1885 / 31 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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Verlegung des Culmer Kadettenhauses nach Stolp in Pommrrn und die Einrichtung der Räume des alten Instituts zu Kasernirungs - zwecken sobald als möglich erfolgt, bezw. daß mit der nothwendigen Projektbearbeitung ungesäumt vorgegangen werden kann.

Die Gesammtsumme der Ausgaben (553 750 44) wird durch

Matrikularbeiträge aufgebracht.

Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15 Juli 1879, vorgelegt worden: .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛe. ; verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des rn , 9 folgt:

An die Stelle des §. 5 Ziffer 1 des Gesetzes vom 15. Juli 1879, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets u. s. w. (Reichs · Gesetzblatt Seite 207), tritt folgende Bestimmung:

Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht von denjenigen außerhalb der Zollgrenze gelegenen Grundstücken, welche von inner⸗ halb der Zollgrenze befindlichen Wohn und Wirtbschaftsgebäuden aus bewirthschaftet werden; ferner Erzeugnisse der Waldwirthschaft, wenn die außerhalb der Zollgrenze gelegenen Grundstücke mindestens seit dem 15. Juli 1879 ein Zubehör des inländischen Grundstücks bilden. ü

. S. 2. Der Zolltarif zu dem im §. J bezeichneten Gesetze wird in nach⸗ stehender Weise abgeändert: I) Zu Nr. 2, Baumwolle und Baumwollwaaren: a. An Stelle der Positionen 4 und 5 der Me ⸗2 c (Baumwollen⸗ garn) treten folgende Bestimmungen: 1) drei⸗ und mehrdrähtiges, einfach gezwirntes, roh, gebleicht, lll 8 4 5) drei⸗ und mehrdrähtiges, mehrfach gezwirntes, rob, gebleicht, gefärbt; , Einzelverkauf vorgerichteter) Nähfaden 120. 41 r g. b. Hinter Nr. 2c 5 wird folgende Anmerkung eingefügt: Anmerkung zu e 1 bis 5: Gescheerte, geschlichtete Ketten (Warps) unterliegen dem Ein gangszoll für das Garn, aus welchem sie bestehen, mit einem Zuschlage von WM. . S6. Für Position d 6, Spitzen und alle Stickereien, wird der Eingangszoll erhöht von 250 Sυι auf . 360 A0. für 100 kg. d. Die Anmerkung 3 zu d erhält folgende Fassung: I für 100 Eg. 2) In Nr. 5 treten an Stelle der Positionen b bis e folgende Bestimmungen: ö 15 ½ , e. Wachholderöl, Rosmarinöl 12 d. Zündhölzer und Zündkerzchen WJ e. Oralsäur e und oxalsaures Kali; gelbes, weißes und rothes blau⸗ ö J 8 M, 1 6 0, g. Aetzkali, Aetznatro n.. 4 It h. Alaun;

6 M

in; Buchdrugerschwärze; Chlorkalk; Farbholzextrakte;

Gelatine; Kitte; Leim; Ruß; Schuhwichse; Siegellack; Tinte und

Tintenpulver; Wagenschmiere; Zündwaaren mit Ausnahme der Zünd—

hölzer und Zündkerzchen. . 3 6, . für 100 kg

Die Bestimmungen der bisherigen Positionen f bis i treten unter i bis m.

3) In Nr. 6 e 3 y sind die Worte „Uhrfournituren und Uhr⸗ werke aus unedlen Metallen‘ zu ersetzen durch die Worte „Uhrwerke zu anderen als Thurm⸗ und Tascheguͤhren, sowie Uhrfournituren aus unedlen Metallen“.

4) Die Nr.] erhält folgende Fassung:

7) Erden, Erze, edle Metalle, Asbest und Asbestwaaren:

a. Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen, ingleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese Gegen⸗ stände nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind; edle Me⸗ talle, gemünzt, in Barren oder Bruch, Asbestfiber, auch gereinigt; Asbestkitt und Asbestanstrichmasse . frei.

b. Pappe und Papier aus Asbest in Bogen, Rollen oder Platten:

10 M,

, . ) geformt, auch durchlachhtt . 24 4,

Schnüre, Stränge, Stricke und Seile aus Asbest, 24 A,

e. Garne, auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien —ñ

d. Asbestgewebe, auch in Verbindung mit anderen Spinn⸗

materialien d

e. Asbestwaaren, anderwelt nicht genannt, auch in Verbindung

mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Rr. 25

fallen . JJ 60 06.

für 100 kg.

5) Die Nr. 9 erhält folgende Fassung:

J 55364646, (b. Roggen, Hafer, Buchweizen und Hülfenfrüchte, fowie nicht be' gendes reideartten

ö

d. Raps und Rübsaat ..

J

cd H

g. Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel ..

2

. für Job kg.

i. Erzeugnisse des Landbaues, anderweit nicht genannt,. . frei. 6) Der GEingangszoll für zugerichtete Schmuckfedern, Nr. Ilg, ieee, 900 j(.

für 100 Eg.

