1885 / 56 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

und da wird gegen ihn wegen Betruges erkannt; und ist gegen ihn wegen Betruges erkannt, dann kann ich dem Hrn. Abg. Bebel ver— sichern, wird er keine Lieferung mehr ron der Militärverwaltung be⸗ kommen. Daven kann gar keine Rede sein. Wir wollen lauter an— ständige Leute in der Militärverwaltung verwenden und ihnen Verdienst ge⸗ währen. Wenn das also wahr ist was ich nicht weiß daß ein gewisser Herr, dessen Name bier genannt worden ist ich genieße ja nicht die Prärogative, daß ich bier ohne Weiteres von den Leuten sagen kann, sie haben betrogen, also hüte ich mich, einen Namen zu nennen wenn es wahr ist, dann wird es ja vor dem Gericht zur Kognition kommen, die Arbeiter werden boffentlich klagen und der Mann wird, wenn er wirklich betrogen hat, hoffentlich vernrtheilt werden, und dann mache ich mich ohne Weiteres stark dafür, wenn ibm der Betrug nachgewiesen ist, daß er nie mehr eine Lieferung be— kommen wird.

Der Abg. Dr. Lingens fragte unter Bezugnahme auf Spezialfälle an, ob die Eompagnie⸗Schuhmacher und ⸗Schneider nicht zur Kirche geführt würden, selbst dann nicht, wenn die ganze Compagnie zur Kirche kommandirt werde.

Der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff erklärte, von den Spezialfällen keine Kenntniß zu haben. Beruhe dies auf Wahrheit, so liege hier ein sehr bestimmter, beklagene—⸗ werther Verstoß gegen die Allerhöchsten Bestimmungen vor.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, es sei ihm fehr wohl bekannt, daß die Soldaten als Treiber nicht kommandirt würden; indessen bei den großen diskretionären Befugnissen, welche die Vorgesetzten im Militärdienste über ihre Untergebe— nen hätten, sei der Begriff der Freiwilligkeit sehr oft sehr zweifelhaft, zumal nach der Theorie vom unbedingten Gehor— sam. Es komme auch darauf an, ob bei den Soldaten die Vorstellung lebendig sei, daß sie eine freiwillige Dienstleistung gethan hätten. Schon um Mißversländnisse zu vermeiden,

sei es dringend wünschenswerth, daß die Soldaten nicht im Privatinteresse von Vorgesetzten verwendet würden, abgesehen von Fällen, wo solches wie im Burschendienst reglementsmäßig geordnet sei. Aber

auch die volle Freiwilligkeit vorausgesetzt, entstehe die Frage: Wo bleibe der Dienst? Ihm sei vielfach versichert worden, den Dienst hätten die Uebrigen zu thun und zwar um so mehr Dienst, um ihre Kameraden für die Treibjagden frei zu machen. Ihm scheine auch diese männliche, anständige Be— schäftigung, von der der Kriegs-Minister gesprochen habe, für die Schonung der Uniform nicht besonders zuträglich. Es sei das übrigens nicht blos in Cassel Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit geworden, sondern auch in der Nähe von

Berlin und in Schlesien hätten solche Verwendungen in sehr großem Umfange im November und De⸗ zember stattgesfunden und aus einer großen Zahl

von Zuschriften, die ihm von Personen zugegangen seien, mit denen er sonst keine Beziehungen unterhalte, gehe ihm hervor, daß in der That diese Verwendung der Truppen zu eigenthümlichen Betrachtungen vielfach Anlaß gebe. Ver⸗ schiedene Male habe er es im Interesse der Finanzen verlangt, wie früher die Soldaten nicht schon mit dem fünften Novem⸗ ber einzustellen, sondern zu einem späteren Termin, zumal im November und Dezember der Dienst keine besonderen An⸗ forderungen erheische. Diese Forderung sei von der Regie⸗ rung aufs Entschiedenste zurückgewiesen worden; sie habe sich auf das Septennat berusen und erklärt, sie könne auch nicht einen einzigen Tag von der Dienstzeit missen, ohne die Wehrhaftigkeit in Frage zu stellen. Wenn man nun sehe, daß die nationale Wehrkraft durch solche Dinge, wie die Verwendung von Soldaten als Treiber, in Frage gestellt werde, so sei das ein neuer Beweis dafür, daß die gegen—⸗ wärtige Dienstzeit in ihrem Umfange nicht gerechtfertigt sei, daß man bei einer Beschränkung der Verwendung der Sol— daten auf das, wozu sie bestmmt seien, auf die Ausbildung für den Kriegsdienst, auch mit kürzerer Dienstzeit auskommen könne. Wenn dem Soldaten die Wahl gestellt werde, so zweifle er nicht, daß er gern auf die sogenannte männliche und anständige Verwendung als Treiber verzichten und lieber etwas früher zu seinem bürgerlichen Beruf zurückkehren werde.

Demnächst nahm der Staats-⸗Minister Bron sart von Schellendorff das Wort:

Meine Herren! Der Hr. Abg. Richter hat zunächst gesagt, es wäre eine eigentbümliche Sache damit, mit der Freiwilligkeit oder mit dem Zwang in dem militärischen Leben. Ich leugne garnicht, meine Herren, daß ber Soldat auch freiwillig seinem Offiziere sehr gerne etwas zur Liebe thut. (Ruf links: Nah Vas unterliegt gar keinem Zweifel. Ich höre da ein Na“. Ich weiß doch, daß das in der Armee sehr häufig vorkommt; so gut der Offizier sich für den Soldaten jeden Augenblick opfert, thut auch der Soldat dem Offizier sehr gerne etwas zu Gefallen. .

