1885 / 66 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Beilage

Deffentlicher Anzeiger . . 8 ei zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

; . ; Invalidendank . Rudolf Mosse, Haasenstein 5. , Fabriken und Pgogler, G. 8. Danube . Ce. . Gchlotte- 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

* F347 erate für den Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats ˖ Anzeiger und das Central · Handels register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs · Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuehungs-Sachen. 2. Subbaste tionen, Aufgebote, Vorladungen

Nrrußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8Ww., Wilhelm / Straße Nr. 32.

n. dergl. 3. ver Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 23 u. s. w. Von öffentlichen Fapieren.

C

ladungen n. dergl. U3817]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der zur Konkurs masse der Papierfabrik von Bur- meister Fromm“ bieselbst gebörigen Grundstücke, nämlich des Wohnhauses Nr. 460 mit Zubehör und der Wiese Nr. 101 A. nebst Garten vor dem Walker Thore auf der s. g. Jessenwiese Termine ;

I zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Reguli⸗

rung der Verkaufsbedingungen am Montag, den 1. Juni d. J, Vormittags III Uhr, 2) zum Ueberbot am Montag, den 29. Juni d. J., Vormittags 115 Uhr, im Schöffengerichtssaale des hiesigen Amtsgerichts gebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 1. Mai d. J. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Konkursverwalter Kaufmann Hermann Schmidt bieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Bützow, den 12. März 1885.

Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Beschreibung:

Das vor dem Walker Thore, unmittelbar an der Eisenbahn belegene Fabrikgebäude umfaßt ungefähr 2500 m und enthält:

2 komplete Packpapier und Strohpapiermaschinen

mit 22 bejw. 20 Ctn. Produktionsfähigkeit in 12 Stunden; . 1ẽHochdruckdampfmaschine mit Meverscher Expan⸗ fion von nom. 24 Pferdekräften und 2 kleine Dampfmaschinen; . 3 Hochdruckdampfkessel von 25 und 30 am Heiz⸗

flãche .

4 komplete Hollander;

1 Kellergang mit Steinen;

1 kugelförmiger Strohkocher; .

2 Stoffpumpen, 1 Brunnenpumpe, 2 Stoffgänge,

2 Rührwerke, 1 Quirlbottich, 1 Leimkessel, 1ñẽ Lumpenschnelder, ? Wasserreservoire u, s. w.

Die Fabrik, welche durch Kanäle und Gräben mit dem Nebelarm verbunden ist, steht in vollem Betriebe. Die Gebäude sind, neben einem von Stein fachwerk unter Steindach gebauten gefälligen Wohn⸗ hause mit . und Veranda, größtentheils neu und massiv unter Pappdach. .

Das hieran grenzende Wiesengrundstück, hart am Eisenbahnplanum belegen, umfaßt ca 6000 am. Hiervon sind ca. 2000 4m fruchtbares Gartenland, 3800 4m haben einen kräftigen jungen Weiden bestand, der alljährlich geschnitten wird, und der Rest sind Gräben und Wiese.

73815 t Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des zur Konkursmaßse über den Nachlaß des Fuhr= manns Wendelstorf gehörigen Grundstücks Nr. 1812 B. an der Wittenburgerstraße hieselbst mit Zu⸗ behör Termine . I) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ firung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 29. Mai 1886, Mittags 12 Uhr, 2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 19. Juni 1886, Mittags 12 Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesigen Amtsgerichts gebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. Mai 1885 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Kon⸗ kursverwalter Herrn Rechtsanwalt Arnold Lorenz Meyer hieselbst; welcher Kaufliebhabern nach vor— gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund⸗ stücks mit Zubehör gestatten wird.

Schwerin, den 13. März 1885.

roßherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: (L. 8) F. Meyer, A⸗G. Sekr. 13816

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangs versteigerung der dem Erbpächter Josef Henke gehörigen Erbpacht⸗ hufe Nr 3 zu Alt⸗Läbstorf mit Zubehör Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am

Mittwoch, den 13. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 3. Inni 1885, Bormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobslliarmasse desselben gebörenden Gegenstände am

Mittwoch, den 18. Mai 1885 Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesi⸗ gen Amtsgerichtsgebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 29. April 1885 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Schulzen Rehm zu Lübstorf, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmel⸗ dung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Schwerin, den 7. März 1886.

roßherzoglich Mecklenburg · Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gentner sser: (L. S.) F. Meyer, A.-G. Seer.

73792

̃ . heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des beschlagnahmten, dem Schmied Georg Bielefeldt hierselbst gehörigen Wohnhauses Nr. 76 hierselbst mit Zubehör Termine: ; .

I) um Verkaufe nach zuvoriger endlicher Reguli⸗

rung der Verkaufs⸗Bedingungen am Sonnabend, den 380. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 27. Juni 1885, Vormittags 117 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ ffück und an die zur Im mobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Sonnabend, den 30. Mai 1885, Vormittags 111 Uhr, . im Zimmer Nr. 3 des hiesigen Amtägerichtsgebäudes Statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 16. Mai d. J. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Armenkassenberechner Vick hierselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgän— giger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Schwaan, den 13 März 1885. .

Großherzoglich Mecklenburg ˖ Schwerinsches Amtsgericht.

