1885 / 83 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

häfen im Jahre 1884. Nach Amsterdam eingefübrt wurden vom Rhein her 95 186 949 kg Waaren gegen 122044 427 kg im Zahre 1883; von Amsterdam ausgeführt nach den deutschen Handelestädten am Rhein wurden 74 944 509 kg Waare gegen 54 0609925 Eg im Vorjahre. Während sich also Amer; Import vom Rhein her im vergangenen Jahre um 184 verminderte, nahm der Export dieses nach deutschen Rheinplätzen um 385 0/0 zu. Von den ausge⸗ ührten Waaren gingen nach kg

Mannheim 19032 963

Mainz 2 821 990

Koblenz 2 007 500

1 9 663 302

Düsseldorf . 4975 230

Neuß .. 1798417

Urdingen. 2129498

Duisburg 13 369 282

Ruhrort. 3 960 965

Wesel .. 238 924

Emmerich. 436 602

Außerdem per Dampfboot nach verschiedenen Rheinhäfen 14 509 836.

Berlin, 9. April 1885.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.) Bei der heute beendeten Ziehung der 1. Klasse 172. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:

1 Gewinn von 15000 S auf Nr. 2313.

1 Gewinn von 9g000 M auf Nr. 93 332

1 Gewinn von 3600 S auf Nr. 90 446.

2 Gewinne von 300 S auf Nr. 28 016. 32 922.

Die Burg und die Burggrafen zu Nürnberg. Von Christian Meyer.

Da wo an der Grenze der heutigen drei bayrischen Kreise Ober⸗ und Mittelfranken und Oberpfalz die Höhen des fränlischen Jura das flache Flußgebiet der unteren Pegnitz wie ein fester Wall umlagern, erhebt sich an der Nordseite dieses Flusses kurz vor seinem Eintritt in die Regnitz mitten aus der Ebene ein Felsplateau von bedeutendem Umfange, das nach dem Fluß zu hügelartig verläuft, gegen Norden aber tlef und faßt senkrecht abfällt. Die Natur selbst scheint diesen Felsen in die weite Ebene, die ringsum von ihm beherrscht wird, wie einen Wächter hingesetzt zu haben, und die mannigfaltigen und zahl⸗ reichen Völkerstämme, die seit den frühesten Zeiten bis herab zur Unterwerfung des heutigen nördlichen Bayerns unter die Herrschaft des fränkischen Reiches hier wandernd und erobernd zusammengestoßen sind und der heutizen dortigen Bevölkerung jenen eigenthümlichen Mischlingscharakter verliehen haben, der sie von den bayrischen und schwäbischen Nachbarn so merkwürdig unterscheidet, hatten nur einen geringen Aufwand von Kunstfertigkeit nothwendig, um aus jener felsigen Höhe ein mächtiges, die ganze Gegend ringsum beherrschendes Bollwerk herzustellen.

Als nach dem Sturze des großen Thüringerreiches, dessen südliche Grenze zur Zeit seiner höchsten Machtentfaltung bis an die Donau berabgereicht hatte, das heutige bayerische Franken dem fränkischen Reiche einverleibt wurde, stoßen uns die ersten sicheren Nachrichten über die Bewohner dieser Gegenden auf. Den Grundstock der Be— völkerung bildete das alteingesessene tbüringische Element; neben oder vielmehr über ihm hatte sich der von Nordwesten vorgedrungen Franke festgesetzt, um dann bei der nahen Verwandtschaft beider Volksstämme und der Gleichheit ihres Kulturgrads schon bald in einen einzigen Stamm zusammenzuschmelzen. Vom Südosten her trat das Bayern⸗ land, das sich wenigstens in der letzten Zeit des Thüringerreiches sicher über die Donau herüber, etwa in dem Umfang der heutigen Oberpfalz, erstreckt hat, nahe genug heran, um auf die Bevölkerung dieser süd⸗ östlichsten Landspitze Frankens, ihre Sprache und Sitte einen noch heute wohl erkennbaren nachbarlichen Einfluß auszuüben. Dunkler, aber darum nicht weniger einflußreich waren die Beziehungen zu den vom Norden und Nordosten her bis in das Herz Mittelfrankens, ja in ein⸗ = Versprengungen bis an die Jagst und den Kocher vorgedrungenen

aven.

