Auch die Reichs ⸗Postverwaltung hat den Kommunalsparkassen ihre Vermittelung angeboten. Im Jahre 1873 wurden den rheinischen und westfälischen Sparkassen die zwischen den preußischen Ministerien des Innein und der Finanzen und der Reichs⸗Postverwaltung vereinbarten Bedingungen mitgetheilt, unter denen die Postanstalten Ein⸗ und Auszablungen von Sparbeträgen bewirken würden. Nicht eine Spar- kasse hat davon Gebrauch gemacht; es war nicht nur die Höhe der geforderten Vergütung, welche als Ablehnungsgrund angeführt wurde, sondern ebensosehr die Meinung, daß ein Bedürfniß. für die vor. geschlagene Einrichtung nicht bestehe. Demnächst wurde im Jahre 1876 der gleiche Vorschlag dem Magistrat zu Berlin für den Bereich der städtischen Sparkasse gemacht. In dem betreffenden Schreiben ist die Festsetzung der Vergütung ausdrücklich der mündlichen Vereinbarung vorbehalten. Die den Eintritt in Verhandlungen ablehnende Antwort des Magistrats ist in erster Linie durch die Darlegung begründet, daß es an einem Bedürfniß zur Vermehrung der Einzahlungsstellen feble, die Benutzung einer Mehrheit von Auszahlung'stellen aber mit den Einrichtungen der städtischen Sparkasse nicht zu vereinen sei.
In dem Wunsche, die Mitwirkung der Postanstalten beim Sparverkehre selbst zu erproben und Einwendungen aus der Höhe der geforderten Vergütung abzuschneiden, entschloß sich die Reichs⸗Post⸗ verwaltung bei den im Jahre 1878 mit der Sparkasse in Bremen angeknüpften Verhandlungen, für ihre Mühewaltung nur 1 Proz. der Gesammtsumme der durch ibre Vermittelung eingezahlten und aus—⸗ gezahlten Beträge, von dem 3 000000 AS übersteigenden Jahres betrage sogar nur 1 /s Proz. zu beanspruchen. Obwohl dieser Satz die Selbstlosten der Post kaum erreicht, wurde das vorgeschlagene Abkommen nicht angenommen.
Die Gesammtheit dieser Thatsachen rechtfertigt die Ueberzeugung, daß das Inte esse der bestehenden Sparkassenverwaltungen an der Ausdehnung ihrer Geschäftsthätigkeit nicht groß genug ist, um er— warten zu lassen, daß dieselben sich den Unbequemlichkeiten einer mit dem Eintritte der Postanstalten als Ein⸗ und Auszahlungsstellen verbundenen Erweiterung ihres Geschäftsverkehrs autzusetzen geneigt wären. Von einer Befugniß, sich der Vermittelung der Postanstalten zu bedienen, würde seitens der deutschen Sparkassen voraussichtlich nur in geringem Maße Gebrauch gemacht werden. .
Eine durchgreifende und wirksame Verbindung der Postanstalten mit den bestehendon Sparkassen ließe sich nur auf dem Wege erreichen, daß die letzteren gesetzlich verpflichtet würden, sich der innerhalb ihres Wirkungskreises belegenen Postanstalten als Ein⸗ und Auszahlungsstellen zu bedienen. Eine derartige Maßnahme unterliegt jedoch wichtigen Bedenken.
Jeder Eingriff des Reichs in die Autonomie der gegenwärtigen Sparkassen würde entschiedenem Widerstand begegnen. Die gleich⸗ mäßige Anschließung derselben an die Postanstalten müßte zu einer Beseitigung der in ihrem Geschäftsgange bestehenden Verschiedenheiten, zu einer äußeren Gleichartigkeit nöthigen, welche mit ihrem wesent - lich auf die Förderung örtlicher Interessen gerichteten Charakter schwer vereinbar ist. Auch würde das Reich, soweit es durch seine Post—⸗ anstalten den bestehenden Sparkassen Vorschub leistete, im Rechts⸗ bewußtsein des Volkes für die Zahlungsfähigkeit der empfohlenen Anstalten verantwortlich bleiben. Wenn eine Sparkasse durch unvor— sichtige Vermögensverwaltung außer Stand gesetzt wäre, ihren Ver— pflichtungen gegen die Sparer zu genügen, so würden die Unbemittelten und Unerfahrenen sich nicht durch die Unterscheidung zurückweisen lassen, daß zwar die Postanstalten die Einlagen für jene Kasse angenommen haben, daß aber die Prüfung ihrer Zuverlässigkeit Sache der Sparer gewesen sei. Keine noch so bündige Gesetzesbestimmung würde die Einleger überzeugen, daß es gerecht sei, wenn das Reich sie erst durch Gewährung von Gelegenheit zum Sparen bestimmen, demnächst aber die daraus erwachsenden nachtheiligen Folgen auf ihre Schultern ab— wälzen wollte. Genöthigt, für die Ausfälle aufzukommen, bliebe dem Reiche nur übrig, dem Eintritte von Verlusten durch Einrichtung einer von Reichswegen zu übenden Kontrole über die Geldverwaltung der Sparkassen nach Möglichkeit vorzubeugen. 21)
Bei allen diesen Unzuträg lichkeiten würde die angedeutete Maß⸗ regel dem Bedürfnisse nur unvollkommen genügen. Denn bei der er⸗ heblichen Verschiedenheit in den Einrichtungen und dem Geschäfts— betriebe der bestehenden Sparkassen könnte jede Postanstalt nur zu einer Kasse, naturgemäß also zu derjenigen in Beziehung treten, in deren Bezitk sie liegt. Der wesentliche Vortheil, daß auf jedes Sparbuch bei jeder Postanstalt im Reiche Ein⸗ und Auszahlungen möglich wären, müßte demnach von vornherein aufgegeben werden.
