— — — m —
— — —————— — —— 8 ebüuübr Pie usstessung der Aut dem Auschnitte (vom Absender zu entrichten). Postanweisung hat zu erfolgen der Postan weisung sind z Ef. fur je in zul - sig 2 20 I Dollars und Gent
mindestens 4 (0 Doll. - A 426). 5) 9 Angabe des eingezahlten Betrages,
7 7) mer, nn mn nen Bezeichnung aa Absenders und
NMeistbetrag einer Postanweisung.
50 Dollars.
Benennung der Länder.
I TDanada (einschl. Britisch Columbien. Nen · Braun- schweig. Nen-Schott- land n. Prinz Edward- Inseln).
5) Danemark nebst Island und den Faröer-Inseln
6) Dänische Antillen
Bemerkungen. priets FP proben, Schreib- x
Karten. 2 gevanr. Pt. Pt . K k Ef. 6 Amerika.
Nach: Bemerkungen. Nach: ü —
schafts- gebühr.
— k papiere. pt. R m,.
4 Wie Nr. ). — Dem Bestimmungsort ist der Name der Provinæ und des Kreises (county) hinzuzufügen.
Bemerkungen. 4) Wie r. 9
30) Bkrstisohe Rolonlen. s do) Bermudas- Inseln, Falklands - Insgemm, Brie
Guyana, Brit. Honduras, Brit. Westindien Nach Barbados, Jamaica, den Bahama. Inseln, Britisch Guyana, Tabago und Ita Lucis Postkarten mit Antwort 20 3. Ste. Croix, St. Jean, St. Thomas. Post- karten mit Antwort 20 .
Franzbös. Guyana, Guadeloupe nebst Zu- behör, Nartinique, St. Barthéiemꝝy, Franzhs Theil von St. Martin, Miquelon, St. Pierre. Aruba, Bonaire, Quragao,. Niederl. Gupans, Niederl. Theil von St. Martin, St. Husta' tius, Saba. Postkarten mit Antwort 29 9 Cuba, Portorico. Postkarten m. Antw. 7) 23
60) Argentin. Republik. 61 Brasillen. 61) 52) Canada n. Nen-Fund- 62 land. 5 63) Chile. für je 63) 64) Columblen. 50 g, 64) S5) GCostarioa. Ge- 65) Sc) Honador. ebene 66) 67) grõnland. papiere 20, 67 68 guatemala. minde- Rhek- 68) 69) Haiti. . stens schein- 69) G Ronduras (Republik) ss Kirt 26, gebuhr 7) 71) Mexloo. Waa⸗- 20 IX) Noaragua. ür ren ⸗ 72) 73) Faraguaꝝ. proben 73) I4) Porn. minde- 74) B) Salvador. stens 75 76) San Domingo (Repbl.) Hö 76) 7) Uruguay. / 77) 78) Venezuela. 79) Verein. Staaten von Amorika. ͤ
Für Briefsendungen naoh den dem Weltpostverein noch nioht angehörenden Ländern sind folgende Portosätze zu entrichten: Für frankirte Briefe 60 - für je 15 g, für un frankirte Briefe 80 für je 15 8, für Dru eksachen und Waarenproben 10 8 für je 50 g, min-
5) Sebriftliche Mittheilungen jeder Art. 6)
10 mindestens 40 20 mindestens 40
360 Kronen. Kronen und Oere
(100 Kronen — M 112.75). 6) Fostanweisungen sind zulässig nach St. Thomas,
Christiansstad und Frederikstad auf St. Croix and nach St. Jean.
7) Fostanweisungen sind nach allen gröageren Orten zulässig.
zs Rronen. S9 Danlsohs Atmen. *
500 Franken. S2) Franzõslsohe Kolo- 5 ranken nlen.
) Egypten
) Frankreioh mit Algerlen (lauch nach der Haupt- stadt Tunis und nach mehreren anderen Orten in Tunis).
mindestens 40 20 mindestens 40
.
K mit Antwort 2 5.
oo Franken. 9) bo Franken S Mn Gl. 40). 8 Patume
**. 3
.
