1885 / 95 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

man die Zollerhöhung damit motivirt, daß man gesagt habe, die elsässischen Spinnereien würden ihre Fabrikation so ein⸗ richten können, daß sie auch die feineren Nummern spinnen könnten und die deutsche Industrie werde nicht mehr auf englisches Garn angewiesen sein. Das sei aber nicht geschehen, und ob es jemals geschehen werde, sei sehr zweifelhaft. Daher bitte er, seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. Grad bemerkte, die Menge der vorliegenden Anträge beweise, um welche große Interessen es sich hier handele. Aber sie wären wohl nicht gestellt, wenn die Herren der Enquete von 1878 oder den Verhandlungen über den Zolltarif im Jahre 1879 beigewohnt hätten. Denn die da⸗ mals beschlossenen, jetzt geltenden Zollsäge seien das Resultat eines Kompromisses zwischen Halbseidefabrikanten und Baum⸗ wollespinnern. Während damals die elsässer Spinner bei der Reichsenquete einen Maximalsatz von 92 6 vorgeschlagen hätten, hätten die Vertreter der Krefelder Interessen wie der Abg. Reichensperger den Zoll auf 24 6 herabsetzen wollen. Gewiß be⸗ dauere er die Nothlage der Handweber am Rhein, aber sie sei ver⸗ ursacht durch den Uebergang der Handweberei zur mechanischen Weberei, nicht durch die französische Konkurrenz und die sog. admission temporaire. Ein mechanischer Webstuhl mit einem Arbeiter produzire soviel wie 8 10 Handweber, die durch den Uebergang zur mechanischen Weberei zu Tausenden arbeitslos würden, wie es auch in der Leinenweberei geschehen sei. Mit der admission temporaire in Frankreich seien solche Schwierigkeiten verbunden, daß die wirklich zoll⸗ freie Einfuhr eine unbedeutende sei: etwa 24 000 kg Garne im letzten Jahre, womit die deutsche Halbseiden⸗ branche doch gewiß nicht konkurrenzunfähig gemacht werde, zumal in Frankreich die Baumwollenzölle bis 360 Fr. pro 100 kg gestlegen seien gegenüber von 36 M in Deutschland und die Chappeseide für die Halbseidenindustrie zollfrei eingeführt werden könne und in Frankreich für die Seidenweber einem Zoll unterworfen sei. Man sage, Elsaß produzire keine Harne über Nr. 60; aber wenn dieselhen keinen Nutzen davon hätten, warum bemühten sich denn elsässische und deutsche Spinner darum, solche Zölle im Tarif zu haben? In der That hätten in Mülhausen 400 000 Spindeln feine Garne gesponnen, was der Produktion von 400 000 Spinnerinnen mit dem ehemaligen Spinnrad gleichstehen würde. Die elsässische Feinspinnerei habe sich unter französischem Regime entwickelt, weil Elsaß damals einen Schutz bis zu 3606 Fr. pro 100 kg gehabt habe, wäh- rend die deutsche Feinspinnerei sich mit dem Zoll von 12 c pro 100 Kg vor 1879 nicht habe entwickeln können. Durch den Anschluß der Reichslande an Deutschland sei die Zahl der Spindeln um die Hälfte gestiegen, und im allgemeinen Interesse der Baumwollenindustrie in Deutschland sei der setzige Zoll eingeführt. Er bitte, den Zoll mit seinen Sätzen bestehen zu lassen und sämmtliche Anträge abzulehnen. .

Der Abg. Broemel erklärte, wenn die elsässischen Spin⸗ nereien schon vor 1879 die feineren Garnsorten hergestellt hätten, so sei das eher ein Beweis gegen, als für die Zoll⸗ erhöhung, denn vor 1879 habe man in Deutschland nur ganz minimale Zölle auf Baumwollengarn gehabt. Wenn aber im Elsaß die feineren Garne gesponnen würden, so müßten die⸗ selben doch auch für die Halbseidenindustrie verwendet werden können. Der Abg. Grad babe aber nicht bewiesen, daß sich hierfür diese Garne ebenso eignen würden, wie die englischen. Aus der kürzlich erschienenen Broschüre eines größeren Weberei⸗ besitzers, der ver sucht habe, aus den elsässischen Fabriken die feine ren Garne zu beziehen, gehe hervor, daß der Preis der elsässischen Garne ein viel höherer sei, als der der englischen, und daß die Qualität der ersteren sich absolut nicht seidenfabrikation eigne; und dabei sei dem Herrn von den elsäfsischen Spinnern versichert worden, daß sie die beste Dualität ihrer Produkte geliefert hätten. wolle die augenblickliche schlechte Lage der Halbseidenindustrie darauf zurückführen, daß dieser Fabrikationszweig in letzter Zeit von der Handweberei zur Maschinenweberei übergegan⸗ gen sei. Daraus ließe sich vielleicht die Nothlage einiger kleiner Webermeister erklären, Exports, denn durch den Uebergang von der Hand⸗ zur Maschinenweberei werde die Produktion gesteigert, der Export also nicht behindert, sondern gefördert. Uebrigens wäre der Bundesrath auch ohne gesetzliche Befugniß in der Lage ge⸗ wesen, den Wünschen der Halbseidenfabrikanten entgegen⸗ zukommen; denn schon in früherer Zeit habe man mehrfach die zollfreie Einfuhr von fremden Garnen, wenn

