1885 / 86 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

rungen der Cirkulaticn und der Tätigkeit der glatten Muskulatur und der Drüsen gedacht werden muss. Immer bleibt das Gesetz bestehen, dass bei Athmung O-armer Luft niemals der Verbrauch auf die Höhe steigt, die er unter annähernd gleiehen Lebens- bedingungen bei Athmung normaler Luft erreicht. Dieses Ver- halien unterstützt die Annahme, dass die normale Zusammen- setzung der Atmosphäre auf dem Meeresnivsan für die in dieser Höhe lebenden Organismen einen Grenzwerth darstellt. jenseits dessen eine Zunahme des O-Gehaltes den Verbrauch nicht stei- gert, eine Abnahme aber ihn sofort verringert. Der O Verbrauch wird allerdings gegenüber der Norm nicht gesteigert, wohl aber wird die O-Aufnahme eine vorübergehende Steigerung erfahren, weil die vom Plasma absorbirte Menge proportional dem Drucke wachsen muss. Jedenfalls ist das hier in Betracht kommende Plus von Sauerstoff In Folge des niedrigen Absorptionseoefficienten des Plasmas für O (0Ooza nach Zuntz) nur sehr unbedentend. Für höhere Steigerungen des Prozentgebaltes an O beweisen es die Versuche von Lukjanow (Fortschritte der Medizin, Bd. II. Heft 8). Die Herabsetzung der Oxydationsprozesse kann nur dadurch vermittelt werden, dass der O-Gehalt im Blute d. h. der O-Reich- tkum der Blutkörperchen sinkt. In Berührung mit C-armer Luft wird immer noch eine vollbommene Spannungsausgleichung zwischen Lurgenluft und Elasma stattfinden; unter Einwirkung des geringeren O-Gebaltes im Plasma aber wird eine vollständige Sättigung der Blatkörperehen mit O nicht mebr möglich sein. Weshalb und auf welche Weise bewirkt dieses bei geringer O - Verarmung der Luft doch gewiss nur unbedeutende Minus an 0 im Blute eine Herabsetzung der (zydationsprozessé? Denn es ist ja bekannt, dass normaler Weise auf dem Wege dureh die Gewebe vicht aller O dem Blute entzogen wird, dass vielmehr das

enöse Blut noch recht beträchtliche Guantitäten von O enthält.

Das Blut der grossen Hobladern, welches dem reehten Herzen

zuströmt, führt noch reichliche Mengen von 0. In bestimmten

Organen, zumal in der Leber, enthält das normale Venenblat nur

äusserst geringe Qnantitäten von O. Wenn nun diese Organe

ein auch nur wenig Oärmeres Blat erhalten, so kann der vorhan-

dene O verzehrt und doch der Bedarf nicht vollständig gedeckt

werden, womit sich ein Absinken der Gesammtoxydationen im

Körper erklären würde. Ferner sind gewisse Oxydationsvorgänge

offenbar an eine relativ hohe Sauerstoffspannung im Blute ge-

von O hinzufügt.

nebmen.

Geweben vorhanden war.

reicht. Wenn schon bei einem

bunden, vergleichbar dem glimmenden Spahn, der in atmosph. Luft, d. h. bei einem Partiardruck des O von 150 mm, eben nur glimmt. in reinem O aber mit heller Farbe brennt. Erstickungsblut enthält nach Alezander Schmidt stets eine Menge oxrydabler Substanzen nebst mehreren Volumprozenten O. Trotzdem finden in demselben keine Orydationen statt., dieselben treten aber sofort ein, sobald man dem Blute einen Ueberschuss Durch den O-Gehalt der Luft wird die Kohlensäure- Ausscheidung in demselben Sinne, aber in geringerem Maasse, wie der O- Verbrauch beeinflusst. In O-armer Lutt seheinen somit die vom O- Zutritt abhängigen Oxydationen Einbusse zu erleiden, die Spaltungsprozesse aber ihren ruhigen Fortgang au Bei verminderter C0O2-Produktion und gleich blsibender Ventilationegrösse muss der Prozentgehalt der Lungenluft an C02 natürlich sinken; dadurch werden die Ausscheidungsbedingungen der C002 aus Blut und Geweben günstiger und es wird während der Periode verminderter O02. Produktion ein gewisses Quantum CO zur Ausscheidung gelangen, welches schon präformirt in den Daher wird während dieser Periode ein Absinken der ausgeschiedenen C02 Menge wohl zu beachten sein, aber nieht in dem Maasse, wie es der Herabsetzung der Produk- tion entspricht. Geuau die entgegengesetzte Ueberlégung gilt für die Zeiten gesteigerter 002 Froduktion, in welchen wieder eine Anhäufung von C02 in Blut und Geweben stattfindet Der Nachweis ist nunmehr erbracht, dass trotz der chemischen Bindung des Sauerstoffs durch das Haemoglobin, die O Aufnahme vom Partiardruck des Gases abhängig ist, sobald die Spannung des- selben unter die in der normalen Atmosphäre gegebenen herab-

die Aufnahme herabgesetzt gefunden wird, so ist wan berechtigt, die Bergkrankheit als Folgeerscheinung des O-Mangels aufzufassen. Dass die Bergkrankheit schon in relativ geringen Höhen mit grosser Heftigkeit häufig auttritt, erklärt sich aus den mit jeder Bergbesteigung verbundenen Muskelanstrengungen, die den O-Ver. brauch enorm steigern. Die Bergbewohner kompensiren den mangelhaften O- Gehalt der Luft höchst wahrscheinlich durch tiefere Athmung, Beschleunigung der Cirkulation und Vermehrung der rothen Blutkörperchen. Mermod fand in St. Croix (110) m) im Vergleich zu Strassburg (143 m) die Pulsfrequenz beschleunigt, das Volumen der exspirirten Luft grösser, ihr Gewicht jedoch Kleiner,

