1885 / 50 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Feb 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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erledigte Oberförsterstelle zu Lichtenau im Regierungsbezirk

Cassel uübertr worden.

s Dem e. Thierarzt Schmid zu Rummelsburg in Pommern ist, unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amt und unter Anweisung seines Wohnsitzes in 2 die Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Naugard verliehen

worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurath Laessig ist der König⸗ lichen Regierung in Oppeln überwiesen worden.

Die Nummer 4 der Gesetz- Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter ü

Nr. 9031 das Gesetz, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat. Vom 283. Februar 1885; und unter

Rr 9os2 das Gesetz, betreffend den Erwerb des Halle⸗ Sorau⸗ Gubener Eisenbahnunternehmens für den Staat. Vom 23. Februar 18865.

Berlin, den 27. Februar 1885.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden. *

Polizeiverordnung,

bet d die Dampfschiffahrt auf dem Landwehr— 5 und Louifenstädtischen Kanal.

Auf Grund der §§. 138, 139 und 43 des Gesetzes über die All, 2 Landetzverwalkung vom 30. Juli 1883 (Geseßz Sammlung S. 195 ff) verordne ich mit Zustimmung des Ober ⸗Praͤsidenten für den Stadtkreis Berlin, was folgt:

. Der Betrieb der Schleypdampfschiffahrt auf dem Landwehrkanal, vorläufig auf der Strecke zwischen der Belle ⸗Alliance Brücke und der Mündung des Kanals in die Spree bei Charlottenburg, wird hiermit

gestattet.

§. 2. ; Die Zahl der Kähne, welche einem Schleppdampfer angehängt werden, Darf nicht mehr als zwei betragen. Eine Abänderung diefer Zahl kann durch strom polizeiliche Bekanntmachung angeordnet werden. .

Die zur Zeit meistens zur Verwendung kommenden kleinen Dampfschiffe, welche zum Schleppen benutzt werden, müssen mit einem Steuermann (Schiffs rührer), einem Maschinisten, der zugleich den Sienst als Heizer versieht und mit einem Bootsmann besetzt sein. Bei größeren Dampfschiffen muß außer dem Maschinisten ein Heizer vorhanden sein. ;

Jedes angehängte Fahrzeug muß mit einem Steuermann und mindestens mit einem Bootsmann besetzt sein.

§. 4.

Die Fahrgeschwindigkeit darf 5 km und unter den Brücken

3,75 Em in der Stunde nicht übersteigen. 8. 5.

Liegen Fahrzeuge oder Floßholz in den Krümmungen des Kanals oder find andere Verkehrghindernisse vorhanden, welche ein sicheres Vorbeifahren des ganzen Schleppzuges durch die beengte Fahrstraße erschweren, so haben die Schleppzüge so lange zu warten, bis das Hinderniß beseitigt ist. ö

Die betreffenden Schiffs⸗ und Floßführer sind verpflichtet, Letzteres so schleunig als möglich zu bewirken.

§. 6. Der Gebrauch der Dampfpfeife zum Signalgeben wird unter der Bedingung gestattet, daß der Schall der Dampfpfeife wesentlich anders lautet, als die Signale der Lokomotiven.

641 Die Feuerungsanlage bei dem Dampfkessel muß derartig ein gerichtet sein, daß Belästigungen der Anwohner des Kanals und der auf den angrenzenden Siraßen verkehrenden Personen durch Rauch entwickelung thunlichst vermieden werden.

§. 8.

Den Dampfschleppschiffen nebst ibrem Anhange steht das Vor⸗ schleuferecht an der unteren Schleuse und das Vorfahrtsrecht bei den Kanalbrücken zu.

Bei der Annäherung an die einschiffigen Brücken ist der Schiffs⸗ führer eines Schleppzuges oder Dampfschiffes verpflichtet, langsam zu fahren und das Signal mit der Dampfpfeife oder Glocke zu geben. . zwei Schleppzüge oder Dampfschiffe sich in entgegengesetzter Richtung einer solchen Brücke gleichzeitig nähern, steht dem zu Thal fahrenden Schleppzuge oder Dampfschiffe das Recht zu, zunächst die Brückenöffnung zu durchfahren.

Das gleiche Recht steht einem Segelfahrzeuge zu, wenn es bei der Brückenöffnung überhaupt bereits angekommen ist, oder wenn es zu Thal fährt und der Brückenöffnung sich bereitz auf Kahneslänge (40 m) genähert hat. Ist dieses nicht der Fall, so muß der Segel⸗ kahn die Weiterfahrt einstellen und soweit zur Seite ausweichen, daß der Schleppzug oder Dampfer die Brückenstelle ohne Anstand passiren kann. 80

Der , einzelner Personendampfer durch den ganzen Landwehr und Louis enstädtischen Kanal wird gestattet.

Dagegen sind regelmäßige Tourfahrten von Personendampfern auch ferner untersagt.

§. 10. Im Uebrigen finden die betreffs der Schiffahrt und der Dampf⸗ schiffahrt auf den Kanälen im Allgemeinen erlassenen Verordnungen Anwendung. .

