3 c r — .
—
F3nf erate für den Deutschen Reicht ⸗ und gong *
Preuß. Staats ⸗ Anzeiger und das Central - Handels ⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs · Anzeigers und Königlich
KRreußischen Staats- Anzeigers:
Berlin 8W., Wilhelm Straße Nr. 32.
Deffentlicher Anzeigernn
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Invalidendank!, Rndolf Mosse, Haasenstein Grosshandel. & Bogler, G. LS. Daube & Co., E. Schlotte, b. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
7. Iiterarische Anzeigen. ! S. Theater- Anzeigen. Annoncen · Bureaux
Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.
Subbhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
Verloosung, Amortisation, Zinszeahlung
In der Börsen-
—·
(68309
ab,
aus dem
ca. 275 Stück Kiefern⸗Schneide˖ und Bau. holz, vorherrschend der III. Taxklasse, meistbietend
werden im
u. 8. w. Von öffentlichen Papieren. J. Familien- Nachrichten. beilage. K
— —— — ——
Verkaufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. Königliche Oberförsterei Plietnitz,
sreis Dt. Krone, Westpreußen. Mittwoch, den 25. Febrnar er, von 11 Uhr Silbermann'schen Gasthause zu Krameke, 3 Km von der Eisenbahnstation Plietnitz,
Jagen 173 des Belaufs Sandkrug u. a.:
verkauft werden. Entfernung von der Küddow ⸗Ablage 8 km Plietnitz bei Kramske, den 15. Februar 1885.
(68272
Die Lieferung nachbenannter in dem Zeitraum vom 1. April 1885 bis Ende März 1886 für das hiesige Königliche Salzwerk erforderlichen Materialien,
nämlich:
Der Oberförster.
Bekanntmachung.
1500 kg Eisen, 130 Eg diverse Drahtstifte und Nägel,
600 am tannene oder fichtene Bretter und
Bohlen, 12 ebm neues geschnittenes Holz.
1000 kg belles Vulkanöl, 18 0 kg Petroleum, 2000 Ringe Sicherheitszünder,
soll im Wege der Submission vergeben werden.
Lieferungslustige wollen unter Beifügung von Pro—⸗ ben ihre versiegelten und mit der Aufschrift Ma—
terialienlieferung 3. März d. IS., Vormittags 1090 Uhr, zu welcher
versehenen Offerten bis zum
Zeit deren Gröffuung erfolgen wird, an die unter⸗ zeichnete Berginspektion portofrei einsenden.
Die Bedingungen können in unserer Regiftratur eingesehen oder gegen Einsendung von 50 3 in Ab— schrift von uns bezogen werden.
Erfurt, den 14. Februar 1885.
683654]
Königliche Berginspektion.
Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs von ungefähr: 900 rm Kiefern ⸗Klobenholz,
29 000 21 700 200 75 2300 2190 75 1436 3 256 452
Centner Steinkohlen,
kg Petroleum, raffinirtes Rüböl, Stearinlichte, krystallisirte Soda, grüne Talgkoꝛrnseife, weiße Talgseife, sowie
Stück Haarbesen, ö PVuiassavabesen, ohne Stiel,
Schrubber s
in der Zeit vom J. April cr. bis ult. März 1886
soll im
Submissionswege nach den in unserem
Geschäftslokale, Rosengarten 2526, einzusehenden
Bedingungen an
werden.
die Mindestfordernden vergeben
Unternehmer wollen die versiegelten und mit ent⸗ sprechender Aufschrift versehenen Offerten bis spätestens
abgeben.
Donnerstag, den 5. März er.,
Vormittags 10 Uhr,
Stettin, den 15. Februar 1886. Königliche Garnison Verwaltung.
68276
Die für das Kavallerickasernement zu Stallupoenen erforderlichen Steinmetzarbeiten sollen im Wege der Submission auf Grund der hier ausliegenden Be dingungen und Kostenanschläge vergeben werden. Zu diesem Behufe ist ein Submissionstermin auf
im Bureau der
beraumt.
Freitag, den 27. Februar er.,
Bormittags 11 Uhr, unterzeichneten Verwaltung an⸗
Die gehörig verschlossenen und mit entsprechender Aufschrift zu versehenden Offerten nebst den zu⸗
gehörigen
Proben sind pünktlich bis zur Termins
stunde an die unterzeichnete Verwaltung einzureichen. Gumbinnen, den 15. Februgr 1886, Königliche Garnison⸗Verwaltung.
68375
Bekanntmachung.
In der diessei igen Anstalt werden zum J. Juli d. Jä. die Arbeitskräfte von cireg 20 männlichen Gefangenen disponibel, welche mit Möbeltischler
Arbeiten
beschäftigt wurden. Dieselhen sollen zu
diesem Beschäftigungezweige wieder auf drei Jahre
verdungen werden hierüber in der Anstalts-Kanzlei aus.
die Bedingungen Zur Ueber⸗
und liegen
nahme dieser Arbeitskräfte ist eine Kaution von 1500 M zu bestellen.
Portofreie versiegelte
schrift:
Offerten mit der Auf—
„Submission auf Beschäftigung von
Gefangenen“ sind bis zu dem auf den 16. März 1885, Vormitags 11 Uhr, hierselbst angesetzten Termine an die unterzeichnete
Direktion
einzureichen, wo dieselben in Gegenwart
etwa persönlich erschienener Submittenten eröffnet
werden.
