1885 / 5 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jan 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Febrnar-März und per März-April per April Hai 18,50 4A, per Mai-Juni —, per Juli-Aug. und Aung. Sept. —.

Feuchte Kartoffelstärke pr. 190 Kg. brutto inel. Sack. Ter- mine Gek. Cir. Loco bez, per diesen Nonat

Oelsaaten per 1900 Kg. Gek. —, Winterraps S, Sommer- raps S6, Winterrübsen M66, Sommerrübsen 4

Rüböl per 100 Kilogr. mit Fass. Termine wenig verändert. Gek. Ctr. Kündigungspreis —. Loco bez., obne Fass —., per diesen HNonat und per Januar-Februar 51 O S. per Februnar- März und per März-April —, per April-Mai 52, L- 52,2 52,1 bez., per Mai-Jquni 52.4 c

Leinöl per 100 Kilogr. loco Me. Lieferung —.

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 Kilogr. mit Fass in Posten ven 100 Ctr. Termine still. Gekündigt Ctr. Kündigungspreis ü Loco bez., per diesen Monat 6, per Januar-Febrnar, per Februar-März, per März - April und per April-Mai —.

Spiritus per 100 Liter à 100030 10000 Liter 9so. Termine wenig verändert, Gekünd. 20 000 Liter. Kündigungspreis 42,8 Loco mit Fass —, per diesen Monat und per Jannar - Februar 42.9 42.7 bez., per Februar-März —, April Mai 41,4 —- 442 bez., per Mai-Juni 44.7 - 44.5 bez., per Junui- Juli 45.5 - 45,3 bez., per Juli-August 46,1 —– 46, 0 bez., per August-September 46,5 465 bez.

Spiritus per 100 Liter à 1005) 100000, loco ohne Fass 422 —- 42 1— 42.2 bez. per April-Mai —.

Weizenmehl No. 00 22,50 20,50, No. O 20, 50 —-— 19.00, No. 0 n. 1 19, 00—18,900 Roggenmehl No. O. 20,50 19,50, No. O u. 1 19,59 —- 18.25 per 100 Kilogramm brutto inkl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.

Stettin, 5. Jannar. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen fest, loco 148,0) 159. 0, pr. April-Mai 165,00, pr. Mai-duni 167,50). Roggen fest, loco 13100 135 0), pr. April- Mai 139,00, pr. Mai-Juni 139,09). Rüböl unverändert, pr. Januar 50.00, pr. April -Mai 51.50 Spiritus behauptet, loco 41, 40, pr. Januar 41.80. per April-Hai 44, 19, pr. Juni-Juli 45.30. Petroleum loco 8.60.

Posen, 5. Junnar. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 4070, pr. Junnar 40,70. pr. Fe- bruar 41.10. pr. März 41,60, pr. April-Mai 42,650. Gekündigt 5000 Liter. Behauptet.

Kreslau, 6. Jannar (W. T. B.)

Getreidlemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 1090 υT) per April- Mai 42,50, per Juni-Juli 43, 80, pr. Juli-Angast 44 50. Weizen per Januar 155. Roggen per April-Mai 138,00, pr. Mai Juni 148,00, per Juni Juli 145,00. Rüböl loco per Januar 52.00, do. per April-Mai 51, 50, per Mai Juni 5200). Zink ruhig. Wetter:

Schön.

Cölm, 5. Januar. (W. T. B.)

Getreide markt. Weizen loco hiesiger 16.00, fremder 16.50. pr. März 16,85, pr. Mai 17.25. Roggen loco hiesiger 14.50, pr. März 13.95. pr. Mai 14:25. Hafer loco 14,50. Rüböl loco 28.30. pr. Mai 28,00.

Krenien, 5. Januar. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht). Fest. Standard white loco 725 bez., pr. Februar 7, 30 bez., pr. März 7, 40 bez., pr. April 7, 50 Br. vr. Angust- Dezember 8,00 Br. Fest.

