— In der heutigen (77) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher, der Staatssekretär des Reichs Justizamts, Dr. von Schelling, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundes rath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, stand an erster Stelle auf der Tagesordnung: der mündliche Bericht der VIII. Kommission über die von den Abgg. Munckel und Dr. Reichensperger eingebrachten Gesetzentwürfe, betr., die Abänderung des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes und der Strafprozeßordnung.
amens der Kommission beantragte der Abg. Pfafferott:
Der Reichstag wolle beschließen:
In 2
daß die Ausschließung der Berufung in Strafkammersachen durch die Reiche⸗Justizgesetzgebung in der Voraussetzung erfolgt ist, daß die durch eine zweite Instanz erstrebte Garantie für eine gute Rechtspflege sich als entbehrlich erweisen werde; daß aber diese Erwartung in dem abgelaufenen Zeitraume von fünf Jahren sich nicht verwirklicht hat und dementsprechend die Wiederherstellung jener Berufung in immer weiteren Kreisen dringend gefordert wird; daß die Reichsregierung nach den in der Sitzung vom 10. De⸗ zember 1884 abgegebenen Erklärungen bereits Cinleitungen zur Herbeiführung einer dem Bedürfniß entsprechenden Gesetzesvorlage getroffen hat, — das Resultat der erforderlichen Arbeiten aber um so mehr abgewartet werden muß, da ein aus der Initiative des Reichstages hervorgegangener Gesetzentwurf bei dieser Lage der Sache kaum Aussicht auf Erfolg hat; - geht der Reichstag über die Anträge Munckel und Genossen —
Nr 13 der Drucksachen — und Dr. Reichensperger und Genossen Nr. 18 der Drucksachen — zur Tagesordnung über, spricht aber zugleich die Erwartung aus, daß die verbündeten Regierungen mit thunlichster Beschleunigung einen die betreffende Rechsmaterie ord⸗ nenden Gesetzentwurf dem Reichstage vorlegen werden.“ Bei Schluß des Blattes sprach der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts, Dr. von Schelling.
— In der heutigen (652.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗-Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Innern, von Puttkamer, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, sowie der Finanz-Minister Dr., von Scholz nebst Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident dem Haufe mit, daß der Abg. Frhr. von Dalwigk⸗Lichtenfels am 29. v. M. verschieden sei. Das Haus ehrte das Andenken des Verstorbenen in der üblichen Weise und trat hier⸗ auf in die Tagesordnung ein, deren alleiniger Gegenstand die Fortsetz ung der zweiten Berathung des Antrages der Abgeordneten Freiherr von Zedlitz und Neu— kirch (Mühlhausen) und Schmidt (Sagan) auf An— nahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Pensionirung der Volksschullehrer, war.
Zunächst wurde 8. 2 berathen, welcher nach den Beschlüssen der Kommission lautet:
Die Pension beträgt, wenn die Versetzung in den Ruhestand nach vollendetem zehnten, jedoch vor vollendetem elften Dienstjahre erfolgt, 1/6 und steigt von da ab mit jedem weiter zurückgelegten Dienstjahre um 1/6 des im 5. 3 bestimmten Diensteinkommens. Ueber den Betrag von 4,0 dieses Einkommens hinaus findet eine Steigung nicht statt.
In dem im 5. 1 Absatz 2 erwähnten Falle beträgt die Pension 1/ go, in dem Falle des §. J Absatz 4 höchstens 1660 des vorbezeich⸗ neten Diensteinkommens,
Hierzu lag folgender Antrag der Abgg. Beisert und 9 vor: 86 ere, r r- = = eee ihehn zu jussfeu.
3n venndn solt jedoch mit Ausnahme des Falles im 4. Ab—⸗
satze des §. 1 mindestens 450 S und im . dieses 4. Absatzes höchstens 16 / oo des vorbezeichneten Diensteinkommenz betragen.
Der Abg. Dr. von Heydebrand hob hervor, daß der Antrag des Abg. Beisert nach den gestrigen Erklärungen des Finanz⸗ Ministers Aussicht auf Annahme nicht habe. Dagegen enk— spreche 5. 2 in der Weng. welche die Kommission dem⸗ selben gegeben, den Wünschen der Gemeinden. Wünschens— werth sei es, daß von der Regierung Auskunft darüber ertheilt werde, ob die Bezüge, welche die Lehrer in einzelnen Proyinzen aus Kassen erhielten, zu denen sie selbst Beiträge leisteten, bei der Berechnung der Pension mit in Betracht gezogen werden sollten. Nach seiner Ansicht sei das absolut ausgeschlossen. Auch darüber wünsche er Auf⸗ klärung, ob auch fernerhin in dringenden Fällen Beihülfen . n,, , für . , . werden ; ö nn es gelte, in dringenden Fällen die Exi eines Lehrers sicher zu stellen. ] ö ö.
Der Regierungskommissar. Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Raffel erwiderte, daß die Staatsregierung auch fernerhin für die Lehrer sorgen werde, deren Pension unzureichend fei. Was die Frage der Pensionskassen betreffe, so weise er darauf . ö. 3 ,, j 6 Die Bezüge aus dieser
n bei der Berechnung der Pen icht i 46 . g der Pension nicht in Betracht ie Abgg. Rickert, Knörcke, Pfaff (Osterbruch) und Frhr. h ö ai eine , l. ö immten ärungen der i ĩ i . nl. . g egierung keine Aussicht er Abg. Wolff kam auf die gestrigen Auslassungen des Abg. Windthorst zurück, daß das vorliegende . l der Verfassung in Widerspruͤch stehe, und wies die von demselben vorgebrachten Bedenken als unbegründet zurück.
Nachdem sich auch der Abg. Dr. Enneccerus in diesem Sinne ausgesprochen hatte, während der Abg. Pr. Windthorst nochmals seine Ansicht vertheidigte, wurde S. 2 in der Fassung des Kommissionsbeschlusses angenommen.
