22 Die Gesellschaft ist verpflichtet: a. ibre Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗Rech⸗ nungsabschluß einzureichen und ihre Kassenbücher vorzulegen; b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen; e. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf ihre Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen. 6 Nach Eröffnung des Betriebes ist die Gesellschaft zur Vermehrung der Geleise auf Bahnhöfen und auf der freien Strecke und zum Be triebe derselben, zum Umbau und zur Erweiterung vorhandener Bahn⸗ höfe und zur Herstellung neuer Anlagen auf denselben, zur Anlegung neuer Bahnhöfe, zur Beseitigung der Niveauübergänge der Bahn und der Niveaukreuzungen derselben mit anderen Bahnen, sowie zur Ver⸗ mehrung ihrer Betriebsmittel verpflichtet. wenn und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrsinteresse oder im Interesse der Sicherheit des Betriebes oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachten sollte. Soweit diese Anforderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten der Gesellschaft zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für die Gesellschaft alsdann maß— gebende Bestimmurn gen (r. oben Nr. Lin fine) getroffen werden. Im Uebrigen fallen die betreffenden Kosten der Gesellschaft zur Last. Im Verkehrsinteresse soll jedoch die Gesellschaft zur Herstellung des durchgehenden zweiten Geleises auf freier Strecke erst dann an— gehalten werden können, wenn die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier auf einander folgender Jahre mindestens 16000 S pro Kilometer beträgt. Zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen im Verkehrs interesse soll die Gesellschaft erst nach Verlauf von acht Jahren, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres ge— rechnet, und auch dann nur angehalten werden können, wenn die Brutto⸗ einnahme im Durchschnitte der drei letzten Jahre mindestens 12 000 66 pro Kilometer betragen hat, oder wenn der Gesellschaft von den Inter essenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten ausreichender Zuschuß zu den ihr erwachsenden Bau⸗ und Betriebs⸗ kosten geleistet wird. 2
Die Gesellschaft ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 49. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung — und insbeson⸗ dere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für ihre Beamten hat die Gesellschaft auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der un—⸗ mittelbaren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872, für die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für ihre Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze Pen— sions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu den— selben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
III.
Die Verpflichtungen der Gesellschaft zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗-Postgesetze vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1375 S. 518) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getroffenen Be⸗ stimmungen treten.
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält— nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eifenbahn— Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein— schränkung in Anwendung.
XII.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen— bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementa— rischen Bestimmungen zu unterwerfen. ;
.
Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Gesellschaft die— jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. .
XVI.
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder — gegen zu vereinbarende, eventuell vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten festzusetzende 3 oder Bahngeldsätze vorbehalten.
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die ö wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeord— neter Bedeutung für statthaft, erklärt ist (efr. Artikel Ti in ine), so ist die Gesellschaft verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen den des fallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt die Gesellschaft dieser Verpflichtung innerhalb der ihr dieser⸗ halb gesetzten Frist nicht nach, so hat dieselbe auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 zub a., b. und C. des 5 43 des Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten. .
XVIII.
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions⸗Urkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungscomité erfolgt erst, nachdem die Zeichnung, des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung be⸗ glaubigter Zeichenscheine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nach⸗ gewiesen und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von demselben als genügend bescheinigt befunden sind, nachdem ferner der Staatz regierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Ueberein⸗ stimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Ueber⸗ , ,, , , . . . endlich die Hinterlegung
er unter vorgeschriebenen Kaution und Verpfän . 1, stattgefunden . . Binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatlichen Präklusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschafts⸗ vertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welchem Zwecke dem Handelsgerichte die Ausfertigung der Konzessions⸗Urkundẽ und die Erklärung der Regierung bezüglich jener Uebereinstimmung vom Gründung comite vorzulegen sind. Nachdem jene Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Bei⸗ fügung von Druckexemplaren des Gesellschaftsvertrages nachgewiesen ist, soll, die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden. ; Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution
Beschlußfassung über Beschaffung einer anderweiten Beleuch⸗
Urkundlich unter nu Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Bad Gastein, den 25. Juli 1884. (¶ . 8.) Wilhelm. Lucius. von Scholz. Graf von Hatzfeldt. Bron sart von Schellendorff.
Maybach.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt Dr. med. Moritz Steiner in Löwenberg ist zum Kreis-⸗Wundarzt des Kreises Rosen. berg O.⸗Schl., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rosenn ; ernannt worden. akt 8 50 2 0
vr. Früh Ministerium der öffentliche Arbe
Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion z Berlin ig! er Anfertigung genereller Vorarbeiten fi . 821 In untergeordneter Bedeutung vorsrie «* Br. Meis ich der österreichischen Landesgrenzeä. zu ng der durch Gesetz vom 15. Mai 1882 (GS. S. zur Ausführung genehmigten Linie Löwenberg — Greiffen berg — Friedeberg beauftragt worden.
