früheres Versprechen an die großbritannische Regierung gebunden seien, und speziell gegen meinen Versuch, durch das oben erwähnte Cirkular den Court of Equity aufzuheben, da derselbe einem Staate⸗ vertrag seinen Ursprung verdanke. Ich nahm den allgemeinen Protest zur Berichterstattung an Euere Durchlaucht an und zeigte mich bezüglich des Court of Equity entgegenkommend, da es im allseitigen Interesse liege, während des naturgemäß ziemlich langen Provisoriums den gegenwärtigen Stand der Dinge aufrecht zu erhalten. Es erschien mir unbedenklich, den Court of Equity einstweilen fortbestehen zu lassen unter der Bedingung, daß der interimistische Kaiserliche Ver⸗ treter den Sitzungen beiwohne und den Entscheidungen seine Sanktion ertheile, welchen Vorbehalt Herr Hewett seinerseits natürlich fand.
Mit Rücksicht auf diesen Court of Equity, da ferner in Kamerun außer den deutschen Interessen nur englische in Betracht kommen, und da die dort herrschende europäische Sprache die englische ist, erschien es mir dringend geboten, einstweilen mit der Kaiserlichen Vertretung jemand zu betrauen, der der englischen Sprache in Wort und Schrift und in der Abart, welche man als Negerenglisch bezeichnet, mächtig war und gleichzeitig die nöthige Erfahrung im Umgange mit afrikanischen Eingeborenen hatte. Da keiner der ab⸗ kömmlichen Offiziere diese Erfordernisse in sich vereinigte, so blieb mir nichts anderes übrig, als meinen Begleiter, Dr. Buchner, provi⸗ sorisch mit der Vertretung Sr. Majestät des Kaisers zu betrauen, und ertheilte ihm dem entsprechend die mir geeignet erscheinenden Instruktionen.
Nachdem ich Abschied vom englischen Konsul Hewett, welcher beabsichtigte, folgenden Tags Kamerun zu verlassen, genommen hatte, dampften wir nach dem westlich davon gelegenen Bimbiaflusse, vor dessen Mündung wir noch am Abend des 21. Juli zu Anker gingen.
Das zwischen dem Kamerunflusse und dem von Bimbia gelegenen Terrain ist fast unbewohnt und besteht fast ganz aus Mangrowe— sümpfen, die von zahlreichen Creeks durchschnitten sind. Durch solche stehen auch beide Flüsse in Verbindung, so daß man nöthigenfalls in Booten von Kamerun nach Bimbia gelangen kann. Aus diesem Grunde unterstellte ich auch das Bimbiagebiet einstweilen der Aufsicht des Dr. Buchner, während eine gleiche Maßregel für die südlich von Kamerun gelegenen Distrikte unthunlich erschien, da man dorthin nur mittelst eines Küstendampfers oder mittelst eines Segelschiffes gelangen kann. Alle südlich von Kamerun gelegenen Distrikte müssen nach melner Ansicht der Aufsicht des Kaiserlichen Konsuls E. Schulze, der nicht allein mehrere Küstendampfer besitzt, sondern die wichtigsten Küstenplätze in regelmäßigen kurzen Zwischenräumen zu besuchen gehalten ist, und sich auf der ganzen Strecke ebenso sehr hohen An⸗ sehens erfreut, als er selbst die maßgebenden Persönlichkeiten und Verhältnisse genau kennt, so lange unterstellt bleiben, bis die Kaiserliche Regierung in endgültiger Weise über die Vertretung Sr. Majestät des Kaisers in der Biafra⸗Bai Bestimmung getroffen haben wird.
Das Bimbialand besteht nur aus den drei Ortschasten King Williams⸗ Town, Money⸗Town und DukullurTown und aus der Nikolinsel, auf der nur ein Sierra-Leone⸗Neger haust. Eigentlich gehört noch dazu der Distrikt Viktoria, den die Bimbialeute aber bereits vor langer Zeit an die dort angesiedelte englische Baptisten⸗ mission verkauft haben.
Die Bimbialeute gehorchten früher einem Könige, haben aber den letzten derselben, welcher im Kriege gefallen war, nicht wieder ersetzt, und seitdem steht den Ortsältesten das Verfügungsrecht über das Land zu, wenn auch King Bell in Kamerun eine Art Souveräni⸗ tätsrecht über das Gebiet in Anspruch nimmt. Die Insel Nikol ist bereits vor längerer Zeit als Kriegsentschädigung ganz dem letzteren abgetreten worden.
Die Firma C. Woermann und Jantzen C Thormählen haben nun durch einen Kontrakt das Land der drei genannten Bimbia⸗ ortschaften von der Grenze des Viktoriadistrikts, von dem es durch das Flüßchen Mofimoselle getrennt ist, bis zum Bimbiaflusse und fünf Meilen landeinwärts käuflich erworben und sich dann durch einen besonderen Vertrag die Hoheitsrechte abtreten lassen. Diese Verträge waren von den Ortsältesten, den sogenannten Headleuten, unter ungefähr denselben Reserven abgeschlossen worden, welche ich weiter oben bei der Besprechung der Kamerunverträge aufzuführen mich beehrt habe. Die Insel Nikol ist dem King Bell von der Firma C. Woermann allein mit allen Hoheitsrechten abgekauft worden.
Am 19. Juli war das englische Kriegsschiff Opal“ vor Bimbia erschienen, und der Kommandant desselben war an Land gekommen mit dem Auftrage, wie er gesagt hatte, den Distrikt in Besitz zu nehmen. Nachdem der Agent von C. Woermann, H. Jürs, ihm eine Abschrift des Vertrages gezeigt und die Bewohner der Bimbia— Ortschaften ihm erklärt hatten, daß sie Deutsche seien und bleiben woll ten, war er wieder an Bord gegangen.
Im Laufe des 21. Juli wurde von mir in ähnlicher Weise, wie in Kamerun, das Bimbialand als unter dem Schutze des Deutschen Reichs und der Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers stehend erklärt, und nachdem die Kaiserliche Tlagge gehißt worden war, zu welcher Feierlichkeit ein Offizier S. M. S. „Möwe“ mit der dazu komman⸗ dirten Abtheilung Matrosen an Land kam, begaben wir uns am folgenden Morgen nach der Mündung des Malimbaflusses, wo wir Nachmittaas eintrafen.
