z ; f ] ö es soweni e ãchtigt: zt, gi 8. Dreihundertfache des durchschnittlichen lã in erster Reihe Werth gelegt werden, auch wenn noch so habe er nicht gesprochen, ebensowenig den Handel verdächtigt; seht, zilt daz . ) ' 8 . gen — r 3 ö vielen Landwirthen Gelegenheit zum AÄbsatz ihrer Waare ge bas aber müsse er sagen: der Handel werde, sobald derfelbe eine n 6 6 ̃ zu lelstenden Garschtdigungen* nn?! e e fn S, fenschit edel ebenfals in. dieser 6 g äbrt wird. Der Werth dieser ] nehmer lter er ett Wyteicbe mit dem Zeitvu alte W , boten werden könne. Es habe auf ihn einen eigenthümlichen Begünstigung erfahren, in seinen Ansprüchen maßlos. rt fen 1 bringen Dieselben werden vo: währung von Prämien für Rettung Verungluckter und sür liber endung . ber den, w , 2 , n. , e fr ere. Eindruck gemacht, daß dem Kriege-Minister ein besonderer Der Abg. Stiller glaubte, daß in der Kalkulation des Verwaltungs behorde festgesetz. ; e van Ungläcksfahlen, sowie zur ? nsammlung eines Refervefonde 6. 19) Das Genossenschaftsstatut dedarf zu seiner Gültigkeit der Ge— 8 — k . . Dank für diese seine Verordnung ausgesprochen worben sei, Kriegs Ministers ein Irrthum insofern enthalten sei, als die * Reichs, Staats und Kommunalbeamte we. . 2 ron den, Henossenschaftsmitglichern er koben nehmigung des Reichs. Versicherungenntè“! 4 . ne. die doch schon so9 lange bestehe Im Uehrigen, wenn auch dis Getreideprodultion im Sfien viel größer und billiger sei als Reichs, Staats. und Kommunalbeamte. Efhigbä. god Verwendungen aus dem Vermögen bet Genossenschast cen die Cancun gef Lurch welße, zie Genehniszng k Regierung wirklich den besten Willen haben sollte, hier Aende⸗ im Westen, wo man die Zwischen händler mehr in Anspruch A 5 B te ; lch . R — ** w It norm des R 34 2 . er Bchufs Bestreitung der Verwaltu gskosten F 1 R der jagt wird, findet binnen einer Frist von vier Wochen nach der Zu⸗ ö. . ö. §. 32. . —⸗ . ungen zu treffen, so würde sie doch um den Getreideankauf zu nehmen geönnn gen sei. Die Durchschnitte berechnung Auf Beamte, = . arri rmaltunsgen des Reichs, eine encfsenschast von den Mitgliedern siärltlgslesengekgnn die PVerufs. stellung an ken pesyssé sther Srnossenschaftvorstand (6. is die Be W r nen sbrhrstans ben au Grun ge, Vert eichnisse zer bei den Zwischenhändlern nicht herumkommen. wis auch des Winisters würde also, eine verkehrte“ sein?* men a n nr, mn r ,, fan ehr . 6 erheben. Falls ra? 1 ies e g nen, e iin . Ern K a ,,, , 1, fee nn Ta bernlpater erfolgenden an. er lriens- Mini e ehobe e f ich Verhältniß der Einkäufe erster und zweiter Hand Pensions bere ingeste sindet es Gesetz keine An= 6 lgt die Aufbri , , . anderes be⸗ Wird innerhalb dieser Frist Beschwerde nickt eingelegt oder wird zeigen (8. 31) Genossen caftekataster zu führen. der Kriegs-Minister hervorgehoben habe, daß von nicht das Verhä niß der Einkäufe 3 wendung stimmt, erfolgt die Auf mugung der hierzu erforderlichen Mittel nach die Vers der Genehm des Statuts ; Den in da f f x f . Grieß zister nr. s— , , ind im Westen das gleiches wäre r ; Zahl der von den Mitglicdern turn ersehderlig . dic Ber agung der Genehmigung des Statuts vom Bundesrath auf— Ven in das Kataster aufgenommenen Genossen werden vom Ge— dem Roggen 85 Prozent von Zwischenhändlern bezogen seien. durchweg im Osten und in Westen das gleiche ö ö 5 der Za ⸗ ttgliedern in ihren Betrieben beschäftigten cht erhal si Ve 5) ir ĩ zorst ö . e , , mee, . ,, . wirr e e. ; in ichlet habe nur gesaat, baß der Qwifpenbärnrfse * er Versicherung un ig der Entschädigun . n, , , , n. ĩ Ebe j sten recht erhalten, so sind die Vertreter G. 15) innerhalb vier Wochen zu nossenschaftsvorstande durch Vermittelung der unteren Verwaltun - Er resumire sich zum Schluß dahin, er sei einverstanden mit Abg. Dirichlet habe nit gesagt, daß der. Zwischenhändler für Gegenstand der V . Umfang der Gatschãdigung. n en ,. ist as von den Gemeindebchsrden ä! finer neuen Genossenschaftsvperfammlung behufs an derm( ne Ker nh, eben. , K k. . — . . bie elbe e en zahle. e ,, r k zustellende Verzeichniß (8. 23) maßgebend. sassung über das Statut in Gemäßheit des 5. 15 zu laden. Wird eingetheilt, so muß der Mitglicdschein die Sektion, welcher der Unter⸗ Qualität den vorgeschriebenen Vestimmungen enifpreche. Es wür er vielfach mit dieser ausgezeichneten Qualität das ge⸗ W . iam, de,, , der nag. II. Bil dung und Veränderung der Berufs s nn n eee ennie, lf die, ee 6 — lin zuwenden haben, nenn auf ringere Korn zu mischen in der Lage sei, um es aufzubessern. kee ,, , n m , , m e des Schadens, welcher 2 ann Serufsgenossen⸗ nehmigung endgültig versagt, so wird ein folcheh von dem Reichs⸗ Gegen die Aufnahme in das Katas 1072 Mogg ö 524 8 D; m fi 2 Cgto Ro 2 C 9 ir 2 2 olomn & n 7 r E83 L d 8 in Fol e z fo ; Bi diesem Wege der Kriegs-Minister das jnteresse der Landwirth⸗ In vielen Jahren sei das Produkt des Landmanne Folge 8 lle der Verletzung foll der S isersatz besteben: Bildung der Berufsgenossenschaf ꝛ : ir, . 