1884 / 258 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Nov 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Dentscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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M 2583. Berlin, Sonnabend,

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Alle Nost-Anstalten nehmen BGestellnng an; Gerlin anßer den Host ⸗Anstalten auch die Expe⸗=

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

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den 1. November, Abends. 1883 4.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Pfarrer Lehmann zu Zicher im Kreise Königs⸗ berg N/M. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Thierarzt Mann zu Prenzlau, dem Haupt Steueramts-Assi— stenten 4. D. Mull zu Magdeburg, und dem Schornstein— fegermeister Teschke zu Posen den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem pensionirten Förster Braun zu Großhau im Kreise Düren, dem Steuer⸗Ausseher a. D. Hilͤde⸗ brandt zu Trier, bisher zu Eckartsberga, und dem Steuer— Aufseher a. D. Gehrke zu Hornburg im Kreise Halberstadt das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs⸗-Rath Grafen von Bismarck— Schönhausen die Erlaubniß zur Anlegung der ihm ver— liehenen fren dherrlichen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Annen⸗-Ordens zweiter Klasse in Brillanten und des Komthurkreuzes des Kaiserlich öster— reichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens mit dem Stern.

Deuntsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Geheimen Sekretär und Chiffreur im

Auswärtigen Amt, Boneß, bei seinem Eintritt in den Ruhestand den Charakter als Hofrath zu verleihen.

Bekanntmachung,

betreffend den Beitritt Serbiens zu der unterm 3. November 1881 abgeschlossenen internationalen Reblaus⸗-Konvention.

Vom 24. Oktober 1884.

Im Artikel 13 der internationalen Reblaus-Konvention vom 3. November 1881 (Reichs-Gesetzbl. von 1832 S. 125) ist jedem dritten Staate das Recht vorbehalten worden, jeder⸗ zeit durch eine dem Schweizerischen Bundesrath abzugebende Erklärung jener Konvention beizutreten. Dementsprechend hat, nach Mittheilung des Schweizerischen Bundesraths, die Königlich serbische Regierung ihren Beitritt zu der Konvention vom 3. November 1881 in der vorgeschriebenen Weise erklart.

Berlin, den 24 Oktober 1884.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Velagnnt machun betreffend die Ausführung der Bestimmungen im 53.2 des Gesetzes vom 11. Juli 1884 über die Ab— änderung der Maß- und Gewichtsordnung vom 17. Augu st 1868 (Reichs-Gesetzbl. S. 115.

Vom 30. Oktober 1884.

Auf Grund der Bestimmungen im §. 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1884, betreffend die Abänderung der Maß- und Gewicht sordnung vom 17. August 1868 (JNieichs⸗Gesetzbl. S. 115), hat der Bundestath folgende Anordnungen erlassen:

1

Die in Gemäßheit der Bestimmungen der Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 (Bundes⸗Gesetzbl. S.. 473) und der Aichordnung vom 16. Juli 1869 (besondere Beilage zu Nr. 32 des Bundes⸗Gesetzbl), sowie der Nach⸗ träge zu letzterer hergestellten Maße, Meßwerkzeuge und Ge⸗ wichte sollen, auch wenn sie den Bestimmungen des 8. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 1884 und den in Ausführung desselben ergehenden technischen Vorschriften nicht entsprechen,

zur Aichung und Stempelung bis zum 31. Dezem⸗ ber 1886, ; zur Wiederholung der Aichung und Stempelung aber ; bis zum 31. Dezember 1896

zugelassen werden.