Der Abg. Dr. Windthorst gab hierauf die Erklärung ab, daß der zu 8. 2 gefaßte Beschluß, weil er in Widerspruch mit Art. 25 der Verfassung stehe, eine Verfassungsänderung involvire. Nach seiner Ansicht habe deshalb nach Verlauf von 21 Tagen eine erneute Abstimmung stattzufinden. . . ö wurden 3 erhebliche Debatte mit
; e änderungen nach den ⸗ i. , g ch Beschlüssen der Kom
b lautet nach den Beschlüssen der Kommission:
Die Pension wird zu zwei Dritttheilen aus , en. und zu einem Dritttheile von den bisher Verpflichteten gezahlt.
Hierzu lag vor ein Antrag des Abg. Bohtz:
gern neh 9. en 5. 9 we. dem Worte . Verpflichteten! das
ie re e del 3 . agegen einzufügen die Worte zur
Des Weiteren beantragte der Abg. Beisert:
In 9b anstatt des 1. Absatzes zu setzen: Die Pensi ird
zu zwei Hritttheilen aus der Staalsk / ion wir
, mne, mr, i em . raf Elai J ĩ
beantragt: ;. Elairon d'Haussonville war
Zu 5. 9b.: An Stelle von 900 M* zu setzen: 750 Ms.
Die Abgg. von Schenckendorff und Genossen beantragten: Den 1. n des 5. 9b folgendermaßen zu fassen: Die Pension wird zu drei Viertheilen, jedoch nicht über den Betrag von 800 AM hinaus, aus der Staatskasse, bezüglich des Restes von den bisherigen Verpflichteten gezahlt. ; Endlich . der Abg. Dr. Windthorst: 1. Für den Fall der Annahme des 5. 96, Absatz 1 der Be⸗ schlüße der Kommission denselben zu fassen, wie folgt:
Die 6 wird, soweit eine gutsherrliche oder patronats⸗ rechtliche Verpflichtung zur Zahlung derselben nicht besteht, bis zur
Höhe von 600 M aus der Staatskasse, über diesen Betrag hinaus von den sonstigen bisher Verpflichteten gezahlt.
II. Für den Fall der Annahme des Antrages der Abgg. Beisert und Genossen, den 5. 96 Abs. 1 zu fassen, wie folgt:
Die Pension wird, soweit eine gutsherrliche oder patronats rechtliche Verpflichtung zur Zahlung derselben nicht bestebt, zu zwei Dritttheilen aus der Staatskasse, im Uebrigen von den sonstigen bisher Verpflichteten gezahlt.
Der Abg. Wolff zog den vom Abg. Bohtz eingebrachten Antrag zurück.
Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch bat, unter Ab— lehnung sämmtlicher Abänderungsanträge, von denen ins⸗ besondere der Antrag Windthorst eine große Ungleichheit zwischen dem Osten und Westen der Monarchie schaffen würde, 2 §. 9b in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse anzu— nehmen.
Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Dr. Windthorst.
— Werden von dem Vorstande einer Aktiengesell⸗ schaft reichsstempelpflichtige Handelspapiere, ohne den Stempel zu entrichten, emittirt, so sind, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 22. Januar d. J, sämmtliche mit der ungestempelten Ausgabe einverstandenen Mitglieder des Vorstandes wegen Stempel⸗ hinterziehung zu bestrafen, selbst wenn die emitlirten Papiere nur von einem Theil der Mitglieder des Vorstandes unter⸗ zeichnet sind. en, , ,. = Ermöglicht oder erleichtert eine Mutter die Unzucht ihrer Tochter durch vorsätzliches Unterlassen der Ausübung ihrer Pflicht zur Verhinderung der Unzucht, sei es, daß sie ihrer Tochter den Verkehr an einem berüchtigten Orte ge— stattet, sei es, daß sie keinen Einspruch in solchen Fällen er— hebt, wo nach Recht und guter Sitte der Einspruch geboten ist, so ist die Mutter (resp. die Eltern) nach Urtheilen des Reichsgerichts, J. und II. Strafsenats, vom 15. und 16. Januar d. J,, wegen qualifizirter Kuppelei aus 8. 181 des Strafgesetzbuchs mit Zuchthaus zu bestrafen, auch wenn sie dabei irgend eine positive, die Unzucht befördernde Handlung nicht gethan hat.
— Zur Beseitigung von Zweifeln, welche bei Anwendung der durch Beschluß des Staats-Ministeriums vom 13. Mai 1884 zur Einführung gebrachten Grundsätze für die Berech— nung der Reise⸗ und Umzugskosten hervorgetreten sind, bemerkt der Minister der öffentlichen Arbeiten im Einver⸗ ständniß mit dem Finanz⸗Minister in einer Cirkular— Verfügung vom 30. v. M. Folgendes:
Für die Entscheidung der Frage, ob der Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Reisekosten überhaupt begründet ist, ist lediglich die Entsernung maßgebend, welche der Beamte von dem, dem Reisezieß simächst belegenen Punkte der Grenze des Aten enn ;, ‚ , , des , n orten hat i, n, Jen. Da s0 st in denjenigen Fällen, in welchen ö. , n. end besoigsäerz festgestellte und bescheinigte Ent⸗ ernung den , m. wer o nei Ki 6 rn nicht ergiebt auf die etwa (itgegenstehende Angabe AKursbuches bezw. der amtlichen Postkarten, nach welcher diese Entfernung zwei Kilometer oder mehr beträgt, keine Rücksicht zu nehmen. In dererseits ist auch in dem umgekehrten Falle, wenn die Angabe des Kursbuches bezw. der amtlichen Postkarten hinter dem Mindestbetrag von zwei Kilometern zurückbleibt, die be⸗ sonders ermittelte Entfernung zwischen der Ortsgrenze des Ab— gangshpunktes und der Mitte des Endortes der Dienftreise aber eine Länge von zwei Kilometern erreicht, die Vergütung der Reisekosten nicht zu versagen. Handelt es sich um eine Hin⸗ und Rückreise, so ist die für den Anspruch auf Gewährung von Reisekosten maßgebende Wegestrecke der Hinreise auch der Berech⸗ nung der Reisekosten für die Rückreife zu Grunde zu legen. Die Ortsgrenze lanstatt der Mitte) des Endortes einer Neise ist nur in den Fällen zu D Nr. 1 der Grundsätze in Betracht zu ziehen, wenn zur Entscheidung kommt, ob bei einer zum Theil auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen zurückgelegten Reise eine für den Anspruch auf Gewährung von Reifekosten maß⸗ 6 ning . , zwei Kilometern zwischen
nhose oder Anlegeplatz und dem ᷓ ee ef. geplatz Endorte der Reise
— . Die Bevollmächtigten zum Bundesrat önigli
bayerischer Ministerial⸗Rath Herrmann, iii nig h sischer Geheimer i ,, Boettcher, Groß⸗ herzoglich mecklenburgischer Ober⸗Zolldirektor Sldenburg Fürstlich schwarzburgsondershausenscher Staats⸗Minister Rein? hardt und Fürstlich schwarzburg⸗rudolstädtischer Staats. Minister Dr. von Bertrab, sinb hier angekommen.
