1884 / 291 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

ö rzahl dieser Fälle gar nicht behaupten kann. Meine 229 i —— ganz wunderbare Darstellungen und Erörterungen in der Presse weiter daran geknüpft worden, das hänge zusammen mit unserem Militärgerichtsverfabhren. . Da ist ein Fall in Treptow vorgekommen. Ein Drage ner d ich bringe den Fall absichtlich zur Sprache hat heim . ö da das Pferd an der Longe getrieben wurde, einen Schlag mi . Peitsche bekommen. Diese Thatsache ist ganz richtig, wie sich a gestellt hat. Eine Civilperson sieht das, macht Bemerkungen 22 schreitet zur Klage. Als nun der Regiments⸗-Commandeur durch P Untersuchung führenden Offizier den Dragoner, der geschlagen sein soll, vernehmen läßt nicht eidlich und nicht im Wege des mlichen Militärgerichts verfahrens; das hatte zunächst nicht stattgefunden * da giebt der Mann an, er wäre nicht geschlagen worden, er bätte nichts gefühlt; 26 Irn gen. die vernommen wurden, haben

i avon wissen wollen. .

e. , gen fen welches der Regiments kommandeur, und auch selbst dieser Offizier hatte, der die Mißhandlung begangen haben sollte, dokumentirt sich dadurch, daß ein Strafantrag wegen verleum. derischer Beleidigung gegen diese Civilperson gestellt wurde. a Klage ist zum Austrag gebracht worden vor dem Stargarder Jidil- gericht, und dabei hat sich herausgestellt, daß der Soldat 1 den Schlag bekommen hat mit der Peitsche, und daß aug auser 1 der sagt, er hätte einen Schlag mit der Peitsche auf 8 Buckel bekommen, wie er sich ausdrückt, er hätte 9 auch gefühlt, es hätte weh gethan, daß auch n. von den Zeugen das gesehen und bestätigt hat. uf Grund gen hat das Stargarder Gericht * 1 von der Anschuldigung der rischen Beleidigung freigesprochen. ; . , . 6 wird über den Fall in der Yreße n, e. Ich habe das in der Presse gelesen, und da fand ich die Bemer 4 dieser Dragoner hätte vor dem Civilgericht ausgesagt, er gte r, der Vernehmung durch seinen Militärvorgesetzten nicht rg s: be , er geschlagen worden wäre, aus Furcht vor seinem Vorgesetzten. . richtig! links) Meine Herren! Ich hoffe, Sie werden nachher . „Sehr richtig!“ rufen. Als ich das las, sagte ich mir, das 56 wohl nicht richtig sein; denn das wäre der erste neumãrkis ce ra goner der mir in meinem Leben begegnete, welcher Furcht hätte Ich habe auch die Akten des Stargarder Gerichts . Da ist die Sache ,, . ich werde Ihnen verlesen, was der goner Peters ausgesagt hat: . 3 1 mir . vorgehalten wird, daß ich vor dem unter⸗ suchungsführenden Offizier anders ausgesagt habe, so erwidere ic daß ich das nur deshalb gethan und mit der Wahrheit . = gehalten habe, weil ich meinem Offizier nicht habe schaden 2 So steht es in 6 ö des Gerichtes, meine Herren! Da⸗ n in der Zeitung steht: . na 95 n des Vorsitzenden, warum Peters bei 66 Vernehmung vor dem militärischen Vorgesetzten das Gegenthei ausgesagt habe, erklärt Peters nach längerem Zögern, daß er sich

Falles nicht in der Oeffentlick keit zu suchen ist, daß wir im Uebrigen auch gar nicht die Vertheidigung beschränken. Wir lassen die Ver⸗ theidigung sehr wobl zu, und wenn wir sie auch nicht durch den Rechtsanwalt zulassen, so lassen wir sie doch durch Offiziere zu und, meine Herren, wenn Sie kriegs gerichtliche Akten einmal lesen sollten, würden Sie sehen, mit welcher Liebe, Selbstverleugnung und Freimuth sich ein Offizier die Vertheidigung eines Soldaten, der irgend ein schweres Vergehen begangen, angelegen sein läßt. Sie hätten die Akten lesen follen gerade auch in diesem Prozesse, der 9st schon mehrfach erwähnt worden ist, mit welcher Hingebung der Offi⸗ zier, welcher die Vertheidigung dieser Landwehrleute übernommen hat, sich der Sache unterzogen hat und bemüht gewesen ist, Alles, was hier zu Gunsten der Leute sprechen konnte in sachverständiger Weise zur Sprache bringen.

ü i en Mehrjahl dieser Fälle der Charakter der Mißhand— *— . ist, daß wirklich kein vernünftiger Mensch sogen könnte selbst wenn ich absehe davon, was in christlicher un ethischer , 2 spricht —, dem Mann wäre ei ichts übrig geblieben. ) a, 23 auch gesagt, es wären Leute zum Selbst mord getrieben worden, die, nachdem sie Mißhandlungen zur a g. gebracht, nun auf 1 ile . worden wären. Ein ig ift überhaupt nicht konstatirt. ö . an, n, 6 wirklich, daß nach diesen Erklärungen Sie alle wobl alle Veranlassung hätten, auch Ihrerseits Ihren Einfluß 21 die Presse geltend zu machen, daß nicht derartige ,. unau gesetzt Verbreitung finden, die absolut der Begründung ent . Welche Folgen übrigens daraus bervorgehen, das will ich J nen doch an einem Beispiel zeigen, welches für Sie von Interesse sein wird. Ich habe in diesen Tagen einen Brief aus Amerika da, von einem Deutschen, welcher sich selbst als Patriot bezeichnet un in seiner patriotischen Wallung bittet, die etwas , r . seines Briefes zu entichuldigen. Der Mann schreibt mir . So lange nicht diese empörenden Mißhandlungen aufhörten, welche die Soldaten bei dem Militär in den Tod trieben win das in allen Zeitungen zu lesen wäre, so lange würden auch die ee, e. derung und die Desertion nicht abnehmen, denn die Leute . irten in Mässe und entzögen sich in Masse dem Militärdienst aus n, anderen Grunde, als ni uff er 9 ink 6. Behandlung eine so unmenschliche wäre. inzu, i ist auch der Fall mit den Lindwehrleuten nicht entgangen —: . mee , . Familienväter, die sich weigern, sich wie das Vieh in schmutzigen Viehmagen transportiren zu lassen, darum, weil sie des Königs Rock tragen, mg man ihnen diese Zumuthung ge, . . ö. 1 einfachen Erklärung, die Oeffentlichkeit im Militärgerichts ver⸗ anmten Bevölkerung hat sich also mehr als verdoppelt. Das ist ,,, the ö e , . u, , weich 1 3 . D n,, ö. 86 Dieser Mann ist in Amerika, er schreibt mit einem warmen, Bundesrath sei seines Erachtens nicht dazu da, Anträge, die Iten nende Thatfache, und ich glaube, daß, wenn . äbeßzf k hatriolischen⸗ Herzen, dag geht übergll' aus dem Briefe hervor. linter von dem Reichstage gestellt würden, ohne Grunde abzulehnen Gelbstmorde in der Armee gesprochen wird, dech zun 1 „Verzeihen, Euer Excellenz, meine freimüthige = ; 6 . * äre, denjenigen Ursachen nachzugehen, we che zu e k

sondern auch um Auskunft zu geben, wenn dieselbe erbet llassung wäre, jenig chu i

