1
Gerste per 1000 Kg. Veroarblässigt. Cirosse und kleine 125— 185 K n. Qual.
Hafer pr. 10090 g. Loco behauptet. Termine höher. Gek. — Ctr. Kündigungspr. — Æ Loco 130 - 160 M n. Q. Lie- ferunganal. 134 16, pommerscher 140—- 145 ab Bahn bez, guter —, feiner — westpreussischer — märkischer —, preussischer 138 - 145 ab Bahn bez., feiner — mecklenburger —. böhmischer, guter — schlesischer 140— 143 ab Bahn bez., guter —, feiner 145 — 148 ab Bahn beæ., russischer 133. 5— 135 ab Bahn bez, per diesen Monat 132,5 — 133 bez. per Dezember Januar und per März-April —, per April-Mai 134,25 — 134,5 bez., per Mai-Juni 135 vom.
Mais per 1000 Kg. Loco —. Termine fest. Gekůndigt — Ctr. Kändigungspreis — iSt. Loco 131 — 136 SG n. Q. ver diessn Monat, per Derember-Januar, per April-Mai und per Mai- Juni —.
Erbsen per 10909 Kg. Kochwaare 160 - 20 M, 1338—145 S nach Qual. )
Roggenmehl Ar. O n. 1 pr. 100 Kg. brutto inel. Sack. Behauptet. Gek. — Ctr. Kündigungspreis — i. per diesen Monat nnd per Dezember- Januar 19 05 bez, per Januar -Febrnar 1915 bez. per März-April —, per April-Mai 19,25 bez., per Mai-Juni 19,30 bez.
Kartoflelmehl pr. 1090 Kg. brutto incl. Sack. Termine ruhig. Gekändigt — Ctr. Kündigungspreis — SJ Loco, per diesen Monat nnd per Dezember-Junuar 18,75 46. per Jannar- Februar —, per Februar-März, per März-April —, per April. Mai 19 6
Trockene Kartoffelstärke pr. 100 Kg. brutto incl. Sack, Ter- mine ruhig. Gekünd. 400 Ctr. Kündigungspreis 18,75 6 Loco. per diesen Monat und per Dezember-Junuar 18,50 , per Januar Februar, per Eebrnar-März und per März-April —, per April Mai 19 A. per Mai-Juni —.
Feuchte Kartoffelstärke pr. 190 Kg. brutto incl. Sack. Ter- mine —. gek. — Cir. Loco 9, 99 bez., per diesen Monat —, per Dezember Januar —.
Oelsaaten per 190 Kg. Gek. —, Winterraps — „Ss, Sommer- raps — (S6, Winterrübsen AM, Sommerrübsen — ts
Rüböl per 100 Kg. mit Fass. Termine fester. Gekündigt — Ctr. Kündigungspreis — 6 Loco mit Fass —. ohne Fass —, per diesen Monat und per Dezember-Jannar 51.3 ' per Jannar- FEehruar und per Februar-März —, per April-Mai 524 bez., per Nai-Juni 52.7 A
Leinöl per 100 Kilogr. — loco — e. Lieferung —.
Petrolenm. (Raffinirtes Standard white) per 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 109 Ctr. Termine still. Gek. — (tr. Kündigungspreis — ß Loco — S, per diesen Monat und per Dezember-Jannar — bez, per Januar-Februar, per Februar-Müræ und per April-Mai —.
Spiritus per 100 Liter à 100 0,½ — 10000 Liter o. Termine fast geschäftslos. Gekündigt 20 0900 Liter. Kündigungspr. 43,7 MC Loco mit Fass —, per diesen Monat und per Dezempber-Janunar 453,8— 43, bez., per Januar. Februar, per Februar-März und per März-April —, per April-Hai 45.1 bez, per Mai-Juni 454 bez., per Juui- Juli 46.3 — 46,4 —– 46,3 bez., per Juli- August 46,9 — 47 bez, per August- September 47.4 be.
Spiritus per 100 Liter à 100 9/0 — 100000, loco ohne Fass 45,4 hez. per April-Mai —.
