1885 / 70 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

daß Spanien, trotz seines großen

zur Theilnahme an der in

des Friedens zu der Konferenz e Italien. Rom,

haben an den Kaiser

itglieder des diplomatischen Corps feierliche Legung des Victor Emanuel Nationaldenkmal statt⸗ Präsident Depretis;

2 Uhr die Grundsteins zu dim dem K duf dem Kapitol zu errichtenden gefunden.

der Grundstein wurde vom König

Im Senat begründeten heute EFaracciolo und Vitel⸗ um über die auswärtige

lescht ihre Interpellationen Politik der Regierung. erklärte, daß er dieselben ain

werde. Den an der Expedi

Meere theilnehmenden italienisch

Senat seine Sympathie und seine In der Deputirtenkamme

über die Agrarfrage der Minister-P l e Eihöhung der Getreid Cairoli beantragte darauf eine gege Diesel be

daß er einer

richtete Ta gesord nung. gen 134 Stimmen abgelehnt. Sitzung wurden

Berreff der Agitati

Der Minister⸗Präsi

auf die bezügliche n

Anfragen und In

Antrag wurde m Schließlich ver

27. April.

Montenegro. Der Kronprinz und reich sind heute Nachmittag 4 Uhr

Cettinje,

k und Polen. St. Petersbu

Feier

ichs angehöriger

. (W. T.

ges Sr. Majestät de

fand heute bei Sr. Majestät dem Gatschina ein Galabiner statt schafter von S

der deutschen Botschaft geladen war.

stät des Kaifsers Wil⸗

n der lutherischen Peter und statt,

di

andere Konsuln, zahl anderer

e e. Majestät den Am Abend hatten it die 6 Kolonie in dem Restauran vereinigt. Der große run russischen Fahnen und

durch Gebüsch und Blun

Büsten des Kaisers Wil

n auf 9 . ymne, Auch dem cht. Die Feier endetẽ e

Suakim, „Reuterschen

9

von einem Detache

sormirt, in der R Za re bas herzust

besetzt werden? f dem Lager zurückkehren. 3 Zahl auf den

atten, suchten den Vorr als sie denselben bemerkten, durch das von der Besatzung von den Schiffen aus gege Schach gehalten und erlitten betr

. 22. März. König und die Mitglieder der Kön

Die Festrede hielt der Minister

Persönlichkeiten ach ch Gottesdienstes Dolgoruko

Paris stattfindenden Suez? kanal⸗Konferenz bis jetzt no 2 61 Sollte noch eine Einladung erfol einen Vertreter mit einem Programm der Ver stãndigung

ntsenden.

d der Königin, glichen Familie,

önig

gelegt.

nächsten Montag beantworten

tion nach dem Roth

Anerkennung.

r erklärte bei der Debatte die räsident Depretis, ezölle nicht zustimme— n das Kabinet ge— wurde jedoch mit 236

tirten Anfragen

ch nicht eingeladen worden fei. nur gen, so werde die Regierung

en Truppen votirte der

verhãltnißmaßigen Rüstigkeit des K

und glänzendsten Erfolgen zu rühmen weiß. Mit

zu gewinnen.

der Veldenkaiser noch beschieden sein würde, die deutsche

tigen Schutz zu ewã gereichen, ,

über die bei den zweifelhaften H. wirken mit der französischen Reglerung stattgefunden hat,

sich dauernd friedlich gestalten werden.

noch in seinem hohen Alter

ö. ütterungen b

rsitäten angemeldet. tragte, mit Rücksicht e, alle einschlägigen Kais .

rückzuziehen.

21. März.

hier eingetroffen.

e. Ein weiteres findet heute Nachmittag

B.) Anläßlich des Ge

8s Kaisers Wilhelm Kaiser Alexander in

din zu welchem d chweinitz mit he ö .

welchem der General⸗ e Militär- und Civil—

che Konsul, mehrere und eine große An⸗

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m aus⸗

ussische und die

rsten Bismarck wurde rst gegen 101, Uhr.

. (B. T. B.)

ppen sofort, wurden aber asheen, sowie Geschützfeuer in uste.

Zeitungs stimmen

Die „Magdeburgis e Zei Geburtstag mit folgendem ga . . * ver ich und

e em h kehr dieses Tages 65 .

2

g“ feiert des Kaisers

ge

Dieser Stimmen angenommen. d utirtenkammer bis zum die

Parteigegensãtz mehr erstarkt

Jahr zu zwar zum ö.

Mindesten unter dem Herzen gewinnenden

(W. T. B. die Kronprinzessin von .

Gefahre

demokratische Bew deutsch

urch die sozt

ser Kaiser in d ö ke eichem Maße ö. sth . d ! heitszustand so lange Zeit

hohenzollernsche Namens 39. di

egtem, dankerfüllt

, ibn . r alle . n rnen Erdtheilen den begeistertst sed

beschütze und erhalte , . n ffn w ö.

