1884 / 299 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

mine —. Gek. Cir. Loco 9.80 Br., per diesen Nonat —, per Dezember Junuar —.

Oelsaaten per 100 Kg. Gek. —, Winterraps M, Sommer- raps 4, Winterrübsen 6. Sommerrübsen

Rüböl per 100 Kilogr. wit Fass. Termine still. Gekündigt 100 Ctr. Kündigungspreis 51,3 6. Loco mit Fass ohne Fass —, Per diesen Monat und per Dezember- Januar 513 S per Januar- Februar, per Febrnar-Närz und per März-April —, per April-Mai 52,? 1M, per Mai-Juni 52 4 .

Leinöl per 1090 Kiogr. loco 6 Lieferung —.

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 100 Ctr. Termine still. Gekündigt (tr. Kündigungspreis 6 Loco bez., per diesen Monat, per Dezember-Jannar, per Januar-Febrnar, per Febraar-März und per April-Mai —.

Spiritus per 100 Liter à 100 0é0 10000 Liter ' 9. Termine still. Gek. Liter. Kündignugspr. .. Loco mit Flass —, per diesen Monat, per Dezember-Jqunuar und per Januar -Februar 43,3 45. 1— 432 bez., per Februar-März per ärz-April —, Per April Msi 448 - 44,7 bez, per Mai-Juni 45 - 449 bez., per Juui-Iuli 485 - 458 bez., per Juli-August 46,7 465 bez., per August- September 47 bez.

Spiritus per 100 Iäter à 1000, 100000, loco ohne Fass 43,4 4532 bez. per April-Mai —.

Weizenmehl No. 00 22,50 - 20,50, No. O 20, 50—19.00, No. 0 u. 119.00— 18,00 Roggenmehl No. O. 2025-19. 25, No. O u. 1 19.25 18.00 per 100 Kilogramm brutto inkl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.

Bericht der ständigen Deputat'on für den Eierhandel von Berlin. Bei erheblichem Angebot und schwachem Bedarf ist der Preis für Eier mit 3 M 70 S per Schock zu notiren. Ab- weichende Gualitäten waren zu unregelmässigen Preiser an- geboten.

stettin, 17. Dezember. (W. T. B.)

: Getreidemarkt. Weizen fest, loco 1450 156, 0, pr. April-MHai 162.090. pr. Mai-luni 164.50. Roggen fest, loco 132,00 134 00, pr. April-Nai 137,00, pr. Mai- Juni 137.50. Rüböl unver- ändert, pr. Dezember 50, 00, pr. April-Mai 51,50. Spiritus fest, loco 41,60, pr. Dezember 41,50. per April-Hai 44, 36, pr. Juni- Juli 4540, Petroleum loco 8 65.

Posen, 17. Dezember. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 4070. pr. Dezember 4070. pr. Jannar 40, 80, pr. Februar 41.20, pr. April-Nai 42,60). Gekündigt 5000 Liter. Still.

KRreslan, 18. Dezember (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 oñ0 per Dez. Jannar 40,70. do. per April-Mai 453,50, pr. Juli-August 4530. Weizen per Dezember 155. Roggen per Dezember 1335,00, per April-Mai 135,00, pr. Mai Juni 136,00. Rüböl loco per Dezemper 51.50, do. per April -Mai 52,50, per Mai- Juni 53. Zink ruhig. Wetter: Veränderlich. ö

Cöln, 17. Dezember. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco hiesiger 15.50, fremder 16,00, pr. März 16,35, pr. Mai 1670. Roggen loco hiesiger 14,50, pr. März 13.865, pr. Mai 14,10. Hafer loco 13,50). Rüböl loco 28, 30. Fr. Mai 28.20.

KRremen, 17. Dezember. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht) fest, aber rubig. Standard white loco 7.25 à 720 bez., pr. Jannar 7, 25 bez. und Br., pr. Fe- bruar 7,35 Br., pr. März 7,45 Br., pr. April 7.45 Br.

Hamburg, 17. Dezember. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine fest, pr. Dezvember 152 Br. 151 Gd, pr. April-Mai 160,00 Br., 159,00 Gd. Roggen loco unverändert, auf Termine fest, pr. Dezember 122.0) Br., 121 00 Gd., pr. April-Mai 123,00 Br., 122,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rühöl matt, loco —, pr. Mai 533. Spiritus höher gehalten, pr. Dezember 345 Br., pr. Jannar-Febrnar 345 Br., pr. Febrnar-Härz 343 Br., pr. April-Mai 345 Br. Kaffee fest,

loeo 7.50 Br., 7.40 Gd, pr. Dezember 7, 30 Gd., per Januar -März 7, 50d. Wetter: Kälter.

