1885 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

An Zoll- Inhalts erklärungen sind beiznfugen

An Zoll- Inhalts erklirungen j sind beizufügen

8Sprache, in der bin zum Sprache, in der tĩck dieselben auszu- senicht giick dieselben auszu-

stellen sind: 6 stellen sind: D T emrsn 1 5) Der Absender bat den Weg Luxemburg (direct über Triest 2g 3 L deutsch. 2 franz. zu bestimmen. Montenegro (ii. Qester. Ung.) 2 üb. Oestr. Ung. 6a) In der Taxe von 80 gist die Niederland (direct) ; 3 und Italien 4 2deutsech, 2 franz. besondere Staatsabgabe (impot) Nor wogen üb. Schweiz n. von 19 Cs. nicht mit einbegriffen. a. über Dänemark n. Schwed. 1 3 1 deutsch, 2 franz. 6b) Hafenorte: Ajaccio, Bastia, b. über Dänemark (über Fre- über Triest.. 27 3 J U 3

Tarif

Bemerkungen. Vaoch: Bemerkungen.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

127) Sperrgut 95 3. Fir n Grenzverkehr besondere Taxe. 14) Sperrgut AM 1.20.

dents ch deutsch, niederl.

a. Alexan- / oder französ.

636 15a) Hauptweg. 15b) n. c) Auf Verlangen des Ab-

deutsch senders.

L deutsch, 2 franz. Bonifacio, Calvi, Ile Rousse derikshavn) üb. Oestr- Ung. sola Rossa), Propriano. 86. Uber Hamburg.. und Italien 2 deutsch, 2 franꝝn. 7a) Hafenorte: Alger (Algier). I6) gesterroiob- Ungarn (. Far. E) üb. Schwer n- Böne (Bona), Bo agie (Bdnd. 17 Portugal

Italien jeia b), la Calle, Dellys Dellis) a. Festland, über Hamburg 6) Frankreloh HNidjelly Dschidschelli), Collo b. Madeira, direct oder über] a. Festland (nach Paris und (Kollo), Nemours, Oran und C. Azoren s Elsass · Lothr. den übrigen Stationen der Philippeville. 8) Rumãnien (üb. Qesterr - Ung)] Französischen Nordbahn) 7f) Es ist Sache des Adressaten, 9) Sohweden: über Dänemark direct ; die Sendungen am Hafengrt über Stralsund oder Lübeck 8. uber Belgien.. Haiphong in Empfang nehmen . . aa. Festland (andere Orte) und nach dem Bestimmungs- 2 . . 2 deutsch od. franz. 20) Sperrgut M 1, 20. 1. direct (üb. Elsass-Lothr.) orte weiter befördern zu lassen 3 140 2 deutsch b. Corsika (äb. Elsass · Lothr.) ö . JJ

3) N ostoli, Calamate, 8) Nur nach Argostoli, Calamat 5 2 dentsch, andere Orte 79.

b alle übr. Orte

deutsch 16) Eür den Grenzverkehr 25 8. 17) Nach den meisten grösseren Otten. Tabak, roh oder ver- arbeitet, darf nicht zur Ver-

sendung gelangen.

P

1 deutsch, 2 frapz französisch

1349 * *

; es no - sg e.

1 dentsch, I franz.

* Alle Nost⸗-Anstalten nehmen Gestellnng an; J

. . ] 1 . *

Berlin, Donnerstag, den 2. April, Abends.

19 Der Absender hat den Weg Aas Abonnement beträgt 4 650 3 zu bestimmen. U für das Vierteljahr. Insertions preis für den Raum riutr Aruchieile 30 9

französisch französisch

deutsch

; ; 19 far Gerlin außer den Hot Anstalten auch dir Egpe=

franzs isch

ö . ranzösisch . ö ö n. Italien.

gerigo, Corfu, Fatras, Paxo, U 1 7) Französ. Kolonien über Hl-

Syra, Volo und Zante.

23) Türkei: a. Constantinopel:

Firäus (Athen), Santa Manra, sass - Lotbringen

a. Algerien: Hafenorte. Eisenbabnstationen b. Senegal VJ e. Guadeloupe, Fra. Guyana, Mar- tinique, Pondichery. Rénnion d. Nayotte, Nossi-Be, St. Marie de Madagascar . e. Cochinchina, Neu- Caledonien R 32 2 8) GCrieohenland (über Triest) 9) Grossbritannien und Irland a. über Ostende, Vlissingen oder Rotterdam London. d England ausschl. London.. Schottland und Irland.

c CEC

82

D e e e,

b. iber Hamburg London. , England ausschl. London, Schottland und Irland. 16) Helgoland (direct). . 11) Itallen mit San Marine u. Assab (über OQesterr · Ungarn) (über Schweiz). (über Frankreich) .

