1885 / 93 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Der Abg. Frhr. von Huene bemerkte persönlich, er könne jetzt auf die Behauptungen des Abg. Rickert über seinen An⸗ trag nicht eingehen; er vermisse in ihnen aber zwei Eigen⸗ schaften, die der Abg. Rickert sonst vorzugsweise für sich vin⸗ dizire, die Auffassungsgabe für das, was Andere vorgebracht hätten und die loyale Rücksichtnahme, wenn man von der Ten⸗ denz Anderer spreche.

Der Abg. Rickert erwiderte, der Abg. Frhr. von Huene hätte diese Vorwürfe bis zu dem Zeitpunkte aufschieben sollen, wo derselbe sie begründen könne; bis dahin wolle er nicht darauf eingehen.

Die sämmtlichen Zollerhöhungen wurden genehmigt; die Position „Ochsen“ in namentlicher Abstimmung mit 123 gegen 111 Stimmen.

Hierauf vertagte sich Dienstag 1 Uhr.

das Haus um 6 Uhr auf

Im weiteren Verlauf der gestrigen (55.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Be— rathung des Entwurfs einer Kreisordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung der Pro— vinzial ordnung vom 29. Juni 1876 in der Provinz Hessen⸗Nassau, fortgesetzt.

Bezüglich der Zusammensetzung der Kreise Limburg, Unterlahnkreis, St. Goarshausen und Untertaunuskreis im Regierungsbezirke Wiesbaden ist die Kommission den Beschlüssen des Herrenhauses durchweg beigetreten. Danach soll der Kreis Limburg aus den Aemtern Limburg und Hadamar und einem Theil des zum Amte Idstein gehörigen Amtsgerichts⸗ bezirks Kamberg, der Unterlahnkreis aus den Aemtern Diez und Nassau sowie aus Theilen des zum Amte Nassau ge— hörigen Amtsgerichtsbezirks Katzenelnbogen, der Kreis St. Goarshausen aus den Aemtern Braubach und St. Goars⸗ hausen nebst dem Rest des Amtes Nastätten bestehen, während der Untertaunuskreis aus den Aemtern Langenschwalbach und Wehen und dem Rest des Amtes Idstein zufammengesetzt werden soll.

Die Abgg. Wißmann u. Gen. beantragten die Bildung besonderer Kreise Idstein und Langenschwalbach aus dem Untertaunuskreis und aus Theilen des Kreises Limburg und des Unterlahnkreises. Der Abg. Dr. Lieber hatte dagegen einen 2 auf Bildung eines besonderen Kreises Nastätten ein⸗ gebracht.

Der Abg. Wirth bemerkte, der Antrag Wißmann solle nicht lokale, sondern allgemeine Interessen zur Geltung brin⸗ gen. Ein Kreis Nastätten lasse sich nicht, ohne die bisherige Eintheilung zu ändern, bilden, während das sehr gut möglich sei bei der Bildung des Kreises Idstein. Es sei die Bil⸗ dung dieses Kreises nothwendig, damit der Kreis Limburg auf ein der Bedeutung eines Kreises entsprechendes Verhältniß zurückgeführt werde, mit einer Einwohnerzahl von ca. 40 000 Seelen, während er sonst über 50 000 haben würde. Diese Verringerung der Seelenzahl würde eine intensivere admini— strative Thätigkeit der Verwaltungsbeamten zur Hebung des Wohlstandes im Untertaunuskreise, der ja sehr arm sei, er⸗ möglichen, und einen weiteren Rückgang des Wohlstandes ver⸗ hüten können.

Der Abg. Körner bestätigte die Ausführungen des Vor⸗ redners und erklärte, daß die Mehrheit des Kommunal-Land⸗ tages dafür sei, daß, wenn überhaupt zwei neue Kreise gebildet würden, in erster Linie die Bildung eines Kreises Idstein, und erst in zweiter Linie ein Kreis Nastätten gewünscht werde.

Der Abg. Dr. Lieber erklärte, allen Wünschen betreffs der Neubildung der Kreise gerecht zu werden, sei unmöglich. Man müsse thunlichst die bisherigen Bezirke beibehalten und dürfe höchstens ganz abgeschlossene Bezirke von den alten abzweigen. Die freisinnige Partei wünsche lediglich aus wahlpolitischen Gründen die Bildung des Kreises Idstein, aber gegen die⸗ selbe lägen zahlreiche Proteste aus den Amtsgerichts— bezirken Kamberg und Katzenelnbogen vor. Wenn dieser Kreis Idstein gebildet werde, sei der Rest des Untertaunus— kreises nicht mehr lebensfähig, er werde dann ein Nothkreis. Er wünsche, daß die Regierungsvorlage in Betreff der Bil⸗ dung des Kreises Limburg Gesetz werde, empfehle dagegen auf das Eindringlichste die Bildung eines besonderen Kreises Nastätten.

Nachdem sich der Regierungs-Kommissar, Geheime Regie— rungs⸗Rath Halbey gegen die beiden Anträge ausgesprochen, wurden dieselben nach weiterer Debatte, an welcher die Abgg. Dr. Lotichius, Wirth und Westerburg theilnahmen, abgelehnt und die Beschlüsse des Herrenhauses unverändert angenommen.

Im Uebrigen wurde die Anlage, enthaltend das Ver— zeichniß der Kreise, unverändert nach den Vorschlägen der Kommission genehmigt, ebenso mit dieser Anlage §. 1, Alinea Lund 2 der Vorlage, und die zu demselben ferner gehörige Anlage, enthaltend das Verzeichniß der Wahlbezirke für die Wahlen zum Abgeordnetenhause in der Provinz Hessen⸗Nassau. Alinea 3 des §. 1, welches die Auf— hebung der bisherigen Amtsbezirke ausspricht, wurde ebenfalls genehmigt, nachdem der Abg. Lieber die Beamten, welche innerhalb des Rahmens der jetzt außer Kraft tretenden Aemterverfassung thätig gewesen, dem Wohlwollen des Ministers des Innern empfohlen habe.

