1885 / 55 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

den englischen Kolonien für eine genügende 2 Deutschlands zu sorgen. Ueberdies sei der deutsche Han gerade in der Kapkolonie von Jahr zu Jahr im Wachsen be⸗ griffen, es sei also von Wichtigkeit, daß die deutschen Inter⸗ essen dort von einem Manne vertreten würden, welcher seine ausfülle. Er bitte deshalb, dem Antrage beizu⸗ mmen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, bereits bei der zweiten Be ng sei von seiner Partei hervorgehoben wor⸗ den, daß sie der Bewilligung eines höheren Gehalts für den konsularischen Vertreter Deutschlands in Kapstadt zustimmen würde, wenn sich die Angaben über die Preisverhältnisse dort bestätigen sollten. Soweit er nun Erkundigungen habe einziehen können, seien jene Angaben allerdings zutreffend ge⸗ wesen. Seine Partei werde also der Forderung der Regie⸗ rung keinen Widerspruch entgegensetzen und auch gegen die Bestellung eines General-Konsuls nicht eintreten.

Der Antrag der Konservativen und Nationalliberalen wurde angenommen und der General⸗-Konsul für Kapstadt mit 24 0090 M genehmigt. .

In Tit. 36 hatte die Regierung für einen General⸗ Konsul und Vize⸗Konsul in Korea 45 000 4M gefordert. In zweiter Lesung waren statt dessen für einen Konsul mit einem Sekretär 30 000 S6 bewilligt. Die Kon servativen und e, , mn, beantragten auch hier Wiederherstellung der

orlage.

Der Abg. Woermann trat für die letztere ein. Der Abg. Bamberger habe bei der zweiten Berathung Mittheilungen über Korea gemacht, welche nicht ganz richtig oder ganz voll⸗ ständig seien. Allerdings sei in Korea nur eine deutsche Firma vorhanden, aber sie nehme in dem dortigen Handel eine beträchtliche Stellung ein. Zwar fehle es an einer um⸗ fassenden Statistik über den Verkehr Koreas noch gänzlich. Ihm liege aber die Uebersicht über den gesammten Handels⸗ verkehr eines Hafens in Korea vor. Danach betrage in einem Jahre der Import daselbst 1193 9009 Doll, der Export 432 009 Doll. Es sei übrigens in Betracht zu ziehen, daß Koreg für den Handelsperkehr erst seit den letzten Jahren zu—⸗ gänglich gemacht sei. Auch der Handel mit Japan habe sich 1858 noch auf dem Standpunkte befunden, wie gegenwärtig der mit Korea, man hätte damals von jenem Lande eben so wenig gewußt, als heut von Korea. Wenn nun jetzt Korea dem deutschen Handel eröffnet werde, so habe man s ofort dafür zu sorgen, daß der deutsche Handel hinter dem fremden nicht zurückstehe, zu⸗ mal derselbe bereits eine größere Zahl von Angestellten hier unter⸗ halte. Für die Deutschen sei die Gelegenheit besonders günstig, da der an der Spitze stehende Staatsmann in Korea, Hr. von Möllendorff, seinen Landsleuten besonders geneigt sei. Man müsse diese Gelegenheit nun auch wahrnehmen und Persönlich⸗ keiten dorthin schicken, welche dem deutschen Handel zum Nutzen wirken könnten, sie dann aber auch so ausstatten, daß sie in ihrem Auftreten nicht von den Vertretern Englands und Amerikas übertroffen würden. Gerade dadurch hätten sich ja die deutschen Handelsbeziehungen in früherer Zeit so un⸗ günstig gestaltet, daß es Deutschland nicht möglich gewesen

sei, für Handelsinteressen auch eine genügende Vertretung zu

schaffen. Er habe es daher dankbar begrüßt, daß die Regie⸗ rung andere Wege als bisher eingeschlagen habe, und er bitte daher, die Forderung der Regierung zu bewilligen.

Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, er sei gespannt ge⸗ wesen auf die Berichtigung des Abg. Woermann, der ohne Zweifel in diesen Fragen eine größere Erfahrung besitze, aber dessen Ausführungen hätten ihn enttäuscht. Seine (des Redners) Mittheilungen sollten unvollständig gewesen sein, aber worin die Vollständigkeit bestehen solle, wisse er nicht. Er habe nur gesagt, daß dem Hause keine amtlichen Mitthei⸗ lungen über den Export und Import in Korea vorgelegt seien. Die Angaben des Abg. Woermann über den Verkehr eines koreanischen Hafens hätten sich nicht auf den deutschen Handel, sondern auf den Gesammtverkehr bezogen. Des Weiteren habe der Abg. Woermann seine Behauptung, daß nur ein deutsches Haus dort thätig sei, bestätigt. Wenn der Reichstag nun für dieses eine Haus einen Konsul bewillige, sollte der nicht aus reichen? Die Vortheile der konsularischen Vertretung Deuisch⸗ lands könnten doch sehr theuer zu stehen kommen, wenn man für eine Firma zwei Konsuln bestellen wollte. Daß Deutsch⸗ land mit Japan erst seit kurzer Zeit in Berührung getreten sei, müsse er bestreiten.