Hamburg, 5. Januar. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco fest, auf besser, per Januar 157 Br., 156 Gd, pr. April-Mai 16390 G4. Roggen loco still, auf Termine fest, pr. Januar 12600 Br., 125 00 Gd., pr. April-Mai 127,00 Br., 126,60 Gd. Hafer und Gerste ruhig. Rüböl still, loco —, pr. Mai 535. Spiritus still, pr. Januar 345 Br. pr. Februnar- März 3435 Br., pr. Närz-April 345 Br., pr. April-MNai 343 Br. Kaffee fest, Umsatz 3500 Sack., Petroleum Juhig, Standard white loco 7,45 Br., 740 Gd., pr. Januar 7, 30 Gd., per Februar- März 7.45 ad. Wetter: Frost.

Wien, 5. Januar. (W. T. B.)

Getreide markt. Weizen per Frühjahr 8.53 G4., 8,58 Br., pr. Herbst 9.03 G4d., 9, 98 Br. Roggen pr. Frühjahr 7.40 G4, 7 45 Br., pr. Herbst 7,60 Gd., 7, 89 Br. Nais pr. Nai-Juni 6, 18 G., 6,23 Br. pr. Juni-Juli 6, 28 Gd. 628 Br. Hafer pr. Frühjahr 7, 02 Gd. , 7, 0 Br., pr. Herbst 6,80 Gd. 7.00 Br.

Pest, 5. Januar (W. T. B.)

Pro duktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Frühjahr 8,20 Gd.

per Herbst 8,8 G4., 8S S0 Br. Hwafer pr. Frühjahr 6,64 Br. Mais pr. Mai-Juni 5, 75 Gd., 5,77 Br. Vetter: Kalt.

Amsterdam, 5. Januar. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht) Weizen auf Termine höher, pr. März 213. Roggen loco höher, auf Termine ge- schäftslos pr. März 1853, pr. Nai 153. Rüböl loco 304, pr. Mai 303.

Amsterdazarmi, 5. Januar. (W. T. B.)

Bancazinn 46.

Antwerpen, 5. Januar. (W. T. B.)

Petrolenmmarkt (Schlussbericht).

Termine 164,96 Br.,

Raffinirtes

per MHärz-April —, per

Type

pr. Februar 183 Br.,

weiss, loc 18 bez, 18 Br., Rubig.

185 Br., pr. September-Dezember 193 Br. Antwerpen, 5. JJ nuar. (W. LT. B.) . Getreidemarkt (Schlussbericht) Weizen höher. Roggen

ruhig. Hafer träge. Gerste unverändert.

London, 5. Januar (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Englischer Weizen ge- fragt, voll 2 sh, fremder 2 3 sh, Mais 4 —1 sh., Hafer 4 - I 8h. , Malzgerste 1 sh., Mahlgerste d sh., Erbsen 1 sh. höher als ver- gangene Woche, angekommene Weizenladungen stramm. wenig angeboten. Feinstes Stadtmehl 4 sh., anderes 1— 2 sh. höher.

London, 5 Jannar. (W. T. B.)

Die Getreide zufahren betrugen in der Woche vom 27. Dezember bis 2. Januar: Engl. Weizen 2578, fremder 13 673, engl. Gerste 3214, fremde 5616, engl. Malzgerste 17968, fremde —, engl. Hafer 144, fremder 58 566 Erts. Engl. Mehl 16746, fremdes 33 517 Sack und 522 Fass.

London, 5. Januar. (M. T. B.)

Havannazucker Nr. 12 123 nominell, Rüben - Rohzucker 104

träge, Centrifngal Cuba 134. An der Küste angeboten? Weizen-

ladungen. Wetter: Regen.

Liverpool, 5. Januar. (W. T. B.)

Baum wolle (Seblussbericht). Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 550 Ballen. Stetig. Middl. amerikanische Januar-Febrnar- Lieferung 51s/ is, Februar-März-Lieferung 6. März- April- Lieferung 61/ig, April-Mai Lieferung 62. Mai-Juni-Lieferung 65/is d. Weitere Meldung: Dhollerah good 415/is do. fine H7sis .

