5) Gewinde aus Blättern von Mimusops und Kelch ⸗ und Kronen blättern von Nymphaes coerulea. Ebendaher, von derselben Mumie.
6) Blüth Nymphaea coerulesg. Gbendaher, von derselb E ! st te B * ĩ ( a 9 e . r , ,. n, g,, dnnn zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
— Von der 13. vollstãndig umgearbeiteten und mit Abbildungen und J. Ethnologische Sammlung von Nymphaea Lotus. Ebendaher, von derselben Mumie. Mn 9O. Berlin, Freitag, den 17. April 18835. , —
noch fast an allen Verkehrsmitteln und Straßen zu einer regelrechten Beham. Hans Sebald: Bildniß Kaiser Ferdinands J. Feder⸗ Nutzbarmachung der Erzeugnisse des Bezirks für den Handel. — Mit jeichnung. Rund. Dm. 26. dem Monatsbericht über Entdeckungsreisen und Kolonisation sowie einem wieder außerordentlich reichhaltigen Literaturbericht schließt
Lippmann.
Karten reich ausgestatteten Auflage von Brockhaus' Konver⸗ Für Afrika hat das Königliche Museum die letzten Ergebnisse aus 8) Gewinde aus Blättern von Mimusops und Kronenblättern sations-Lexikon, das in 2490 Heften oder 16 Bänden erscheint, der ethnologtschen Thätigkeit desjenigen Reisenden übernehmen können, von Nymphaea coerulea., — Ebendaher, von der Mumie der Prinzessin sind kürzlich wiederum 5 Hefte, Hest 146— 150, ausgegeben worden. der sein Leben auf dem Arbeitsfelde beschlossen hat, das durch ihn Nse Chons; XXI. Dynastie.
Dieselben führen den Text von Kruppanfälle“' bis Lenzkirch fort und mit glänzenden Entdeckungen geschmückt steht, des Reisenden Dr. Pogge. 9) Gewinde aus Blättern von Salix Safsaf und Blüthenköpfe —
2 1366 16 Bildertafeln . . . 6 . . hervortretende r . von ö ir n von derselben 2 — Partei k un icht die Berechti d Noth⸗ eräthe und Maschinen 1, Hl, Laubhölzer: aldbäume J. Il, Ill, er afrikanischen Gesellschaft sind diese ätze gewonnen, und ebenso Blüthen von Centauria depressa aus einem Gewinde der— . 14 die Stadt inden mit ihrem gesammten Vermögen und ihrer Partei könne vor em ni ie erechtigung unt 0 Krystalle, Kupfergewinnung, Lederfabrikation, Keramik) und 4 Karten die von dem Reisenden Robert Flegel heimgebrachten, dessen Er. selben Mumie; daneben ein Gewinde aus Blättern der Salix Safsat Königreich Preußen. Steuerkraft. mare,, M g h wendigkeit dieses Gesetzes anerkennen — die Reichsregierung, Uebersichtskarte der Kolonien europäischer Staaten; Kärnten, Krain, forschungen unter den jetzigen Zeitläuften gerade die Bedeutung zu und Blüthenköpfe von Centauria depressa, durch Streifen von Dattel= Privil ĩ Urkundlich ausgefertigt. die einen Beamten eines Bundesstaates im Reichsdienste an⸗ Salzburg ꝛc. La Plata Staaten, Chile und Patagonien; Leipzig und gewinnen beginnen, welche als anzustrebendes Ziel seit länger bereits palmblättern zusammengehalten. Ebendaher, von derselben Mumie. 31 . Minden, den en 18 .. stelle, befinde sich doch auf demselben Kontinente, wie der be⸗ Umgegend). Mit Heft 150 ist Brockhaus' Konversations-Lexikon beim vorgeschwebt hatte. . 1I Gewinde von Salix ⸗Blättern und Akazienblütben (Aeacig vegen Ausfertigung auf den Inbaber lautender . 8) treffende Bundesstaat, sie könne sich recht eit? informiren Schluß des 10. Bandes angelangt. Auch dieser 10. Band (Kadett Aus Amerika ist den Königlichen Sammlungen auf Allerhöchsten nilotica). Ebendaher, von der Mumie Amenophis J. XWXI. Dynastie. Stadt ⸗Anleihescheine der Stadt Minden im Betrage Der Magistrat. Auch scheine der Ent ] f doch seh - 36 jüngst i ĩ bis Lenzkirch) steht den vorangegangenen 9 Bänden an Werth Befehl Seiner Majestät des Kaisers eine Pfeife der Sioux eingefügt 12 Gewinde aus Salix-Blättern und Kronenblättern von Alcea von 500 56 A Ober ⸗Bůürgermeister Beigeordneter. Stabtrath. Auch scheine der Entwurf doch sehr streng, nachdem jüngst im nicht nach; auch er enthält eine Menge interessanter und worden, von der Missouri-Historical Scciely in St. Louis als Huldi- fieifolia. Ebendaher, von der Mumie Amosis' J. XXI. Dynastie. Unterschriften.) preußischen Landtage ein Minister erklärt habe, daß frühere
Vergehen durch ein gegenwärtiges Verdienst aufgehoben werden
lehrreicher Artikel aus allen Wissensgebieten und übertrifft den gungsgeschenk dargebracht. 13) Zweige von Mentha piperita (sterile Stolonen). Schech Wir WilÜhelm, von Goties Gnaden König von Preußen c. Kontrolbuch Hierzu sind die Zinsscheine Nr. . ..
