1884 / 288 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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folglich muß es auch den bei den freien Hülfskassen versicherten Ar⸗ beiter dahin sicher stellen, daß er, wenn er krank wird, die Unter⸗ stützung wirklich bekommt und nicht aus Gründen, welche das Gesetz nicht anerkennt, ausgeschlossen wird. Es sind in dieser Beziehung die wun⸗ derlichsten Sachen vorgekommen. Es sind z. B. Statuten eingereicht wor⸗ den, in denen es heißt: Krankengeld wird nicht bezahlt, wenn ein Mit⸗ alied geisteskrank wird. Wo sich eine solche Vorschrift in den Statuten vor- findet, ist die Bebörde vollständig im Recht, wenn sie sagt, es ist unzulässig einen Geistes kranken von der Unterstützung auszuschließen, er ist doch auch krank. Wo eine solche Bestimmung getzoffen ist, gewährt eben die Kasse nicht das, was das Krankenversicherungsgesetz verlangt.

Nun habe ich eine allgemeine Bemerkung an alle diese Gravamina, die der Herr Antragsteller vorgebracht hat, zu knüpfen. Was kann es nützen, wenn man hier im Reichftag eine Anzahl von Entschei⸗ dungen der Bebörden vorbringt, mit denen man nicht zufrieden ist, wenn man weder Beweise dafür hat, noch sagen kann, wir haben den Instanzenzug erschöpft und die Regierung ist gehalten uns Rede und Antwort zu stehen. warum sie nicht ein— geschritten ist gegen solche Entscheidnngen, welche den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen. Nun konstatire ich hier, daß bei dem Herrn Reichskanzler, und ich konstatire für Preußen, daß bei dem Herrn Handels ⸗Minister über die Ausführung des Kranken kassengesetzes bis jetzt auch noch nicht eine einzige derjenigen Beschwerden vorgebracht ist, welche der Herr Vorredner hier vorgebracht hat.

Nun frage ich, was soll das nützen? Ich weiß nicht was der Rath von Leipzig für eine Stellung gegenüber dem Krankenversiche⸗ rungsgesetz einnimmt, das weiß ich aber genau, daß, wenn der Herr Antragsteller sich an den Herrn Reichskanzler gewandt hätte und der Herr Reichskanzler zu der Ueberzeugung gelangt wäre, daß die König⸗ lich sächsische Regierung sich bei Aue führung des Krankenkassengesetzes nicht in Uebereinstimmung mit den Bestimmungen desselben gehalten habe, derselbe seine Bemühung interponirt haben würde, um sicher⸗ zustellen, daß die Krankenversicherung so ausgeführt werde, wie es das Gesetz will. Ebenso bin ich in der Lage den mit großer Heiterkeit aufgenommenen Fall der Nöthigung zur Verwendung von Stempel—⸗ papier in Elsaß⸗Lothringen zur Aufzeichnung des Krankenkassenstatuts zu beleuchten. Ich weiß nicht wie der Fall liegt, aber das eine ist klar, daß, wenn nach der elsaß⸗lothringischen Gesetzgebung die Vor— schrift besteht, daß die Krankenkassenstatuten auf Stempelpapier geschrieben werden müssen, dann werden sich die Herren nicht ent⸗ halten können auch das Stempelpapier zu diesem Zweck zu ver— wenden. In diesem Falle würde allerdings auch der Herr Reichs— kanzler nicht in der Lage sein den Beschwerden gerecht zu werden, er würde sie vielmehr für ungerechtfertigt halten müssen.

Ich kehre zu dem Eingange meines Vortrages zurück. Es besteht, wie gesagt. volle Sicherheit, daß in diesem Momente sämmtliche vom Krankenkassengesetz erfaßten Kreise auch der Fürsorge des Kranken— kassengesetzes theilhaftig werden, und wenn aus Connivenz gegen die freien Hülfskassen, die bisher nicht im Stande gewesen sind, ihre Statuten zu revidiren eine Connivenz, zu der ich für meine Person sehr gern bereit bin etwas geschehen soll, so kann es lediglich das sein, daß man die Mitglieder solcher Kassen von den lästigen Vorschriften befreit, die sie nöthigen, auf zuharren bis zum Abschluß des Rechnungs⸗— jahres, und die sie nur berechtigen zum Austritt nach vorheriger drei⸗ monatlicher Kündigung. Darüber läßt sich reden; es läßt sich um so eher darüber reden, wenn Sie die Befugniß auf die Mitglieder solcher Hülfskassen beschränken, die ihre Statuten rechtzeitig zur Revi⸗ dirung eingereicht haben, und, wenn sie diese Berechtigung an eine bestimmte, nicht zu weit gegriffene Zeit knüpfen. Dann glaube ich, daß der Bundesrath seine Zustimmung geben wird.

Unter allen Umständen bin ich mit dem Hrn. Abg. Lipke der Meinung, daß wir im Plenum diese Sache nicht erledigen können; sie ist zu wichtig, sie muß sorgfältig erwogen werden, und ich kann daher nur bitten, daß Sie den vorliegenden Antrag an eine Kom— mission verweisen.

Demnächst ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ tigte Minister von Nostitz⸗Wallwitz das Wort:

Der Hr. Abg. Grillenberger hat speztell gegen die sächsischen Behörden und namentlich gegen den Stadtrath von Leipzig hier öffentlich die Beschuldigung erhoben, daß dieselben die Erledigung der an sie gebrachten Statuten der eingeschriebenen Hülfskassen absicht⸗ lich verzögert und Erschwernisse aller Art in den Weg gelegt haben. Zur Illustration dieser Beschwerden möchte ich doch hier Einiges entgegnen. Der Hr. Abg. Grillenberger hat selbst ange⸗ führt, daß die Mitglieder der eingeschriebenen Hülfskassen sich erst sehr spät entschlossen haben, ihre Statuten einer Umänderung zu unterziehen und deshalb Anträge an die Behörden zu stellen. Nun, meine Herren, liegt es doch in der Natur der Dinge, daß die Ab— änderung derartiger Statuten bei den an sich sehr schwierigen Be— stimmungen des Krankenkassengesetzes von den Behörden nicht leicht genommen werden kann. Ich erlaube mir, Ihnen auf Grund einer statistischen Aufzeichnung vorzulegen, welche Masse von Arbeit speziell in dem Regierungsbezirk Leivzig, haupt sächlich aber in der Stadt Leipzig in den letzten Monaten und Wochen vor dem ersten Dezember an die Behörden herangetreten ist. Nach einer mir vorliegenden amtlichen Noriz sind allein im Re— gierungsbezirk Leipzig genehmigt worden die Statuten von 47 Orts krankenkassen, von 92 Betriebskrankenkassen, von 44 Vereinigungen zur gemeinsamen Krankenversicherung, in sechs Ortschaften besondere Regulative für die daselbst einzurichtende beson— dere Gemeinde⸗Krankenversicherung, ferner von 46 eingeschriebenen Hülfskassen und 15 als eingetragene Genossenschaften konstituirte Kassen. Es handelt sich also hier um die Genehmigung von beinahe 300 Statuten. Daß eine derartige Arbeit nicht im Umsehen erledigt werden kann, liegt auf der Hand, so reichlich sind die sächsischen Be—⸗ hörden mit Arbeitskräften nicht besetzt, daß sie im Stande wären, eine derartige Arbeit in so kurzer Zeit zu erledigen.

Auf die einzelnen Beschwerden, welche der Hr. Abg. Grillenberger in Bezug auf die Auffassung der sächsischen Behörden vorgebracht, bin ich ebensowenig in der Lage einzugehen, wie der Hr. Staats— sekretär des Reichsamts des Innern. Biese Beschwerden sind im Instanzenwege zu erledigen. Es ist nicht meines Ortes, hier mich darüber zu äußern.

Der Hr. Abg. Grillenberger hat aber noch eines Vorgangs er— wähnt, wonach auf eine mündlich angebrachte Beschwerde der König lich sächsische Staats⸗Minister des Innern dem Beschwerdeführer einfach erwidert haben soll, es handele sich ja nur um sozialdemokratische Kassen. Mir ist über diesen Vorgang begreiflicherweise nichts bekannt; indessen kenne ich den Herrn Staats,Minister des Innern doch zu gut, um annehmen zu können, daß er eine ihm vorgetragene Be— schwerde lediglich aus einem derartigen Grunde zurückgewiesen haben sollte, Ich vermuthe, daß der Beschwerdeführer beschieden worden ift, die Beschwerde sei im Instanzenzuge zu verfolgen und dann erst werde das Ministerium in der Lage sein, darüber zu befinden. So⸗ viel mir bekannt, sind bisher an das Königlich sächsische Ministerium des Innern ebenso wenig wie an den Herin Reichskanzler über die n, . des Krankenkassengesetzes Beschwerden zur Entscheidung gelangt.

Der Abg. Struckmann erklärte, es entspreche der Gerech— tigkeit, wenn man nicht erst weitläufig untersuche, wen bie Schuld daran treffen möge, daß bei der Ausführung des Gesetzes nicht überall mit der nöthigen Raschheit verfahren sei, sondern wenn man lieber allen wirklich begründeten Wünschen entgegenkomme. Daß manche freie Kassen noch nicht reorganisirt seien, werde weit häufiger an den Ver— hältnissen, als an dem bösen. Willen der Behörden oder der Kassenvorstände gelegen haben. Jedenfalls aber be⸗ stehe für die Mitglieder solcher Kassen die Härte, daß sie nun jetzt doppelt Beiträge an diese Kassen und an die Ortskranken— kassen zahlen müßten, und daß sie, auch wenn inzwischen ihre freie Hülfskasse organisirt werde, doch bis Ende 1885 in der

desraths,

Ortskrankenkasse bleiben müßten. Der beste Ausweg sei der, daß man diesen Mitgliedern erlaube, nicht erst nach Ablauf des Rechnungsjahres, sondern vielleicht innerhalb 14 Tagen nach Regelung der Statuten in ihre ursprünglichen Kassen wieder zurückzutreten. Wollte man indessen die hier vorge⸗ schlagenen Eileichterungen, mit denen ja der Minister von Boetticher wesentlich einverstanden sei, auch auf diejenigen freien Kassen ausdehnen, die erst nach dem 1. Dezember dieses Jahres entstanden seien, oder auf diejenigen Arbeiter, die eist nach dem 1. Dezember d. J. in eine freie Hülfskasse ein⸗ treten seien, so würde das wieder Ungleichheiten herbeiführen und dem Sinn des. Krankenkassengesetzes nicht entsprechen. Der Antrag Grillenberger sei auch für ihn unannehmhar; haupt— sächlich deshalb, weil der Antrag gerate diejenigen Kassen, deren Vorständen es nicht gelungen sei, sie rechtzeitig zu reorganisiren, vor den übrigen bevorzugt. Eine Verweisung der vorliegen— den Anträge an eine Kommission halte er für nothwendig.

Der Abg. Freiherr von Maltzahn-Gültz bemerkte, auch seine Partei glaube, daß es nöthig sei, für diejenigen Hülfs—⸗ kassen, deren Statuten der Verwaltungsbehörde zur Anpassung an das Krankenversicherungsgesetz bereits vorlägen, eine Uebergangszeit zu schaffen. Aber dem Antrage Grillenberger könne seine Partei nicht zustimmen. Da die ganze Frage besser in einer Kommission werde erledigt werden können, so schlage er vor, den Antrag an eine Kommission von 14 Mit— gliedern zu verweisen.