Da
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Per sonalveränderungen. stöniglich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im ativen Heere. Berlin, 27. November. Lehmann, Sec. Lt. von der 1. Provinz. Inval. Comp., zur 5. Provinz. Inval. Comp. versetzt. Hamgcher, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Nr. 406, die etatsmäß. See Lts. Stelle bei der LProvinz. Inval. Comp. verliehen. — 2 Dezem ber. Herjog Johann Albrecht von Mecklenburg⸗Schwerin H., Ritim à la suite des Garde ⸗Hus. Regts,, diesem Regiment aggregirt. v. Schleussing, Major aggreg. dem Füs. Regt. Nr. 36, in die erste Hauptmanntstelle dieses Regts. einrangirt. Frhr. v. Bock, Vauptm. à la suite des Gren. Regts. Nr. 8, dessen Kommando zur Dienstleistung bei dem Kriegs. Ministerium bis auf Weiteres ver längert. Oswald, Major z. Disp., zuletzt im Inf. Regt. Nr. 19, zum Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. I9g ernannt. Erbprinz zu Fürstenberg, Pr. Lt. à la suite des Garde-Huf. Regts,, als aggregirt zum 2. Garde Drag. Regt, v. Brocken, . vom Ulan. Regt. Nr. 5, in das 1. Garde⸗Drag. Regt. versetzt. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 2. Dezember. v. Bodungen, Major z. Disp., von der Stellung als Bez. Commandeur det 1. Bats. Landw. Regts. Nr. I9 entbunden.
Aichtamtliches. Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 6. Dezember.
Se. Majestät
der Kaiser und König nahmen heute militärische Mel⸗ hörten von 11 Uhr ab den Vortrag 2
dungen entgegen und des Militärkabiness. .
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchte am Donnerstag das Augusta⸗-Hospital und gestern die Kaiserin . Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg.
Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen— Meiningen verabschiedete Sich vor Ihrer Abreise bei den Kaiserlichen Majestäten.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Vormittag 11 Uhr nach dem Kunstgewerbe⸗Museum.
Um 6 Uhr fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen
Hoheiten den Kronprinzlichen Herrschaften ein Diner von 11 Gedecken statt. Abends begaben Sich Höchstdieselben mit Ihren König⸗ lichen Hoheiten der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen so—⸗ wie den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe nach dem Cirkus Renz und begleiteten um 9i/ Uhr die Erbprin— zessin von Sachsen-Meiningen bei der Abreise Ihrer König⸗ lichen Hoheit nach dem Bahnhofe.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
. Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Zweiten Beilage.
— Der Diehstahl von Leuchtgas durch Erbrechen eines im Hause mündenden Zuführungsrohrs der Gasanstalt im Innern des Hauses und durch Ableitung des Gases mit— tels eines Verbindungsrohrs in die im Hause befindliche Gas— leitung ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 2. Oktober d. J., als ein schwerer Dieb⸗ teh, aus §. 243 des Strafgesetzbuchs (mit Zuchthaus) zu be— afen.
. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württembergische Wirkliche Geheime Kriegsrath von Horion ist hier angekommen.
— S. M. S. Prinz Adalbert“, 12 Geschütze, Kommdt. Kapt. z. S. Mensing J, ist am 2. November cr. in Honolulu eingetroffen und beabsichtigte, am 7. November cr. die Reise nach Callao fortzusetzen.
Görlötz, 4. Dezember. In der gestern abgehaltenen dritten Plenarsitzung vertagte der Oberlausitzer Kom— mungl⸗Landtag, unter dem Vorsitz des Landeshauptmanns und Landesältesten Grafen von Fürstenstein, zunächst die tung des Sitzungssaales bis zum nächsten Landtage; sodann bewilligte er dem Kreise Lauban zu Wegebau— zwecken ein weiteres Darlehn von 160 900 S und beschloß zum Garantiefonds für die im Jahre 1885 in Görlitz projektirte Gewerbe- und Industrie⸗Ausstellung die Summe von 20 000 ½ unter denselben Bedingungen wie die Privaten und unter der ferneren Bedingung zu zeichnen, daß der Landesbestallte, Landrath Dr. von Seydewitz in den Aus⸗ stellungsvorstand aufgenommen werde. Weiter wurden ver— schiedene Bewilligungen zu gemeinnützigen Zwecken ausge⸗ sprochen, insbesondere auch eine solche fuͤr eine in Görlitz zu
zurückgegeben werden soll.
Hannover, 4. Dezember. (Hann. Post.) In der heu⸗ tigen (dritten) Sitzung der Synode wurde der Entwurf, pe
rathen.
Der Pastor Knoke wünschte, daß das Konsistorium in kunft rein kirchliche Behörde würde, und daß auf die B. setzung desselben auch der Synodalausschuß Einfluß erhielt?
Der Superintendent Sievers erinnerte daran, daß das Landeskonsistorium eine kirchliche Behörde sei, und es sich nur darum handeln könne demselben bei dieser Gelegenheit mehr Kompetenzen zu ermitteln; die Provinzialkonsistorien könnten aber recht gut die bisherigen staatlichen Verwaltungsgeschaste so weit möglich, weiterbehalten. ;
Der Superintendent Lührs möchte Aufklärung darüber hören, wie künftig die Geschäste zwischen weltlichen und lirch⸗ lichen Behörden vertheilt werden würden.
Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs⸗ Rath Tappen erwiderte: es sei noch nicht bestimmt, ob nach Ein⸗ ührung der neuen Kreisordnung die Einrichtung der Kirchen— kommission bestehen bleibe. Wenn das der Fall sei, würde der Landrath in dieselbe eintreten, und die Kirchenvorstände, wiR bisher, mit der Kommission verkehren.
Der Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Brüel glaubte, nach den Verhandlungen im Landtage, die Kirchenkommissionen würden, wie bisher, bestehen bleiben.
Der Ober⸗Konsistorial-Rath Düsterdieck erklärte, daß das Institut der weltlichen Kirchenkommissare bisher zum Segen der Kirche bestanden habe, und möchte es der Kom— , anheimgeben, das Erhalten derselben ins Auge zu assen.
Der Abt Uhlhorn anerkannte ebenfalls die segensreiche Wirksamkeit der Kirchenkommissare, er glaube aber nicht, daß es möglich sei, das Institut zu erhalten.
Der Superintendent Münchmeyer erklärte, er habe nicht eine so hohe Meinung von der Wirksamkeit der Kommissare denn sie hätten eigentlich nur den Superintendenten mancherlel weltliche Geschäfte abgenommen.
Der Supexintendent Dieckmann wollte die Kirchenkom— missionen erhalten wissen. Die Kommission für das vor— liegende Gesetz möge außerdem auch Anträge, welche eine Erweiterung der Kompetenzen des Landeskonsistoriums be— zweckten, vorbereiten. Auch der Punkt, welcher die Ausschrei⸗ bung, Veranstaltung und Abhaltung von Sammlungen außerhalb der Kirchengebäude der staatlichen Aufsicht unter— werfe, müsse in der Kommission klargestellt werden, damit hierbei keine Mißverständnisse und Mißgriffe entstehen könnten.
Hierauf wurde die Debatte geschlossen, und der Antrag Brüel, Verweisung an eine Kommission, angenommen.
Der Vorsitzende schlug zur geschäftlichen Behandlung vor: um der Kommission Zeit zur Berathung zu lassen, möge die Synode bei der Königlichen Regierung den Äntrag stellen, die Synode bis Mittwoch, den 10. d, zu vertagen. Der An— trag wurde angenommen.
Die Synode trat darauf in die Berathung des Urantrages Greve ein: Die Synode wolle bei der Königlichen Regierung den Antrag stellen, daß der Allerhöchste Erlaß, die Bildung der Schloßkirchengem einde in Hannover betreffend, zu— rückgenommen werde.
Nach einer längeren Debatte, an der sich der Antragsteller, der Konsistorial-⸗Rath Chalybäus, Senator Liebrecht, Stadt— direktor Haltenhoff und Abt Uhlhorn betheiligten, wurde auf Antrag des Superintendenten Sievers, der vom Geheimen Regierungs-Rath Brüel unterstützt ward, die Ueber weisung des Antrages an eine Kommission von 5 Mitgliedern be— schlossen.
Nächste Sitzung: Mittwoch, 10. Dezember, Mittags 12 Uhr.
Württemberg. Stuttgart, 5. Dezember. (W. T. B.) Die von der Zweiten Kammer zur Vorberathung der Reichspostsparkassen⸗Angelegenheit niedergesetzte Kom mission heschloß mit 13 gegen 3 Stimmen: die Kammer wolle unter Wahrung des Post⸗-Reservatrechts ihr Einver— ständniß mit der Stellung erklären, welche die Staats— regierung in dieser Frage eingenommen habe, und gegen die. Zustimmung der Staatsregierung zu dem amendirten Reichs-Gesetzentwurf keine Einwendung erheben. In den Motiven des von dem Kanzler Rümelin erstatteten Be— richts heißt es, daß der Gesetzentwurf sich aus dem Art. 52 der Reichsverfassung nicht begründen lasse, und daß Württemberg somit berechtigt sei, den Beitritt abzulehnen, daß dasselbe jedoch auch nicht gehindert sei, in freier Zustimmung und ohne Präjudiz für sein Sonderrecht dem Reichsinstitute sich anzuschließen. Die Zustimmung Württem— bergs sei indeß nur bindend für die vorliegende Fassung des Bundesraths. Sollte der Reichstag wesentliche Aenderungen beschließen, so könnte Württemberg sein Reservatrecht aufs Neue geltend machen. — Die nächste Plenarsitzung der Kammer findet morgen statt.