10. Band der vorigen Auflage bedeutend an Zahl der Artikel; er enthält deren 8056 gegen 2250 im 10. Band der vorigen Auflage. Aus der Zahl der neu hinzugekommenen Artikel erwähnen wir beispiels⸗ weise folgende: Kolonien, Kamerun, Kapkolonie, Kelung (auf Formosa), Korea, Kapital, Kathedersozialisten, Krankenversicherungsgesetz, Kranken⸗ bäuser, Kommabacillen, Keramik, die Städte Köln und Leipzig (mit Plänen), Königgrätz (mit Plan des Schlachtfeldes), ferner die bio⸗ graphischen Skizzen Graf Kalnoky, Katkow, Ketschwayo (Zuluhäuptling), Frau von Kolemine, Geh. Rath Koch. Derselbe auf das Praktische und Zeitgemäße gerichtete Sinn wie beim Text spricht sich auch wieder in der Wahl der Illustrationen aus, die 23 Bildertafeln, 7 Karten und 86 eingedruckte Holzschnitte umfassen. Die kunstvoll ausgeführten Tafeln bringen Darstellungen aus dem Thier, Pflanzen- und Mineral⸗ reich, aus technischem und industriellem, aus agrarischem und kriegs⸗ wissenschaftlichem Gebiete. Unter den Karten nehmen die Uebersichts⸗ karte der Kolonien europäischer Staaten, die Karte der Karstaaten und Konstantinopels mit Umgegend unser besonderes Interesse in Anspruch. Gewerbe und Handel.
In der Generalversammlung der Bielefelder Aktien⸗ Gesellschaft für mechanische Weberei wurde, den Anträgen des Aufsichtsraths und Vorstandes gemäß, die Bilanz, die Gewinn⸗— und Verlustrechnung, sowie die Abänderung der Statuten ge— nehmigt und die Vertheilung einer Dividende von 1650 m be— schlossen. — Aus dem Bericht der Direktion ergiebt sich, daß sich im Jahre 1884 Produktion und Absatz weiter gesteigert haben. Die Betriebsverhältnisse werden durch nachfolgende Zahlen dargestellt: Es wurden beschäftigt 843 Personen. Die Produktion betrug: 132911 Stücke gegen 115517 Stücke in 1883. Versandt wurden: 132 364 Stücke gegen 119 846 Stücke in 1883. Absatzwerth 3 235 4593 SM gegen 29604650 Se in 1883. Lagerbestand am 31. Dezember: 19082 Stck. gegen 18 535 Stck. in 1883. Es blieben in Auftrag am 31. Dezember: 46365 Stck. gegen 27 698 Stck. in 1883. Das Garnlager betrug am 31. Dezember: 33 6464 Bündel gegen 33 2443 Bündel in 1383. Die Bleiche verarbeitete: 79 572 kg Garn gegen 299 066 kg in 1383. London, 16. April. (W. T. B.) Wollauktion. Wolle fest, unverändert. Bradford, 16. April. (W. T. B.) Wolle fest, aber ruhig. Garne fest, in Stoffen Geschäft nicht gebessert.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 16. April. (W. T. B.) Der am 11. d. von New⸗ Pork abgegangene Dampfer Main“ vom Norddeutschen Lloyd hat am 13. d. mit der nach Havre bestimmten russischen Bark Ka laja“ kollidirt, die ‚Kalaja“ ist gesunken, der. Main ist leicht beschädigt und hat Halifax angelaufen. Nach vorge nommener Reparatur wird der Main“ seine Reise hierher fortsetzen.
Bremen, 17. April. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Elbe“ ist heute früh 6 Uhr in Southampton angekommen.
Hamburg, 16, April. (W. T. B.) Der Po stdampfer Moravia“ der Ham burg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von New-⸗ Jork kommend, heute Morgen Lizard passirt.
Hamburg, 17. April. (W. T. B.) Der Postdampfer Wieland“ der Hamburg- Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist von New⸗JYork kommend, gestern Abends 11 Uhr auf der Elbe eingetroffen.
Berlin, 17. April 1885.
Amtliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.
Aus dem „Jahrbuch der Königlich preußischen Kunstsammlungen“ Sechster Band, J. und II. Heft (erscheint vierteljährlich in der G. Grote⸗ schen Verlagshandlung zu Berlin zum Preise von 304 für den Jahrgang).
. J. Königliche Museen in Berlin. Juli bis September 1884. (Fortsetzung.) D. Kupferstichkabinet. In den Monaten Juli bis September 18834 wurden u. A. folgende Erwerbungen gemacht: a. Kupferstiche.
ö. Geschenk Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron— rinzen:
Retratos de los Espanßoles illustres, con un epitome de sus ordas. Madrid. Folio. fon Goya, Don Francesco: Los Proverbios. Madrid 1864. Quer- olio.
Ders.: Capriccios. Quer-⸗Folio.
Ders.: Los Desastres de la Guerra. Madrid 1363. Quer-Folio.
Ueberwiesen von Sr. Excellenz dem Herrn Minister für geistliche ꝛc. Angelegenheiten:
Mandel, Eduard: Raffaels Madonna Sixtina. Vier Probedrucke und ein Druck von der vollendeten Platte.