Der Abg. Kayser erklärte, wenn sich die Herren um die Arbeiter bekümmern würden, würden sie die Nothwendigkeit einer Revision des Gesetzes erkannt haben. Seiner Partei gegenüber brauche der Minister die Versorgung der Arbeiter nicht hervorzuheben, die Sozialdemokraten wollten ihre rich— tige Versorgung. Mit den Ortskassen werde man mit der Zeit sein blaues Wunder erleben. Die Statutenerfüllung werde vielfach unmöglich sein. Das Geld der freien Kassen sei von den Arbeitern aufgebracht, es müsse auch zu ihren Gunsten verwandt werden. Die Thatsachen, die vom Abg. Grillenberger erwähnt seien, seien von dem Minister mit keinem Worte erwähnt. Je tiefer herunter bei den Behörden, desto unfreundlicher werde es. Er könnte zum Belege eine Reihe von Bürgermeistern nennen, von denen die meisten die viele Arbeit, welche die Revision der Statuten mache, scheuten. Eine Ablehnung sei erfolgt, weil im Statut die Bestimmung gestanden habe: Der Vorstand könne durch Akklamation gewählt werden. Arbeiter könnten sich im Gesetze nicht zurecht finden. Er hoffe, daß die Kommission im Laufe ihrer Berathung sich seinem Antrage nähern werde. Der Reichskanzler habe immer so sehr hervorgehoben, daß die Linke hier den Reichsgedanken zerstören wolle. Er könnte wohl ein Mittel angeben, die Arbeiter mit dem Reichs— interesse zu verknüpfen, und das sei einfach, daß man ihren berechtigten Wünschen und Beschwerden Gehör gebe. Nun seien aber von Polizeibehörden eine Unmasse von Ueber— griffen gegen die freien Kassen vorgekommen, und die zahllosen von den Arbeitern dagegen erhobenen Beschwerden hätten gar keine Berücksichtigung gefunden. Redner nahm in seinen ferneren Ausführungen namentlich auf angebliche Ueber⸗ griffe der Behörden in Dresden Bezug und empfahl schließlich nochmals seinen Antrag zur Annahme.

Der Abg. Dr. Tröndlin (Leipzig) bestritt die Berechtigung der gegen die Leipziger Behörden vom Abg. Grillenberger er— hobenen Vorwürfe und führte ferner aus, daß gerade die geringe Betheiligung, welche sich speziell in Leipzig an den freien Hilfekassen kundgegeben habe, durchaus nicht als Argu— ment für die Ausführungen der Redner von der Linken gelten könͤnne. Die Prüfung der Statuten Seitens der Kreishaupt— mannschaft in Leipzig sei eine beschleunigte gewesen und er (Redner) habe sich für eine schnelle Prüfung mit Erfolg wie⸗ derholt bemüht. Den Uebelständen, welche sich noch heraus— stellen würden, könne am Besten in der vom Abg. Struck— mann vorgeschlagenen Weise begegnet werden.

Hierauf nahm der Staats-Minister von Boetticher das Wort:

Der Herr Vorredner hat sich auf eine Aeußerung des Hrn. Abg. Grillenberger bezogen, die ich in meiner früheren Ausführung nicht besonders erwähnt habe, weil mir der Gegenstand nicht wichtig genug erschien. Ich entnehme aber aus den Ausführungen des Herrn Vor— redners, daß er sich in einer Differenz mit der Auffassung des Hrn. Äbg, Grillenberger insofern befindet, als Hr. Abg Grillenberger die Vermuthung ausgesprochen hat, daß der Rath in Leipzig erst auf eine direkte Intervention von hier aus die Statuten der freien Hülfskasse be stätigt habe, während der Herr Vorredner dies bezweifelt. Ich kann, um diese Thatsache richtig zu stellen, nur sagen, daß von hier aus eine Einwirkung auf den Rath in Leipzig gar nicht stattgefunden hat, und daß ich auch nicht gesagt habe, daß ich eine solche Ein— wirkung ex officio eintreten lassen werde, sondern daß ich den bei mir erschienenen Arbeitern nur gesagt habe, wenn sie in dieser Beziehung Wünsche hätten, so möchten sie diesel ben aussprechen und ich würde prüfen, ob es möglich sei, von Seiten der Reichsregierung auf eine Beschleunigung des Verfahrens der Landesbehörden hinzuwirken. Ich hatte aber in dem Moment noch keine Veranlassung und auch noch keine Unterlage für die Kommunikation mit der Königlich sächsischen Regierung, wie der Hr. Abg. Grillenberger in seiner Ausführung vorausgesetzt hat.

Im AUebrigen, meine. Herren, waß die einzelnen Grava— mina anbelangt, so kann ich wirklich nur empfehlen, nicht soviel davon in die Reichstagediskussion zu bringen, und mehr sich darauf einzulassen, daß man die geordneten Behörden anruft, wenn man glaubt, Gründe zu einer Beschwerde zu haben. Es kann nichts helfen, es ist auch für uns absolut unmöglich davon, zu dis— pensiren; der geordnete Instanzenzug er mag lange oder kurz dauern muß innegehalten werden, wir können verfassungsmäͤßig gar nicht anders entscheiden, wir können gar nicht die dem Herrn Reichskanzler nach Artikel 7 der Verfassung zugestandene Aufsicht über die Ausführung der Reichsgesetze üben, wenn nicht Thatsachen beigebracht werden, aus denen die Begründung der Klagen folgt. Meine Herren! Sie kommen viel weiter mit dem Weg, den ich mir erlaubt habe anzudeuten. Und Sie werden in Ihrem eigenen In— teresse handeln, wenn Sie dem guten Rath folgen, den ich Ihnen ge⸗ geben habe.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Im Schlußwort bemerkte der Abg. Kayser, daß man von Seiten der Hülfskassen sich an den Leipziger Rath mit der Bitte gewendet habe, die Feststellung des ortsüblichen Tage⸗ lohn mitzutheilen, jedoch sei eine Auskunft nicht erfolgt. In Folge dessen seien die Hülfskassen gehindert worden, in ihren Statuten die Höhe ihrer Beiträge und ihres Krankengeldes festzustellen.

Der Antrag Grillenherger wurde hierauf mit großer Majorität an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.

Es folgte die Berathung der Verordnung des Bun⸗ betreffend die Aufnahme der Fa— briken, in welchen Röhren aus Blech durch Vernieten hergestellt werden, sowie der Anlagen zur Erbauung eiserner

Schiffe, zur Herstellung eiserner Brücken oder sonstiger eiserner

Baukonstruktionen in das Verzeichniß der genehmigungsyflih⸗ tigen Anlagen.

Der Abg. Hartwig bat auch, einen anderen Gewerle⸗ zweig, welcher die Nachbarschaft durch seinen lärmenden BVe⸗ trieb störe, genehmigungspflichtig zu machen, nämlich die Goldschlagerei.