Nangard, den 16. Februar 1885. Königliche Direktion der Strafanstalt.
168279
Bekanntmachung.
Berliner Pfandbrief⸗Amt.
Auf Grund des §. 12 der Statuten für das Ber- liner Pfandbrief Institut und der heut revidirten Bücher und Dokumente des Berliner Pfandbrief ⸗ Amtes bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß der Gesammtbetrag der bis heut ausgefertigten und noch verzinslichen 35, 4, 45 und 5 prozentigen Pfandbriefe von 59 494 500 4A
— Neunundfünfzig Millionen Vierhundertvier⸗
undneunzigtausendfünfhundert
Mark —
den Gesammtbetrag der dem Institut zustehenden hypothekarischen Kapitalforderungen nicht übersteigt. Berlin, den 16. Februar 1885. Der ,, . arius.
berty, Stadtrath und Stadtsyndikus.
6s30 1]
— — ——
unueber si cht der Resultate des Geschäftsbetriebs
der Naffauischen Candesbank und der Nassauischen Spark asse . im Zuhre 1884
. Ei nn ah m e
Verglichen die Ginnahme mit der Ausgabe bleibt Grde iss ein Mehrbetrag der Einnahme Ausgabe M06 6 3
322 802 190 801 26 — — 12102941
2222 250
5 970 600 1959 4050 10 964 250 1933950 — 9713 500 — 10000 0900 — 43281090 — 10 418 400 2938070
45135 666 3101145 4343086 5 548 463
676 92215
1303 10 39 1216 51513 35 1278 gh S5 45
1 8606 137 37 32 obi ds
67 703 39 333 04470
Au sgabe
Ausgabe in 1884
Uebertrag aus 1883
Uebertrag Einnahme aus 1883 in 1884
46 3 E 4 3 16. 3 A466.
13 603 513 603 37 322 80 — 121 029 41, —
2 226 3090 1650 5 981 8590 6000 11997300 9 713 500 10 000 0900 4328100 10 418 400 — — 405 931 70 2938979 3 306 060 1440170 306 160 528 2 825 245 3 661 470 671 416 5 538 463 10000 1354675 —
1791648 1442 830, 362 837 56 S8 886 2048592 57 547 36
71 914 417299
I. Nassauische Landesbank.
Zusammen Zusammen
S8
8 .
— 1 —
Landeskreditkasse⸗Anlehen de 1840/42. Vorzutragende Passiv⸗Rückstände. Schuldverschreibungen der Landesbank
Litt. A. convertirt. Litt. Litt. Litt. Litt. Litt. Litt. . . Darlehen zur Ablösung von Reallasten . gegen Hypotheken . ⸗ an Gemeinden 2c. . ; Contocorrent mit Bankhäusert der Reichs bank( Giro Csnto) der Nass. Sparkasse . der communalst. Central⸗ verwaltung der Brandkasse. dem Waisenfonds. dem Landarmenfonds dem Wegebaufonds. der gie eg. . der Irrenheilanstalt Eich⸗
.
dem Baufonds derselben . der Taubstummen ⸗ Anstalt Camberg. 45089 45 08961 45 089 62 45 989 62
der Adolphstiftung . 5721 6039 . 234824 2 348 24 dem Rindviehentschädi⸗ / gungsfonds 5 10 480 19026 32 325 67 32 z28 6
dem Pferdeentschädigungẽ⸗
J 4734 7416 44416: 444162 der Corrigenden ˖ Anstalt. — — — — — dem Baufonds derselben. 25 698 81 857 66 49 455 49 45575 der Wilhelm ⸗Augusta⸗
Stiftung.. 1124972 11466 11320 11 32075 der Feuerw. Unterstützungs⸗
. 15 784 2 15 784 15 911 15 311 16 126 8 Eff ecten JJ ö. 1728148 1œ728148 3 059 988 4092 98496 2 364 836 93 Sonstige Einnahmen und Ausgaben 166 360 5 548 128 57144891: 6 145166 6 145 166 94 458 669 69 I inen . . 7 919 852 87 3 370 440 33 4 280 293 20 2 80 bi Uebertrag der Mehr. Einnahme auf das 4290 29320 — —
Conto der Landesbandd. .. . . 548 391
Vorzutragende Rückstände Kö ö. 5 3 47 656 19 962 710 g62 71025 947 656 gbꝛ 71M 26 ö. 4 P
119 382 * w
d . Uebertraa der Mehr⸗Ausgabe auf das Conto . 119 38249 119 382 ö 76 5357 —
der Landesbank ⸗ kö — 2 37188 ͤ Uebertrag der Mehr⸗Ausgabe auf das Conto 159 89466 — .. — = 13 366 1601411 1”60 41130
der Landesbank Bank⸗Immobilien — ; 26 06608 6 354 947 6943 ö
J . .
4050 1660 11 250
4050 1650 11250 1959
10 964 250
2 226 300
1659 5 981 8590 ; 6000 11 997300 9 713 500 8 021 900 2 482200
gekündigt. convertirt. gekündigt. gekündigt.