III. Bei dem Bekanntwerden der auf Einführung des Postsparkassen⸗
wesens in Deutschland gerichteten Bestrebungen ist mehrfach die Be⸗ sorgniß laut geworden, daß durch die Postsparkasseneinrichtung den bestehenden Kommunal- und Privatsparkassen eine deren gedeihliche Fortentwickelung schädigende Konkurrenz erwachsen werde.
Die hohe Bedeutung der Kommunalsparkassen für die Förderung der wirthschaftlichen Verhältnisse ihrer Bezirke steht außer Zweifel. Die Frage, ob eine Schädigung derselben durch den Wettbewerb der Post zu befürchten sein möchte, ist daher sicher eingehender Erwägung werth. Indeß läßt sich die gedachte Befürchtung als begründet nicht anerkennen.
Das Arbeitsfeld der Postsparkasseneinrichtung ist ein anderes, als dasjenige der Gemeindesparkassen. Die erstere sucht hauptsächlich solche Volkskreise zum Sparen heranzuniehen, welche das Sparen bisher wenig oder gar nicht übten. Da sie vor Allem den Unbemittelten die Ansammlung kleiner Kapitalien zu erleichtern bestimmt ist, kann das Einlagemaximum hinter dem der meisten bestehenden Sparkassen er— heblich zurückbleiben. Mit Rücksicht ferner darauf, daß die höher ver zinslichen Anlagewerthe, deren sich die örtlichen Sparkassen mit Vor— liebe bedienen, einer größeren stagtlichen Geldverwaltung theils gar nicht (Schuldscheine gegen Bürgschaft), theils nicht in gleichem Umfange (Hypotheken) wie jenen zu Gebote stehen, muß der Zinsfuß entsprechend niedriger normirt werden. Die in Aussicht genommene Festsetzung auf 3 Prozent genügt den Zwecken der Postsparkasseneinrichtung, da diese mehr auf die Gewährung einer unbedingt sicheren, als einer besonders gewinnbringenden Anlage abzielt; hinter dem Durchschnittszinsfuß der übrigen Sparkassen bleibt sie zurück. Endlich ist der Höchstbetrag des einzelnen Guthabens auf 800 0 festgesetzt; damit werden alle Ein—⸗ lagen, welche nicht das eigentliche Sparen, die Kapitalsbildung von klein auf, sondern die vorläufige Verzinsung verfügbarer Gelder, die Anlegung von Kassenbeständen u. dgl. bezwecken, von der neuen Ein— richtung fern gehalten.
Bei Innehaliung der bezeichneten Grenzen wird den soliden Ge— meinde⸗ und Privatsparkassen ihr wichtigstes, dem Mittelstande an— gehöriges Publikum bleiben, dessen Bedürfnissen ihre Organisation im Allgemeinen genügt, und welches daher keine Veranlassung hat, zu einer Einrichtung überzugehen, welche ihm weniger Zinsen bietet und deren Einlagehöchstbetrag eine ganz erhebliche Schranke zieht.
Durch die anderwärts vorliegenden Erfahrungen wird die Mög- lichkeit eines gedeihlichen Nebeneinanderbestehens der Postsparkassen⸗ Einrichtung und der übrigen Sparanstalten außer Zweifel gestellt. In England hat sich trotz der durch die Besonderheiten der dortigen Gesetzgebung bedingten ungünstigen Lage der Privatsparkassen (trustee's
2) Lehrreich bleiben in dieser Hinsicht die Vorgänge, welche sich in England vor dem Jahre 1861 zutrugen. Der Staat nahm die bei den Privatsparkassen angesammelten Beträge durch die commissioners for the reduction of the national debt zur Verzinsung an. Als nun in den vierziger Jahren die Zahlungsfähigkeit einer Reihe von Privat- sparkassen durch Veruntreuungen ihrer Beamten in Frage gestellt war, zeigte sich, daß in weiten Kreisen aus den Beziehungen des Staates zu den Sparkassen die im formellen Rechte nicht begründete Anschauung erwachsen war, der Staat habe den Sparern für die Auszahlung ihrer Guthaben aufzukommen. Der Druck der öffentlichen Meinung wirkte in dieser Richtung so stark, daß das Parlament in einem Fall (Cuffe Street bank zu Dublin, 1850) die Üebernahme der Hälfte des Ver— lustes mit 30 009 Pfund Sterling auf die Staatskasse gegen den Widerspruch der Regierung beschloß. Vgl. Le wins, history of Sa- vings banks. London 1866 S. 141, 1423, 223.