— Der Königlich bayerische Gesandte am hiesi
,, ist ine n n en, tlin zurückgekehrt und hat die Geschä e
wieder übernommen. J en n nf hh
Mecklenburg ⸗Schwerin. Schwerin, 14. Apri
Wie den „Meckl. Anz aus Cannes telegraphisch ö, wird, sind die Großherzoglichen Herrschaften in der Nacht vom 12. auf den 13. d. M. um 2 Uhr wohlbehalten daselbst eingetroffen. — Herzog Friedrich Wilhelm ist mit seinem Gouverneur, Hauptmann Schiller, gestern Mittag von hier wieder nach Dresden abgereist.
Oldenburg. Oldenburg, 13. April. (Old. Zt Der Erbgroßherzog hat heute die Führung h 4. th dron des hiesigen Dragoner⸗Regiments übernommen.
Sachsen⸗Meiningen⸗Sildburghausen. Mei nin
12. April. (Hann. C) Dem Landtage sind noch . entwürfe über Besteuerung des Hausirhandels und über Einführung einer Erbschaftssteuer vorgelegt worden. Ferner sordert die Regierung 20 006 ½ zur Hebung der Zündhölzchen— . ö. . ,, ö und ein Anlehen von
) 4M eliorationen un rainirun i
Schlesien gelegenen Domanialgüter. J
Oesterreich⸗angarn. Wien, 13. April. (Presse.) Das
Der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer-Alst b an Stelle 760 M in diesem 6 zu setzen: loo ,.
Acker bau⸗Ministerium hat aus Anlaß der in der letzten
den Bergwerken beschlossen, eine Enguete⸗Kommis⸗ sion einzuberufen, welche über die Ursachen dieser Un— glücksfälle sowie über die Wege und Mittel, diese zu verhüten, berathen soll. Diese Kommission wird am 16. d. M. ihre Berathungen beginnen und es sind derselben außer den betreffenden Beamten des Ackerbau⸗— Ministeriums hervorragende Fachmänner eingeladen worden. Den Berathungen wird ein von dem Ackerbau⸗Mini- sterium ausgearbeitetes Quästionär zu Grunde liegen, in welchem Fragen in Betreff der Nothwendigkeit neuer gesetz⸗ licher Bestimmungen und einer Abänderung der bestehenden technischen Einrichtungen in den Bergwerken enthalten sind.
Pest, 13. April. (Wien. Ztg.) Die laufende Session des Reichstages wird, wie die „Ungarische Post“ ver— nimmt, wahrscheinlich am 23. Mai mittelst Königlichen Reskripts geschlossen werden. Bis dahin wird das Abh⸗ geordnetenhaus außer den bereits auf der Tagesordnung oder im Stadium der Vorberathung befindlichen Gesetz— entwürfen kaum noch einen anderen Gegenstand verhandeln und dürste auch der Gesetzentwurf, betreffend das Wafferrecht, erst in der Herbstsession zur Berathung gelangen. ; — Die liberale Partei des Reichstages acceptirte in ihrer heutigen Klubkonferenz den Gesetzentwurf über die Postsparkassen in den Details, worauf der Justiz= Minister und der Minister⸗Präsident ihre Antworten auf ver— schiedene Interpellationen skizzirten.
Niederlande. Haag, 13. April. (Köln. Ztg.) Der König und die Königin haben sich von Amsterdam, wo sie sich wie alljährlich um diese Zeit einige Tage aufgehalten, heute früh nach Schloß Loo begeben. — Die Prinzessin Heinrich ist heute von hier nach Berlin abgereist. — Der Minister des Auswärtigen hat heute der Ersten Kammer das Protokoll und die Generalakte der Berliner Congo-Konferenz übergeben. — Der General⸗Adjutant des Königs, van Panhuys, ist vorgestern gestorben.
Großbritannien und Irland. London, 14. April. (W. T. B.). Das Oberhaus hat heute die Adresse an die Königin, als Antwort auf die Botschaft, betreffend die Einberufung der Reserven, ohne Abstimmung ange— nommen. Der Staats sekretär der Kolonien, Graf Derbn, erklärte: die telegraphische Verbindung mit Hongkong sei eine zweifache, nämlich über Rußland und über Singapore und französisches Gebiet. Das Projekt einer direkten Verbindung zwischen Singapore und Hongkong werde erwogen. Die Marinebehörden hätten die Nützlichkeit einer solchen Verbindung wohl anerkannt, hielten dieselbe indessen nicht für durchaus erforderlich; eine Entscheidung sei noch nicht getroffen. Lord Carnarvon betonte die Nothwendigkeit des Schutzes der submarinen Kabel und erklärte: er glaube, Rußland habe im Jahre 1878 die Zerstörung der Kabel vorbereitet. Der erste Lord der Admi— ralität, Northbrook, bedauerte, daß eine so delikate Frage öffentlich zur Sprache gebracht werde. Die Regierung habe ihre Verantwortlichkeit für die Aufrechterhaltung der telegraphischen Verbindung im Osten nicht vergessen.
