1885 / 35 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Vorlagen an die Provinzial-Lendtage paßten dem Abg. Büchte⸗ mann nicht. Er greife die Regierung an, schlage aber dabei sein eigenes Prinzip der möglichst freien Bewegung der kommunalen Selbstverwaltung. Der Abg. Büchtemann werde selbst stutzig werden über die Tragweite seiner Ausführungen, wenn einmal die Berliner Stadtverordnetenversammlung etwa einen Beschluß faßte, welcher nicht ganz genau in der Städteordnung seine Berechtigung fande. Dem Sinne der Provinzialordnung ent⸗ spreche das Vorgehen der Regierung jedenfalls, und er pro⸗ testire gegen die Unterstellung, als ob auch die Provinzial⸗ Landtage, welche sich auf den Boden der Vorlage gestellt hätten, eiwa ungesetzmäßig verfahren wären. Auch die Zweck⸗ mäßigkeit der neuen Institution ziehe die Linke in Zweifel. Die Partei des Abg. Büchtemann erkläre sich seit der In⸗ augurirung der neuen Wirthschaftspolitik für Gegner jeder einseitigen Interessenvertretung; da müßte sie doch hier, wo die Regierung die verschiedenen Interessen zusammenbringen wolle, für die Absichten der Regierung eintreten! Die Handels⸗ kammern verträten doch blos die Interessen ganz beschränkter Kreise, die Korporation der Kaufmannschaft in Berlin vertrete doch nicht den ganzen Handel und alle Handeltreibenden der Provinz Brandenburg! Es handele sich zudem doch einstweilen nur um einen Versuch, dem doch nicht mit solcher Schärfe ent⸗ gegengetreten werden solle. Von der Abgrenzung nach Re⸗ gierungsbezirken sei keine Rede; Pommern und Westpreußen hätten nur unter der Bedingung zugestimmt, daß provinzielle Gewerbekammern errichtet würden. Der Abg. Büchtemann spreche dann das bezeichnende Wort aus, die Majorität sei nur eine formale Ermittelung der Wahrheit; aber stimme das Haus denn nicht immer mittelst der Majorität ab? Die Gesetz⸗ mäßigkeit des Verfahrens der Regierung sei also nicht zu be⸗ zweifeln, und bezüglich der Zweckmäßigkeit solle man doch mindestens den Versuch unterstützen!

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) bemerkte, der Regierungs⸗ kommissar sage: die Regierung habe den Provinzial-Landtagen eine Vorlage gemacht: man solle abwarten, was dabei herauskomme! Nein, das Haus beschäftige die Frage, ob die Regierung staatsrechtlich befugt sei, solche Vorlage zu machen, oder ob fle damit in die Rechte des Landtags eingreife, und letzteres behaupte seine Partei. Die ganze Organisation der Gewerbekammern sei nur zu verstehen, wenn man annehme, daß denselben Landes⸗ und Reichsangelegenheiten zur Begut⸗ achtung vorgelegt werden sollten. Es solle sich nicht um einen Volkswirthschaftsrath handeln, sage man; seine Partei stehe dieser Botschaft sehr ungläubig gegenüber, sie vermuthe aller⸗ dings, daß man die einzelnen Stücke des in Trümmer gegan⸗ genen Volkswirthschaftsraths wieder zu rekonstruiren und dann das Ganze wieder zusammenzukitten suchen wolle. Lediglich Pro⸗ vinzialangelegenheiten werde man ihnen nicht überweisen, solche seien vielleicht Kanal,, vielleicht Eisenbahnangelegen heiten. Für die Eisenbahnen bestehe aber bereits die technische Spezial⸗-Ge⸗ werbekammer in dem Eisenbahnrath. Diese Eisenbahnräthe hätten bisher den Beweis nicht geliefert, daß sie für ihren Zweck unbrauchbar seien. Sie hätten bisher wenig Beweise ihrer Thätigkeit geben können, da man sie sehr wenig strapa⸗ zirt habe. Kanalangelegenheiten würden über den Kreis einer einzelnen Provinz so weit hinausgreifen, daß doch der Landtag allein den Ausschlag zu geben habe. Betreffs der Rechtsfrage müsse man von der Grundanschauung ausgehen, daß die Pro⸗ vinzial⸗Landtag⸗Kommunalverbände und die Stadtverord⸗ netenversammlungen auch solche seien. Das Recht, das dem Einen zustehe, stehe auch dem Anderen zu, und was man den Stadtverordnetenversammlungen verwehre, dürfe man den Anderen nicht, entgegen— tragen. Mit dieser engen Interpellation schließe seine Partei sich einer bewährten Autorität, dem Minister des Innern, an. Dieser habe einer Stadtverordneten versammlung untersagt, Verhandlungen über Getreidezölle zu führen, er habe einer anderen untersagt, die Frage der Vertretung ihres Bezirkes zu verhandeln. Nun könne man ja mit der Regel auskommen, wenn sie nur konseguenter durchgeführt würde; seine Partei müsse aber in dem Augenblicke, wo man anderen Verbänden geradezu nahelege, sich mit Angelegenheiten zu beschäftigen, die in Reichs- und Landesinteressen übergriffen, ihre abweichende Meinung zum Ausdruck hringen. Sie gebe zu, daß der Ober-Präsident eines sachverständigen Beiraths bedürfe. Die Sachkunde, die er brauche, finde er aber in dem Bezirksausschuß, in dem Provinzialrath und in dem Pro⸗ vinzialausschuß, der recht eigentlich eine wirthschaftliche Be⸗ hörde sei. Die Parallele mit den Gymnasien habe doch nur sehr bedingt Geltung. Eine Gewerbekammer und ein Gymnasium seien so außerordentlich verschiedene Dinge, daß man ihre Verschiedenheit gar nicht hervorheben könne, ehe man nicht wisse, wo die Aehnlichkeit stecke. Die Gymnasien hätten keine Hesugnisse in Bezug auf die allgemeine Staats⸗ verwaltung; sie griffen nirgends in allgemeine Landes- und Reichsangelegenheiten ein wie die Gewerbekammern. Die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder sei mit dem Hinweis darauf vertheidigt worden, daß ein Bedürfniß vor⸗ iege, gewissen bisher nicht vertretenen Gewerben in diesen Kammern eine Vertretung zu geben. Aber die Gewerbe⸗ kammern, nach denen der Handwerkerstand sich gesehnt habe, hätten ganz anders ausgesehen als die jetzt in Aussicht ge⸗ nommenen. Jene sollten ein Analogon der Handelskammern sein. Die Handelskammern beruhten auf Gesetz, und analog hätte man auch die Gewerbekammern durch Gesetz schaffen müssen. Dagegen habe der Kommissar ausgeführt, daß man durch Be⸗ rückfichtigung der Interessen selbst die Zahl der Wahlen ins Ungemessene vermehren würde. Lasse man doch alle diese neuen Einrichtungen, welche zu komplizirten Wahlen führen würden, einfach bei Seite. Dieses Argument richte sich also in erster Linie gegen die Einführung der Gewerbekammern überhaupt. Der Abg. lege seiner (des Redners) Partei dann die Logik unter: weil dieselbe ein Feind der Interessen⸗ vertretung sei, müsse sie Freund einer komplizirten Interessen⸗ politik sein. Diese Logik möge ja bestehen; diejenige seiner Partei sei sie jebenfalls nicht. Auch der Vorredner sei der Zwick⸗ mühle nicht entgangen, in welche die Argumente der Regierung nothwendig führen müßten. uerst heiße es: die Interessen sprächen sich aus, die Schärfe der Gegensätze werde ge⸗ mindert. Aber eine bloße Majorisirung sei doch keine Ausgleichung. Die Majoristrung sei ein (lediglich mechanisches Mittel, während die Ausgleichung der ver⸗ schiedenartigen Interessen mehr ein physiologischer Vor⸗ gang zu nennen wäre. Seine Partei sei der Ansicht, daß Interessen nicht einfach durch Majorität entschieden, sondern gewogen werden müßten. Wenn aber wiederum nicht majo⸗ xisirt werden solle, wenn die Kammer sich zur rechten Zeit in ihre Urelemente auflösen könne, wo bleibe denn da die Aus⸗ gleichung? Seine Partei trete nun auch nicht gegen den