8. W— 29 gelangten ohne jede Debatte zur Annahme. Die S§. 30— 332, welche besondere Bestimmungen für den neuen Landkreis Frankfurt a. M. enthalten, wurden in einer gemeinsamen Diskussion erörtert.

Nach den Beschlüssen des Herrenhauses, die sich im Wesent⸗ lichen mit der Vorlage decken, sol der Bezirk der Königlichen Polizeiverwaltung in Frankfurt a. M. auf den ganzen Landkreis ausgedehnt werden, und soll der Polizei⸗Präsident zugleich Landrath des Landkreises sein, dem der Minister des Innern in der letzteren Eigenschaft einen Hülfs⸗ beamten als ständigen Vertreter beizuordnen vefugt ist. Die Pflichten und Rechte der Orts⸗Polizeibehörde sollen in einer Reihe von gewerbepolizeilichen Fragen von den Bürger⸗ meistern wahrgenommen werden. Die Kommission schlug dagegen vor, zu beschließen, daß in dem Landkreise Frankfurt der Landrath die Geschäste der Ortspolizeibehörde führen, der Bezirk der Königlichen Polizeiverwaltung zu Frankfurt auf den Stadtbezirk beschränkt bleiben solle.

Der Abg. Schreiber (Marburg) beantragte die Wieder⸗ herstellung der rf reh hl f. In Frankfurt sei schon jetzt der Polizei⸗Präsident nicht blos der Inhaber der Polizei⸗ gewalt für die Stadt und die damit verbundenen Land⸗ gemeinden, sondern auch für Theile der Kreise Hanau und

öchst; eine Anomalie bestehe hier also schon seit 1867. ach der Neueintheilung der Kreise müsse gleichwohl das

Erforderniß einer einheitlichen Handhabung der Polizeigewalt für Frankfurt und seine Umgebung auch ferner erfüllt werden, und für diesen Zweck biete der Regierungsvorschlag den geeignetsten Ausweg. Der Vorschlag enthalte nur eine ganz geringe Neuerung; für Bockenheim sei schon jetzt der Polizeipräsident zugleich der Landrath. Die Anomalie sei auch sonst nicht so groß, als es scheine; die in Betracht kommenden Ortschaften ständen in so engem räumlichen Zusammenhange mit der Stadt (in viel engerem z. B. als die Vororte Berlins mit der ern daß eine einheitliche Regelung unabweislich sei. ie Befürchtung, daß der Landkreis Frankfurt oder die Stadt Bockenheim in ihren Rechten und ihrer kommunalen Vertretung irgendwie beein⸗ trächtigt werden könnte, sei nach seiner Ansicht unbegründet.

Der Abg. Nickel befürwortete den Kommissionsvorschlag, der es verhindern werde, daß die Bewohner der Stadt Bocken⸗ heim und der in Frage kommenden Landgemeinden zu preu⸗ ßischen Staatsbürgern zweiter Klasse herabgedrückt würden. Leider sei sein Vorschlag, einen eigenen Kreis Bockenheim zu bilden, nicht zur Annahme gelangt, obwohl gerade die Bil⸗ dung eines solchen allen Schwierigkeiten am leichtesten abge⸗ holfen hätte.

Hierauf ergriff der Staats-Minister von Puttkamer das Wort:

Meine Herren! Ich erlaube mir zunächst zu konstatiren, daß ein Antrag Nickel zu dieser Frage nicht mehr vorliegt; er hat einen der—⸗ artigen Antrag in der Kommission gestellt, dieser ist aber jetzt weder von ihm, noch, soviel ich weiß, von Jemand anders aufgenommen worden. Es handelt sich also blos um den Antrag der Kommission und den ihm gegenüberstehenden Antrag Schreiber. Sie haben in Ihrer Deduktion immer nur von einem Antrag ge⸗ sprochen, der in der Kommission von Ihnen vertheidigt oder gestellt worden ist. Hier ist aber nur die Rede gewesen von einem Kommissionsantrage elnerseits und einem Antrage Schreiber andererseits. Ich habe es wenigstens so aufgefaßt; es lag mir daran, zu konstatiren, daß keine Dreiheit von Anträgen vorliegt, sondern nur zwei Gesichtspunkte vertreten sind.

Ich glaube, man kann aus der vorangegangenen Diskussion zwei feste Punkte als commnnis opinio des ganzen Hauses herausnehmen; das ist erstens die Nothwendigkeit einer ja auch bereits be— schlossenen Bildung eines Landkreises Frankfurt, und zweitens die NVothwendigkeit einer staatlichen Polizei innerhalb dieses Landkreises. Der Differenzpunkt hesteht nur darin: ob diese staatliche Polizei auch eine einheitliche im Stadt und Landkreise sein soll. Bie Fassung, welche das Herrenhaus der Vorlage gegeben hat, und welche sich an die Regierungsvorlage anschließt, bejaht die Nothwendigkeit einer ein—⸗ heitlichen Staatspolizei im Landkreise Frankfurt, die Kommissions vorlage verneint sie und hält für möglich, daß der Landrath des Land— . 1 die staatliche Polizei innerhalb des Landkreises aus⸗ üben soll.