. Der . Hamburgis , . Wochen

tr e Kaisers. Da . deren festlichen welche das Volk

pflichtet oder g päische Großma die kleinmüthige tagsverhandlun Opposition n

seeend baff

zelchen der B die Opposition hin, nicht blos Dampferlinie o

entschließt sondern auch d

Bedenken auch ihrer seits zuzustimmen. ...

Wie die Norddeutsche Allgemein i 7 a. ü „No; h . e Zeitung

1 ist dem Reichs kanzler nachstehendes Telegramm zu⸗ ie Bromber

daß sie n einen

hten Zölle, ein ö 167

Veterinärwesen.

In der niederländischen Gemeinde Roosteren (Provinz Lim

. neuerdings die Lungenseuche unter dem Rindvieh aug⸗

Gewerbe und Handel.

Nach den statistischen Ermittelungen des Vereins d . und Sta biindustrieirer belief sich a ,, . uttion des Deutschen Reichs (einschließlich Luremburge) im

tritte in d

Monat Februar 1885 auf 296 927 t, darunter I64 383 h 583 t Pud 10 056 1 Spiegeleifen, ö 239 Besfemerroheisen, . ? e ele

erfahren

wieder neben ihm der ichte in der Geburt , n, . Zukunft seines Hauses und

Interesses am Suezkanal, achtzigste Lebensjahr noch mit einer ine des Geiftes und mit einer ö rpers ausgestattet hat. wie es 2 Wenigen in so hohem Greisenalter beschieden zu lend fern 6 j erade dadurch steht unser Kaiser fast beispiellos in der Geschichte, deß er gerade auf der Höhe eines Alterg, dem sonst die Möglichkeit es Schaffens und Wirkens versagt zu sein pflegt, noch von den I ; ülfe seines treuen, zu neuer Rüstigkeit und Schaffen freudigkeit erstarkten Reiche kanzlers * ö ihm gerade im letztvergangenen Lebensjahre vergönnt gewesen, für en dauernden eden unter den 2 1 3 neue Bürgschaften r erinnern nur an jene Drei⸗Kaiserzusammenk el ittniew e die wesentlich als ein Werk seiner persönlichen , ö. anzusehen war und in welcher das Einvernehmen der drei aroßen . a serreiche in allen wichtigen Fragen der auswärtigen Politik wie in 7 gemeinsamen Abwehr der Durch die ayarchistischen Bestrebungen 9. erwärts heraufbeschworenen Gefahren erzielt und verbürgt worden ist. Wer hätte es ahnen können, daß es dem greisen ruhmgekrönten . Flagge 3. B. Koh der an, den Küsten ferner Erdtheile aufgehißt zu sehen zum verhbei = hat 2 Zeichen, daß für. Deutschland rie Zeit 2 kerle ns, sicht . ebiete der Kolonjaspolliik die Versaͤumnisse früherer Jahrhun⸗ der nac u holten, und daß das Deutsche Reich entschlofsen ist, den, von deutschem Unternehmung sgeist gegründeten Niederlassungen krãf⸗· t i Zu welcher Genugthuung muß es uns tzʒ ö auf die Ein gdung unseres Kasfers die Vertketer t 4. europã schen Staaten in der Reichshauptstadt zusammentreten konnten 1 der ln gtion g , ifi sz ergeben⸗ di e ndigen. Die zum glöckli = Der Min iste Mancikt ,, e r ferm, . . ö. zlatt in der Geschichte sei = ö; gierung bilden, doppelt bedeutungsvoll, weil i rere nen, 4 ersten Mal wieder seit fünfzehn Jahren ein gemeinsames Zusammen⸗ der begründeten Hoffnung berechtigt daß die Zeit ni ö w; ö . e t Beziehungen des Deutschen Reiches auch . ier rr nl b fan.

Aber auch auf dem Gebiete des inneren Staatslebens ist es

beschieden gewesen aufgestellte Ziel sozialer Reformen . .

weiteren Vela st . t zu führen, . damit die soziale Bewe

vertieft hat,

. bezaubernden Persõnlichkeit Aus

al⸗

ungen eines un— bedroht ist, doch

er⸗

zu

von Frl. T . n le Zerbst und Hrn.

1884 betrug 273 375 t. wurden produzirt 616 738

g der statuten . . . die enehmigung der von 28 66 pro Aktie 2 3. 2 Dem Geschãftsberi mer Bankverein H wir folgende Mittheilungen: für die industrielle Ent ungünstiges bezeichnet

o mp. entne

theil theils verlustbringend gestalteten.

nseres Platzes hat die in unserm

erwähnte allmähliche Besserung keine und glauben wir das Ge mlich befriedigendes nennen zu

gung des Zinsfußes noch weitere Fort

des 3 26 . : armer Bankverein zurückgegangen; der Zinsen⸗Conto beträgt 38 000 Betrag kon mt * wir , ,

7 6 Nach A rträgnisse im verflossenen Jahre auf 114 654 S, ausmachend 5 1609 des Geschãftska . ; r zkapitals de SO30 . i vifiong oni, und an Arbitrage · Gewinn 211 857 4 123 372 ½, so daß als Reingewinn d 8 bleiben 503 139 „S, ausmachend 6,277 9. .

