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am größten sei, sei doch, selbstverständlich. Diese Mehrausgabe komme doch schließlich auch dem Staate zu Gute, jedenfalls sei die Entwickelung der Berliner Univerfilät nicht ünstlich gefördert worden. Man habe nachträglich nur immer und zwar in unzureichender Weise den Bedürfnissen Rechnun getragen. Dem Abg. Reichensperger könne er bemerken, da auch in Berlin Seminare existirten, freilich müsse die Zahl der Besucher beschränkt werden, wenn die Seminare ihren Zweck erfüllen sollten. : .
Der Abg. Bachem bemerkte, es sei erklärlich, wenn gegen den Berlinismus eine gewisse Reaktion eintrete. Warum würden neue Professuren immer nur in Berlin errichtet? Warum habe man die Professur für Meteorologie und das zahnärztliche Institut für Berlin bestimmt? Man mache doch dadurch Berlin künstlich zum Anziehungspunkt für die Studenten. Und auch die Professoren drängten hierher, weil sie hier eine glänzendere Lebensstellung einnähmen. Dem müsse entgegengetreten werden. Man solle sich vor Allem bemühen, tüchtige Kräfte den Provinzial-Universitäten zu er⸗ halten. Was der Abg. Wagner über die Theuerung in Berlin bemerkt habe, entspreche seinen eigenen Wahrnehmungen nicht.
n Bonn lebe man mindestens um ein Drittel theurer. Seiner * sei Berlin allerdings theuer, viel zu theuer! U
Der Abg. Dr. Langerhans entgegnete, man könne doch nicht gegen den Strom schwimmen und Lehrkräfte an den Provin— zial-⸗Universitäten anstellen, wenn keine Schüler vorhanden seien. Der Minister habe die Berechtigung des Verbots aus den ss 409 und 41 der Disziplinarvorschriften hergeleitet. Aber dieselben könnten doch nicht gegen den jetzigen akademisch⸗ liberalen Verein Platz greifen. Der Rektor habe gar kein Recht gehabt, den Eintritt in diesen Verein zu verbieten. Der Abg. Wagner habe gemeint, dem Verein deutscher Studenten könnten antisemitische Tendenzen nicht nachgewiesen werden. Man solle doch nur Berichte über das Auftreten dieses Ver⸗ eins lesen. Zu behaupten, daß zerselhe nicht politische Be⸗ strebungen verfolge, sei ein Streit um Worte. Sein Zweck sei, den nationalen Gedanken zu pflegen. Sei das nicht auch eine politische Aufgabe? Er bitte den Minister nochmals, die von ihm erbetene Remedur eintreten zu lassen.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man müsse den Minister allerdings ernstlich bitten, dahin zu wirken, die unge— heure Zunahme Berlins nicht noch künstlich zu befördern. Die Gymnasial⸗Direktoren sollten Aufsätze anfertigen lassen, worin die Vorzüge des Studiums auf den Universitäten der betreffenden Provinzen behandelt würden. Der Zudrang nach Berlin sei geradezu erschreckend. Auch die Besetzung der Pro⸗ fessuren errege Bedenken. Die Professuren für Geschichte wür⸗ den fast überall mit Protestanten besetzt, welche die Geschichte nur von dem einseitig protestantischen Standpunkt aus vortrügen. Es sei sein dringender Wunsch, daß auch und zwar vor Allem in Berlin Geschichteprofessoren katholischer Konfession ange— stellt würden. Man könne es katholischen Eltern nicht zu⸗ muthen, ihre Kinder in die Vorlesungen kulturkämpferischer Professoren zu schicken.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) behauptete, auf allen Gebieten sei die Tendenz vorherrschend, Berlin zu begünstigen. Er erinnere nur an die Millionen, die hier für Museen aus⸗ gegeben würden. Für Cöln habe man in dieser Beziehung nichts gethan. Man sage, in Berlin hätten die Studenten Gelegenheit, in große Kreise hineinzukommen. Er halte diese Kreise nicht für unbedenklich, viel besser sei für die Moralität der Studenten gesorgt, wenn sie in einer kleinen Universität im Kreise von Studiengenossen lebten. Für akademisch könne er den vom Abg. Langerhans erwähnten Verein nicht halten; er solle aber noch liberal sein. Es wäre ihm interessant, zu hören, was der Abg. Langerhans unter „liberal“ verstehe. Er (Redner / kenne den Begriff kaum noch, obschon er auch in seiner Jugend zu den Liberalen gehört habe. Was man heute liberal nenne, erinnere ihn kaum noch an das, was er unter liberal verstanden hätte. Den Studenten möchte er noch den gut gemeinten Rath geben, weder liberale, noch nationale, noch antisemitische Vereine zu gründen, sondern nur der Wissenschaft zu leben. Das Vereinswesen fübre in gefährliche Bahnen. Man habe 1848 erlebt, wohin da liberale Vereine geführt hätten. . . .