In Malimba wurden wir von dem Kaiserlichen Konsul EC. Schulze, dem dortigen Agenten von C. Woermann, Herrn Rudolf Rabenhorst, und dem King Jambe nebst seinen Häuptlingen empfangen.
In dem Vertrage, welcher zwischen den letzteren und dem genannten Rudolf. Rabenhorst am 29. Juli abgeschlossen worden ist, werden sämmtliche Hoheitsrechte über das Land zwischen dem Kamerunflusse im Norden und dem Lotteflusse im Süden der Firma C. Woermann abgetreten, Es ist jedoch hierbei zu bemerken, daß der nördlichste Theil dieses Gebietes, welcher zwischen dem Quaquafluß, dem nördlichen Mündungsarm des Malimba und dem Meere liegt und, mit Aus⸗ nahme der Residenz des Häuptlings Passall und eines diesem gehörigen Sklavendorfes, keine Ortschaften enthalten soll, möglicherweise als französisches Protektoratsgebiet reklamirt werden wird. Uebrigens machte King Bell in Kamerun über diesen Theil des Malimbagebietes gleichfalls eine Art Suzeränitätsrecht geltend.
Am Morgen des 23. Juli setzten wir unsere Reise längs der Küste fort und erreichten um die Mittagszeit die Mündung des Small— Batangaflusses, der eigentlich Some⸗ oder auch Beundofluß heißt. Der Leiter der dortigen Faktorei von C. Woermann, Herr H. Dett. mering, hat am 18. Juli drei Verträge abgeschlossen, von denen sich der erste auf die zwischen dem Lotteflüßchen im Norden und dem Lakunjefluß im Süden gelegene Small-Batangagegend und auf die südlich vom letztgenannten Flüßchen gelegene unabhängige Ortschaft Lanuge⸗Town, der zweite auf dem zwischen Lanuge⸗Town und dem Olabe: Point gelegenen und „Plantation genannten Distrikt und der dritte auf den zwischen dem Olabe⸗Point und dem Behuwe⸗Creek gelegenen Distrikt ‚„Criby“ bezieht. Durch dieselben treten die unab⸗ hängigen und anerkannten Häuptlinge der genannten, fich ungefähr zehn Meilen landeinwärts erstreckenden Gebiete der Firma C. Woermann sämmtliche ihnen zustehenden Hoheitsrechte ab.
Nachdem King Japite und Häuptling Ngemgwe als berechtigte Vertreter des Small⸗Batangagebiets und der Häuptling Ndingi von Lnuge⸗ Town herbeigeholt worden waren, wurde die Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers über das Gebiet proklamirt und die Kaifer⸗ liche Flagge gehißt.
Am 24, Juli begaben wir uns zunächst nach dem Dorfe des Häuxtlings Gray von Plantation und sodann nach dem Hauptorte des Distrikts Criby, In beiden Gebieten wurde unter enthusiafiischer Betheiligung der Eingeborenen die Proklamation der Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers vollzogen. . . . .
Am 31. Juli stiegen wir an Land und fanden sämmtliche Awuni—⸗ vertreter bereits versammelt unserer Ankunft harrend. Da wir in Erfahrung gebracht hatten, daß auch für diesen Distrilt bereits ein französischer Vertrag bestände, so ließen wir uns angelegen sein, den selben ausfindig zu machen. Es stellte sich auch bald heraus, daß ein älterer Bruder des jetzigen Oberhäuptlings, Namens Nyondo, im Dezember vorigen Jahres nach Gaboon gereist war, um eine Haupt aktorei und eine Missionsstation zu erbitten, und daß er mit einem
Vertrage zurückgekommen war, von dem weder sein Bruder noch die übrigen Häuptlinge und Aeltesten Kenntniß erhalten hatten. Diesen hatte er nur einige andere Papiere, durch welche ihm die Errichtung einer Missionsstation und einer Faktorei zugesagt wurde, gezeigt. Durch den Vertrag, den Nyondo mit dem damaligen Kommandanten von Gaboon abgeschlossen hatte, wurde in der That der Distrikt Awuni der Souveränität Frankreichs unterstellt.
Die versammelten Vertreter des Distrikts protestirten lebhaft gegen ein Abkommen, zu dem sie keinerlei Auftrag ertheilt hatten, und bestritten dem Nyondo jedes Recht, in ihrem Namen irgend etwas abzumachen, ein Recht, welches der letztere, der anwesend war, auch gar nicht in Anspruch zu nehmen schien. Meine Erhebungen über die inneren politischen Verhältnisse des Distrikts ergaben Folgendes: Der vorige Oberhäuxtling King Malunga hinterließ fünf Söhne, der vierte Sohn Bots wurde allgemein als Oberhaupt anerkannt. Derselbe erfreut sich als solcher noch heute eines unbestrittenen Ansehens. Diese Auskunft wurde uns nicht allein von den Stammesältesten, sondern auch von den Brüdern Boté's gegeben.
Immerhin war Nyondo der älteste Sohn des verstorbenen Häupt⸗ lings gewesen, und hatte der französische Oberkommandant von Gaboon den Vertrag mit demselben in gutem Glauben abgeschlossen. Ich begnügte mich in Folge dessen damit, den Vertrag zwischen der Firma C. Woermann und King Bots und seinen Häuptlingen durch den Kaiserlichen Konsul Emil Schulze beglaubigen zu lassen, und ver— zichtete einstweilen auf den Akt des Flaggehissens, indem ich mir vor⸗ behielt, die Rechte der deutschen Firma dem gegenwärtigen Ober⸗ kommandanten von Gaboon und dem Vertrage seines Vorgängers gegenüber zur Geltung zu bringen.
Noch am Nachmittag des 31. Juli begaben wir uns zurück nach Batta, wo wir alsbald einen weiteren Boten zu den nördlich von der Battagegend wohnenden Otondeleuten abschickten, da Herr Schulze sich mittlerweile entschlossen hatte, ihnen bezüglich einer von ihnen gewünschten Faktorei einige Konzessionen zu machen, im Falle sie noch keinen Vertrag mit den Franzosen abgeschlossen hätten. Da aber am nächsten Morgen weder unser Bote, noch Vertreter der Otondeleute angekommen waren, so glaubte ich zunächst nicht länger zögern zu dürfen mit der Ordnung der viel wichtigezen Verhältnisse am Benita— fluß und ließ für eine Vereinbarung mit jenen die nöthigen An— weisungen in Batta zurück.