banks) die Summe der bel den letzteren vorhandenen Einlagen von 41 260 000 Pfund Sterling im Jahre 1861 auf 44 987 000 Pfund Sterling im Jahre 1883 erhöht, woneben in dem gedachten Zeit—⸗ raume kei den Postsparkassen 41768 000 Pfund Sterling erspart worden sind. 27) ö
Italien besaß am Schluß des Jahres 1874 vor Einführung ves Postsparkassenwesens, 310 gut verwaltete, zum Theil mit Gemeinden und Provinzialrerbänden zusammenhängende nicht staatliche Spar kassen mit 705189 Einlegern und 467 119 807 Lire Einlagen; ihre Zahl ist bis zum 31. August 1883 auf 356 Sparkassen mit 1077335 Einlegern und 786 133 536,22 Lire Einlagen gestiegen. Daneben waren bei der staatlichen Postsparkasse bis zum gedachten Zeitvunkt ron 736 374 Einlegern im Ganzen 104 653 603,16 Lire eingelegt. **)
In Frankreich betrugen die Einnahmen der nicht stattlichen Spar⸗ kassen während des Jahres 1881 146576 116 Fres., im Jahre 1882 dagegen 352 544 877 Fres., obwohl mit dem 1. Januar 1882 die Postiparkasse ins Leben getreten und bei ihr während dieses Jahres ein Betrag von 46 823 441 Fres. gespart war. 2c)
Dabei beläuft sich in den erwähnten Staaten der Höchstbetrag der Einlage auf 2000 Fres., während für das Reich ein solcher von nur S800 S in Aussicht genommen ist. Den Guthaben, welche 800 . übersteigen ist hier der Uebertritt von einer Kommunalsparkasse zur Postsparkassencinrichtung überhaupt verwehrt. Diese Guthaben bilden den weitaus größten Theil des Vermögens der in Deutschland be— stebenden Sparkassen. In Preußen entfielen von den im Jahre 1881 vorhandenen 1707 Millionen Mark Spareinlagen drei Viertel, an— nähernd 1300 Millionen, auf Guthaben über 600 „M, und zwar hatten die dieser obersten Klasse angehörenden Einleger ein durchschnittliches Guthaben von etwa 1900 M235) Nach einer entsprechenden Berech— nung setzte sich 1881 das Gesammtguthaben der Einleger bei den im Königresch Sachsen vorhandenen Sparkassen zu fast zwei Dritteln (227 Millionen von 349 Millionen) aus Guthaben über 600 MS zu⸗ sammen, während auf die kleineren Guthaben nur der Betrag von 122 Millionen Mark entfiel; der Durchschnitt der Guthaben über 600 MS betrug in Sachsen mehr als 1200
Um aber allen Bedenken gerecht zu werden, hat der Entwurf auch den Fall vorgesehen, daß wider Erwarten einzelne Gemeinde- rc. Sparkassen in Folge der Postsparkasseninrichtung eine Schmälerung ibrer Bestände erleiden oder sich nicht in dem bisherigen Maße fort— entwickeln und dadurch zu einer Beschränkung der dem Grundbesitz und dem Gewerbestande gewährten Kredite gensthigt werden möchten. Die Landesreglerungen, denen die Aufsicht über die bestehenden Kom⸗— munalsparkassen zusteht, sollen verlangen können, das ihnen ein Theil der bei der Centralgeldverwalturg eingesammelten Gelder zur Aus— leihung überwiesen werde. Sie können dieselben zu Darlehen an ihre Gemeinde c. Sparkassen verwenden und letztere damit in Stand setzen, den Kreditbedürfnissen ihres Bezirks zu entsprechen. Außerdem kann die mit der Geldverwaltung betraute Behörde das Vermögen des Fonds in Schuldverschreibungen der Fommunalsparkassen anlegen und dadurch ebenfalls zu deren Stützung beitragen.
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Durch den Postsparverkehr werden erhebliche Beträge in der Hand des Reiches zusammenfließen. Die Verwaltung eines Fonds, der im Laufe der Jahre einige Hundert Millionen Mark erreichen kann, legt dem Reiche eine Verantwortung auf, die in politischen und wirthschaftlichen Krisen sich steigert, indem bei sinkenden Anlage⸗ werthen vermehrten Anforderungen auf Rückzahlung der Einlagen be⸗ gegnet werden muß. Naturgemäß wird ein derartiger Andrang sich am empfindlichsten in Zeitpunkten geltend machen, wo, wie beim Eintritt eines Krieges, der Kredit des Reichs ohnehin stark in An— spruch genommen wird.
Indeß kann den hieraus sich ergebenden Bedenken eine entschei— dende Bedeutung nicht beigemessen werden.
Zunächst wird die Einwirkung von Krisen auf die Rückforderung von Sparguthaben in der Regel Üüberschätzt. In Frankreich, wo die Verwaltung der bei den nicht staatlichen Sparkassen angelegten Gelder in den Händen eines Staatsinstituts, der eaisse des dépöts et consignations, centralisirt ist und unter der Verantwortlichkeit des Staates geschieht, wo also der Kredit der Privatsparkassen mit dem des Staates in innigem Zusammenhange steht, ist in Folge des Krieges von 1870571 das Guthaben bei den Sparkassen, welches am 1. Januar 1870 684 (00 000 Fres. betrug, bis Ende 1870 auf 632 000 0090 Fres. und bis Ende 1871 auf 538 000 000 Fres., im Ganzen also um 21,3 Prozent zurückgegangen.“) Auch die in Oester— reich während des Krieges von 1866 gemachte Erfahrung weist darauf hin, daß selbst unter äußerst ungünstigen Verhältnissen nur ein mäßiger Theil der Einlagen zurückgezogen wird.
Dazu kommt, daß es gerade die vorübergehenden großen Anlagen sind, welche den Sparkassen in schweren Zeiten besondere Gefahr bringen. Diese werden durch den beschränkten Einlagehöchstbetrag von der Postsparkasseneinrichlung fern gehalten. Das Publikum, welches hauptsächlich durch Vermittelung der Post sparen wird, die Arbeiter, Minderjährigen, Dienstboten, kurz die Kleineinleger sind, wie die Er— fahrung lehrt, viel eher geneigt, in kritischen Zeiten ihre Gelder ruhig stehen zu lassen.“)
Die in Krisenfällen entstehenden Nachtheile lassen sich vermindern, wenn das Reich, anstatt den Fonds ausschließlich in Reichs und Staagtsschuldverschreibungen zu belegen, durch Ausdehnung des Kreises der Anlagewerthe die Zahl der Schuldner des Fonds und die Gattungen der ihm haftenden Vermögensobjekte erweitert und sich einen möglichst widerstands fähigen Rückhalt sichert.
Einen beachtenswerthen Vorgang bietet in dieser Hinsicht Belgien. Die Caisse Générale d'épargne et de retraite unterscheidet neben dem Betriebs sonds die provtsorischen und die definitiven Anlagen. Die ersteren bestehen im Ankauf von Wechseln und in Vorschüssen auf Handelswerthe, Münzfonds, Warrants, Staatspapiere, Kommunal obligationen, Aktien und Prioritäten; die letzteren im Erwerb von Staats. und Kommunalobligationen, Hypotheken und Obligationen belgiscker Gesellschaften. 3 Ende 1883 waren auf diese Weise definitiv 92 477 502,89 Fres., provisorisch 52 123 395,47 Fres. angelegt.“) Der Vorzug dieser Belegungs⸗ grundsätze wird insbesondere auch darin gefunden, daß im Falle politischer Krisen die durch dieselben weniger berührten Handels und Industriepapiere, im Falle wirthschaftlicher Stockungen die alsdann mehr gesuchten Stoats⸗ und Kommunalobligationen leichter zu ver— werthen sind, so daß also nach beiden Seiten hin Deckung vorhanden ist. Man will während des deutschfranzösischen Krieges mit diesem System günstige Erfahrungen gemacht haben.
