1885 / 87 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

mit der mrsfz eng, * 3 E gedachten richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

. 3* 0 der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Den 9. April 1885.

Sekr. Merz, .

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

2000 Oeffentliche Zustellung. ; ; 2. a Thristian Ziegler in Reutlingen, vertreten durch Rechtsanwalt Lammfromm in Tü⸗ bingen, klagt gegen seine Ebefrau, Marie Emilie Ziegler, geb. Oechsle, zur Zeit in Amerika, wegen Thescheidung mit dem Antrage: erkennen zu wollen, die jwischen den Parteien am 30. September 1875 zu Loffenau eingegangenen Ehe wird dem Bande nach geschieden, auch die beklagte Ehefrau in die Kosten des Verfahrens verurtheilt, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor d . des Königlichen Land⸗ erichts zu Tübingen auf 66 Mittwoch, den 4. November 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Die Ein— lassunge frist ist auf 35 Tage festgesetzt. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Tübingen, den 8. April 1885.

Bäurle, .

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Anszug. * .

Auf Antrag des Schuh machermeisters Johann

Herbolsheimer von Egenhgusen⸗ als Curators

pat kas Kgl. Amtsgericht Windsheim am 7. dt. Mts. beschlossen, Aufgebot zu erlassen.

Es ergeht demzufolge die Aufforderung; .

J. an den am 21. Januar 1820 in Egenhausen geborenen Georg Michael Kachelrieß, Sohn der verstorbenen Koeblerseheleute Peter und Christine Barbara Kachelrieß von Egen— hausen, unbekannten Aufenthalts, über dessen Leben feit mehr als zehn Jahren käne Nach⸗ richt vorhanden ist, spätestens im Aufgebots⸗ termine am

Mittwoch, den 10. März 1886,

Vormittags 9g Uhr,

im Zimmer Nr. 16, . . sich persönlich oder schriftlich beim Kgl. Amtsgerichte dahier anzumelden widrigenfalls er für todt erklart werden würde,

II. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen,

III. an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit theilung hierüber bei Gericht zu machen.

Windsheim, den 8. April 1885. .

Der Kgl. Gerichteschreiber des Kgl. Amtsgerichts: (L. 8) Hahn, Sektetaͤr.

(1331 Oeffentliche Ladung. .

Henriette Clementine Aurelie Sperling, Ehefrau Schlerath in Paris, ladet ihren Ehemann Julius Friedrich Wilhelm Adolph Schlerath. ohne Gewerbe und ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, am 22. Mai 1885, Nachm. 3 Uhr, vor dem Kaiserl. Notar Müller zu Metz, in dessen Amtsstube, Bären straße daselbst, persönlich oder durch Bevollmächtigten zu erscheinen, um den Verhandlungen über die Liquidation der gegenseitigen Vermögensrechte der Parteien beizuwohnen und sein Interesse zu wahren. Gleichzeitig erklärt sie demselben, daß auch in seiner Abwesenheit zu den gedachten Operationen geschritten wird.

Metz, den 4. April 1885. ö

Der Kaiserl. Landgerichts Sekretär. Metzger.

1980

2002] .

Die Ehefrau Wilhelm Bauendahl, Josephine, ge⸗ borene Ungerechts, ohne Geschäft zu Viersen, klagt gegen 1) ihren genannten Ehemann, Kaufmann Wil⸗ helm Bauendahl zu Viersen, zur Zeit in Konkurs⸗ zustand befindlich, 2) den Verwalter des Konkurses ron Wilhelm Bauendahl, Rechtskonsulent Jean Willet ebendaselbst, auf Gütertrennung, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf

den 28. Mai 1885, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

k

Gerichtsschreibergehülfe des Königlichen Landgerichts.

unn Urtheilsauszug.