Baden. Karlsruhe, 4. Dezember. (Karlsr. Ig. Der Geburtstag Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin wurde gestern im engsten Familienkreise be— gangen. Vormittags empfing die Großherzogin die Glück— wünsche des gesammten Hosstaates, dann der Mitglieder des Staats-Ministeriums und danach der hlesigen Generalität, an deren Spitze der kommandirende Ge— neral des Aly. Armee Corps, General der Infanterie und General-Adjutant von Obernitz, erschienen war. — Um 1 Uhr fand Familientafel im Großherzoglichen Schlosse statt. an welcher sämmtliche Mitglieder der Groß— herzoglichen Familie theilnahmen. — Abends besuchten Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog, die Großherzogin und der Erbgroßherzog die Festvorstellung im Großherzog⸗ lichen Hoftheater, wo das zahlreich erschienene Publikum die Großherzogin bei Höchstihrem Eintritt mit Hochrufen begrüßte. D. Se. Hoheit der Prinz Wilhelm von Hohenzollern— Sigmaringen, welcher gestern zur Gratulation hier ein— . war, ist heute Vormittag nach Straßburg zurück— gekehrt.
Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 4. Dezember. (Ldes. Ztg. f. Els. Lothr.) Die Klagen über die ungünstige Lage der Landwirthschaft in Elsaß⸗Lothringen be⸗ stimmten den. Landesausschuß, die Regierung durch Beschluß vom 12. März d. J. zu ersuchen: „unter Mitwirkung der landwirthschaftlichen Vereine eine Enquete über die Me⸗ liorationsarbeiten und die Mittel, welche zur Hebung der Landwirthschaft dienen können, auszuführen.“
Der Regierung konnte eine eingehende Untersuchung über die Lage der Landwirthschaft und über die Mittel, deren An⸗
errichtende landwirthschaftliche Winterschule.
wendung von den Betheiligten zur Beseitigung der vorhan⸗ denen Mißstände erforderlich erachtet wird, nur erwünscht sein.
treffend die Zuständigkeit der Kirchen dend hn, .
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Sie beschloß daher, dem Antrage des Landesausschusses mit Ausdehnung der Untersuchung auf die Gesammtlage der Land⸗ wirthschaft sofort zu entsprechen, ;
Unter den verschiedenen Wegen, welche zur Ausführung der Untersuchung sich darhoten, erschien derjenige der zweck⸗ mäßigste, welcher sich möglichst eng an das bei der franzö— sischen Ahkerbau⸗Enquete im Jahre 1866 eingehaltene Ver⸗ jahren anschließen würde, weil dieses Verfahren im Lande be⸗ kannt ist und man deshalb hoffen durfte, daß auf solche Weise die Arbeit nicht nur erleichtert, sondern auch das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der gewonnenen Ergebnisse gesichert werde.
m Jahre 186566 war für ein jedes Departement eine Unter⸗ fuchungskommission gebildet worden, welche die erforderlichen Erhebungen vorzunehmen hatte. Es schien angemessen, diesmal an* die Stelle der Departementskommissionen Kreis-Unter⸗ suchungskommissionen treten zu lassen, damit in Folge der größeren Anzahl der letzteren die Vernehmung der den ver— schiedenen Landestheilen a gehörigen Auskunftspersonen er⸗ leichtert würde, die Kommissionsmitglieder den Verhältnissen der betreffenden Gegend näher stünden und dadurch in den Stand gesetzt würden, die Aussagen der Auskunftsversonen besser zu würdigen, auch je nach Bedürfniß auf deren Vervollständigung hinzuwirken. Was die Zusammensetzung der Untersuchungs— kommissionen anlangt, so wurde besonderer Werth darauf ge— legt, daß dieselben der Mehrzahl nach aus Personen bestünden, welche mit den landwirthschastlichen Verhältnissen des Kreises vertraut und zugleich im Stande seien, die verschiedenen Aus— sagen zu einem einheitlichen Gutachten über die Lage der Landwirthschaft im Kreise zusammenzufassen. . ;
Man durste zwar erwarten, daß bei der in Aussicht ge— nommenen Untersuchung eine große Anzahl sachverständiger Per sonen bereit sein werde, den Untersuchungskommissionen ihre Erfahrungen und Ansichten mitzutheilen; allein es schien doch gerathen, eine angemessene Anzahl von den land— wirthschaftlichen Kreis vereinen gewählte Vertreter der landwirthschaftlichen Interessen in den einzelnen Kantonen zur Vernehmung heranzuziehen. Hierdurch wollte man er⸗ reichen, daß eine gleichmäßig über das ganze Land vertheilte, für sich allein schon erhebliche Anzahl von Sachverständigen zur Vernehmung gelange und daß es nicht dem Zufalle über⸗ lassen bleibe, ob größere Landestheile eine Vertretung ihrer Frtlichen Sonderinteressen fänden oder nicht. .