73892 Aufgebot. ;

Der Glaser Ferdinand Äffeln zu Groß⸗Rhüden hat das Aufgebot derjenigen Original ⸗Schuld⸗ und Pfandverschreibung beantragt, welche ihm der Handelsmann Carl Wille zu Groß⸗Rhüden über ein Darlehn von 300 Thaler am 75. März 1874 unter Verpfändung der Anbauerstelle Nr. 153 sammt Zu⸗ behör zu Groß⸗Rhüden ausgestellt hat, da ihm solche Urkunde verloren gegangen sei. Der In—⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. September 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗— gebote termine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Bockenem, den 13. März 1885

Könioliches Amtsgericht. I. (gez.) Pfingsthorn. Ausgefertigt: . 8.) Gerns, . Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. I.

73888 Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Staunau, als Nachlaßkurators des am 19. Januar e, hieselbst verstorbenen Zollrerisionsaufsehers Rudolf Dargatz, aus Lauenburg in Pommern, werden die unbekannten Erben des Letzteren aufgefordert, ihre Erbansprüche spätestens in dem auf

Freitag, den 15. Mai 1885, Borm. 11 Uhr,

angesetzten Aufgebotstermin zu melden, unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht gemeldeten Ansprüche bei der Regelung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden und für den Fall, daß kein Erbe sich meldet, der Nachlaß für erblos erklärt werden wird.

Lübeck, den 9. März 1885.

Das Amtsgericht, Abtheilung II. Asschenfeldt, Dr. Veröffentlicht:

Fick, Gerichtsschreiber.

Iizsch Aufgebot.

Nachdem der Verlust der Urkunde über eine im Hypothekenbuche des hiesigen Amtsgerichts Bezirk. Abih. J. Bd. III. Seite 2 FLol. 173 Ifde. Nummer 10 am 29. November 1869 zu Gunsten des Kauf⸗ manns Louis Dralle in Alfeld eingetragene Hypo thek für ein bereits zurückgezahltes Darlehn von 4000 Thlr. von der Eigenthümerin des laut Vorstehenden verpfändeten Wohnhauses Nr. 173 an der Kurzen⸗Straße zu Alfeld, der Ehefrau des Ackerbürgers Louiß Glenewinkel, Minna, geb. Kat⸗ paul, daselbst glaubhaft gemacht ist, wird auf deren Antrag der Inhaber der vorbezeichneten Urkunde aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine vom

Donnerstag, den 15. Oktober 1885, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung dieser erfolgen wird

Alfeld, den 13. März 1885.

Königliches Amtsgericht. JI. Francke. 73893 Aufgebot.

Auf den Antrag der Frau Justine Wodzack, geb. Reinke, im Beistande ibres Ehemannes, des Eigen⸗ thümers Carl Wodjack zu Walddorf, wird der Vater derselben, Eigenthümer Peter Reinke aus Walddorf, welcher im Jahre 1858, nach Pfingsten, nach Königs berg in Ostpreußen gegangen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin den 22. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, u melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er⸗ . wird.

Grandenz, den 19. März 1885.

Königliches Amtsgericht.

. Aufgebot.

Der Seefahrer Joachim Daniel Wilhelm Dinse, geboren am J2. Februar 1838 in Wolgast sst fein länger als 20 Jahren abwefend, ohne daß etwas über Leben oder Aufenthalt desselben bekannt geworden ist.

Auf Antrag des Vormundeg, Goldarbeiters Fried⸗ rich Schmidt in Wolgast, und des Gegenvormundes, Rentiers C. Klook in Wolgast, wird der oben⸗

genannte Verschollene hiermit aufgefordert, sich bei

Iiterarisehe Anzeigen. In der Börsen-

Annoncen Bureaux. 2

mögen als den soll. ü . den 8. März 1885. önigliches Amtsgericht. Abtheilung J.

73890 Aufgebot.

Der Pastor Fischer zu Rühle in Vertretung der dortigen Schule hat glaubhaft gemacht, daß die qu. Schule Eigenthümerin folgender Grundstücke auf Rühler Feldmark ist:

I) des Hauses Nr. ass. 44 sammt Zubehör, namentlich area zu 1,44 a, 2) des Feldgartens am Weinberge zu 5, 63 a, 3) des Feldgartens an der Weser zu 5els a, 4) des Ackerstücks in der Himkenburg, Sommer⸗ feld Wanne 1 Nr. 47 zu 144,88 a, 5) des Ackerstücks in den Kruzgründen Sommer—⸗ feld Wanne 8 Nr. 3 zu 213,68 a, und, da diese Grundstücke im Grundbuche nicht ein⸗ getragen sind, das gesetzliche Aufgebotsverfahren be—⸗ antragt. /

Es werden daher Alle, welche Rechte an den qu. Grundstücken zu haben vermeinen, in Gemäßheit des §. 23 der Grundbuchordnung aufgefordert, solche in dem zu solchem Zwecke auf

den 14. Mai 1885, Nachmittags 4 Uhr, in der Braderschen Gastwirthschaft zu Rühle anbe⸗ raumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit solchen ausgeschlossen und die qu. Grundstücke auf 4 Namen der Rühler Schule eingetragen werden sollen.

Holzminden, den 10. März 1885.