Weizenmehl No. 00 25.50 —– 21,50, No. 0 21, 50— 20.00), No. 0 u. 1 20, 00-19, 00 — Roggenmehl No. O. 20.25 — 19.25. No, O u. 1 19,25 18,00 per 100 Kilogramm brutto inkl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.
Stettin, 4 Dezember. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen matt, loco 14507 — 153 60, pr. April-Mai 162,50, pr. Mai-uni 164/50. Roggen matt, loco 132,00 — 135.00, pr. Apris- Hai 136, 50, pr. Mai- Juni 137.79. Rüböl matt, pr. Dezember 50.20, pr. April-Mai 52, 09. Spiritus matter, loco 42,10, pr. Dezember 41, S0. per April-Mai 44 66, pr. Juni-Juli 45,80. Petroleum loco 875.
Eosen, 4. Dezember. (W. T. B.)
Spiritus loco ohne Fass 4130, pr. Dezember 41.30, pr. Junnar 41,40, pr. Februar 41.90, pr. April- Mai 43,30. Flau.
HKreslan, 5. Dezember. (W. LT. B.)
Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 o per De- Jannar 41,290. do. per April Mai 43.40, pr. Juli-August, 45 50. Weizen per Dezember 155. Roggen per Dezember i320, per April-Mai 137, 00, pr. Mai Juni 139,00. Rüböl loco per Dezember 5IL.50, do. per April-Nai 52, 50, per Mai Juni 53. Zink fest. — Wetter: Schön.
Cöln, 4. Dezember.
Getreide markt. Weizen loco hiesiger 16.00, tremder 16,590. Pr. März 16.60. Roggen loco hiesiger 1450, pr. Mär 14,25. Hefer loco 14,00. Rüböl loFco 28, 0, pr. Mai 38060.
Futter waars
(WV. T. B)
KEremen, 4 Dezember. (W. T. B) ⸗
Fetrolenm (kSehbluesbericht) hig. Standard white loco 40 bez., pr. Jannar 7.50 Br., pr. Februar 7, 60 Br., pr. März 7. 65 Br., pr. April 765 Br.
Hamburg, 4 Dezember. (W. T. B.) ; ;
Getreidemarkt. Weizen loco fest, auf Termine ruhig, pr. Dezember 153 Br., 152 G4, pr April-Mai 163.00 Br., 162 90 gd. koggen loco und auf Termine ruhig. pr. Dezember 122,00 Br. 121.00 G4., pr. April-Mai 124,00) Br., 1123.00 Ed. Hafer fest, Gerste matt. Rüböl ruhig, loco 54, pr. Mai 55. Spiritus unverändert, pr. Dezember 355. pr. Januar-Februar 355 Br., pr. Febrnar-März 35 Br., pr. April Mai 355 Br. Kaffee fest, Umsatz 3000 Sack. Petroleum hbehanptet, Standard white loco 7.55 Br., 7.55 Gd, pr. Dezember 7.45 G64, per Januar März I, 60 dd. — Wetter: Regen.
Wien, 4 Dezember. (W. T. B.)
Getreide markt. Weizen per Frühjahr 850 Gd., 8,55 Br., pr. Herbst 9.00 G4, 9g, 05 Br. Roggen pr. Frühjahr 7.40 Gd, 45 Br., pr. Herbst —— . UHais pr. Mai-Jquni — —. Hafer pr. Frübjahr 7, 0? Gd., 7, 12 Br, pr. Herbst — , —.
Pest, 4 Dezember (W. T. B.)
Eroduktenmearkt. Weizen loco fest, pr Frübjahr 8.21 Gd., 8.23 Br. Hanwfer pr. Frühjahr 6.70 G4... 6,72 Er. Mais pr.
Mai- Juni 5 87 Gd. 5,89 Br — Wetter: Regen. Amsterdam, 4. Dezember. (W. T. B.) Bancazinn 46. Amsterdam, 4 Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen pr. Mai 208.
März 153. pr. Mai 153.
Antwerpen, 4 Dezember. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen still. Roggen flaunu. Hafer träge. Gerste flau.
Antwerkern, 4 Dezember. (W. T. B.)
Petroleummarkt (S80hlussbericht). weiss. loco 184 bez. u. Br., pr. Januar 185 Br., 183 Br. pr. Januar-Närz 183 Br. Fest.