Der Abg. Dr. Wagner bestritt die Ausführungen des Abg. Bachem, als ob die Berliner Universität ungerecht bevor— zugt würde. Schon das verhältnißmäßig theure Leben in Berlin bedinge größere Kosten der dortigen Universität. Auch komme die Verwendung für Berlin noch am meisten dem ganzen Lande zu Gute. Von einer Parteilichkeit gegenüber den Katholiken könne keine Rede sein. Der Vermehrung der sogenannten Seminare an den Universitäten ständen große praktische Schwierigkeiten entgegen. Die Ausgaben für die Berliner Universität seien nationalökonomisch gute; Berlin sei nun einmal Reichshauptstadt, dementsprechend müsse
übrigen; dies, und nicht etwa die häufige Abwesenheit eines
auch die Berliner Universität ausgestattet sein. Die Aus—⸗ führungen des Abg. Langerhans zeugten wieder von der be⸗ kannten liberalen „Toleranz. Jetzt bekämpfe man die deutschen Studenten vereine liberalerseits; früher, als die Mehrzahl der Studenten liberale Neigungen gehabt hätten, habe die liberale Presse nicht genug jubeln können, wenn einmal ein Student öffentlich aufgetreten sei. Die Liberalen sähen eben, daß ihnen die Bewegung der nationalgesinnten Studenten allmählich das Heft aus der Hand nehme; sie würden mit diesen Studenten später als mit politischen Gegnern zu rechnen haben. Seinetwegen hätte man übrigens den „liberalen Studentenverein“ bestätigen könne; er wolle hier nur die gegen den Verein der deutschen Studenten erhobenen Angriffe zurückweisen.
Der Abg. Dr. Windthorst wiederholte, daß man staatlicher⸗ seits die Geschichtsschreibung und Geschichtssorschung der Katho— liken in parteilicher Weise zurücksetze .
Der Abg. Dr. Kropatschek erklärte sich mit den Ausführungen des Abg. Wagner völlig einverstanden und befürwortete so⸗ dann die im Etat geforderte neue Professur für Meteorologie, da dieselbe mit der beabsichtigten und sehr dringlichen Re⸗ organisation des meteorologischen Instituts in enger Ver⸗ hindung stehe. Besonders wichtig als Beobachtungspunkt sei auch die meteorologische Station auf dem Brocken, ein besonderes Verdienst des Dr. Aßmann in Magdeburg, der auch persönlich im Winter drei Wochen im Brockenhause zugebracht habe, um Beobachtungen vorzunehmen. Es würde sich wohl empfehlen, einen besonderen Beamten, z. B. einen in der Nähe wohnenden Förster, zu Beobachtungszwecken auf dem Brocken zu stationiren, auch eine geeignete Telegraphen⸗ leitung nach der dortigen Station anzulegen. Er bitte den Minister, diese Frage wohlwollend zu erwägen.
Die Position wurde darauf bewilligt, womit der Titel „Universität Berlin“ erledigt war.
Zu Tit. 3 (Universität Greifswald) befürwortete der
Abg. Dr. Bierling einen Antrag, für einen zweiten außerordent⸗ lichen Professor der Theologie, speziell für hebräische Sprache und alttestamentliche Theologie, dem Titel noch 2940 S zu— usetzen. ; Die Budgetkommission beantragte in Uebereinstimmung mit der Regierung, das Mehr für einen ordentlichen Pro— fessor der Botanik (künftig wegfallend) im Betrage von 5790 S6 abzusetzen.
Der Antrag Bierling wurde der Budgetkommission über— wiesen, der Titel im Uebrigen nach dem Kommissionsvorschlag bewilligt.
Bei Tit. 6 (Universität Kiel) bat der Abg. Schütt den Minister, künftig in Kiel einen pharmakologischen Lehrstuhl zu errichten.
Der Abg. Schreiber (Marburg) wollte die für einen außerordentlichen Professor der Rechte in Kiel gesorderten 3060 M als künftig wegfallend bezeichnet wissen; es handele sich darum, für einen im Parlamente thätigen Professor Ab— erf zu schaffen; dieser Zustand werde nur ein vorübergehen— der sein.
Der Regierungskommissar Geh. Reg-Rath Dr. Althoff er— klärte, die juristische Fakultät in Kiel sei schwächer besetzt als alle
ordentlichen Professors der Rechte von Kiel sei der Haupt— grund, weshalb die Bewilligung des Extraordinariums er— wünscht werde.
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, diese Professur beziehe sich nicht auf ein Vertretungsbedürfniß für ihn während seiner durch die Parlamente veranlaßten Abwesenheit von Kiel, son— dern es handele sich um ein selbständig hervorgetretenes Be— dürfniß nach ganz hestimmten juristischen Vorlesungen über Encyklopädie und allgemeinere Disziplinen, die von dem Pro⸗ fessor extraordinarius abgehalten würden. Uebrigens würde der Staat im Bedürfnißfall verpflichtet fein, auch für einen Professor während dessen Einberufung ins Parlament für Vertretung zu sorgen.
Der Abg. Büchtemann erklärte, in der Budgetkommission sei das Motiv der Abwesenheit des betreffenden Professors von Kiel wegen parlamentarischer Geschäfte nicht in den Vor— dergrund gestellt worden.
Der Antrag Schreiber wurde abgelehnt; der Titel blieb unverändert.
Bei Tit. 9 (Universität Bonn) sprach der Abg. von Fürth dem Minister seinen Dank aus wegen dessen mehrfach hervor— ragender Fürsorge für diese Universität, betonte aber sodann, daß immer noch zahlreiche Bedürfnisse gerade bei der Bonner Universität existirten, deren Befriedigung dringend erwünscht sei. Dahin gehöre namentlich die Ergänzung der Bibliothek.