aber ein solches Vorgehen abgelehnt habe, er Antrag gestellt, der auch nicht mehr ungewöhnlich sei; denn bei der Mühlenindustrie habe man ein ähnliches System ein— geführt. Die Erweiterung seines Antrags durch den Abg. Trimborn sei ihm sympathisch; denn es wäre ungerecht, den Ausländer durch den deutschen Export zu begünstigen, um den Inländer dafür um so mehr zu schröpfen. Sein Antrag be⸗ ziehe sich übrigens nicht blos auf die, Halbseidenindustrie, sondern auf die Fabrikation von Nähfäden, Eine Zoll⸗ erhöhung zum Schutze dieser Fabrikation wünsche er nicht; wenn aber diese Industrie auf dem auswärtigen Markt mit der fremden nicht konkurriren könne, so wolle er derselben wenigstens den Bezug ihres Rohmaterials durch eine kleine

Maßregel erleichtern.

Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, einn so

geringe Herabsetzung des Zolles wie beantragt werde, könne der deutschen Industrie bei der Konkurrenz in Amerika nichts

unter günstigen Verhältnissen gearbeitet hätten. 3. er die Anträge gelesen habe, den Eindruck erhalten, daß sie den

zur Halb⸗

Der Abg. Grad

aber nicht der Rückgang des

dieselben unter

Kontrole verwendet worden seien, gestattet. Da der Bundes rath so habe er seinen

die Halbseidenindustrie benöthige, sei

temporaire sehr wenig Gebrauch gemacht, auch in Deutschland würde dasselbe der Fall sein und es ware diesem geringen Veredelungsverkehr gegenüber nicht geboten, an den Grund⸗ lagen der Zollgesetzgebung zu rütteln. Die deutschen Fein⸗ pinnereien hätten sich, wenn auch nicht in dem erwünschten, ' doch in erheblichem Maße entwickelt und eine Aenderung der Zölle sei deshalb nicht geboten. Der Export ron Baumwollenfabrikanten nach den Vereinigten Staaten habe sich nach dem Konsularberichte in den Jahren von 18757 bis 1884 um 11560 Millionen Mark vermehrt. Die Halbseiden seien zwar etwas in Bezug auf Export zurückgegangen, aber das sei nicht auf die französischen Zollmaßnahmen zurückzu⸗ führen, die erst im Jahre 1884 getroffen worden seien. Dafür habe sich aber der Export der Sammete und Plusche bedeutend gehoben. Die Einführung des Zolltarifs habe also die Baum⸗ wollenindustrie nicht geschädigt Es gebe wenig Industrien, die sich in so namhafter Weise emporgeschwungen hätten, wie diese, wenn sie auch in allerneuester Zeit nicht den gewünschten Erfolg gehabt hätten. Rüttele man also nicht am Zolltarif, sonst wäre es besser, den Zoll für diese Waaren ganz auf⸗ zuheben.

Der Abg. Lohren sprach sich gegen die Anträge aus. Der Import von feinen englischen Garnen erfordere sür die be⸗ treffende Industrie einen Zollaufwand von 25 000 6. Da ungefähr zwei Drittel der Halbseidenfabrikate für den Export bestimmt seien, so falle auf die exportirten Waaren ein Zoll⸗ aufwand von 16— 17 000 S6 Was mache das aus bei einem Export, dessen Werth sich auf 80 Millionen Mark beziffere? Und solle man darum die Entwickelung der gesammten Baum⸗ wollspinnerei aufs Spiel setzen? Wenn man den 400 000 Feinspindeln, die über Nr. 60 spinnen, den Zollschutz entziehe, so werde die Folge sein, daß sie unter Nr. 60 herabgehen würden. Der Antrag werde der Halbseidenindustrie keinen Vortheil schaffen, wohl aber die gesammte deutsche Baum⸗ wollenspinnerei schädigen.