7) In Nr. 12 erhält die Position a folgende Fassung:

a. Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, gekalkte, trockene), zun , a,,, , e 8) In Nr. 183 treten an Stelle der Position 6 folgende Be—⸗

stimmungen:

C. Bau⸗ und Nutzholz:

l) roh oder lediglich in der Querrichtung mit Axt oder Säge

bearbeitet; eichene Faßdauben; ungeschälte Korbweiden und Reifenstäbe: e O. 30 s

1,80 0,40 A

d 3) in der Richtung der Längsachse beschlagen, gesägt oder auf anderem. Wege als durch Bewaldrechtung vorgearheitet oder zerklei⸗ nert, noch waldkantig ohne rechtwinklige Schnittflächen; Faßdauben,

welche nicht unter Nr. 1I fallen: e 11

oder k c) Bretter, nicht gehobelte; in der Richtung der Längtachse be⸗ , oder gesägte Kanthölzer und ähnliche Säge⸗ und Schnitt⸗ aaren:

2

12 M

*

e 2) mit der Axt bewaldrechtet: a oder

Anmerkung zu e: Mengen von nicht mehr als 50 kg, nicht mit der Eisenbahn eingehend, füc Bewohner des Grenzbezirks, vorbehaltlich der im Falle eines Mißbrauchs örtlich anzuordnenden Aufhebung oder Beschränkung dieser Begünstigung ... frei.

9) In Nr. 18 treten an Stelle der Positionen a und g folgende Bestimmungen:

a. I gestickte und Spitzenkleidenn . . 120 4, 27) von Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metall fãden w /

für 100 kg,

g. künstliche Blumen, fertige, aus Webe⸗ oder Wirkwaaren allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen; Bestandtheile künstlicher Blumen, d. i. einzelne Blätter, Stiele u. s. w., ohne Verbindung , 900 4A für 100 Ag,

10 In Nr. 20 wird in Position a das Wort „Taschenuhren;“ gestrichen und als Position d folgende Bestimmung eingefügt:

d. Taschenuhren, Werke und Gehäuse zu solchen:

1) Taschenuhren mit goldenen oder vergoldeten Gehäusen 3 00 M

2) Taschenuhren mit anderen Gehäusen, Werke ohne Gehäuse

3) goldene oder vergoldete Gehäuse ohne Werke.

c andere Gehäuse ohne Werk....

für 1 Stück.

II) Die Nr. 22 erhält folgende Fassung:

22) Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren, d. i. Garn und. Webe oder Wirkwaaren aus Flachs oder anderen vegetabilischen Spinnstoffen mit Ausnahme von Baumwolle:

a. Garn, ungefärbt, unbedruckt, ungebleicht, auch dergleichen gezwirntes Garn aus Jute oder Manillahanf:

J Q

2) über Nr. 8 bis Nr. 20 englisch

3) über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch

4 über Nr. 365 englisch ...

Anmerkung zu a:

Kokosfasern, zu Strängen zusammengedreht (Kokosgarn), für Fabriken von Decken und ähnlicher Gegenstände, auf Erlaubniß⸗— schein ae,, .

b. Garn, gefärbt, bedruckt, gebleicht, auch dergleichen gezwirntes Garn aus Jute oder Manillahanf:

I) bis zu Nr. 20 enalisch. ..

2) über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch

3) über Nr. 35 englisch , .

C. akkomodirtes Nähgarn; Zwirn unter a, b und 4 nicht nn,, 36 ν,

2 6 nenne,, .

e Seile, Taue und Stricke, auch gebleicht oder getheert 16 MS, . . Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbedruckt, unge—

eicht:

1) bis 40 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 gem; Fußdecken aus Manilla—⸗ hanf Kokos, Jute und ähnlichen Fasern, ungefärbt . . 12 MS,

2) mit 41 bis 80 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 qum; Fußdecken aus Ma— nillahanf⸗, Kokos, Jute⸗ und ähnlichen Fasern, gefärbt; Seilerwaaren, mit Ausnahme der unter e genannten... .. . . 24 M,

3) mit 81 bis 129 Fäden in der Kette und dem Schuß jusam men auf eine quadratische Gewebefläche von 4 qem ... 36 Mt.,

4) mit mehr als 129 Fäden in der Kette und dem Schuß zu sammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 qem . 66 ,

g. Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt, gebleicht, auch aus gefärbtem, bedrucktem, gebleichtem Garn gewebt:

I) bis 129 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 dem... . 66 „4,

27) mit mehr als 129 Fäden in der Kette und dem Schuß zu⸗ sammen auf eine quadratische Gewebefläche von 4 gem; Damast aller Art w i 120 416

Anmerkung zu f und g:

Vexarbeitetes Tisch⸗, Bett⸗ und Handtücherzeug aus leinenen, nicht unter g2 fallenden Geweben, sowie dergleichen Kittel 60 M

h. Bänder, Borten, Fransen, Gaze, gewebte Kanten. Schnüre, Strumpfwagren; Gespinnste und andere Waaren in Verbindung mit Metallfäden . w 100 4

J . 150 M,

Zwirnspitzen. .. 800

19 F . cz ĩ .

Für Lichte, Nr. 23, wird der Eingangszoll erhö I auf 18 S für 100 kg. 3 ö 13) In Nr. 24 kommen die Bestimmungen unter h:

gestochene Metallplatten, geschnittene Holzstöcke, sowie litho⸗

graphische Steine mit Zeichnungen, Stichen oder Schrift,

alle diese Gegenstände zum Gebrauch für den Druck auf k frei, in Wegfall; die Bestimmungen unter e treten unter b.