Der Abg. Kauffmann wünschte bessere Unterbringung und bequemere Zugänglichkeit der bei der Bonner Universität be⸗
1 bemerkte der Staats⸗Minister Dr. von Goßler eine Herren! Ich bin sebr gern bereit, den Anregungen dez letzten Herrn Vorredners meine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Vorschläge, welche er gemacht hat, bewegen sich ganz auf dem Gebiete, welches zu kultiviren ich stets bestrebt gewesen bin: die vor. bandenen Kunstsammlungen in jeder zweckmäßigen Weise zu populari. siren. Daju gehört vor allen Dingen, daß diejenigen Schätze, die im Besitze der Verwaltung sind — und in Bonn sind solche glücklicher. weise in reichem Maße vorhanden — in angemessener und leicht zu⸗ gänglicher Weise für das Publikum verwerthet werden. Ich werde versuchen, ob mit den vorhandenen etatemäßigen Mitteln den Wünschen des Herrn Vorredners entsprochen werden kann; eventuell werde ich mich nicht scheuen, wenn vielleicht für Unterbeamte eine Erhöhung nöthig ist, die erforderlichen Anträge zu stellen.
Wag die Wünsche des vorletzten Herrn Vorredners betrifft, so bezogen sie sich — soweit ich seine Ausführungen verftanden habe — auf die Universitätsbibliothek in Bonn. Es ist, wie Sie vielleicht bei der Begründung des im Extraordinarium ausgeworfenen Postenz »Zur Ergänzung der Universitätsbibliotheken- in der Budgetkommission schon gehört haben, mein dringender Wunsch, die Bibliotheken, eine der wichtigsten Quellen und Grundlagen der Wissenschaft zu fördern, namentlich auch die Lücken in den Universitätsbibliotheken auszufüllen, Es sind eingehende Untersuchungen darüber angestellt worden. Die Gesammtsumme, welche Seitens der betreffenden Verwaltungen als erforderlich bezeichnet worden ist, ist eine recht erhebliche. Wenn ich aber auch nicht in der Lage gewesen bin, in Bezug auf die ganze Summe bereits den Beifall der Finanzverwaltung zu finden und schon im gegenwärtigen Etat die Lücke ganz auszufüllen, so bin ich doch der Finanzverwaltung sehr dankbar, daß sie mir wenigstens die Möglichkeit gewährt hat, 125 OM. 1M zum Zweck der Ausfüllung der Lücken der Universitätsbibliotheken in den Etat einzustellen. Das ist immerhin eine nicht unerhebliche Summe und ein erfreulicher Anfang. ö . Speziell für Bonn kann ich bemerken, daß die dortige Bibliothek nach meiner Kenntniß zu denjenigen gehört, welche vorzugsweise nach verschiedener Richtung hin einer Auffrischung und einer Ergänzung bedürftig ist. Ich hoffe, daß wenigstens ein Theil der Wünsche, welche der Herr Vorredner hei mir angebracht hat, auch ihre prak— tische Durchführung und Erfüllung finden werden.
Der Titel wurde bewilligt. .
Bei der Pofition für die Universität Münster sprach der Abg. Dr. Kropatschek dem Minister seinen Dank aus, daß Breslau jLetzt ein Ordinariat für Geographie erhalten habe, er wünsche auch einen geographischen Lehrstuhl für Münster.
Der Abg. Dr. von Cuny fragte, ob nicht bald in Münster der Lehrstuhl für neutestamentliche Exegese besetzt werde.
Der Abg. Dr. Windthorst bat den Minister, bei Besetzung der katholisch⸗theologischen Fakultäten die kirchlichen Organe gehörig mitwirken zu lassen.
Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler bemerkte:
Bis zu dem Zeitpunkt, welchen der Hr Abg. Dr. Windthorst als den erwünschten bezeichnet, wo die Bischöfe auf den preußischen Universitäten die Professoren der katholisch⸗theologischen Fakultäten selbständig berufen, müffen die preußischen Staats⸗Universitäten nach den Gesetzen verwaltet und behandelt werden, die dafür von der zuständigen Stelle erlassen sind. Die preußischen Staats. Universitäten beruhen auf den Bestimmungen Sr. Majestät, bezw. Seiner Erlauchten Vorfahren. Die Statuten für die katholischen Fakultäten sind zum Theil unter ausdrücklicher Zustimmung des Päpstlichen Stuhles bezw. der Bischöfe, zum Theil unter der still— schweigenden Billigung derselben erlassen, und ich würde mich einer sehr schweren Verantwortung aussetzen, wenn ich hier durch eine Er— klärung andeuten könnte, daß eine Verrückung dieses Rechtszustandes möglich wäre. Die Statuten bestimmen ausdrücklich, — und danach ist bisher Jahrzehnte lang an allen bestehenden Anstalten verfahren — daß die Besetzung von Seiten der Staatsregierung ausgeht, und daß der Bischof nur das Recht hat, Einwendungen über Lehre und Wandel des in Aussicht genommenen Universitätslehrers zu erheben. Das ist ein Zustand, der für Münster so lange in Geltung und Uebung gewesen ist, als die Akademie unter preußischer Verwaltung sich befindet, und ohne daß früher Schwierigkeiten erhoben sind. Hiernach kann die preußische Staatsverwaltung erwarten, daß der Herr Bischof eine Antwort ertheilt auf die Frage, ob Bedenken vorhanden sind, und daß er, wenn er eine Antwort ertheilt und Bedenken geltend machen zu müssen glaubt, sie auch motivirt nach der Richtung des Wandels oder der Lehre. Das weiß ich sehr wohl, und das ist ja auch ge⸗ schehen, daß, wenn die Bedenken, welche die Bischöfe erhoben haben, von der Staatsverwaltung nicht geprüft und gewürdigt worden sind, und wenn die Ernennungen gegen die Wünsche und die Meinung der Bischöfen erfolgt sind, die Herren Bischöfe in der faktischen Möglich keit sich befinden, ihren jungen Theologen, da dieselben nach den Lehrsätze der katholischen Kirche schon als Studirende vollständig der Disziplin der geistlichen Oberen unterstellt sind, den Besuch der Kollegien der Professoren zu verbieten. Aber, wenn dies auch der Fall ist, meine Herren, so wird hierdurch an der Rechtsfrage und an der rechtlichen Lage immerhin nichts verändert, und das ist das Wesentliche. So lange aber diese Rechtslage besteht, muß ich über derselben wachen und für eine entsprechende Ausführung sorgen.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er hahe die bestehende Rechtslage nicht bestritten, sondern im Interesse des kirchlichen Friedens nur eine Aenderung derselben gewünscht.