Herzogliches Amtsgericht. Schönemann. 73820

Der am 3. Dezember 1811 zu Berge geborene, bis zum 21. Oktober 1343 in Kleinenglis wohnhaft gewesene Maurer Conrad Räuber, welcher im Jahre i843 nach Amerika ausgewandert, seitdem aber ver⸗ schollen ist. wird auf Antrag seines Sohnes, des Taglöhners Peter Räuber zu Kleinenglis aufgefor⸗ dert, sich spätestens im Termin den 17. September 1385. Morgens 10 Uhr, dahier zu melden, widrigenfalls er alsdann für todt erklärt und über sein in Deutschland zurückgelassenes etwa 180 M betragendes Vermögen anderweit ver⸗ fügt werden wird.

Fritzlar, den 11. März 18865.

Königliches Amtsgericht. (L. S8.) Dorn.

ass]! Bekanntmachung.

Der Steuereinnehmer a. D. Franz Lincke hier und dessen verstorbene Ehef au Christiane, geborene Kühne haben in ihrem wechselseitigen Testamente vom 22. Juli. 1874 den Ueberlebenden zum Uni versalerben eingesetzt dergestalt, daß er lebenslänglich Nießbrauch und Verwaltung des Nachlasses ohne Kautionsbestellung und Rechnungslegung baben soll. Nach dem Tode des Letztlebenden sollen drei Fünftel der dann noch vorhandenen Gesammtmasse an die Geschwister der testirenden Ehefrau oder an die ehe—⸗ lichen Nachkommen dieser Geschwister fallen. Welcher Erbe damit nicht zufrieden ist, soll von der Erb schaft ausgeschlossen sein.

Dies der in unbekannter Abwesenheit lebenden Bertha Oertel, geb. Gruhn, Schwestertochter der Testatrix zur Nachricht.

Seehausen i. A., den 4. März 1885.

Königliches Amtsgericht. I.

72851] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge— richts vom heutigen Tage ist die Hypothekenurkunde über 6 Thlr. Erbgelder, eingetragen auf Grund des Erbtheilungsvergleichs vom 15. April 1832 und der Verhandlung vom 13. November 1833 gemäß Ver⸗ fügung vom 9. Dezember 1833 für die Geschwister Erdmuth, Michael und Johann Samuel Jackstien in Abthl. III. Nr. 2 —4 des der Justine Lexut, jetzt verehelichte Schmiedemeister Schwarz, gehörigen Grundstücks Peremtienen Nr. 12, gebildet aus einer mit Ingrossationsvermerk versehenen Ausfertigung des Inventars vom 10. Februar 1852, der gericht⸗ lichen Verhandlung vom 13. April 1832, des Be⸗ stätigungsdekrets vom 20. Oktober 1332, der ge⸗ richtlichen Verhandlung vom 13. November 1833 und einem Hypothekenschein, zur Zeit nur noch gültig über die dem Johann Samuel Jackstien zu⸗ stehenden 2 Thlr. für kraftlos erklärt.

Labiau, den 24. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht.

73894 Bekanntmachung. Durch Urtheil vom 11. März er. ist der Fleischer⸗ meister Ernst Walter als Grunwütz für todt erklärt. P. Wartenberg, den 13. März 1886. Königliches Amtsgericht.

iss2s] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 3766 Die Ehefrau des Johann Brecht, Katharina, geb. Dreher, von Michelfeld, vertreten durch Rechtsanwalt Bassermann hier, klagt gegen ihren Ehemann von Michelfeld, z. Zt. an unbe⸗ kannten Orten abwesend, wegen zerrütteter Ver⸗ mögenslage des Beklagten und Gefährdung ihres Heirathsgutes durch denselben, mit dem Antrage, sie für berechtigt zu erklären, ihr Vermögen von demjenigen ihres Ehemannes abzusondern und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die III. Civilkammer des Großh. Land⸗ gerichts zu Mannheim auf

Dienstag, den 26. Mai 18865, Vormittags 9 Uhr,

um Zwecke dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mannheim, den 10. März 1885. Schredel seker, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landtzerichts.

73895 Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der verehelichten Maurer Meier, Wilhelmine, geb. Koch, zu Wittenherge, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Lämmel , zu Neu⸗ Ruppin, gegen ihren Ehemann, den Maurer Christian Meier, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur Eidesleistung und zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Nen ⸗Ruppin auf

den 19. Mai 1885. Vormittags 94 Uhr, mit der wiederholten Aufforderung einen bei dem gedachten Gerichte zugelafsenen Anwalt zu bestellen. In diesem Termine wird die Klägerin beantragen, ihr den durch das am 11. Dezember 1884 ver— kündete Urtheil des gedachten Gerichts ihr auf— erlegten Eid im Termine abzunehmen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

. Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

73897 Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte. Schuhmacher Zimmermann, Alwine, geb. Koglin, ju Hammerstein, vertreten durch den Justizrath Willert, zu Neu⸗Ruppin, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Rudolf Zimmermann, unhekannten Aufenthalts, aus seiner Verurtheilung zu einer Zuchthausstrafe und wegen Ehebruchs, mit dem Antrage auf Ehescheidung, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten jur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu Ruppin auf

den 9. Inni 1885, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

; Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(739067 Kaiserl. Amtsgericht Weißenburg.

Oeffentliche Zustellung.

