ginreden gegen denselben binnen derselben Frist dur Erhebung einer Klage beim zuständigen Gerichte geltend zu machen und solches innerhalb der gleichen Frist zur Kenntniß des Richter -Kommissars zu bringen Vorstehendes wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht. Trier, den 2. Oktober 1884. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtz: Oppermann.

45425 Oeffentliche Zustellung.

Der Hausbesitzer Georg Hesselbarth in Zettweil vertreten durch den Justiz⸗Rath Lorenz in Zeitz, klagt gegen den zur Zeit in unbekannter Abwesenhein lebenden Matrosen Albin Kroeber aus Altenburg, wegen Löschung einer Hypothek, mit dem Antrage Beklagten zu verurtheilen, als Miterbe seiner Mutter Sophie Kroeber, respektive der Eheleute Burkhardt und damit Georg Vietrich's von Zettweil die Löschung der für letzteren Band JI. Blatt 16 Seite 181 bei der daselbst verzeichneten Häuslerstelle des Klägers Nr. 116 eingetragenen 840 M rück, ständige Kaufgelder nebst Zinsen aus dem Kaufe vom 6. Mai 1842 zu bewilligen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Königliche Amtsgericht zu Zeitz, Zimmer Nr. 7, auf den 2. Dezember 18834, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Richter,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

454331 Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 16. Sep— tember 1884 ist die bisher zwischen den zu Bopparh wohnenden Eheleuten Peter Schoen, Schuhmacher, und Katharina, geb. Boos, bestandene Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt worden.

Coblenz, den 8. Oktober 1884.

Heinnicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

laäätsg Urtheils⸗Auszug.

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken, II. Civilkammer, vom 5. März 1884, wurde die zwischen der Elise Wiesen, Ehefrau des Ingenieurs Gustav Bertrix, zu Lebach, und dem genannten Gustav Bertrix, Ingenieur, z. 3. ohne bekannten Aufenthaltsort, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, und sind die Parteien zur Massebildung und Liquidation vot Notar Hoffmann zu Lebach verwiesen worden.

Saarbrücken, 8. Oktober 1884.

Cüppers, Assist.,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

454361 Bekanntmachung.

In der Untersuchung gegen Simon Neuberger, ledigen Handelsmann von Westheim, K. bayer. Be— zirksamts Hasfurt, wegen Verbrechens wider die Sittlichkeit, wurde durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Schweinfurt vom 8. d. Mts. auf Grund der §§. 332 ff. Str. Pr. O. das im Deut⸗ schen Reiche befindliche Vermögen des Simon Neu— berger mit Beschlag belegt.

Schweinfurt, 10. Oktober 1884.

Der K. J. Staatsanwalt. Rath.

45374 Bekanntmachung.

Nachdem der Rechtsanwalt Weber zu (lberfeld seine Zulassung zur Rechtsanwalrschaft aufgegeben hat, ist derselbe in der diesseitigen Liste der zuge⸗ lassenen Rechtsanwälte gelöscht worden.

Barmen, den 8. Oktober 1884.

Königl. Kammer für Handelssachen.

less!) Bekanntmachung. In die Liste der bei dem Königlichen Landgeritk Berlin J. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechtt. anwalt Wreschuer, wohnhaft zu Berlin, heute eingetragen worden. Berlin, den 7. Oktober 1884. Königliches Landgericht Berlin J.

las3 76] In unserer Rechtsanwaltsliste ist der Rechtsanwalt Weber hierselbst gelöscht worden. Elberfeld, den 9. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht. Stamm. 45373 w Max Rosengart, Rechtsanwalt in Heiden hein, wurde unterm 9. d. Mts. in Folge Aufgabe der n lassung beim hiesigen Amtsgericht in der diesseitige Liste gelöscht, was hiemit veröffentlicht wird. Heidenheim, den 10. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht. Gerichtsschreiber Widmann.

45372 .