Die Verordnung wurde genehmigt.

. . wurde die Etatsberathung pro 1885/86 fort⸗ gesetzt.

In Kap. 14 des Militär Etats (Kriegs Ministerium sst für den General-Stabsarzt der Armee, als Chef der Militär⸗Medizinal-Abtheilung im Kriegs⸗Ministerium, eine Zulage von go0 (66 eingestellt und diese Forderung in den Erläuterungen damit motivirt, daß durch die Erhöhung die Gleichstellung der drei Abtheilungschefs auch äußerlich durch⸗ geführt werden soll.

Der Ahg. Meibauer beantragte die vorläufige Absetzun dieser Erhöhung, da der General-Stabsarzt der Armee schon ohnehin sehr gut besoldet sei, auch ein dringendes dienstliches Interesse für die Erhöhung nicht vorliege. Der General⸗Stabtarjt erhalte auch schon als Chef der militärärztlichen Bildungsanstal⸗ ten eine pensionsfähige Zulage von 1500 S6 Die Erhöhung der Gehälter der beiden Ober-Stabsärzte um je 600 S könne übrigens nur vorbehaltlich der bezüglichen Beschlüsse der Budgetkommission zu dem ihr überwiesenen Kap. 24 des Etatz bewilligt werden, in welchem eine Erhöhung der Gehälter sür sämmtliche Ober⸗Stabsärzte vorgeschlagen sei.

Darauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats-Minister Bronsart von Schellendorff das Wori⸗

Meine Herren! Was zunächst die Frage wegen der Gehaltz⸗ kompetenz der Ober- Stabtärzte anbetrifft, so stimme ich dem Herrn Abgeordneten, der soeben gesprochen hat, darin vollkommen bei, daß diese Frage nicht zu trennen ist von der nachher in Kap. 24 zur Annahme ge⸗ stell ten Gehaltserhöhung. Ich glaube aber, daß wir nicht gut thun, an dieser Stelle hier, wo es sich nur um eine Konsequenz des Hauptanschlagez bei Kap. 24 handelt, die Frage zu erörtern. Da Kap. 24 in die Kommission verwiesen ist, so meine ich, daß wir diese Frage, ob eine Gehaltserhöhung für eine gewisse Zabl von Ober-Stabgärzten ein⸗ treten soll, bis zut Berathung auf Grund des Kommissionsberichtz über Kap. 24 aussetzen. Ich erkenne aber den inneren Zusammen⸗ hang an und bin allerdings der Meinung, daß hier ein Beschluß an dieser Stelle nicht gefaßt werden kann oder doch nur vorbehaltlich dez Beschlusses, den Sie über Kap. 24 in zweiter Berathung fassen werden.

Was nun die Frage der Gehaltserhöhung des Generalstabs= Arztes der Armee betrifft, so hat der Herr Abgeordnete auch ganz richtig hervorgehoben, daß das ein Beamter wäre, der durch sein Gehalt wohl an und für sich gegen Nahrungssorgen geschützt ist, und er hat außerdem hervorgehoben, daß der Generalstabs⸗Arzt 1660 für eine besondere Dienstleistung bezieht. Ja, das ist eben eine Ver— gütung für eine besondere Dienstleistunz, und kann meiner Mei⸗ nung nach bei dieser Frage, wie hoch der Generalstabe⸗Arzt der Armee als Chef der Medizinal ⸗Abtheilung zu besolden ist, nicht so erheblich ins Gewicht fallen. Wenn ich noch sage, daß der Geschäftsumfang der Militär Medizinalabtheilung in bedeutender Weise zugenommen hat, so daß schon im Kriegs-Ministerium die Frage zur Erörterung gestellt ist, ob diese Abtheilung nicht in zwei getheilt und ein Departements ⸗Chef ernannt werden solle, so wird, da wir diese Forderung zurückgestellt haben, doch wohl einiger— maßen die Nolhwendigkeit begründet, bei dem gesteigerten Ge— schäftsverkehr auch demjenigen, der diesem Amte vorsteht, ein höheres Gehalt zu gewähren. Das ist, glaube ich, ein Grundsatz, der allgemein in der Verwaltung durchgeführt wird und aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten, dieser Position gleich hier Ihre Zustimmung zu ertheilen, während ich in Bezug auf die Ober— Stabsärzte anheimstelle, die Entscheidung bis zur Berathung des Kap. 24 zu vertagen.

Der Abg. von Benda stellte anheim, die Berathung über den Titel entweder einstweilen auszusetzen, oder die Position gleichfalls an die Budgetkommission zu überweisen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er möchte die Auf— merksamkeit des Hauses auf die Art lenken, wie die der Regierung nahe stehende Presse die Verhandlungen dieses Hauses in Bezug auf Erhöhung der Beamtengehälter aus— nütze. Gestern sei hier über die Erhöhung der Gehälter für die Subalternbeamten der Reichskanzlei verhandelt. Heute Morgen schreibe die offiziöse „Nordd. Allg. Ztg.“ unter Be— rufung auf die gleichfalls offiziösen „Berl. Pol. Nachrichten“, die gestrige Verhandlung des Reichstages habe ein Schauspiel geboten, welches jedem Nationalfühlenden die Schamröthe ins Gesicht treiben müsse, und füge am Schluß hinzu, die Tausenden von Unterbeamten könnten danach ermessen, was sie von einem solchen Reichstage zu erwarten haben. (Ruf rechts: Zur Sache! Der Präsident ersuchte den Redner, nicht abzuschweifen,. Man müsse daher erwarten, daß nun auch bei der heutigen Diskussion über die Gehaltserhöhung für den General-Stahsarzt die Verhandlungen entstellt und angegriffen würden. Es sei ihm sehr wohl bekannt, daß unter den Unterbeamten viele Bedrängnisse herrschten, aber eben diese Unterbeamten seien auf alle ihre Beschwerden immer wieder auf die schlechte Finanzlage verwiesen worden, welche eine Erhöhung ihrer Gehälter nicht zulasse. Eben desbalb, weil sie selbst nicht berücksichtigt würden, halte er es um so weniger für gerechtfertigt, daß nun einzelne der höchst stehen— den Beamten herausgegriffen und in ihrem Gehalt verbessert werden sollten.