Wenn Sie (links) das wirklich noch nicht wissen, meine Herren, dann thun Sie mir den Gefallen und melden Sie sich noch nach träglich zum freiwilligen Dienst in der Armee.

Nun, meine Herren, das, was der Herr Abgeordnete hier gesagt hat, daß wirklich in der Armee nicht ein so sehr großer Unterschied dazwischen wäre, das erkenne ich an und ich freue mich dessen, daß das so ist. Das erlegt natürlich dem Offizier die Pflicht auf, nicht eine freiwillige Dienstleistung von einem Sol⸗ daten in Anspruch zu nehmen, von welcher er annehmen könnte, sie wäre ihm unangenehm. Aber, meine Herren, wenn etwa der Compagnie⸗Chef vor seine Compagnie tritt und sagt: morgen ist Treibjagd; es werden 20 Leute von der Compagnie wer sich melden will gebraucht, dann tritt die ganze Compagnie vor; davon seien Sie ganz fest durchdrungen. Also, meine Herren, in diesem Fall trifft dies Argument doch absolut nicht.

Dann meint der Herr Abgeordnete und das ist ernster —: wo bleibt der Dienst? Meine Herren, auf diese Frage geben die von Sr. Majestät den Truppentheilen vorgefetzten Offi— ziere Antwort, allein Antwort und allein sachkundige Antwort.

Dann sagt der Herr Abgeordnete, ihm wären sehr viele Nach⸗ richten über diesen Casseler Fall zugegangen. Ja, meine Herren, es ist ja eine ganz bekannte Sache: wenn es irgendwo der Armee etwas am Zeuge zu flicken gilt, und es ist nur an einer Stelle erst los⸗ gegangen, nun mir sind ja hier bei einer Jagddebatte: wenn das Wild nur erst à vue ist, dann giebt die ganze Meute laut.

Also das wundert mich garnicht, vor allen Dingen nicht bei dem Herrn Abgeordneten, von dem man ja weiß, daß er der Vertreter aller Angriffe gegen die Armee ist.

Der Herr Abgeordnete ist jetzt zurückgekommen auf die Ver— kürzung der Dienstzeit, und hat darüber, daß gelegentlich Soldaten als Treiber kommen, gesagt: Wir sollten doch lieber die Dienstzeit verkürzen als die Mannschaften in dieser Weise verwenden und ich weiß nicht, ob er mich persönlich genannt hat oder die Militärver⸗ waltung ich oder die Militärverwaltung hätten erklärt, die Re⸗ kruten nicht einen Tag später einstellen zu können. Meine Herren, diese Argumente ziehen wieder gar nicht. Erstens bin ich fest über zeugt, ich würde es von meinem Standpunkt für einen Verstoß gegen die Grundsätze der Ausbildung halten, wenn bei diesen Treibjagden irgend ein Rekrut verwendet würde. Ich glaube, wenn es vorgekom⸗

men ist, kann es nur ganz vereinzelt vorgekommen sein, und es würde meiner Meinung nach i nicht zu billigen sein. Aber, wenn der Herr Abgeordnete ferner ma

die Tage, welche der einzelne Soldat verliert,

welcher zu einer solchen Treibjagd erscheint, zusammenrechnen will, dann wird er, glaube ich, zu einer ganz geringen Abkürzung der Dienst⸗ zeit, keinesfalls aber zu einer solchen von 3 auf 2 Jahre kommen, und darum handelt es sich ja doch. Von Wochen ist schon gar nicht die Rede, wo soll das herkommen? Wenn man von Wochen spricht, dann müssen es doch mindestens 2? fein. Ich behaupte, daß kein Soldat 14 Mal jährlich zu einer derartigen Treibjagd kommt; es handelt sich um ein, zweimal, vielleicht auch dreimal für den Einzelnen. Das duldet auch schon das Interesse des Dienftes nicht, daß immer dieselben Leute genommen werden, und die ganze Garnison rückt doch auch nicht zur Treibjaad aus. Ich bin hier in Berlin auf einer Treibjagd gewesen, wo die Treiber vom Garde⸗Schützen Bataillon waren, ich bin in Spandau dabei gewefen, aber es war nur ein ganz kleiner Theil der Garnison, nur eine kleine Zahl ron Leuten.

Ich glaube also, daß alle diese Argumente, die angeführt sind, gar nicht stichhaltig find, und wenn diese Anregung den Erfolg hätte, daß das verboten würde was ja gar nicht in Aus⸗ sicht steht aber wenn sie diefen Erfolg hätte, dann würden Sie meiner Meinung nach den allergrößten Schaden und Nachtheil den in der Erfüllung ihrer gesetzlichen Dienstpflicht begriffenenen Sol⸗ daten zufügen, die einen folchen Zwischentag sicherlich als eine an⸗ ,. Abwechselung in des Dienstesimmereinerlei gestellter Uhr erblicken.

Der Abg. Bebel bemerkte, von freiwilligen Leistungen könne keine Rede sein, der Wunsch des Vorgesetzten sei dem Soldaten Befehl. Die Soldaten würden nicht etwa außer— dienstlich nur bei Jagden beschäftigt, sondern in noch einer ganzen Reihe anderer Falle. Gehe man nur an Markttagen in einer Garnisonstadt auf den Markt, so werde man sehen, wie außerdienstlich beschäftigte Soldaten die Frauen der Unteroffiziere u. s. w. in ihren häuskichen Geschäften unterstützten so daß also sehr wohl eine Abkürzung der Dienstzeit bei Wegfall diefer Sondergeschäfte ins Auge gefaßt werden könne. Er benutze die Tribüne nicht, um Vorwürfe gegen Personen zu erheben, ohne daß sie gerechtfertigt, oder doch wenigstens als gerechtfertigt erwiesen seien, wie es nach den Worten des Kriegs-Ministers scheinen könne. Was er in dem Fall Epner angeführt habe, habe in vielen Zeitungen gestanden, ohne daß widersprochen worden sei. Er bitte noch⸗ mals, daß die Regierung nicht mit solchen Geschäftsleuten in Verbindung trete, welche notorisch ihre Arbeiter bedrückten oder gar betrogen hätten.