Wien, 17. Dezember. (W. T. B.)

Getreide markt. Weizen per Frühjahr S833 Gd., 8,38 Br., pr. Herbst S, S5 Gd., 8, 90 Br. Roggen pr. Frühjahr 7,33 7 38 Br., pr. Herbst —, —. Mais pr. Mai-Juni 6, I8 G64, 6, 23 . pr. Juni-Juli 6,23 Gd. 6.28 Br. Hafer pr. Frübjahr 6, 97 Gd., 7, 02 Br, pr. Herbst —.

Pest, 17. Dezember (VW. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco behauptet, pr. Frühjahr 8, 08 Gd. 8, 19 Br. Hafer pr. Frübjahr 6,58 Gd. 6,60 Br. Mais pr. Mai-Juni 5 76 Gd. 5,8 Br. Wetter: Schön.

Amsterdam, 17. Dezember. (W. T. B.)

Bancazinn 454.

Amsterdam, 17. Dezember. (W. T. B.)

Getrésidemarkt. (Schlussberieht) Weizen auf Termine niedriger, pr. März 206. Roggen loco unverändert, auf Termine geschäftslos. pr. März 152. Rüböl loco 30 pr. Mai 303.

Antwerpen, 17. Dezember. (W. T. B.)

Petroleummarkt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss. loco 184 bez., 1833 Br., pr. Januar 183 Br., pr. Februar 183 Br. pr. Jannar - März 183 Br. Steigend.

London, 17. Dezember. (W. T. B.

Havannazucker Nr. 13 13 nominell, Rüben - Rohazneker 103 träge. An der Küste angeboten 1 Weizenladung. Wetter: Milder.

London, 17. Dezember (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 10 180, Gerste 8240. Hafer 44 8990 Erts.

Weizen ruhig, englischer Weizen stetig, fremder nominell, unverändert, schwer verkäuflich, für Hafer Tendenz niedriger, Mehl träge, Gerste stetig. Mais knapp, fest.

Liverpool, 17. Dezember. (W. T. B.)

Banmwolle (Schlussbericht) Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Export 500 Ballen. Amerikaner stetig. Surats ruhig. Middl. amerikanische Januar⸗Febraar-Lieferung 555 /s. März -April-Lieferung 55s /s, April-Mai-Lieferung 6i/zz, Mai-Juni- Lieferung 63/32 d.

Glasgow, 17. Dezember. (W. T. B.)

Roheisen. UHived numbers warrants 42 sh. 2 d. bis 1 .

Leith, 17. Dezember. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Sehr wenig Geschäft in irgend einem Artikel. Preise aber fester. Wetter: Winterlich.

Paris, 17. Dezember. (W. T. B.)

Rohzucker 880 weichend, loco 32.00 à 32.50. Weisser Zucker weiehen, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Dezember 38.40, pr. Januar 38,75. pr. Jannar-April 39,50, pr. März-Juni 40,30.

Earis, 17. Dezember. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig pr. Dezember 21,10, pr. Jannar 21,25, pr. Januar-April 21,50, pr. Märaz-Juni 21, 80. Mehl 9 Marques mattt, pr. Dezbr. 43, 90, pr. Jan aar 44, 10, pr. Januar - April 44 25, pr. März -Juni 45.10. Rüböl ruhig, pr. Dezember 65 50, pr. Januar 66, 0), pr. Jmnunar- April 67, 00, pr. März Juni 68,00. Spiritus fest, pr. Dezember 42,75, pr. Januar 43,25, pr. Jannar - April 44, 00, pr. Mai-August 45 50.

News- Kork, 16. Dezember. (W. LT. B.)

Visible supply an Weizen 41 825 000, Bushel, do. de. an Mais 4 625 000 Bushel.