bloßen Versuch auf, sondern gegen die staatsrechtlich un⸗ zulässige Form dieses Verfucht. Es handele sich hier um eine Landesangelegenheit, und bei der Erledigung derselben werde das Votum des Landtags und sein Geldbewilligungsrecht um⸗ gangen. Wenn seine Partei schließlich gewarnt werde, sich die Blöße zu geben, gegen Majoritäten anzugehen, da doch auch alle Beschlüsse hier per majora gefaßt würden, so erwidere er: Die Berechtigung der Majoritat seiner Partei beruhe auf einem Gesetz, und wer im Hause majorisirt werde, wisse, daß er von Rechts wegen majorfsirt sei; wer aber in einer Ein— richtung wie Volkswirthschaftsrath und Gewerbekammer mit seinen schwerwiegenden Interessen majorisirt werde, werde es in einer Weise, bei der der Majorität das Gesetz nicht zur Seite stehe.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, da man über eine so wichtige Angelegenheit nicht ex abrupte entscheiden könne, so hätten die Erörterungen derselben mehr einen theoretischen Werth. Er glaube nicht, daß ein Drittel der hier im Hause Anwesenden die Sache genau kenne; nur Diejenigen, welche in den Provinzial⸗ Landtagen beschäftigt seien, würden ein volles Verständniß für dieselbe haben. Er behaupte deshalb, daß seine Partei zu einem abschließenden Urtheil über diese Frage nicht vor⸗ bereitet sei. Dagegen halte er die Frage für offen, ob die⸗ selbe gegenüber den Aeußerungen, welche heute von dem Re⸗ gierungekommissar gemacht seien, nicht veranlaßt würde, mit einem Antrage hervorzutreten, der nach vorheriger Prüsung in der Kommission im Hause zur Entscheidung gebracht werden könne. Soweit er aus den heutigen Vorträgen und den gesetzlichen Bestimmungen über die Provinzial⸗ vertretungen entnehmen könne, gehöre die Frage der Gewerbe⸗ kammern in das Abgeordnetenhaus; dann müsse sie aber durch ein allgemeines Gesetz geregelt werden. Es handele sich bei dieser Einrichtung nicht um das Interesse einzelner Provinzen, sondern um die Interessen der ganzen Monarchie, ja, man könne sagen, von Deutschland. Daß dieselben nicht verschieden nach Provinzen geordnet werden könnten, scheine ihm luce elarior. Er glaube aber auch, daß die Provinzen, welche zur Deckung der Kosten für die Gewerbekammern Steuern ausschrieben, die ihnen eingeräumten Besteuerungs⸗ befugnisse überschritten. (Rufe rechts: Hannover.) Die han⸗ noversche Provinzialvertretung solle das noch im Sterben gethan haben. Er verstehe aber nicht, wie man die Verantwortlichkeit dafür übernehmen zu können glaube. Daraus, daß einzelne Provinzen ein Inter— esse an den Gewerbekammern hätten, folge doch noch nicht, daß die Einrichtung derselben zu ihren Kompe— tenzen gehöre. Auch was man hier verhandele, seien ja Inkeressen, die sich mehr oder weniger in jeder Provinz gel⸗ tend machten. Man könne also vielleicht dazu schreiten, die Thätigkeit des Hauses aufzulösen und sie auf die Provinzen zu übertragen, und er würde vielleicht der letzte sein, der das bekämpfte. Der Versuch, den Volkswirthschaftsrath, zu dessen Bewilligung sich der Landtag nicht verstehen wolle, durch die Provinzialvertretungen herzustellen, möge genial sein, aber zulässig sei er nicht. Durch solche Maßnahmen würden die Kompetenzen des Landtags beschränkt, aber auch der Provinzial⸗-Landtag durch dieselben beeinträchtigt wer⸗ den. Darüber dürfe doch kein Zweifel bestehen, daß das ganze Verfahren ein ungesetzliches sei. Er wünsche also, daß dem Hause eine Vorlage über die Gewerbekammern gemacht werden möge. Was die Zweckmäßigkeit derselben betreffe, so habe die Meinung wohl ihre Berechtigung, daß neben den Handelskammern auch ge— setzliche Vertretungen anderer Erwerbszweige wünschenswerth seien. Er halte es für gerechtfertigt, wenn neben den Handels⸗ kammern noch Kammern für die Landwirthschaft und das Handwerk träten, organisirt durch ein gleiches Gesetz, auf welchem die Handelskammern beruhten, und mit der gleichen Befugniß ausgestattet. Diese Kammern müßten zuerst auf eigene Füße gestellt, und alsdann erst Sorge getragen werden, efetzlich eine Kommunikation derselben zum Ausgleich der ver—⸗ enn n, Interessen herbeizuführen. Er wiederhole nochmals, er halte den Versuch, durch die Provinzial-Landtage ordnend in diese Angelegenheit einzugreifen und die Provinzen zu den Kosten für die Gewerbekammern heranzuziehen, für nicht gültig, und behalte sich vor, weiter zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen.