361 schaft fordere, fur dag auch elt ate; eintrete (Lachen rechte. Don Nässe und andern Einwirkungen durchaus nicht zum Verkauf ** 3 . Bildung der erufsgenossenschaften. Abänderungen des Statuts bedürfen der Genehmigung des Relche⸗ nach erfolgter Zustellung des Mitgliedscheins bezw. des ablehnenden , ᷣ sei ; ede eianei aemese id da falle dem Am ändler die Auf Nin den Kos en de eil verfahren eiche Beginn der §. 13. Versicherungsamts. Gegen deren Versagung fiadet binnen einer Frist Bescheides die Beschwerde an das dieiche Versicherunge amt zu. Die. Er selbst habe die Ehre Landwirth zu sein, das werde der geeignet gewesen, und da falle dem Zwischenhändler die Aufgabe vierzehnten Woche nach Eintritt des Ünfalls an entliehen ĩ ssens f ier W die Bel f . k ß ; . angenel sch ine be er That⸗ 3 is durch J p rt sunder trockener Waare auf ubessern 9 . R J zte l Begi de serzeh . R Die Berufsgenossenschaften werden auf Grund von Vorschlägen von vier Wochen die Beschwerde an den Bundesrath statt. selbe ist bei der unteren Verwaltung gbehõrde cmnmnlegen Rechten vielleicht unangenehm erscheinen, a er an der That⸗ zu, Es durch Import gesunde 2 ler Wagar 3 ee . 2) in einer dem Verletz Eng om Beginn, der vierzehnten Woche der Landesregierungen durch den Bundesrath nach Anhörung des Reichs⸗ Veröffentli Namens und Sitzes :0 ssenschaf . sache könne dieselbe doch nichts ändern. Er sei übrigens Die Stazt Lubeck habe diesen Import in den letzten Jahren nach Eintritt des Ünfalls an für die Dauer der Erwerbz⸗ Versicherungsamt gebildet. . . re, ,. des ame und G Hes e der. Genossenschaft. Teitt ein Wgchsel in Ver Person derienigen in. für zessen Reg -= daran gewöhnt, die Rechte sich äußern zu hören, als ob auf in ganz hervorragender Weise betrieben und große Massen⸗ un fahigkeit zu gewährenden Rente. Vor Einbringung der Vorschläge sind Vertreter der unter den Gen usfenschefto erf tin de ind Vertrauen mãnner. nung der Betrieb erfolgt, so findet 8. 3 Albfaitz 8 des Unfan⸗ r T en , mn de g, men h Lan d ir e ca ver liescrungen an die Militãrmagazine auszuführen gehabt, die . 6 , . Erwerbtunfähinkeit für die Dauer dersels S. fallenden Betriebe, welche zu einer Berufsgenossenschaft vereinigt Die Bestimmungen der S*. Ji big 27 8e ĩ ö vfrsich erung gesetzes, tieten Aenderungen im Betriebe ein, welche für treten sei und nur bei der Rechten die Freunde derselben säßen. niemals beanstandet worden seien. * ö k , . ihc ev m e derselben werden sollen, zu hören. ; . — s enz, eltunmnungen, der Ss. 21 bis 27 des Unfallversicherungs⸗ die Veranlagung oder Abschätzung deffelben (88. 24, 25) von Be⸗ Das Land werde wissen, was es von den Getreidezöllen zu Der Staats⸗-Minister Bronsart von Schellendorff kon— , , n, , ,, d, n,, , , e, , men, , ie Bezirke, für welche die einzelnen Berufegenossenschaften ge⸗ d im Falle theilweiser Erwerbsunfähigkeit für die Vauer derselben bildet sind, werden durch den Reichtanzeiger ⸗ veroͤffen licht x c ; durch Yteichsanzeiger“ veroffentlicht.
Vas —
. ster, sowie gegen die Ablehnung Marg; = 2 1 ö 1 f Versicherunggamt erlassen. derselben steht dem Unternehmer binnen einer Frist von zwei Wochen
gesetzeꝰ über die Veröffentlichung des Ramenz und des Sitzes der deutun sind, so findet 5. 39 d f iche sgesetzes entsprechende , d e e. r n l =, ,, n, wen,. ö daß das Verhaliniß ben Ginko Ss , , ,. . Genossenschaften sowie über die Genossenschaftsvorstände und Ver⸗ k e, unfallversicherungẽ e ehe entsprechende halten habe. Inso weit also das Interesse der Produzenten statirte, daß das Verhältniß der Ein aufe erster un zweiter einen Bruchtheil der Rente unter a, welcher nach dem Maß . trauensmänner finden mit der Maßgabe Anwendung, daß die mit dem fiskalischen Interesse im Einklang stehe, habe er nichts Hand in allen Armee ⸗ Corps bezirken annähernd das gleiche sei. der verbliebenen Erwerbsfähigkeit zu bemeffen ist. ; Statut der Berufsgenossenschaft. Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung auch einem Außschusse der gegen den Einkauf hei den Produzenten, er verwahre sich nur Die angegebenen Durchschnittsziffern hätten sich nur auf AÄn— Bei Berechnung der Rente für Arbeiter gilt als Arbeite verdienst . ; H Genossenschaftsversammlung übertragen werden kann. Vertretung der Arbeiter. dagegen, wenn das fiskalische Interesse darunter leiden sollte. käuse in den Monaten September, Oktober, November be— derjenige Jahresarbeits verdienst, welchen land- und forst wirthschastliche Dh Berufsgenossenschaft regelt ihre Angelegenheiten und ihre Gefahreuklassen und Abschãtzung §. 34 Der Abg. von Schalscha bemerkte, nach den Erklärungen zogen. . . 34 4 Arbeiter am Orte der D. ästigung dutch land⸗ und forstwirthschaft⸗ geschästsordnung vurch ein Gen ossenschasts statut. welches durch eine k . den Entscheidungen der Schieds⸗ i ckert wünschte vom Minister noch detaillirtere liche, sowie durch anderweite Erwerbsthätigkeit durchschnittlich erzielen. Generalversammlung (konstituirende Genossenschaftsverfammlung) zu Jede Gemeindebehörde haf für ihren Bejirk nach Bildung der gen und an der Berathung' und ) ö