Vew-Xork, 17. Dezember. (W. T. B)

Waarenbericht. Baumwolle in New-Vork 11, do. in Ne w- Orleans 1093/13, Raff. Petroleum 700, 9 Abel Test in New-Vork 8 Gd., do. in Philadelphia 7 Gd.R, rohes Petroleum in New-Vork 63. do. Pipe line Certificates D. 7235 C. Mehl 3 D. 185 C. Rother Winter weigen loco D. 81 C., pr. Dezemher nominell. pr. Jannar D. 80 C., pr. Februar D. 823 C. Mais (New) 53. Zucker (Flair refining Muscovades) 4,60. Kaffee (fair Rio-) 9.55. Schmalz (Wilcox) 7.30, do. Fairbanks 7,05, do. Rohe & Brothers

Eisend ahn- Einnahmen.

Gotthardbahn. Im Noybr. er. für den Pers onenverkeh 20 CM Fr.ů, (im okt. 295 B. Er), für den. Guterrerran Fo 0) Er. im Okt, 56g Goh Er), zusammen Sds 00) Fr. u Okt. 855 000. Die Betriebsausgaben betrugen im R 380000 Er. (im Okt. 385 000. Demnach 165 900 Er. (im Okt. 470 000). Der Betriebsüberschuss ; Novbr. 1883 betrug 368 000 Fr. 9

Wetterbericht vom 18. Dezember 1884. 8S Uhr Horgens.

Barometer auf

O Gr. u. d. Meeres- Wind.

Stationen. wih, reduc. in

Millimoter. Mullaghmore 749 WSW 6 bedeckt Aberdeen. 747 S8 W 5 Schnee Christians und 743 080 2 wolkenlos Kopenhagen. 749 W 4 hedeckt Stockholm. 752 ill bedeckt Haparanda 757 80 . bedeckt / St. Petersbg. 759 80 2 bedeckt Moskau.. 762 8 W bedeckt Corlt, queens- K 756 WSW H' 76 W bedeckt Helder... 758 wolkig Sylt 752 N wolkig Hamburg.. I55 bedeckt Swinemünde 752 bedeckt i) Neufahr wass. 751 bedeckr Memel . ... 151 Schnee?) e 767 wolkenlos = Münster ... 759 bedeckt. Karlsruhe .. 764 halb bed. ?) Wiesbaden. 763 wolkig) München .. 763 3 bedeckt Chemnitz .. 760 8R wolkig 757 WSW 2 bedeckt?) 759 ill Regen 757 SW 3 bedeckt

J till bedeckt . 755 0X0 5 Regen

Tempe n Wetter. in 0 behrur 50 C. 40 1 .

s bedeckt

do C d O C Q Q 2

ö.

„) Hente früh Schneeschlacken. ?)] Nachts und Morgens feiner Schnee See wenig bewegt. ) Reif. ) Gestern Vormittag an. haltender Schnee. 5s) Gestern gegen Abend Schnee,

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mitte. 9uropa züdlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 S leicht, 3 schwach, 4 mässig, 5 frisch, 6 stark, 7 tei 8 stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 hettiger Sturm, 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Von einem barometrischen Minimum an der südnorwegischen Küste erstreckt sich eine Zone niedrigen Luftdruckes südostwärtz nach dem Schwarzen Meere hin, während nordwestlich von den britischen Inseln eine neue Depression herannalit. Ueber Deutsch. land ist bei meist schwacher westlicher Luttströmung das Wetter mill, im Westen aufklarend, im Osten trübe. An der ost. deutschen Küste fällt vielfach Schnee. In Süddeutschland ist ziemlich viel Niederschlag gefallen. Ueber Finland herrscht an.

dauernd sehr strenge Kälte. Deutsche Seewarte.

aber ruhig. geringer Umsatz. Petroleum behauptet, Standard white

L256 Speck 69. getreidefracht 6.

Wochen ⸗Anusweise der Deutschen Zettelbanten vom 30. November 1884.

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

. en

woche.

die Kasse. 8. Wechsel.

Gegen . . 1. fenen, Pe Roten, i, ', .

woche. ; woche. slichkeiten. woche.

Gegen Täglich Gegen Verbind⸗ Gegen õ7450) sichkeiten die 266

Umlauf. Vor Verbind⸗ Vor⸗ auf Kün⸗ Vor— digung. woche.