Auch das

O Gehalt der Luft von 18 Prozent

die C02. Ausscheidung auf der Höhe gesteigert. wurde nicht gemessen.

ihrerseits wieder eine

Dr. med. Lender, Sanitäts- Rath, Berlin, Potsdamerstrasse 132. Kissingen, Kurhausstrasse 3.

Die O. Aufnahme Beim Berg werksbetriebe sind die Arbeiter nicht selten einer Luft vos 15 bis 16 Proz. O und ein zeitigen Coz-Anbäufung ausgesetaæt. Bronchien, eine Infiltration der Lunge, ein Herzfehler, ei Anaemie oder Leukaemie müssen eine Herabsetzung branches bewirken.

In allen diesen Fällen treten Com Thätigkeit, sie sind aber nicht ausreichend, um schliesslich Athem- noth durch O-Mangel im Blat und in den Geweben fernzuhalten: noch weniger ausreichend zu einer vollständigen Ausgleichung? Voits entgegengesetzte Ansehanung ist durch T. Versuche widerlegt. Wenn ferner, ; Respiration, welche übrigens Steigerung des O. Verbrauchs bewirkt, eine ganz normale O. Anf nahme stattfände, so würde die Ursache der Athemnoth un diese selbst beseitigt

er gleich- Ein starker Career 2. ne schwere des O- Ver-

pensations hestrebungen in

vermöge der dyspnoischen abnorme

; 1 d damit sein, gleichwohl kommt eine ununterbrochen

längere Zeit andauernde Dyspnoe zu Stande. Das Faktum, dus bei K.s Versuchen die C02-Ausscheidung sich berab beweist, dass durch die geringere O.-Aufnahme der eine Einbusse erleidet; welche Elemente des Stoffwechsel schädigt werden, diese Frage hat begonnen. Eins Abhülfe für die durch den Bergwerksbetrieb gesetzte Schädlichkeit, für die aus obi dureh O- Mangel hervorgehenden Anomalien der Lebens pro dürfte nicht allzu schwer sein, nachdem P. Bert 1878 in der pneumatischen Glocke bei starker Luftverdünnung die wohl- thätigen Folgen der Binathmungen reinen Sanger stoffgases konstatirt hat.“

Bereits seit 18659 ist in Berlin reiner Sauerstoff in ausge dehntester Weise zur Anwendung gekommen, siehe des Unter- zeichneten: „Die Points doulonrenx Valleixs und ihre Ursachen.“

E. Herter theilt am 3. Nai 1884 in der Physiologischen Ge- sellschaft zu Berlin mit, dass S. Lukjanomw durch Erzen von septischem Fieber den Sauerstoffverbra nach Blutentziehungen die Sauerstoffanfnabme in den Lungen be- eintrüchtigt gefunden hat.

gesetzt fand, Stoff wechsel

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Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs Anzeigers nud Königlich Rrenßischen Staats- Anzeigers:

Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. X 23

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. 8. w. von öffentlichen Fapieren.

J . md Final Oeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

In der Börsen-

beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Gutes tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 2. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden.

Krotoschin, den 4. April 1885.

Königliches Amtsgericht.

Subhastationen ; Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

i568! Zwangs versteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von Neu-Köln Band 3 Nr. 174 auf den Namen des Kaufmanns Siegmund Fabian hierselbst eingetragene, Neu⸗Kölln am Wasser Nr. 23 und Wallstraße Nr. 57 hierselbst belegene Grundstück

am 30. Juni 1885, Vormittags 160 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts stelle Jüdenstraße 58, J. Treppe, Zimmer Nr. 12, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 16510 M Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗

1969 .

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des der Ehefrau des Rechtsanwalts Schultz, Franziseg, geb. Mecklenburg, gehörigen Grundstücks, Nr. 279 an

bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, der Münzstraße hieselbst mit Zubehör Termine y 58, II., Zimmer . . I) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu werden. lirung der Verkaufsbedingungen am

Mittwoch, den 10. Juni 18865, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 1. Juli 1885, Vormittags 11 Uhr, . im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 27. Mai 1885 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Rechtsanwalt Daniel, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge⸗ statten wird. Schwerin, den 31. März 1885. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: F. Meyer, A.⸗G. Sekr.

li v6n Aufgebot.