Der Bundeskommissar, Geheime Legations-Rath von Kusserow entgegnete, ein amtlicher Ausweis über den Handels⸗ verkehr Koreas fehle, da dort ein statistisches Amt nicht existire. Einen Maßstab für die Größe desselben könne man aber aus den englischen Berichten über den von Japan nach Koreg gehenden Handelsverkehr gewinnen. Darnach habe der Gesammtwerth dieses Handels 1831 auf 151 Millionen Dollars belaufen. Im folgenden Jahre sei allerdings ein Rückgang eingetreten, der indessen sich aus den politischen Unruhen erkläre. Man sage, daß nur eine deutsche Nieder⸗ lage auf Korea vorhanden sei, aber auch England und Amerika seien nur durch je einen Angehörigen ihrer Nationalität vertreten. Unzweifelhaft sei in Korea auch eine Entwickellung des Handels zu erwarten, die der Nation zu Statten kommen müsse, welche von der gegenwärtigen Regierung begünstigt werde. Da sollte Deutschland die Vortheile nicht verscherzen, welche demselben die hohe Stellung eines Deutschen in der koregnischen Regie⸗ rung, des Hrn. von Möllendorff, verschaffe. Die Bestellung eines General-Konsuls sei nothwendig, weil derselbe mehr Eindruck machen werde als ein untergeordneter Beamter. Auch seien die maßgebenden Persönlichkeiten in Korea geneigt, auf die westliche Kultur einzugehen: man nehme die deutsche Tracht an, spreche auch bereits von der Anlage von Straßeneisen⸗ bahnen und Telegraphen. Wenn Deutschland nicht rechtzeitig die günstigen Chancen ausnutze, werde Deutschland von den Amerikanern und Engländern, die bereits mit einem großen Beamtenapparat dort aufgetreten seien, überflügelt werden, und Deutschland werde diesen gegenüber in Korea ebenso in Rückstand kommen wie in Japan. Er bitte deshalb, der For— derung der Regierung zuzustimmen.

en Abg. Richter (Hagen) bemerkte, nach den Aus⸗ lassungen des Regierungskömmissars sollte man glauben, daß die Konsuln berufen seien, den Handel zu fördern. Warum fordere man dann aber nicht noch mehr als zwei konsularische Beamte? Man bestelle einfach deren drei oder fünf, und so⸗ fort werde auch der Handel sünf Mal so groß werden. Es komme aber gar nicht auf die Zahl. der Konsuln an, sondern auf die Macht, die hinter ihnen stehe. Der Reichskanzler habe gesagt, daß es die Aufgabe der Reichsregierung nur sein könne, mit der Flagge dem Handel nachzufolgen. Nun sei aber in Korea nur ein deutsches

(SO. Meier) vorhanden, der auch nicht selbst dort wohne, ondern nur einen Kommis eingesetzt habe. Für diesen einen Meier sollte doch ein Konsul ausreichen, zumal es zweifelhaft sei, ob die n= die 24 009 M verdiene, die das Haus für den Konsul bewilligen wolle. Wenn nun aber darüber hinaus noch ein Generalkonsul gefordert werde, so gehe das doch über den Spaß. Man thue immer so, als ob von Seiten Deutschlands nichts für das Konsulatswesen geschehen sei. Nun, Deutschland habe bereits einen Etat für Konsulate, der sich recht wohl mit dem anderer Staaten vergleichen lasse; auch jetzt sei das Haus bereit, ungefähr 400 009 MS für den

leichen Zweck mehr auszugeben. Die Verhältnisse auf Korea eien noch ganz unsicher. Chinesen und Japanesen lägen mit einander im Kriege. Auch die Regierung wisse noch nicht, wo sie den Konsulatsbeamten einsetzen solle. Angesichts dieser Verhältnisse wäre es vielleicht richtiger gewesen, die Forderung für den Beamten aus dem Dispositionsfonds zu entnehmen, und er würde am liebsten denselben ganz abgelehnt sehen. Jedenfalls reiche der eine Konsul für den einen Meier voll⸗ kommen aus.

Der Bundeskommissar, Geheime Legations⸗Rath von Kusserow erwiderte, auch die Reichsregierung sei selbstverständ⸗ lich der Ansicht, daß es nicht Aufgabe der Konsuln sei, den ö ins Leben zu rufen. Aus den Aeußerungen des Abg.

ichter müsse man konsequenter Weise zu dem Schluß kommen, daß, wenn der eine Meier in Korea nicht vorhanden wäre, auch kein Konsul zu entsenden sei. Die Folge würde aller⸗ dings sein, daß Deutsche überhaupt nicht den Muth bekommen würden, sich dorthin mit ihren Handel zu wenden.

Der Abg. Woermann erklärte, der Abg. Bamberger fühle sich vermuthlich enttäuscht, weil er (Redner) nicht gesagt habe, was der Abg. Bamberger denke. Er habe das schon mehrfach bei dem Abg. Bamberger und verschiedenen anderen Herren erlebt. Man verlange Nachweise über den deutschen Handel mit Korea. Wie solle das möglich sein, wo der Handelsver⸗ trag mit Korea erst vor kurzer Zeit in Kraft getreten sei. Weil er wünsche, daß der deutsche Handel mit Korea sich immer mehr entwickele, deshalb wünsche er die Bestellung eines Ver—⸗ treters, der nicht den Glauben erwecken könne, daß derselbe geringer als der englische Beamte sei. .