Ich Hu Nr. 25:

a. Fuͤr Branntwein aller Art, auch Arrak, Rum, Franzbrannt⸗ wein und versetzte Branntweine in Fässern und Flaschen= Position b, wird der nn,. 2666 , 8 4

ür g.

b. Die Position e 2 erhält folgende Fassung:

2) in Flaschen eingehend: nn

a. Schaumweine ö

6. andere.

S0 A48 0

; J gesalzene smit Ausnahme der Heringe), in Fässern . getrocknete, geräucherte, geröstete, blos abgekochte (abgesottene) 3 St, . mit Essig, Oel oder Gewürzen zubereitete, in Fässern ein⸗ gehen ,, . Fisg⸗ JJ 12 A J. zubereitete, andere; Fische aller Art, in hermetis ö schlossenen Gefäßen eingehend. K . 3 für 109 kg. d. Für Honig, Position 1, wird der Eingangszoll erhöht von J für 100 kg.

e. An Stelle der Position m z tritt folgende Besti ö 3) Kakao in Bohnen: h . HJ K . erg fa „In der Position allen unter Nr. J die Worte „Kakao masse, gemahlener Kakao, hc l ele und Chokoladesurrogaten, sowie zubereitete Fische“ fort; unter neuer Nummer wird folgende Be⸗

stimmung hinzugefügt: 3) Kakaomasse, gemahlener Kakao, Chokolade und Chokolade⸗ d J für 100 ;

8

g. Für Kraftmehl, Puder, Stärke, Stärkegummi Arrowroot Rudeln, Sago und Sagosurrogate, Ta ioka, tion ; Eingangszoll erhöht von 6 3 ; . . . . ö ö 4 n. 1 l 1 ! Für Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrücht m⸗ ö. ö . . ke chen . e g. Sit rte gr,

jnliches Backwer äckerwaare). Position 9 2, wird in⸗ gangszoll erhöht von 3 M auf..... s ; 33 . 6 , e, i. Für Reis zur Stärkefabrikation, Anmerkun i wird der Eingang zoll . von 1,20 S auf ü. . if t n 5

16) Die it 9 5 N. Die Nr. erhält folgende Fassung: 26) Oel, anderwelt nicht genannt, und Fette:

a. Oel aller Art in Flaschen oder Krügen ! 20 6.

h. Speiseöle, als: Sliven⸗ Mohn⸗, Sesam⸗, Erdnuß⸗, Buch⸗

eckern Sonnenblumenöl in Faͤffern .. 8 4. für 109 Kg

. Olivenöl in Fässern, amtlich denaturirt .... w

JJ ,

d. anderes Oel in Faffrn .. w

e. Palm · und Kokusnußöl, festeedsd P und köl, fest 31.

ũ . f. Rückstände, feste, von der Fabrikation fetter Oele, auch ge. mahlen i . ö e, n . Schweinen 59 k 1 andere schmalj⸗ artige Fette, a eomargarin, Sparfe emisch von ta ĩ Fetten mit Oel), Rindemark (beef marrow) .. z * . 1 zu Eich nartige 8 malz und schmalzartige Fette für Seifen⸗ oder Lichte ; en 9 . 2 1 t . x n. Stearinsäure, Palmitinsäure, Paraffin, Walrath, ãhnliche Kerienstoffe, anderweit nicht genannt... v. e n ö i. Fischspeck. Fischthran K 3 4 k. anderes Thlerfett. 2 * für 100 kg. 16) Der Nr. 29 wird folgende Anmerkung (als dritte Anmer⸗. kung) angefügt:

3) Der Bundesrath ist befugt, Mineralöl, welches für die Reinigung, Raffinirung oder Destillirung in inländischen Betriebs. anstalten bestimmt ist, unter Kontrole mit der Maßgabe vom Ein⸗ gangszoll frei zu lassen, daß die daraus gewonnenen Produkte beim Uebergange in den freien Verkehr des Zollgebiets wie aus ländische zu behandeln sind. .