: * en, 2 eten J theblichen Steigerung der Selbstmordziffer im ganzen Volke in n,, . werde. Im vorliegenden Falle wäre der Reichstag um so solchen erheblichen bemerke ferner, meine Herren. daß im Verhält⸗ da, und wir fühlen im. Auslande, . mehr zu einer Auskunst berechtigt, als in Bezug auf die geflihrt haben. 86 J, . 3 augenblicklich in Bezug auf die daß unfere Tiebe zum Vaterlande . ; 3 . Oeffentlichkeit des . ein Widerspruch zwischen dem r e e , . Bevolkerungsziffer r . n,, r , ,, f ,, . , preußischen und hayerischen Kriegs-Minister bestehe. Te untimmt. Am 'gürstigsten sieht Italien, welchez 37 Selbsi. n, , , n,, . . bayerische Bevollmächtigte sollte vem Hause daher Aufklärung n . n g i gicn Einwohner hat, England mit 66, ö ü. e n,, . geben über die Erfahrungen, die man in Bayern mit dem Desterreich diesseits der Leitha mit 122, ö e. n n , e , Oeffentlichkeits verfahren gemacht habe. Der Antrag des Kol⸗ sommen die deut chen Staaten. ,,,, 2. ein Verhalt⸗ tungen, die in ihrer Majorität, in großer Zahl . . , nnn, 5 , beheti g, 6 . 5. e n, . vrch der Selbstmorde in Dinge von einem vollständig irrigen Standpunkt aus behandeln, ic Zur Zeit halte er denselben jedoch nicht für opportun, der selbe niß, welches ir n e werde eine generelle Regelung der Angelegenheit nicht fördern.

die ö ; irri te aus inzelnen Corpsbezirken, je nach dem diese Corpsbezirke ihren 36 a mehr sagen, als von einem irrigen Standpunkte den einz ) . ehandeln. Er werde indessen dem vom Abg. Richter angeregten Vor⸗ schlage nicht entgegentreten. ö.

Hierauf ergriff der Staats-Minister Bronsart von Schellendorff das Wort: Der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat an mich Fragen gerichtet,

wie denn die Sachen eigentlich lägen, ob die Sache festläge oder ob die Verhandlungen, die ja thatsächlich, wie das auch früher schon von einem der 211 Kommissarien hier erklärt worden ist, statt⸗ gefunden haben, zu einem gewissen Refultat geführt haben, ob diese Verhandlungen fortgeführt werden. Meine Herren! Es ist garnicht meine Absicht, auf dem Gebiete des Militärstrafprozesses einen grund⸗ sätzlichen Stillstand eintreten zu lassen. Wir kennen gewiß die Mängel des Militärstrafprozesses ganz gut, Mängel, die vielleicht hier noch gar nicht einmal hervorgehoben worden sind; es entsteht nur die Frage rein praktischer Natur: sollen wir mit einer Gesetzes vorlage kommen, welche unserer gewissenhaften Ueberzeugung nach dem Bedürfniß entspricht? sollen wir uns hier den Debatten im Reichstage auf diesem Gebiete aussetzen, ich möchte sagen: ohne Aussicht auf ein praktisches Resultat? Denn ich will mit der Ueberzeugung nicht zurückhalten, meine Herren, daß die Forderung der Oeffentlichkeit, die Sie, wie es scheint, in der Majorität hier stellen, für uns zur Zeit unannehmbar ist. Ja, meine Herren, es ist doch gut, daß man alles ehrlich aus⸗ spricht. Ich halte das für besser, als bier vielleicht Anschauungen Raum zu, gewähren, welche nicht zutreffen. Ueber alle anderen Sachen würde sich, wie ich glaube, eher ein Einverständniß erzielen lassen, also auch über einige Punkte, die Hr. von Bernuth her vor⸗ gehoben hat. Wenn nun der Hr. Abg. Dr. Windthoist auch noch meinen baverischen Herren Kollegen gewissermaßen provozirt hat zu Erklärungen, die sich, wenn sie seinen Wünschen entsprächen, zu einem Gegensatz gegen meine Erklärungen zuspitzen würden, so bin ich fest überzeugt, meine Hrren, daß, sofern Differenzen zwischen der preußischen und Königlich baperischen Militärverwaltung bestehen sollten, wir sie zunächst im Bundesrath auszugleichen beftrebt sein werden.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, er möchte einen Wunsch aussprechen, der nicht unmittelbar mit der Militãär⸗ gerichtsbarkeit zusammenhänge. Bei der ersten Berathung habe der Kriegs-Minister angedeutet, daß Seitens seiner Ver⸗ waltung Erhebungen über die Selbstmorde in der Armee in letzter Zeit stattgefunden hätten und daß darüber eine Statistik zusammengestellt werde. Es wäre doch nun wünschenswerth, wenn die Resultate dieser Erhebungen dem Hause oder der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht würden. Es wäre auch von Wichtigkeit zu wissen, ob jeder einzelne Selbstmordsfall in Bezug auf seine Ursache einer Untersuchung unterliege, die gewisse Garantien gebe, daß ein Verschulden Seitens der Militär⸗ behörde auch eine Ahndung finde. Bei dem Umfange der Lebensbedingungen sei dies hier mehr angezeigt als in den bürgerlichen Verhältnissen. Er müsse sodann auch seinerseits

eine Herren! Hierin liegt eine gewisse Vermischung ie erer , e und Sfrafgesetz vor und wenn der Hr. 3 wo Vollmar glaubt bewiesen zu haben, daß diese beiden Dinge nic von trennt von einander bebandelt werden können oder 6 3 pe * Zusammenhange mit einander stehen, so möchte ich do r m daß auch dies wieder beweist, daß bier allein ein enn er ehr fgefetzes dargestellt worden ist, gewissermaßen als ein Au

S rozesses. .

suß ö 96 der Frage der Selbstmorde über. Da 126 se Herren wohl nichts dagegen haben, wenn ich die Selbstmorde un 9 ell die Selbstmordfälle in der Armee behandele in dem Zusam⸗ e enge mit der

von späteren Reformen ansehe. Es handele sich in seine Antrage darum, den Kreis der Personen, auf die das Niluen strafgesetzbuch Anwendung finde, zu verringern; das BVedr nn niß nach Renision des Strasprozesses bleibe im Uebrigen ebens lebhaft hestehen nach der Einführung einer anderwelljgen = richtsbarkeit für verabschiedete Offiziere. Unter verabschiedeten Offizieren verstehe er übrigens nicht blos die pensionirten sondern auch die zur Disposition gestellten Offiziere. Er wünsche, daß die verabschiedeten Offiziere von der Militar⸗ gerichtsbarkeit befreit würden, und bitte, nach den entgegen. kommenden Erklärungen des Kriegs-Ministers, seinen An fran anzunehmen. !