Ich kann zunächst anerkennen, meine Herren, daß der Antrag der Kommission sich im Wesentlichen mit dem ursprünglich von der Regierung vorgeschlagenen oder wenigstens in Erwägung gezogenen deckt, innerhalb des Landkreises Frankfurt die Polizei nicht dem Po⸗ lizei⸗Präsidenten zu übertragen, sondern dem besonderen Landrath. Allerdings hat dabei immer der Gedanke vorgeschwebt, daß wenn das vorgeschlagen werden sollte, dann es im Interesse der einheitlichen Leitung der Polizei im Landkreise Frankfurt nöthig sein würde, eine Personalunion eintreten zu lassen zwischen dem Polizei⸗Präsidenten und dem Landrath. Ich will hier gleich vorweg bemerken, weil auch von dem Hrn. Abg. Schreiber der Zweifel als möglich angeregt worden ist, ob die Regierung hierzu eventuell gesetzlich befugt sein würde —, daß ich keinen Augenblick bezweifle, daß diese gesetzliche Befugniß besteht. Sie kann auch nicht etwa aus dem Grunde angefochten werden, weil in der preußischen Gesetzgebung die Nothwendigkeit begründet sei, daß der Landrath innerhalb seines Kreises seinen Wohnsitz haben müsse. Ich brauche nur auf die notorische Thatsache zu verweisen, daß hier in Berlin zwei Landräthe ihren Wohnsitz haben, deren Bezirk außer— halb der Stadt Berlin liegt. Aber, meine Herren, ich glaube doch, daß, wenn diese ganze Angelegenheit hier sachgemäß und gründlich erwogen werden soll, das Interesse des neu zu bildenden Landkreises Frankfurt, ich will nicht sagen vernachlässigt, oder in den Hintergrund geschoben werden muß, aber, daß es doch dem wohlerwogenen staatlichen Gesammtinteresse nachstehen muß. Anerkennen muß ich ja, daß diejenige Bildung des Verhältnisses, welche von der Regierung beabsichtigt und vom Herrenhause acceptirt ist, gegenüber den Verhältnissen, wie sie sich bisher auf dem Boden der Kreikordnung in den alten Landestheilen ent— wickelt haben, eine formale Anomalie darstellt, ein Unikum, welches geschaffen werden soll, wie es bisher in der ganzen Monarchie nicht wieder vorkommt und welches, wie ich auerkenne, auch nur begründet und motivirt werden kann durch ganz besonders dringend vorliegende Staats interessen. ö ö ĩ

Ich darf erinnern es ist vielleicht nicht allen der Herren so im Bewußtsein, aber von Seiten der Verwaltung kann ich es nur als feststehend bezeichnen daß schon heute die wirksame Hand— habung der staatlichen Polizei in den großen Städten dadurch sehr beeinträchtigt wird, daß in den Vororten keine Staatspolizei ist. Ich will nur exemplifiziren auf Berlin und Rixdorf. In Rixdorf sind vollständig städtische Verhältnisse, nur noch potenzirt in Bezug auf ihre Schwierigkeiten, und dennoch hat man darauf ver— zichtet, auf Rixdorf die staatliche Polizeh von Berlin auszudehnen. Ich könnte auf Breslau exemplifiziren und noch auf manche andere großen Städte. Nun möchte man geneigt sein, daraus eine Waffe zu entnehmen gegenüber der Regierung, und des— halb muß ich auf die Frankfurter Verhältnisse an dieser Stelle noch mit einigen Worten eingehen. Es ist meines Erachtens mit Recht vom Abg Schreiber hervorgehoben worden, daß der wirth—⸗ schaftliche Zusammenhang, der ganze Konnex zwischen Frankfurt und den genannten Vororten, doch noch ein sehr riel engerer ist, als bei irgend einem anderen Wechselverhältniß großer Städte in den alten Landestheilen. Dazu kommt die ganze historische Entwicklung, die, vergleichsweise Neuheit der gaagzen Frank— furter Verkehrsverhältnisse in preußischem Sinne, der Umstand, daß Frankfurt gewissermaßen die Ausfallpforte Norddeutschlands gegen den Süden bildet woraus sich also ergiebt, daß ein relativ so kolossales Zusammenströmen fremder Elemente nach keiner andern so großen Stadt, selbst Berlin eingerechnet, stattfindet, wie nach Frank— furt, daß man, in polizeilichem Sinne gesprochen, das Uebel von Frankfurt mit keinem andern in der Monarchie vergleichen kaun. Dazu kommt, daß unbestreitbar die Anhäufung politischer und sozialdemo⸗ kratischer Explosivstoffe in Frankfurt noch größer ist als irgend wo anders in Preußen. Ich brauche blos die Erinnerung an die schreck— liche That wachzurufen, die wir in Frankfurt zu beklagen gehabt haben und die ganz gewiß nicht ein isolirtes Erzeugniß eines ein zelnen Verbrechers ist, sondern höchst wahrscheinlich auf dem Wege der Komplikation mit Frankfurter Elementen stattgefunden hat. Die Untersuchung wird es ja ergeben. Alle diese Verhältnisse haben es der Regierung, welche, wie gesagt, ursprünglich die Absicht gehabt hatte, vorzuschlagen, daß die Polizei Verwaltung im Landkreise Frank⸗ furt dem Landrath übertragen werden sollte, jetzt zur Pflicht gemacht, bei ihrer Vorlage an die hohen Häuser des Landtages diesen Stand punkt zu verlassen und die Realunion zwischen dem Polizei. Präsidenten und dem Landrath des Landkreises eintreten zu lassen. Nun gehe ich zu den Bedenken über, welche der Abg. Nickel gegen diese Vorschläge im Interesse des Landkreises Frankfurt und sciner Verwaltung vorge⸗ bracht hat, indem ich wiederholt anerkenne, daß eine Anomalie vor- liegt, die aber, glaube ich, doch nicht so groß ist, daß begründete Be⸗ denken gegen den Schreiber geltend gemacht werden können, der sich ja mit dem Regierungsstandyunkt deckt. Ich will daran erinnern, was auch schon von dem Hrn. Abg. Schreiber hervorge . gehoben worden ist, aber nicht oft genug ins Gedächtniß zurückgerufen