Der Abg. Dr. Buhl erklärte, der Staatssekretär hahe an⸗ erkannt, daß eine Krisis für die Krefelder Halbseiden⸗-Fabri⸗ kation bestehe. Aber das Erleichterungsmittet, ein erhöhter Zoll auf ganzseidene Waaren, müsse bei der geringen Einfuhr dieser Waaren bedeutungslos bleiben. Er sei ein Anhänger des Schutzes der nationalen Arbeit. Aber wenn wie hier auf der einen Seite die elsässischen Baumwollspinner mit 20 000 Arbeitern, auf der anderen Seite die gesammte deutsche Baumwollweberei mit ungefähr 180 000 Arbeitern einander gegenüber ständen, so sei er nicht im Zweifel, auf wessen Seite er zu treten habe. Die Gespinnste, welche die Krefelder

Industrie gebrauche, könnten nicht in entsprechender Weise im

Elsaß angefertigt werden. Er werde deshalb mit einem Theile seiner politischen Freunde in erster Linie für den Antrag Penzig, wenn dieser aber abgelehnt werden sollte, für den Broemelschen Antrag stimmen.

Der Abg. von Fischer bemerkte, wenn wirklich einige

Spinnereigesellschaften hohe Dividenden gezahlt hätten, so sei damit noch nicht gesaßt, daß die Baumwollspinnerei ins⸗ Diese Gesellschaften daß sie

gesammt des Schutzzolls entrathen könne. . hätten gute Betriesergebnisse nur dadurch erzielt, s Er hahe, als

ersten Angriff auf den Tarif von 18759 bedeuteten. Es folle ein Loch in die damals so mühsam zu Stande gebrachte Arbeit gerissen werden, nd man hoffe, wenn dieses Loch erst gemacht sei, zu weiteren Angriffen vorgehen zu fönnen. Dieser Eindruck bestimme ihn, gegen alle Anträge zu stimmen, um die 1879 geschaffene Grundlage zu erhalten. Man weise auf die Krefelder Halbseidenindustrie hin. Er könne nicht einsehen, worin die Nothlage derselben bestehen solle. Seit 1879 habe der Export dieser Industrie um 60 Prozent zuge⸗ nommen, und wenn derselbe in den ersten Monaten dieses Jahres zurückgegangen sei, so sei zu erwägen, daß es sich um Modeartikel handele, die in der Winterzeit nie recht zu gehen pflegten. ͤ ; Aber gerade dort arbeite die Halbseidenindustrie unter viel ungünstigeren Verhaltnissen. Allerdings sei dort die admission temporaire eingeführt, aber man mache nur geringen Gebrauch von derselben. Die Schwierigkeiten der deutschen Halbseiden⸗ industrie erklärten sich lediglich aus einem Wechsel in der Mode, gegen die Mode aber könne der Gesetzgeber nichts aus⸗ richten. Der Abg. Buhl versuche die Weber und Spinner in einen Gegensatz zu einander zu bringen. Er habe auch Gelegenheit, die Wechselbeziehung zwischen Webern und Spinnern zu studiren, und er müsse sagen, es gelinge nicht die Interessen beider zu trennen. (Ruf: Aktiengesellschaften) Er habe nicht nur die Attiengesellschaften in seiner Heimath im Auge, die ugleich einen Spinnerei⸗ und Webereibetrieb unterhielten, e, ganz getrennte Betriebe, und doch sei es denselben stets gelungen, sich unter einander zu verständigen. Wenn gesagt werden sei, die elsässischen Baumwollspinner könnten fo feine Harne nicht liefern, wie sie die Halbseidenindustrie gebrauche, so widerspreche er dem. Die Elsasser hätten unter der Herrschaft des französischen Tarifs eine Feinspinnerei gehabt, die sie erst unter deutscher Herrschaft wieder aufgegeben hätten. Seit 1879 sei es ihnen gelungen, wieder mehr Feinspinnerei zu betreiben, und wenn man wünsche, daß sie auch die feinsten Garne wieder spinnen sollten, so gebe man denselben den

ollschutz, den ihnen die Franzosen gewährt hätten Die

lsasser würden dieselben sicher anfertigen, fertigten sie zum Theil jetzt schon an; denn die Anfrage aus Viersen, ob auch im i die feinen Garne gesponnen werden könnten, deren nur an solche Spinner

Man weise auf Frankreich hin.

gerichtet gewesen, von denen man gewußt habe, daß sie keine seinen Garne spinnen könnten. Er bitte nochmals, die Anträge abzulehnen und kein Loch in den Tarif ven 1879 zu reißen.

Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, ihm fehle eigentlich die Lust, in einem Hause über Zollfragen zu sprechen, in welchem der Abg. Staudy mit seinem Wort, Zollanträge brauchten nicht begründet zu werden, nicht Unrecht zu haben scheine. Der Abg. Staudy sei eigentlich nur ein bischen enfant terrible gewesen, als derselbe gesagt habe, solche Anträge brauche man nicht zu begründen; sei es, daß die Regierung sie vorschlage, sei es, daß die über der Regierung stehende, höhere freie wirthschaftliche Vereinigung es thue, welche wahrscheinlich so heiße, weil sie aller freien Wirthschaft den Tod ge⸗ schworen habe oder auch, weil ihre Mitglieder nur mit ge⸗ bundener Marschroute möglichst unfrei marschiren müßten. Er habe den Antrag Broemel nur mit schwerem Herzen unterstützt, weil solche Ausnahmsbegünstigungen in einem be⸗ stehenden Zolltarif nur dazu dienen könnten, das Schutzzoll⸗ system zu befestigen. Aber die Noth lehre beten; und wenn er sehe, daß die deutsche Industrie ohne Vortheil für irgend Jemand, nur aus tendenziösem Fanatismus heraus, und aus einer Art Angst, man könne zum Nachdenken über das Schutzzollsystem kommen, geopfert werden solle, so wolle er lieber Gefahr laufen, daß das Schutzzollsystem be— sestigt werde, als daß die Dinge so wie bisher weiter gehen sollten. Daß das Elsaß jedesmal komme, um seinen Stand⸗ punkt als den des ganzen Deutschen Reiches vorzutragen, sei er schon gewöhnt. Das System der admission temporaire sei keineswegs neu in der deutschen Zollgesetzgebung. Man habe es in Deutschland bei der Eisenfabrikation und anderen, und man habe es noch vor Kurzem auch für die Chokoloden—

fabrikation einzuführen versucht. Die deutsche Industrie, über

die bald geklagt, bald frohlockt werde, nehme es an Findigkeit im Bestreben, sich den Markt zu erobern, mit jeder Industrie auf. Sie habe die bisher für unüberwindlich gehaltene eng— lische Industrie in vielen Branchen aus dem Felde geschlagen. Gerade darin liege ein Grund mehr, ihr diese Vergünstigung zu gewähren. Wenn er bedenke, welche Mittel man aufwende, um Kolonien zu gründen, in denen Deutschland für seine Waaren Absatz finden sollte, und wenn er bedenke, wie viel geringe Mittel man hier für ein bestehendes Gewerbe fordere, das auch den Zweck habe, den Nationalwohlstand zu vermehren, so könne er sich nicht denken, daß das Haus seinem bescheidenen Antrage die Zustimmung versagen werde. Es sei ja Sitte, bei großen feierlichen und erfreulichen Gelegenheiten auch etwas Großmuth zu üben, auch etwas an die Bedrückten zu denken. Die Rechte feiere jetzt ein solches Erntefest an Zöllen, daß sie wirklich sich in guter Stimmung wie nach einem fetten Mahle befinde und einmal daran denken sollte, den armen

Leuten, die diese Zollvergünstigung hätten haben wollen, auch

einen Obolus zu schenken. Lasse die Rechte ihn diesen Glau— ben festhalten. Er hitte das Haus, den Antrag anzunehmen.

Der Staatssekretär von Burchard entgegnete, die Be— hauptung, daß er kaltherzig die Vorschläge zur Hebung der Nothlage der Krefelder Halbseidenindustrie zurückgewiesen habe, sei thatfächlich falsch. Er habe gesagt, daß die preußische Re⸗ gierung geneigt gewesen sei, selbst auf die admission tempo— raire einzugehen, wenn sie hätte hoffen können, daß dasselbe zu einem befriedigenden Erfolg führen würde. Aber davon habe sie sich nicht überzeugen können. An warmem Herzen für die nothleidende Industrie habe es also der Regierung nicht gefehlt. Der Abg. Bamberger habe sodann gemeint, daß sein Antrag das Prinzip des Schutzzolls nicht schädigen werde. Er theile diese Auffassung nicht. Im Gegentheil, wenn es an diesem Punkte gelingen sollte, den Zolltarif ab⸗ zuschwächen, so werde darin nur ein Anreiz liegen für weitere Versuche in gleicher Richtung. Sobald das Prinzip durch— brochen sei, werde die admission temporaire zur dauernden Einrichtung, und jede Hebung der deutschen Feinspinnerei unmöglich gemacht werden. Das würde auf die Dauer auch eine materielle Schädigung der deutschen Interessen bedeuten. Er halte die admission temporaire aber auch darum für kein geeignetes Mittel, weil sie dem Export in keiner Weise Vor— schub leisten werde.

Nachdem noch der Abg. Trimborn seine Auffassung gegen die Ausführungen des Abg. Grad gerechtfertigt hatte, nahm der Staats-Minister von Boetticher die Regierungen gegen den Vorwurf in Schutz, als hätten sie sich herzlos gegenüber der Nothlage der niederrheinischen Halbseidenindustrie gezeigt. Aber die Regierung habe nach eingehender Untersuchung ge— funden, daß die admission temporaire jener Industrie nur einen minimalen Nutzen, der deutschen Spinnrei aber einen erheblichen Schaden bringen würde. Daß die Feinspinnerei sich in Deutschland sich noch nicht genügend entwickelt habe, solle an⸗ geblich an dem noch nicht genügenden Zollschutz liegen.