Am 1. August begaben wir uns nach dem Benita fluß, auf dessen Südufer, nahe dem Jokopoint, die Faktorei von C Woermann liegt und nicht weit davon nach Süden auf dem Mbinipoint di⸗ französische Flagge weht. Der von dem Agenten des Herrn Schulze im Oktober des verflossenen Jahres im Namen der Firma C. Woer— mann abgeschlossene Kaufvertrag betrifft das Land zu beiden Seiten des Flusses, vier Meilen landeinwärts, bis zu den etwa 15 Seemeilen stromaufwärts gelegenen Wasserfällen. Alle auf der Nordseite des Flusses gelegenen Ortschaften hatten durch ihre berechtigten Vertreter den Kontrakt unterzeichnet, während auf der Südseite in der Nähe des Flusses sich nur sehr wenige Ortschaften befinden, als deren legi— timer Vertreter der Häuptling Old Bobala angesehen werden dürfte. Dieser ist der Vater des von der Faktorei als Haupthändler an— gestellten und eines großen Einflusses genießenden Roko und batte gleichfalls unterzeichnet. Die unterzeichneten Häuptlinge, an deren Spitze Bots oder King Bots stand, hatten in dem Kaufvertrage den Wunsch aukgesprochen, daß Se. Majestät der Kaiser die Oberhoheit über das betreffende Territorium übernehmen möchte.
Nun war von diesem Kaufvertrage und den aus demselben resultirenden Voriheilen der Häuptling Ikaka ausgzgeschlossen worden, weil weder er noch die ihm unmittelbar unterstehenden Dörfer Land— besitz in nächster Nähe des Flusses hatten. Ikaka war seit fünf oder sechs Jahren anerkanntes durch Wahl eingesetztes Oberhaupt der Chefs der Benitagegend gewesen und hätte, wenn er noch Wahlkönig war, bei der ganzen Angelegenheit nicht übergangen werden dürfen. Die von mir befragten Notabeln der Gegend versicherten mir aber, daß Ikaka schon vor dem Abschluß des Kontraktes seiner Würde enthoben worden sei, weil er verschiedentlich Anlaß zur Unzufriedenheit bei der Entscheidung von Streitsachen gegeben hatte. Theils wegen dieser Absetzung, theils entrüstet über die Mißachtung, die man ihm bei dem Abkommen der übrigen Häuptlinge mit dem Woermann'schen Agenten bezeigt hatte, begab er sich in Begleitung von einigen angesehenen Männern seines Distrikts nach Gaboon und schloß am 3. November mit dem dortigen Gouverneur einen Vertrag, durch den das Land der Souveränetät Frankreichs unterstellt wird. Dieser Vertrag ist nicht von ihm in seiner Eigenschaft als König abgeschlossen worden, sondern nennt als solchen einen gewissen Babendsche. König Babendsche aber, einst unbestrittenes Oberhaupt in beiden Uferlandschaften des Benita flusses, ist vor etwa sechs Jahren gestorben und hat keinen Sohn, sondern nur einen adoptirten Neffen Namens Ngunde hinterlassen, der von den Häuptlingen nicht als König anerkannt wurde. Dieser Ngunde nun hatte unter dem Namen seines Adoptivraters den Ver—⸗ trag unterschrieben. Da mir weder Ikaka noch Ngunde irgend ein Recht zu haben scheinen, über die Uferterritorien des Flusses zu ver— fügen, so glaubte ich annehmen zu sollen, daß sich ihr Vertrag mit den Franzosen auf die vom Mbinipoint nach Süden gelegenen Distrikte beziehe, unterstellte das von den Häuptlingen der Firma C. Woermann verkaufte Land gemäß dem von jenen in dem Kaufvertrag aus— gesprochenen Wunsche der Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers und hißte dle Kaiserliche Flagge auf beiden Ufern des Flusses. Auf dem Südufer that ich das unter besonderem Vorbehalt, weil mir nicht ganz klar wurde, ob Ikaka dort nicht doch noch von der Majorität in seiner früheren Würde anerkannt werde; wenigstens konnte ich feststellen, daß das von den Distrikten des Nordufers gewählte Ober— haupt Bots auf der Südseite des Flusses seine Autorität nicht geltend machen konnte.
Vom Benitafluß begaben wir uns am 3. August nach Klein Eloby, der Insel, welche den Firmen C. Woermann, Jantzen C Thormählen und Goöedelt C Gütschow als Stapelplatz dient. Von hier aus fuhr ich am 6. August auf dem von der Firma Jantzen C Thormählen zur Verfügung gestellten kleinen Küstendampfer „Fan“ nach den in der Nähe des Kap St. John belegenen Bapukodistrikten, mit deren Häuptlingen der Agent von C. Woermann, Herr A. Lubke, Verträge abgeschlossen hatte. Unmittelbar nördlich vom Kap St. John liegen einige Distrikte, welche von Benga, die aus Corisco stammen, bewohnt werden. Die Häuptlingen derselbe legten mir spanische Papiere vor, aus denen klar hervorging, daß die spanische Regierung die Benga als ihre Unterthanen betrachtet. Nördlich von diesem Küstenstrich liegt zwischen Gumbegumbe und dem Point Belva ein kleiner unter den Häuptlingen N' Jambo und N'Jumbo stehender (Bapuko⸗) Distrikt, in dem sich zu Itala⸗Manga eine Zweigfaktorei von C. Woermann befindet. Hier war ein Kaufvertrag abgeschlossen worden, und wurde auf Grund desselben von mir die Kaiserliche Oberhoheit proklamirt.