Im Unterhause erwiderte auf eine Anfrage North— cote's der Premier Gladstone: die Regierung habe von Lumsden keine Bestätigung der Nachricht von einem weiteren Vormarsch der Russen erhalten. Von St. Petersburg sei heute eine Mittheilung eingegangen, in welcher beiläufig die Versicherung erneuert wird, daß ein solcher Vormarsch nach den Intentionen und Befehlen der russischen Regierung nicht statkfinden werde.
Der „Pall⸗Mall⸗Gazette“ zufolge wäre seit dem gestrigen Kabinetsrath die Hoffnung auf eine Lösung der bestehenden Schwierigkeiten in der af ghanischen Frage nicht gestiegen, doch sei kein Grund, die Situation als eine hoffnungslose anzusehen.
Das „Reuter sche Bureau“ meldet: Die Admira— lität hat im Laufe des Nachmittags beschlossen, noch vier Schiffe der Handelsmarine als Kreuzer auszurüsten. Zwei derselben sollen für die australische Station verwendet werden. Die Zahl der Kriegsschiffe, welche für den aktiven Dienst in Dienst gestellt werden, ist so groß, daß, um alle Offiziersstellen zu besetzen, die Reserve-Sffiziere der Marine herangezogen werden müssen. — 15. April, früh. (W. T. B.) Die „Daily News“ erfahren: die der Regierung gestern aus St. Petersburg zugegangene Depesche sei als eine Fortsetzung der durch den Zwischenfall von Pendjeh unterbrochenen Gren zver⸗ handlungen anzusehen; dieselbe sei in sehr ver söhn⸗ lichem Tone gehalten und deute die Lösung der Grenz— frage auf breiterer Grundlage an.
Frankreich. Paris, 13. April. (Köln. Ztg. r. Jules Ferry tritt heute eine Reise 36 rar . Der Botsch after in Wien, Foucher de Careil, hat die Weisung erhalten, auf seinen Posten zurückzukehren; alle übrigen diplo— matischen Vertreter Frankreichs haben Befehl, wegen der ernsten Lage auf ihren Posten zu bleiben. — Der Aufstand in Kam bodscha dauert fort, und es werden deshalb weitere 1200 Mann Marine-Infanterie von Tongking nach Cochinchina versetzt. — Die Absendung der neuen Verstärkungen für Tongking hat gestern Abend mit der Abfahrt von Truppen aus Oran begonnen. — Gestern wurden acht Generalrathswahlen in der Provinz gehalten, wobei die Republikaner vier Sitze verloren.
. (W. T. B.) Der „Temps“ meldet: eine De esch e Patenstres theile mit, daß die „Pekinger Zeitung heute das Kaiserliche Dekret betreffs der Aus⸗ führung der Friedens prälimingrien veröffentlichen sollte. Ein Dekret weise ferner den Vize⸗König an, einen Douane⸗Kommissar und einen Mandarinen nach Hanoi zu senden, um mit dem General Briere de l' Isle den Modus für die Räumungen zu vereinbaren. Dem Führer der Schwarzen Flaggen sei der Titel Baron verliehen worden, und die chinesische Regierung werde ihm, wie es heißt, eine bedeutende Summe zahlen, damit er seine Truppen entlassen könne; außerdem werde ihm die Verwal⸗ tung einer Provinz übertragen werben. — General Courey wird am 30. d. nach Tongking abgehen.
Spanien. Madrid, 14. April. (W. T. B) In
der Deputirtenkammer erklärte heute der Minister des Innern in Beantwortung verschiedener Interpellationen betreffs der Cholera: die Regierung werde die erforderlichen Maßr egeln treffen, um einer Verbreitung derselben vorzu⸗ beugen; insbesondere werde sie die infizirten Ortschaften durch
Zeit durch schlagende Wetter verursachten Katastrophen in
Sanitätscordons absperren.
Türkei. Salonich, 13. April. (Presse.) Der neue General⸗Gouverneur Haki Pascha hat an die Be⸗ Frden ein Rundschreiben gerichtet, in welchem dieselben aufgefordert werden, für die Erhaltung der Ruhe und öffent⸗ lichen Sicherheit durch die strengsten Maßregeln Sorge zu tragen und dabei weder rücksichtlich der Konfession noch der Nationalität einen Unterschied zu machen.
Amerika. Washington, 12. April. (Allg. Corr.) Admiral Jouett, welcher an Bord seines Flaggenschiffs, des „Tennesseen weilt, hat an den Marine-Sekretär Fol⸗ gendes telegraphisch berichtet; „Ich bin in Aspinwall an⸗ ekommen. werde den Transitverkehr morgen tröffnen und denselben offen halten. Hier herrscht Ruhe, aber in Panama werden Ruhestörungen besorgt. Ich sende morgen 100 Mann nach Panama.“
Mittel Amerika. (A. C) Ein Telegramm aus La Libertad meldet, daß der Frieden zwischen San Salvador und Honduras unterzeichnet worden ist. Jetztgenannter Staat tritt danach dem Bündniß gegen Fügtemala bei. Eine Verständigung mit Guatemala ist noch nicht erzielt worden. Die Streitkräfte von San Salvador und deren Bundesgenossen marschiren von verschiedenen Punkten auf die Stadt Guatemala. Die vorrückende Armee wird von der Bevölkerung bewillkommnet. Viele der auf⸗ gelbsten Armee von Guatemala angehörige Mannschasten kreten zu der Armee der alltirten Staaten über. .