Glasgow, 5. Januar. (W. LT. B.)

Roheisen. (Schluss.) Nixed numbers warrants 41 sh. 11 d.

Paris, 5. Januar (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Januar 20, 80. pr. Februar 21.10 pr. März-April 21.50, pr. März-Juni 21,90. Mehl 8 Marques steigend. pr. Januar 45.75, pr. Februar 45.75, pr. Märæ- April 46.40. pr. März-Juni 47 10. Rüböl rubig, pr. Januar 66.50, pr. Februar 67 00, pr. März-Juni 68, 25 pr. Mai-August 68, 75. Spiritus behauptet pr. Januar 44,75, pr. Februar 45,00, pr. März April 45,25, pr. Mai- August 4600.

Paris, 5. Januar. (W. T. B.)

Rohzucker 88 0 fest, loco 33.00. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Januar 40,75, pr. Februar 41,00, pr. Märæz-Juni 12, 00. pr. Mai-August 42, 80.

New- Kork, 5 Januar. (V. T. B.)

Waarenberieht. Baumwolle in New-Vork 113, do. in New- Orleans 10995, Raff. Petroleum 7MMe Abel Test in New-Vork S. Gd., do. in Philadelphia Sitz Gd., rohes Petroleum in NewG-Tork 6, do. Pipe line Certificates D. 737 C. Mehl 3 D. 50 CG. Rother Vinterweigen loco D. 93 C., pr. Januar D. 923 C. pr. Fe- bruar D. 935 C., pr. Mürz D. 954 0. Mais (New) 56. Zucker (Eair refining Muscovades) 4,60. Katfee (fair Rio-) 9, 55. Schmalz (Wilcox) 7.60, do. Fairbanks 7.45, do. Rohe & Brothers 7,45. Speck 63. Getreidefracht 5.

Ausweis über dem Verkehr auf dem Kerlimer Schlachtviehmarkt vom 5. Januar 1885. Auftrieb und Marktpreise nach Fleischgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.

Rinder. Anftrieb 2507 Stück. (Durehschnittspr. für 100 .) I. Qualität 112 - 118 0, II. Qualität 94 - 102 Mu, III. Qualität S4 90 S , IV. Qualität 76 - 30 M

Schweine. Auftrieb 9433 Stück. (Durehsehnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 96-98 A6, Landschweine: a. gute 90-94 60. b. geringere 80-86 M bei 200½ Tara, Bakony 90 t. bei 45ę - 50 Pfd. Tara pr. Stück, Serben 82 - 84 . bei 20 oSũioCo Tara, Russen —.

Kälber. Auftrieb 1263 Stück. (Durehsehnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 1,00 1,20 ƽ, II. Gualität 0.72 - 0, ꝗ4 M

Schafe. Auftrieb 4544 Stück. (Durehschnittspr. für 1 kg) J. Qualitt C. S0 - O 98 „S6, II. Qualität O, 70 0,6

Rerlim, 5. Januar. (Bericht über Provisionen von Gebr. Gause,) Butter: In der vorigen Woche ruhte das Geschäft vollständig und musste der weitaus grösste Theil sämmtlicher Zufuhren zu Lager gehen. Stimmung allgemein flau und Preise nominell. Notirungen (hiesige Verkautspreise) Feine und feinste Mecklenburger, Ostpreussiscmhe, Prignitzer Butter 115—120 0, II. Qualitäten 105-110 ß, feine Amts- und Pächterbutter 105 —- 115 dd, Pommersche 85 - 90 s. Preus- sische, Litihauer 85 90 S, Netabrucher, Niederunger 80 - 85 M. Bayerische Sennbutter 95 - 105 A, Bayerische Landbutter 75 - S0. 46, Hessische, Thüringer 95 „S, Schlesische 80 - 90 „, Böhmische, Mährische 75 - 80 M: Galizische 70 0 , Bayerisch Schmelzbutter, garantirt rein, 100 S, Margarinbutter 58 - 65 S PEfIlaumenmus: Neunes Schlesisches 19 Ss Schmalz: Die Notirungen aus New. Vork kamen in der vergangenen Woche wesentlich besser; dem entsprechend lautetsn auch die Berichte