Die jedenfalls nicht immer friedfertigen Beziehungen zu diesen Nachbarn einerseits, wie die Nothwendigkeit des Schutzes einer aus verschiedenen Ursachen gerade im südlichen Ostfranken besonders massenhaft vorhandenen Reichs⸗ und königlichen Hausguts andererseits machen es, wenn uns auch darüber vorerst noch keine urkundlichen Zeugnisse vorliegen, wahrscheinlich, daß schon in den ersten Jahr— hunderten der fränkischen Herrschaft jenes Felsplateau am unteren Lauf der Pegnitz zur Vertheidigung der Umgegend befestigt war. Doch scheint eine eigentliche Burg und eine sich an diese anschließende rößere Ansiedelung kaum vor der Mitte des 11. Jahrhunderts be⸗ anden zu haben: nur so erklärt es sich, daß noch bei Errichtung des Bisthums Bamberg (1007) und bei der Abgrenzung seines Sprengels gegen das Bis thum Eichstätt von Nürnberg keine Erwähnung geschieht, obwohl die Grenze beider Kirchensprengel grrade an der Pegnitz mitten durch die spätere Stadt hindurchging. Der Weg von Regensburg nach Bamberg, welchen König Konrad II im Jahre 1025, wie die von ihm auf der Reise ausgestellten Urkunden beweisen, zurücklegte, führte bei Nürnberg vorüber; allein nicht dort, sondern in dem eine halbe Meile daron entfernten unscheinbaren Mögeldorf hat der König eine Urkunde ausgestellt. Nürnbergs Name findet sich überhaupt nicht früber als in zwei Urkunden König Heinrichs III. von 1050 und 1051 genannt, die von dort datirt sind. Daß dieser den Ort auch sonst begünstigte, daß er den Markt des benachbarten Fürth nach Nürnberg verlegte, erfahren wir aus einer Urkunde seines Sohnes König Heinrichs IV. von 1062, welcher den Markt nebst Zoll⸗ und Münzrecht an Fürth zurückgab. Anderes berichten dann später die Reichschroniften. Zum Jahre 1972 bemerkt Lambert von Hersfeld, der erste Schrift⸗ steller, der Nürnbergs gedenkt, in seinen Annalen, daß damals das Gedächtniß des heiligen Sebald zu Nürnberg berühmt geworden sei und ein großer Zulauf des bei ihm Hülfe suchenden Volkes statt⸗ gefunden habe. Dort erhob im folgenden Sahre Regenger seine lügenhafte Anklage gegen den tief gedemüthigten Heinrich IV., der auf dem Wege von Würzburg nach Regensburg daselbst verweilte; dort empfing derselbe König gleich nach Ostern 1074 die Legaten Gregors VII. und legte vor ihnen ein reuevolles Bekenntniß ab. Oefter wird seit⸗ dem Nürnberg als Burg, dann auch als kaiserlicher oder königlicher Ort in Urkunden genannt. Heinrich V. belagerte die Burg, als er den Vater, der ihm zu lang regierte im Jahre 1105 bekriegte, und bezwanz sie nach zweimonatlicher Einschließung durch Vertrag; die leichzeitigen Quellen wissen aber nichts von der angeblichen Zer—

örung der Stadt, von der die späteren Chroniken bei diefer Gelegenheit ausführlich berichten.

Aus diesen historischen Zeugnissen geht hervor, daß die Burg zu Nürnburg auf der Felsenhöhe an der Pegnitz erst in den Zeiten der letzten fränkischen Kaiser ein namhafter Ort und wichtiger militäri⸗ scher Stützpunkt in Franken geworden ist. Die Stadt lehnte sich nach und nach an die Burg an, und deren Beginn ist naturgemäß darin zu suchen, daß sich vor dem Thore der Burg, gegen die Pegnitz zu, einzelne Bewohner ansiedelten. Ihre Hütten standen naturgemäß ursprünglich in zwei Reihen einander gegenüber, und die Breite Straße, welche jetzt noch vom sogenannten fünfeckigen Thurm aus, am Rathhaus, der Sebalduskirche und dem Markt vorüber nach der Fleischbrücke geht, ist jedenfalls, nach der Naturgeschichte der Städte⸗ bildung zu schließen, dieser älteste Theil der Stadt. Der Plan der Stadt zeigt keinen anderen Straßenzug, welcher ähnlich entstanden sein könnte, und so läßt sich daraus der wichtige Schluß ziehen, daß der Eingang zur Burg von jeher in der Nahe des fünfecklgen Thurmes

gewesen sein muß. Ein Blick auf die Gestalt des Felsens aber zeigt, daß dieser fünfeckige Thurm an der schwächsten Stelle steht, daß er also nicht allein, beherrscht vom Plateau, als Werk dagestanden haben kann, daß vielmehr jede, auch die erste Befestigung den Fels vollständig umschlossen haben muß, da sich noch zwei Abtheilungen höher erheben, der Besitz aber von dem höchsten Punkt abhängig ist.

Wir können aber auch noch eine weitere Folgerung aus dem Terrain ziehen. Während dasselbe, wohl mit verhältnißmäßig geringer Nachhilfe, nach allen Seiten hin in Vertheidigungszustand gesetzt werden konnte, ist dies nicht der Fall vom fünfeckigen Thurm gegen Osten. Es mußte also dort durch ein besonderes, mehr oder minder selbständiges Werk, der leicht zu forcirende Aufsteig vom jetzigen Paniereplatze her an der Stelle, wo beute die Kaiserstallung steht, vertheidigt werden. Es muß also die später sogenannte burggräfliche Burg, welche dort stand, gleichfalls in die frübeste Zeit hingufreichen. Den Raum vor der burggräͤflichen Burg mögen schon früher Wohnungen der w der Burg eingenommen haben, und so die beiden Söldnersgassen entstanden sein, welche jetzt noch vom Paniers platz zur Burg führen. Vielleicht waren auch sie noch mit einer Mauer, mindestens mit Palissaden umschlossen.