IJ Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Gutsbesitzer Gustav Noetzel von Moritzkehmen wird die seit etwa 20 Jahten verschollene Wittwe des Altsitzers Benjamin Trutnau,

Ww Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächsischen Banken

Die 4 norddeutschen Banken 4 846 k J 4575 Die Bayerische Notenband ..... 36 686 4 Die 3 süddeutschen Banken 206 835 *

1433 25 4 1722 5 316 23125 29 090 4 62 034 , , . 24 690 4 1 44250 56 614 147 9

722 4 1618 745 5709 4 4442 260 69 4. 23 291 4 2563 zö7 4 233 11 316 „195 1 653 . 39 K 2214 57 4 657 4 5653275 1 70

3 221 15 36 4 11 365654 657

ö 7i6 666 6 . 5 God * 928. 716 18 814 2467 des 27

310 94

3 . Anna Catharina, geb. Praetor, angeblich spätet 101354 113] wiederverehelichte Baron, aufgefordert, sich spi⸗ 12 460 42 testens im Aufgebotstermine 19 192 80 den 6. November 1885, Mittags 12 Uhr, 34184 835 bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. I6, jr

25 * 0 melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen 71 13 wird,

Summa.

S5 Id7 = d Fs T Ti FTI ss S5 C TSS Di sss . S sis Ts Fi- IT sss

* Tilsit, den 4. Dezember 1884. k Königliches Amtsgericht. III.

Theater. Paris. Kostüme nach Pariser Original-Figurinen

Tes * 2 1 5 igi * 8 j 4. * Hönigliche Schauspiele. Freitag: Opern- , , n . , Billet Hof⸗Musikdirektors Herrn

haus. 265. Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantische Feen⸗Oper in 3 Ab⸗ theilungen, nach dem Französischen des J. R.

r. v. Voggenhuber, Frl. Götze, Hr. Lieban, Hr. illöcker In, Hr. Schmidt) Anfang 7 Uhr. , , Schauspielhaus. 772. Vorstellung. Rosenkrauz und Güldenstern. Lustspiel in 4 Akten von Michael Klapp. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 266. Vorstellung. Der

Gasparone.

tions Ball.

k , 33 Veues Friedrich- Wilhelmstädt. Theater. JJ anchs über etzt pon Vell, Musit von C. Mt. Freitag: Zum 84. Male: Gasyarone. Operette von Weher. Ballet von Hoguet. (Frl. v. Ghilany, in 3 Akten von Zell und Gense. Musik von C. Freitag, Abends 7 Uhr:

Troubadour. Sper in 4 Alten, nach dem Fta— . Zum 24. Male: Der Club. Pariser ausflug mit Hindernissen.

lienischen des S. Camerano. Musik von Verdi.

Ghilany, Manrieo: Hr. Mierzwinski, als Gast,

Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr. Extra⸗Preise. Schauspielhaus. 273. Vorstellung. Christoph

Marlow. Trauerspiel in 4 Akten von Ernst von

ebensbild in 3 Akten von E. Gondinet.

Ballet v Taglioni. l. Lehmann, Frl. v. von O. Blumenthal. e e,, ,. J Sonnabend: Zum 25. Male: Der Club.

Kroll's Theater.

Concert-Haus. Concert des Kgl. Pils 3

Am 31. Dezember: Sylvester⸗Abend. Subskrip⸗ ,.

nommen. Vorführen der 12 arabischen Schimmel hengste durch Hrn. Franz Renz. Guadrille de la Kosten des Verfahrens zu tragen. grande Duchesse, geritten von 18 Damen. Das Schulpferd ‚Adgar“ und das Vollblut⸗Springpferd Freitag: Große Weih⸗ „Cobham“, geritten vom jungen Frl. Clotilde Hager. . 8.) Mr. Georg Loyal in seinen vorzüglichen Produk⸗

Mareus.

as Königl. Amtsgericht München ., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 15. Dezember 1884 in Sachen der Pii—

Circus Renz. Carlstraße Markthallen. vatiere ö . aus Ulm, zur Zeit 6 Extra⸗Vorstellung mit wegen Kraftloserklärung eines Schuldscheines det eigens dazu bestimmtem Programm zum Besten der Kgl. Filialbank in München folgendes Aus schlus⸗ ö , hiesiger Residenz, Urtheil erlassen und verkündet:

wozu ich des wohlthätigen Zweckes wegen um recht ö . hn. ; ; ahtreichen Befuch bitte. Zum 21. Male: Die unterm 12. April 1884 auf die Privatiere Mann Residenz - Iheater. Direktion: A. Anno— a, &. her her an nn w , Eißler von Ulm ausgestellte Schuldschein Nr. 30a Große Driginal, über achttausendeinhundert Mark, zu 20so verzinklit,

Deutsch Pantomime, dem modernen. Studentenleben ent. wird für kraftlos erklärt,

J. Der von der Königlichen Filialbank in München

II. Die AUntragstellerin Maria Eißler hat die

München, den 16. Dezember 1884. Der geschäftsl. Kgl. Gerichtsschreiber: Hagenauer.

Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Lheater. Freitag: Die große Glocke.

Sonnabend: Don Carlos.

Sonntag: Pitt und Fox.

WMallner-Theater. Freitag: Zum Besten

der Weihnachtsbescheerung armer Kinder der städt. Taubstummenschule. Zum letzten Male: Der Salontyroler.

lictoria- Theater. Freitag: Geschlossen wegen

Vorbereitung zu Sulfurina.

Am 25. Dezember: Zum 1. Male mit gänzlich neuer Ausstattung an Dekorationen, Kostümen und Reguisiten: Sulfurina. Ausstattungsstück mit Gesang und großem Ballet von G. Scherenberg. Musik von C. A. Raida. (Sulfurina: Frl. Meyer boff als Gast; Lucifer: Hr. Swoboda als Debut.) Die neuen Dekorationen, darunter 2 Wanddekora⸗ tionen, von Lütkemevyer; elektrische Bijouterie und lebender elektrischer Kronleuchter von G. Trouvs in

nachts ⸗Ausstellung. Erinnerungen an Egypten und Japan. Dazu: Die Märchen meiner Amme. Phantastisches Zauberspiel mit Gesang und Tanz, in einem Vorspiel und 3 Akten (12 Tableaur) nach einem älteren Stück von A. Mödinger, frei bearbeitet von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis. Vor der Vorstellung großes Concert. Anfang 55 Uhr, der Vorstellung 67 Uhr.

Billets sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.

Entrée für Kinder 50 3.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Belle-AIliance- Theater. Freitag: Zum

6. Male: Das Stadtgespenst. Zeitbild in 4 Akten von Lucius. (Novität) Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Das Stadtgespenst.

NMalhalla-Qperetten- Theater. Freitag:

Zum 55. Male: Gillette von Narbonne. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

tionen mit lebenden Tauben zu Pferde. Das ya, , Khedive“, geritten vom jungen Hrn. Oscar enz. Sonnabend: Große Vorstellung. Sonntag: Zwei Vorstellungen. Der Circus ist geheizt. BE. Ren, Direktor.

Familien⸗NMachrichten.

Verlobt: Frl. Anna Elias mit Hrn. Rechts⸗ anwalt Dr. Felix Cohn.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Reichsbankbuch halter Georg Wegener. Hrn. Domarzt Dr. Dietrich (Frauenburg). Hrn. Apotheker E. Meyer (Adelebsen). Hrn. Oberförster Kamp⸗ mann (Hartwigswalde). Hrn. Garnison⸗Bau⸗ inspektor v. Rosainsky (Wittenberg). Eine er Hrn. Rechtsanwalt Max Steffeck

ossen).

Gestorben: Hr. Bürgermeister Joh. Jos. Kling (Hofheim a. T.). Fr. Oberförster Marie Rahm, geb. Gloxin (Gr.⸗Okonin). Hr. Justizrath Paul Trautwein (Breslau).

lo 7460 Bekanntmachung. ö.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gericht vom 4. d. Mis. ist die Hypotheken⸗Urkunde übe 3000 Thaler Darlehen, eingetragen im Grundbut von Langheinersdorf Rr. 63, Abtheilung III. Nr., aus der Schuldurkunde vom 9. Januar 1868, fir kraftlos erklärt.

Sprottau, den 19. Dezember 1884.

Königliches Amtsgericht. II.

õ7 464 9 ö.

Durch Ausschlußurtheil von heute ist das zu de Post AÄbth. III. Nr. 13 Bd. VII. BI. 3 ö. Grundbuchz von Änröchte gebildete Hypothe 1 Dokument über 39 Thlr. 16 Sgr. Judikat ng Zinsen und Kosten für Franz Georg Kegel ih ö. röchte aus dem Erkenntnisse vom 9. Juni 185 kraftlos erklärt.

Erwitte, den 10. Dezember 1884.

Königliches Amtsgericht.

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 Æ 56 4 für das Vierteljahr.