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werden kanr, daß faktisch bei Annabme der Regierungsvorlage in Bezug auf die Handhabung der Polizei innerbalb des Gesammt— gebietes nur sehr wenig geändert werden wird; es treten nur einige Tausend Seelen denen zu, welche jetzt schon den gesetzlich feststehenden Polizeibezirk von Frankfurt bilden, nämlich nur diejenigen Ort⸗ schaften, welche außerhalb des jetzigen Bezirks im Bereiche des projek⸗ tirten Landkreises Frankfurt liegen. Aber ich glaube doch, wenn man die Sache näher ansieht, wird nicht wohl behauptet werden können, daß in der That das administrative und kommunale wirthschaftliche Interesse des künftigen Landkreises Frankfurt durch die von der Re⸗ gierung vorgeschlagene Organisation der Verwaltung auch nur in einem wesentlichen Punkte benachtheiligt werden wird. Der Hr. Abg. Nickel hat ja die Gesammteinwendungen, welche hier zu erheben sind, wie mir scheint, von seinem Stand punkte aus sehr richtig in das Wort gekleidet, durch eine solche Einrichtung, nach welcher der Polizei ⸗Präsident von Frankfurt gewisser⸗ maßen nebenamtlich das Landrathsamt des Landkreises Frankfurt übernehmen soll, würden die Einwohner des Landkreises Frankfurt zu Kreisinsassen 2. Klasse, d. h. sie würden desjenigen lebendigen usammenhangs mit ihrem Landrathsamt entbehren, deffen ich alle anderen Kreisen erfreuen. Meine Herren, wäre diese Behauptung in vollem Maße zutreffend, so würde auch ich wohl bedenklich sein, ob ich die Waagschale so schwer zu Gunsten der Re⸗ gierungs vorlage belasten wollte, wie ich für meine Persen das zu thun für meine Pflicht halte. Denn ich muß allerdings anerkennen, daß es ein überaus unerwünschter Zustand ist, wenn ein Kreis, welcher wirthschaftliche, staatliche Berufsaufgaben vermitteln soll, innerhalb dessen die Verwaltungskompetenzen künftig ebenso stattfinden sollen, wie dies in anderen Kreisen der Fall ist, wenn der wirklich ganz losgelöst würde von dem Hauptträger aller derjenigen Funktionen, die die Grundlage seiner Funktionen bilden. Aber dies, meine Herren, möchte ich im vorliegenden Fall nicht für zutreffend halten. Man sagt, der Polizei ⸗Präsident von Frankfurt wird den Pflichten seines Amtes als Polizei⸗Präsident nachkommen und wird sich nur nebenher mit den Angelegenheiten des Landkreises beschäftigen. Der Herr Abg. führte sogar an, der jetzige Polizei Präsident von Frankfurt sei in polizeilichen Angelegenheiten seines Wissens in der ganzen Zeit, daß die Stadt Bockenheim dem Frankfurter Polizeibezirk zugelegt ist, nur 8 Mal dort gewesen. Meine Herren, das ist sehr möglich; aber seine häufige Anwesenheit in Bockenheim in polizeilichen Angelegenheiten ist nicht so nöthig gewesen, weil eben von Frankfurt, vom Centrum aus diese polizeilichen Angelegenheiten geleitet werden. Künf— tig, wenn er auch die kommunalen, die wirthschaftlichen und die übrigen staatlichen Funktionen des Landraths in Bockenheim auszuüben haben wird, dann wird er sicher öfter nach Bockenheim kommen. Abgesehen davon bin ich vollkommen über zeugt, und daran will ich eben die Bemerkung knüpfen, daß ich gar keine sachliche Begründung dafür sehe, weshalb man voraussetzt, daß ein tüchtiger und mit weitem Blick ausgestatteter Be— amter dies wichtig Nebenamt will ich es garnicht nennen dieses wichtige zweite Amt, das ihm das Ver— trauen Sr. Majestät übertragen würde, mit weniger Sorgfalt ausfüllen würde, wie dasjenige des Polizei⸗Präsendenten. Man kann, glaube ich, durchaus nicht aus dem früheren Verhältnisse, in welchem sich einzelne der künftig zum Landkeeise Frankfurt gehörenden Ort— schaften zum Stadtkreise Frankfurt befunden haben, und innerhalb dessen sie allerdings in einer gewissen gedrückten Lage sich befanden —es ist ja Bezug genommen auf die Probokolle des früheren Frankfurter Kreistages man kann nicht sagen, daß dieses Verhältniß künftig eine Analogie haben würde. Gerade, meine Herren, weil dieses Verhältniß als ein unhaltbares erkannt worden ist, geht man jetzt dazu über, einen eigenen Stadtkreis Frankfurt zu bilden und diese Mißehe, welche zwischen den bisherigen Vororten und der Stadt in kommunaler Be— ziehung bestand, dieses Zwangsverhältniß aufzulösen und den abzu— lösenden Ortschaften unter Hinzufügung anderer eine selbständige wirthschaftliche, kommunale und administrative Existenz zu geben. Nun stelle ich mir, meine Herren, wenn, wie ich hoffe, das hohe Haus den Antrag Schreiber annimmt, das künftige Verhältniß ganz einfach folgendermaßen vor ich will dabei gleich eingehen auf den Unter— antrag des Abg. Schreiber wegen der Stellvertretung des Land⸗ raths, indem ich diesen Antrag doch nur so auffasse, daß nur im Falle die Vertretung des Landraths für nöihig erachtet würde, sie durch einen zum höheren Verwaltungsdienst qualifizirten Beamten statt- finden soll, nicht aber die Regierung gezwungen ist, eine solche Ver⸗ tretung eintreten zu lassen.