Der Abg. von Köller erklärte, der Kriegs-Minister habe den Landshuter Vorfall so vollständig erledigt, daß er nicht begreife, weshalb der Abg. Bebel noch einmal auf denselben zurückgekommen sei. Wenn nun der Abg. Bebel und auch der Abg. Richter bestritten hätten, daß es in der Armee Frei⸗ willigkeit gäbe, so hätten die Herren, die wohl beide nicht Soldaten gewesen seien, bewiesen, daß sie keine blasse Ahnung von den Beziehungen der Soldaten zu den Offizieren hätten. In der ganzen Armee lägen die Verhältnisse so, daß jeder Soldat mit Freuden den Wunsch seines Vorgesetzten erfülle; denn der⸗ selbe wisse, daß ihm nichts Ungebührliches zugemuthet werde. Wenn nun weiter von den Herren gefordert werde, daß die Soldaten nur zwei Jahre dienen sollten, so spreche das nur für die totale Unkenntniß aller militärischen Verhältnisse. Es solle eine nicht anständige Passion sein, als Treiber zu dienen. Er frage alle Jäger hier im Hause, ob dieselben nicht auch einmal Treiber gewesen seien. Und sei es nicht auch mit dem Parlament ähnlich wie mit der Jagd? Seien die Herren nicht alle auch einmal parlamentarische Treiber gewesen?

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, diese einfache Frage, ob die Leute auch als Treiber benutzt werden könnten, habe eine ganz außerordentliche Dimension angenommen; man habe sogar die zwei⸗ oder dreijährige Dienstzeit, das Verhältniß der Leute zu den Offizieren 2c. in Betracht gezogen. Die Frage der Dienstzeit gehöre gar nicht hierher. Es handele sich ein—⸗ fach darum, inwiefern die Leute während ihrer Dienstzeit zu Privatzwecken freiwillig verwendet seien. Da sei denn nun behauptet worden, daß in Bezug auf eine zweifache Art der Verwendung Freiwilligkeit nicht stattfinde: beim Jagen und bei Verrichtung häuslicher Dienste, bei Ankäufen auf dem Markt, wo die Soldaten die Körbe trügen 2c. Er weiche in dieser Frage von den Abgg. Bebel und Richter gänzlich ab. Auf ihn mache die Begleitung des Soldaten auf dem Markte, das Tragen der Körbe 2c. immer einen höchst angenehmen Ein⸗ druck, wenn er diese jungen Männer, frisch, gesund und kräftig, so gemüthlich in der Gesellschaft sehe, und es sei ganz nützlich und gut, daß sie auf diese Weise in der That dem Familienleben etwas näher gerückt würden und nicht aus⸗ schließlich dem Kasernenleben anheimfielen. Wahrhaft freuen sollte man sich, daß in dieser Weise die jungen Männer auch von der Seite des Gemüthslebens erzogen würden. (Große Heiterkeit, Er begreife wirklich nicht, was die Herren darin Heiteres fänden: es sei das eben das Leben, wie es sei. Man solle doch nicht glauben, daß diese jungen Männer nicht ebenso, wie auch andere, das Leben gern nahe sähen, und es sei für ihre innere Bildung nützlich, daß sie dem Gemüthsleben näher geführt würden. Gerade je strammer der Dienst sei, je schärfer es in der Kaserne hergehe, desto mehr sei es nothwendig, daß auch dieses Mildere an sie herantrete, und wenn man diese Männer frage, so würden sie alle sagen: sie seien ganz zu— frieden. Die Leute, die man in solcher er wolle sagen Familienarbeit sehe, seien meistens Offiziersburschen, und wenn man sich erkundige, ob sie gern da seien, so dankten wohl alle dem Himmel, daß sie auf diese Weise vieler anderen Plackereien enthoben seien. Hier also zweifle er an Frei— willigkeit nicht eine Sekunde. Was dann das Jagen betreffe, so müsse er sagen, daß der Versuch, den Mannschafien die Gelegenheit zu nehmen, als Treiber auf der Jagd mitzuwirken, ein sehr unglücklicher sei. Das sei nun eine Sache, die er aus dem Grunde verstehe. Denn er habe in seiner Jugend vom achten Jahre an immer in den Reihen der Treiber auf der Jagd mitgeholfen und wenn er so über sein Leben nachdenke, dann sei ihm die Erinnerung an diese Zeit immer angenehm und erfreulich, und er habe noch heute nicht vergessen, wie viel Wildschweine, wie viel Rehe und Hirsche er auf⸗ gejagt habe; geschossen habe er nachher weniger, weil sein Auge angefangen habe ihn zu verlassen. Gerade die Natur dieser Be⸗ schaͤftigung verbürge die Freiwilligkeit der Theilnahme, und wenn der Kriegs-Minister gesagt habe, wo die Mannschaft einer Com⸗ pagnie aufgefordert würde, sich zu solchem Jagddienst zu melden, da melde sie sich ganz, so sei dies Wort durchaus aus dem Leben gegriffen. Er habe den Kriegs-Minister nie mit mehr Erfolg sprechen gehört, als heute bei dieser Jagdangelegenheit. Würde hier etwas gesagt oder ein Antrag gestellt in der Richtung, daß dieses Vergnügen der Mannschaft entzogen werden solle, so würde er die hestigste Opposition dagegen machen, und er habe nur das Wort genommen, damit neben der Stimme des Ministers auch eine andere Stimme sich für dieses Soldatenvergnügen erhebe, und damit der Kriegs⸗Minister gebeten würde, den Leuten, so viel es irgend denkbar sei,

