schaft sind im Monat November 1884 5 620 84
Monat Nor ö ersonen be- sordect und dafür 683 998 Mp oder du e e n r = Tag 22 769. 96 6 von beiden Gesellschaften eingenommen. Die Einnahme im November 1883 belief sich auf 61s 268 M oder durchschnittlich
vro Tag 20 608 96 *
Hamburg, 9. Dezember. (W. T. B.) Der pPost dampfe 3Westphalia“ r Aktiengesellschaft ist, von New⸗NJork kommend, heute Nacht
auf der Elbe eingetroffen.
26, in einer Lichtstärke von je 16 einer guten Gas flamme entspricht. Die Glühlichte vertheilen sich folgendermaßen:
feste
Normalkerzen, welche der flamme von 2301 Gaskonsum und 17 bi g — . um is 18 N
nn,, — ormalkerzen Lichtstärke und 150 1 stündli n sum 9 240 8. stundlichem fon. immt man bei der Frauen⸗-Klinik die dur tt Brennzeit pro Jahr zu 1660 Stunden an Ein hig Stunden unter Abzug der Sommermonate gerechnet) ö ᷣ ; t :
rechnen sich die Gesammt⸗Betriebskosten der elektri 4 leuchtung pro Jahr zu 2634 S0, di ischen ge . 1 Jahr z . die der Gasbeleuchtunnn J 290.
Es würden sich daher die gesammten Betriebs⸗ des eleltrischen Lichtes gegenüber dem Gaslicht , pro Jahr stellen, eine Summe, welche mit Rücksicht auf e gewonnenen Vortheile gewiß nicht in Betracht kommt ah . noch eine bedeutende Reduktion erfahren müßte, wenn ma . schwer zu taxirenden Ventilationskosten mit in Berechnung ö e bei Anwendung des elektrischen Lichtes gegenüber dem '. licht erspart werden. Könnte man diese Ersparniß ziff: nch berechnen, so würde sich wahrscheinlich ein ganz zu Gum der elektrischen Beleuchtung sprechendes Resultat ergeben ö.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 9. Dezember 188 4.
trans⸗ portable
Daschi Lampen dauernder Betrieb e, e m, (2 Entbindungszimmer J II
135 4 12 —
. 4 (je 2)
Untersuchungs zimmer J es 1 1
werden kann, so daß dieselbe bisher verhindert wurde, dort Faktoreien anzulegen. Von den englischen Firmen, welche in jenem Küsten⸗ striche, aber nicht in Liberia selbst Niederlassungen haben, werden aber keine Zölle erhoben, weil der Regierung die Macht dazu fehlt. Zu einer solchen Benachtheiligung der deutschen Firma gegenüber den englischen ist die liberianische Regierung in keinem Falle berechtigt; und sie ist überhaupt nicht berechtigt, gol zu fordern, wo sie nicht die Macht hat, dieselben von allen Händlern, abgesehen von deren sonstigen Niederlagen, zu erheben. Diese Verhältnisse rechtfertigen den Wunsch, die Reichsregierung wolle die liberianische Regierung zur Anerkennung des Fortbestandes des im Jahre 1867 mit dem Norddeutschen Bunde abgeschlossenen Handelsvertrages veranlassen, eventuell bei Abschluß eines neuen Ver⸗ trages besonders für Gleichstellung der Deutschen mit den Angehörigen anderer Staaten in jenem, von Liberia beanspruchten Gebiete Sorge tragen, und durch gelegentliche Entsendung von Kriegsschiffen die Er⸗ füllung der vertragsmäßigen Verpflichtungen seitens der liberianischen Regierung sichern. Wenn schon bei den soeben geschilderten Verhältnissen in Liberia klar zu Tage tritt, wie nothwendig der Schutz des Reichs, und zwar der materielle Schutz durch Entsendung von Kriegsschiffen für den deutschen Handel ist, damit derselbe nicht gegenüber dem⸗ jenigen anderer Länder und namentlich Englands zurückgesetzt werde, so besteht diese Nothwendigkeit in noch weit größerem Maße da, wo der Handel sich auf den Verkehr mit eingeborenen, selbständigen Negerstäm men beschränkt und wo der deutsche Kaufmann, sowohl für seine persönliche Sicherheit als auch für die Sicherung seines, meistens, bedeutenden Eigenthums, in den dortigen Niederlassungen. außer auf sich selbst, im günstigen Falle auf den Schutz von Kriegsschiffen angewiesen ist. . Alle eingeborenen Negerstämme werden von einem Häuptling (Chif, King, oder wie er sich sonst nennen mag) beherrscht, welcher . unumschränkte Macht hat, seinen Unterthanen den Handel überhaupt,
5 922 686 oder mit diesem oder jenem Kaufmann zu verbieten. Daher muß der 4522 3 F fremde Kaufmann, bevor er den Handel, beginnen kann, mit dem 159 393 i. Häuptling einen Vertrag abschließen, in welchem dieser dem Kaufmann 19 Schutz und Sicherheit für sein Eigenthum zusagt, meistens auch die ö Haftung für seine Unterthanen übernimmt, und in welchem anderer⸗ seits dem Häuptling Abgaben (Geschenke) zugesichert werden. Wünscht nun ein Häuptling Extrageschenke zu erlangen, und glaubt er es un⸗ gestraft thun zu können, so verbietet er seinem Stamme, mit der betreffenden Firma Handel zu treiben, ihr Produkte zu bringen ꝛc. Jeder Negerhäuptling weiß aber, daß der Engländer, welcher so behandelt wird, in der Lage ist, in kürzester Frist ein Kriegs⸗ schiff zur Stelle zu schaffen und die Aufrechterhaltung des geschlossenen Vertrages zu erzwingen. Den Deut⸗ schen steht ein