Zur unbedingten Nachahmung eignen sich diese Bestimmungen allerdings nicht, da nach deutschen Verwaltungsgrundsätzen und Rechts= anschauungen die Anlegung öffentlicher Gelder durch Beleihung oder Ankauf von Aktien und Obligationen der Handels- und Industrie⸗ gesellschaften nicht für statthaft erachtet werden kann. Indeß liegt ein allgemein richtiger Gedanke in der Unterscheidung zwischen dem Theile des Fonds, welcher voraussichtlich selbst im Falle schwerer Krisen nicht ) Malarce étude ete. p. 18. — Die Postsparkassen in England, Belgien, Holland und Frankreich mit Hinblick auf Oesterreich. Wien 1882 S. 24, 25. — Thirtieth Report of the Postmaster General on the Post Office, London 1884 S. 35 ff.
*) Movimento dei depositi à risparmio presso le casse di risparmio. Roma 18809. Birezione della Statistica generale del regno. — Journal officiel de la république frangaise von 1884 Nr. 233 S. 4557. — Bulletino postale 1883 Nr. 13 S. 1472.
A) Rapport, an Président de la République Frangaise vom 23. Juni 883 (Journal officiel vom 25. Juni 1883 S. 3181).
2) Vgl. die Berechnung des Referenten auf dem dritten Spar⸗ kassentage in Deutscher Sparkassentag in Weimar“ S. 45, 61, und Zeltschrift „Die Sparkasse“ Jahrgang 1884 Nr. 65.
*) Statistica delle asse di risparmio, Roma 1875, S. CXXII.
2) Vgl. die Nachweisungen des Referenten auf dem dritten Sparkassentag in ‚Deutscher Sparkassentag in Weimar“ S. 51, 53.
*) 85. 27 –— 29 belgisches Gesetz vom 16. Marz 1865.
A*) Compte rendu etc. Année 1883 p. 35.
flüssig gemacht zu werden braucht, mithin auf langsichtige Rückzahlungs⸗ fristen ausgeliehen werden kann, und dem Theile, für welchen die leichte Realisirbarkeit im Auge zu behalten ist. Der letztere wird sich wieder aus Werthen zusammensetzen müssen, von denen die einen Reichs. und Staatsschuldverschreibungen c. im Falle wirthschaft. licher Kriesen, die anderen (landschaftliche Pfandbriefe, Rentenbriefe ꝛc.) im Falle politischer Verwickelungen geeignete Deckungsobjekte bilden Endlich wird behufs Bereithaltung der im Falle eines vorübergehenden Heldbedürfnisses erforderlichen Mittel für einen Theil des Fonds die Anlegung in Lombarddarlehen und ersten Wechseln zuzulassen sein.
Behufs Entlastung des inländischen Markts bei Verwickelungen von denen das Reich mitergriffen ist, wird ein Theil des Fonds in auf Gold lautenden ausländischen Papieren anzulegen sein. Gelingt es, Durch den Verkauf derselben dem Markte in kritischen Zeiten Geld aus dem Auslande zuzuführen, so wird dies wesentlich mit zur Stärkung des Vertrauens dienen.
Um ferner die Begünstigung auszugleichen, welche bei den er⸗ wähnten Anlagearten den mobilen Werthen zu Theil wird, ist bei der Belegung der auch in Krisenfällen nicht flüssig zu machenden Beträge hauptsächlich das unbewegliche Vermögen zu berücksichtigen und dafür die Ausleihung auf Hypotheken und Grundschulden. sowie zur Förderung allgemeiner Zwecke der Landeskultur in Ausficht zu nehmen. Auch die Gewährung von Darlehen an kommunale Spar⸗ kassen wird wesentlich dem kleinen Grundkredit zu Gute kommen. Wenn überdies die Begebung nicht von der Centralverwaltung des Fonds besorgt, sondern den Bundesstaaten unter Ueberweisung der erforderlichen Beträge vom Reiche überlassen wird, so besteht eine Gewähr dafür, daß die Wohlthaten dieser Ausleihungen allen Theilen des Reichs in dem Maße, in welchem sie durch Spareinzahlungen zur Sammlung des Fonds beitragen, gleichmäßig zu Gute kommen, und es werden damit die Bedenken vermindert, welche gegen eine ö . so großer Summen in einer Hand erhoben werden önnen.
Ein weiteres Vorbeugungsmittel gegen die oben bezeichneten Gefahren wird darin liegen, daß aus dem bei der Verwaltung des Sparkassenfonds sich ergebenden Gewinn ein Reservefonds gebildet wird, auf welchen zur Deckung der mit der Veräußerung von Werth— papieren im Falle eines Andrangs verbundenen Verluste zurückgegriffen werden kann. Der Reservefonds kann natütlich nur in den leicht realisir⸗ baren Werthen angelegt werden. Ferner wird die Verantwortlichkeit des Reichs dadurch vermindert, daß den Sparern die Umwandelung ibrer Einlagen in Reichs- oder Staatsschuldverschreibungen thunlichst erleichtert wird.
Endlich dient zur Abschwächung der bei gleichzeitiger Zurück— ziehung großer Kapitalien drohenden Erschütterung die Vorschrift, daß in außerordentlichen Fällen die Kündigungsfrist für den einhundert Mark übersteigenden Theil der Guthaben bis auf sechs Monate ver— längert werden kann.