Nördlich von diesem Distrikte liegt das kleine Gebiet des Häupt⸗ lings Masongo, der sich vertragsmäßig Frankreich unterstellt hat, und nördlich von diesem wieder liegen zwei Distrikte, welche sich, der erste unter dem Häuptling Ikaka vom Baga⸗Point bis zum Dschoni-Point, der zweite unter dem Häuptling Cumballa vom Dschoni⸗Point bis nach Handsche erstrecken. In beiden wurde die Proklamirung der Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers vorgenommen, aber dem Häupt— ling Cumballa der darauf bezügliche Akt wieder entzogen, da nach⸗ träglich entdeckt wurde, daß auch für sein Land bereits ein Vertrag mit Frankreich existirte.
it Rücksicht auf die verwickelten Verbältnisse, welche ich in dem ganzen Küstenstriche von Batanga bis zum Kap St. John vorgefunden hatte, hielt ich es für geboten, nach Gaboon zu gehen, um mich mit dem dortigen Gouverneur auszusprechen. Am 10. August begab ich mich also, wieder an Bord S. M. S. „Möwe“, nach Gaboon, wo am folgenden Vormittage auch das französische Kanonenboot „Basilik“, das nach Benita geschickt worden war und unter dem Kommando des Linienschiffs⸗Lieutenant Felix steht, eintraf.
Ich hatte an diesem und dem folgenden Tage längere Unter— redungen mit dem Gouverneur Herrn Kornut Gentille. Derselbe sagte mir, meine Thätigkeit von Batanga südwärts sei geeignet, die französischen Interessen zu beeinträchtigen, denn nicht allein habe die Regierung der Republik ein vertragsmaͤßiges Recht auf dortige Küsten⸗
gebiete, sondern der Besitz eines Theils derselben sei auch für ö Zukunft Garboons unentbehrlich. Nachdem ich ihm die Gründe a mein Vorgehen dargelegt hatte, meinte Herr Kornut Gentille t alles darauf ankommen werde, eine passende Demarkationg linie s. die deutschen und französischen Ansprüche zu finden, was bei dem g n Einvernehmen zwischen der Kaiserlichen Regierung und derjenige * französischen Republik keine Schwierigkeiten haben werde. 6 F Dr. Nacht igal Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Bismarck. ]
Nr. 13. Aufzeichnung über eine Unterredung des Reich kanzlers mit den Inbabern der im Biafragebitt, interessirten Firmen. ) (Auszug.)
im Biafin· riedriche ri
1. Von Sr. Durchlaucht wurde zunächst der Gedanke eine Vereinigung der in den deutschen Schutzgebieten an der westafsrikanist * Ve 9d n en sgebieten an der n kanischen züste domilizirten Firmen erörtert. Das Reich könne für die Gebiete nur die Departements des Kriegs, des Auswärtigen und 6 Justiz übernehmen, die Departements des Innern und des Han dagegen müßten den betheiligten Kaufleuten überlassen bleiben“
Für den Verkehr mit der Reichsregierung werde in Hamburg ein Syndikat zu bilden sein. Durch Vermittelung dieses Syndikat wären die Wünsche und Anträge der einzelnen Firmen in allen ö. Entscheidung durch das Rꝛich stehenden Fragen der Regierung ron zutragen. Auf Erfordern des Auswärtigen Amtes, als der vorgefetzten Behörde der in den deutschen Schutzgebieten stationirten Beam en werde das Syndikat sich außerdem gutachtlich über neue Einrichtunn und Anordnungen der Beamten zu äußern haben. Zweckmäßig wein es sein, in Berlin eine ständige Vertretung des Syndikats einzurichtz Die anwesenden Herren stimmten der Bildung eines solchen, zur Wah, nehmung ihrer Interessen berufenen Organs zu, sie waren der Ansict daß sie sich mit den im Togogebiete etablirten Firmen: Wolber Brohm (Hamburg), C. Goedelt (Hamburg) und F. M. Victor Söͤhn (Bremen), zu diesem Zwecke würden vereinigen konnen. ö.
2. Ueber die südlich von Batanga, unterbrochen durch französisch Enklaven, unter deutschen Schutz gestellten Küstenstrecken hatten Re Herren bereits bei einer früheren Gelegenheit sich dahin geäußert, daß in Betreff der Punkte, wo die deutschen Besitzergreifungen mit ilteren französischen Ansprüchen kollidiren, ein Austausch mit anderem Gebiet herbeizuführen sein werde. ;
3. Ueber die Organisation der Regierung und der Verwaltum im Biafragebiet sprachen die Herren sich dahin aus, daß die Lander, hoheit im Namen Sr. Majestät des Kaisers ausgeübt werden müsf Als Vertreter der Kaiserlichen Regierung werde ein Beamter cinzusehen sein, der am besten den, den Eingeborenen bekannten Titel einez Gouverneurs führen werde, derselbe müsse seinen Sitz in Kamern haben, woselbst für die Einrichtung einer angemessenen Wohnung ohne Schwierigkeiten Sorge getragen werden könne. Ueber die Person deß zukünftigen Gouverneurs wurden bestimmte Vorschläge nicht gemacht,
Zur Unterstützung des Gouverneurs bei der Regierung und Ver. waltung des Landes und bei der Rechtsprechung soll aus den Vertreten der in Kamerun etablirten Firmen ein Kollegium gebildet werden. Es erscheine wünschenswerth, auch zwei englische Kaufleute, einen Missionär und ein oder zwei eingeborene Häuptlinge, letztere als Bä— sitzer mit berathender Stimme, in diese Körperschaft zu wähln. Frnennung und Entlassung der einzelnen Mitglieder müßten duch den Gouverneur erfolgen.
Die „Courts of Equity“ hätten sich in Kamerun nicht bewäht.
Die Jurisdiktion im Biafragebiete müsse durch den Gouverneur nter Hinzuziehung einzelner Mitglieder des Rathes, als Beisttze, ausgeübt werden.
Für die Europäer sei deutsches Recht, vor allem das deutsche Handelsgesetzbuch und das deutsche Strafgesetzbuch einzuführen. Ak Appellationsinstanz werde das hanseatische Oberlandesgericht fungiten können. Bei der Rechtsprechung über Eingeborene müͤsse den Landet— sitten und Gebräuchen Rechnung getragen werden. Sollte der Gouverneur kein Jurist sein, so werde ihm ein rechtsverständiget Sekretär beigegeben werden müssen. Der Rath werde über die Auf— bringung der im öffentlichen Interesse für die Regierung und Var— waltung des Landes erforderlichen Mittel zu beschließen haben. Dutch seine Vermittelung werden den Häuptlingen die ihnen von den einzelnen Firmen zu entrichtenden Abgaben zu zahlen fein. Diese Abgaben (Kumi) bestehen zur Zeit in Waaren; erwünscht erscheine es, daß dieselben später in Geld geleistet würden.