gleich energischer Schutz nicht zur Seite. Die Häupt— linge wissen nichts von der Macht und dem Willen Deutschlands, seine Angehörigen zu schützen, und erlauben sich ihnen gegenüber daher die größten Willkürlichkeiten und Erpressungen. Dafür wurden in der stattgehabten Besprechung aus den verschiedensten Gegenden zahl⸗ reiche Beispiele angeführt. Es ist aber nicht allein dieser stets bereite Schutz ihrer Kriegs⸗ schiffe, welcher den englischen und auch den französischen Kaufleujen eine begünstigte Stellung vor den Deutschen gewährt; er wird ver— stärkt und ergänzt durch das Bestehen zahlreicher Verträge dieser Länder mit eingeborenen Häuptlingen. k Als nämlich in den vierziger Jahren die Sklavenfrage eine so bedeutende Rolle spielte und England gemeinsam mit Frankreich der Sklavenausfuhr aus Afrika mit Gewalt ein Ende machte, schloß es mit einigen 70 Negerfürsten an der Westküste von Afrika Verträge ab, nach welchen diese sich nicht nur verpflichteten, den Sklavenexport vollständig aufzugeben und zu verhindern, sondern gleichzeitig den Unterthanen der Königin von England das Recht einräumten, an den betreffenden Plätzen frei und ungehindert Handel zu treiben, und zusicherten „to show no favour and give no privilege to the ships and traders of other gountries, which they do not show to those of England“ Frankreich ist den meisten dieser Ver⸗ träge beigetreten, wenn es nicht separate Verträge geschlossen hat. ; Es ist sehr anzuerkennen, und der deutsche Handel an der West—⸗ küste Afrikas hat gewiß bisher den meisten Vortheil davon gehabt, daß sehr viele dieser Verträge, welche England abgeschlossen hat, nicht nur für die Untertbanen Englands Geltung haben, sondern ganz allgemein auf Europäer lauten (theilweise auf: subjects of the Queen of England and. all, European Powers friendly to her); auch erkennen namentlich die in Kamerun etablirten deutschen Firmen mit lebhaftem Danke die Bereitwilligkeit an, mit welcher die englischen Konsuln und die englischen Kriegsschiffe mehrfach und noch in neuester Zeit bei Streitigkeiten mit den Kamerunhäuptlingen ihre Interessen mit gleicher Energie geschützt haben, wie sie es bei englischen gethan haben würden. Es dürfte aber nicht mehr der Stellung des Deutschen Reichs entsprechen, daß seine Angehörigen im Auslande auf den guten Willen und die Geneigtheit fremder Mächte angewiesen sind, Stützen, welche jeden Augenblick ins Wanken gerathen können; damit
Berlin, 9. Dezember 1884.
Mit der seit 40 Jahren so erheblich fortgeschrittenen Ent— wickelung auf dem Gebiete des künstlichen Beleuchtungswesens und mit der noch immer zunehmenden Steigerung des Licht⸗ bedürfnisses der Jetztzeit ist allmählich auch in weiteren Kreisen die Erkenntniß der Gefahren gewachsen, welche das bisher ein— seitig und ohne Berücksichtigung der damit sich mehrenden Unzuträglichkeiten verfolgte Streben nach Verstärkung der Lichtquellen im Gefolge hat.
Namentlich ist es das verbreitetste unserer modernen Be⸗ leuchtungsmittel, das Gaslicht, gegen welches sich mit Recht die Angriffe der Hygieniker richten. Im Bestreben zur Beseitigung der Uebelstände vollzieht sich zur Zeit eine segens⸗ reiche Reform im Beleuchtungswesen, besonders seitdem dem Gaslicht ein bedeutender Rival in dem elektrischen Licht erstanden ist und die sanitären Vorzüge des letzteren gegen⸗ über allen anderen Beleuchtungsarten — sei es nun Kerzen⸗ Oel⸗ oder Gaslicht — . mehr und mehr ausgebidet hervor⸗ treten. In erster Linie kommt hier die Luftverderbniß in Betracht, welche jede im geschlossenen Raume brennende Flamme mit ihren Verbrennungsprodukten hervorruft. . 3 . den Nachweis liefern 1 zu önnen, daß die Luft in einem Raume schon er Dampf ist zunächst von dem Kesse schädlich ist. sobald dieselbe in 1000 Raumtheilen . der an der hie en ö. ,, . als oy] Raumtheile Kohlensäure enthält. Erwägt man besonderen Häuschen untergebrachten Maschine geleitet nun, daß das burch den Lebensprozeß des Menschen hervor⸗ welche für die Speisung der obengenannten 72 ö ein? gebfachte Quantum Kohlensaure etiwa 20 1 ftündlich beträgt, Kraft von 9 Pferdestärken bei cinerßmitileren! ampfspann ung , , a ähh üsher Ggghtenng. von 8— 10 Normal? von w entwickelt. K
zen Leuchtkraft 80 1 entwickelt, eine einzige Gasflamme ie Maschine ist eine sogenannt i⸗Maschi also etwa viermal soviel Sauerstoff verbraucht und eg mn welche ihres gleichmäßigen . . saure liefert, wie ein Mensch, so gewinnt man eine Vor? als Betriebskraft für elektrische Anlagen eignet, wenn ö. siellung von der Luftverderbniß in Tinem längere Zeit hell Folge des scharfen Abschneidens des? in den Erl e ger r mit Gas beleuchteten und von Menschen gefüllten Ramme. menden Dampfes ihr Betrieb einiges Geräusch vermirse ch.
