1885 / 10 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jan 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Stabsoffiziere ersetzt werden können, überhaupt gar nicht zur Er⸗ wägung innerhalb der Militärverwaltung gekommen ist, so daß also auch diese für Berlin spezielUl begründete Forderung eines aktiven Stabeoffiziers nicht etwa als die Avantgarde zu betrachten ist für eine demnächstige Etatsaufftellung, wonach die inaktiven Stabsoffiziere an den Stellen der Bezirks- Commandeure verschwinden und durch aktive ersetzt werden sollen. Derartige Erwägungen liegen der Mili⸗ tärverwaltung absolut fern.

Wenn nun ferner der Herr General von Hänisch erklärt hat, daß wir uns vorläufig mit dem aktiven Regiments⸗Commandeur be⸗ gnügen würden, so ist damit gesagt worden, daß wir den ovalen Versuch machen werden, uns ohne die, wie es scheint, nicht in Aus—⸗ sicht stehende Bewilligung des Brigade Commandeurs, also mit diefer Absetzung, vorläufig zu behelfen. Meine Herren, Sie können überzeugt sein, daß, wenn dieser Versuch glückt, wir dann ganz gewiß nicht von Neuem mit der Forderung kommen werden, einen Brigade Commandeur für Berlin haben zu wollen; aber das kann ich Ihnen auch sagen, meine Herren, der Versuch hat viel mehr Aus⸗ sicht darauf, daß er glückt, wenn wir einen aktiven Offizier, also einen Offizier mit allen Eigenschaften der Aktivität, also einen durch⸗ aus leistungsfähigen Offizier als zweiten Regimenfts⸗Commandeur in Berlin bekommen.

Was endlich die gesetzliche Bestimmung betrifft, so hat Hr. General von Hänisch das nur angeführt, weil wir selbst eine gewfffe Deckung haben wollen, weil, wenn uns der Brigade⸗ Commandeur hier nicht bewilligt wird, wir genöthigt sind gewissermaßen abzu⸗ weichen von dem Wortlaut des Militärgesetzes. Es heißt nämlich in §. 30 IIIb:

Für den Infanterie ⸗Brigadebezirk die Ober ⸗Ersatzkommission, bestehend aus dem Infanterie⸗Brigade⸗Commandeur und einem Ver⸗ waltungsbeamten ...

Nun ist es dem Commandenr der 11. Infanterie⸗Brigade ganz unmöglich, wenn nicht seine ganze Thätigkeit als Truppen - Commandeur in Frage gestellt werden soll, das Oberersatzgeschäft persönlich wahr⸗ zunehmen in den ländlichen Bezirken, die dem Bezirk der elften In— fanterie Brigade zugetheilt sind, und in Berlin; und da sich hier in Berlin ein Anwachsen der Bevölkerung weit über das allgemeine An— wachsen der Bevölkerung stetig zeigt, so wird es nothwendig sein, wenn dieser Brigade⸗Commandeur jetzt nicht bewilligt wird, den Ver⸗ such zu machen, ob durch Theilung die Geschäfte bewältigt werden können, indem der ältere der beiden aktiven Regiments-Commandeure das Oberersatzgeschäft zu leiten hat, während der jüngere an der ersten Instanz des Ersatzgeschäftes theilnimmt.

Ich habe nur darauf aufmerksam machen wollen, daß wir ge— wissermaßen gegen den Wortlaut des Gesetzes hier in Berlin ver— stoßen würden, wenn auch, wie ich allerdings überzeugt bin, nicht gegen den Sinn.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, wenn die Verwen⸗ dung des inaktiven Offiziers in der Ober-Ersatzkommission mit dem Militärgesetz in Widerspruch stehe, so ware es rich⸗ tiger, dasselbe mit Rücksicht auf die großen Städte in dieser Hinsicht zu ändern. .

Hierauf wurde das Gehalt für einen aktiven Regiments— Commandeur bewilligt, dasjenige für einen Brigade⸗Eomman— deur abgelehnt.

Zu Kap. 20, Gouverneure, Kommandanten, Platzmajore, hatte Abg. Richter den Antrag eingebracht, eine Anzahl von Kommanganten in einer Reihe von offenen Städten als künftig fortfallend zu bezeichnen. Die Budgetkommission, welcher dieser Antrag zur Vorberathung überwiesen worden war, empfahl Ablehnung des Antrages und schlug die An⸗ nahme folgender Resolution vor:

den Bundesrath zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob und welche Kommandantenstellen als künftig wegfallend zu bezeichnen sein dürften, und dem Reichstage bei der nächstjährigen Etats berathung von dem Resultate dieser Erwägungen Kenntniß zu geben.

Der Abg. von Vollmar bemerkte, den Soldaten werde verboten, gewisse Wirthschaften zu betreten, weil dort ein Geist herrsche, der den Truppen gefährlich werden könne. In Mainz habe dieses Schicksal 18 Wirthschaften an einem Tage betroffen, in Nürnberg seien bereits 76 Wirthschaften ver⸗ boten; in Berlin möchten die Verbote 4 bis 5 Mal so groß sein. Er stehe auf dem Standpunkte, der freilich jetzt von der Mehrheit des Hauses noch nicht, geschweige denn auf der Regierungsbank, getheilt werde, daß der Soldat ein Bürger sei, der seine Dienstzeit ableiste, dem aber keine anderen Rechte vorenthalten werden dürften. Es seien übrigens nicht blos öffentliche Wirthschaften, sondern auch andere öffentliche Stellen verboten worden, z. B. in Dresden Tabackläden. Analog könne nun auch eine Civilbehörde solche Verbote er— lassen, und dadurch könne eine ganz bedeutende Schädigung von Privatleuten in ihrem Gewerbe entstehen. Wenn wenig⸗ stens noch eine öffentliche Untersuchung den Verboten voraus⸗ ginge. Ein Mann, dessen Wirthschaft ein solches Verbot betroffen habe, der aber nie Sozialdemokrat gewesen sei, habe sich an die Polizei um Aufklärung gewandt, sei aber an das Militärlommando gewiesen worden, da sie mit der Sache nichts zu thun habe, Es habe sich herausgestellt, daß das Verbot einfach auf Grund der Denunziation eines früheren Bediensteten erfolgt sei. Solche Verbote seien eher geeignet, die Soldaten auf die Sozialdemokratie aufmerksam und neu gierig zu machen, und es sei das Gesährliche der sozialdemo⸗ kratischen Ideen, daß, wenn man ihnen erst einmal näher getreten sei, man sich immer tiefer in dieselben hineinlebe. Er habe diese Dinge zur Sprache gebracht, weil nicht blos die Soldaten, sondern hunderttausende von Privatpersonen dadurch geschädigt würden.