Der Kaufmann Carl Mettegang, welcher sich im

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der—⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver—⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des e, , Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüäcksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungtermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag daz Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 39. Juni 1885, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstraße 58,ů J. Treppe, Zimmer Nr. 12, verkündet werden. Jahre 18727 von Bochum entfernt haben, nach

Berlin, den 2. April 1885. Amerika ausgewandert sein und sich vor mehr als

Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 53. 10 Jahren in Montevideo aufgehalten haben soll,

wird auf Antrag seines Vaters Carl Mettegang in 1960 Zwangs versteigerung. Sterkrade und seines Vormundes Robert Brinkmann Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im

zu Bochum aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ ͤ . gebotstermine

Frundhuche des Ritterguts Trieben. des Kreises den 16. Februar 1886, Vormittags 10 Uhr, Krotoschin auf den Namen der Rittergutsbesitzer bei dem unterzeichneten Gerichfe. Zimmer Nr. 10, Theodor und Gertrud, geb, Scharff, Meinertschen zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er⸗ Eheleute, welche in ehelicher Gütergemeinschaft leben, folgen wird. eingetragene, in Trzebow belegene Rittergut Trzebow Bochum, den 31. März 1885.

am 1. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, Königliches Amtsgericht. vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle K versteigert werden. . ; (1962 Aufgebot.

Das Gut ist mit 394764 6 Reinertrag und Auf Antrag des Br. Mette von Niederkleen einer Fläche von 419, 4460 ha zur Grundsteuer, mit wird Aufgebotstermin bezüglich einer von Johann 1083 Nutzungswerth zur Gebaäudesteuer veranlagt. Anzer Eheleuten, vormals zu Gießen, dem S. Auszug aus der Steuerrolle beglaubigte lbschrift des Katzensteln zu Gießen errichteten Kautionshypothek⸗ Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere urkunde Über 16 00 K, eingetragen im Hypotheken das Gut betreffende Nachweisungen, sowie besondere buch Gießen V 97 auf II/3. 4 Gemarkung Gießen, Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, hierdurch wiederholt auberaumt auf Abth. I., in den Dienststunden eingefehen werden. Samstag, 11. Juli 1885,

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die Vormittags 9 Uhr. nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An—⸗ Der Inhaber der Urkunde hat spätestens in diesem sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ vorzulegen, gegenfalls auf Antrag Kraftloserklärung rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ erfolgen wird. artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗

Gießen, 4. April 1885. lehrenden Hebungen oder Koflen, spätefteng im Ver⸗ . 3 Amtsgericht.

steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe (Unterschrift) von Geboten anzumelden und, falls der betreibende w Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu (1963) Aufgebot.

machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des n, r. Gebots nicht berücksichtigt . . bei ertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. iejenigen, welche das Eigenthum des Gutes

Die Polize der Lebensversicherungs⸗ꝛAktien ⸗Gesell⸗ schaft Germania“ zu Stettin Nr. 39946 vom 9. Juni 1866, ausgestellt für den praktischen Arzt Dr. med. Johann Gottfried Christian August Salomon Puff zu Rothenkirchen über 2000 Gulden süddeutsche

Herrn Ingenieurs Theodor Alfred

verloren gegangen.

Aufgebot derselben beantragt. Der

Stettin, den 2. April 1885. Königliches Amtsgericht.

ö. Ladung.

letztbenanntes Kind hierorts Klage erhoben. gericht Dingolfing Termin auf

geladen. Dingolsing, 3. April 1885. Der k. Sekretär Stimmelmayr.

(1966 Aufruf.

heitẽvormundschaft geführt worden ist: 1 Fürchtegott von Ende aus Cursdorf, 2 Bernhard Krauß aus Katzhütte,

Nachricht an dieselben gelangt. mögens derselben beantragt.

in dem dazu anberaumten Termin

beim unterzeichneten Gericht anzumelden, falls sie derselben verlustig gehen. Oberweißbach, den J. April 1885. Fürstliches Amtsgericht. Wißmann.

1968 gerichte ist

L. behufs Todeserklärung a. des am 25. Mai 1843

Friedrich August

Jäger hier,

1840er Jahren nach Amerika Adam aus Leipzig,

jährigen Johanne Auguste'n Louise'n Adam in Chemni

daselbst, sowie

derten Steindruckergehülfen August

Nachricht, vermuthlich aus Boston,

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Cxpeditionen des

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Danube K Co., E. Schlotte,

Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Bureaux.

Der Commissionair Oberländer zu Hof als Vor⸗ mund der minderjährigen Sophie Puff hat das Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Der Binder Andreas Probst von Gottfriedinger⸗ schwaige hat Namens seiner Tochter Franziska gegen den Bauerssohn Ludwig Brunner von Dittenkofen auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem von Fran— ziska Probst am 3. März 1885 außerehelich ge⸗ borenen Kinde Georg“ und Alimentenleistung für

Zur Verhandlung dieser Sache hat das K. Amts

Montag, 8. Juni 1885, Vormitt. 10 Uhr, anberaumt, und wird Ludwig Brunner, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, zu dlesem Termine hiemit

Vom Leben und Aufenthalt folgender Personen, über welche beim unterzeichneten Gericht Abwesen⸗

38) des Handels mann Gottfried Franke von hier, ist nach eidlicher Versicherung ihrer hier bekannten nächsten Verwandten seit länger als 26 Jahren keine

Die bezüglichen Verwandten der Abwesenden haben daher öffentlichen Aufruf und eventuell Todeserklä— rung der Verschollenen und Aushändigung des Ver—