Die Erben des zu Weißenburg verstorbenen Rent ners Franz Heinrich Buchholtz, als: I) Louise Pauli, Ehefrau von Joses Neumayer, Rechtsanwalt in Kaiserelautern, 2) Eduard Pauli, Arzt in Landau, 3) August Pauli, Ober⸗Amtsrichter in Kandel, 4) Eduard Lobstein, Arzt in Heidelberg, 5) Kart Pauli, Arzt in Straßburg, 6) Alfred Pauli, Rechts⸗ anwalt in Frankenthal, 7) Richard Pauli, Arzt in Landau, 8) Ferdinand Boecking, Staatsanwalt in Landau, 9) Lina Boecking, Ehefrau von J. Fitting, Ober⸗Staatsanwalt in Zweibrücken, klagen gegen L die Erben des zu Schleithal verstorbenen Pen⸗ sionärs Wendelin Pfeiffer, als: I) Magdalena Pfeiffer, ohne Gewerbe, früher in Dalhunden, z. 3. ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend, 2) Maria Pfeiffer, Ehefrau von Kaspar Riedinger zu Schleithal, 5) Katharina Pfeiffer, Ehefrau von Martin Riedinger daselbst, 4) Philipp Pfeiffer, 3) Rosalia Pfeiffer, 6) Luise Pfeiffer, ledig, 7) Jo⸗ sefine Pfeiffer, ledig, 8) Theresia Pfeiffer, ledig, diese fünf ebenfalls ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend; II. die Kinder und Erben des zu Schleithal verstorbenen Oelmüllers Josef Pfeiffer, als: I) Katharina Pfeiffer, Ehefrau von Johann Lawe in Schleithal, 2) Barbara Pfeiffer, Ehefrau von Philipp Jost, 3) Elisabetha Pfeiffer, Ehefrau von Jakob Hemmerle, 4 Karl Pfeiffer, Oelmüller, diese Letzteren ad 2, 3 u. 4 ebenfalls zu Schleithal, 5) Regina Pfeiffer in Roeschwoog, 6) Jo⸗ hann Pfeiffer, Lehrer in Siegen, 7) Julianna Pfeiffer in der Irrenanstalt zu Stephansfeld; aus baarem Darlehen, mit dem Antrage auf Verurthei⸗ lung und zwar in ihrer angegebenen Eigenschaft und pro rata ihrer Erbantheile an die Kläger die Summe von einhundert sechzig Mark nebst Zinsen vom 12. November 1881 an zu bezahlen und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Weißen⸗ burg i. E. auf Mittwoch, den 6. Mai 1885 Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Weißenburg, den 16 März 1885.

Der Kasserliche , r ogt.

73909 Oeffentliche Zustellung.

Der Fleischermeister Otto Reinhardt zu Zeitz, Kläger, vertreten durch den Justizrath Lorenz da⸗ selbst, klagt gegen den Harmonie ⸗Kastellan Schwarz⸗ kopf zu 3 jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen einer Forderung für gelieferte Fleischwaaren, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, an den Kläger 259 M 61 8 nebst 50/¶ Zinsen von 245 S 71 3 seit 13. August 1884 und von 13 4 90 3 seit 28. Januar 1885 zu zahlen, das Urtel auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Zeitz auf

den 8. Mai 1885, Vormittags 19 Uhr.

3 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Zeitz, den 10. März 1885.

Richter, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

M GG.

Berlin, Mittwoch, den 18. März

1885.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 18. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (69. Sitzung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Postdampfschiffs⸗Verbindungen mit überseeischen Ländern auf Grund des Berichtes der VI. Kommission mit der Diskussion der. Nummern 1 und 3 der Anlage fortgesetzt.

Die Nr. 1 der Anlage, deren Formulirung erst nach Feststellung der Dampferlinien möglich war, wurde nach dem Antrage des Abg. Dr. Hammacher in folgender Fassung an⸗ genommen:

„»Die Fahrten müssen auf den Hauptlinien in Zeitabschnitten von längstens 4 Wochen stattfinden.“

Nr. 3 der Anlagen bestimmt nach den Anträgen Graf von Behr und Dr. Hammacher eine durchschnittliche Fahrgeschwin⸗ digkeit von mindestens 116 Knoten; nach dem Anirage Rin⸗ telen⸗Racke eine solche von 12 Knoten.

Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, er halte diese Fest— setzung der Geschwindigkeit überhaupt nicht für nothwendig, besonders wenn die Negierung erklären wollte, daß die Dam⸗ pfer auch in dieser Beziehung denen anderer Nationen nicht nachstehen sollten.

Hierauf ergriff der Staatssekretär des Reiche-Postamts Dr. Stephan das Wort:

Meine Herren! Darüber besteht ja gar kein Zweifel und es ist das auch wiederholt sowohl in den Verhandlungen innerhalb der Kommission, als hier in dem hohen Hause bemerkt worden, daß die deutschen Dampfschiffunternehmungen denjenigen der fremden Länder in keiner Weise nachstehen darf. Es kann über diesen Punkt eigentlich auch gar keine Meinungs verschiedenheit bestehen, denn soxriel ist klar, daß, wenn man etwas macht, man es gut machen muß, ebenso gut wie andere Na— tionen, namentlich auf dem Gebiete, welches der Konkurrenz so sehr ausgesetzt ist, wie die Unternehmungen der Dampfschiffe auf den ozeanischen Fluthen. .