Die Mehrzahl der europäischen Staaten hat kein Bedenken ge— tragen, die mit einer staatlichen Postsparkassenverwaltung verbundenen finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen. Dem Vorgange Eng— lands und Belgiens sind andere Staaten gefolgt. welche die Vortheile der physischen und politischen Lage, die jenen Ländern eigenthümlich sind, nicht zur Seite stehen. In Frankreich liegt die Verzinsung der bei den Postsparkassen eingezahlten Sparguthaben der eaise des dépots et consignations ob; in Oesterreich werden die Gelder in österreichi⸗ schen Staatsschuldverschreibungen angelegt. In beiden Fällen wird also lediglich der Staat persönlicher Schuldner für die gesparten Be⸗ träge. Dabei beläuft sich der zulässige Höchstbetrag der Einlage in allen genannten Staaten weit höher, als für das Reich in Vorschlag gebracht ist. 0) .
Angesichts dieser Vorgänge und bei Beobachtung der angedeuteten Vorsichtsmaßregeln sind die mit dem Postsparkassenwesen verbundenen finanziellen Gefahren nicht für so erheblich zu erachten, daß mit Rück— sicht auf sie die Einführung einer Maßregel unterbleiben dürfte, welche die Fürsorge für die unbemittelten Angehörigen des Reichs von Neuem zu bethätigen und zur Hebung des Wohlstandes der arbeiten—⸗ den Klassen nicht unwesentlich beizutragen geeignet ist.
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An der Durchführung der neuen Einrichtung sind die Post⸗ verwaltungen und die Finanzverwaltung betheiligt. Den ersteren fällt der gesammte Verkehr mit den Sparern, insbesondere alfo die An— sammlung der Einlagen, die Ausgabe der Sparbücher, Führung der Konten über die Guthaben der Einleger, Entgegennahme von Kün— digungen, Anweisung und Ausführung der Rückjahlungen zu. Da— gegen wird die Verwaltung und zinsbare Anlegung des aus den Spar einlagen zu bildenden besonderen Fonds Sache der Finanzverwaltung fein.
Im Einzelnen gestaltet sich die Verwaltungsgliederung wie folgt:
Die Postanstalten (Postäm ter, Postagenturen) nehmen die Ein— zahlungen der Sparer entgegen und bewirken die erforderlichen Auezahlungen. Auf das von einer Postanstalt ausgefertigte Buch können bei jeder anderen im Reiche belegenen Postanstalt weitere Ein⸗ zahlungen geleistet werden oder Abhebungen erfolgen. Die Postanstalten sind ferner berufen, die Erklärungen der Sparer, insbesondere die Kündigungen, entgegenzunehmen.
Die eingezahlten Beträge werden seitens der Postanstalten den vorgesetzten Bezirksbehörden (Ober⸗Postdirektionen, in Württemberg den entsprechenden Behörden) im Wege der Abrechnung überwiesen. Die letzteren führen auf Grund der ihnen hierbei zugehenden Ein und Auszahlungs⸗Register die Konten der Sparer; jeder Ober-Post—⸗ direktion 2c. liegt die Kontenführung hinsichtlich der von den Post— anstalten ihres Bezirks ausgestellten Bücher ob. Den genannten Behörden steht auch die Entscheidung auf die eingehenden Kündigungen und die Feststellung der aufgelaufenen Zinsen zu. Sie Überweifen den Postanstalten die zu den Auszahlungen nöthigen Beträge, soweit solche nicht seitens der letzteren aus den laufenden Einzahlungen bestritten werden können.
Jede Ober⸗Postdirektion 2c. liefert in bestimmten Zeitabschnitten die Ueberschüsse der in ihrem Bezirk bewirkten Einzahlungen an die mit der Verwaltung des Fonds betraute Behörde ab. Sollten die Auszahlungen die Einzahlungen übersteigen, so erhält sie von der— selben die nöthigen Zuschüsse.
Die Ober ⸗Postdirektionen ze. und die Postanstalten stehen auch bei Wahrnehmung des Sparverkehrs unter der oberen Leitung der betreffenden Central - Postverwaltung.
Die Gliederung der Postverwaltungen gestattet in Deutschland eine derartige Dezentralisation der Buchführung bei den Bezirks— behörden, während dieselbe in den Postsparkasseneinrichtungen aller übrigen Länder einer befonderen Centralbehörde hat übertragen werden müssen, zu deren Ausstattung es dann eines umfänglichen Beamten apparateg bedurft hat und deren Verkehr mit den Sparern in den großen Staaten guch wegen der räumlichen Entfernungen zeitraubend und von Schwerfälligkeiten nicht frei ist.
Die Verwaltung des aus den Spareinzahlungen zu bildenden ., hat durch eine unter der Leitung des Reichekanzlers stehende finanzbehörde zu geschehen. Jedoch wird es für diesen Zweck der Er⸗ richtung einer besonderen Behörde nicht bedürfen, vielmehr empfiehlt es sich, diese , der Verwaltung des Reichs- Invalidenfonds zuzuweisen. ie bezeichnete Behörde eignet sich durch ihre kollegiale
usammensetzung besonders zur Wahrnehmung der wichtigen Inter essen, welche bei der Anlegung so großer Kapifalien in Frage stehen. Während sich die Vermögensbestände des Invalidenfonds, des Festungs⸗ baufonds und des Reichstagsgebäudefonds von Jahr zu Jahr rer⸗ mindern, wird der Postsparkassenfonds allmählich anwachsen. Die bei der Verwaltung jener Fonds entbehrlich werdenden Anlagewerthe können behufs Belegung der Spargelder ohne Weiteres Verwendung sinden. Endlich sind bei der Verwaltung des Invalidenfonds die Formen bereits gefunden, in denen der Bundesrath und der Reichstag die ihnen zukommende Mitwirkung bezw. Aufsicht fortlaufend aus— zuüben vermögen.
3) Vergl. die Anlage.
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Inserate für den Deutschꝛn Reicks⸗ End Königl.
preuß. Staatg⸗Anzeiger und dag Gentxal · Handelg⸗
ecgister nim mt an: die Könlgliche Expevition ars Veutschen Reichmz · Arzeigers nnd Aõniglich
Derlin 8m. Eiilhelm-Straße Rr. 32.
