oder den minderbemittelten Bürgern für geringen Geldwerth eine preiswürdige und stilgemäße Einrichtung zu verschaffen und dadurch 3) die Verschönerung des Heims, Hebung des Familienlebens und Förderung des guten Geschmacks ju erwirken. Es sind Ehrenxreise auggesetzt, welche vom Industrie⸗ und Kulturverein, vom Gewerbe⸗ verein Nürnberg, vom Gewerbeverein Fürth und von einem Pri⸗ vaten gegeben werden. Für die Preiskonkurrenz gelten u. A. folgende weitere Bestimmungen: Zur Konkurrenz können nur Möbel zugelassen werden, die in Nürnberg und Fürth ihre Entstebung fanden und können diesbezüglich Nach⸗ weise verlangt werden. Der Gesammtpreis der Ausstattung darf die Summe von 300 nicht überschreiten, und in einem ge⸗ londerten Verzeichniß sind die einzelnen Preise aller eingesandten Stücke zu verzeichnen. Die Ausstellung findet vom 14. Juni bis 12. Juli in dem großen Saale des Industrie⸗ und Kulturvereins zu Nürnberg statt. Die Auswahl des Materials wird dem Aussteller überlassen; jedoch ist der Anstrich einer deckenden Oelfarbe ausge⸗ schlossen. Die Aussteller haben sich zu verpflichten, die prämiirten Arbeiten für den angegebenen Verkaufspreis und in einzelnen Stücken an beliebige Besteller zu liefern.
— In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der Deutschen Bank waren 14987 Aktien mit 2979 Stimmen ver⸗ treten. Auf die Verlesung des Jahresberichts wurde verzichtet und der Direktion Decharge ertheilt. Die ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsraths, Heinrich Hardt, Wilhelm Kovpetzky und Konsul Gustav Müller, sämmtlich in Berlin, wurden durch Akklamation wiedergewählt. Von einer Ersatzwabl für die im letzten Jahre verstorbenen Herren Jentges, Wendelstadt und Dr. Kapp wurde Abstand genommen. Die Generalversammlung genehmigte hierauf einstimmig die vom Verwaltungsrath und der Direktion ge⸗ stellten Anträge, betreffend die Abänderung der §§. 41, 42 und 43 des Statuts und die Vertheilung der vorhandenen Reserven in die neu einzurichtenden Reservefonds, in Gemäßheit des neuen Aktien⸗ gesetzes. Die Dividende von 9oso gelangt ron heute ab zur Aus⸗ zahlung.
— In der Generalversammlung der Aktionäre des Nord— stern „, Lebens ⸗Ver sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. wurde die Vertheilung einer Dividende von 84 S pro Aktie an die Aktionäre beschlossen und die Dividende der Versicherten auf 18 0 für die am Gewinn oetheiligten Versicherungen und auf 2806 für die mit steigender Versicherungssumme geschlossenen Versicherungen festgesetzt. Die von der Direktion und dem Verwaltungsrath gemeinsam be—⸗ antragte Statutenänderung wurde einstimmig genehmigt. — Nach dem Geschäftsbericht stieg 1884 die Prämien⸗Einnahme um 254 828 SP auf 2184941 M und die Zinseneinnahme um 39 941 Æ auf 4654525 M An die Versicherten wurden gezahlt aus Todesfall Policen 649 40 M , aus Lebensfall⸗Policen 184 4853 , zu⸗ sammen 834 393 ½; die Prämienreserve vermehrte sich um 948 169 4. auf 9 248925 S und der Betrag der in pupillarisch sicheren Hypo—⸗ theken angelegten Gelder um 1081 800 S auf 9 206 390 S Der Jahresüberschuß betrug 370 426 M, wovon 236 300 M den am Ge— winn betheiligten Versicherten zufallen. Die Gewinnreserve vermehrte sich, nachdem die Kapitalreserve die statutgemäße Höhe von 375 000 S erreicht hat, um 21 425 MS auf 42 556 M
— Die Generalversammlung der Aktionäre des ‚Nordstern“, Arbeiter ⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft, genehmigte die Vertheilung der vorgeschlagenen Dividende von 24 M pro Aktie an die Aktionäre und ertheilte der rorgeschlagenen Statutenänderung ihre Zustimmung. Nach dem Geschäftsbericht nahm die Gesellschaft 1884 an Prämien 260 07? „M, an Zinsen 42 819 M¶ . ein, durch Sterbefälle wurden fällig 132 260 S, die Prämienreserve vermehrte sich um 114 805 ½Æ auf 443 104 „S, die Verwaltungskosten einschließ⸗ lich öffentlicher Abgaben und Stempel waren mit 25 391 M nahezu 3000 M niedriger als im Vorjahre; die Gesammt ˖⸗Aktiva beliefen sich auf 3 497 761 „Æ, darunter 1082 500 A Hypotheken.
Breslau, 10. April. (W. T. B.) Wie die „Schlesische Zeitung“ berichtet, ist der normale Verbrauch von Roheisen während des Osterfestes zurückgegangen, während in der Produktion Veränderungen nicht eingetreten sind; die Stimmung ist daher matt. Der Preis für Puddelroheisen beträgt 5— 5, 10 A, für Gießereiroheisen 6— 6,30 SJ Der Betrieb der Eisenwalzwerke ge⸗ staltete sich während der Feiertage ruhiger; die Preise blieben unver⸗ ändert, was um so bemerkenswerther ist, als die Preise für Walz—⸗ werkwaare im westlichen Rußland successive etwa um 20 Kopeken pro Pfund zurückgegangen sind. Zink still behauptet.
Köln, 10. April. (W. T. B.) Die Versicherungsgesell⸗ schaft „Agrippina“ zahlt 16306 Dividende, ebenso der Rück⸗— versicherungs verein „Agrippina“.