rent der Budgetkommission

dieses Vergnügen gütigst zu gestatten. Daß der eigentliche militä⸗ rische Dienst dabei nicht zu kurz kommen werde, davon sei er bei der Strammheit desselben, wie sie im preußischen Heere hersche, vollkommen überzeugt, und er sei sicher, daß die Leute darum nicht weniger marschiren lernen, nicht weniger schießen und treffen würden als sonst auch. Lese man doch den Tacitus: die alten Deutschen seien immer Jäger gewesen, und diese Leute könnten doch nicht alle zu den Schützen gebracht werden; lasse man sie also bei den Treibern sein! Er würde sich mit Vergnügen ihnen anschließen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, der Abg. von Köller habe auch von einem gewissen parlamentarischen Beruf als Treiber gesprochen. Sei der Abg. von Köller zu dieser Auf⸗ fassung durch den Dienst in seiner eigenen Frakzion gekom⸗ men? Dann sei ihm allerdings nicht zweifelhaft, zu wem die Konservativen wie die Treiber zum Jäger sich verhielten. Der Abg. von Köller habe wieder auf seine besondere Sachkennt⸗ niß gepocht. Darin solle derfelbe doch etwas vorsichtiger sein. In derselben inhaltlosen und wegwerfenden Art habe der Abg. von Köller einmal hier ihm gegenüber das besondere Bedürfniß des Brigade⸗Commandeurs nach mehr Reitpferden behauptet, welches durch die größere Front der entwickelten Brigade im Verhältniß zum Regiment begründet sei. Nach⸗ her aber habe er das Vergnügen gehabt, den Abg. von Köller verurtheilt zu sehen und denselben als Refe⸗ einen Antrag vertreten zu hören, welchen die Kommission in dieser Frage in Folge seiner Anregungen angenommen gehabt habe und der auf eine Vermin⸗ derung der Rationen bei den höheren Offizieren hingezielt habe. Thue der Abg. von Köller doch nicht so, als ob nur auf seiner Seite praktische Sachkenntniß vertreten wäre. Seine (des Redners) Anschauungen würden von allen Denjenigen auf der linken Seite getheilt, die eine längere Dienstzeit durchgemacht und zu einem höheren Dienstrang gekommen seien, als der Abg. von Köller, dessen Verdienste auf militärischem Gebiete ihm wie vielen Anderen bisher unbekannt geblieben seien. Mit den Beurlaubungen zu Erntearbeiten sei es doch etwas ganz

Anderes. Diese Verwendungen seien nicht im Inter⸗ esse der Vorgesetzten erfolgt, und eben darum sei

solchen Verwendungen von vornherein eine Schranke gegen Mißbrauch gezogen. Als der Abg. Windthorst von der Ver⸗ wendung der Soldaten auf dem Markte im Gemüse⸗ oder Gemüthsleben gesprochen habe, habe derselbe übersehen, daß den Soldaten nicht die Frage gestellt werde, ob sie lieber als Treiber oder auf dem Markte Privatdienste leisten wollten, oder den Tag zu ihrem Belieben völlig frei haben wollten, sondern die Frage laute: ob die Soldaten lieber Militär⸗ dienste oder Privatdienste haben wollten? Daß dann die Ent⸗ scheidung für den Treiberdienst ausfallen würde, könne man sich wohl denken. Eine solche private Verwendung von Mili— tärpersonen komme zur anderen. Immer deutlicher werde da⸗ durch konstatirt, daß bei ernstem Willen eine erheblich kürzere Dienst⸗ zeit möglich sei. Dadurch würden die Soldaten, wie er dem Abg. Windthorst bemerke, um so früher dem wirklichen echten Familienleben zurückgegeben, für welches das Verhält—⸗ niß des Burschen zur Offiziersfamilie doch nur scherzhaft als Surrogat bezeichnet werden könne. Der Kriegs⸗Minister nenne ihn einen Vertreter aller Anklagen gegen die Armee. Mit demselben Rechte könne er den Kriegs-Minister den Vertreter aller Mißbräuche in der Armee nennen. Wie würde dem Kriegs⸗Minister solche Tonart gefallen? Er werde sich durch den Minister nicht beirren lassen. Als zu seiner Pflicht als Abgeordneter gehörig betrachte er es, die Interessen des Volks überhaupt wie besonders auch die Interessen des Volks in Waffen hier zu vertreten. Er bedaure, daß er nicht die Zeit gewinnen könne, um alle Beschwerden, die ihm zugegangen seien, so weit zu prüͤsen, daß er sie hier vortragen könne. Beschwerden, die ihm berechtigt erschienen, würde er auch hier künftig um so mehr vertreten, als der Einzelne im Rahmen der Militärverwaltung nach der Natur der Sache viel weniger Schutz gegen Bedrückungen finde, als in anderen Verwaltungszweigen. Ermuthigt fühle er sich dadurch, daß er in seiner parlamentarischen Thätigkeit auch auf zahlreiche Erfolge Kriegs⸗Ministern gegenüber hin⸗ weisen könne. Wo er nicht Erfolge erzielt habe, sei er sich bewußt, wenigstens eine Milderung von Mißständen bewirkt zu haben. Das hoffe er auch künftig zu erreichen.