Der Abg. Frhr. zu Franckenstein beantragte Ueberweisung des Titels an die Budgetkommission.

Das Haus beschloß demgemäß.

Zu Kap. 17 Militärgeistlichkeit stellten die Abgg. Letocha und Gen. folgenden Antrag:

Der Reichstag wolle beschließen:

im Spezial⸗Etat V (Verwaltung des Reichsheeres), Kap. 17

Tit. 2 Po. 2 zu bewilligen, wie folgt:

40 Divisions⸗ und Garnisonpfarrer, und zwar:

6 mit je 3600 bis 4800 , durchschnittlich 4200 ½6½, Woh— nungsgeldzuschuß III 2 des Tarifs Servis B 8 des Tarifs,

34 Divisions- und Garnisonpfarrer mit je 2100 bis 3600 . durchschnittlich 2850 „M, Wohnungsgeldzuschuß III 2 des Tarifs Servis B 9 des Tarifs;

und danach in Titel 2 zu bewilligen die Summe von 153 350 MS und 8100 A 161 450

Der Abg. Letocha befürwortete seinen Antrag. Derselbe bezwecke die Gleichstellung der katholischen Militärgeistlichkeit mit der evangelischen in Bezug auf Gehalt und Servis. Im Gehalt liege eine Bevorzugung der evangelischen Geistlichkeit vor. Denn das Durchschnittegehalt der Militär⸗-Oberpfarrer betrage durchschnittlich 4200 S, das der übrigen Militär— geistlichkeit durchschnittlich 2500 M, deshalb beantrage er, daß von den 40 Divisions- und Garnisonspfarrern 6 mit je 3660 bis 4800 S6, durchschnittlich 4200 6, 34 mit je 2100 bis 3600 t, durchschnittlich 2850 Se dotirt würden. Er bemerke, daß diese Angelegenheit schon früher im Reichstage zur Sprache gekommen sei, auch habe man dem Kriegs⸗-Minister Mittel zur Versügung gestellt und seien dieselben auch zur Verwendung gekommen.

Sechs der katholischen Geistlichen erhielten einen Zuschuß,

wurf, in dies sogenannter

. indem sie anderen Pfarrern vorgesetzt sind und gewissermaßen auf

Harnisonegeistliche noch

lerdings in Form einer Remuneration, welche auf die Pen⸗ erde g, ube tragen werden könne. Da der Etat durch die fan ne Erhöhung nicht besonders belastet werde, bitte er

seinen Antrag sofort anzunehmen. Demnächst nahm der Staats-Minister Bronsart von

Schellendorff das Wort: . . . Meine Herren! Ich glaube daß die Militärverwaltung der Vor— ; em Falle der Paritat zuwider gehandelt zu haben, , Abgeordnete hat bei der evangelischen Geistlichkeit von a. Oberpfarrern gesprochen. Meine Herren, ich glaube, * ist doch nicht richtig, diese Personen als „sogenannte ber arrer zu bezeichnen, indem sie wirkliche Oberpfarrer sind,

Febiete der evangelischen Militärgeistlichkeit in großen Bezirken n fr. eines Superintendenten ausüben; insofern haben diese ef gen neben ihren Funktionen als Divisions⸗ beziehungweise gen besondere . ö. g ,. „it! meine Kenntniß reicht, im Gebiet des katholischen He rk e fte sich kein Platz finden würde. Ich stelle nbeim, mich, darüber zu belehren; ich glaube, aber . wenn diesen Geistlichen, die jetzt also gewissermaßen als Nlüitar⸗Oberpfarrer fungiren sollten, dieses Amt und gewisse Funk- fionen beigelegt werden sollten, daß das vorherige Verhandlungen mit der katholischen Kirchen behörde bedingen müßte. . Nun haben wir in Anerkennung, daß in Folge der verschiedenen Organisation der Kirchensvsteme für die tatholische Militãrgeistlichkeit in Aufrücken in das Gehalt der Militär ⸗Oberpfarrer nicht möglich ist, bei einer früheren Erhöhung des Titel 4, wenn ich nicht irre die Mittel erbeten und auch gefunden, um den ältesten katholiscen Mili— särgeistlichen eine Zulage zu geben, welche etwa, der Differenz des Durchschnittseinkommens zwischen den evangelischen Militär-⸗Oher= pfarrern und der geringer gestellten Kategorie entspricht. Wir haben nach dem Verhältniß auch sechsen dieses Benefizium jugewendet; davon hat einer die Zulage von 900 t nach⸗ ke bekommen, drei eine solche von 600 6, zwei von 300 Ich habe bei der Zusammenrechnung geseben, daß insofern noch nicht dolle Parität hergestellt ist, als dadurch der Durchschnittgzuschuß sich nicht auf 60) sondern auf 550 M stellt, und hatte in Folge dessen auch in Aussicht genommen, vom 1, April nächsten Jahres ab, um darin ein vollständig klares Gewissen zu haben, noch einem der Herren, die nur mit 300 M angesetzt sind, 600 6 zu geben, so daß dann vier mit. 600 M½ς, bedacht wären; dann würde die Durchschnittszulage von 600 (M erreicht werden.

Nun ist Seitens des Herrn Abgeordneten hervorgehoben, daß dies eine Remuneration ist, und daß also, akgesehen von dem Wohnunags⸗ geldzuschuß, den Herren das Einkommen bezüglich einer etwaigen Pen⸗ sionirung verkürzt ist. Ich kann auch dem gegenüber gar, nichts sagen, das ist eine absolut richtige Thatsache; ich muß dem Reichktage daher anheimstellen, ob er dem Antrag des Hrn. Abg. Letocha nach dieser Richtung hin zustimmen will. ;