Geschenk des Herrn Professor Gustav Spangenberg in Berlin:
Mervyon, Charles: Zwölf Blätter mit verschiedenen Darstellungen.
Binck, Jakob: Maria mit dem Kind, der hl. Katharina un hl. Barbara. B. 24. ; d ö 9 . Dirk van: Venus in einer Muschel auf dem Meer fahrend.
Porto, Giovanni Battista del (Meister J. B. mit dem Vogel), Allegorie der Stadt Rom. P. 7. f . ö. b. Holzschnitte.
Dürer, Albrecht in der Weise von): Bildniß Kaiser Karls V. in einer Umrahmung. Unbeschrieben. 362201.
c. Zeichnungen.
Geschenk des Herrn B. Suermondt in Aachen:
Bosch, Hieronymus: Dorfstraße mit tanzenden Bauern. Ge— tuschte und weiß gehöhte Kreidezeichnung auf blauem Papier. 27z / 99. Gheyn, Jacob de; Junge Frau mit einem Kind am Tisch sitzend, dem Kind ein Bilderbuch zeigend. Mit der Feder in Sepia gezeichnet und lavirt. Aus der Sammlung de Vos. 137147.
Ruit dael, Jacob van: Meeresstrand mit ans Land gezogenen Kähnen. Getuschte und weiß gehöhte Kreidezeichnung. Aus den Sammlungen Verstolk, van Stixten und de Vos. 230/661.
Geschenk des Herrn Stadtgerichtsrath a. D. Schulze⸗Roeßler in Wiesbaden: Unbekannter Meister des 18. Jahrh.: Kindergruppe, Oelskizze
Die unter amerikanischen Alterthümern einzig dastehenden Skulp— turen aus Sta. Lucia sind durch die schätzenswerthe Vermittelung des Kaiserlichen Geschäftsträgers Herrn Werner v. Bergen in Guatemala in Fortführung der Arbeiten auf dem Ruinenfelde aufs Neue ver— mehrt, durch glückliche Ueberkunft fünf neuer Steine.
Die durch die Thätigkeit der Geographischen Gesellschaft in Bremen veranstaltete Ausstellung argentinischer Landesprodukte hat dem Museum eine Reihe ethnologischer Gegenstände zugeführt, die den Vertretern der dortigen Regierung, den Herren Pr. Lopez und Professor von Seelstrang, zu danken sind.
Herrn Ludowieg in Lima hat alte Gönnerschaft aufs Neue durch das Geschenk interessanter Thongefäße aus peruanischen Gräbern be—⸗ stätigt, und Herr Sattler in Bremen hat ebenfalls früheren Geschenken bolivianischer Ausgrabungen gütigst neue zugefügt.
Aus Asien hat der deutsche Konsul, Herr von Aichberger, in Amoy dem Museum seine erfolgreiche Theilnahme bewahrt, um durch die Unterstützung des englischen Missionars, Herrn Campbell, einige Objekte aus Formosa zu beschaffen, die in ihrer Seltenheit desto werthvoller zu gelten haben.
In U bersendung von dem KunstgewerbeMuseum hat die Ethno⸗ logische Abtheilung“ japanische Gegenstände Herrn Dr. Scheudels erhalten, und in Theilung mit demselben einige Vermehrungen aus Koreg durch Herrn Konsul Zappe, die derselben durch Vermittelung des Auswärtigen Amtes zugegangen sind. Herrn Samson ist ein samojedischer Pelz, Herrn Kurzhalß in Bangkok ein stamesisches Buch zu danken, und die bei Ueberführung der Ceylonesen nach Berlin aus den dort von Herrn Hagenbeck veranstalteten Ausstellungen durch dessen Güte übergebenen Sammlungen.
Aus einem für die Ethnologie fast bereits verlorenen Theil Polynesiens, aus dem Inselreiche Hawaii, sind einige kostbare Reliquien nachträglich gesichert, aus dem Nachlaß des Generalkonsuls Dr. Pflüger, dessen in früheren Briefen an das Museum ausgedrückte Absicht der Ueberweisung von dem Sohn, Herrn H. H. Pflüger, in Ueberein⸗ stimmung mit dem Willen des Verstorbenen, zur Ausführung gebracht ist. Es findet sich darunter eine Steinfigur, die bei ihrer bereits längeren Verknüpfung mit den über die Entdeckungsgeschichte Hawaiis hberschenden Kontreversen weitere Veranlassung zu wissenschaftlichen Untersuchungen in Aussicht stellt.
IJ. Nordische Alterthümer.
Der Sammlung nordischer Alterthümer gingen als Geschenke zu: von Herrn Dr. M. Weigel Funde aus der Gegend von Ruppin und Rhinow, von Herrn Apotheker Hartwich in Tangermünde Thon— gefäße und andere Alterthümer aus dortiger Gegend, von Herrn Pastor Prieß in Bergkirchen bei Oynhausen ein Stesnbeil, von Herrn Paul Wendeler in Soldin Moorfunde. Ferner wurden eine Samm— lung aus der Provinz Posen angekauft, dann fränkische Grabfunde von Gorndorf an der Mosel und auf Grund früherer Verhandlungen eine größere Sammlung brandenburgischer Alterthümer übernommen. Bastian.