Hierauf entgegnete der Staatssekretär Dr. von Möller: Der Abg. Windthorst habe im Eingange seiner Rede bemerkt, daß die Angelegenheit noch nicht so weit gereift sei, um ein ab— schließendes Urtheil über dieselbe zu fällen. Er hätte gewünscht, daß er diesen Standpunkt auch in der Mitte seiner Rede ein⸗ genommen hätte; er hätte ihm dann eine Erwiderung erspart. Aber im Widerspruch mit jener Behauptung habe er hier sehr positiv die Ansicht darüber ausgesprochen, ob die Errichtung von Gewerbekammern berechtigt gewesen sei oder nicht. Zwar habe er nicht direkt, wie der Abg. Meyer geäußert, daß diese Ein⸗ richtung ein Eingriff in die Rechte des Landtages sei, aber seine Auslassungen liefen doch ungefähr auf dasselbe hinaus, wenn er meinte, daß hier eine Landesangelegenheit vorliege, die nur durch Gesetz geregelt werden könne. Gegen diese Behauptung der beiden Herren lege er Protest ein. Es liege hier kein Eingriff in die Rechte der Landesvertretung vor; wenn von einem Eingriff überhaupt gesprochen werden könnte, so wäre doch nur ein Eingriff in die Selbstverwaltung er⸗ folgt. Es würde aus diefer Sache eine allgemeine Landes—⸗ angelegenheit doch erst dann werden, wenn irgend Jemandem bindende Verpflichtungen auferlegt worden wären, was nur durch Gesetz erfolgen könne, aber das sei nicht geschehen. Er hebe nochmals hervor, daß die Gewerbekammern aus einer gütlichen Verhandlung zwischen der Regierung und den Pro⸗ vinzialvertretungen hervorgegangen seien. Die Einrichtung derselben unterbliebe, wenn die Kosten derselben nicht bewilligt würden, und sie sei der Ausfluß der Exekutive, welche dem Könige allein zustehe.

Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete, den Vorwurf des Widerspruchs verstehe er nicht. Er habe die Sache für nicht reif zu einer Entscheidung erklärt und dann seine vorläufige Ansicht ausgesprochen, darin sei doch ein Widerspruch nicht zu finden. Von dem Regierungskommissar habe er mehr erwartet als die Erneuerung von Behauptungen, die er schon früher gethan. Die Provinzial-Landtage hätten auch zu gütlichen Verhandlungen nicht mehr Raum, als ihnen durch die Gesetz⸗ gebung eingeräumt sei. Gehe man darüber hinaus, so ent⸗ stehe etwas Verkehrtes, man könne dann dazu kommen, auch das Haus wegzuverhandeln. Das sei ein Gedankengang, den er nicht aufgeben könne. Man habe die Verfassung erhalten, und in ihr wolle man leben: alle das Land betreffenden An⸗ gelegenheiten gehörten hierher. Das sei ihm so klar wie das Sonnenlicht, Und das fei der Rechtsstandpunkt, auf dem er

fuße. Bereits jetzt sei es vorgekommen, daß die Provinzial⸗ vertretung von Hessen⸗Nassau die Errichtung von Gewerbe⸗ kammern abgelehnt habe. Was solle nun geschehen, sollten die Provinzen, welche die Einrichtung ablehnten, todt bleiben? Man werde also gezwungen sein, die Sache weiter zu verfolgen.

Der Titel wurde genehmigt.

Bei Kap. 68, Aichungs⸗Aemter, wünschte der Abg. von Tiedemann (Bomst) die Einführung von Bassinwaggons zum Transport von Petroleum und ähnlichen flüssigen Artikeln, wie solche Waggons bereits in Rußland, Oesterreich und anderen Ländern mit Erfolg kursirten.

Der Staats⸗Minister von Boetticher entgegnete, er sei sehr gern bereit, die Sache von Neuem prüfen zu lassen, deren frühere Behandlung ihm in diesem Augenblick nicht ganz gegenwärtig sei. Wie er höre, sei schon früher von Seiten der preußischen Gewerbeverwaltung an die Normal⸗Aichungs⸗ kommission der Antrag gerichtet worden, daß eine Aichung der Bassinwaggons beliebt werden möge, und die Normal⸗ Aichungskommission habe damals. erwidert, daß tech⸗ nische Bedenken der Zulässigkeit einer solchen Maß— regel entgegenständen, namentlich die leichte Veränderlichkeit des Materials in Folge der Temperatur, der es ausgesetzt sei. Er sei sehr gern bereit, die Frage nach der Anregung, die der Abg. von Tiedemann gegeben habe, von Neuem auf— nehmen zu lassen, und werde sich freuen, wenn es möglich sei, die Bedenken zu beseitigen, die früher gegen den Vor— schlag bestanden hatten, und, wenn es gelinge, seinem Ver— langen gerecht zu werden.

Der Titel wurde bewilligt.

Zu Kap. 69 lag vor der von 206 Mitgliedern aller Fraktlonen unterstützte Antrag von Schenckendorff:

„Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, zur Förderung

des heimischen Gewerbes dem Beschlusse des Hauses vom 2. März 1883 gemäß baldmöglichst einen Organisations⸗ Und Finanzplan bezüglich des niederen technischen Schulweseags vorzulegen“.