. jiach den na en von Fontaine verbrennen dagegen Zur Vermeidung dieses störenden Einflusses auf die Ee . . , welche ein gleichmã ßiges . — het die Machine einen von den letzteren thunlichst . ö ö 9 i r nern e, nn,, . n,, . Sie ist mit der zur Er— sprechend, das Lebensbild , Die Goldprobe“ von Augier und Sandenn Rheinprovinz... hochstens in ie ider ee Kohlen aur. . 8 in also e n h, zt. S es dienenden Lichtmaschine fest⸗ in Scene. er Sa. Preußen
Das elektrische Bogenlicht übt sonach nur den 1 Theil Die letztere, eine dynamoelektrische in n. d ö we en, J , n nn gleich a. 2 . und 6 hat . . . Hasheleuchtung. ö ö Schaltung erhalten, vermöge der si e elektri K
. Noch günstiger gestaltet sich das Verhältniß für das elek- selbstthätig nach dem der ref i 3 ,,, trische Glüh lich, bei dem der Glühprozeß bekanntlich in einer eine Reihe von Lichtern beliebig aus dem Stromkreise . luftleeren und hermetisch verschlossenen Glasglocke vor sich resp. in diesen eingeschaltet werden ohne daß die Lampen geht, die Kohlen schure- Produktion also S 0 it. Ebenso wenig oder überhaupt irgend welche Theile der Ankage durch hen en wich eit das Glühlicht andere schädlich, Gase, weder Auftreten zu starker elektrischer Ströme gefahren , ; das giftige Kohlenorydgas, noch das schweflige Sure und ( Die Lampen sind außerdem durch Stcherheits anschlüss Schwe felwasser lo ffgas Außerdem ist seine Wärme⸗Entwicke⸗ mit der Leitung verbunden. Die von der elektrischen Yi eh le
lung eine so geringe, daß man die Lampen selbst nach meh⸗ nach den einzelnen Verbrauchsstellen sich verzweigenden In. reren Stunden Brenndauer mit der Hand noch berühren“ kann, bestehen, foweit dieselben? lim Aenßeren . Lehnen. wahrend das gewöhnliche Gaslicht belanntlich während. des frei über das Terrain geführt sind, aus reinem Kupferdr 7 renn ens eine intensive Hitze hervorruft, welche den langeren innerhalb der Gebäude? aus gut isolirten hier , hat . ö so erleuchteten Raume unangenehm, ja , mit Bleiumhüllung, welche eine Gefahr ö. nertrã 1 ö ö . gleichzeitiger Berührung vollständig ausschtießen. ie . . der geringen Wär meentwickelung des elektrischen Firma Siemens und gabe , irre J er Lichts sieht seine Feuersicherheit in engem Zusammenhang. seit dem 26. November 1883 in dauerndem Betrieb. Sie hat k— ist dabei nur an die sachgemäß hergestellten sich in dieser Zeit, abgesehen von einigen . ö. mit den nöthigen Sicherheitsvorkehrungen ausgestatteten Störungen, die durch das Zerspringen einzelner Glocken . ö ligen ge acht benn es kann ja nicht bestritten werden, daß hervorgerufen sind, vollkommen bewährt und Gelegen⸗ in der eiten Entwickelungs periode des elektrischen Lichtes heit geboten, die o benerwähnten Vorzüge des elektrisch angel an Verständniß und Vorsicht und fehlerhafte technische Lichtes gegenüber der Gasbeleuchtung namentlie bei . Durchbildung des Details manches Unglück herbeigeführt hat Unterrichtsräumen, in vollem Maße . te . Die Edison⸗-Glühlampe besteht, wie oben bereite bemerkt, lassen, — ö der Studirenden im
aus einer hermetisch verschlossenen luftleeren Glasglocke, die Mi Für, den praktischen Unterricht Winter stand früher nur die kurze Tageszeit von 9 bis Diese Zeit war aber für die Studi⸗
im Innern einen mit den Stromleitungsdrähten verbundenen 3 Uhr zur Verfügung. Besuch der Kliniken in Anspruch
Bügel aus verkohlter Bambusfaser enthä Di züge 1 z saser enthält. Dieser Kohlen— bügel erglüht, und strahlt Licht aus, sobald ein nien renden meistens durch den genommen. Es war deshalb schon versucht worden, bei Gas? doch konnte dies stets nur ein
trischer Strom; ihn durchfließt Durch die Eink : . fließt. r e Einkapselun . der Flamme, wird also seibst die unmittelbare i. b che praltisch z unterrichten; Lichtes auch für leicht brennbare Körper ungefährlich. Zer— , Noth ehelf sein,
9 Durch das elektrische Licht ist diesen Uebelstä i
6 . . elständen wir lsamster Weise abgeholfen worden, da . mittel, besonders in der Form stellbarer und tragbarer
bricht die Glasglocke, so erlischt das Licht in Folge R ĩ⸗ 1 .. 1 s. ol ze r brennens des Kohlenbügels so plötzlich, e r, mn g . Lampen mit Reflektoren, das Tageslicht fast vollständig er— setzt. bei denen .