. .

rlernonsreis int zer Rarn cart Prnwrutn o * ,

99 2

.

q

M 289.

Berlin, Freitag,

den 19. Dezember, Abends.

1884.

.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem praktischen Arzt Dr. Steinbrenner zu Wasseln⸗ heim im Kreise Molsheim, und dem Direktor des Wilhelm⸗ Lugusta⸗Stifts, Taubstummen⸗Anstalt der Provinz Branden⸗ burg zu Wriezen, Edugrd Walther, den Rothen Adler—⸗ Irden vierter Klasse; sowie dem Kanonier Wahlbrink vom Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 10 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Postdirektoren Bouchs und Johannesson in Berlin, Arends in Straßburg (Els. ,, von Groß in Stettin, Serlo in Berlin, Kunau in Posen, Vodel in Leipzig, Thierbach in Crefeld, Lietz in Braunschweig, Fdingel in Frankfurt (Main), Jesse in Metz, Meyer in Hremen, Krause in Düsseldorf und Didden in Berlin den Rang der Räthe vierter Klasse beizulegen.

Bekanntmachung, betreffend die Ausführung der Uebereinkunft

jvischen Deutschland und Belgien über den Schutz

an Werken der Literatur und Kunst. In Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland

und Belgien, betreffend den Schutz an Werken der Literatur

und Kunst, vom 12. Dezember 1883 (Reichs⸗Gesetzbl. 1884

S. 173), hat der Bundesrath die nachfolgenden

Bestimmungen über die Eintragung und Stempelung der Exemplare von Schriftwerken z., sowie der zur Herstellung jener bestimmten Vorrichtungen

erlassen: s 51

Gemäß den Bestimmungen des zu der deutsch⸗belgischen Uebereinkunft vom 12. Dezember 1883 gehörigen Protokolls dürfen diejenigen beim Inkrafttreten dieser Uebereinkunft, dem II. November 1884, erlaubterweise bereits hergestellten Exemplare von Werken der Literatur und Kunst ESchrift⸗ werke, Abbildungen, musikalische Kompositionen, Werke der bildenden Künste), deren Herstellung nach den Vorschriften der llebereinkunst nicht mehr gestattet sein würde, auch ferner ver⸗ breitet und verkauft werden, vorausgesetzt, daß sie innerhalb dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunft ab gerechnet, amtlich abgestempelt werden.

Unter der gleichen Voraussetzung darf der Druck solcher Eremplare, wenn deren Herstellung beim Inkrafttreten der llebereinkunft erlaubterweise im Gange ist, vollendet werden.

Wer sich daher im Besitze von Exemplaren der im Ab⸗ sotz l, 2 erwähnten Art befindet, hat dieselben bis zum 11. Fe⸗ bruar 1885 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes zur Abstempelung vorzulegen. ;

Sortimentsbuchhändler, Kommissionäre ꝛc., welche solche Cremplare besitzen, können dieselben Namens der Verleger oder ihrer Auftraggeber zur Abstempelung vorlegen, ohne daß es einer besonderen a,. k.

Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Exemplare nach dem nachstehenden Muster A auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel. .

Gemäß den im Eingange des 5 1 erwähnten Bestim— nungen dürfen ferner diesenigen beim Inkrafttreten der llebereinkunft vorhandenen, bisher erlaubterweise angefertigten Vorrichtungen wie Stereotypen, Holzstöcke, gestochene Platten aller Art, sowie lithographische Steine deren Be— nutzung nach der Uebereinkunft untersagt sein würde, während lines Zeitraums von vier Jahren von dem Inkrasttreten der llebereinkunft ab zur Anfertigung von Exemplaren benutzt werden, vorausgesetzt, daß diese Vorrichtungen innerhalb der im §. j erwähnten dreimonatlichen Frist amtlich mit einem Stempel versehen werden. . x

Wer sich daher im Besitze von Vorrichtungen der bezeich⸗ neten Art befindet und diefelben noch ferner zur Herstellung von Exemplaren benutzen will, hat die Vorrichtungen bis zum

Februar 1835 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes vorzulegen. .

Die Exemplare selbst, welche mit Hülfe gestempelter Vor⸗

richtungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraums her⸗

R'stellt worden sind, bedürfen eines Stempels nicht. Auf

nnn sollen sie indessen ebenfalls amtlich abgestempelt en.