pr. Närz

günstiger und haben Preise von drüben in den Offerten ea 14 4M angezogen. In Folge dessen hat sich auch hier der Markt be-

festigt und herrschte gute Kauflust zu festen Preisen. Die

heutigen Notirungen sind: Choice-Steam 455 —- 43ę9 S, Wilcox 466 6, Fairbank 48 M, 177 Tara, franco Berlin, veræxollt, Hamburger Stadtschmalz 49 A

Frankfurt a. H., 2. Januar. (Getreide und Foduktenbericht von Joseph 8transs.) Die letzten Geschäftstage im vergangenen Jahre liessen die frühere Apathie mehr und mehr in die Erscheinung treten. Course bleiben: Weizen ab Umgegend 163 3 AM, frei hier 17 S bezahlt und übrig, Redwinter und Saxonska zu 179-4 A vergebens am Markt. Roggen ruhig, hiesiger 1I5J— 4 S, Französischer 166 S½ς, Königsberger 154 „S, Nicolajeff 14.80 S6 Odessa 14 S Gerste, Brauerwaare von 17 - 19 ½ je nach Qualität und Herkunft, Mittelqualiäten 15-4 , Mahlgerste 1253 —13 Hafer ruhig, gut, mittel und gering 135 - * , prima 144 - 3 , exquisite über Cours. Raps 26 27 ., a. Speise- Kartoffeln à 3 d. pr. 100 Kilo übrig. Buntes Mais (mixed) pr. April-Mai lieferbar 124-13 A Mehlmarkt verlassen, wir notiren: Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 325 335 (M. Nr. 1 26— 27 S, Nr. 2 25-26 SJ, Nr. 3 23 24 ½ Nr. 4 17 4A. Nr. 5 145 —15 4ƶ 6, Milchbrod- und Brodmehl im Verband 48— 50 S0, norddeutsche und westfälische Weizenmehle 00 22 . ab Station. Roggenmehl OI ohne Leben, 1954-20) ½98s ab Berlin, Null allein 15 M darüber, schwarze Sorten nominell. Futterstoffe verlassen. Roggenkleie - M, Weizenkleie 4 1 66 Rüböl im Detail 59 s.

Wetterbericht vom 6. Januar 1885, 8 Uhr KHorgens.

Baromęter au j

. O Gr. n. d. Meeres- . Station en. Si . Win d. Millimeter.

Temperatur Vetter. in 0 Celsius wg R.

Mullaghmore 761 WSW Aberdeen .. 757 SVW

Christians und 755 SSW Kopenhagen. 764 88 W Stockholm . 760 S W

Haparanda 754 0 St. Petersbg. 762 8 Noskau .. 765 N

Cork, Queens- ö,, 767 S VW. e,, 770 N n,, 764 NNW Sylt 763 S M Hamburg .. 765 Swinemünde 766 Neufahr wass. 768 ,,,, 7167 ö,, 765 Nünster ... 764 Karlsruhe .. 767 Wiesbaden 766 München .. 768 Chemnitz .. 768 ( ,,, 767 . 771

Breslan 770 wolkenl. )

m i, Regen . 767 0 2 heiter

2) Nachts Reif. 3) Dunst. I See ) Gestern Nachm. und Abend Schnee,

wolkig wolkenlos heiter Nehel Schnee bedeckt bedeckt Schnee

halb bed. halb bed. halb bed. Schnee]) bedeckt bedeckt) bedecktè) bedecki 4) Nebel bedeckt) Dunst bedeckis) heiter bedeckt bedeckt;