17 In Nr. 30 treten an Stelle der Position e folgende Be⸗ stim 836 .

e. I). Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbin mit Metallfãden; Waaren aus Seide, gemischt mit anderen n materialien und zugleich in Verbindung mit Metallfäden 600 4

Anmerkung zu e 1: Tülle, roh oder gefärbt, ungemustert. 25 . 3. Spitzen, Blonden und Stickereien, ganz oder theilwesfe aus für 100 Kg 2

18) Die Nr. 33 erhält folgende Fassung:

33) Steine und Steinwaaren:

2. Steine, roh oder blos behauen, auch gemahlen, frei.

Anmerkung zu a:

Zu, den rohen oder blos behauenen Steinen gebören auch solche Blöcke, welche an nicht mehr als drei Seitenflächen eine Bearbeitung mit der Säge zeigen.

b. Mühlsteine. auch mit eisernen Reifen, Flintensteine, gehauen oder geschnitten; Schleif⸗ und Wetzsteine aller Art. . 635

. gesägte Blöcke; grobe Steinmetzarbeiten (6. B. Fensterbãnke, Gesimftheile, Plinthen) von schlichter, nicht verzierter Arbeit, mit Ausnahme der groben Steinmeßzarbeiten aus Alabaster oder Marmor; Dachschiefer, rohe Schieferplatten und roher Tafelschiefer. . 1 4

für 100 kg.

Anmerkung zu e:

Gesägte Blöcke und grobe Steinmetzarbeiten, soweit sie unter ,

d. geschnittene Platten aus Steinen aller Art, ungeschliffen; Steinmetzarbeiten, soweit sie nicht unter ? begriffen sind, unge⸗ schliffen d Anmerkung zu e und d:

Platten von mehr als 16 em Stärke sind als Blöcke zu be— handeln.

e. Edelsteine, auch nachgeahmte, und Korallen, bearbeitet; Perlen; alle diese Waaren ohne Fassung; bearbeitete Halbedelsteine und Waaren daraus, soweit sie nicht unter Nr. 26 fallen 60 M

t. andere Waaren aus Steinen mit Ausnahme der Statuen und der Waaren aus Edelsteinen und Lava:

( außer Verbindung mit anderen Materialien oder nur in Ver— bindung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lack:

a. auß Alabaster, Marmor, Granit, Syenit, Porphyr oder ähn⸗

enn, M6,

H. aus anderen Steinen; auch Schiefertafeln in polirten oder

1 56655

2 in Verbindung mit anderen Materialten, soweit sie nicht unter k JJ

für 100 kg.

19) In Nr. 35 werden die Positionen a und e durch folgende Be⸗

stimmungen ersetzt:

a. grobe:

l) Matten und Fußdecken aus Bast, Stroh, Schilf, Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen, ordinäre, gefärbt und ungefärbt 3 6,

2) andere ordinäre Waaren aus Schilf, Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen; Körbe, ungefütterte, Flaschenumhüllungen und Schuhe aus Bast, Stroh oder Palmblatt, ordinäre; Bast., und Strohseile; ,

e. feine, sowie alle nicht unter a, b und d begriffene Waaren aus Bast, Stroh, Schilf cr, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen .. . 24

für 100 kg.

20) In Nr. 37 sind in Position a die Worte frische Fische“ zu streichen.

21) In Nr. 38 treten an Stelle der Positionen a und b folgende Bestimmungen:

1 1 8 [ 1 Die Bestimmungen der bisherigen Positionen 9 und d treten unter e und k. 3.

Dieses Gesetz tritt mit . Kraft.

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 31.

Zweite Beilage

Berlin, Domerstag, den 5. Februar

e

1228.

des Jeutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Rreußischen Ktaats- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

R 1 * 2 * Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗— register nimmt an: die Königliche Expedition

l. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

KR u. s. w. Von öffentlichen Papieren.

K

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

(66813 Oeffentliche Ladung.

In der Untersuchungssache gegen Fränkel und Ge⸗ nossen J. Le. 920 84 werden nachstehende Personen: h.

II der Kaufmann Richard Fränkel, geboren am 15. Februar 1861 zu Berlin,

2) der Zauberkünstler Leopold Carl Bernhard Fietz, am 29. Juli 1861 zu Berlin geboren,

3) Julius Sigismund Fränkel, am 3. November 1862 zu Berlin geboren,

4) Paul Georg Emil Fischer, am 26. Februar 1862 zu Berlin geboren,

5) Carl Franke, am 4. November 1862 zu Ber⸗ lin geboren,

6) Hermann Wilhelm Carl Rudolf Friedrichs, am 26. September 1862 zu Berlin geboren,

7) Franz Gustav Adolf Franke, am 14. Sep⸗ tember 1863 zu Berlin geboren,

8s) Joachim Casper Wilhelm Fernholz, am 15. Juni 1863 zu Berlin geboren,

9) Richard Robert Hermann Fietz, am 20. Sep⸗ tember 1863 zu Berlin geboren,

10 Kaufmann Johannes August Waldemar Grams, am 9. April 1859 zu Berlin geboren,

1I) Bäckergeselle Gustav Edwin Arthur Grunow, am 29. Dezember 1860 zu Berlin geboren,