Der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff be⸗ merkte: Die einzelnen Verbote seien ihm nicht bekannt, aber er spreche seine gewissenhafte Ueberzeugung dahin aus, daß, wo ein derartiges Verbot erfolgt fei, es in wohlüber⸗ legter und wohldurchdachter Weise im Interesse der Disziplin ergangen sei. Dafür, daß dieser Gesich ts⸗ punkt Berücksichtigung finde, spreche doch, daß die Kommandanten und Gouverneure, also hochgestellte Offiziere, es seien, welche derartige Befehle ertheilten. Der Abg. von Vollmar unterschätze die Intelligenz des deutschen Soldaten doch sehr, wenn er glaube, daß derselbe, durch das Verbot neugierig gemacht, um so eher in jene Wirthschaften gehe.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, sein Antrag hahe für dieses Jahr keine unmittelbare praktische Bedeutung. Wenn nun die Kommission im Einverständniß mit dem Kriegs⸗ Minister, Erwägungen in der Richtung feines Antrages ein— treten zu lassen beschlossen habe und gegen seinen Antrag vorbringe, daß die Verhaltnisse sich nicht fo rasch klarstellen ließen, so sei er damit einverstanden, daß zu Gunsten der Resolution sein Antrag nicht zur Abstimmung komme. Daß die Militärverwaltung ihrerseits die Soldaten von der Be— rührung mit den politischen Parteien fern zu halten suche, würde er begreiflich finden, wenn sie nicht selbst an der poli⸗ tischen Agitation sich betheiligte. Der Kriegs-⸗Minister werde es persönlich gewiß für ungerechtfertigt halten, daß bei Kon⸗ trolversammlungen politische Verhältnisse und Wahlen berührt würden. In Lauenburg in Pommern habe aber ein Stabs—

gesprochen habe und diese darin gefunden habe, daß derselbe so wähle, wie in dem betreffenden Wahlkreise stets gewählt worden sei, und das thue, was Se. Majestät der Kaiser wolle. Solche Reden dürften auf Kontrolversammlungen jedenfalls

nicht gehalten werden.

Der Abg. Schott bemerkte, der Kriege⸗-Minister lege doch zu wenig Werth auf die von dem Abg. von Vollmar vorge— tragenen Beschwerden. Er (Redner) bestreite, daß in allen Fällen Seitens der Kommandanturen mit reiflicher Ueber⸗ legung verfahren worden; ganz im Gegentheil seien zahlreiche Verbote ohne jeden zureichenden Grund ergangen. Noch schlimmer aber wäre es, wenn der Kriegs-Minister Recht hätte; es handele sich ja keineswegs allein um sozialdemokratische Wirthschaften, nein, die Militärbehörden seien soweit gegangen, ein Verbot zu erlassen blos deshalb, weil dieser oder jener Kaufmann einen Wahlaufruf zu Gunsten eines Oppositions⸗ kandidaten unterschrieben habe. Die Militärbehörde finde es also passend, in die Wahlagitation einzugreifen und ihren Einfluß aufzubieten, um die Wähler der Opposition einzu⸗ schüchtern. Er halte das für ganz unzulässig. Die Komman⸗ danten könnten die wirkliche Lage der Dinge in jedem Einzel⸗ falle gar nicht übersehen, da sie lediglich auf die Angaben an— gewiesen seien, die ihnen von subalternen Behörden gemacht würden. Er danke deswegen dem Abg. von Vollmar, daß er

diese Angelegenheit hier angeregt habe.

Der Abg. von Vollmar bemerkte, er habe sich über die zu erwartende Antwort des Kriegs-Ministers von vornherein keiner Täuschung hingegeben; aber es sei doch ganz gut ge— wesen, daß dasjenige, was bisher blos inoffiziell durch die Presse gegangen sei, jetzt auch auf die Reichstagstribüne ge⸗ langt sei. Es gebe gewiß hier im Hause und selbst auf der Rechten Viele, welche glaubten, daß die Loyalität der Gewerbetreiben— den dadurch nicht gestärkt würde, daß man sie Schädigungen aussetze, gegen welche sie sich nicht schützen könnten. In dem einen von ihm angeführten Falle habe die Polizei dem Be⸗ troffenen ausdrücklich ein gutes Zeugniß ausgestellt, die Kom⸗ mandanturbehörde aber habe gleichwohl erkiärt, daß für sie die Sache abgethan sei. Auch seien in der That die Geschädigten nicht blos Sozialdemokraten, sondern auch viel sach Volks⸗ parteiler, und nicht allein die Parteistellung des Wirthes werde in Betracht gezogen, sondern meistens genüge die bloße Behauptung, daß in dem Lokale Sozialdemokraten verkehrten. Diejenigen, welche zu dem Urtheil über der— artige Fragen politischer Natur berufen seien, befänden sich gewiß sehr häufig gar nicht in der Lage, ein solches Urtheil abgeben zu können. Wenn der Kriegs⸗Minister erklärte, der Geist der Armee sei nicht ein solcher, daß das Verbot einer Wirthschaft einen erhöhten Anreiz zum Besuche derselben gebe, so sehe er die Sache doch etwas von oben an; wie sie von unten ausschaue, das vermöchten viele Abgeordnete sicherlich besser kennen zu lernen, als höhere Offiziere. Aehn⸗ lich wie in Mainz seien in Hannover auf einmal 26 Wirth⸗ schaften kurz vor Weihnachten verboten worden; so ganz genau könne es also schlechterdings in jedem Spezialfalle nicht ge⸗

nommen worden sein. Und wie solle ein Soldat in großen Städten mit ihren Hunderten von Lokalen immer über alle verbotenen orientirt sein, wenn man ihm nicht gerade Karten in die Hand gebe, auf welchen alle untersagten Häuser roth angestrichen seien? Er habe selbst erlebt, daß Soldaten in solche ihnen verbotenen Lokale hineingekommen seien und daselbst Platz genommen hätten, weil sie eben von dem Ver—

bote nichts gewußt hätten.

