1885 / 85 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

1781

Kreis Lauban, vertreten durch den Rechtsanwalt Cohn zu Görlitz, klagt gegen seine Ehefrau Beate Lorenz, geb Burghardt, zu Neukretscham, jetzt un= bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und die Verklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civillammer des König lichen Landgerichts zu Görlitz auf

mit der Au Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

1796

durch R. Anwalt Dr. Zimmermann hier, klagt gegen den Peter Nickel und dessen Chefrau von Glen ge, stadt, jetzt unbekannt wo? abwesend, aus Kauf— schilling mit dem Antrage auf Zahlung von 26,66 t nebst o/ Zinsen seit 12. August 1883 und ladet

Rechtsstreits vor das Königli l ; , önigliche Amtsgericht zu

Auszug der Klage bekannt gemacht.

8 er Kleinköther Heinri

treten durch den ö . Holzminden, Louise, kannten

Löschung,

e. t : ; 666 zur Einwilligung in die Löschung des für

eingetragenen lebenslängli a. 1 , .

lichen Verhandl fammer handlung deg Rechtsstreits vor

minden auf den 19. Juni 18865,

mit der Aufforderung.

Gerichte zugelassenen

mol Oeffentliche Zustellung.

Die Bauers ehefrau Clisabeth Sachs von Schoedlas, vertreten durch den Kal. Rechtsanwals Glaß dahier, klagt gegen ihren Ehemann Jacob Sachs von Schoedlas. 3. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung auf Chescheidung mit dem An⸗ trage, die zwischen ihr und Jacob Sachs bestehende Ghe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, sowie in sämmtliche Kosten des Prozesses zu verunrtheilen, und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die Civilkammer des Königi. Landgerichts Hof auf

Dienstag, den 30. Inni 1885,

. Vormittags g Uhr, mit der Auffsrderung, einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Hof. den 8. April 1885.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Hof.

Sofleiß.

. . Wiegelmann, Hilfs⸗Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[1775] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Feilenhauers August Eichmann, Anna, geb. Röcken, zu Bochum, vertreten durch den Justizrath Varnhagen daselbst, klagt gegen ihren genannten, seinem gegenwärtigen Aufenthalte nach unbekannten Ehemann, wegen bötlicher Verlassung, mit dem Antrage, auf Trennung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des König— lichen Landgerichts hierselbst auf den

3. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem hiesigen

Landgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Essen, den 2. April 1885.

Gerichtsschreiberei J Landgerichts.

der Aufschrift:

versehenen, an uns einzureichenden Offerten, welche mit den Attesten über die Qualifikation und . fähigkeit der Bewerher belegt sein müssen, ist Termin auf Donnerstag, unserem Geschäftslokal, Zimmer Nr. 9, anberaumt. Die speziellen Pachtbedingungen nebst dem Ver- tragsformular liegen im Stationsbüreau zu Kirchen und bei unserem Bureauvorsteher hierselbst zur Ein⸗ sicht aus, können auch gegen Erstattung von 50 von letzterem bezogen werden.

Altena in Westfalen, den 7. April 1885.

ab9]

Hoffmann,

Gerichtsschreiber des Fürstlichen Landgerichts das.

Oeffentliche Zustellung. Der Arbeiter Robert Lorenz, .

den 30. m 18865, Vormittags 9 Uhr, forderung, einen bei dem gedachten

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung w Auszug der Klage beim, . ung wird dieser

ühn, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Die Spar⸗ und Leihkasse zu Qn en, vertreten

Bellagten zur mündlichen Verhandlung des H. auf den 3. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Der Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts. IJ.

Oeffentliche i te luntz

enke zu Boffzen, ver⸗ Rechtsanwalt Dr. jur. Witting zu klagt gegen seine geschiedene Ehefrau, eb, Grube, aus Boffzen, zur Zeit unbe— ufenthaltsorts, wegen Bewilligung einer

mit dem Antrage auf Verurtheilung der den Hof des Klägers No. ass. 25 zu Boffzen

die Beklagte zur münd⸗

z die Civil⸗ Herzoglichen Landgerichts zu Holz⸗

Vermittags 10 Uhr, einen bei dem gedachten

des

Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt * ; 8 Holzminden, den 8. April 1885. J L. Sporleder, Sekretär, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

1159 Kaiserliches Landgericht zu Straßburg i. Els. 9 124,83. Die . Beeh, Ehefrau . Wirthes Wilbelm Ludwig Bantel zu Straßburg, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Weber, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage; Die Gütertrennung zwischen den Parteien aus⸗ zusprechen, dieselben zur Augeinandersetzung ihrer Vermögensverhältnisse vor einen Notar zu ver⸗ weisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtesstreits ist die öffentliche Sitzung der J. Civilkammer Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg vom 20. Mai 1885, Morgens 9 Uhr, bestimmt. Straßburg, den 2. April 1885. Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. 8.) Krümmel.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

less! Kaiserliche Russische Reichs schulden. Tilgungs. &ommission . a, Peters burg.