Der Abg. von Schenckendorff bemerkte, der dem Hause vorliegende Antrag lehne sich in seiner Form durchaus an den Beschluß des hohen Hauses vom 2. März 1883 an. Das Schicksal des letzteren sei kein besonders beneidenswerthes ge— wesen. Er erkenne vollkommen die Schwierigkeiten an, welche der Erfüllung des von seiner Partei damals ausgesprochenen Wunsches entgegenständen. Im Jahre 1873 hätte das deutsche Kunstgewerbe auf der Wiener Weltausstellung eine sehr unter— geordnete Rolle gespielt, sowohl was die Geschmacksrichtung als auch die technische Ausführung betroffen hätte. Inzwischen sei Vieles anders geworden. Zahlreiche Kunstgewerbe⸗Museen hätten sich in Deutschland gebildet, die durch ihre trefflichen Sammlungen und Schulen eine Veredelung des Geschmacks angebahnt hätten. Nicht minder seien zahlreiche gewerbliche Fachschulen und Zeichenschulen, sowie Forthildungsschulen errichtet worden. Besonders sei Württemberg, Sachsen, Baden und Bayern hierin schon weit vorgeschritten. Wenn nun auch in Deutschland solche Fortschritte Dank den Bestrebungen der Regierung zu verzeichnen seien, so stehe doch fest, Deutschland stehe noch nicht auf gleicher Stufe mit anderen Staaten; im Einzelnen aber sei eine große Anzahl dringender Bedürfnisse auf diesem Gebiete noch unbefriedigt geblieben; die Ent⸗ wickelung des Gewerbeschulwesens habe nicht den Aufschwung genommen, den die trefflichen Anfänge der früheren Pro⸗ vinzialgewerbeschulen hätten erhoffen lassen; das gewerbliche Fachschulwesen sei nur in geringem Grade entwickelt, ja, der entwickeltste Theil desselben, die Baugewerkschulen seien im Rückgange begriffen; das Fortbildungsschulwesen sei bei Weitem noch nicht auf derjenigen Stufe, wie dies für die breiteren Schichten des Kleinhandwerks nöthig sei; es komme etwa auf je 45 Kommunalverbände nur je eine Fortbildungs⸗ schule, und wenn man nur die städtischen Fortbildungsschulen in Preußen in Vergleich ziehe, auf je zwei Städte nur eine Schule. Eine Reform des Zeichenunterrichts, die seit 1870 von der Königlichen Staatsregierung angestrebt werde, sei bis heute noch nicht zum Abschluß gebracht, im Ganzen aber befinde sich das Haus seit einigen Jahren im Zustande der Negation. Seine Partei wolle die Regierung auf das Beste unterstützen, und dies zu bekunden, sei der eigentliche Zweck ihres Antrags. Um hierfür aber die Wege zu ebnen, müsse zuvor ein Ein⸗ vernehmen der Regierung mit diesem hohen Hause angebahnt werden, und dies sei nur auf Grundlage eines planmäßigen Vorgehens möglich. In diesem Falle hoffe er, daß auch der Finanz⸗einister seine Hand dann geneigter öffnen werde. Aber es liege noch ein zweiter Grund vor. Ein so weit in das Volk hineinreichendes Erziehungsgebiet könne in der heu⸗ tigen Zeit nicht mehr allein von oben her, bureaukratisch, wenn auch in bester Absicht, seiner Entwickelung zugeführt werden, das müsse sich auf das Verständniß des gesammten Volkes, insbesondere des Gewerbe⸗ und Industriestandes für dieses Erziehungsgebiet stützen. Was den Organisations⸗- und Finanz⸗ plan betreffe, so denke seine Partei keineswegs an Detail⸗ ausführungen, Reglements und Schablonen, sondern die Re⸗ gierung, die allein hierzu in der Lage sei, möge angeben, wo⸗ hin sie steuere, und wie die Kosten von den Betheiligten auf— zubringen seien. Es seien also lediglich grundlegende Gedan⸗ ken, die seine Partei fordere. Er bedauere die 1883 gewähl⸗ ten Worte „Organisations⸗ und Finanzplan“, gebe vielmehr seinem Antrage allein die folgende Deutung: Die Regierung möge dem Hause baldmöglichst eine Denkschrift vorlegen, welche die folgenden drei Punkte behandele: 1) Welche Be⸗ dürfnisse liegen im Lande im Hinblick auf die gewerbliche Er⸗ ziehung vor? 2) Welche Aufgabe stellt sich die Regierung zur Befriedigung dieser Bedürfnisse, und wo glaubt sie gegen⸗ wärtig und für die nächste Zeit am kräftigsten ansetzen zu müssen? 3) Nach welchen Grundsätzen sollen die Kosten für diese Bedürfnisse aufgebracht werden, insbesondere welcher Kostenvertheilungsmodus soll zwischen Staat einerseits und Gemeinde, Kreis, Provinz und Gewerbe andererseits Platz greifen? Er erachte es für keinen Zufall, daß der Reichskanzler als preußsscher Handels-Minister die Förderung dieser gewerb⸗ lichen Erziehung jetzt in sein eigenes Dezernat übernommen habe. Im Ganzen gelte es hier, die große Aufgabe weiter zu lösen, den deutschen Gewerbe⸗ und Industriefleiß zu fördern, die Leistungsfähigkeit des Volkes zu heben, seinen Geschmack zu veredeln, dem deutschen Unternehmungsgeist neue Nahrung zuzuführen, und damit auch auf diesem wichtigen Wege die nationale Arbeit und Wohlfahrt zu fördern.