. F. Aegyptische Abtheilung. Die ägyptische Abtheilung ist im Viertelfahre von Juli bis Sep— tember 1884 um folgende Alterthümer bereichert worden: Aus dem Nachlasse des Reisenden Dr. Mook wurde eine kleine weihliche Büste aus Glimmerschiefer erworben. Sie ist das Bruch— stück einer Königlichen Statuette mit dem üblichen Kopfputze der Geierhaube; die Behandlung der einzelnen Theile des Gesichts, des Haares, der Brust lassen die Weise der ptolemäischen Kunstepoche er= fennen. Das Köpfchen ist nicht nur durch die saubere Ausführung, sondern auch durch das seltene, spröde Material bemerkenswerth. Vgl. Archiv für Anthropologie XII (1882) p. 25. In hiesiger Stadt wurde außer einem Scarabäus der Königin Mäkaré. (XXI. Dyn) eine Marmorstatue des Horuskindes (Hor pechrot oder Harpokrates) von 0, 29 m Höhe erworben. Die Dar stellung ist die gewöhnliche, welche die alten Aegypter von dem Kinde geben; sitzend, mit der Seitenlocke und einem Finger der rechten Hand am Munde. Eigenthümlich ist dieser in ihren Formen fehr rohen Statue, daß sie unter dem linken Arme einen Gegenstand ähnlich einem Füllhorne trägt. Sie stammt angeblich aus Erment und ver“ muthlich aus sehr später Zeit. Zwei Scarabäen aus mattgrünem Smalt mit theilweise un—2— deutlichen hieroglyphischen Symbolen verdankt die Abtheilung der gütigen Vermittelung des Herrn Professors Helbig zu Rom. Sie sind in einer vulcenter Tomba a fossa gefunden, welche nach diefem Gelehrten den weitaltesten etruskischen Grabtypus darstellt. Frühestens sind dieselben im VII. oder VI. Jahrhundert v. Chr entstanden. Ein sehr schätzbares Geschenk verdankt die ägyptische Abtheilung den Herren Maspero und Schweinfurth. Aus den reichen Grab funden der letzten Jahre konnte die Wirektion des Museumt zu Bulag bei Kairo einen großen Theil der von Mumienbekränzungen gesammel⸗ ten antiken Pflanzenreste zur Vertheilung an europäische Museen über⸗ weisen, und Herr Professor Dr. Schweinfurth hat daraus mehrere ausgewählte Kollektionen zu dauernder Ausbewahrung mit vorzüglicher Sorgfalt präparirt. Eine derselben, bestehend aus 18 Blumen gewinden, unter 9 größeren und O kleineren Glastafeln, ist davon unserer ägyptischen Abtheilung zu Theil geworden. Diese Proben, welche die Art der ägyptischen Kranzwindung zu lehrreicher Anschauung bringen, entstammen vier verschiedenen Funden: die meisten dem berühmten 1881 aufgedeckten Verstecke der Königs⸗ särge in Derelbahri in Theben, andere einem in Schech ' Abd. elqurnah ebendort 1884 aufgefundenen Grabe der XX. bis XXVI. Dynastie und zwei Gräbern der griechischrömischen Epoche, welche im vorigen und in diesem Jahre gleichfalls bei Schéch'Abd-elqurnah geöffnet wurden. Einige unter den erst genannten sind den Mumienkränzen Königlicher Personen der TVIII. und XIX. Dynastte entnommen, rühren aber vermutblich von einer Erneuerung des Leichenpomps her, die am Ende der XXI. Dynastie stattgefunden hat. Bei dem un zweifelhaftem Alter von 2800 Jahren, welches diese Reste der pharao⸗ nischen Flora heute haben, muß ihre vollkommene Erhaltung, welche sogar die rothe und gelbe Farbe der Blüthen noch deutlich wahr⸗ nehmen läßt, Bewunderung erregen. Vgl. Berichte der deutschen botanischen Gesellschaft (Berlin 1884) Nr. 52, JI. p. 351: über Pflanzenreste aus altägyptischen Gräbern. Die uns geschenkte Kollektion enthält, wie aus dem folgenden Verzeichniß der Tafeln hervorgeht, zwölf verschiedene Pflanzenarten, welche unsere Sammlung antiker Früchte in erwünschter Welse ergänzen. I) ein Stück eines Stirnkranzes von Olea europaea. h Abd⸗elqurnah; XX. bis XXVI. Dynastle. n . 2) Gewinde aus Blättern von Olea europaea. Ebendaher. 3) Gewinde aus Blättern von Mimusops. Ebendaher. 4 Gewinde aus Blättern von Mimusops und Kronenblättern
(ausgeführt im Schloß Charlottenburg). 173292.
Abd⸗elqurnah, XX. bis XVI. Dynastie.
14) Gewinde von Salix ⸗Blättern und Mohnblüthen (Papaver Khoeas). Dör⸗elbahri, von der Mumie der Prinzessin Nse Chong XXI. Dynastie. z
16) Gewinde von Mimusops Blättern. Schsch Abd ⸗⸗elqurnah XX. bis XXVI. Dynastie.
16) Gewinde von Mimusops-Blättern und Kelch⸗ und Kronen— blättern Nymphaea coerulea. Deér-elbahri, von der Mumie Ramses II. XXI. Dynastie.