12) Theodor Friedrich Ernst Goetze, am 20. No⸗ vember 1861 zu Berlin geboren,

13) Carl Friedrich Hermann Gentz, am 22. Ok tober 1361 zu Berlin geboren,

14) Wilhelm Carl Gustav Gehrt, am 19. Fe⸗ bruar 1861 zu Berlin geboren, ;

16) Wilhelm August Richard Gang, am 30. Juni 1861 zu Berlin geboren,

16) Friedrich Carl Siegfried Eugen Gruner, am 12. Mai 1861 zu Berlin geboren,

17) Franz Michael August Galonsky am 29. Ok- tober 1861 zu Berlin geboren,

18) Hermann Heinrich Adolf Gericke, am 27. Dezember 1861 zu Berlin geboren,

19) Kaufmann August Paul Robert Hoppe, am 22. April 1861 zu Berlin geboren,

20) Arbeiter Paul Albert Emil Hildebrand, am 20. Juni 1861 zu Berlin geboren,

21) Gymnastiker Franz Richard Carl Herzog, am 20. Juni 1861 zu Berlin geboren, ö

22) Conrad Ernst Wilhelm Henser, am 6. März 1862 zu Berlin geboren, ö

23) Georg Robert Bruno Haase, am 3. März 1862 zu Berlin geboren,

24) Franz Friedrich Alfred Heyne, am 29. August 1862 zu Berlin geboren,

25) Alfred Heinrich Carl Hermann Heyne, am 12. März 1862 zu Berlin geboren,

26) Otto Ernst Carl Heinrich, am 16. Juni 1862 zu Berlin geboren,

27) Carl Albert Hermann Hackbarth, am 11. Juni 1862 zu Berlin geboren,

28) Ludwig Carl Herrmann, am 12. Januar 1862 zu Berlin geboren,

29) Otto Julius Hartung, am 26. Oktober 1862 zu Berlin geboren,

30) Richard Paul Herrmann, am 27. September 1882 zu Berlin geboren,

31) Albert Max Hoffmann, am 2. Mai 1862 zu Berlin geboren,

32) Paul Emil Carl Heisig, am 15. Januar 1863 zu Berlin geboren,

33) Adolf Albert Otto Herrmann, am 27. Juni 1863 zu Berlin geboren,

34) Hans Carl Rudolf Hilpert, am 22. März 1863 zu Berlin geboren,

36) Johann Friedrich Max Hammer, am 21. November 1863 zu Berlin geboren,

36) Sebastian Eduard Jacoby, am 17. Mai 1861 zu Berlin geboren,

37) Carl Ferdinand Hermann Jahn, am 9. De⸗ zember 1862 zu Berlin geboren,

38) Arthur Emil Paul Juckert, am 4. August 1862 zu Berlin geboren,

39) Robert Carl Paul Jandernal, am 20. März 1862 zu Berlin geboren, .

4M Moses Wolf Jeserbohm, am 25. Oktober 1862 zu Berlin geboren,

41) Gottlieb Paul Hermann Jaeschke, am 24. August 1862 zu Berlin geboren,

42) Carl Gustav Adolf Jaenicke, am 13. Ja- nuar 1853 zu Berlin geboren,

43) Seefahrer Rudolf Alfred Hugo Kleemann, am 7. Juni 1858 zu Berlin geboren,

4) Schmied Theodor Emil Robert Köhler, am 16. November 1860 zu Berlin geboren,

45) Handelsmann Friedrich Wilhelm Albert Krauspe, am 4. Mai 1860 zu Berlin geboren,

46 Glaser Karl Johann Paul Kronreich, am 17. Mai 1860 zu Berlin geboren,

47X Kellner Eugen Georg Rudolf Köhler, am 14. Oktober 1860 zu Berlin geboren,

18) Buchbinder Paul Richard August Carl h Krebs, am 19. April 1860 zu Berlin ge—

ren,

49) Bäcker Gustav Theodor Georg Krebs, am 2. Februar 1860 zu Berlin geboren,

50) fanibieg n Karl Gustav Emil Körber, am 13. Februar 1861 zu Berlin geboren,

51) Gustav Karl Wilhelm Knoblauch, am 189. Dezember 1861 zu Berlin geboren,

852) Arbeiter Carl August Kortmann, am 24. Juli 1861 zu Berlin geboren, 53 Gommis Friedrich Wilhelm Krautschun, am

Großherzoglichen Amtsgerichts wiederum aufge⸗ hoben ist. Schwerin, den 2. Februar 1885.

L. S8.) F. Meyer, A-G.⸗Secretair, . Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

54) Maurer Adolf Friedrich Ludwig Kuschke, am 1. September 1861 zu Berlin geboren, .