Dies vorausgeschickt, stelle ich mir das künftige Verhältniß des Gesammtorganismus folgendermaßen vor. Der Polizei⸗Präsident und Landrath muß allerdings ein hervorragender und mit un⸗— gewöhnlich reichen administrativen und geistigen Gaben ausgestatteter Mann sein. Daß der jetzige Herr Polizei⸗Präsident diesen Anfor⸗ derungen vollkommen gerecht geworden ist, glaube ich, wird Niemand, der ihn näher kennt, bezweifeln. Ich nehme aber an, daß in aller Zukunft die Auswahl der Regierung nur einen Mann treffen wird, der die nöthigen hervorragenden Eigenschaften besitzt. Ich neh ne also an, daß der künftige kombinirte Polizei⸗Präsident und Landrath seine Hauptaufgabe nicht einseitig darin finden wird, sich mit den Polizei ⸗Präsidialgeschäften Frankfurts zu beschäftigen, sondern er wird beide ihm anvertrauten Aemter von einem höheren Gesichtspunkte aus behandeln, indem er wichtige und grundsätzliche Fragen seiner eigenen Entscheidung und Bearbeitung vorbehält, und für die beiderfeitigen. minder wichtigen Geschäfte wird er höchst wahrscheinlich für die Ptäsidialgeschäfte, wie es jetzt schon der Fall ist, einen auch für die höhere Verwaltung vorgebildeten Beamten als Unter— stützung zur Seite haben, und er wird die laufenden Geschäfte, die Abhaltung von minder wichtigen Terminen, kurz den ganzen pro— zessualen, sehr wichtigen Antheil der Geschäfte von minder großer Bedeutung, ohne irgendwie den Ueberblick über die Gesammtbeit der ihm anvertrauten Interessen zu verlieren, seinen Vertretern in beiden Aemtern überlassen können. Und ich möchte sagen, daß mit demselben Recht, mit dem der künftige Land— kreis Frankfurt heute sagen würde, wir würden vernachläfsigt werden, wenn der Polizei⸗Präsident gleichzeitig unser Landrath wird mit demselben Recht die Stadt Frankfurt sagen könnte, wir würden vernach⸗ lässigt werden, wenn der Polizei⸗Präsident gleichzeitig Landrath des Land- kreises Frankfurt wird. Das wird immer abhängen von dem Maß der persönlichen Neigung, welches der betreffende Beamte für den einen oder andern Zweig seiner Thätigkeit hat, ich nehme aber an, daß er pflichtgemäß diejenige Stellung einnehmen wird, die ich mir zu skizziren erlaubte. Es ist ja natürlich, daß ein Beamter, der Überhaupt für höhere Verwaltung befähigt ist, nicht anders verfahren kann; es wird unter seiner Leitung die Gesammtheit aller hier betheiligten Interessen stehen, er wird die Hand und das Auge über dem Ganzen halten und seine Vertreter werden ihm in beiden Sphären seiner Wirksamkeit, der eine dort, der andere da, mit ihrer

eit und Kraft zur Seite stehen, und so wird man bei einem solchen . nicht sagen können, daß in Wirklichkeit eine Vernachlässigung der Interessen des Landkreises, eine capitis diminutio für ihn zu be- fürchten ist. ;

Aus diesen Gründen, meine Herren, von denen ich immer haupt. sächlich auf den zurückkomme, daß es sich hier um ein dringendes großes Staatsinteresse handelt, das muß ich allerdings betonen aus diesen Gründen bitte ich Sie, sich dem Antrage des Hrn. Abg. Schreiber anzuschließen; ich kann meinerseits erklären, daß gegen seinen Unterantrag, unter der von mir ausgesprochenen Voraussetzung, nichts zu erinnern ist, weil ich der Meinung bin, er bewegt sich ganz in der Richtung der faktisch vorhandenen Intention der Regierung.

Ein Vertagungsantrag führte zur Konstatirung der Beschlußunfähigkeit des Hauses; die Auszählung ergab die Anwesenheit an 184 Abgeordneten. Das Haus war mithin nicht beschlußfähig. .

Um 23/9 Uhr vertagte sich hierauf das Haus auf Dienstag

11 Uhr.

Nreußischen Staats Anzeiger: Berlin 8w, Wilhelm Straße Nr. 32.

X Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Tanis. Preuß. Staats Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ cegister nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs Anzeigers nud Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

2. Subhasta tionen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Jerkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation,

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Stect briefe und unters uchungẽ Sachen. ö ass

3798 Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kellner Sebastian Kraus aus Raßdorf, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls und wieder holten Betrugs verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königliche Gerichtsgefängniß zu Frankfurt a. M. abzuliefern, auch alle bei demselben befindlichen Effekten und Werthsachen mit Beschlag zu belegen und dem Unterzeichneten zu übersenden.

Frankfurt a. M., den 17. April 1885.

Der Untersuchungsrichter II. bei dem Königlichen Landgerichte.

Beschreibung: Alter 35 Jahre, Größe über Mittel maß, Statur schlank, Haare dunkelblond, stark links geschei telt, Stirn hoch, Bart, Schnurrbart, an bei den Seiten stark herabhängend, Nase groß, gerade, Mund ziemlich breit, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe bleich, Sprache deutsch, französisch, englisch und italienisch, Kleidung schwarzer Gehrock, Hose und Weste. Besondere Kennzeichen: stößt etwas mit der Zunge an, trug zuletzt ein graues Reife⸗ täschchen bei sich.

3795 Steckbriefs Erneuerung.

Der gegen den Agenten Hermann August Ferdi⸗ nand Gundlach, am 8. September 18665 in Tre— bitsch, Kreis Friedeberg N.M., geboren, wegen Unterschlagung in den Akten 83 G. 1371. 83 JL II. 210. 84 unter dem 1. Mai 1884 erlassene Steckbrief wird erneuert.

Berlin, den 15. April 1885. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht J.

3797 Die in Nr. 18 unter Nr. 3163 erlassene Straf⸗— vollstreckungs⸗Requisition vom 8. Januar 1883 gegen die Militärpflichtigen Benno Schöneich und Ge— nossen wird erneuert. Waldenburg i. Schl., den 2. April 1885. Der Staat anwalt.

3796 Steckbriefs⸗Erledigung.

Der diesseits unter dem 30. März 1885 wider den Photographen Franz Rudolf Gustav Schneefuß, geboren am 18. Februar 1851 zu Steitin, wegen Diebstahls nach mehrmaliger Vorbestrafung wegen Diebstahls in den Akten J. IVa. 702 84, erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen.

Berlin, den 18. April 1885. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgerichte J.

3794 Steckbriefs Erledigung.

Der unterm 4. April 1885 hinter den Buchhändler Wilhelm Abilgaard, geboren am 10. September 1843 zu Stralsund, in den Akten J. La. 129. 85 erlassene Steckbrief ist durch dessen Gestellung er— ledigt.

Berlin, den 18. April 1885.

Staatsanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht J.