findlichen Kunstsammlungen.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs -Anzeigers und Königlich Preußischen taatz- Anzeigers:
Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Uutersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Grosshandel.
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* S . . Deffentlicher Anzeiger. Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. effe 1 2 E e * Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗ Expeditionen des
8. Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen eté. 7. literarische Anzeigen.
4. Verloosung, In der Börsen-
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen Bureaux.
or⸗ ladungen u. dergl.
org] Aufgebot.
Johann Heinrich Habermann von Tüttleben, Frau Louise Seyfarth, geb. Habermann, ebendaher und Frau Martha Agnese Rudloff, geb. Dabermann, von Reichenbach haben die Einleitung des Aufgebots⸗ verfahrens hinsichtlich ihres Brutzers Heinrich Haber⸗ mann von Tüttleben zum Zweck der Todeserklärung beantragt. Derselbe ist vor 15 bis 16 Jahren von Tüttleben nach Amerika ausgewandert und hat vor etwa 11 Jahren an seine Mutter Anna Mari ö 6 die letzte Nachricht ergehen lassen. Sei
ermögen beträgt 347 M.
Es wird Aufgebotstermin auf
Mittwoch, den 2. September 1885, Mittags 12 Uhr, anberaumt.
„Heinrich Habermann und dessen Erben werden liermtt geladen, in diesem Termine zu erscheinen, widrigenfalls Heinrich Habermann für todt erklärt und sein Vermögen an die sich legitimirenden Erb⸗ berechtigten und in Ermangelung solcher an den Fiskus ohne Kaution überlassen werden wird.
* u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden. Be⸗ theiligte, welche außerhalb des Gerichtssitzes wohnen, haben spätestens im Termine bei Verlust ihrer An⸗ sprüche einen hier wohnhaften Bevollmächtigten zur Annahme künftiger gerichtlicher Zufertigungen zu bestellen. Eine Wiedereinseßung in den vorigen Stand gegen das im Termin zu ertheilende Aus⸗ schlußurtheil ist unzulässig. Gotha, den 3. Februar 1885. Herzogl. Sächs. Amtsgericht. VII. Ju satz.
46686] Aufgebot. ö
Die Wittwe Nitsche, Friederike, geb. Höhnike, zu Niebel bei Treuenbrietzen, hat dag Aufgebot der angeblich verhrannten zwei 5omigen Hypothekenbriefe der National⸗Hypotheken⸗Credit Gesellschaft, einge⸗ tragenen Genossenschaft zu Stettin, Serie D. Nr. 6128 vom 1. Oktober 1874 und Nr. 13851 vom 1. August 1877 über je 300 MS beantcagt! Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Gibberechtigte sedach die sich nicht melken. Teer Ten
9. Familien-Nachrichten,
vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Stettin, den 23. Oktober 1883. Königliches Amtsgericht.
38524 Aufgebot.
Auf Antrag des Rendanten Rautenberg und des Maurermeisters F. Reitmeyer wird der am 30. März 1835 zu Tilsit geborene und im Jahre 1858 nach Rußland ausgewanderte Schlossergeselle Carl August Robert Dürr aufgefordert, spätestens im Termin den 3. September 1885, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 16 vor dem unterzeichneten Ge— richte sich persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung ausgesprochen und über seinen Nachlaß in Gemäßheit der §. 834 ff. . 18 Theil II. des A. L. R. verfügt werden wird.
Tilsit, den 19. August 1884.
den 18. Jannar 1887, Vormittags 12 Uhr,
Königliches Amtsgericht. III.
beilage. * *
68150 Aufgebot. Im Hppothekenbuch für Frammersbach Bd. V. Seite 284 ist auf dem häuslichen Anwesen der Agatha Brunner, Wittwe allda: Plan⸗Nr. 3! seit 1 September 1829 eine Herauszahlung von 450 Gulden für Thomas Aull von da eingetragen.
Auf Antrag der Anwesensbesitzerin hat das K. Amtsgericht Lohr am 13. Dezember 1884 das Auf— gebotsverfahren beschlossen.
Es ergeht deshalb an alle Jene, welche auf fragl. Hypothekforderung ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung: ihre Rechte und Ansprüche bis zu oder spätestens an dem auf
Mittwoch, den 1. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, dahier anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und zu begründen, widrigenfalls die bezeichnete For⸗ derung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde.