Der Abg. Dr. Bamberger bemerkte, auch er sei der An— sicht, daß Geschäfte nicht durch Konsuln eröffnet würden. Pioniere des Handels seien immer nur die Kaufleute gewesen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, auch er sei durch die Auslassungen des Abg. Woermann enttäuscht. Er habe sich das Auftreten der fürstlichen Kaufleute anders gedacht. Er habe geglaubt, dieselben gingen im Vertrauen auf die eigene Kraft vor. Nun entwickele aber dem Hause ein Vertreter der Kaufmannschaft eine bureaukratische Ansicht über den Handel, wie sie bei der Bureaukratie selbst kaum gefunden werden dürfte. Die Entwickelung des Handels solle abhängig sein von der Zahl der Beamten; diese Aeußerung des Ver— treters einer Firma, die in Afrika aus eigener Initiative Einiges geleistet habe, verdiene Beachtung.

Der Abg. von Kardorff bemerkte, das Haus sollte nicht Bedenken tragen, in der Einrichtung des deutschen Konsulats— . Nationen nachzuahmen, die gewiß nicht bureaukratisch eien.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, bie Anspielung auf England treffe nicht zu, da England einen bedeutenden Schiff— fahrtsverkehr nach Korea habe, während für Deutschland nur der eine Meier in Betracht komme.

Der Abg. von Kardorff wies darauf hin, daß auch der französische, englische und amerikanische Handel erst seit kurzer Zeit auf Korea Fuß gefaßt habe.

Der Abg. Dr. Bamberger hob hervor, daß bereits zur Zeit der Unruhen auf Korea sechs franzbsische Firmen dort ausgewiesen seien.

Der Abg. Woermann erklärte, die Firma Meier habe ihm mitgetheilt, daß ihr von diesen sechs französischen Firmen nichts bekannt sei. Der Abg. Richter habe ihn völlig miß— verstanden. Er wisse sehr wohl, daß ohne selbständige Kraft der Kaufmann nichts leisten könne. Aber wer die dem Haufe zugegangenen Weißbücher aufmerksam gelesen habe, der wisse, daß bei dem überseeischen Handel in jenen Gegenden auch die staatliche Unterstützung durch die Konsulate von Bedeutung sei—

Der Abg. Richter (Hagen) machte darauf aufmerksam, daß es sich gar nicht darum handele, ob Deutschland überhaupt auf Korea einen Vertreter haben solle, sondern lediglich um die Stärke der Vertretung drehe sich der Streit.

Die Anträge auf Wiederherstellung der Vorlage wurden mit 148 gegen 134 Stimmen abgelehnt; es blieb daher beim Beschluß der zweiten Lesung.

In Tit. 47 hatte die Regierung für Apia einen Konsul, drei Vize⸗Lonsuln und einen Sekretär verlangt. Das Haus hatte in zweiter Lesung beschlossen, nur einen Konsul, einen Vize⸗Konsul und den Sekretär zu bewilligen.

Die Abgg. Graf von Dönhoff, von Helldorff und Ge— , beantragten die Wiederherstellung der Regierungs— vorlage.

Der Abg. Kalle erklärte, seine Partei habe in der Kom⸗ mission und in der zweiten Lesung für die Streichung der Stellen gestimmt, weil sie von der Nothwendigkeit der Forde— rungen noch nicht überzeugt gewesen sei. Seitdem hätten sich die Dinge völlig geändert. Aus den Weißbüchern und ande- ren Mittheilungen wisse man heute, daß Deutschland in der Südsee Objekte von großem wirthschaftlichen Werth gewon— nen habe, Besitzungen so groß wie das Königreich Preußen; sie seien gesund und fruchtbar und wegen der Hitze zwar nicht zu Ackerbau-Kolonien, wohl aber zur Plantagenwirthschaft geeignet. Auch befänden sich dort Häfen, die für die deutsche Handels! und Kriegsflotte, in Kriegs- und Friedenszeiten von größtem Werth seien. Deshalb werde seine Partei heute für die Re⸗ gierungsforderung stimmen. Ob drei Vize⸗Kkonsuln für die Zukunft überhaupt genügen würden, wisse man heute noch nicht. Das Haus müsse Alles thun, was nöthig sei, um die werthvollen Besitzungen Deutschlands in der Südsee zu erhalten. England, welches Anfangs erklärt habe, es bedürfe keiner weiteren Kolonien, habe, als es gesehen habe, daß Deutschland solche erworben habe, sofort seine frühere An⸗ nexionspolitik wieder aufgenommen. Es habe unter dem Vor— geben, die Sicherheit Australiens erfordere dies, die Südküste von Neu-Guinea annektirt, und es habe opponirt, als Deutsch⸗ land darauf an der Nordküste einige Punkte besetzt habe. Daraus gehe hervor, daß diese Annexionapolitik Englands, die im Widerspruch zu den früheren ausdrücklichen Versprechun⸗ gen stehe, nicht der Ausdruck des englischen Bedürfnisses sei, nicht vitale Interessen Englands wahrnehme, sondern daß sie sich lediglich als der Ausfluß des Neides und