Subhastati onen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3936

In Sachen, betreffend die Zwangsvollstreckung in das Zimmermann Carl Holldorf'sche Wohngrundstück Nr. 2088 und 2089 zu Dömitz wird zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Thei⸗ lung Termin auf

Freitag, den 8s. Mai 1885,

ö Vormittags 11 Uhr,

besti mmt.

Gleichzeitig wird die Angültigkeit des Hypo⸗ thekenscheins über 450 M, eingetragen sub Nr. IX. auf den Namen des Kalkbrenners Adolf Schultz, gemeinkundig gemacht.

Dömitz, den 18. April 1885.

Großberzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Kiecksee, Akt. Geh.

39411 Aufgebot.

Auf Antrag eines der präsumtiv nächsten Erben werden die unbekannten Rechtsnachfolger des durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 2. Dezember 1884 für todt erklärten Karl Friedrich Schmidt von hier aufgefordert, ihre An⸗ sprüche und Rechte auf dessen in Gerichtsverwahrung befindlichen Nachlaß spätestens in dem auf

Freitag, den 25. September 1885, Vorm. 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin im hiesigen Gexichts— gebäude, Schloßstraße, Landhaus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 3, anzumelden, widrigenfalls die bis jetzt auf— getretenen Erben als die allein vorhandenen angesehen und über die fragliche Verlassenschaft den letzteren gegenüber in Gemäßheit §. 154 des Intestaterbfolge⸗ gesetzes verfügt werden würde. Fürstl. Amtsgericht Gera,

18937 Aufgebot.

Die Erben des dahier verlebten Direktors Mathias Tonrad Schaefsberg haben das Aufgebot der beiden, k über 600 S lautenden privil. 4prozentigen Abligationen der Rheinischen Eifenbahn Rr. 19 360 Neunzehntausendfünfhundert) und Nr. 360 209 (dreißiig⸗ tausendzweihundert) nebst Talons beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens n dem auf

Dienstag, den 21. Januar 1890, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die rkunden vorzulegen, widrigenfallg die Kraftlos⸗ erklãrung der Urkunden erfolgen wird. stöln, den 18. April 1885.

R Uu. s. w. von öffentlichen b

—— .

Aufgebot. Der Vorstand des St. Vincenz. Hospitals zu Coes— feld hat zum Zwecke der Besitztitelberichtigung das Aufgebot des in der Gemeinde Stadt Coesfeld ge · legenen Grundstücks Flur 6 Nr. 24 / 652 beantragt, weshalb alle diejenigen unbekannten Betheiligten, welche Eigenthumsansprüche dieser Grundstücke gel⸗ tend zu machen haben, aufgefordert werden, solche spätestens in dem auf den 20. Inni 1885, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine geltend zu machen, widrigenfalls sie damit werden ausgeschlossen werden. Coesfeld, den 17. April 1885. Königliches Amtsgericht.

3940) K. Amtsgericht Freudenstadt.

Aufgebot.

Gießer Friedrich Montigel in Friedrichsthal hat den Antrag auf Kraftleserktärung zweier von der Unterpfandsbebörde Wittlensweiler auf Grund der Pfandbestellungen vom 16. Januar 1886 und 25. Ok tober 1880 (U. B. VIII. Bl. 76 u. 77) über zwei Darlehen forderungen des ersteren gegen Wagner Christian Matt und dessen Ehefrau Christine Maria, geb. Kugler, Beide von Wittlensweiler, im Betrage von 450 M und 100 A verzinslich auf 23. Rovem⸗ ber 1880 und 1. Dezember 1880, aus gefertigten Pfandscheine Leslellt.

Aufgebotgtermin ist auf

Freitag, den 27. November d. J. . Vormittags 9 Uhr, bestimmt, und s wird der etwaige unbekannte In⸗ haber der bezeichneten Urkunden aufgefordert, späte⸗ stens in diesem Termine dieselben vorzulegen, um seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Pfand⸗ scheine für kraftlos erklärt würden.

Den 17. April 1885.

Gerichtsschreiber: Schirmer.

3735 Im Namen des Königs!

In der Thomas Maiysikschen Aufgebotssache (F. 21/84) erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schildberg durch den Amtsrichter Beyer in der Sitzung am 17. April 1885

für Recht:

Die Rechtsnachfolger der Hypothekengläubiger Rosalie, geborene Gozdowskg, und Johann Igna— towiczschen Eheleute, des Joseph und Mattheus Calkosinski, der Rosalie, geb. Calkosinska, verehe⸗ lichten Wasilewska, der Marianna, geborene Gojz— dowska, und Peter Szwymalaschen Eheleute, der Victoria Gozdowska, des Anton Gozdowskt, der Rosalie Gozdowska und der Catharina, geb. Goz— dows ka, und Michael Sieradzkischen Eheleute werden mit ihren bezüglichen Ansprüchen auf die Hypotheken— posten von

a. 50 Thlr. 169 M,

D. 20 Thlr. 60 A6,

. 2 Tr, , gh e,

29 Fhlr. 60 MS,

e. 20 Thlr. 60 ,

f. 29 Thlr. 60 4, 8. D r. 69 n.

29 Thlr., 60 ,

1. 265 Thir. 6 t, eingetragen in Abtheilung II. Nr. 1, 2a, 2b, 20, 3. 4. 5, 6, 7 des den Thomas und Marianna, geb. Rostalska.Matysikschen Eheleuten gehörigen Grund stücks Kaliszkowice kali kie Nr. 68A. ausgeschloffen.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Wirth Thomas Matysik auferlegt.

Königliches Amtsgericht.

a . ö. . Ausschlußurtheil.

Das Königliche Amtsgericht zu Grottkan hat am 10. April 1885 für Recht erkannt:

Der eingetragene Gläubiger und deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Abth. III. Nr. 2 des Grundbuchblattes 8 Seif— fersdorf b / Gr. zufolge Dekrets vom 18. Juni 1880 wegen der noch zu bezahlenden Kaufgelder von 470 Thlr. für den Verkäufer Josef Hoenscher ein getragene reservatio condominii ausgeschlossen.