Schwerin, 9. April. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der Mecklenburger Friedrich⸗Franz⸗Bahn beschloß, die Dividende auf 9,4 oo gleich 47 S per Aktie und die Dotirung des Reserve⸗ und Erneuerungsfords mit 630 000 I festzusetzen. Der Gewinnvortrag bleibt unverändert 310 000 .
London, 9. April. (W. T. B.) Wollauktion. Preise schwach behauptet; später besser besucht, Preise fester.
Bradford, 9. April. (W. T. B.) Wolle ruhig, stetig,
Käufer (Spinner) zurückhaltend vom Markte, Stoffe besser.
Ton flau,
Submissionen im Auslande.
Italien. w .
30. April, 19 Uhr. Rom. Finanz Ministerium. General-Zoll— direktion. Lieferung größerer Quantitäten verschiedener Tabacke im Gewichte bis zu 1509 000 kg daß Loos. Näheres in italienischer Sprache zur Einsicht beim „Deutschen Reichs ⸗Anzeiger“.
Verkehrs⸗Anstalten.
Dem niederländischen Wochenblatt für Binnen und überseeische Dampf⸗ und Segelschiffahrt „De Scheeppaart“ entnehmen wir folgende Mittheilungen über Rußlands Binnengewässer:
Es ist nur wenig bekannt, daß Rußland ein großartiges Kanal— netz besitzt. Alle großen Flüsse sind untereinander durch breite Kunstwasserstraßen verbunden, von deren Bedeutung und Größe man sich einen Begriff machen kann, wenn man erfährt, daß zwischen der Wolga und Newa viele tausend Binnenfahrzeuge verkehren, unter denen sich verschiedene von mehr als 1000 t Gehalt be⸗ finden. Die Unterhaltungskosten für diese Wasserstraßen sind nicht gering; in jedem Jahre wird dafür ein besonderer Posten im Budget ausgeworsen. Für 1885 beträgt die veranschlagte Summe 2224 000 Rbl. oder ca. 4590 000 S, Davon sind 1366 800 M zur Anlage von Kanälen bestimmt, welche die Flüsse Vitriga und Koprji verbinden sollen; 318 240 „M sind zur Regultrung der Vitriga, hi0 000 M zur Regulirung der Wolga, 438 600 A für Dammhauten längs des Dniepr unterhalb Kiew ausgeworfen; 163 200 S sollen zur Verbesserung des Flußbetts des Pripet (rechter Nebenfluß des Dniepr im Gouvernement Minsk), 468 000 S zur Regulirung des Dniestr und 244 800 ƽ zur Regulirung der Weichsel an der österreichischen Grenze verwendet werden. Der Rest ist für Reparaturen und Erwelterungs bauten an anderen Kanälen und Flüssen in verschiedenen Theilen des Reichs bestimmt.
Bremen, 9. April. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Eider“ ist heute Nachmittag in Southampton angekommen.
Oam burg, 9. April. (W. T. B.) Der Postdampfer
Saxonig‘ der Hamburg ⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern in St. Thomas eingetroffen.
— 106. April. (W. T. B.) Die Postdampfer „ Allemania“ und „Abingia“ der Hamburg-⸗Amerikanischen Packet fahrt ⸗Aktiengesellschaft haben, von Westindien kommend, ersterer gestern, letzterer heute, Lizard passirt.
Triest, 9. April. (W. T. B.)) Der Lloyddampfer „Mars ist heute Abend aus Konstantinopel hier eingetroffen.
wahren.
Berlin, 10. April 1885.
Die Burg und die Burggrafen zu Nürnberg. Von Christian Mever.
(Fortsetzung.)
Wir müssen das Verhältniß der Burggrafen von Nürnberg in mehrfacher Beziehung betrachten, in Beziebung erstens auf die Kaiser⸗ liche Burg, sodann auf die Stadt Nürnberg und endlich auf den Verwaltungs bezirk, dessen Mittelpunkt die Kaiserliche Burg war.
Vieles Einzelne im Verhältniß der Burggrafen wird uns zuerst bekannt durch das Privilezium König Rudolfs vom Jahre 1273. Bei den meiften einzelnen Lehenstücken, die in dieser Urkunde aufgezählt werden, läßt sich jedoch nicht erseben, ob dieselben damals zuerst den Burggrafen zu Theil geworden oder schon in früherer Zeit und wann, und ob sie als eigentliches Zubehör der Burggrafschaft oder als davon verschiedene, nur in demselben Lehenbrief zusammen⸗ gefaßte Güter und Gerechtsame zu betrachten sind.