London, 4 Dezember. IW. T. B.)
Havannazucker Nr. 12 135 nominell, Rüben Rohzuchker 102 träge. — An der Küste angeboten 9 Weizenladungen. — Wetter: Ailde.
Liverpooll, 4 Dezember. (W. T. B) (Offizielle Notirungen.)
Upland good ordin. 5. do. low middi. 5ii/is, do. middl. His / is, Orleaus good ordin. Hit / is, Orleans low midâl. His / is, Orleans miq dl. 51s / is, Orleans middl. fair 65/ is, Ceara fair 64J, Ceara good fair 6z, Pernam fair 6s/its. Pernam good fair 63, Maranham fair 6zsis, Egyptian brorymm middl. 43, Egyptian brown fair 61, Egyptian brown good fair 6. Egyptian white fair 64, Egyptian white good fair 6. M. q́. Broach god 53 /ig, M. G. Broach fine 5itig. Dhollerah fair 3is/ is, Dhollerah good fair 47/6, Dhollerah good 413/is, Dhollerah fine 5̃, omra fair 4, Oomra, good fair 45/16, Qomra good 413 /i, Cumra fine 5, Seinde good fair 315/i, Bengal good fair 33. Bengal good 48316, Bengal fine 47/16, Tinnevelly good fair 5. Western good fair 43/16. Western good 46, Feru rough fair 63, Pern rongh good fair 73, Peru rough good St, Peru smooth fair 683. Pern smooth good fair 6].
Liverpool, 4 Dezember. (W. LF. B.)
Baum wolÿrse (Schlussbericht). Umsatz 10 000 B.,, davon für Spekulation und Export 1000 B. Amerikaner steigend, Surats ruhig. Middl. amerikanische Dezember-Jannar-Lieferung H25/z2, Januar-Hebruar- Lieferung 5is / ii, April-Mai-Lieferung 53s, Nai- Juni- Lieferung 6s d.
Glasgow, 4. Dezember. (V. T. B.)
Roheisen. Mixed numbers warrants 42 sh 8 d.
Paris, 4. Dezember. (W. T. B.)
Rohazucker 850 träge, loco 33,50 à 34,00). Weisser Zucker trägs, Ar. 3 pr. 100 Kilogramm pr. Dezember 40, 09, pr. Januar 40, 90, pr. Januar-April 41,10, pr. März-Juni 41, 80.
Paris, 4. Dezember. (W. T. B.)
Eroduktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Dezember 21.00, Pr. Junnar 21,19. pr. Jmunuar-April 21.50, pr. März- uni 22.66. Mehl 9 Marques fest, pr. Dezbr. 45. 25, pr. Janhar 45.25, pr. Januar- April 45.50. pr. NRärz, Juni 46.25 Rüböl behauptet, pr. Hezemhber 65 00. pr. Januar 6ö, 60, pr. Januar. April 66.75. pr. März Juni 68.90. Spiritus fest, pr. Bezember 453 50. pr. Januar 43,25, pr. Junnar · April 43, 15, pr. Mai- August 45.00.
KNem- Kort, 4 Dezember. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Tork 104, do. in New- Orleans 103/16, Raff. Petroleum 70½0 Abel Test in New Vork 8 Gd., do. in Philadelphia 73 G.,, rohes Petroleum in New- Vork 64, do. Eipe line Certifieates — D. 78 0. Mehl 3 D. 15 G. Rother Winterweizen loco — D. 835 C., pr. Dezember — P. S0; C., pr.
Roggen pr.
Raffinirtes. Type pr. Februar
1 ah n d nin
Jannar . pr. Februar — D. S5 C. Mais (New) 53.