Es werden demgemäß alle Diejenigen, welche am Vermögen eines der drei Ahwesenden Änsprüche zu machen haben, hiermit aufgefordert, diese Änsprüche

den 22. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, widrigen⸗

Von dem unterzeichneten Königl. Sächs. Amts—

in Leipzig geborenen A Steinmann, welcher sich im Jahre 1863 in Temesvar als Kellner aufgehalten hat und über dessen Leben oder Tod seltzem eine Nachricht nicht anher gelangt ist, auf Antrag des Schlossers Herrn Richard Eamund' Leontin Wilhelm

h, des am 7. März 1796 geborenen und in den

ausgewanderten, seit⸗ dem aber verschollenen Schmieds Carl ref i

auf Antrag des Herrn Emi Schorch in Gloggnitz als Vormund ö .

Adam zu Chemnitz und Frauen tz ex jure cesso Clemens Adam

C. des im Februar 1857 nach Amerika ausgewan⸗

ried . nannt Thomas, welcher im Mätz 1h n .

von sich gegeben

II. behnfs Todes erklärung

und eventuell zur

Königl. Sächs. Staate fiskus das Aufgebots verfahren zu worden. Es werden daher die genannten

eröffnen

Erben und Rechtsnachfolger, sowie ad II

stens in dem auf

den 30. Jannar 1886, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine ihre Ansprüche anher anzumelden, widrigenfalls die Verschollenen werden

Erben derselben bez. deren Rechtsnachfolger werden

verabfolgt werden, auch ad II. die unbekannten

Erben sowie die etwaigen unbekannten Interessenten

ihrer Ansprüche an den Nachlaß für verlustig und

sie mit denselben für ausgeschlossen werden erklärt

werden.

Leipzig, am 30. März 1885. Das Königliche Amtsgericht daselbst,

Abtheilnug I. Steinberger.

1969

Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Eiben: Bäcker Otto Riemer, zuletzt bei Dres den und der angeblich in Amerika befindliche Fabrikbeamte Rein—⸗ hold Riemer, Beide aus euhammer, Kreis Görlitz, werden aufgefordert, ihre Adresse zur Mit⸗ theilung des Inhalts des Testaments ihrer am 6. Dejember 1884 verstorbenen Mutter, Frau Pferde⸗ händler Friederike Riemer, geb. Munzig, zu Neu— hammer bei unterzeichnetem Gericht anzugeben.

Görlitz, den 1. April 1885.

Königliches Amtsgericht,

(1967 ; Beschluß.

In,. Sachen, betreffend die Todeserklärung des Wirths Rudolf Köhler, früher zu Essen wohnhaft, wird der auf den 15. Dezember d. J. anberaumte Aufgebotstermin auf den 21. Januar 1886, Mittags 123 Uhr, verlegt.

Essen, den 8. April 1885.

Königliches Amtsgericht. 6 ö . Zur Beglaubigung: Een, den 8. April 16885. E. 83 Maas, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(19721 Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Kufgebot der Nach= laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Rentiert Gustav Entz von hier ist beendet.

Elbing, den 2. April 1885.

Königliches Amtsgericht.

(1965 Bekanntmachung.

Das. Aufgebotsproelama über den Nachlaß des verstorbenen Inspektors a. D. Schmidt zu Für sten berg vom 31. Januar 1885 wird dahin ergänzt, daß, die Erbschaftsentsagung der vier minorennen Kinder des verstorbenen Sohnes des Inspektors Schmidt, Sekretaͤr Hugo Schmidt, Namens Elisa—⸗ beth, Siegmar, Erna, Herbert, durch deren Vor⸗ münderin Wittwe Helene Schmidt, geb. Hoff mann und deren Gegenvormund, Privatier Carl Schott, erfolgt ist.

Fürstenberg a. O., den 6. April 1885.

Königliches Amtsgericht.

K H

des zuletzt in Stötteritz aufhältlich gewesenen ver= schollenen Handarbeiters Johann Gotthelf Haase Ermittelung der unbekannten Erben genannten Haase's auf Antrag des Königlichen Finanz ⸗Ministeriums zu Dresden in Vertretung des

beschlossen her ; Verschollenen bezw. deren etwaige Abkömmlinge, Ehegatten oder

eventuell die unbekannten Erben des Handarbeiters Johann Gotthelf Haase hiermit aufgefordert, späte⸗

für todt erklärt und deren Verlassenschaften an die

Im Namen des Königs! In der Johann Preußschen Aufgebotesache von seglershuben, E. 23584 erkennt das Königliche eng; zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann für Recht: 1) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren. Ansprüchen an die im HFrundbuche des Grundstücks Zieglers huben Nr. 26 btb. III. Nr. 12 für Marianna Kaminski aus dem Fejesse vom 10. Dezember 1856 eingetragene Hypo⸗ thekenpost von 29 Thlr. Muttererbtheil nebst 50 / Jinsen aus geschlossen. 2 Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt. Verkündet 24. März 1885. Kaehlert,

. V. Gerichtsschreiber des Königlichen Amttgerichts. JI.

