1884 / 275 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Nov 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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von Aktien (der ehemaligen Privatbahnen) 207100090 4 (8182 1ä710000 M6), durch Emission von Obligationen 2467 0090 (1881/82 ), durch schwebende Schulden 472 424 M (1881/82 471 577 66). Die bayerischen Staats- bahnen erforderten insgesammt ein Anlagekapital von 1631962125 (881/82 1023 361 920 M0, d. i. auf 1 Rm Eigenthumslänge 238111 (18813832 237 193 6); von dem verwendeten Anlagekapital wurden beschafft durch Staatsanleihen 958 O36 53 1 ½ (1881/82 ig 4365 O26 46), aus extraordinären Fonds 73 925 894 S (1881,82 73 925 894 4). Die gesammten Betriebseinnabhmen aller deutschen Eisen⸗ bahnen von normaler Spurweite betrugen in 1882/83 968 719 674 (1881 / 82 22183710 M), d. i. auf 1 Km Betriebslänge N 362 881,82 265 495) M; auf 10909 Nutzkilometer entfallen 4173 1881,82 4226) . auf 109900 Wagenachs kilometer 105 (1881ö282 105) 66 Einnahme. Von den gesammten Betriebs⸗ Einnahmen erbrachie der Personenverkehr Z55 88 791. (881/82 245 928 681 ), d. i. auf 1 Km Betriebslänge 7193 MC (881/82 7276 „), der Güterverkehr 652 188 275 S (881/82 612 951464 ), d. i. auf 1 Km Betriebslänge 18 764 M (1881/82 17899 M9. Bei den preußischen Staatsbahnen betrugen die ge— sammten Betriebseinnahmen in 1882/83 494 817 617 S (1881/62 364 701 [18 M6), d. i. auf 1 km Betriebslänge 33 751 S6 (1881.82 30M 558 „); von diesen Einnahmen entfielen auf den Personenverkehr 125 454735 M. (1881823 97 347 7335 M6, d. i. auf f Ein Betriebs länge 8877 „S6 (1881/82 S468 M6), auf dem Güterverkehr 338 378 539 Æ (1881,82 242 960 gs „S), d. i. auf 1 Km Betriebs- länge 23 522 S0 (1881/82 265717 M).

unst, Wifsenschaft und Literatur.

Das Prachtwerk Prinz Friedrich Carl im Morgen—⸗ lande. (Verlag der Königlichen Hofbuchdruckerei von Trowitzsch und Sohn in Frankfurt a. O; Preis in Prachtband geb. 40 M6) liegt mit der soeben erschienenen 1X. und X. Lieferung vollendet vor. Dank barste Verehrung für Se. Königliche Hoheit, Höchstwelcher sie einge— laden hatte, Ihn auf Seiner fünfmonatlichen Orientreise zu begleiten, hat den Verfassern, Professor Dr. Brugsch und Major von Garnier,

Anregung und Schaffensfreudigkeit gegeben, in diesem Werke eine

Reisebeschreibung zu liefern, wie dieselbe anziehender kaum möglich ist. In fesselnder, niemals ermü dender Form erzählt Heinrich Brugsch von den Reiseerlebnissen, und in liebenswürdigster Weise läßt er zu— gleich den Leser Einblicke thun in seine tiefe Gelehrsamkeit und das Wissen, das er sich lernend und lehrend in fünfundzwanzig— jähriger Thätigkeit im Orient erworben. „Wir faßen nicht auf den letzten Werkstücken verfallener Tempel und Städte“, sagt er selbst in der Einleitung, ‚um wie Jeremias auf den Trümmern von Jerusalem zu weinen und zu klagen, sondern um uns der Gegenwart zu freuen“, und diese Freude und heitere Lebensanschauung spricht aus jeder Zeile des Buches. Herzgewinnend versteht es der Erzaͤhler, die Person, des Prinzen zu schildern, mit großer Geschicklichkeit weiß er die Ereignisse und Menschen um ihn zu gruppiren und zugleich Land und Leute in den durchmessenen Strecken in der fesselndsten Art zu beschreiben. Dabei läßt er es nicht fehlen an den interessantesten Rückblicken auf die Kulturentwickelung und Geschichte der morgen— ländischen Völker. Und nicht minder Major von Garnier! Heitere Kinder des Augenblicks werden in der Vorrede die Zeichnungen ge— nannt und der unmittelbarsten Anschauung während eines flüchtigen, unstäten Reiselebens. Häufig im Sattel entstanden, geben sie die ernsten und fröhlichen Eindrücke des Wandernden ohne die Vorberei⸗ tung skizüirender Studien in ihren Umrissen wieder, und gerade die se Unmittelbarkeit, verbunden mit dem scharfen Blick des Künstlers für alles Charakteristische, ist es, welche namentlich den kleinen Bildern einen ungewöhnlichen Reiz verleiht. Eine besonders interessante Bei— gabe zum Werk ist das von von Garnier gezeichnete Porträt des Prinzen im Reisekostüm mit der von dem Letzteren darunter gefetzten Devise: ex orienti lux und seiner Unterschrift. So folgt der Leser dem Prinzen und seinen Begleitern in Wort und Bild durch Faypten, über den Singi, durch das heilige Land, Syrien bis nach Palmyra und durch, Griechenland. In zwölf großen Kunstblättern und gegen sechzig kleineren Zeichnungen oft bis zu dem verlaufenden Blei stiftstriche getreu hat das Brend iamoursche Institut in Düsseldorf vorzügliche Pcoben der Holjschneidekunst gegeben, und Herzogs Buch⸗ binderei in Leipzig hat ebenfalls nach den Angaben und Zeich⸗ nungen Hen. von Garniers mit Benutzung alter maurischer Or— namente in Lederpressung einen vornehmen Prachtband geschaffen. Die Verlagshandlung endlich hat dem Buche, das dem gebildeten Leser zugleich eine Quelle der Unterhaltung, des Wissens und des künstlerischen Genusses sein und bleiben soll, eine seinem Inhalt und Zweck angemessene Ausstattung gegeben.