Hierauf ergriff der Staats-Minister Bronsart von

Schellendorff das Wort:

Was den Brief betrifft, den der Hr. Abg. Richter vorgelesen hat über einen Vorgang bei einer Kontrolversammlung, so ist es mir wirklich außerordentlich schwer, den Zusammenhang mit dieser Position Commandeure, Kommandanten und Platzmajore“ zu erkennen. Aber selbst wenn ich davon absehe, so möchte ich doch ein für alle Mal hier sagen, daß es für mich außerordentlich schwierig ist, auf derartige Briefe, die der eine oder der andere der Herren Ab⸗ geordneten hier vorliest, einzugehen und namentlich darauf hier etwas Bestimmtes zu veranlassen. Ich gehe nämlich von dem Grundsatz aus, meine Herren, daß Derjenige, der eine Klage hat über Vor“ kommnisse im Bereich der Armee, sich doch an den nächsten Vor⸗ gesetzten Desjenigen wenden sollte, der ihn vermeintlicher Weise be⸗ schädigt hat, und daß, wenn er da sein vermeintliches oder gewünschtes Recht nicht bekommt, er dann den Instanzenzug innehält. Auf diese Weise wird dann die Sache schließlich auch in die Hände des Kriegs Ministeriums kommen und man wird dann in der Lage sein, den Fall genau zu prüfen. Der Herr Abgeordnete liest den einen Brief vor., Ce ist ja Jnatärlich vollständig bona fide; ob das aber sich thatsächlich so verhält, wie in dem Briefe steht, ist doch auch noch eine Frage, und dann kommt es bei de artigen immerhin etwas delikaten Fragen sehr darauf

1 Le

an, wie der Wortlaut ist. Daß also bei einer Kontrolversammlung die Mannschaft etwa zur Treue gegen Se. Majestät den Kaiser und König erinnert wird, ich glaube, dagegen wird wohl Niemand im Hause etwas einwenden wollen und das würde ich auch an und für

lich garnicht tadeln können. Daß politische Deduktionen, Abwägen der Parteiverhältnisse einer Partei gegen die andere im militärischen

Dienst nicht vorkommen dürfen, steht außer allem Zweifel, aber meine Herren, daran, daß jeder, der einmal Soldet gewesen ist, doch der

Pflicht eingedenk sein sollte und des Glaubens, den er wie ein Dogma

übernommen hat, daß das, was der Raiser thut, dem Lande zum Besten gereicht, daran kann erinnert werden; das ist keine speziell

politische Ueberzeugung, das ist der Stern, den wir

alle im Auge behalten bis an unser Lebensende, so lange wir ein treues Soldatenherz in der Brust Paben.

Nun, meine Herren, was die andere Frage betrifft, die der Hr.

Abg. von Vollmar hier noch einmal hervorgehoben hat das kann mir auch nichts nützen. Der Herr Abgeordnete hat gesagt, da wäre das passirt, hier wäre das passirt u. s. w. Mögen sich doch die— jenigen, welche ihr wirthschaftliches Interesse, ihr moralisches Inter⸗ esse oder sonstige Interessen geschädigt fühlen dadurch, daß ein der⸗ artiges Verbot ausgesprochen ist mögen die sich melden, mögen die doch Beschwerde führen bei den nächsten Vorgesetzten desjenigen Befehlshabers, der einen solchen Befehl gegeben hat. Dann ist ja auch Remedur möglich. Die Gründe, die zu einem derartigen Verbot führen können, sind ja sehr vielseiriger Natur. Ich habe selbst z. B., als ich Kommandant von Potsdam war, das Betreten eines Cigarrenladens den Mannschaften verboten; warum? Weil dieser Mann unmittelbar nach den Attentaten auf Se. Majestät den Kaiser und König Bilder von Hödel aushing und vertrieb. (Hört, hört h Ja, meine Herren, der Mann hat sich auch beschwert, hat aber nicht Recht bekommen. So sind die Fälle sehr verschiedenartig. Es betrifft das nicht blos Lokale, in Bezug auf welche wir von der Ueberzeugung ausgehen, daß die Gesellschaft, die der Soldat dort findet, unangemessen für ihn ist, sondern auch Lokale, die in moralischer Beziehung zu Bedenken Veranlassung geben, es sind ferner Lokale, in denen gewohnheitsmäßig Schlägereien stattfinden, sogar Lokale, wo die Wirthe selbst zuweilen darum bitten, daß ein solches Lokal den Mannschaften verboten werde, weil sich dort gewohnheitsmäßig derartige Differenzen, die dann in höchst unangenehmer Weise in Form von Prügeleien ausge⸗=

offizier in der Kontrolversammlung eine Ansprache gehalten, in der derselbe von der Gesinnungstüchtigkeit des Soldaten

tragen werden, ausgebildet haben. ; Also, meine Herren, wenn hier so leichthin gesagt wird, das

würde so im Großen behandelt und ohne nähere Erwägung, da sind Die Herren doch im Irrthum. Wir haben an und fur sich gar kein Interesse, dem jungen Soldaten das Betreten anständiger Lokale zu verschränken, im Gegentheil, wir freuen uns darüber, wenn der Mann am Sonntag und Feiertag und überhaupt, wenn er nicht im Dienst ist, die Gelegenheit findet, sich auch einmal einen fröhlichen Nach- mittag zu machen; das wird gern gesehen. Aber wir wollen aller⸗ dings daran festhalten, daß alles, was dem Soldaten in disziplinarer Beziehung schädlich ist, sei es in Bezug auf die Gesinnung, die der Soldat haben muß, sei es in Bezug auf das Leben, was er führen soll, sei es in Bezug auf sein persoͤnliches Verhalten, beseitigt wird und daß er möglichst nur solche Lokale besucht, wo er ein gutes und nicht ein schlechtes Beispiel findet.