Lohr, 15. Dezember 1884.
Der K. Gerichteschreiber: Kraus, Sekretät.
1 / /
lngere lg, r ee ge, er Ginwohner Jacob Harms f in Doberan, hat das Aufgebot u Rostock, früher 1I) eines Hvpothekenscheine über 609 einge⸗ tragen am 9. Februar 1883 für ihn zu 48 Zinsen in das Grund. und Hypothekenbut, . die Häuslerei Nr 2 zu Meschendorf Fon) 2 2) 2 . über 300 A, einge— ragen ur ihn zu se Zinsen ai. J 2 erk Hal. 2 des Grun · mn Ip f u beantragt. Die Inhaber der Urkunden w ) gefordert, spätestens in dem auf wen werden un den 25. September 1885. Mittags 12 uhr vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf. n= ihre 2 feln ehen und vie Ml· unden vorzulegen, widrigenfalls die K — der Urkunden erfolgen wird. Kraftlogerllãrunz Kröpelin, den 19. Januar 1885. Großherzogl. Mecklenburg ·˖ Schwerinfches Amtsgericht.
70ls3] Aufgebot. ) Auf den Antrag des Nachlaßpflegers Rechtsanwalts Fendler in Trebnitz, werden die unbekann fen Erben der am . April 1884 zu Bunkaß verstorbenen Chri⸗ . Faude aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ ermin, den 19. Februar 1886, Vormittags 11 ihre Anspruͤche und Rechte auf den . betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt, werden; der sich fpäter meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbefitzers an' zuerkennen schuldig. von demfelben weder Rech= nungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch . 66. muß. 2). Es werden auf den Antrag des Vo ndes Ferdinand Hirschmann in Mer g ,, der Stell machergesell Gottlieb Schneider, boren in Massel am 21. Februar 1836, welcher [. e. ö. in . . gegangen, und auf den Antrag des Klempnrermeist Ulbrich zu Lauban: ⸗ ö dessen Bruder, Klempnergeselle Otto Franz Ulbrich . ö, welcher vor 25 Jahren in die Fremde gegangen und seit 1861 nicht hat hören lassen, J aufgefordert. sich spätestens im Aufgebotstermin, den 19. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widri⸗ genfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. Trebnitz, den 16. Februar 1885. Königliches Amtsgericht J.
io en Aufgebot.
Der in Berlin am 15. August 1884 von Ehrhard Zweig an eigne Ordre gezogene, am J. Dezember 1884 fällig gewesene und von M. Schneider in Mewe acceptirte Wechsel über 305 M ist angeblich verloren gegangen.
Auf Antrag des Kaufmanns M. Rosenfeldt zu Culmsee ergeht an den unbekannten Inhaber des be— . Wechsels die Aufforderung, spätestens in dem auf den 17. September 1885, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlotzerklärung des Wechsels erfolgen wird. F. 1.865.
Mewe, den 23. Februar 1885.
Königliches Amtsgericht.
. Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Königsberg Nr. 132612 über 117 M 85 , ausgefertigt füUr den Maurergesell Carl Engel, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des genannten Eigenthümers zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches auf⸗ gefordert, spätestens im Äufgebotstermin, den 17. September 1885, ; 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerüchte (Zimmer 62) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widri—⸗ genfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Königsberg, den 19. Februar 18385. Königliches Amtsgericht. VIII.
ge⸗
ois]
Aufgebot eines Wechsels.
Bei dem unterzeichneten Gericht ist von der Firma Germain & Co. in Malmerspach bei St. Amarin Eliaß) das Aufgebot des von dem Kaufmann D. Behrens in Winsen an der Aller auf G. Mewes in Luckenwalde gezogenen, drei Monate à lat an die Ordre des Ausstellers zahlbaren Primawechsels de dato Winsen, den 27. August 1884, über 600 „, welcher angeblich abhanden gekommen ist, beantragt. Der unbekannte Inhaber des vorgedachten Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. September 1885, Vormittags 10 Uhr, dor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und den
echsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä— rung desselben erfolgen wird.
Luckenwalde, den 20. Februar 1885.
Königliches Amtsgericht. liglso]! Bekanntmachung.
Dag Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Spar— lasse Nr. 5801 über 775 ½, ausgefertigt für Ernst
ieste in Taura, ist angeblich verloren gegangen und oll auf den Antrag des Vachdeckers Ernst Sieste in Taura zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt werden.
Es wird daher der Jahaber des Buches aufge— sordert spätestens im Aufgebotstermine den 25. September i865, Vormittags 10 Uhr, bel dem un terjeichneten Gerichte, im Zimmer Nr. 22, eine Rechte anzumelden und das Büch vorzulegen,
pet igenfañ die Kraftlogerklärung desselben erfolgen Torgau, den 19. Februar 1886.
e Hie Bittwe des Einwohners Philipp Grimmeisen, hilippine, geb. Schleich, zu Da r und 8 berst und Eommandeur des 69. In fan terie⸗Regi⸗ 6 Gustav John von Freyend zu Trier haben as Aufgebot der Antheilscheine der Herzoglich Vrgunschweigischen Prämien · Anleihe vom J. Mär; Serie S759 Nr. 25, Serie 4108 Nr. 36, Serie 4621 Nr. 45, Serie 4670 Nr. 1 und Serie . 5 ö ,. ie Inhaber dieser Antheilscheine w = orden, eee. in dem 8. 8e , en 25. August er., Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, 52 f. 27, Ingesetzten Termine ihre Rechte anzumelden und die Antheilscheine vorzulegen, widrigenfalls die Urkunden für kraftlos erklärt werden sollen. Braunschweig, 19. Januar 1885. Herzogliches Amtsgericht. Rabert.