Durch einen mäßigen Ausgangszoll auf die zur Ausfuhr gelangenden Produkte würden die erforderlichen Mittel ohne Schwierigkeit zu beschaffen sein.
4. Der häufige Besuch von Kriegsschiffen in den dem deutschen Schutze unterstellten Küstendistrikten sei sehr erwünscht.
5. Für den Gouverneur von Biafra müsse ein Küstendampfer und außerdem ein kleines Fahrzeug angeschafft werden, welche, um die Flüsse hinauffahren zu können, nur geringen Tiefgang haben dürften. Die Kosten dieser beiden Dampfer würden etwa 18000 c betragen.
6. Es wurde ferner als wünschenswerth bezeichnet, wenn durh Kaiserlichen Erlaß oder in anderer Form baldmöglichst die deutsche Besitzergreifung des Biafragebiets öffentlich proklamirt werde.
Nr. 14. . Berlin, den 13. Oktober 1886.
Ew. ꝛc. ersuche ich auf Grund des beiliegenden Entwurfs eine Note an die dortige Regierung zu richten, um dieselbe amtlich zu ver ständigen, welche Gebiete an der Westküste von Afrika bisher unter den Schutz des Reichs gestellt worden sind.
An die Kaiserlichen Missionen in London, Paris, Madrid. Lissabon, Haag, Brüssel, Washington, Rom, Wien, Petersburg, Kopenhagen, Stockholm.
*
von Bismarck.
Anlage zu Nr. 14. Entwurf zu einer Note. ö Die Regierung Sr. Majestät des Kaisers hat zur wirksamenen Wahrung des deutschen Handels an der Westküste von Afrika einig Geblete dieser Küste unter ihren Schutz genommen. Es ist dies 4. schehen auf Grund von Verträgen, welche theils von dem nach, Wesll⸗ afrika entsandten Generalkonsul Dr. Nachtigal mit unabhängihel Häuptlingen abgeschloffen worden sind, theils auf Grund von Schuh, anträgen Reichgangehöriger, welche bestimmte Gebsete durch Verträge mit unabhängigen Häuptlingen erworben haben. In Folge dessen sind an der Sklavenküste das Togog hie mit den Hafenplätzen Lome und Bagida, in der Bai von in die Gebiete von Bimbia mit der Insel Nikol, Kamerun, Ma im bis auf den nördlichsten Theil, Klein⸗Batanga, Plantation und Ci h und in Südwestafrika das Küstengebiet zwischen Kap Frio ö dem Oranjefluß mit Ausschluß der Walfisch⸗Bai unter den ch Sr. Majestät des Kaisers gestellt worden. Dies ist durch Hissen ö Kaiserlichen Kriegsflagge und Aufpflanzung von Grenzpfählen uh lich bekundet, und hierbei die Zusage enn worden, daß alle b stehenden nachweislichen Rechte Dritter geachtet werden sollen. ur Der Unterzeichnete ist beauftragt, der 2c. Regierung von b stehendem Kenntniß zu geben. he Indem er die Ehre hat, sich dieses Auftrags zu entledigen, nutzt er diesen Anlaß, um Sr. Excellenz dem ꝛc. die Versicherung *
3 weite Beilage . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
den 13. Dezember
Berlin, Sonnabend,
18864.
M 294.
ee
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central-⸗Handels⸗ registet nim mi an: die Könlgliche Erpedition des Aeutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8Ww., Wilhelm ⸗Straße Nr. 82
26 *
2 * 6
*. .
Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen. sõbõ 4 Steckbrief.
Gegen den unten heschriebenen Kaufmann Richard anet, am 27. März 1859 in Berlin geboren, delcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Urkundenfälschung in actis J. IIC. 814. 84
* I
verhängt. . . . . 6g wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin Alt⸗Moabit? IIMI2, abzuliefern. . . h Berlin, den 109. Dezember 1884. ö Königliche Staats anwaltschaft beim Landgericht J. Beschreibung: Alter 34 Jahre, Größe 1,68 m, Statur schlank, Haare dunkelblond, Stirn hoch, frei, Fart Schnurr und Kinnbart, Augenbrauen dunkel Flond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund ge⸗ wöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht sänglich, Gesichtsfarbe gesund.
6b 79] Steckbrief. . ;
Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Adolf Albert Louis Winkelmann, gehoren am 3. Juni 1854 zu Berlin, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Diebstahls in den Akten 84 G. 3203. 84 J. IV. e. 970. 84 verhängt. Ez wird ersucht, denselben zu verhaften und in as Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12, abzuliefern.
Berlin, den 29. November 1884.
Königliches Amtsgericht J. Abth. 84. Roesler.
Beschreibung: Alter 30 Jahre, Größe 1,B70 m, Statur untersetzt, Haare dunkelblond, Stirn hoch, Fart blonder Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Rase etwas breit, Mund gewöhnlich, Zähne voll ständig, Kinn gewöhnlich, Gesicht voll, rund, Ge— sichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung; hell⸗ grauer Rock und Hose, brauner runder Filzhut.
ar am
bb 8 Steckbrief. .
Gegen den früheren Stationsgehülfen Emanuel Wilhelm Gustao Müthssam, am 6. Oktober 1856 zu Luckau geboren, zuletzt zu Jüterbog wohnhaft gewesen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Unterschlagung amtlicher Gelder in den Akten III. J. 1860/84 verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 1/12, abzuliefern. ;
Berlin, den 8. Dezember 1884.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II.
bõßõ0l] Steckbrief. .
Gegen den unten beschriebenen Stellmacherlehrling Albert Ebel, zur Zeit auf Wanderschaft, am 5. Mai 1865 zu Ketzin geboren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen aus §. 23 a. Strafgesetzbuches in Bartels u. Gen. M. 1 91. 84. verhängt. J ;
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam, Lindenstr. 54, abzuliefern.