Die Diskussion wurde geschlossen und der Etat bis Kap. 23 nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen.

Im Kap. 24 sind im Tit. 2 die Gehälter sür die Militär⸗ ärzte enthalten.

Der Abg., Klemm freute sich über das Wohlwollen, welches der Kriegs⸗-Minister den Ober⸗Stabtzärzten gegenüber in Bezug auf Gehaltserhöhungen bewiesen habe, und bat, dieses Wohlwellen auch für den nächsten Etat zu erhalten.

Der Titel wurde bewilligt.

Bei dem Kap. 7 „Geldverpflegung der Truppen“ er⸗ suchte der Abg. Stolle den Kriegs-Minister, die Gründe an⸗ zugeben, welche zu dem Erlaß geführt hätten, durch den allen Militärmusikern verboten worden sei, dem Allgemeinen deut⸗ schen Musikverband anzugehören. Er klage ferner über die Konkurrenz der Militärmusik mit dem Privatgewerbe.

Der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff lehnte es ab, die Gründe für den Erlaß anzugeben. Vermögzensrecht⸗ liche Interessen der Einzelnen seien durch denselben nicht ge— schädigt worden, insofern den bisherigen militärischen Mit⸗ gliedern des Musikerverbandes gestattet sei, auch ferner in ö . Verbande gehörigen Wittwen⸗ und Waisenkasse zu

eiben.

. ö bewilliat.

eim Kapitel Bau und Unterhaltung der Festungen, bat der Abg. Heine die Kriegsverwaltung 2. 9. an g schonende Handhabung der geltenden Rayonbestimmungen gegenüber den Privatinteressenten. .

Das Kapitel, sowie der Rest des Militäretats wurde ohne Debatte nach den Beschlüssen zweiter Lesung bewilligt; ebenso die Etats der Marine⸗ und der Reich s⸗Justizverwal—⸗ V ö . bis Kap. 68 Tit. 9.

Hierauf vertagte sich das Haus um 44½ U Freitag 12 Uhr. d ö

Preuß. Staats. Anzeiger und das Central Handels-

des Aeutschen Neichs⸗Anzeigers und Königlich Rreußischen Ataats- Anzeigers: Berlin 8W.,, Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

X ; 2 Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl.

register nimmt an: die Königliche Expedition

2. Subbaste tionen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen erte.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

* u. s. w. von öffentlichen Papieren.

C

Subhastationen, Aufgebste, Vor⸗ 71395

ladungen u. dergl.

5246 Aufgebot. . 6 Pesit r Jaceb und Marie, geb. Sdiger⸗ Görz schen Eheleute zu Rolenkranz und die Wittwe und Erben des Besitzers Heinrich Edig'r zu Dorf Schweinegrube, nämlich die Wittwe Eva Ediger, geb. Görzen, und die Erben Maria, Heinrich, Jo⸗

hannes, Franz, Hermann Ediger zu Dorf Schweine und

grube, minorenn und bevormundet durch ihre Mutter, die Wittwe Ewa Ediger, haben das Aufgebot des angeblich am 24. August 1884 bei dem Brande des Gehöfts des Heinrich Ediger zu Dorf Schweine grube mitverbrannten Auszuges aus dem Devositen Fonto A des Johann Ediger zu Schweinegrube bei der Marienburger Privatbank D. Martens zu Marienburg Nr. 5214, lautend über 3000 M6, ver⸗ sinslich mit 4'ls0 vom 19. März 1883, beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf ö den Z2. Seytember 1885. Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im Zimmer J. anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Marienburg, den 26. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht. I.

scissi Aufgebot.

Auf den sub Nr. ass. 17 in Uthmöden belegenen Halbfpännerhof ist zufolge der Obligation vom 5 Dezember 1803 ein Kapital zu 180) M nebst Zinfen zu 400 jährlich für den Schullehrer Johann Ihristian Gagelmann zu Jeseritz am 25. Oktober 1814 resp. 4. Oktober 1817 im Grundbuche ein—2— getragen. ö ĩ

Auf den Antrag des Eigenthümers des bezeich⸗ neten Hofes, Halbspänners Heinrich Girmann zu Uthmöden, welcher die Tilgung der fraglichen Schuld als längst vor dem 1. Oktober 1878 erfolgt glaub⸗ haft gemacht hat, werden die unbekannten Inhaber der bezeichneten Schuld, und Pfandurkunde und Alle, welche Anspruch auf die Hypothek machen, aufgefordert, in dem auf

den 17. September d. Is.,

Morgens 10 Uhr, vor hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte angesetzten Termine die Urkunde vorzulegen und ihre Rechte anzumelden und zu begründen, widrigenfalls die Hypothekurkunde dem Eigenthümer des Hofes gegen- über für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werden wird.

Calvörde, den 23. Februar 1885.

Herzogliches Amtsgericht. Behrens.