Aber auch wenn diese Söldnergassen erst später entstanden sind, wenn wir uns die Anlage mit der genannten Vorburg abgeschlossen denken, so war doch der gesammten Burganlage von vornherein eine solche räumliche Ausdehnung angewiesen, daß sie damals kaum von einer zweiten im Reiche übertroffen wurde. Denn kei einer mittleren Breite von ca. 50 bis 60 Metern hatte die Anlage eine Längenaut⸗ dehnung von etwa 220 Meter. Es war also auch die Nothwendigkeit vorhanden, eine stattliche Burg zu errichten, wie solche zur Festhaltung einer dünn bevölkerten, damals noch nicht im Hauptverkehr liegen den Gegend nur die böchste Reichsgewalt, nicht etwa irgend ein Privat- besitzer errichten konnte.

Wie die erste Befestigung der Burg hergestellt wurde, läßt sich auch wohl annäherungsweise aus der Gewohnheit der Zeit ableiten. Es mögen einzelne Bauten aus Stein gewissermaßen als Kern sofort errichtet worden sein, während das Holz des naheliegenden Reicht— waldes dazu diente, eine Anzahl Gebäude zu errichten und selbst die umschließenden Mauern aus diesem Material berzustellen, bis nach und nach Steinbauten jene ersten Holzbauten ablösten. Der am Ort gebrochene Stein mag damals nicht tauglich erschienen sein, und man bediente sich eines harten, geblich weißen Sandsteins, der nicht in der Nähe, wohl aber bei Wendelstein vorkommt, um sorgfältig gefügtes Mauerwerk herzustellen, wie es noch in den unteren Theilen des fünfeckigen Thurmes erhalten ist, welcher ja auch von der Tradition stets als das älteste noch erhaltene Bauwerk Nürnbergs ,. wird und im späteren Mittelalter den Namen Alt⸗Nürn⸗

erg trug.

Solcher Gestalt ist die älteste Kaiserburg zu Nürnberg zu denken. Der Kaiser aber hielt sie nicht immerwährend in persönlichem Besitz. Es mußte also für deren Pertheidigung durch einen Kaiserlichen Beamten gesorgt sein. Nach der Sitte der Zeit mußte demselben die Burg und mit ihr auch Rechte über die um dieselbe entstehende Stadt als Lehen übertragen sein, die im Anschluß an eine solch mächtige Burg namentlich durch den zeitweiligen Aufenthalt der Kaiser daselbst sich rasch heben mußte. Für die Befriedigung der nächsten Bedürfnisse der ständigen Burgbesatzung war aber wohl vorerst durch Einrichtungen innerhalb des Burgrayons gesorgt Wir haben uns also auf dem Plateau innerhalb der Vertheidigunglinie auch eine Anzahl von Gebäuden aller Art zu denken, in denen die Besatzung wohnte und arbeitete. Zu diesen Bedürfnissen gehörte natürlich auch die Sorge für das geistliche Wohl, und wir haben in dem alten Walpurgiskirchlein in der Mitte der ganzen Anlage jeden—⸗ falls die älteste Burgpfarre zu sehen und rings um dieselbe den Fried⸗ hof der Besatzung, während in der Stadt unten, dort, wo heute die Sebalduskirche steht, ein kleines dem heiligen Petrus geweihtes Kirchlein sich erhob, das nach Poppenreuth eingepfarrt war.

Der Beamte, welcher mit der Vertheidigung der Burg für den Kaiser, sowie mit Ausübung mannigfacher Rechte über die Stadt und einen größeren Landbezirk betraut war, ist der praefectus, später Burggraf. Die früheste urkundliche Erwähnung eines solchen findet sich erst zum Jahre 1138, und zwar in einer Urkunde König Conrads III. vom 28. Mai, in welcher unter den Zeugen ein Godefridus castellanus de Nurenberch auftritt. Ein Gottfried von Nürnberg erscheint aller— dings schon fünfzehn Jahre früher in einer Urkunde König Heinrichs V. vom 25. März und dann noch einmal 1125 in Verbindung mit einem jüngeren Gottfried von Nürnberg. Vermuthlich ist dieser jüngere Gottfried von Nürnberg und der Burggraf Gottfried von 1138 eine und dieselbe Person. Wenn Stillfried und Riedel die Reihe der Nürnberger Burggrafen bis 1103 zurück verfolgen zu können glauben, indem sie außer dem zu 1138 beglaubigten Gottfried junior einen Gottfried senior und einen Bruder desselben, Conrad, annehmen, so können sie sich hierbei lediglich auf die Autorität Meisterlins stützen, dessen Angaben für jene älteste Zeit jedoch, da seine Chronik erst 1486 geschrieben ist, keinen vollen Glauben verdienen. Dieser Nürnberger Chronist berichtet, daß 1103 Conrad und Gottfried von Razaza das Schloß Nürnberg, so ihnen der Kaiser Heinrich IV. anvertraut, gegen dessen aufrührerischen Sohn so tapfer vertheidigten, daß der Belagerer abziehen mußte, wenn er auch die Stadt in seine Gewalt bekam, die er dann von Grund aus zerstört habe; erst 1105 habe sich ihm auch die Burg ergeben müssen. Die gleichzeitigen Quellen wissen jedoch, wie wir bereits erwähnt haben, lediglich von einer Einnahme der Burg im Jahre 1106 zu berichten; insbesondere sind die Namen der damaligen Burggrafen in keiner Weise beglaubigt. Damit fällt auch der Hauptbeweiß der nach dem Vorgang von G. P. Stelzer (5 1724) von Stillfried versuchten Herleitung der ältesten Burggrafen von Nürnberg von den niederösterreichischen Grafen von Retz in sich zusammen, da die anderweitigen für diese Abstammung beigebrachten Gründe keineswegs zwingender Natur sind. Das älteste Wappen der Nürnberger Burg⸗ grafen, ein ungekrönter Löwe, mag eine Aehnlichkeit mit dem alten Stadtsiegel von Retz das Wappen der Grafen von Retz ist ver⸗ loren gegangen aufweisen, aber aus einer solchen Aehnlichkeit auf eine Identität der ältesten Nürnberger Burggrafen mit den Grafen von Retz zu schließen, ist doch allzu gewagt. Ebenso wenig liefert der andere von Stillfried angezogene Umstand des reichen Güterbesitzes der späteren Nürnberger Burggrafen in Niederösterreich einen Beweis für die angedeutete Abstammung, da dieser Besitz offenbar noch andere Ursachen gehabt haben kann.