,, einer Dividende von 58 0so. Die

züglich Vertheilung des Re ns trägt demnach 3 k Magdeburg, 23. März. Rabbethge und

Zahlungen eingestellt. Dres den, 23. März.

(W. T. B)

unde die vorgeschlagene Dividende von 5y** zahlbar ist, wurden einstimmig genehmigt. so, welch

Länderbank pro 1854 ergiebt ein Netto · Erträgniß von 39h] 81 Fl

findenden Generalversammlung zur Aus Ken, gert, gl ie zighlucehl gg cken Ken,

davon 2 355 000 Doll. für Stoffe.

Submisfionen im Auslande.

Rumänien.

But? s pril (n. St.). Königlich rumänisches Kriegs Ministerium.

ö. von: ( , , el, enen zu Hemden und Unterbein⸗ m ebensolcher (sogenannt e hen berf e f er ß 1 e amerikanische Leinwand) zu 40 000 m Bett Tuch. Kaution: 10 5.

Die näheren Bedingungen an Ort und Stelle.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 21. März. (W. T. B. Di Norddeutschen Lloyd Ems und 6. e hren

Vork eingetroffen. Hamburg, 22. März. (B. T. S.) Der Postdampfer

2Behemia“ der Hamburg Ame rikani Aktiengesellf chaft hat, von New · Jork ,

J a port, 253. März. (W. T. B. Di ( Dampfer „Newa“ und Straßburg! sind mit ti er? el cen

gelaufen, weil Reval wieder von Eis blockirt ist.

Berlin, 23. März 1885.

Saarbrücken, 21. März, Na m. (W ĩ q breiteten Gerüchte von einer n 366 6. , , (Cam phause n= stattgehabten Explosion und von einem neuen dadurch herbeigeführten Verlust von Menschenleben en tbehren jeder Begründun, g. Von den am I7. d. M. verunglückten Per⸗ e. sind 14 noch nicht aufgefunden, obschon unausgesetzt an deren . n . n 26 et sind von den Verunglückten

. un ebend zu . von ger, . 2 a. , bed fg i,. 2 . ö nn, ; ärz, ends. . ö licher S eite wird . Auf , ist kein w eiterer Unfall vorgekommen; die heute darüber auf⸗ getauchten Gerüchte sind vollständig aus der Luft gegriffen.

Neues Friedrich⸗W

Königlichen Hoheiten der Pri

In der Sing⸗ Akademie findet mor ĩ . gen, Di ö r, ein Concert von Hans Wessel y r l ne elix Dreyschock; am Mittwoch, ein Concert von Marfha Sch wieder, Felix

ever und Fugen Sandow unter Mitwirkung der Concert.

sängerin Fr. Helene Wald von Herifeld (Fiöseh: sas den aus Dresden und des Hrn. Victor

Berlin:

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition SScholy. Druck: W. G I6ner.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage),

(4175)

sowie das Verzeichniß der gekündigten Schu ld verschreibungen

der Staatsanleihen vom Jahre 1850, i857 und 18583.

roheisen und 39 178 t Sir seiro ßen ten Die Produktion im Februa ruar 166

3 22109 zukommen, wi en Tantis me und Done dio n, ktlonäre verbleiben, welche vor⸗

g eine Dividende ditgesellschast Bar⸗

wenn auch einzelne Hauptzwei nproduktion und Jac fi ite e, 3

ergehend dem Digcont getretene Ermaͤßi⸗

ol der iner n dag Ausfall auf dem

. derselbe ; ̃ zur Vertheilung an di ionã dis Dividende S cso) J s' wen ger beträgt wie in e nr gh

usweis des Gewinn und Verlust⸗Conto waren die Zinsen. Conto pr. Saldo

8030 000 Es gestattet der Abschluß, wie schon oben erwähnt, die

. Generalyersammlung der Ds nabrück migte die vorgelegte Bilanz und die Vorschläge ber e e n gerg.

ie Dividende pro 188 be⸗

/ . Di i Giesecke in Klein. Wenz lct t dirt rg

25. (B. T. B.) Die heuti = sammlung der Säch sischen Bank 3 von 4 irn ee ng n,

welche 6670 Aktien mit 404 Stimmen vertraten. Der Jahresabschiuß e von morgen ab

Wien, 21. März. (W. T. B.) Die Bilanz der Allgemeinen

Der Verwaltungsrath beschloß, die Vertheilung? ej ivi 1 1 145 Fr. zu beantragen, welche sofort nach der ö . .