1985

1986 Bekanntmachung. . Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist die Glsfabeih Lange zu Erwitte oder deren unbekannte Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die Post Bd. V. Blatt 243 des Grundbuchs von Erwitte Ubth. III. Nr. 2 ausgeschlossen worden. Erwitte, den 27. März 1885. Königliches Amtsgericht.

84 liel gaga, betr. die Todeserklärung des ab⸗

z'senden Johann Friedrich Juckenburg, aus Allmen—⸗ ö gebürtig, geboren 1810, ist am heutigen Tage folgendes Ausschlußurtheil gefällt und verkündet orden: . von Allmenhausen über 20 Jahre mit unbe⸗ kanntem Aufenthalte abwesende Johann Friedrich Juckenburg daher wird für todt erklärt.

Alle dem Aufgebote vom 113. Oktober 1884 zu⸗ wider, im heutigen Anmeldungstermine an dessen Vermögen nicht angemeldeten Rechte, werden für verloren gegangen erkannt.

2c. 2c. ꝛe. . ß Ebeleben, den J. April 1885. . Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht, Abtheilung II. Unterschrift.)

1973 2 l ag Urtel vom 31. März 1885 ist:

I) das Hypotheken⸗-Instrument über 900 „, haftend auf dem Grundstück Nr. 13 Hammer Abtheilung III. Nr. 1, .

2) das Hypotheken⸗Instrument über 57 Thaler 24 Sgr. 4 Pf., haftend auf dem Grundstück Nr. 18 Cunern Abtheilung III. Nr. 1,

3) das Hypotheken ⸗Instrument über 2190 , haftend auf dem Grundstück Nr. 9 Domnitz Abtheilung III. Nr. 20,

für kraftlos erklart. .

Ferner sind die unbekannten Gläubiger der auf Nr. 8 Groß ⸗Schmograu Abth. III. Nr. 2 und 5 für den abwesenden Caspar Münch eingetragenen Hypothekenposten von 8 Thlr. 13 Sgr. 16 Pf. und 13 Thlr. 6 Sgr. 2 Pf. resp deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausge⸗ schlossen. .

Winzig, den 31. März 1885.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 10. März 1885.

Galle, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Eigenthümers Carl Ludwig Fanselow zu Seidlitz erkennt das Königliche Amts gericht zu Landsberg a. / W. durch den Amtsgerichts rath Zeigermann, da der Antragsteller die Löschung der nachstehend bezeichneten Hypothekenpost beantragt und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaub haft gemacht hat: ö .

100 Thlr. 300 M nebst 6 oeο jährlicher Zinsen für den Pächter Sigmund Vaternam zu Seidlitz, eingetragen auf dem dem Eigen thümer Carl Ludwig Fanselow gehörigen Grund⸗ stücke Seidlitz Band J. Nr. 48 in Abtheilung III. Nr. 12 aus der Schuldverschreibung vom 4. April 18372 und Verfügung vom 6. April 1872 und übereignet unter dem 21. März 1876

dem Wilhelm Wegner“ für Recht: .

Daß alle Diejenigen, welche auf die vorbezeichnete Hypothekenzost Ansprüche und Rechte zu haben ver— meinen, mit denselben auszuschließen und die ge⸗ dachte Post im Grundbuche zu löschen, die Kosten . Verfahrens aber dem Antragsteller zur Last zu egen.

1977)

Zeigermann.

uss! Belanntmachung. j Auf den Antrag des Ackerbürgers August Frommholz ier erkennt das Königliche Amtsgericht zu Dt. Krone am 7. April 1885 für Recht:

Die Gläubiger, oder deren Rechtsnachfolger, velche an der in dem Grundbuche von Dt. Krone Nr. 107 und Dt. Krone Rr. 219 Abtheilung III. Nr. 1 auf Grund des Vertrages vom 23. Juli' 1858 süc Albert Frommholz eingetragenen, mit 5.0 zu verzinsenden Forderung von 200 Thlr. Erbabfindung, mit welcher der Gläubiger in der Untersuchungssache wider ihn V. 50 tz bezuglich der Kosten der Ünter⸗ suchung und Strafvollstreckung, für die Gestellung um Strafantritt und für die Nichtentziehung der Strafvollstreckung Sicherheit bestellt hat, Ansprüche lu haben vermeinen, werden mit ihren Anspruͤchen guf die genannte Forderung ausgeschlossen und die inn derselben im Grundbuche für zulässig

rt.

Dt. Krone, den J. April 1885.

Königliches Amtsgericht. llesz Im Namen des Königs!

In Sachen, beireffend das Aufgebot der bei der Srbhgstatlen des Antheils der Marie Michna an m Grundstück 61 Üjeft A, aus der dafelbst Ab⸗ heilung III. Nr. 6 für die Marie Pastuschka, geb. ruh eingetragene Post von 1260 Thalern ge gihzeten Kaufgelderspezialmasse von 847, I S er—⸗ rt das Königliche Amtsgericht zu Ujest durch den mterichter Pr. f , nachstehendes Urtheil: J „dem minderjährigen Karl Michna, Konditor osef Michna, dem Fleischer Adam Apfeld, dem räulein Margarethe Apfeld, der Johanna, geb.

tine, geb. Marey, verebel, Schuhmacher Kattner, der Wittwe Libiane Apfeld, dem Schneider Josef Apfeld, dem Schneider Johann Apfeld, der Agnes, geb. Michna, verebel., Fleischer Grziwotz, der Marie, geb. Michna, verehel. Fleischer Kobielski, dem Fleischer Jakob Michna, dem Schneider Josef Schewerda, sowie dessen minderjährigen Sohne erster Ehe, der Franziska, geb. Apfeld, verehel. Kretschmer Strzempek, sowie der Margarethe Jochemezyk, geb. Apfeld zu Groß⸗Paniow, werden ihre Ansprüchz? auf die aufgebotene Masse vorbehalten.