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts zu Saarbrücken, II. Civilkammer, vom 26. Februar 1885, wurde die zwischen der Elisabetha Jung, Ehefrau des Taglöhners Heinrich Kuhn, ohne Stand, Beide zu Breungenborn bei Baumholder woh— nend, und diesem Letzteren, ihrem Ehemanne, bestehende gesetzliche eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklaͤrt, und find die Parteien zur Massebildung und Auseinandersetzung vor den Königl. Notar zu Baumholder verwiesen worden.

Saarbrücken, 2. April 1885.

Cüppers, Assistent,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

2093 Urtheils⸗Anszugs.

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land gerichts zu Saarbrücken, J. Civilkammer, vom 16. März 1885, wurde die zwischen der Ehefrau des Händlers Ladwig Schüßler, Katharina, geb. Schwickert, zu Sulzbach, und ihrem genannten Ehemanne Lud wig Schüßler, Händler, zu Sulzbach, bestehende ge— setzliche eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst er—⸗ klaͤt, und sind die Parteien zur Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Eglinger zu St. Johann verwiesen worden.

Saarbrücken, 8. April 1885.

; Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Auszug.

[2004 Armensache.

Durch Urtheil der J. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts Metz vom 25. März 1885, wurde zwischen den Eheleuten Nicolaus Scharff, Maurermeister, und Maria Sandt, zu Oberkontz, Gütertrennung mit Wirkung vom 4. Dezem⸗

Hasefẽld, Forstort Linnah, Jagen 54 etwa, Fichten: 2772 St. Langnutzholz IT. u. V. Kl. S4, 91 fm

und sind die Parteien

ber 1884 ausgesprochen ihrer Ansprüche vor

20051

Durch Urtheil des Kaiserl. Landgerichts Metz I. Civilkammer vom 18. März 1885 wurde zwischen den Cheleuten Johann Peter Weber, Kafetier, und Louise Delphine Houzelle zu Diedenhofen Güter trennung mit Wirkung vom 2. Januar 1885 aus- gesprochen und sind die Parteien zur Aus einandersetzung shrer gegenseitigen Vermögensansprüche vor Notar Feilzer in Diedenhofen verwiesen worden. Publizirt gemäß Ausf⸗-Ges. vom 8. Juli 1879. Pietz, den 34. März 1855.

Metzger, Landgerichts ˖ Sekretär.

2006 Urtheils Auszug. .

Durch Urtheil der J. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerlchts zu Metz vom T. April 1885 wurde zwischen den Eheleuten Franz Karm, Schuh macher, und Elise Plenert zu Metz Gütertrennung mit Wirkung vom 19. Dezember 1884 ausgesprochen und sind die Parteien behufs Auseinandersetzung shrer Änsprüche vor Notar Marzloff zu Metz ver⸗ wiesen worden. ; . Publizirt gemäß Ausf. Ges. v. 8. Juli 1879. Metz, den 9. April 1885. .

Der Landgerichts⸗Sekretär. Metzger.

2007 Bekanntmachung.

Die Ehefrau des Wirthes Carl Weigand, Adele, geborene Westphaelinger, zu Metz, beisammen wohn haft, vertreten durch Rechtsanwalt von Kalden⸗ berg, klagt gegen ihren genannten Ehemann wegen dessen zerrütteter Vermögensverhältnisse auf Auflö— fung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft und Verweisung vor einen Notar behufs Auseinander⸗ setzung der gegenseitigen Vermögens ansprüche. .

Zur Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffent.= liche Sitzung der J. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts uh ,, . 2. Juni 1885, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt. .

. gemäß des Ausf. Ges. vom 8. Juli 1879.

Metz, den 8. April 1885. .

Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger. 2008 Urtheilsauszug. (Armensache.) .