1 1 1
1
1978100 1845909 10 418 400 405931 3 306 060 160 528 3 661 470 5h38 463 * 817 397
1636359 1442630 337220 88 886 1796935 57 547
71 752 77 959 55
0 8 d
2532139 41 829 606 2940616 68l 66 10090
JI
4965360 275 900 3 671 669 5 H38 4637 676 9221
1508107 1201703 335 127 S8 86 ⸗ 1859137 27 293 86
67 70339 333 04470
1 88881
677 752
283 540 226115 27 709
198 4094 z git
4211 84 254
1 1
155 289 25 617 261 6b
11
1
162 339 339
11
3 600 . 13 299 4
159 894 56 159 894 — K
235 218 2365 218 ö 28 36. J 16M ul; 1 604 z60 z5 50 1630 395 * 1 604 z29 8 ö. I 613 sz 2is 5 gos sos s . . i r g sd Js d ns d vb bs R usb ds or sss s . Ts Jos i ßs s is — . 3 — di dr e Tr c i 10 05 333353 — —
Reservefonds der Landesbank.... Effecten des Reservefonds der Landesbank Eigenes Vermögen der Landesbanke.
Ueberschüsse de 1894 .. .
25 066 oss 4
ö . ii J. Nassauische Sparkasse.
Sparkasse⸗Einlagen itt. A.
3 344 663
500 133 8
421 44642 138297637 173 721 29 15 768 78 712 12055 300 46716 676 922 15 119273366 596 ö
2215827 534 805 1299 4909 359 3 955 437 638 87l 24 956 1376244 2305106 1354675 1207026
2215 827 534 805 1299 1065540 1256 565 — 531 02129 24 966 56 697 293 — 663 hoc 92 SI7 397 40 1203 205 99 406 014 —
125 01717 bbd 217
12 267 11098 — 103110029 —
29 680 — 3 843 819
421 4416 4 1382970 2 699 872 107 850
473 721 15 7687 — 678 9öl 16416091
72 120 300 467 37277 3 822
676 9221 133 186
8 gꝛ2 447 08 d o 05 78d
ö Litt. B. 29 680 49
G Darlehen gegen Hypotheken ! gegen Bürgschaft ; ö gegen Wechseee ... Cedirte Kauf und Steiggelder. Lombard⸗ Darlehen k J Contocorrent mit der Landesbank Sonstige Einnahmen und Ausgaben R NUebertrag der Mehr Einnahme auf das aa , —
¶Vorzutragende Rückstände 72 594 94 72 594 144 80673 144 806 1 — 2 995 36 2995 — — 25 — Uebertrag der Mehr ⸗ Einnahme auf das . k . — — — 2 99511 2995 Reservefonds der Sparkasse 850 488 56 39987 906888 — — — 906 888
— — 1119856 11198 67 61158 917 989 —
Effecten des Reservefonds der Sparkasse ö. Netto · Ueberschüsse aus dem 1884er Geschäfts-⸗ k J 106 309 8 128 869 57 235 269 128 976 24 128976 24 106 293 — 2 — Jö J55ßs 563 O3 5 89 467 66 20 398 029 69 10 496758 7d Vs dᷓõ id 3&7 dvi d ĩĩ s djd G i x s 7 dh6ß & J ö ö — — — — — — — — 16 436 2 Töss 5M b
Bemerkungen.
. a. Die Nettoüberschüsse aus dem Geschäftsbetrieb der Nass. Landesbank z) dem Baufonds der Heil⸗ und Pflegeanstalt Eichberg 72094 6 07 3 im Jahre 1884 (J. pos. 41) betragen 370 424 S6 34 3. Ueber deren Ver⸗ C. Die gesammten Ueberschüsse aus dem Geschäftsbetrieb der Nass. wendung haben die Kommunalstände, da der Reservefonds, der Landesbank die Sparkasse in 18854 betragen 106 2933 20 4 (II. pos. 16). Nach Beschluß in §. des Bankgesetzes vom 25. Dezember 1569 vorgeschriebene Höhe von des Kommunallandtags vom 28. März 1877 soll der Reservefonds der Spar⸗ 30Yso der Verbindlichkesten Ende 18384 Üüberschritten hat, gemäß 5§. 7 des alle⸗ kasse aus den sich ergebenden Jahresüberschüssen der letzteren bis zu 5 osg der . Gesetzes Bestimmung zu treffen. 350 der Verbindlichkeiten der Landes. Verbindlichkeiten der Sparkasse erhöht werden. Diese 56/0 betragen Ende ank Ende 1884 betragen 1 396 299 ½ 81 4; der Reservefonds Ende 1884 1884 531 166 ½½ Der Reservefonds beträgt übrigens Ende 1884 göß 885 60 (. pos. 39) von 1 664411 6 30 3 übersteigt sonach die gesetzliche Höhe um 89 3 (II. pos. 14, daher die Kommunalstände gemäß §. 28 des Bankgesetzes 208 111 M 49 8. . ö über den verbleibenden Ueberschuß von 1062935 MÆ 265 3 Bestimmung zu b. Ueber die Ueberschüsse der Landesbank für das Jahr 1883 von treffen haben. 396 144 M O 3 hahen die Kommunalstände in folgender Weise Bestimmung d. Bie Ueberschüsse der Sparkasse für das Jahr 1883 von 106 399 1t0 getroffen; es wurden überwiesen: 87 8 sind zo ob0 Mƶ — 3 0 000 4 — 4 565 399 . 87.