Nummern ˖Verzeichniß der am

Obligationen 2 ten Emisston (von 1871). a2 1600 L. Nr. 64, 76, e e 2365.

à 500 L. Nr. 8231, 433, 527, 626, 850, 4785, 6253, 975.

à 100 L. Nr. 41761 —- 800, 48201 - 240, 53601 - 614.

à 50 L. Nr. Z 0891 - 840, 95121 - 155.

; 20. August Die Auszahlung findet statt vom 24 1885, und werden später fällige Coupons,

wenn sie bei der Obligation fehlen, von dem Betrage in Abzug gebracht.

Nummern ⸗Verzeichniß der 5 Yo consolidirten russischen Eisenbahn⸗Obligationen 2. Emission (von 1871),

welche in den vorhergegangenen Ziehungen herausgekommen und bis zum e ,. 1885 noch nicht 2 ; w Mit dem 2

vorgewiesen sind. . September der in Parenthesen angegebenen Jahre hört jede weitere

1764

Rechtsanwalts Gotthold Ferdinand Robert Rudert, seither in Glauchau, nach Rücknahme der Zulassung wegen

worden.

; Verzinsung der betreffenden Obligationen au

z D Rr. i056. 9 (i884), S5 . 2160 (i835, 3s (1878), 328 (1882). 388 L. Ster. M. a d (issn, äs dis ies , geb, is 3, 6 is

1025 6 120 ter. Ir. För sis isn, zöh l, g, e, ö gs, iss sisz 1s c fs sc, , , ss (isch. ä, dg, , fi, fich, sähe, g35. , e, sd, f, di, löse, ws, d, ws, e, , es, fish Es zõl = sd) J (854), 5155, 166, i76 i875, gi. 265. 268, 226. 2271, 277 (is. 8. 364, S, 455, 151, 474, nn,, , . 64 3 . Wel Stern, Ni. Ssgss Cz5J. C zä6. 256 fits we. ssh = öög. ost. os, sg4— 9). 636585, 6s6, 69s, Jo], 705 (18s0, Sio5i, gz, 115, 116 (issz3, 727. 7-8, 732 739, 742,

In hiesiger Anwaltsliste ist die Eintragung des

Aufgabe des Wohnsitzes

Zwickau, am 9. April 1885.

Königliches Langericht. Hüttner.

heute gelöscht

1788

im Hotel Sanksouci zu Fürstenwalde in größeren Loosen verkauft:

blatt, Krummespree, Tschinka, Neuemühle und kann dort 1 Jahr lang unentgeltlich stehen bleiben. Angeld ist im Termin , der Rest bis zum 1. De⸗ zember er. zu bezahlen.

[1759

mit welcher eine Wohnung nicht verbunden ist, soll zum 1. Juli d. J. anderweit verpachtet werden.

Obligationen der 4 ͤό ůBremischen Staats-Anleihe im Rominalbetrage von:

Die Einlösung der Zintcoupons und verloosten

für den Umtausch von Obligationen der Bremer 40 Staats ˖ A

die am 1. August 1885 faͤlligen Coupons Die Präsentanten erhalten dagegen 6.

genuß ebenfalls vom 1. Auguft 1885 beirages betragt. guf abꝰ anfang

kostenfrei für die Besitzer umget Verpflichtung in dieser getauscht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. Oberförsterei Schwenow. bei Beeskow, Reg. Bez. Pots dam Am 27. April 1885, Vorm. 115 Uhr, werden

Iz, 753, 55, To9, 760 (1883). sea. 469, 470 (iss) 96 5,

3, 59, T5. Bg, J ͤ 465, gös (1880. Saz05, zoé (ssi). 721—=

3. äs 46, 7iß, as, Tas, J51- 7535, 66, 56, 7s Üisz4), 6 5g. gs 633 va ö. ͤ 542, ss = 557 (1884, 6442, 458, 459, 462, 464, 465, 468 (1885). . 3

lraäes! Kaiserliche Russische Reichsschulden⸗Tilgungs⸗Commission

in St. Petersburg. 18. Februar . ; 5 1885 gezogenen Billette der 2. 4 υί— Anleihe

Nummern⸗Verzeichniß der am 2. Marz

Birken: 82 rm Scheit, 102 rm Knüppel, (von 1860).

Erlen: 75 rm Knüppel, Kiefern: 2036 rm Scheit, 2172 rm Knüppel. Das Holz steht auf den Spreeablagen Cossen—⸗

Als 1 100 L. st. 57 301 - 400, 501 - 600.

20. Mai

Die Auszahlung findet statt vom 2 1885, und werden später fällige Coupons, wenn sie bei dem Billette fehlen, von dem Betrage in Abzug gebracht.

Oer Königliche Oberförster: Bieckhoff

Eisenbahn Direktions Bezirk Elberfeld.