Der Abg. von Helldorff hielt es für sehr angebracht, daß die konservative Partei ausdrücklich ihre Uebereinstimmung mit der Seitens der Armeeverwaltung befolgten Praxis in der beregten Richtung bekunde. Im Interesse der Disziplin der Armee, im Interesse des Vaterlandes und der eigenen Sicherheit müsse sich die militärische Erziehung nicht blos auf den Exerzierplatz, sondern auf das ganze sonstige Leben des Soldaten erstrecken. Die sozialdemokratische Aaltation dürfe nicht in die Armee hineingetragen werden; die bisherigen Er⸗ fahrungen widersprächen auch der Behaupiung, als ob gerade durch diese Verbote die Verbreitung jener Lehren gefördert würde.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, im einzelnen Falle sei es ja richtig, abzuwarten, ob der Betroffene den Be⸗ schwerdeweg beschceite; wenn aber ein über die einzelne Per⸗ sönlichkeit hinausgehendes allgemeines politisches Interesse vorliege, so könne dieses Abwarten nicht Sache des Reichs⸗ tages sein, sondern derselbe nehme dann die Gelegenheit wahr, diese Dinge hier öffentlich zur Sprache zu bringen. Deshalb sei auch der Lauenburger Fall angeführt worden. Es handele sich dabei nicht um den betreffenden Offizier, sondern darum, eine allgemeine Erklärung vom Kriegs⸗Minister zu erhalten? Die Treue zu Sr. Majestät dem Kaiser sei, Gott sei Dank, derart selbstverständlich, daß es ebensowenig, wie Bürgermeister es für ihre Aufgabe hielten, bei amtlichen Gelegenheiten Er⸗ mahnungen zur Treue gegen den Kaiser an die Bevölkerung zu richten, bei Kontrolversammlungen derselben bedürfe. Hier sei es aber dabei nicht geblieben, sondern der redelustige Herr, der dreiviertel Stunden gesprochen habe, habe dieser Treue eine spezifische Parteifärbung sich zu geben be⸗ müht, er wolle die Treue verstanden wissen, als eine solche, die sich nur durch eine konservative Wahl bewähren könne. Darin liege eine Verletzung gegen Alle, die nicht der konser⸗ vativen Richtung huldigten, darin liege eine Einmischung in Dinge, die den Herrn gar nicht angingen, darin liege eine grobe Taktlosigkeit, ein Mißbrauch der amtlichen Stellung, und er bedauere, daß der Kriens-Minister sich nicht eben so rund und klar wie früher von Kameke dagegen ausgesprochen habe. Was Se. Majestät wolle, sei gewiß für Jeden, der sich zu dieser Treue verpflichtet habe, von hoher Bedeutung; aber Se. Majestät der Kaiser habe das Wahlgesetz unter⸗ schrieben, und indem er die Ermächtigung gegeben habe, eine Wahl auszuschreiben, habe er eben eine Wahl ausschreiben wollen, das Recht der freien Meinungsäußerung über die Regierung, nicht eine Abstimmung über feine Perfon, sondern eine Wahl zur Begutachtung der Richtung seiner Regierung. Wer sich darin einmische, wer den Charakter der Wahl fälsche wie jener Offizier, der handele dem Wesen der Wahl und auch dem Willen des Kaisers zuwider!

Der Staats-Minister Bronsart von Schellendorff ent⸗ gegnete, was der Abg. Richter hier vorgetragen habe, beruhe auf einem Privatbriefe, den er zur Grundlage seiner Erörte— rungen nicht nehmen könne.

Der Abg. Heine bemerkte, wenn den Soldaten lüderliche Lokale verboten würden, so werde Niemand dagegen etwas einzuwenden haben. Etwas Anderes sei aber ein Verbot aus politischen Gründen. Schlimmer noch sei es, daß ein der— artiges Verbot zu Polizeidrohungen ausgenutzt werde. Er kenne Fälle, wo Wirthen von sozialdemokratischen Versamm⸗ lungen Säle abgemiethet worden seien. Sofort seien Polizei⸗ beamte erschienen und hätten mit Entziehung des Militär— besuchs gedroht. Und diese Drohung sei überall durchgeführt, wo die Wirthe sich der Forderung der Polizei nicht will⸗ fährig erwiesen. Bezeichnender sei vielleicht noch ein anderer Fall. In einer Stadt sei eine sozialdemokratische Versamm⸗ lung verboten worden. Die Theilhaber derselben hätten sich in ein nahe gelegenes Lokal begeben, das von Arbeitern gar nicht besucht zu werden pflegte. Trotzdem sei auch hier der Wirth ersucht worden, den Gästen den Saal zu verbieten, er hätte sich sonst die Folgen seines Verhaltens zuzuschreiben. Der Wirth habe er⸗ klärt, daß, so lange die Gäste agitatorisch nicht auftreten werden, er weder das Recht noch die moralische Pflicht zu einer solchen Verweisung habe. Ein paar Tage darauf sei der Besuch dieses Lokals, das, wie gesagt, von Arbeitern nicht besucht sei, für das Militär verboten worden. Das seien Fälle, die ihn bestimmt hätten, sich den an den Kriegs-Minister gerichteten Wünschen anzuschließen.

Der Abg. Schott erklärte, der Kriegs-Minister habe das Haus auf den Instanzenweg verwiesen. Aber bei Betretung desselben komme nur selten etwas heraus. Selbstkritik zu üben sei schwer, und selten werde der Offizier, der eine von ihm getroffene Entscheidung nochmals zu prüfen habe, sagen: er habe sich geirrt. Nedner bitte deshalb, daß bezüglich des Verbots von Wirthschaften eine mildere Praxis denn bisher Platz greife.

Der Abg. Frhr. von Hammerstein bemerkte, der Abg. Richter habe eine Beschwerde vorgetragen. Aber das Material, auf welches er sich stütze, habe keinerlei Anspruch auf Glaub⸗ würdigkeit, und er halte es für gewagt, darauf hin den Vor— wurf der Taktlosigkeit gegen einen Offizier zu erheben. Er sei übrigens in Lauenburg, woher dem Abg. Richter jenes Schreihen zugegangen sei, doch etwas besser bekannt, als der Abg. Richter selbst. Wolle er ihm dasselbe vertraulich zur Verfügung stellen, so werde er vielleicht feststellen können, ob der Verfasser desselben nach seiner moralischen und intellek⸗ tuellen Seite glaubwürdig sei. Nicht unverdächtig erscheine ihm von vornherein, daß der betreffende Briefschreiber verfolgt haben solle, ob sich der Offizier in dreiviertelstündiger Rede zu Gunsten der Konservativen ausgesprochen haben solle. Er glaube, diese Klage verdiene nicht mehr Glauben als andere schablonen⸗ hafte Machwerke ahnlicher Art. Er hebe übrigens hervor, daß das Recht der Militärverwaltung, gewisse Lokale zu verbieten, auch von der linken Seite nicht bestritten sei.