Es fragt sich nun, welche Geschwindigkeit dieser Anforderung am meisten und zuverlässigsten entspricht. Es ist das nach allen unseren Ermittelungen die Geschwindigkeit von 11 Knoten. Ich muß hier kei ausdrücklich bervorheben, daß wir dabei immer die Durchschnitts⸗ geschwindigkeit verstehen, die hier ja natürlich etwaß ganz Anderes ist, als die Maximalgeschwindigkeit. Es fahren Schiffe auf den engli⸗ schen und französischen Linien, die unter Umständen ein größeres Maximum erreichen, die bei sehr gutem Wetter und sonst günstigen Verhältnissen, bei günstigen Monsoonwinden und guter Meeresftrö⸗ mung vielleicht unter Umständen 13 bis 14 Knoten zurücklegen. Darauf kommt es aber nicht an, welche Maximalgeschwindigkeit unter gewissen Voraussetzungen zeitweise erreicht werden kann, denn das

Entscheidende in der Sache ist, welche Durchschnittsgeschwindigkeit die Dampfer innehalten. Wir haben bei der deutschen Postdampferflotte Fahrzeuge, die eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 165 Knoten haben, nicht eine Maximalgeschwindigkeit, denn die hat mehr als 165 Knoten betragen bei der Probefahrt. Es sind das die Dampfee des Norddeutschen Lloyd „Elben und „Fulda“. Die sind auf beson⸗ ders schnellen Verkehr berechnet in Konkurrenz mit den Dampfern, welche nach New⸗Jork gehen, und sie haben nicht alle die Schwierig keiten der Fahrt zu überwinden, die auf dem Kanal von Suez und bei Durchschiffung des arabischen und indischen Meeres den Dampfern entgegenstehen. Es ist das etwas anderes als die Fahrten auf dem atlantischen Ozean nach New⸗Jork. Also diese Maximalgeschwindig⸗ keit ist nicht nöthig. .

Auf den hier in Betracht kommenden Seepostlinlen haben die übrigen Staaten Durchschnittsgeschwindigkeiten vorgesehen: Oester⸗ reich von 8 Knoten, Frankreich von g5 bis 112610 Knoten also noch immer i Knoten unter dem, was wir vorgeschlagen haben —, England von 9x5 bis 103 und 11 Knoten. Obgleich diese Geschwindig⸗ keiten hinter den unsererseits in Aussicht genommenen nicht unerheb⸗ lich zurückbleiben, so ist es doch vorgekommen, daß bei einzelnen Fahrten, z. B. die englischen Dampfer durch die Torresstraße im Jahre 1881 unter 11 Fahrten siebenmal noch nicht diese vorgeschriebene Geschwindigkeit haben erfüllen können, ebenso sind im Jahre 1882 die Postdampfer der Peninsular and Oriental Co. unter 26 Fahrten acht Mal verspätet am Bestimmungs⸗ ort eingetroffen. In anderen Fällen sind sie wieder schneller gefahren, wenn Wind und Wetter günstig waren, und das sind die Faͤlle, die vorzüglich bekannt werden. ;

In dem französischen Vertrage mit der Linie nach Australien, der im Jahre 1881 auf 16 Jahre abgeschlossen ist, ist eine Durch⸗ schnittsgeschwindigkeit von 117190 Knoten festgesetzt also in einem Vertrage, welcher der allerneuesten Zeit angehört. In dem Vertrage der englischen Regierung mit der P. & O0. Co. vom Jahre 1879 6 163 Knoten Durchschnittsgeschwindigkeit angesetzt und in den

rüheren Verträgen vor 1879 war die Geschwindigkeit nur auf 98/10 Knoten berechnet. Wie sehr es aber die finanziellen Erfordernisse solcher Linien steigert, wenn die Geschwindigkeit auch nur um den kleinen Prozentthell eines halben Knoten vermehrt wird, möchte ich Ihnen an einer Zahl klarlegen. In dem Bericht des englischen General⸗ Postmeisters über die Leistung der ozeanischen Dampfer ist gesagt: Es waren bei dem letzten Ausschreiben

von dem ich vorhin sprach, dem aus dem Jahre 1879, wo die Regierung 109 Knoten gefordert hatte

unter anderem auch Anerbieten eingegangen, Schiffe einzustellen, die

eine Geschwindigkeit von 11 Knoten hätten. Dieser halbe Knoten

. aber einen Unterschied in den Kosten von 33 500 Pfd.

erling, ;

mithin von 670 000 ( aus. Wenn es also nicht erforderlich ist, Über die Geschwindigkeit von 113 Knoten, welche sich nach den eben gegebenen Ausführungen als eine solche darstellt, die auch die Post⸗ dampfer der anderen Nationen bis jetzt nur erreichen, hinauszugehen, so sehe ich nicht ein, wie man es mit den Anforderungen an die Fi⸗ nanzirung des Unternehmens vereinigen kann, diese Geschwindig⸗ keit ohne Noth zu steigern. Daß unter Umständen eine größere Geschwindigkeit erreicht werden wird, das nehme ich an, nämlich wenn die Verhältnisse guf dem Ozean in der betreffenden Zeit, wo das Schiff sich dort befindet, sehr günstige sind; daß es aber noth— wendig sei, das in den Vertrag zu setzen auf die Gefahr hin, keinen Unternehmer zu finden und die Anforderungen in finanzieller Be⸗ ziehung über die Maßen zu steigern, dazu liegt wahrlich diesen That⸗ fachen gegenüber irgend eine Veranlassung nicht vor.