. Der juristische Verlag von J. Guttentag (D. Collin) in Berlin und Leipzig hat soeben in der handlichen Ausgabe der „Deutschen Reichsgesetzgebung, Text Ausgabe mit An— merkungen?“ veröffentlicht die „Civilprozeßordnung mit Gerichts verfassungsgesetz, Einführungsgesetzen, Nebengesetzen und Ergänzungen Text-⸗Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister von R. Sydow, dritte vermehrte Auflage (Taschenformat; kartonnirt 2 6 50 ). Die dritte Auflage des bekannten Buches unterscheidet sich von den früheren Auflagen wesentlich dadurch, daß die wichtigeren der in der amtlichen Sammlung veröffentlichten Entscheidungen des Reichsgerichts berücksichtigt find. Die vom Reich erlassenen Nebengesetze zum Gerichtsverfassungsgesetz und zur Civil—⸗ prozeßordnung sind, sofern dieselben nicht wie die Rechtsanwaltg— ordnung, Gerichtskostengesetz, Gebührenordnungen von der Verlags— buchhandlung in besonderen Ausgaben veröffentlicht wurden, voll⸗ ständig mitgetheilt. Auf die Ausführungsgefetzgebung der größeren Bundesstaaten: Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Elsaß, Lothringen ist, soweit dieselbe die Gerichtsverfassung und das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zum Gegenstande hat durch fortlaufende Verweisungen Bezug genommen. (

Berather in Kauf- und Hypotheken sach en.“ Von 838 kar Förster, Bürgermeister a D. Verlag von J. B. Schorpp in Leipzig. 1884. (8 Hefte zu je 30 3.) Die bis jetzt erschienenen 5 Hefte behandeln den An— und Verkauf von Häusern, Gütern und Fabriken. Der Verfasser bespricht die einschlägigen Verhältnisse gründlich und gemeinverständlich. Er giebt dem Leser Gelegen— heit, an drastischen Beispielen zu lernen, wie leicht man bei Grundstücksgeschäften übervortheilt werden kann, und was der Käufer oder Verkäufer beobachten muß, um sich vor, den Kniffen geriebener Kontrahenten oder Kommissionäre zu schützen. Der Verfasser faßt zahlreiche Eventualitäten ins Auge. Er erörtert die bauliche Beschaffenheit der Häuser, die Realrechte der Grundstücke n. . w., giebt Fingerzeige in Betreff der Abschätzung der Grundstücke, zeigt, wie die Kaufsverhandlungen gepflogen werden sollen und beleuchtet die Hypothekenverhältnisse. Ferner bietet er aus führ⸗ liche Formulare zu Kaufkontrakten und sonstigen Schriftstücken, welche in Kauf und Hypothekensachen vorkommen. Auch der freiwilligen Verfleigerung von Grundstücken ist ein besonderes Kapitel gewidmet. . Dieses praktische Buch ist somit geeignet, über manche unklare und irrige Vorstellungen Licht zu verbreiten und den bei Grundstücks⸗ geschäften vorkommenden Prellereien vorzubeugen.

. 29. November. (W. T. B.) Das Preisgericht für die Beurtheilung der zur engeren Konkurrenz zugelassenen Ent würfe zu einer Gedächtnißkirche der Protestation zu Speier hat den ersten Preis von 2006 M den Ärchitekten Flügge und Nordtmann in Essen und den zweiten Preis von 1000 M. den Architekten Vollmer und Lorenzen in Berlin zuerkannt.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

»Die Aufschließung der mineralischen Verbindun- gen des Ackerbodens durch Schwefelsäure. Eine praktische Anleitung zur Herstellung wirksamer Streudünger aus Schwefelsäure und Lehmerde, nebst Anweisung zur leichten Auflösung der stickstoff⸗ haltigen Abgänge der Wirthschaft, als Knochen, Horn, Blut, Fleisch, Thierkadaver, Unkrautsamen, verdorbene Lupinenkörner 2c. in Schwefel⸗ ö und deren Verarbeitung auf stickstoff haltige Streudünger, sowie

nleitung zur Pflege und Düngung der Wiesen, zur Verjüngung der

Luzern⸗, Klee. und Weideschläge. Von Robert Schröder, Land—⸗ wirth und Chemiker. 4. bedeutend vermehrte Auflage. Ed. Frey⸗ boffs Verlag, Oranienburg. Preis 3,50 66 Der Verfasser lehrt seit dem Jahre 1881 unermüdlich in Vereinen und Schriften die Methode, die der Titel andeutet, und hat sich bereits guter Erfolge zu erfreuen. Ihre allgemeine Einführung wäre um so erwünschter, als man dann nicht mehr nöthig hätte. überseeische Futter⸗ und Düngemittel mitunter zweifelhaften Werthes zu beziehen. Möchten sich die Landwirthe und Gärtner durch diese Schrift zu weiteren Ver⸗ suchen veranlaßt fühlen!

. rGeheimnisse des Pferdehandel s.“ Ein Taschenbuch für Pferdekenner und Pferdeliebhaber. Ergebnisse einer mehr als iährigen Ausübung des Pferdehandels. Von Abr. Mortier gen. Mortgen und Dr C. F. Lentin, Land⸗-Thierarzt. 2. Aufl. Ed. Freyhoffs Verlag, Oranienburg. Preis 3 , in Prachtband 3,75 M6 Ein berühmter Pferdehändler in Dessau theilt hier die Erfahrungen, welche er während einer mehr als siebzigjährigen Ausübung des Pferdehandels und im Verein mit seinem Freunde Dr. Lentin ge⸗ sarnmelt hat, zum Frommen aller Pferdekäufer und Verkäufer mit, deckt die erlaubten und nicht erlaubten Künste und Manipulationen der Pferdebändler auf, durch deren Anwendung sie Fehler verhüllen, die das Pferd besitzt, oder Vorzüge erscheinen lassen, die dasselbe nicht besitzt. Es sind zugleich die Mittel angegeben, wie man die beab— sichtiate Täuschung erkennen, vereiteln und den Kauf guter, fehler freier Pferde erzielen kann. Das Buch wird Allen, die bei dem Pferdehandel betheiligt sind. gute Dienste leisten. Hr. Mortier theilt am Schlusse auch einige Miscellen aus seinem Leben mit.