IV. Vertretung der Arbeiter.
des Kriegs⸗Miinisters sei die Forderung des Abg. Rickert, daß Der Abg. Rick ünschte vom Min ; . ieses durchschnittlichen Jahresarbeits det die stzeeerlelen. ,,, n,, vor allem dez fiskalische Rut rese gewahrt, werben nine Zahlenangaben über die Verhältnisse in den einzelnen Be— . , , beschließen ist. 8 18 Beruf: genossenschast binnen einer von dem iich Ver sichernngtgmt n zu erlassenden Vor⸗ üben flüssig. Von einem inkarnirten Haß, den die Line gegen zirken. K . . . ö . behörde je besonders für mann iche und weibliche, für jugenkliche un , Die konstituirende Henossen schaftzversammlung besteht aus Ver⸗ iu, bestimmenden und öffentlich bekannt zu machenden Frist ein Ver⸗ e , fe, ; 5 die Landwirthschaft haben solle, sei hier nicht die Rede ge⸗ Der Abg. Frhr. von Maltzahn ⸗Gültz bemerkte: weitere Erwachfen Kirheiter festhesezt. Hie Fe'sts: er mnch taurus äche é ,,, g besteht aus Ve zeichniß sämmtlicher unter ben 8. J sallen er Unternehmer aufzuteilen . 8 Ver sicherung: mts, für wesen, sondern nur von einer wenig motivirten Vorliebe sür Details könnten nichts mehr nützen; die Zahlenangaben des die landwirthschaftlichen und die forstwirthschaftlichen Arbeiter erfolgen. Jede Gemeindebehörde bezeichnet aus der Mitte der der Gemeinde 3 36 Vermittelung der Unteren Verwaltung behörde. dem Ge⸗ ttz . 6a. enssdandelsstand, Hr. Abg. Rickert habe ein Beispiel an. Pänisters hatten il hewiesen, daß der Siaat beim jetzigen Ie semnertb en nn gierfer t festgesetzte Rente ist vom bollen. Wachörigen Unternghmer oder bevollmäck ligten Ber fell it? mende J Ul gef bed fn de leich ist für ü Lernen männltehe geführt, wo wegen Steigerung der Getreidepreise der Fiskus Verfahren Vortheil habe. ; deten sechszehnten Lebensjahre des Verletzten ab auf den nach dem Wahlmann. Die Wahlmänner werden nach Bezirken, welche von den Henn , . , . Perfonen , . Schaden erlitten habe, weil derfelbe nicht zu einem früheren Der Abg. Rickert entgegnete, früher habe der Staat aber Arbeits verdienst Erwachsener zu berechnen den Betrag zu erhöhen. Fandes Centralbehörden bestimmt werden, zu Wahlversammlungen gehend im Jahres burchsten n beschaftigtʒ . ,, *. gt sind, fich im Vefitze Termin vom Zwischenhändler gekauft habe. Die Getreide⸗ Nachtheil von diesem Verfahren gehabt; deshalb wolle seine Bei Berechnung der Rente für Betriebs beamte ist der Jahres berufen. Die. letzteren wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmen⸗ auch die durchschniitlich Dauer der Bescha stt ot! anzu hie ö t durch richterliche An⸗ greife feen aber ier sim eten Fallen begriffen. Daß die Partei die Sache doch n äher kontrolire d könne sich arbeitsverdienst (8. 3) zu Grunde zu legen, welchen der Verliͤtzte in mehrheit die Veitreter, aus welchen die konstituirende Genossenschafts⸗ Die Gemeindebehörde ist Kernnt Yer bastigunge anzugeben. 9 ögen beschränkt sind. Treise seien aber in einem steten Fallen begriffen Daß die Partei die Sache doch noch näher kontroliren un lich dem Betriebe, in deelchenn der l e hifi e gn f nme drr . verfammlung desteht. Jm Meeren dis en stith ö Vie Gemeindebehbrde ist befugt, die Unternehmer zu einer Aus⸗ 9 sch J Qualität schlechter sei, wenn direkt von Produzenten gekaust mit den heutigen unkontrolirbaren Zahlenangaben des Mi— 6 ö k ,,,, , . 2 von der een ee Fenn l nf r em , . ,, funst über die vorfsiehend bezeichneten BVerhaltr isse innerhalb eincr zu V. Schiedsgerichte werde, sei eine Behauptung, die ihn in Erstaunen sctze, Ge- nisters nicht zufrieden geben. ö Arbeitstag a3 Fahr zu T*eiher teh Arbeststagen gerechnet. vier Mar! in. Helcket die Vertreter, auf, bien babe fed erkan an, kt lgrnenden srist deer, elde ofen im Petrae bis gu einhundert n, n,. treide geringerer Qualität werde doch erst durch Der Abg. von Kardorff erklärte : Habe der Abg. Rickert so ist der kberschießende Betrag nur mit einem Hrittel an mn enn, Wahln nner so zu vertheilch find, daß mijn di mn n gn aß Bern *r (j i m ng, Wird die Axekunst nicht. volsst nig oder nicht Schiedsgerichte. die Mischungen der Zwischenhändler hergestellt. Wenn wirklich gemeint, daß es richtig fei, diefe Sache zu einer mehr⸗ Wan er Betriebsbeamte in dlesem Betriebe mnichn ͤrnl llt, Jahr; je zwanzig Wahlmänner entsalt! 3 , 9 e Tm de hörde be Aufstellung des w U S. 385. . . die Militärbehörden dem Landwirth lohnenden Absatz stündigen Debatte aufzubauschen, lediglich zu dem Zweck, dem von dem ige oe it n in n br, ö so ist der Celta J J Gr aj Bezirk e eng f g bft i. die Grenzen eines Berzeichnisses nach ihrer Kenn u 31 Verhältnisse zu verfahren. a, ,,,, e n n n, und , schaffe önnte indem sie ihm einen kleinen Bruchtheil Minister ein Mi ztrauensvotum zu geben, daß er zu theuer u Grunde zu legen, welchen während ieses Zeitraums Betriebs beamte jundesstaats hinaus, so werden die Obliegenheiten der Landes ⸗Central⸗ ; ie Gen ßen f n, . 