Der Abg. von Vollmar ver heidigte den Nutzen und die Vortheile des öffentlichen Verfahrens im Militärgerichte, weil damit die Ansichten, daß über die Forderungen des Gesetzes hinaus streng geurtheilt worden sei, abgeschnitten seien. ie Deffentlichkeit des Verfahrens sei der erste Schritt zur Befe rung. Deshalb wolle er aber das bayerische Verfahren no nicht als Muster hinstellen. Wenn der Kriegs-Minister meine man müsse dem Offiziercorps so viel Vert rauen schenken, auch ohne öffentliche Kontrole Recht zu sprechen, fo könnte jn dasselbe Recht auch der Civilrichter beanspruchen. Sei ferner in, der Armee das Bedürfniß nach einer Abänderung nicht

an⸗ der

indem näm⸗

Frage der Mißhandlung Untergebener, ind ch in ei roßen Theil der Presse und ja auch hier im Hause is le mn e, gegeben ist, daß zwischen den gewiß zahl⸗ den n Selbstmorden in der Armee und der besonderen Behandlung pit n ere. der Mißhandlung der Soldaten ein erhel licher innerer kee menhang bestände. Sie brauchen nur einen Blick in, die . zu werfen, so sehen u Da . a n, n, n, ĩ leich, ohne daß man den Fa unnittel⸗

. 3 1 daran geknüpft, die hohe Warscheinlich⸗ . usgesprochen, daß das auf Grund einer Mißhandlung geschehen kt a in Herren! Ich werde Ihnen die Verhältnisse nachher klar . und beginne asfo mit der Frage der Erörterung der Selbst⸗ morde überhaupt. ; . en in der fünfjährigen tten, meine Herren, in Preußen in fünf ;

he . bis 1820 ich bin genöthigt, etwas in die . . mnheit zurückzugreifen auf 1 Million Einwohner durchschnitt · cr 2 Selbstmorde jährlich das ist die gesammte Bevölkerungẽ⸗ ö. Hrenßens. Diese Zahl ist in dem fünfjährigen Zeitraum von . bis 1880 dahin gestiegen, daß auf 1 Million ei, n ee, nr, e ttiic 168,1 Selbstmorde kommen; der Prozentsatz in der ge

Der Abg. von Bernuth erklärte, schon oft sei bei diesem Kapitel über eine Reform der Militärgerichts barkeit gesprochen worden, und schon unter dem Kriegs-Minister von Roon seien darüber Verhandlungen geführt. Aber die gestellten Reform⸗ anträge hätten zu keinem Resultat geführt und der Bundes⸗ rath habe in den letzten Jahren auch gar keine Entschließun⸗ gen über derartige Anträge gefaßt. Heute werde dem Hause nun die erste offizielle Mittheilung vom Kriegs⸗Minister, die den Reichstag wohl schwerlich befriedigen werde. Denn es sei durchaus noch nicht klar, ob der Kriegs⸗Minister ein Be⸗ dürfniß anerkenne, eine Vorlage nach dem Antrage Richter zu machen. Nach den Worten des Kriegs Ministers, die gegen die Oeffentlichkeit, ein so wichtiges Ersorderniß eines ordentlichen Strafprozesses, gerichtet seien, scheine es ihm zweifelhaft, ob eine Vorlage, wie man sie vom Kriegs⸗ Minister und dem Reichs-Justizamt zu erwarten habe, die Zustimmung des Reichstages finden werde. Auch er müsse mit dem Abg. Payer behaupten, daß das heutige Militär⸗ Strafverfahren von Bayern abgesehen den Ansorde— rungen, die an eine geordnete Strafrechtspflege gestellt werden müßten, in vielen Punkten nicht entfpreche— Habe man die großen, in der deutschen Reichs-Prozeßordnung zur Geltung gebrachten Prinzipien des Anklageprozesses, habe man den Anklageprozeß in richtiger Gestalt? Habe man die Oeffentlich⸗ leit, die Mündlichkeit? Oeffentlichkeit sei überhaupt nicht da, Mündlichkeit nur in geringem Grade. Es fehle dann auch eine geordnete Vertheidigung, es fehlten geordnete Vorschriften. Er müsse noch ferner betonen, es fehle ein geregelter In— stanzenzug, wenigstens habe er von dieser Grundsäule einer geord⸗

neten Strafrechtepflege bis jetzt nicht genügende Kenntniß erhalten. Der Minister könne doch nicht einwenden, weil man jetzt eine

dringend, so glaube er doch, daß die Mannschaften einen und ein anderes Urtheil hätten, als

deren Eindruck Kriegs⸗Minister. Der Abg. Dr. Windthorst hob hervor, daß es mit der

Anderem sagte er: e Sprache, doch steht unser

Frsatz aus diesen oder jenen Gegenden des gesammten deutschen

tneh Nun, meine Herren, was die Mißhandlungen selbst betrifft, so Vaterlandes entnehmen.

wünsche ich mich auch darüber mal auszusprechen. Es ist ja leider

Abänderung des die Militärstrafsprozeßordnung nicht ändern dürfe. sich durchaus für

sprechen, und wenn der Kriegs⸗-Minister der im Antrag

Richter angesonnenen Abschlagszahlung ein gewisses Entgegen— sei das nur erfreulich. Er müsse aber noch⸗ daß das Reformbedürfniß ein viel größeres

kommen zeige, so mals hervorhehen, sei, als der Abg. Richter heute befriedigt sehen wolle.