Der Staate sekretär Dr. von Möller entgegnete, der Erfüllung des im Antrag Schenckendorff gestellten positiven Verlangens ständen derartige Bedenken entgegen, daß er bitte, den Antrag trotz seiner zahlreichen Unterschriften abzulehnen. Die für das technische Ünterrichtswesen maßgebenden Faktoren seien nicht, wie bei der allgemeinen Unterrichtsverwaltung, konstanter Natur; vielmehr würden jene Faktoren in Folge der bestän⸗

digen rapiden . ei ĩ isati tãnd ickelten Metall. Klassifizi in bestimmter Organisationsplan zegenständen aus gemeinem vernidelten, Peetall. assifizirung von und so oft geändert, daß d n j f 19 . k Guipure und Spitzen. Die Befreiung der Blumenzwiebeln von nur von kurzer Lebensdauer sein würde. Dazu komme J ; ͤ immer et, sewie ein solcher Plan vorgelegt werde, er den beschränkenden Bestimmungen der Reblauskonvention betreffend. . . . Ven Eiwhrtungen in welten? Kreisen an- 3 e, ne, . . ö / 7 sor el ; x ö. 2 eilen au galvanisiriem ta zu mzaunungen. 380ollbeband⸗ ⸗⸗ n würde, die nachher in Folge des Auftretens dringender lung von Chokolade bei der Einfuhr aus Algerien und bei der stianig ) 2. in I ursniffe doch nicht erfüllt werden könnten. Die Re⸗ utfuhr dorthin. Das Handels system Ulgerient, . Erhebung jerung scheue die Mißstimmung, die sich daraus im von Tonnengeldern im Hafen Paimpoal. Erklärung der gie Auch der Kosten⸗Vertheilungs⸗ Räume des Industrie⸗ (1Ausstellungs⸗) Palastes als Packhof. Zoll X bis 10 Januar;

Lande entwickeln würde.

fur das technische Unterrichtswesen lasse sich nicht wohl 2 * nieren feststellen. Das ginge wohl an, wenn Ge⸗

von vo

ee, freise, Provinzen und Interessenten eine bestimmte a . e ichn zu Kostenbeiträgen hätten. Die hätten 9. aber nicht; und ein allgemeiner Plan über die Kostenver⸗ . die Korporationen 2. eher abschrecken als zu untern. Der richtigere Weg würde also der die Etatsverhandlungen anzuknüpfen. Die on Zeit zu Zeit Geldforderungen zur He⸗ hung des technischen Unterrichtswesens an das Haus richten diese Forderungen natürlich immer eingehend motiviren Dabei werde dasselbe dann leicht die Finger⸗ zeige erkennen über die Art, wie weiter vorzugehen sei. Auf diesem Wege werde das Haus schneller, sicherer und ohne

als durch den Antrag von

theilung würde Beiträgen ern

sein, immer an Regierung werde v

und die] und erläutern.

Nachtheile zum Ziele kommen Schenckendorff.

Der Abg. Metzner erklärte, für den Antrag stimmen zu ffsen Annahme er eine kräftige Förderung des . der . Unzylan festgestellt werde, so möge die egierung haupt⸗ ia lg . die Errichtung von Handwerkerschulen in den Provinzen nach dem Muster der Berliner Handwerkerschulen Sorge tragen. Solche Handwerkerschulen, zumal wenn man sie mit Stipendien ausstatte, würden ungemein segensreich nirken. Daß die Innungen dabei zu betheiligen seien, ver⸗ stehe sich von selbst; man möge nur erst mehr als bisher

wollen, von dessen A technischen Unterrichtswesens erwarte. Wenn

Schritte zur Hebung des Innungswesens thun.

Der Antrag Schenckendorff wurde mit großer Mehrheit 4 Uhr auf

angenommen. . . Hierauf vertagte sich das Haus um

Nittwoch 11 Uhr.

Entwickelung der industriellen Technik so schnell

Schankwirthe. Erkenntniß des

———

Deutsches Handels Archiv.

Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mühlenfabrikaten. Zoll⸗ Staats Gisenbahnnetzes und Anlage neuer Eisenbahnen untergeordneter Ileichterungen im Veredelungsverkehr mit Roheisen. Bekannt⸗ Bedeutung. Anlage einer Drucklüftung im Königlichen Wilhelms matung, betreffend die Ausführung der Nummer 3 des Schluß. Symnasium in Berlin. Schluß.) . Der Bau der neuen Tay⸗ protokolls zu der deutsch · italienischen Literarkonvention vom 20. Juni Brücke bei Dundee. Vermischtes: Ernennung von Mitgliedern der 8584. Bulgarien und Ostrumelien: Zollkonvention zwischen beiden Akademie der Künste in Berlin. Titel verleihung, Anstalten für Lindern. Tunis: Aufhebung gewisser Gebühren. Vorschriften Hydrologie und Meteorologie in Preußen. Neues Gesetz üher das in Bezug auf die Cinfuhr zu Lande und zur See. Aufhebung des Verhalten von Eisen und Stahl; Einsturz eines größeren Fabrik-

schornsteins. Bau der Forth Brücke. Reinigung des Wassers

usfuhrzolls auf Weizen, Gerste und trockene Gemüse. Costa Rieg: Zolltarif. Schweden und Norwegen: Beschaffenheit der Schriftstücke, pelche in schwedischen Patentangelegenheiten eingereicht werden. Be⸗ schaffenheit der Schriftstücke, welche in Sachen der Registrirung von Paaren zeichen in Schweden eingereicht werden. Spanien: Uehersetzung von Ursprungszeugnissen. Niederlande: Zollbehandlung von Wildpret und Geflügel. Belgien: Zeitweise Zulassung von Wachtuch zum Be⸗

drucken und zur weiteren Bearbeitung zu Decken,

fuhrzoll für Karbolsäure. Griechenland: Ausfuhrzolltarif und Be⸗ stimmungen über die Tara. Brasilien: Aufhebung der Zollfreiheit Rußland: Ver⸗ seichniß der Metallique ˖ Coupons und Obligationen für Zollzah⸗ lungen in Goldwährung. Zollbehandlung verschiedener Arnkel. Frbebunz einer Abgabe zum Besten des Kanzleipersonals der Joöll-⸗Institutionen an der europäischen und asiatischen Grenze. Aufhebung des Lotsenzwangs in der Kontrolirung der

fur zur See eingeführte Eisenbahnmaterialien.

Großbritannien: Kolonie Sierra⸗ Leone.