der Mißgunst gegen Deutschland darstelle. Er sei überzeugt, daß die große Mehrheit des deutschen Volkes solche Bestrebun⸗ gen entschieden zurückweisen wolle, auch in diejem Sinne bitte er, die n , , zu bewilligen. Der Abg. er (Hagen) bemerkte, die Nationalliberalen . es für nöthig befunden, sich hier zu entschuldigen, daß e einmal in schwacher Stunde gegen die Regierung gestimmt hätten, und sie hätten gleichzeitig versichert, es nie wieder zu thun. Er glaube ihnen das gern. Aber wenn in der zweiten Berathung das Haus für die Absetzung der Stellen gestimmt habe, so wäre es doch zunächst 6 der Regierungs⸗ vertreter gewesen, in der dritten Lesung eine andere Abstim⸗ mung herbeizuführen. Heute liege die Sache so, daß auch Jemand, der in der zweiten Lesung für die ganze Forderung gestimmt habe, sich jetzt bedenken müsse, es wieder zu thun. Jetzt sprächen noch viel mehr Gründe für die Streichung als früher, und zwar gerade weil inzwischen die deutsche Schutzherrschaft in Neu⸗Guinen errichtet sei; Die Konsuln dort seien nur gefor⸗ dert zu konsularischen Geschäften und nicht etwa als Kolonial⸗ beamte. Wenn die Regierung für die neuen Erwerbungen Geld wolle, so möge sie dies in einer besonders begründeten Vorlage verlangen. Erst am vorigen Montag habe man über⸗ einstimmend angenommen, daß für koloniale Zwecke die Pauschalbewilligung und nicht die Schaffung definitiver Stellen das Richtige sei. Die Sache sei also auf ganz andere Grund⸗ lagen gekommen, und heute noch weniger als früher die Be⸗ willigung der ganzen Regierungsforderung am Platze. Der Abg. Kalle habe die Besitzungen fruchtbar genannt, erst kürz⸗ lich solle der Reichskanzler in einer Unterredung mit einem englischen Geschäftsträger gesagt haben, daß die ganzen neu er⸗ worbenen Inseln nicht viel werth seien. An der Nordküste von Neu⸗Guineg wohne bis jetzt noch kein Europäer, geschweige denn ein Deutscher. Dann habe der Abg. Kalle das Klima als gesund bezeichnet; erst bei der zweiten Berathung habe aber der Generalkonsul Krauel das Gegentheil ausgeführt und das Klima als für Europäer so gefährlich geschildert,

daß kein Beamter es darin länger als ein Jahr würde aus-

halten können. Endlich wolle er doch nicht, daß diese Ab⸗ stimmung eine Entscheidung sei über unsere Stellung zur englischen Politik. Der Reichekanzler habe am Montag mit Recht gesagt, daß England und Deutschland keine entgegen⸗ gesetzten Interessen hätten, sondern durch Stammverwandt⸗ schaft und historische Entwickelung mehr auf einander ange⸗ wiesen seien, als irgend zwei andere Länder in Europa. Und wenn auch diplomatische Streitigkeiten beständen, so sollte man doch hoffen, daß sie bald geschlichtet würden, daß es bald beiderseitig zum Bewußtsein komme, wie man von Natur aufeinander angewiesen sei. Wenn man aber diesen Einklang befördern wolle, dann müsse man sich hüten solche Hetzreden gegen England zu halten, wie der Abg. Kalle es gethan habe. Gerade weil dem Hause der gegenwärtige Stand unserer Beziehungen zu England nur beschränkt be⸗ kannt sei, sollte man sich um so mehr hüten, noch Oel ins Feuer zu gießen. Er habe das Bewußtsein, daß, wenn deutsche Interessen gegen unberechtigte Ansprüche Englands zu schützen seien, der Reichskanzler gewiß der Mann sei, dies ganz allein zu thun, und daß der Kanzler nicht noch der 3 durch aufstachelnde Reden des Abg. Kalle be⸗ rfe.

Der Bundeskommissar, Geheime Legations⸗-Rath von Kusserow entgegnete, der Reichstag werde nicht umhin können, der veränderten Lage in der Südsee Rechnung zu tragen. Aus den Weißbüchern gehe hervor, daß Deutschland im Be⸗ griff stehe, sich mit England über die geographische Abgrenzung in der Südsee auseinanderzusetzen. Deutsch⸗ land habe einen Kommissar nach London gesandt, um die Verhandlungen von deutscher Seite einzuleiten. Der Er⸗ folg dieser Verhandlungen würde erschwert, wenn der Ein— druck sich erhalten sollte, den das Votum der zweiten Lesung in England hervorgerufen habe, als ob die Majorität des Reichstages nicht geneigt sei, der Initiative des Reiches auf diesem Wege zu folgen. Zur Ausführung der Vereinbarungen würde der in zweiter Lesung bewilligte eine Beamte bei weitem nicht ausreichen. Er erkläre nochmals, um Zweifeln vorzu— beugen, daß keiner der verlangten Beamten für Neu-Guinea in Aussicht genommen sei, sondern der eine solle ständiger Ver⸗ treter des Konsuls in Apia werden, der zweite für Tonga und der dritte für die nördlichen Inseln fungiren. Das Haus werde mit der Abstimmung über die l, , n, gleichzeitig darüber entscheiden, ob es die Südseepolitik der Re⸗ gierung unterstütze.

Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, die Insinuation, welche der Abg. Richter gegen die Nationailiberalen ausgesprochen habe, wundere ihn um so mehr, als der Abg. Richter dieselbe Zensur denjenigen Freisinnigen nicht ertheilt habe, welche heute anders votirt hätten, wie in zweiter Lesung. Der Abg. Kalle habe mit vollem Recht auf die veränderte Situation hin⸗ gewiesen; der Reichskanzler sei im Begriff, Deutschland in der Südsee auf eigene Füße zu stellen, und da dürfe man auch Mehrausgaben für neue Konsuln nicht scheuen. Es komme hinzu, daß die Wirksamkeit der neuen deutschen Beamten auch jener barbarischen Zwangsarbeit einen Dämpfer aufsetzen werde, welche indirekt die schwersten Nachtheile für die dortigen Niederlassungen mit sich bringe.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. Kalle habe

ausdrücklich vom Neid und der Mißgunst Englands gesprochen. .

Er wolle aber das Verhalten der englischen Regierung nicht zu Lasten des ganzen englischen Volkes schreiben. Selbst der Reichskanzler habe nicht in diesem Tone von England gesprochen; und nach einem ihm eben vorgelegten Wolffschen Telegramm spreche die „Times“ die Hoffnung aus, daß die diplomatische Spannung zwischen England und Deutsch— land bald verschwinden werde. Mißzverständnisse beständen zweifellos auf beiden Seiten. In den unbebauten Strichen der Erde sei Raum genug für England und Deutschland. Es sei kein Grund, weshalb sie jenseits der Meere, wo immer sie sich begegnen würden, nicht ebenso befreundet sein sollten, als sie es lange Zeit in Europa gewesen seien. Das sei auch seine Meinung und die Meinung weiter Kreise, die sich nicht durch solche Debatten in einen künstlichen Gegensatz zu einem stammverwandten nicht nur durch die Dynastie, sondern auch durch die ganze Abstammung mit Deutschland verwandtem Volk hineinbringen lassen wollten. Das Verhältniß zu England sei eine ebenso wichtige nationale Frage, wie manche andere, die dem Hause sonst hier als solche präsentirt werde. Seine Partet habe in gewissen Grenzen die Kolonialpolitik gebilligt, aber sich die Prüfung jeder einzelnen. Forderung vorbehalten, und die Kritik könne den wirklichen Erfolg oft mehr verbürgen, als eine blinde Begeisterung. Wenn die Kolonial⸗ politik eingeführt würde, welche die Nationalliberalen in ihren

indel immster Art führen. Da gu , . fte ti sei ö.

ebrigens . motivirt, als die

nd Kalle. Der ich hier nicht

Bundeskommissar sage um Kommissarien für

Versammlungen empfohlen hätten, so würde Deutschland bald ein Fiasko erleben. Das würde zu einem Gründungs—⸗

Streitig sei blos die Erwerbung der Nordtüste von Neu⸗ Huinea vom Huongolf bis zum Ostkap. Wenn eine freund—⸗ chaftliche Auseinandersetzung über die Grenze stattfinde, fo habe Deutschland keinen Anlaß, Oel ins Feuer zu gießen. habe der Bundeskommissar die Sache ganz Abgeordneten

ebrigens wisse man ja noch gar nicht, ob die Herren Hansemann nd Bleichröder auch ihren Schutzbrief erhalten würden, wie wärtigen Amtes bezahlt. hn die Ansiedler in Ostafrika bei Zanzibar erhalten hätten. feste .

Möglicherweise würden alsdann den Ansiedlern die

Kosten sür England zutreffe. England die

anz richtig. deutsche Beamte zur Aus

Hammacher 1 handele Neu⸗Guinea.

die Kommissarien ͤ Uebrigens sei nun auch im neuen Vertrag mit Samoa vorgesehen worden, daß der dortige . des Vertrages aus Steuern der Deutschen in Samoa selbst be ganz vernünftig. Der Bundeskommissar empfehle den Konsul nun in anderer Weise und verlange die Stelle im Interesse der schwebenden Auseinandersetzung mit England. Der hierfür ernannte Kommissar, Hr. Krauel in London, werde aber nicht aus diesem Titel bezahlt. führung der dortigen Vereinbarung ankomme, so handele es sich um ein Kommissorium; die Beamten zur Ausführung eines solchen würden aus zwei Dispositionsfonds des Aus? b Das Haus könne aber nicht eine telle bewilligen, welche auch nach dem Aufhören des Kommissoriums bleibe. Es habe ihn befremdet daß der Bundes—

auferlegt, wie das in

zahlt werde. Das sei auch kommen und

Wenn es aber auf die Aus⸗

Hierauf

kommissar die doch immer zweifelhaften bevorstehenden Ab⸗ stimmungen zum Prüsstein für das Ürtheil des Hauses über die deutsche Südseepolitik machen wolle, so sei das unvor⸗ sichtig, er (Redner) muͤsse aber dem Reichskanzler hier zu Hilfe

sagen, daß die Abstimmung Über diese Toi

* ie ene, ele ö. 1 cr bedeute. u nne bei dem Beschluß zweiter Lesung je lediglich stehen bleiben. an, V

Nach einer kurzen Erwiderung des Kommissars Geheimen Legations⸗-Raths von Kusserow und des Abg. Kalle wurde die Diskussion geschlossen und der Antrag Dönhoff abgelehnt, der Beschluß zweiter Lesung aufrecht erhalten.