67) Ueber Dänemark. ö 9) Das Postanweisungsformular muss ausser dem
Namen des Empfängers und der genanen Bezeieh- nung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Be- zeichnung der Firma desselben) enthalten. Der
Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung
der Postanweisung den Empfänger von der er-
folgten Einzahlung des Betrages durch besondere
Schreiben in Kenntniss zu setzen.
109 Telegraphische Postanweisungen zulässig.
11) Wie Nr. 3.
1I) Wie Nr. 9. 13) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
— der Bestellung wird
Telegramm, nicht
Betrag überbracht.
14) REilbestellung (, dureh Eilboten- oder, hnitenge wons
bestelling ) zulässig. Gebühr 25 4, vom Absender
zu entrichten.
15) Die Postanweisung muss deutlich den Vermerk
„VUiederländisch Indien tragen. Von
einem Absender darf an denselben Empfänger
innerhalb S Tagen nur eine Postanweisung zum“
Neisthetrage von 150 EI. zur Absendung gelangen.
16) Postanweisungen sind nach allen grösseren Orten zulässig.
17) Die Umwandlung in die österr. Währ. erfolgt in Oesterreich auf Grund des jedesmaligen Wiener Tageskurses. — Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger auf liefern.
18) Wie Fr. J. — Auf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein.
S3) Miederlandisohe Ko- lonieon.
sgchein- S4) Spants ohe Rolonlen.
stens 206,
9) Der Name und mindestens der An- fangsbuchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genane Adresse desselben müssen ange- geben sein. Sonstige Mittheilnn- gen sind nicht statthaft.
10) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Pfund Sterling (4), Sehillinge (s), Pence (d),
(10 R — „ 26).
Grossbritannien und ) Gross 20
Australiem. lrland . mindestens 40
85) Hawail (Sandwich-Inseln) S6) Franzõslsoh. Kolonien.
proben minde- stens 10
—
Postkarten mit Antwort 20 . Neu-Caledonien nebst Zubehör, MNarquesags. Inseln, Tahiti und die unter franzsg. 10
ö . Schutz stehenden Inselgruppen. ; 400 4
87) Mieder laãndisohe Ko- Nord westl. Theil von Nen-Guinea (Papua), mindestens 40 lonle. Postkarten mit Antwort 20 4. 20 mindestens 10 S8) Spanisoho Kolonien. 88) Narianen- Archipel. bis London Warenproben nach West- und Süd- Australien, sowie nach den Samona-Inseln und (ab London siehe den sonstigen britischen Kolonien und unabhängigen Inselgruppen (ausser Hawaii) Australiens ge- Bemerkungen). niessen aut dem Wege über die Vereinigten Staaten von Amerika keine Porto-Ermässigung. Nach .
destens jedoch für Warenproben 135 3. Bolivien sind bei der Beförderung durch di inische ik W mindestens 40 Fostkarten und Geschäftspapiere sind nicht zulässig. Die Briefsendungen Gewichte von 185 g zulssig. ; d
unterliegen im Allgemeinen dem Frankirungszwange; es können jedoch nach einzelnen Ländern Unzurei chend frankirte Briefsendungen werden Briefe auch unfrankirt abgesandt werden. nieht abgesendet. ;
HE. Briefe mit Wertha
Vorbemerkungen. Die Briefe mit Werthangabe dürfen (ausgenommen in Deutsch- and und im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn, Dänemark, Griechenland und Montenegro) nur Wert h- papiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine u. s. w.) enthalten. / Die Werthangabe muss bei Briefen nach dem Auslande in Buchstaben und in Zahlen! ausgedrückt sein. Verlangt der Absender eine Bescheinigung über die Zustellung des Briefes an den Empfänger, so hat er dies auf dem Briefe dureh den Vermerk „gegen Rückschein (accuss de réception) auszudrücken. Die Gebühr dafür beträgt 20 . U Zwischen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken muss ein Zwischen- Tanm gelassen Ferden . auch dürfen die Ereimarken die Seitenränder des Umschlags nicht bedecken.