Die Burggrafen zu Nürnberg haben ihren Namen unstreitig von der Kaiserlichen Burg daselbst, über die sie gesetzt waren, nicht von einem bloßen Burghutlehen in Beziehung auf jene Burg, denn nie⸗ mals kann Burggraf so viel wie Burgmann bedeuten, sollte auch das Burglehen eines Burgmannen selbst in einem festen Haus oder einer Burg bestehen. Ob diese Burg von jeber unmittelbares Reichs⸗ gut oder aber salisches und später hehenstaufisches Familiengut war, ist nicht auszumitteln, auch von keiner besonderen Wichtigkeit. Merk würdig ist aber, daß in den späteren, genau bekannten Zeiten, viel⸗ leicht schon vor dem Jahre 1273, die Burggrafen über die Burg zu Nürnberg, die wenigstens damals und in der folgenden Zeit Kaiserliche Burg oder Reichsburg hieß, gar keine oder nur eine sehr beschränkte Gewalt hatten. Sie besaßen eine Burg zu Nürnberg bis zum Jahre 1427, aber eine neben der Kaiserlichen Burg gelegene; über diese letztere war schon längst der Stadt Nürnberg alle Gewalt einge— räumt die nicht in jener Zeit noch bloßen Kaiserlichen Beamten — vielleicht dem Landvogt oder auch bloßen Pflegern oder Amt⸗ leuten über die Burg —, nicht aber den Burggrafen anvertraut blieb. Vergeblich ist dies von Schriftstellern, die das burggräfliche Interesse verfechten, bezweifelt und geleugnet worden. Aus dem Lehenbrief von 1273 geht es zwar nicht unumwunden hervor, daß das Verhältniß der Burggrafen damals schon diese Wendung genommen hatte, doch wird wenigstens dem Burggrafen über die Kaiserliche Burg speziell keine Gewalt zugeschrieben, wenngleich eine solche schon in dem bloßen Namen comitia burggraviage liegen könnte. Es wird dem Burggrafen verliehen die Burg, die er zu Nürn— berg besitzt (castrum quod tenet ibidem): so wäre schwerlich die Kaiserliche Burg bezeichnet worden. Gleichlautend sind die Worte in einer späteren Urkunde König Rudolfs vom Jahre 1281 und in König Albrechts Lehenbrief vom Jahre 1300. Daß schon vor 1273 die Kaiserliche Burg richt mehr unter der Gewalt der Burggrafen stand, wird auch dadurch sehr wahrscheinlich, daß uns nicht leicht alle Nachrichten von einer solchen Veränderung fehlen wurden, wenn sie erst später eingetreten wäre, gewiß würde in den späteren Kaiserlichen Lehenbriefen von 1281 und 1300 diese Aenderung angedeutet sein oder sonst ihrer in anderen Geschichtsquellen Erwähnung geschehen. Seit 1313 aber tritt ein solches Verhältniß der Reichsveste zur Stadt Nürnberg klar und deutlich herror, daß damit wenigstens jede aus— gedehnte Befugniß der Burggrafen über jene unvereinbar erscheint. Denn König Heinrich VII. ertheilte der Stadt 1313 die Zusicherung, daß die Burg niemals von der Stadt getrennt werden und der Kastellan Sicherheit dafür bestellen solle, der Stadt mit der Burg zu gehorchen und selbige bei dem Tode des jedesmaligen Reichs-Ober⸗ haupts der Stadt zu übergeben; letztere sollte die Burg während des Zwischenreichs im Besitz behalten. Einige Wochen später wurde die der Stadt Nürnberg ertheilte Begnadigung über Untrennbarkeit der Burg von der Stadt den Kastellanen zur Nachachtung eröffnet und zugleich eine Bürgschaft dafür geboten, daß sie der Stadt nach Inhalt der ihr ertheilten Privilegien mit der kaiserlichen Burg in aller Art dienstwilllg sein wollen, ein Befehl, der wohl nur den Kastellanen, nicht aber dem Burggrafen gegeben ist, wenngleich dieser am Ein— gang der Urkunde genannt wird, indem von einem solchen beinahe untergeordneten Verhältniß des Burggrafen gegen die Stadt zu keiner Zeit die Rede sein kann. Vielleicht war die Meinung des Kaisers bei jenem Befehl in Beziehung auf den Burggrafen nur, daß dieser versprechen sollte, seinerseits die der Stadt zuerkannten Gerechtsame über die Reichsburg nicht zu verkümmern; leicht mochten aus der ursprünglichen Gewalt der Burggrafen über die Kaiserliche Burg, von der ihr Titel herrührte, Ansprüche hergeleitet werden, denen durch jenes Kaiserliche Gebot vorgebeugt werden sollte. Auch könnte es be— zogen werden auf die Burghut, die dem Burggrafen in Beziehung auf das Vestner Thor oblag.
Jene Anordnung König Heinrichs wiederholte Ludwig der Bayer 1341, indem er ausdrücklich bestimmte, daß. wenn die der Stadt zu⸗ stehende Besitznahme der Burg bei dem Ableben eines Königs oder Kaisers von des Kaisers oder des Reiches Pflegern oder Amtleuten oder von sonst wem gehindert werden sollte, die Bürger befugt seien, sich aller Mittel zur Olkupation der Burg zu bedienen. Das hat Karl IV. bestätigt, welcher auch im Jahre 1349 das Regiment über die Burg nicht einem Amtmann oder Pfleger, sondern der Stadt Nürnberg übertragen hat. Seitdem ist die Reichsburg wohl immer in den Händen der Stadt geblieben. Karl IV. verschrieb zwar 1365. um die Hand seines Sohnes Wenzel von dem Verlöbniß mit des Burggrafen Friedrich V. Tochter loszukaufen, diesem, neben der Reichs- und Judensteuer der Stadt, auch „des Reiches kaiserliche Burg zu Nürnberg“ für die Lebenszeit des Kaisers inne zu haben, vorbehaltlich des der Stadt deswegen zu leistenden Gelübdes. Diese Verleihung war jedoch nur eine vorübergehende. Die Bürger behaupteten das Vorrecht, Schirmer der Burg zu sein, worin später auch die Reichs⸗ kleinodien aufbewabrt wurden, mit Eifersucht.
An Streitigkeiten zwischen Stadt und Burggraf konnte es natür— lich unter so bewandten Umständen nicht fehlen. Schon 1362 klagt Burggraf Friedrich V., daß „ihm seine Veste zu Nürnberg verbaut und verschlossen wäre“, worauf die Bürger antworten, „des Reiches Vtste hätte (auch) keine andere Einfahrt denn dasselbe Thor, und das Reich hätte den Bergfried und den Schloßgatter darüber heißen machen“. 1367 ließ die Stadt einen gegen den Burggrafen gerichteten Mauerbau aufführen. Der Burggraf drohte der Stadt mit Krieg. Um einem solchen vorzubeugen, setzte Kaiser Karl einen Vergleichstag nach Frankfurt an. Die dort anwesenden Kurfürsten anerkannten das Recht der Stadt, da der Boden, auf dem die Mauer aufgeführt, Reichsboden wäre. Die Entscheidung kann jedoch nur eine vorläufige gewesen sein, da sich zum Jahre 1376 ein Ausspruch des Kaisers in derselben Angelegenheit findet, gemäß dem die Mauer nicht mehr erhöht, aber das hölzerne Thor und die Kette an derselben entfernt werden sollte. Für den Fortbestand der Mauer mußte die Stadt dem Burggrafen 5000 Gld. bezahlen. Das Geld mußten die Juden theils durch Steuern, theils durch Darlehen für die Stadt aufbringen.