Der Abg. Payer bemerkte, über die Erklärung des Mi nisters auf den Antrag Richter quittire er dankbar. enthalte ein Anerkenniniß der Nützlichkeit der Kritik

Presse scheinen müsse,

wenig befriedigt von den Aeußerungen des Ministers. rend man früher im Kriegs-Ministerium die bedürsftigkeit des Militärstrafprozesses anerkannt scheine man jetzt von dieser Meinung ganz gekommen zu sein. schon seit 40 Jahren bestehe, sei lediglich ein Beweis gegen dessen Tauglichkeit; denn vor 40 Jahren sei die Welt von ganz anderen Rechtsanschauungen beherrscht worden, als heute. Die Zustimmung der bayerischen Volksvertretung zur Aufhebung der Oeffentlichkeit im dortigen Militärstrafverfahren werde nie zu erreichen sein; für das Zustandekommen einer etwaigen allgemeinen deutschen Militärstrafprozeßordnung sei also die Oeffentlichkeit die erste Bedingung; aber darauf werde man nach den heutigen Erklärungen des Ministers wohl noch lange zu warten haben. Er verlange die Oeffentlichkeit nicht, um dadurch die Urtheile der Militärgerichte zu ändern, sondern um das Rechtsbewußtsein im Volke mit den Aussprüchen der richtenden Organe in möglichst engen Zusammenhang zu bringen; und er hoffe, die weiteren Berathungen im Reichs tage würden noch zeigen, daß man auch im ganzen Volke mit Recht die Oeffentlichkeit verlange.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man klage vielfach über eine zu große Härte des Militär⸗Strafgesetzbuches, das doch erst vor nicht gar zu langer Zeit vom Reichstag berathen worden sei. Der Kriegs-Minister habe darin Recht, daß die Disziplin vor allen Dingen in der Armee aufrecht erhalten werden müsse. Was den Militär⸗Strafprozeß betreffe, so glaube auch er, daß eine Revision des Verfahrens nothwendig eintreten müsse. Die verbündeten Regierungen thäten gut, nicht länger damit zu zögern. Der Abg. von Bernuth habe die Gesichtspunkte, von denen aus eine solche Revision vorzu⸗ nehmen wäre, bereits entwickelt. Gegen die Handhabung der Militärgerichts barkeit wolle er mit kelnem Worte sprechen. Er habe niemals gezweifelt, daß die Rechtsprechung vollständig nach dem Gesetze erfolge. Aber die Mängel des Militär Ge richtsverfahrens lägen zu Tage und er wünsche deshalb, daß eifrig an ihrer Revision gearbeitet werde. Er möchte nament⸗ lich darüber eine Erklärung hören, wie es mit der bereits in Berathung gewesenen Abänderung der Prozeßordnung stehe. Der Kriegs-Minister lasse das Haus in Zweifel dar⸗ über, ob die Nothwendigkeit einer solchen Revision noch jetzt an⸗ erkannt werde oder nicht. Ihm scheine, daß der Kriegs⸗ Minister nicht die Absicht habe, die Sache zu beschleunigen; und das beklage er. Was die Oeffentlichkeit des Verfahrens betreffe, so möchte er, daß der Militärbevollmächtigte von Bayern gegenüber den Anschauungen des preußischen Gesetzes dem Hause die Erfahrungen mittheile, die man damit in Bayern gemacht habe. Das wisse er, daß man in Bayern auf keinen Fall die Oeffentlichkeit aufgeben werde. Er habe auch die feste Ueberzeugung, daß die Einführung der öffentlichen Verhandlung das Vertrauen zu der Militärrechtspflege in Preußen wesentlich erhöhen würde. Man würde anerkennen, daß in vielen Fällen, die heute die allgemeine Verwunderung erregt hätten, ganz nach dem Gesetz geurtheilt worden sei. Er . 6 e daß auch im Civil verfahren durch die Oeffent⸗ ichkeit der Verhandlungen das Vertrauen zur Kriminalrechts⸗ pflege bedeutend gewachsen sei, und die Militärverwaltung

sollte sich gegen dieselbe nicht sträuben. Er habe den dringen⸗ den Wunsch, der Kriegs-Minister möge seinen Einfluß geltend machen, daß bei den Bundeszregierungen die Revision wieder

Ziyilstrasprozesses treffen wolle, daß man de Er müsse eine Reform des Militärstrafprozesses aus—

Diesel be des Mi⸗ litäretats, während es nach den Aeußerungen der gegnerischen als handelte die Linke stets entweder aus Bosheit oder aus Unverstand. Im Uebrigen aber ö. ö 4ah⸗ Reform⸗ habe, zurück⸗ Der Umstand, daß der jetzige Strasprozeß

sich dagegen verwahren, daß er an dem Strafmaß eine zu scharfe Kritik geübt habe. Gerade in dieser Richtung sei der Reichskanzler mit einer frischen Kritik vorangegangen, e indem er den Gerichten zu große Milde bei Abmessung der Strafen vorgehalten habe. Er werde seinem Beispiel folgen, wo er ein zu hartes Urtheil annehme. Viel besser übrigens als die Urtheile im Allgemeinen zu kritisiren, sei es, ein einzelnes bestimmtes Urtheil herauszugreifen, wie es hier im Hause geschehen sei. Gerade weil die in den Debatten besprochene Sache nicht mehr schwebe, liege jede Vermuthung fern, als ob man mit Einwirkung auf den besonderen Fall kritisire. Die Linke wolle an diesem praktischen Fall, welcher nach dem, was sie und der Kriegs⸗Minister seinerseits vorge⸗ bracht habe, in seinem Thatbestande in der Hauptsache klar⸗ gestellt sei, das Bedürfniß der Gesetzgebung beurtheilen. Er leugne nicht, daß, wenn der Leipziger Fall nicht schon von dem Abg Bebel zur Sprache gebracht worden wäre, dies von anderer Seite geschehen wäre. Die erlassenen Strafen stän⸗ den in der That nicht im Einklang mit dem deutschen Rechts— bewußtsein. Allerdings das Militär⸗Strafgesetzbuch stehe ja mit der Frage, die heute verhandelt werde, nicht direkt im Zusammenhang. Er und ein Theil seiner Freunde habe übrigens seiner Zeit gegen das Gesetz gestimmt, manche hätten es angenommen, nicht weil sie es an fich für etwas Gutes gehalten, sondern weil sie darin einen Schritt der Ver⸗ besserung im Verhältniß zu dem früheren Strafgesetzbuch er⸗ blickt hätten. Nun sei aber das Strafgesetzbuch in seinen Strafen nicht so bestimmt, daß es den richterlichen Spielraum ausschließe und das Strafmaß werde regelmäßig gerade durch die Art bedingt, wie der einzelne Fall sich darstelle. Die bürgerlichen Kreise hätten das lebhafteste Interesse an der Neform der Strasprozeßordnung, z. B. wo Militärpersonen sich gegen Bürgerliche vergangen hätten. Denke man an eine einfache Schlägerei, an den Mißbrauch der Waffe; der ge⸗ meine Mann verstehe nicht das Verfahren, nach dem der Fall behandelt werde, er fühle sich verletzt und sei nicht in der Lage zu prüfen, ob die Rechtsverletzung, die ihm widerfahren sei, auch die rechte Sühne erhalten habe, er höre überhaupt das Nähere über das Urtheil gar nicht. Solche Fälle wirkten stark verletzend. Der Kriegs-Minister habe dem Hause jede Hoffnung zerstört, als ob man, so lange die ge— genwärtigen Personen maßgebend seien, zu einer Reform der Strasprozeßordnung kommen würde, die den Anforderun— gen des Reichstages genüge. Der Grund, den der Kriegs⸗ Minister gegen eine Revision vorgebracht habe, daß der jetzige Strasprozeß summa summarum etwas ganz Gutes und Brauch— bares sei, daß nur einige technische Mängel ihm anhafteten und daß die preußische Armee darunter große Thaten verübt habe, treffe doch in keiner Weise zu. Was würde man dem— jenigen erwidern, der das Spießruthenlaufen und die Stock— prügel zur Zeit Friedrichs des Großen unter Hinweis auf die, Thaten seines Heeres empfehlen wollte? Er sei überzeugt daß der Militär⸗Strasprozeß mit den Thaten der preußischen Armee in keinem engeren Zusammenhang stehe und daß, wenn derselbe noch viel schlechter gewesen wäre, die preu— ßische Armee in Folge ihrer inneren Vorzüge vor anderen Armeen diese großen Thaten doch vollbracht hätte. Wenn bei einer Revision des Militär⸗Strafprozesses die Oef⸗ fentlichkeit des Verfahrens nicht angenommen werden würde, so würde ja der neue Strafprozeß im Verhältniß zu dem in Bayern geltenden einen Rückschritt darstellen; und den, wolle er nicht erkaufen mit einigen technischen Fort— schritten. Er verlange gar nicht blos öffentliches Verfahren, sondern auch, daß alle gemeinen Vergehen, die nicht mili⸗ tärischer Natur seien, von bürgerlichen Gerichten abgeurtheilt würden. Wenn der Kriegs⸗-Minister meine, daß dieser Reichstag trotz seiner der Regierung günstigen Zusammen⸗ setzung keine Aussicht habe, eine neue Strafprozeßordnung zu vereinbaren, so sei er sicher, daß keine Strasprozeßordnung zu Stande kame, die den Anforderungen der Linken genügen würde. Deswegen habe er es auch für unpraktisch gehalten, einen Antrag, der die ganze Strafprozeßordnung betreffe, zu erneuern, wenn die Linke auch das Bedürfniß nach einer gründlichen Umgestaltung ebenso lebhaft empfinde wie früher.