Durch Urtheil der J. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 31. März 1886 wurde die zwischen Joseph Fahlbusch, Schweinemetzger, und Catharina Schmeckenbecher, dessen Ehefrau, wohn haft zu Metz, bestehende Gütergemeinschaft für auf⸗ gelöst erklaͤrk mit Wirkung vom Tage der Klage, 5. Febr. 1385. Zur Auseinandersetzung der gegen⸗ seitlgen Ansprüche wurden Parteien vor Notar Müller in Metz verwiesen. .

Publizirt gemäß des Ausf. Ges. vom 8. sJ. 1879.

Hietz, den 3. April 1835. ;

Der Landgerichts Sekretär: Metz ger.

2019 Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Koblenz vom 17. März 1885 ist die zwischen den zu Kreuznach wohnenden Eheleuten Christian Kaul, Schuhmacher, und Christine, geb. Scheu, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

stoblenz, den 9. April 1885.

e , Gerichtsschreiber des Königlicken Landgerichts. 2009 Gütertrennung. .

Durch rechtskräftiges Urtheil Fer J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 17. März 1885 ist die zwischen den Eheleuten August Ullrich, Schuhmacher zu Bonn und Margaretha, geb. Ullrich, ohne Gewerbe, zu Bonn bestandene eheliche Güter gemeinschaft für aufgelöst erklärt.

Bonn, den 8. April 1835.

Der Gerichtsschreiber ; der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts. Klein, Landgerichts⸗Sekretär.

s , ᷣᷣ¶ᷣQKQKuůiůiͥ˖ ͥ , ,, e m- m e, , -,=· , m.

iso Bekanntmachung.

Der in den hiesigen Anwaltslisten unter Nr. 5 bez. 37 eingetragene Rechtsanwalt Gotthold Ferdi⸗ nand Robert Rudert, zeither in Glauchau, ist ge⸗ löscht worden. . ;

Glauchau, am 19. April 1885.

Königl. Amtsgericht und Kammer für Handelssachen bei demselben. Strauß.

1955 Bekanntmachung.

In der Rechtsanwaltsliste des unterzeichneten Amtsgerichts ist der Rechtsanwalt Josef Wigand hierselbst auf seinen Antrag heute gelöscht.

Medebach, den 3. April 1885.

Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Suhmissionen re.

1944 Holzverkäufe i. d. Königl. Ober förfterei Harse⸗ feld, Reg. Bez. Stade, Prov. Hannover:

I) Montag, 39. April 1885, Schutzbezirk Rüstje, Forstort Rüstje, Fagen 94, 97), 98, g5, 111 etwa, Kiefern: 660 St. Derbstang. J. -= III. Kl., 150 Reiserstang IV. KL, 18 rm Scheit, 147 rm Stamm⸗ knüpp., 2160 rm Reiser III. Kl. Anfang Morgens 10 Uhr b. Gastw. Klintworth im Sandkrug;

2) Dienstag, 21. April 1885, Schutzbezirk

55 St. Derbstang. J. -= II. Kl., 7rm Stammknüpp., 90 rm Reiser III. Kl. unaufgearbeitet; Kiefern: 169 St. Langnutzholz IJ. u. V. Kl. 42,97 fm, 35 St. Derbstang. J. Kl, 2 rm Scheit, 7 rm Stamm knüpp, 60 rm Reiser III. Kl. unaufgearbeitet. Anfang Morgens 107 Uhr b. Gastw. Witte in Harsefeld.