(3734 Das kgl. Amtsgericht München J. Abtheilung A. für Civilsachen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16. April 1885 in Sachen des Metzgermeisters Johann Müller in Neun⸗ . kirchen am Brand wegen Kraftloserklärung eines Lebensversicherun gs⸗ scheines, folgendes Ausschluß ˖ Urtheil erlassen und verkündet: JI. Der Versicherungsschein der b. Hypotheken- und Wechselbank vom 3. April 1865, Num. 7732, Fol. 23. G. B. IV., unterzeichnet mit „Direktor Brattler und Administrator Sendtner“, wodurch das Leben des Metzgermeisters Johann Müller in Neun— kirchen a / Br. auf Lebensdauer für die Summe von 600 Fl. B. V. versichert worden ist, wird für kraft⸗ los erklärt. II. Der Antragsteller Johann Müller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. München, den 17. April 1885.

Der geschäftsleitende kgl. Gerichtsschreiber. (L. 8.) Hagenauer.

3949 Die 409 Leipziger Stadtobligation vom Jahre 1864 Nr. 165826 über 100 Thlr. 300 M, eben⸗ sowie der zu derselben gebörige Talon und die Cou- pons vom 1. Juni 1886 ab, nicht minder die Leip⸗ ziger Stadtschuldscheine der Anleihe vom 9. April 1864 über je 100 Thlr. 300 AM Nr. 14034 und 14035 sind durch Erkenntniß vom 17. April 1885 für kraftlos erklärt worden. Leipzig; am 18. April 1885.

Das Königliche Amtsgericht, Abtheilung II.

Steinberger.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung XI.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

J. Literarische Anzeigen.

S. Theater- Anzeigen. In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Exveditionen des Invalidendank Rudolf Mosse, Saasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., GE. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

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Annoncen · Bureau.

J. Familien- Nachrichten. beilage. ER [3947

Auf den Antrag des Königlichen Haupt ⸗Steuer— amtes zu Pote dam hat das unterzeichnete Gericht am 1. April 1885

für Recht erkannt:

Das Hypothekeninstrument bezüglich des auf dem, dem Rentier Albert Thöns zu Spandau gehörigen, ebendaselbst belegenen und im Grundbuch? von Spandau Band JV. Blattnummer 157 verzeichneten Grundstücke in der III. Abtheilung sub Rr. 14 ein- getragenen Konfiskationswerthes eines Ochfen in Höhe von 49 Thlr. wird für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller auferlegt.

Spandau, den 4. April 1885.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 15. April 1885. . Jacobi, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag:

I) der Rechtsnachfolger des am 18. August 1870 verstorbenen Johann Diedrich Wiechels aus Seehausen, als: a. der Wittwe Metta Wiechels, geb. Gerdes zu Seehausen, b. des Köthners August Wiechels zu Seehausen, 6 der Ehefrau Metta Adelheid Gerdes, geb. Wiechels, zu Seehausen, 4. der Ehefrau Marie Denker, geb. Wiechels zu Tüschendorf, S. der durch ihren Vater Häusling Claus Junge zu Bremen, als gesetzlichen Vertreter, vertretenen Meta Junge, Rechtsnachfolgerin der am 23. Februar 1881 gestorbenen Ehe⸗ frau Anna Junge, geb. Wiechels, zu See— hausen, der Eheftau Metta Atelheid Gerdes, geb. Wiechels, zu Seehausen, der Rechts nachfolgerin der am 23. Februar 1881 gestorbenen Ehefrau Anna Junge, geb. Wiechels, zu Seehausen, als der durch ihren Vater Häusling Claus Junge zu Bremen vertretenen Meta Junge,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lilienthal, Abth. J., durch den Amtsrichter Meyer pp. pp. für Recht:

Die über den zwischen: 1) den Vormündern der minderjährigen Kinder des weil. Köthners Johann Hinrich Wiechels Nr. 20 zu Seehausen, Köthner Claus Hinrich Gerdes aus Tüschendorf und Reu— bauer Hinrich Meyer zu Seebergen, b. der Wittwe des weil. Köthners Johann Hinrich Wiechels, Meta, geb. Gerdes, zu Seehausen, « dem Anerben August Wiechels zu Seehausen am 18. Juli 1868 abge— schlossenen Uebergabeabfindungs⸗ und Altentheils— vertrag vor dem Königlichen Amtsgerichte Lilien— thal aufgenommenen Urkunde vom 18. Juli 1868, bestätigt vom Königlichen Amte Lilienthal, am 30. Juli 1869, wird hinsichtlich der in der Urkunde im 5§. 2 enthaltenen Beurkundung der a4. dem Diedrich Wiechels aus Seehausen, b. der Meta Adelheid Wiechels aus Seehausen, c der Unna Wiechels aus Seehausen ausgesetzten Abfindungen von je 180 Thlr. 7 Gr. 336 Pf. durch Hypo⸗— thekeintragung auf Köthnerstelle Hs. Nr. 20 zu Seehausen gesichert hiermit für kraftlos erklärt.

gez. Meyer. Ausgefertigt:

(L. 8.) Jacobi,

Gerichtsschreiber⸗Anwärter als Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Lilienthal.

3727]

3738)

Durch Urtheil vom 26. März 1835 sind folgende Ausfertigungen:

a. des Erkenntnisses vom 8 / 3. 67, aus welchem Band XI. Blatt 26 Grundbuchs von Weidenau für den Schweinehändler Wilhelm Gosse zu Winter— born und Wittwe Caspar Gosse, Wilhelmine, geb. Drinhaeuser, und deren Kinder Caroline, Daniel und Julie Gosse daselbst 45 Thlr. Judicat nebst 59 Zinsen und Kosten,

b. des Erkenntnisses vom 18. Februar 1867, aus welchem daselbst 39 Thlr. 15 Sgr. 3 Pf. Judikat nekst Zinsen und Kosten für den Landwirth Philipp Müller zu Afholderbach,

c des Erkenntnisses vom 18. Februar 1867, aus welchem daselbst 46 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf. Judikat nebst Zinsen und Kosten für den Johann Heinrich Bäumer zu Afholderbach,

d. des Erkenntnisses vom 18. Februar 1867, aus welchem daselbst 39 Thlr. 17 Sgr. Judikat nebst Zinsen und Kosten für den Landwirth Johannes Heinrich Heide zu Afholderbach eingetragen stehen, für kraftlos erklärt.