Wie ist nun dieses besondere Verhältniß entstanden, daß den Burggrafen über die Burg, von der sie den Namen führen, keine Gewalt zusteht? Zweierlei ist möglich, und schwerlich läßt sich ent— scheiden, welches das Richtige. Es tönnen die Kaiser, als die Gefahr einer Verwandlung des Burggrafenamts in eine eigene erbliche Gewalt
ihnen entgegen trat, bei Zeiten noch ihre Burg dem Regiment der
Burggrafen entzogen haben, um dieselbe sich und dem Reich zu be⸗ Die Burggrafen behielten oder bekamen nach dieser Annahme blos ein festes Haus oder ein Schloß in der Nähe der Reichsveste, welches vielleicht von jeher ihr Sitz gewesen und, nachdem ihre Gewalt
über die Kaiserliche Burg aufgehört hatte, zu einer ordentlichen Burg, wie es der Lehenbrief von 1273 und die ganze spätere Geschichte ge⸗ nannt hat, erweitert werden mochte. die ursprüngliche eigentliche Reichsburg in den Händen der Burggrafen geblieben ist, und die Kaiser, als die Burggrafen zu mächtig wurden, um sie als bloße Beamten behandeln zu können, sich eine neue Burg erbaut haben, welche sie nicht den Burggrafen, sondern besonderen Amtsleuten oder Pflegern und späterhin der Stadt Nürnberg an—
Die andere Möglichkeit ist, daß
vertrauten.
Diese hieß nun natürlich Kaiserliche oder Reichsburg.
Dafür möchte sprechen, daß die von den Burggrafen besessene Burg durch größere Ausdehnung und Festigkeit bedeutender erscheint als die Reichs veste. Im Umfang der burggtäflichen Burg lag die S. Ottmars⸗ kapelle (spätere Walpurgiskirche) Diese Kapelle übergab Burggraf Friedrich III. 1267 dem Aegidienkloster zu Nürnberg, d. h. wohl, er überließ demselben die Güter und Einkünfte, die zu der Kapelle ge⸗ hörten, wogegen der jedesmalige Abt die Stelle des Burgkaplans zu versehen hatte. Im Jahre 1422 wird über die gänzliche Baufälligkeit der Kaiserlichen Burg geklagt. z
In dem Lehenbrief von 1273 wird noch, in Uebereinstimmung mit der späteren Geschichte, unter den Gegenständen der Kaiserlichen Belehnung das Recht der Burggrafen aufgeführt, das Thor neben der Burg (das Vestner Thor) zu bewahren: gerade so wie auch die Burggrafen von Meißen, neben einem eigenen burggräflichen Schlosse an der Abendseite der markgräflichen Burg, das n des dem Schloßberg zugewandten Stadtthors besaßen, ittelst dieses Besatzungsrechts sollte den Burggrafen wohl ursprünglich das Recht unbehinderten Zutritts zur Stadt, das sogenannte Oeffnungsrecht, ge⸗ währleistet sein. ö
Die Thore der stark befestigten Stadt mit ihren Thürmen und Warten bildeten, jedes für sich, eine besondere kleine Burgveste. Sie befanden sich daher auch im Lehensbesitz verschiedener, zu ihrer Be⸗ wachung verpflichteter Familien. Ein solches Burglehen, dem dag zur Kaiserlichen Burg hinausführende Stadtthor anvertraut war, besaß bis 1430, da es der Stadt verkauft wurde, die Familie von Colditz. Ein anderes, früher besessen von denen von Fischbach und den Hasen von Hasenburg, wurde 1432 von den Waldstromern be⸗ sessen und der Stadt verkäuflich überlassen. Ein drittes, am Wöhrder Thor, besaßen die Brauneck, und theilte nach deren Aussterben König Wenzel 1390 dem Burggrafen Johann III. zu.
(Schluß folgt.)
Die Polytechnische Gesellschaft hielt gestern Abend im Saale Neue Friedrichstraße 35 ihre Generalversammlung ab. Die Gesellschaft trat in das laufende Jahr mit einem Bestande von 578 Mitgliedern ein. 25 schieden im ersten Quartal aus und 6 tra⸗ ten neu ein, so daß sich die Mitgliederzahl auf 559 verringert hat. Das Vermögen der Gesellschaft beläuft sich z. Z. auf 38 033,53 MS Der Kassenabschluß für das erste Quartal balanzirte in Einnahme und Ausgabe mit 3421 S. Bei der Neuwahl des Vorstandes er⸗ hielten die Majorität als Ordner: Civil⸗Ingenieur Veitmeyer, Stadt- rath Halske und Kaufmann Keferstein, als Rendanten Kommerzien⸗ Rath Weigert und Stadtältester Krug, als Schriftführer Professor Michaelis und Civil-‚Ingenieur März, als Bibliothekare Dr. Brau⸗ müller, Fabrikant Füllberg und Chemiker Lohmann und als Oeko— nomieverwalter die Herren Schöpke und Paul Dörffel. In den Ausschuß wurden 24 Mitglieder deputirt.