701941 Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Februar 1355
ö Jacobi, Gerichtsschreiber
In Sachen, betreffend das Aufgebot der Post Ab⸗ theilung III. Nr. 1 auf Nr. 46 Sorge erkennt das Königliche Amtsgericht zu Loewen durch den Amts richter Fränkel für Recht:
I. Dem Dienstknecht Johann August Grabisch zu Niewe und dem abwesend en Johann Joseph Grabisch wird der Anspruch auf die bei der Subhastation des Grundstücks Nr. 46 Sorge aus der Abtheilung III. Ur; U für die Theresia Grabisch und die Geschwister Johann. August, Johann Joseph und Jobanne Marie Grabisch eingetragenen Post von 25 Thlr. ur Hebung gekommenen und zu einer Spezial masse genommenen 79 M 87 vorbehalten, II. alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen auf die vorgedachte Masse aus⸗ geschlossen,
III die Kosten des Aufgebots verfahrens sind aus der Masse vorweg zu entnehmen.
Fränkel.
ols9]
Durch Ausschlußurtheil von heute ist die Urkunde vom 24 November 1848 nebst Hypothekenschein, woraus für die Geschwister Rehrt Nr. 44 zu Rothen⸗ uffeln im Grundbuch von Rothenuffeln Bd' Iz. Bl. 85 rubr, III. sub Nr. J auf der Stätte Rr. 41 da⸗ selbst ursprünglich 705 Thlr. nebst Naturalien, jetzt noch für Caroline Nehrt und Ehristian Nehrt je 200 Thlr. Brautschatz, für Erstere 25 Thlr. für ein Ehrenkleid, für Letzteren 30 Thlr. für ein solches, und für Jeden von Beiden ein Kleiderschrank, Bett⸗ stelle, Koffer, Bette, eine Kuh und 9 Bothen Flachs eingetragen worden, für kraftlos erklärt.
Minden, den 24. Februar 1885.
Königliches Amtsgericht.
—
70188 Bekanntmachung.
In Sachen, hetreffend das Aufgebot eines ver— lorenen Hypothekeninstruments hat das Königliche Amtsgericht in Querfurt durch den Amtgzrichter Krüger für Recht erkannt:
daß das in einer Ausfertigung der Schuld⸗ und Pfandverschreibung, d d. Querfurt, den 16. No—⸗ vember 1833 und dem Hypothekenschein 4. 4. Gerichts amt Querfurt, den 18. November 13335 bestehende Hypothekeninstrument über das in Band IV. Art. 5 Abthl. III. des Grundbuchs von Querfurt für den Königlichen Lieutenant und Adjutanten Freiherrn Ernst von Danckel mann eingetragene, zu 59 verzinsliche Dar— lehen von 2000 Thaler für kraftlos zu erklären. Querfurt. den 25. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.
ol 90 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 16. Februar 1885 ist die Hypothekenurkunde über 54 Thlr. Judifikat⸗ forderung und 8 Thlr. Kostenkaution, eingetragen aus dem Erkenntniß vom 21. November 1872 auf Grund des Erfuchens des Prozeßrichters für den Eigenthümer Franz Pawlowski zu Birnbaum in Abth. III. Nr. 7 des dem Handels mann Kluge'schen, Eigenthümer Müller'schen und Eigenthümer Helmchen⸗ schen Eheleuten gehörigen Grundstücks Milostowo Nr. 36, gebildet aus der Ausfertigung des vorbe— zeichneten Urtheils und dem Hypothekenbriefe vom 27. Januar 1873 für kraftlos erklärt worden. Birnbaum, den 253. Februar 1885.
Königliches Amtsgericht.
7008]
Oeffentliche Zustellung und Ladung. Der K. Advokat und Rechtsanwalt Braun dahier hat unterm 9 de. Ms. praes. 14 c. Namens des Kaufmanns David Neumeyer in Augsburg gegen: a. Marie Steigleder von Ottmarshausen, ledig,
geisteskrank, vertreten durch ihren Curator,
den Maurer Johann Schuster zu Edenbergen, b. Andreas Steigleder, ledig, von Ottmars« haufen, C. Vitus Steigleder von dort, letztere Beide unbekannten Aufenthalts, wegen Wohnungsrechts bei der II. Civilkammer des K. Landgerichts Augsburg Klage eingereicht, welche den Antrag enthält:
Kgl. Landgericht wolle erkennen:
1) der Vertheilungsplan des K. Amtsgerichts vom 15. Januar 1885 sei dahin abzuändern, daß die Wohnangsrechte unter die Hypothek⸗ forderungen eingesetzt und soweit sie nicht durch den Kaufschilling zur Tilgung kommen, ge⸗ löscht werden;
eventuell, daß der Erlös, soweit er auf die ,, trifft, dem Käufer zugewiesen werde; die Beklagten haben sämmtliche Kosten zu tragen, sowie die Vorladung der Beklagten zum Verhandlungstermin mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Dieseg wird den beiden Beklagten Andreas und Vitus Steigleder in Ottmarshausen, z. Zt. unbe—= kannten Aufenthalts, mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Termin zur mündlichen Verhandlung
Königliches Amtsgericht.
dem Antrage auf CEhescheidung — und ladet den Be⸗
streits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halberstadt auf . . st
mit der Aufforderung, Gerichte zugelassenen
Auszug der Klage bekannt gemacht.