4487 lg 8 r ß g 165 Jo =
5 153 bol 153 zz 2 604 zd g hy z d 14 255 ij
—
— — — — —— .
.
11935657 664 2177
ö
— 1414
144 ob 8
gos 90 nn
1) der ständischen Central Verwaltunß⸗⸗. 1) dem Naff. Central Waisenfonds mit. 2 * zu . K, verunglückte 3 naaa K euerwehrleute und deren Hinterbliebenen . 15 — , dem Reservefonds der Sparkasse überwiesen worden. Wiesbaden, den 31. Januar 1885. . ö K
Direction der Nass. Landesbank.
Olfenius.
/ /// /
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗AUnzeiger
und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1885.
r 42.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 18 Februar, Im weiteren Ver⸗ lauf der gestrigen (51) Sitzung des Reichstages wurde di erste Berathung des von den Abgg. von Kardorff und Ge⸗ nossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die „rtäufige Einführung von Aenderungen des zollta rißs (Sperrgesetzn fortgesetzt.
Derselbe lautet:
Wir Wi lh 9 m, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von reußen 2c. verordnen * Ramen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reiche gen was folgt:
Die Eingangszölle von den unter Nr. 2 (Getreide 2c.) und Nr. 25 4 2 (Müblenfabrikate ꝛc.) des gegenwärtig geltenden Zoll jarifs fallenden Gegenständen, sowie von den unter Nr. 25 e 2 diefes Tarifs fallenden Schaumweinen können durch Anordnung des Reichskanzlers in derjenigen Höhe in vorläufige Hebung gesetzt werden, welche der Reichstag bei der zweiten Lesung des demselben vorliegenden Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 16. Juli 1879, genehmigt hat oder noch
genehmigen wird.
1 Die Anordnung (6. I) ist in das Reichs⸗Gesetz blatt aufzu⸗ nehmen und tritt sofort in Kraft. Die Anordnung erlischt, so⸗ bald der betreffende Gesetzentwurf (8. IM) als Gesetz in Kraft tritt oder abgelehnt oder zurückgezogen wird, spätestens aber mit dem fünszehnten Tage nach Schließung der gegenwärtigen Reichs⸗ tagssession.
6 8 Nach dem Erlöschen der Anordnung sind unverzüglich diejenigen Zollbeträge, welche über den bis dahin gesetzlichen Zollsatz hinaus utrichtet oder zu Lasten des Zollschuldners angeschrieben sind, zu erstatten, beziehentlich wieder abzuschreiben, insoweit diese Beträge nach höheren Zollsätzen berechnet sind, als die zur Zeit des Er— löschens der Anordnung H Zollgesetzgebung festsetzt.
Wahrend der Geltungsdauer der im §. 1 bezeichneten Anord⸗ nung tritt die Bestimmung unter J des Artikels 8 des Zoll ver⸗ einigungs vertrages vom 8. Juli 1867 (Bundes · Gesetzblatt Seite 81), wonach von allen bei der Einfuhr mit mehr als 15 Groschen vom Centner (3 M von 109 kg) belegten ausländischen Erzeugnissen feine weikere Abgabe, sei es für Rechnung des Staates oder für Rechnung von Kommunen und Korporationen, erhoben werden darf, bezüglich der von der Anordnung betroffenen Gegenstände außer Anwendung.
§. 5. Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft.
Nach dem Abg. Struckmann ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister von Scholz das Wort:
Ich habe mich sehr gefreut, von dem Herrn Vorredner die Er⸗ klärung zu hören, daß auch er und seine Freunde bereit sind, dem jetzt zuͥꝛ Dis kussion stehenden Sperrgesetze zujustimmen. Ich bedauere um so mehr, nach dieser Erklärung nicht auch den übrigen Ausfüh ˖ rungen deffelben in gleichem Maße zustimmen zu können. Ich habe all er⸗ dings jetzt genau ersehen, daß der Antrag Nr. 192 der Drucksachen nicht zum Sperrgesetze, sondern zum Zolltarifgesetze selbst gestellt ist, der Herr Porredner hat aber angedentet, daß im Laufe der Diskussion ein ähn⸗ sich Antrag auch zum Sperrgesetze zu erwarten sei. Ich möchte mich gegen diese Anträge hauptfächlich aussprechen.
Meine Herren! Die Methode für, ein solches Sperr— gesetz ist, meiner Meinung nach im Einverständniß der Par⸗ lein, im Jahre 1879 präjudiziell gewissermaßen festge⸗ stelt, es ist damals nach allen Seiten erwogen worden, welche Gründe für und. wider ein solches Sperrgesetz sprechen, und wie, wenn man sich dafür entscheide, ein solches Sperrgesetz auszu⸗ schen habe. Das Gefetz vom 30. Mal 1879 ist damals als ein Muster in diefer Beziehung von allen Seiten angenommen worden, um gewisse Schutzmaßregeln gegen eine übermäßige Einfuhr in der Zwischenzeit zu gewinnen. Die Vorlage entspricht jenem Muster.