2 bedectt

E E NTM ,

=

3 CO C N O Coœσ⏑. O

*

ö 144

1 Leichter Schneefall. wenig bewegt. 5) Dunst. Nebel. 7) Dunst, Reif.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel- suropa südlich dieser Zone, 4) Südenropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

kala für die Windstairke: 1 leiser Zug, 2 - leicht, schwach, 4 mässig, 5 frisch, 6 stark, 7 steif, 8 stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Im südlichen Nordseegebiete, auf der Südostseite der De- pression im Nordwesten hat sich ein flaches Theilminimum aus- gebildet, unter dessen Einfluss die vorwiegend südliche Luft- strömung über Deutschland fortdauert. Das Wetter ist über Centraleuropa meist trübe, jedoch ohne wesentliche Niederschläge. In Deutschland herrscht allenthalben leichter Frost, nur die West- grenze ist frostfrei. Ueber den britischen Inseln und Umgebung ist fast überall Regen gefallen.

Deutsche Seewarte.

m -/ .

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern- haus. 6. Vorstellung. Violetta. (La Traviata.) Oper in 4 Akten von Verdi. Ballet von Paul Taglioni. In italienischer Sprache. (Frl. Lehmann,

Frl. Horina, Hr. Kalisch, Hr. Betz) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 6. Vorstellung. Christoph

Millõcker.

Donnerstag: Gasparone.

Residenz - Theater.

Hof Musikdirektors Herrn Mittwoch, Abends 7 Uhr:

Musik von C. ͤ L Theil. Ouverture zu

Direktion: A. Anno.

Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Concert-Hlaus. Concert des Kgl. Bil 6 Mittwoch: Zum 102. Male: Gasparone. Operette 8 1 in 3 Akten von Zell und Gense. Sinfonie⸗Coneert. „Manfred“ von Schumann. Huldigungs⸗Marsch von Richard Wagner. Variationen aus dem Septett von L. v. Beethoven (mit mehrfacher Besetzung der Streich⸗

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Cäcilie Immich mit Hrn. In⸗ genieur Louis Drory (Berlin Amsterdam). Frl. Louise Schmidt mit Hrn. Staatsanwalt Oscar Heß (Graudenz Tilsit) Frl. Maria v. Eickstedt mit Hrn. Premier ⸗Lieutenant Kurt v. Pritzelwitz (Gieraltowitz).

Robert

Marlow. Trauerspiel in 4 Akten von Ernst v. Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 7. Vorstellung. Fidelis. Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen von F. Treitschke. Musik von L. van Beethoven. (Fr. Sachse⸗Hofmeister, Frl. Hofmann, Hr. Schmidt, Hr. Betz. Hr. Niemann, Hr. Fricke, Hr. Lieban.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 7. Vorstellung. Die Geier⸗ Wally. Schauspiel in 5 Akten und einem Vorspiel „»Die Klötze von Rofen“, nach ihrem Roman gleichen Namens von Wilhelmine v. Hillern. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoch: Die Neu—

vermählten. FIlattersucht.

n, n Die Welt, in der man sich lang⸗ weilt. .

Freitag: Die Neuvermählten. Flattersucht.

Wallner- Theater. Mittwoch: Zum 5. Male:

Die goldene Spinne. Schwank in 4 Akten von Franz v. Schönthan.

Victoria-Ihenter. Mittwoch: Zum vierzehnten Male mit gänzlich neuer Ausstattung an Deko⸗ rationen, Kostümen und Requisiten: Sulfurina. Großes phantastisches Ausstattungsstück mit Ge⸗ sang und Ballet von Gustav Scherenberg. Musik von C. A. Raida. Ballet von A. Strigelli. Die neuen Dekorationen und Maschinerien von F. Lätkemeyer in Coburg. (Sulfurina: Frl. Meyerhoff als Gast; Lucifer: Hr. Carl Swoboda als Debut.)

Mittwoch: Zum 30. Male: Der Club. Pariser Lebensbild in 3 Akten von E. Gondinet. Deutsch von O. Blumenthal.