Der Abg. Buddeberg sah in dieser letzten Bemerkung die Ankündigung einer Zollerhöhung für Baumwollengarne; das sei geeignet, die Weberei in Deutschland zu beunruhigen; er

mpfehle die Annahme des Antrags Broemel.

Der Staats-Minister von Boetticher erwiderte, daß er von einer Absicht der Regierung, die Zollsätze zu erhöhen, nicht gesprochen habe; das könne er gar nicht, da über diese Frage nicht verhandelt sei. Die Spinner selbst hätten nur die Meinung, daß eine Zollerhöhung nothwendig sei.

Der Antrag Trimborn wurde angenommen, dagegen der so modifizirte Antrag Broemel abgelehnt.

Hierauf vertagte sich das Haus

um 5 Uhr auf

Donnerstag 12 Uhr.

nutzen. In Frankreich werde von der sogenannten admission

m

4170) Strafyvollstreckun Datz unteim 16. September 1884 in der Ersten

3⸗Erledigung. zu wollen.

halt desselben festzustellen und nach hier mittheilen

und den Arbeiter August gniepel aus Naugard, erlassene Strafvollstreckungs⸗Ersuchen ist, seitens des p. Kniepel erledigt.

2cnzeigen.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗FSachen.

4159 Steckbrie fs · Erledigung.

Der hinter den Kaufmann Louis Hans Paul Fadenrecht unter dem 5. Februar 18865 in den Akten 6. 1. d. 27. S5 erlassene Steckbrief wird hier⸗ mit zurückgenommen.

Berlin, den 17. Aptil 1885.

Königliche Staats anwaltschaft bei dem Landgerichte I.

4160 Ste ckhrie fs Erledigung.

Der gegen der Bäckergesellen Albert Gustav Franz Thieme wegen Diebstabls in den Akten V. G. 166/85 unter dem 30. März 1885 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. .

Potsdam, den 20. April 1885.

Königliches Amtggericht. Abtheilung V. Brandt.

Beilage Nr. 222 unter Nr. 41473 erlassene Straf⸗ vollstreckungsersuchen ist in Bezug auf den Fleischer gesellen und Schirmmecher August Hinze erledigt. Berlinchen, den 29. April 1885. Königliches Amtsgericht. Bensieg. ani Der unterm 24. März d. J. gegen den Arbeiter Heinrich Herrmann August Großmann aus Schwei⸗ nitz, Kreis Grünberg, erlassene Steckbrief ist erledigt. Grünberg, den 21. April 1885. Königliches Amtsgericht.

4172 l 1 die Milttärverhältniffe des am 3. Juni 1867 zu Dorf Gennin, hiesigen Kreises, geborenen Militärpflichtigen Gustav Hermann Franz Nits cke ist zu den dieffeitigen Llsten nicht Genügendes be⸗ kannt geworden. Ich erfuche ergebenst den Aufent⸗·

Landsberg a. W., den 13. April 1885.

aI73]

Der stönigliche Landrath. J. V.: v. Kalckreuth.

Ueber die Militärverhältnisse des am 1. Juli 1864 zu Bernhardinenhof, biesigen Kreises,. ge⸗ borenen Militärpflichtigen Herrmann Gustay Albert Mietzelfeld ist zu den diesseitigen Listen nicht Ge⸗ nügendes bekannt. Ich ersuche ergebenst, den Auf- enthaltsort des Mietzelfeld festzustellen und nach hier mittheilen zu wollen.

Landsberg a. / W., den 11. Februar 1885.

Der Landrath: J. V.: v. Kalckreuth.

(41741 Strafvollstreckungs Erledigung. Das unterm 10. Oktober 1884 in der ersten

Beilage Nr.

241 unter Nr. 45 627, hinter den

SIymnastiker Franz Friedrich Wilhelm Rosenbach

Berlinchen, den 2. April 1885. Königliches Amtsgericht. Kommallein.

Der ehemalige Grenadier, Reservist (Knecht) Jo; hann Friedrich Wilhelm Eichmann, geb. am 29. Juli 1858 zu Gerzlow, Kr. Soldin, zuletzt in Krining wohn— haft gewesen, wird beschuldigt, als beurlaubter Re= fervist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militär behörde Anzeige erstattet zu haben Uebertretung gegen 5. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs,

Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf 75d]

den 11. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, vor 6 , c n frech in Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen

Bel unentschuldigiem Nusbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafproʒeßordnung

von dem Königlichen Bezirkskommando zu Cüstrin ausgestellten Erklärungen verurtbeilt werden. Berlinchen, den 21 Mär 1885. Gerichts screiber des Königlichen Amtsgerichts.