O CO Ꝙωλν:

Vorbemerkungen.

w 2 S.

4 F b c da s

9X7

. w M GG 7

Die Telegraphen gebühren sind im Voraus zu entrichten. Auslande mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Gebührensätze für d

oder

9b) Für franz sis ch mässig

16)

deutsch über Ostende: deutsch od. franz. über Vlissingen: IL deutsch, I ent- wen. deutsch od. franz. od. engl. über Rotterdam: deutsch, franz,

oder englisch

mässig

11)

Schwei

dert;

deutsch deutsch 3 2 deutsch, I franz.

deutsch, I franz. 3 1 deutsch, 2 franz.

Von stattet.

langen

Ta bak nieht gegen die ermässigte a. Taxe für Postpackete beför- b. unterliegen den für die sonstigen Packer- ce. sendungen gültigen Tarifen

und Versendungsbedingungen. Die Eintuhr von Wildpret ist Während der Zeit v. 1. Jan. bis 1. Sept. jedes Jahres verboten. In San Marino ist die Eintubr Spielkarten

/ 9) Hanptweg über Ostende. Ueber Vlissingen, Rotterdam .

Hamburg Orte im

te Taxe.

Für Orte im 10meiligen Um- kreise von Cuxhaven, sowie für Bremen und Hamburg er-

te Taxe.

Der Absender hat den Weg zu bestimmen. über Oesterreich-Ungarn und

2.) Packete, enthalten,

dieselben

auf Ver- des Absenders. I10meiligen] Umkreise von Hamburg er-

(Hanptwege ],

nicht

.

welche

werden 24)

ge⸗=

b. Hafenorte: über Triest.,

C.

d. Alessandretta, Lattakia, Mer-

über Oesterr. Ung. u. Italien über Oesterr. Ung. n. Italien

über Erankreich (Els. Lothr.) über die Schweiz und Italien

über Oesterr. Ung. n. Italien

über Myslowitz und Varna über Triest

über Varna

Orte im Innern: I) Janina, Jerusalem:

über Triest.

über Varna k 2) Adrianopel, Philippopel:

über Triest .

über Varna

sina und Tripoli (Syrien): über Italien über Frankreich, Tunis Hafenorte: über Erankreich (Els. Lothr.) über die Scuweiz und Italien (Messina) . J über die Schweiz und Italien (Palermo).

Eisenbahnstationen:

Nessina) .

.

2 3

(z ; 4

II. FelegrapHhenng Hilal - Fami.

Die Sätze für andere Wege sind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

Jedes zur Berechnung kommende Wort Tunis, den Canarischen Inseln, dem kaukas. Russland, Tr mit dem übrigen Auslande nicht mehr als 10 Buchstaben enthalten. LTaxwort. Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe, Anführn nicht gezhhlt, Punkte, Kꝗmmata und Bruchstriche

Für dringende Telegramme (Dringend) (D), 4 s. solche, welche b

ipolis und

der asiat. Türkei nicht mehr als

Privattelegrammen haben, kommt dis dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung

Für das voraus zubezahlende lichen Telegramms von 10 Worten berechnet. z. B. (RP. 6 Worte).

ron 10 Worten zu entrichten.

Für die Nachsendung eines Telegramms Nachzusenden) (P 8)

Ant w orts- Telegramm (Antwort bezahlt Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, Die Wortzahl des vorauszubezahlenden Antworts-Telegramms ist unbeschrär lands und im Verkehr mit Luxemburg. Im übrigen Verkehr dürfen nicht mehr als Für die Vergleichung eines Lelègramms (Vergleichen) (FC) ist dis Hälfte der Gebühr für das gewöhnliche Tels— gramm von gleicher Wortzuhl, für die Emp fan gsanzeige (Empfangsanzeige) (60 R)

30 Worte im Voraus

8

8

ei der Beförderung den Vorrang vor

Taxwort darf im Verkehr innerbalb Enropas, sowie mit Algerien, 15 Buchstaben, im Verkehr Bei mehrstelligen Zahlen gelten je 5 bz, 3 zikern als ein ngszeichen, Klammern nnd das Zeichen für den Absatz werden zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.

den

(RP) wird die Gebfhr eines ewöhn- . 8

so ist dies besonders anzugeben,

akt im inneren Verkehr Deutsch-

bezahlt werden.

die Gebühr für ein gewöhnliches LCelegramm

innerhalb Europas zulüssig wird die volle Ge-

oweit im Verkehr mit dem en billigsten bz. gangbarsten Weg verechnet.