Donnerstag: 19. Gastsp. des Sgr. Ernesto Rossi: Othello. Trauerspiel in 5 Akten von William Shatespeare. Mit Benutzung der Uebersetzungen von Heinrich Voß und A. W. von Schlegel. Regie: Herr von Hoxar.

Kroll's Theater. Mittwoch: Große Weih—

nachts ⸗Ausstellung. Erinnerungen an Egypten und Japan. Dazu: Die Märchen meiner Amme. Phantastisches Zauberspiel mit Gesang und Tanz, in einem Vorspiel und 3 Akten (12 Tableaur) nach einem älteren Stück von A. Mö— dinger, frei bearbeitet von Ed. Jacobson. Vor der Vorstellung: Großes Concert, Anfang 5t, der Vor—⸗ stellung 65 Uhr.

Belle-Alliance- Theater. Mittwoch: En— semble Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗ Theaters: Frau Carlsen, Frls. Odillon, Rochs und Löffler, Herren Niedt, Emil Thomas und Ottbert. Zum 83. Male: Der Raub der Sabine⸗ rinnen. Schwank in 4 Akten von Franz u. Paul von Schönthan. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Dieselbe Vor⸗ stellung.

Nalhalla-OQperetten-Theater. Mittwoch:

Zum 73. Male: Gillette von Narbonne. Donnerstag u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

JInstrumente). Ballet Musik aus der Oper „Die Königin von Saba“ von Carl Goldmark. 2. Theil. Sinfonie Nr. 4 B-dur von L. v. Beethoven. a. In- troduction und Allegro vivace, b. Adagio, e. Scherzo, d. Finale. 3. Theil. Ouverture zur Oper Rienzi“ von Richard Wagner. Air für Violine, Bratsche und Cello mit Begleitung von Contrabässen und Blasinstrumenten von Joh. Seb. Bach. Auf⸗ forderung zum Tanz von C. M. v. Weber (instru— mentirt von Hector Berlioz). Ungarischer Tanz D dur von Johannes Brahms.

Rauchen ist nur in den Nebensälen, 2. Rang und Tunnel gestattet.

Circus Renz. Carlstraße Markthallen.

Mittwoch, Abends 7 Uhr: Zum 39. Male: „Die lustigen Heidelberger“, oder; ‚Ein Studenten⸗Aus— flug mit Hindernissen. Zum 1. Male: Die zwei Atlethen zu Pferde, dargestellt von den Herren Bradbury und Wells. Das Schulpferd „Adgar“ und das Vollblut-Springpferd ‚„Cobham“, geritten vom jungen Trl. Clotilde Hager. Auf Verlangen: Die großen Tremplinsprünge, ausgeführt von den besten Springern der Gesellschaft. Frl. EC. Loyal in ihren großartigen Leistungen auf ungesatteltem Pferde, Außerordentliche Luft ⸗Gymnastik am Reck, ausgeführt von den Geschwistern Frls. Thora und Thekla; zum Schluß: Der Tauchersprung aus einer Höhe von eireg 40 Fuß, ausgeführt von Frl. Thora. „Emir“, Mohrenschimmelhengst, dressirt und vor⸗ geführt von Herrn Franz Renz.

Donnerstag: Vorstellung.

Sonntag: Zwei Vorstellungen. Um 4 Uhr Nach⸗ mittags (1 Kind frei)h: „Reinecke Fuchs Schelmen— streiche!. Um 73 Uhr Abends: „Die lustigen

Heidelberger). Der Citeus ist geheizt. KE. Renz, Direktor.

Verehelicht; Hr. Lieutenant Schmidt v. Knobels⸗ dorf mit Frl. Helene Hoppe (Hannover).

Geboren; Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Hantel—⸗ mann (Rastatt). Hrn. Prediger Hasse (Sten—⸗ dal). Hr. Max v. Schlieffen (Soltikow). Hrn. Lieutenant Seiffert (Militzsch. Eine Tochter: Hrn. Dr. H. Schilling. Hrn. Frhr. v. Schütz ˖ Holzhausen (Hameln). Hrn. Sberst v. d. Lancken (Bremen).