Gewerbe und Handel.

Nürnberg. 20. November. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held.) Der gestrige Umsatz betrug 500 Ballen. Heute kam nur eine kleine Landzufuhr und auch die Bahnabladungen waren ohne Belang. Es lag gute Kauflust vor, und mögen bis Mittag eirca 5909 Säcke die Eigner gewechselt haben Eigner zeigen sich etwas fester in ihren Forderungen. Die Preise sind befestigt. Die Stimmung ist angenebmer. Die Notirungen lauten: Markthopfen 68-865 Mü; Gebirgshopfen 90 100 S6; Aischgründer 70 = 95 Mt; Württemberger prima 1090 - 110 S, do. mittel 89 —- 90 S, do. ge⸗ ringe 10 78 Az; Hallertauer prima 100 - 105 ; do. mittel 80— s88. M6, do, geringe 79— 77 S; Elsässer 68— 87 S; Posener 95 125 S; Wolnzacher und Auer-Siegelgut 112 125 S; Spalter Landhopfen 115—1306 41S. ; Bessere Lagen 135 140 S; Moos⸗ bach, Stirn 170 —= 180 1½; Spalter Stadt 185 195

London, 20 November. (W. T. B.) Bei der gestrigen Woll auktion waren Preise unverändert.

Bradford, 29. November. (W. T. B) Wolle stetiger, Garne ruhig und stetig, Stoffe besser, Preise nicht lohnend.

Verkehr s⸗Anstalten.

Dam burg, 20. November. (W. T. B.) Der Postdampfer ö der Hamburg Amerikanischen Packetfahrt— Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Morgen in New-⸗Vork, der Post dampfer Rugia“ derselben Gesellschaft, von New Jork kommend, heute Nachmittag auf der Elbe eingetroffen.

St. ö 2 20. ö (W. T. B.) Der Eis⸗ gang aus em Ladogasee hat begonnen. Hier sind 5 Grad Kälte und vollständige Ehn nb k d 5

Berlin, 21. November 1884.

. In der gestrigen Sitzung der Brandenburgischen Pro⸗ vinzial / Synode referirte der Synodale Ober Verwaltungsgerichts⸗ Rath von Meyeren über die auf 8 11 Absatz 3 der Kirchengemeinde— nnd Synodal⸗Ordnung bezüglichen Vorlagen. Es handelt fich dabei um die Feststellung des Modus, nach welchem die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretungen berechnet werden soll. Die Anträge des Referenten gehen dahin:

J. Bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit der Gemeinde— organe und der Kreissynoden ist innerhalb des Provirzialbezirks überwiegend die Zahl der jeweilig vorhandenen Mitglieder und nicht die Normaljahl zu Grunde gelegt. In den Verhandlungen der Provinzial⸗Synode ist diese Unterscheidung nicht praktisch ge⸗ worden. Il. Das Bedürfniß, die auf diesen Gegenstand bezüg⸗ lichen gesetzlichen Bestimmungen authentisch zu deklariren, wird als vorhanden anerkannt. III. Bezüglich der Frage, in welcher Richtung dies zu geschehen habe, muß hervorgehoben werden, daß nach Lage der Gesetzgebung nur die Berückfichtigung der Zahl der jeweilig vorhandenen Mitglieder auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung von wesentlichen Mißständen hat schützen können. Gleichwohl wird es dem Gedanken des Gesetzes, daß die Vertretung der Ortsgemeinden, Kreis« und Proyinzialrerbände durch ihre Organe nur beim Vorhandensein einer gewissen größeren Zahl von deren Gliedern als ausreichend angesehen werden soll für entsprechender zu erachten sein, durch authentische Deklaration die Normalzahl bei Feststellung der Beschlußfähigkeit zum Grunde zu legen. Für diesen Fall erscheint es aber geboten, gleichzeitig wenigstens für das Gebiet der Gemeindeverwaltung' durch“ das Gesetz Fürsorge zu treffen, daß ein Funktioniren des beschluß · unfähigen Organs bis zu dessen Ergänzung im Wege der gesetzlich vorgeschriebenen Wahlen für unentbehrliche Äkte der Verwaltung ge⸗ sichert wird. Zu dem Zweck wäre die sinnentsprechende Anwendung des 5. 42 der Kirchengemeinde und Synodal-Ordnung vorzusehen und die so zu erlassende Bestimmung auch auf die Fälle auszudehnen, wo die Beschlußunfähigkeit. die Folge des persönlich Betheiligtfeins einer größeren Zahl, der Mitglieder der Gemeindeorgane an dem Gegen⸗ stande der Beschlußfassung ist. Endlich würde bei dieser Gelegenheit außer Zweifel zu stellen sein, daß die Vorschrift Alin. 2 des § 30 der Kirchengemeinde und Synodal-Ordnung auch auf die Beschlũsse des Gemeindekirchenraths Anwendung zu finden hat.

Der Kommission lag außerdem eine Reihe von Anträgen des Kreis⸗ synodal vorstandes Berlin IJ vor. Derselbe beschwert sich darüber, daß das Konsistorium in mehreren Fällen gegen die klare Bestimmung des §. 10 Alin. 2 der Synodalordnung verstoßen habe, wonach für Ein— eng ug . 9. w und Vertretern der etreffende Kreis⸗Synodalvorstand die zwei ülti itschei 3 . ö zweite endgültig entscheidende

er Kreis⸗Synodalvmerstand Berlin II beantragte u. A: Syno wolle in Betreff der zur Beschlußfähigkeit der kirchlichen . schaften gehörigen Zahl. der Mitglieder sich der Ansicht des Krels— Sync dol vorstandes Berlin II anschließen, daß zu derselben die An— wesenheit der größeren Hälfte der normalmäßigen Anzahl von Mit— gliedern gehört. Die Kommission empfahl über diese Anträge zur Tagegordnung überzugehen. .