Waareneinfuhr in der vergangenen Woche .. * i r

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗A1inzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Montag, den 23. Mätz

1885.

M 7O.

Aichtamtlich es

Preußen. Berlin, 23. März. Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (73.) Sitzung des Reichstages begann das Haus die zweite Berathung der allgemeinen Rech⸗ nung über den Reichshaushalt für das Etatsjahr 18808) Krund des Berichts der Rechnungskommission.

B. r IV. Session 1884 ist die allgemeine Rechnung über den de,, nushalt für das Etatsjahr 1880/81 vom Reichskanzler mit Schreiben vom 6. März 1884 dem Reichstage behufs Entlastung vorgelegt worden. In der Plenarsitzung vom 12. März 1884 hat der Reichstag diese Rechnung bei der ersten Berathung der Vor⸗ lage seiner Rechnungskommission zur weiteren Vor⸗ berathung überwiesen, und die genannte Kommission hat über das Ergebniß ihrer Berathung Bericht vom 24. Mai 1884 er⸗ stattet. Eine zweite Berathung der Vorlage selbst fand im Plenum des Reichstages nicht statt; der Bericht wurde viel— mehr zugleich mit dem Bericht derselben Kommission über die allgemeine Rechnung pro 1879/80 in der Sitzung vom 13. Juni 1884 an die Kommission zurückverwiesen. Wegen des am 28. Juni a. ejusd. erfolgten Schlusses der Reichstage⸗ session fand die gu. Vorlage weder in der Kommission noch im Plenum des Reichstages ihre Erledigung. .

In der gegenwärtigen Session hat der Reichskanzler mit Schreiben vom 20. November 1884 diese Rechnung wiederum eingereicht und der Reichstag hat in seiner Sitzung vom 28. November a. ejusd. dieselbe der Rechnungskommission überwiesen, welche ihrerseits nach nochmaliger Prüfung der⸗ selben im Anschlusse an den Bericht vom 24. Mai v. J. und in Ergänzung desselben Bericht erstattet.

Die Rechnungskommission beantragte:

Der Reichstag wolle beschließen:

J. nachträglich zu genehmigen: .

1) daß aus den Fonds Kap. A bei Tit. 11 bezw. 13 der fort⸗ dauernden Ausgaben des Etats der preußischen Militärverwaltung zusammen 4172,39 S für Unterhaltung der Gärten bei den Dienst⸗ gebäuden der kommandirenden Generäle zu Berlin, Koblenz, Königs- berg, Posen, Breslau, Altona, Kassel und Karlsruhe verausgabt sind (Bemerkung 33);

2) daß aus den Fonds Kap. 24 der fortdauernden Ausgaben des Etats der sächsischen Militärverwaltung

a. das Mehrgehalt für verschiedene Offiziere, bestehend in der Differenz zwischen dem Gehalt eines Premier-Lieutenants und dem eines Sccond / Lieutenants mit zusammen 780. ½ über den Etat (Be⸗ merkung 9M, und ; .

ban Remuneration für einen Hülfsschreiber 9,90 M gegen die Bestimmungen des Etats verausgabt worden sind (Bemerkung 9l),

e. für einen zum 1. Oktober 1880 reaktivirten pensionirten Offizier die Pension bis Ende März 1881 in Ausgabe belassen und auf das Gehalt der neuen Stelle angerechnet worden, so daß der Betrag von 359,46 S6 bei Kap. 74 Tit. 2 zu viel und bei Kap. 24 Tit. 1 zu wenig berechnet ist (Bemerkung 92);

3) daß aus den a, Kap. 27 Tit. 14 derselben Verwal⸗ tung ein Bureaukosten Aversum im Betrage von 0 66 für den Platz Major auf der Festung Königstein gegen die Bestimmungen des Etats verausgabt worden (Bemerkung 100);

4) daß aus den Fonds Kap. 32 Tit. 2 derselben Verwaltung für 1880,81 gegen die Bestimmungen des Etats der Mehrbedarf von 5600 é zur Deckung des Aufwandes für die aus Kap. 5 Tit. 80 der einmaligen Ausgaben für 1881ñ‚82 zu beschaffen ge— wesenen Pferde der Artillerie ⸗Neuformationen verausgabt worden (Bemerkung 107); . .