Der Abg. Richter (Hagen) entgegnete, die Herren suchten die Aufmerksamkeit von der Hauptsache auf Nebendinge abzulenken. Auf den speziellen Fall, den er berührt habe, käme es ihm gar nicht an, auch liege der Grund recht nahe, weshalb er

den Namen der betreffenden Person nicht nenne; er habe nur

Verhältnissen. Wenn er ausweiche mit

ineingetragen werden, als wünschenswerth fei. h Der Äbg. Dr. Möller äußerte, 1.

nommen habe, einen Vorfall zu vertheidi en, wo eine mili⸗ tärische Autorität recht eklatante Wohl rd fen betrieben at Er habe darauf hingewiesen, daß Sie Darstellung jenes Vor—⸗ falles auf einem Briefe beruhe, dessen Verfasser nicht genannt sei, Er (Redner) könne aus Königsberg einen ähnlichen Fall anführen. Der Name des betreffenden Offiziers sei damals

rden, un erfolgt sei, was doch sicherlich nicht ausgeblieben wäre, an es nicht auf Wahrheit beruhe. Der Vorgang habe allgemein Unwillen erregt und könne kaum den militärischen Vorgesetzten unbekannt geblieben sein. Man habe aber von keiner Remedur gehört. Das sollte doch darthun, daß auch der Beschwerdewe mit keinem Resultat verbunden gewesen sei, dessen Betreten übrigens nicht ohne Bedenken sei für Personen, die noch in dienstlichem Verhältniß zu ihren militärischen Vorgesetzten

in der Zeitung genannt worden, ohne daß eine Berichti

ständen.

Hierauf nahm der Staats⸗-Minister Bronsart von

Schellendorff das Wort:

Meine Herren! Nur die letzten Worte des Herrn Abgeordneten, der soeben gesprochen hat, veranlassen mich zu einer Erwiderung. Ich

weiß nicht, wo der Herr Abgeordnete seine Erfahrungen her nimmt; 4

) ( ĩ Ich erwidere dem Derrn, Abgeordneten, daß das Befreten des Be chwerde weges nur in dem Falle nicht gern gesehen wird und Unannehmlich⸗ keiten für den Betreffenden hat, wenn die Beschwerde ungerechtfertigt

ich nehme sie aus der Armee, der ich seit 35 Jahren angehöre.

ist, nur in dem Falle. (Lachen links.) Meine Herren, ich danke Ihnen“ f

ein Gelächter, ich danke Ihnen für diescs Kompliment.

Hoffentlich wird es verzeichnet werden im stenographischen Bericht

und wird dem Lande bekannt werden.

Ich wiederhole also hier, daß in der Armee der Beschwerdeweg nur für Denjenigen Unannehmlichkeiten hat, welcher sich ungerechtfer⸗ tigter Weise beschwert, und daß ungerechtfertigte Beschwerden als Disziplinarvergehen angesehen und dem entsprechend bestraft werden. Wer aber gerechten Grund zu einer Beschwerde hat, meine Herren, bekommt sein Recht ebenso wie irgendwo anders. Das erkläre ich Ihnen aus meiner vollen Ueberzeugung, und wenn das anders wäre,

meine Herren, dann stände die Armee nicht so da, wie sie dasteht.

Der Abg. von Vollmar meinte, daß auch die nochmalige Prüfung einer von der Militärbehörde getroffenen Verfügung nicht die objektive Richtigkeit derselben feststellen werde. Die Wirthe hätten allerdings kein Recht auf den Besuch der Sol—⸗ daten, aber der Polizei werde so eine ungebührliche Befugniß eingeräumt. Sie könne vor den Laden jedes ihr Mißliebigen einen Schutzmann stellen, der vor dem Besuch desselben warne, wie das ja auch in Sachsen, aber auch nur da, bereits passirt sei. Nach seiner Anschauung habe die Militärbehörde übrigens gar nicht das Recht zu einem Verbot von Wirthschaften, und auch vom formalen Standpunkt sei diese Frage streitig. Für

die Berechtigung, solche Verbote auszusprechen, spreche nur das militärische Disziplinarverhältniß, das von ihm und den Links⸗

liberalen immer bestritten worden sei.

Der Abg. Frhr. von Hammerstein bemerkte, wer den Um— sturz herbeiführen wolle, müsse die Organe bekämpfen, die zur Aufrechterhaltung der bestehenden Ordnung dienten. Er glaube aber nicht, daß die Anschauungen des Abg. von Vollmar irgendwie Anklang finden würden. Wie könne übrigens das Verbot von Wirthschaften Seitens der Militärbehörden und der grobe Mißbrauch des Polizei Präsidiums, den Abg. von Vollmar angeführt habe, in Parallele gestellt werden? Bei der vorliegenden Frage komme es doch vor Allem darauf an, oh die angeführte Thatsache richtig sei. Der Abg. Richter hätte doch den Reichstag nicht aufhalten sollen, indem er, um , Prinzip zu erörtern, eine beliebige Thatsache konstruirt habe

Der Abg. Saro erklärte, er hätte gewünscht, daß der Abg. Dr. Möller den Namen des betreffenden Offiziers ge—⸗ nannt hätte. Vielleicht beziehe er sich auf einen Vorfall, der auch ihm, dem Redner, in der Erinnerung sei. Aber daß derselbe allgemeinen Unwillen errege, beruhe doch nur auf der subiektiven Auffassung des Abg. Dr. Möller. Davon sei in Königs berg nicht die Rede, oder doch nur bei dem Abg. Dr. Nöller und seiner Partei, die Gott sei Dank immer mehr im Scheiden begriffen sei. Hr. Abg. Möller, dessen Partei im kommunalen und politischen Leben in Königsberg einst eine D große Rolle gespielt, habe diesmal nur mit Hülfe der

Sozialdemokraten in den Reichstag gewählt werden können.

Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, er habe sich in die luseinandersetzungen zwischen Konservativen und Sozial⸗ demokraten nicht gemischt. Es mache aber einen eigenthüm⸗ lichen Eindruck, wenn hier konservativerseits jede Berührung zwischen Sozialdemokraten und Soldaten zurückgewiesen werde, andererseits aber ein konservativer Polizei⸗Präsident erkläre, ihm zehn Sozialdemokraten lieber seien als ein Frei⸗ inniger. Es sei daz ja begreiflich, nachdem ber Reichskanzler die Hoffnung ausgesprochen habe, hier noch ein Dutzend Sozialdemokraten mehr zu sehen. Dergleichen pflege Ver⸗