Im Sinne dieser Erwägungen ordnete das Miinisterium durch Erlaß vom 3. Mai 1884 folgendes an; 1) sür einen jeden Kreis, mit Ausnahme der allein das Stadtgebiet um— sassenden Stadtkreise Straßburg und Metz, ist eine Unter— suchungkommission zu bilden, welche aus dem Kreisdirektor als Vorsitzendem und zwei durch die landwirthschaftlichen Kreis⸗ vereine aus den Landwirthen des Kreises gewählten Mitgliedern bestehen soll; 2) die landwirthschaftlichen Kreisvereine haben für einen jeden Kanton des Kreises einen mit den landwirthschaftlichen Verhältnissen vertrauten Landwirth zu wählen, welcher der Untersuchungskommission Auskunst über die Lage und die Bedürfnisse der Landwirthschast zu geben im Stande ist. Der Untersuchungskommission ist gestattet, auch andere sachverstän— dige Prsonen zur Abgahe von Aeußerungen aufzusordern; 3) die Untersuchungskommission hat Ort und Zeitpunkt für die Vernehmung der Auskunftspersonen festzusetzen und zeitig bekannt zu machen. Kö
Damit die wichtigsten Verhältnisse der Landwirthschaft nach übereinstimmenden Gesichtspunkten erörtert würden, wurde ein Fragebogen entworfen und den Untersuchungs⸗ kommissionen in einer größeren Anzahl von Abdrücken zur eignen Benutzung und zur Vectheilung an Auskunftspersonen zugesandt. Die Fragen desselben schließen sich, soweit es die veränderten Verhaltnisse gestatten, an die bei der Enquete von 1866 gestellten Fragen an. .
Die Ausführung der Untersuchung wurde auf die Monate
Juni und Juli festgesetzt. . . die Wahl der Sachverständigen durch die land⸗ wirthschaftlichen Kreisvereine im Laufe des Monats Mai stattgefunden hatte, konnten die Arbeiten der Kommissionen beginnen und innerhalb der vorgeschriebenen Zeit durchgeführt werden. ö
Von den ausgegebenen Fragebogen gingen ungefähr 1200, mehr oder weniger vollständig beantwortet, bei den Kreiskommissionen wieder ein. .
Durch den erwähnten Ministerialerlaß waren die Unter— suchungskommissionen auch angewiesen worden, auf Grund der Aussagen der vernommenen Sachverständigen und der Beant— wortungen der Fragebogen das Ergebniß der Untersuchung für den Kreis unter Benutzung eines Fragebogens zusammenzustellen und diese Zusammenstellung bis Anfang August den Bezirks⸗ Präsidenten einzureichen, welche die Beantwortungen aus den Bezirken zu sammeln und bis zum 20. August dem Niniste⸗ rium vorzulegen hatten. Auf diese Weise hat das Ministe— rium ein Material erhalten, welches auf die Gutachten von mehr als 1200 Landwirthen sich gründet. Die von den Kreis⸗ Untersuchungskommissionen auf Grund dieses Materials ge⸗ gebenen Beantwortungen des Fragebogens sollen demnächst veröffentlicht werden. J .
Gegenwärtig ist man im Ministeri um mit Ausarbei⸗ tung einer zusammenfassenden Darstellung der Ergeb⸗ nisse der ÜUntersuchung beschäftigt, welche bereits so weit vorgeschritten ist, daß die Veröffentlichung derselben gleich— zeitig mit derjenigen der Beantwortung der Fragebogen durch die Kreis-Untersuchungskommissionen erfolgen kann.
Desterreich Ungarn. Wien, 4. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses legte der Finanz-Minister den Staatsvoranschlag für das Jahr 1835 vor. Das Gesammterforderniß des kommenden Jahres wird in demselben mit 519 893 166 Fl., die Bedeckung mit 504 816 961 Fl. nachgewiesen, wonach sich ein Abgang von 15 076 205 Fl. ergiebt. Nach allgemeinen Ausführungen über den Etat ging der Minister auf die bei den einzelnen Etats vorgenommenen Aenderungen über und bemerkte diesfalls be⸗ züglich des Erfordernisses: Das Gesammterforderniß erscheint mit 519 893 66 Fl. gegenüber jenem des Jahres 1884 von 514 919 373 Fl. um 4973 793 Fl. höher veran⸗ schlagt. Von dem Gesammterforderniß von 519 893 166 Fl. entfallen auf das Ordinarium 471 062713 Fl. und auf das Extraordinarium 48 830453 Fl. An dieser Stelle dürfte nicht unerwähnt bleiben, daß unter dem. Ordi⸗ narium wie in früheren Jahren auch die auf die dies⸗ seitigen Länder entfallende Quote von dem durch den Delegationsbeschluß J. bewilligten außerordentlichen Er⸗ fordernisse des gemeinsamen Staatshaushalts im Betrage