Wie die Herleitung der ältesten Burggrafen von Nürnberg von den Grafen von Retz, so ist auch die von Stillfried auf— gebaute Genealogie derselben unsicher. Urkundlich beglaubigt sind lediglich die Namen einiger Burggrafen: nämlich die bereits genannten Gottfriede, von denen der jüngere bis 1160 vorkommt, ein Burggraf Conrad, der es sind böchst wahrscheinlich wieder zwei Perfonen desselben Namens auseinander zu halten bis zum Jahre 1190 ver— schiedene Male erscheint. Welcher Familie diese. Gottfriede und Conrade angehört und in welchem genealogischen Zusammenhang sie zu einander gestanden haben, ist völlig unsicher. Rur so viel durfte feststehen, daß jene ältesten Burggrafen mit größerer Wahrscheinlichkeit einer einheimischen fränkischen als einer entfernten niederösterreichischen Familie angebört haben.

Seit 1192 erscheint dann ein Burggraf Friedrich, der von den Gelehrten der burggräflichen Geschichte für den ersten zollernschen Burg— grafen von Nürnberg gehalten wird. Sichere Beweise sind jedoch bis zur Stunde für diese Annahme nicht erbracht worden, obschon sich das Gewicht der von Stillfried angezogenen Beweisstellen nicht ver— kennen läßt, und jedenfalls eine abweichende Meinung nicht mit gleich guten Gründen gestützt werden kann.

Mit den übrigen Besitzungen des salischen Kaiserhauses in Franken und Schwaben war inzwischen auch Nürnberg an die Erben desselben, die Staufer, gekommen. Nachdem diefe zur Königswürde gelangt waren, wurde Nürnberg wieder staufische Königs und Kaiserburg. Neben dieser wuchs nun auch die Stadt heran. König Conrad III., dem die Gründung des Schottenklosters zu St. Aegidien zugeschrieben wird, und sein Nachfolger Friedrich J. verweilten öfter in Nürnberg. Von letzterem wurden auch schon einige Fürsten⸗ oder Reichstage dort abgehalten.

Mit der Bedeutung der Stadt hob sich auch die der Burg und der Burggrafen. Der ursprüngliche Charakter des burggräflichen Amts läßt sich jedoch deshalb nur schwer bestimmen, weil es in der= jenigen Zeit, für welche wir zuerst eine sichere Nachricht über seinen Umfang haben, bereits manches von seiner alten Bedeutung ein⸗ gebüßt haben muß. Namentlich gingen im vorigen Jahrhundert, wo die Frage zum politischen Streitpunkt zwischen den branden⸗ burgischen und Nürnberger Publizisten wurde, die Anschauungen fast diametral auseinander. Nürnbergischerseits wollte man die Burg- grafen womöglich zu bloßen Befehlsbhabern der Kaiserlichen Burg im engsten Sinn oder gar zu bloßen Burgmannen erniedrigen, ihre mit dem Amt verbundenen Besitzungen zu bloßen Burghutlehnen machen. Andererseits wollte man aus der Burggrafschaft (und eigentlich ledig⸗ lich aus dem Namen und dem von den Burggrafen besessenen Kaiser⸗ lichen Landgericht) eine Landeshoheit zum mindesten über das halbe Frankenland herleiten. Auf beiden Seiten wurden dabei die wenigen wirklich historischen Spuren auf das willkürlichste und abenteuerlichste benutzt, oft wobl in einem redlichen, aber beschränkten und bethörten Eifer für das Interesse der Partei, der man angehörte, mitunter aber auch wobl nicht ohne Unlauterkeit der Motive, nicht ohne Be⸗ wußtsein der Schwäche, ja der völligen Unhaltbarkeit der vorgebrachten Argumente. Gegenwärtig, da diese Streitfragen ihre praktische Wichtigkeit verloren haben, ist es in jeder Beziehung leichter, diesen Gegenstand einer unbefangenen Untersuchung zu unterziehen.