wnirrung in das Land hineinzubringen. Sa die konservative Vartei nach der ganzen Stellung des Reichskanzlers den Sozialdemokraten näher stehe als er (Redner), so müsse er diese Auseinandersetzung über den Besuch der Wirthshäuser als etwas Internes zwischen den verwandten Parteien an— sehen und es ihnen!“ selbst überlassen. Wie schwach es mit der Sache bestellt sei, das sehe man recht aus den Ausführungen des Hrn. Saro, der in Königsberg ja durchgefallen sei. (gwischenrufe.) Er höre eben, daß er sich ort gar nicht als Kandidat habe aufstellen lassen, er würde auch in Königsberg nicht gewählt worden fein. Der Abg. gar sei ganz und gar von der Sache abgeschweift. Er habe die Verhäftnifse zwichen Eivil und Mill nn Hum. Allgemeinen rörtert. Daraus sehe man, daß er die Sache selbst nicht techtfertigen könne. Auf den einzelnen Fall komme es über⸗ aupt gar nicht an. Alles wäre kurz und einfach erledigt vorden, wenn der Minister erklärt hätte, daß er Wahlreden bei Kontrolversammlungen nicht für richtig halte. Das Pathos des Ministers erinnere den Redner an ähnliche Fälle mit dem Reichskanzler. Es sei gegenüber seinen Aeußerungen

durchaus nicht angebracht. Derselbe habe gesagt, das deschwerdefuhren werde dann unangenehm empfunden, wenn

ein Interesse, zu wissen, wie der Kriegs-Minister es auffasse wenn Bemerkungen über die Wahlen, die Treue zu eff und Reich in Verbindung gebracht würden mit militärischen 2 ? seiner Erklärung, so werde das auf ähnliche Fälle nicht ohne Einfluß n Parteiwesen werde in die militärischen Verhältnisse mehr

chwerden nicht gerechtfertigt seien. artei habe sich nur darauf, daß der M ndsatze liege keine Beschränkung

Die Heiterkeit inister glaubte,

des Beschwerde⸗ rechts, bezogen. . Demnächst er

riff der Staats⸗Mini Schellend .

orff das Wort: be gar keine Veranla liche Erörterungen zu

sondern auch für die Zukunft ab. Das ist Jemand in der Armee glaubt, eine Beschwerde ler an irgend einen Herrn Ab öchte das im Reichs

ster Bronsart von

ssung, an Fälle, welche nicht konsta—⸗

nachdem der Abg. von und lehne das

Helldorf es ausdrücklich als nothwendig anerkannt habe, die Wahlagitation aus militärischen Kreisen' fern zu halten, sei er überrascht, daß der Abg. Frhr. von Hammerstein es unter⸗

nicht nur für ja sehr billig, zu haben, daß er h und ihn ersucht, er m Herren, wir haben unf nicht mit dem Herr Vorredner strafprozeß zusan Beschwerde s wünsche ich

geordneten schreibt tage vortragen. Nein, meine eren verordneten Beschwerdeweg, Militärstrafprozeß zusammenhängt. meint, wenn er den Beschwerd amenbringt und ein Recht nicht find am allerwenigsten, er könnte nicht R er im Zweifel ist, ob er R schreibt und ihn ersucht klärungen von mir verlangen. wie der Fall liegt, ehe ich mich erk inn der Herr Abgeordnete meint,

verstanden werden, so sage ich: nein, meine? der Armee sehr wohl verstanden w lasse zu allen möglichen Erkläru nicht konstatirt ist. Wer sich in

bei diesen Kontrolversammlungen, bringen auf seine K ist es, wenn

der absolut Also, was der eweg mit dem Militär⸗ glaubt, Jemand könne im Wege der nicht; aber das daß es Mode würde, daß, wenn einer echt bekommen bei den Vorgefetzten, wenn at, er an einen Reichs tagsabgeordneten ache vorbringen und Er— e ich dazu? Ich will doch ab— läre. Fällt mir gar nicht ein.

das weiß ich

er möchte die S

das wird in erden, daß ich mich nicht provoztren ngen über einen Fall, der abfolut seinem Recht beschränkt fühlt, auch g doch seine Beschwerde vor— Meine Herren, was an ist? Hier hat eine 8 Reichstages ist erheblich in

zum Vergnügen eines Einwohners, einer genannt ist, die nicht einmal feststeht. darauf brauche ich nicht einzugehen,

wenn sich nun

Kosten und auf seine Gefahr. an der Sache absolut nichts dar atte stattgefunden, die Zeit de

Also da bin ich der Meinung, auf jede beliebige Frage zu ant— erher herdusstellt, daß an n soll ich nachher dafür te hat seinen Artikel 30 ich wünsche, daß, wenn Be— schwerer Art, daß derjenige, hat, sie auch da vorzubringen,

worten, und dieser ganzen Sache k verantwortlich machen? der Verfassung schwerden erhoben w der sie zu erheben hat, auch den Muth wo der geordnete Weg es erfordert. Der Abg. Dr. Möl militärischen Beschwerd Beschwerde als begründ dieses Rechts müsse annehmlichkeiten, und davor derte und Tausende lieb Diese Thatsache möge aber das Standrede

wirklich hint ein wahres Wort ist, Der Herr Abgeordne Also, meine Herren, ür dieses Kompliment; wenn den, Beschwerden Sie dabei lachen, wenn ich Ihnen das fage, daß in der Armee Recht und Gerechtigkeit gehandhabt wird, und Sie haben dafür nur noch ler bemerkte, er sei überzeugt, jedem führer werde sein Recht, wenn seine det befunden werde, aber die Erlangung oft erkauft werden dur

ch dienstliche Un⸗ sei die Furcht so groß, daß Hun— zer auf den Beschwerdeweg verzicht dem Kriegs-Minister unbekannt

ganze Publikum kenne sie. des Hrn. Saro einzugehen, 1 Namen, den der Abg. Saro h wollen, könne derselbe ja in der allgemeinen Entrüstung in Köni sondern nur von dem Unwille trolversammlung gewesen seie berg bestehenden guten Verhältnisses Civil habe er nicht herbeiführen, eines einzelnen Landwehrl agitation bezeichnen wollen.

Demnächst nahm der Staats⸗Minister Bron Schellendorff das Wort Meine Herren! Dr. Möller doch nicht richtig inform zeugung ausgeht, daß der Be lichen Unannehmlichkeiten Der Beschwerdeweg gegen den V höchste Verordnung geregelt, und r Güte haben wollte, von dieser

Auf die allgemeine as Haus ihm abe von ihm wissen Zeitung nachlesen. Von einer gsberg habe er nicht gesprochen, n derjenigen, die bei der Kon— g des in Königs—⸗ i zwischen Militär und sondern nur das Vorgehen jauptmanns als unzulässige Wahl—

n. Eine Störun

sart von Ich habe nur zu erwidern, daß der Hr. Abg. irt ist, wenn er von der Ueber— schwerdeweg mit einer Masse von dien

Das ist absolut nicht der orgesetzten ist ja durch Aller⸗ venn der Herr Abgeordnete die

verknüpft ist.

aus Armeekreisen beraus dann würde er vielleicht zu einer andern Auffassung über diese ganze Frage gelangen.