Nun glaube ich, wird es das hohe Haus doch interessiren, ziffern⸗ mäßiz einigermaßen zu übersehen, um was es sich bei diesem Sperr⸗ gesetze handelt. Ich habe aus den letzten drei Jahren die Durchschnitts⸗ Üffern der Einfuhr der betreffenden Artikel für die Monate Februar, Naͤrz, April und Mai berechnen lassen, und danach den in Frage stehenden Geldbetrag der Jollerhöbung für jeden dieser Monate. Danach stellt sich herauz, daß an Weizen im Monat Februar durchschnittlich 23 833 Doppelcentner eingeben, daß also die Zollerhöhung, die jetzt in der zweiten Lefung beschlossen ist, für diesen Monat einen Geldbetrag von 567 666 „ ergiebt, daß im März durchschnittlich 302 482 Doprelceniner eingehen, die Jollerhöhung also 604 964 beträgt, im April 313 755 Doppelcentner eingehen und die den 6e i 40 beträgt, im Monat Mat die Durchs nittsein fuhr 399 009 Dovpelcentner, die Zollerhöhung 798 918. 46 Beim Roggen stellt sich in gleicher Weise im Monat Februar die durchschnittliche Einfuhr auf 256 781 Doppelcentner, der Geld; betrag der Zollerböhung, die gestern beschlossen worden ist, auf öiz död M; im Monat März bei 257 756 Doppel centnern der Geld; betrag der Zollerhöhung auf 5i5 517 M; im April bei 250 739 Doppelcentnern der Geldbetrag der Zollerhöhung auf 50l 478 und im Mai bei 3558 326 Doppelcentnern der Geldbetrag der Zoll⸗ erhöhung auf 797 0490 M w ⸗
Ich habe in gleicher Weise die sämmtlichen übrigen Artikel, welche in dem Entwurf des Sperrgesetzes aufgenommen sind, berechnen lassen. Ich, will darauß im Einzelnen nur noch hervorheben den Schaum wein. Da beträgt im Monat Februar der regelmäßige Eingang A06 Doppel ⸗Centner, die Zollerhöhung also 0 592 M; im Mär zl0ß Doppel. Centner die Zöllerhöhung 39 392 ; im Ayril 2850 Doppel Een ner, die Zollechöhung Ol z00 M; im Mai 3037 Doppel⸗ Centner, die Zollerhöhung 97 184 0
Insgesammt, meine Herren, ergiebt sich so, wenn man beim Februar nur noch z deg Monats annimmt, die übrigen Monate aber voll rechnet, eine Differen; für den Februar, wenn nicht gesperrt wird, von 60 600 , für den März von 2 078 9909 , für den April von 1942060 4 und für den Maß von 2388 000 M, im ganzen rund Millionen Mark. ö. ;
Nun, meine Herren, ist damit aber blos dieienige muthmaßliche Differenz der Einnahmen angegeben, welche berechnet wird nach dem tegel mäß 1 en Durchschnittseingang der Waaren, bei welcher also noch nicht darauf Rücksicht genommen wird, daß, was ja naturgemäß der Fall sein würde, beim Uusbieiben eines Sperrgesetzes die Spekulation für weit größere Einfuhren Sorge tragen und danach das Resultat sich noch ganz anders gestalten würde. Ich bin natürlich nicht in der Lage, entfprechend der eben vorgetragenen, etwa eine Berechnung dessen auf lustellen, was voraussichtlich, wenn wir jetzt nicht das Sperrgesetz machen sollten, die wirkliche Einfuhr der nächsten Monate und also der wirkliche Zollverlust fein würde. Aber die Erfahrung, die wir in diefer Bezichung 1859 gemacht haben, meine Herren, ist sehr lehr. reich, und ich darf mir da wohl erlauben, ein paar Hauptzahlen daraus mitzuthellen. ;
Ich muß in dieser Bejiehung vergleichen das Jahr 1819 nicht
Berlin, Mittwoch, den 18. Februar
mit dem unmittelbar voraufgegangenen Jahre 1878, weil, wie die Herren sich erinnern werden, dies auch schon unter gewissen Unregel⸗ mäßtakelten des Eingangs litt, sondern mit dem letzten vorauf, gegangenen regelmäßigen Jahr 1877. Es stellte sich im April 1877 die Einfuhrmenge der Tabackblätter in Doppelcentnern auf 31 390, im Jahre 1879 dagegen auf 50 624, und die entgangene Zollerhöhung berechnet sich bei Zugrundelegung der Einfuhr von 1877, also nach regelmäßigem Eingang auf 1914 790, im Jahre 1879 aber zu 3 6088 064. In ähnlicher Weise ist das Verhãltniß wie für den Monat April, so auch für Mai und Juni, und wie für bearbeitete Tabackblätter, so auch für Cigarren, Wein in Flaschen, Wein in Fässern und rohen Kaffee ermittelt worden. Bei diesen fünf Artikeln stellt sich nun heraus, daß im Monat April 1879, wenn die regelmäßige Einfuhr stattgefunden hätte wie im Jahre 1877, die entgangene Zollerhöhung 3 032 416 AÆ betragen hätte, daß sie aber thatsächlich schon 4 866 678 6 betragen hat. Für den Monat Mai 1579 dagegen stellt sich bei diesen fünf Artikeln das Verhãltniß so, daß, während bei der regelmäßigen Einfuhr von den Zollerhöhungen 3 ö06 129 4M eingegangen wären, in Wahrheit beinahe viermal so viel, nämlich 13 335 5395 M entgangen sind. Im Monat Juni 1879 ver= hält es sich dann wieder ungefähr so, wie es im April gewesen ist.
