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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats—
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Preußen. Berlin, 12. März. In der gestrigen (64) Sitzung des Reichstages begann das Haus die zweite Berathung des von dem Abg. Junggreen eingebrachten Gesetz. entwurfs, betreffend die Verwaltungs- und Gerichts⸗ sprache in den zum Reiche gehörenden Landes— theilen, in denen eine nichtdeutsche Sprache die Volks sprache ist.
Für die zweite Berathung hatte der Antragsteller selbst folgendes Amendement beantragt:
Der Reichstag wolle beschließen: a) die Ueberschrift zu dem vorgeschlagenen Gesetzentwurfe wie
fol gt anzunehmen:
Gesetz, betreffend die Gerichtssprache und die Veröffentlichung der Gesetze in denjenigen Theilen des Deutschen Reiches, in welchen eine nicht deutsche Sprache die Volkssprache ist.
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In denjenigen Theilen des Deutschen Reiches, in welchen eine nichtdeutsche Sprache die Volkssprache ist, sind alle, diese Landeßz⸗ the ile besonders angehende Gesetze und Verordnungen in der Volkß—
sprache zu veröffentlichen. C. §. 2 wie folgt anzunehmen: Ebenso sind in diesen Landestheilen die Rechtsverhandlungen, wenn der Angeklagte es verlangt, in der Volkssprache zu führen. Der Abg. Junggreen befürwortete seinen Antrag. So lange er Mitglied dieses Hauses sei, wolle er versuchen, etwas bessere Zustände für seine Landsleute herbeizuschaffen. Sollte sein Antrag auch etwas schlecht formulirt sein, so sei der— selbe doch materiell sehr wohl begründet, und die gegen den Antrag erhobenen Einwürfe beruhten nur auf einer Verkennung der Zustände in Nord⸗Schleswig. Es sei ihm von dem Staatssekretär Dr. von Schelling eingewendet worden, im Osten gebe es keine bestimmte Sprachgrenze; in Nordschleswig lasse sich eine solche sehr wohl ziehen. Unter dänischer Herrschaft habe in Schleswig ein Appellationsgericht bestanden, welches die Sachen aus Südschleswig in deuischer, die aus Nordschleswig in dänischer Sprache verhandelt habe. In Schleswig wolle man sich die Sprache und Nationalität erhalten, er sei getragen von der Hoffnung, daß es nicht immer so bleiben werde, daß nicht Fürsten und Minister über Länder und Völker disponiren könnten, sondern daß das Volk selbst gefragt werden müse. Der Abg. Lenzmann habe ihm den Einwurf gemacht, die Abgeordneten, die hier aus fremdsprachlichen Landes⸗ theilen redeten, verständen doch Alle ganz gut Deutsch. Wenn die Schleswiger hier ihre Rechte vertheidigen und ihre Wünsche vortragen wollten, könnten natürlich nur solche Leute hergeschickt werden. Ob man das, was seine Landsleute erstrebten, erreichen werde, das liege freilich in Gottes Hand. Wenn das Haus seinen Antrag jetzt nicht annehmen wolle, dann möge sich dasselbe dem Antrag wenigstens etwas freundlicher gegenüberstellen, wenn derselbe in einer andern Session an das Haus herantreten werde. Er spreche die Hoffnung aus, daß das gerechte Prinzip, das dem Art. V des Prager Friedens zu Grunde liege, das Prinzip der Selbstbestimmung der Völker auch auf diesem Gebiete die Berücksichtigung, die sein Antrag schaffen wolle, zu Theil werden werde. . . Der Abg. Gottburgsen erklärte, auch in der jetzigen Ein⸗ schränkung sei der Antrag, da derselbe alle Theile des deut⸗ schen Reichs umfasse, in denen eine nichtdeutsche Sprache ge⸗ sprochen werde, ein so unbestimmter, daß man nicht auf den⸗ selben eingehen könne. Es würde boch schwer sein, festzustellen, welches diese Theile seien. Zu bedenken bleibe auch, daß nicht