Im Uebrigen kann ich nur sagen nach dem, was der Herr Ab⸗ geordnete aus Armeekreisen erfährt wenn das fo richtig ist, woran ich garnicht zweifle dann kann ich nur sagen: die Angebörigen dieser Kreise baben in der Zeit. wo sie bei uns gedient haben, un⸗ endlich wenig gelernt von dem, was der Soldat vor allen Dingen lernen muß. Ich möchte ihn auch dahin noch korrigiren: Verschieden⸗ heiten der gesellschaftlichen Klassen giebt es in der Armee nicht, in dieser Beziehung ist kein Unterschied dort vorhanden. Insofern schöpfe ich meine Ecfahrung nicht aus grundsätzlich anderen Kreisen. Ich schöpfe sie in der Hauptfache aus eigener Kenntniß der Armee⸗ verhältnisse, und ich glaube, daß das doch ein Theil mehr werth ist als das, wa von Ändern Cinem gefagt wird, und im Uebrigen schöpfe ich sie auch, wenn ich andere Leute höre, aus thatsächlich besser informirten Kreisen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, das laufe doch ein bischen auf „beschränkten Unterthanenverstand“ hinaus. Man gewöhne sich ja auch nachgerade daran, solche Anschauungen wieder schärfer am Ministertisch hervortreten zu sehen. Bisher sei es auch noch nicht Sitte gewesen, vom Ministertisch Erwägungen darüber zu hören, wie das Haus seine Zeit am besten verwenden würde. Es sei lediglich Sache des Hauses, ob es seine Debatten ausdehnen oder verkürzen wolle. Er verwahre sich auch dagegen, als ob er zum Vergnügen einer Privatperson hier Debatten ver— anlasse. Ihm sei es nur darauf angekommen, hei Gelegenhei dieses Etats, was sein Recht sei, eine grundsätzliche Erkla⸗ rung darüber zu erhalten, ob derselbe das Halten von Wahlreden bei Kontrolversammlungen billige. Je weniger man Sicherheit habe, daß innerhalb der Armeé an einem Punkte das Richtige geschehe, desto mehr müsse man solche Mängel hier zur Sprache bringen; dafür sei das Land dem Reichstage nur dankbar.

Der Abg. Kröber bemerkte, selbst wenn der Beschwerhe⸗ führer obsiege, sei derselbe keineswegs in guter Lage; derselbe verliere zum mindesten das Wohlwollen seiner Vorgesetzten und seine Kameraden verzichteten dann ein andermal freiwillig auf das Beschwerderecht und duldeten lieber Unrecht. Gerade vor seiner Abreise sei ihm ein solcher Vorfall aus der Münchener Garnison berichtet worden und sei er daher veranlaßt worden, über die Versicherung des Kriegs-Ministers zu lachen. Es habe ihm fern gelegen, den Kriegs- Minister dadurch verletzen zu wollen, er nehme gern an, daß es dem Kriegs⸗Minister und auch dem bayerischen Kriegs-Minister damit Ernst gewesen sei, auch dem letzten Soldaten sein Recht zu verschaffen.

Die Debatte wurde geschlossen. Es folgten persönliche Bemerkungen:

Der Abg. Saro beharrte dabei, daß die freisinnige Partei in Ostpreußen im Schwinden begriffen sei. Das müsse der Abg. Richter selbst am besten wissen, denn derselbe sei ja auf seinen Hausirreisen mehrmals in Insterburg gewesen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, er habe dem Provinzial parteitag seiner Partei auf deren Einladung in Insterburg beigewohnt. Dergleichen als Hausiren zu bezeichnen, hätten bisher selbst die Trabanten der Regierung vermieden. Auch parlamentarisch sei eine solche Redeweise durchaus unzulässig. Der Abg. Saro entgegnete, er konstatire nochmals, daß der Abg. Richter nicht einmal, sondern mehrere Male in Insterburg gewesen sei.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, stets nur auf Ein—⸗ ladung seiner Parteifreunde. Das Bild vom Hausiren und der Käuflichkeit der politischen Gesinnung müsse der Redner

aus den Anschauungen seiner eigenen Partei entnommen

haben. ö Das Kapitel wurde mit der von der Kommission vor— geschlagenen Resolution genehmigt.

ser Verordnung, welche allgemein bekannt ürde er daraus entnehmen, daß von dienst⸗ ar nicht die Rede ist.

ist, Kenntniß zu nehmen, w lichen Unannehmlichkeiten g Vorgesetzten zu verklagen, ist es für jeden Soldaten fühl hat, daß er seinem Vorgesetzten“ Gefühl hat, daß er daß es daher für einen Unter gegen den Vorgesetzten Klage Abgeordnete an Unannehmlichkeiten setz Nein, meine Herren, das sind inner die werden nicht im Parlament zu Der Abg. Dirichlet erklärte, auch aus der Armee von seinen in Preußen Grund derselben gehörten sie der Armee an genau dieselben Informationen aus wie der Minister, etwas anderen gesellschaftlichen Schi dienstlichen Unaunehmlichkeiten Beschwerdeführen selbst vor, schwerden als ungerechtferti dies als Vergehen gegen die D entscheiden

Unaggenehm, den „weil er das Ge— gehorsam sein soll, weil er rtrauen schenkt, und ebenen ein unangenehmer Entschluß ist, zu führen. Aber was will der Herr sen vermeintlichen Diskussion im ngelegenheiten der Armee, und ag gebracht. er habe seine Information Angehörigen und Bekannten. Wehrpflicht, auf in. Er habe also en Kreisen der Armee, seinige vielleicht aus

mit Recht ihm vollstes Ve

von diesen dienstlichen

Parlament?

allgemeine

nur stamme

kämen allerdings nicht beim aber sie folgten, wenn die Be— gt befunden würden. Dann gelte isziplin, und wie die Militär⸗ Beschwerdeführer der Aeußerungen Wahlrecht

Konsequenz Kriegs⸗Ministers Diejenigen Fahne ständen, sondern auch für und Landsturm. bei der Kontrolversammlung sittliche Entrüstung des Abg. von Er erinnere denselbe

unter der Reservisten, Landwehrmänner wenn ein Landwehrhauptmann reden halten könne. rstein sei wohl nicht n an gewisse Vorgänge in sich verpflichtet tion zu tragen der Staats-Minister Bronsart von