Deutsches Reich.
Nach wei sung
der in der Zeit vom 1. Januar bis 30. November 1884 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Zoll⸗ und Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. )
Mikroskopirzimmer
Direktorzimmer
Zimmer für:
Laparotomien
Auditorium
Großes Operations⸗ zimmer
variabler Betrieb
Menge des abgefertigten Zuckers.
1 2 19 2 84 12 zusammen 96 Tampen 1 isch . ĩ Da die Lampen der Unterrichtsräume niemals sämmtlich . ö . k treten höchstens 70 bis 72 Stück gleich— Bei de k : . . J 9 e lien Thätigkeit, von denen etwa 34 Stück Maschinenhaus 71. hon: 3 heute ef ssngenen. ziehung, der 3. Kuse ,, den dauernd in Betrieb befindlichen Stamm 4 . . fielen: f . 2 3 . GQ 1 ö . 9. Dementsprechend ist die Kraft der zum get fe , 1 Gewinn von ä590 e auf er. ss 476. 6 Dampfmaschine nur für 72 Lampen bemessen. 9 . van 00 6 auf Rr, 63 z); . nlage kam es zu Statten, daß die erforderliche Dampf⸗ 38 . . . . Rr, 199. kraft auf dem Grundstück bereits vorhanden war, da der ge⸗ ö 24 6 572. 66 782. 67 37 sjanimte Wirthschastsbetrieb, sowie die Heizung der Räume 82923. (Dampswasserheizung) durch Dampf erfolgt.
Aller übrige harte Zucker, sowie alle weißen trockenen e Zucker in Krystall⸗, Krümel t aaten und Mehlform von mindestens ; ; 8 oM Polarisation
bejw. (Mr. 471 des statistischen Verwaltungs- Waarenverzeichnisses)
* J . . ; . J der Zeit der Zeit der Zeit der Zeit der Zeit vom o, vom vom vom vom 1. Jgn. bis 16. bis Fusammen 1. Jan. bis 16. bis Fusammen 1, Jan. bis 16. biz 15. Novbr. 30. Novbr. 15. Novbr. 30. Novbr. 15. Rovbr. 30. Novbr. /
kę 1
Rohzucker von mindeftens S8 0/0 Polarisation (Nr. 472 des statistischen Waarenverzeichnisses)
Kandiszucker und Zucker in weißen vollen harten Broden, (Nr. 470 des statistischen Waarenverzeichnisses)
ö der Zeit
429 3. zusammen
287 69 393. 76 426. ).
S2 593.
kg
g kg kg
Residenz Theater. Die Sonntags ⸗ Aufführung dez
„Club“ erzielte wiederum ein bis auf den letzten Platz ausverkauft?
Haug und noch tagtäglich laufen bei der Direktion Ylaßzpot et ten t
auf Tage hinaus ein. — Inzwischen finden schon fäglich die Hie provinz Ostpreußen
2 dem Dumasschen Charakfterbilde , Kean“ statt, an denen Sn VNeftyreußen
Ernesto Rossi, welcher in der Titelrolle dieses Stücks bekann i; ; Brandenburg
nächstens sein Gastspiel am Residenz Theater beginnen wird beren Pommern .
seit einigen Tagen theilnimmt. — Das Repertoire stellt sich tn Posen
nächste Zeit wie Folgt: Heute und Morgen (Mittwoch): „Der Emm Schlesien
Donnerstag und Freitag? „Kean“, Sonnabend: Der Club. Sachsen einschließlich der Delle Align gg; Theater. Die bereits für Do nett .
angekündigte erste Aufführung des neuen Lustspiels . Das ti . m.
gel penst. kann erst am Sonnabend stattfinden, da dasselbe feen hr ,
Vorbereitungen halber noch einiger Proben bedarf. Bafür geht öh Vestfalsn ..
Donnerstag und Freitag, vielfach ausgesprochenen Wünschen an .
2 404 573 62 095 833
21 900224
2 004 573 4090000
Preußen. J 7M 52 925 913 9169 920
388 989 136 355 S 165 634
z388 989 136 355 480 381 3 516 ois
52 140 824152
17 gõb 22 3 gun 702
104 970
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*
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1 *
41 350 673 4572013 167 028 93613 510 066 b8 455 783 II 309 113
6 497 492 71346630 6 469 887
1176 3655 24 349 157 295 644 5 899 956 8934 82 771
3 256 38 659
337 959 20 817 358 776 21 36 480 2348 bob ls2s 785 131 1500
10218 361 660 0 108368836 ö , , Ts rr , Fs nfs
14 254 495 934 836 15 189 33 r Ns dy Fg Ts 57 Vs zs
1500 ; 2063 24 185 269 2248493
509 997
300
426 284 8 202 526 163 oh 185 N73 z9 416 19597655
7723
7776 242 , 185 975
1957 635
Bayern Sachsen Württemberg Baden , . I Thüringen, einschließl. d. Großh. sächsischen Aemter Allstedt und J Oldenburg. kö Braunschweig ö,, Elsaß⸗Lothringen . ,, Ueberhaupt im deutschen Zollgebiet? 79 715 3895 3 315 737 735 Si 22 9326 9a 2435 79125 343 S816 In demselb. Zeitraum d. Vorjuhres ?] 45ę 056 341 2544 106 47 600 4471 18088 1871 2 264 960 20 353 147 ) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, welche zum Export oder zu einer öffentlichen Niederlage abgefertigt und dadurch dem inländischen Markte entzogen worden sind, nicht also auf die wirklich zur Ausfuhr über die Zollgrenze gelangten Mengen. Y Die Abweichungen gegen die letztveröffentlichte Uebersicht bez. die vorjährige Nachweisung beruhen auf nachträglich ein—⸗
gegangenen Berichtigungen bez. Ergänzungen. Berlin, den 6. Dezember 1884.