übrigen

büöhr vom Empfänger eingezogen. Empfängers unzweifelhaft bekannt ist.

amt mitg

Nach welchen Ländern offen zu bestellends Tele ist im Tarif urch „(R“ O) * bez. „()-– angedeutet. Im Verkehr innerhalb Deutschlands (XP) ohne Rücksicht anf qie Entfernung mit 80 schieht dies NWeiterbeförderung

nicht, so

Der Absender

X. Pie Wortlänge ist feergesetzt anti mm-

15 Buchst. od 5 Ziff im Verkehr mit:

2

TZ franaösisch 4 24deutsch, 2 franz.

Verden dis billigst bedungenen, wirklichen Boten!

der Telegramme im Auslande hat Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen.

Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Worte oder einen Theil der- ein einziges Telegramm taxirt

amms wird gegen eins Gebühr von 30

ebühren wird gegen zahlung von 20 S ertheilt.

eines Telegramms hat di vorstehend R

Lelegrammen der Autschrift voranzusctzen un zwar ebenfalls in

zählen als je 1 Wort.

selben 40 (. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als Die Unbestellbarkeit eines Telegr Quittung über entrichtete 6

Klammern.

Für jedes Telegramm, welches einem TLelegraphenboten oder Land brieft e geben wird, kommt eine Luschlagsgebühr von 109 zur Erhebung.

.

2 französisch

französisch

französisch

französisch

französisch

französisch

französisch 1Lẽ deutsch, 2 französisch 1L deutsch, 2 französisch 2 deutsch,

französisch 1ẽ deutsch,

in Klammern befindlichen Zeiehen für die besonderen Arten Die verabredeten Zeichen (D) (R H ch)

236) Hafenorte:

24e) Bizerte (Bisert) .

232) Hanptweg über Myslowitz

u. Varna.

23 b) n. c) Hauptweg über Triest.

Ueber Varna nur auf Ver- langen des Absenders.

Beirut, Caifa, Candia, Canea,. Cavala, Dar- danellen, Dede-Agatsch, Du- razzo, Gallipoli. Ineboli, Jaffa, Kerassunde, Lagos. Leros, Aitilene, Prevesa, Retimo, Rhodus, Salonich, Samsum San Giovanni di Medua, Santi) Quaranta, Seio, Smyrna, Tene. dos. Trapezunt, Valona, Vathi

24 a) u. b) Bizerte (Bisert), Djerba

(Dscherba), Gabès (Gabes), la Goulette (la Goletta). Ma- dhin (Mediah)) Monastir (Mistir), Sfax (Sfaks). Soussa (Susa).

240) 1. d) la Goulette (la Goletta),

Soussa (Susa) u. Tunis. Djerba (Dscherba) Gabès (Gabes). Madhia (Nediah). Monastir (Mistir) und Sfax (8faks).

Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern der nene Aufenthaltsort des und sich am neuen Bestimmungsorte eine Reichs- Telegraphenanstalt befindet. gramme (O, oder dringende Telegramme (D) zulässig sind,

kann die Vergütung für Weiterbefsörderung durch Eilb o ten (Eilbote bezahlt) S für jedes Telegramm durch den Anfge ber im Voraus hezahlt werden:; ge- 5hne vom Empfänger eingezogen. der Emptänger zu tragen.

Die Kosten fär die

Für Telegramme mit Empfangsanzeige kann der

8 telegraphisch gemeldet. Eine

Von U. 8. W

ger zur Beförderung an das Telographen-

o

FB. Die Wortinge ist fes Ml 10 Buchstaben od. 3 Jiffern in' Verkehr mit:

ge setzt auf sssirstare]

t.