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizei- Verordnung werden, falls nicht nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften höhere Strafen verwirkt sind, mit einer Geldbuße bis zu sechszig Mark bestraft, an deren Stelle im Falle des Unvermögens entsprechende Haft tritt. 8. *

Der 8. 19 des Reglements für den Landwehr und Louisen⸗ städtischen Kanal vom 2. August 1850 tritt außer Kraft. Berlin, den 23. Februar 1886. Der Polizei ⸗Präsident. von Madai.

Königliche Technische Hochschule zu Aachen.

Im Sommer⸗Semester 18865 beginnen die Immatrikulationen am T7. April, die Vorlesungen am 15. April. Programme übersendet auf Ersuchen das Sekretariat.

betreffend Berbote und Beschränkungen der Ein⸗

euche unter den Schweinen zum Ausbruch gekommen ist, wird . Grund des §. des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und unterdrückung von Viehseuchen betreffend,

2 bl Vs 2

Bekanntmachungen,

fuhr über die Reichsgrenze.

Bekanntmachung.,

die Ein- und Durchfuhr von Schweinen aus Desterreich⸗Angarn betreffend.

Nachdem in DesterreichUngarn die Maul⸗ und Klauen⸗

Reichs⸗Gesetzblatt S. 153 ff. und des §. 8 der hierzu er⸗ lassenen Allerhöchsten Ausführungsverordnung vom 23. März 1861 Gesetz. und Verordnungsblatt S. 120 ff. die Ein⸗ und Durchfuhr von Schweinen aus Desterreich Ungarn nach und durch Bayern bis auf Weiteres verboten.

München, den 24. Februar 1885.

Staats⸗Ministerium des Innern. Freiherr von Feilitzsch.

den heutigen Geldmarkt und im Interesse der Entlastung der

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 9 der Zeichen register⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Polizei⸗ Präsidenten von Madai und nahmen militärische Meldungen entgegen.

Gestern fand im Kaiserlichen Palais eine musikalische Abend⸗Unterhaltung statt, in welcher Fr. Artöt de Padilla, Fr. Sachse⸗Hofmeister, Frl. Janotha, Frl. Darialli und die Hrrn. Betz, Ernst und Fischer mitwirkten. .

Heute ließen Sich die Kaiserlichen Majestäten, wie alljährlich, diejenigen Mannschaften der Feuerwehr vor⸗ stellen, welche sich im vergangenen Jahre bei Ausübung des Dienstes besonders ausgezeichnet haben.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 11/2 Uhr militärische Meldungen. .

Abends 9 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zu der Soirse bei Ihren Majestäten.

Der Bundesrath hielt am 26. d. M. unter Vorsitz des Staats-Ministers von Boetticher eine Plenarsitzung ab. Vor dem Eintritt in die Berathungen gab der Vorsitzende unter allseitiger Zustimmung dem Bedauern über den Verlust Ausdruck, welchen die Versammlung durch das am 23. d. M. erfolgte Ableben des Königlich sächsischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers von Nostitz⸗-Wallwitz erlitten hat. Demnächst ge⸗ langten Mittheilungen des Präsidenten des Reichs⸗ tages über vom Reichstage gefaßte Beschlüsse zur Vorlage, und zwar wurde der Beschluß, betreffend die Petitionen zweier Elbschiffahrtsgesellschaften um Niederschlagung von Stempel⸗ beträgen, den zuständigen Ausschüssen, der Beschluß wegen Ermäßigung der Gerichtskosten und der Rechtsanwalta⸗ gebühren dem Reichskanzler überwiesen. Eine Denk⸗ schrift über die Ausführung der seit 1875 er⸗ lassenen Anleihegesetze, eine Vorlage wegen Zefreiung der Führer von Hochseefischerei⸗Fahrzeugen von dem Prüfungs— zwange für Schiffer, ein Antrag von Reuß ä. L., betreffend die Bildung einer Berufsgenoßenschaft der Wollenwaaren— branche für das Gebiet beider Reuß auf Grund des Unfall⸗ versicherungsgesetzes, sowie der Jahresbericht der Reichs⸗ schulden⸗Kommisston gingen gleichfalls an die zuständigen Ausschüsse. Den mündlichen Berichten der Ausschüsse entsprechend wurde auf die vorliegenden Anträge auf Befreiung der ohne maschinelle Einrichtungen be⸗ triebenen Cigarrenfabrikatioen von der Unfallversiche⸗ rungspflicht ablehnende Bescheidung beschlossen und eine Eingabe, welche auf gesetzgeberische Maßnahmen gegen das bandenweise Umherziehen der Zigeuner gerichtet ist, dem Reichskanzler überwiesen. Zum Schluß wurden Kommissarien für die Berathung von Vorlagen im Reichstage ernannt und ö, die geschäftliche Behandlung von Eingaben Beschluß gefaßt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß desselben für Zoll und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Herren hauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

Die heutige (J.) Sitzung des Herren hauses er⸗ öffnete der Präsident, Herzog von Ratibor, um 11 Uhr 265 Minuten. Der Sitzung wohnten der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern, von Puttkamer, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg, der Finanz⸗Minister von Scholz und zahlreiche Regierungskommissarien bei.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung war der münd⸗ liche Bericht der Kommission für den Staatshaushalts-ctat und Finanz-Angelegenheiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Kündigung und Umwandlung der viereinhalb— prozentigen konsolidirten Staatsanleihe.