Potsdam, den 9. Dezember 1884.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Beschreibung: Alter 19 Jahre, Größe 1 m 62cm, Statur schlank, Haare dunkelbraun, Stirn frei, Augenbrauen dunkelbraun, Augen blau, Nase ge⸗ wöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen keine.
* 3. * Steckbrief. Gegen den Kürschnergesellen Annaberg, 27 Jahre alt, welcher flüchtig ist, eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengericht zu Dülmen vom 17. August 1880 erkannte Haft⸗ strafe von 14 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächst— gelegene Gerichtsgefängniß abzuliefern. Dülmen, den 2. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht.
loõbꝛSo Steckbrief. Gegen den Mühlenbesitzer Johann Heinrich Pahrmann aus Schenefeid, 34 Jahre alt, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Ver⸗ gehens aus §. 288 des R. St. G. B. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das erichtsgefängniß zu Schenefeld abzuliefern.
Schenefeld, den 3. Dezember 1884.
Königliches Amtsgericht.
Deittert.
Sachen
ob290)
Uhlig
Franz
löß8d Steckbriefs⸗Erneuerung. er unterm 26. Mai 1884 hinter die Arbeiterin, verehel. Karoline Pauline Rosalie Schröter, geb. erborn, erlassene Steckbrief wird hierdurch er— neuert. Pottzdam, den 9. Dezember 1884. Königliche Staatsanwaltschaft.
lo6énr7) Steckbriefs⸗ Erledigung.
Der gegen den Heilgehülfen Theodor Carl Heinrich Knaepel wegen Diebstahls in den Akten UL. R. J. 754 de i804 unter dem 26. November 1884 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 8. Dezember 1884. Königliches Landgericht J. Der Untersuchungsrichter.
lößs0z Steckbriefs⸗Erledigung.
Steckbrief hat durch Ergreifung desselben seine Er⸗ g
Friedrich Wilhelm Lieske, geboren am 28. April
Franz Krause vember d. J. Deutschen
Steckbriefe und Untersuehungs-Sachen.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Snhmissionen ete.
Verloosung, Amortisation, Tinszahlnng
* n. s. w. Von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken nud
6. Verschiedene Bekanntmachungen 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
9. EFamilien-Nachrichten.
„In
Grosshandel.
Büt
Inserate nehme
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
* en an: die Annoncen⸗Expeditionen des validendank“,. Rudolf Mosse, Haasenstein
tner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaux.
In der Börsen- beilage. 2
ediaung gefunden. k
Brandenburg a. H., den 11. Dezember 1884. r Brandenburgisches Kürassier⸗Regiment
(Kaiser Nicolaus J. von Rußland) Nr. 6.
56282 Bekanntmachung.
Die diesseits unterm 1. August 1884 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger vom 4. September 1384 — Stück l 208 Nr. 39 350 — erlassene Strafvollstreckungs⸗ Requisition ist bezüglich des Nr. 22 genannten Carl
1863 zu Woltersdorf, Kreis Soldin, erledigt. Landsberg a. W. den 8. Dezember 1884.
Der Erste Staatsanwalt.
56283
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Bekanntmachung. hinter dem Schauspieler Robert Ferdinand aus Greifswald unterm 18. No⸗ in Nr. 278 des öffentl. Anzeigers zum Reichs⸗Anzeiger pro 1884 sub 52 842 erlassene Strafvollstreckungsersuchen ist erledigt. Oels, den nber 1884.
ches Amtsgericht.
Iõb281] Bekanntmachung. In der Strafsache gegen Path und Genossen — Aktenzeichen M. Nr. 46. 81 — sind die nachbengnn⸗ ten Personen: 1) der Arbeiter Carl Wilhelm Christian Path, geboren am 1. Januar 1854 zu Seefeldt, 27) der Bienstknecht Otto Rudolf Heinrich Christian Hahn, geboren am 19. Juli 1857 zu Gut Freyen⸗ stein, 3) der Carl Christian Johann Wichlow, ge— boren am 22. September 1858 zu Gut Frehne, 4) der Carl Wilhelm Johannes Fritsch, geboren ain 14. November 1858 zu Gumtow, 5) der Bürger⸗ sohn Emil Theodor Hartmann, geboren am 15. Mai 1858 zu Pritzwalk, 6) der Wilhelm Christian Rep—⸗ penhagen, geboren am 18. März 1859 zu Goericke, 7) der Barbier Heinrich Hermann Rump, geboren am 23. Februar 1859 zu Pritzwalk, 8) der Carl Friedrich Wilhelm Arndt, geboren am 22. Juli 1860 zu Frehne, 9) der Otto Johann Heinrich Hase, geboren am 17. August 1860 zu Freyenstein, 19) der Carl Johann Friedrich Böckmann, geboren am 18. Juli 1860 zu Giesenhagen, 1I) der Kaufmann Julius Albert Eduard Schulz, geboren am 16. März 1860 zu Jabel, 12) der Friedrich Carl Ferdinand Lock, geboren am 12. August 1860 zu Meyenburg, 13) der Dienstknecht Johann Friedrich Ludwig Ramin, geboren am 20. August 1860 zu Niemer⸗ lang, 14) der Dienstknecht Wilhelm Könning, ge— boren am 11. Mai 1860 zu Klenzenhof, 15) der August Friedrich Pfeil, geboren am 14. September 1860 in Rapshagen, 16) der Ferdinand Baumann, geboren am 11. Februar 1860 zu Schmolde, 17) der Carl Joachim Christian Rode, geboren am 30. Dezember 1857 zu Cremmin, 18) der Friedrich Johann Jahnke, geboren am 17. April 1859 zu Warnsdorf, durch Urtheil der Strafkammer Königlichen Land⸗ gerichts zu Neu⸗Ruppin 14. Oktober 1881 wegen Vergehens gegen 5§. 140 Abs. 1 Nr. 1 zu einer Geldstrafe von 180 S event. 18 Tagen Ge⸗ fängniß, rechtskräftig verurtheilt. Behufs Voll— streckung der Strafe ich um Angabe des Aufenthalts der genannten Personen. Neu⸗Ruppin, den 9. Dezember 1884. Der Erste Staatsanwalt.