Zuvörderst kann aus dem bloßen Namen Burggrafschaft (burg- graviatus, eomitia burggraviae) nichts bestimmtes entnommen werden. Es liegt darin an und für sich nur ein Befehlshaberamt, und zwar jedenfalls nur ein militärisches, über eine Burg oder in einer Burg. Der Name Graf ist von ganz allgemeiner Bedeutung, er kommt in den mannigfaltigsten Anwendungen und Zusammensetzungen vor, für sehr untergeordnete Verhältnisse (Dorfgrebe, Salzgraf, Deichgraf), bis hinauf zu den angesehensten Würden (Gaugraf, Landgraf, Mark- graf, Pfalzgraf). Das Gemeinsame ist blos der Begriff eines Vor= stehers, eines Vorgesetzten. Der Ausdruck Burg (eastrum), zusammen⸗ hängend mit bergen, bedeutet im Mittelalter einen festen Ort, be⸗ sonders ein festes Haus oder Schloß, auch einen ganzen größeren Ort, eine ganze Stadt, sofern sie durch eine völlig umfließende Befestigung eine große Burg wurde. Die meisten der überaus zahlreichen Burg⸗ grafen, die im deutschen Mittelalter vorkommen, waren über einzelne Burgen und kleine dazu gehörige Distrikte gesetzt. Einige waren in größeren Städten eine der vornehmsten oder selbst die höchste Lokal⸗ obrigkeit, wie zu Köln, Magdeburg us. a.

Die Burggrafen gehörten daher gewöhnlich nicht zu den wichtigsten, angesehensten Kaiserlichen Beamten und die Territorien, deren Bildung sich an die allmähliche Erblichkeit dieses Amtes anknüpft, nicht zu den bedeutendsten. Indessen gelangten doch einige, sei es kraft ursprüng⸗ lich eigenthümlich höher gestellter Verhältnisse, sei es durch die Gunst späterer Ereignisse und Umstände, zu einem so ausgezeichneten Range und einem solchen Gewicht, daß sie sich den vornehmsten, angesehensten Landesherren, den Fürsten beigesellen konnten. Dies war der Fall mit den Burggrafen von Meißen, vor allem aber mit den Burggrafen

von Nürnberg. (Schluß folgt.)

Der Polizei ⸗Präsident erinnert in einer Bekanntmachung vom 1. d. M. daran, daß jeder Hauseigenthümer verpflichtet ist, die voll⸗ ständige Räumung der auf seinem Grundstücke befindlichen Abtritts⸗ und Senkgruben, sofern diese nicht innerhalb der letzten vier Wochen bereits vollständig geräumt worden sind, zunächst bis zum 1. Mai d. J. und später innerhalb der vom Polizei⸗Präsidio noch zur Bekanntmachung gelangenden Fristen vornehmen zu lassen, und daß jeder Hauseigenthümer vernflichtet ist, die auf seinem Grundstück befindlichen Abtritts⸗ und Senkgruben, Latrinen, Schlammkasten, Abzugskanäle und Rinnsteine fortgesetzt so zu desinfiziren, daß die⸗ selben stets in geruchlosem Zustande sich befinden.

Der Deutsche Jagdklub zur Pflege des Waidwerks und zur Prüfung für Dachs⸗ und Hühnerhunde eröffnete sein Frühjahrs—⸗ Meeting mit einer Jährlingsschau für Jagdhunde aller Rassen, die heute im Garten der Schloßbrauerei zu Schöneberg ab⸗ gehalten wurde. Die Schau war offen für Jagdhunde aller Rassen welche nach dem 1. Oktober 1883 geworfen, mindestens 8 Monate alt und deren beide Eltern im deutschen Hundestammbuch eingetragen oder eintragungsberechtigt sind, für bona fide rein gezüchtete, stichel⸗ haarige Vorstehhunde oder Griffons in denselben Altersgrenzen und für Würfe obiger Rassen von eingetragenen Eltern und bona ide rein gezüchteten Griffons unter 6 Monate alt. In Konkurrenz traten 44 Thiere und zwar 7 kurzhaarige deutsche Vorstehhunde, zwei langhaarige und drei stichelhaarige Vorstehhunde, 14 Dachshunde, 19 Pointer, 2 Gordon Setter und 6 Würfe verschiedener Rassen. Behufs der Eintragung in das Stammbuch wurden ferner 6 kurz— haarige, 3 langhaarige und 4 stichelhaarige Vorstebhunde, 3 Dachs hunde und eine Pointerhündin den Preisrichtern vorgeführt. Endlich gelangten auch eine Anzahl ältere Hunde zur Vorführung, für welche noch die Qualifikation zur Eintragung in das Stammbuch erworben werden soll. Unter den vorgeführten Hunden waren auch diesmal ganz prächtige Thiere.