Es ist darauf hingewiesen worden, daß ja noch künftig bessere Schiffe gebaut werden können als jetzt, daß die Erfahrungen auf dem Gebiete der navalen Konstruktion und der Maschinenkonstruktion sich vervollständigen werden. Ja, das ist bei allen Linien der Fall; das müssen sich die Engländer wie die , n gefallen lassen. und wir werden bann ja auch neue Schiffe elnstellen oder die alten mit den Einrich- tungen versehen, die dazu dienen, um auf der Höhe der Technik zu bleiben. Das kann jeden Augenblick eintreten. Es ist dieser Punkt auch vorgeseren in der von ihnen beschlossenen Anlage; denn es ist dort gesagt, wenn die Unternehmungen, wie wir ja hoffen, glücklich ausfallen, sich gut rentiren, daß dann die Anforderung an die Leistung gesteigert wird, oder die

Subvention entsprechend gekürzt. Die jetzigen deutschen Dampfer, die nach Asien und Australien gehen, haben eine Geschwindiakeit von 24 bis 10 Knoten; Sie sehen also, daß man hier unter allen Um— ständen mit 115 Knoten nicht allein auskommen kann, soadern daß das in der That allen Anforderungen genügt, daß keine Nation mit ihren Dampfschiffen dauernd mehr leistet, daß die in den Verträgen gestellten Anforderungen dahinter zurückbleiben, und daß wir uns die Zukunft in keiner Weise versperren, diejenigen Anforderungen zu stellen, welche bezüglich der Vervollkommnung der Konstruktion geltend gemacht werden müssen.

Es ist in der Fommission und auch von der Subkommission, die diese Frage sehr ausführlich erörtert hat, unter lebhafter Betheiligung der beiden hervorragenden Sachverständigen hier im Hause eine Einigung auf 115 Knoten zu Stande gekommen. Dieser Vor— schlag war sogar in der Kommissson angenommen wor— den. Ich bitte Sie also, es bei dem Vorschlage der Regierungen zu lassen und auch bei dem, was in der Kommiffion an⸗ genommen worden ist, wie dies hier in dem trefflichen Bericht des Derrn Berxichterstatters auf Seite 35 ausführlich, dargelegt ist. Be⸗ lassen Sie es bei Festsetzung einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 119 Knoten und lehnen Sie die Anträge, die auf eine Erweiterung dieser Grenze hinzielen, ab.

Der Antrag Rintelen wurde zurückgezogen.

Der Abg. Lipke trat dafür ein, daß nicht eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit vorgeschrieben werde, daß vielmehr den Unternehmern die Verpflichtung auferlegt werde, ebenso oder schneller zu fahren, als die Dampfer konkurrirender Linien. Im Laufe von 15 Jahren könnte leicht eine Erfindung ge— macht werden, welche eine größere Fahrgeschwindigkeit ermög⸗ lichen würde, und dann müsse die Regierung von den Unter⸗ nehmern verlangen können, daß sie sich eine solche Erfindung ebenfalls zu Nutze machen.

Der Bundeskommissar, Kapitän zur See Köster entgeg— nete, eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit müsse festgesetzt werden, um den Dampfern auch ihren Charakter als Post⸗ dampfer zu bewahren, sonst würden die Linien schließlich zu Transportlinien herabsinken. Wenn man 111 Knoien fest— setzen würde, so würde das genügen. Wenn andere Linien schneller fahren würden, so würden die Unternehmer von selbst gezwungen, ebenfalls schneller zu fahren.

Die Nr. 3 der Anlage wurde in folgender Fassung an— genommen:

„Die Fahrgeschwindigkeit ist auf mindestens 114 Knoten im Durchschnitt festzusetzen. Die Zeitdauer der Reise ist nach diesem Verhältniß mit entsprechendem Zuschlag für den Aufenthalt in den anzulaufenden Häfen in Stunden mit einem Abschlag von 1 Knoten pro Stunde für die Fahrt gegen den Monsun zu berechnen.“

§. 2 der Vorlage lautet:

Die im 5§. 1 bezeichneten Verträge bedürfen zu ihrer Gültig⸗ keit der Genehmigung des Bundesraths.

Die Verträge, sawie die auf Grund derselben geleisteten Zah⸗ lungen sind dem Reichstage bei Vorlage des nächsten Reichs haus⸗ halts⸗Etats mitzutheilen.

Der Abg. Junggreen verwahrte sich wie die anderen vom Reichskanzler angegriffenen Parteien gegen die Insinuation, als ob die Schleswig-Holsteiner auf einen deutschen Krieg warteten. Seine Partei verlange nur die Erfüllung der ihr garantirten Verträge. Es sei besser, geschlossene Verträge zu erfüllen, als sie unerfüllt bestehen zu lassen.