85)
K mit Antwort 20 . 3865)
10 UI) wie Nr. 9.
lgoland Mark und Pfennig.
89 10) Holgo Bei
nur das Postanweisungs-
aber der Postanweisungs-
10 Pfund Sterling.
1I) Japan (nur Tokohama und Tokio)
12) Angabe des eingezahlten Betrages, Bezeichnung des Absenders nnd Datums.
12) Franken und Centimen (100 Franken — A 81, 40).
1h ) 16)
17) 18) Wie r. 9.
17 llallon (auch San Marino, 500 Franken. Susa (Tunis), Tunis u. la Goletta b. Tunis, Tripolis)
13) Luxemburg wie Nr. l.
14) Nlederland
soweit Frankirungszwang besteht, 14) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
20 mindestens 40 30 mindestens
20 mindestens
10 mindestens
20 mindestens
235 FI. (Gulden) Niederländisch. 150 FI. (Gulden) Niederländisch. 360 Kronen.
400 6
20 Pfund Sterling.
Gulden und Cents (100 EI. — A 170.
lo) Angabe des eingezahlten Betrages,
16) Ńederlandeche Be Name und Wohnort des Absenders.
sltzungen in Ostlndien 16) Norwegen
abe.
Briefe mit Werthangabe unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit Oesterreich- Ungarn) keiner Gewichts- Einschränkung.
Eilbriefe sind zulässig in Deutschland, nach Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederland Schweden und der Schweiz. Dergleichen Briefe müssen den Vermerk „durch Eilboten“ tragen Aus? nahmen: s. Belgien, Dänemark, Niederland). Das Eilbestellgeld ist, ausgenommen bei Pilsendungen nachꝭ der Schweiz, stets vom Absender zu entrichten. Bei der Filbestellung von Geldbriefen vom Auslande nach Landorten in Deutschland wird das Eilbestellgeld nach den in der Tabelle unter
. Vorschriften, jedoch nach Abzug des vom Absender bereits gezahlten Betrages
Kronen und Oere 16) (10G Kronen — „S 112,75). Mark und Pfennig.
17 as. Aittheilungen jeder Art.
7) Oesterreloh- Ungarn 18) Ostindien (Britisoh) 18) Wie Nr. 9. (Vorder- Indien, einschl. d. nichtbritischen Be- sitzungen u. Birma's, dagegen mit Aus- schluss von Ceylon). Wegen Ceylon s. Nr. 3. 19) Fortugal (einschliessl. Madeira u. der Azoren)
2 Vom Absender ist —
. Vom Absender ist Neist- zu entrichten
betrag
19) Postanweisungen sind nur nach grösseren Orten zulässig.
2M Postanweisungen sind nach Orten zulässig.
Nilreis nud Reis (I Milreis — S 4,55). Franken und Centimen (100 Franken S 81, 40). Kronen und Oere (100 Kronen — M 112,75). 22) Franken und Centimen (100 Franken — M 81, 40).
2da) türkischer Gold währung (tür-
kischen Pfunden, Piaster n. Para) (164 Piaster Gold — A 3,00).
2b) Franken und Centimen
(100 Franken MS 81, 40).
20 4. 26) Dollars und Cents
(100 Doll. — M½¶ 425).
20 0 19)
20 mindestens 40 20 20
500 Franken. mindestens 40 20 20 4 20 0
360 Kronen. mindestens 40 5
500 Franken. 20 mindestens 40
10 mindestens 40
20 mindestens 40
20 mindestens 40
Ein- 0 Milreis. schreib-
Benennung Porto . Versiche- l ; ö * für gebühr aer . / Länder. 1 gebühr für . den Briet. je 160 4 pft. 5 9 tür je 300 Sp oder einen Theil von 300 4, min- destens
10 8.
Bezeichnung des Absenders und 20) ] Datums. 21)
27) J Mittheilungen jeder Art.
Versiche-
gebühr rungs- ; . für gebühr kür je 158. denßrief. je 160 A Et. Pf. Pt. 20 20
19) . des eingezahlten Betrages, Benennun Bemerkungen. 9 der Porto 2 allen grösseren
Werth⸗ angabe.