Nummern ⸗Verzeichniß der Billette der Bten 450, A lel (w i Die Bahnhoffrestauration zu Kirchen an der Sieg, ,

j ; 18. Ziehungen herausgekommen und bis zum e Hrn. 1885 noch nicht vorgewiesen sind. Mit dem . i. der in Parenthesen angegebenen rr e, we * ö. Juni 2 eln , . . jede weitere Verzinsung der betreffenden Billette auf.

Fe r 8, * ff rg Ire 1g. 138 1h 16 Y), 8053, os Ian, in, , , d,, ,, ,,, ,. zs (ssc, äsölsg; tös zöös, s5g, zel, cds, isl, Sade, gs, gs, sah, gz, 3 . , . zol. Ss2, sSa (is), Cad zor, Obs, zr, zi. Br, G ss3) 3 ch; gig gc g ss g, 1 11h 3, ö gh ig, T. , , ,, , n,, 67, Ih, 36 33 , w, . 33 2 2 Wi 2 1 5

h n i in g oh e n, e is gr, ij Heh o, ö gl g gh, i ans, lis, Zo zr. zis / gz Zz dr 3 i 3e , gig esd d it, ir Firn gh 60 =S .

Umtau sch von Obligationen A*, enleihe der freien Hausestadt Bremen

egen

Obligationen der Pa oo Anleihe.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Finanz⸗Deputation der freien Hansestadt Bremen vom 28. März e., durch welche die sämmtlichen

M. 36 750 000

Zur Eröffnung der versiegelt, portofrei und mit

Angebot auf Pachtung der Bahnhofs ; ration zu Kirchen“ g hnhofsrestau

den 30. April d. J. in

48215, 217, 224, 246, 259, 266,

Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt.

zur Rückzahlung auf den 1. August 1885 gekündigt w r erire

, Hens nee ö H die Unterzeichneten den Besitzern von 400 Bremischen Staats⸗Anleihe ⸗Obligationen Höhe von 22 Millionen erreicht hat; sollte diese Unterzeichneten sich die Repartition nach ihrem Ermessen vor.

e, Der. Umtausch wird eingestellt, sobald die Summe der ei ĩ igati ie Summe durch gleichzeitige Einlieferung 4600 Bremer Obligallonen in r ,, i Die 3 0, Anleihe zerfällt in:

1700 Stück Obligationen à A 000 S 8509000

k ö. . a n r 6 49h ooh

. . ö 2 . 5 wo geg

P . 6060 21900 900

Die Obligationen lauten auf den Inhaber und werden mit 30 ile nn, . r . i ö . 3 ,, n gn Terminen am 1. Februar und 1. August verzinst.

Der Bremer Staat ist berechtigt, vom J. August 1895 ab nach vorgängiger vierteljähriger Kündigung die Anleihe ganz oder theilweise zurückzuzahlen Bedingungen Far än erte neheeeß berch ich ätéet Anleihe von 880 gegen Oyligationen der o Anleihe vom Jahre 1886.

S. bis ein schließlich 5j. April A887

in Berlin bei der Haupt- Sechandlungs⸗Ka bei dem Bankhanse * in . ; ö ö obert Warsch ö Bremen bei dem Bankhause J. i l Teil. a. z und der Bremer Gant H

in den lblichen Geschäftestinden der Annch n, bei dem Bankhause M. Blumenthal's Nachfolger

Die gekündigten 44 Bremer Staats, Anleihe ⸗Obligationen sind mit Coupons über die Zinsen vom 1. Auguft 1885 ab einzureichen, so daß also

in den Händen der Einreicher verbleiben. Für fehlende spã q ö x . r. spater fälli ĩ i l gleichen Nominalbetrag in Interimsscheinen Über 3 oso . Eid e f . , kin e f.

. end und eine baare Zuzahlung, welche zwei Mark zehn Pfennige für je 100 M des zugetheilten Nominal⸗ Die Interimsscheine werden auf Grund besonderer Bekanntmachung möglichst bald bei

Den Wünschen der Prä D ; den oben genannten Stellen gegen definitive Stücke kin fe gar e übernommen R Praͤsentanten nach bestimmten Appoints wird fhunlichst entsprochen werden, indessen kann eine Henn are können . den vorgenannten Umtauschstellen kostenfrei bezogen werden. Bremen. den 1. April 1885.

General⸗Direction der

S. Bleichröder. Seehandlungs⸗ Societät.

Robert Warschauer & Co. J. Schultze C Wolde.

Anwalt zu bestellen.

E. C. Weyhausen.

2 Mär? 1885 gezogenen 5'/ Consolidirten russischen Eisenbahn⸗

. ö K / ae: d . w

drr

zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und K

2 S5.

Vierte Beilage öniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 11. Amil

E885.

Der Inhalt diefer

Eentral⸗

Anzeigers, sw., Wilhelmstrate 32, bezogen werden.