55) Friedrich Robert Kurzmann, am 33. April 1862 zu Berlin geboren,

56) Karl August Max Krüger, am 29. August 1862 zu Berlin geboren, ö

57) Rudolf Ferdinand Wilhelm Krüger, am 20. Sovember 1862 zu Berlin geboren, ö

58) Alfred Wilhelm Friedrich Köhn, am 9. Ja⸗ nuar 1862 zu Berlin geboren,

59) Klempner Friedrich August Klein, am 26. Fe— bruar 1862 zu Berlin geboren,

60) Emil Ernst Wilhelm Krause, am 29. Sep- tember 1363 zu Berlin geboren,

61) Franz Gottlob Krüger, am 1. November 1863 zu Berlin geboren,

62) Schlosser Friedrich Wilhelm Hermann. Voß, . 6. Oktober 1863 zu Sinzlow, Kreis Greifenberg, geboren,

63) Brauer Friedrich Gustav Bruno Max Petzold, am S8. Januar 1862 zu Auras Burglehn, Kreis Wohlau, geboren. (

64) Arbeiter Ernst Hermann Wilhelm Beusterin, am 20. August 1862 zu Anelam geboren,

ö) Kellner Carl Friedrich Wilhelm Hoferichter, ö. I2. Mai 1861 zu Kl. Peterwitz, Kreis Militsch, geboren,

66) Kaufmann Farl Friedrich Ferdinand Cunow, am 3. Februar 1861 zu Berlin geboren, ;

67) Leistenschneider Gottwald Albert Oscar Müller, am 30. August 1860 zu Liegnitz geboren,

68) Friedrich Jacob Hinzer, am 30. November 1861 zu Freiheit Rössel geboren,

69) Kaufmann Albert Carl Richard Beng, am 19. Oktober 1862 zu Zülzefitz, Kreis Regenwalde, geboren,

70) Tischler Carl Hermann Lange, am 11. Ja⸗ . 1860 zu Nienburg a. S., Kreis Bernburg, ge⸗

oren,

71 Bildhauer Max Hugo Hermann Bachmann, am 27, Februar 1860 zu Braunschweig geboren,

72) Johann Florian Laffert, am 5. März 1860 zu Leibitsch, Kreis Thorn, geboren,

73) Johann Friedrich Wilhelm Nagel, am 4. Ja⸗ nuar 1863 zu Hoelkenwiese, Kreis Bublitz, geboren,

74) Buchbinder Otto Adolf Robert ille, am . Mai 1862 zu Seefeld, Kreis Nieder⸗Barnim, geboren,

765) der Seconde ⸗Lieutenant der Landwehr⸗Infan⸗ terie, Kaufmann Paul Heinrich Richter, am 4. Fe⸗ , 1851 zu Hohenleuben, Fürstenthum Reuß j. L., geboren, sämmtlich unbekannten Aufenthaltes, deren letzter Wohnsitz oder Aufenthaltsort Berlin gewesen ist,

beschuldigt: und zwar ad 1 bis 74

als Wehrpflichtige in der Absicht sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen, oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich ö des Bundesgebiets aufgehalten zu aben,

Vergehen strafbar nach 5§. 140 ad 1 Reichs ⸗Straf⸗

gesetzbuchs,

ad 75 als Offizier des beurlaubten Standes ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein,

Vergehen, strafbar nach §. 140 ad 2 Reichs⸗

Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf den 11. Juli 1885. Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer II. des Königlichen Land gerichts J. hier, Alt⸗Moabit 11/12, 1 Treppe, Saal 49, zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund des §. 472 der Reichs⸗Straf⸗Prozeß⸗ Ordnung von den nachstehenden Behörden über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden.

Die Erklärungen sind erfolgt:

bezüglich der Angeklagten:

ad 1-61 Ersatz⸗Kommission zu Berlin,

ad 62 Ersatz ⸗Kommission zu Greifenhagen,

ad 63 Ersatz Kommission zu Wohlau,

ad 64 Ersatz⸗Kommission zu Anelam,

ad 65 Ersatz⸗Kommission zu Militsch,

ad 66 Ersatz⸗Kommission zu Berlin,

ad 67 Ersatz⸗Kommission zu Liegnitz,

ad 68 Ersatz Kommission des Kreisel Rössel,

ad 69 ye, . des Kreises Regen⸗ walde,

ad 70 Ersatz⸗Kommission zu Bernburg,

ad 71 Ersatz⸗Kommission zu Braunschweig,

ad 72 Ersatz Sommission zu Thorn,

ad 73 ErsatzKommission zu Bublitz,

ad 74 Ersatz⸗Kommission des Kreises Nieder⸗ Barnim,

ad 75 Bezirks⸗Kommando des Reserve ⸗Land⸗ wehr⸗Regiments (Berlin) Nr. 35.

Berlin, den 30. Januar 1885.

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

65872

Die auf Mittwoch, den 4., und Mittwoch, den 25. Februar d. 3 angesetzten Verkaufs⸗ und Ueberbotstermine im Zwangsversteigerungsverfahren des dem Maurergesellen H. Rieckhoff gehörigen Grundstücks Nr. 1360 A. an der Gartenstraße hie⸗ selbst, werden hiemit abgekündigt, nachdem die an—⸗

26. Oktober 1861 zu Berlin geboren,

geordnete Beschlagnahme heute durch Beschluß des

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

TJ. Literarische Anzeigen.