Auf eins muß ich bei dieser Gelegenheit aber aufmerksam machen. Wenn der Herr Abgeordnete sagt, es möchte nun de mit gewisser. maßen im Wege der Fondsausgleichung eine Absetzung bei Titel 4 erfolgen, so würde ich doch bitten, diese Absetzung nicht auf gnen höheren Betrag als 3600 6 zu bemessen, während nach seinem Vor⸗ schlage eine größere Mehrausgabe in den Gehältern statt finden müßte, Das kommt dadurch, daß er diesen sechs Pfarrern ohne Weiteres das Gehalt der höheren Kategorie giebt. (Zuruf; Durchschnitts gehalt) Ja wohl, weil sie in ein höheres Durchschnitte gehalt kommen und, wie ein einfacher kalkulatorischer Vergleich ergiebt, dadurch mehr in Anspruch genommen wird, als für die katholische Militärgeistlich keit in Summa jetzt gegeben wird. In wie weit dies acceptirt werden wird. habe ich lediglich zu unterstellen; ich möchte nur noch bemerken zur

Richtung vorgelegt hat: Was wenden wir nach Verkältniß der Zabl der evangelischen und katholischen Soldaten im Ordinarium auf für den wangelischen und katholischen Kultus? und ich will die Herren im Plenum nicht mit den Zahlen ermüden; aber ich bin bereit, jedem einzelnen der Herren, der sich dafür interessirt, nachzuweisen, daß auch nach dieser Richtung hin die Sache zu Gunsten der katho— lischen Militärgeistlichkeit steht,

Was ferner die Frage betrifft, auf wie viel katholische und cvangelische Soldaten ein Militärgeistlicher kommt, so will ich auch diefe Berechnung Ihnen hier nicht vorführen; aber ich bin bereit, jedem Einzelnen den Nachweis zu führen, daß auch bier die Sache zu Gunsten der katholischen Seelsorge geordnet ist. Ich führe das Alles nur an, da der Herr Abgeordnete von einem Mangel an Pari⸗ tät gesprochen hat, was thatsächlich wenn auch nicht direkt gus— gesprochen einen Borwurf gegen die bisherige Auffassung der Mi⸗ sitarverwaltung enthält, einen Vorwurf, der meiner Meinung nach uns nicht treffen kann .

Der 9 Rintelen , die Verweisung des An⸗ trags an die Budgetkommission.

. Abg. 6 Lieber bemerkte, der Antragsteller habe gegen die zeitige Militärverwaltung den Vorwurf absichtlicher Imparität nicht erheben wollen. Innerhalb der katholischen Militärgeistlichkeit ließen sich ganz wohl die Befugnisse der evangelischen Oberpfarrer auf die Erzpriester übertragen.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Direktor im Reichs-Schatzamt Aschenborn das Wort:

Meine Herren! Der Antrag, Besoldungsverbesserungen in den Etat aufzunehmen und Gehälter zu erhöhen, deren Au fbesserung die Regierung selbst nicht verlangt, ist jedenfalls ein ungewöhnlicher und der Praxis die ses Haufes absolut wiedersprechender. Nach meiner Auffa ssung würden Sie, wenn Sie Ihrer eigenen Praxis treu bleiben wollen, nur eine Resolution dahin fassen können, daß die Regierung aufgefordert werde, im nächsten Etat entsprechende Gehaltsverbesserungen vorzu⸗ sehen. Ich darf indessen annehmen, daß die Angelegenheit der Budget- kommisston überwiesen wird, und daß auch diese Frage dort ihre Er⸗ ledigung finden wird. In dieser Annahme darf ich von weiteren Aus⸗ ührungen absehen. . 7 . h Richter (Hagen) erklärte, wenn bei dem Titel der „Remunerationen der mit der Militãärseelsorge beauftrag⸗ ten Civilgeistlichen u. s. w.“ so viel erspart würde, als nach dem Antrag Letocha zugesetzt werden solle, dann würde Manches fur die Annahme des Antrages sprechen. Wenn nicht, dann möchte es in dem gegenwärtigen Etatsjahre und bei der gegen⸗ wärtigen Finanzlage nicht richtig sein, nur der Gleichheit wegen Mehrausgaben herbeizuführen. .

Der Abg. Pr. Windthorst bemerkte, die von dem Abg. Letocha beantragte Einrichtung empfehle sich um so mehr, als es dann vermieden werde, daß die evangelischen Oberpfarrer bei den kommandirenden Generalen ein entscheidendes Votum über die Anordnungen der katholischen Militärgeistlichen hätten. Dem Direktor im Reichs⸗-Schatzamt müsse er bemerken, daß mehr als einmal aus der Initiative des Hauses. Be⸗ willigungen gemacht seien, und die Regierung habe ihnen, wenn sie ihr genehm gewesen seien, nicht widersprochen. Aus dem jetzigen Zartgefühl des Bundesberollmächtigten fürchte er entnehmen zu müssen, daß ihm diese Ausgabe weniger genehm sei. Hätte man die feste Sicherheit, daß schon im nächsten Etat die Sache nach dem Antrage geregelt würde, dann würde seine Partei den Antrag nicht aufrecht halten. Das Centrum sei schon so sehr daran gewöhnt, sein Recht troyfenweise zu ge⸗ nießen, daß es für jedes Tröpfchen schon dankbar sei.

Demnächst ergriff wiederum der Staats-Minister Bron⸗

Meine Herren! Dem Hrn. Abg. Dr. Windthorst gegenüber

möchte ich nur persönlich erklären, daß ich in der Militãrverwaltung bereit bin, dem Recht der katholischen Militärseelsorge nicht tropfen weise, sondern, wenn es erforderlich ist, stromweise gerecht zu werden/ und daß es wirklich an meinem guten Willen nach der Richtung hin nicht fehlt. Ich habe bier mit allem Vorbedacht ausgesprochen, daß in

der Beziehung wir ein ganz reines Gewissen hätten, da uns nichts ferner läge, als irgendwie die katholischen Militärgeistlichen darum, weil sie dem katholischen Glauben etwa angehören, anders und weniger gut zu behandeln, wie die evangelischen. Geistlichen Ich habe erklärt, daß eine Stellung, wie sie die katholischen Milltãr Qber⸗ pfarrer haben, bisher im katholischen Militärkirchensystem nicht besteht. ich habe von den Schwierigkeiten gesprochen, die meiner Meinung nach bestünden, namentlich auch, wenn wieder ein katholischer Feld⸗ probst eingestellt wird. Ich weiß es nicht, meine Herren, ich kenne das nicht so genau, aber ich glaube, daß es mit Schwierigkeiten ver= knüpft sein wird, ohne Weiteres eine äbnliche Position, wie sie die evangelischen Oberpfarrer haben, zu schaffen. Wenn es aber möglich sein sollte und wenn ich darin einen Nutzen für das katholische Militär- kirchensystem erkennen sollte, so können Sie überzeugt sein, meine Herren, daß ich mich dafür ganz in demselben Maße interessiren würde, wie für eine weitere Entwickelung des evangelischen Militär- kirchensystems. ;