B. Pie Wortsange it festgesetzt auf 10 Buchstaben od. 3 Ziffern im Verkehr mit:

sortiane Ml

B Die Wortsange ist festgesetzt aut 10 Bachstaben od. 3 Ziffern im Verkehr mit:

Nortta xo Mb

Deutschland (innerer Verkehr) (D)(R0) Stadttelegrammè

Algerien- Tunis (D) (Ro) Beiglen (D) (RO)

Griechenland (RO): a. Festland vnd Insel Poros

Helgoland () (RO) lallen (D) (RO)

Montenegro Niederland (DP) (RO) Norwegen (Dj (RO)

a. europäisches (D) b. kaukasisches (D) Sohweden (D) Sohweiz (RO) Serbien Spanien (D) (RO) Tripolis (D): Tripolis

2. europäisches Festland (D) . .. b. asiatisches Festland: I) Hafenanstalten

Gyern.. .. Candia (Creta)

020 620 960 040 675 1656 5.60 06.416

0, 05) 0.02 1.80 925 6.16 0, 15 0. 20 1.00 6.16 0, 16 0, 35

0, 30

0.40 O,. 20 0.20 0, 15 0, 05 0. 406 0, 15 0, 16 0, 2 6.16 0, 2 0,15

0.25 040 6,26 6. 10 6.15 6.26

O, Sy 0, 95

0, 50

045 6.65 06.45 6.55 0, 60 6, 55

den übrigen Anstalten China (RO) (via Bushire):

Canton und Macao

Feking und Tungschow Taku

den übrigen Anstalten

Corea: Fusan (D) Costarika Ecuador Egypten: Alexandrien

J. Zone lübr. Anst. Nie II. Zone (bis Wadi Halfa III. Zone (3üdlich davon)

Chile: Gobija, Huanillos, Pabeslon de bica- Pisagua, Tacna, Tocopilla

Hongkong, Amo), Foochowm, Shanghai

San Jago.

der- Egyptens in Nubien).

14.50 776 8. 15 8176 896 9, 05 7395 3.656 316 8. 85

Java

10,60 10,80 11,80 4, 60 5,B00 13,20 15,095 8, 95

9. 75 16056 4.965 456

13,70 10,55

8, 2 8. 55 9.36 9515

9, 9.26 8. 85ᷣ 9. 5ᷣ

Demerara

Indien (via Bushire): den Anst. westl. v. Chittagong aussehl.

Csylons

den übrigen Anstalten. und Sumatra (RO) (via Bushire) . . . Madeira (RO)

Matamoras Tampico

Callao, Lima Iquiqueè AMollendo

2

Amerika und St. Pierre- Miquelon: 1) Newa Foundland, St. Pierre- Miquelon.

5,10 16.0 16,00

4,60 4.80 , 95 10575

2) Canada (Ost und West). Cape Breton, Gonnectient. Maine Massachusetts, Neu- Bruns wick, New- Hampshire, Ve w- Vork Anst. in Jew Vork-Cit), Nova Scotia, Prince Eduards Island, Rhode eland, Vermont

4

5

7) 8)

Stadt, u. d.

Ne- · Tork City, Pennsylvania

Florida und zwar:

City, Pensacola u. Talahassee, Georgia, Tennessee. Arkansas, Da- kotah (Ferrit.), Indian (Territ.), Jo wa Kansas (Lerrit.), Louisiana Manitoha (Territ.), Minnesota, Missouri ausschl. Nebraska Wisconsin ausschl.

Mississippi,

St. Louis.

Westindien: Antigna

Barbados

Cienfuegos

Santiago de Quba

Dominica (leine Antillen -Inseh ...

Grenada

Porto Rico St. Croix.

olorado (Territ), Jackson ville, Lake-

7

(Territ.), Texas, Milwaukee

H5 gen. Anst.

Druck: W. Elsner, Berlin. Wilhelmstrasse 33.

M

—— *

Se. Majestät der König haben Allergnädigst r. /. öchstihrem Flügel ⸗Adjutanten, Oberst⸗Lieutenan w . ir des Generalstabes des X. Armee⸗ Torps, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; dem General⸗Lieutenant z. D. Grafen von Kanitz, à la suite der Armee, den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse; dem General⸗ Major von Winterfeldt, persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen oheit des Prinzen Alexander von Preußen, den Königlichen onen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Obersten von Brauchitsch, Abtheilungs⸗ Chef im Militärkabinet, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe; Allerhöchstihrem Flügel⸗ Adjutanten, Major von Peters dorff, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse mit Schwertern am Ringe; dem Major von Vie bahn, à la suite des 4. Garde-Regiments zu Fuß, kommanvirt beim Militärkabinet, den Königlichen Kronen Orden dritter Klasse; sowie Allerhöchstihrem Flügel⸗ Adjutanten, Major Heinrich XVIII. Prinzen Reuß, das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohen⸗ zollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