Zucker (Fair refining Muscovades) 4. 655. Kaffee (fair Rio-) 95 Schmelz (Wilcge) Töo. do. Fairbanks 7.69. do. Rohe & Biotlss 7.50. Speck 63. Getreidefracht 6. n
k Generalversammltlungen. . Aktien Brauerei Gesellsohaft „Moabit.“ Oord. de Vers. zu Berlin. a. Harzer Bergwerksvorein „Neudorf.“ Vers. zu Berlin. Posener Pferde- Eisenbahn - desellsohaft. Ord. 3. Vers. zn Berlin. 3 Fabrik ohemisoher Produkte, Aktien · Gesellsohan Ord. Gen. Vers. zu Berlin. ; Eisenbahn-Eimmahmenn. Frag-Duxer Eisenbahn. Im November er. 179 743 PFI. gegen 176 973 Fl. im November 1883. . Ostpreussisohe Südbahn. Im November 1884 nach vorlanfiger Feststellung: Im Personenverkehr 62 667 A416, im Güter ver ken 374239 M6. an Extraordinarien 25 000 , zusammen 461 906 4 darunter auf der Strecke Fischhausen-Palmnicken 30951 . in November 1883 definitis 463 666 6, mithin weniger gegen len entsprechenden Monat des Vorjahres 7760 dι, Vom I. Januar hin ult. November er. im Ganzen 4 050 305 M gegen 4 912574 in Jahre 1883, mithin weniger gegen den entsprechenden Zeitrann des Vorjahres 862 269 . Wetterbericht vom 5. Dezember 1884, 3 S Uhr Korgens. Earometer auf O Gr. n. d. Meeres-
spiegel redn. in Ninna ster.
20. Dezbr.
Ord. Gen.
ö Stationen. Wind. Wetter. in o Helin
50 9 — 46h k.
Mullaghmore 753 WNW Aberdeen .. 746 Kopenhagen. 736. Stockholm Haparanda. St. Petersbg. Noskan .. Cork, Gueens- town 5 P Brest... J 3.
bedeckt wolkenlos Regen Schnee bedeckt
1380chnèee
1 bedeckt
ͤ
1.
— — O d — —
12 — 0 — O — —
1
halb bed. bedeckt wolkig wolkig!) wolkig?) bedeckt ?) bedeckt) bedeckt) Regen wolkig hede cht Regens) heiter wolkig wolkig bedeckt wolkig?) bedeckt wolkenlos still stürmisch
2) Nachts Sturm. 3) Früh. Morgens Sturm, ) Nachts Regen. 5 See mässig bewegt. 6) Regen und Sturmböen. Y) Abends gestern Regen. ö
Anmerkung:; Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1I) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Aittel. euroha südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 S leicht, 3 — schwach, d — mässig. S frisch, 6 — stark, 7 — gteit,
. WNW WSV 6 WSW 8 W 88 W SSV ws w 8 * Sw
*
—
Helder ,, Hamburg. Swinemünde Neunfahr wass. Hemel Paris Münster .. Karlsruhe Wies ha den Sw München. . W Chemnitz .. 59 S8W r ü,, 750 W . sg VW Breslan. f 8 VW k ,,
,,
88 O0 & , O R=
Or e 8 — ' 7 2 — —— 2 — * — Q —
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28 — do K K O o D — =
8
. . ö. .
J O — — K — — C 1
C O. w O O C M O
—
I) Nachts stürmisch.
a Tempern n.
K w w /
Königlich Pl
ö
38. — stürmisch, 9 — Sturm, 10 — starker Sturm, 11 — heftiger
Sturm, 12 — Orkan. Uebersicht der Witterung. Das Minimum, welches gestern über Schottland lag, ist mit grosser Geschwindigkeit ostwärts nach Südschweden fortgeschritten
und verursacht au seiner Südseite bis zu den Alpen stürmische
westliche Winde, die an der Küste sich vielfach zum vollen Sturme steigern.
trübe, auf der Westhälfte stark böig mit Regenfällen. Im West-
Ueber Deutschland ist das Wetter wolkig bis
deutschen Binnenlande ist die Temperatur erheblich herabgegangen.,
indessen liegt dieselbe in ganz Deutschland 2 bis 4 Grad über der normalen. Knxhaven hatté Nachts Gewitter. An der Unterelbe fand Sturmtluth mit schwerem Eisgang statt.
Deuts ehe Se ewarte.
2
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- baus. 252. Vorstellung. Rienzi, der Letzte der Tribunen. Große tragische Oper in 5 Abtheilun— gen von R. Wagner. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Tehmann, Frl. v. Ghilany, Hr. Niemann.) Anfang H. Uhr.