Auch in seinem zweiten Concert in der V ilhe e Sonnabend Abend, bewährte der Cölner M J alle die bereits in dem Referat über das erste Concert rühmlich an. erkannten Vorzüge. Aus dem reichhaltigen Programm welches mit der ernst erhabenen Hymne „O bone Jesu“ von Palestrina begann sei zunächst als besonders wohlgelungen hervorgehoben der Stn. mannsche Cbor „Die Lotusblume“ (nach Heine), welcher so du ꝓeetisch in aufs Zarteste abgetöntem Piano vorgetragen wurde, daß man sich etwas Vollendeteres von Männerchorgesang gar nicht denken kam Ganz vorzüglich und temperamentvoll wurden . Der frohe Wanders mann von Mendelssohn und das Chorlied von Max Bruch Vom Rhein“ nach Bodenstedth gesungen; eine nicht minder köslichẽ Teistung war der Vortrag des „Spinnliedes' aus dem Schwedischen von Hugo Jüngst; die Silchersche Komposition des Volksliedes „Jetzt gang' an Brünnele“ und Lützows wilde Jagd von Körner Weber důrfte den Cölnern kein zweiter Verein so vollendet nachsingen Außer diesen und anderen E hören, welche zum Theil stürmisch dä caps verlangt wurden, bot der Verein wieder noch zwei Nummern mit Sopransolo, nämlich „Lebenslust“ von Hiller und Glockenthürmers Töchterlein won Reinthaler⸗Schauseil. Die Sopranpartse sang Hiederum Frl; Lina Eick, welche auch mit Liedern bon Rieß und Leßmann reichen Beifall fand und durch ihr naturfrisches Organ und ausdrucksvoll feinfühligen Vortrag viele Sympathien gewann. Hr. Concertmeister Gustav Holländer erwies sich in den von ihm gespielten Bruchstücken aus einer Suite als gen begabter Komponist wie tüchtiger Violinspieler, wie er den Berlinern ja auch von früher her wohl bekannt ist, aus. Auch den , musikalischen deiter des Vereins, Hrn. de Lange, stellte . Rumi, elner man; als feinssinnigen? Kot ßon te (Aus der dem Reichstag vorgelegten Denkschrift.) ir die dagegen hätten wir ihm die zum Schluß S icht sk gespielte Uebertragung des zum Ueberdruß gehörten polnischen 1 mr Tanzetz ür Klavier von X. Scharwenka gern . . Hr Henrik Westberg sang mit delikatem Ausdruck das Rubinsteinsche oft gehörte „Es blinkt der Thau‘ und ein ziemlich triviales schr langes französisches Lied, welchem sein heller spitzer Tenor aller di ng⸗ besser zu Statten kam als der Adelaide! von Beethoven ö. ersten Concert. Hr. de Lange, der unermüdliche Dirigent hatte, wie an jenem Abend auch noch die Begleitung sämmtlicher. Solo Gesangs⸗ und Viol , n. er. Solo ⸗ Gesangs⸗ und Violinvorträge übernommen und verdiente darum doppelt große Anerkennung. Seine
S8h 875 50 000 600
500 . . 997 885 875
50 000 300 600
. .
20000 1 4 685 327
8910
2216 —
450 841 9189 565 934 762 . 6. 620 626
45 9 .
20 0ο0 2 4033 5638 661 689 ; 5 6 zg. 216 166 8 Sab 450 . . 3. 281 4509 350 739 1132199 77 Tr id T ss s IT Bs G zo 7ol bog 45 Sg? 0 8 34d o93 6o?
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.
Kaiserliches Statistisches Amt. Becker.
de Brazza's, sondern zum Handel bestimmt sind, und daß diese Maß— regeln lediglich den Zweck verfolgen, den Handel der deutschen und englischen Firmen lahm zu legen. Ein derartiges Vorgehen wider- spricht offenbar den bestehenden Verträgen, und wird daher dringend gebeten, die Reichsregierung möge thunlichst auf Zurücknahme des erwähnten Dekrets hinwirken.
Die portugiesischen Kolonien Angola und Benguela sind wegen der Differentialzölle, mit welchen die mit nicht portu⸗— giesischen Schiffen eingeführten Waaren belastet sind, dem deutschen Handel so gut wie verschlossen. Eine Hamburger Firma, welche vor einigen Jahren eine Faktorei in Benguela und Umgegend etablirte, war in Folge dieser Verhältnisse genöthigt, dieselbe mit großen Ver⸗ lusten wieder aufzugeben. Es wäre im Interesse des deutschen Exports und der deutschen Rhederei gewiß wünschenswerth, wenn bei etwaigen Verhandlungen mit der portugiesischen Regierung in
Togogebiet und Biafra-Bai.