Bemerkungen. 20) Rumãnien
für . 21) Sohweden 21) 22) Telegraphischs Postanweisungen sind bis zum
22) Sohweiz Beträge von 200 Franken zulässig.
1) Neistgewicht 256 g. Vn. unbe-
frankirte Briefe zulässig . sechränkt
17 Deutsonland ¶ Reichspostgebiet, Bayern und Württem- berg)
sehränkt 23) Tripolis siehe Nr. 12. 24) Tũrkei: a. Constan- tinopel b. Beirut, Smyrna 265) Tunis s. unter S und 12. 26) Vereinigte Staaten von
Amerika
26) Die Postanweisung muss ausser dem Namen des Empfängers and der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Dei Bestimmungsort ist der Name des Staats (s6tate) und, wenn mög- lich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.
20 . 24) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
10 3 Zuschlag. RE i l- ? bestellgebükhr bei Voraus- a , mmm
bezahlung nach Postorten 25 3.
nach Orten ohne Postanstalt 860 4.
14) Die Einführung ausländischer
Lotterieloose ist verboten. .
S0 0 690 ö (10 060 Franken) 14000 4 (5000 kn m . ,
Eilbestellung (à remettre per 6. ex près) zulässig. Gebühr 25 33. Franken)
unbe-
Sehränkt
26) Der Name u. die Adresse des Absenders müss en, der auszuzalende Betrag und der Tag der Einzahlung d ürten angegeben sein. Weitere Angaben sind nicht zulässig.
(einschl. Madeira and ö der Azoren)
Fortugles lische Kolo- .
Santiago. San Pham. aanda. J
terschied des Ge- wiehts. S000 . J (0 900 (im Grenz- Franken) bezirk 10) S000 A. 20 (10 000 Franken) unbe- schränkt
97 Beoiglen .. 2 D. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.
Schriftliche Mittheilungen auf dem Postanftrag, welches sich nicht auf den Postauftrag sel bst bezishen, sind ebenfalls unzulfssig. Postaufträge missen frankirt werden. Für die Räcksendung unausführbarer Postaufträge kommt eins Gsbühr nicht
E Erhebung. ; ; ; ; ; . . ö. oinzuꝛiehende Betrag ist anf dem Postanftrage nach Belgien; Frankreich mit Algerien., Rumänien, der Schweis
Russland
i i staufträgen kommt ein besonderes, bei den Postanstalten käufliches Formular zur (auch nach den chinesi- Zu Postauftrãg
Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen (Rechnung, Quittung. Wechsel u. s. w.) in re, , . 3 die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Der ; lich der Postan weisungsgebühr dem Absender des Postauftrages mittels Post-
Die Einfübrung ausländischer
ö ö Vorbemerkungen. Lotterieloose ist verboten.
Verwendung. Dasselbe ist, dem verschlossenem Umschlags unter von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abæzüg anweisung übersendet. Postaufträge o
3) Bulgarien Briefe mit Werthangabe sind
nach allen bedeuntenderen schen Orten Urga, RKal- Orten Bulgariens zulässig. gan, Peking und Tien- Eilbestellung (, at besörges pr. Lsin über Russland) Express“) nach Postortsn zu- Schweden
lüssig. Gebühr 25 5.
4) Dunsmark nebst Island nnd Tunis in Franken und Centimen, nach Niederland in Gulden und Cents niederl. Währ, nach Ossterreich-Ungarn in Gulden und ö Lrenzer österr. Währ. anzugshen. nnd den Faröer-Inseln e een ! b) Dänische Kolonlen: a. in Westindien.
b. Grönland
20 (im Grenz- bezirk 10) unbe- 20 schränkt 20 4000 Sh 20 (20 000 Piaster
Eilbestellung nach Postorten hne Anlagen, sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.