Schauspielhaus. 259. Vorstellung. Maria Stuart. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang 63 Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 253. Vorstellung. Hero. Oper in 3 Akten von Ernst Frank. Text nach Brillparzers Drama bearbeitet von Ferdinand Vetter. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. An— fang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 269. Vorstellung. Rosenkranz und Güldenstern. Lustspiel in 4 Atten von Michael Klapp. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. An—⸗ fang 7 Uhr.
Deutsches Fheater. Sonnabend: Die Welt, in der man sich langweilt.
Sonntag: Fran Susanne. Schauspiel in 5 Aufzügen von Paul Lindau und Hugo Lubliner.
Montag: Don Carlos.
Nallner- Theater. Sonnabend: 3. 1. Male:
Der Salsuthroler. Schwank in 4 Akten von G. v. Moser.
Victoria- Theater. Sonnabend (Kleine Preise): Wit gänzlich neuer Ausstattung z. 276. M.: Excelsior. Großes Ballet von Manzotti, Text von O. Blumen⸗ thal, Musik von G. A. Raida. Dekorationen von T. Lütkemeyer. Srste Solotänzerin: Frl. Mary Miller von Her Majesty's Theater in London. Neu:
merun⸗Bild mit Dekoration von F. Lütke⸗ meyer. Vorher: Camerun⸗Marsch von C. A. Raida.
Venues Friedrich- Nilhelms? lt. Theater. Sonnghend: Zum 71. Male: Gasparone. Operette in 3 Akten von Zell und Gense, Mußtk von C. Millscker.
Sonntag: Gasparone.
Eesidenz- Theater. Direktion: A. Anno. Sonnabend: Zum 17. Male: Der Club. Pariser Lebensbild in 3 Akten von E. Gondinet. Deutsch von Oscar Blumenthal. (Novität.)
Kroll's Theater. Sonnabend: Große Weih⸗
nachts - Ausstellung. Erinnerungen an Egypten und Japan, ausgeführt von den Herren Malern E. Bracht, Douzeite, Ehrentraut, W. Gentz, J. Gentz, Klinger, Körner, Kuschel, C. Lefsing, Possart, Prell, H. Richter, Röchling, Saltz⸗ mann, R. Scholz. Souchay, Voorgang., Wiegmann und den Herren Bildhauern Kaffsack, R. Neumann, Ohmann, Pfuhl, Schuler, Thomas. — Dazu: Zum 12. Male: Die Märchen meiner Amme. Phan tastisches Zauberspiel mit Gesang und Tanz, in einem Vorspiel und 3 Akten (12 Tableaux) nach einem älteren Stück von A. Mödinger, frei bearbeitet von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Vor der Borstellung großes Concert. Anfang 5r Ühr, der Vorstellung 63 Uhr.
Billets sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.
Belle-Alliance- Theater. Sonnabend: Zum 2. Male: Franziska Seidwitz. Schauspiel in 5 Akten von Carl Fiedler. (Novität.) Anfang 7 Ühr.
Sonntag u. folg. Tage: Franziska Seidmitz.
Nalhalla-Operetten- Theater. Sonnabend: Zum 42. Male: Gillette von Narbonne.
Concert-Ilaus. Concert des Kgl. NP; Hof Musikdirektors Herrn B ilse.
Sonnabend, Abends 7 Uhr. Sinfonie -Concert. 1. Theil. Sinfonie Nr. JI. B. dur von Robert Schu⸗ mann. a. Introduetion und Allegro, b. Larghetto, C. Molto vivace, d. Allegro animato e grazioso. — 2 Theil. Francesca da Rimini. Fantasie nach Dante, von P. Tschaikowsky. — 3. Theil. Ouverture zu „Egmont? von L. v. Beethoven. — Targhetto aus dem Clarinetten Quintett von W. A. Mozart, Clarinette, Solo: Herr Bolland. — Vorspiel zur Oper „Lohengrin“ don Richard Wagner. — Marsch
IC moll von Franz Schubert.
Dienstag: Virtuosen⸗Abend.