48 7 De
vom
3 ers uche
5797 . In der Strafsache gegen den Lotterie⸗Kollekteur H. Herrmann zu Paris (Boulevard Voltair 106) hens sind von dem ꝛc. Herrmann Strafbefehls des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts 60 „MS Geldstrafe und an bisherigen Kosten 7 M 10 3 zwangsweise beizu⸗ treiben, oder ist im Unvermögensfalle an demselben eine Gefängnißstrafe von zwanzig Tagen zu voll— strecken.
Alle s. t. Behörden werden ergebenst ersucht, zur Sicherung dieser Zwangsvollstreckung etwaige, inner⸗ halb des Deutschen Reiches betroffene pfandbare Vermögensobjekte des ꝛe. Herrmann zu beschlag⸗ nahmen, den ꝛc. Herrmann aber im Betretungsfalle zu verhaften, da die Zwangsvollstreckung bereits ver⸗ gebens gegen ihn zur Ausführung zu bringen ver⸗ sucht ist und über alle auf Grund dieses offenen Er— suchens getroffenen Verfügungen hierher beschleunigt event. telegraphisch gefällige Mittheilung zu machen.
Boizenburg a. d. Elbe, den 6. Dezember 1884.
Großherjoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
1 cDeLE4 II 5 7
9y 2 * * wegen Lotteriever auf Grund vollstrechbaren
49059 Aufgebot. . Der Metzger Andreas Mendel zu Crefeld hat als gesetzlicher Vertreter seiner minorennen Kinder Lud⸗ wig und Bertha Mendel das Aufgebot zweier an⸗ geblich von ihm am 18. September 1883 verlorener Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Cre—
feld, .
a. lautend für Ludwig Mendel zur Zeit des Verlustes über 43 ½½ 34 3 Conto⸗Nr. 15 240
lautend für Bertha Mendel zur Zeit des Verlustes über 83 M 51 8 Conto⸗Nr. 11787 .
beantragt. Der . der ö wird auf⸗ efordert, spätestens in dem au
6e Dienstag, den 2. Juni 1886,
Vormittags 11 Uhr,
nossen — J. 1B. 673. 1884 — werden nachstehende Personen:
geb. am 22. Juni 1863 zu Grünrade, Kreis Königs⸗ berg N M. .
2) Tischler Friedrich Wilhelm Ißbrandt, geb. 4 April 1862, am
Königsberg N. M.,
Lister, geb. am 18. März 1861 zu Prenzlau, Kreis Prenzlau,
am 3. April 1860 zu Labischau, Kreis Löwenberg, vember 1858 zu Stolp, vember 1859 zu Kellig,
9. März 1861 zu Stolp,
geb. am 24. Januar 1859 Lebus * 24
geb. am 17. Oktober 1359 zu Jahnsfelde, Kreis
1 Lebus,
1863 zu Briesenhorst,
ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur— unden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ ung der Urkunden erfolgen wird. Crefeld, den 28. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung T. von Schuckmann.
t
54596 Oeffentliche Ladung. In der Untersuchungssache wider Knoll
.
1) Arbeiter Gustav Friedrich Wilhelm Knoll,
Alt⸗Blessin, Kreis
Friedrich
15. September 1863 zu
3) Schlosser Alexander Wilhelm Carl
4) Ernst Friedrich Wilhelm Trautmann, geb.
5) Paul Franz Heinrich Lübke, geb. am 6. No⸗
6) August Ferdinand Menhack, geb. am 17. No⸗
7) Richard Otto Wilhelm Desens, geb. am 8) August Wilhelm Gatzlaff, geb. am 16. August 1862 zu Groß⸗Strellin,
zu 5 bis 8 im Kreise Stolp, 9) Schneider Gustav Adolph August Scholtz, zu Fürstenwalde, Kreis
10) Tagelöhner Carl Friedrich Wilhelm Matting,
11) Arbeiter Carl Friedrich Rudolf Lück, geb. am 3 Januar 1859 zu Rathenow,
12) Maurer Christian Friedrich Wilhelm Leh⸗ mann, geb. am 23. Januar 1861 zu Groß⸗Behnitz, 13) Buchdrucker Carl Paul Emil Schmidt, geb. am 39. August 1861 zu Dom. Brandenburg,
zu 11 bis 13 im Kreise West Havelland,
14 Sattler Friedrich Eduard Donner, geb. am 23. Mai 1861 zu Rogasen,
15) Müllersohn Carl Adolph Pietz, geb. 18. April 1863 zu Rogasen,
16 Glasersohn Siegfried Schier, geb. 16. März 1863 zu Rogasen,
17) Schlosser Eduard Reif, geb. am 11. Februar 1862 zu Polajewo,
8) Schlossergeselle Gustav Adolf Witzke, am 30. März 1861 zu Polajewo,
19) Schneidersohn Abraham Süßkind, geb. am 4. April 1363 zu Rogasen,
20) Schäfersohn August Traugott Stenzel, geb. am 5. März 1863 zu Swierskowski,
zu 14 bis 20 im Kreise Obornik, 21) Seemann Carl Otto Fedor Zahl, geb. am Februar 1860 zu Templin, im Kreise Templin,
27) Tischler Albert Wilhelm Otto Jacobi, geb. am 26. Juni 1861 zu Templin, im Kreise Templin,
23) Julius Michael Wilhelm Hermann Carl Schulz, geb. am 4. März 1861 zu Sonnenburg, im Kreise Ost Sternberg, .
24) Carl August Gustav Rademacher, geb. am 24. Februar 1863 zu Plonitz, im Kreise Lands⸗ berg a. Warthe,
25) Wilhelm Robert Mehler, geb. am 26. April im Kreise Landsberg a. W.,
26) Kommis Carl Adolf Richard Vogel, geb. am 9. Januar 1860 zu Gera,
27) Friedrich Wilhelm Grünenthal, geb. am 29. April 1861 zu Drossen, im Kreise West Stern⸗ berg
am
am
geb.