jede Volkssprache zugleich Schriftsprache sei. Dann seien es doch auch nach der Natur der Sache nicht sowohl Reichs⸗ gesetze als Partikulargesetze, welche jene nicht deutsch redende Bevölkerung näher angehen wurden; die Sprache dieser aber zu bestimmen sei die Reichsgesetzgebung gar nicht zuständig. Uebrigens sei über die Dolmetscher, wenigstens am Flensburger Gericht, niemals eine Klage erhoben worden. Aehnlich wie die Kommission mit Bezug auf den Antrag Jadzewski hinsichtlich der polnischen Sprache sich für die Aufnahme eines Protokolls in polnischer Sprache entschieden habe, könne in Nord⸗Schleswig bezüglich der dänischen Sprache verfahren werden. Der Abg. Rintelen bemerkte, nachdem der von der pol⸗ nischen Fraktion gestellte ähnliche Antrag bereits in einer Kd nummisflon eingehende Behandlung gefunden habe, scheine es ihm nicht angemessen, über diesen Antrag hier in eine be⸗ sondere Diskussion einzutreten, der Antrag werde vielmehr zusammen mit dem polnischen Antrage zu erledigen sein. Der Abg. von Koscielski erklärte, es sei die Aufgabe jeder Regierung, daß soviel zufriedene Bürger als möglich geschaffen würden. Statt diese Zufriedenheit zu Stande zu bringen, sei es freilich viel leichter, immer von der Reichsfeindlichkeit der nichtdeutschen Elemente in Deutschland zu sprechen. Auch ihm scheine der vorliegende Antrag nicht annehmbar, aber er meine, man solle doch wenigsstens einer Prüfung des Antrages näher treten. Die Uebelstände seien da und sie möchten schwer zu beseitigen sein. Aber wer habe sie denn geschaffen? Doch nicht das Volk, sondern die Regierung. Und so lange die Regierung dem Volke nicht mehr Gerechtigkeit entgegenbringe, so lange habe sie auch kein Recht, die Polen als reichs feindlich zu bezeichnen. . er Abg. Lenzmann betonte, in der ersten Lesung des Antrages habe er . wie man hier gesagt habe, mit großer Schroffheit gegen den Antrag ausgesprochen. Seine Stellung zu dem Antrage sei auch heute noch dieselbe. Nicht etwa, weil er den Nationalitätsbestrebungen der Nordschleswiger schroff gegenüber stehe. Er glaube sogar, man könne sehr wohl darüber streiten, ob die Aufhebung des Artikel V. des Prager Friedens zulässig gewesen sei. Aber der Beweis sei nicht erbracht, daß ein Bedürfniß der Nordschleswiger nach Gesetzen in dänischer Sprache bestehe. Die Mitglieder dieses Hauses könnten sich leider nicht darüber informiren, da ihnen die Reisekarten entzogen und ihnen somit die Mittel genommen seien, sich in den einzelnen Landestheilen, so jetzt in Nordschleswig, persönlich zu informiren. Er bedauere, daß
1885.
Existenz zu verschaffen. Dazu sei der gesetzliche Maximal⸗ arbeitstag absolut nothwendig. Der Antrag verlange staat⸗ liche Begrenzung der Ausnutzung der Arbeitskraft. Innerhalb dieser Erenze möge dann nach Belieben die freie Vereinbarung zulässig sein. Der Reichskanzler, der dem Normalarbeitstag abgeneigt sei, habe gefragt, wie derselbe durchgeführt werden solle? Sonst wisse der Reichskanzler immer, wie es gemacht werde, der Kanzler habe es bei den Kornzöllen gewußt, der⸗ dem Sozialistengesetze nützliche positivo Maß⸗ der Reichskanzler
Berlin, Donnerstag, den 12. März
bisher Niemand im Hause, aus Bescheidenheit oder aus No⸗ blesse, diese Verfassungswidrigkeit zur Sprache gebracht habe. . unggreen bitten, seinen Antrag zurück⸗ zuziehen. Sollte bei seiner (des Redners) nächsten Reise nach Nordschleswig sich ihm das Bedürfnwiß der Bewohner nach Verordnungen in dänischer Sprache klar ergeben, so werde er in Zukunft den Abg. Junggreen in seinen Bestrebungen hier unterstuützen. .