6a 9 . nlelben finden die Vorsch Sd. 45, 8 506 . ö. dnnn . so sei 3, 2. 6 . . . , . erf ln Art in demselben Betriebe oder in benachbarten gleichartigen bebörde vom Reichs, Versicherungsgmt im Einvernehmen mit den sans' ar gie i gster an ihn . n. die den Seng ssen. des Unfall persitzerunggg: che 6, Maßgabe ent prechende An⸗ . Kö , , ,, Dirichlet fra er di Geschichte an! Betxieben durchschnittlich bezogen haben. Erreicht der Jahresarbenls⸗ Centralbehörden der betheilizten Bundesstante? wahrgenommen. ir nn,, , ,,, te, n, dem Gradegder mit denselben wendung, daß die in Sfmaäͤßheit des 8. si zu berufenden beiden Pei— heuer gerechtfertigt. Zu den viesen Steuern, die auf der Der Abg. Diri hlet fragte, wer die ganze Geschichte an verdient des rr be Het nf an n das Pre un herff ee, re, . verbundenen Unfallgefahr entsprechende Gefahrenklassen zu bilden und sitzer nach näherer Bestimmung des Regulatirs (8. 43 des Unfall- Landwirthschaft lasteten, komme noch in hervorragender Weise gefangen habe? Ein Herr von der Rechten, der Abg. von w n, , dieß des Kranken dem fiche? Ie d fin , , . K d uc o; 16. . J ⸗ über das Verhältniß der in denselben zu leistenden Beitragssätze Be⸗ versicherungsgefetzes) von Sciten der betheiligten Gemeinden oder die Blutsteuer. Sei es doch festgestellt, daß die städtische Maltzahn! Der Abg. von Kardorff sei wohl am ÄUnfang e Tag elch e gewohnlicher Togearbeiler am Bec aft in g6emn; , stimmungen zu trefft ( Gefahrentarih). ö . . weiteren Kommuͤnalverbände aus der Zahl der versicherten Personen BVevöllerung lange nicht in dem Maße zur militärischen der Debatte nicht Hier gewefen, sonst' würde derselbe die in Yer, e, Dreihundertfache diefes ortsüblichen Tafclehnß? Ii Sa nm en; ,, ,, . ö ! . finden , des 8. 28 Atsotz 2, z und s zu berusen fta Dienstleistung herangezogen werde, als die ländliche, Wenn Sache nicht umkehren. — . Berechnung zu Grunde zu legen. lebrigen durch die Zenttalbeh d des Bun be feen, u . . ö r nns VI. Feststellung und Auszahlung der Entschädigungen also auch die Militarbehörde der Landwirthschaft ihre Für ⸗ Der Abg. Rickert verwahrte sich dagegen, dem Minister ö 6 . ö Bezirk der Genossenschaft gehört, oder durch eine von der Zentral⸗ Für jeden Unternehmer wird die Zahl derjenigen Arbeitstage Um la gäper fahren . sorge zu Theil werden lasse, so sei das nur gerechtfertigt. ein Mißtrauensvotum gegeben zu haben. Er wolle die Sache Im Falle der Tödtung finden die Bestimmungen des S. 6. des behörde zu bestimmende andere Behörde. abgeschätzt, welche sich aus der Zahl der in seinem Betriche beschaf⸗ nfalluntersuchung. Teststen a . Der Abg. Freiherr vön Maltzahn-Gültz bemerkte, er habe nur bbsetttt prüfen. Im Uehrigen lasse er sich von dem Abg. e beer sibezungh fes Ker mz dern nas abe anwendung, daß bei der ira wic laàmmlung finder in Gegenwart eines Beauftragten der— tigten. Atkzeiter und der Bauer screr Wesgäfth mn fen Habt cher g, wünfalluntersuchung, V Eutschedigung. Austahlungen durch sich nicht gegen den Abg. Rickert und überhaupt nicht gegen von Kardorff am wenigsten Vorschriften darüber machen, was ö der . . , , ö ö jenigen Hehsrde welche dieselbe einberufen hat, statt, Der Beauf., schnitt ergiebt? Babe sind, die männlichen und weiblichen Arberter . ö. die Linke gewendet, sondern nur über die Diskuffion inner- er hier vorbringen solle und was nicht. Dauere den Herren icsez Sesces zu rer legen dal elsesatz der Beerdign 9. tagte hat, die Vrsammlung Aurn'täshen, die, Wahl cingz gus einein getrennt zu fhandeln, und. die dauernd beschäftigten! Keheited en In Betreff k z ö a ss echte 9 ri e er di atte 2 s önnte 1 — 2 ß (osten der fünfzehnte Theil des nach diesen Bestimmungen ermittelien J Versitzenden, zwei Schriftführern und mindestens zwei Beisitzern be⸗ Nreihundert, die nur zu gew Zeiten ode einzelnen Tagen des In Betreff der Anzeige und Untersuchung der Unfälle, sowie der halb der Kommission berichtet. Im Uebrigen habe er nur die Debatte zu lange, so könnten sie ja den Schluß Jꝛhresarbeits verdiensteß, jchoch uiindesse s' dern, ng fr; zu ge⸗ fenden pio i griffe i e e e; n nnn, mee, ern eb di 6 ö gi . Hellen, oder an einzelnen, Tagen des Festsfeilung unb uc bl. g uhr Entshadigun gen, eben ( teger noch hinzuzufügen, daß seine Partei immer gewünscht, die beantragen. währen sind. ö — . erfolgt ist, die Verhandlungen zu n kJ ,, erg . ; ö . J , ahl. der en gen stimmungen der S§. 45, 5i Fis 70 des lin all yersi cherung ese hes mit Landwirthe möchten von direkten Lieferungen für die Armes Der Abg, Kroeber erklärte, er erlaube sich die Anfrage, 5 hiach er el gie ce rr r, n tenz, provisorische Vworstand die Sinh aße Ben lg bes e r en ern fsh lr mf , chan der Ver. r i, ebend, H dengung, daß die smzeige elzeg Unfalls nicht ausgeschlossen werden, und dies sei erreicht worden. ob man zustehenden Ortes nicht Seitens wissenschaftlicher Bis zum beendigten Heilverfahren kann statt der im §. 