1942 Solzʒversteigerung

der betreffenden Oßerförstereien gegen 2.16 pr. Stück

2 der Königlichen Oberförsterei Tanten. * 22. d. 36 Morgens 10 Ubr, in Kamperbrück bei Herin Gastwirth Müsers. Schutz bezirk Kamp. Forstort Veenbusch, Jagen 40 und 41. 5 Cichenstämme mit 19,58 fm, Buchen. . ö 2 rm Eschenschichtnutzhol; 3. —5. Kl., 'm Buchenschichtnützholz 2. Kl, 7 Laärchenstämme mit 5.40 fm, Tärchen⸗' und Kiefernstangen 1—3. Kl. 0 Kiefernstangen 5. und 6. Kl, 2 rm Lärchen⸗ und Tiefern. Schich nutzh ali 5. Kl. Forstort Hochbusch Jagen 44 und 48. 2 Eichenstämme mit 2,18 fm, Buchen . 2 Kiefern . rm Gichen Schichtnutzholz 4. Kl., Kiefern ö, 3. u. 5. Kl. Forstort Niederkamp,. Jagen 55, 56, 57. 152 Eichenstämme mit 110,13 fm, 6 26 jc 46 6b . 3 10 rm Eichenschichtnutzholz. . Totalität (Jagen 48 Hochbusch). 24 Kiefernstãmme mit 10,87 fm, 4 rm we er ich gef . Tanten, den 7. Apri . Der Königliche Ober förster. Roelen.

76 671 ; d ie , . Fichten ⸗Nutzholz. Vrkauf am 15. und 16. April er. Königliche Oberförstereien Lonau und Sicher, Landdrostei Hildesheim, Bahnstation Herz⸗ erg 0. Harz. . 3 Mittwoch, den 15. April er., Oberförsterei Lonau; Schutz bezirke Lonauerhammerhütte, Lüderholz. Jagd haus und Rehhagen, Forstorte Schneiderhai 40 a, Brakberg 70 ab, 73 e, Gr. Mittelberg 60. Haus⸗ dietrichshai 102, 1093, 166, Keydelshagen 110, Wein berg 122, Schweimkerloch 139 und 144, Eichlings⸗ halbe 115 und Totalität, -

Langnutzholz: rot. 1200 im 1 Kl. ;

Derbholzstangen: 12900 Stück J. -= III. Kl. ;

Reiserbolzstangen: 317,70 Hundert ö Kl.

Bei Beginn des Termins kommen 25 Stück Cichennußholzabschnitte mit 9,07 tim III. - V. Kl. zum Verkauf. .

Anfang Vormittags 10 Uhr im Kurhause zu Herz⸗ berg a. Harz. - II. Donnerstag, den 16. April er., Oberförsterei Sieber:

Schutzbezirke Sieber, Königshof und Wurzelberg.

Fistr. 13 a, 24 0, 82 b, 1951 und Totalität.

Tingnutzholz: eiwa 1700 fm JL. V. Kl. ;

Schichtnutzkolz: etwa 14 rm Nutzscheitholz J. Kl. Büttnerholʒ). .

; Anfang Wörmittags 10 Uhr bei Gastwirth Mahn im Kaßkrug in Sieber.

Mittlere Entfernung der Holz ⸗Lagerungsorte vom Bahnhof Herzberg a. Harz beträgt für Lonau ca. 9, für Sieber ca. 11 km, .

Anzahlung auf Verlangen 3 des Steigerpreises.

Ver eichnisse der Hölzer find von den Bureaux

zu 1 . rzberg un eber. ö rn Lie Königlichen Oberförster. Ebart. Bock.

Lis Bekanntmachung.

Die im Kreise Greiffenhagen belegenen Domänen vorwerke Selchow und Kolbitz mit einem Gesammt— flächeninhalt von 702.5142 ha, worunter . 457, 9485 ha Aecker,

3.3790 Gärten,

84,9500 Wiesen,

4338140 . Weiden und das Domänenvorwerk Jägersfelde mit einem Gesammlflächeninhalt von 282, 1859 ha, worunter

2359, 1465 ha Acker,

1,2280 Garten,

14,6220 Wiesen,

6 5335 , Weiden,

17,7220 , Holzung, zur Grundsteuer eiageschätzt mir einem Reinertrage von 4052,17 Thlr. und 112076 Thlr., sollen zu— sammen von Johannis 1886 ab auf 18 Jahre anderweit verpachtet werden.