Circus Renz. Carlstraße — Markthallen. —
Sonnabend, Abends 7 Uhr. Gala Vorstellung. Gladiator“, in allen Gangarten der hohen Schule geritten vom Direktor C. Renz. — „Ifagar“, jähr. arabischer Vollbluthengst, dressirt und vorgeführt vom Direktor E. Renz. — Zum 8. Male: Die lustigen Heidelberger, oder: Ein Studentenausflug mit Hindernissen. Große Ortginal Pantomime, dem modernen Studentenleben entnommen, mit Aufzügen, Tänzen, und Gruppirungen, arrangirt und inscenirt vom Direktor E. Renz. — Damen⸗Jockey⸗Rennen⸗ — Die Spring⸗Fahrschule, geritten von Herrn J. W. Hager. — Mr. G. Loyal in seinen vorzüglichen Produktionen mit lebenden Tauben zu Pferde. — Angöt⸗Quadrille, geritten von 4 Damen u. 4 Herren.
Sonntag: 2 Vorstellungen. Um 4 Uhr (ein Kind frei): Komiker ⸗Vorstellung. Zum 1. Male: „Der verliebte Koch“. Um 7 Uhr Abends: Extra⸗Vor⸗ stellung. „Die lustigen Heidelberger.“
Der Circus ist geheizt. E. Renz, Direktor.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt; Frl. Mgrianne Ziegler mit Hrn. Refe⸗ rendar Gustav Schneider Magdeburg). — Frl. Berta Brüggemann mit Hrn. Prem. Lieut. Wöebe (Aachen). — Frl. Valerie Engelhard mit Hrn. Prem. ⸗Lieut. A. Reimer (Ober Weichau, Kreis Freystadt). — Frl. Martha Dinte mit Srn. Pr. med. Herm. Schnapauff (Grimma. Tessin). — Frl. Else v. Wolffersdorff m. Hrn. Lieut. u. Adjut. Fresenius (Sondershausen).
Verehelicht: Hr. Benno von Hülsen mit Frl. Hermine Blank. — Hr. Dr. med. Carl Becher mit Frl. Jacobine Momm (Crefeld Barmen) — Or,. Bez-Ass. Franz von Hinüber mit Frl. Elisa⸗ beth Falcke (Leipzig).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Postinspekt. May⸗
wald (Breslau). — Hrn. Geh. Reg. Rath Kolbe (Dresden). — Hr. Hauptm. u. Comp. Chef Roedenbeck (Rastatt). — Eine Tochter: Hrn. Kgl. Schausp. Nesper.
— Hr. Geh. Rev.⸗Rath a. D. Herm. von Sack (Spandau). — Hr. Graf Clemens Pinto (Mettkau). — Hr. Prem. -Licut. à Ia Suite Erich von Reinersdorff (Bockenheim).
Verschiedene Bekanntmachungen.
od 111
Die Kreis-Thierarzt Stelle des Kreises Saar burg ist in Folge Ablebens des feitherigen In habers derselben erledigt. Mit der Stelle ist die Beschäftigung als Lehrer an der Ackerbauschule in Saarburg und eine hierfür gewährte befondere Re= muneration verbunden. Bewerber um diese Stelle wollen sich, unter Bel⸗ fügung eines Lebenslaufes und der erforderlichen Zeugnisse, innerhalb vier Wochen bei uns melden.
Trier, den 1. Dezember 1884.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
v. Geldern.
1 Oeffentliche Seiden⸗Trocknungs⸗Anstalt zu Crxefeld.
Vermögens ⸗Status und Bilanz.
Activa. Immobilar und Mobilar. s. 105 000. 30 000.
Effectenbestand 44 600 Preußische Staatsanleihe nominell... 9 k J 990. 06 Ja ITV öõß. 6 Passiva. Reserve⸗Conto A 36 69 Creditoren 43905 Vermögen der Anstast am J. Srfo— h Vermögen der Anstalt am 1. Okto—⸗ 1 ö , Ueberschuß des Verwaltungsjahres 1883-8 4 ..
M. 34 390. —
—
d welche den Handelskammern zu Crefeld und Glad bach der Vorschrift des 5. 5 des Statuts gemäß zur Verfügung gestellt sind. Crefeld, den 2. Dezember 1884. Die Direction.
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Deutscher Neichs⸗Anzeiger
18 Tutti napttis für den Ranm einer ruhen?
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l Nas Abonnement heträgt 1 59 erg , ,, . 8 — j für das Hierteljahr. e FoMiebhist ein Me sr, sür Gerlin außer den Post- Austalten auch die 3p.