5 vor⸗ Leitung der Verhandlung, führt! die Geschäfte bis zur Uebernahme . . ö . 83 6. 51 3. a. O.) auch mündlich erstattet werden kann und daß, wenn Der Abg. Rickert erklärte, der Abg. von Schalscha müsse Autoritäten Untersuchungen darüber anstellen lassen wolle, ob geschriebenen Leistungen freie Kur und Verpflegung in einem Franken. derselben durch den definifiven Vorstand * beruft erforderlichen falls Die Veranlagung der Betuͤcb— r ben Gefahrenklaffen (6. 2) 41in in Gemäßheit des 5. 465 a. 3. O. gewaͤhlter Berollmächtigter oder ihn nicht verstanden haben, wenn derselbe ihm die Behauptung die den Soldaten gelieferten Portionen, die kleine ober Frie⸗ hause nach Maßgabe des 8.7 Absatz 1 des Un fa ler ich erung gesehe⸗ die weiteren Genossenschaftsversammlungen. In den Genossenschafts⸗ sowie die Abschät ung! der Betriebe C. 25) liegt nach nähere? Se? Stellvertreter nicht potchanden ist, die Gemeindebehörde des Srts, an unterlege, daß bei Ankäufen direkt bei den Produzenten die densportion hinreiche, um den Soldaten' bei den heutigen An⸗ gewährt werden. Vom Beginn der vierzehnten Woche nach Ein tt versammlungen muß der Beauftragte der Beböek— auf Verlangen jeder. flimmung des Siatuts C. Trike Organen der, Genossenschaft oßb. welchem sich der Unfall ereign ele zuß, Frsuchen, er für die lünter⸗ Qualitat geringer sei. Er habe nur bemerkt, daß auch die sprüchen des Dienstes ausgiebig zu ernähren. Allgemein fei des Unfalls ab findet in diesem Fall auch §. 7 Absatz 2 a. a. O. An. zeit gehört werden. . Die Mitglieder der Genössenschaft sind verpflichtet, den Organen achung zuständigen Behörde eingns altheitet bezeichnet, welcher gegen 8 . ĩ wendung. Die Beschlüsse der Genosenschaftsversammlung werden nach derselben auf Erfordern Finnen zweier Wochen über ihre Betriebs.! Vergützing für den entgangenen Arbeitzverdienst an den Untersuchungs⸗
Sektion, zum Zweck der
its t? ncsicht . Der ? Schals z ; er Ansi 8 dem S reichte Mittagesse . . le ö z 3. . s 6 '. k . , 6 . . Hat der Verletzte den Bet ö. 7 fall vorsätzlich herbeigeführt, so ö gef gt, . Stimmengleichheit giebt die Stimme und Arbeiter verhältnisse diejenige weitere Auskunft zu ertheilen, welche verhandlungen theilnehmen kann (Gz. 54, 55 a. a. O3). . I. * , , . . ö. ; at der, Verletzte den Betriebsunfall vorsätzlich gesuhrt, so es Vorsitzenden den Ausschlag. ir Durch führun t Veranlag! Abschätzun ich i ur heb —ᷣ fallen. Er habe von Hafer gesprochen, dessen Preis in bie Mangel eines warmen Ahendesseng schwer empfunden? Pi steht ein Anspruch weder ihm noch feinen Hinkerötktebekne . : kö zut Durchführung det Beraniaztg, and Abschabur erforderlich ist Umlage und Ethehungtverfahren.
8§8 9
2 , J ; ; : . 5 . . . 8 77 Höhe gegangen sei. Bezüglich der Bemerkungen über den Frage sei nun, ließen sich die Viktualien so theilen, daß . 66. . . Das Genossenschaftsstatut muß Bestimmung treffen: Der Gemeindebehörde sind seitẽntz der Geno ischaft Verzeichnisse J 8. . ; . Handelsstand verweise er auf die jüngsten Auslassungen des daraus noch ein warmes Abendmahl bereitet werden könne? Soweit die nach 8. 1 versicherten Personen nicht nach Maßgabe i n,, Hen nnn r ,, . ic e . e, , . k ö. ,, Reichskanzlers. In einer Weise, wie das von der „Nordd. Falls die wissenschaftlichen Autoritäten zu der Schluß⸗ des , , . gegen Krankheit vrsichert . hat 2) über die Bildung des Genossenschaftsvorstandes und über den welcher derselbe veranlagt ist. foivie die abgeschätzte Zahl der Arbeits Ver feu a osf? . den . zi . k Allg. Ztg.“ niemals geschehen sei, habe derselbe sich des ehren⸗ folgerung gelangt seien, daß die jetzige Friedensportion unzu⸗ . . . 1 h . Umfang einer Befugnisse,, ö K tage ergiebt. Aus den Verzeichnissen muß ersichtlich sein, wie viel unter Berücksichtigung der auf Grund des 8. 29 ewa vorliegenden werthen Handelsstandes angenommen. In der That seien reichend sei, möchte er den Bundesrath bitten, die Vorlage zu kelchh gt . ,,, ö . 6 ng uz enn 35) . . ldung des Ge oss y schaftzaus schuse zur Entscheidung Lrheiter als dauernd beschäftigt angenommen sind. Die Gemeinde⸗ Verpflichtungen Ider Berechtigungen nach dem festgestellten Ven ,, n, n, n, e e d eee e , e nb,, d ,, ö kungen an dieser Thatsache nichts ändern önnten, und die Summen sei er gern bereit zu bewilligen. ist befugt diese Leistungen selbst zu übernehmen. ö ö ö J hit, n gen nue zu ler e . denselben einzuziehen. . . bieten Verbächtigingen sollte die Rechte doch der „Nordd. Das Kapitel wurde bewilligt. . 2 Ber , g, ö ferner befugt, der Kranken kasse, 5) , . ,,, 6g zwei Wochen kann der Betriebs⸗ in ! , S gl cht, welch Allg. Zig.