Melne Herren! Nun ist, glaube ich, ja in dem hohen Hause selbss große Geneigtheit vorhanden — und ich hoffe sie durch diese Zahlen noch vermehrt zu haben — auf die Sperrgesetzvorlage einzugehen, aber hier und da wohl auch für eine Amendirung derselben im Sinne des Herrn Vorredners; darum möchte ich noch hervorheben, daß es den Effekt des Sperrgesetzes in unberechenbarer Weise schädigen würde, wenn wir dazu übergingen, ihm einen solchen Paragraphen anzuhängen. Denn, meine Herren, die Verträge, die vorher schon geschlossen sind, und welche eventuell die Zulaffung der Eingänge zu dem alten Zollsatz begründen sollen, sind ganz unübersehbar und kaum kontrolirbar.
In dieser Beziehung glaube ich daran erinnern zu sollen, was auch der Herr Vorredner schon, wenn ich ihn recht verstanden habe, gethan hat: daß wir allerdings einen Vorgang der Art haben in dem Gefetz vom 19. Juni 1881, wo bekanntlich der sogenannte Wollzoll er⸗ höht wurde. Damals brachte der Hr. Abg. Dr. Windthorst in der dritten Lefung einen Paragraphen ein, der bezweckte, diejenigen Verträge, die nachweislich vorher abgeschlossen waren, zu salviren und nicht unter die Zollerhöhung fallen zu lassen. Es ist diesem Antrage wider⸗ sprochen worden, wie ich dem Herrn Vorredner gegenüber bemerken muß; soviel ich weiß, ist der Herr Bundesraths kommissarius, der da⸗ mals hier an diesem Tische war, ausdrücklich mit der Bitte dem ent⸗ gegengetreten, von einer solchen Aenderung des Gesetzentwurfes abzusehen; aber, meine Herren, davon ganz abgesehen, was hat Hr. Windthorst und die Herren, die mit ihm für diesen Antrag eintraten, damals für Gründe geltend gemacht? Die Vorlage wegen der Erhöhung des Wolljolls fei ganz unerwartet und plötzlich gekommen, und man babe sich in Handels. und Fabrikantenkreisen unmöglich auf diefe Eventualltät vorbereiten können, es hätten damals die Zustägde nicht blos die Gewißheit des augenblicklichen Bestehens, sondern auch die Präsumtion des dauerhaften Bestehens al gemein für sich gehabt, deshalb sei es Pflicht gewesen, so für die Betheiligten zu sorgen. Auf den Einwand, daß es sich um ein Novum in der Zollgesetz gebung handle, ist der Gegeneinwand erfälgt, daß es auch ein FRovum sei, daß so unerwartet und plötzlich eine Aenderung des Zoll⸗ satzes eintrete.
Nun, meine Herren, das ist jetzt Alles ganz anders. Es handelt sich, glaube ich, bei Niemand um ein unerwartetes und plötzliches Cintreéten einer Zollerhöhung, im Gegentheil, um eine seit langer Zeit schon signalisirte. Ich glaube, es war am 8. Januar, wo der Herr Reichskanzler hier schon Gelegenheit nahm, im hohen Hause Don der Vorlage zu sprechen, aber die Erwartung des Handelsstandes, der Betheiligten, ist schon viel früher auf diesen Gegenstand gerichtet gewefen, und ich erlaube mir, aus einem Ihnen in dieser Hinsicht unverdächtigen Organ, aus der „Freihandels⸗Korrespondenz vom 6. Rovember v. J. in dieser Beziehung eine Mittheilung zu machen; da ist gesagt, daß die Möglichkeit einer baldigen Erhöhung des Getreidezolles nicht blos diskutirt wird, sondern daß man bereits anfängt, sich vorsichtig darauf einzurichten, Es heißt da wörtlich:
Roch ist der neue Reichstag nicht vollständig gewählt, und schon beginnt die Thatsache, daß derselbe jedenfalls eine sichere Mehrheit für schutzzöll nerische und agrarische Ansprüche enthalten wird, Beunruhigungen und Störungen in manche Gewerbszweige hineinzutragen. An den Getreidebörsen Deutschlands wird die Mög⸗ lichkeit einer baldigen Erhöhung der Getreidezölle nicht nur dis kutirt, sondern man fängt bereits an, sich vorsichtig für diese Eventualität einzurichten. Dadurch werden aber auch andere Geschäftszweige in Mütleldenschaft gezogen. Viele Berliner Bäcker sind z. B. gewöhnt, ihren Bedarf an Mehl regelmäßig durch Kauf auf Lieferung an der Berliner Produktenbbrse einen. Monat vorher zu decken; sie gewinnen damit eine Sicherung, gegen schnelle Preis⸗ schwankungen, welche denjenigen recht hart treffen koͤnnen, dem es zu diefer Vorsichtsmaßregel an Gelegenheit oder Umsicht fehlt. In den letzten Tagen ist nun bereits den Berliner Bäckern, bei Ab⸗ schlüssen auf fremdes Mehl, z. B. ungarisches Mehl, die Bedin⸗ gung auferlegt worden, daß sie bei Einführung eines höheren Mehl⸗ zolles jedenfalls die Differenz gegen den bestehenden Zoll auf sich zu nehmen hätten.