7ooꝛo)
bei Bürgel, Dr. Zeiß Albert Hartmann
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Donnerstag, den 7. Mai 1885, früh 8 Uhr bei der II. Civilkammer des K. K burg ansteht. . . Augsburg, den 23. Februar 1885. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Augsburg. Ullinger, K. Sekretär. J7o0O022 Oeffentliche Zustellung. Die Kauffrau Marie Lescaffe, 1 von Josef Brulser zu Mörchingen wohnhaft, klagt gegen: I) Frau Augustine Grosmangin, Dienstmagd zu Dieuze (Saline) wohnhaft, Wittwe des kürzlich im Weiher von Mörchingen ertrunkenen Mau— rers Johann Josef Offroy; sie in eigenem Namen, wie auch Mutter und gesetzliche Vor⸗ münderin ihrer minderjährigen, bei ihr domizt— lirten, aus obiger Ehe hervorgegangenen Kinder Elisabeth und Marie Offroy; 2) die aus der ersten Ehe des verstorbenen Johann Josef DOffroy mit der vorverstorbenen Frau Christine Miral hervorgegangenen Kinder, nämlich: a. Josef Arnuld Offroy, früher in Reich wohn haft, jetzt ohne bekannten Wohn und Auf⸗ enthaltsort abwesend, b. Luise Estella Offroy, ohne Gewerbe, voll⸗ jährig, früher zu Reich, jetzt zu Paris wohn—⸗ haft, jedoch ohne bekannte Adresse; Die Kinder des mehrgenannten verstorbenen z. Offroy in ihrer Eigenschaft als Erben ihres Vaters, auf Zahlung von „S 11 36 3 für gelieferte garen, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver— urtheilung zur Zahlung obiger Summe nebst Zinsen zu 5 oso vom Tage der Zustellung der Klage an ge— rechnet und das zu erlassende Ürtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Chateau · Salins auf Mittwoch, den 15. April 1885. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. . Doiseau, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
70004 Oeffentliche Zustellung.
Der Müller Friedrich Motgöller * Rödelheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schulz hier, klagt gegen seine mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesende Ehefrau Ursula, geb. Leitner, früher in Weikersheim wohnhaft, auf Ehescheidung wegen Ehebruchs, mit dem Antrage, die zwischen den Par⸗ teien am 5. September 1875 in Mergentheim ge⸗ schlossene Ehe dem Bande nach zu trennen und die Verklagte als den schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf
den 28. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 23. Februar 1885. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
70098] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Bergmaänns Eduard Scubovius, Karoline, geb. Kobbatzki zu Unseburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Frorath zu Halberstadt, klagt gegen ihren genannten Ehemann, den Bergmann Eduard Seubovius ebendaher, wegen böslicher Ver— lassung, mit dem Antrage auf Ehetrennung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Halberstodt anf den 22. Juni is85, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannf gemacht. Halberstadt, den 20. Februar 1885.
6 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
wird
70009 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Malers Ludwig Wysocki, Bertha, geb. Garsuch, zu Halberstadt, vertreten durch den Rechtsanwalt Kreis daselbst, klagt gegen den Maler Ludwig Wysocki ebendaher, ihren Ehemann, wegen böslicher Verlassung, eventuell wegen selbstverschul⸗ deten Mangels an Ünterhalt, mit dem Antrage auf Ehetrennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts stadt auf
den 22. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht.
zu Halber s
Gerichts schreiber des Königlichen Landgerichts
Golo], Oeffentliche Zustellung. 9g Die Ehefrau des Steinfetzers Wihelm Lange, d
Louise, geb. Brandt, zu Croppenstedt, vertreten durch a
ihren Ehemann, den Steinsetzer Wilhelm Lange aus Groeningen, wegen böslicher Verlassang, sowie wegen selbstverschuldeten, durch Ausschweifung und unordent. 1 liche Wirthschaft herbeigeführten Unvermögens zur Gewährung des Unterhalts für seine Familie, mit
klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts—
den 22. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, einen bei dem gedachten Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Halberstadt, den 18. Fedruar 1885. ö Richter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Die ledige Therese Merkel zur Zeit in Droschka vertreten durch Herrn Rechtsanwalt
in Jena, klagt gegen den Fleischergesellen
der Sache auf
kannten Aufenthalts,
aus Blankenhain, jetzt unbe⸗ wegen Ansprüchen aus außer-
Hubert, zu Sarne, vertreten durch Dr. v. Plueinski zu Lissa, Franz
mit der Aufforderung, richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
7019
dieser Auszug der
Halberstadt, den 18. Februar 1855. 7oCl5] Richter, Die Anna
den Rechtsanwalt Ruhnke zu Halberstadt, klagt gegen vom 14. Mär; I874 *regen
und ladet den Beklagten
handlung des Rechtsstreits vor das G ĩ Amtsgericht zu Ober roßherzogliche
von St. Johann, Giersberg, gegen Catharina Kundermann, Wirthin, zu St. Johann wohnend, Wittwe des dascsbst ver=
ehelicher Schwängerung mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilang des Beklagten zur Zablung von 18 4 Tauf⸗ und Wochenbettekosten, Zahlung eines jähr⸗ lichen Alimentationebeitrags von 72 Æ von der Geburt des Kindes ab bis zum vollendeten 15. Le⸗ bensjahre in viertel jäbrlichen Voraus jahlungen, sowie Tragung resp. Erstattung des Konfirmations ⸗ event.