Auch in den französischen Kolonien genießen die Deutschen gleiche Rechte und gleichen Schutz, sowohl wie die Angehörigen dritter Staaten, als auch wie die Franzosen selbst. Speziell in der Kolonie Gaboon hat die seit 1862 daselbst etablirte Firma C. Woermann ohne Schwierigkeiten Grundeigenthum, selbst in aus— gedehntem Umfange, erwerben können, und hat stets den Schutz gegen die eingeborenen Stämme erhalten, welchen sie beanspruchte. Es ist dieser Firma gelungen, schon seit mehreren Ihren auf dem Ogowe⸗
nicht einmal Zeit. gewinnen, sich zu entzünden. Um das Glühendwerden der Leitungsdrähte in Folge zu
starker Ströme und damit weitere Feuersgefahr
schmelzen, wodurch der Strom selbstthätig unterbr auch ist man fortwährend und mit Erfolg bemüh
anderer Weise die elektrische Stromregulirung zu sichern. Daß außerdem für die sichere Einbettung, Befestigung bedarf kaum der
und Isolirung der Drähte zu
Erwähnung. Die vorstehenden kurzen
um die Vorzüge
sorgen ist,
des elektrischen Lichtes
tungsmitteln zukommt. In Würdigung dieser Verhältnisse ist auf
langer Zeit dem elektrischen Licht ein besonderes gewendet und die Frage seiner
Neuerdings hat dies stattgefunden in der neu hier selhst.
Es sind hierbei zunächst
gestattet.
Von der Einführung in die Krankenzimmer selbst ist vor ind dag ürfniß sich nicht in demjenigen Maße geltend gemacht hat, wie für di
.d r ra , r die dem Unterricht und ben wissenschaftlichen Arbeiten n,
der
. Hand Abstand genommen, da hierfür das Bed h
Räumlichkeiten.
Die Gesammtzahl der aufgestellten Glühlampen beträgt
) Vergl. Näheres in deutung für Hygiene und Springer, 1883.
Das
Rettungswesen. — Berlin
; 36 ö Fel zu verhindern werden in gewissen Abständen Bleidrähte in die , ein⸗ gefügt, die bei dem Durchgang zu großer Elektrizitätsmengen
och zt,
Andeutungen“) werden genügen, ꝛ J und die Bedeutun zu ermessen, die demselben unter unseren modernen ö
In Wü ö — Veranlassun der Königlich preußischen Unterrichts? Verwaltung l aj Interesse zu⸗ Anwendbarkeit für die 3we
gewe die ᷣ en Zwecke der Bauten des Kultusressorts praktisch geprüft worden? ; ; ꝛ it durch Ausführune einer umfangreicheren elektrischen Beleuchtun n , erbauten Universitäts-Frauenklinik
. ; . nur die Korridore und ⸗ richtszimmer mit elektrischem Licht, und zwar . ö.
dison⸗Glühlicht und seine Be—
bei
en wird, noch in
Julius
ht. Ja für einzelne Zwecke 8 si möglichst intensive Beleuchtung einzelner . , nn n ng ten in Höhlen des Körpers ist nzentrirte Li elle einer elektri e ge. . jtquelle einer elektrischen Lampe dem uch für die Operationen ist das elektri ĩ ichti geworden. Die Tageseintheilung der 1 r g ö um 19 Uhr Vormittag der klinische Unterricht beginnt / und daß sich an letzteren die Thätigkeit der Krankenßehandlun für den Direktor und die Assistenten anschließt. ; ö Es bleibt hierbei bis zur Dunkelheit keine Zeit für die Vornahme von Operationen übrig. Diese muß daher in ber Zeit vor 10 Uhr Morgens geschehen, was im Winter an dunkeln Tagen und bei großen Operationen bisher kaum möglich war, bei elektrischem Lichte dagegen unabhängig vom Wetter in den Morgen- und ldendsti nde ö worden ist. . In gleicher Art hat die neue Beleuchtungasweise l die geburtshülfliche Thätigkeit — die enn re, 3 — . lich zum größeren Theil in die Nachtstunden — sowie endlich für das Nilrostopiren großen Vortheil gebracht. Letzteres , ig er rin, überhaupt unaus— , ö it Hü d die . Verwendung . k Va ießlich die Kosten der elektrische gegenüber dem in Fortfall kommenden . ere enn sich aus dem bisherigen Betriebe das Nesultat ergeben daß sich die Kosten einer Lampe pro Stunde bei 16 Normal⸗ kerzen Lichtstärke inkl. Kosten des Dampfes zum Betriebe, der Abnutzung der Maschinen auf 3, 66 8 stellen, wobei den An⸗ gaben der Firma Siemens und Halske gemäß angenommen ist, daß die Glühlampen nach 660 Stunden der Brennzeit unbrauchbar werden und einer Erneuerung bedürfen, eine
Leitung der Chorgesänge war wieder von einer geradez gi
tigen Präzision und einer Feinheit der ,,, . allgemeine Bewunderung erregte. Wenn man etwas zu erinnern hätte so möchte es die, in ihrer steten Wiederkehr bei allen Vortragen be⸗ fremdend kurze Fermate am Schluß sein; indessen ist dies ja An⸗ sichtesache wenn man auch darauf hinweisen könnte, daß die als Lehrmeister des Gesanges bei allen Völkern angesehenen Italiener mit Vorliebe das entgegengesetzte Prinzip verfolgen. — Das Joncert, welches Se,. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz mit Sei⸗ nem, Besuch beehrte, brachte am Schluß als Ovation die Wacht am Rhein ; welche das überaug zahlreich erschienene Publikum stehend anhörte und mit allgemeinem Jubel und Beifall aufnahm. — Der Cölner Verein, welcher, nach einer Abschieds⸗Matinse, am Sonntag Abend bereits nach der Heimat zurückgekehrt ist, hat bewiesen, daß er mit seinen Leistungen in der That noch immer auf der Höhe des Rufes steht, dessen er seit Jahrzehnten in Deutschland wie im Auslande ge⸗ nießt. Er hat die volle Anerkennung und Sympathie nicht nur der fngexen musikalischen., sondern der weiten Kreise mitgenommen in denen der das gesellschaftliche Band fester denn alles ander? knüpfende Chorgesang gepflegt und geschätzt wird.