Gestorben: Hr. Reichsgerichts Rath a. D. Dr. jur. Otto Plathner (Berlin). Frau Minna v. Un⸗ ruh, geb. v. Eberhardt (Pförten). Hr. Super⸗ intendent Dr. theol. Ernst Friedr. Pfeiffer (Wuster⸗ hausen a. D.).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Im NRamen des Königs!

Verkündet am 23. Dezember 1884. Kalkbrenner, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Neubauers Wilhelm Ludwig Osterbrock Nr. 107 Levermehnen, vertreten durch den Rechttã anwalt Coppenrath zu Lübbecke, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lübbecke durch den Amtsrichter Schulte

; füuͤr Recht:

Die etwaigen Berechtigten der auf der Stette der Eheleute Wilhelm Ludwig Osterbrock Nr. 107 Levermehnen im Grundbuche von Mehnen Band II. Blatt 366 Abtheil. III. Nr. 1 auf Grund der Urkunde vom 14. Dezember 1839 für den Bürger⸗ meister Storkmann zu Diepholz eingetragene Post von 400 Thaler rückständiges Kaufgeld nebst 4 06 Zinsen werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

600

Deutsch

Königlich

. Aas Abonnement beträgt 4 M 50 für das Vierteljahr.

Insertiouspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 3. *

2 5.

Berlin, Mittwoch,

und

* . . X

den 7. Januar,

Preußischer Staats⸗Anzeiger.

) K Alle Rost-Anstalten nehmen Gestellung au;

für gerlin außer den Nost - Anstalten auch dir Expe⸗ c

dition: 8w. Wilhelmstraße Nr. 32. ö

Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor an der Universität zu Berlin, Geheimen Justiz-Rath Dr. Beseler, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Gewerbeschul⸗ Direktor Dr. phil. Holzmüller zu Hagen i. W. den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse; dem Kasernenwärter Weber u Torgau das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus— Erden von Hohenzollern; dem evangelischen Lehrer Martin zu Naumburg a. S. den Adler der Inhaber desselben Ordens; sowie dem pensionirten Steuer⸗Aufseher Schuster zu Cott—⸗ bus, dem pensionirten Gerichtsdiener und Gefangenen⸗Aufseher Schulte zu Bassum, Amts Freudenberg, und dem Stack— meister Gerhard Meyer zu Heede, Amts Aschendorf, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Dentsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Reichs⸗Justizamt, Gutbrod, zum Geheimen Ober Regie⸗ rungs-Rath, und den ständigen Hülfsarbeiter im Reichs⸗ Justizamt, Geheimen Regierungs-Rath Freiherrn von Seckendorff, zum vortragenden Rath im Reichs⸗Justizamt zu ernennen.

Der Notar Birckel in Truchtersheim ist in gleicher Eigen⸗

schaft nach Colmar versetzt.

5a.

19. Plenarsitzung des Reichstages, Donnerstag, den 8. Januar 1885, Nachmittags 1 Uhr.

Tagesordnung:

Zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1885/86, Reichsamt des Innern, auf Grund mündlichen Be⸗ richts der Budgetkommisston. Erste und event. zweite Be⸗ rathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Fest⸗ stellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Ober⸗-Regierungs-Rath Fritsch bei der Provinzial⸗ Steuer-Direktion zu Hannover zum Geheimen Finanz⸗Rath . vortragenden Rath im Finanz⸗Ministerium zu ernennen; owie

dem Kataster⸗Inspektor Scherer in Cassel den Charakter als Steuer⸗Rath,

den Rentmeistern Danker zu Stargard i. Pomm., Ennet zu Mühlhausen i. Th, Fischer zu Glogau, Gen⸗ sichen zu Posen, Mahlkow zu Beeskow, Tiete zu Groß— Strehlitz Karpf zu Meldorf, Mensing zu Rinteln, Schuylen zu Düsseldorf, Vieten zu Elberfeld, Warstein zu Aachen und Lange zu Insterburg,

den Kataster⸗Controleuren, Steuer⸗-Inspektören Claas in Lechenich, Bodt in Minden, Jen sen in Toftlund, Reichardt in Königsberg N/M., Richter in Harburg, Witschel in Posen und Zöllner in Dortmund, und

dem Kataster⸗Sekretär, Steuer-⸗Inspektor Haelschner in Breslau den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

R onze s find nr un d

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Flensburg nach Kappeln für Rechnung des Kreises Flensburg.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re.