Februarheft. ) Eister Theil. Gesetzgebung und Statistik. Gesetzgebung, Deutsches Rech: Abänderung des Regulativs, betreffend die Gewährung einer

waltung. Inhalt:

Schweiz: Ein⸗

Waaren aus Nickellegirung und von Haushaltungs⸗ und Schmuck⸗

behandlung von Tuchfilz zu Möbeln, Schuhwerk und Kleidungs— stücken. Octroitarif für die Einfuhr zur See nach Algerien und innere Abgabe vom Alkohol daselbst. Italien: Zeitweise Beim Beginn der Verichtswoche berrschten an den meisten dent⸗ schen Beobachtungsorten östliche und südöstliche, in München nord⸗ östliche, nur in Konitz und Karlsruhe südliche und südwestliche Luft · strömungen. Die öftlichen Strömungen wehten aber nur in Breslau, München, Heiligenstadt uad Cöln bis zum 27., in Bremen und Berlin bis zum 26. und gingen dann nach Süd und Südwest, aus welchen Richtungen der Wind auch bis zu Ende der Woche, wo er vorübergehend in München, Konitz und Karlsruhe nach Ost drehte, Bie Temperatur der Luft war in den ersten drei Tagen der Woche eine niedrige. kalte und lag an den meisten Sta⸗ tionen unter der normalen. Strenges Frostwetter herrschte an allen Stationen (München meldete vom 25. 18,90 G.). Am 28., in Bremen schon am 27. trat Erwärmung ein und die Temperatur in den letzten Tagen der Woche an allen Stationen zu. Niederschläge erfolgten selten und spärlich. Der beim Wochenbeginn hohe Druck der Luft nahm unter geringen Schwankungen anfangs langsam, später erheblich ab, zeigte jedoch zu Ende der Woche an den meisten Sta— tionen Neigung zum Steigen.

In den meisten Großstädten Europas, namentlich in den deut— schen, hat die Sterblichkeit in der Berichtswoche zugenommen. Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzabl für die deutschen Städte ftieg auf 27, von 26,1 der Vorwoche (auf 1000 Bewohner und auftz Jahr berechnet) und zwar ist sowohl der Antbeil des Säuglings Alters wie der der höheren Altersklasse (über 60 Jahr) ziemlich all gemein gesteigert. Von 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet,

Einfuhr von Baumwollengarnen zur Fabrikation von aus Seide und Baumwolle gemischten Geweben. Hafenarbeiter Tarif für Ancona. Italien und Spanien: Handels« und Schiffabrtevertrag zwischen beiden Lindern. Statistik. Belgien: Der Außenhandel und die Schiffahrt Belgiens im Jahre 1883. Ching: Schiffverkehr in den chinesischen Gewässern während der Jahre 1882 und 1885. Uebersicht des Werthes des durch die fremden Seezollämter gegange⸗ nen Verkehrs in den geöffneten Häfen Chinas in den Jahren 1882

und 1883. Großbritannien: Handel und Schiffabrt der Ko— lonie Victoria im Jahre 18382. Handel und Schiffahrtsverkehr der Kolonie Neuseeland in 1883. Japan: Japans auswärtiger Handel während des Jahres 1883. Zweiter Theil. Berichte über das Ausland.

Ministerial-Blatt für die gesammte innere Ver— waltung in den Königlich preuß ischen Staaten. Nr. 1. Inhalt: J. Allgemeine Verwaltungs sachen. Jahresübersichten der Geschäfte bei den Provinzialräthen, Bezirks und Kreis ⸗Ausschüssen. Sitzungen der Ausschüsse für Wahlen zum Schöffenamt und zum Geschworenenamt. II. Behörden und Beamte. Wittwen ! und Waisengeldbeiträge von pensionirten Beamten. Prüfung der für den Amtsgebrauch anzuschaffenden Papiersorten. III. Verwaltung der Kommunen, Korporationen und Institute. Kommunaleinkommen steuer von einem fundirten Einkommen. Beschwerden im Kommunal⸗ steuerverfahren. IV. Polizeiverwaltung. A. Im Allgemeinen. Polizeiliche Ueberwachnng des Gewerbebetriebes der Gast⸗ und 81

Ertheilung von Tanzunterricht an Schulkinder in Schankwirthschaften, bedingt zulässig. Behandlung der Anträge wegen Uebernahme Auszuweisender nach Oesterreich. B. Gefängnißwesen, Straf- und Besserungs⸗Anstalten. Beitreibung und Verrechnung der von ver—⸗ mößnenden Gefangenen zu erstattenden Strafvollstreckungskosten. 6. Sicherheitspolizei. Verwendung von Sprengstoffen beim fis kalischen

Bergwerks und Salinenbetrieb. D. Gensd'armerie. Löhnungs⸗ sisten der Gensd'armen. V. Verwaltung der öffentlichen Arbeiten.

Remunerirung der Regierungs⸗Baumeister der allgemeinen Bauver⸗

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 6. Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. Nichtamtliches: Die Bebauung der Kaiser Wilhelm ⸗Straße in Berlin. Erweiterung des preußischen

durch Sättigung mit Luft. Graphische Darstellung des Wind— druckes auf eylindrische Flächen. Eisenbahnbauten in Italien. Reinigung und Desinfektion der Abflußwässer von Fabriken. Zu⸗ führung von Kälte in Röhren. Preisbewerhung für die Bebauung der Kasser Wllhelm-⸗Straße in Berlin.

Chieago

wehend blieb.

Säuglinge,

Ober ⸗Verwaltungsgerichts. München 111.