Ich glaube, diese Mittheilung beweist, wie wenig es sich jetzt um etwas Plötzliches oder Unerwartetes handelt. Bezweifeln darf man pielleicht nur die völlige Korrektheit des Schlußsatzes, es ist vielleicht die Bedingung gestellt worden, daß der Ausländer den Zoll bezahle, wenn inzwischen ein höherer Mahlzoll eingeführt werden sollte, denn wenigstens, als es sich um die neue spanische Zollgesetzgebung handelte, hatten wir von unsern Produzenten überall gehört, daß sie fich zur Uebernahme des inzwischen dort eingeführten höheren Zolles verstehen sollten. . ‚.
Ich glaube also, melne Herren, auf eine so weit gehende Berück⸗ sichtigung der Privatverhältnisse; der vom Handel und der Fabrikation vorhergefehenen und mit aller Vorschrist behandelten Dinge braucht sich die Gesetzgebung auch in diesem Falle nicht etwa einzulassen, und Sie würden nicht gut daran thun, ein solches Präcedenz zu schaffen. Sie Schwierigkeiten, die daneben für die Verwaltung daraus entstehen würden, find won aus dem Antrage Nr. 192 zu ersehen. Wenn das alles der Importeur nachweisen soll, was hier verlangt wird, muß ein ganz neues Verfahren bei der Steuerbehörde eingeführt werden, dann müssen wir eine Art Verwaltungẽ justiz bei der Steuer verwaltung neu einführen; denn ich glaube nicht, daß die jetzigen Behörden ohne Weiteres für dergleichen Aufgaben so prompt und sicher funktioniren würden, und wenn nicht, dann würden nachher die Klagen viel, größer sein, als wenn eine gleiche gesetzliche Her mne für alle wirklich gleiches Recht gegeben hätte. Für ganz autzznahmsweis gelegene Fälle aber, wo nach der all⸗
emeinen Meinung eine Nachsicht nicht blos billig, sondern nothwendig ein würde, hat der Bundesrath das Mittel in der and, Nachsicht zu üben, und ich glaube, das wird auch den weitgehendsten Forderungen genügen. ⸗
Ich bitte desbalb, den Entwurf so wie er ist zu lassen und nicht mit nem solchen Paragraphen zu belasten, womit ich mich aber nicht etwa dagegen ausgesprochen haben möchte, daß eine Ergänzung deffelben in dem Sinne, wie der erste Herr Redner, der Hr. Freibert von Ow es befürwortete, eintrete.
Der Abg. Klemm trat für den Antrag des Abg. von Kardorff ein. Der provisorische Charakter des vorgelegten Gesetzentwurfs befriedige ihn nicht. Er würde wünschen, daß die Regierung dem Hause bis zur dritten Lesung einen Ent⸗ wurf vorlege, nach welchem die vorzunehmenden Zollmaßregeln definitiv festgesetzt würden und der Termin des Inkrafttretens genau präzisirt werde.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er habe von den Ausführungen des Vorredners fo wenig wie von denen der Herren vom Bundesrathstische, die ein schwaches Organ hätten, auf seinem Platze verstanden. Der vorliegende Gesetzentwurf habe mit der Frage, ob Freihandel oder Schutzzoll, gar nichts zu thun, und man könne über denselben ganz unabhängig von jener Frage entscheiden. Seine Freunde würden ihre Abstimmung davon abhängig machen, wie das Gesetz im Einzelnen aussehe und erhebliches Gewicht darauf legen, ob der Antrag Windthorst oder ein ähnlicher in zweiter Lesung angenommen werde. Der Minister von Scholz habe das Sperrgesetz von 1879 als Muster für das vor⸗ liegende vorgeführt. Er (Redner) könne diese Eremplifikation in solcher Unbedingtheit nicht zugehen. Die Verschiedenheit gehe schon daraus hervor, daß das damalige Gesetz, obgleich Getreidezollerhöhungen in Frage gestanden hätten, sich nicht auf den Getreidezoll bezogen habe, während das jetzige auf Getreide⸗ und Mehlzollerhöhungen Anwendung finde. Es mache bei einem Sperrgesetz einen sehr großen Unterschied, ob man es mit Finanz⸗ oder Schutzzöllen zu thun habe. Das Sperrgesetz von 1879 habe sich fast ausschließlich auf Finanz⸗ zölle bezogen. Die Getreidezölle habe man damals in dasselbe nicht aufgenommen, den Anfangstermin für die Erhebung derfelben sogar auf den 1, Januar des folgenden Jahres hinausgeschoben, so daß 6 Monate zwischen dem Beschluß und der Gültigkeit des Gesetzes gelegen hätten. Daß der Antrag Struckmann zum Hauptgesetz und nicht zum Uebergangsgesetz — wohin der Antrag eigentlich ge⸗ höre — gestellt sei, wundere ihn. Das Sperrgesetz könne nach seiner Meinung in zweiter Lesung gar nicht eher angenommen werden, als bis die Bestimmungen über die davon betroffenen Gegenstände in zweiter Lesung an⸗ genommen seien. Wenn man den Roggenzoll schon in diesem AUugenblick einführe, dann seien die betreffenden ausländischen Lieferanten noch gar nicht in der Lage, sich die nothwendigen Beweismittel, die Ursprungszeugnisse, zu beschaffen, denn für die Ausstellung derselben könnten doch noch keine Anweisungen und Vorkehrungen getroffen sein. Die Importeurs von Foggen würden deshalb unter der Wirkung des Sperrgesetzes in ungünstigere Lage kommen, als unter der definitiven Wirk⸗ samkeit des Gesetzes. Er habe Anfangs geglaubt, das Sperr⸗ gesetz werde sich nur auf Roggen und Weizen erstrecken. Bei ben anderen Artikeln lägen die Verhältnisse ganz anders. Zum Beispiel bei Raps entsprächen lange Lieferungs verträge der Natur des Geschäfts. Man könne sich über die Tragweite des Sperrgesetzes erst ganz klar werden nach Schluß der zweiten Berathung über alle die Artikel, auf welche sich dasselbe beziehe.