Der Staats⸗Minister von Boetticher erwiderte, er könne es verstehen, wenn die Sympathien des Vorredners sich seinem früheren Vaterlande zuwendeten, er habe dem Vorredner in dieser Beziehung auch nichts entgegenzuhalten. Er müsse sich aber dagegen verwahren, daß derselbe sage, es sei besser, ein⸗ gegangene Verträge zu erfüllen, als sie unerfüllt bestehen zu lassen; er bestreite, daß die preußische Regierung irgend einen Vertrag unerfüllt bestehen lasse, und daß dies namentlich mit einem Vertrage geschehen sei, aus dem der Vorredner oder seine Landsleute ein Recht herleiten könnten.

5. 2 erhält einen Zusatz, dahin gehend, daß die Verträge die in der Anlage enthaltenen Hauptbedingungen enthalten müssen, und wurde in dieser Fassung angenommen.

Der 8. 3, welcher nach der Vorlage lautet:

Die nach §. 1 zahlbaren Beträge sind in den Reichshaushalts⸗ Etat einzustellen.

wurde ohne Debatte angenommen.

Damit war die zweite Berathung der Dampfersubven⸗ tionsvorlage beendet.

Es folgte die erste Berathung der Beschlüsse des Bundes⸗ raths, betreffend die Aufnahme von Anlagen zur Destillation oder zur Verarbeitung von Theer und von Theerwasser in das Verzeichniß der nach §. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 genehmigungs⸗ pflichtigen Anlagen. ;

In der ersten und zweiten Berathung wurde diese Vor⸗ lage ohne Debatte genehmigt. .

Hierauf begann das Haus die erste Berathung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes, betreffend den Schutz des zur An⸗ fertigung von Reichskassenscheinen verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung.

Nach dem Entwurf wird die Nachahmung von Papier, welches dem zur Herstellung von Reichskassenscheinen ver⸗ wendeten, durch äußere Merkmale erkennbar gemachten Papier hinsichtlich dieser Merkmale gleicht oder so ähnlich ist, daß die Verschiedenheit nur durch Anwendung besonderer Aufmerk⸗ samkeit wahrgenommen werden kann, mit einer Gefängniß⸗ strafe bis zu 2 Jahren bedroht.

Der Abg. von Rheinbaben bemerkte, die Banknoten müßten unter denselben Schutz gestellt werden, dessen die Reichskassen⸗ scheine in dem vorliegenden Gesetzentwurf theilhaftig werden sollten. Die Ausfertigung und Einziehung vernichteter Reichs⸗ banknoten erfolge gleichfalls unter der Kontrole der Reichs⸗ Schuldenkommisston. Die Einlösung der Banknoten sei gleich⸗ falls durch ein besonderes Gesetz gesichert und das Strafgesetz= buch, welches ja die Grundlage auch des vorliegenden Gesetz— entwurfes bilde, gewähre ihnen denselben Schutz wie den Reichsbanknoten. Auch die Noten der Bank von England seien ganz besonders geschützt, noch höher als die übrigen Staatspapiere, und sehr streng werde bestraft, wer unbefugt Papier mit den den Noten der Bank von England eigenthüm⸗ lichen Worten, Linien oder Zeichen herstelle oder gebrauche. Der Schutz des Publikums vor Fälschungen würde dann ein viel höherer sei.

Der Vevollmächtigte zum Bundesrath, Direktor im Reichs⸗ Schatzamt, Aschenborn, entgegnete, das Reichs banknotenpapier werde durch die Vorlage ebenfalls geschützt, da es mit dem⸗ jenigen der Reichskassenscheine identisch sei. Man müsse auch das Anfertigungsverbot im Interesse der Papierindustrie auf möglichst wenige Papiersorten beschränken.

Der Abg. von Strombeck beantragte Ueberweisung der

Vorlage an die Kommission, welche über Abänderung des Gerichtsverfassungsgesetzes berathe, da er mehrfache juristische Bedenken habe und namentlich sinde, daß die Vorlage dem richlerlichen Ermessen zu weiten Spielraum lasse. Auch die Abgg. Dr. Hartmann und Holzmann sprachen sich sür Kommissionsberathungen aus. Letzterer wünschte auch in die Vorlage eine Cautel aufgenommen zu sehen, durch welche verhütet werde, daß etwa einmal die Regierung dekretire Reichskassenscheine seien künftig aus gewöhnlichem weißen Schreibpapier herzustellen“, und so die ganze Papierfabrikation empfindlich beeinträchtigen könne.

Der Abg. Lenzmann war für Durchberathung der Vorlage im Plenum. Man würde den Gang der ganzen Gesetzgebung hemmen, wenn man lediglich um einiger juristischen Bedenken willen jeden Entwurf kommissarisch prüfen lassen wolle.

Die Vorlage wurde der Kommission für das Gerichts— verfassungsgesetz überwiesen.

Es solgten Berichte über Wahlprüfungen.

Die Wahlen der Abgg. Kabls (8. Elsaß⸗Lothringen), von Gerlach (3. Köslin) und Gehlert (20. Sachsen) wurden für gültig erklärt.

Bezüglich der Wahl des Abg. Lohren (6. Potsdam) wur—⸗ den Ermittelungen vom Reichskanzler gefordert.

Die zweite Berathung der Zolltarifnovelle wurde darauf bei Position i der Nr. 5 der Vorlage fortgesetzt.

Nach dem Antrage der freien wirthschaftlichen Vereini⸗ gung soll Gemüse mit Ausnahme von Kraut (Kopfkohl) mit 5 ( verzollt werden.