J7541́] . Ladung. Der Schirm macher Otto Baer, am 26. August 1858 in Meseritz geboren, dessen Aufenthalt unbe⸗ kannt ist und welchem zur Last gelegt wird, am 19. Januar d. J. in Bernstein hausirend das Schirmmachergewerbe betrieben zu haben, ohne den hierzu erforderlichen Wandergewerbeschein zu besitzen. Uebertretung gegen die 55 18 und 26 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 Ges. S. S. 247 wird auf den 11. Juni 1885. Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Berlinchen zur r, , geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird jur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlinchen, den 21. März 1885. Königliches Amtsgericht.

——— am

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

69801 Aufgebot.

Die Catharine Fricke aus Detmold, jetzt verehe—⸗ lichte Schneider W. Meyer zu London, hat das Aufgebot einer Urkunde, welche über ein ihr und ihrer verstorbenen Schwester Caroline Fricke bei der Wiederverheirathung der Wittwe Maurers Fricke laut stadtgerichtlicher Verbandlung vom 12. Dezem⸗ ber 1862 ausgesetztes Präcipuum zu 200 Thlr. 600 M, ausgefertigt und derzeit auf das Wohn—⸗ haus B. Nr. 90 hies. 3. Orts eingetragen ist, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf— gefordert, spätestens in dem auf den 2. September 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur— kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Detmold, den 21. Februar 1885.

Fürstliches Amtsgericht. II. gez. Oeldman. Zur Beglaubigung: Drüke, Gerichtsschreiber.

47317 Proclama.

Alle Diejenigen, welche an dem Nachlasse der am 11. November 1883 zu Landsberg a / W. verstorbenen verwittweten Chaussee⸗Einnehmer Voigt, Friederike

Wilhelmine Dorotbea, geb. Zimmermann . ; ; 4 6. kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem 6

trage angelegter 754 S6 44 als Erben Vermächtnißnehmer Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Justiz— rath Glogau zu Landsberg a./ W. zu dem auf

den 17. September 1885, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr 24, anbe— raumten Termin unter der Verwarnung vorgeladen, daß der Nachlaß den sich meldenden und legitimi⸗ renden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fis— kus wird verabfolgt werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschafts— besitzers anzuerkennen schuldig, weder Rechnungs— legung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des Vorhandenen wird fordern dürfen.

Landsberg a. / W., den 6. Oktober 1884 Königliches Amtsgericht.

4142 Oeffentliche Zustellnng.

Der Wirth H. Köllermann zu Steinkuhl, ver— treten durch den Rechtsanwalt Dr. Schwering, zu Bochum, klagt gegen den Minorennen Heinrich Stein⸗ hoff jun., unbekannten Aufenthalts, vertreten durch seinen Vormund, den Bergmann Wilhelm Bartling zu Laer wegen rückständiger Zinsforderungen aus den Jahren 1883 und 1884 auf Zahlung von 142,50 6 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bochum auf

den 18. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr,

Zimmer Nr. 31.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug aus der Klage bekannt gemacht. Rust, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtszerichts.

(4152 Oeffentliche Zustellnng.

Die vereheliche Gesindetöchin Susanna Wasur, geborene Hentschel, zu Seiffersdorf, Kreis Ohlau, vertreten durch den Justiz⸗Rath Halke zu Ohlau, klagt gegen ihren Ebemann, den Dienstknecht Jarl Masur, zuletzt in Seiffersdorf, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung aus §. 677 Titel 1 Theil II. Allgemeinen Landrechts mit dem Antrage:

die zwischen ihr und Beklagten bestehende Ehe zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Brieg auf den 23. September 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustelung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Brieg, den 20. April 1885.

Ullrich,

Gerichtsschteiber des Königlichen Landgerichts. (41541 Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schneider Jotzo, Auguste, geb. Wedell, zu Berlin, Dreedenerstraße 91, Hof 4 Treppen, vertreten durch den Rechtsanwalt Leoysohn in Danzig, klagt geen ihren Ebemann, den Schneider Samuel Jotzo, unbetannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage,

das unter den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtestreits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 25. September 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ;

Zum Iwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 18. April 1885.

Kretschmer,

Gerichtoschreiber des Königlichen Landgerichts. 4149 2 ustellung.