Der Berichterstatter, Herr Lindemann, beantragte im Namen der Kommission, dem Gesetzentwurf in der vom Ab⸗ geordnetenhause beschlossenen Fassung unverändert die Zu⸗ stimmung zu ertheilen.

n der Generaldiskussion sprach Freiherr von Mirbach den Wunsch aus: der Finanz⸗Minister möchte, mit Rücksicht auf Gesammtzahl der Steuerzahler, darauf Bedacht nehmen, . 369 der Konsols von 4 Proz. auf 3 Proz. herab⸗ zusetzen.

Graf zur Lippe meinte, daß ein derartiges Herabsetzen des Zinsfußes ein gefährliches Experiment sei, und warnte unter den augenblicklichen Verhältnissen die Staatsregierung

wenig Verwendung gesunden habe. preußische Kapital in hohem Maße im Auglande Anlage finde, dürften doch nicht unberechtigte Bedenken vorwalten.

Herr Camphausen war auch der Ansicht, daß der Geld⸗

markt zwar eine weitere Ermäßigung des Zinsfußes zulasse, hielt es aber nicht für angezeigt, im gegenwärtigen Augenblick eine solche Maßregel in tualität eintreten könnte, Papieren mit höherem Zinsfuß zuwenden würde. Redner hielt außerdem die Gewährun September für ein sehr generöses Geschenk der Staatsregierung.

ussicht zu nehmen, weil dann die Even⸗ daß das Kapital sich ausländischen

der höheren Zinsen bis zum Der Finanz⸗Minister von Scholz erklärte, daß er der An⸗

schauung des Vorredners und des Freiherrn von Mirbach nicht so unbedingt beitreten könne. Im Jahre 1842, als die preußische Staatsschuld nur 98 Millionen betragen habe, sei das wohl eher angängig gewesen, schon deshalb, weil

damals das diesseitige Kapital außerhalb Preußens noch Heute aber, wo das

Und selbst für den Fall, daß man nur die Eisen⸗

bahnschuld auf 3169 Proz. konvertiren wollte, wäre es bei

den heutigen Verhältnissen des Geldmarkts immerhin be— denklich, eine Summe von 550 Millionen Mark für eventuelle Fälle bereit zu halten. Er könne verfichern, daß die Finanz⸗ verwaltung den Gegenstand im Auge behalten werde, und daß eine Kündigung dieser Eisenbahnpapiere eintreten solle, sobald der geeignete Zeitpunkt dafür gekommen sei. . Auch Herr Struckmann hielt eine so bedeutende Finanz- maßregel im Augenblick für sehr bedenklich.

Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode erklärte sich durch die Schlußerklärung des Finanz⸗Ministers für vollkommen befriedigt.

Nach einer kurzen Replik des Herrn Camphausen gegen den Finanz-Minister wurde die Debatte geschlossen und die Vorlage in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung angenommen. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (29) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen zc. Angelegenheiten, Pr. von Goßler, nebst Regierungskommissarien beiwohnte, setzte das Haus die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushaltsetats für 1885/86, und zwar des Etats für das Ministerium der geist— lichen, Unterrichts- und Medizinalangelegen⸗ heiten, dauernde Ausgaben, Kap. 120 (Höhere Lehr— anstalten) fort.

Der Abg. Dr. Kropatscheck wies auf den Zudrang von Schülern zu den höheren Lehranstalten hin und bat im An— it hieran um die Errichtung eines Ghmnasiums im Westen del Stadt Berlin sowie um einen Neubau für das Friedrichs⸗ Wilhelms⸗Gymnasium in der Kochstraße.

Der Abg. Bachem beklagte, daß trotz der wohlwollenden Versicherungen von Seiten der Regierung im vorigen Jahre die Wohlthaten des Reliktengesetzes noch immer nicht auf die stiftischen Anstalten ausgedehnt worden seien .

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Bohtz erklärte, daß ine Verpflichtung des Staats, die Lehrer an den stiftischen Anstalten den Staatslehrern gleich= zustellen, nicht existire. Es schwebten indessen Verhandlungen, um auch auf diese Lehrer das Reliktengesetz auszudehnen.

Der Abg. Bachem bat, eine Verzögerung wenigstens nicht denjenigen Anstalten gegenüber eintreten zu lassen, bei denen finanzielle Zuschüßsse Seitens des Staats nicht erforderlich eien.

. Der Abg. von Haugwitz äußerte die Bitte, das Relikten⸗ gesetz auch auf die Gberlehrer der Königlichen Realschulen zu Breslau, Brieg und Gleiwitz auszudehnen.

Der Abg. Schmidt (Stettin) gab dem Wunsche Ausdruck, daß die Ausdehnung des Reliktengesetzes nicht lokal, sondern generell geregelt werden möchte.

Nach einer weiteren Bemerkung des Abg. Dr. Kropatscheck wurde der Titel bewilligt.

Bei Tit. 2 (3Zuschüsse für die vom Staat zu unterhalten⸗ den Lehranstalten) wünschte der Abg. Spahn, daß in katho⸗ lischen Gegenden bei der Besetzung der Lehrstellen an höheren Schulen möglichst auf die Konsession der Mehrheit der Schüler durch die Anstellung katholischer Lehrer Rücksicht genommen werde.