“ überlassen. Bezüglich der Tabelle des Kriegs— Hierauf vertagte sich das Haus um 5isL Uhr auf Mitt— welcher der Verletzte angehört, die Fürsorge für denselben Über die ihrer Legitimation, . unternehmer gegen die Veranlagung und Uhschatzung Bel rtem baff fe bose err n, , , nn, er chehn, . Ministers wiederhole er nochmals: dieselbe erhalte erst Werth, woch 1 Uhr. dreizehnte Woche hinaus his zur Beendigung des Heilverfahrens zu 6) über das von den Organen der Genossenschaft bei der Ver— Genossenschaftsorgane, durch welches diefelbe erfolgt ist, Einspruch unter ö der ö chen, 1 ,, wenn auch die Bezirke, in denen die Ankäufe erfolgt seien, übertragen. . anlagung und Abschätzung der Beltiebe zu beobachtende Ver⸗ erheben. js ; . 98 ö schaftsvorstande eine Nachweisung desjenigen Betrages einzureichen angegeben würden. Die Berufsgenossenschaft hat in den Fällen des Absatzes 2 39. fahren (§. 26) , ⸗ Gegen den auf den Einspruch schriftlich zu ertheilenden Bescheid welchen jdeder Beamte im abgelaufenen lech nunc r an Gehast oder Der Staats Minister Bronsart von Schellendorff bat, doch Krankenkassen Tie von ihnen gewährten Keistungen, zu erstatten. Alt über das Verfahren bei Betriebsveränderungen, sowie bei steht den Bstriek sunternehmer binnen zweier Wochen nach Kein Lohn G. 3) thatfächlich bezogen hat Der 5. 71 AÜbs. 3 des Unfall⸗ ! Fffert n 5 ; ; Ersatz der Kosten des Heilverfahrens gilt die Hälfte, des nach dem Aenderungen in der Person es Unternehmers 68. 33) Zustellung die Beschwerde an den GSenossenschastzaus schuß d. 17 Ziffer H rungsgeses en, h, . den jummaxischen Effekt nicht an dem Auge zu lassen. Wenn Neichstags⸗ Angelegenheiten. Krankenversicherungsgesetze zu gewährenden Mindestbetrages des 8) über die Folgen der Betriebseinstellungen insbesondere über die und gegen die Gatscheldung , binnen en, nt die r , ,. ,, ,,, be der V ö . . ; . 53 nete, Der dem Reichstag vorgelegt, Ent wurf eines Gesetz es, Krankengelbeß, fosctn beni hot Aufwendungen nachgewie en Sicherstz ls. der Beliräge der Unteinchmer, re e Trg. Berufung an das Reichs Versicherung gam zu. anlac n 1 s al ge fn h . . feel können, so sei as ein Gewinn, der kleine Einbu en, die hier he, bie nne de . . ; ö werden. . . trieb einstellen, Der auf den Einspruch erfolgende Bescheid ist vorläufig voll ö z . j defchastiaten KHer⸗ erzeichnen fe ö ö cht Er etreffend die Unfall ersicherung der in land und 2 . ; N der Unfallver⸗ ö , lä, ö ; ö 9 nach den vorstehenden Er ebungen über die beschäftigten Betriebs⸗ Und da zu derzeie hnen seien, zu kompensiren vermö h e. r forstwirthschaftkichen Betscieben beschaͤftigten Perfonen Im Uebrigen finden bezüglich des Verhältnisses der nfa ve 9) über die Vergütungssätze, welche den zur Untersuchung der Un⸗ streckbar. beamten Fur jeden Arbeitstag eines Arbeiters wird der dreihundertste werde deshalb auf die dauernde Beachtung der Allerhöchsten hat folgenden Wortlaut: . sicherung ju den. Leistungen der rankenkassen, der Armenver hände fälle, zu den Entscheidungen der Schiedsgerichte und zur Be—⸗ Die Mitglieder des Genossenschaftsausschusses dürfen bei der Theil des nach §. 5 ermittelten durchschnittlichen Jahrezarbeits⸗ Bestimmungen achten, die vielfach in Vergessenheit gerathen Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König u. s. w. die Bestimmungen des S8. 8 des Unfall versicherungsgesetzes gutachtung nder Unfallverhütung vorschriften zuzuziehen den ersten Veranlagung und Abschätzung der Betriebe nicht mitwirken. verdienstes, für jeden Beamten der in bem Betriebe von ihm that⸗ und auch aus Bequemlichkeit der Beamten unheachtet ge⸗ von Preußen 2e. Anwendung. 10 Arbeitern 88. 85, 36, 32). zu gewähren sind, 29. . . . . 28. ⸗ sächlich bezogene Verdienst mit der Beschränkung zu Grunde gelegt, blieben seien, die lieber Abschlüsse mit Zwischen händlern als verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Streitigkeiten über rte e , zansprüche wat, ges , Be über die Aufstellung, Prüfung und Abnahme der Jahres In dy nien gen Terminen, in welchen ö. Gefahrentarif zu daß der den Betrag von täglich vier Mark, das Jahr zu dreihundert mit Produzenten gemacht hätien. Auch das fiskalische Ihteresse Bundesraths und des Reichstags, was solgt⸗ ber e ,, n, en ,,, fe , den , ö iisse PFoidizen ist (. 26 Abf. H. ift auch die Peranlagung, und, die Arbeltgtagen zerehher, übersteigende Betrag nur mit einem Brittel de gewahrt bleiben; nur wo das der Fall sei, werde der . ; . . stimmung des 8. Absfatz 1 zwischen den Verletzten einerseits und II) über die Ausübung der der Genossenschaft zustehenden Befugnisse Abschätzung der Betriebe einer Revision zu unterziehen. Hierbei ist zur Anrechnung gelangt. w n, ie, nnd porge och , . . ö 1. A ,, ö mungen. , , , n . ö n . um ls, ö . Unfallverhütung und in derselben Weise wis pe der ersten Veranlagung und Abschätzung Auf dieser Grundiage wird von dem Genossenschafts vorstande 4 . . J d iche . horde entschieden. Die Entscheidun lau fi kbar, ö zur Ueberwachung der Betriebe (§. 