Nach der Regierungsvorlage sollen Gemüse zollfrei sein.

Der Abg. Stötzel beantragte folgende Fassung der Po⸗ sition: Blumenkohl, Spargel, Kopfsolat 100 kg 5 M⸗

Der Abg. Barsn von Gustedt-⸗Lablacken beantragte zu diesen drei Gemüsearten noch die Zwiebeln hinzuzufügen.

Der Abg. Stötzel befürwortete seinen Antrag. Im Prinzip sei er gegen jeden Zoll auf Gemüse, da dies aber doch nicht durchzusetzen sein werde, so beantrage er, nur die feineren Gemüsesorten, Blumenkohl, Spargel, Kopfsalat mit einem Zoll zu belegen; ein gleichmäßiger Zoll auf alles Gemüse wäre eine Unbilligkeit, denn dadurch würde ein großer Theil der Bevölkerung des Genusses von Gemüse überhaupt beraubt werden. Bei einem Zoll von 5 S6 würde der Zollsatz fast den Werth des Gemüses erreichen. Das Gemüse sei aber nament⸗ lich für die Arbeiter in industriellen Gegenden eine absolute Nothwendigkeit, denn wenn diese Arbeiter keine Abwechselung in ihren Speisen hätten, so würden sie, wie ihm jeder Arzt bestätigen werde, das Fieber bekommen und es nicht mehr aus⸗ halten. Die Lohnsätze seien aber schon so heruntergegangen, daß es sehr schwer sei, Gemüse zu schaffen, eine Arbeiterfrau, die jetzt vielleicht 20 für ein Mittagbrot von Gemüse aus⸗ gebe, würde bei dem erhöhten Zollsatz etwa 30 8 dazu brauchen, bei einem Tagesverdienst von nicht viel mehr als 2 S6 Die Leute in Industriebezirken könnten das Gemüse absolut nicht entbehren, und deshalb bitte er, seinen Antrag anzunehmen. ;

Der Abg. Günther (Sachsen) bemerkte, der vorliegende Antrag stamme aus der landwirthschaftlichen Kommission der Freien wirthschaftlichen Vereinigung, diese Kommission habe ursprünglich nicht beabsichtigt, einen Zoll auf Gemüse zu beantragen. Es sei nämlich dagegen geltend gemacht worden, daß die Gärtner größtentheils diesen Zoll nicht wünschten. Auch der Landeskulturrath in Sachsen habe sich auf Grund eines Gutachtens von Gärtnern gegen den Gemüsezoll erklärt. . der That sei der Export an Gemüse auch größer als der

mport. Wenn man aber die übrigen landwirthschaftlichen Produkte einem Zoll unterwerfe, so hätten auch die Land⸗ wirthe, welche gärtnerische Produkte bauten, mindestens den⸗ selben Anspruch auf einen Schutzzoll, denn z. B. am Rhein werde dem dortigen Gemüsebau durch den holländischen große Konkurrenz gemacht, der Bau von Gemüse spiele aber in manchen Gegenden eine große Rolle. Aus diesen Gründen habe er schließlich den Antrag eingebracht, die Gründe für denselben seien mindestens ebenso bedeutend, wie die gegen denselben. Wenn das Haus also überhaupt einen Gemuͤse⸗ zoll wolle, so bitte er, für den Antrag der Freien wirth⸗ schaftlichen Vereinigung zu stimmen. Wenn der Abg. Stötzel nur die feineren Gemüsesorten besteuern wolle, so hätte derselbe den Kopfsalat aus seinem Antrage herauslassen sollen. Kopfkohl mit einem Zoll zu belegen, werde nicht nöthig sein, weil davon zu wenig aus dem Ausland kommen werde und weil ein so einfaches Produkt eines Schutzzolls nicht bedürfe, auch für die Zwiebel dürfte vielleicht kein be⸗ sonderer Schutz nöthig sein.

Der Bundeskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Nath Schraut erwiderte, es lasse sich nicht verkennen, daß den An⸗ trägen, betreffend die Einführung von Zöllen für Gemüse, manches Beachtenswerthe zur Seite stehe. Er dürfe konstatiren, daß die Einfuhr an Gemüse fortlaufend auf die ziemliche Höhe von 61 000 Doppelcentnern gestiegen sei. Er sei nicht in der Lage, eine Erklärung darüber abzugeben, was die verbündeten Regierungen für eine Stellung einnehmen würden, wenn das hohe Haus einen solchen Zoll beschließen sollte. Aber darauf möchte er aufmerksam machen, daß Deuischland betreffs des frischen Gemüses durch einen Handelsvertrag mit der Schweiz gebunden sei. Hinsichtlich des Zollpreises bestehe ja kein Be⸗ denken, trotz dieser vertragsmäßigen Bestimmungen, einen Zoll zu beschließen; derselbe könne aber gegenüber der Schweiz und den übrigen meistbegünstigten Ländern nicht in Kraft treten. Nun könne der Schweizer Handelsvertrag allerdings zwölf. Monate vor dem 30. Juni 1886 gekündigt werden. Die Frage aber, ob zu einer solchen Kündigung zu schreiten sei, liege auf handelspolitischem Gebiete, und könne er hier nicht weiter darauf eingehen.

Der Abg. Buddeberg erklärte, es habe ihn gewundert,