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Subhastativnen, Aufgebate, Vor⸗ ladungen u. dergl.
örhs! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangevollstreckung soll das im
Grundbuche von der Königstadt Band 22 Ne. 162
auf den Namen des Kaufmanns Louitz Weinberg
ju Charlottenburg eingetragene, Kalman nestea ße e üb g legen. rund fich am 2. März 1885, Vormittags 19 unyzr,
vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsftelle Saal Nr. II, ver⸗
— Jüůdenstr. Nr. 58, 1 Treppe, steigert werden.
Das Grundstück ist mit werth zur Gebäudesteuer veranlagt.
dere Kaufbedingungen können in der Gerichts
schreiberei, Jüdenstr. 58, 2 Tr., Zimmer 29, ein—
gesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht e von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund“ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs— d derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungt⸗
vermerks nicht hervorging, insbesondere
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termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger glaubhaft zu machen,
widerspricht, dem Gerichte widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei— lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An— sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfelgtem Zuschlag das Kaufgeld, in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 2. März 1885. Mittags 12 Uhzr, an Gerichtsstelle, Jüdenstr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. Il, verkündet werden. Berlin, den 8. Januar 1885. Königliches Amtsgericht L, Abtheilung 51.
ros Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Charlottenburg Band 11 Nr. 453 auf den Namen des Maurermeisters Oscar Gre— gorovius eingetragene, in der Händelstraße Nr. 18 belegene Grundstück am 11. März 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts stele — Jüdenstraße 58, J., Zimmer 15, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 10300 M0 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be— treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin— gungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüden—⸗ straße 58. II., Zimmer 29 A, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung Les Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der— artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder— lehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens' im Ver—⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von. Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Hertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Anzrüche im Range zurücktreten. „Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund— sticks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungttermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld' in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. März 1885, Mittags 1 Uhr, n Gerichtsstelle, Judenstraße 58 J., immer 15, ver⸗ ündet werden. Berlin, den 2. Januar 1885. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.
ö Aufgebot.
Die von der Lebens-, Pensions⸗ und Leibrenten⸗
ersicherungsgesellschaft Iduna zu Halle a. S. aus— gestellten Versicherungss eine ze“
I) das Sterbekassenbuch Rr. 564 5tz, d. d. Halle a. S., den 26. Februar 1863, über eine auf das Leben der ian Adelheid Auguste Pauline Hannß, geb. Fischer, in Rirxdorf genommene Versicherung von 100 Thlr.; 13) der Deposttalschein Nr. 633 vom 5. Februar 1 80 über Verpfändung der über die auf das Leben des Qbervoigt Friedrich Carl Fröse und dessen Ehe⸗ frau ,,. Helene, geb. Ziegler, zu Oberhütte über , . Versicherungssumme ausgefertigten
; 8 Polieen Nr. . d. d. 30/28. Mat 1862, für ö ö ö . ö Schuldschein
. 15. Januar von der gedachten Gesellscha gemährtes Darlehn von 300 33. ö ö ñ M der Versicherungsschein Rr' g39g95 Allg. Sterbe⸗ 6 Tab. A. d. d. Hasle a. S., den 1f. Januar , über 50 Thlr. Versicherungssumme auf das eben der Frau Friederike Augufte Rieß, geb. Bau⸗
hierselbst in der
7780 M½. Nutzungs⸗ r Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das a. Grundstück betreffende Nachweifungen, sowie beson⸗
Verschollenen aufgefordert,
widrigenfalls auf fernerweiten in dem Termine zu stellenden Antrag ihre Todeserklärung erfolgen und ihr hier verwaltetes Vermögen ihren sich legitimiren⸗ den Erben ausgeantwortet werden wird.
2 8 effentlicher Anzeiger. j 1. 8Steckb * Inserait nehmen an! dir Annoneen⸗ Expediticnen des . Steckbriefe und Untersnehungæa- Sachen. b. Industrielle Etabliasementa. Fabri Javalldendant , giudolf Mosfe, Saaserstern 2. w Aufgebote, Verladungen ü . , an & Vogler, G. LZ. Danube & Co., E. Schlatt, ; r . TVerschieden . ö ö. l . . . Jerkänte, erpachtangen, Submiaaionen ete. J. Literarische e m m Düttner & Winter, sowie alle übrigen grõfferen 1 * Verloosnuug, Amortisation. Zinarahlung 3. Theater- Anzeigen. Ia der Börsen- Ann outen · Dureaur.