Die sämmtlichen Anträge des Referenten wurden angenommen. . Hierauf ging die Synode zur Berathung des Antrages Stöcker in Betreff der Sonntagsruhe der Verkehrsbeamten über. Der Antrag lautet: „In der Erwägung, daß die Beamten der Ver— kehrsanstalten, der öffentlichen wie der privaten, vielfach des rechten Maßes der Sonntgagsruhe entbehren, daß die ver— einigten Kreissynoden von Berlin ihre Ueberzeugung' dahin aus— gesprochen haben, es sei diesen Beamten‘ in der Regel mindestens jeder dritte Sonntag völlig dienstfrei zu ge⸗ währen, stellt die Propinzial⸗Synode an die General⸗Synode den Antrag, darauf hinzuwirken, daß dieser Beschluß der vereinigten Kreissynoden von Berlin durch Staatsgesetz thatsächlich zur Ausfüh⸗ rung gelange, Der Antragsteller erklärte sich auf Wunsch des Kammergerichts⸗Raths. Schroeder mit der Streichung der Worte durch Staatsgesetz' einverstanden und die Synode nahm den Aatrag J .

Die Matrikel für die Vertheilung der Bedürfnisse der bra burgischen Provinzial Synodal kaffe pro 1. April e g. . nehmigt. Die vier berliner Kreissynoden haben 560 so, die übrigen Kreissynoden gleichfalls 50 zu den Umlagen beizutragen.

. Mit der einstimmigen Annahme des Antrages Rogge, betreffend die regelmäßige Berichterstattung über die Thätigkeit des Gustap⸗ Adolf · Vereins innerhalb der Provinz, schloß die Sltzung.

4 der heutigen Sitzung wurden die zu den theologischen Prüfungen zu entsendenden Mitglieder der Provinzial Synode ge⸗ wählt: die Herren Superintendent Petren; (Templin) Regierungs⸗ und Schulrath Pfarrer Heiber (Frankfurt a O.) und Superintendent Massalien (Sorau N. L). Hr. Hofprediger Stöcker (Berlin) be⸗ fürwortete dann einen Antrag der Kreissynode Königs. Wusterhaufen, um Entlastung der Geistlichen von den externis der Schulverwaltung. Nach kurzer Diskussion ging die Synode über diesen Antrag zur Tagesordnung über.

Der Verein zur Speisung armer Kinder und Noth— leidender hat auch in diesem Jahre mit einem opulent aus— gestatteten Bazar die Reihe jener Veranstaltungen eröffnet, in denen die der Woblthätigkeit sich widmenden Vereine um die Weihnachts—⸗ zeit an die so oft bewährte Opferfreudigkeit Berlins appelliren. Daß der Verein zur Speisung armer Kinder und Nothleidender in dieser Beziehung allen andern voraneilt, hat seinen vollberechtigten Grund. Bedarf doch gerade mit Anbruch des Winters der Verein am allernöthigsten der Mittel, die ihm der Bazar dar⸗ bieten soll. Wie immer, so hat auch diesmal der Verein sich nicht vergeblich an seine Freunde und Gönner gewandt; von allen Seiten sind Gaben in reichster Fülle eingelaufen, so daß der Verein auch der lebhaftesten Kauflust gegenüber gewappnet dasteht. Die Ausschmückung des großen Festsaales von Hotel de Rome, wo, der Bajar ja nun schon seit Jahren stattfindet, ist in geschmackvollster Weise erfolgt. Die Schmalwand zieren die Bilder des Kaisers und des Kronprinzen; die Gaben selbst sind auf 5 langen Tafeln vertheilt, während an der dem Eingang gegenüber liegenden Langwand drei Verkaufsbuden Kauflustige anlocken. Der BVefuch war bereits am heutigen Eröffnungstage trotz der ungünstigen Witterung ein reger und die Kauflust eine erfreulich lebhafte. Der Bazar wird fünf Tage, d. h. bis zum Montag geöffnet bleiben.

Weimar, 20. November. (Th. C) Der Winter ist in Thüringen frühzeitig mit Strenge aufgetreten. Nachdem in den letzten Tagen reichlicher Schnee gefallen war, zeigte das Thermometer am 20. früh 80 R.

Bremen, 20 November, Nachmittags. (W. T. B ĩ Rettungsstation der Deutschen erf, ft 5 ** tung Schiffbrüchiger telegraphirt: Am 19. November von dem russischen Schooner „Anna Victoria“, Kapitän Weide, ge⸗ strandet bei Argona, mit Schwefelkies von Dortrecht nach Wolgast ,, ff ö n ,. das Rettungsboot . H. H. Mer *.

arte Brise aus Nordnordost, starke Brandung. e erette⸗ . st Brandung. Unter den Gerette

Rom, 20. November. (W. T. B.) Nach einer Meldung der Agenzia Stefani aus Aden soll der Afrikaforfcher Bianchi verunglückt sein. Der italienische Kommissar in Assal hat in Aussa die Einziehung von Erkundigungen über Bianchi veranlaßt.