Der Zeitpunkt, bis zu welchem sie im öffentlichen Verkehr auch über letzteren Termin hinaus noch geduldet werden sollen, bleibt weiterer Bestimmung vorbehalten.

g. 2 Diejenigen älteren, dem Pfundsystem angehörigen Ge—

wvichtsstücke, welche in Betreff der Gewichtsgröße und Bezeich⸗

nung den Bestimmungen der Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 entsprechen, aber weder den in Aus—

. führung der letzteren erlassenen technischen Vorschriften, noch den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Juli 1884, sowie deen dazu ergehenden technischen Vorschristen genügen, und velche nach dem Inkrafttreten der Maß- und Gewichtsorbnung

vom 17. August 1863 nur bis auf Weiteres noch zur Wieder

. na der Aichung und Stempelung zugelassen worden sind, en

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nm,

nach dem 31. Dezember 1884 in denjenigen Bundes— staaten, in welchen eine wiederholte Aichung und Stempelung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, zur ferneren Wiederholung der Aichung und Stempelung nicht mehr zugelassen,

dagegen allgemein bis zum 31. Dezember 1888 noch im öffentlichen Verkehr geduldet werden.

rn.

Die Normal -Aichungskommission hat in Gemäßheit der vorstehenden Anordnungen die technischen Vorschrisften zu erlassen.

Berlin, den 30. Oktober 1884.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Die Nummer 29 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1568 die Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Serbiens zu der unterm 3. November 1881 abgeschlossenen internationalen Reblaus-Konvention. Vom 24. Oktober 1884; und unter

Nr. 1669 die Bekanntmachung, betreffend die Ausfüh— rung der Bestimmungen im 5§. 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1884 über die Abänderung der Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 (Reichs-Gesetzblatt S. 115). Von 30. Oktober 1884.

Berlin, den 1. November 1884.

Kaiserliches Post⸗Zeit 1. Ghmt. Didoen. .

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Hafen⸗Bauinspektor Natus in Pillau zum Regierungs- und Baurath zu ernennen; sowie dem Kreis-Steuereinnehmer Wohlgemuth zu Rothen— burg O⸗L. bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Cha— rakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Berlin, den 1. November 1834.

Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Wladimir von Rußland ist gestern Nachmittag von Hubertusstock hierher zurückgekehrt und Abends nach Amsterdam weiter— gereist.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Culm, Julius Löffler, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Justiz⸗inisterium.

Dem Landgerichts-Direktor Kaschel in Hirschberg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗-Rath Dieterich in Borken in Hessen an das Amtsgericht in Gelnhausen, der Landgerichts-⸗Rath Kuntze in Guben und der Amtsgerichts— Rath Voß in Berlin als Landgerichts-Rath an das Tand— gericht 1 in Berlin, der Amtsrichter Lauffer in Falkenberg O.⸗Schl, als Landrichter an das Landgericht in Beuthen O.-Schl, der Amtsrichter Gericke in Cölleda an das Amtsgericht Neu⸗ stadt Magdeburg, und der Amtsrichter Kirchner in Hannover als Landrichter an das Landgericht daselbst.

Dem Amtsgerichts-Rath Vogel in Cassel ist die nach— gesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Der Amtsrichter Pohle in Kattowitz ist in Folge seiner ag me zur Rechtsanwaltschaft aus dem Justizdienst ge— schieden.

Die bei dem Landgericht in Wiesbaden erledigte Richter⸗ stelle wird nicht wieder besetzt; dagegen kommt bei dem Land⸗ gericht in Neuwied vom 1. Januar k. J. ab eine Richterstelle zur Besetzung.

In der Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht; der Rechts⸗ anwalt Dr. Franz Schultz bei dem Landgericht in Kiel.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der bisherige Amtsrichter Schlinzigk aus Lobsens bei dem Amtsgericht in Schönau, der Regierungs⸗Rath a. D. Volckmar bei dem Landgericht in Wiesbaden, und der Gerichts⸗Assessor Godlewski bei dem Landgericht in Braunsberg.

Der zur Rechtsanwaltschaft bei dem , L in Berlin zugelassene Rechtsanwalt Redlich aus Guhrau hat das Notariat niedergelegt.

Der Notar Walter in Brandenburg ist aus seinem Amt geschieden.

Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz-⸗Rath Laumann in Lüdinghausen, der Notar, Justiz-Rath Lorenzen in Olden⸗ burg, und der Rechtsanwalt und Notar Zanke in Dt. Crone sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurath Natus ist der Königlichen Regierung in Königsberg i. Pr. überwiesen worden.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund der sé. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist der in Kiel beschlagnahmte Wahl⸗ aufruf mit der Ueberschrift:

An die Wähler des 7. schleswig⸗holsteinischen

Wahlkreises! Arbeiter und Ihr klein Leute in Stadt

und Land!“ unterzeichnet: Im Oktober 1884. Viele Arbeiter in Stadt und Land“, Druck und Verlag von Conzett und Ebner, Chur, unterm heutigen Tage von der unterzeichneten Landes⸗-Polizei⸗ behörde verboten worden.

Schleswig, den 30. Oktober 1884.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Frank.

Auf Grund der 88 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingesährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das mit der Ueberschrift:

„An die Wähler des 12. Hannoverschen

Wahlkreises Göttingen⸗Münden“ versehene, im Verlage von Matthäus Fetten in Münden er⸗ schienene und von M. Ernst in München gedruckte, die Wahl des Kaufmanns W. Pfannkuch in Cassel empfehlende Flug⸗ blatt mit der Unterschrift: Mehrere Wähler des 12. Wahl⸗ kreises Göttingen⸗Münden“ von der unterzeichneten Landes⸗ Polizeibehörde hierdurch verboten.

Hildesheim, den 30. Oktober 1884. Königliche Landdrostei. Dr. Schultz.

Auf Grund §8§. 1 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Ok⸗ tober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie wird das im Verlage von H. Beckemeyer in Herford erschienene, bei M. Ernst in München gedruckte Flugblatt: „An die Wähler des Wahl⸗Kreises Herford⸗Halle. Wähler! Arbeiter in Stadt und Land!“, unterzeichnet: Wähler aus dem arbeitenden Volke des Wahl⸗ kreises Herford⸗Halle“, von der unterzeichneten Landes⸗Polizei⸗ behörde verboten.

Minden, den 29. Oktober 1884.

Königliche en, n . des Innern. ecker.

Per son alver änder un gen. Königlich Preußische Armee.

Grnennungen, Beförderungen und Bersetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 25. Oktober. Frhr. v. Schlot⸗ heim, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Garde⸗Regt. 4. F., zur Dienstleist. bei dem Generalstabe der 3. Div. kommandirt. 28. Oktober. Prinz Ludwig Wilhelm von Baden Groß⸗ herzogl. Hoheit, Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 199, unter Stellung ä la suite dieses Regts.,, in das 1. Garde ⸗Ulan. Regt. versetzt. Müller, Major äà la suite des Feld ⸗Art. Regts. Nr. 19 und kom mandirt zur Dienstleist. bei dem Großherzog von Baden Königl. Hoheit, zum Flügel Adjutanten Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Baden ernannt. Frhr. von und zu Bodman, Major und Flügel ⸗Adjut. des Großherzogs von Baden Königl. Hoheit, unter Belass. in diesem Verhältniß, vom 1. Dezember er. ab zur Dienst⸗ leistung bei dem Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2 kommandirt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 25. Oktober. v. Wedell, Sec. Lt. a. D., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 56, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 8, mit einem Patent vom 26. November 1876, wiederangestellt und bei diesem Regt. vom 1. Novbr. er. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung

kommandirt. Königlich Bayerische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und BVersetzungen. Im aktiven Heere 24 Oktober. Schönninger Hauptm. A la suite des 2. Fuß Art. Regts, Referent im Kriegs⸗Ministerium, als Bats. Commandeur, Dennerl, Hauptm. à la suite des 1. Fuß⸗ Art. Regts., 2. Art. Offiz. vom Platz der Festung Ingolstadt, als etatsmäßiger Stabsoffiz, beide unter Beförder. zu Majors, in den etatsmäßigen Stand des 2 Fuß ⸗Art. Regts.,, Ulrich, Hauptm., Mit- alied der Mil. Schießschule. als Comp. Chef z. 18. Inf. Regt. versetzt. Körbler, Hauptm. und Comp. Chef vom 18. Inf. Regt., als Mit-