Wer Exemplare der bezeichneten Art abgestempelt zu haben wünscht, hat i keen bis . 11. Februar 1889 einschließlich

der gedachten Behörde .

Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten , nach dem nachstehenden Muster Bb

auf und bedruckt die Vorrichtungen demnächst unter thunlichster Schonung derselben mit ihrem Dienststempel, und zwar in einer Weise, welche die Erhaltung des Stempelzeichens möglichst sicherstellt.

Sie stellt ebenso ein genaues Verzeichniß der mit jenen Vorrichtungen hergestellten ihr vorgelegten Exemplare nach dem im §. 2 erwähnten Muster A auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit 3 Dienststempel.

Ob die Herstellung der Exemplare oder Vorrichtungen nach dem bisherigen Vertragsrechte erlaubt war, hat die Polizeibehörde nicht zu prüfen; dagegen hat dieselbe die Stempelung zu verweigern, wenn sie ermittelt, daß die im 8. 1 bezeichneten Exemplare oder die im §. 3 bezeich⸗ neten Vorrichtungen erst nach dem 11. November 1884 oder die im §. 3 bezeichneten Exemplare mit Hülfe ungestempelter Vorrichtungen oder erst nach dem 11. November 1888 herge⸗ stellt worden sind. z

Die Verzeichnisse (58. 2, werden binnen 6 Wochen nach ihrem Abschluß von der Polizeibehörde an die zuständige Centralbehörde im Geschäftswege eingereicht und von der letzteren aufbewahrt. Einer Anzeige, daß bei der Polizei⸗ behörde Exemplare oder Vorrichtungen zur Abstempelung über⸗ haupt nicht vorgelegt worden . bedarf es nicht.

Für die Eintragung und Abstempelung der Exemplare und Vorrichtungen werden Kosten nicht erhoben. Berlin, den 18. Dezember 1884. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boettrcher.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Italien über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst.

In Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Italien, betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunst, vom 20. Juni 1884 (Reichs-Gesetzbl. S. 193), hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen über die Eintragung und Stempelung der Exemplare von Schriftwerken 2c, sowie der zur Herstellung jener bestimmten Vorrichtungen

erlassen:

.

Gemäß den Bestimmungen des zu der deutsch⸗italienischen Uebereinkunft vom 20. Juni 1884 gehörigen Protokolls dürfen diejenigen beim Inkrafttreten dieser Uebereinkunft, dem 23. November 1884, erlaubterweise bereits hergestellten Exemplare von Werken der Literatur und Kunst Schrift— werke, Abbildungen, musikalische Kompositionen, Werke der bildenden Künste), „deren Herstellung nach den Vorschriften der Uebereinkunft nicht mehr gestattet sein würde, auch ferner verbreitet und verkauft werden, vorausgesetzt, daß sie inner⸗ halb dreier Monate, vom Inkrafttreten der Uebereinkunft ab gerechnet“, amtlich abgestempelt werden.

Unter der gleichen Voraussetzung darf der Druck solcher Exemplare, wenn deren Herstellung beim Inkrasttreten der Uebereinkunft erlaubterweise im Gange ist, vollendet werden.

Wer sich daher im Besitze von Exemplaren der im Absatz 1, 2 erwähnten Art befindet, hat dieselben bis zum 23. Fe⸗ bruar 1885 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohnortes zur Abstempelung vorzulegen.

Sortimentsbuchhändler, Kommissionäre ꝛc, welche solche Exemplare besitzen, können dieselben Namens der Verleger oder ihrer Auftraggeber zur Abstempelung vorlegen, ohne daß es einer besonderen a . bedarf.

Die Polizeibehörde stellt' ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Exemplare nach dem nachstehenden Muster A auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel.

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§. 3.

Gemäß den im Eingange des 8. 1 erwähnten VBestim⸗ mungen dürfen ferner diejenigen beim Inkrafttreten der Ueber⸗ einkunft vorhandenen, bisher erlaubterweise angefertigten Vor⸗ richtungen wie Stereotypen, Holzstöcke, gestochene Platten aller Art, sowie lithographische Steine —, deren Benutzung nach der Uebereinkunft untersagt sein würde, während eines Zeitraums von vier Jahren von dem Inkrafttreten der Ueber⸗ einkunft ab zur Anfertigung von Exemplaren benutzt werden, vorausgesetzt, daß diese Vorrichtungen innerhalb der im 5. 1 erwähnten dreimonatlichen Frist amtlich mit einem Stempel versehen werden.