5 l
28) Franz Adalbert Klose, geb. am 7. Dezember 1859 zu Lissa, im Kreise Fraustadt, 29) Richard Otto August Anelam, 7. November 1861 zu Schievelbein, Schievelbein, 30) Eugen Kochmaun, geh. am 17. Oktober 1861 zu Klein⸗Zabrze, im Kreise Zabrze, ö 31) Stenograph Albert Daniel ö, . geb. am 22. Oktober 1862 zu Calbe a. S., im Kreise Calbe, . . 32) Wolf Wilhelm Levny, geb. am 18. März 1861 zu Birnbaum, im Kreise Birnbaum, w. 33) Wilhelm Elias Gerhard Theodor Müller, geb. am 24. Juli 1864 zu Meiningen, . 34) Bau⸗Eleve Friedrich Ferdinand Christian Rudolph Berlin, geb. am 6. Februar 1859 zu Berlin, ; 35) Kaufmann Heinrich Bloch, geb. am 21. Juni 1860 in Berlin, 36) Künstler Ernst Friedrich Wilhelm Robert Bellach, geb. am 24. Juli 1861 in Berlin,. 37) Schlosser Gottlieb Andreas Ernst Vicolaus Berger, geb. am 21. Januar 1861 zu Tula in Rußland, 38) Steindrucker Carl Oscar Robert Gustav Blanck, geb. am 17. Dezember 1861 zu Berlin, 39) Maler . ,,, Emanuel 30. August 186 Drescher, geb. 11. September 1861 zu Warschau, 40) Carl Julius Albert Aßmann, geb. am 7. März 1862, iJ Schlächter Jean Emilie Paul Arlaud, geb. am 16. Januar 1862, . . 47 Gustav Adolf Bodde, geb. am 18. Januar
1862. Richard Berger,
geb. am im Kreise
geb. am
mann, geb.
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2 9
garl Ludwig Erich Buschmann, geb. am
c
21. Januar 1862,
Kaufmann Carl Friedrich Wilhelm Batter⸗ am 17. April 1862,
Otto Bissing, 47) Otto Carl Albert Böttcher, geb. am 17. Sep⸗ ember 1862,
48) Arbeiter Max Hermann Brode, eb, am 16. November 1862,
49) Kaufmann Berthold Barrach, geb. am 30. No⸗ zember 1862,
50) Bernhard Borchardt, geb.
46) Theodor Eugen geb. am
2. August 1862,
Carl
am 11. Dezem⸗
ber 1862,
51) Uhrmacher Gustav Adolph Ballot, geb. am
52) Julius Bernhart richtig Eltze, geb. am
15. Dezember 1862,
53) Franz Robert Baer, geb. am 17. Mai 1862, 54) Commis Jean Isaac Cohn, geb. am 3. Ok⸗
tober 1862,
55) Friedrich Paul Wilhelm Ditte, geb. am 25. Juli 1862,
56) Bäcker Max Alfred Arthur Dittrich, am 11. Oktober 1862, 57) Heinrich Otto am 5. Mai 1862,
58) Seifensieder Julius Hugo Domker, 29. Juli 1862,
59) Kutscher Georg Ludwig Elfmann, geb. 4. August 1862,
60) Tischler Franz Johann Julius Ekart, am 29. November 1862.
61) Student Arnold Thomas Thoreten von Etlinger, geb. am 10. Mai 1862,
zu 40 bis 61 in Berlin geboren, sämmtlich unbekannten Aufenthaltes, deren letzter Wohnsitz oder Aufenthaltsort Berlin gewesen ist,
beschuldigt: als Wehrpflichtige in der Absicht sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten hen haben. Vergehen strafbar nach §. 140 ad 1 Strafgesetz⸗ buchs. U Dieselben werden auf den 28. Januar 1885, Vormittags 95 Uhr, vor die Strafkammer J. des Königlichen Landgerichts J. hier, Alt⸗Moabit 11/12, 1 Treppe, Saal 49, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der gemäß S§. 472 Straf⸗Prozeß⸗Ordnung von den Ersatzbehörden ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Berlin, den 27. November 1884. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.
geb.
Leopold Dannenberg, geb.
geb. am
am
geb 8eD.
45654
Der Feilschlächter Friedrich Lehne, als Vormund der Tochter des gestorbenen Schuhmachermeisters Christian Busse, hat das Aufgebot des gerichtlichen Kaufbriefes vom 28. September 1877, laut welches der Maurer Wilhelm und dessen Ehefrau Caroline, geb. Riesling, gegen Verpfändung des Nr. 2346 an der Kuhstraße gelegenen Hauses und Hofes sammt dem Nr. 338 am Lämmchenteiche ge⸗ legenen Abfindungsplane zu 1 Mrg. 21,90 Qu. ⸗Rth. und übrigem Zubehör der Ehefrau des Fabrik⸗ arbeiters Heinrich Christian Theodor Hensel, Jo⸗ hanne, geb. Söchting, vorher Wittwe Busse 2980.4 nebst 5 6/0 Zinsen schuldet, beantragt.
Der Inhaber dieser Obligation wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 20. Mai 1885, Morgens 11 Uhr,
vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer 27, ange⸗ gesetzten Termine sein Recht an diese Urkunde anzu⸗ melden und solche vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Braunschweig, 6. Oktober 1884.
Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert.
2 3opde Dode
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
54662 Aufgebot. . Nr. 29157. Der Ober⸗Stabsarzt 4. D. Dr. Franz Emil Martin in Freiburg i. B. hat das Aufgebot
1 Rentenschein Nr. 1554, Jahresgesellschaft 1835, Rentenschein Nr. 3798, Rentenschein Nr. 469, Jahresgesellschaft 1836, 2. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, vor dem Urkunden erfolgen würde.
folgender Rentenscheine der allgemeinen Versorgunge⸗ Klasse J., Abtheil. d . . Rentenschein Nr. 15665, Jahresgesellschaft 1835, ; Jahresgesellschaft 1835, Klasse J.. Abtheil. b., Rentenschein Nr. 468, 5) t Klasse J., Abtheil. b., beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ Gr. Amtsgerichte hierselbst anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden Karlsruhe, den 29. November 1884. Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts.
vor dem unterzeichneten Gerichte, im Geschäftslokale
Der unteym 1. Dezember er. gegen den Kürassier Vade der? unterhabenden J. Ezcadron erlassene
.
Grabenstraße Rr. N hierselbst, anberaumten Auf⸗
457 Max. Rudolph 13. Juli 1862,
anstalt im Großherzogthum Baden: Klasse J., Abtheil. b. Jahresgesellschaft 1836, Klasse J., Abtheil. b., gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der (L. 8.) Braun.