* 2

aufgenommen werde.

Aber es empfehle sich, eine theilweise Resorm vorzunehmen,

Demnächst ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, ö bayerische General⸗Major von XTylander das

ort: Meine Herren! Auf die wiederholte Provokation des Hrn. Abg. Dr. Windthorst habe ich die Ehre, zu erklären, daß weder der bayerischen Militärverwaltung noch der Königlich en bayerischen Re⸗ gierung bis heute der Entwurf eines Gesetzes, betreffend eine Straf⸗ prozeßordnung für das deutsche Reichsheer, zugegangen ist. Es hat demnach weder das bayerische Kriegs. Ministerium, noch die Königliche hbayerische Regierung Veranlassung gehabt, zu einem solchen Entwurfe Stellung zu nehmen, und es kann demnach auch von einem dies— bezüglichen bestehenden Gegensatze zwischen dem Königlichen bayerischen und dem Königlichen preußischen Kriegs. Ministerium nicht die Rede sein. Der Ahg. Dr Windthorst bemerkte, er habe kein Wort von einem Gegensatz bezüglich eines vorgelegten Gesetzentwurfs gesprochen. Er habe nur betont, daß man in Bayern bereits Erfahrungen mit der Oeffentlichkeit bei den Militärgerichts⸗ verhandlungen gemacht habe, und diese habe er zu erfahren ge— wünscht. Man würde daraus ersehen können, ob sie derartig seien, den Reichstag zu einer Abschaffung der Oeffentlichkeit zu bestimmen. Der Abg. Dr. Hartmann erklärte, seine Partei theile den Wunsch nach dem Zustandekommen einer der dermaligen Zeit⸗ anschauung entsprechenden Strafprozeßordnung, indeß habe die Debatte auf seine Partei über ihre Gestaltung, wie sie heute geführt worden, thatsächlich den Eindruck einer ersten Lesung gemacht, als ob der Entwurf schon vorläge; seine Partei könne sich indeß heute nicht darauf einlassen und behalte sich vor, Stellung zu all diesen Fragen zu nehmen, wenn dem Hause der Entwurf vorgelegt sei. Was den An' trag Richter anlange, bezüglich der Militärgerichts barkeit ver⸗ abschiedeter Offiziere, so sei seine Partei entschlossen gewesen, für den Antrag zu stimmen, bis zur letzten Erklärung des Abg. Richter. Derselbe habe gesagt, daß er unter den ver— abschiedeten auch die zur Disposition gestellten Offiziere ver⸗ standen wissen wolle. Diese wolle seine Partei der Militär⸗ gerichtsbarkeit nicht entnommen sehen, und deshalb werde seine Partei gegen den Antrag stimmen.

Hierauf nahm wiederum der Staats-Minister von Schellendorff das Wort: Meine Herren! Es liegt mir daran, noch in dieser Sitzung einen Punkt klar zu stellen in Bezug auf den Antrag des Hrn. Abg. Richter. Es ist mehrfach gesagt worden, ich hätte diesem Antrag gegen⸗ über eine sehr entgegenkommende Haltung gehabt, und ich möchte nun klarstellen, daß nach dem unkorrigirten stenographischen Berichte, der vor mir liegt, ich gesagt habe:

Ich glaube, es liege keine Veranlassung für uns vo, uns diesem Antrage gegenüber absolut ablehnend zu verhalten.