Die Ehefrau Verwalter Carl Schulte Ringebrauck, Maria Sibylla, gen. Jenni, geborene Belz, aus

Rechtsanwalts Dr. Gottschalk ju Dortmund, klagt gegen ihren Ebemgun, den Verwalter Carl Schulte Ringebrauck aus Dortmund, zur Zeit unbekannten Aufenmhalis, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, das unter Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten jür den allein sckuldigen Theil zu erklären und ihm die Prozeßkosten auf- zuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Cwwil-⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Dort mund auf

den 14. Juli 1885, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

. Dannert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(4143 Oeffentliche Zustellung. Elias Löb, Handels mann, in Schwegenheim, ver⸗ treten durch seinen Peozeßbevollmächtigten Rechts- anwalt Dr. Josef Kugler in Landau, klagt bei dem Kgl. Amtsgerichte Germersheim gegen Johann Georg Eßwein, Ackerer, früher in Westheim wohnhaft, der⸗ malen ohne bekannten Wobn- und Aufenthaltsort abwesend, wegen Forderung von 230 M für Rest⸗ kaufpreis einer Kuh und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites in die richterlich hierzu bestimmte Sitzung besagten Ge— richts vom Freitag. den 26. Juri 1886, Morgens 97 Uhr, mit Antragnahme auf: J. Verurtheilung des Beklagten, an Kläger zu zahlen: besagte 2530 6, nebst Zinsen hieraus zu 50sg9 vom 10. März 1885 an und die Prozeßkosten. II. vorlaufige Vollstreckbarerklärung des ergehen⸗ den Urtheils und Bewilligung dessen öffent⸗ lichen Zustellung an Beklagten. Zwecks gestatteter öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiermit befannt gemacht. Germersheim, den 20. April 1835. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts: Koch, Kzl. Sekretär.

4150 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Gerbergesellen Huß, Emilie, ge⸗ borene Komstke, zu Schmierau bei Zoppot, vertreten durch den Rechtsanwalt Ollmann zu Greifswald, klagt gegen ihren Ehemann, den Gerbergesellen Gustav Leopold Huß, früher zu Barth, jetzt unbe⸗

Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald auf

den 8. Juli 1885, Vormittags 975 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Krause, Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.

r Kaufmann R. Wiemer in Johannisburg, ver durch den Rechte an walt Laube daselbst, klagt gegen den Kaufmann S. E. Rosen, zuletzt in Jo—⸗ hannisburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung aus Miethsvertrag mit dem Antrage, den Beklagten zur Zablung von 200 t zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er— klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechttstreits vor das Königliche Amtsgericht in Johannisburg zu dem auf Dienstag, den 16. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 4, angesetzten Termine. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Johannisburg, den 16. April 1885. (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

4151] HDeffentliche Zustellung. Die Ida Emilie Alwine Jüttler, geb. Pfeiffer, zu Dresden, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Täschner zu Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Friedrich Contad Jüttler aus Groß— Schweibdnitz, zuletzt in Neuschleußig, jetzt unbekann— ten Aufenthalts, wegen Ehebrucs mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf h den 5. Juli 1885, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 20. April 1885.

J Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

ls! Oeffentliche Zustellung.

Der Landesfiskus von Elsaß-Lothringen, vertreten durch den Kaiserlichen General⸗Direktor der Zölle und indirekten Sttuern, Herrn Fabricius, in Straß⸗ burg, für welchen der Rechtsanwalt Dr. Reinach in Mülhausen i. E. bestellt ist, klagt gegen: I) den Schlosser Eduard Hisser aus Sennheim, zur Zeit ohne bekannten Aufenthaltsort abwesend, 2) den Feilenhauer Anton Zink in Troyes (Frank—⸗ reich) wohnhaft, . 3) dessen Ehefrau Josefine, geborene Hisser, in Troyes, . 4) den Ackerer Bernard Hisser, Vater, und 5) dessen Ehefrau Magdaleng, geborene Burgard, beisammen in Sennbeim wohnhaft, 6) den Schlosser Emil Hisser in Troyes,

auf Auflösung eines Kaufes und Theilung, mit dem Antrage: Kaiserliches Landgericht wolle den zwischen den Parteien am 20 Dezember 1884 vor Notar Dr, Kauffmann in Sennheim abgeschlossenen Verkauf über folgende Liegenschaften: 1) Sektion G. Nr. 562 ein kleines Wohnhäugchen mit Hof, Garten, Ackerfeld, im Ganzen ungefähr Z36 Ar Flächeninbalt, Kanton Ober-Ochsenfeld bei

Oeffentliche Zustellung.

Dortmund, zur Zeit zu Stiepel, vertreten durch den

bausen und selbst, vorn de nach Thann, hinten Weg,

2) Sektion G6. Nr. 533. Acker, Kanton Obere Ochsenfeld kei der Station Sennheim neben voranstehendem Wohnhaus und Zierrer von Mülhausen, oben Furche, unten Weg von Sennheim nach Thann,

3) Sektion F. Nr. 1106 ungefähr zwei und vierzig Ar Acker. Kanton Reinengerweg Ochsenseld neben aver Vallse und Weg nach Reiningen,