Der Rest des Kapitels 5, sowie Kapitel 6 wurden ohne Debatte genehmigt.

vertagte sich das Haus um 53 / Uhr auf

Donnerstag 12 Uhr.

*

KEreußischen staats-Anzeigers: Berlin 8Ww., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl.

Preuß. Staats ˖ Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Känigliche Expedition des Jentschen Reichs Anzeigers und Königlich

XR

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Jerkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. J 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

9

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

1356 Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Schreiber Wilhelm Dscar Wilke, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗ chungshaft wegen Diebstahls in den Akten V. . II. 173. 85 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verbaften und in as Untersuchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12 hzuliefern. ö Berlin, den 2. März 1885. der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land— gerichte J. Johl. Beschreibung; Alter 22 Jahre, geb. 30. 9. 62 zu Freudnitz, Größe 165 em, Statur untersetzt, Haare bhwarz, Stirn mittel, Augenbrauen stark, Nase ge zöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, inn rund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe frisch, roth, 5prache: deutsch.

1354 Steckbriefs⸗Erledigung. Der unter dem 3. November 1884 gegen die un⸗ rehelichte Schneiderin Marie Kubetzeck aus otsdam erlassene Steckbrief ist erledigt. Potsdam, den 3. März 1885. Königliche Staatsanwaltschaft.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

1135 In Sachen, betr. die Beschlagnahme des dem jrauer Hermann Schultz ju Roebel gehörigen Bohnhauses Nr. 359 C. p. wird der am Donnerstag, den 26. März 1885, Mittags 12 Uhr, attfindende Ueberbotstermin mit dem Bemerken in Minnerung gebracht, daß im ersten Verkaufstermin Bot von 6000 M abgegeben worden ist. Roebel, den 3. März 18865. Der Gerichtsschreiber: OD. Wilken, Akt. ⸗Geh. 9145] Aufgebot. ö Auf Antrag der Ehefrau des Arbeitsmanns Wil⸗ Im Jacobs, Elisabeth, geb. Heidmann, zur Zeit in ardelegen, wird deren Ehemann, Arbeiter Wilhelm acobs, welcher im Jahre 1871 seinen Wohnort reitenfeld bei Cloetze verlassen hat, ohne daß seit⸗ m Nachrichten von ihm eingegangen sind, aufge⸗ rdert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 25. Juni 1885, Vormittags 97 Uhr, ü dem unterzeichneten Gerichte zu melden, andern ls er für todt erklärt werden wird. Cloetze, den 21. August 1884. Königliches Amtsgericht.

U. 8. w. von öffentlichen Papieren.

falls sie für todt erklärt, ihr Vermögen den dächften bekannten Erben oder Nachfolgern Üüberwiesen und ihrem etwaigen Ehegatten die Wiederverheirathung gestattet werden soll.

Alle Personen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, werden zu deren Mittheilung aufgefordert. Etwaige Erb⸗ und Nach⸗ folge · Berechtigte der Verschollenen werden für den Fall der demnächstigen Todes⸗Erklärung zur An⸗ meldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung auf⸗ gefordert, daß bei der Ueberweisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Winsen a. d. Luhe, den 27. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht J. Fresenius.

71386 Bekanntmachung.

Durch das am 18. Februar 1885 verkündete Aus—⸗ schlußurtheil des unterzeichneten Gerichts ist die Emilte Brettschneider, beziehungsweise ihre unbe— kannten Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Czermin Nr. 55 Abthei⸗ lung III. Nr. J für die Emilie Brettschneider zu Pleschen auf Grund der Obligation vom 25. April 1863 eingetragene Darlehnsforderung von 23 Thalern ausgeschlossen worden.

Pleschen, den 25. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht.

71178 Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Ludwig Stolz zu Colonie Kruschin und der Eigenthümer Hermann Beck zu Canal Colonie A., Beide

vertreten durch den Justizrath Schmidt zu Brom⸗ berg, klagen gegen di. Erben der in Prondy Colonie verstorbenen Eigenthümer Franz und Sufanna Maczkowskischen Eheleute, und zwar deren Kinder:

a. Eigenthümerfrau Elisabeth Kodlinska, geborne Maczkowska, zu Colonie Salzdorf bei Schubin im ehelichen Beistande,

b. Eigenthümerfrau Constantia Caroline Czym⸗ czewska, geborne Maczkowska, in Adlershorft bei Bromberg im ehelichen Beistande,

C. ECinwohnerfrau Josepha Targasz, geborne Maczkowska, in Amerika im Beistande ihres Ehemannes,

d. Einwohnerfrau Marianna Skorezewska, geborne Maczkowska, in Prondy Colonie im ehelichen Beistande,

e verehelichte Postbote Julianna Jordan in

Trischin im ehelichen Beistande,

Ignatz Maczkowski in Prondy Colonie,

unverehelichte Franziska Maezkowska in Prondy

Colonie,

Ausfertigung.

M *

Johann Maczkowski in Gnesen, Musketier bei der 8. Compagnie Infanterie⸗Regiments Nr. 49,

. Aufgebot.