. U. 4. . Von öffentliehsn Bapieren. J. Familien Nachrichten. beilage. R X der Versicherungsschein Nr. 93995 Allg. Sterbe⸗ I61712] p I g6s 3996 Allg. Sterbe⸗ Aufgebot
kasse Tab. A, d. ö 9 Aufgebot. — ; 1815, er zo . a. S.. den 11. Januar Auf Antrag der Besitzer der hypotkhecirkn Sachen werden, da die Nachforschungen nach den
109 Thlr. Versicherungssumme für Fritz Aloi ĩ Ar. . 8sum Fritz Alois Hein 1 Ehm, Johann, Söld⸗ Samuel Josef, von 120 : ver zins z ꝛ rich Neumann in Frankenstein, geboren den 277 Zul ner don Rohrbach ö 9 e, ., 1. Mjr Rohrbach JI. 320 1862, zahlbar nach dessen vollendetem 24. Lebeng⸗ . , ,, At. 1827 jahre; Oblig. vom 2. Fe⸗ 6) 'die Versicherungsscheine über Kinderverso gung 2 Hubel, G Schä⸗Hinkeld ) , n. m Veln 2 1 nde rgun * e zeorg. Schä⸗ Hi J er 5 3 5 zer⸗ 12 wr h 2X durch gegenseitige Beerbung, Versicherung mit Rück— fer . Hh? hä ⸗ Hinkeldey, Pfarrer 65 ö ö 8 dso ver- 13. Septemb. Bühl 2. 284 gewahr, Tab. XIis. B, 1 e, rl, ns ee Wiürgflsss, Isco, fü; Witte, J mine, Marie Ida Baumhoefener, geboren den 3 Derselbe Nath ö. 4 . . 1. November 1855 * 1 ö eld [ — a an, Moses, in 100 Fl. zu 4 0e ver⸗ 15. Seytbr. do. *. 352 . 8 am Gadderbaum bei Hainsfarth zinslicher u. 60 Fl. 1826 ; b. Nr. 5775, Jahresklasse 1863, für dieselbe, , Nr. 2309. Jahresklaffe 1850, für! Carl ö Dittrich 5 6 , . geboren den , 4. Sept. 8. Juni 1859 am Gadderbaum bei Bielefeld, 4 Winter, Je Söld⸗Sʒ ki 55 * i . inter, Jakob, Söld⸗ Söldnerskinder Ma⸗sß5 Tap zu 13. Septh / 276 sind . . Jahresklasse 1863, für denselben, ner, von Bühl . , . . 66. , 15. r. ö 276 ind angeblich verloren gegangen. . t inn Philiwv. . 9 glufagn üe, hann Philipp, Jo! vom 11. Juli 1811 K . 3 hann Melchior und zu 12. der Chefrau des Kaufmanns Hermann Anna Maria Geiß , . Anna Auguste Pauline, geb. Hannß, von Bühl ⸗ / ö ö. Rirdorf, e . 5 Derselbe Moses Nathan Qber⸗ 25 Fl. fünfjährige 18. Septbr d J 394 . des Caufmanns Friedrich Hermann Hannß meier in Hainsfarth! Kaufschillingsfri⸗ * 1835 ö. K in Rixdorf, vertreten durch den Verwalte? z sten lt 8 vom ö 8 5 2 j * — 9. 1 ,, Rechtsanwalt Bürkner 6. Februar 151 aselbst, 6 Bauer Joh j j in 2005 . bel uer Johannes, Schiele, David, in 200 Fl. erzins⸗ 15. Seyte 32 e. der ehelichen Nachkommenschaft des ad b. Soldner Von Bühl ö ö Ic uff eri s, is. , . 1 J Genannten, vertreten durch den Pfleger, Kauf ö w, , ; 66 Hermann Sander in Rixdorf. Set ingen lt. des Kaufmann st Adolp ar i i , si Her uf 8 Gustav Adolph Hannß in Di v. 13. April . . ö - !. 795 / e. . Jö Auguste Pauline Hannß ] Derselbe Huebner, Mathias, 550 Fl. zu 4*½ ver⸗ 1 ast f 8 Rin . ö . 26 . ö. . *. D. * * . . in Bühl insliche Aufgabe; f. der minderjährigen 3 Geschwister Otto Paul, ; ft e e Marie Hedwig, Emma Pauline Hannß, be⸗ 13 April 1735 u. vormundet durch den Rentier Albert Richard Cession v. 20. Mai in Berlin, , * 9 f rj erike 35s. ö zu 2) a. der Wittwe Friederike Fröse, geb. 8 Derselbe Bauer, Eva Marga⸗23 Fl. Anschlag der 23 Auguft d Ziegler, zu Cisleben. . retha. Balthafar Wohnung und des 1535 ö ö b. der verehelichten Schneidermeister Gerner, und Anna Maria Augtrags (der Eva 5 . Alwine gern. i fo daselbst, Margaretha Bauer e. des Hermann Friedrich August Fröse in ö ö sowie Schöneberg ö nn n, n, böneberg, ; der Wohnung ihrer d. der verehelichten Steiger Seespeck, Louise Kinder Ballihafar Johanne Friederike, geb. Fröse, zu Eisleben, und Anna Maria 6. des . Carl Friedrich Hermann U Bauer von da Froese, vertreten durch seine Vormünderin, 9 Schmidt, Balthas Gottfried Dempel ins lo] Fl. Kapital zu 12. Ayri 5 a, ö j nidt, . De Fl. Kapital zu 12. April Wörnitz. JI. 640 die Witte Friederike Froese, geb. Ziegler, Söldner von Ap. Alerheim H /o verzinslich; It. 1827 i. in Eisleben, petshofen ;
zu 3) des Tischlers Georg Wolfgang Rieß zu Adorf i. V., zu 4) der Wittwe Albertine Thoma, geb. Sanetti, zu Marienwerder, zu 5) des Technikers Fritz Alois Heinrich Neu⸗ mann zu Nimptsch, zu 6) der Wittwe E. Baumhöfener zu Gadder— baum b. Bielefeld, werden die Inhaber der bezeichneten Urkunden auf— gefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 10. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 31, anberaum⸗ ten Termine anzumelden und die Urkunden vorzu— legen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden. Halle a. S., den 4. November 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.
61711 Aufgebot. Behufs Todeserklärung nachbenannter Personen:
1) des seit dem 11. November 1863 nach Amerika ausgewanderten Schieferdeckers y. Friedrich Mittenzwei in Reichen bach,
2) der im Jahre 1851 mit ihrem Ehemanne, dem Wollkämmer August Christian Friedrich Gotthilf Platz in Pölzig, nach Amerika ausge—⸗ wanderten Johanne Chrfftliebe, verehel. Platz, verwittwet gewesenen Weber, geborenen Merkel, aus Rotzschau,
3) des im Februar 1864 nach Amerika ausge⸗ wanderten Hutmachers Karl Franz Pietzsch in Reichenbach,
von deren Leben seit der Zeit ihrer Auswanderung weder durch sie selbst noch durch einen Anderen Nachricht vorhanden ist, und welche daher gesetz. licher Vorschrift zufolge als verschollen zu gelten haben, wird auf Antrag der bezüglichen Abwesen⸗ heitsvormünder zu 1) des Sohnes des verschollenen Mittenzwei, des Schieferdeckers Karl Robert Mittenzwei in Reichenbach, zu 2) des Gutsbesitzers Gottlob Heinrich Oelschlägel in Schönbach, zu 3) des Bruders des verschollenen Pietzsch, des Handelsmannes Karl Louis Pietzsch in Reichenbach, 6 Aufgebotsverfahren eröffnet und als Aufgebots⸗ ermin
der 22. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.