II. Alle anderen Personen dagegen werden mit ihren Ansprüchen auf diese Masse ausgeschlossen.

Dr. Kretschmann.

(1989 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Bäckers Johann Franz

Zumegen aus Appelhülsen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Münster durch den Gerichtsassessor Stienen, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, da der Antragsteller löschungsfähige Quittung vom 26. November 1883 eingereicht hat, da weder in dem Aufgebotstermine vom 21. März 1885, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind und der Antragsteller den Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat, für Recht:

Die Urkunden, welche über nachfolgende Hvpo⸗

thekenposten gebildet sind, nämlich:

a. Zweihundert sieben und dreißig Thaler Dar⸗ lehn laut Verschreibung vom 5. Januar 1843 zu Gunsten des Wirthschafters Joh. Heinrich Zumegen in Axrpelhülsen gegen halbjährige Lose mit 40/9 Zinsen. Eingetragen ex decret. vom 30. Juni 1843 im Grundbuch von Appel hülsen Band 1. Blatt 76 Abth. III. Nr. 5, welche Post vor dem Besitze des Kapitals vom; Eisenhändler Clemens Eckholt zu Nottuln für ein Darlehn von 200 Thlr. nebst 4 resp. 5 0 Zinsen in der Obligation vom 2. Juni 1854 verpfändet resp. die Subingrossation darauf hbe⸗ 916 ist. Eingetragen ex decret. vom 29. Juli

b. Neun und zwanzig Thaler 25 Sgr. nebst 4 resp. 5 0ο Zinsen Darlehn aus der not. Obli— gation des W. Kersting vom 1. April 1852 für den Eisenhändler Clemens Eckholt in Nottuln, eingetragen ex decret. vom 15. April 1852 im Grundbuch von Appelhülsen Band J. Blatt 76 Abth. III. Nr. 11,

werden für kraftlos erklärt und die Kosten dem Antragsteller zur Last gelegt. Von Rechts Wegen.

1980 Im Namen des Königs! Verkündet am 31. März i885.

Zientkiewiez, Gerichtsschreiber,

Auf den Antrag des Kaufmanns Schilling zu Obornik und des Wirths Valentin Szymas in Rounowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Pokomgki zu Rogasen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Obornik durch den Amtsrichter Seeliger für Recht:

1) Die Hypothekenurkunden:

a. über 20 Rthlr. nebst Zinsen, eingetragen für den Kaufmann Samuel Lewin in Obornik in Abth. III unter Nr. 6 des dem Kaufmann Schilling gehörigen Grundstücks Obornik Nr. 6, gebildet aus dem Mandate vom 28. Oktober 1852, dem Hypothekenscheine und dem Ein⸗ tragungsvermerke vom 2. Juli 1853 sowie dem Antrage rom 4. Mai 1855;

b. über 56 Rthlr. 26 Sgr. 7 Pf. Muttererbtheils⸗ forderung, eingetragen für Geschwister Valentin und Anton Szymas in Abth. III Nr. 2 des dem Wirth Valentin Szymas gehörigen Grund⸗ stückes Ros gzowo Nr. 8, gebildet aus der gericht⸗ lichen Verhandlung vom 28. Dezember 1853, dem Eintragungsvermerke rom 6. März 1856, dem Hypothekenbuchsauszuge von demselben Tage, dem Erbrezesse vom 4. Juli 1855, der notariellen Verhandlung vom 11. November 1870 und dem Umschreibungsvermerke vom 10. Juli 1870,

werden für kraftlos erklärt; 2) die Kosten des Aufgebots verfahrens fallen den Antragstellern zur Last. Von Rechts Wegen. Obornik, den 31. März 1885. Königliches Amtsgericht.

1987 Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts gerichts Heldrungen vom 4. d. Mts. ist der Hypo⸗ thekenhrief vom 23. Juni 1853 über 30 Thaler Unterstützungsgel der für die Ortsarmenkasse zu Hel⸗ drungen, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 27. Mai 1863 in rubr. III. Ne. 2 des Grund⸗ buchblattes Nr. 399 Bd. X. des Hausgrundbuchs von Heldrungen, früher Vol. IV. Nr. 187 H. G. B. daher auf dem dem Maurer Carl Mendler daselbst gehörigen Grundstücke für kraftlos erklärt. Heldrungen, den 4. April 1885.

Königliches Amtsgericht.

Tacke.