Die Ausdehnung, welche der Verkehr im Central⸗-Verein für Arbeitsnachweis täglich aufweist, hat den Vorstand ver— anlaßt, die Buregux aus den Räumen im Erdgeschoß. Dammühlen, Eingang Poststraße 16 und Breiteftraße 23, nach dem 2. Stock zu verlegen. Es ist nunmehr das vergrößerte Bureau vollständig von dem Raum für Arbeitnehmer getrennt und können sich in letzterem 4. bis 500 Menschen beguem aufhalten. Es werden Einrich⸗ tungen geplant, diesen Raum noch zweckentsprechend auszunutzen. Während früher nur 8 bis 19 Personen täglich in Stellung gebracht werden konnten, erhöht sich diese Ziffer nunmehr auf 20 — 39 täglich. Dieser Erfolg ist wesentlih dem telephonischen Anschluß unter Nr. 3235 zu verdanken. Ein demnächst erscheinender Geschäftsbericht wird die Verhältnisse des Vereins eingehender besprechen.
Die von dem Apotheker Stürmer in dem Hause Thurm straße 43 auf Grund der Konzession des Ober⸗Präsidenten vom 14. Mai 1884 eingerichtete Apotheke ist am 7. d. M. nach vor⸗ schriftsmäßiger Revision eröffnet worden.
Unentgeltliche stenographische Lehrkurse beginnt der Berliner Centralverein Rollerscher Stenographen wieder am Dienstag, den 14. April, im Augustgarten, Auguststraße 24; Mitt⸗ woch, den 15. April, in der 5 Schloßkneipe, Neue Friedrichstraße 1, Donnerstag, den 16. April, im Restaurant „Zum Pfundwirth“, Oranienstraße 66 — überall Abends 87 Uhr. Die Kurse erfordern bei der leichten Erlernbarkeit des Rollerschen Systems nur 4 Lehr⸗ stunden, wöchentlich eine. Für die Lehrmittel hat jeder Theilnehmer 2 5S½ , zu den Unkosten der Bekanntmachung 1 M beizutragen. — Im Caffs Domack, Johannisstraße 20, hält der Parlamentsstenograph Hr. Rousseau am nächsten Montag einen Vortrag über „Er⸗ fahrungen und Erlebnisse in der parlamentarischen Praxis“.
Hamburg, 9. April, Abends. (W. T. B.) Der V. Deutsche Geographentag, welcher heute im Wilhelms⸗-Gymnasium vom Senator Dr. Kirchenpauer feierlich eröffnet wurde, hat Vor- und Nachmittags Sitzungen abgehalten. — Heute Abend fand ein Fest⸗ mahl statt, an welchem auch die geographischen Forscher Dr. Flegel und Boas Theil nahmen. — Die sehr reichhaltige geographische Ausstellung ist heute ebenfalls eröffnet worden.
Krolls Theater. Die vielfachen Schwierigkeiten, welche sich in jedem Jahre der Zusammenstellung eines guten Personals für die sommerliche Opernsaison entgegenzustellen pflegen, scheinen auch diesmal, Dank der Umsicht und Energie des Kommissions⸗Raths Engel, auf das Glücklichste überwunden zu sein. Das Berliner Publikum wird in der bevorstehenden, am 3. Mai beginnenden Saison manche hierorts bestbewährte Kräfte, daneben aber auch viele neue kennen lernen, denen das auswärtige Publikum vollen Beifall gezollt hat. Zu den glänzenden Kräften früherer Jahre darf in erster Linie der ausgezeichnete Barytonist Hr. Georg Heine gezählt wer⸗ den. Besonderes Interesse dürften jedoch die für Berlin neuen weiblichen Erscheinungen: die Koloratursängerin Betty Frank aus Riga und die dramatische Sängerin Frl. E. Jung erregen. Carlotta Grossi, die frühere Königlich preußische Hofopern⸗ sängerin, ist für die ganze Saison als Gast engagirt, während als periodische Gäste erscheinen werden: die Großherzoglich sächsische Kammersängerin Pauline Horsson aus Weimar (Mai), Katharina Klafsky (Juli), Fr. Rosa Papier, Carlotta Bessone, Antonie Schläger von der Wiener Hofoper, sowie Sgra. Darialli aus London leine zur deutschen Oper übergehende Italienerin, welche bereits in Baden— Baden und im hiesigen Palais vor dem Kaiserlichen Hofe aufgetreten ist und sich als Contra⸗Altistin vielfacher Auszeichnungen zu erfreuen batte); ferner Heinrich Bötel (Juni), Adolph Robinson, Giulio Perotti vom Königlichen Theater in Budapest und Franz Nachbaur; Letzterer tritt mit Antonie Schläger zusammen auf.
In der Sing-⸗Akademie findet morgen (Sonnabend) Abends 7a Uhr zum Besten des Magdalenenstifts ein Concert unter Mitwirkung der Mme. Dösirse Artöt de Padilla und der Fr. Annette Essipoff sowie der Herren Stanislaw Barzewiez und Erik Meyer⸗ Helmund Statt.
Am Dienstag, den 14. d. M, Abends 8 Uhr concertirt der Pianist Hr. Ferruecko Benvenuto Bu soni, unter Mitwirkung des Frl. Emmy Görlich, daselbst.
Redacteur: Riedel. Berlin: — Verlag der Expedition (Scholz. Druck: W. Els ner—.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
M S4.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 10. April
—
Preußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
X
D
E83 nserate für den Deutschen Reichs und Rm *
Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. des Aeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Terkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
C 2
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. IlI511] . .
Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der zum Zwecke der Zwangsversteigerung beschlagnahmten Büdnerei Nr. 18 zu Vipperow mit Zubehör wird ein erster Verkaufstermin auf
Donnerstag, den 25. Juni 1885, und ein Ueberbotstermin auf Freitag, den 17. Juli 1885, jedes Mal Vormittags 113 Uhr, angesetzt, in welchen Kaufliebhaber zur Abgabe ihres Bots und Ueberbots zu erscheinen hiedurch geladen werden.