Der zur Rechtsanwaltschaft bei dem ue . nelen Amtsgericht zugelassene Rechtsanwalt Sch ö ist heute in die Liste der Rechtsanwälte eingetrag worden.

Manen, den 8. Oktober 1884.

Königliches Amtsgericht. D. Meyer.

Deutscher Reichs

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Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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dition: 1 r. . .

Ln 4.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Forstmeister a. D. und Rittergutsbesitzer von Waldow zu Dannenwalde im Großherzogthum Mecklenburg⸗ Strelitz den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub; dem Hofprediger Wilsing zu Stargard i. Pom., und dem Pastor Piper zu Vilmnitz auf Rügen den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife; den Kanzlei⸗Räthen Sybel zu Düsseldorf und Zickler zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Corps⸗Stabsapotheker a. D. Mavors zu Berlin, bisher beim XIV. Armee⸗Corps, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem evan⸗ gelischen Lehrer und Küster Krahn zu Güntersberg im Kreise Saatzig den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: . des Ehren-⸗-Großkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem General-Lieutenant Trenk, Commandeur der IB. Division; des Ehrenkreuzes erster Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Oberst-Lieutenant von Hake, Commandeur des Westfälischen Jäger⸗Bataillons Nr. 7; des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus-Ordens der Wendischen Krone: dem Hauptmann von Holstein im Holsteinischen In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 85;

ferner: des Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Josef⸗Ordens: dem General⸗Major von Hänisch, Direktor des All⸗ gemeinen Kriegs⸗Departements des Kriegs-Ministeriums; des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens heiler n; dem Major von Braunschweig im 5. Thüringischen , Nr. 94 (Großherzog von Sachsen); owie der vierten Klasse desselben Ordens:

dem Premier⸗Lieutenant Winsloe J. im 2. Hessischen Husaren⸗Regiment Nr. 14.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Am 15. d. M. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Cöln (rechtsrheinische):

I) die 37,25 kin lange Bahnstrecke Siegburg —Rün de⸗ roth, welche in Siegburg an die Cöln⸗Gießener Bahn an⸗ schlisßt, mit den Personen⸗Haltestellen Driesch, Lohmar, Bacher— mühle und Vilkerath, sowvwie mit den für den Personen⸗, Iridatdepeschen⸗ Gepäck⸗ und Güterverkehr, einschließlich der Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren eingerichteten Stationen und Haltestellen Donrath, Wahlscheid, Dperath, Ehreshoven, Engelskirchen und Ründeroth dem öffent⸗ lichen Verkehr übergeben;

2) die an der Bahnstrecke Wanne Bremen zwischen Dülmen und Appelhülsen gelegene Personen⸗Haltestelle Bul⸗ dern auch für den Gepäck- und Güterverkehr, einschließlich der Abfertigung von Leichen, und lebenden Thieren, eröffnet. Berlin, den 13. Oktober 1884.

In Vertretung des Präsidenten des Reichs-Eisenbahnamts:

Körte.

Bekanntmachung.

Am 15. d. M. wird im Bezirk der Königlichen Eisen— bahn⸗Direltion zu Elberfeld die zwischen Kettwig v. d. Brücke und Saarn eingerichtete Haltestelle Mintard für den Per⸗ sonenverkehr eröffnet.

Berlin, den 13. Oktober 1884.

In Vertretung des rf e en des Reichs⸗Eisenbahnamts: ö rte.

Bekanntmachung.

ö Am 15. d. M. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ ahn Direktion zu Cöln (linksrheinische) die Personen⸗Halte⸗