(1985 Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Käthners Paul Maletzki in Osieczek, vertreten durch den Rechtsanwalt Ruhnau in Briesen, hat das Königliche Amtsgericht zu Briesen für Recht erkannt: JI. Das über die für die Altsitzer Johann und Maria, geb. Strohschein Gahrschen Eheleute in Osieczek im Grundbuche des Grundstücks Osieczek 97 Abtheilung III. Nr. 2 eingetragene Forderung von 1016 ½ mit der Ausfertigung der notariellen Schuld⸗ urkunde vom 14. März 1885 und dem Hypotheken briefe vom 22. März 1883 gebildete Hypotheken dokument wird für kraftlos erklärt. II. Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ . Käthner Paul Maletzki in Osieczek auf— erlegt. Briesen, den 1. April 1885.

Königliches Amtsgericht.

(1975 Im Namen des Königs! Verkündet am 10. März 1885. Galle, Gerichtsschrelber. Auf den Antrag des Eigenthüͤmers Emil Rostin zu Gerlachsthal erkennt das Königliche Amtsgericht zu Landsberg a. / W. durch den Amtsgerichts⸗Rath Zeigermann, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung

Upfeld, verehel! Bürstenmacher Lenich, der Konftan⸗

zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat:

Hypothekenurkunde über die auf dem Grundstücke Gerlachsthal Nr. 244. in Abtheilung III. Nr. 2 für Carl August Schwenknecht eingetragenen 68 Thlr. 14 Sgr. 716 Pf. und die daselbst Nr. 3 für denselben eingetragenen 13 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., bestehend aus der Ausfertigung des Rezesses vom 19. Sexrtember 1803 und 24. Mai 1807 und den angehängten Hypotheken⸗ scheinen

für Recht:

Die vorbezeichnete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Ver— fahrens dem Antraasteller auferlegt.

Zesigermann.

(1981 Im Namen des sönigs!

Auf den Antrag des Besitzers Carl Salecker zu

Stirkallen, . erkennt das Königliche Amtsgericht zu Inster⸗ burg durch den Amtsrichter Kuhn für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die auf dem Carl Saleckerschen Grundstücke Stirkallen Nr. 8 Abthei⸗ lung III. Nr. 3 aus dem Vertrage vom 12. zufolge Verfügung vom 14. Juni 1861 eingetragenen, von den Christian und Anna Saleckerschen Eheleuten ihrer Tochter Caroline auf deren Elternerbtheil über⸗ wiesenen 500 Thaler Kaufgeld wird für kraftlos er⸗ klärt; die Kosten des Verfahrens werden dem An— tragsteller aufgelegt. .

Insterburg, den 2. April 1885.

Königliches Amtsgericht. (1979 Im Namen des Königs! Verkündet am 17. März 1885.

Galle, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Eigenthümers Gustav Riehe zu Ober⸗Gennin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Landsberg a. W. durch den Amtegerichtsrath Zeigermann,

da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Uckunde und die Berechtigung zum Auf— gebottantrage glaubhaft gemacht hat, Hypotheken- urkunde über 500 Thlr. 1500 Æ rückständiges Kaufgeld, eingetragen aus dem Faufvertrage vom 2. März resp. 24. August 1865 für den Ausgedinger Johann Friedrich Riebe und dessen Ehefrau Karoline Wilhelmine, geb. Jaeck, zu Ober⸗Gennin in Abthei⸗ lung III. Nr. 7 des dem Eigenthümer Gustav Riehe zu Ober Gennin gehörigen Grundstücke Ober⸗ 62 Nr. 28, gebildet aus dem Kaufvertrage vom

März 24 August 1865 und dem Hypothekenbuchs⸗Auszuge vom 5. September 1865

für Recht:

Das vorbezeichnete Hypothekendokument wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Ver— fahrens dem Antragsteller zur Last gelegt.

Zeigermann.

1974 Im Namen des Königs?! Verkündet am 1. April 1885. Teuchert, Gerichtsschreiber. In der von Wawrowski'schen Aufgebotssache E. 6/ 846 erkennt das Königliche Amtsgericht zu

Wronke durch den Amtsrichter Dr. Großmann für Recht:

1) Die Hypothekenurkunde über 100 Rthaler

Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom

18. Januar 1854 am 6. März 1854 für den Probst

Fam Wawrowski aus Biezdrowo in Abtheilung III.

r. 2 des den Wirth Fohann und Marianna Hably'schen Eheleuten gehörigen Grundstuͤcks Glu—⸗ chowo Nr. 7, gebildet aus dem Hypothekenauszuge vom 6. März 1854 und der Schuldurkunde vom 18. Januar 1854 wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller Dr. Adalbert von Wawrowski auferlegt.

(1996 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Henriette Christiane Pauline Genske, geb. Filzhuth, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt S. Rosenthal hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schmiedemeister Carl Friedrich Genske, zuletzt in

Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen bös—

, Verlassung, mit dem Antrage auf Eheschei⸗ ung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 11. Juli 1885, Nachmittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 4. April 1885. ; Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1, Civilkammer 13. 19 95 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Bertha Elisaberh Reich, geb. Schult— heis, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Timen—⸗ dorfer hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurermeister, früheren Buceguvorsteher Franz Ferdinand Reich, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs und böslicher Verlassung, mit dem An—Q trage auf Ehescheidung: die Ehe der Parteien zu trennen und den Be— für den allein schuldigen Theil zu er—⸗ ären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Civil— kammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 11. Juli 1885, vtachmittags 121 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 7. April 1885.

Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts JL, Civilkammer 13.

1997 Oeffentliche Zustellung.

Der Musikus Wilhelm Krüger zu Harn, vertreten durch den Rechtsanwalt Asemissen in Detmold, klagt gegen seine Ehefrau Lina Krüger, geb. Beins, genannt Frede, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung und Ehebruchs, mit dem Antrage auf Auflöfung der Ehe dem Bande

nach und ladet die Beklagle zur mündlichen Ver

handlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Fürstlichen Landgerichts zu Detmold auf

den 3. Juli 18385, Bormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dem Kläger ist das Armenrecht bewilligt.

Detmold, den 9. April 1885.

Brink müller, Gerichtsschreiber des Fürstlichen Landgerichts.

(1994 Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Neumann, Auguste, ge⸗ borene Schostag, zu St. Johannes, vertreten durch den Justiz⸗Rath Hünke zu Frankfurt a. O., klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Gustar Neumann in Amerika, unbekannten näheren Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung mit dem Antrage, die Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt g. O. auf den 21. November 1885, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. O., den 9. April 1885.

Grösch ke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, II. Civilkammer. (1991 Oeffentliche Zustellung.

Der Orttarmenverband Telgte, vertreten durch den Amtmann Schirmer und den Beigeordneten Bitter zu Telgte, Letztere vertreten durch den Rechts anwalt von Portugall zu Münster, klagt gegen die Eheleute Dachdecker Fritz Fahldieck und Catharina, geb. Maaß, früher zu Telgte, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Erstattung von Kurkosten, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur Zahlung von 293 M 80 3 mit 5 ½ Zinsen seit der Klage—⸗ zustellung und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, Abtheilung V., zu Münster, Zimmer Nr. 49, auf

den 26. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Foller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abth. V. (998 Oeffentliche Zustellung.

In der beim hiesigen Großherzoglichen Land⸗ gerichte anhängigen Streitsache der Ehefrau Amalie Heinrich, geb. Heppner, zu Ostrowo, Provinz Posen, Klägerin, wider ihren Ehemann, den Tischler Fritz Heinrich, früher zu Belfort, Gemeinde Heuende, jetzt abwesend, Beklagten, wegen Ehescheidung, hat Klägerin vorgestellt, daß der Beklagte dem rechtskräftigen Urtheile vom 2. Dezember v. J, innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Zwecke der Fortsetzung des ehelichen Lebens zu ihr zurückzukehren, widrigen⸗ falls auf ihren ferneren Antrag die Ehe geschieden und er, Beklagter, für den schuldigen Theil erklärt werden solle, keine Folge geleistet habe.

Klägerin ladet nun den Beklagten vor hiesiges Großherzogliches Landgericht zu dem von dem Herrn Vorsitzenden desselben anzuberaumenden Termine zur ferneren Verhandlung der Sache, sie fordert den⸗ selben auf, einen bei dem genannten Gerichte zuge⸗ lafsenen Anwalt zu bestellen und wird im Termine beantragen lassen:

„Großherzogliches Landgericht wolle die Ehe der Parteien scheiden und den Beklagten für den schuldigen Theil erklären, unter Veruriheilung desselben in die Kosten.“

Da der Aufenthalt des Beklagten unbekannt ist, so wird ihm diese Ladung hiemittelst öffentlich zu— gestellt, mit dem Bemerken, daß Termin auf

Dienstag, den 16. Juni 1885, Morgens 10 Uhr, 4 em m Großherzoglichen Landgerichte ange⸗ etzt ist. Oldenburg, 1885, April 2. Der Gerichts schreiber des Großherzogl. Landgerichts. Bohlje.

K. Landgericht Rottweil. Oeffentliche Zustellung.

Regula Grotz, geborne Gubler, in Pfäffikon in der Schweiz, vertreten durch Rechtsanwalt Fetzer in Freudenstadt, klagt gegen ihren Ehemann Gottlieb Grotz, Zimmermann von Thieringen, der mit un⸗ bekanntem Aufenthaltsort abwesend ist, auf Ehe⸗ sckeidung, mit dem Antrage, zu erkennen, es sei die am 6. Dezember 1880 in Wetzikon geschlossene Ehe der obenbezeichneten Parteien wegen böslicher Ver⸗ lassung von Seiten des Ehemanns dem Bande nach zu scheiden und der Beklagte in die Kosten dieses Rechtsstreits zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Rottweil auf

Montag, den 13. Juli 1885, Vormittags 8 Uhr, . mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 7. April 1885. Jetter, Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

2001 tgar

1999

Stuttgart. . Deffentliche Zustellung. Die Juliane Karoline geb. Sanzenbacher in Gaig— burg, vertreten durch Rechtsanwalt Baumeister in Cannstatt, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ehemann Jakob Mutschler, Fabrilarbeiter von Gaisburg, mit dem Antrage: es möge ihre am 16 Oktober 1882 eingegangene Ehe wegen böslicher Verlassung Seitens des he manns geschieden, eventuell, es möge der letztere zur Wiederherstellung des ehelichen Lebens mir der Klägerin verurtheilt werden, und lader den Beklagten jur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf Samstag, den 27. Juni 1885,

ormittags 87 Uhr,