Nachdem von dem Kreise Flensburg darauf angetragen worden ist, ihm die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unterworfenen schmalspurigen Bahn von Flensburg nach Kappeln zu ertheilen, wollen Wir

der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden hierdurch ertheilen. 1

Der Konzessionar ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden

Reichs und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen.

bestehenden Normativbestimmungen

: zir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe Bedingungen

Rücklage.

II.

Die Leitung des Baues und Betriebes der Bahn ist einem Dirigenten zu übertragen, welcher für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts⸗ behörde verantwortlich ist.

Die Wahl dieses Dirigenten und seines Verwaltungssitzes, sowie die Geschäftsinstruktion für denselben bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Athen

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (efr. 5§. 55 8 maßgebend.

Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch—⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte be⸗ dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens bis zum 1. Juli 1886 erfolgen.

Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In—⸗ angriff nahme, die rt, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Baum ke der Bahn können vom Minister der ö fentlichen Arbeiten besondere ten festgesetzt werden.

4) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im S§. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten 5. 1 festgesetzten Schlußfrist er⸗ folgen.

v

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

I) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts—⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge ein zustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwie jend von nur lokaler Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften und unbeschadet der Rechte der Postverwaltung dem Ermessen des Konzessionars über⸗ lassen.

2) Für die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗, als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jener 5jährigen Periode, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von 5 zu 5 Jahren Maximaltarifsätze für die einzelnen Güterklassen, unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter nehmens, von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt, und ist dem Unternehmer überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ resp. landes⸗ gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen, beziehungsweise Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin⸗— sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches won dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten

aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds des Kreises getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be— triebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen:

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;

b. die Zinsen des Fonds;

c. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu

Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.

Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer⸗ gewöhnliche Elementarereignisse und

größere Unfälle hervorgerufenen

jeweilig auf den

entnehmende

Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Reservefonds fließen:

a. eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Betriebsein⸗ nahmen zu entnehmende Rücklage;

b. die Zinsen des Reservefonds.

Erreicht der Reservefonds die Summe von 10900 4K, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück⸗ lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres⸗ rücklage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗ nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des bezw. der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Geneh⸗ migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig.

Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reserve— fonds vor.

VI.

Der Konzessionar ist verpflichtet:

a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗Rech⸗ nungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen; .

C. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.

VII.

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aende⸗ rung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Be⸗ triebes für erforderlich erachtet. ö

VIII.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Sub⸗ altern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit die⸗ selben das 40. Lebensjabr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahn dienst in dieser Beziebung und insbesondere be⸗ züglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der un⸗ mittelbaren Staatsbeamten ꝛc. vom 27. März 1872, für die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsaͤtze, Pen— sions⸗ Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu den⸗ selben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

8

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1375 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getroffenen Be⸗ stimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält⸗ nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs ⸗Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn⸗ Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein⸗ schränkung in Anwendung. ö

Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementa— rischen Bestimmungen zu unterwerfen.

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Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

XII.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, eventuell vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten festzusetzende Fracht- oder Bahngeldsätze vorbehalten.

6

Die Bahnanlage sowie der Betrieb derselben kann nur mit Genehmigung der Staatsregierung aufgegeben oder an Andere Üüber⸗ tragen werden.

Die gegenwärtige Urkunde soll in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht und eine Ausfertigung derselben dem Kreise Flensburg ausgehändigt werden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 17. Dezember 1884.

(L. 8.) Wilhelm.

von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scholz— von Hatzfeldt. Bron sart von Schellendorff.

Unterschrift und