Hierzu haben wir Termin auf

Donnerstag, den 28. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer anberaumt und werden dazu Pachtliebhaber mit dem Bemerken eingeladen, daß der Entwurf zum Pachtvertrage in unserer Re⸗ gistratur, sowie auf der Domäne Selchow eingesehen werden kann. .

Das Pachtgelder⸗Minimum ist auf 25 000 .

festgesetzt; das zur Uebernahme der Pachtung er—⸗

dessen eigenthümlichen Besitz ebenso wie die land⸗ wirthschaftliche Qualifikation des Bewerbers dem Domänen Departements · Rath, Regierungs ˖ Rath von Bünau rechtzeitig vor dem Termin glaubhaft nachzuweisen ist. ö Stettin, den 27. März 1885. Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domänen

und Forsten.

Flach.

1946 Eisenbahn ˖ Direktions bezirk Breslau.

Submission auf Ausführung einer ca. S000 kg wiegenden eisernen Brücke auf der Ueberladestelle an der Oder bei Poepelwitz.

Termin am 30. April er,, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer 11 des hiesigen Empfange⸗ gebãͤudes. . .

Die Submissionsbedingungen nebst Zeichnungen und Gewichtsberechnung liegen im technischen Bureau (Zimmer 14h) aus und können auch für 1.0 M von uns bezogen werden. :

Breslan, den 9. April 1885.

Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt (Brieg Posen).

Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Magdeburg. Königliches Eisenbahn ˖· Betriebs amt (1298 Halberstadt. Submisston.

Die Herstellung von Pflasterarbeiten behufs Pflasterung der Zufuhrwege und Ladestraßen auf den Bahnhöfen Quedlinburg. Suderode, Gernrode, Rieder und der Personenhaltestelle Ballenstedt der Quedlinburg Ballenstedter Eisenbahn soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, und ist hierzu ein Termin

auf Sonnabend, den 25. April e., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Verwaltungsgebäude, Magdeburgerstr. 11, anberaumt. Bedingungen liegen daselbst zur Ein— sicht aus und können auch gegen Franko⸗Einsendung des Betrages von 80 F von unserem Büreau⸗Vor⸗ steher bejogen werden. Offerten sind mit der Aufschrift:

„Offerte auf Herstellung von Pflasterarbeiten

auf den Statiohen der Neubaustrecke Quedlin⸗

burg = Ballenstedt“ . bis zu dem obengenannten Termine portofrei an uns einzusenden. .

Halberstadt, im März 1885.

Königliches Eisenbahn ⸗Betriebsamt.

1489 l Eisenbahn⸗Direktions Bezirk Magdeburg. Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt Halberstadt. Sunubmission.

Die Herstellung zweier Wärter⸗Wohnhäuser, je eins in Station 44 und Station 128 der Quedlinburg⸗ Ballenstedter Eisenbahn einschließlich der theilweisen Materiallieferung soll im Ganzen oder auch nach den einzelnen Handwerken getrennt im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, und ist hier zu ein Termin auf

Sonnabend, den 25. April er., Vormittags 115 Uhr, in unserem Neubaubureau, Magdeburgerstraße 112, anberaumt.

Zeichnungen und Bedingungen liegen daselbst zur Einsicht aus, und können letztere auch gegen Franko Ein⸗ sendung des Betrages von 190 „S von unserem Bureau ⸗Vorsteher bezogen werden.

Offerten sind mit der Aufschrift:

„Offerte auf Erbauung zweier Wärter⸗Wohn⸗ häufer auf der Neubaustrecke Quedlinburg ⸗Ballen⸗ ted! bis 9 dem oben genannten Termine portofrei an uns einzusenden.

Halberstadt, im April 1885.

Königliches Eisenbahn⸗Betriebs Amt.