Ferner ist zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das zu verkaufende Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schrift⸗ lichen Beweismittel und zur etwaigen Ausführung von Erstigkeits-Rechten Termin auf
Donnerstag, den 25. Juni 1885, Vormittags 117 Uhr, angesetzt, wozu mit Ausnahme der gesetzlich zur Anmeldung nicht verpflichteten Alle, welche dingliche Ansprüche an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände haben, zur genauen Anmeldung derselben sowie zu den übrigen oben angegebenen Zwecken des Termins hiedurch vorgeladen werden, bei Ver— meidung des Nachtheils, beziehungkweise der Ab— weisung von der Masse, des Verlustes des Beweises durch die Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel und der Ausschließung mit der Erstigkeits Ausführung.
Der erste Verkaufstermin ist zugleich auch be⸗ stimmt zur endlichen Feststellung der Verkaufs— bedingungen, deren Entwurf zwei Wochen vor dem— selben auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht bereit liegen wird. Dem Sequester. dem Schuldner und den bei der Zwangsversteigerung betheiligten Gläubigern wird freigelassen, in dem gedachten Termine zum Zwecke der Betheiligung bei der endlichen Fest— stellung der Verkaufsbedingungen zu erscheinen und bis eine Woche vor diesem Termine Vorschläge für die Verkaufsbedingungen einzureichen.
Die Besichtigung der Büdnerei Nr. 16 zu Vip⸗ perow ist nach vorgängiger Anmeldung bei dem Sequester, Herrn Amtsanwalt Wilde hier, gestattet, welcher auch Kaufliebhabern auf Antrag die Grenzen des Grundstücks nachweisen wird.
Röbel, den 4. April 1885.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber Wilken, Akt. Geh. Ilöl6] Aufgebot.
Der Gärtner Joseph Maeciejewski zu Posen hat das Aufgebot des in der Stadt Posen, Zawadestraße Nr. 29, belegenen und im Grundbuche der Stadt Posen, Vorstadt Zawade, Band XII. Blatt Nr. 280 verzeichneten Grundstücks beantragt, um seine Ein— tragung als Eigenthümer dieses Grundstücks zu er— langen, welches seit dem 20. Dezember 1832 auf den Namen der Erben des Schneidermeisters Johann Dykowski, und zwar:
a. der Marianng verehelichten Maeiejewska, ver⸗
wittwet gewesenen Dykowska, geb. Luczynska,
b. der abwesenden Catharina Dykowska,
c. des Adalbert Dykowski, eingetragen steht.
Es werden daher alle unbekannten Eigenthums⸗ Prätendenten des bezeichneten Grundstücks aufgefor⸗ dert, ihre Eigenthumsansprüche auf dasselbe bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf
den 25. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, Sapieha⸗Platz Nr. 9, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermine an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden.
Posen, den 4. April 1885.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
IlI5l4 Aufgebot.
Der Privatmann Franz Wellmann in Hochheim, als Cessionar der Erben des verstorbenen Kaufmanns Gottfried Wellmann und resp. als Miterbe des Letzteren hat das Aufgebot des Hypothekeninstruments vom 14. Oltober 1845, bestehend aus der Schuld⸗ urkunde vom 16. August 1834 nebst Hypothekenschein vom 21. Juni 1834 und weiteren Annexen, über 600 Thaler mit 5 6 Zinsen, eingetragen auf dem jetzt dem Restaurateur Gottlob Ferdinand Siebert gehörigen Hause Andreasstraße Nr. 13 in Abth. III. Nr. 2 des Grundbuches von Erfurt, mit dem Bemerken, daß das Hypothekendokument ver— loren gegangen sei, die Forderung selbst aber noch zu Recht bestehe, beantragt. Der Inhaber der Ur— kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 14. Juli 1885, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Erfurt, den 24. März 1885.
Das Königliche Amtsgericht, Abtheilung VIII.
Hagemann. II6õ9] Aufgebot.
Auf den Antrag des Zimmermeisters Georg Butschke zu Friedeberg N. M. als Vormund der minderjährigen Geschwister Neumann, Benefizial⸗ erben des am 13. November 1884 zu Friedeberg verstorbenen Töpfermeisters Hellmuth Ernst Ludwig
Neumann, werden die Nachlaßglaäͤubiger und Ver—
R U. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
188565.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
G6. Jerschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗ Expeditionen des Invaliden dank, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen · Bureanux.
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S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. X c —
— —— — —
mächtnißnehmer desselben aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine peng den 30. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 5 ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem Tode des Erblassers auf— gekommenen Nutzungen durch Befriedigung der an⸗ gemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Friedeberg N. M. den 30. März 1885. Königliches Amtsgericht.
1656) Aufgebot.
Folgende Sparkassenbuͤcher des Danziger Spar⸗ kassen⸗Aktien⸗Vereins: 1 Nr. S1 575, in Höhe von 300 „ giltig, 2 . 66 309, noch in Höhe von 200 ziltig, 3) . 31 289, in Höbe von 0 4M giltig, sind angeblich verloren gegangen. Auf Antrag ad 1 und 2, des Böttchermeisters Wilhelm Gottlieb Ruehle von hier, ad 3, des Fräuleins Olga Stuhlmacher in Lauenburg in Pommern, werdtn die unbekannten Inhaber dieser Sparkassen— . hiermit aufgefordert, spätestens im Aufgebots—⸗ ermine, den 4. November 1885, Mittags 12 Uhr, (Zimmer Nr. 42) ihre Rechte auf dieselben unter deren Vorlegung anzumelden, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Danzig, den 2. April 1885. Königliches Amtsgericht. XI.
1656) Aufgebot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers Zimmer— manns Heinrich Spangenberg von hier, werden die unbekannten Rechtsnachfolger des am 9. September 1884 hier geborenen und am 23. November desselben Jahretz hier verstorbenen Heinrich Otto Lakemacher — auch Lakenmacher geschrieben — außerehelichen Sohnes der gleichfalls hier verstorbenen Wittwe Marie Sanftenberg, geb. Lakemacher, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 13. Jannar 1886, Vormittags 19 Uhr, ihre Anspruche und Rechte auf den etwa 60 „M be⸗ tragenden Nachlaß des Otto Lakemacher bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem Fiskus zugesprochen werden wird.