Ich möchte doch bitten, daß diefe Abstufung festgehalten werde. Im Uebrigen werden wir uns bie Sache ja noch sehr überlegen müssen. Ich habe einige Gründe, die der Herr Abgeordnete für die Sache namentlich auch gewisse Gründe der Bequemlichkeit, die für die Militärrechtspflege erwachsen würden, anerkannt, ich habe einige andere Ausführungen gemacht, von denen ich kein Wort zurückzunehmen habe. Ich bemerke aber, daß, wenn der Herr Abgeordnete die Offiziere zur Dieposition hineinzieht, aller dings er damit auch für die Militärverwaltung ein erheblich er— schwerendes Moment hineinlegt, und daß ich dazu zur Stunde auch nur eine Aussicht auf Zustimmung nicht geben kann; denn die Offiziere zur Disposition stehen in einem sehr nahen Ver. hältniß zu uns. Es ist nicht nur, daß ' diesen Sffizleren die. Verpflichtung auferlegt ist, ihren Wohnsitzwechsel anzugeben, sondern das sind Offt ere, zum größten Theil wenigstens, welche in den Mobilmachungs⸗Ranglisten notirt werden für eine Verwendung unmittelbar und zwar in ziemlich wichtigen Posten, so daß wir aller⸗ dings da eine Veranlassung haben, diesen Personen gegenüber unsern Einfluß ig etwas höherem Maße geltend zu erhalten als gegenüber den enfach verabschiedeten Offizieren. . ; Da ich nun einmal das Wort habe, so bin ich auch gleich bereit. dem Wunsche des Hrn. Abg. Richter zu entsprechen bezüglich der neulich nur gestreiften Frage, der Selbstmorde. Ehe ich darauf eingehe, möchte ich mir gestatten mit ein paar Worten einem Einwurf zu be⸗ gegnen, der in der Polemik des Herrn Abgeordneten gegen mich er— hoben werden ist. Ich hatte nämlich gefagt und halte das auch auf⸗ recht, daß ein Militärstrafprozeß, welcher so schlecht wäre in seinen Resultaten auch zum Ausdruck gelangen müßte in dem Disziplinar⸗ zustande der Armee und also auch in den Leistungen der Armee vor dem Feinde. Der Herr Abgeordnete hat das zu bestreiten gemeint

Bronsart

die er nicht als Abschlagszahlung, sondern ganz unabhängig

mit einem Hinweis auf das Spießruthenlaufen in früheren Jahr⸗

zer kommt, abgesehen von dieser absoluten Zahl der ö und der Steigerung, die wir speziell in , schr erheblichem Maße zu verzeichnen haben, natürlich die Zah ö Selbstmorde in der Armee in Vergleich und da ergiebt sich aller NAnas, daß, wenn wir die Zahl der Selbstmorde vergleichen in ade hirn mit den gleichalterigen Bevölkerungsklassen männ— ichen Geschlechts, dann in dem von der Preußifchen ö. waltung ressortirenden Kontingent das, Verhältniß sich so gen : daß die Zahl der Selbstmorde in der Armee 6 . em Durchschnitt der letzten 19 Jahre, in denen wir die Beoba ., haben genau darstellen k . als in den ̃ i ännlichen Klassen der Ci zölke ; eic ri m inen g Seitens des Herrn Abgeordneten Bebel gegeben worden sind, und die sehr erheblich von denjenigen, 66 ich Ihnen damals gegeben habe und heute auch wiedergebe, abwei . Faben mich nun veranlaßt, zu kontroliren: wie mag denn der Herr Ab⸗ geordnete zu seiner Berechnung und Zahl gekommen sein, dn 9 ja auch zu⸗ gab, auf Grund J . , n nächst ein Fehler in seiner Berechnung. E mn m⸗ reer 3 3. Gib neh! nicht ermittelt im Verhãltniß zur . kerungsziffer, sondern zur Zahl der Todesfälle. Das ist ein . eich, der naturgemäß zu Ungunsten der Armee aus fallen muß, wei J Armeedienst nur anscheinend ganz gesunde deute genommen ö, und in Folge dessen schon die Sterblichkeit s ziffer. der Armee eine '. erheblich geringere ist als die Sterblichkeitsziffer im Civil. ö. Ihnen hier auch eine Zahl nennen. Wir haben in den letz J Jahren einen unausgesetzten Rückgang der Sterblichleite ziffer somgb in der Armee, als auch einen Rückgang in der Sterblich eil ßiffe der Civilbevöl kerung. Aber diese Sterhlich eite ziffer in de Armee sst überhaupt eine viel geringere. Wenn ich das Jahr 13818 nehme, so sind wir allmählich in der Armee bei 19 000 Mann in der Heeres ˖ stärke bis auf 45 Todesfälle gefallen und in der gleichaltrigen männ— lichen Civilbevölkerung haben wir 79. Das ist doch schon ein sehr erheblicher Unterschied. Aber dadurch würde immer die . jwischen den Angaben des Hrn. Abg. Bebel und meinen Anga ö. noch nicht erklärt. Ich muß also annehmen, daß der Hr. . in seinen Zahlen möaglicherweise nicht die i ,, Klassen der männlichen Civilbevölkerung, sondern die gesammte Bevölkerung zu Grunde gelegt hat, und eine Berechnung, die daraufhin bei mir an— gestellt worden iss, . 6 ,,, daß unter dieser

osetzung seine Zahl nahezu richtig ist. H . . ö. kommt ja in Frage: Woraus ,, nun dieses immerhin nach meinen Angaben auch . Ver⸗ hältniß, daß also während des aktiven Dienstes sich 23 ma . Selbstmordfälle ereignen als in der gleichaltrigen männlichen Civil bevölkerung? Meine Herren! Da ist schon öfter gesagt a,,, die ganzen Eigenthümlichkeiten des Militãärdienstes die nach ö. n Richtungen hin strengen Anforderungen, die an den Mann n, werden, die Beschränkung einer gewissen Freiheit und Selbständigkeit, die er vorher schon genossen hat mit einem Wort, daß. alles das, was dort verlangt wird, auf Leute, denen überhaupt eine gewisse Disposition zum Selbstmord innewohnt, nun als Gelegenheit sur ache wirken und also sich nach dieser Richtung hin unangenehm bemerkbar

en ta . ; . ö. . nun, meine Herren, aber auch die Inge kontroliren lan: wie stellt sich denn das Verhältniß in anderen Armeen 3 und da hat sich zu meiner und, ich glaube, auch zu Ihrer großen Befrie i⸗ gung ergeben, daß in keiner Armee die Verhältnißziffer so günflig steht, wie in unserer Armee. Wir haben also 25 mal soviel Todes. fälle in der Armee gegenüber den gleichalterigen männlichen Klassen der Civilbevölkerung. Dieses Verhältniß stellt sich in der ö schen die an und für sich ja, weil Italien sehr wenig zum Selbst⸗ mord neigt, nur geringe Ziffern ergiebt in der italienischen, . zösischen und englischen Armee so dar, daß die Selbstmordprozen e greifgh, selbst vierfach stärker sind als in den gleichaltrigen Klassen er Civilbevölkerung. ; .