Beilage, in welcher auch die im 8. 6 des Gesetzes vom 11. Januar 1876, und die im Patentgesetz, vom 25. Mai 1877 vorgeschriebenen Bekanntmachungen ver

Handel ⸗Reg

Das Central Handels- Renister für das Deutsche Reich kann durch alle Post - Anstalten, für Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deutschen

Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats—⸗

1

ister für das Deutsch⸗

Das Central ⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der

D arkenschntz, vom 9. November 1874, somse die in dem Gesch, betreffend das Ucheberrecht an Muslern und Modellen, öffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Reich. (Rr. S5 4)

Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 J. Infertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4.

F

Dre San dels Register für das Deutsche Reich werden heut die Nru. S5 X. und S5 B.

ausgegeben.

(Aus Marken und Muster*, Correspondenz des

Marken und Musterschutz Vereins deutscher Taback⸗

Industrieller. Herausgegeben unter Verantwortlich

feit des General⸗Sekretärs Dr. Landgraf in Mannheim.)

Der 1. Mai 1885 ist der Anfang einer wichtigen Zeit für ale Die, jenigen, welche gleich nach der Wirksainkeit des deutfchen Reichsgesetzes, betr. den Markenschutz vom 30. November 1884, d. h. am ]. Mai 1875 und später Waarenzeichen in deutsche Zeichenregister ein. tragen ließen. S. S des erwähnten Gesetzes bestimmt nämlich, .

von Amtswegen erfolat die Löschung:

3) wenn seit der Eintragung des Zeichens, ohne daß dessen weitere Beibehaltung angemeldet worden oder seit einer solchen Anmeldung, ohne daß dieselbe wiederholt worden, 10 Jahre verflossen sind.“ .

Eine ähnliche Beschränkung kannte zur Zeit der Easstehung des deutschen Gesetzes nur noch das französische Gesetz vom 23. Juni 1857 welches in seinem Art. 3 bestimmt hat; Diese Niederlegung hat nur 15 Jahre hindurch Wirkung. Nach Ablauf vieser Zeit kann das Eigenthumèsrecht einer Marke immer wieder durch eine neue Niederlegung bei dem genannten Gerichte gesichert, werden!. Seitdem ist aber dieser Grundsatz auch in andere. Gesetzgebungen übergegangen, so in das niederländische Gesetz vom 25. Mai is80, Art. 8 (ebenfalls 15 Jahre); das englische Patent,, Muster⸗ und Markenschutzgesetz vom 25. August 1883 bestimmt noch weiter: Die Registrirung bleibt 14 Jahre in Kraft und kann bis dabin sowie noch inner⸗ halb 3 Monaten nach Ablauf der Frist erneuert werden. Im letzteren Falle muß eine erhöhte Er⸗ neuerunge gebühr gejablt werden. Während eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Löschung kann die gelöschte Marke nicht wieder registrirt werden.“ Ungleich schärfer ist endlich das schweizerische Gesetz vom 19. Christmonat 18795 Art. 109. „Die durch die Eintragung der Marke erlangten Rechte erlöschen, wenn der Inhaber während drei aufeinanderfolgenden Jahren keinen Gebrauch von dersel ben gemacht Fat.“ Andere Gefetze, wie das österreichische, kennen eine solche Bestimmung überhaupt nicht. Ueber den Grund einer diesbezüglichen Bestimmung sind die Kommentatoren verschiedener Meinung; rie Motive des deutschen Gesetzes selbst kaben seinerjeit gesagt: behufs Reinigung der Register von Überflüssigen Zeichen; aus dem Nichtküm mern um dieselben will geschlofsen werden, daß die Be⸗ sitzer kein Interesse mehr an ihnen haben. Gerade diefe Begründung zeigt dentlich genug, daß es sich hier Um eine wirkliche Verjährung handelt. Ob dabei noch der andere Zweck des Gesetzgebers mit vorherrschend gewesfen sei: tas Publikum mit dem Ausbören des gesetzlichen Schutzes für das Waaren— zeichen bekannt zu machen und anderen Gewerbe⸗ jreibenden die Benutzung desselben Zeichens zu er—⸗ möglichen, sie wenigstens von derselben nicht voll auszuschließen, wie Meves in seinem Kommentar (Erlangen 1875) meint, mag ganz da⸗ hin gestellt sein. Der glücklichen Strömung unserer Tage, Jeden darauf hinzuweisen, aus eigener Initiative sich seinen Weg auf der industriellen und Fommerziellen Bahn zu ebnen, nicht auf fremde Zeichen zu lauern, entspricht jene Auffassung wohl kaum. Doch ist dieses auch nebensächlich. .