Es werden daher die unter 1 bis 3 genannten hollen t spätestens in diesem Termine sich an hiesiger Gerichtsstelle anzumelden,
Reichenbach i. VB., am 9. Januar 1885. Königlich Sächf. Amtsgericht. Geyler. Veröff.: Nagler, G. S.
Bersicherungssumme auf das
gebe 84 29 8 J ö a '
Fben des Tischlers Georg Wolfgang Rieß in
Adorf; r 4) der Versicherungsschein Nr. 5859, d. d. 3 Name des egens
* 8 —18* . 70 . . gensta watt * HoF Halle a. S., den 25. , J Gegenstand Datum Hypothekenbuch⸗ 5 Versicherungs summe auf das Leben der Frau Maria * k ö ö — — —
ard unge lumme au das Leben ; derungs
Louisa Sanetti, geb. Stottnißky, in Danzig; 3 Antragstellet⸗ 2 n. des Gintrags Genende 88. o) der Versicherungsschein Tab. VI. Rr. 46273, erechtigen k
d. d. Halle a. S., den 21. August 1862, über
rechtmäßigen Inhabern nachbezeich neter Hvpothekforderungen, nämlich:
Kaufbrief vom 24. e Johann sõ0o09 Fl. Kaufschil⸗ 28. Juli Balgheim II. 76
10 Bergtold, Friedrich, Feldmeier,
Söldner von Balg⸗ Kaspar, von Mager⸗ lingokapital zu 50 1836 heim bein verzinslich; lt. Obli⸗ gation vom 20. Mai 11 Strauß, Johann Endreß Joh 10559 Kapital S „Johann Endreß, Johann Fl. Kapital zu 18. Septbr. Großel— ö 85 Georg. Söldner von Georg, Farbknecht 5 o/s verzinglich; fi. det 1. ö. ; Großelfingen in Augsburg Obligation dom ö
12 Strauß, Baltl . sc ,
2 uß , althas, Bosch, Johann 225 Fl. verzinsliches 20. Dez äher⸗ V. . Wirth in Holhein Michael, in Hol⸗ Kapital, iß0 Fl. , n. ⸗ ö
heim unverzinsliches Ka⸗ gen pital; lt. Kontrak⸗ tenprotokoll vom
13 Schmidt, Heinrich, Georg Zi um Dat 1a.
3 Schmidt, Heinrich, Georg Zimmermanns Fl. und Eigen⸗ 14. Juli ringen Purif. 10 e em in ziir. Erben in Ehringen thumsvorbehalt? 3 ö ai . ingen
14 Schnehle, Anton, Alexander David (lo) Fl. zu 5oι ver⸗ 18. Mai Reim⸗ Ia 8 Bauer in Reim. Pflaum v. Pflaum zinslich; lt. Kon ⸗ 1874 . 1 lingen loch traktenprotokoll v.
2. Septbr. 1818. und Cession vom
16 Strauß, Kaspar, Josef Samuel i z toe fn g
l trauß, aspar, Josef Samuel in? Kaufschilling 21. Mai zel⸗ IV. 2 Söldner von Groß. Harburg in 5 Martinifristen 1825 . ö J el fingen zahlbar; lt. Pro-
tokoll vom 31. Ok⸗ . . ber 1811 / 16 Frisch, Kaspar, Söld. Stadtarztwittwe 169 Fl. zu 50G lt. 12. Februar ‚— Ha. 263 ner in Großel⸗ Klein dahier Obligation vom 1825 fingen 29. Dezbr. 1818 17 Hopf, Johann Adam, Alexander David s5öß Fl. rückständige 21. Juli Baldingen Purif. 657 Söldner in Bal⸗ Pflaum in Pflaum Zicelfristen; it Obi, ig Band dingen loch gation vom 22. 18 Wunder Christof, Daniel Dietrich oà*mt ö. bl A Wunder, cistof, Danie ietrich 50 Fl. zu 5a, Obli⸗ 6. August Aufhausen JI. 324 Söldner von Auf. Scheid, ledig von gation v. 6. August 6 l . ⸗ . ͤ hausen Nördlingen 1824 19 Groeber, Anton, Zim⸗Matthäus Groeber, 300 Fl. zu 406 ver⸗ 30. März Klein⸗ J. 802 mermann v. Klein. Bruder respektive zinslich, zahlbar bei 18359 erdlingen erdlingen Schwager des An⸗ dessen Ansäßssig. ⸗ i tragstellers machung 20 Derselbe Näherin Johanna in 100 Fl. zu 50/9 ver⸗ 16. Mai Herkheim II. 409 Kleinerdlingen zinsliches Kaufschil⸗ 1835 ( lingskapital; lt. Zu⸗ schriftsprotokoll v. 28. März 1823 u. Cession vom 13. ö. Jänner 1825 21 Aubele, Kaspar, Wag ⸗ Barbara Kießling, 250 Fl. zu 400 ver 12. Februar Kleinsor⸗ II 286 ner in Kleinsor. Wittwe in Klein zinsliches Kapital 1845 heim . heim sorheim P
fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese Forderungen sich beziehenden Hand e⸗ rechnet dreißig Jahre verstrichen sind, diesenigen, welche auf obige ö h id ,. . zur Anmeldung ihrer Forderungen und Ansprüche und zwar spuͤtes tens in dem auf 4 ; . . Dienstag, den 28. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, - , e , , ,, ö. 92. ann, anberaumten Aufgebotstermine unter dem Rechts ⸗ entlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeld di rderun, ür er= loschen erklart und im Hypothekenbuche gelsscht würden. ö , Nördlingen, am 22. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht. Himmelstoß.
mann in Adorf;
Zur Beglaubigung: Keith, k. Gerichtsschreiber.