1941 Bekannt machung. Die Anlieferung von 10009 kg Werkzeuggußstahl, 10000 , achtkantigem Gußstahl und 10000 Schneidstahl, soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

Lieferung von Stahl betr.“ bis zum 28. April d. J., Morgens 10 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen

Die Lieferungsbedingungen können bei der Uater— zeichneten eingesehen oder auch von derselben ab— schriftlich bezogen werden.

St. Johann a. d. Saar, den 8. April 1885.

forderliche disponible Vermögen beträgt 140000,

Königliche Bergfaktorei.

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Berlin, Dienstag,

den 14. April, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Regierungs Rath Jordan zu Potsdam den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Dber⸗goll⸗Inspektor, Steuer⸗Reth Kahn zu Eydtkuhnen im Kreise Stallupönen, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D Willer⸗ ding zu Hildesheim, dem Hauptmann a. D. Fritsch zu Wiesbaden, bisher Compagnie⸗Chef beim Kadettenhause zu Bensberg, dem bisherigen Rektor des Real⸗Progymnasiums zu Marienwerder, von der Oelsnitz zu Breslau, dem evangelischen Schulrektor Hoffmann zu Breslau, dem 26 Naeser zu Altwigshagen im Kreise Anklam, dem anzleiRath Fricke zu Quedlinburg, dem Kanzlei⸗Rath Brodte zu Magdeburg, dem Postmeister Karich zu Nauen, und dem Kasernen⸗Inspektor Könecke zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Haupt⸗Zollamts⸗Assistenten ern, zu Neufahrwasser, und dem Riemermeister, athmann und Stadtältesten Griffig zu Trebnitz den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem evangelischen Lehrer und Kantor Alde zu Holzkirch im Kreise Lauban den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem Steuer⸗Aufseher a. D. Reinhold zu Hannover, dem Hausdiener Eduard Christian bei der Universität zu Berlin, und dem herrschaftlichen Kutscher Prillwitz zu Rathstock im Kreise Lebus das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem VSootsmannsmaaten Pinnow von der Schiffsjungen⸗Abthei⸗ lung, und dem Barbier Franz Sandow zu Berlin die Retlungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Staats⸗ und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lugius, die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen Insignien des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse zu ertheilen.

Deu tsches Reich.

Bekanntmachung,

betreffend die Vereinbarung mit Frankreich

pegen Auslieferung von Heuerguthaben und

Effekten deutscher auf französischen Schiffen und

französischer auf en e , n if en an gemusterter Seeleute.

Gemäß einer zwischen dem Deutschen Reich und der fran⸗ jösischn Republik getroffenen Vereinbarung wegen Aus⸗ lieferung der n, . und Effekten deutscher auf fran⸗ zösischen Schiffen und französischer auf deutschen Schiffen angemusterter, bei Beendigung der Reise abwesender Seeleute, ist fortan in dieser Beziehung nach folgenden Grunbsätzen zu verfahren:

I) Wenn ein an Bord eines französischen Schiffes ange⸗ musterter deutscher Schiffsmann, oder ein an Bord eines deut⸗ schen Schiffes angemusterter französischer Schiffsmann bei Beendigung der Reise in einem Hafen des Landes, dessen Flagge das Schiff führt, abwesend, verfügungsunfähig, oder nicht mehr am Leben ist, so wird der Betrag der ihm zukom⸗ menden Heuer nebst den ihm gehörigen, etwa an Bord zu⸗ rückgelassenen Gegenständen, oder dem aus dem Verkauf der letztern gewonnenen Erlöse, durch die zuständige Seebehörde des Landes, nämlich in Frankreich durch den eommissaire de H ins eription maritime des Bezirks, in Deutschland durch das Heemannsamt des Bezirks, unmittelbar an den nächsten im Lande befindlichen Konsul der Nation des Schiffsmannes abgeführt.