17) Gewinde von Mimusops-Blättern. Schéch Abd elqurnah, griechische Epoche.
18) Gewinde von Mimusops⸗Blättern und Kränzen von Blättern der Dattelpalme. Aus dem Grabe der Nefret Sechru in Theben, griechisch⸗römische Zeit.
J. V.: Stern. (Fortsetzung folgt.)
Der Landeskirchliche Vereins tag der Freunde der positiven Union hörte in weiterem Verlauf der gestrigen Verhandlungen das Referat über „einige Gesichtspunkte in Betreff der Vorbildung zum geistlichen Amt“, welches General— Superintendent D. Kögel erstattete. Der Redner faßte schließlich seine Ausführungen in folgende Thesen zusammen: „Der Vereinstag erklärt: l). Angesichts der gesteigerten Aufgaben der evangelischen Kirche und ihrer Diener erscheint es als ein immer dringenderes Be— dürfniß, daß die praktische Vorbildung der Kandidaten für das geistliche Amt auf geordneten Wegen herbeigeführt werde. 2) Zu diesem Zwecke wird eine kirchliche Ordnung dahin anzustreben sein, daß jeder Kandidat vor Antritt des Amtes mindestens ein Jahr lang entweder in einem Vkariate unter Leitung eines bewährten Geistlichen, oder in einem Predigerseminare, oder in einer Anstalt der inneren oder ãußeren Mission, oder in einem mit Kirchendienst verbundenen Schulamt sich geübt und bewährt habe. 3) Für die Einrichtung von Vikariaten, wie für die Vermehrung von Predigerseminarien hofft die Versamm⸗ lung auf die Mitwirkung der Generalsynode.. In der sehr lebhaften Debatte wurde von vielen Seiten, namentlich auch von dem Prä— sidenten Hegel die Wahrung der Freiheit in der Ausbildung des Ein zelnen betont, die sich sehr wohl mit einer festen Organifation des Ganzen vereinigen lasse. Schließlich gelangten die Thesen zur ein— stimmigen Annahme.
Die heu tige Versammlung wurde durch eine religiöse Ansprache des Pastors Olshausen⸗Mertschütz eingeleitet. Alsdann nahm der Divistonspfarrer Dr. Rocholl ⸗Köln das Wort zu dem Hauptgegenstand der Tagesordnung: „Was predigt die Sozialdemokratie der Kirche.“ Eine Resolution lag nicht vor; die Versammlung erledigte die Tageß— ordnung vielmehr dadurch, daß sie sich zum Dank für alle Redner vom Platz erhob. Mit einem Gebet des General⸗Superintendenten Schulze schloß dann der Vereinstag.
Der Verein Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin hält seine 3 ordentliche Generglver sammlung am Sonntag den 26. und Montag den 27. April, Vormittags 11 Uhr, im Englischen Hause hierselbst.
Das Programm lautet: Sonntag, den 26. April von 8 bis 11 Uhr Vormittags: Besuch des Vereinslaboratoriums und der Maschinenhalle des landwirthschaftlichen Museums (Invalidenstraße 47. 11Uhr: Generalversammlung im Englischen Hause (Mohrenstraße 49. 31 Uhr: Gemeinsames Festessen (ebendaselbst)z. ; Montag, den 27. April, von 8— 11 Uhr: Besuch des Vereins—⸗ laboratoriums und der Maschinenhalle des landwirthschaftlichen Museums (Invalidenstraße 42). 11 Uhr: Generalversammlung im Englischen Hause.. Nach der Versammlung (3 Uhr): Rendezvous im Berliner Hofbräu (Taubenstraße 34).
Dienstag und folgende Tage: Besichtigung der Berliner Brauereien.
Zu dem „Berliner Adreßbuch“ für das Jahr 18865, welches im Verlage von W. und S. Löwenthal erscheint und von A. Ludwig redigirt wird, liegt der übliche Nachtrag vor. Derselbe enthält zunächst die bisher und besonders am 1. April eingetretenen Wohnungsveränderungen, ferner aber auch neu hinzugekommene Firmen 2c. In dem zweiten Theil des Nachtrages findet man die Veränderungen in der Benennung und Nummerirung der Straßen; der dritte Theil enthält den auf den ersten Theil des Nachtrages bezüglichen Gewerbe ⸗Nachwels; der vierte Theil bringt die in Bezug auf Behörden, Anstalten, Gesellschaften und Vereine ein— getretenen Veränderungen, und der fünfte Theil betrifft die um⸗ liegenden Ortschaften: Charlottenburg, Friedenau, Lichtenberg, Lichter⸗ felde, Plötzensee, Rixdorf, Schöneberg und Treptow. — Erwähnens— werth ist auch das „Verzeichniß der bei der Fernsprecheinrichtung in ein Betheiligten', welches der Nachtrag an erster Stelle mit⸗ eilt.
Im Deutschen Theater findet das erste Wiederauftreten der Fr. Niemann, nach ihrer Rückkehr vom Urlaub, am nächsten Dienstag, den 21. d. M. und zwar in dem Ohnetschen Schauspiel „Der Hüttenbesitzer“ statt.
Die Novität, welche morgen im Wallner-Theater zum ersten Mal in Scene geht, das 4aktige Lustspiel Sein Fehltritt“ von M. A. Reitler, wird von den Damen Carlsen, Meyer, Odilon, Wenck und den Herren Lebrun, Blencke, Alexander, Mauthner dargestellt.