Inserate nehmen an: die Annoncen ˖ Expeditionen des Invalidendank “, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., tz Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren

*

E. Schlotte,

Annoncen ⸗Bureaux.

S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. X

b5 876] Aufgebot. In dem Verfahren der Zwangsversteigerung der im Grundbuche von Michlau Band XI. Blatt 35 und Klein⸗Laszewo Band J. Blatt 21 auf den Namen des am 29. Dezember 1883 zu Michlau ver⸗ storbenen Müllers Eduard Lukas eingetragen gewe⸗ senen Grundstücke ist bei der am 29. Oktober 1884 stattgefundenen Vertheilung des Kaufpreises die im Grundbuche dieser Grundstücke Abtheilung III. Nr. 5 und Nr. 2 für die Wittwe Dorothea Hapke ohne Bildung eines Hypothekenbriefes eingetragene, mit 6 Prozent verzinsliche rückständige Kaufgelderforde⸗ rung von 1200 ƽ von Amtswegen liquidirt und einschließlich der laufenden Zinsen dieser Post in Höhe von 1212 M 40 3 zur Hebung gekommen. Hievon sind von der Ersteherin dieser Grundstücke Frau Anna Oehlschlaeger, geb. Blaschke, in Michlau 1200 in Anrechnung auf den Kaufpreis über⸗ nommen und 12 4 40 3 zur Wittwe Dorothea apke'schen Spezialmasse bei der Königl. Regierungs⸗ auptkasse zu Marienwerder hinterlegt worden, weil ich im Kaufgelderbelegungstermine Niemand mit Ansprüchen auf diese zur Hebung gekommenen Be⸗ träge gemeldet hat.

Der den unbekannten Betheiligten zum Kurator bestellte Rechtsanwalt Trommer von hier hat glaub⸗ haft gemacht, daß die Forderung von 1200 bei Lebzeit der eingetragenen Gläubigerin Dorothea Hapke und zwar am 1. November 13873 mit 1050 4 und am 8. April 1874 mit 150 M von den damali⸗ gen Besitzern der Pfandgrundstücke Oehlschlaeger⸗ schen Cheleuten gezahlt ist und angezeigt, daß die Löschung der Post im Grundbuche nicht erfolgen kann, weil der Beitritt der dem Aufenthalte nach unbekannten Geschwister Julianna Hapke, verehelichte Wehner, und Emil Hapke zu der von den übrigen Geschwistern Hapke als Erben der inzwischen ver⸗ storbenen Wittwe Dorothea Hapke ausgestellten no⸗ tariellen Löschungsbewilligung vom 5. Oktober 1883 erforderlich ist.

Demnach werden die vorbenannten Geschwister Julianna Hapke, verehelichte Wehner, und der Emil Hapke, beziehungsweise alle diejenigen Personen, welche auf diese Forderung Ansprüche geltend machen wollen, aufgefordert, spätestens im Termin

den 11. Mai 1885, Vormittags 19 Uhr, Zimmer Nr. 9 des unterzeichneten Gerichts, ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden.

Strasburg, den 27. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht.

66877 Aufgebot.

Seitens des Schreinermeisters Johann Kopp in Augsburg und Genossen ist die Einleitung des Auf gebotsverfahrens behufs Todeserklärung des Schreiner⸗ gesellen Kaspar Hopf beantragt. .

Kaspar Hopf ist geboren am 16. März 1767, wahrscheinlich in Nördlingen, Sohn des Inwohners und Maurergesellen Balthas Hopf dahier und dessen Ehefrau Rosina Margaretha, geborene Boehmin.

Ueber das Leben und den Aufenthalt des Kaspar Hopf ist seit dem Jahre 1791, zu welcher Zeit er sich von Augsburg, dem damaligen Wohnsitze seiner Angehörigen, entfernte, keine Nachricht vorhanden.

Ueber das Vermögen des Abwesenden wurde nach Maßgabe einer noch vorhandenen Schlußrechnung im Jahre 1823 bei dem vormaligen K. Landgerichte Nördlingen Pflege geführt.

Nachdem somit Kaspar Hopf als verschollen zu betrachten, die Verschollenheitsfrist auch erstreckt ist, ergeht die Aufforderung: ;

I) an Kaspar Hopf, spätestens in dem hiemit auf Dienstag. den 24. November 18865, Vormittags 9 Uhr,

im diesgerichtlichen Amtszimmer Nr. 9 anberaumten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Ge⸗ richt sich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ klärt würde,

2) an die Erbbetheiligten ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗ über bei Gericht zu machen.

Nördlingen, am 30. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht. Himmelst oß. Zur Beglaubigung: Keith, K. Gerichtsschreiber.

60699 Aufgebot. .

Der Arbeitsmann Carl Ott zu Coeslin hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Gut⸗ habenbuches Nr. 45031 der Stadt Sparkasse zu Coeslin über 300 é Dreihundert Mark eingezahlt am 7. Februar 1881, beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 18. Juli 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, im Zimmer 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Coeslin, den 31. Dezember 1884.