Franz Wilbelm Schmidpeter, geboren den Jänner 1815, Sohn der Sattlerseheleute Anton d Anastasia Schmidpeter von Heideck, der im ihre 1838 in die Fremde gegangen und seit dem ihre 1840 verschollen ist, wird auf Antrag seines kuders, des Handelsmanns Joseph Anton Schmid ker von Heideck, aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 23. Dezember 1885, ; Vormittags 9 Uhr, gesetzten Termine persönlich oder schriftlich bei Kgl. Amtsgerichte Hilpoltstein sich anzumelden, drigenfalls er für todt erklärt würde. . Die Erbbetheiligten haben ihre Interessen im sgebotzverfahren insbesondere bei obigem Termine hrzunehmen und ergeht zugleich an Diejenigen, sche über das Leben des Verschollenen Kunde zen können, die. Aufforderung, Mittheilung rüber bei unterfertigtem Gerichte zu machen. Pilpoltstein, den 24. Februar 1885. Königliches Amtsgericht. Der Königliche Ober⸗Amtsrichter: (L. S.) gez. Flurl.

Den Gleichlaut diefer Ausfertigung mit der schrift bestätigt.

bilpoltstein, den sechsundzwanzigsten Februar M fünfundachtzig. Die Gerichtsschreiberei am Kal. Amtsgericht. Der Königliche Sekretär:

(L. 8.) Hiercholzer.

377 Aufgebot einer Verschollenen.

D KArgarethe Magdalene Ahlheit, geboren am Januar 1825 zu Rottorf, Tochter der verstor—⸗ en Kheleute, Arbeitgmannet Fohann Peter AUhiheit , Margaretba Dorothea. geb. Hamann, aus ttorf, vor ungefähr 30 Jahren nach Wandsbeck z'gen, seitdem verschollen, wird auf Antrag der fran des Fabrikarbeiters August Berlin, Dorothee, Ahlheit, in Winfen a. d. Luhe, aufgefordert, spãtesteng

und k. die minderjährigen Anton und Marianna Maczkowska in Prondy Colonie, vertreten durch 6 Vormund Michael Miniczewski in Prondy or ; aus den Schuldscheinen vom 1. Oktober 1873 und 1. Oktober 1876, mit dem Antrage auf Zahlung von 840 „S nebst s Y Zinsen seit J. Oktober 1873 und 90 S nebft 7 ö Zinsen seit 1. Oktober 1876, abzüglich von M606, und laden die Mitbeklagte Einwohnerfrau Josepha Targasz, geborne Maezkowska, in Amerika, im Bei⸗ stande ihres Ehemannes, zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bromberg auf den 19. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bromberg, den 27. Februar 1885. Kriesel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

70216 Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrechte zugelassene Marie Platz, geb. Mugler, zu Leipzig, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Schill daselbst, klagt gegen ibren Ehe⸗ mann, den Maurer Anton Platz aus Kürschin, zu⸗ letzt in Colditz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bötlicher Verlassung, mit dem Antrage, auf Che⸗ scheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil= kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 8. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 25. Februar 1885.

Dölling,

Deffentlicher Anzeiger.

bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigen⸗

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

Verschiedene Bekanntmachungen.

läterarische Anzeigen.

Theater- Anzeigen.

Familien- Nachrichten.

O O0 O

In der Börsen- beilage. K

Inserate nehmen an: die Annoncen Expeditionen des Invalidendank , Rudolf Mosse, HSaasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren

*.

Annoncen · Sureaux.

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70217] Deffentliche Zustellung. Die zum Armenrechte zugelgffene Marie Pauline Klara Douffet, geb. Syrutschöck, zu Leipzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Br. Schill dafeibst, klagt gegen ihren Ehemann, den Photographen Teon Louis Eenst Douffet., früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts—⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf

„den 3. Mai 1885, Vormittags 9 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt.

Leipzig, den 25. Februar 1885.

. sg. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

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Die Marig Catharina Willmer, Ehefrau des ge— schäftéslosen Johann Fähnrich zu Crefeld, klagt gegen ihren vorgenannten Chemann daselbst, auf Güter— trennung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Cwil— kammer des Königlichen Landgerichts zu Düssel⸗· dorf auf

den 21. April 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

. van Laak, c. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

71188

Die Agnes Reuten, Ehefrau des Kaufmanns Josef Esser, ohne Geschäft zu Neuß, klagt gegen: I) Ihren vorgenannten Ehemann zu Neuß, 27) den Rechts⸗ anwalt Cremer in Neuß, als Konkursverwalter des Vermögens des Kaufmanns Josef Esser in Neuß, auf Gütertrennung, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die , Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf

den 21. April 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

van Laak,

. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

71189 Durch rechtskräftiges Uctheil des Königlichen Landgerichts zu Dusseldorf vom 30. Januar 1885 ist zwischen den Eheleuten Tagelöhner Peter Güsgen und Gertrud, geborene Schmitz, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen vom 13. September 1884 ab ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 28. Februar 1885.