— (W. T. B.) Ein in Nem Jork am 14. April eingegangenes Telegramm aus La Libertad meldet: bie Grundlagen zur Herstellung des Frie⸗ dens seien heute von San Salador, sowie von Guatemala acceptirt worden; die Feindselig keiten zwischen den mittelamerikanischen Staaten hätten aufgehört, und es sei eine allgemeine Amnestie verkündigt worden. Die Bevollmächtigten der mittelamerikanischen Republiken würden demnächst zum Abschluß eines definitiven Frie dens—⸗ vertrages in Acajutla zusammentreten.
Afrika. Egypten. Kairo, 11. April. (Allg. Corr.) Lord Wolsel ey ist, begleitet von Lord Charles Beres⸗ sord, hier eingetroffen und wird sich in Kurzem nach Suakim begeben. Er sagte, er denke nicht daran, den Herbst-⸗Feldzug im Sudan, für den er jede Vorbereitung treffe, aufzugeben. Schaufelraddampfer und andere Boote, die noth⸗ wendig sind, um den Nil hinaufzufahren, werden in Bereit⸗ schaft gesetzt, und Lord Wolseley hofft noch immer, Khartum einzunehmen. .
Suakim, 11. April. (A. C.) Eine heute vorgenom⸗ mene Rekognoscirung ergab, daß das Dorf Haschim verlassen sei. Ein am 20. März von den Rebellen gefangen genommener Kameeltreiber, der am 9. April von Tamai ent⸗ kam, meldet, daß der Feind dortselbst nicht zahlreich sei und großen Mangel an Lebensmitteln leide. Zwei Eingeborene, die gestern von Tamai im Lager ankamen, erzählten, daß der Feind durch das Geschützfeuer am dritten Tage stark gelitten habe. Die Chefs der Amarars sind vorbereitet, sich zu unter⸗ werfen, falls die britischen Truppen bis Tambuk vorrücken. Ein Theil der Kolonne wird morgen nach dem auf dem Wege nach Tambuk gelegenen Dorfe Otao marschiren.
— 14. April. (W. T. B.) Italienische Truppen haben von Massawah aus Arafali an der Annesley⸗Bucht besetzt und daselbst die italienische Flagge neben der egyptischen
aufgehißt.
Zeitungsstimmen.
Wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mittheilt, ist dem Reichskanzler folgende Eingabe des Land⸗ wirthschaftlichen Hauptvereins der Kreise Kosten, Fraustadt und Kröben zugegangen. . .
„Durch die vermehrten Ansprüche für Volksschulen werden die Schulabgaben von den Gemeinden in einer Höhe erhoben, die An— gesichts der bedrängten Lage, namentlich der Landgemeinden, nicht mehr geleistet werden können. Nur allein die Schulabgaben betragen in den meisten Fällen 150 bis 200 der kombinirten Steuern, dabei werden bei Bauten rücksichtslos noch besondere Baubeiträge verlangt. Erwägt man ferner die hohen Ansprüche, welche durch Kirchenabgaben und Wegelasten an die Gemeinden gestellt werden, so liegt hier ein Nothstand vor, welcher dringender Abhülfe bedarf.
Ew. Durchlaucht werden ehrerbietigst ersucht, dahin wirken zu wollen, daß die bedrängten Gemeinden entlastet, Schulbeiträge nur bis zur Höhe von 50 Co der kombinirten Steuern beansprucht, die Mehrbeträge von der Staatskasse übernommen und die erforderlichen Mittel aus den dem Staate zufließenden Getreidezöllen gedeckt wer—⸗ den; — nur erst dadurch wird der eingeführte Getreidezoll den Land⸗
gemeinden zum Nutzen gereichen.“
sc — Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ reibt:
Die Staatsschulden Preußens belaufen sich zur Zeit auf 5 423 02 000 M, rer Kopf auf 196,86 A, und erfordern eine Ver⸗ zinsung von 225 064 000 „6, was auf den einzelnen Kopf 8, 16 4M an jährlichen Zinsen ausmacht. . .
Diesen Schulden stehen Gesammteinnahmen (ausschließlich der Einnahmen aus direkten und indirekten Steuern) im Bruttobetrage von 918 418 600 ½ gegenüber, wovon 669 260 800 M in Erträgen der Eisenbahnen bestehen. Die Einnahmen betragen demnach pro Kopf 33,30 M, darunter 24,27 aus den Eisenbahnen. Die Netto -⸗Ein⸗ nahmen belaufen sich auf 407 181 600 SS, darunter 280 778 000 Ss an Eisenbahneinnahmen oder auf 14,76 M per Kopf, darunter 1018 aus Eisenbahneinnahmen. Die Brutto⸗Einnahmen ühbersteigen die zur Verzinsung der Staatsschulden erforderlichen Summen um S693 363 700 Sς, d. h. 25,14 ½ auf den Kopf. Vergleicht man die Netto Einnahmen mit der Zinsenlast, so stellt sich der Ueberschuß auf 182 126 700 oder 6,60 Sυ per Kopf.