Im Belle Alliance ⸗Thegter geht morgen die dreiaktige Gesangsposse „Klein Geld!, von Pohl, mit dem beliebten Komiker Trio Thomas, Guthery und Meißner in Scene.
Morgen (Sonnabend) Abends 74 Uhr veranstaltet der Pianist Or. Max Schwarz im Saale der Sin g⸗Akadem ie ein Concert. Am Montag I. Uhr werden sich ebendaselbst, unter dem Protektorat Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, die blinden Virtuofen Hr. Alfred Hoslins (Pianist) und John Mongur (Sänger). Zöglinge der Londoner Musik . Akademie für . unter Mitwirkung des Philharmonischen Orchesters hören assen.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Els ner. Sechs Beilagen
Berlin:
von Nmphaea coerulea. Dör-elbahri, von der Mumie Ramfes JI; XXI. Bynastie. .
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
Nachdem der Magistrat der Stadt Minden im Einverständ⸗ nisse mit der Stadtvergrdnetenversammlung daselbst darauf ange—⸗ tragen hat, der Stadt zur Rückzahlung bestehender Schulden die Aufnahme einc Darlehns von Fünfhunderttausend Mark durch Ausgabe von Stadt- Anleihescheinen zu 40/0 zu gestatten, wollen Wir der Stadt Minden gemãß S. des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (G. S. S. 75) durch gegen. wirtiges Privilegium zur Ausgabe von Fünfhunderttausend Mark auf jeden Inhaber lautender, mit Zinsscheinen versehener Stadt⸗ Anleihescheine, welche nach dem anliegenden Muster in folgenden Ab—⸗
itten: sbni 340 000 4 zu 500 M 160 557 * 1556 *
auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und von Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgesetzten Tilgungsplane durch Ausloosung cLer Ankauf vom Jahre 1885 ab mit wenigstens Einem Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen Anleihescheine und den Zinsen zu vier Prozent der bereits zurückgeiahlten Beträge zu tilgen find, mit Vorbehalt der Rechte Dritter Unsere landesherrliche Ge—⸗ nebmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Jachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen. ö ⸗
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 25. März 1885.
(. 8.) Wilhelm.
von Puttkamer. von Scholz.
Regierungsbezirk Minden. Anleiheschein der Stadt Minden ö . Mark. (Uusgefertigt auf Grund des landesherrlichen Privilegiums vom 23. März 1885 — Amtsöblatt Königlicher Regierung zu Minden für 18. . Stück . .. Seite... und Gesetz⸗Sammlung für 13 .. Gee lautende tt.
Der Magistrat der Stadt Minden beurkundet und bekennt hier⸗ durch, daß die biesige Stadtgemeinde dem Inhaber dleses Anleihe⸗ scheingß die Summe vonn. n, nennen,, Mark derschuldet.
Diese Schuld, welche Seitens des Gläubigers nicht gekündigt werden kann, bildet einen Theil der durch das oben angezogene Aller⸗ höchste Privilegium in Höhe von 500 000 MS genehmigten Anleihe.
Die Rückzahlung erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungs⸗ planes vom 1. Juli 1886 ab aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitalbetrages der ausgegebenen An— leihescheine und den Zinsen zu vier Prozent der bereits zurückgezahl⸗ ten Beträge gebildet wird; die Stadt behält sich indeß das Recht vor, den Tilgungsstock zu verstärken, oder auch sämmtliche, noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen zu kündigen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Anleihescheine wird durch das Loos bestimmt.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs- und Preußischen Staats⸗-Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden, der Kölnischen Zeitung, der Rheinisch-West— sälischen Zeitung, dem Mindener Kreisblatt und der Mindener Zeitung. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem Magistrat in Minden mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Minden ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und 1. Jult mit vier Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine, beziehungsweise dieses Anleihescheins bei der Kämmereikaffe zu Minden und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe⸗ sheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitetermine zurückzuliefern.
Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren zach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner alb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie ällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zum Vortheil der Stadt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder dernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 5§5§. 838 ff. der Cipilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom * 36. Ja— nuar 1877 (Reichs, Ges. Bl. S. S3) beziehungsweise nach §. 20 des rr e he zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 188 (Ges. S. S. 281). Zinsscheine können weder aufgeboten, noch ür kraftlos erklari werden. Boch soll Demjenigen, welcher den r ut von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist i dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zing⸗ scheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in flan hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrift er Betrag der angemeldeten und bis dahin anderweit nicht, vor⸗ gekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit diesem Anleihescheine find zwanzig, halbsährliche Zinsscheine ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden.
d Die Ausgabe einer neuen Reihe von, Zinsscheinen erfolgt bei 8 Kämmerelkasse zu Minden gegen Ablieferung der, der alteren Zins scheinreihe beigedruckten Anweisung. )
Beim Verluste der Anwelsung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen
orzeigung rechtzeitig geschehen ist. ;
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet
provinz Westfalen.
bis einschließlich Nr.. nebst der An⸗ weisung zur neuen Zinsscheinreihe aus—
gegeben. Unterschrift) Kämmerei Kassen⸗Rendant.