Im Residenz⸗Theater gelangte gestern Abend .Der C 1b ein Pariser Lebensbild in 3 Akten 294 5 Gondinet, w Oskar Blumenthal, zum ersten Mal zur Aufführung und errang inen hübschen Erfolg. Die Fabel des Stückes erfreut durch ihre Einfachheit und durch ihren geschickten, das Interesse fortwährend spannenden Aufbau. Die Leidenschaft eines verirrten Ehemanns für eine pikante, geschiedene Frau und die unerschütterliche Treue feiner tugendhaften Gattin bilden die Grundzüge der Handlung, um welche sich ein reiches, unterhaltendes Beiwerk äußerst geschmackvoll gruppirt. Mit scharfen Umrissen, waren besonders die Clubscenen im zweiten und dritten Akte lebens voll und wahr gezeichnet; witzige Bemer⸗ kungen und feinkomische Situationen wechselten beständig ab und er— hielten das Publikum in humorvoll angeregter Stimmung Der Dialog zeugte von einer fein ausgebildeten, graziösen Anlage des Verfassers zur leichten Konversation. Die Zeichnung der meist humoristisch wirkenden Charaktere trat kräftig hervor, und verhalf im Verein mit den andern liebenswürdigen Eigenschaften des Werkes demselben zu einer, warmen Aufnahme von Seiten des anmirten Publikums. Freilich that die Darstellung das ihrige, um alle Vorzuge der Dich— tung in das hellste Licht zu setzen. Hr. v. Hoxar (Savenay) war in jeder Faser der leichtsinnige, liebenswürdige Verehrer Der tugendhaften Frau von Mau ves, dem es zu gelegener Zeit auch nicht an wirklich vornehmem Gefühl mangelte. Die ergötzliche Rolle des, seine Frau abgöõttisch liebenden ‚Pribaen fand in Hrn. Pansa einen vor⸗ züglichen Vertreter, welcher mit den einfachsten Mitteln die erheiterndsten Wirkungen hervorbrachte. Auch Hr. Mügge (Baron von Moranes) that sich in seiner kleinen Rolle wirksan hervor. Unter den Damen traten Frl. Wismar (Jeanne) durch ihr empfin dungsvolles Spiel und Frl. Jolanda (Agathe) durch ihre übermüthige Drolerie in den Vordergrund. Alle andern Mitwirkenden, besonders Fil. Hagen (Baronin von Moranes), die Herren Reicher (Fernand) Wallner (Haston von Blois) und Ries (Marime Duprel) wurden mit ihren Gaben den Intentionen des Verfassers durchaus gerecht. Die mit vielem Fleiß und Geschmack geleiteten Ensemblescenen, wie die prächtige Ausstattung forderten zu besonderer lobender Anerkennung für die Regie heraus, Im Ganzen hat sich die Aufführung dieser Novitãät in allen Beziehungen erfolgreich gestaltet und fand ihre An— erkennung in dem stürmischen Beifall des Publikums. ;

teues Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater Hoffmanns Erzählungen“, Offenbachs nachgelassenes asd Werk, wird am Sonntag die Vorstellungen der Operette Gasparone⸗ für diesen einen Abend unterbrechen, denn die Heiterkeit des Millöckerschen Werks muß, der Todtenfeier wegen, dem eigenthümlich anziehenden Ernste des andern weichen. Da fortdauernd immer noch bezüglich der Wiederaufnahme der Offenbachschen Oper bei der Direktion Anfragen einlaufen, so ist den vielen Interessenten an diesem Tage die günstige Gelegenheit geboten, das Wert und die ausgezeichnete Wiedergabe desselben durch die Damen Fritz sche Wagner und Koch und die Herren Steiner, Broda, Wellhof und Binder kennen zu lernen.

„„Das Krollsche Theater, welches zur Zeit der wet lichen Vorbereitungen wegen dem Publikum verschlossen ist, geh, seine Pforten wieder am nächsten Dienstag, den 25. November. An diesem Tage findet die erste Aufführung des mit großer Sorgfalt inscenixten neuen Weihnachtsstücks: Die Märchen meiner Amme“ von Eduard Jacobson, Mußik von G. Michaelis, statt.

Belle ⸗Allignee⸗ Theater. Fr. Franziska Ellmenrei i

übermorgen zum letzten Male als Hari Dit. . fi hit für die Vorbereitungen der bereits gemeldeten Novitäten zu gewinnen will die Künstlerin, den Wünschen ihrer zahrreichen Verehrer nach⸗ lammend, im Laufe der Woche einige Male als Donna Vlana“ in NMergtos gleichnamigem Lustspiel auftreten. Am Montag findet eine Aufführung des Schauspiels „‚Böse Zungen“ von Heinrich Laube statt.

Concerthaus. Hr. Hofmusikdireklor Bilse bringt morge Beethovens, 8. Sin fonie (F-dur) zur te nn, Hr. iin . Vieurtemps Biolin⸗ Concert in A-moll und Hr. Linden eine Concert⸗ Fantasie in Fedur für die Orgel von Dienel vortragen.

Redacteur: Ri . Gerl k! iedel

Verlag der Expedition (Scholz. Druck: W. El g ner.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).

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.

M 275.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 21. November

1884.

betreffend die Feststellung des Reich shausbalts-Etats für das Etatsjahr 1885/86, nebst Denkschrift vorgelegt

worden:

für das Etatsjahr 1885ñ86 wird, wie folat, festgestellt:

Reichstags Angelegenheiten. Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: . Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Reichshaushalts⸗Etat

in Ausgabe auf 621 196 051 , nämlich auf 556 314 286 an fortdauernden, und auf 64 881 765 ½ an einmaligen Ausgaben, und in Einnahme

auf 621 196051 ‚.

Der diesem Gesetze als weitere Anlage beigefügzte Besoldungs Etat für das Reichsbank Direktorium für die Zeit vom 1. April 1885 bis 31. März 1886 wird auf 132 000 . festgestellt.

8.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Ver— stärkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichs⸗Hauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von siebzig Millionen Mark hinaus, Schatzanweisungen 26

Die Bestimmung des Zinssatzes dieser Schatzanweisungen, deren Ausfertigung der preußischen Hauptverwaltung der Staats schulden übertragen wird, und der Dauer der Umlaufszeit, welche den 30. Sep— tember 1886 nicht überschreiten darf, wird dem Reichskanzler über lassen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann, nach Anordnung des Reichskanzlers, der Betrag der Schatzanweisungen wiederholt, jedoch nur zur Deckung der in Verkehr gesetzten Schatzanweisungen ausge— geben werden.