Von welcher Zeit an beginnt die Verjährung, ist die nächste Frage, d. h. von welchem Tage an muß die 10jäbrige Frist gezählt werden. Das Gesetz eint die Anmeldung und die Eiagtragung zugleich und stellt sie beide nebeneinander. Dieses war schon deshalb nothwendig, weil es möglich, wenn auch nicht wahrscheinlich ist, daß ein Zeichen angemeldet ist, ohne eingetragen zu werden. Wenn das nicht vorausgesetzt war, hätte, der Gesetz⸗ geber nicht ausdrücklich beide Akte aufzunehmen brauchen, das Reichs. Ober ⸗Handelgericht, III. Senat, hat unter dem 12. September 1878 erklärt: (R. van der Borght, das deutsche Markenschutzgesetz ein beiläufig bemerkt recht treffliches Schriftchen) „dar, auf, ob die Eintragung erfolgt ist, kommt es nicht an, lediglich die Thatfache der Anmeldung ist ent scheidend“‘ Es muß also jeder der am 1. Mai 1875, am ersten Tage, an welchem an den verschie⸗ denen Handelsregisterstellen Deutschlands Eintra— gungen erfolgen konnten, sein Zeichen ein⸗ fragen ließ, am 30. April 1885 bezw. an dem dem korrespondirenden Tage des letzten. Jahr⸗ zehnts voraußgehenden Tage und allerspätestens, da ja die Stunde und oft sogar Minute der Ein⸗ tragung vorgemerkt ist, in der unmittelbar voraus gehenden Stunde und selbst Minute desselben Tages die Äbsicht, diefes Zeichen auch ferner bei— zubehalten, bekunden; wie? darüber später, Gleiches gilt in verhältnißmäßig gleicher Zeit später für Jeden, der nach dem eisten Mai 1885 ein Zeichen eintragen ließ.

Eine besondere Aufforderung hlezu hat Niemand abzuwarten, sie braucht auch gar nicht zu erfolgen, wie es hin und wieder in at nen, vorgesehen ist; von einer Eistreckaig der Frist, wie im englischen Rechte, wie das auch bei dem deutschen Patentwesen gestattet ist, kann bei dem Marken⸗ schutz keine Rede fein. Allerdings haben schon mehrere Staatsverwaliungen; so, die Königlich sächsische ausdrückliche Veröffentlichungen erfolgen laffen, aber nothwendig war dieses nicht., In der That' hat das Königlich sächsische Ministerium zugesetzt: wenn nun die Annahme nicht ausgeschlossen ist, daß manche Gewerbetreibende der

erwähnten Gesetzesvorschrift sich nicht zur rechten Zeit erinnern, aus der solchen Falls leicht eintre⸗ kenden Löschung der für sie eingetragenen Waaren zeichen aber sehr erhebliche Nachtheile entstehen können, so findet sich das Ministerium des Innern veranlaßt, die betheiligten Kreise zur Wahrung ihrer Interesfen auf die mehrgedachtr Vorschrift hiermit aufmerksam zu machen?. Auch kann Niemand sich auf das Nichtkennen dieser Vorschrift berufen; ignorantia juris nocet, d. h. die Kenntniß der gesetzlichen Bestimmungen wird bei Jedem voraus⸗ geseßt. Es genügt aber sonst jedenfalls die einfache Mittheilung darüber, daß das unter dem fo und sovielten eingetragene Zeichen auch weitere 10 Jahre beibehalten werden will. Der Reglsterrichter hat sodann im Zeichen⸗ register, in der dafür vorgesehenen Spalte Tag und Siunde der Neuanmeldung anz Stelle der früheren Anmeldezeit aufzugehen. .

Wie ist nun die Erklärung der Beibehaltung eines Zeichens zu bekunden? In detselben Weise, in Felcher Anmeldungen zum Handelzregister geschehen. Alfo entweder persönlich oder in gerichtlich ober notariell beglaubigter Form. Die Wirkung der geschehenen Eintragung ist lediglich die Unterbrechung der Verjährung; deshalb findet auch keine Ver= öffentlichung einer solchen Erklärung statt. Nur die erste Eintragung und die Löschung wird nach 5. 6 im Neichsanzeiger veröffentlicht. Ob das eine glückliche Einrichtung ist, mag jedenfalls be weifelt werden, speziell nach Maßgabe der Lage der Ver⸗ hältniffe in Deutschland. Dadurch, daß der seiner= zeit im Deutschen Reichstag bei der Schaffung des Gesetzes gestellte Antrag, eine Concentärung der Einttagung der Waarenzeichen für ganz Deutschland zu bethätigen, unberücksichtigt blieb, und ferner da⸗ durch, daß das Unternehmen von Lassally, von Zeit zu Zeit die eingetrazenen Marlen in Buchform be— kannt zu geben, ohne die nöthige Unterstützung von Seite der Betheiligten geblieben ist, und endlich der Reichs Anzeiger? bez. das „Central Handels⸗ Register früherer Jahre längst vergriffen ist, kann man in Deutschland nur sehr schwer feststellen, ob irgend ein bestimmtes Zeichen überhaupt eingetragen ist oder nicht; dieses Verhältniß wird von Jahr zu Jahr schlimmer und wird durch die Erneuerung der Waarenzeichen noch immer verwickelter; Lurch eine kleine Aenderung des Gesetzes könnte das Versäumte heute leicht nachgeholt werden. . *.