zulässig. Gebühr 25 . Eilbestellung zulässig. d bühr 50 4. sehränkt ͤ Briefe mit Werthangabe . bezirk 10) je 40 ) sind nur nach allen beden- . 4000 . 20 20 20 tenderen Orten zulässig. ; . (Goo Frs) . ; a. Briefe mit Werthangabe Spanien (einschl. der oM 16 29 j 21 sind nun nach mehreren grösse- Balearen n. Canari- (10000 ren Orten zulässig. schen Inseln) Franken) Die Briefe nach Beirut, Con- Tripolis ...... 8000 Æ Stantinopel, Salonich n. Smyrna durch Vermittelung von (10900 müssen in der Aufschrifr den türkisch. Postans talten Franken) Vermerk „Aux soins de la Türkei poste ottomane“ tragen.
unbe- 20 ö. — 2 axe. schränkt
unbe-
Benennung Meistbetrag . eines Porto. debuhr. Postauftra gs. Pt.
Taxe.
porto 2 Bemerkungen. Pr
il /
p Länder. Et. ; ö j Schrif sante'n. postanftrag I) Helgoland 600 . 2 . 25ta nit r ö 30 P ö 6 K werden durch 34 ö für je 15 9 Protest“ sind unzulässig. Aufschrift wie Nr. 1.
1 ; ; Post vermittelt. 59) Luxemburg. 4100 M. ö 6 . ? . Nr. J. Wechselproteste wer- 6) Nlederland . 150 Gulden 20 20 5) Wie Nr. 5. Formular in deutscher Sprache für je 15 9g mit lateinischen Buchstaben auszufüllen. 16 7) Bei Aufträgen nach Ungarn sind die Namen bis 5 g einschl. mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. 20 Wechselproteste werden nicht vermittelt.
Meistbetrag Bemerkungen. e Ines
Iäander. Postauftrags.
I) Deutsohland, 600 . (Reichspostgeb., Bayern u. Würt⸗ /
temberg) / 2) Belgien Ih0 Frapken Hur
Benennung der
Ge- der
Sohwelx.. 20 8
(im rena (für
Briefe mit Werthangabe sind 4) Postaufträge mit dem Vermerk „Sofort zum
nur nach einigen grösseren 21) serbien... Orten zulässig.
2) Die Aufschrift hat zu lanten: „Ordre de recouvrement“ — ‚Recommanudé“ — „Bureau de ö. poste à *. Wechselproteèste werden vermit- 7) Gesterreloh- 20 Gulden
telt, wenn der Vermerk „‚Protét?“ oder „Protèt Ungarn.. 8. W. immediat“ auf dem Auftrage ö , , . 3) Im Falle der Annahme werden von dem ein- . ö
8) Rumänien . JT50 Franken
20 je 198
20
7) Frankreioh mit Algerien 20
z) Frankreloh mit Algerien.. (anch nach Tunis. Bardo, Bẽja
Franken) 000 ö Guadeloupe, Nartinique. (10000 Guyana, Senegal, Reunion,
s) Franzõolsohe Kolonien 00 Franken
und Tonkin S) Aufträge nur nach grösseren Orten zulässig.
8) Helgoland
10) ltelsen (nur grösseren Orten)
nach
Franken)
den oder
26,
26 (im Grenz- bezirk 10)
Pondichery, Cochinchina, Neu- Caledonien.
Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienvordruck dürfen nicht ver wendet werden. Eilbestellung zulässig. Ge- bühr 50 8.
Eilbestellung (hbuitengewone
a. durch Vermittelung von türkischen Post- anstalten
b. durch Vermittel. von österr. Postanstalten: a. über Bulgarien
S( ( OO A6 (10 000 Franken)
8000 A6 (10000 Franken) unbe- schränkt
b. Nur nach Beirat, OQonstanti- tinopel, Salonich und Smyrna zulässig.