Sie . ö. hier also mit einem Zustand zu thun, welcher sich in allen Armeen bemerkbar macht, der aber ö unserer Armee sich doch am wenigsten bemerkbar macht. Ich glaube daher, meine Herten, daß es wirklich gut wäre, wenn endlich ö nicht substantiirten Klagen in dem Umfange, wie sie hier . en worden sind, vor allen Dingen in der Presse aufhörten, un . sich daran gewöhnte, zu sagen: wenn ein Mann im. Mi⸗ lität sich das Leben nimmt, so ist das sehr beklagens . werth, aber es braucht gar nicht begründet zu sein . scheinlichkeit liegt nicht einmal vor auf speziell schlechte Behan lung, die dem Peanne zu Theil geworden ist und ihn direkt in. den Tod getrieben hat. Ich will Ihnen aber auch .

ichtung noch Zahlen nennen, die von Bedeutung sin . unsere Armee betreffen. Von 2548 Selkstmordfällen in . , 16 Jahien ist nur bei 41 Fällen, also nur bei 1,4 0jͤ0 dieser Selbst⸗ mordfälle nachgewiesen, daß vorher eine Mißhandlung stattgefunden kat. Das ift ja sehr beklagenswerth, und ich wünsche gewiß mit Ihnen, daß derartige Mißhandlungen überhaupt nicht mehr vor⸗

ine Thatsache. daß dieses schwere und mit schwerer Strafe bedrohte fta afel! Vergehen immer noch vorkommt, trotzdem Seitens ö. Vorgesetzten Alles geschieht, was geschehen kann, trotzdem daß . Handhabung des Gesetzes auf diesem Gebiete eine äußerst strenge . frotzdem daß, wie Fhnen dies auch schon früher gesagt worden ist Se. Majestät sich für diese Branche außerordentlich interessirt, un sich alle Jahre ganz besonders darüber Vortrag halten läßt. ö Meine Herren, man muß sich fragen, wie kommt das, daß das immer noch nicht aufhört? Nun, da liegt zunächst wohl der eine Grund vor, daß dies ein Vergehen ist. wie alle andern, und wir es ebenso wenig, wie Diebstahl, gemeine Vergehen jeder Art, 6 Vergehen jeder Art aus der Welt schaffenʒ und wenn ich Ihnen e. Zahl nennen sollte, wo wir thätliche Angriffe gegen Vorgeset e, Beleidigungen der Vorgesetzten haben, so würden Sie ermessen, diese Fälle auch leider Gottes nicht selten sind und sich e , . Zahl der Fälle von Mißhandlungen der Untergebenen in sehr , . er Weise nähern. Ich meine also, daß wir nicht darauf rechnen können trotz aller Reden hier, trotz aller Erörterungen in, der Presse, diese Sachen auß der Welt zu schaffen. Wir müssen mit dem Strafgesetz dagegen vorgehen, und ich glaube, daß wir in der Schärfe der e, . entschieden nicht viel weiter gehen können. Nehmen Sie doch i, an, daß ein Unteroffizier, der sich dieses Vergehens wiederholt schuldig macht, degradirt wird, daß Feine, ganze Zukunft, auf die . kapitulirt und den dauernden Militärdienst bei uns eingegangen ist. dadurch vernichtet wird; nehmen Sie ferner an, daß ein ,. bei dem in wiederholten Fällen derartige Vinge passiren, durch .. Gesetz mit der Strafe der Dienstentlassung bedroht, also gut er Armee entfernt wird. Das sind doch gewiß recht hohe ere sfh Wir haben Strafen, meine Herren, wo für fortgesetzte und, wenn 4 so sagen soll, wirklich vorsätzliche Mißhandlungen Untergebener die Leute mit mehrjähriger Gefängnißstrafe belegt werden. Also in der Beziehung ist wirklich meiner Meinung nach nichts zu bessera.

Nun kom men die sogenannten leichteren Fälle. Wenn ich . zugebe, daß es durchaus wünschenswerth wäre, diese Fälle auch voll⸗ staͤndig aus der Welt zu schaffen, so glaube ich doch, daß hier gegen das so tüchtige pflichttreue Unteroffiziercorps im Ganzen 3 häufig ein zu weit getriebener Vorwurf der Rohheit u. s. w. erhoben worden ist. Meine Herren, welches ist denn das Material, mit . diese Unteroffiziere sich, zu beschäftigen haben? Das ö auch 26 vollständig einwandsfrei, und wenn ich Ihnen hier z. B. sage, . habe im vorigen Jahre eine Zusammenstellung machen lassen, n die wird ja für dieses Jahr bei der großen Zabl von Personen, ö in Frage kommen, nicht viel anders lauten, wongch von den 3 lichen im vorigen Jahre eingestellten Rekruten a ö Leute, die im Durchschnitt 21 Jahre alt sind. eds 64 20(jährige und auch etwas ältere etwa 11 00 bereits vor ihrer . stellung bestraft sind. Von diesen 11 · , also aus dieser Zabl , wenn ich sie wieder als eine Einheit betrachte, sind 440 /o 66. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, wegen, Verbrechen un Vergehen wider die öffentliche Ordnung, und 24 0 wegen ö verletzung und thätlicher Beleidigung. Da finden Sie doch, daß wir eine Zahl von Leuten einstellen, hei denen von Hause ,, gewiffer Hang zur Widersetzlichkeit vorhanden ist, und diese 6. fetzlichkeit äußert sich auch dann sehr bald. wenn die Leute 5 . genug sind, nicht immer so, daß es einen Ausbruch zur Folge hat, 3. die unmittelbare Anwendung des Strafgesetzes ermöglicht, sondern . ist so eine gewisse Sorte von Dickfelligkeit, die den Unteroffizier, der sie den ganzen Tag über zu exerzieren, zu instruiren, in Bezug auf Quartierordnung, Reinlichkeit am Leibe, Instandhaltung der Sachen unausgesetzt zu beaufsichtigen hat, der, dafür von . Compag nie⸗Chef in gewisser Beziehung verantwortlich gemacht wird, schließlich auch einmal in eine Art der Erregung bringt, 6 einen Verstoß gegen das Strafgesetz zur Folge hat und 3 . wirklich eine ganze Masse von Fällen da, wo ein gerechter iich er für mildernde Umstände plaidiren würde, Ich führe das hier nur e zur Ehre des Unterofizierstandes, welcher im Ganzen , . n tüchtig und ordentlich ist, und auf den wir sehr viel zu rechnen haben.

Nun, meine Herren, hat man auch einen Vergleich mit anderen Armeen gezogen. Ja, meine Herren, in der französischen Aumee . * hat der Unteroffizier Disziplinarstrafgewalt etwa in dem Maße, . bei uns der Fompaqgniechef. Reizt der Mann ihn oder regk er J irgendwie auf, so schickt er ihn auf 3 Tage in Arrest, und damit r die Sache erledigt. Der Unteroffizier bei uns kann sich ja 1 oder den Mann melden, aber es liegt in der menschlichen Ratur be⸗ gründet wir alle wollen nicht behaupten, daß wir im . wären, unsere Leidenschaften absolut ju zügeln —, daß der Unter⸗ offizier sich selbst Recht schaffen will. Es ist unklug von . . wird selbst bestraft, es thut ihm nachher leid; aber bei alledem komm es vor, und es ist in der That auch erklärlich. ö .