Die direkten und indirekten Steuern einschließlich des preusischen Antheils an den Erträgen der Zölle, der Tabacksteuer und der Reichs Stempelabgaben belaufen sich auf 294 910 400 M oder 10,69 ½ per Kopf. Wie günstig die wirthschaftliche Lage Preußens ist, ergiebt sich am Besten aus einer Vergleichung derselben mit der der anderen europätschen Staaten. Die Staatsschulden Frankreichs belaufen sich auf 27 504 223 600 Fr. (640,42 S½J per Kopff und erfordern zur Ver⸗ zinsung bejw. Tilgung 1094 066 700 Fr. (21,50 ½ per Koph. Großbritannien schuldet 746 424 000 Pfd. Sterl. (423,54 M per Kopf) und hat an Zinsen 29 436 760 Pfd. Sterl. (16,70 ½ per Kopf) aufzubringen. Oesterreichs Schuldenlast beläuft sich auf 3 809 713706 Gulden (389,47 ½ per Kopf), die Zinsenlast auf 121 395 100 Gulden (o. Mν per Kopf). Italiens Schulden betragen 11 642 335 460 Lire Sal, 05 4 per Kopf). Die Zinfenlast beläuft sich auf 551 051 5060 Lire 6,30 M per Kopf). j
Diesen Schulden stehen gegenüber an Einnahmen ausschließlich der direkten und indirekten Steuern:
in Frankreich 639 819 109 Fr. (Netto 455 016 500 Fr.), in Großbritannien 14 526 900 Æ (Netto 7591 300 ), in Oesterreich 101 538 0900 Fl. (Netto 49222 1090 Fl.),
Die Zinsenlast ist hiernach größer als die Einnahmen in ö um 454 247 600 Fr. (8, 93 M per Kopf), in Großbritannien um 14 809 800 . G, 52 AÆ per Kop, in Oesterreich um 19 857 100 Fl. (149 4 per Kopf, und wenn nur die Netto⸗Einnahmen in Ansatz kommen, um 66 144 56 Fi. Jö. 5 i M per Ropfh, in Italien um 302 631 169 Lire (835 per Koph. Die direkten und indirekten Steuern stellen sich in Frankreich auf 2643773 9000 Fr. (per Kopf 51,935 „M), Großbritannien auf 72 678 300 Lire (per Kopf 41,24 M), Desterreich auf 370 826 690 Fl. (per Kopf 27 832 M), Italien auf 1 101 409 600 Lire (ver Kopf 30,37 4). Rußlands Finanzen stellen sich wie folgt: Staate schulden: 4 332 600 000 Rbl (per Kopf 97,40 4M), Zinsenlast: 206 021 200 Rbl. (per Kopf 4,63 46), Gesammteinnahmen: Brutto 208 287 800 Rbl., Netto 189 56 M Rl. 19 Die Bruttoeinnahmen sind höher als die Zinsenlast: um 2 266 600 Rbl. (per Kopf O, 05 606) direkte und indirekte Steuern 578 022 000 Rbl. (per Kopf
13, 00 M).
— Die Magdeburger Zeitung“ weist darauf hin, daß bei den Erörterungen über die Arbeiterschutzgesetzgeb ung vielfach das Beispiel der Schweiz bezüglich des Normal⸗ arbeitstages angeführt werde, und knüpft dann die in dem Bericht der Baseler Handelskammer über diese Angelegenheit gemachten Bemerkungen an; ö
„In demselben wird, bei allem Einverständniß mit der wohl- wollenden Absicht der Bestimmungen des schweizerischen Gesetzes vom 23. März 1877 über die Dauer der täglichen Arbeitszeit in Fabriken doch Klage darüber geführt, daß der schweizerischen Industrie durch dieselben die Ausnutzung der Konjunktur“ geradezu unmöglich gemacht werde. In der That ist dies der Hauptpunkt, auf den es bei der Beurtheilung dieser Frage ankommt. Gegen eine Fixirung der täg—⸗ lichen Arbeitsdauer in den auf Zeitlohn basirenden Industriezweigen auf 11 Stunden, wie es die Schweiz gethan und das Centrum im Reichstag vorschlägt, oder auch auf 10 Stunden wie die Sozial⸗ demokraten wollen, ließe sich kaum etwas einwenden, wenn diese Zahlen Durchschnittszahlen wären. Aus den. Angaben des Fabrik⸗ inspektors für Berlin und Charlottenburg ergiebt sich, daß der eigent- lich normale Arbeitstag in diesem so industriereichen Bezirke that · sächlich 190 Stunden beträgt, und daß die Schwankungen über diese Grenze hinaus nach oben noch nicht halb so groß sind wie diejenigen nach unten. Das Schlimme ist nur, daß in dem ewigen Wechsel der Bedürfnisse die Anforderungen an die Industrie bald stärker, bald schwächer herantreten und demgemäß auch die Kräfte zur Befriedigung bald stärker, bald schwächer angespannt werden müssen. Diese natürliche Wechsel⸗ wirkung unterbricht der gesetzlich festgelegte Maximalarbeitstag, und er unterbindet damit unter Umständen eine der Lebensadern der Industrie. Eine internationale Einigung über den Maximalarbeitstag, von welcher die Schweitzer Abhülfe erwarten, würde in dieser Richtung nur wenig nützen; die schwankende „Konjunktur“ wird damit nicht aus der Welt geschafft“.
Statistische Nachrichten.
Nach den im „Centralblatt für das Unterrichtswesen“ veröffent ⸗ lichten Uebersichten war Ende 1883 Unterricht in weiblichen Handarbeiten in 27 274 Landschulen eingeführt, 4024 mehr als Ende 1877 und 1617 mehr als Ende 1880. Die Vertheilung des Unterrichts auf die einzelnen Provinzen und die Erweiterung des Unterrichts daselbst ergiebt nachstehende Tabelle:
Zahl der öffentlichen Also 1883 Landschulen, in wel⸗ . chen der Handarbeits ö . Provinz. , gegen 1877 gegen 1880 . 5, J, . 1s. 1580 1883 mehr wei. mehr we Ostpreußen .. 1672 1784 1899 218, 106 Westpreußen. 1491 1534 1736 245. 2 Brandenburg. 2373 2449 2393 29 656 Pommern ... 8533 1779 293 115. 256909. k 6 1 is,, 62 Schlesien .. 3 ii 553i 353 3g. Sachsen.. . 18315 26013 2131 288 18 Schleswig ⸗Hol⸗ / ͤ . 1ë 605 1699 1647 42 J Hannover ... 1484 1821 22966 81. 475 Westfalen.. . 1581 1705 1866 2865 166 Hessen · Nassan. 1913 1887 1291 5, 375 Rheinprovinz. 3 356090 3579 3779 429. 200 Hohenzollern ö , ii; Summe 23 250 26 55 27 274 4026 2 1236 118 4024 1617
Ende 1883 war der Unterricht in weiblichen Handarbeiten in 3026 öffentlichen Landschulen noch nicht eingeführt, und zwar in den Provinzen Ostpreußen 904, Westpreußen 57, Brandenburg 194, Pommern 332. Posen 76, Schlesien 72. Sachsen 283, Schleswig⸗ Holstein 30, Hannover 931, Hessen⸗Nassau 31, Rheinprovinz 97, in den Hohenzollernschen Landen 1. An 1959 Schulen ertheilten die ordentlichen Lehrerinnen auch den Handarbeits⸗Unterricht. Lediglich für letzteren waren 265 301 Lehrkräfte angenommen, von denen 13184 der Familie des Ortsschullehrers angehörten. Von den Handarbeits⸗ lehrerinnen hatten 1234 die Prüfung abgelegt, 26 080 fungirten ohne
Prüfung. Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Aus München kommt die Trauerkunde, daß der treffliche Dialektdichter und Schriftsteller Karl Stieler, kaum 42 Jahre alt, durch eine Lungenentzündung hinweggerafft worden ist. Als Dialektdichter war Stieler der würdige Nachfolger Kobells. Die prachtvolle Glückwunsch⸗Adresse des Tegernseer Gaues an den Fürsten Bismarck wird das letzte Werk des Dichters gewesen sein.