Das folge,

gerechtfertigt. Schlesien, wo ein hochkonservativer Mann

habe, die Kosten der sozialdemokratischen Agita Darauf ergriff

Schellendorff das Der Hr. Abg. Dirichlet hat eine Frage der militärischen B rung, meiner Meinung nach sehr zu ünrecht. die er selbst daraus g den Standpunkt, den er hier vertritt, sagt: der Mann sieht sich sehr vor,

eil, wenn er nachher Unrecht meine Herren!

gend einen Prozeß einleite Unrecht bekommen wird,

den Prozeß an,

Unrecht, so wird ihn das unter Um Beginn des Proze groß der Unterschied ist zwischen eine zwischen einer Beschwerde über den Vor glaube, ich brauche Ihnen wirklich keine la das liegt doch auf der Hand, und bitten, im Kreise seiner sachpe Freundschaft einmal die Fr n würde, wenn jede Beschwerde über einen V gründet wäre, straflos bliebe.

Parallele gezogen zwischen der und der Civilprozeßfüh—

Aber die Deduktionen, Meinung nach für nicht günstig gewesen. eine militärische Beschwerde zu bekommt, er noch bestraft wird. Beim Civilprozeß, wenn alfo Jemand ir— t, so weiß er auch nicht, ob er Recht oder und gewöhnlich fangen die Leute nur dann wenn sie hoffen, Recht zu bekommen; hat er aber er in die Kosten verurtheilt. ständen veranlassen kön sses zu sein.

eschwerdeführung

ezogen hat, sind doch meiner

Ich glaube also, daß nte, recht vorsichtig mit dem muß ich aber hervorheben, wie Prozeß einer Civilperson und gesetzten. Meine Herren! Ich Seinandersetzung darüber den Herrn Abgeordneten rständigen militärischen Ver⸗

wandtschaft und age zu erörtern, was wohl in der

Armee entstehe ten, auch wenn sie unbe

Wenn er diese

. vertagte sich das Haus um 5. Uhr auf Dienstag 1 nn

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Die kleine aber mächtige Partei, Nachtrag zu Erlebtes, meine Memoiren aus der Zeit von 1348 bis 1866 und von 1873 bis jetzt!“ von Hermann Wagener, Wirkl. Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath, Berlin, R. Pohl, Verlag und Antiquariat, Wilhelmstr. 1224. (Pr. 2, 40 A).

Zeitschrift für Forst« und Jagdwesen. 1. Heft. In⸗ halt. Abhandlungen. Ueber forstlich wichtige Sesien. Von Prof. Dr. Altum. Sturmschäden in den Tagen vom 20. bis 28. Ja⸗ nuar 1884. Nach amtlichen Berichten zusammengestellt. Von Prof. Dr. Müttrich. Zur Frage der Wachsthumsleistungen nicht ge⸗ schlossener Bestände. Vom Forstrath Weise zu Karlsruhe. Bie Pflanzharke. Ein Werkzeug zum Verschulen von Kleinpflanzen. Vom Forstassessow von Alten. Mittheilungen. Statistik. Litera⸗ tur. Notizen.

Deutsche Landwirthschaftliche Presse. Nr. 3. Die Spiritus-Brenn⸗Steuer. Ein fachmännifches Urtheil. Von H. Buch⸗ holtz in Berlin, früher Ritterguts⸗ und Brennereibesitzer. Feuilleton. Correspondenzen: Tönning. Schneidemühl. Wien. Lon⸗ don Miscellen. Sprechsaal. Literatur. Landwirthschaft⸗ liche Lehranstalten. Versammlungen. Handel und Verkehr—

Mittheilungen für die öffentlschen Feuerversiche⸗ rungs⸗Anstalten. Nr. 23. Inhalt: Die Blitzschläge auf Gebäude im Königreich Sachsen in den Jahren 1880 —– 1884. Ueber die Annahmepflicht der öffentlichen Feuerversicherungs Anstalten. Verwaltungsergebnisse pro 1853: der vereinigten landschaftlichen Brandkasse zu Hannover; der Magdeburgischen Land⸗Feuersozietät; der Landes⸗Brandversicherungs⸗Anstalt des Herzogthums Sachsen⸗ Altenburg; der Westpreußischen (allgemeinen) Feuersozietät vom 1. April 1880 bis z1. März 1884; der beiden landschaftlichen Ge⸗ bäudeversicherungs-Anstalten in Ostfriesland; der Immobiliar⸗ Brandversicherungs⸗Anstalt der Pfalz; der städtischen und der vor⸗ städtischen Brandassekuranzkasse zu Lübeck pro 1. Mai 1883/4. Er⸗ gebnisse der Brandversicherungs ⸗Anstalt der Städte Mecklenburgs pro 1882.33; der städtischen Brandkasse zu Rosteck im Jahre 1883; der xitterschaftlichen Brandversicherungs Gesellschaft in den Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen Landen zu Rostock pro 1. Februar 1883/4; der französischen Feuerversicherungs⸗Aktiengesellschaften pro 1883. Anträge auf Zwangsversicherung in Niederösterreich. Unterschei⸗

dung der Brande in Preußen nach den Monaten ihres Ausbruchs im Jahre 1882. Kleinere Mittheilungen. Notiz des Verbands—⸗ Bureaus.

FIllustrirte Berliner Wochenschrift Der Gtr).

Nr. 1. Inhalt; Ephraim und Gotzkowsky, historischer Roman in drei Bänden von W. Weyerge ng (Fortsetzung). Die Memoiren eines Kaisers von Madagaskar, herausgegeben von Oskar Schwebel

(Fortsetzung) Die Berliner Industrle⸗Ausstellung im Jahre 1849 (mit Illustration) Die Parochialkirche zu Berlin. Die Aus. gabe des Intelligenzblattes (mit Illustration). Die Königskolonaden. Prinzeß Wilhelm. Brockhaus KLonversatione⸗Lexikon. Terrain⸗ verkäufe der Diskontogesellschaft. —ie sogenannten kleinen Müggel⸗ berge Baurath Carl Schwatlo. Die Unterführungsarbeiten der Blücherstraße. Hobrecht und Roßpatt. Dr. Wilh. Koner. Kindliche Neujahrsovation für den Kronprinzen. Technische Lehr⸗ anstalten. Berliner Adreßbuch für 1885 247 Inserate.

Frage einmal mit den Herren bespricht er sagt, er spricht auch