Stein häuser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

71190 Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts zu Düsseldorf vom 6. Februar 1885 ist zwischen den Eheleuten Kaufmann Heinrich Trockels und Anna, geborene Schnauffer, zu Düsseldorf, die Gütertrennung mit allen gesetzlichen Folgen vom 13. Deiember 1884 ab ausgesprochen worden. Düssel dorf, den 28. Februar 1885. Steinhäuser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

nige) Auszug. . Die zum Armenrechte zugelassene geschäftslos zu Cöln wohnende Anna, geb. Schmitz, Ehefrau des Schusters Hubert Schütt zu Cöln, vertreten durch Rechtsanwalt Schumacher, klagt gegen ihren genann⸗ ten Ehemann auf Gütertrennung, und ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Königlichen Land⸗ gerichte, II. Civilkammer zu Cöln auf den 5. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr, anberaumt. Cöln, den 28. Februar 1885. Für die Richtigkeit des Auszugs: Schumacher, Rechtsanwalt.

Veröffentlicht: Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 71193 Auszug. Die zu Mülheim a. Rbein, Stöckergasse Nr. 6, wohnende Ehefrau des Kaufmanns Louls Callmann, Caroline, geborene Meyer, ohne Geschäft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Adler zu Cöln, klagt gegen ihren genannten Ehemann, gegenwärtig im Konkurszustand befindlich, auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 21. April 1885, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln anberaumt. Cöln, den 21. Februar 1885.

Dr. Adler, Rechtsanwalt.

Veröffentlicht: Breuer,

am 25. März 1886, Morgens 10 Uyr,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

71191 Ansznug.

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts zu Cöln, II. Civilkammer, vom 28. Januar 1885, ist die zwischen der zu Cöln wohnenden ge- schäftslosen Anna Christina, geborene Krings, Ehe⸗= frau des daselbst wohnenden Kaufmannes Peter Sturm, Klägerin, und ihrem genannten Ehemann Peter Sturm, Kaufmann zu Cöln, Beklagten, be⸗ standene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung gusgesprochen und sind die Parteien zum Zwecke der Liquidation und Auseinandersetzung vor Notar Thurn in Cöln verwiesen worden.

Cöln, den 26. Februar 1885.

Der klaͤgerische Rechtsanwalt: Erm. Zimmermann, Justizratb. Veröffentlicht: Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

71196 In der Strafsache gegen die Wehrpflichtigen 1) BVeinrich August Wilhelm Rinne . Y) Carl Gustar Wipper aus Grten, 3) Johann Friedrich Conrad Schaper aus Gr. Nenndorf, 4) Carl Wilhelm Christian Bruns aus Langenfeld, 5 5 Dietrich Wilhelm Hofmeister aus Obern« irchen, ) Carl August Lüdeking aus Möllenbeck, ) Johann Otto Ebert aus Ohndorf, 8 August Conrad Wehrhan aus Ostendorf, Y Ernst Friedrich Wilhelm Hothan aus Rehren, 10 Carl Heinrich Wilhelm Ebeling aut Rinteln, 11) . Heinrich August Kuhlmann, eben- aher, 19) ö Friedrich August Westerholt, ebendaher, wird, da die Angeschuldigten des Vergehens gegen 149 Absatz 1 Nr. 1 des . buchs beschuldigt sind, auf Grund der 55. 4585, 325 —ů326 der Strafprozeßordnung, zur Deckung der die Angeschuldigten möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Koften des Verfahrens ; das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Hannover, den 24. Februar 1885. Königliches Landgericht, Strafkammer IIa. Meder. Isenbart. Lindenberg.

uns,! Bekanntmachung.

In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Georg Jakob Beck aus Röhrachbhof, O. A. Marbach, wegen Fahnenflucht hat das Königl. Militär⸗Reyi⸗ sionsgericht zu Stuttgart am 21. Februar 1885 zu Recht erkannt:

es solle das dem Beck gegenwärtig zustehende

oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet

der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Ludwigsburg, den 27. Februar 1885. 52. Infanterie⸗Brigade (2. K W.

(I71128] Bekanntmachung. Der in der Liste der beim Königlichen Kammer gericht zugelassenen Rechtsanwälte unter Nr. 8 ein= getragene Rechtsanwalt. Justizrath Caspar, ist heute in der bezeichneten Liste gelöscht worden. Berlin, den 1. März 18835. Der Präsident des Königlichen Kammergerichts.

eus)! Bekanntmachung.

Die Löschung der Eintragung des Rechtsanwalts Dr. Otto Moritz Wilhelm Brandis zu Hamburg in den Listen der bei den unterzeichneten Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte wird hierdurch bekannt gemacht. Hamburg, den 28. Februar 1885. Das hanseatische Oberlandesgericht. S. Beschütz, Dr., Secretair. Das Landgericht. Das Amtsgericht. Kalckmann, Dr., Romberg, Dr., Secretair. Secretair.

71129 In die Liste der bei dem unterzeichneten Gerichte zugelassenen Rechtsanwälte ist unter dem 24. d. Miz. eingetragen worden:

der Gerichts⸗Assessor Walter Fabian Kalau

von Hofe, wohnhaft in Königsberg. Königsberg, den 25. Februar 1885.

Königliches Oberlandesgericht.

eue Bekanntmachung. Der bisher bei dem Kgl. Landgerichte München J.

Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

zugelassene Rechtsanwalt August Pftrstinger hat die Zulassung als Rechtsanwalt aufgegeben und ist solche

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