Gewerbe und Handel.
Nach dem Rechnungsabschluß der Berlinischen Lebens Versicherungs⸗Gesellschaft pro 1884 gestalteten sich die Ge⸗ schäftsergebnisse wie folgt: Es gingen im Jahre 1884 ein 2987 An- träge über 13677 000 6½ς Kapital und 36 584 M Rente, von denen 2246 Versicherungen mit 9 477 500 S Kapital und 36 584 M Rente zum Abschluß gelangten. Wegen Ablaufs der Versicherungszeit und aus anderen Gründen schieden aus 740 Versicherungen mit 3 094 790 Kapital und 6236 Rente. Als verstorben wurden angemeldet 424 Personen, welche zufammen mit 2033 518 Kapital und 3162 M Rente ver- sichert waren. Die Kapitalseinlagen betrugen 398 688 M, die Prä- mieneinnahme belief sich auf 3 892 017 M, die Zinseneinnahme auf 1441311 „, der Garantie⸗ und Reservefonds wuchs um rund 1825 628 M und der Reingewinn stellt sich auf 824 734 M Von dem in diesem Jahre zur Vertheilung gelangenden Gewinn pro. 1880 erhalten die Versicherten 320) ihrer Prämie,. Für die Aktionäre stellt sich der Gesammtertrag der Aktie einschließlich der bereits am J. Januar er. gezahlten 30 M Zinsen auf 1733 *
— Dem Geschäftsbericht der Lübecker Feuerversicherungs⸗ Gesellschaft für das Jahr 1884 entnehmen wir Folgendes: Die
in Italien 248 420 400 Lire (Netto 188 834 900 Lire).
Bruttoprämie einschließlich der vorgetragenen Prämienreserve für
eigene Rechnung betrug: in 1884 5891 975 M gegen 939 444 * in 1883. Die baar rereinnahmte Prämie für eigene Rechnung, ein⸗
schließlich der Prãmienreserve des Vorjahres belief sich in 1884 auf 590 637 M gegen 564 509 ½ in 1883. Die Prämienreserve Pro 1884 betrãgt 15 780 10 oder 6,4069 der Netto-⸗Jahres prämie. An Rüd- versicherungspräãmie wurde verausgabt in 1384 301 33746 gegen 3844 93d. 0 in 1883. Die Brutto. Brandschäden betrugen in 1884 284 152 gegen 841 870 M in 1883. Die Nettoschäden beziffern sich in 1884 auf 163 039 M gegen 296 785 M in 1883. Der Verwaltungerath schlägt vor, den erzielten Reingewinn wie folgt zu vertheilen; Tan- tieme des Verwaltungsraths 4825 , zur Kapitalreserve 8691 4. 30 M Dividende pro Aktie 30 000 AM, Tantième des Vorstandes 2412 M, Tantieme an Beamte 2412 A Nürnberg, 13. April. (Gopfenmarktbericht von Leopold Held.) Tendenz und Preisstand des Hopfenmarktes sind fortgesetzt fest. Für feine Waare ist gute Frage vorhanden und wird bis 90 4 bezahlt, grüne Mittelsorten kosten 70 — 75 , nicht schönfarbige Mittel- waare erzielt 55 — 60 M — Export kauft geringe Hopfen unter 50 Æ Die , der letzten Zeit betrugen durchschnittlich 259 — 300 Ballen pro Tag. Die Zufuhren blieben wesentlich hinter den Verkaufsziffern zurück und die Lagerbestände reduzirten sich deshalb merklich; insbe⸗ sondere ist unter den geringen billigen Sorten stark aufgeräumt, eben so sind Primaqualitäten sehr rar. Leipzig, 13. April. (Dresdn. Journ.) Die Ledermesse, welche mit dem heutigen Tage begonnen hat, war nur schwach be⸗ fahren, und die Vorräthe wurden infolge dessen rasch und zu un⸗ veränderten, festen Preisen umgesetzt. Kipse in den verschiedenen Sorten waren derartig gefragt, daß der Bedarf nicht gedeckt werden konnte, ruhiger war das Geschäft in Sohlleder, doch blieb Prima⸗ waare gesucht. Wien, 15. April. (W. T. B.) Wie die Presse“ meldet, ist der Nordwestbahn ein Erlaß des Handels⸗Ministeriums zuge⸗ gangen, in welchem dieselbe aufgefordert wird, Delegirte zu der am 20. d. stattfindenden Konferenz wegen Prolongirung des Ueberein⸗ ee . über die Vermehrung des Kapitals um 11 Millionen zu entsenden.
London, 14. April. (W. T. B.) Wollauktion. Wolle fest.
New⸗Jorkt, 13. April. (W. T. B.) Weizenverschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach Großbritannien 81 000, do. nach Frank⸗ reich —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 26 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 50 000, do. nach an⸗ deren Häfen des Kontinents — Qrts.