Im Saale der Sing⸗-Akademie giebt am Donnerstag
der Pianist Hr. Josef Weiß ein Concert, in welchem i. 6 . Hof ⸗Opernsaͤnger Hr. Paul Kalisch mitwirken und u. A. eine Reihe von dieder · Komposttionen des Concertgebers singen wird. n zu 4, 3 und 2 . sind in der Hof⸗Musikhandlung der Herren ü. 60 und G. Bock, Leipzigerstraße 37, sowie an der Abendkasse
Redacteur: Riedel.
Berlin:
Verlag der Expedition Schol y. Druck: W. El ner. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage),
Annahme, die sich auch wohl in der Praxi ahme, ; raxis als zutre erweisen wird. Dagegen belaufen sich die Kosten y. n.
und die Besondere Beilage Nr. 8.
flusse bis an die Katarakte Faktoreien zu etabliren und durch ihre Händler noch wesentlich weiter ins Innere vorzudringen, ohne seitens der französischen Kolonialregierung die geringsten Schwierigkeiten zu finden. Erst seitdem sowohl der Ogowe wie der Kongo die Auf⸗ merksamkeit verschiedener Völker auf sich gezogen haben, insbesondere seitdem der französische Forscher de Brazza von seinen verschiedenen Entdeckungsreisen am oberen Ogowe und am Kongo nach Paris jurückgekehrt ist, und in französischen Zeitungen und durch öffentliche Vorträge die Franzosen darauf hingewiesen hat, daß bisher keine einzige französische Firma in dieser französischen Kolonie etablirt sei, hat die Kolonialregierung Gaboons eine andere Haltung an⸗ genommen, indem sie den deutschen und englischen Firmen ernste Schwierigkeiten in den Weg gelegt hat. . Anfang Januar dieses Jahres wurde nämlich von dem Komman- danten von Gaboon ein Dekret erlassen, nach welchem der Import don Gewehren gänzlich verboten und auch den Weißen sowohl in Gaboon wie auch auf dem Ogowe nur gestattet ist, Jagdgewehre bei ch zu führen. Zur Durchführung dieses Dekrets ist ein Kanonen— dot nach den verschiedenen Plätzen geschickt, und haben französische Offiziere die deutschen und englischen' Faktoreien auf das Vorhanden⸗ sein von Gewehren visitirt. Durch diese Maßregel wird nicht nur der Handel aufs Empfindlichste geschädigt, es wird auch die persönliche Sicherheit der dortigen Europäer im höchsten Grade gefährdet; denn sobald die Eingeborenen wissen, daß die Weißen waffenlos sind, be⸗ nutzen sie jede Gelegenheit, deren Waarenlager zu plündern und zu rauben, und schrecken auch vor Angriffen auf das Leben derselben nicht zurück. Bei einem etwaigen Ueberfalle aber ist der französische Schutz nur nach etwa fünf⸗ bis sechstägigem Zeitverlust zu erreichen. Wenn das Verbot der Einfuhr von Gewehren und Pulver damit motivirt wird, daß die Eingeborenen nicht durch den Handel mit Waffen versorgt werden follen, welche sie bei einem Kriege gegen die Kolonialregierung gebrauchen könnten (obgleich solche Waffen sast nur in Steinschloßgewehren der gewöhnlichsten Art bestehen), so ist das offenbar nur ein Vorwand; denn gleichzeitig sind für de Brazza, der wieder, und zwar dieses Mal als Gouverneur der Kolonie, nach aboon gegangen ist, dort große Mengen von. Waffen gelandet worden, ja die frauzösischen Kammern haben ihm 100009 alte Gewehre bewilligt. Richt allein aus diefer Zahl, fondern auch aut
diesen Zuständen eine Aenderung herbeigeführt werden könnte.