Einer der Herren Abgeordneten hat davon gesprochen, daß durch die Veranlassung eines evangelischen Militär⸗Oberpfarrers katholische Mannschaften so habe ich wenigstens verstanden genöthigt wor den wären, zu exerzieren an einem katholischen Feiertage, Meine Herren, da hat überhaupt ein evangelischer Militärgeistlicher gar kein Wort mitzusprechen. Wir haben eine Garnisonsdienst ⸗Instruktion, die von Sr. Majestät dem Kaiser und König genehmigt worden ist, und in dieser Instruktion steht Folgendes: 66 .

Zu den hohen kirchlichen Festtagen sind für die Militärpersonen evangelischer Konfession zu zählen: ö

die beiten Weihnachts, Oster⸗ und Pfingstfeiertage, der Char⸗

freitag, der Bußtag, der Himmelfahrts⸗ und der Neujahrstag,

für diejenigen katholischer Konfession: .

die beiden Weihnachts-, Oster⸗, Pfingstfeiertage, der Himmel—

fahrtstag, Neujahrstag und Frohnleichnamstag.

Und nun heißt es: .

. vorgenannten hohen Festtagen, sowie am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs tritt Befreiung von jedem Dienst ein, der . w, ist.

Also Wachtdienst und dergleichen.

1 ist jedoch an den nachbezeichneten katholischen Festtagen, wie dem heiligen Dreikönigstage, dem Allerheiligentage, Mariä Lichtmeß, Mariä Verkündigung, Peter Paulatage und Mariã Empfängniß, dem religiösen Bedürfniß der Mannschaft möglichst Rechnung zu tragen. . .

Ich . daß also diese Bestimmung so klar spricht, daß von einer Einwirkung eines evangelischen Militär ⸗Oberpfarrers auf den kommandirenden General thatsächlich wirklich nicht die Rede sein kann.

Der Abg. Dr. Windthorst dankte dem Kriegs Minister für seine wohlwollenden Intentionen und wünschte, daß alle Commandeure aus seinen Aeußerungen sich die Empfindung einprägen möchten, daß man in katholischen Dingen die katho⸗ lischen Militärgeistlichen hören und nicht über die Anord⸗ nungen der katholischen Geistlichen ein Obergutachten der evangelischen Ober⸗Pfarrer einholen solle.

Der Antrag ging an die Budgetkommission. .

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 / Uhr auf Dienstag 1 Uhr.

Berichtigung. In dem Bericht über die gestrige 9.) Sitzung des Reichstages (Zeile 6) ist irrthümlich statt

Rechtfertigung des Verfahren, welches Seitens der Militärverwaltung bisher innegehalten worden ist, daß sie sich auch die Frage nach dieser

sart von Schellendorff das Wort:

„Togogebiets“ Kongogebiets gedruckt worden.

* ö für den Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats Anzeiger und das Central Handels⸗ egister nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs · Anzeigers und Königlich Rrenßischen Staats- Anzeigers:

Steckbrie

u. derg

3. Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen et. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

effentlicher

fe und Untersuchungs-Sachen.

J. * 2 JT. Literarische Anzeigen.

. . XR Anz eiger, Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und VBogler. G. T. Daube & Ca., E. Schlotte,

2 Subbastationen, Aufgebote. Vorladungen Grosshandel. . . S6. Verschiedene Bekanntmachungen.

8. Thearer-Anzeigen. In der Börsen-

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaux.

Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Rr. 32.

6 n. 8. . Von öffentlichen Fapieren.

9. Familien- Nachrichten. I beilage. R

Rxᷣ ——

Zubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

51663 Ausfertigung. J den 16. Oktober 1884.

Anfgebot,

betreff. Amortisation eines Bankscheins.

Der von der K. Filialbank Regensburg dem Söldner Simon Rußwurm von Eulsbrunn über ein ziäiges Darlehen zu 1509 . ausgestellte. Schuld schein Rr. 41590/j5590 de dato 21. Juli 1883 ist abhanden gekommen.

Auf . des Rechtsanwalts Seboldt, als Ver⸗ treter dg Söldners Simon Rußwurm, wird hiemit 1 Inhaber a. Schuldscheins aufgefordert, spä—⸗ estens in dem au

Donnerstag, den 18. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, beim diesseitigen Gerichte angesetzten Aufgebots⸗ termine seine Ansprüche und Rechte anzumelden und den Schuldschein vorzulegen, widrigenfalls dieser für kraftlos erklärt würde. K. Amtsgericht Regenaburg J. Der K. Amtsrichter: Pfeufer. Zur Beglaubigung: Regensburg, den 13. November 1884. Der Königl. Sekretär: (L. 8.) Hencky.

36065 Aufgebot. ; Das angeblich verloren gegangene Sparkassen⸗ Quittungsbuch Nr. 4583 der Sparkasse der Stadt Ahlen uber 58 M 33 3 soll auf den Antrag des Verlierers Kaufmanns Anton Schomgcker zu Ahlen, als Vormund der Minorennen Anna Regina Tecken⸗ trup zu Ahlen behufs neuen Ausfertigung aufgeboten werden. Inhaber dieses Sparkassenbuchs werden aufgefor— dert, spätestens im Aufgebotstermin den 18. Februar 885. Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte, Zimmer des Richters, ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Ahlen, den 36. Juli 1884. Königliches Amtsgericht.

. Aufgebot.