von 4803673 Fl. begriffen ist, während im ungarischen Staatsbudget, dessen Aufbau allerdings von dem hierseitigen ganz verschieden ist, der korrespondirende Betrag als ein außer⸗ ordentliches Erforderniß nachgewiesen wird. Das ordentliche Erforderniß ist im Vergleich mit dem Jahre 1884 um 30 480 763 Fl. höher, das außerordentliche dagegen um 25 506 960 Fl. geringer veranschlagt, wonach sich im Ganzen die vor⸗ erwähnte Differenz von 4979 793 Fl. ergiebt, Die Zunahme des ordentlichen Erfordernisses entfällt in erster Linie auf das Hin⸗ zutreten des Brutto⸗Erfordernisses der Kronprinz⸗Rudolf⸗ Babn, der Franz⸗-Josef⸗BHahn und der Pilsen⸗Priesener Bahn mit 23 189 0600 FI. Die Mehrerfordernisse der übrigen im Staatsbetriebe stehenden Eisenbahnen mit 2 325 000 Fl., sowie die der verschiedenen Staatseinnahmezweige mit 3 319 900 Fl. sind durch erhöhte Einnahmen weitaus aufgewogen. Auch ist die Nachzahlung an den gemeinsamen Staatshaushalts- Etat aus Anlaß der Genehmigung der Schlußrechnung für das Jahr 1882 gegenüber jener für das Jahr 18851 um 1 390 909 Fl. höher Die Schwankungen bei den übrigen Etats sind minder belangreich. — Bei den Einnahmen aus der Verzehrungssteuer ist ein Mehr von 3 937 000 Fl. veranschlagt, davon aus der Besteuerung der Branntwein- und Preßhefeerzeugung 2 Mil⸗ lionen, bei der Biersteuer 812 000 Fl., bei dem Bruttoertrage der Zuckersteuer 403 000 Fl., bei der Mineralölsteuer 236 000 Fl. Ferner konnten höher veranschlagt werden die Einnahmen des Salzgefälles um 302 000 Fl., des Tabackmonopols um 2742000 Fl. Es sind ferner 21 076 968 Fl. Mehreinnahmen aus dem Eisenbahnbetrieb präliminirt, und zwar kommt hierfür die Ein— beziehung der in den Staatsbetrieb übergegangenen Bahnen, der Kaiser-Franz⸗Joseph, der Kronprinz-Rudolf und der Pilsen-Priesener Bahn in Betracht. — Am Schluß seiner Ausführungen gab der Finanz⸗Minister der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck: es werde ihm mit Hülfe des Hauses in der neuen Legislaturperiode gelingen, das von der Re⸗ gierung beharrlich angestrebte Ziel, die Grundlagen des Staatshaushalts in dauernder Weise zu erweitern und zu befestigen, bestimmt zu erreichen.
— Die „Wiener Abendpost“ veröffentlicht den Steuer⸗ ausweis auf die Zeit vom 1. Januar bis 30. September e. Danach beziffert sich der Gesammt-Reinertrag der direkten Steuern auf 70 8380763 Fl., um 1282597 Fl. höher als im Vorjahre, der Gesammt-Reinertrag der in⸗ direkten Steuern auf 132 289 551 Fl., um 5 405 767 Fl. höher als im Vorjahre und der Reinertrag sämmtlicher Steuern auf 203 1230 314 Fl., um 6688 364 Fl. höher als im Vorjahr. An der oben angegebenen Mehreinnahme an direkten Steuern partizipiren die Grundsteuer mit 644 772 Fl. theils in Folge höherer Vorschreibung auf Grund des Gesetzes vom 7. Juli 1881, theils weil die Zahlungs⸗ aufträge früher zugestellt werden konnten, als dies im vorigen Jahre möglich war, ferner die Gebäudesteuer mit 617 388 Fl., meist in Folge der Steigerung des Miethzinses und des Zu⸗ wachses an neuen Stuerobjelten, und die Erwerbsteuer mit 271497 Fl. in Folge der Vermehrung der Gewerbe und Be⸗ schäftigungen. Bei der Einkommensteuer ergiebt sich, ungeachtet der um 377 809 Fl. günstigeren Bruttoeinnahme, ein Netto⸗ Minderertrag von 320 675 Fl., weil sich die Ausgaben in Folge der Durchführungen bezüglich der Steuer von mehreren großen Unternehmungen in diesem Jahre höher als im vorigen Jahre herausstellten. Von den indireften Abgaben ergab, unter Berücksichtigung der Gefällsrückgaben und der Verzehrungssteuer⸗Restitutionen, die Branntweinsteuer einen Mehrertrag von 523 485 Fl, die Biersteuer einen Mehrertrag von 792323 Fl. Weitere Mehrerträge lieferten die Petroleumsteuer mit 219210 Fl., der Tabackverschleiß mit 2778 794 Fi, der Stempel mit 138 577 Fl., die Gebühren mit 2030006 Fl., das Lotto mit 1 906 556 Fl., die Mauthen mit 60 335 Fl. Im Salzwver⸗ schleiß ergab sich ein Minderertrag von 337 677 Fl., weil sowohl Kochsalz zu allgemeinen Preisen, wie auch Salz für das Aus⸗ land in den ersten Monaten etwas weniger verkauft wurde; der Absatz von Kochfalz hat sich indeß in den letzten Monaten ge⸗ hoben und läßt am Schlusse des Jahres die Erreichung des⸗— selben Ergebnisses wie im Vorjahre erwarten. Der Minderertrag in der Tabackproduktion von 2108 157 Fl. wird aufgewogen durch den. Mehrertrag des Tabackverschleisses von 2878 794 Fl., was sonach eine Mehreinnabme von 770 637 Fl. ergiebt. Die Einnahmen aus der Zuckersteuer betrugen 11 350 31 Fl., die Ausgaben dafür (exkl. Steuerrestitutionen) 2266 158 Fl., ergaben somit einen Ueberschuß von 9084778 Fl. Die Zolleinnahmen endlich ergaben einen reinen Mehrtrag von 4964 293 Fl.