Gewissermaßen in der Mitte zwischen Kolonien europäischer Mächte und den von unabhängigen Cingeborenen bewohnten Gebieten steht die Republik Liberia. Hier hat die Firma C. Woermann seit dem Jahre 1852 ununterbrochen Faktoreien und Niederlassungen be⸗ sessen, und zwar in Monrovia, Grand Bassa, Sinoe und Kap Palmas, eitweise auch in Kap Mount und am Junk River. Die deutsche Reichsregierung hat bereits in früheren Jahren durch Aussendung eines Kriegsschiffes jene Firma in ihren Wünschen gegenüber der liberianischen Regierung unterstützt, und die letztere im Jahre 1879/80, als das an der Küste gestrandete deutsche Dampfschiff Carlos“ von den Eingeborenen geplündert worden war, zu energischer Bestrafung der Missethäter angehalten. Auch jetzt geben die dortigen Verhältnisse in mehrfacher Beziehung zu Klagen Anlaß. Allen englischen Dampfer⸗ linien, auch solchen, welche keine Post befördern, war bisher ohne Weiteres die Befreiung von den liberianischen Hafenabgaben zugestanden worden; im Jahre 1889 hat eine englische Linie, welche unregelmäßig fuhr und nach einem Jahre wieder einging, nie dergleichen Abgaben
bezahlt. Als aber die obengenannte deutsche Firma eine Dampf⸗ schiffahrt zwischen Hamburg und den Häfen von Liberia einrichtete — welche seit vorigem Jahre auch die Post befördert, und auf Grund des Handelsvertrags zwischen diesem Lande und dem Norddeutschen Bunde vom 31. Oktober 1867 die gleiche Behandlung für diese Linie forderte, wurde dieses Verlangen mit der Begründung abgelehnt, daß jener Vertrag erloschen sei, obgleich eine Kündigung desselben, wie sie im Artikel 8 vorgesehen ist, wenigstens soweit die Handelskammer hat in Erfahrung bringen können, nicht stattgefunden hat. Die deutsche Linie mußte demgemäß 3 Jahre lang eine Abgabe von jährlich 1/2 Dollar pro Tonne bezahlen, bis es in allerneuester Zeit gelang, durch be⸗ sondere Konzessionen den Erlaß eines Spezialgesetzes in Liberia zu bewirken, durch welches auch sie von der Abgabe befreit wurde.
Eine fernere Beschwerde betrifft den Küstenstrich am Cavallyfluß und Taboo südlich von Kap Palmas. Tie Liberianer behaupten die Zugehörigkeit dieses Landes zu ihrem Staate, besitzen aber weder Zoll⸗ häuser noch irgend welche thatsächliche Macht dort. Trotzdem ver⸗ langen sie von denjenigen Waaren, welche von der deutschen Firma in diesem Küstenstriche gelandet werden, den hohen liberianischen
sie sowohl den anderen europäischen Nationen, als auch den Ein— geborenen gegenüber, ihre Stellung behaupten können, ist erforderlich. daß sie sich auf den stets zuverlässigen und effektiven Schutz des eigenen Landes stützen können. Das erste und wenigstens in manchen Gegenden wichtigste Schutzmittel ist aber der Abschluß von Ver⸗ trägen seitens des Reichs mit den mächtigeren Neger— häuptlingen. Denn nicht immer sind die von England resp. Frankreich abgeschlossenen Verträge so unverfänglicher Art, wie, die vorhin besprochenen. Häufig erwerben sich die europäischen Mächte durch sie einen besonderen Einfluß, ja geradezu das Protektorat über die Häuptlinge, und benutzen diese Stellung dann dazu, den An— gehörigen ihres Landes besondere Vortheile vor den Angehörigen anderer Länder zu sichern. Ein solches Protektoratsverhältniß ist für die anderen europäischen Völker ungünstiger, als wenn der betreffende Distrikt direkt als Kolonie annektirt würde; denn alsdann würde die betreffende Macht vertragsmäßig die anderen Völker auf gleichem Fuße behandeln müssen, während sie in ersterem Falle die Verant—⸗ wortung für die ungleiche Behandlung auf den unabhängigen Häupt⸗ ling abwälzen kann. Derartiges befürchten die betheiligten Firmen von dem neuesten Vorgehen der Franzosen in Porto Novo bei Lagos; und ähnliche ungünstige Verhältnisse bestehen in dem mächtigen und fruchtbaren, von einer zahlreichen und konsumfähigen Bevölkerung bewohnten Gebiete des Nigerstrome s. Derselbe ist bereits bis über den Zusammenfluß mit dem Benue, cirea 300 Miles von der Küste aufwärts, von den Dampfern englischer und französischer Firmen befahren. Das von ihm, seinen zahlreichen Zuflüssen und Mündungen durchströmte Gebiet liefert schon jetzt außer großen Quantitäten von Elfenbein, Palmkernen, Ebenholz und anderen Produkten jährlich circa 40 006 Tons Palmöl, im Werthe von circa 25 Millionen Mark, nach England, und der Export ist noch steter Steigerung fähig. Wenn an diesem reichen Handel sich bisher kein einziges deutsches Haus betheiligt hat, so liegt das nach der Aussage der in Lagos, in der nächsten Nähe, angesiedelten Firmen an der bevorzugten Stellung, welche die fremden Firmen in Folge der Verträge ihrer Staaten mit den Häuptlingen dort genießen, an dem Mangel ausreichenden Schutzes für die deutschen Firmen. Gerade für die dortige Gegend wurde der Abschluß solcher Schutz⸗ und Meistbegünstigungsver⸗
Einfuhrzoll, dessen Bezahlung durch Beschlagnahme der Waaren⸗
der die Bewilligung befürwortenden Rede des Ministers Ferry geht deutlich hervor, daß diefe Gewehre nicht efwa fuͤr die eigenen Leute
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vorräthe der Firma in den wirklichen liberianischen Häfen erzwungen
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träge seitens Deutschlands mit den Häuptlingen