Krolls Theater. Die drei Coneerte von Eduard Strauß werden den Charakter von Promenaden ⸗Concerten tragen, insofern, als der Königssaal, wie bei den Bilse'schen Concerten, dem Publikum zwar Tische und Stühle, die Estrade, der Balkon und die Logen nummerirte Sitzplätze darbieten, der Römersaal und der Ritter⸗ saal mit ihren glänzenden neuen und elektrisch beleuchteten Malereien aber zum Promeniren eingerichtet sind, so daß nach allen Seiten hin dem Comfort des Publikums Rechnung getragen ist. Am Sonntag ist der Anfang des Concerts auf 65 Uhr, an den Wochentagen auf 7 Uhr festgesetzt.

Hr. Thorvald Lammers, Concertsänger aus Christiania, gab gestern im Saal des Hotel de Rome ein Concert, in welchem er zum ersten Male vor dem hiesigen Publikum erschien. Mit einer sehr wohlklingenden und umfangreichen Barytonstimme begabt, ließ der Sänger zugleich eine aufs Sorgfältigste geschulte künstlerische Durch⸗ bildung erkennen. Frei von jeder Neigung zum Tremoliren, war der Tonansatz in allen Lagen sicher, die Intonation stets rein und die Aussprache deutlich. Besonders erfreute uns bei der an sich so vollen und kräftigen Stimme die Beherrschung derselben in. Anwendung des piano; der Gebrauch des Falsets und seine Verschmelzung mit den Tönen des Brustregisters waren von seltener Schönheit. Von den zum Vortrage gewählten Kompositionen waren Schuberts Lieder aus der „Winterreise“, besonders „Gute Nacht‘ und „Die Post‘ sowie Löwe's bekannte Ballade: „Douglas“ von großer Wirkung, da der Künstler mit seiner natürlichen Begabung auch eine feinsinnige, oft schwungvoll belebte Ausdrucksweise verbindet. Einige kleinere Lieder von Kjerulf, Holter u. A. beschlossen den Abend. Die Pianistin Fräulein Martha Schwieder und der Königliche Kammermusikus Hr. Felix Meyer unterstützten das Konzert durch den wohlgelungenen Vortrag der Sonate für Klavier und Violine von Grieg. In der beliebten Fantasie von Liszt über den Faustwalzer, bezw. in einem Coneert⸗Allegro für Geige, von Bazzini, trat Jeder der beiden Mitwirkenden noch mit besonders virtuosen und sehr gelungenen Solo⸗ leistungen hervor. Das zahlreich erschienene Publikum spendete allen Betheiligten reichen und wohlverdienten Beifall.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage).

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. Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 9. April

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bis 31. Mär; 1885 innerhalb des deu und euervergütung abgefertigt )

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und dadurch dem inländischen Markte entzogen wor . Die Abweichungen gegenüber der le Berichtigungen. Berlin, den 7. April 1885.

den sind, nicht also auf die

wirklich zur Ausfuhr Über die Zollgrenze gelangten Mengen.

tztveröffentlichten und der vorjährlgen Uebersicht beruhen auf nachträglich eingegangenen

Kaiserliches Statistisches Amt. . Becker.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Musterheft von Formularen zur Re

. Gesc äh tsfüh rung von k 1. Anleitung zu deren Gebrauch. Entworfen und bearbeitet auf Grund des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 . der amtlichen Normal Statuten für Orts. und Betriebs. Kranken⸗ assen unter sachverständigem Beirath don Aufsichts Beamten und don Rechnung führern großer Kassen. Berlin, Fr. Kortkampf. Fol Preis J A6 50 . Das vorliegende Musterheft ent alt einen Abdruck jedes einzelnen Formulars in der Oriainalgrõße und auf gleichem Pavier wie das, auf welchem sie geliefert werden Neben den Vorschriften des Reichsgesetzes betr. die Kran ken versicherung der Arbeiter vom 15. Junt 18833 und den beꝛüglichen Vorschlägen in den vom Bundesrath veröffentlichten . Entwürfen zu Statuten für Dette und Betriebs (Fabrik) Krankenkassen“ bilden vornehmlich diejenigen Formulare. nach welchen laut Bekanntmachung des Reicks⸗ kanilers vom 16. Oktober 1884. die Kassen die vorgeschriebenen all⸗ jahrlichen Uebersichten einzureichen haben, die Grundlagen für die Augarbeitung der in vorliegender Schrift mitgetheilten Formulare Bei den für . eingeschriebene Hülfskassen‘ bestimmten Formularen fanden die für diese bestebenden Vorschriften des Gesetzes vom 1. Juni 1883 entsprechende Berücksichtigzung. Daneben wurden diejenigen Erfahrungen verwerthet, welche von Rechnungsführern hiesiger großen Kassen er= worben wurden. Außerdem hatten sich die Verfasser bei der Bearbeitung des sachverstãn digen Beiraths von Mitgliedern der Aufsichtsbehörde zu erfreuen. Mitgetheilt sind: Formulare zu Geschäftebückern Hülfs⸗ formulare, ein Preisverzeichniß der Formulare, eine Zufammenssessung der für Krankenkassen von 100 1056 Mitgliedern erforderlichen Ge⸗