Pest, 4. Dezember. (W. T. B) Im Unterhause be⸗ gründete Helfy die Interpellation über die Erhöhung des französischen Getreide zolles, welche gerade jetzt, wo die Landwirthschast mit Kalamitäten kämpft, um so niederschlagender wirken würde; er hoffe, daß die Regierung Vorstellungen erhehen würde, die vielleicht nicht unbeachtet bleiben würden; im anderen Falle dürfte man aber vor keinem Abwehrmittel zurückschrecken.
— 5. Dezember. (W. T. B.) Im Abgeordneten⸗ hause wurde das Stagatsbudget für 1885 mit über⸗ wiegender Majorität auf Basis der Spezialdebatte ange⸗ nommen. Die gemäßigte Opposition stimmte mit der Re⸗ gierungspartei.
Schwelz. Bern, 5. Dezember. (W. T. B.) Die ver einigte Bundesversammlung wählte heute die bis herigen Mitglieder des Bundesraths wieder. Zum Präsidenten für das Jahr 1885 wurde Schenk (radikal), zum Vize-Präsidenten Deucher Fradikal), zum Präsi⸗ denten des Bundesgerichts Olgiati (radikal), zum Vize⸗Präsi⸗ denten Kopp (kons.) gewählt.
Niederlande. Luxemburg, 1. Dezember. (Lurxb. Ztg.) Die Budgetvorlage für das Jahr 1885 zeigt einen Ueberschuß von 1 700 000 Fr. aus früheren Jahren. In⸗ dessen schließt die Rechnung für 1884, der Aufstellung des General-Direktors der Finanzen zufolge, mit einem muth⸗ maßlichen Ausgabe Ueberschuß von 214 000 Fr. ab; und der Budgetentwurf für 1885 sieht für 600 000 Fr. Ausgaben mehr vor, als die gewöhnlichen Einnahmen betragen.
Belgien. Brüssel, 5. Dezember. (W. T. B.) Der Krieg s-Minister hat heute in der Repräsentanten⸗ kammer die Zurücknahme der die Armeereserve be— treffenden Vorlage angekündigt
Großbritannien und Irland. London, 4. Dezember. (Allg. Corr.) Die Königin begab sich heute Morgen in Begleitung der Prinzessin Beatrice von Windsor Castle nach Claremont, um Zeuge der Taufe des jungen Herzogs von Albany zu sein.
In der Pfarrkirche zu Esher bei Claremont wurde gestern von der Herzogin von Albany eine lebensgroße Marmor büste ihres verstorbenen Gemahls, des Prinzen Leopold von Großbritannien, enthüllt. Die Kosten des Denkmals, welches mit einer entsprechenden Inschrift versehen ist, wurden größtentheils von der Einwohnerschaft von Clare⸗ mont getragen. .
Der Marquis Tseng konferirte gestern mit Lord Granville im Auswärtigen Amte. Dem Vernehmen nach sind Unterhandlungen für eine friedliche Beilegung des französisch-chinesischen Konflikts im Gange.
Lord Randolph Churchill, der Führer der sogenann⸗ ten vierten Partei im Unterhause, trat gestern an Bord des Dampfers „Rohilla“ eine Reise nach Indien an.
— 5. Dezember. (W. T. B.) Das Oberhaus hat in 3. Lesung ohne Abstimmung die Reformbill ange⸗ nommen.
Frankreich. Paris, 4. Dezember. (Fr. Corr.) Die „Républigue frangaise“ veröffentlicht folgende Note über den Ministerrath, welcher gestern Abend um 9 Uhr im Elyseepalast unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik stattfand: Auf die Vorstellungen des Präsidenten der Repu⸗ blik und aller seiner Kollegen des Kabinets gab Hr. Wal— deck⸗Rousseau das Vorhaben, seinen Rücktritt zu nehmen, auf. Es wurde beschlossen, den Gesetzentwurf (Wahl⸗ reform des Senats) dem Oberhause zu übermitteln. Die Regierung wird die Wahl durch das allgemeine Stimmrecht nicht befürworten, wohl aber auf die Annahme des von dem Kammerausschusse vorgeschlagenen Systems sowohl hinsichtlich der unabsetzbaren Senatoren als der Senatoren der Departe⸗ ments dringen. Der Conseils⸗Präsident und der Minister des Innern werden heute Vormittag im Ausschuß erscheinen, um ihm die Beschlüsse der Regierung mitzutheilen. .