. Aufgebot. Das Aufgebot folgender Sparbücher der städtischen Sparkasse zu Glogau, welche verloren gegangen sein sollen, haben beantragt; . a. Johann August Paul Werner aus Dorf Koeben as des Sparbuches Nr. 32949, ausgestellt unter dem 23. Januar 1882 auf Paul Werner in Koeben, am 15. August 1883 lautend über 188,51 60; b. die Witiwe Theresia Pohl zu Glogau das des Sparbuches Nr. 33994, ausgestellt unter dem 7. Oktober 1882 auf Theresia Pohl in Glogau, am 11. Juli 1884 lautend über 329, 24 M0 Die gegenwärtigen Inhaber dieser Sparkassen— bücher werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Oktober 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte hierselbst, am Markte, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebots—⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Sparbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird. Glogan, den 31. Januar 1885. Königliches Amtsgericht. III. (60259 Aufgebot. Auf den Antrag der Handlung J. W. Schwatlo's Nachfolger zu Königsberg wird der Inhaber der angeblich verloren gegangenen, nachstehend lautenden

Urkunde: Koenigsbergi / Pr., denz25 October 884.

i Für „s 956i, 0 3 Db. R. 38 23 Drei Monat à dato zahlen Sie für 22 * S PIdiesen Prima- Wechsel an die Ordre 25 R S Fon mir selbst die Summe von 8633 S Mark FEunenfhundert ein und suenfaig 3 ö, S Eauch 50 3 D. W. den Werth in 5273 SS mir selbst und stellen solchen auf 86656 S Rechnung laut Bericht.

. Herrn Robert Neumann

Koenigsberg i / Pr. hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diese Ur—⸗ kunde spätestens im Aufgebotstermine den 8. August 1885, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 34) anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird Königsberg, den 29. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht. X.

(69988 Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Anclam Nr. 8796, ausgefertigt für den Eigen thümer Friedrich Holz zu Bugewitz, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag desselben zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt wer⸗ den. Es wird daher der Inhaber des Buchs auf— gefordert, spätestens im Aufgebotstermin

den 20. Oktober d. J., Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer I.) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, e nn g die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Anclam, den 21. Februar 1886.

Königliches Amtsgericht. J. Abtheilung.

Hennemuth, Anna Martha, geborenen Müller, zu Dudenrode die Eintragung des auf den Namen des Leinwebers Heinrich Müller zu Dudenrode kata—= strirten, in der Gemarkung von Dudenrode belege— nen Grundeigenthums, nämlich:

Oeffentliche Ladung. . Nachdem die Wittwe des Weißbinders Heinrich

Bl. 4 Nr. 31 Haus Nr. 49, a. Wohnhaus mit Hofraum 129242

4 30 Hausgarten 4. 93. b. Rindviehstall,

1Antheil an Art. 83 (früher ein Gemeinde

nutzen zum Wohnhaus Brandvers. Nr. 49

gehörig), . Bl. 6 Nr. Wiese am Mühlrain 4 a 63 qm unter glaubhafter Nachweisung eines zehn⸗ jährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grundbuch von Dudenrode beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, solche spätestens im Termin, den 12. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und zu begründen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die bisherige Besitzerin als Eigenthümerin in dem Grundbuch wird eingetragen werden und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Allendorf, den 25. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht. Spangenberg. Veröffentlicht:

Allendorf, eodem. ö . . Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Maibaum.

(44085) ö Das Königl. Amtsgericht München L., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 29. September 1884 folgendes Aufgebot

erlassen: . Es ist zu Verlust gegangen ein Versicherungs schein der bayer. Hypotheken. und Wechsel⸗Bank zu München vom 3. April 1865 Nr. 7732, wodurch das Leben des Metzgermeisters Jehann Müller in Neunkirchen auf Lebensdauer für die Summe von 600 Fl. Bankoaluta versichert worden ist. Auf Antrag des Genannten wird sonach der In⸗ haber dieses Versicherungsscheines aufgefordert, läng⸗ stens bis zum Aufgebotstermine: 16. April 1885, Vormittags neun Uhr, im Geschäftszimmer 191. diess. Gerichts seine Rechte anzumelden und den Versicherungsschein vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. München, den 1. Oktober 1384. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber:

(L. 8.) Hagenauer. 71379 . Von dem unterzeichneten Königlichen Amts—

gerichte ist ; 1) behufs Todeserklärung des Tuchmachers Her⸗ mann Immanuel Lenk, welcher im Jahre 1862 von Lengenfeld aus nach Amerika ausgewandert, über dessen Leben aber seit dieser Zeit keinerlei Nachricht vorhanden ist, . 2) kehufs Todeserklärung des Webers Karl Robert Schaarschmidt, welcher im Jahre 1859 ebenfalls von Lengenfeld aus nach Amerika ausgewandert, und über welchen seit dieser Zeit keine Nachricht erlangt worden ist, sowie behufs Ermittelung etwaiger unbekannter Erben des genannten Schaarschmidt, welcher am 24. Dezember 18534 geboren und ein Sohn des verstorbenen Weber meisters Christian Friedrich Schaarschmidt in Lengenfeld und dessen verstorbenen Ehefrau Jo— hanne Christiane, geb. Unger, daselbst ist und 96 hier verwaltetes Vermögen von eirea 1850 . besitzt, auf Antrag des Tuchmachermeisters Franz Ferdinand Lenk in Lengenfeld und bez. des Webermeisters Karl Eduard Schaarschmidt daselbst das Aufgebots⸗ verfahren zu eröffnen beschlossen worden. Es werden daher Heimann Immanuel Lenk und Karl Robert Schaarschmidt, sowie etwaige unbe⸗ kannte Erben des letzteren hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Oktober 1885, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine Leben und Aufenthalt, be⸗ ziehentlich ihre Rechte und Ansprüche bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte anzumelden, widrigenfalls Hermann Immanuel Lenk und Karl Robert Schaar⸗ schmidt für todt erklärt, etwaige unbekannte Erben des letzteren ihter Ansprüche an dessen Vermögen für verlustig erachtet und dieses Vermögen, sowie das gleichfalls hier verwaltete Vermögen des Her— mann Immanuel Lenk den sich legitimirenden Erben wird ausgehändigt werden. ‚. Lengenfeld i. V., den 3. März 1885. Königliches Amtsgericht. Lippold.