schäftsbücher nebst Preisangabe für solch f. 1 de zu Geschäftsbüchern, lose ,. 6e ftr in den gern an neen Die Deutsche Rundschau“ eröffnet mit ihre i

das neue Quartal. Abgesehen davon, daß daffelbe an er, fel neuen, im mo ernen Leben spielenden Roman von Ossip Schubin: Ghorig victis!“' bringt, ist auf dem Umschlage bemerkt, daß nach Vollendung des genannten Romans die Deutsche Rund? schau eine nene, größere Gabe von Wilhelmine von Hillern ver⸗ oöffentlicben wird, und zwar eine Passionsgeschichte aus Oberammergau: Am Kreuz . Von den übrigen Beiträgen des Heftes heben wir den Jubilãums · Aufsatz von Philipp Spitta: „Händel, Bach und Schüß“ hervor; der Verfaffer bebt anregend ihre Bedeutung für ihre Zeitepochen und ihren nachwirkenden Einfluß biz auf die Gegen- wart hervor, indem er zugleich hofft. daß auch einst der noch heute unbetanntere unter den dreien, Heinrich Schütz, aus der Hand der Geschichte empfangen wird, was sein ist. Von aktuellem Interesse ist der aus der Feder eines Mitgliedes des englischen Unterhauses stammende Artikel: . Die Parlamentsreform in England welcher einen klaren Einblick in die schwierigen und verwickelten englischen parlamentarischen Verhäͤltnisse ermöglicht. In dem dies⸗ maligen Abschnitt seiner beifällig aufgenommenen Bilder aus dem Berliner Leben führt Julius Rodenberg den Leser nach dem Norden Berling Die Serie der Güßfeldtschen farbenreichen Berichte über seine Reisen in den Andes von Chile und AÄrzentinien“ hat müt dem zorlicgenden Kapitel ihren würdigen Abschluß erlangt, indem der kühne Reisende seine gefahrvolle Besteigung des selbst nach der Meinung der Eingeborenen unüherwindlichen⸗ Aconcagua beschreibt Eine neue Novelle von Salvatore Farina: Corporal Syl vester / welche Hans Hoffmann in das Deutsche übertragen hat, ist zwar nur gin lin fache aber ansprechende Geschichte. Einer interessanten Mittheilung von H. Hüffer über das älteste Manuskript von H. Seine s Romantische Schule schließt sich die „Politische Rund= schau“ und dieser eine umfangreiche, die neueren bedeutenderen Er- beinungen des deutschen Blchermarktes behandelnde Literarische Rundschau‘ an. Literarische und bibliographische Notizen beenden

das Heft.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central Hand register nimmt an: die Königliche Expedit

Rreußischen Ktaats- Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

* J * Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl.

des JZeutschen Reichs Anzeigers und Königlich

els⸗

ion 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastotionen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Steckbriefe und unterfuchungs Sachen.

(1423 Steckbrief.

Gegen den Wehrmann, Arbeiter Hermann Leh⸗ mann aus Burg, welcher sich verborgen hält, soll die durch das rechts kräftige Urtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Gröningen vom 27. Februar

81 wegen unerlaubten Auswanderns festgesetz te Geldstrafe von 150 event. 6 Wochen Haft voll—⸗ streckt werden. Es wird um Strafvollstreckung und um Nachricht an das unterzeichnete Gericht ersucht.

Gröningen, den 4 April 1885.

Königliches Amtsgericht. 1422 Steckbrie fs ˖ Erneuerung. Der gegen den Rentier Richard b schfeld wegen wiederholen Verbrechens wider die Sittlichkeit unter dem 10. Juni 1884 von dem Herrn Unter— suchunggrichter bei dem Königlichen Landgericht J. * , , den Akten U. B. J. 409. 84 S,, )erlassene Steckbrief wird hiermit

Berlin, den 2. April 1885.

Staats anwaltschaft bei dem Königl. Landgericht J.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

(1509 Zwangsversteigerung. ; Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das 37 Grundbuche von den Umgebungen Band 77 *. 3925 auf den Namen des Rentier Rudolf Laabs erf fh eingetragene, in der Gitschinerstraße r. 3 hierselbst belegene Grundstück ö am 27. Juni 1885, Vormittags 16 Uhr, 7 dem ö . an Gerichts⸗ Jüdenstraße Nr. 6 . ö. ö. . d . r I.,, Zimmer Nr. 12, a5, Grundstück ist mit 6560 M Nutzungswert wn Ge haude fte ner veranlagt. Auszug aus der . . beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, r g Abschäßungen und andere das Grundffück be⸗ ö ende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin⸗ ungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüden—⸗ f Nr. 8. Il., Zimmer 29a, eingesehen werden. e Realberechtigten werden aufgefordert, die

u. 8. w. von öffentlichen Fapieren.

,,, ( . S 533. * effen icher ö 1 zeiger. Inserate nehmen an: die Annoneen Expeditionen des

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel. J. Literarische Anzeigen.