zu der von Sr. Königlichen Hoheit dem Fürsten von Hohenzollern beschlossenen Verleihung des Ehrenkreuz es dritter Klasse des Fürstlich hohenzollernschen Haus-Ordens an Personen Allerhöchst⸗ ihre Genehmigung zu ertheilen, und zwar: . J an . R I. vom 3. Rheinischen Infanterie⸗Regiment Nr. 29, sowie

an den Gymnasial⸗Direktor Dr. Uppen kamp,

an den Professor und Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Schneid er,

an den Gymnasial Oberl-hrer Voß,

an den Sanitäts⸗Raih Dr. Siering, und

an den Pfarrer Nottebohm an der St. Andreaskirche,

sämmtlich zu SDüsseldorf.

Den tsches Reich.

Bekanntmachung.

Die Besitzer der unterm 11. Juli 1874 ausgefertigten Deutschen Reichs kassenscheine werden daran erinnert, daß die— selben nur noch bis Ende Juni d. J. bei einer der Reichs⸗ kassen und der Kasse eines Bundesstaates in Zahlung an⸗ genommen, oder bei der Reichs-Hauptkasse gegen baares. Geld eingelöst werden. Vom 1. Juli d. I ab ist nur noch die Königlich Preußische Kontrole der Stagtspapiere in Berlin 8W., Dranienstraße 92, ermächtigt, solche Scheine anzunehmen und einzulösen. ;

Berlin, den 1. April 1885.

Reichs⸗Schuldenverwaltung. Sy dow.

Bescheide und Beschlüsse des Reichs ⸗Versicherungsamts.

30) Auf wiederholte Anfragen von Verwaltungsbehörden a in, wie es hinsichtlich der Anmeldung solcher Betriebe gehalten werden solle, welche erst nach dem 1. September 1884 entstanden oder unfallversiche⸗ rungspflichtig geworden sind, erwiderte das Reichs⸗ Versicherungsamt: .

Das nnn, mg eftß vom 6. Juli 1884 hat bezüglich der nach dem 1. September 1854 er— öffneten oder versicherungepflichtig gewordenen Betriebe in 5§. 365, 36 bestimmt, daß dieselben binnen einer Woche, nachdem der Unternehmer Mitglied einer Berufs—⸗ genossenschaft geworden ist, der unteren Verwaltungsbehörde angezeigt, und daß die Anzeigen binnen einer Woche nach ihrem Eingang von den unteren Verwaltungsbehörden den betreffenden Genossenschaftsvorständen mitgetheilt werden müssen. Diese Bestimmung gewinnt erst mit dem Insleben— treten der Berufsgenossenschaften Geltung. Soweit jedoch schon jetzt nachträgliche Anmeldungen derartiger Betriebe durch die Verwaltungsbehörden dem Reichs-Versicherungsamt ein⸗ gesandt wurden, fanden dieselben bei den Einladungen zu den Generaloersammlungen Berücksichtigung. .

Das Reichs⸗-Versicherungsamt hält diese nachträglichen Anmeldungen auch aus dem Grunde für wünschenswerth, damit den Vorständen der Berufsgenossenschaften demnächst behufs Aufstellung der Genossenschaftskataster ein möglichst vollständiges Material von Seiten des Reichs⸗-Versicherungs⸗ amts mitgetheilt werden könne. (Vergl. 5 37 a. a. O.)

31) Fortgesetzt gelangen an das Reichs Versicherungs amt Vorstellungen von Betriebsunternehmern, welche unter Darstellung der thatsächlichen Betriebsverhältnisse eine

Entscheidung darüber erbitten, ob ihr Betrieb unter

das Un fall versicherungsges gz falle oder nicht. Das nr, sprach ällen sich dahin aus, : ͤ daß ü K darüber, ob ein bestimmtes einzelnes Unternehmen nach den konkreten Betriebsverhältnissen als ver⸗ sicherungpflichtig im Sinne des Nafallversicherungsgesetzes zu erachten sei, gemäß §. 3, a. a. O. endgültig erst nach Konsti⸗ tuirung der Berufsgenossenschaften durch die Genossenschasts⸗ vorstände in erster, das Reichs⸗Versicherungsamt in zweiter und letzter Instanz erfolgen könne, und daß das lötztere daher nicht in der Lage sei, schon im K Stadium zu

in allen

derartigen Eingaben Stellung zu nehmen. .