Andererseits liest man im „Paris“: „Der Minister⸗ Präsident begab sich heute früh in den Aus schuß für die Wahlreform des Senats. Hr. Jules Ferry theilte der Kommission mit, daß die Regierung beschlossen habe, das Gesetz, so wie es von der Kammer votirt werde, vor den Senat zu bringen. Er er ird natürlich nicht das Amendement Floquet vertheidigen und seine Anstrengungen darauf be⸗ schränken, den von der Kommission vorbereiteten und von der Majorität genehmigten Dispositionen zur Annahme zu verhelfen. Man wird die Berathung in der Kammer be— schleunigen, um den Senat sofort mit dem von derselben vo— tirten Projekte beschäftigen zu können. Im Uebrigen ist das Einvernehmen zwischen den beiden Kammern sicher, wenn die Versammlung des Luxembourg gleichzeitig die Amendements der Herren Floquet und Bernard Lavergne und das des Se⸗ nators Lenoöl verwirst. Im Großen und Ganzen ist die Eventualität einer Massendemijssion des Cabinets oder auch nur der Rücktritt eines seiner Mitglieder endgültig beseitigt.“
— IH. Dezember, (W. T. B. Der Senat beschloß heute, die Senatswahlreform⸗Vorlage morgen zu be⸗ rathen, und nahm mit 1il1 gegen 103 Stimmen den Antrag Demöle's an, die Wahl lebenslänglicher Senatoren bis nach Erledigung der Wahlreform⸗Vorlage zu vertagen.
Die Kammer der Deputirten setzte heute die Budgetberathung fott. .
Der Munizipalrath von Paris hat sich heute mit 50 gegen 23 Stimmen zu Gunsten des Marsfeldes für die internationale Ausstellung im Jahre 1889 aus—
esprochen.
fp 3 der spanisch-französischen Grenze sind nun⸗ mehr alle Quarantäne⸗-Maßregeln aufgehoben worden.
Italien. Rom, 5. Dezember. (W. T. B.) In der betreffenden Kommission der Deputirtenkammer wurde heute bei der Berathung über die Verbesserung des Hafens von Assah die Kolonialpolitik besprochen und der Vorsitzende der Kommission beauftragt, die Regierung wegen ihres Programms in Bezug auf das Rothe Meer zu interpelliren.
Türkei. Konstantinopel, 2. Dezember. (Allg. Corr.) In Folge des Widerstandes der Albanesen in Pris⸗ rend hat die Pforte beschlossen, von der beabsichtigten Au f⸗ erlegung der neuen Steuer abzu stehen. Dieser Schritt hat die Aufregung beschwichtigt. — An die Pro⸗ vinzialbehörden ist ein Rundschreiben gerichtet wor⸗ den, welches dieselben instruirt, strenge Wachsamkeit zur Verhinderung des Sklavenhandels zu üben.
Amerika. Washington, 3. Dezember. (Allg. Corr) Im Senat wurde heute eine Vorlage eingebracht, welche die Einstellung der Prägung von Silberdo lars verfügt. Das Kriegsamt verlangt vom Kon⸗ greß einen Kredit für die Verbesserung der Küsten⸗ vertheidigungsmittel; das Marine-Departement beansprucht eine sehr bedeutend erhöhte Geldbewilligung zum Bau neuer Schiffe; während das Post amt in seinen Einnahmen (die 43 000 9090 Doll. betragen) ein Defizit von 5 000 000 Doll. konstatirt. Dieses Defizit ist freilich geringer, als erwartet worden, da das Inlandporto von 3 auf 2 Eis. herabgesetzt wurde. — Die Schuld der Vereinigten Staaten hat sich während des Monats November in Folge großer Pensionszahlungen um 747 124 Doll. vermehrt.
New-Hork, 3. Dezember. (J. E) Die Wahl-⸗ kollegien der verschiedenen Staaten haben ihre Stimmen für den Präsidenten in Uebereinstimmung mit den Resultaten der in den verschiedenen Staaten am 4. November abgehaltenen Wahlen abgegeben.
Süd⸗ Amerika. Argentinien. Buenos-Ayres, 4. Dezember. (W. T. B.) Im Monat November d. J. sind 41 überseeisch kommende Schiffe in den hiesigen Hafen eingelaufen. Die Zahl der Einwanderer belief sich auf 2812. Die Zolleinnahmen betrugen für Buenos⸗Ayres 1ẽx770 000 Piaster und sür Rosario 330 900 Piaster.
Afrika. Egypten. Don gol a, 3. Dezember. (Allg. Corr.) Das Staffordshire⸗Regiment wird in der nächsten Woche auf dem Wege nach Ambhukol hier durchmarschiren, und das Kameel-Corps wird das westliche Ufer des Nils wählen und dasselbe begleiten. Seit der Ankunst der britischen Truppen hierselbst haben unter denselben 7 Todes fälle stattgefunden, und zwar zwei an den Blattern und fünf aus verschiedenen anderen Ursachen.
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