Schoenebeck, den 25. März 1885.
Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Mittels Rezesses Nr. 2 0I2 vom
d. Is, bestätigt am 7. März d. Is, ist zwischen Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten, zu Braunschweig, und dem Schuhmachermeister Andreas Röbbel in Münchehof, als Eigenthümer des daselbst 3ub No assec. 70 1. belegenen Gehöfts die Ablösung der dem ebengedachten Gehöfte zustehenden Berechti⸗ gung zum Bezuge forstzinsfreien Bauholzes aus den Herzoglichen Forsten gegen eine Kapitalentschädigung von 368 M 10 3 nebst Zinsen zu 4060 pro anno vom 20. Januar 1885 an gerechnet, vereinbart worden.
Auf Antrag der Herzoglichen Kammer, Direktion der Forsten, zu Braunschweig, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die abgelssete Berechtigung oder an die an die Stelle derselben tretende Kapital⸗ entschädigung zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche spätestens in dem auf
den 1. Juni d. Is., Morgens 10 Uhr, zur Auszahlung der vorgedachten Kapitalentschädigung anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen der Herzoglichen Kammer, Direktion der Forsten, gegenüber ausgeschlossen werden sollen.
Seesen, den 2. April 1885.
Herzogliches Amtsgericht. Haars.
Johann
1519
19. Februar 4. März
(1524 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städttschen Sparkasse zu Gelsenkirchen:
Nr. 9333 über 600 „S, ausgefertigt für den Fabrikarbeiter Wilhelm Arens zu Schalke ist an— geblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Rechtsanwalts Greve zu Gelsenkirchen zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden.
Es wird daher der Inhaber des Buches auf— gefordert, spätestens im Aufgebotstermine
den 9. Oktober er., (V. M. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzu—⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Gelsenkirchen, den 24. März 1885. Königliches Amtsgericht.
1520 Aufgebot. x
Der Ackerbürger Caspar Urbaniak zu Krotoschin, vertreten durch den Rechtsanwalt Madelung daselbst, hat das Aufgebot der unbekannten Realprätendenten des von ihm schon vor dem 1. Oktober 1872 be⸗ sessenen Grundstücks Krotoschin Kal. Vorstadt Nr. 111 behufs Besitztitelberich tigung beantragt.
Das gedachte Gruadstück läßt sich ungetrennt von dem Grundstücke Krotoschin Nr. 112 nicht mehr nach⸗
weisen und besteht nach dem alten Tielblatte aus
einem in der Kalischer Vorstadt belegenen hölzernen Wohnhause, während der Besitztitel für den Tage⸗ löhner Friedrich Grund und dessen Ehefrau, Johanna, geb. Franzke, berichtigt ist.
Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an das bezeichnete Grundstück erheben, namentlich die Vorbesitzer bezw. Mireigenthümer des Grund stücks Krotoschin Kal. Vorstadt Nr. 112, der Lumpensammler Ignatz Sjymezak und dessen Ehe⸗ frau, Anna, geborene Noga, und die Wittwe Ma—⸗ rianng Jankiewicz, geborene Diygas, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf
den 3. Juni 1885, Vormittags 9 Umr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 25, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls
dieselben mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und
die Besitztitelberichtigung des bezeichneten Grund⸗ stücks auf den Antragsteller erfolgen wird. Krotoschin, den 31. März 1885 Königliches Amtsgericht.
Ausfertigung. Aufgebot. Ueber das Leben nachbezeichneter Personen: 1) der Oekonomentochter Dorothea Hoehl von Truppach, geb, am 29. Juni 1850, 2) des Obsthändlers Hermann Loehr von hier, geb am 1. Oktober 1819, 3) des Bäckermeisterssohnes Georg Domeher von hier, geb. am 20. Oktober 1855, 4 des Zuckersiederssohnes Andreas Rusß von Skt. Georgen, geb. am H. Juni 1840, 5) des Tagelöhners Heinrich Siegmund von hier, geb. am 29. Juni 1824, für welche beim hiesigen Amtsgerichte Vermögen verwaltet wird, ist seit mehr als zehn Jahren keine
(I5181
Nachricht vorhanden und wurde nunmehr von den
Pflegern ihres Vermögens mit Genehmigung des
Pflegschaftegerichts Antrag auf Todeserklärung der⸗ selben gestellt daher die Aufforderung:
Gemäß gesetzlicher Vorschrift ergeht
a. an die obenbezeichneten Verschollenen, spätestens
in dem auf
Mittwoch, den 3. Februar 1886
früh 9 Uhr, im Sitzungssaale, anberaumten Aufgebotstermine persönlich oder schrift lich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden,
b. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebots verfahren wahrzunehmen,
C. an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Bayreuth, 2. April 1885.
Königliches Amtsgericht. Kießling.
Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift wird hiermit bescheinigt.
Bayreuth, 7. April 1885.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Der Kgl. Sekretär. Hofmann.
ö Aufgebot.
Auf Antrag der großjäͤhrigen Steinhauerstochter Eva Burkhard von Falkenberg vom Gestrigen wer⸗ den aufgefordert:
I) Eva Margaretha Burkhard, geboren am 26. November 1838 zu Falkenberg, eheliche Tochter der Steinhauers Eheleute Wolfgang und Magdalena Burkhard von dort, welche seit 25. Juni 1854 vermißt wird, spätestens in dem auf Dienstag, den 19. Jannar 1886,
Vormittags 9 Uhr, beim unterfertigten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt er⸗ klärt würde,
2) die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen und
3) alle Diejenigen, welche über das Leben der
Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ lung hierüber bei Gericht zu machen. Tirschenrenth, den 2. April 1885. Königliches Amtsgericht. gez. Baumann. gez. Kühn.