ö Darauf nahm der Staats⸗-Minister von Scholz das ort:
Ich muß anerkennen, daß der Hr. Abg. Richter auch 1879 bei den Verhandlungen über das damalige Sperrgesetz bereits den Stand⸗ punkt eingenommen hat, daß man zwischen Finanz und Schutzzöllen zu unterscheiden habe; und er hat damals gemeint, nur für Finanzzölle rechtfertige sich ein Sperrgesetz, nicht aber für Schutz zölle, Er hat damals die AÜusführung gemacht, daß die Schutzzölle wesentlich nur gewisfen intereffirten Privatpersonen zu gute kämen und daß es sich bei diesen nicht um öffentliche Interessen bandele. Ich muß aber ebenso kon⸗ statlren, daß dieser Anschauung des Hrn. Abg. Richter damals weder von den verbündeten Regierungen noch von der Mehrheit des Reichs - tages zugestimmt worden ist. Der Hr. Abg. Richter wird die Gute haben, sich zu erinnern, daß unter den Gegenständen, die das da⸗ malige Sperrgesetz zu allererst ins Auge faßte, das Eisen sich be⸗ fand, und daß der Eisenzoll kein Finanzzoll, sondern ein Schutzzoll war, und daß man gerade dem gegenüber die Sperrmaßregel für gerechtfertigt und in erster Linie für nothwendig hielt.
Ich kann aber auch nur wiederholen; es ist ganz egal, ob es sich um (inen Finanzzoll oder um einen Schutzzoll handelt. Worauf es beim Sperrgesetz überhaupt ankommt, ist das, daß der Zweck des Gefetzes erreicht wird, daß ihm nicht noch monatelang diametral zuwider gebandelt wird. Ich kann nicht anerkennen, daß. wenn es (sich um einen Schutzzoll handelt, nur die Inter. effen von Prlvatpersonen in. Frage stünden. Wenn diese Interessen von Privatpersonen nicht so stark, so wichtig, Jo erheblich wären, daß die wirthschaftliche ele gebn es gerechtfertigt fände, sich mit ihnen zu beschäftigen, o würden sie eben auch nicht geschůtzt werden. Sobald man anerkennt, daß diese Privatinteressen so stark sind, so sind sie öffentliche Interessen, und nur indem man sie als öffentliche Interessen erachtet und anerkennt, ist es gerechtfertigt, über haupt zu ihren Gunsten einen gesetzlichen Schutz, dann aber auch ebenso eine gefetzliche Sperre eintreten zu lafsen wie einen gesetz· lichen Schutz. .
Der Herr Abg. hat mir dann vorgeworfen, daß die Rechnung die ich aufgeftellt habe, doch nicht eine ganz zutreffende gewesen fei, indem namentlich bei den Schutzzöllen der Eingang event. ein wesentlich geringerer sein würde. Das gebe ich zu. Ich habe mir auch diese ganzen Ausführungen nur zu machen erlaubt. um ein Sild zu geben von dem, warum es sich bei piesem Sperrgeseß ün Ganzen handelt. Doch ein großer Theil dieser Zeolleinnahmen, wird, wenn dag Sperrgesetz erlassen sein wird, der Reichs kasse sicherlich zu Gute kommen, das ist auch gewiß vom. Hrn. Abg. Richter nicht zu bejweifeln, und wenn ich daran denke, wie die Herren dor wenig Wochen bei fehr geringen Ausgaben, um die es ich handelte, die Sparfamkelt betonten in Benig guf W, 530 und 40 Tausend Mark. so meine ich, meine Herren, daß Sie eine Snmme von ungefähr Millionen bei ganz regelmäßigen Verkehr von vielleicht 2 oder 3 mal so viel bel einem unter dem Gindruck der nahen Zollerhöhung steigenden Verkehre nicht außer Mort lassen sollten, daß Sie in Kon⸗ sequenzen Ihrer Sparsamkeit jedenfalls helfen müßten, das Sperrgesetz sobald als möglich eintreten zu lassen.
Ich möchte noch auf die besondere Position Schaumwein! mit zwei Worten zurückkommen, weil bezü ich derselben der Hr. Abg. Richter besonders geglaubt hat, annehmen zu sollen. daß der finan⸗ zielle Efferi der Sperre ein ungünstiger sein würde. Ich glaube, dem Herrn Abgeordneten mit der Erfahrung erwidern zu können, eg das nicht der Fall ist. Wir haben es i Jahre 1879 gesehen — es ist gerade interessant beim Schaumwein. es ist auch ganz erklaͤrlich, da bei diesem Artikel am leichteften noch ern Masseniraport zu bewirken ist — der Hr.