8 5 Die zur Verzinsung und Einlösung der Schatzanweisungen erfor⸗ derlichen Beträge müssen der Reichsschuldenverwaltung aus den bereitesten Einkünften des Reichs zur Verfallzeit zur Verfügung ge—

stellt werden. 5§. 6

Die Ausgabe der Schatzanweisungen ist durch die Reichskasse zu bewirken.

Die Zinsen der Schatzanweisungen, sofern letztere verzinslich aus— gefertigt sind, verjähren binnen vier Jahren, die verschriebenen Kapitalbeträge binnen dreißig Jahren nach Eintritt des in jeder Schatzanweisung auszudrückenden Fälligkeits termins.

, zur Erläuterung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Fest— stellung des Reichshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1885,86. Das vorliegende Gesetz schließt sich nach Form und Inhalt dem zuletzt ergangenen gleichartigen Gesetze vom 2. Juli 1883 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 125) an. Was den Etat selbst angeht, so hat der dispositive Theil dessel ben eine Vervollständigung insofern erfahren, als für sämmtliche Zweige der Civilverwaltung außer den bisher schon zum Nachweis gebrachten freien Dienstwohnungen auch die übrigen an Beamte über— wiesenen Dienstwohnungen durch Aufnahme entsprechender Vermerke in das Depositiv der betreffenden Besoldungstitel, im Einklange mit der für den preußischen Staatshaushalts⸗Etat deshalb bestehen⸗ den Uebung ersichtlich gemacht sind. Von den nach dem Etatsentwurfe im Wege der Anleihe zu deckenden Bedarfsbeträgen bilden diejenigen, zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine gesetzliche Ermächtigung noch nicht ertheilt ist, den Gegenstand eines besonders zur Vorlage kommenden Anleihe⸗ gesetzes. Es sind dies weitere Raten für die außerordentlichen Be⸗ dürfnisse der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs Eisenbahnen von insgesammt 34 616 862 Bei der Verwaltung des Reichsheeres sind für den ordentlichen Etat zum Ansatz gebracht:

I) an fortdauernden Ausgaben, unter Kapitel 14 bis einschließlich 44, bei einem Gesammtbedürfniß von 340 955 543 MS, gegen das Vorjahr mehr . 1083053 M. an einmaligen Ausgaben, unter Kapitel 5 mit einem Gesammtbedürfniß von 13 850015 , a 577516507 einschließlich 4 848 282 S6 aus Anlaß von Truppendislokationen, sowie für Kompletirung und Ausrüstung der Artillerie und Ingenieur⸗ Belagerungstrains. Ueberhaupt gegen das Vorjahr mehr 8 624 860 Sp Für die einzelnen Militärverwaltungen sind angesetzt:

1) an fortdauernden Ausgaben für Preußen ꝛc. mehr 485 566 J 27985. ö , 1683. 508 918 M. 574 135

1083053 s

für Bayern antheilmäßig mehr gegen das Vorjahr wie oben ein Mehr von. 2) an einmaligen Ausgaben für Preußen ꝛc0 mehr Sachsen mehr d für Bayern, den einmaligen Ausgaben aus Anlaß von Truppendislokationen, sowie für Kompletirung und Ausrüstung der Artillerie und Ingenieur Belagerungs⸗ 1 ,,,,

585 510 . 3657 8591,

569 89

zusammen ein Mehr von...

Verwaltung des Reichsheeres läßt sich hiernach dahin zusammenfassen, daß bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben

gegen das Vorjahr mehr JJ bei den Einnahmen

gegen das Vorjahr mehr

zum Nachweis gelangen, woraus sich

gegen das Vorjahr eine Mehrforderung ergiebt von

Verwaltungezweige sind , und übersteigen die Gesammtausgabe des Vor⸗

gesammt diesen Mehransatz ergeben, sind in den Spezialetats der einzelnen Verwaltungszweige näher erläutert.

gegen den Etat für 1884/85 in der Belastung der ordentlichen Ein⸗ nahmen verhält, läßt sich indeß erst dadurch gewinnen, daß aus diesen Etats

ausgeschieden werden.

Reichs ⸗Invalidenfonds

Vom Etat des Reichamts des Innern (Ka⸗

Vom ordentlichen Etat der Verwaltung des

Außerordentlicher Etat der Verwaltung deb

Vom Gtat der Marineverwaltung (äapitel. I 76 gi6 Sb Vom Etat des Reichs Schatzamts (Kapitel 9)

Außerorden jahr 1885/86

und es ergiebt sich gegen das Vorjahr:

6 028 554 M6

gegen das Vorjahr wie oben ein Mehr von . 7 5IT Sor s Die in dem vorstehenden Betrage von 6 O28 554 ι für Preußen 2c. enthaltenen Ausgaben aus Anlaß von Truppendislokationen, sowie

für Kompletirung und Ausrüstung der Artillerie- und Ingenieur—⸗ 4278 390 .

ann,, und das davon berechnete Ausgabequantum für Bayern

mit 569 89.

zusammen..

2693 525 5 verbleibt

Die Einnahmen der Verwaltung des Reichsheeres an eigenen Erträgnissen, welche einestheils (Kapitel 9) den Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern, anderentheils (Kapitel 9a) der Gesammtheit

aller Bundesstaaten zu gute kommen, ergeben gegen das Vorjahr bei dem Kapitel 9 ein Mehr von.. ... bei dem Kapitel 9a dagegen, nach Ausscheidung des ledig⸗ lich außerordentlichen Zwecken (Kapitel 6 der ein

4 8418 282

sollen aus Anleihemitteln gedeckt werden, so daß an einmaligen Aus⸗ gaben im ordentlichen Etat des Reichsheeres zu Lasten der ordent - lichen Einnahmen des Reichs gegen das Vorjahr ein Mehr von noch

676 656

maligen Ausgaben) dienenden Ansatzes Preußen

Titel 3g für 1885/85 und Titel 3e für 1884/85

ein Mehr von.. 786 40

, 677 442 46 Das Gesammtergebniß der Ansätze des ordentlichen Etats der

8 624 860 6 677442.