Der Ahg. Francke bemerkte, bis 1851 seien die Schles⸗ wiger von Dänemark als Ausländer betrachtet worden und hätten erst das Indigenat erwerben müssen; und bis vor 25 Jahren sei auch das Streben der Schleswiger dahin gegangen, deutsche Sprache und Bildung sich anzueignen. ahre 1860 hätten sich in Folge staatlicher Agitation Seitens änemark die Verhältnisse gändert; sich als Däne zu fühlen. die Anschauungen wieder würden. Man habe in Deutschland es seien aber
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regel für Arbeiter handelte, mit solchen Redewendungen und Vorwänden auszuweichen. Der Kanzler habe gemeint, der Maximalarbeitstag würde ein Fallen des Lohnes bewirken; nicht so pessimistisch. Sogar der frühere österreichische Minister Schaeffle habe sich in seinem vor kurzem, wahrscheinlich im besonderen Auftrage hoher Herrschaften herausgegebenen Buche über die Aussichten der Sozialdemokratie für den Normal⸗ arbeitstag ausgesprochen; ebenso Karl Marx; und wenn der Abg. Baumbach gemeint habe, der staatliche Schutz dürfe auf diesem Gebiete nur soweit eintreten, als die Kräfte des Ein⸗ so sage er dem Abg. r,. um den⸗
Erst seit dem andere Autoritäten seien
Mode geworden,
etwa ein im Wesentlichen nur drei Stämme, die sich absperrten, der französische, dänische und polnische, und auch diese hätten immer mehr die Nothwendi keit eingesehen, neben ihrer Volkssprache auch die deuts Vationalsprache zu lernen, und hätten zu diesem Zwecke große Von Staatswegen könne man nur dahin streben, daß neben jenen einzelnen Volkssprachen, die man ja nicht ausrotten wolle, die Kenntniß der deutschen Sprache sich auch in diesen Gebieten immer weiter ausbreite.
Schließlich zog der Abg. Junggreen seinen Antrag als aussichtslos zurück.
Es folgte die erste Berathung des Antrags der Abgg. Grillenberger und Genossen, welcher sich auf fol der Gewerbeordnung bezieht: nur für den eigenen Bedarf, Dauer und Regelung der Be⸗ schäftigung des Hülfspersonals eines Gewerbebetriebes, nament⸗ lich der Lehrlinge (Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit 2c.) und Errichtung von Arbeitsämtern, Arbeitskammern, Schieds⸗ gerichten und eines Reichs⸗Arbeitsamtes.
Ferner hatten die Abgg. Grillenberger und Genossen folgende Resolution beantragt:
A. Der Reichstag wolle beschließen: den Reichskanzler zu ersuchen, möglichst bald eine Einladung
zu einer Konferenz an die hauptsächlichsten Industriestaaten ergehen zu lassen, um sich über die Grundzüge einer auf gleichen Grund sätzen basirten Arbeiterschutzgesetzgebung alle betheiligten Staaten als Norm festse
I) die tägliche Arbeitszeit in allen Bett den beträgt,
2) die Nachtarbeit für alle Betriebe mit Ausnahme solcher, wo durch die Natur des Betriebs dieselbe unumgänglich ist, auf⸗ aufgehoben wird,
3) die gewerbsmäßige Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren untersagt werde.
B. Der Reichstag wo den Reichskanzler zu ersuchen, stati
Verhältnisse der Lohnarbeiter in Bezug auf die Arbeitslöhne zu
seinen Antrag.
Lokalsprachen;
zelnen ungenügend seien die Kräfte des Einzelnen seien ungenügend, selben gegen die Gefahr der Ausbeutung durch das Groß⸗ kapital zu schützen, und gerade hier müsse der Staat helfen. Durch einen Normalarbeitstag werde die Arbeitskraft regulirt; durch die Beschränkung der Arbeitszeit würde zahlreichen Arbeitern, die jetzt Vagabunden seien, wieder Arbeit ver⸗ schafft. Lehne das Haus den Antrag ab, so würden sich die Vagabunden so vermehren, daß ihre Zahl bald gleich der des deutschen Reichsheeres sein würde. lichen Sinne wirken wolle, der befürworte zuerst den Normal⸗ arbeitstag, sonst glaube demselben kein Arbeiter, daß derselbe arbeiterfreundlich sei. Die Industrie werde durch den Normal⸗ arbeitstag nicht leiden, wohl aber der übermäßige Kapital⸗, der Unternehmergewinn beschränkt werden. Mit dem Normal⸗ auch eine Lohnerhöhung herbeigeführt werden, denn dadurch, daß die jetzt überflüssigen Arbeits⸗ ͤ es dem Unternehmer unmöglich sein, Arbeiter zu jedem Preise zu bekommen. von selbst
„Die persönliche Freiheit wird durch den Normal⸗ arbeitstag verletzt!“ hätten die Deutschfreisinnigen gesagt. Wie stehe es denn jetzt mit der persönlichen Freiheit der Arbeiter? Er wolle den Normalarbeitstag nicht nur auf die Fabrikarbeiter beschränken, sondern auch auf die Hanbwerker, die Haus⸗ industrie und auch auf die ländlichen Arbeiter ausdehnen. In der Schweiz habe man die besten Erfahrungen mit dem man denke gar nicht daran,
Opfer gebracht.