Königliches Amtsgericht.

5662 Aufgebot. . Der Fruchthändler G. Kellermann zu Mülheim a. d. Ruhr, vertreten durch den Justizrath R. Schmits zu Mülheim a. d. Ruhr, hat zum Zwecke der Amortisation der auf den Namen Bernhard Fehmer lautenden Hinterlegungsquittung der König⸗ lichen Regierungs⸗Hauptkasse zu Düsseldorf über die bei letzterer von dem ꝛc. Fehmer hinterlegten, durch Cession vom 4. Dezember 1883 auf ihn über⸗ tragenen 300 Mn das Aufgebot beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Stube Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine e. Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Düsseldorf, den 4. November 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IIb. (L. 8.) gez. Otto. Beglaubigt: Kürten, Gerichtsschreibergehülfe.

bon! Aufgebot.

Der Inhaber des von der Spar und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande in Sigmaringen, am 3. Januar 1866, auf „(Franziska Rebholz Pfleg⸗ schaft in Sigmaringendorf' unter Nr. 4925 ausge⸗ stellten, angeblich verloren gegangenen Sparkassen⸗ buchs im Werthe von 666 S g8 8 pro 31. Ja⸗ nuar 1884, wird aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf den 14. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und das Sparkassen⸗ buch vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde für kraft⸗ los erklärt wird.

Sigmaringen, den 25. November 1884.

Königliches Amtsgericht.

21127

Ueber den am 10. November 1796 geborenen, seit vielen Jahren von hier abwesenden Prediger Fritz Dulitz, Sohn des allhier verstorbenen Kantors Dulitz, ist eine Abwesenhits⸗Kuratel angeordnet und dessen aus dem Nachlasse der hierselbst verstorbenen Geschwister Giesebrecht ihm angefallenes Vermögen bei der Ersparniß ⸗Anstalt zu Neustrelitz belegt worden.

Auf Antrag seines Kurators und in Gemäßheit der Vorschrift des 5. 6 der Verordnung vom 29. März 1779, betreffend die Kuratel der Abwesen⸗ den, wird der Prediger Fritz Dulitz, welcher bereits das 87. Lebensjahr überschritten hat, ediktaliter hierdurch . binnen zwei Jahren a dato, spätestens aber n dem auf den 29. April 1886, Vormittags 19 Uhr, vor dem Gerichte allhier anberaumten Termine uns von seinem Leben und Aufenthalte Nachricht zu geben, widrigenfalls er für todt erklärt und sein hier verwaltetes Vermögen seinen sich meldenden und legitimirenden Verwandten für anheimgefallen erklärt werden wird.

Mirow, den 29. April 1884. Großherzolich Mecklenburg⸗Strelitz'sches Amtsgericht.

C. Schumann.

65893 Bekanntmachung.

Durch Urtel des Königl. Amtsgerichts zu Cosel vom 27. Januar 1885 ist für Recht erkannt:

Die Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypotheken⸗ gläubiger Catharina Bietsch und Anna Czelasny gus Rogau, Marczin Gawlik aus Reinschdorf und Mathes Gawlik aus Nesselwitz werden mit ihren Ansprüchen auf die für dieselben im Grundbuch von Nr. 300 Reinschdorf in Abth. III. rubr Nr. 1 ver⸗ möge Kontrakts d. d. Cosel, 13. Januar 1789, haf⸗ tenden Hypothekenposten von 9 Thlr. 18 Sgr. bezw. 12 Reichsthalern ausgeschlossen.

Cosel, den 27. Januar 1885. .

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. v. Hoven.

(65887! Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot der in der Johann Sadowski'schen Zwangsversteigerungssache von Kol. Brinck Bl. 87 zur Hebung gelangten und zur Hoyer'schen Spezialmasse genommenen Forderung erkennt das Königl. Amtsgericht unter dem 26. Ja⸗ nuar 1885 durch den Amtsrichter Moeller

für Recht:

J. Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen auf die in der Zwangsversteige rungssache von Kolonie⸗Brinck Bl. 87 gebildete Gutsbesitzer v. Hoyer'sche Spezialmasse von 53 4 29 Pf. ausgeschlossen.

Il. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Gebühren und Auslagen des Kurators sind aus der Spezial masse zu entnehmen.

Strasburg, den 26. Januar 18865.

Königliches Amtsgericht.

(65892 Bekanntmachung.

In der Rogaleckischen Aufgebots⸗Sache ist durch Urtheil vom 15. Januar 1885 die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Mirotken Blatt 8 in Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Erbrezesse vom 4. Oktober 1827 für die Geschwister Marianna, Johann, Agathe Anna und Reging Waszkowskt ein⸗

getragenen 50 Thaler 16 Sgr. 6 Pf. ursprüng⸗ lich 113 Thaler 21 Sgr. 11 Pf. welche gebilden

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