— 14. April. (W. T. B.)) Der Werth der Produkten⸗ ausfuhr in der letzten Woche betrug 5 783 000 Dollars.
Submissionen im Auslande.
JI. Belgien.
1I) 1. Mai. Provinzial⸗Gouvernementsgebäude zu Mons. Erd. Maurer- ꝛc. Arbeiten an der Endsektion des Canal du gentre, auf dem Gebiete der Gemeinde Houdeng ⸗Goegnies, namentlich zur Auf⸗= stellung eines hydraulischen Ascenseurs für Schiffe. Abschätzung 7986 000 Fr. Vorläufige Kaution 40 009 Fr. Preis aller Pläne 52 Fr. Das hierzu gehörige Lastenheft Nr. 15 pro 1885 ist bei der Administration des ponts et chaussées et de mines, rue de Lonvain No. 24 zu Brüssel, käuflich. . (
2) 27. Mai. Börse zu Brüssel. Lieferung in 19 verschiedenen Loosen von 4970 ebm Tannenholz (Rothtanne) in Brettern, Blöcken, Pfählen ꝛc. Das hierzu gehörige Lastenheft Nr. 46 liegt in der Expedition des . Reichs ⸗Anzeigers“ aus.
Il. Niederlande.
29. April 1885, Mittags. Ministerium von Waterstaat, Handel und Nyverheid im Haag. Lieferung von 7 Wassermaschinen zum Taxwerth von 8500 Fl. Bedingungen liegen unter Nr. 940 vom 15. April er. ab im vorgenannten Ministerium, in den Büreaus der Staats⸗-Eisenbahnen im Haag und in den Büreaus der Provinzial⸗ verwaltungen zur Einsicht aus und sind käuflich bei den Buchhändlern Gebrüder van Cleef im Haag, Spui Nr. 28 a. Auskunft wird er⸗ theilt im Büreau der Staats⸗Eisenbahnen im Haag.
Verkehrs⸗Anstalten.
Hamburg, 15. April. (W. T. B.) Die Postdampfer Gellert‘ und Bohemia“ der Hamburg ⸗Amerikani⸗ schen Packetfabrt-Aktiengesellschaft sind, von Hamburg kommend, gestern Abend 6 Uhr in NewYork eingetroffen; von den Postdampfern „Wieland und „Frisia“ derselben Gesell⸗ schaft, von New. Jork kommend, hat ersterer gestern Abend 8 Uhr Seylli passirt und ist letzterer gestern Abend 11 Uhr auf der Elbe ein⸗
getroffen.
Berlin, 15. April 1885.
Am tliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.
Aus dem „Jahrbuch der Königlich preußischen Kunstsammlungen“ Sechster Band, J. und II. Heft (erscheint vierteljährlich in der G. Grote schen Verlags handlung zu Berlin zum Preise von 301 für den Jahrgang).
J. Heft. J. Königliche Museen in Berlin.
Juli bis September 1884
Der Umstand, daß die Königliche Gemäldegallerie aus der Ver- einigung einiger größeren, von König Friedrich Wilhelm III. zu diesem Behufe angekauften Sammlungen mit einer Auswahl der bereits im Königlichen Besitz befindlichen Gemälde gebildet worden ist, n) hat von Anfang herein dazu geführt, daß sich ein Bestand von Bildern an sammelte, welche für die Königliche Gallerie entbehrlich erschienen. Die Zahl derselben mußte sich mit den fortschreitenden einzelnen Er⸗ werbungen und dem Ankauf der Sammlung Suermondt im Jahre 1874 nothwendig stetig vermehren, so daß sich die ohnehin un ˖ zureichenden Nebenräumlichkeiten der Gallerie mit Bildern anfüllten, welche dort nicht nur der öffentlichen Betrachtung, sondern aus Mangel an Platz auch dem Studium der Künstler und Forscher so gut wie ganz unzugänglich wurden. Der Wunsch, diese Gemälde nutzbar zu machen und zugleich die schweren Unzuträglichkeiten, welche ihre Auf häufung in unzureichenden Lokalitäten für die Sicherheit der Samm lung und die Erhaltung der einzelnen Werke im Gefolge hatte, zu heben, bewirkte, daß bereits im Jahre 1837 mit Allerhöchster Ge— nehmigung eine größere Zahl von Gemälden nach Breslau, Königs- berg i. Pr. und Münster, im Jahre 1842 nach Düsseldorf überwiesen wurden. Eine ähnliche Maßregel kam nach dem Ankauf der Samm⸗ lung Suermondt zur Ausführung, indem von 1878 ab eine Reihe von Bildern nach denselben Städten sowie nach Kiel, Wiesbaden, Hildes⸗ heim und Kassel abgegeben wurde.
Weitere Maßregeln mußten ausgesetzt bleiben bis der seit einer Reihe von Jahren in der Ausführung begriffene Umbau der König⸗ lichen Gallerie hinreichend weit gediehen war, um ein zuverlässiges Urtheil darüber zu gestatten, wie weit mit der Ueberweisung von Gemälden an auswärtige Sammlungen gegangen werden konnte. Mit dem herannahenden Abschluß dieses Umbaues ist nunmehr von der Direktion der Gallerie unter Zuziehung der für die Sammlung bestellten Sachverständigenkommission die Auswahl dessen, was hier entbehrlich erscheint, getroffen worden. Dabei ist der Gesichtspunkt maßgebend gewesen, diese Auswahl nicht auf untergeordnete Gemälde zu beschränken, sondern im Interesse der Provinzialsammlungen auch solche einzuschließen, auf welche nur mit Ruͤcksicht auf das Vorhanden sein verwandter Werke ven ähnlichem Werthe für die Königliche Sammlung verzichtet werden konnte. Zur Aufstellung in den bei dem
) Vgl. Zur Geschichte der Königlichen Museen. ift zum 3. Auqust ch S. 24 ff. 61 ff. glichen Museen. Festschrist ;
* m 616 .