Man kann also folgern, jede Marke, deren Löschung im Zeichenregister nicht veröffentlicht ist, besteht noch, es müßte denn sein, daß ein Register richter übersehen hat, die betreffende Löschung zu veröffentlichen. Damit kommt man an die Frage, waz ist die Folge einer Unterlassung der Anmeldung auf Beibehaltung eines Zeichens? Hört das mit der Anmeldung erworbene Recht sofort mit dem Ablauf der 15 Jahre auf, oder erst mit der Thatsache der Löschung durch den Richter oder endlich erst mit der Veröffentlichung dieser Löschung? Das Gesetz unter— scheldet bei dem rechtlichen Beginn eines Zeichens die Anmeldung und die Eintragung; ebenso in 5§. 5 aber auch den Antrag auf die Löschung des Jahabers bezw. des zu einem solchen Antrag Berechtigten und die von Amtswegen erfolgende Löschung. Man wird gewiß nur richtig folgern, wenn man denfelben Grundsatz, der bei der Anmeldung und Eintragung zutrifft (nicht die Letztere, sondern die Erstere begründet das Recht), auch hier zum Anwen« dung bringt. Mit dem Ablauf der Frist hört das eiworbene Zeichenrecht auf, die Löschung ist nur der Volljug des Rechts. Jede Ecklärung also, welche nach dem Ablaufe der gesetzlichen Frist von 19 Jah⸗ ren bei Gericht einläust, auch ohne daß der Richter die Löschung im Register vorgenommen hat, und ebenfo natürlich nachher, aber noch vor der öffent⸗ lichen Bekanntmachung dieser Löschung ist erfolglos. Vergleiche auch Endemann (Kommentar pag. 44):

„Ber Verlust des Rechts auf das Zeichen liegt ebenfo in der Löschung, wie der Erwerb in dem Eintrag.“

Die Lehren, welche aus dem Gesagten zu ziehen sind, ergeben sich von selbst. Allerdings ist Der⸗ jenige, welcher versäumt bat, sein Zeichenrecht zeitig zur Wiederanmeldung oder Erneuerung zu bringen, nicht gehindert, dasselbe sofort neu eintragen zu lassen; allein das kostet wieder 50 „S6, und die sonstigen Kosten der Veröffentlichung und sichert ihn nicht davor, daß inzwischen vielleicht ein Anderer sein Zeichen vor ihm angemeldet hat; er ist aber bann nicht im Stande, demselben gegenüber ein Prioritätsrecht mehr geltend zu machen. Gerade wichtige Waarenzeichen aber werden aller Ver⸗ muthung nach von Interessenten bezüglich ihrer Er⸗= neuerung wohl beachtet werden und eifrige Anwälte werden ebenfo bei der Hand sein mit der recht zeitigen Anmeldung, wie am 1. Mal 1875 gar manche Ufurpatoren fremder außerdeutscher Waaren; zeichen aus der Zeit vor dem deutschen Markenrecht sich rechtzeitig bei dem Registerrichter einfanden, um derartige Zeichen für sich zuerst in Anspruch zu

nehmen. h Dr. Landgraf.

Dr. C. Scheiblers Neue Zeitschrift für Rübenzucker⸗Industrie. Nr. 14. Inbalt: Die Herzfaͤule der Runkelrüben. Von F. v. Thümen. Neuerung an Heizschlangen für Vaeuumappargte. Von F. Hallström in Nienburg a. S. Be⸗ festigungsweise der Tücher an Filterpressen. Von Albert Ludwig Georg Dehne in Halle a. S. Vorschlag zur Nomenklatur der Zuckerarten. Von Prof. Dr. C. Scheibler. Ueber die Einwirkung

von Bleiacetat auf Trauben⸗ und Milchzucker. Von Max Nubner. Versuche über den Einfluß verschiedener Faktoren auf die Inversien des Rohr⸗ zuckers. Von Di. J. Moritz Ueber Metasaecharin. Von Heinrich Kiliani. Ueber die Einwirkung von Diphenylamin auf Kohlehydrate bei Gegenwart von Alkohol, Schwefeisäure oder Salzsäure. Von Prof. Anton Ihl. Patent ⸗Angelegenheiten.

Norddeutsche Brauer⸗Zeitung. Nr. 20. Jahalt: Verfuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei in Berling. Erste Schule für Gährungs Gewerbe in Amerika. Aus dem Reichs⸗Versicherungsamt.

Ueber für

die Gerste, Hordeum distichon.

eröff nungen. Parlamentarischez. Handels⸗ register. Worte Räthsel. (Auflösung.) Berichte von Aktiengesellschaften. Konkursverfahren. Ueber Holzkonservirung. Von deutschen Eisen⸗ bahnen. Vermischtes. Hopfenbericht. Ge⸗ schäfts⸗ und Arbeitsmarkt. Inserate.