7947 418 S6 Die gesammten fortdauernden und einmaligen Ausgaben aller 621 196 051 s

J 11 130 251 4A

Es kommen auf die fortdauernden Ausgaben ö,, 11564 964 M.

und auf die einmaligen Ausgaben M 434713. bleiben wie vorstehend mehr 11 150 251 06

Die Mehrerfordernisse und die Minderbedürfnisse, welche ins⸗

Ein Ueherblick darüber, wie sich der Etatsentwurf für 1885,86

I) diejenigen fortdauernden Ausgaben, welche mit ihren in gleicher Höhe ausgebrachten besonderen Deckungsfonds in dem Etat nur als durchlaufende Posten erscheinen,

2) diejenigen einmaligen Ausgaben, welche durch außerordentliche Einnahmen (Zuschüsse aus dem Festungsbau⸗Fonds, dem Reichs⸗ tagsgebäude⸗Fonds, aus Anleihemitteln, bezw. aus Grundstücks⸗ erlösen) gleichfalls ihre besondere Deckung finden,

In dieser Beziehung kommen in Betracht: . für ür 1884/85 1885/86 an fortdauernden Ausgaben: 264 ö

J 28 665 120

an einmaligen Ausgaben:

pitel 3) der Titel 6 2000000 Reichsheeres (Kapitel 5, Titel 5, 7/10,

14/24, 39, 40, 41 mit 40 000 M], 47,

6 /K und 79 für 1885ũ86). 4 848 282 Reichsheeres (Kapitel 6, unter Aus scheidung der Titel 11 und 123 für 1884/85 und der Litel 1 zur Hälfte, 3

zu zwei Drittel, 5, 7 und 16 bis 18 für . ,, 20 218 348 24 960 859

5 639 400 000 000 4000000

250 000 3 800000 53 384 248 44 248 541

Ueberhaupt . S2 049 368 71 974046 Nach Ausscheidung dieser Beträge beziffern sich für das Etats⸗

H28 588 781 A6 20 633 224

der 3 f ö . licher Etat der Eisenbahnverwal w

die fortdauernden Ausgaben auf

die einmaligen Ausgaben auf

die aus ordentlichen Einnahmen zu deckenden Ausgaben also insgesammt auf

bei den fortdauernden Ausgaben ein Mehr— J bei den einmaligen Ausgaben ein Mehr— ansatz von J überhaupt ein Mehransatz von. 21 265 573 Mp0

Dieser Mehrbedarf setzt sich, wie folgt, zusammen: fortidauernd einmalig l. 1

1) Reichskanzler und Reichskanzlei mehr.. 14 399 . 2 Auswärtiges Amt mehr. 381 660 10 950 3) Reichsamt des Innern (bei den einmaligen Ausgaben Kapitel 3 nach Ausscheidung des Titels 6) mehr. J 4 Verwaltung des Reichtheeres (bei den einmaligen Ausgaben Kapitel 5 für 1885.ũ86 unter Ausscheidung der Titel 5, 710, 14124, 39, 40, 41 Jmit 40020 ν], 47, 61, 62. 63, 64 und 79, und unter Kapitel 6 Titel 11 und 12 für 1884/35 und Titel 1 zur Hälfte, 3 zu zwei Drit⸗ teln, 5, 7 und 16,18 für 188586) mm,, u; 5) Marineverwaltung leinschließlich eines nicht wiederkehrenden Bedarfs von 16620583 für Neubeschaffung von Geschützen ꝛc. ver⸗ besserter Konstruktion, für welchen die volle Deckung aus dem Erlöse entsprechen⸗ den älteren Materials im Etatsjahre 1884.85 zur Reichskasse fließt) mehr 6) Reichs ⸗Justizverwaltung mehr 75 Reichsschatzamt darunter die nach 5. 8 des Gesetzes vom 15. Juli 1879 aus dem Ertrage der Zölle und Tabacksteuer vor zunehmenden Ueberweisungen an die ein⸗ zelnen Bundesstaaten, wofür gegen das Vorjahr 12 00) ½ mehr angesetzt sind, und der auf Grund des §. 32 des Ge⸗ setzes vom 1. Juli 1881 an die einzelnen Bundesstaaten zu überweisende, um 320 120 S höher wie im Vorjahre ein⸗ gestellte Nettoertrag an Reiches⸗Stempel⸗ abgaben (bei den einmaligen Ausgaben Kapitel 9 nach Ausscheidung des Titels 2) ä weniger. 8) Reichsschuld mehr 0 3 Lin n n e 3 fonds mehr 1247 38 ö 1 emeiner Pensionsfonds mehr ? . . 3 124397

12 504 579 .

180 268

1083053 3 654 903 7 640 290

29161

7õ2 814 153 200 14175000 .

13) Fehlbetrag des Haushalts des Etate⸗

ergiebt sich aber bei dem ordentlichen Ausgabe⸗

iii i bei den Matrikularbeiträgen in Zugang gestellt.

im Etat des Reichskanzlers und der Reichs

3 10

; H

TV rb, Vr sd 21 20335 573

jahres 1883/84 mehr Sind mehr.

also wie oben überhaupt mehr Abgesehen von den vorstehend unter

Nr. 7 erwähnten, als Ueberweisungen

an die Bundesstaaten mehr in Ausgabe

d

4421909.