Gold⸗ und

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund heitsamtt sind in der 4. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 26.0. in Breslau 30,6, in Königsberg 27,7, in Cöln 22,1, in Frankfurt a. M. 34,5, in Hannover 23,5, in Cassel 208, in Magdeburg 22,8, in Stettin 32, l, in Altona 27,9, in Straßburg 36,2, in Metz 29,9,

nicht gemeldet.

den 25,6, in Leipzig 262, in Stuttgart 25.4, in Braunschweig 30, 6. in Karlsruhe 25, ), in Hamburg 285, in Lübeck in Wien 324, in Budapest 23.9, in Prag 32, 3, in Triest in Krakau 440, in Basel 25,7, in Brüssel 31,5, in Amsterdam 260.6, in Paris 283, in London 241, in Glasgow 33,8, in Liverpool 271, in Dublin 3533. in Fdinburg 21.4, in Kopenhagen 29,2, in Stockholm 25,4, in Chri⸗

St. Petersburg 25.2, in Warschau 32.7, in

Odessa 356, in Rom 2,6, in Turin 309, in Bu karest 28,1, in Nabrid N.6, in Alexandria 326. Ferner in der Zeit vom

in New-⸗Jork —, in Philadelphia 26,9, in

e —, in Cincinnati in St Louis in San Franzis to 21 9, in Kalkutta 35.56, in Bombav 282, in Madras 496,65.

gegen 76 der Vorwoche, in Berlin 68, in.

Unter den Todesursachen zeigen von den Infektionskrankheiten Masern, Diphtherie und Keuchhuften und in außerdeutschen Städten auch Pocken, ein häufigeres, Scharlach und iyphöse Fieber ein sel⸗ teneres Vorkommen. Auch Darmkatarrhe sowie akute, entzündliche Prozesse der Athmungtorgane führten in größerer Zahl zum Tode. Maßsern bedingten in Nürnberg, Frankfurt a. O., Berlin, Potsdam, Mainz, Colmar, Kopenhagen. Stockholm mehr, in München, Frank= furt a. M., Amsterdam, Paris, London, Glasgow, Bukarest, Madrid weniger Sterbefälle. Das Scharlachfieer zeigte sich in Könige— barg, Colberg, Barmen, Elberfeld, Prag, Kopenhagen, Amsterdam häufiger, in Danzig, Elbing, Berlin, Stockholm seltener als Todesveranlassung. Diphtherie und Croup riefen wieder viel Todeßfälle hervor, namentlich war in Stolp, Breslau, Landsberg a. W., Ratibor, München, Stuttgart, Leipzig, Berlin, Braunschweig, Barmen, Paris, Christiania, Warschau, Odessa, Madrid die Zahl

der Opfer eine größere. Auch in Elbing, Tilsit, Gera, Mühlhausen I. Th., Glauchau, Eisenach, Oldenburg, Bochum, Wien ist Diphtherte häufig; in NewYork, Philadelphia, Boston herrschen Scharlach und Diphtherie ebenfalls in höherem Grade, in Königsberg, Danzig, Stettin, Königshütte, Dresden, Chemnitz, Frankfurt a. O, Hamburg, Amfterdam, Stockholm hat die Zahl der Sterbefälle etwas abge⸗ nommen. In vielen Orten trat der Keuchhusten mit häufigerem tödtlichen Verlaufe auf, so in Breslau, Erfurt. Berlin, Hamburg, Amfterdam, London, Glasgow, Liverpool, Birmingham, Kopen—2 hagen; in Lespzig und Frankfurt a. M. hat, die Zahl der Sterbe⸗ fälle daran etwas abgenommen. Wesentlich seltener traten, be⸗ sonders in deutschen Städten, typhöse Fieber als Todesursachen auf. Auch Sterbefälle an Flecklyyhus kamen aus deutschen Städten gar nicht, aus Krakau, Amsterdam, London, je 1, aus Madrid 7 zur Anzeige. Dem Kindbettfieber erlagen in deutschen Städten 20 Frauen. Darmkatarrhe riefen, besonders in deutschen Städten, mehr Todes⸗ fälle hervor. Todesfälle an Pocken wurden aus deutschen Städten Einzelne Pockentodesfälle kamen aus Krakau, Kopen—= hagen, Warschau, Alexandrien, mehrfache aus Prag, Basel, Paris, Petersburg, Rom, Venedig, Odessa, Madrid zur Anzeige. In größerer Verbreitung traten Pocken in Wien, Triest. London und zu Ende Dezember in Turin und Lissabon auf. Die Cholera zeigte sich Mitte Dezember in Kalkutta und Madras häufiger als Todesursache,

Silberwaaren. Tripolis: Verbot der Einfuhr von n üi t in Y . er in Kalkutta ö. 8 hz Silbermünzen nach Tripolis. Frankreich: Zollbehandlung von! in München 36,65, in Rürnberg 27,2, in Augsburg 36,6, in Dres, M in Bombay blieb sie auf 5 Todesfälle beschränkt.

Preuß. Staats Anzeiger und das Central Landels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladangen

Inserate nehmen an: die Annoncen ˖ Eppeditionen des

*

. e . 2 . ' ö 2 rar, für den Deutschen Reichs und Tom; Deffentlicher Anzeiger. 5

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren

des Neutschen Reichs-⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Ktaatz-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm -⸗Straße Nr. 32.

u. dergl. ; 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

*

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

bis! Bekanntmachung.

In Sachen gegen den Rittergutsbesitzer Herrn Benno von Teitenborn und dessen Gattin Frau Emma von Tettenborn zu Töven werde ich als er— nannter Versteigerungsbeamter nachbezeichnete Grund⸗ bestzungen und Rechte

n , den 8. März lfd. Irs. , ormittags 9 Uhr, ö im Zeeh'schen Wirihshause zu Töpen zwangkweise versteigern. Die Objekte bestehen aus: Stenergemeinde Töpen:

I) Das Schloß Hz. Nr. 20, 203 in Töpen, be⸗ stehend aus Wohnhaus, Scheune, Stall, Pferdestall und Hofraum, G. 160 ha, Gärten mit Gartenhaus und Gewächshaus, 0 252 ha, Parjellen;

Y as Rittergut Töpen mit walzendem Besitz:

Wohnhaus Hs. Rr. 55 in Töpen, Brannt—⸗ weinbrennerei, Stallungen, Wagenremise, 2 Scheuern, Schweineställe, Malzhaus, Keller⸗ haus, Brunnen und Hofraum, O, 484 ha;

Wohnhaus H8. Nr. 45 in Töpen mit Stall, Schweinestall, Backofen, Scheune und Hof⸗ raum, O, 058 ha,

Bretterhütte am Hause, O, 003 ha,

Brauhaus, O, M0 ha,

Schafstall und Hofraum, O, O89 ha,

Sommer. und Kegelhäuschen, O, 003 ha,

Härten, O, 525 ha, 4 Parzellen,

Aecker, 9. 261 ha, 28 Parzellen.