71384 Bekanntmachung. Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird andurch ver— öffentlicht, daß Johannes Oehl, Ackerer von Werners⸗ berg, und Konsorten, welche bei dem Königlichen Landgerichte Landau in der Pfalz gegen Peter Dehl von Wernersberg das Abwesenheinsverfahren be- treiben, durch Beschluß dieses Gerichts vom 24. Januar 1885 zu dem kontradiktorisch mit der Königlichen Staatsanwaltschaft zu führenden Zeugen beweise darüber zugelassen wurden: . 1) daß Peter Sehl im Jahre 1854 nach Amerika

DOeffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

O C090

71437 folgendes Dokument:

wiesene Kaufgelder, ge vertrage vom 27. Mai 1835 für

5 / —ᷣ

Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. Theater- Anzeigen.

L In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L. Danube & Co., E. Schlotte,

Annoncen Bureaux.

*

Familien - Nachrichten. beilage. ER 2) daß seit jener Zeit von ibm selbst keine Nach⸗ richt nach Wernersberg gelangt ist. Landau (Pfalz), den 3. März 1885. Der Kgl. J. Staatsanwalt: Boecking.

Bekanntmachung. . Durch Ausschlußurtheil vom 25. Februar 1685 ist

Die Hypothekenurkunde über noch 95 Thlr. über eingetragen aus dem Kauf—

a. Christiane, geborne Winkler, verehelichte Zimmer gesell Gliemann, zu Elsterwerda, mit 25 Thlr., b. Dorothee, geborne Winkler, verehelichte Töpfer

. Schmiedegefelle Friedrich Winkler mit 20 Thlr., d. Töpferlehrling Karl Wiakler mit 25 Thlr. in Abtbeilung III Nr. 3, 5, 6, 7 des dem Schank⸗ wirth Wilhelm Neumann zu Berlin gehörigen Grundstücks, Hohenleipisch Blatt 94, gebildet aus dem Hypothekenscheine vom 6. August. 1835 und dem Kaufvertrage vom 1. Mai 1835, für kraftlos erklärt. Liebenwerda, den? März 13885.

Königliches Amtsgericht. II.

i388 Durch Ausschlußurtheil des Herzoglichen Amts⸗ gerichts hier vom 4. März d Is. ist der Consens vom 26. September 1807 über 60 M für die Gabbe'schen Erben in Grimme, welche auf dem in den Grundakten Herzogl. Amtsgerichts Zerbst Reg. XXV. b6 geführten, dem Schneidermeister Christian Mahle in Grimme gehörigen, unter E. Nr. 10 in Grimme belegenen Hausgrundstücke nebst Zubehör hypothekarisch aufhaften, für kraftlos erklärt worden. Zerbst, den 4. März 1885. Herzogl. Anh. Amtsgericht. gez. Morgenroth. Ausgefertigt:

Zerbst, den 4. März 1885.

Der Gerichtsschreiber:

(L. 8.) Heinicke, Sekretär. 71390 Bekanntmachung. K In der Eigenthümer Griesbach⸗Neuschönwalde⸗

Aufgebotssache F. 1/82 erkennt der Amts⸗

richter Domann für Recht: . Das Hypothekendokument über die Post Ab— theilung III. Nr. 1 von 300 Thaler, eingetra⸗ gen auf dem Grundstück Schönwalde Band II. Blatt 265 Nr. 73, gebildet aus der Ausferti⸗ gung der Schuldurkunde vom J. April 1857, dem Hypothekenbuchsauszuge vom 9. April 1857 und einem Attest des Justizraths Wagner zu Dramburg vom 30. September 1862 wird fuͤr kraftlos erklärt.

Labes, 25. September 1884.

Königliches Amtsgericht.

71389 Bekanntmachung. In der Tischlermeister Zuleger⸗Neukirchen Auf⸗ gebotssache F. 1/83 erkennt der Amtsrichter Domann für Recht: Das Hypothekendokument über die Post Abthei⸗ lung III. Rr. 1 von 48 Thlr., eingetragen auf dem Grundstück Neukirchen Band J. Blatt Nr. 13, ge⸗ bildet aus der Ausfertigung des Erbrezesses vom 29. Juni 1868, der Verhandlung vom 28. Septem⸗ ber 1870 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 1. November 1870 wird für kraftlos erklärt. Labes, 25. September 1884. Königliches Amtsgericht. 71392 Bekanntmachung. . Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die Hypothekenurkunden; a. über 600 SM Darlehn, nebst 6 Prozent Zinsen, eingetragen aus der Urkunde vom 3. Januar 1877 für den Steueraufseher August Gorling zu Lebus und umgeschrieben zufolge Cessions— urkunde vom 6. Oktober 1883 für die unver—⸗ ehelichte Ottilie Wichert zu Tusch in Abthei⸗ lung III. Ne. 2 des dem Beßtzer Reinhold Bremmer gehörigen Grundstücks Gr. Kabelunken Rr. 14, gebildet aus der beglaubigten Urkunde vom 3. Januar 1877 und dem angehängten Hypothekenscheine vom 8. Januar 1877, b. über 600 „S½ Darlehn, verzinslich mit 7 Pro⸗ zent, eingetragen aus der notariellen Urkunde vom 19. Januar 1880 für den Rentier Ferdi⸗ nand Comnick und umgeschrieben zufolge Cessiunsurkunde vom 6. Oktober 1883 in Ab— theilung III. Nr. 3 des dem Besitzer Reinhold Bremmer gehörigen Grundstücks Gr. Kabelunken Rr. 14, gebildet aus der Urkunde vom 19. Ja⸗ nuar 1880 und dem Hypothenbrief vom 24. Oktober 1883, . zwecks Neubildung anderweiter Hypothekenbriefe über diese Posten für kraftlos erklärt. Graudenz, den 19. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 25. Februar 1885. Steuer, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot eingetragener Forderungen, .