Voraussetzung ist hierbei jedoch, daß der Ausantwortung der betreffenden Gelder und Gegenstände an den Schiffsmann, beziehungsweise an dessen Vertreter oder Erben, nach Lage des Falles und der Gesetzgebung des Landes, welchem das Schiff angehört, ein rechtliches Hinderniß nicht entgegensteht. 92 Wenn von dem Führer eines deutschen oder französi⸗ schen Schiffes im Hafen eines dritten Staates bei dem Konsul der Nation, welcher das Schiff angehört, Gelder oder Gegen— stände niedergelegt werden, welche einem seiner Nationalität nach dem anderen Staate angehörigen abwesenden, ver⸗ lügungsunfähigen oder verstorbenen Schiffsmann, beziehungs— Jh dessen Erben gebühren, so hat der Konsul diese Gelder . Gegenstände unmittelbar dem nächsten im Lande befind— ichen Kunsul der Nation des Schiffsmannes zur weiteren

eranlassung zu überweisen. . 3) In den unter 1 und 2 erwähnten Fallen der Ueber⸗ . ung von Geldern oder Gegenständen ist dem Konsul der 14 ion des Schiffsmannes zugleich eine darauf bezügliche Ab⸗ 26. nung und je nach Bewandtniß ein Verzeichniß der über— iesenen Gegenstände zuzustellen.

Berlin, den 10. April 1885.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Bekanntmachung.

Am 1. d. M. ist im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Elberfeld die an der Bahnstrecke Vohwinkel Barmen⸗Rittershausen belegene Station Unterbarmen auch für den Eil⸗ und Frachtstückgut⸗ sowie für den Privat⸗ Depeschen verkehr eröffnet.

Berlin, den 13. April 1885.

In Vertretung des aan, des Reichs⸗Eisenbahnamts: rte.

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheit en.

Die Wahl des Oberlehrers ai der Ober⸗Realschule zu Köln, Dr. Emil Schnütgen, zum Rektor des Real-Progym⸗ nasiums zu Eupen ist bestätigt worden.

Dem Direktor der Kunstgewerbeschule des Mitteldeutschen Kunstgewerbe⸗Pereins zu Frankfurt a. M., Regierungs⸗Bau⸗ meister Ferdinand Luthmer, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ninisterium der öffentl Bei der fiskalischen Grubenve berg ist der Berg⸗Assessor Pe us zum worden.

en Arbeiten. 6 zu St. Andreas⸗ In spektor ernannt

Hauptverwaltung der * e. Be Hann m h nun 2 *.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 36. Verloosung von Prioritäts⸗Aktien der NiederschlesischMärkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten

551 Stück Ser. zu 100 Thlr. und 436 /, n, II j, b2l / n, gezogen worden. ;

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, vom 1. Juli d. J. ab den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und der dazu gehörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsscheine Reihe VIII Nr. 6 bis 8 nebst Anweisung zur Reihe IX, bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗ Hauptkassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Aktien nebst Zins⸗ scheinen und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen bezw. in der Provinz Hannover einer der Bezirks-Hauptkassen schon vom 1. Juni d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli d. J. ab bewirkt. Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Mit dem 1. Juli d. J. hört die Verzinsung der verloosten Aktien auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Prioritäts⸗Aktien wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗ gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 8. April 1885.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow.

Karte des Deutschen Reiches im Maßstabe 1: 100000.

(Kupferbuntdruck.)

Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 3. Januar er. wird dierdurch bekannt gemacht, daß serner nachstehend genannte

Sektionen: Nr. 243 Oranienburg, 244 Eberswalde durch die Kartographische Abtheilung mittel st Kupferbuntdru ck bearbeitet und dem Debit übergeben worden sind.

Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 6 50 J3. Der General · Kommissions⸗Debit ist der Simon Schroppschen Hof⸗ Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, übertragen.

Berlin, den 11. April 1885.

Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung. Steinhausen,

Oberst ⸗Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Polizei⸗ Präsidenten, des Chefs des Militärkabinets und des Chefs der Admiralität entgegen und empfingen im Beisein des kommandirenden Generals des Garde⸗Corps, des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen.

Bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin fand gestern Abend 8!“ Uhr eine größere Soiree statt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Seewesen und für Justizwesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

In der heutigen (76.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Reichs-Schatzamts von Burchard, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath, nebst Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Prä⸗ sident dem Hause mit, daß an Vorlagen eingegangen seien: eine ittheilung des Reichskanzlers, betreffend die Ermittelungen über die Wirkung des Impfgesetzes auf Grund bezüglicher Beschlüsse des Reichstages auf Petitionen; ferner der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Steuer⸗ n für Zucker, und Aktenstücke, betreffend die Congo⸗ rage.

Des Weiteren gab der Präsident kund, daß der Abg. ha Freiherr von Schorlemer⸗Alst sein Mandat niedergelegt abe.

Dag Haus begann zunächst die Berathung der Petitionen, welche als zur Erßrter im Plenum nicht geeignet erachtet, zur Einsicht im Bureau niedergelegt sind.

Auf Vorschlag des Präsidenten wurde die Berathung der Petitionen vor der Hand ausgesetzt.

Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, ein.

Das Herrenhaus wird am 1. Mai und den fol⸗ genden Tagen Plenarsitzungen halten.

In der heutigen (51.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, sowie der Finanz-Minister Dr. von Scholz nebst Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident dem Hause mit, daß die Denkschrift, betreffend die Verhängung des Be⸗ lagerungszustandes über den Stadtkreis Bielefeld und die Amtsgemeinde Gadderbaum-⸗Sandhagen, eingegangen sei.

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die zweite Berathung des Antrags des Abg. Frhrn. von Zedlitz und Neukirch (Mühlhausen) und Schmidt (Sagan) auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Pensionirung der Volksschullehrer, war.

Der Abg. Schmidt (Sagan) führte als Referent der Kommission noch einmal eine Berechnung der Lasten vor, welche dem Staat aus diesem Gesetz erwachsen würden, und brachte den Nachweis, daß der Staatshaushalt nicht in Be⸗ denken erregender Weise werde belastet werden.

Der Finanz⸗Minister Dr. von Scholz gab Namens der Staatsregierung die Erklärung ab, daß dieselbe mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Staats Bedenken getragen habe, die Initiative in dieser Angelegenheit zu ergreifen. Etwas anderes sei es aber, wenn die Volksvertretung vollkommen in⸗ formirt über die Finanzlage zu der Erkenntniß gekommen wäre, daß es sich hier um ein Bedürfniß handle, welches abgezweigt von dem allgemeinen Schuldotationsgesetz prioritätisch behandelt werden müsse. Was nun die Kommission vorschlage, entspreche im Großen und Ganzen dem, was die Regierung selbst wünsche, die auch damit einverstanden sei, daß die Kosten der Pensionirung nicht lediglich den Gemeinden aufgebürdet werden dürften. Die Regierung werde deshalb im Allgemeinen dem Gesetz zustimmen, sich aber eine Prü⸗ fung der Details vorbehalten müssen. Denn einzelne Vor⸗ schlage der Kommission seien nicht ohne Bedenken; so werde vor Allem die Regierung darauf bestehen müssen, daß nur die Pensionen bis zur Höhe von 600 (/ k vom Staate allein getragen würden. Wollte man es bei dem Vorschlage der Kommission belassen, der die Pensionen bis zu go 6s dem Staate überweisen wolle, z würde der Erfolg der sein, daß 95 Proz. aller Pensionen ür Lehrer der Staatskasse zur Last fielen.

Der Abg. Hansen erklärte, daß ihm der §. 1 zu eng ge⸗ faßt scheine, und wünschte Auskunft darüber, ob die Wohl⸗ thaten des Gesetzes nur den Lehrern an den obligatorischen Schulen zu Theil werden sollten.

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗

Rath Raffel erwiderte, daß das Gesetz allerdings nur den

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