S. Die Briefe müssen mit dem Vermerk „über Triest“ ver- sehen sein.
Nur nach den Orten Bardo, Béjâ (Bedscha), Bizerte (Bi- sert), Verba (Dscherba), Gabès (Gabes). la Goulette (la Go- letta), Kef, Madhia (Mediah), Monastir (Mistir), Sfax (8faks),
(Bedscha), Bi- zerte (Bisert), Djerba (Dscher- ba), Gabès (Ga- bes), la Goulettèe, (la Goletta). Kef. Madhia (Me- diah), Monastir (Mistir), Sfax (Sfaks) n Soussa (Susa).
gezogenen Betrage 10 Pf. für je 20 i, höchstens aber 40 Pf. in Abzug gebracht. No. 2. Wechselproteste werden besorgt ausser nach Frankreich auch nach mehreren Orten in Algerien, sowie nach einigen unweit der französischen Küste belegenen Inseln.
Aufschrift wie
J .
Jö Franken
) Sohwola
10 Tunis 8 unter
3) Frankreich mit Algerien.
Formular in deutscher Sprache mit lateinischen
Buchstaben auszufüllen. Wechselproteste werden nicht vermittelt. Aufschrift wie Vr. 2Z.
20 20 9) NHeistge wicht 250 g. Lotterieloose und andere
für je 15 g auf das Lotteriespiel bezügl. Papiere dürfen nicht
beigefügt sein. Postaufträge mit dem Vermerk Zum
für je 15 g
brotest? oder „Sofort zum Protest“ sind zulässig.
J
bestelling) zulässig. Gebühr 25 4. S000 (10000 Franken)
Soussa (Susa) u. Tunis durch Vermittelung d. französischen Posten zulässig.
10 000 Franken)
Der Tarif für Briefe mit Werthangabe nach arleohenland und Monten ro ist bei den h Nach Grossabrstannien (mit Irland) sind Briefe mit Werthangabe nicht 696 .
H. Packetsendungen. Wer thang abe nach Orten innerhalb des Deutschen Reichs-
Württemberg und Oesterreich-Ungarn.
Fur unfrankirte Packete bis 5 Kilogramm einschl. wird ein Portozuschlag von 10 3 erhoben. Rortopflichtige Dienstsen- dungen unterliegen diesem Zuschlag nicht.
Für die als Sperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto (nicht aher der Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) am. die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Packete, welche in irgend einer Ausdehnung 13 Meter überschreiten, oder welche in einer Aus- dehnung I Meter, in einer anderen E Meter überschreiten und dabei weniger als 10 Kilogramm wiegen, oder welche bei der Verladung einen unverhältnissmässig grossen Raum, bæa. eine be- sonders sorgsame Behandlung erfordern, 2. B. lebende Thiere,
m nach dem Auslande. . . . k Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Tripolis, der Türkei und Tunis
Postgebiets, sowie nach Rayerm,
I. Packete ohne angegebenen Werth nnd Packete mit
Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Hutschachteln oder Cartonn in Holagestell, NUöbel, Korbgeflechte u. dergl.
Für die Begleitadresse zu Packeten wird besonderes Porto nicht in Ansatz gebracht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleitadresse, so wird für jedes einzelne Stück das Porte berechnet.
Pie Packetsendungen sind thunliohst zu franktren.
B. Für PFaokete mit Werthangabe wird erhoben:
1) das für Packete entfallende Packetporto (8. unter A.
2 Versicherungsgebühr gleichmässig 5 & für js M oder einen Theil von 320 S, mindestens jedoch 10 83, ohne Unterschied der Entfernung.
A. Das PFaoketporto beträgt für Packete: .
auf Entfernungen (in geogr. Meilen):
über über über über
1 20 50 100 über
bis bis bis bis 150
20 80 100 150
Zone I Zone 2 Tone 3 Zone 4 Zone 5 Zone 6 . Pf. Ef. Pf. . 50 50 50 560
2 0 5 II. Frankirte Packete ohne Werthangabe bis br.
i j j jtli i REolonien, Italien, Montenegro, ; ) oli; d 1
oer dherhu gan Bier ren fi ir Hr, ms me e' n n 1 e, . e . i i sd eh 60 Centimeter überschreiten. Der Umfang derselben ist ansserdem auf 20 Cubikd ecimeter begrenrt
3 ü . k i,. e. . en , ö , , Tarif die erforderlichen Angaben nicht enthält, sowie bezüglich derjenigen Eacksts und COesterreieh-Ungarn können jedoch auch unfrankirt abgesan en.