Der Abg. Dr. Porsch bat, an dem neuen Gymnasium zu Breslau möglichst Parität walten zu lasfsen. Es sei vor— gekommen, daß an katholischen Feiertagen Censurarbeiten an⸗ gefertigt worden seien, während die juͤdischen Feiertage stets Berücksichtigung gefunden hätten.

Der Staats-Minister Dr. von Goßler erklärte, daß im Schooße der Regierung eifrigst erwogen werde, wie der Zu— drang zu den höheren Lehranstalten vermindert werden könne, Eine Besserung in dieser Beziehung habe sich schon von selbst bemerkbar gemacht, insofern als die Ueberschätzung der Gymnasialbildung zu weichen beginne. Auf die Ausstattung der Schülerbibliotheken werde die größte Sorg— falt verwendet. Erst neulich sei von ihm ein Erlaß ergangen, aus den Schülerbibliotheken Alles zu entfernen, was konfessionelle Bedenken erregen könnte. Auf die Ver⸗ mehrung der Gymnasien in den Vorstädten Berlins sei Bedacht genommen. In kürzester Zeit dürften in Steglitz und Lichter= felde höhere Lehranstalten ins Leben treten, welche die Berliner Anstalten entlasten würden.

Der Abg. Dr. Frhr. von Heereman brachte den Neubau des Gymnasiums in Münster in Anregung.

Der Abg. Pfaff (Osterbruch) bat, mit dem Neubau des Realprogymnasiums in Otterndorf bald zu beginnen.

Der Abg. Cremer bemerkte, es wurde eine Entlastung der Berliner Gymnasien herbeigeführt werden, wenn man die vor— städtischen Gymnasien besser ausstattete.

Der Abg. Spahn hob hervor, daß bei der Wahl der Themata für deutsche Aufsätze Alles fern gehalten werden möchte, was den konfessionellen Frieden zu stören geeignet sei.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Kegierungs⸗Rath D. Bonitz erwiderte, daß in dieser Beziehung schon Remedur getroffen sei. Auf weilere ihr vorgetragene Klagen werde die Regierung stets sich bereit finden lassen, Abhülfe zu schaffen.

Der Abg. Dr. Graf von Sauerma⸗Ruppersdorf bat, das Gymnasium zu Strehlen auf den Staat zu übernehmen,

Der Abg. Hoffsümmer hielt den Neubau eines Gym⸗ nasiums in Düren für angezeigt.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Bohtz erklärte, daß ein solches bereits in Aussicht ge— nommen sei.

Der Titel wurde hierauf bewilligt, ebenso die Tit. 3 und 4

Bei Tit. 5 (3Zur Erfüllung des Normaletats vom 20. April 1872 bei den Gymnasien und Realgymnasien) zu Besoldungsverbesserungen für die technischen, Hülfs⸗ und

vor einem so weiten Vorgehen.

EGlementarlehrer an diefen Anstalten u. f. w.) erwiderte auf

eine Anfrage des Abg. Dr. Kropatschek der Negierungskommissar,

Geheime Ober Regierungs⸗Rath Bohtz, daß die Fra Erfüllung des Normaletats jortwährend 22 12 Erwägung für die Unterrichtsverwaltung bilde. Der Titel wurde hierauf bewilligt, ebenso die Tit. 6—- 8. Bei Tit. 9. (Zuschußkassen zur Unterhaltung hoherer Mädchenschulen) bat der Abg. br. Peters, auch den katholischen Nädchenschulen staatliche Subvention zuzuwenden.

Der Abg. Dr. Reichen sperger (Cöln) besprach verschiedene Nißstände, die sich bei den Madchenschulen herausgestellt hätten. Die Schülerinnen würden überbürdet, und die Themata für die Aufsätze unzweckmäßig ausgewählt. Es sollte vor Allem auf die Bildung des Herzens und Charakters Bedacht enommen werden. An die Lehrerinnen, selbst bei den ge— ö Volksschulen würden zu hohe Anforderungen gestellt. ;

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rat Pr. Schneider hob hervor, daß eine gianen r, . gung der katholischen und evangelischen Mädchenschulen bei Veriheilung der Staatsfonds starifinde. 2 Bezug auf das Lehrerinnenexamen würden nicht höhere Anforderungen gestellt, als sie das Pensum der betreffenden Schule vorschreibe. . ö Titel wurde hierauf bewilligt, ebenso der Rest des apitels.

Bei Schluß des Blattes folgte Kap. 121 (Elementar⸗Unterrichtswesen).

Die soeben erschienene, im Reichsamt des Innern herausgegebene „Amtliche Liste der Schiffe der deut⸗ schen Kriegs- und Handelsmarine mit ihren Unterscheidun gssignalen für 1885“ (Berlin, Druck und Verlag von G. Reimer, 1865, Preis kart. 1 06) bildet den Anhang zum internationalen Signalbuche, welches in erster Auflage unter dem Titel „Signalbuch für die Kauf— fahrteischiffe aller Nationen“ im Juni 1879 vom Reichskanzler⸗ Amt und in zweiter Auflage unter dem Titel „Internationales Signalbuch“ im Januar 1684 vom Reichsamt des Innern herausgegeben ist.