ende Punkte Wer im arbeiterfreund⸗
Zulassung der Gesängnißarbeit
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Normalarbeitstag gemacht, aufzugeben,
achbarstaaten, namentlich das „Deutsche Reich“ diese Institution noch nicht hätten. schon vor 40 Jahren dazu gekommen, wenigstens für die Ar⸗ beiter unter 19 Jahren den Normalarbeitstag einzuführen, geschehe dies auch jetzt noch nicht in Deutschland, so sei es dem Hause nicht ernst mit dem Arbeiterschutzz Um diese Ar⸗ beitslöhne zu heben, wolle der Antrag den Arbeiterkammern das Recht einräumen, Minimallöhne festzusetzen. Das sei die zweite Hauptforderung des Antrages. die Schmutzkonkurrenz beseitigen, die man doch auch auf kon⸗ servativer Seite namentlich für das Handwerk bekämpfe. Eine allgemeine Festsetzung wolle er nicht, er wolle nur den Arbeiter⸗ kammern das Recht einräumen, da, wo es nöthig erscheine, die Arbeiter vor der Willkür des Landwirthschaft wolle man
stische Erhebungen über die In England fei man
veranlassen.
Der Abg. Grillenberger befürwortete Seine Partei wolle mit ihrem Antrage die Arbeiterwelt nicht ein für allemal abfinden, derselbe enthalte nicht die ganze soziale Weisheit seiner Partei, sondern sei nur eine Etappe auf ihrem Wege, und die gesellschaftliche Entwickelung dränge mit Naturnothwendigkeit früher oder später zu dessen Annahme. rage werde hierdurch noch nicht gelöst, es würden aber zahlreiche und die ärgsten Auswüchse der heutigen Pro⸗ duktionsweise gemildert, das Loos der Arbeiter gebessert und die Arbeiter geistig und physisch g ein so gekräftigter Arbeiterstand sei für die Aufgaben befähigt, zu deren Lösung derselbe berufen sei, nicht ein körperlich und geistig herabgekommener. Er verwahre sich ausdrücklich dagegen, als ob er nur einen agitatorischen Effekt Er wünsche im Gegentheil etwas durchaus enthalte auch nicht die
Dadurch werde man Die soziale
Denn nur abrikanten zu schützen.
reise sichern, welche die Pro⸗ duktion decken würden, man spreche sogar von einer berechtig⸗ Warum wolle man denn dem Arbeiter nicht auch die Produktiongkosten sichern, warum wolle man der Arbeitsmaschine seines Körpers nicht die Nahrung gewähren, die der Arbeiter brauche, um in Gang zu bleiben. Er habe es für nöthig gehalten, das Verbot der Kinderarbeit herbeizuführen, weil gegenwärtig die darüber bestehenden Bestimmungen so häufig und so offenkundig übertreten wür⸗ den, daß eben nur durch ein direktes Verbot geholfen werden könne, damit man den Kindern nicht die einfachste Kinder⸗ freude verderbe und denselben damit die Verbitterung schon Mit Bezug auf die Frauenarbeit sei er der Meinung, daß sie nicht in dem Maße wie die Kinderarbeit beschränkt werden könne. lufhe
er nicht, aber gegenwärtig seien die Frauen in einer ganzen Anzahl von Fabriken beschäftigt, wo nur männliche Arbeiter allein am Platze seien, wie in der Metallindustrie, am Schraub⸗ stock, an der Drehbank. Er verlange, daß die Nachtarbeit in abriken für Frauen durchweg verboten werde, besonders für Gesundheit
ten Rente der Waldbesitzer!