Den. die unter Zfff. und 26 mitgetheilten Bescheide. .

32) Anläßlich einer Anfrage gab das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt am 24. Februar d. J folgenden Bescheid;

Der Handlungsbevollmächtigte, welcher als Betriebsleiter zur Vertretung seines Chefs bezw. einer Handelsgesellschaft in einer im Vollzuge des Unfall oersicherungsgesetzes anberaum⸗ ten Generalversammlung beauftragt wird, bedarf zu seiner Legitimation einer besonderen Vollmacht, da die Geltendmachung der Interessen des Betriebes bezw. der Gesellschaft hinsichtlich der Bildung der Berufegenossenschaften nicht in den Kreis derjenigen Geschäfte fällt, auf welche sich die dem Handlungs⸗ bevollmächtigten ertheilte generelle Vollmacht erstreckt.

Dabei steht das Reichs⸗Versicherungsamt auf dem Stand⸗ punkte, daß zunächst die Generalversammlungen (Genossen⸗ schasftsversammlungen) selbst über die Legitimation der Erschienenen zu ensscheiden haben, und daß für das Reichs⸗

Versicherungsamt ein Anlaß zur instanzmäßigen Entscheidung ö wenn ein pon n, , gefaßter Be⸗ schluß wegen ungenügender Beachtung des Legitimationspunktes angefochten wird.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

———

den nachbenannten beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten angestellten Beamten und zwar:

dem r, e snuth Milbrath J. den Charakter als Ge⸗ eimer Kanzlei Rath, dem , n. Rath Kapler den Charakter als Ge⸗ eimer Rechnungs⸗Rath, h den a,, Registratoren Plaschke, Ganz, Lut her und Kroker den Charakter als Kanzlei⸗Rath, und

den Geheimen expedirenden Sekretären und Kalkulatoren

Isleib und Bergemann den Charakter als Rechnungs—⸗ Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den zur Zeit als Reichs-Bevollmächtigter für Zölle und Steuern in Dresden fungirenden preußischen Geheimen Regierungs⸗Rath Kolbe zum Ober⸗-Regierungs⸗Rath zu ernennen; .

den außerordentlichen Professor an der Friedrich Wil⸗ helms⸗Universität zu Berlin, Dr. Adolf Erman, als Direktor der egyptischen Abtheilung der Königlichen Museen daselbst zu bestellen; und .

dem Revisions⸗Inspektor und Vorsteher der Expedition der Gerichtskostenerhebung, Rohrbach zu Erfurt, bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗ Rath, sowie . .

6 praktischen Aerzten Dr. ö Bingen in Barmen und Dr. Franz Bispink in Mülheim a. Ruhr den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.

Finanz⸗Ministerium.

Dem Ober⸗ und Geheimen Regierungs-Rath Kolbe ist die Stelle des Ober⸗Regierungs⸗Raths bei der Provinzial⸗ Steuer⸗Direktion zu Danzig verliehen worden.

Die Ziehung der 1. Klasse 172. Königlich preußischer auff l rn 4 nach planmäßiger Bestimmung am 8. April d. J., früh 8 Uhr, ihren Anfang nehmen. Das Einzaͤhlen der sämmtlichen 95 900 Loose-⸗Nummern nebst den 4000 Gewinnen gedachter 1. Klasse wird schon am 7. 2d. M., Nachmittags 3 Uhr, durch die Königlichen Ziehungs kommissarien im Beisein der dazu besonders aufgeforderten Lotterie Ein⸗ nehmer, Herren Friedrich, Ritter und Diersch von hier, öffent⸗ lich im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes stattfinden.

Berlin, den 2. April 1885.

Königliche General-Lotterie-Direktion.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten sind ernannt: die Bureau diätarien Brehm und Abb zu Geheimen expedirenden Sekretären und Kalkulatoren, und die Buregudiätarien Conradi, Schaeff und Schultz zu Geheimen Registratoren.