Acker und Wiese, 6,837 ha, 3 Parzellen,

Dedung, O. 590 ha, 3 Parzellen,

Wiesen, 25,518 ha, 16 Parzellen,

Weiher und Wiese, 0, 160 ha, 1 Parzelle,

Weide, 11,517 ha, 8 Parzellen,

Wald, 98. 446 ha, 14 Parzellen,

Weiher, G21 ha, 1 Parzelie,

Weg, . 184 ha, 1 Parzelle,

*

Felsenkeller unter dem Wirthshause im Orte,

Gemeinderecht wird beansprucht;

* u. s. w. von öffentlichen Papieren.

3) Hs. Nr. 19 in Töpen mit Stall, O, O4 ha,

wozu ein Gemeinderecht beansprucht wird. Steuergemeinde Hof:

Fischrecht im Töpenbache Pl. Nr, 396 und zwar:

vom Ende der Pfarrpenut Pl. Nr. 586 bis zum Einflusse des Tannenbaches Pl. Nr. 622 im ganzen Bache,

b. vom Einflusse des Tannenbaches an Pl. Nr. B22 bis an den Venzkaer Steg an Pl. Nr. 626 in der linken Hälfte dieses Baches,

é. im Tannenbache, soweit die Tannenwiese Pl. Nr. 541 anstößt, in der linken Hälfte des Baches,

Eingehörungen des Ritterquts Töpen. Steuergemeinde Zedtwitz:

Waldung, 20, 987 ha, 2 Parzellen.

Die Objekte kommen, sofern nicht ein weiterer Antrag erfolgt, in zwei Abtheilungen und zwar in der Weise zum Aufwurfe, daß die in den Steuer⸗ gemeinden Toepen und Hof. belegenen Realitäten als Ganzes und sodann die in der Steuergemeinde Zedtwitz belegenen Waldungen zusammen ausgeboten werden.

Die nähere Beschreibung des Versteigerungsgegen⸗ standes fowie die Versteigerunge bedingungen können bei mir eingesehen werden.

Hof, am 5. Januar 1885.

Der kgl. Notar. Hopf.

b6 886 Oeffentliche Ladung.

In dem Subhastatlonsvmerfahren gegen den Schmiedemeister Georg Gehring von Oettingen hat das K. Amtsgericht Oettingen Termin zur Ver⸗ theilung auf .

Dienstag, den 17. März d. J., Vormittags gr Uhr, in seinem Amtszimmer Nr. 3 bestimmt.

Hierzu wird der abwesende Schuldner Georg Geh⸗ ring unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit seinen e e,, , den aufgestellten oder im Termine berichtigten Vertheilungsplan die darin

Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen.

Annoncen ⸗Bureanx.

2

ö

Theater- Anzeigen. In der Börsen- Familien- Nachrichten. beilage. *

aufgenommenen Forderungen und die vom Verwalter gestellte Rechnung öffentlich geladen. Oettingen den 6. Februar 1885. Der K. Gerichtsschreiber: Munkert, Sekr.

66830 . . Herrn Leon Suhr, Küfer, u. dessen Ehefrau Odisia Bohn, ohne bekannten Wohnort. Sie werden hiermit aufgefordert innerhalb 14 Tagen auf meiner Amtestube zu erscheinen, um von? dem am 6. Februar 1885 angefertigten Beding⸗ nißhefte zur Versteigerung der Immobilien unver⸗ theilt zwischen ihnen und der Theresia Bohn interdicirt zur Zeit in der Irrenanstalt zu Stephans⸗ seld untergebracht unter der Kuratel des Gabriel Bohn in Scherweiler, Kenntniß zu nehmen und etwaige Einwendungen vorzubringen, sowie der auf Mittwoch, 18. März 1885, Nachmittags 1 Uhr, zu Scherweiler auf dem Gemeindehause festgesetzten Versteigerung beizuwohnen, mit der Ecklãrung, daß auch im Falle Ihres Ausbleibens zur Versteigerung

geschritten werden wird.

Schlettstadt, den 7. Februar 1886.

Der Versteigerungsbeamte: Rennt, ̃

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Vorstehendes hiermit bekannt gemacht.

Schlettstadt, den 7. Februar 1885.

Der Gerichtsschreiber: Diehl. 66873 Oeffentliche Zustellung. ;

Der Kaufmann David. Wallach, in Firma D. Wallach zu Berlin, Oranienburgerstr. 26 III., ver. freken durch den Rechtsanwalt Dr. Apolant, klagt gegen den Kaufmann P. Böhmer, früher zu London, jetzt unbekannten Aufenthalté, aus einer Waaren⸗ jorderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 841 6 190 3 nebst 60 Zinsen seit dem 18. Januar 1874, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recht. streits vor die 7. Kammer für Handelssachen des

Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 75, auf

den 10. April 1885, Vormittags 107 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 3. Februar 1885.

Laß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. JI.

66877 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Emma Ebert, geb. Eberhardt, zu Arn— stadt, vertreten durch den Rechtsanwalt Hülsemann daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Sch uh⸗ macher Oskar Ebert zu Arnstadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach gänzlich zu frennen, Beklagten für den schul⸗ digen Theil zu erachten und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlich Preußischen Land- gerichts für das Fürstenthum Schwarzburg ˖ Sonder k⸗ hausen zu Erfurt auf .

den 11. Mai 1885, Vormittags 105 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ö

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Erfurt, den 6. Februar 1885.

Stüber, ĩ Gerichtsschreiber des Königlich Preußischen Land⸗ gerichts für das Fürstenihum Schwarzburg⸗ Sonder hausen, Civilkammer.

668859 Bekanntmachung.

Durch Urtheil des Kaiserl., Landgerichts zu Metz, J. Fivilkammer, vom 4. Februar 1885, wurde die Trennung der zwischen Leonce Levy, Pferdehändlert, und Henriette Lery zu Metz bestehenden Güter— gemeinschaft, mit Wirkung vom 22. Oktober 1884 aus-