Der Metallarbeiter. Nr. 15. Inhalt: Artikel: Gewerbliche Rundschau. Neu konstruirte verbesserte Lochstanzen. Ucber Halblehmguß. (Schluß). Formen von Dampfeylindern mit Dampfmantel. (Schluß) Die stärkste Bronze. Torfmull ⸗Strenapparate. Technische Mit- theiungen: Petroleumgasfackeln für Bauzwecke. Formmaschinen. Blitzableiteranlage auf Wind⸗ mühlen. Künstliche Schieserbekleidung von Eisen—⸗ tafeln und Zinkblech. Feilen aus künstlicher Schleifmasse. Messing eine Stahlfarbe zu geben. Messing⸗ und ähnliche Legirungen. Erzeugung einer Patina mit Hülfe des elektrischen Stromes. Schmiedbares Ferronnick l. Maischapparat. Verbesserte Backofenlampe. Bestimmung der Schmierfähigkeit von Schmiermaterialien. Neue Patente. Technische Anfragen. Technische Beantwortungen: Anlage von elektrischen Haus— telegraphen. Schweißpul ver. Teschinläufe, Meergrün. Grabgitter zu vergolden. Gold- gewi⸗nung. Benennungen des Werkzeugstahles. Versilbern ohne galvanische Apparate. Bücher⸗ schau. Patent ⸗Register. Der Geschäftsmann. Briefkasten. Inserate.

Otto Sacks Patentverwerther. Nr. 19. Inhalt: Unioersaldüngerstreumaschine. Patent- Waldegge. Doppelseitige Beschneidmaschine. Dampfmotor für Kleinbetrieb. Excelsior⸗Kelter⸗ Presse. Patent Universal⸗, Kunst“ Frais⸗ und Holzschnittsmaschine. Patent Drahtheftmaschine ür Kartonnagen. Sicherheits-Fenster. Selbst⸗ ihätige Bieruhr. Ziehharmontika mit innerem Resonanzkasten. Briefkasten der Redaktion. An die Gewerbevereine.

Das Deutsche Wollen ⸗Gewer be. Nr. 20. Inhast: Ein Mahnruf zur Hebung Ter deutschen Woll Schafzucht. Verein der Züchter edler Rerind⸗Kammwolle. Ehrendiplome. Ehren— geschenke. Vermischtes. Musterzeichnungen. kusländische Patente. Karbonisation und Walk⸗ sählgkeit der Wolle. Die Breitwaschmaschinen. ÜUmwickeln von Garn um die Schützenrollen. Rauhstreifen in Sommer ⸗Diagonals. Frage Re. 29. Situations.· und Marktberichte. Inserate.

Exporteur. Internationale Zeitschrift für die Interessen des Handels und der Industrie. Nr. 4. Inhalt: Einige gutgemeinte Rathschläge für unsere Fabrikanten. Deutschland und Serbien. Aus dem Orient. Wissenswerthes aus West⸗ afrika. Die Ex⸗ und Import⸗Verhältnisse von Japan. Industrieberichte. Handelsbericht. Das Wichtigste aus dem neuen schwedischen Patent⸗ gesetze. Ausstellungen. Büchermarkt. = Vermischtes. Wanderungen durch das Gebiet deutscher Industrie und deutschen Gewerbefleißes. Der Kunstgewerbetempel der Leipziger Messe. Neuheiten für den Export.

Glasers Annalen für Gewerbe und

Bauwefen. Bd. TVI. Heft 7. Nr. 187. Inhalt: Zur Formulirungetechnik in Patentsachen, dom Regiẽrungä⸗Rath Dr. Hartig. Das Wasser⸗ werk der Stadt Weimar, mit 1X Zeichnungsbeilagen und 1 Textfigur, entworfen und ausgeführt von den Civil⸗Ingenieuren Hermann und Mannes in Berlin und Welmar. Ueber große Dampfmaschinen⸗ anlagen. Ueber ein neues Verbrennung und Heizungssystem. Vortrag, gehalten in der Sitzung des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes von Friedr. Siemens in Dresden, mit, Abbildung. Walzeisenprofile zu den Normalien für die Betrieb mittel der preußischen Staatsbahnen. Preid⸗ aufgaben und Honorarausschreibungen: A. des Ver⸗ eins zur Beförderung des Gewerbfleißes. B. Preis · ausschreibung des Vereins deutscher. Ingenieure. C. Preisausschreiben des Central Comités der deut · schen Vereine vom Rothen Kreuz. D.. Preis ausschreiben der Académie royale de Belgidae. Veufscher Marktbericht. Englischer Eisen. und Stahlmarkt. Roheisenproduktion in Deutschland. Br Hermann Grothe F. Personalnachrichten.

Anlage 1: Patentliste. Anlage 2: Literaturblatt. Beilagen: Tafel IV und V vom Wasserwerk der

Stadt Weimar. 1 Blatt. Walzeisenprofile zu den Rormalien für die Betriebsmiltel der preußischen Staatsbahnen.

Sandels⸗NRegister.

Die andelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachfen, dem Königreich Württemkerg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rub ri

T eipzig, resp. Stuttgart uad Darm stadt

veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.