Zur Beglaubigung: Tirschenreuth, den 5. April 1885. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts:
(L. 8) Zwenner, K. Sekretär. (l5321 Oeffentliche Ladung. Nachdem der Ackermann Johannes Bettenhausen
und dessen Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Sprenger, von Königswald, die Eintragung des bisher im einge⸗ tragenen, in der Gemarkung von Königswald be⸗
General · Währschafts ˖ Sypothekenbuch nicht
legenen Grundeigenthums, als:
1) Bl. 11 Nr. 62, die vier Acker vor dem Kreuzwege, Acker, 4 a 06 4m, soweit darin
Nr. 3963 — 16 Acker 2 Rth. enthalten,
2) Bl. 27 Nr. 71, auf dem Berge, Acker, 5 a 0s 4m, 3) Bl. 28 Nr. 63, am rothen Rain, Acker,
4 a 71 4m,
4) Bl. 28 Nr. 68, am rothen Rain, Acker, 8alhb 4m, soweit darin Ne. 1442 — Acker 63 Rth. enthalten,
5) Bl. 28 Nr. 78, am rothen Rain. Acker,
b aö2 4m, soweit darin Nr. 1454 — 1j 16
Acker 84 Rth. enthalten,
6) Bl. 23 Nr. 61. beim Ameisenküppel, Acker. 37 a 68 am, soweit darin Nr. 6654 — 116 Acker 83 Rth., Nr. 605 — 7is Acker 7 Rih.
ö enthalten,
I) Bl. 36 Nr. 137. Am Wickersrain, Acker, 27a 89 4m, soweit darin Nr. 618 — üs Acker enthalten,
8) Bl. 17 Nr. 43, Ader auf dem Wachholder, 14a 53 qm, 7 a 27 4m, soweit Nr. 348 — 216 Acker darin enthalten ist,
unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen
ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Königswald beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche im Termin
am 28. Mai 1885, Vormittags 10 Uhr,
bei der unterzeichneten Bebörde anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieser Frist die bisherigen Besitzer als Eigenthümer in dem ĩ getragen werden werden und der die ihm obliegende
Grundbuch ein⸗
Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher
im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund- buchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. F. 2 / 85.
Rechte
deren
Sontra, am 24. März 1884. Königliches Amtsgericht. gez. Koch. Wird veröffentlicht. Sontra, am 24 März 1885. Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. Stroinsky.
Il0s]
Aufgebot von Grundstücken.
Auf den Antrag des Altsitzers Peter Fiege zu
Wiesenfeld werden Behufs Besitztitelberichtigung für
denselben öffentlich aufgeboten die für die taub-
stumme Anng Margarethe Fiedeler zu Wiesenfeld
im Grundbuche von Volkerode Band 2 Blatt 88
e e, gewesene Grundstücke in Wiesenfelder ur:
Nr. 648 4 Acker auf der Haide, 651 J „ im Krümmlinge, 652 15 . auf dem Lichtberge, 653 4 am rothen Raine,
beziehungsweise der bei der Separation von Wiesen⸗ feld dafür ausgewiesene, im Grundbuch von Wiesen⸗ feld Band 2 Art. 81 verzeichnete . Lichtberge, welche Grundstücke der Antrag⸗ teller welcher sie gegen Uebernahme der lebenslänglichen Verpflegung der Anng Margarethe Fiedeler etwa in den Jahren 1820 bis 1825 erworben haben soll. Es werden alle Diejenigen, welche an jene Grund⸗ stücke Eigenthumsansprüche zu machen haben, auf⸗— gefordert, sich damit bei dem unterzeichneten Amts- gerichte spätestens in dem auf
Plan 163 bb
von seinem Vater erworben haben will.
den 2. Juli 1885, Mittags 12 Uhr,
Zimmer Rr. 15, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden.
Heiligenstadt, den 30. März 1885. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 4.
1657
Der am 25. April 1884 zu Berlin verstorbene
Rentier und Administrator Johann Heinrich Chri= stiöan Kopmann hat in seinem am 26. April 1884 publizirten Testamente zu Erben:
a. zur Hälfte die noch etwa lebenden Kinder seiner Geschwister resp. deren Descendenz. nach Kopftheilen,
b. zur Hälfte die Verwandten seiner Ehefrau. Johanne Friederike Wilbelmine, geborenen Raasch, nämlich deren noch lebende Geschwister und die Kinder der verstorbenen Geschwister nach Linien
eingesetzt und die Erben einander gegenseitig sub⸗ stituirt.
Als demgemäß berufene Erben haben sich bisher
nur nachftehende Verwandte der Ehefrau des Testa⸗ tors legitimirt:
I) die Kinder des verstorbenen Bruders derselben. Gefangenwärters Karl August Raasch, nämlich:
a. Johann Paul August,
b. Georg Julius Richard,
Geschwister Raasch;
Y) der Bruder der Frau Kopmann, Rentier Karl Ludwig Raasch;
3) die Des cendenten der verstorbenen Schwester Dorothea Sophie Caroline Raasch, nämlich:
a. ihr Sohn Johann Hermann Raasch,
b. 4 Kinder ihrer verstorbenen Tochter, der ver⸗ ehelichten Kaufmann Lamcke, Bertha Augufte, geborenen Raasch; .
4) folgende Kinder des verstorbenen Bruders der Frau Kopmann, Chausseearbeiters Ferdinand Julius Raasch,
a. Johann Hermann,
b. Franz Julius,
C. August Heinrich,
3
er ruder der Frau Kopmann, Heinri Leopold Raasch. z . 9
Bezüglich der Verwandten (Geschwisterkinder) des
Testators ist nur ermittelt, daß derselbe außer einem
früh verstorbenen Bruder einen Bruder Johann
Christian Engelbert, geboren am 4. Mai 1816, ge