erzielen wollte. . Positives zu schaffen. Sein Antrag . geringste Utopie, derselbe sei bei einigem guten Willen und genügendem Verständniß der einschlägigen Fragen vollständig Der Reichskanzler habe vor Kurzem die große Unwissenheit beklagt, die über landwirthschaftliche Verhältnisse auf keinem Gebiete des öffentlichen Lebens sei die Unwissenheit aber größer als gerade in der so vielfach Viele, die hier glaubten, mit⸗
erst eine Weile unter die Um Arbeiter⸗
durchführbar.
besprochenen Arbeiterfrage. reden zu können, Arbeiter gehen, um dort etwas zu lernen. ꝛ : gesetzgebung, um Sozialpolitik kümmerten sich leider meist nur solche Leute, welche selbst nicht arbeiten, die Noth des Lebens nicht kennen gelernt hätten und gar nicht wüßten, produktiv zu arbeiten und sich hier so viel über Handwerker⸗ Sein Antrag beginne nun mit einem Vorschlag, der das Handwerk viel wirksamer schützen würde, als der Antrag des Abg. Ackermann es jemals könne: er wolle das Kleingewerbe von der Konkurrenz der Strafanstalts⸗ arbeit befreien, indem er beantrage, daß fängnißarbeit nicht mehr an Privatunternehmer vergeben, son⸗ dern nur für den Bedarf des Reichs, der Einzelstaaten und Kommunen verwendet werden dürfe. mit : nicht Abschaffung, sondern nur Neuorganisation dieser Arbeit. Man könnte die Sträflinge z. B. sehr gut zur Kultivirung von Oedländereien und zu Aufforstungen benutzen. Was den Maximalarbeitstag, acceptiren. nichts als
in jungen Jahren einflöße. Ihre Aufhebung wolle
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chutz verhandelt. und Sittlichkeit
schädigend wirkten. Seine Partei könne sich aber nicht, wie das Centrum, und weibliche Arbeitskräfte Frau eine kürzere Arbeitszeit zu erstreben. guten Willen sei das Alles vollständig durchführbar. Er hätte noch mehr verlangen können, wozu die Arbeiter vollkommen berechtigt seien. Betrachte man nur die Gerichtsferien, die Schulferien, jeder untergeordnete Schreiber habe wenigstens ein paar Wochen Ferien das Jahr, der reise ins Bad, Alle hätten sie eine Erholungspause, nur der Lohnarbeiter sei Jahr aus Jahr ein in das Joch der Arbeit Der Antrag wolle aber nur absolut Ausführbares. Er verlange die Einsetzung von Arbeitskammern, von Arbeits⸗ ämtern und eines Reichs-Arbeitsamtes. Die Fabrikinspektoren allein seien nicht in der Lage, die ihnen übertragenen Auf⸗ gaben zu lösen. Der Berliner habe von 3351 einem Jahre nur 241 in Augenschein doch ein Beweis dafür, daß die ganze kommen unzureichend sei. Dann waͤre es endlich einmal Zeit, daß der Polizeibüttel aus den Arbeitervereinigungen hinaus⸗ Der Abg. Windthorst habe früher ge⸗ Deutschland mit einem Netz sozialistischer Verbindungen überspannt wer⸗ den. Die Befürchtung treffe nicht zu, aber selb
verstehen, männliche
uchthaus⸗ und Ge⸗ vorhanden seien,
Damit verlange er also
auptvorschiag, so bitte er dringend, sogenannte Sozialreform se eine Neuregelung der Armenpflege gewesen, bei der man es sogar noch vortrefflich verstanden habe, einen großen Theil der bisherigen Gemeindelasten auf die Arbeiter abzuwälzen. Die Kaiserliche Botschaft könne nicht ohne eine Arbeiterschutzgesetz⸗ gebung ausgeführt werden; die Arbeiter hätten die Botschast wohl gehört, aber bis jetzt fehle ihnen der Glaube; denn sie hätten in der Praxis noch gar nichts davon gesehen. Die Sozial⸗ deren Nothwendigkeit
ungewöhnlich verbissene Manchesterleute bestritten hätten, das Einkommen der
Ausnutzung dessen Kräfte zu verhindern und demselben eine sichere
dann den Die bisherige
etrieben in enommen. Das sei abrikinspektion voll⸗
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vor Allem bestrebt verbessern,
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