Aichtamtliches. Dentsches Reich.

reußen. Berlin, 2. April. Se. Majestät der aal?! . König haben gestern Nachmittag 3 Uhr die Minister Dr. von Mittnacht, Hr. Stichling, Dr. von Lutz, Turban, Weber, Finger und Graf von Fabrice in Audienz

empfangen. . ö. Nachmittag 4 Uhr werden Se. Majestät den Vor⸗

trag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck entgegennehmen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der ö . Sich gestern Vormittag 11 Uhr zur Gratulation zu dem Reichs tanzler Fürsten von Bismarck, empfing um 12 Uhr das Offiziercorps des Magdeburgischen Kürassier⸗Regiments Nr. 7 und nahm hierauf militärische Meldungen entgegen.

Am 29. März d. J. verstarb auf seiner Besitzung in Fontainebleau der Fürst Orlow, der seit März v. J. als Kaiserlich russischer Botschaster hierselbst beglaubigt war. Von Sr. Majestät dem Kaiser und König hoch⸗ geschätzt und dem Reichskanzler von dessen amtlichem Aufenthalte in St. Petersburg her eng befreundet, war er hier be⸗ sonders willkommen; und wie Se. Majestät der Kaiser Alexander den Verlust eines ausgezeichneten Dieners zu betrauern hat, so wird von allen unter uns, die ihn persön⸗ lich oder aus seiner Thätigkeit gekannt haben, der frühzeitige Tod eines Staatsmannes schmerzlich empfunden werden, der so wie Fürst Orlow zum Träger der freundnachbarlichen Beziehungen Deutschlands und Rußlands berufen war.

Nach Allerhöchster Bestimmung, haben diejenigen n, welche etata mäßige Friedens stellen innehaben, die Uniform und die Dienstzeichen der aktiven Seeoffiziere anzulegen. Der Frack für Seekadetten hat künftig

fortzufallen.

Der Direktor der Marine⸗Akademie und Schule wird fortan den Titel „Direktor des Bildungswesens der Marine“ und die ihm unterstellte Behörde den Titel „Direktion des Bildungswesens der Marine“, die Maschinisten⸗, Steuermanns⸗ und Torpederschule fortan den Namen „Deckoffizierschule“ führen, und letztere dem Direktor des Bildungswesens der Marine unterstellt werden.

Das gewerbsmäßige Halten von Glücksspielen an öffentlichen a n, , wobei der Unternehmer sich nicht an den Chancen des Spiels betheiligt, sondern stete nur einen festen Unternehmergewinn für die Bexeitstellung der Spieleinrichtungen und die Leitung des Spiels bezieht, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1II, Strafs., vom 5. Januar d. J, nicht als gewerbsmäßiges Glückspiel aus §. 64 des Str. G. B. zu bestrafen. Zu bestrafen ist dieses Halten von Glücksspielen nur dann und zwar nur als Ueber⸗ tretung aus 5. 360 Z. 14 Str.⸗G.⸗B., wenn es unbefugt

geschieht. ö

Bei der Kommunalbesteuerung eine— e⸗ amten 3 ein Magistrat, nachdem der auf die Hälfte des Diensteinkommens und die Intraden aus sonstigem Vermögen. zusammengerechnet, entfallende jährliche Steuerbetrag ermittelt worden war, den auf die kommunalsteuerpflichtige Hälfte des Dien steinkommens entfallenden Theilbetrag der Kommunal⸗ steuer im Wege der besonderen Einschätzung dieses Ein⸗ kommenstheils nach Maßgabe des lokalen Tarifs zu der Gemeinde⸗FEinkommensteuer-Ordnung ermittelt. Der Minister des Innern hat in der Beschwerde-Instanz durch einen Spezialerlaß vom 2. v. M. dieses Verfahren gemiß⸗ billigt. Dasselbe widerspreche dem aus dem Gesetze, betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassi⸗ fizirten Einkommensteuer vom 1. Mai 1851, und dem Gesetze, betreffend die Heranziehung der Staatsdiener zu den Gemeindelasten vom 11. Juli 1822, folgenden Grund⸗ satze, daß auch bei der Heranziehung der Beamten zu den Ge⸗ meinde⸗Einkommensteuern das aus dem kommunalsteuerpflich⸗ tigen Theile der Dienstbezüge derselben und aus sonstigen Einnahmen sich zusammensetzende Einkommen als Gesammt⸗ einkommen zu behandeln, und nicht etwa der auf das Dienst⸗ einkommen entfallende Gemeindesteuerbetrag durch besondere Einschätzung festzustellen sei. Der letztgedachte Steuerbetrag

ergebe sich vielmehr durch eine Verhältnißrechnung, und dieser