z i ⸗ hen, ertheilen die Postanstalten nähers Anskunft. i ani i nach 48m Anstlands, welche den Bedingung an nnter IE nicht en tsEres ; backéteè im Gewicht bis 8 kg nach Bulgarien, den Dänischen Antillen, Egy 8 ne e, n , e e, e, , , , n e , , e , , 1 n 011
. Inhalts erklärungen
Inhalts erklärungen sind beianfugen sind beizufügen =* k , , Sprache, in der ; prache, in de dtĩck dieselben auszu-
diinn e. . stellen sind:
C. Postanweisumgen.
Verdemerknngem. Zu Fostanweisungen nach dem Ausl i J Für tele his eł i ist 2: iel J
h ü ande kommt ein be- ; slegraphis che Postanweisungen ist za entrichten: a. die Postanweisungsgsbähr,
ene n; 6 rmular (in dentscher und franahsischör Sprache) in Anwendung. Auzenfullen . b. die Gebühr für das Telegramm, e. das Eilbestellgeld von 25 3 für Besorgung des e n
dasselbe mit Lat ein iso hen Sehriftaeiechen. nach dem Lelegraphenamt am Aufgabeorte, wenn sich letzterés nicht im Postgebiude benndet,
; e, 1 d. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort.
Die Ansstellung der Auf dem Abschnitte ĩ ö. . 36 ; Postanweisung hat zu erfolgen der Postanweisung ind Bemerkungen.
1 zulüssig
Mark und PFtennig. 1) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
bis
im Gewichte 10
Benennung der ; Länder. 1) Deutschland ¶ Reichs postgebiet, Bayern 3 3
J (vom Absender zu entrichten). 24 ͤ für je
Meistbetrag einer Eostanweisung.
400 A
bis o kg einschliesslich für jedes weitere Kilo- gramm mehr .... 5
1)
—
I) Eilbestellgebühr s. Farif X. Fo. I. Telegraphische Postanweisnungen zulässig 2) Telegraphische Postanweisungen zulässig. Eilbe- stellung der telegraphischen Postanweisungen am Bestimmungsort erfolgt nur auf ausdrück - liches Verlangen des Absenders. Das Eilbestell-
geld hierfür wird vom Empfänger eingezogen.
3) Wie No. 9. —
Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird Seitens der Grossbritann schen Postverwal- tung, welche die Ueberweisung der Postanwei- sungsbeträge nach dem Bestimmungsgebiete ver- mittelt, von dem Einzahlungsbetrage in Abang gebracht. Wünscht der Absender auch diese Ge- bühr zu tragen, so muss er den Betrag der Post- anweisung entsprechend höher bemessen.
und Württemberg) Belglen
Britis ohe Bositzungen bz. Britisohe Postan- stalten in aussereuro- pãisohen Ländern, namentlich Brit. Post- Anstalten am persischen Meerbusen u. in China; Ceylon, Qypern Straits? Settlements, — Cap · Ko- lonie, Mauritius, Natal, - Nen-Fundland, Britisch- Westindien, Australien.
2) Franken und Centimen (100 Franken — M 81, 40).
3) Wie No. 9.
2) Angabe des eingezahlten Betrages, Bezeichnung des Absenders und Datums.
3) Wie Nr. 9.
500 Franken. 10 Ptund Sterling.
20 mindestens 40 20 mindestens 40 bis London. (ab London siehe Bemerkungen).
pten, Frankreich und Corsika, Franzöa.
Tarif
Na ch: Bemerkungen.
Nach: Bemerkungen.
3 his 1m ewicht
on M 3
N ;snsmart᷑ mm Ten ̃ardorn
; 'ranzösi t M 1.20. . und Island (directvsd..
. 6 Dänische Antillen st. Thomas. 2 franz sieh 1 St. Jean n. St. Croix] üb. Hambg.
2 2 a
deutsch 3) Sperrgut Æ 1,20.
5 kg xo 3
I) Belgien (direct). 3 Eg 1801 3
3 vnlgarien (aber Qes erreich- Ungarn) .
(