—
K
Regierungsbezirk Minden. w Neihe Zinsschein Nr. . uber, M Z3Zinsen des Minden'er Stadt ⸗Anleihescheines, Buchstabe Nr. . über Mark.
Provinz Westfalen.
Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe am 2. Januar (bezw) 1. Juli 18 ... die Zinsen des vorbenannten
Stadt ⸗Anleihescheines fuͤr das Halbjahr vom .. ten .... ..... 1 mit.... Mark .. Pfennigen bei der Kämmereikasse zu Minden. Minden, den ten ö (L. 8
Ober⸗Bürgermeister. Beigeordneter. Kontrolbuch Kd .
Kämmereikassen ⸗Rendant. .
Dieser Zinsschein wird ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem er fällig geworden, erhoben wird. ;
Anmerkung: Die Unterschriften des Magistrats-Dirigenten und der Magistrats⸗Mitglieder können mit Lettern oder Faksimile⸗ Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zineschein mit der eigen händigen Unterschrift des die Kontrole führenden Beamten ver— sehen sein.
Stadtrath.
Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Minden. Anweisung zum Stadt ⸗Anleiheschein der Stadt Minden, Buchstabe JJ Mark.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück⸗ gabe zu dem obigen Anleihescheine der Stadt Minden die ... te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre 18. . bis 18 .. bei der Kämmereikasse in Minden, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheines dagegen Widerspruch erhoben wird.
nb, Herr, nin, 16
3 Der Magistrat.
Beigeordneler.
Ober · Bürgermeister. Kontrolbuch , Kämmereikassen⸗Rendant. Anmerkung: Die Unterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und der Magistrats⸗Mitglieder können mit Lettern oder Facsimile⸗Stempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Unterschrift des die Kontrole führenden Beamten versehen werden. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
ter Zinsschein. — ter Zinsschein.
Stabttath.
Anweisung.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 17. April. In der gestrigen (78.) Sitzung des Reichstages begann das Haus die dritte Berathung des Entwurfs des Gesetzes, betreffend die Ergänzung des §. 72 des Reich sbeamtengesetzes vom 31. März 1873, auf Grund der in zweiter Berathung un⸗ verändert angenommenen Beschlüsse der XV. Kommission.
Der Gesetzentwurf lautet nach den Beschlüssen der zweiten
Lesung: kö
betreffend die Ergänzung des 8. 72 des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛc. . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt; .
Der 5§. 72 des Gesetzes, betreffend die Rechts verhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 61) erhält folgende Fassung: 5
2.
Ein Reichsheamter, welcher die ihm obliegenden Pflichten (8 10) verletzt, begeht ein Dienstoergehen und hat die Disziplinar⸗ bestrafung verwirkt. .
War der Beamte vorher im Dienste eines Bundesstaates ange⸗ stellt, fo unterliegt er wegen aller in diesem Dienstverhältniß be⸗ gangenen Dienstvergehen den Vorschriften des gegenwärtigen Ge⸗ etzes. . Im Uebrigen ist wegen Handlungen, welche ein Reichsbegmter
vor seiner Anstellung im Reichsdienste begangen hat, ein Diszi⸗ plinarverfahren nur dann zulässig, wenn jene Handlungen die Ent⸗ fernung aus dem Amte G. 73 Nr. 2) begründen.
Der Abg. Dr. Möller erklärte, bei der Fülle neuer Ge— setze sei es ihm nicht möglich gewesen, sich rechtzeitig mit die⸗ sem Entwurfe zu beschäftigen; er müsse es daher als ein Verdienst des Abg. Kayser anerkennen, daß derselbe die An⸗
regung zu einer Hinausschiebung der Berathung des Ent⸗ wurfs und zu nochmaliger Prüfung gegeben habe. Seine
könnten. Auch die von der Kommission beschlossene Fassung des Schlußpassus des Entwurfs: „Im Uebrigen sei wegen Hand⸗ lungen, welche ein Reichsbeamter vor seiner Anstellung im Reichsdienste begangen habe, ein Disziplinarverfahren nur dann zulässig, wenn jene Handlungen die Entfernung aus dem Amt begründeten,“ könne ihn nicht beruhigen. In den Motiven beschränke sich die Begründung der Vorlage auf den einzigen Fall eines Post⸗Baurathes, der bei seiner früheren Anstellung im preußischen Staatsdienst bei der Ausführung eines Baues sich ein Vergehen habe zu Schulden kommen lassen und deswegen von der Reichs⸗Disziplinarbehörde nicht habe gefaßt werden können. Wahrscheinlich sei also das Vergehen nicht der Art gewesen, daß es schon damals diesen Beamten von Seiten der preußischen Regierung in Disziplinaruntersuchungen verwickelt hätte, und wenn erst nachträglich solche Verstöße gegen dienstliche Instruktionen zum Vorschein gekommen seien, so hätte man seiner Meinung nach dem Beamten jttzt Ge⸗ legenheit geben sollen, durch eine tadellose Amtsführung sein früheres Vergehen wieder gut zu machen. Das hätte doch gewiß den Reichsdienst nicht gleich in empfindliche Verlegen⸗ heit und Gefahr gebracht, umsomehr, da man doch