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stolp durch den Amtsgerichtsrath Dunst, .

auf den Antrag der Handlung Gebrüder Schulz hierselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Fritze

für Recht:

Die unbekannten Berechtigten der auf dem in dem Grundbuch von Sellin Band II. Blatt Nr. 3.4 verzeichneten, den Gebrüdern Schulz gehörigen, zu Sellin belegenen Grundstück aus dem Kontrakt vom 7. Oktober 1868 unter Abtheilung III. Nr. 2 für den Viertelbauern Christian Lawrenz und dessen Ehefrau Caroline, geb. Schmude, zu Sellin einge⸗

71387

stehend bezeichneten angeblichen Rechtsnachfolger der Lawrenzschen Eheleute:

steller auferlegt.

714535

zu Schönfeld, Sanw Felix Kaufmann zu Berlin, erkennt das Königliche Amtsgericht Amtsgerichts ⸗Rath Goercke

I) die verehelichte Tagelöhner Wilhelm Gast, Henriette Louise, geb. Lawrenz, zu Karkow bei Gr. Jestin, . 2) die verehelichte Kleinpächter Wilhelm König, Charlotte, geb. Lawrenz, zu Marienhütte bei Gumenz,

3) die verehelichte Arbeiter August Ziemke, Jo⸗ haune, geb. Lawrenz, zu Abbau Plötzig,

4) der Arbeiter Carl Lawrenz zu Püstow,

5) die unverehelichte Caroline Hulda Lawrenz hier, 6) die ihrem Aufenthalte nach unbekannte, angeb⸗ lich nach Amerika verzogene Emilie Lawrenz, 7) der Schmiedemeister Hermann zu Brünnow

gesell Wolff, zu Hohenleipisch, mit 25 Thlr. werden mit ihren etwaigen Rechten ausgeschlossen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ Von Rechts Wegen.

Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Müllers Wilhelm Marquard vertreten durch den Rechtsanwalt

zu Demmin durch den Königlichen

für Recht: ;

Das Hypothekendokument über die auf dem Grundstücke Band J. Seite 97 Nr. 9 des Grund⸗ buchs von Meeischow Abtheilung III. Nr. 3 aus der gerichtlichen Schuldur kunde vom 19. Marz 1859 für den Schneider Franz Joachim Ahlgrimm zu Schönfeld eingetragene Darlehnsforderung von 150 Thalern wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt.

71385 Durch das am 2. d. Mts. verkündete Urtheil des unterzeichneten Gerichts ist für Recht erkannt: Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Friedrich Paschke zu Freiwalde, für welchen auf dem Grund stücke des Mühlenbesitzer Gustav Paschke zu Frei- walde Bd. J. Bl. Nr. 24 des Grundbuchs von Freiwalde verzeichnet in Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Nachtrags. Notariatsinstrumenk vom 6. No- vember 1827 zu dem Kaufkontrakte de contfirmato 8. Januar 1821 200 Thaler rückständiger Kauf gelder zu 40s0 verzinslich eingetragen stehen, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Zugleich wird das über die Post der 200 Thaler gebildete Hypothekendokument für kraftlos erklärt. Luckau, den 28. Februar 18835.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

lelcl8! Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Anna Catharina Henning, geb. Pump, in Steinwerder, vertreten durch den Rechts- anwalt Max Schmidt in Altona, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeitsmann Claus Henning, zuletzt in Neverstaben bei Oldesloe, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage: „die zwischen den Par⸗ teien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, auch Beklagten für den schuldigen Theil zu er⸗ klären“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Donnerstag den 11. Inni 1885, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenem Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Altona, den 26. Februar 1885.

Thon. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

71410 Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Louise Weiß, geb. Haak, zu Mühlhausen i. Ostpr., vertreten durch den Justizrath Linden in Braunsberg, klagt gegen ihren dem Auf⸗ enthalt nach unbekannten Ehemann, Arbeiter Carl Weiß wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Braunsberg auf den 8. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mutschmann, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

71403 Oeffentliche Zustellung. - Der Schuhmachermeister Th. Scha bbel zu Danzig. vertreten durch den Rechtsanwalt Goldmann daselbst, klagt gegen i) den Seefahrer August Barkewitz, früher in Zigaukenberg, jetzt unbekannten Aufent- halts, 2) die Wittwe Amalte Barkewitz, geb. Wann⸗ hoff, in Neufahrwasser, aus dem 6 Monate nach der Ausstellung fälligen Wechsel, d. d. Danzig, 22. Februar 1884 über 50) M mit dem Antrage: 1) die Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von

500 M nebst 6o / Zinsen seit 22. August 1884

sowie von 3 M Protestkosten an den Kläger

zu verurtheilen, 2) das Urtheil für

erklären, und ladet den Beklagten ad 1 August Barkewitz zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Land- gerichts zu Danzig auf

den 1. Mai 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 26. 3. 1886.

vorläufig vollstreckbar zu

tragenen, zu fünf Prozent verzinslichen Restkauf⸗

ausgewandert ist und

gelderforderung von 160 Thaler, sowie die nach⸗

ol ff. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

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