5) daß aus den Fonds Kapitel 6 Titel 72 a der einmaligen Ausgaben des Etats für das preußische Militärkontingent 10 500 zur Bestreitung der Kosten fuͤr den Bau einer Backmeisterwohnung in Saarlouis verwendet sind (Bemerkung 1651);

6) daß von dem bei den Fonds Kapitel 16 der einmaligen Ausgaben zum Ersatz von Kriegsschäden doppelt zur Verausgabung gelangten Betrage von 2437,94 M60 der uneinziehbar gebliebene Be⸗ trag von 998,40 A6 in Ausgabe verbleibe (Bemerkung 155);

7) daß bei den Fonds Kapitel 1 Titel 1 der Ausgaben bei der Einnahmeverwaltung, speziell bei den Ausgaben der Kaiserlichen Hauptzollämter in den Hansestädten, für den Zolleinnehmer in Travemünde für die Zeit vom 1. April bis Ende September 1880 eine das etatsmäßige Diensteinkommen der Stelle um 150 . überschreitende Besoldung zur Verausgabung gekommen ist (Be⸗

merkung 162); ; f II. die bei der Entlastung der allgemeinen Rechnung für

187778 unter III d und h ausgesprochenen Vorbehalte für erledigt zu erklären; . ̃

III. die Entlastung des Reichskanzlers in Bezug auf die all⸗ gemeine Rechnung für das Etatsjahr 1880/81 auszusprechen;

IV. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, den Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reiches dem Reichstage demnächst vorzulegen. .

Hierzu hatten die Abgg. Dr. Meyer (Halle) und Richter folgenden Antrag gestellt; Der Reichstag wolle beschließen: .

I. Im Antrag J der Rechnungekommission nachträglich zu genehmigen, als Nr. 8 Folgendes hinzuzufügen:

8) daß in den durch die Bemerkungen des Rechnungshofes unter Nr. 29a, 84, 134, 139, 122 erörterten Fällen bei der Mili⸗ tärverwaltung Zahlungen ohne das Vorhandensein einer Verbind⸗ lichkeit der Reichskasse geleistet worden sind.

II. Eventual⸗Antrag im Falle der Ablehnung ad IJ.

Der Reichstag wolle beschließen: .

In Nr. III des Kommissions⸗Antrages (Entlastung des Reichs kanzlere) vor auszusprechen? die Worte einzuschalten:

unter Vorbehalt der in Nr. 29a, 84, 134, 139, 122 der Be⸗

merkungen des Rechnungshofes erwähnten Beträge“.

Der Abg. Dr. Meyer (Halle) befürwortete seinen Antrag. Der Rechnungshof habe beanstandet, daß gewisse nicht etat⸗ mäßige Ausgaben durch Anträge der betreffenden Kriegsver⸗ waltung und nicht durch Anträge des im Reiche verantwortlichen Beamten justifizirt worden seien. Materielle Einwendungen habe seine Partei nicht zu erheben, erkenne vielmehr an, daß nach Lage der Sache die Behörde wohl veranlaßt gewesen sei, diese Ausgaben zu leisten; seine Partei mache aus diesen vom Rechnungshof hervorgehobenen Umständen keinen Differenz⸗ punkt zwischen sich und der Regierung und seine Partei glaube durch den vorliegenden Antrag den versöhnlichsten Weg ein⸗ geschlagen zu haben.

Der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff ent⸗ gegnete, er erkläre für jetzt nur von Neuem, daß die vom König von Preußen in diesen Dingen erlassenen Ordres als die Angelegenheit vollständig erledigend angesehen werden

müßten, so daß es einer nachträglichen Genehmigung des Reichstages nicht bedürfe.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, bei der Rechnung für 1879.80 habe der Reichstag mit großer Mehrheit einen dem Antrage Meyer analogen Beschluß gefaßt. Denselben Standpunkt bitte er auch heute einzunehmen.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn-Gültz erklärte, er stimme in der Auffassung dieser Frage mit den Herren von der Linken nicht überein und werde auch gegen die Anträge stimmen, wenn er auch anerkenne, daß die Forderung eine ö sei, daß dadurch die Frage nicht ex profundo gelöst werde.

Der Abg. Dr. Meyer (Halle) bemerkte, der Rechnungshof habe hier einen streitigen Punkt in Bezug auf die Auf— fassungen des Budgetrechts, wie sie bei der Regierung und dem Hause herrschten, aufgedeckt, und sein Antrag habe den Zweck, diesen Differenzpunkt in der mildesten Weise aus der Welt zu schaffen.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn-Gültz erwiderte, er könne den Bemerkungen des Rechnungshofes keine solche präjudizir⸗ liche Gewalt beimessen wie etwa höächstinstanzlichen Gerichts⸗ erkenntnissen, sondern diese Bemerkungen hätten nur die Kraft eines Notabene zum Budget.

Der Staats-Minister Bronsart von Schellendorff erinnerte daran, daß die liberalen Antragsteller ihr Vorgehen nicht wohl versöhnlich meinen könnten, denn sie seien es gerade, die jetzt den bis zum vorigen Jahre noch zwischen der Regie⸗ rung und dem Reichstage in dieser Frage bestandenen Waffen— stillstand gestört hätten.