Das Signalbuch gewährt den Schiffen die Möglichkeit, durch Signale sich zu erkennen zu geben und sonstige Mit— theilungen unter einander, sowie mit Signalstationen, auch dann auszutauschen, wenn die signalisirenden Theile ver— schiedener Sprachen sich bedienen.

Zu diesem Zwecke enthält das Signalbuch eine große Anzahl sowohl vollständiger Sätze, als auch zur Verbindung mit einander geeigneter Satztheile, einzelner Wörter, Namen, Silben, Buchstaben und Zahlen, welche durch Gruppen von je 2, 3 oder 4 der 18 Signalbuchstaben B, O, D, F, G6, H J. K, L, M, N, P, Q, R, 8, T, V und W bezeichnet sind Solcher Gruppen, deren jede anders geordnete oder andere Buchstaben enthält als alle übrigen, giebt es 306 von je 2 Signalbuchstaben (B0, BD, Bh, BG u. f. w. bis WV), 4896 von je 3 Signalbuchstaben (60D, Bk, BoG, BBCGHI u. s. w. bis VVI) und 73 440 von je 4Signalbuchstaben (BDF, B0bDG, B0DH, BOD u. s. w. bis WVTIS).

Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 Gruppen von 3 Signalbuchstaben und von den Gruppen von 4 Signalbuchstaben die ersten 18960 (B0ODF bis GPWV) dienen zur Bezeichnung der in das Signalbuch aufgenommenen Sätze, Satztheile, Wörter u. s. w.

Von den übrigen Gruppen von 4 Signalbuchstaben sind die 1440 Gruppen von GEß0 bis GWVF zur Bezeichnung der Schiffe der Kriegsmarinen unb die letzten 53 040 Gruppen von HBGD bis WVIs zur Bezeichnung der Schiffe der Handels⸗

die Berathung von

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marinen in der Art bestimmt, daß jedem Kriegs- und be⸗

ziehungsweise Kauffahrteischiffe eins dieser (1440 4 53 040 ) 54 480 Signale als Unterscheidungssignal zuzu⸗ theilen ist.

Jedem Staate stehen alle Unterscheidungssignale behufs Vertheilung auf die Schiffe seiner Flagge zur freien Ver⸗ fügung. Schiffe von verschiedenen Flaggen führen daher vielfach dasselbe Unterscheidungssignal, Schiffe unter derselben Flagge niemals.

Die Vertheilung der Unterscheidungssignale auf die ein⸗ zelnen Schiffe wird durch die zuständigen Behörden der ver⸗ schiedenen Staaten bewirkt. Jedem deutschen Kauffahrteischiffe wird gleich bei der Eintragung in das Schiffsregister ein solches Unterscheidungssignal zugetheilt und in seinem Schiffs⸗ Certifikate vermerkt. So lange das Schiff unter deutscher Flagge fährt, behält es dieses Unterscheidungssignal auch beim Wechsel seines Heimathshafens oder seiner Register—⸗ behörde unverändert bei. .

Die nach der systematischen Reihenfolge der Unterscheidungs—⸗ signale geordnete Liste ergiebt nun, welche Unterscheidungs⸗ signale den einzelnen Schiffen der deutschen Kriegs- und Handelsmarine beigelegt worden sind. .

Für die Schiffe anderer Staaten, welche das Signalbuch ebenfalls angenommen haben, sind ähnliche Listen vorhanden.

Die Art und Weise, wie die Unterscheidungssignale zu signalisiren sind, ergiebt sich aus dem in dem Signalbuche enthaltenen Abschnitte über „Einrichtung und Gebrauch des Signalbuches.“ Will ein Schiff sich einem anderen Schiffe, einer Signalstatien u. s. w. zu erkennen geben, so muß es außer feinem Unterscheidungsfignal stets auch seine National⸗ flagge zeigen, da, wie oben erwähnt, Schiffe verschiedener Flaggen vielsach dasselbe Unterscheidungssignal führen.

Ein Schiff, welches das Unterscheidungssignal eines anderen Schiffes wahrnimmt, kann sodann dessen Namen, Heimathshafen, Ladungsfähigkeit und Dampfkraft aus der betreffenden Liste sofort ersehen. Besißt es die Liste nicht, so wird es sich behufs späterer Jest⸗ enn oder w . * Nationalität und das Unter⸗

eidungssignal zu merken haben. . .

gn . neue Ausgaben dieser Schiffsliste

und im Laufe jedes Jahres drei bis vier Nachträge zu derselben.

Die Bestimmung des 8. 266 Ziff. 2, nach welcher Bevollmächtigte wegen Untreue zu bestrafen, sind, welche über Forderungen oder andere Vermögensstücke des Auftraggebers absichtlich zum Nachtheil desselben verfügen, findet nach einem Ürtheil des Reichsgerichts, J. Straf⸗ senats, vom 8. Dezember v. IJ, auch in dem Falle Anwendung, in weichem ein Bevollmächtigter vorsätzlich eine wissentlich dem Vermögen des Auftraggebers schädliche Handlung vornimmt, auch wenn diese Schäbigung von ihm nicht bezweckt wird.