stelle Büttgen, zwischen Neuß und Kleinenbroich gelegen, für den Güterverkehr in Wagenladungen eröffnet. Berlin, den 14. Oktober 1884. In Vertretung des bare, des Reichs⸗Eisenbahnamts: örte.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität Graz, Dr. Moritz Wlassak, zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität zu Breslau zu er⸗ nennen; und dem Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Lengeling in Magdeburg den Charakter als Baurath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Oberlehrer an der Ober⸗Realschule zu Cöln, Karl 5 n Weiland, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft als ö hat 1 nichtperiodische Druck⸗ ri ft: „Rathschläge für das Politische Leben mit besonderer Berücksichtigung der bevorstehenden Wahlen. Zürich, 1884, Schweizerische Genossenschafts-Buch⸗ druckerei Hottingen“, welche mit der unter dem 8. April dieses Jahres von der Königlich württembergischen Regierung des Neckarkreises zu Ludwigsburg verbotenen nichtperiodischen Druckschrift: „Winke für die Agitation und für das Verhalten vor den Behörden. Druck und Verlag von Konzett und Ebner in Chur“ im Hauptwerke gleichlautend ist und als eine vermehrte Auf⸗ lage letztgenannter Druckschrift sich darstellt, auf Grund §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878, insoweit es eines besonderen Verbotes dieser Schrift noch bedürfen sollte, zu verbieten beschlossen. Leipzig, am 13. Oktober 1884. Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.

406iges vormals Nassauisches Staatsanlehen von 2 000 000 Fl., d. d. 12. Juli 1859.

Bei der am 6. d. Mts. stattgefundenen 21. Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. A. von Rothschild C Söhne zu Frankfurt a. M. nego⸗ ztirten 4/qigen, früher 50/pigen vormals Nassauischen Staatsanlehens von 2000000 Fl., d. d. 12. Juli 1859, sind nachverzeichnete Obli⸗ gationen gezogen worden:

A. Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1885.

Hitt, A d 190 Fl, 171 M 43 8 Nr d Mn lig 2 2334 449 557 570 594 611 8831 906 12 Stück über 2057 S 16 3

Litt. B. à 200 Fl. 342 M 86 8 Nr. 2 211 303 423 502 642 711 717 718 731 955 11 Stück über 3771 KS 46 5.

Litt. C. à 300 Fl. 514 S 29 8 Nr. 89 220 386 429 477 5 Stück über 2571 M 45 5.

Litt. D. à 500 Fl. S57 M 14 33 Nr. 142 244 337 392 595 730 820 891 961 g83 1006 1010 1155 1169 1252 1400 1491 1610 1727 1871 1915 1932 2068 2085 24 Stück über 20 571 4 36 4.

Litt E. à 1000 Fl. 1714 M 29 8 Nr. 86 162 300 372 400 485 6 Stück über 10 285 6 74 .

Zusammen 58 Stück über 39 257 ½ 17 5.

B. Zur Rückzahlung auf den 1. Juli 1885.

Litt. A. à 100 Fl. 174 M 43 8 Nr. 95 370 544 579 586 628 651 724 798 830 928 11 Stück über 1885 73 5.

Litt. B. A 200 Fl. 342 ƽ 86 Nr. 162 443 514 557 669 688 713 764 802 806 929 11 Stück über 3771 M 46 .

Litt. G. à 3090 Fl. 514 S 29 3 Nr. 138 162 244 461 499 5 Stück über 2571 4 45 9.

Litt. D. à 500 Fl. S657 SM 14 8 Nr. 33 39 52 365 478 483 487 515 575 605 607 717 841 946 g49 1049 1175 1295 1302 1357 1570 1571 1628 1691 2053 25 Stück über 271 428 S 50 3.

Litt. B. à 1000 Fl. 1714 S 29 3 Nr. 15 192 198 262 403 457 6 Stück über 10 285 ½ 74 5.

Zusammen 58 Stück über 39 942 MS 88 5.

Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermin dauert, bei folgenden Stellen erhoben werden können: ;

Bei dem Bankhause der Herren M. A. von Roth⸗ schild Söhne in Frankfurt a. M., bei der König lichen Regierungs-Hauptkasse in Wiesbaden, bei jeder

Königlichen Regierungs-Hauptkasse, bei der Königlichen Staats schulden⸗Tilgungskasse in Berlin, der König⸗ lichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., und bei den König⸗ lichen Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück.