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Berlin, Snnabhend,
m cher Staats⸗Anzeiger.
Ane kerst Anffclten ehen Sestehmg an;
dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32.
den 6. Dezemher, Ahends.
—
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich württembergischen General-Lieutenant z. D. von Knoerzer, bisher Commandeur der 26. Division (1. Königlich Württembergischen), den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse; sowie dem Kaiserlichen Vize⸗Konsul Dr. von Möllendorff zu Hongkong den Rothen Adler-Orden vierter
Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Am 1. d. M. sind im Bezirk der Königlichen Eisenbahn— Direktion zu Erfurt die Personen⸗Haltestellen Deuben und Theißen auch für den Gepäckverkehr eröffnet worden.
Berlin, den 5. Dezember 1884.
In Vertretung des i des Reichs⸗Eisenbahnamts: örte.
Königreich Pren ßen.
Fo njessi en s nr kunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Königsberg nach Cranz durch die Königsberg-GEranzer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.
Nachdem von dem Comits, welches sich zur Gründung einer Aktien gesellschaft unter der Firma: Königsberg ⸗Cranzer Eisenbahn⸗Gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelft Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnord⸗ nung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unter worfenen Bahn von Königsberg nach Cranz zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Be⸗ schränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Be⸗ stimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.
1
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: „Königsberg⸗ Cranjer Eisenbahn⸗Gesellschaft' und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung zu Königsberg i. Pr. oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte. ö .
Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgesetzen ohne . unterworfen. N
Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 1442 900 M festgesetzt. . ᷣ
Der Nominalbetrag der von der ö auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Daz Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen. Die Zeichner dürfen auch nach erfolgter Einzahlung von Löo /o der von ihnen ge— zeichneten Beträge ohne Genehmigung der Regierung von der Ver⸗ pflichtung zur Volleinzahlung der letzteren Seitens der Gesellschafts . otgane nicht entbunden werden. Die Genehmigung der Regierung ist insbesondere auch zu der Artikel 26 des Handels. Gefetzbuchs bezeich. neten Kaduzirung der Zeichnungen erforderlich. — Das Anlagekapital muß ungeschmalert für den Bau und Betrieb der Bahn verwendet werden. Die Herstellung der Babn auf durchaus solider und gesetz⸗ licher Grundlage darf keinerlei Beeinträchtigung durch die Verbin⸗ dung der Finanzirung mit der Bauausführung und durch Ausführung in Generalentreprise erleiden.
Die, Staatsregierung ist berechtigt, die Einzahlung auf die Altien, insoweit dieselbe von der zuständigen Eisenbahn.Aufsichtzz ⸗ behsrde zur Fortführung und rechtzeitigen Vollendung des Baues für nothwendig erklärt, gleichwohl aber von der Gesellschafts vertretung mnnerhalh der von der genannten Behörde bestimmten Frist nicht herbeigeführt wird, an Stelle der Gesellschaftsvertretung mit gleicher irkung einzufordern und beizutreiben, fowie über die Verwendung der eingezahlten Beträge zu bestimmen.
Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht vorbe— halten, zu bestimmen, daß die Einzahlung der gezeichneten Aktien—⸗ betrãge nicht an den Gesellschaftsvorstand, sondern an eine von ihm u bejeichnende öffentliche Kasse behufs Bewirkung der erforderlichen
auzahlungen zu erfolgen hat. j
Auf den Inhaber lautend, dürfen die Aktien erst nach der Be—
triebderöffnung der Bahn ausgegeben werden, und zwar erst nach orlage der Rechnungsabschlüsse der zwei ersten Betriebsjahre bei der staatlichen Aufsichte behörde.
Es bleibt der Gefellschaft überlassen, einem Theil der ausjzu— gebenden Aktien (Stamm. Prioritats. Altien) ein Vorzuggrecht vor den dur gen Aktien (Stamm ⸗Aktien) hinsichtlich der Vertheilung des jähr⸗ ‚ en, Reinertrages des Unternehmens bie zum Belaufe von 3 d6e ö. Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall er Liquidation der Gesellschaft hinfichtlich der Vertheilung des Ge⸗ sellschaftz vermögens einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den Inhabern erselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien
e ngerãumt werden.