Baden. Karlsruhe, 26. Februar. Die „Karlsruher Ztg.? meldet? Von Sr. Königlichen Hoheit dem Erbgroß⸗ herzog sind gestern und heute, Gottlob, sehr günstige Nach⸗ richten eingetroffen. Der Erbgroßherzog brachte den gestrigen Tag fast ganz außer Bett ju und hatte die Freude, den

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Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen zu empfangen. Die Anschwellung der Bruchstelle des linken Armes verminderte sich so sehr, daß Professor Dr. Köster und Ober⸗Stabsarzt Friedel beschlossen, einen Gipsverband anzulegen. Die vorher unternommene genaue Unitersuchung veranlaßte den Professor Dr. Köster zu dem Ausspruch; es sei die Verletzung eine sehr leichte, deren Heilung voraussichtlich nor⸗ mal verlaufen werde. Der Gipsverband giebt dem Erbgroß—⸗ herzog, wie er heute selbst telegraphirte, ein Gefühl der Sicher⸗ heit und gewährt ihm die Möglichkeit freier Körperbewegung während der Wochen, da der Arm in ruhiger Lage erhalten werden muß.

Mecklenburg⸗Strelitz. Neustrelitz, 24 Februar. (Meckl. Anz) Die Großherzogin hat sich heute mit dem Nachmittagszuge über Berlin nach London zu ihrer Mutter, der Herzogin von Cambridge, begeben, welche seit einiger Zeit leidender ist als sonst. Der Erbgroßherzog und die . 3 z * ßherzogin haben die Frau Großherzogin bis Berlin

eitet.

Sachsen⸗ Coburg Gotha. Gotha, 25. Februar (Goth. Ztg.) Der Landtag für das Herzogthum Coburg ist auf Montag, den 2. März, zu seiner Konstituirung ein⸗ berufen worden. Nach erfolgter Vertagung tritt derselbe zu einer gemeinschaftlichen Session mit dem Landtage für das Herzogthum Gotha zusammen, in welcher zunächst wohl die Wahl des Bureaus und der nöthigen Kommissionen sowie die Berathung des Etats über die gemeinschaftlichen Ein⸗ nahmen und Ausgaben pro 1885 1889 vorgenommen werden, aber auch die Verhältnisse der Grundkreditbank zur Sprache kommen dürften.

Elsaß⸗Lothringen. Straßbur ; 26. Februar. (des. Ztg.) In der gestrigen (17.) Plenarsitzung des Land es⸗ ausschusses wurde mit der Spezialdebatte des Landes⸗