Der Inhaber des verloren gegangenen Der osital⸗ scheines Litt. B. Nr. 3289 über die von dem Ritter— gutsbesitzer Pieper auf Kimschen für die Geschwister Bugisch als deren Verwalter der Ostpreußischen landschaftlichen Darlehnskasse am 5. Juli 1883 jur

schen Pfandbriefe über zusammen 23 500 „S wird

auf den Antrag des benannten Niederlegers hiermit

aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine

den 25. April 1885, Mittags 12 Uhr,

seine Rechte auf den Depositalschein bei dem unter⸗

zeichneten Gerichte (Theaterplatz 3/⸗ 4, Eingang C.,

Zimmer Nr. 34) anzumelden und den Schein vor—

zulegen, n, die Kraftloserklärung des

itzteren erfolgen mird.

letzte nige len i. Pr., den 20. September 1884. Königliches Amtsgericht. X.

414094 Aufgebot. Die ing S. Hanf zu Witten hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Wechsels vom Tage Witten, den 2. Mai 1884, über 466 6 50 33, zahlbar einen Monat dato, ausgestellt ven der Wittener WaljenMüble H. W. Ruhrmann Sohn an eigene Ordre, gcceptirt von Hirschland K Frankenstein in Essen, girirt auf die Antragstellerin, beantragt. Der Inhaber 96 Wechsels wird auf⸗ efordert, spätestens in dem au ; . s e rn 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 43, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu= melden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Essen, den 27. Septemßer 1884.

Königliches Amtsgericht.

44090 Aufgebot. l . det Matrosen Wilhelm Ramüig, Wilhelmine, geborne Oestreich, aus Hütten bei Ja— senitz, bat das Aufgebot des angeblich durch Feuer zerstörten Guthabenbuchs der städtischen ESpankasse zu Stettin Nr. 184 876 gültig auf 74 M 22 3 sautend auf den Namen Emil Beyer zu Hütten bei Jasenitz e n Der . Urkunde wird ufgefordert, spätestens in dem au . . 1. April 1885, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 55, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Stettin, den 3. Juli 1884. . Königliches Amtsgericht.

16 Aufgebot.

Auf den Antrag des Zimmermeisters 9. Lewen· sohn in Königsberg wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels, d. 4. Königsberg, den

R.entier Max Schubert in Königsberg, hierdurch

aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel späte⸗

stens im Aufgebotstermine

den 18. April 1885, Mittags 12 Uhr,

bei dem unterzeichneten Gerichte (Theaterplatz 3/4,

Eingang C. Zimmer 4) anzumelden und den Wechsel

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dessel⸗

ben erfolgen wird.

Königsberg, Pr., den 20. September 1884. Königliches Amtsgericht. X.

tes] Bekanntmachung.

Der Arbeiter Karl Hildebrandt hier hat das Auf— gebot folgender abhanden gekommener Werthpapiere: J. der beiden Niederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn -Prioritäts-Obligationen Ser. II. Nr, 18218 und 18375 über je 50 Thaler nebst Zinsscheinreihe VIII. Nr. 1 bis 8 und An— weisungen, . ; ö beiden 43prozentigen Berliner Stadt⸗ Anleihescheine Litt. N. Nr. 11161 über 200 606 und Titt. 0. Nr. 9039 über 100 „S nebst Zinsscheinen und Anweisungen beantragt, und ist der Aufgebotstermin betreffs der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗ Obligationen auf

den 16. April 1887, Vormittags 11 Uhr, betreffs der Berliner Stadt -Anleihescheine auf den 22. September 1885, Vormittags 11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Jüdenstraße 58, Saal 21. an⸗ gesetzt, in welchem Termine spätestens die Rechte unter Vorlegung der Urkunden von den Inhabern anzumelden sind.

Berlin, den 26. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 54.

54912 Oeffentliche Zustellung.

Der Gastwirth und Ziegeleibesitzer F. Hellemann in Warstade, vertreten durch den Rechtsanwalt Nagel hieselbst, klaat gegen den Stellbesitzer A. Kleen, früher in Basbeck, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Forderung, mit dem Antrage, den Bellagten koslenpflichtig zur Zahlung von 490, 85 6 nebst o/o Zinsen seit 1. Januar 1884 zu verurtheilen und das Ürtheil gegen Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreite vor die J. Civil · kammer des Königlichen Landgerichts zu Stade auf

den 2. März 1885, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten

26. Oktober 1883 über 447 M 39 3 zahlbar am

Aufbewahrung Übergebenen 4prozentigen Ostpreußi⸗

260. Januar 1884, ausgestellt von dem Zim mermeister

H Lewensohn an eigene Ordre, acceptirt von dem

Auszug der Klage bekannt gemacht. Stade, den 25. November 1884. Hübler, . e. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

4920] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Beny Caroline Borgmeyer aus Stade, z. 3. in Altong sich aufhaltend, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Wyneken hieselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Her— mann Borgmeyer, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklazten für den schuldigen Theil zu erkennen und ihm die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civil⸗ kammer J. des Königlichen Landgerichts zu Stade auf

den 2. März 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. —ͤ

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stade, den 25. November 1884.

Hübler, /

c. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

54922 Beschluß.

l Auf lung der Königlichen Staatsanwaltschaft

wird gegen:; . .

1) 6 Handlungsgehülfen Franz Heinr. Alex Kock, geboren 28. Februar 1862 zu Coesfeld zuletzt wohnhaft daselbst, den Arbeiter Bernhard Heinr. Pieper, geboren 10. Dezember 1862 zu Haus Dülmen, zuletzt wohnhaft zu Recklinghausen, den Arbeiter Herm. Joseph Sechtenberg, ge⸗ boren 14. November 1863 zu Büren, zuletzt wohnhaft zu Bocholt, den Ackerer Wilh. Karl Lordemann, geboren 26. November 1864 zu Beerlage, zuletzt wohn⸗ haft daselbst, den Tischler Joh. Bernh. Gernemann, ge— boren 16. Januar 1864 zu Haltern, zuletzt wohnhaft daselbst, den Schneider Ludwig König, geboren 21. No= vember 1864 zu Hullern, zuletzt wohnhaft in Seppenrade, den Knecht Heinr. Anton Walters, geboren 15. November 1864 zu Kirchspiel Dülmen,

* 1 * ** * Ma Gerichte zugelaffenen Änwalt zu bestellen.

zuletzt wohnhaft zu Senden,