1827] Aachen. Zu Nr. 1078 des G'sellschaftsregisters, wofelbst eingetragen ist die zu Aachen unter der Firma Rheinische Tuchfabrik bestehende Aktien gesellschast, wurde vermerkt, daß in der Aufsichts⸗ rathssitzung vom 2. April 1885 Carl Mayer in Aachen' zum Stellvertreter des Vorstandes in der schwebenden Brandschaden ⸗Angelegenheit, namentlich auch für die Verhandlungen und Abmachungen mit der ron den Feuerversicherungs ⸗Gesellschaften er⸗ nannten Regulirungsfommission, ernannt worden ist.

Aachen, den 9. April 1885. Königliches Amtsgericht. V.

(1826 Aachen. Uater Nr. 1768 des Gesellschaftsregisters wurde eingetragen die in Aachen errichtete Zweig⸗ niederlaffung der in Hamburg unter der Firma Aachener Thermalwasser (Kaiserbrunnen) Actien / Gesellschaft domicilirten Attiengesellschaft unter gleicher Firma.

Der Gefellschafts Vertrag datirt vom 18. Juni 1884.

Zweck der Gesellschaft ist die Gewinnung und der Vertrieb des Aachener Thermalwassers auf Grund eines mit der Stadt Aachen abzuschließenden Kontrakts. .

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 100 6560 M., eingetheilt in 109 Aktien, jede zu 1000 Die Aktien lauten auf Namen.

Den Vorstand der Gesellschaft bildet die aus einer oder mehreren Personen bestehende, vom Aufsichtsrathe zu erwählende Direktion. .

Zur Zeichnung der Firma der Gesellschaft ist, wenn der Borstand aus einem Mitgliede besteht, dieses allein berechtigt. Bestebt der Vorstand aus 2 oder mehreren Direktoren, so sind je 2 derselben gemeinschaftlich oder je einer derselben in Gemein⸗ haft mit einem dazu befugten Beamten oder einem belegirten Mitgliede des Aufsichtsrathes, welches für die Dauer der Delegation aus dem Aufsichtsrathe ausscheidet, zur Zeichnung der Firma der Gesellschaft berechtigt. ö ;

Zu Vorstandsmitgliedern sind erwählt die Kauf⸗ lente Ernst Gotthilf Reinhard Schneider in Ham⸗ burg und Carl Hugo Goelo in Aachen.

Als Delcgirte des Aufsichtsrathes sind die Kauf⸗ leuie Johann Wilhelm Goldenberg in Hamburg und o Ludwig Josef Voßen in Aachen, jeder allein, zur Zeichnung der Firma der Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitgliede be⸗ rechtigt.

ö von der Gesellschaft ausgehenden Bekannt- machungen erfolgen unter der Firma der Gesellschaft in der Hamburger Börsenhalle' und der Kölnischen Zeitung! und werden von der Direktion unter⸗ zeichaet.

Aachen, den 9. April 1885.

Königliches Amtsgericht. V.

Altena i. Westf. Handelsregister 158701 des Königlichen Amtsgerichts zu Liltena i. Westf.

Die dem Kaufmann Julius Scheve zu Alteng für die Firma Johann Caspar & Wiltzelm Rumpe zu Altena ertheilte, unter Nr. 61 Des Prokuren⸗ registers eingetragene Prokura ist am 7. April 1885 gelöscht.

Altenburg. Bekanntmachung, 18311 Auf dem die Aktiengesellschaft in Firma „Braun⸗ kohlenabbangesellschaft Marlengrube bei Meufelwitz zu Altenburg“ betreffen den Fol. 2905 des Handelsregisters für die Stadt Altenburg ist heutẽ verlautbart worden, daß das Statut der Ge— sellschaft in den 5. 1. 2, 8, 11, 1 1 m 25, 27, 28, 30, 31, 33. 34, 35 resp. anderweit ab⸗ geändert, auch hach 8. 33 ein neuer den Dispositions⸗ fond detreffender Paragraph eingeschoben worden ist. Die Faffung des 5 3 ist nunmehr folgende

Ulle nach diesem Statut erforderlichen öffent⸗ lichen Bekanntmachungen der Gesellschaftsorgane erfolgen k 1) durch die Berliner Börsenzeitung,

2) durch das Amts und Nachrichtsblatt zu Altenburg.

Bekanntmachungen, welche durch öffentliche Blätter erfolgen sollen, sind in dem Dentschen Reichs Anzeiger einzurücken. ö

Wenn eins der unter 1, und 2 vorstehend benannten Gesellschaftsblätter eingeht, unzu⸗ gaͤnglich wird oder die Aufnahme der Anzeige verweigert, genügt die Bekanntmachung in dem bestehen bleibenden Gesellschaftsblatte und dem Deutschen Reichs Anzeiger. beim Wegfall beider Gesellschaftsblätter in dem letztern allein.

Altenburg, am 10. April 1885. Herzogliches Amtsgericht. Abtheilung II. b. Krause.