haushalts⸗Etat für 1885/86, in dritter Lesung, begonnen, und

wurden zunächst die Etats des Statthalters und seines Bureaus, des Staatsraths, der Vertretung beim Bundes⸗ rath, und des Landesausschusses, sowie der Etat des Ministeriums ohne Diskussion angenommen. Der Etat der Unterrichtsverwaltung veranlaßte nur kurze Bemer⸗ kungen über die Position für die Präparandenschule in Neudorf. Eine längere Diskussion entspann sich erst bei dem Etat der Verwaltung des Innern, indem zunächst der Abg. Freiherr Zorn von Bulach, Vater, den Wünschen bezüglich einer Vereinfachung der Verwaltung aus Sparsamkeitsrück⸗ sichten Ausdruck gab; zu französischer Zeit sei die Verwaltung der drei Departements beträchtlich billiger gewesen; gegenwärtig sei eine Vereinfachung möglich durch Aufhebung der Bezirks— präsidien oder durch Aufhebung eines Theils der Kreisdirektio⸗ nen, und obschon bei der ersteren Maßregel die Ersparniß größer sein würde, glaube er doch, daß man an einer Vielen so werthen Institution, wie die Bezirkspräsidien, nicht rütteln solle; das entspräche ja auch der noch kürzlich von dem Staats⸗ sekreiär kundgegebenen Ansicht. Der Abg. Schneegans erklärte, daß die Bezirkspräsidien ohne Nachtheil beseitigt werden könn⸗ ten, was bei den Kreisdirektionen durchaus nicht der Fall sei; dagegen würde eine Erweiterung der Kreise vielleicht zweckmäßig sein. Der Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr wies den Aus⸗ führungen des Frhrn. Zorn von Bulach, Vater, gegenüber auf die Schwierigkeiten einer internationalen Finanzstatistik hin, Schwierigkeiten, welche sich besonders geltend machen, wenn man ein Bruchstück eines Staates, wie die früheren drei fran⸗ zösischen Departements, mit einem selbständigen Staate, wie Elsaß⸗Lothringen, vergleichen wolle. Nach einer weiteren kurzen Erörterung erklärte der Abg. Köchlin, daß die Frage, ob die frühere oder jetzige Verwaltung billiger gewesen sei, doch nur einen relativen Werth habe, die Hauptsache sei, daß Vereinfachungen vorgenommen und Ersparungen gemacht würden; vor einem Rütteln an den Kreisdirektionen, an welche sich das Land gewöhnt hätte, möchte er jedoch warnen. Der Staatssekretär betonte darauf, die Re⸗ gierung halte die Aufhebung der Bezirkspräsidien für einen so schweren Eingriff in die jetzigen Zustände des Landes, daß sie dieser Frage nur näher treten wurde, wenn die Noth— wendigkeit dazu drängte und der Landesausschuß damit einver⸗ standen wäre. Uebrigens dürfe man nicht übersehen, daß bei einer Beseitigung der Bezirkspräsidien wohl die Zahl der Kreisdirektionen vermehrt werden müßte; es sei doch nicht richtig, diese Frage einzig vom finanziellen Gesichtspunkt aus zu be— trachten. Zum Kapitel Medizinalwesen erklärte der Abg. Dr. Raeis, daß er von der Nothwendigkeit der Kreisärzte noch immer nicht überzeugt sei. Im Uebrigen wurde der Etat der Verwaltung des Innern und darauf der Etat der Verwaltung der Justiz und des Kultus ohne Debatte er⸗ ledigt. Der Etat der Verwaltung der Finanzen und Domä⸗ nen führte nur zu kurzen Bemerkungen. Das Haus ging darauf zur Debatte über den Etat der Verwaltung der Gewerbe, Landwirthschaft und öffentlichen Arbeiten über; mit dem Abschnitt über die Landwirthschaft wurde die Dis⸗ kussion über landwirthschaftliche Enquete verbunden. Zu⸗ nächst ergriff der Abg. Frhr. Zorn von Bulach, Vater, das Wort und dankte der Regierung für die ausführ⸗ liche Darlegung über die Untersuchung der Lage und Bedürfnisse der Landwirthschaft in Elsaß⸗Lothringen. Der Redner zeichnete an der Hand der in dem Berichte gegebenen Daten die Situation der Landwirthschaft und erörterte - ins⸗ besondere die gelegentlich der Enquete vorgetragenen Wünsche der landwirthschaftlichen Bevölkerung; zur Entlastung letzterer müsse eine Reihe von Erleichterungen eintreten, namentlich Herabsetzung der Sterbfallgebühren, wofür andererseits das mobile Kapital zur Besteuerung herangezogen werden sollte. Den letzteren Wunsch theilte auch der Abg. Ritzenthaler, der weiter auf die Einführung einer Cirkulations⸗ steuer auf 1 und die Einführung des Tabackmonopols hinwies als Ersatz für die durch Erleichterung der Landwirth⸗ schaft entstehenden Ausfälle. Der Abg. Winterer führte aus, die Enquete habe von Neuem gezeigt, daß die wiederholt vor⸗ gebrachten Besürchtungen nur zu berechtigt gewesen wären; die landwirthschaftliche Krisis sei eine ernste und allgemeine, einzelne Mittel würden hier ja allerdings nicht viel helfen, dennoch aber müsse das Mögliche ge⸗ schehen, um einem weiteren Anwachsen des Proletariats auf dem Lande zu steuern; die Zunahme der sozialdemokrati⸗ schen Stimmen im Landkreise Mülhausen gebe in dieser Be⸗ ziehung zu denken. Die Bestrebungen, den Kredit zu heben, die Landwirthschaft zu entlasten, das mobile Kapital stärker heranzu⸗ ziehen, könne er nur billigen, als wesentliche Hindernisse einer gedeihlichen Entfaltung der Landwirthschaft müsse er aber noch den Schulzwang und die allgemeine Wehrpflicht bezeichnen. Man rufe überall den Staat als Helfer in der Noth an, die

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Hauptsache aber bleibe doch die Selbsthülfe; namentlich in Sachen des Kredits und des . könne auch der Bauer auf dem Wege der Assoziation viel aus Eigenem erreichen. Die schlimmfien, auch durch die landwirthschaftliche Enquete wieder bestätigten Erscheinungen seien aber der moralische Rückgang der Arbeiterbevölkerung, die Zu⸗ nahme des Alkoholismus, die Zerrüttung des Familienlebens. 2 Hhortsetzung der Debatte wurde darauf auf Donnerstag, ag

DOeesterreich⸗ Ungarn. Wien, 265. Februar. (Bn. Abdy) , . ist heute Nachmittag nach Amsterdam ab⸗ gereist.

n der heutigen Sitzung des Herrenhauses veranlaßte das sechste Hauptstück der Gewerbeordnung eine längere lebhafte Debatte, an welcher sich auch der Handels⸗Minister Baron Pino sowie der Ackerbau⸗Minister Graf Falkenhayn betheiligten. Bei der Abstimmung wurde die Vorlage in zweiter und dritter Lesung nach den Kommissionsanträgen zum Beschluß erhoben.

Cattaro, 26. Februar. (W. T. B.) Der Kronprinz und die Kronprinzessin trafen heute Nachmittag, von Ragusa kommend, hier ein, und wurden von der Bevölkerung enthusiastisch empfangen. Der Fürst von Montenegro war zur Begrüßung der Kronprinzlichen Herrschaften ein⸗ getroffen und nahm mit denselben das Diner an Bord der DVacht „Miramar“ ein. Abends setzten Ihre Kaiserlich Königlichen Hoheiten die Reise fort.

(N. Zürch.

Schweiz. Bern, 25. Februar. Aktenmaterial über die Anarchistenfrage hat sich neuer⸗ dings vermehrt. Der Bundesrath wird am Donnerstag in einer Extrasitzung einen grundsätzlichen Beschluß fassen, welcher die ganze Sache auf neuen Boden stellt. Ausweisun⸗ gen sind bis jetzt keine beschlossen.