J9. Familien- Nachrichten.

) selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, inäbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder—⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab— gabe von Geboten anzumelden und, falls der Pbe— treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fest⸗ stellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Cigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens . , nach ensolgtem Zuschlag as Kaufgeld in Bezug auf den Anspru i 53 ö tritt. ö

as Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags y, , . * . . nr in Gerichtsstelle, Jüdenstraße Nr. 58, J., Zi Nr. 12, verkündet werden. ß . Berlin, den 2. April 1885. Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 53.

1508 liäübsl Zmwangsversteigerung.

Im Wege der Jwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von All. Schöneberg Band 3 Nr. 135 auf den Namen des Holzhändlers Kart Greifert zu Berlin eingetragene, Kurfürstenstr. Nr. 21 belegene Grundstück

am 80. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an Gerichts- stelle Jüdenstr. 58 J., Zimmer 15, versteigert werden.

Das Grundstück ist weder mit einem Reinertrag zur Grundsteuer, noch mit einem Nutzung werth zur Gebãndesteuer veranlagt. Der Betrag, welcher in dem Verfahren an, die Stelle des Gebäudesteuer⸗ Nutzungswerthes tritt, wird auf 4950 M. bestimmt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachwelfungen, 6.

schreiberei, Jüdenstr. 58 II. gesehen werden.

sprüche,

1

Ansprüche im Range zurüͤcktreien.

an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil .

kündet werden. Berlin, den 17. März 1885.

1333

mann,

Stieß,

a. eines Pfändungsbeschlusses kgl. Landau vom 16. Januar 1884,

zember nämlichen Jahres, Dhland, Bierbrauer, früher

enthaltsort abwesend,

besondere Kaufbedingungen können in der Gerschts—

b. Verschiedene Bekanntmachungen.

8. Theater- Anzeigen. In der Börsen-

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die

nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ deren Vorhandensein oder Beirag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des rungsvermerks nicht hervorging, inzbesondere der— artige Forderungen von Kapital, 3 lehrenden Pebungen oder Kosten, späͤt steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von,. Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des e n Gebot nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund⸗ stücks begnspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch

; über die Ertheilung des Zuschlags wird am 30. Mai 1885, Mittags 1 i 6. FGerichtsstelle, Jidenstraße 58 J, Zummer 15, ver‚

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 52.

Auszug.

Zahlungsaufforderung mit

Androhung einer Wiederversteigerung. Wilhelm Reiß, Handelsmann, in Mußbach wohn— haft, als Rechtsinhaber von Adam Breier, Fuhr und dessen gewerblosen Chefrau Elisabetha ztieß, gewesenen Wittwe ersler Ebe von Philipp Schirmer, beisammen in Landau wohnhaft, zufolge: 2 zu n eines eber⸗ weisungsbeschlusses desselben Gerichts e. 10. De⸗ bespricht an Heinrich

in Landau wohnhaft gewesen, dermalen ohne bekannten Wohn. und Auf ·

auf den Grund einer Verkaufgurkunde des kl.

„Invalidendank , Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube K Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Bureaux.

au vom 27. Januar

Versteige⸗ darbürgin des Käufers zu dessen Entlastung an den Verkäufer Valentin Zimpelmann, Bäcker, in Nuß dorf wohnhaft, gezahlte zufolge erwähnter Beschlüsse kal. Amts gericht Landau für Reiß gegen Eheleute Breier gepfändete und diesem zur Einziehung über⸗ wiesenen Beträge, als:

1 Hauptsumme mit 400 Fl. oder 685 M 71 3

2) fünfjährige Zinsen hieraus mit 171 . 43 ö

zusammen 857 M IT

3 sieben und fünfzig Mark 6

ennig. Der unterzeichnete Sigmund Weiß, Weinhändler, in Landau wohnhaft, in seiner Eigenschaft als Be— voll mãchtigter des genannten Gläubigers Reiß auf den Grund einer am 14. Januar 1884 ausgestellten und bei einem Pfändungsheschlusse kgl. Amtsgerichts Landau vom darauf folgenden Tage hinterlegten Vollmacht desselben fordert hiermit genannten Ohland auf, obigen Gesammtbetrag ad achthundert sieben und fünfzig Mark 14 3 innerhalb dreißig Tagen von Zustellung dieser Aufforderung an gerechnet, zu bezahlen, widrigenfalls sein Vollmacht geber nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist gemäß . ö. . K enthaltenen Be⸗

ung zur Wiederversteigerung des i Grundstückes schreiten i. * , Landau, den 24. Februar 18535 . ,, . * Weiß. We bekannten Aufenthaltsort abwesenden

dein rich Ohland von Landan wird zur . seiner Rechte hiermit öffentlich Kenntniß gegeben, ir. 36 . 1g e c Neustadt a. H. durch

e m 31. März I. J. die 6 4 stellung bewilligt hat. 112 Nenstadt a. H.. den 7. April 1885.

Gerichte schrelberei des rij. Amtsgerichts. Boll, stellv. 8.

insen, wieder⸗ estens im Ver⸗

berücksichtigten