Etat eine Steigerung von nur . 20 763 453 M, Bei den gewöhnlichen Einnahmen sind veran⸗ schlagt: die Zölle und Verbrauchssteuern niedri⸗ k die Reichsstempelabgaben höher um.. 447 220 der Ueberschuß der Post⸗ und Telegraphen⸗ /// 1131801 der Ueberschuß der Reichsdruckerei höher um 15150 der Ueberschuß der Eisenbahnverwaltung MJ 357 700 die Einnahmen aus dem Bankwesen höher um 93 700 die verschiedenen Verwaltungs⸗Einnahmen (ausschließlich der unter Kapitel 9a Preußen zur Deckung besonderer Aus⸗ gaben angesetzten Grundstückserlöse, Titel 3e für 1884/85 und 3g für 1885. 86) höher um die Ueberschüsse aus früheren Jahren, für welche nichts anzusetzen war, niedriger um die Zinsen aus belegten Reichsgeldern niedriger um wd Die gewöhnlichen Einnahmen ergeben mithin gegen das Vorjahr einen Minderbetrag von. Zur Deckung dieses Einnahme⸗-Ausfalls und des Mehrbedarfs bei den Ausgaben von

6 889 870 410

919 246 15 825000 , 67186 .

19 817 239 6

21 205 573, 41022812 416

Die vorstehend nicht besonders aufgeführten Einnahmen an

Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträgen auf Grund des Gesetzes vom 20. April 1881, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der Civilverwaltung (Reichs-Gesetzbl. S. 85), welche wie bisher in den Etats der einzelnen Verwaltungszweige mit angesetzt sind, übersteigen zur Zeit und voraussichtlich noch für eine längere Reihe von Jahren die auf Grund des gedachten Gesetzes zu leistenden Ausgaben an Wittwen- und Waisengeldern. Der hierdurch dem Finanzhaushalt des Reichs zu gute kommende Ueberschuß dieser Einnahmen beziffert sich für das Etatsjahr 1885. 86 auf 1 344729 M Es sind nämlich zum Ansatz gekommen:

Einnahmen. Ausgaben.

d . des Auswärtigen Amts des Reichsamt des Innern. der Reichs ⸗Justizverwaltung des Reichs ⸗Schatzamts .. des Reichs⸗Eisenbahnamts . des Rechnungshofß..... des Allgemeinen Pensionsfonds 0 ben R dene, der Post⸗ und Telegraphenverwaltung 1706 6090 6000090 ö, 1820 1000 der Eisenbahnverwaltung ... 163 700 35 600 zu kommen aus dem Etat des Reichstages. 1793 2026329 681 600 . Die Einnahmen übersteigen die Aus— ö gaben nnn gegen 1499 158 M sür 1884865, 1 585 430 M für 188384 und L659 631 S für 1882/83.

3 8 .

2 2

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Knust, Wissenschaft und Literatur.

„Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches von der Gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die Gegenwart. Mit Erläuterungen und Registern herausgegeben von B. Gaupp, Geh. Regierungs⸗Rath, A. Hellweg, Landrichter, R. Koch, Kaiserlicher Geh. Ober ⸗Finanz Rath, W. Neubauer, Ober ˖ Landesgerichts Rath, W. L. Solms, Ober ⸗Corps-Auditeur, R. Sydow, Ober⸗Postrath, W. Turnau, Kammergerichts⸗Rath, F. Vierhaus, Landrichter. Verlag von J. Guttentag (D. Collin) in Berlin und Leipzig. Von dieser Publikation erschien soeben die 17. Lieferung, welche u. A. folgende größere Gesetze bringt: Eisenbahn Postgesetz vom 20. Dezember 1875; Gesetz, be⸗ treffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste vom 9. Januar 1876 nebst folgenden dem „Centralblatt für das Deutsche Reich“ ent⸗ nommenen Anlagen: Bestimmungen über die Führung der Eintrags⸗ rolle für Werke der bildenden Künste, Bestimmungen, betreffend die Inventarisirung und Stempelung der Vorrichtungen zur Herftellung von Werken der bildenden Künste; Gesetz, betreffend den Schutz der Photographieen gegen unbefugte Nachbildung vom 10. Januar 1876; Gefetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Mo—⸗ dellen vom 11. Januar 1876 nebst folgenden aus dem Centralblatt für das Deutsche Reich abgedruckten Anlagen: Bestimmungen (nebst Nachtrag) über die Führung des Musterregisters, Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der künstlerischen, photographischen und gewerblichen Sachverständigen- Vereine; das Strafgesetzbuch in der Fassung vom 26. Fehruar 1876. In dieser werthvollen Bearbeitung des Strafgesetzbuchs sind sämmtliche Abãnde⸗ rungen durch gesperrte Schrift kenntlich gemacht, und der ursprüng⸗ liche Wortlaut der abgeänderten Paragraphen ist unter dem Text zum

Abdruck gelangt. . für Kinder zum Gebrauch beim Schul

und Turnunterricht' von Carl Becker. Hannover. Verlag von Carl Meyer (Gustav Prior). In einigen wenigen Paragraphen ist hier zunächst das Allernothwendigste zusammengestellt, was jedes Kind zu thun oder zu unterlassen hat; um bei der Umgebung nicht anstößig zu werden. Der Verfasser führt alsdann aus, daß bei der heutigen Lebens- und Erziehungsweise ein Rückschritt hinsichtlich der Erziehung der Bevölkerung zu verzeichnen sei, was sich in der Zunahme der Zügellosigkeit, Bettelel, Vergehen ꝛc. kundgebe, und daß dieses Uebel der Neuzeit nur zu mildern und zu heben sei durch Aufnahme eines neuen Unterrichtszweiges und zwar der Umgangsgebote für Kinder in den Lehrplan sämmtlicher Schulen und Turnanstalten ꝛc. Der geringe Preis von 20 ermöglicht auch dem einfachen Manne die Anschaffung des kleinen Buchs. . .

Das antiquarische Bücher ⸗Verzeichniß Nr. 148 von J. A. Stargardt in Berlin (Markgrafenstr. 45 J) enthält eine Bibliotheca Orientalis, Sprachen, Geschichte, Geographie, Ethno⸗ graphie‘, im Ganzen 1527 Schriften, nebst einigen 30 Verlagg, und Partie Artikeln verschiedenen Inhalts. Die geographischen Werke

11) Post⸗ und Telegraphenverwaltung mehr ; 12) Reichsdruckerei mehr. w/ 100000

sind meist aus dem Nachlaß des Prof. H. Berghaus.