Der Abg. Rickert erklärte, von einem Waffenstillstand sei nicht die Rede. Die Ansichten der Regierung und der Volks— vertretung ständen sich prinzipiell gegenüber. Wenn der Reichstag den Rechnungshof im Stiche lassen wollte, so würde derselbe damit anerkennen, daß die Regierung Recht habe und würde seinen eigenen Rechten etwas vergeben. Das Haus könne hier nur Beschlüsse fassen, die den prinzipiellen Stand— punkt wahrten. Prinzipiell aber habe seine Partei den Stand— punkt der Regierung nie als korrekt anerkannt. Er bitte den Minister, nicht Konsequenzen aus seiner Theorie zu ziehen und den Reichstag nicht in einer Weise zu provoziren, daß das Haus noch mehr aus seiner Reserve heraustreten und die Dechargirung überhaupt verweigern müsse.

Der Staats- Minister Bronsart von Schellendorff erwiderte, er halte seinen Vergleich mit dem Waffenstillstand völlig auf— recht. Nicht aus der Initiative der Regierung, sondern aus der des Hauses sei die Situation verschärft worden. Nicht der preußische Kriegs-Minister habe die Streitfcage aufgerührt, sondern der Antragsteller und dessen Partei, welche jetzt die Gelegenheit für gekommen halte, um ihrer früher nur in der Kommission geäußerten Auffassung im Plenum Geltung zu verschaffen. Der König von Preußen habe aber in loyaler Ausübung des ihm nach Annahme der Regierungen zustehen—⸗ den Rechts einen Justifizirungsbefehl an die Armee gegeben; das Kriegs-Ministerium könne sich nicht der Konsequenz aus— setzen, die aus der nachträglichen Genehmigung dieses Befehls durch den Reichstag folgen würde, anzuerkennen, daß der Reichstag einmal die Ausführung eines solchen Befehls als unzulässig bezeichnen dürfe.

Der Abg Dr. Hänel bemerkte, er operire weder mit Stimmungen noch mit Bildern, mit denen für logische und rechtliche Deduktionen auch nicht das Mindeste gewonnen werde. Wohl sei man über ähnliche Punkte oft stillschweigend hinweggegangen, aber immer habe man gleichzeitig das Komptabilitätsgesetz verlangt, durch das die Ausgleichung der— artiger Differenzen endlich bewirkt werden solle. Die ser Be⸗ dingung des Waffenstillstands widerspreche die Nichtvorlegung jenes Gesetzes, und der Minister werde als guter Stratege zugeben, daß der Reichstag dadurch das Recht er⸗ langt habe, von einer Stellung zurückzugehen, die derselbe taktisch bisher eingenommen habe, ohne darum der Angreifende zu sein, da der Reichstag nur den Standpunkt der Ober⸗Rechnungs⸗ kammer einnehme, die doch der Minister als eine unparteiische anzuerkennen verfassungsmäßig verpflichtet sei. Seine Partei, die die Rechte des Reichstages behaupte, die jene unparteiische Instanz demselben zugesprochen habe, mache keinen Einbruch in irgend welches Recht der Bundesregierungen, sondern stehe damit auf dem Standpunkt der Vertheidigung. Könne dem Reichstage der Minister, wenn derselbe sich das mit Ruhe überlege, auch nur einen scheinbaren Verzicht auf jene Rechte zumuthen? Der Minister meine, was das Haus in versöhn⸗ licher Stimmung nachträglich genehmigt habe, könne es auch einmal in minder versöhnlicher Stimmung nicht ge⸗ nehmigen. Aber das sollte niemals won Stimmungen abhängen, sondern von der Prüfung, ob ein sach⸗ gemäßer Akt der Militärverwaltung vorliege, und hätte der Minister gegen etwaige Ablehnung der Decharge nicht mit dem Schlagwort „Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Rück— gängigmachung desselben“ operiren dürfen. Denn wenn der Minister alles das, was seine Verantwortlichkeit zu decken habe, unter die Kategorien des „Befehls“ bringe, dann müsse das Haus überhaupt darauf verzichten, über Militärbudget und militärische Dinge auch nur ein Wort zu sagen. In rechnungsmäßigen finanziellen Dingen stehe die Militärverwal⸗ tung nicht anders da als jede andere, bei welcher ebenfalls an letzter Stelle die Intention und selbst eine Verfügung des Kaisers vorliegen konne und sehr häufig thatsächlich vorliege.