Die Auszahlung erfolgt bei den Obligationen unter A gegen Rückgabe der Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe II Nr. 3 bis 8 und Zinsschein⸗Anweisung; bei denjenigen unter B gegen Rück= gabe der Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe III Rr. 4 bis 8 nebst Zinsschein⸗Anweisung.

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheine wird an dem zu zahlenden Kapital zurückbehalten.

Soll die Cinlösung von gezogenen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs— Hauptkasse hier oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗ Anweisungen durch diese Kasse vor der Auszahlung an den Unter— zeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückjahlungstermin eingereicht werden können.

Rückständig sind noch:

Aus der Verloosung

pro 1. Juli 1880: A. Nr. 196.

pro 1. Juli 1884: A. Nr. 206 236, B. Nr. 144 167 205 406,

C. Nr. 223, D. Nr. 866 977.

Wiesbaden, den 16. September 1884.

Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König statteten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Baden⸗Baden, gestern Nachmittag dem Fürsten und der Fürstin Solms einen Besuch ab.

Später fand bei den Kaiserlichen Majestäten ein Diner statt, zu welchem auch die badischen Minister und die Genera⸗ lität aus Karlsruhe geladen waren.

Abends besuchten Se. Majestät mit den Großherzoglichen Herrschaften von Baden und Mecklenburg-Schwerin sowie den anderen anwesenden Fürstlichkeiten die Vorstellung im Salon⸗ Theater des Kurhauses.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Dem Kreise Fischhausen ist behufs des Grund⸗ erwerbs für den chausseemäßigen Ausbau der drei Wegestrecken: Koesnicken⸗Obrotten, Pobethen⸗Lauknicken und Ende der Ger⸗ mauer Chaussee⸗Heiligen Creutz das Enteignungsrecht sowie gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter⸗ haltung der genannten Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chaussee⸗ geldtarifis vom 29. Februar 1840 einschließlich der in dem⸗ selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufge⸗ führten Bestimmungen verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.

Gegen Ende Oktober wird, wie die „Klin. Wochenschr.“ mittheilt, im Kaiserlichen Gesundheitsamt eine Sachver⸗ ständigen⸗Kommission, in welche auch grundsätzliche Impf⸗ gegner berufen werden, zusammentreten, um über die Impf⸗ frage zu berathen. Die Anregung hierzu hat der Reichs⸗ tagsbeschluß vom 6. Juli 1883 gegeben, die bei dem Reichs⸗ tage eingegangenen 28 Petitionen gegen das Schutzpocken⸗ gesetz dem Reichskanzler zur Kenntnißnahme und mit dem Ersuchen zu überreichen: „I) eine Kommission von Sach⸗ verständigen zu berufen, welche unter der Oberleitung des Reichs-Gesundheitsamts den gegenwärtigen physiologischen und pathologischen Stand der Impffrage, insbesondere in Bezug auf die Kautelen, welche die Impfung mit der größtmöglichen Sicherheit zu umgeben ge⸗ eignet sind, prüft und welche eventuell unter allgemeiner Durchführung der Impfung mit animaler Lymphe Maßregeln zum Zweck dieser Sicherung vorschlägt; 2) eine brauchbare Impfstatistik herbeizuführen auf Grund obliga⸗ torischer Anzeigepflicht bezüglich der vorkommenden Pocken⸗ erkrankungen und deren Verlauf an die zuständige Reichs⸗ behörde! Die Ende Oktober zusammentretende Sachverständigen⸗ Kommission soll namentlich berathen über die von Seiten des Gesundheitsamts in Aussicht genommenen Maßregeln, welche eine sanitätspolizeiliche Ueberwachung der Ausführung des Impfgeschäfts zum Zweck haben, um den bei Handhabung desselben zu Tage getretenen Unzuträglichkeiten für die Zukunft vorzubeugen, sowie über die im §. 9 des Impfgesetzes vor⸗ behaltene Errichtung einer angemessenen Anzahl von Impf⸗ instituten zur Beschaffung und Erzeugung von animaler Lymphe.