Siegen. Königliches Amtsgericht.

3740 Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern erkennt das Kgl. Amtsgericht Fürth, vertreten durch den Kgl. Amtsrichter Michel, im Aufgebots verfahren zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung zweier Sbarkassenscheine der ledigen, großjährigen Dienstmags Maria Magdalena Schultheiß von Dach, in sekner öffentlichen Sitzung vom 2. April 1885 zu Recht, was folgt: Die auf den Namen der Dienstmagd Maria Magdalena Schultheiß von Dach durch die Sparkassenverwaltung der Stadt Fürth aus. gestellten Scheine über 50 S fünfzig Mark d. d. 4. Mai 1880 Nr. 71,361, und über 100 einhundert Mark d. d. 4. März 1884 Nr. 82,433 werden für kraftios erklärt. Fürth, den 4 April 1885. Der Kgl. Amtsrichter: gez Michel. Zur Beglaubigung: Der geschäftsleitende Kgl. Sekretär:

(L. 8) Hellerich.

37331 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der Einwohner Josef und Ca- tharina Meier'schen Ebeleute zu Heidersdorf, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Warmbrunn zu Neisse, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neisse durch den Amtsrichter Hr. Ackermann für Recht:

Das Oypothekeninstrument über die auf dem Grundstuͤck Ne. 75 Heidersdorf, Abtheilung 111. Nr. 7 zufolge Verfügung vom 26. Dezember 1884 für den Wallmeister Münster zu Neisse eingetragene Forderung von 25 Thalern nebst 550 Zinsen seit dem 5. August 1853, sowie 15 Silbergroschen ver⸗ auslagte Kosten und 22 Silbergroschen 6 Pfennige Intabulationskosten, wird für kraftlos erklärt.

Von Rechts Wegen.

3737 Urtheil.

Der am 2. August 1834 zu Nürnberg als Sohn der verstorbenen Güterladerseheleute Thomas und Marie Katharine Pfann, geb. Neumüller, geborene Zeugschmiedsgeselle Wolfgang Tobias Pfann von Nürnberg, zuletzt in Nordamerika, Newport News, Staat Virginien, wird für todt erklärt.

Nürnberg, den vierten April 1885.

Zehler, Kgl. Amtsrichter. Zur Beglaubigung: Gexichtsschreiherei des Kal. Amtsgerichts. Der geschäftsleitende Kgl. Sekretär: (L. 8.) Hacker.

3779 Deffentliche Zustellung.

Die zum Armenrecht beslassene Christina Kleinen Näherin, Ehefrau des Glasblaͤsers August Wahl, zu Büsbach wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Radermacher, klagt gegen ihren Ehemann, den Glas— bläser August Wahl, früher zu Stolberg und Büs⸗ bach wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: Das Königliche Landgericht wolle in Ergänzung seines Urtheils vom 21. März er. den Notar bestimmen, vor welchem die Auseinandersetzung zwischen den Parteien statt⸗ zufinden hat und ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf

Donnerstag, den 18. Juni 1885,

ö Vormittags 9 Ühr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. . Gerkrath, C. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

37521 Oeffentliche Zustellung.

Das Handlungshaus F. Wengner in Ansbach hat durch den K. Advokaten Kammer gegen den Kauf⸗— mann Peter Albinger von Ansbach, zur Zeit unbe— kannten Aufenthaltes, eine Forderung von 516 M 0 8 für rom 12. Septbr. vor. bis 7. Februar d6. Jö. bezogene Waaren eingeklagt und beantragt, den Beklagten zur Zahlung dieses Betrages nebst 5 oso Verzugszinsen vom 1. März d. Is. eventuell von der Klagezustellung an, sowie zur Tragung der Kosten zu verurtheilen und das Urtheil gegen eine vom Gerichte zu bestimmende Sicherheitsleistung als vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung der Sache wurde Termin auf

Mittwoch, den 17. Juni 1885, Nachmittags 3 Uhr, im Sitzungssgale der Handelskammer des Kgl. Landgerichts Ansbach angesetzt, wozu die klagende Firma den Beklagten mit der Aufforderung iadet, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der gerichtlich bewilligten öffentlichen Zustellung an Peter Albinger wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ansbach, am 16. April 1885.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts. Deisenhofer, Obersekretär.

37631 Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikant A. Kreis zu Kowahlen, vertreten durch den Rechtsanwalt Grabower, hier, König⸗ straße 14, klagt gegen den Kaufmann Fedor Neuge— bauer, früher hier, Pots damerstraße 2), in Firma Elgnowskt et Co. jetzt unbekannten Aufenthalts, mit der Behauptung, daß der Beklagte auf vor⸗ herige Bestellung von dem Kläger Waaren zum verabredeten Preise im Gesammtberrage von 1155 M 88 erhalten habe, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 755 M 88 3 nebst 66½ Zinsen seit dem 16. Januar 1885 sowie zur Erstattung der in Arrestsachen 44 G. 95. 85. entstandenen Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6 Kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts J. zu Berlin auf

den 11. Juni 1885, Vormittags 10) Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 14. April 1885.

Hütter,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J. 3744 Oeffentliche Zustellung.

Das große Vereins⸗Möbel Magazin hiesiger Tischlermeister, E. G., zu Braunschweig, vertreten durch den Rechtsanwalt Nessig daselbst, klagt gegen den Buchhalter Rombach, früher hier, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Freigabe einer Sicher-

heit, mit dem Antrage, auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Freigabe der zufolge Arrestbefebls Herzoglichen Amtsgerichts Braunschweig vom 14. November 1884 daselbst an demselben Tage devo⸗ nirten Sicherheit von 500 S6, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civillammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig

auf den 29. Juni 1885,

Vormittags 10 Uhr,