Hierauf ergriff der Staats-Minister Bronsart von Schellendorff das Wort:

Ich finde, der Hr. Abg. Dr. Hänel hat doch in den letzten Aut⸗ führungen seiner Rede die Beziehungen, wie sie Seitens Sr. Majestät des Königs und wie sie Seitens des Kriegs. Ministeriums in Frage kommen, vollständig verschoben. Es Handelt sich in dlesem Falle gar nicht um irgend einen Verwaltungsakt, sondern es handelt sich, wie bereits mehrfach hervorgehoben worden ist und wie das sogar theilweise von Ihrer Seite anerkannt worden ist, um einen Gnadenakt. Der Hr. Abg. Dr. Meyer · Halle hat in einer Sitzung bei der zweiten Berathurg der Rechnung für 1879/80 selbst angeführt, daß man ja auch in Finanzsachen wohl von einer Gnade sprechen könne. Er hat nur die Ausübung des Gnaden rechtes in diesen Falle deshalb bemängelt, weil er meint, es würde dadurch einem Rechte des Reichstages zu nahe getreten, es würde ein

Recht des Reichstages gekränkt, und es könnte keine Gnade geben gegen Einen, welcher die Rechte des Anderen kränke. Meine Herren, das könntet man ja auch mit demselben Rechte behaupten, wenn irgend ein Verbrecher begnadigt wird, insofern nämlich die Rechte desjenigen, den der Verbrecher beschädigt hat, gekränkt werden. Wider“ spruch links) Meine Herren, es fällt mir ja nicht ein, den Reichttag mit dem Verbrechen in Parallele zu stellen, sondern ich sage nur, man kann so denken. Wo sind denn die Rechte des Reichstages gekränkt? Der Reichstag hat mitgewirkt in ver— fassungsmäßiger Weise bei der Feststellung des Etats. Nach diesem Etatsgesetze ist bona fide verfahren worden. Es kommt vor, daß in versebentlicherweise eine Zahlung doppelt stattfiadet oder gegen die Bestimmung eines Reglements zu wiel verausgabt wird Es ist unbillig oder hark, demjenigen, der schuld ist, die Sache aufzuerlegen, obg eich er gesetzlich dazu veipflichtet ist. Dieses letztere wird durch ein Monitum des Rechnungshofes festge⸗ stellt und, das Monitum des Rechnungshofes wird in keiner Weise beeinträchtigt dadurch, daß Se. Majsstaͤt Gebrauch macht von dem Gnade nrechte und bestimmt, von der Wiedereinziehung des Betrages ist Abstand zu nehmen. Meine Herren, dleses Gnaden⸗ recht wird immer bestritten auch unter dem Gesichts« punkte,. daß, weil es in der Verfaffung nicht stůnde, Se, Majestät dieses Recht nicht hätte. Meine Herren! Darauf kommt es in vorliegendem Falle gar nicht an. Die Reichsverfassung spricht über diesen Punkt nicht; aber ich muß für Se. Majeftät den König von Preußen dasselbe Recht in Anspruch nehmen, wie für die anderen Bundesfürsten. Die Rechte, welche sie bisher gehabt haben vor Erlaß der Reicheverfassung sind nicht weiter beschränkt, als sie durch die Bestimmungen der Reichsverfassung beschränkt worden. In Folge dessen braucht Se. Majestät der König von Preußen sein Gnadenrecht in Rechnungssachen innerhalb der preußischen Armee gar nicht auf die Reicht verfassung zu stützen. Das geschieht auch gar nicht; aber es kann ebenso wenig andererseits der Umstand gegen das Gnadenrecht geltend gemacht werden, daß es in der Reichsverfaffung nicht aus— drücklich hervorgehoben worden ist.

Was ich hier gesagt habe zur Wahrung der Rechte Sr. Majestãt des Königs von Preußen, gilt ganz in derselben Weife zur Wahrung der Rechte anderer Bundesfürsten. Nun, meine Herren, entsteht die Frage: hat Se. Majestät der König von Preußen das Recht? Und dies, meine Herren, ist geltendes preußisches Staatsreckt. Der Hr. Abg. Richter hat in seinem Vortrage damals gesagt, es handelte sich hier um einen zu beseitigenden Rest monarchischer Rechte. Ja, meine Herren, die Deduktion, die er daran schloß wenn ich nicht irre, berief er sich auch auf die preußlsche Verfassung. daß ein solches Recht in der preußischen Verfassung nicht ist ja, meine Herren, das ist ja ganz richlig, aber der König von Preußen braucht auch nicht wegen seiner Rechte, die er vor Erlaß der preußischen Verfassung hatte, und die ihm durch die Verfassung nicht genommen sind, hier auf die preußische Verfassung sich zu be⸗ rufen. Nehmen Sie doch mal den Vergleich mit einem anderen Lande, z. B. mit Belgien. Wenn ich das etwas näher ausführen darf, dann wird Ihnen mein Gedanke klarer werden. Die bel gische Verfassung war da, vor dem belgischen Könige. Daher steht auch ganz richtig in der belgischen Verfassung ein Paragraph, welcher sagt: der König hat keine anderen Rechte als diejenigen, welche ihm durch diese Verfassung und die dazu ergehenden Gesetze zugebilligt werden. Die preußische Verfassung ist, wenn Sie das selbst verfolgen wollen, in mancher Beziehung der belgischen Verfassung nachgebildet worden; es ist eine ganze Zabl von Paragraphen, welche wörtlich mit der belgischen Verfaffung üͤbereinstimmen. Trotz alledem, dieser eben von mir besonders erwähnte Paragraph ist weggelassen, und mit sehr gutem Recht! denn der König von Preußen hat König liche Rechte gehabt, ehe die preufßische Verfgssung erlassen wurde. Und, meine Herren, von diesem Königsrechte ist es nicht nothwendig und erforderlich, etwas aufzugeben, und ich, meine Herren, meines⸗ theils werde bei jeder Gelegenheit, wo ein Recht Seiner Majestãt des Königs angefochten wird, dies mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln vertheidigen, und werde dafür eintreten, daß diese Rechte , werden wie sie sind, daß also der Zustand nicht verrückt wird.