des Beerdigunge⸗Aufwandes und ladet den Beklagten
zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogl. Sächsische Amtsgericht zu Jena
auf Dienstag, den 31. März 1885, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellunz wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hundertmark, Gerichtsschreiber des Großberzogl. Sächsischen Amttgerichts. 700231 Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Carl Ebert zu Jastrow klagt gegen den Bauerhofsbesitzer Carl Kohls, früher zu Plietnitz, jetzt unbetannten Aufenthalts, wegen einer Darlehnsforderung von 45,05 M und Zinsen mit dem Aatrage, den Beklagten zur Zahlung von 45,05 M nebst Ho Zinsen seit dem 350. August 1884 zu verurtheilen, auch das Urtel für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Königliche Amtsgericht zu Jastrow auf
den 24. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr.
‚. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gem icht. C. 54/85.
Jastrow, den 23. Februar 1855.
5 Bordt,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 70MI4J Oeffentliche Zustellung.
Der Kal. Hauptmann a. B. Ludwig von Cancrin dahier, vertreten durch den Kgl. Hauptmann a. D. Ferdinand von Cancrin allda, hab gegen den Kgl. Premier ⸗Lieutenant a. D. Ludwig von Cancrin von hier, z. Zt. an unbekannten Orien sich aufhaltend, Antrag auf Eatmündigung wegen bleibenden Zu⸗ standes von Gemüthsschwache gestellt. — Zur Ver⸗ rekmung des zu Entmündigenden gemäß 5. 598 C. P. S. wurde von Großherzoglichem Amtsgericht hierselbst Termin auf
Montag, den 15. April 1885 Vormittags 9 Uhr,
bestimmt, wozu derselbe mit dem Anfügen geladen
wird, daß. bei seinem Ausbleiben in der Sache nach Lage der Akten weiter erkannt
. werden würde. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies
bekannt gemacht.
Karlsruhe, den 19. Februar 1885. W. Frank, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
70007] Deffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Pauline Müller, geb. den Rechtsanwalt ; klagt gegen den Arbeiter . unbekannten Aufenthaltes, auf Ehescheidung wegen köslicher Verlassung mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehen de Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er—
Müller,
klären, ihm auch die Prozeßkoften zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor Königlichen Landgerichts zu Lissa,
die . des rovin ö den 11. Mai 1885, Vormittags 6 91
einen bei dem gedachten Ge⸗
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lissa, den 23. Februar 1885. ; Karpinski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann F. Weydemann in Mogilno, ver⸗
treien durch den Rechtsanwalt Levin zu ? i klagt gegen den Gastwirth 4 k güte gemein scafs e Ehefrau geb. Kamassa, früher in Gembitz zt i arliec. I zt ame g,, 4 wegen 120,569 Me und Zinsen, die Beklagten zur Zahlüng von 126, 5 M nebst 6ö / Zinsen seit dem 4. April i881 sowie zu den Kosten des Rechtsstreits zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet die Beklagten zur mündlichen
und Grundbesitzer Joseph
Polen unbekannten Aufenthalts,
mit dem Antrage:
; ündlichen Verhandlung des Rechts« treits vor das Königliche Amtsgericht zu Mogilno auf 5. Vormittags 9 Uhr. öffentlichen Zustellung wird Klage bekannt gemacht.
den 21. Februar 1885.
den 19. Mai 1885. Zum Zwecke der
Mogilno,
Der Gerichtzschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Marig, geborene Schuck, Ehefrau von zacob Renih 1I., Ackersmann, in Sauer · Schwaben⸗
heim wohnhaft, vertreten durch den Gemeinde⸗Ein— nehmer Odernheimer in
nher Ober · Ingelheim, egen den Friedrich Diehl, Ackerer, er⸗Hilbersheim, jetzt unbekannten us einem Kaufvoertragsakte unter
klagt früher in Nie- Aufenthaltsortes, ter Privatunterschrift Nichtzahlung des Rest⸗
kaufpreises des in der Gemarkung Nleder⸗Hilbers—« heim gelegenen Grundstücks (
Gru Flur IIi. Nr. J28, — 2am Acker im Brühl im Betrage von 39 .
nebst Zinsen vom 135. Januar 1877 ö
Antrage auf Auflösung ö Erklärung der Klägerin als zeichneten Grundstücks, Beklagten zur sosortigen
des erwähnten Kaufvertragt, Eigentbümerin des be— ee ,. K des h Räumung dieses Grund⸗ ücks und Tragung der Kosten dez Reichs streites. zur mündlichen Ver⸗
Jugelheim auf den 29. April 1885 Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der Iffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der w bekannt gemacht. . Dehus, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amts zerichts.
Oeffentliche Zustellung. K Oeff entliche
Zustellung.
In der gerichtlichen Theilungssache 19 Firma St. George · Nieiufang' sche Bierbrauerel⸗ zu
Klägerin, vertteten durch Rechtsanwalt