Bis zum AÄblaufe desjenigen Kalenderjahres, in welchem die ö. II Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, kann den Inhabern frrlktien bis zum Belaufe von Ho / o des Nominalbetrages ihrer ktien die Gewährung von nn gr zugesichert werden.
III
Die inn Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz lichen Befugnlffen und Verpflichtungen des Vorstandes einer
Aktiengesellschaft vertritt und für die Geschäfteführung, insoweit die⸗
selbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts« behörde verantwortlich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen . bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge— nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbelten.
Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs dirigenten Anwendung.
.. Von den Mitgliedern des Aufsichtsraths müssen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsitz im Deutschen Reichsgebiete haben. Der Vorsitzende des Aufsichtsratht und . Stellvertreter sind ten aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen.
69.
Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtzraths und der Generalver— sammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die hin bin dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen. ö
VI.
Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher di in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person ge= bundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüfse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesell⸗ schaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung. =. ö
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.
VI.
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (efr. 5. 55 daselbst maßgebend. Die Spur⸗ weite der Bahn soll 1‚435 m betragen.
VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, . . k . tstellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.
Von der Herstellung einer Schienenverbindung mit der Ost⸗ preußischen Südbahn in Königsberg wird zunächst Abstand genom⸗ men; die Gesellschaft ist aber verpflichtet, diese Schienenverbindung, wenn die Staatsregierung dieselbe im öffentlichen Interesse für er—⸗ forderlich erachten sollte, auf eigene Kosten und nach näherer Be—⸗ stimmung des Ministers der öffentlichen Arbeiten herzustellen.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte be⸗ dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der . auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen die Gesellschaft vorbehalten.
2) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschãftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn i — längstens — innerhalb ? Jahren nach Eintragung der Gesellschaft 9. . Handelsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XVII erfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In—⸗ angriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
H Für den Fall, daß die Gesellschaft mit der Erfüllung der ihr bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist dieselbe zur Zahlung einer Konventionglstrafe von 1900 des auf 1442060 40 festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat die Gesellschaft bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 144 200 M, in Worten: Ein Hundert Vier und Vierzig Tausend Zwei Hundert Mark, in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Eisenbahn = Prioritäts⸗Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe, nebst
den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinter⸗ legen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der 55 aal! zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung der⸗ selben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jewei⸗ ligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zingcoupons erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile die Gesellschaft den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. . —
5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im 5. 1 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte, der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten 8§. 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗ folgen.
IX.
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
I) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Die Gesellschaft soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge ein⸗ zustellen. Auch soll dieselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwie end von nur lokaler Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung täglich zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche die Gesellschaft freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen der Gesellschaft Überlassen.
Y) Für die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt der Gesellschaft die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗, als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jener jährigen Periode, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von 5 zu 5 Jahren Maximaltarifsätze für die einzelnen Güterklassen, unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter⸗ nehmens, von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt, und ist der Gesellschaft überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ resp. landes⸗
esetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsätze 9 Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen, beziehungsweise Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Auch ist die Gesellschaft verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin⸗ sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die ie e rn Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches vom Minister der öffentlichen Arbelten für erforderlich erachtet wird.
3) Die Gesellschaft hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu. revidirenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.
Der rn hrrun gefon he dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebsmittel.
In den Erneuerungsfonds . .
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen des Fonds; . .
c. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu
Rücklage. J Die 8e dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt. Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer ewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfaͤlle hervorgerufenen , . welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise . kann.
In den Reservefonds fließen: ; ;
a, etwaige Ersparnisse an dem Baukapitale, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet werden sollte; (. ;
b. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen
entnehmende
Dividenden und Zinsen;
e. die Zinsen des Reservefonds; .
d. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebsein⸗ nahmen zu entnehmende Rücklage.
Erreicht der Reservefonds die Summe von 15 000 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück⸗ lagen so lange cessiren, als der . nicht um eine volle Jahres—⸗ rücklage wieder vermindert ist. Die Werthpapiere, welche zur zins⸗ tragenden Anlage der vereinnahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Läßt der lleberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.