erst kürzlich erlebt habe, daß man bei schweren sittlichen Ver⸗ gehen viel nachsichtiger verfahren sei. Man werde doch nicht den preußischen Beamtenstand mit einem geringeren moralischen Maßstab messen wollen, als den des Reiches. Aus jenem einzelnen Fall, der immer eine Ausnahme bleiben werde, sei also eine Gefahr für das Reich, das bei der Einstellung seiner Beamten so vorsichtig sei und Atteste bezüglich der vorherigen Amtsthätigkeit fordere, nicht herzu⸗ leiten. Da sosort nach der Klinke der Gesetzgebung zu greifen, sei für die jetzige Zeit charakteristisch, aber für die Gesetznebung nicht ersprießlich. Aber dieses von dem Bedürfniß nicht verlangte Gesetz schaffe auch Gefahren, trotz der bessernden Bemühung der Kommission, die Beamten gegen die willkürliche Anwen⸗ dung des Disziplinarverfahrens in beschränkter Weise zu schützen. Ihre Abhängigkeit werde zusehends verschärft, das Unwesen der Konduitenlisten greife mehr und mehr um sich. Die Lehrer seien der schärfsten Kontrole und Aussicht unterworfen, in Wehlau sogar beim Besuch ein⸗ facher Wahlversammlungen. Unter solchen Umständen dürfe man nicht als neues Prinzip in das Disziplinargesetz ein⸗ führen, daß alle vor dem Antritt des Amtes begangenen Handlungen nach dem Maßstab dieses Gesetzes sollten bemessen werden können. Die Exzeption geringer, nur mit Ordnungs⸗ strafen zu rügender Vergehen beruhige ihn nicht, da z. B. das politische Verhalten eines von der vorgesetzten Behörde abhängigen Beamten demselben die höchste Strafe, Dienst⸗ entlassung, zuziehen könne. Zwar habe ein Kommissar in der Kommission ausdrücklich anerkannt, daß eine solche in das Vorleben des Beamten fallende Handlung nach seinem damaligen Verhältniß beurtheilt werde; aber eine solche private Erklärung eines Kommissars, wenn auch auf eigener Ueberzeugung beruhend und im guten Glauben abgegeben, binde die spätere Praxis der Re⸗ gierung bei Handhabung des Gesetzes in keiner Weise und könne daher sein tiefgehendes Mißtrauen nicht beruhigen. Hätte man eine über den Parteien stehende Regierung, so wäre es etwas anderes; aber einer Regierung gegenüber, die sich selbst bei jeder Gelegenheit als Parteiregierung aner⸗ kenne, dürfe man das Diesziplinargesetz nicht verschärfen. Seine Partei wolle es auf eine künftige durchgreifende Re⸗ vision des gesammten Disziplinarverfahrens ankommen lassen, da werde es sich zeigen, ob ein solches Bedürfniß vorliege, auch das Vorleben der Beamten in den Bereich desselben zu ziehen. Einstweilen bitte er alle, die es mit dem Beamten⸗ stande gut meinten, und demselben noch einen kleinen Rest von Selbstänbigkeit wahren wollten, dieses Gesetz abzulehnen.
Der Abg. Dr. Hartmann empfahl die Annahme der Vor⸗ lage. Die Bedürfnißfrage sei vom Vorredner zwar bestritten, aber ohne nähere Motivirung. Es gehöre garnicht viel Phantasie dazu, um sich vorzustellen, daß solche Fäge, wie der, welcher zu dieser Vorlage Anlaß gegeben habe, sich unter Umständen leicht wiederholen könnten. Die Vorlage enthalte auch keineswegs eine Besonderheit; vielmehr hätten Württem⸗ berg und Bayern in ihren Disziplinargesetzen ähnliche Be⸗ stimmungen; und eine Analogie finde sich auch in der Rechts⸗ anwaltgordnung, nach welcher ein Rechtsanwalt wegen Makei⸗ haftigkeit seines Vorlebens aus seinem Stande ausgestoßen werden könne. Die Klagen über Willkür der Vorgesetzten, der die Beamten durch das Disziplinargesetz preis⸗ gegeben würden, halte er für durchweg unbegründet. Die Vorgesetzten des Beamten hätten lediglich die Einleitung des Disziplinarverfahrens anzuordnen; auf den Verlauf und den Ausgang desselben hätten sie keinen Einfluß; vielmehr finde eine Voruntersuchung statt, welche für den Angeklagten genau dieselben Garantien biete, wie die gerichtliche Voruntersuchung; und demnächst entscheide die aus sieben Mitgliedern, von denen vier richterliche Beamte seien, bestehende Disziplinar⸗ kammer. Auch er sei ein Beamter, der den Disziplinarvor⸗ schriften unterworfen sei; er halte sie keineswegs für zu streng, und ebenso denke die überwiegende Mehrzahl aller Beamten, da für diese das Prestige ihres Standes stets im Vordergrunde stehe.
Der Abg. Kayser erklärte, man höre hier im Hause alljährlich eine Menge von Beschwerden von Beamten wegen ungerechtfertigter Strasversetzungen und Pensionirungen. Man habe ja kein Mittel, diesen Pelitionen zu genügen, aber sie 66 doch bewiesen, daß die Garantien des Gesetzes gegen
zillkür nicht so große seien. In dieser Richtung verlange er eine Revision des Beamtengesetzes. Nehme das Haus aber diesen Entwurf an, so verzögere es damit eine solche end⸗ gültige Revision. Welch ein Mißbrauch könne nicht mit der
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