39), t . ; Der Abg. Dirichlet fand die Durchschnittsberechnung des fang det Versicherung selbe kann im Verwaltungsstreitverfahren, wo ein solches nicht besteht, 12) K die . einer 89 des Statuts zu verfahren 5. 29 der Betrag berchnet, welcher auf jeden Unternehmer zur Deckung des ; jn ; s zndfi §. 1. 5 388. 26. 321 . 9 ( . . 3 . Gesammtbedarft entfällt, und die Heberolle aufgestellt. Kriegs- Ministers nicht ohne. Weiteres verständlich und erbat Alle in land oder forstwirkhschaftlichen Betrieben beschäftigten . 54 e n nl , ,. der Barschtiften der z. 5? S. 18. Vezüglich der Theilung oder gem insamen Tragung des Risikos, Den Gemeindehehörden sind bezüglich der bem Gemeindebezirk nähere Erläuterungen. Bei ihm (Redner) könne doch ö. einem Arbeiter und Betriebs beamten, letztere, sofern ihr Jahregarbeitsverdienst der ö. i lche aus den Bestimmungen Die Genossenschaftsversammlung besteht aus Vertretern der ver— er Abänderung des Bestandes der Berufsgenossenschaften und der angehörenden Genossenschaftsmitglieder Auszüge aus der Heberolle fanatischen Haß gegen die Landwirthschaft nicht die Rede sein, an Lohn oder Gehalt zweitausend Mark nicht Üübersteigt, werden gegen des 8 Feng, 7 . ben ne, . einerseits und sicherungẽ pflichtigen Unternehmer, . U Auflösung derselben finden die §§. 29 bis 35 des Unfallversicherungs⸗ mit der Aufforderung zuzustellen, die Beiträge einzuziehen und in sondern höchstens von einer gewissen Vorliebe. Er habe als die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe . rankenkasen anderer sein . . in err altun. . „Das Statut kann vorschreiben, daß die Beru fegenossenschaft in gesetzes mit der Maßgabe Anwendung, daß nur örtlich abgegren te ganzer Summe binnen vier Wochen an den Genossenschaftsvorstand Landwirth von der Militärverwaltung für seinen Hafer nicht der Vestimmungen dieses Gefetzes versichert. n ,, e , n nn, , , uff in r . örtlich abgegrenzte Sektionen eingetheilt wird und daß Vertrauens Veile aus dine, Berufe gengssen scaft ausgeschieden und anderen einzusenden. . . t einen Pfennig weniger bekommen wie der Kaufmann oder Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebsbeamten in land- oder f,, ., 4. . . ö . manner als örtliche Genossenschaftsorgane eingesetzt werden. Enthält Berufsgenossenschaften zugetheilt werden können. Die Gemeinde haftet für diejenigen Beiträge, bei denen sie ine . * ; J fer ; der Krankenkasse entschieden. Gegen die Entscheidung der letzteren dasselbe J —ͤ ') gr i 1 w h ; ö Zwischenhändler; hier stehe also Erfahrung gegen Erfahrung. forstwirthschaftlichen Nehenbetrieben, fofern sie nicht bereits nach sindel der Rekurg nach Höaßgabe' herne sch? f r S8. 2M, I der ohllzee Vorschriften diefer Art, fo ist darin? zuzleich über Sitz und mi. Mitgliedschaft. BetriebsverändeungZ wirklichen Ausfall oder die fruchtlos erfolgte Zwangs vollstreckung 5 , h en Hafer habe er and b Militarverwah⸗ ö 3 ö. . , . vom 6. Juli 1884 ö n,. . V §§. 20, . . a 6 die n nne, n, 24 n r i der II. Mita 9 ö. 26 . gen. nicht nachwessen kann und nuf fte ge rsuioese min enen, ; j ? 226 ⸗ ; Reichs ⸗Gesetzbigtt Seite 69) versichert find. ö. Hettionsversammlungen, sowie ü r die Art, ihrer Beschlußfassung, Mitgliedschaft. . e,, nen, 2 ö ö. ir, . Wer ini Sinne dieses Gesetzes als Betriebsbeamter anzusehen Träger der Versicherung GBerufsgenossenschaften). iber die Bildung der Sektions vorstaͤnde und über den Umfang ihrer §. 30. Der Auszug aus der Heberolle (§. 37 Absatz 5) muß diejenigen wei ihr ein zu schwere . ht. ni 2 8 n Jei. Er ist, wird durch statutarische Bestimmung der Berufgenossenschaft 81 sfugnisse, sowie über die Abgrenzung der Bezirke der Vertrauenz— Mitglied der Genossenschaft sst jeder Unternehmer eines unter den Angaben enthalten, welche die Zahlungspflichtigen in den Stand müsse also auf Grund einer 28jährigen Erfahrung behaupten, E. 149 für ihren Bezirk festgestellk. Die Versicherung erfolgt auf Gegenseitigkeit durch die Unter— männer, die Wahl der letzteren und ihrer Stellvertreter und den uͤm⸗ el fallenden Betriebes, dessen Sitz in dein Bezirke der Genoffenschaft jetzen, die Nichtigkeit der angestellten Beitrageberechnung zu prüfen. als Produzent Seitens der Militärverwaltung stets ebenso be⸗ Als landwirthschaftlicher Betrieb im Sinne dieses Gesetzes gilt nehmer der unter 8. J fallenden Betriebe, welche zu diefem Zweck ang ihrer Befugnisse Bestimmung zu treffen. ‚. . L, belegen ist. Die Gemeindebehörde hat den, Auszug während zweler Wochen zur handelt worden zu fein, wie der Zwischenhänzzler. 1c bet, Bettieks der Kunst. und handelcgärttgret Auf die aus. in Berufsgenossen schaften vereinigt werden. Vie Berufs genoss en⸗ Wahl . . n , n. 6 n n n Als Sitz eines landwirthschaftlichen Betriebes, welcher sich über n dr e ihrn enn ge, und den Beginn dieser Frist auf er le er Genossen⸗ ortsübliche Weise bekannt zu machen.