2. Februar. (W. T. B.) Hier sind mehrere Anarchisten verhaftet worden; auch in anderen Städten der Schweiz sollen Verhaftungen von Anarchisten stattgefunden haben. Wie es heißt, liegt ein bezüglicher Bundesrathsbeschluß vor.

Großbritannien und Irland. Lon don, 25. Februar (Allg. Corr.) Die Königin wird sich Ende März in Be⸗ gleitung der Prinzessin Beatrice nach Darmstadt begeben, um der Konfirmation des Erbgroßherzogs von Hessen bei⸗ zuwohnen. Alsdann ist ein kurzer Aufenthalt in Aix⸗les⸗ Bains in Aussicht genommen.

General-Lieutenant Sir Archibald Alison ist an Stelle des nach Egypten kommandirten Lord Wolseley zum General⸗Adjutanten der englischen Armee ernannt worden.

Dem General Gordon soll ein nationales Denk⸗ mal errichtet werden. Es hat sich bereits ein Comits zur Entgegennahme von Beiträgen gebildet, welchem der Prinz von Wales, der Herzog von Cambridge, der Erzbischof von Canterbury, der Kardinal Manning, der chinesische Gesandte, der Premier Gladstone, Lord Salisbury und der Lordmayor als Mitglieder angehören.

Die Reiterstatue des Herzogs von Wellington, welche früher den Hyde⸗Park- Corner gegenüber Apsley⸗house zierte, wird, dem Wunsche des Prinzen von Wales gemäß, demnächst in Al dershot, auf dem runden Hügel, unweit der dortigen Militärkirche, aufgestellt werden.

26. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Aberhauses begründete Lord Salisbury sein gegen die Regierung eingebrachtes Tadelsvotum uns erklärte: wenn das Parlament die Regierung im Amte lasse, werde England nur Unheil und Schande ernten. North brook wies den Vorwurf zurück, daß die Regierung keine Politik mit Rücksicht auf die Zukunft treibe, und hob hervor: General Wolseley sei davon verständigt worden, daß die Regierung eine stabile Verwaltung in Khartum mit Hülfe der Häuptlinge zu sehen wünsche, welche stark genug sei, um das Nilthal zu sichern und Einfälle in egyptisches Gebiet zu unterdrücken, sowie Expeditionen zum Einfangen von Sklaven zu verhindern. Die nothwendigen Subsidien sollten von der egyptischen Regierung und denjenigen Häuptlingen gegeben wer⸗ den, welche stark genug seien, die Ordnung im Nilthal aufrecht zu er⸗ halten. = Lord Derby führte aus: England habe die Pflicht Üüber⸗ nommen, Egypten zu schützen; zur Erfüllung dieser Pflicht sei es nothwendig, daß Khartum und Berber von einer Macht gehalten würden, welche nicht systematisch die Erhaltung des Friedens und die Unabhängigkeit Egyptens bekämpfe. Es sollten keine Mühe und keine Kosten gescheut werden, um den von der Regierung eingegangenen Verpflichtungen nach⸗ zukommen und denen treu zu bleiben, welche England bei⸗ n, haben. Die weitere Debatte wurde auf morgen vertagt.

Im Unterhause theilte der Unter⸗Staatssekretär Fitz⸗ maurice mit; die Regierung werde die französische Regierung davon benachrichtigen, daß sie Reis nicht all⸗ gemein als Kriegscontrebande betrachten könne. Weiter er⸗ klärte derselbe: die ital ienische Regierung habe die Absicht ausgesprochen, den Vertrag zwischen England, Egypten und Abessinien zu respektiren und ihr Möglichstes zur Erleichterung des abessinischen Handels zu thun. Der Premier Gladstone erwiderte auf eine Anfrage bezüglich der Entsendung der italienischen Expedition nach dem Rothen Meere: Italien sei eine unabhängige Macht und bedürfe keiner Sanktion der englischen Regierung bezüglich derjenigen Maßregeln, die zu tr ffen es für seine Pflicht halte. Er sei nicht in der Lage, mitzutheilen, welcher Meinung's⸗ austausch über diese Angelegenheit mit anderen Regierungen stattgefunden habe. Die italienische Regierung stehe in den besten und herzlichsten Beziehungen zu England; es sei in⸗ dessen keine Allianz und kein Projekt einer mili⸗ . Kooperation mit England im Sudan vor⸗ anden.

Kalkutta, 24. Februar. (A. C) Der Nizam hat sich erboten, ein Truppenkontingent für den Sudan zu stellen. Dies ist ein deutlicher Beweis dafür, daß er keine Sympathie mit dem Mahdi hat. Hyderabad ist bekanntlich der einzige große mohammedanische Staat in Indien.

Frankreich. Paris, 26. Februar. (W. T. B.) Die Deputirtenk amm er genehmigte heute einen Zuschlags⸗ zoll von 6 Frs, auf in Europa hergestelltes oder direkt aus einem Lande außerhalb Europas importirtes Mehl. Für außerhalb Europas hergestelltes, aus europäischen Entrepots

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