Nun, meine Herren, giebt es ja, wie ich das vorhin gesagt habe, verschiedenartige Anschauungen über das Maß der Königlichen Rechte; aber der König von Preußen übt noch heut zu Tage innerhalb der preußischen Civilressorts ganz dasselbe Recht, was er innerhalb des preußischen Militärressorts ausübt, und in dem Moment, wo Se. Malestät zu Seiner Würde als König von Preußen die des Deutschen Kaisers hinzugefügt, ist er weit entfernt von dem Gedanken gewefen, seine Rechte, die er seinem Heer gegenüber hatte, in irgend einer Weise Preis geben zu lassen. Er hat also ein Recht, meine Herren, derartige Niederschlagungsordres zu ertheilen und es ist nicht nothwendig und erforderlich, für ihre Rechte beständigkeit, daß ihnen nachträglich eine Genehmigung des Reichs. tages ertheilt würde.

Unter diesen Umständen kann ich immer nur rathen, schon von diesem Gesichtspunkte aus, von dem Interesse, was doch auch die Herren drüben daran haben sollten, die bestehenden Königlichen Rechte u erhalten, daß sie nicht hier Beschlüsse fassen, welche ganz bestimmt das Königliche Recht in Zweifel stellen und ausdrücklich erklären. das Recht existirt nicht, und daß Sie mindestens doch eine solche Frage ruhen lassen sollten.

Nun hat der Abg. Dr. Hänel mir gesagt, ja, wenn um in meinem Bilde sich zu bewegen, ein Waffenstillstand stattgefunden hätte, dann wären die Bedingungen von einer Seite nicht gehalten. Meine Herren, niemals ist eine Bereitwilligkeit ausge sprochen. Ihnen ein Kompatibilitätsgefetz vorzulegen, welches diese Bestimmung enthalten solle, daß die Gnadenerlasse an eine demnächstige Bewilli⸗ gung des Reichstages geknüpft werden sollen. Der Gedanke liegt den verbündeten Regierungen durchaus fern, und ich kann Ihnen sagen, wenn Sie hoffen, daß durch Wiederholung Ihrer Beschlüsse zweiter Lesung, in dritter Lesung die verbündeten Regierungen sich würden dazu drängen lassen, ein solches Gesetz, wie Sie es haben wollen, Ihnen vorzulegen, dann glaube ich, sind Sie in großem Irrthum befangen, und nach dieser Richtung hin wird die Sache auch nicht versöhnlich wirken. . .

Der Hr. Abg. Dr. Hänel sagte nun, es wäre doch erforderlich, der Reichstag müßte dem Monitum des Rechnungshofes gegenüber endlich einmal Stellung zur Sache nehmen, der Rechnungshof wiese gewissermaßen darauf ki daß Sie Ihre Rechte wahren müßten. Meine Herren, das ist auch eine neue Auffassung, daß der Rechnungshof als eine Hälfstruppe des Reichstages dargestellt wird in der Reduktion Königlicher Rechte Davon kann gar keine Rede sein. Der Rechnungshof ist eine Königliche Behörde, die Mitglieder werden von Sr. Majestät ernannt, Wie sollte dieser Rechnungshof auf die Idee kommen, hier im Reichstag eine Beschränkung König licher Rechte zu provoziren. Der Rechnungshof hat auch gar nichts weiter angeregt, als die Frage der Kontrasignatur. Er ist ja ent- schieden im Zweifel gewesen bei seinem Monitum, ob die Ordre Kaiserlich ist und der Kontrasignatur des Reichskanzlers bedarf, oder Königlich und der Kontrasignatur des Kriegs. Ministers unterlient. Und wenn diese Frage allein zur Erörterung stände, dann wäre es ja möglich, daß über diese Frage doch auch hier ein Einverständniß ber beigeführt würde, namentlich da diese Frage wirklich von einer so er- heblichen praktischen Bedeutung für das Etatrecht gar nicht ist. Es

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