r Staats-Minister Bronsart von Schellendorff erklärte shlteßlitz in Haue- und Ziergärten beschäͤstigten Arbeiter findet dieses Anf ie V t isati Bundes hteren und ihrer Stellvertreter kann von . . indebezirk gilt diejeni emeinde, i Der Staats-Minister Brons ch ff ö r sbaften sind in An schluß an die ö ö i . schastsverfammlung dem Genossenschafts⸗ oder Sektionsvorstande, die Hern ö. nn gn eg lt . a, e, e nr, Binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen kann der Betriebs⸗
ali ei j j Gesetz keine Anwendung. ar rtl j j ö j
*. . . re n d e n r e a. ö.. 4 Getrieb 9 5 , ir n m ; 4. , , ö. 9 63 hn welg elfe lch sint. ; 531 der Sektionsvorstände den Sektion sversammlungen übertragen exfolgt, belegen find. Im Zweifelsfalle ö. jede Gesammtheit von ,, n e . wer, en, . e e, debt e,, 1 ; ir altlicher anzusehen ist, entscheidet im Zweife alle das Reichs⸗ j jenige, fü er Betri . dstücken, wel s Wirthschaftsgebã gegen die Beitra chnung bei, dem Genossenschaftsvorstan e Ein⸗ vor sich liegen aus, welcher sich erhebe, Role Centner .. Als Unternehmer gilt derjenige, für deffen Rechnung der Betrie ken ier nen er hefe. n , , aus selbst french erheben,. Durch n in c' e feng ma r de e
; ; ( §. 19. Roggen in den einzelnen Eorps gekauft worden seien, und 8.2 erfolgt z Durch das Statut kann di . ines Reservefonds an= . , , , g,. n folgte Verani schat z g j ⸗ . §. 2. e 8 ten k Rechte urch das Statut kann die Ansammlung eines Re ervefonds an Als Sitz eines forstwirt tlichen Betriebes, wei ch übe erfolgte Veran agung und Abschätzung nicht angefochten werden. wann zwei Zahlen dargestelt, bie aus erster und dle aus Dach das Statut (3. 177 lann die Versicherungspflicht auf 4 ir n rn , n, . 6 H'rönet werden. Geschiebt die, so dat das Stat at zug ei; darüber mehrere & en e ef . gilt digen ge en ih ö Auf das, weitere Verfahren finden die Vorschriften des 8. 27 Absatz 3 bis 5, im Uebrigen die Bestimmungen der S§8. 73 Absatz 4,
zweiter Hand. Dahinter stehe der Durchschnitt, welcher in Betriebsbeamie mit einem? zwellau' Mark übersteigenden Jahres werden. Säestimmung zu treffen, nnter wellben Vorgusseßzungen, die Itnsen des Nerd de mittelbare Betriebsleitung (Revierverwaltung) ihren Si ö; den einzelnen Cor ysbezirlen gezahli worden sei. Daran! arbeite verriet ersteckt wer den. In diesem Fall- risseber nSszäer. ,, men da Berufe genossenschaft haftet den Reservefonds für die Deckung der der Genyssenschaft obliegenden Lasten a Dies . aa n . an n n 74 bis 77 des Unfall versicherungsgefetzes entsprechende Anwendung. ergebe sich nun die Masse des Roggens, der aus erster und sicherung der bolle Jahres arbeits verdienst zu Grunde zu legen. Gläubigern derselben nur das Genossenschafts vermögen. , berwenden sind, und in welchen Fällen der Kapitalbestand des wirthschaftliche Betriebe eines Unternehmers einer gemeinsamen Ober— VII. Unfallverhütung, ueberw B zweiter Hand und der überhaupt gekauft sei. Ebenso habe Duich Statut kann ferner bestimmt werden, daß und unter ; eservefonds angegriffen werden darf. leitung unterstellt find. durch di 3 k er den Preis ermittelt. , , Aufbringung der Mittel 8. 26, Wahhtetesbtigt und wahlfähig ist jedes Mitglied der Genossenschast, k— Der Abg. von Schalscha bemerkte, der Abg. Dirichlet berechtigt sind, sich selbst oder andere nach §. 1 nicht versicherte Per⸗ . . 1. Durch das Statut kann ferner bestimmt werden, daß die Rente sofern es sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. Unfallverhütungsvorschrtften.
e ma vg. Ausf z wies d 6d ĩ ; „ sonen gegen die Folgen von Betriebgsunfaͤllen zu versichern. Die Mittel zur Deckung der von den Berufsgenossenschaften zu G8. 5, 6, 7) solchen versicherten Personen sowie deren Hinterbliebenen 21. . 39. ha nn nnn . 6 a. 6 9. ö 2. . ; ö leistenden, Entschädigungsbeträge und der Verwaltungskosten werden der Angehörigen, welche ihren Lohn! ober Gehalt herkömmlich ganz Die Mitgliedschaft beginnt für die Unternehmer der unter den Die §§. 78 bis 865 des Unfallversicherungegesetzes finden mit der händler hei seinen Herkäufen an die erwaltung nichts ver⸗ . Als FJahrezarheite verdienst der Vetrieb heamten, sowelt sich der durch Beiträge aufgebracht, welche auf die Mitglieder jahrlich umgelegt der zum Thell in Form? von Naturalleistungen G. B. Wohnung,. 5.1 fallenden Betriebe, wesche zur Zeit der Genehmigung der Ge⸗ Maßgabe Anwendung, daß zur Berathung und Begutachtung von dien e. Von einem inkarnirten Haß gegen die Landwirthschaft selbe nicht aus mindestens wochenweise fixirten Beträgen zusammen⸗ werden. Feuerung, Nahrungsmittel, Landnutzung, Kleidung ꝛe) beziehen, nach nossenschaftestatuts bestehen, mit diesem Zeitpunkte, für die Unter- Unfall verhutungsvorschriften die nach 5. 36 als Beisitzer zu den Schiedg⸗