Nun, meine Herren, möchte ich aber auch sagen, daß s e von Mißhandlungen Untergebener sehr vielfach ich will ,. in einer tendenziöͤsen, aber doch in einer den Verhältnissen 36 ö 5 sprechenden Weise in der Presse entstellt werden, daß Fälle, die vo

inem Vorgesetzten gefürchtet habe.

w En fillch! Nun, meine Herren, wenn der Mann sagt: ich will meinem Vorgesetzten nicht schaden, so glaube ich, daß da ein anderes Motiv gesucht werden kann, als das der Furcht, un ich kan nur sagen, meine Herren, die nachträgliche , welche nun natürlich gegen den Offizier, der den Mann rn, . getroffen hat mit der Peitsche, eingeleitet worden ist, hat vor al en Dingen bei den eidlichen Vernehmungen der Mannschaften n daß sie sich eigentlich unausgesetzt einer ganz kesonders guten, a schaftlichen Behandlung dieses Offiziers zu erfreuen hatten. ö i ihm eine andere Mißhandlung nachgewiesen. Er hat, einem ann eine Ohrfeige gegeben, weil der Mann einen Karabiner so . sichtig losgeschossen hat, daß er ihn beinahe erschossen hätte. IJ 4 auch diese Ohrfeige nicht rechtfertigen —, ich appellire aber an ö Herren, ob es nicht dem einen oder andern passiren könnte, daß er ie, eine Ohrfeige geben würde, der durch so weitgehende Unvorsichtig ei ihn in Lebensgefahr ing . Offizier ist dafür bestraft worden, vi von selbst versteht. . ö * an andere Fälle vor, ich bin einzelnen nach— gegangen. Da sind in der Presse Fälle erörtert worden, wo . keine Mißhandlungen stattgefunden hatten, wie die Leute es beeid 3 haben, wo trotzdem eine grotze Mißhandlung auseinandergesetzt . schließlich sogar erklärt worden ist; jetzt ist das Kriegsgerich gewesen, der Unteroffizier ist sehr strenge bestraft worden. wir wissen natürlich nicht wie, denn das . fahren ist heimlich. Meine Herren, was die Strafmaße betrifft, so werden die jedesmal durch das Paroleverfahren veroffentlicht, das erfährt jeder Soldat, und es ist keinem Soldaten verschränkt, anderen Leuten das zu erzählen. Wir haben gewisse Diskretionen im Straf⸗ verfahren, soweit es Offiziere betrifft, das liegt aber in unseren disziplinaren Verhältnissen, die wir aufrecht zu erhalten wünschen. In einem dieser . ich mir die Akten auch kommen lassen,

hen, wie die Sache lag. . . leb j nun die Sache in die Zeitungen gekommen? Ich will Ihnen das erzählen. Der angeblich mißhandelte Mann wird eines Tages in der Kaserne herausgerufen, weil ihn ein Lands mann zu sprechen wünscht die Person, die sich ihm. gegenüber prisentirt als Landsmann ist ihm ganz unbekannt diese Person sagt ihm, er möchte doch einmal herauskommen, da und da wäre ein anderer Herr, der ihn zu sprechen wünschte, sie wollten zusammen. Abendbrod essen. Der Mann geht nach einigem Zögern hin, findet einen Herrn, welcher erklärt, er wäre expreß aus Berlin gekommen um den Fall mit ihm festzustellen. Dem Mann wird Butterbrot, Bier u. s. w. vorgesetzt, und er wird nun vollständig gepreßt, 41 Erklärung gegen seine Vorgesetzten abzugeben. Das war ein Fa z wo behauptet worden war, ein Unteroffizier hätte die sen. Mann, 3 er schmutzige Füße gehabt hätte, durch die ganze Abtheilung i und die hätten alle den Mann mit den frischbenagelten . stiefeln auf die Füße treten müssen; der Mann hätte zwar als derher Pommer den Schmerz heruntergeschluckt, aber die Sache wäre doch 8 Meine Herren, die Sache ist abfolut gar nicht so, sondern der Mann i von keinem einzigen Menschen getreten worden. Der Unteroffizier hat gesagt: Sebt Euch den schmutzigen Kerl an mit Erlaubniß * sagen er hat ihn durch die Abtheilung geführt und ker e : dem müßte der Dreck heruntergetreten werden. Es hat ihn ö er kein Mensch getreten, denn das ist doch keine Anweisung, 666 . Bemerkung, die in derber Weise gemacht wurde. Es , 1 esser, sie wäre unterlassen worden; aber eine, Mißhandlung zu . das ist doch in der That , In der Presse steht e

r 3 die Sache so passirt wäre. . ö. 6 Con ht? Seltenes ich bin allen diesen Dingen etwas . gangen daß Einjährig⸗Freiwillige namentlich nach ihrer Ent af ng aufgefordert werden, sie möchten Anzeige machen, ob ihnen 8. irgend etwas über e,, ,, e, , , 4 . . s it einer Art Spionirsy eben,

y Herren, möchte ich Ihrer Beurtheilung unterstellen. Wir fassen jeden Fall mit voller Strenge, aber diese Art und Weise. wie die Dinge in falscher Weise in der Presse bebandelt werden, trägt dazu bei, die Armee in ihrem inneren Gefüge ,, . 2 vor dem Lande genießen muß, in ganz ungerechtfertigter Weise herab- zusetzen. 3 . ö. ö lese Fal

ine Herren! Ich schließe meine Erörterungen über diese Fälle, bin . bereit, wenn er, Richtung Wünsche an mich ge⸗

e erden sollten, zu antworten. ö .

. * de Richter (Hagen) erklärte, es seien allerdings 14000 Deutsche wegen unerlaubter Auswanderung bestraft worden, aber er glaube, daß diese Auswanderung nicht nur durch die Mißhandlungen, sondern auch durch die längere Dienstzeit bedingt sei. Er gebe sehr gern zu, daß oft a, . und unedle Motive zu solchen Klagen Anlaß gegeben hätten. aber er bestreite, daß überall, wo Mißhandlungen 2 men seien, auch Beschwerde erhoben werde. Gleichwohl sei a ö in Wirklichkeit nicht alles so rosig und unschuldig, wie

kommen und auch in' diefen Fällen nicht stattgefunden hätten, weil dann jeder Verdacht , bliebe. Ich bemerke aber, daß bei der weit⸗

s i tem ind, aufgebauscht wurden ju Ereignissen, die in höchst . K Fee ; Interesse erregten, während ich das von

der Kriegs-Minister darstelle. Die Strafen für Mißhandlun⸗