Wer sich daher im Besitze von Vorrichtungen der bezeich⸗ neten Art befindet und dieselben noch ferner zur Herstellung von Exemplaren benutzen will, hat die Vorrichtungen bis zum 23. Februar 1886 einschließlich der Polizeibehörde seines Wohn⸗ ortes vorzulegen.

Die Exemplare selbst, welche mit Hülfe gestempelter Vor⸗ richtungen und innerhalb des vereinbarten Zeitraums herge⸗ stellt worden sind, bedürfen eines Stempels nicht. Auf Ver⸗ langen sollen sie indessen ebenfalls amtlich abgestempelt werden.

Wer Exemplare der bezeichneten Art abgestempelt zu haben wünscht, hat dieselben bis zum 23. Februar 1889 ein⸗ schließlich der gedachten e, , , n.

Die Polizeibehörde stellt ein genaues Verzeichniß der ihr vorgelegten Vorrichtungen nach dem nachstehenden Muster B auf und bedruckt die Vorrichtungen demnächst unter thunlichster Schonung derselben mit ihrem Dienststempel, und zwar in einer Weise, welche die Erhaltung des Stempelzeichens möglichst sicherstellt.

Sie stellt ebenso ein genaues Verzeichniß der mit jenen Vorrichtungen hergestellten ihr vorgelegten Exemplare nach dem im 8. 2 erwähnten Muster A auf und bedruckt demnächst jedes einzelne Exemplar mit ihrem Dienststempel.

5

Ob die Herstellung der Exemplare oder Vorrichtungen nach dem bisherigen Vertragsrechte erlaubt war, hat die Polizeibehörde nicht zu prüfen; dagegen hat dieselbe die Stempelung zu verweigern, wenn sie ermittelt, daß die im §. 1 bezeichneten Exemplare oder die im 5§. 3 bezeichneten Vorrichtungen erst nach dem 23. November 1884 oder die im §. 3 bezeichneten Exemplare mit Hülfe ungestempelter Vor⸗ richtungen oder erst nach dem 23. November 1888 hergestellt worden sind.

a 356.

Die Verzeichnisse (68. 2, 4) werden binnen 6 Wochen nach ihrem Abschluß von der Polizeibehörde an die zuständige Centralbehörde im Geschäftswege eingereicht und von der letzteren aufbewahrt. Einer Anzeige, daß bei der Polizei⸗ behörde Exemplare oder Vorrichtungen zur Abstempelung überhaupt nicht vorgelegt worden sind, bedarf es nicht.

ö.

D. . Für die Eintragung und Abstempelung der Exemplare und Vorrichtungen werden Kosten nicht erhoben. Berlin, den 18. Dezember 1884 Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boettichẽr.

A. k der bei der unterzeichneten Polizeibehörde zur Abstempelung vor— gelegten Exemplare.

Titel der Schrift— Zahl d oder Firma werke, der

6. des Abbildungen, abgestempelten Vorlage. Vorlegenden. Kompositionen ze. Exemplare.

Tag Name

B. Verzeichniß ; der bei der unterzeichneten Polizeibehörde zur Abstempelung vor= gelegten Vorrichtungen (Stereotypen, Holzstöcke, Platten, Steine ꝛc.). . Titel des Schrift- Nähere Tag Name werkes, ,

j der Abbildung, atte, Form, der oder Firma der Komposition 2c, Stein, Stereotyp⸗ des auf welche , , Vorlage. V die Vorrichtung richtung und deren

Vorlegenden. ic e n geh

Neujahrs⸗Briefverkehr.

Zür Förderung und Erleichterung des Neujahrs⸗Brief⸗ verkehrs soll es, wie in den Vorjahren, gestattet sein, daß Stadtbriefe, Postkarten und Drucksachen, deren Bestellung in Berlin am 1. Januar früh gewünscht wird, bereits vom 26. Dezember ab zur Einlieferung gelangen können.

Der Absender hat derartige Briefe, welche einzeln durch Postwerthzeichen frankirt sein müssen, in einen Umschlag ꝛc. zu legen, diesen mit dem Vermerk: Hierin frankirte Neujahrsbriefe für den Ort“ und mit der Aufschrift: „an das Kaiserliche Stadtpostamt hier, C.“ zu versehen. Die derartig hergestellten Sendungen, für welche

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