) Sektion F. Nr. 747 ungefähr achtzehn Ar Acker Ochsenfeld neben Schmidt und Jana; Ott, oben Furche, unten Weg, sämmtlich in Stadt und Bann Sennheim gelegen, insoweit der Antheil des Beklagten Edxuard Hisser in Frage steht, dem Landes fis kus gegenüber für nichtig erklären, sodann wolle es die Tbeilung der fraglichen Liegenschasten ver⸗ ordnen. einen Sack verftãndigen ernennen, welcher über Theilbarkeit oder Untheilbarkeit der Grund⸗ stũcke sich aussprechen und im Fall der Theilbarkeit die Loose bilden soll; im Fall der Untheilbarkeit die Versteigerung der fraglichen Liegenschaften anordnen und den Notar Dr. Kauffmann in Sennheim mit der Versteigerung und Vertheilung des Erlöses unter den Parteien nach Maßgabe ihrer Antheile beauftragen, dieses Alles unter Zuziehung des klä— gerischen Fiskus, ferner verordnen, daß der hiernach festgestellte Antheil des Beklagten Hisser dem Kläger bis zum Belaufe seines Anspruches für Strafe und Kosten zunetheilt werde; den Beklagten die Kosten zur Last legen und ladet die Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mül— hausen i E. auf .

Dienstag, den 30. Juni 1885,

; Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugeldaffenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht

Mülhausen, den 20. April 1885.

. Stahl, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

4145 Oeffentliche Zustellung. Die NUeberfãhrpãchter Philipp und Marianna Jurzitza'schen Eheleute zu Landzmierz vertreten durch den Rechtsanwalt Zülzer zu Ratibor, klagen gegen die Erben des verstorbenen Bauers Carl Kaliga aus Alt⸗Cosel, nämlich die Wittwe Franciska Kaliga aus Alt⸗Cosel, und Genossen, wegen Ansprüchen aus einem Pachtvertrage mit dem Autrage auf Ver urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 712 4 926 nebst 500 Zinsen seit dem Tage der Zu— stellung der Klage.

und laden den Mitbeklagten, großjährigen Johann Kaliga, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, erneuert zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ratibor auf

den 5. Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Fuchs,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

wird

/ .

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re.

4179 Holzverkauf. Am Donnerstag, den 30. April 1885, von Vormittags 19 Uhr ab, sollen im Friedrich'schen Gasthause zu Joachimsthal nachstehende Nutzhöljer aus der Königlichen Oberförsterei Glambeck öffent— lich meistbietend versteigert werden. Schutzbezirk Glambeck. Jagen 144 a.: ca. Eichen 19 Stück Nutzenden J. Kl. mit 55,47 fm, * 1 * . * *. 6,91 2 . 3 *. *. 1 1 4,17 *. Buchen 11 ö J * 8 * * . * 25,94 * 2 ; * * 2 * 1,36 * Schutzbezirk Schmelze. gen 159 4.: ca. Eichen 33 Stück Nutzenden J. Kl. mit 128 fm * * * II. * * 11, 89 * Jagen 163 a.: ca. Eichen Stück Nutzenden III. Kl. mit 1,28 fim = k = 1 Schutzbezirk Baerendiete. Jagen 60 a.: ca. Buchen 21 Stück Nutzenden J. Kl. mit 56, 01 fin ö 20 II. 34,37 ö. 47 55. 74 ö. 70 53,69 ö 21 8,03 Birken 1 1,82 ; 5 632 w 15.55 29 10,45

t *. 2 * . * 1 . .

* 2 * * * * 2 2 2 2 ,

Jagen 68 a.: ca. Birken 4 Stück Nutzenden IV. Kl. mit 3, 04 f ö 8 . = V. . Grumstn, den 20. April 1885. Der Oberförster:

König.

4178 Verkauf von Buchen⸗Nutzholzabschnitten im Submissionswege.

In der Oberförsterei Veckerhagen, Kreis Hof

geismar, Regierungsbezirk Kassel, soll der Anfall von

Buchen ⸗Nutzholjabschnitten in den nachverzeichneten

Schlägen und Quantitäten:

1) Schutz bez. Veckerhagen II. (Förster Marschalh, Distr. 97 und 98: 43 Absonitte von 4 bis 20 m Länge und 36— 78 cetm Durchmesser

S S4 51 fix,

27) Schutzbez Ziegelhütte (Förster Kieber), Distr. 103 und 1065: 103 Abschnitte von 3— 20 m Länge und 36 64 cetm Durchmesser 187.03 fm,

3) daselbst Distr. 106: 5 Abschnitte von 9,6 bis 20 m Länge und 41— 84 etm Durchmesser 26,59 im, daselbst Distr. 1098: 17 Abschnitte von 765 bis 15 m Länge und 40—– 56 eim Durchmesser

der Eisenbahnstation gelegen, neben Zierrer in Mül⸗

ungefähr achtzehn Ar

5) Schutz bej. Weiße bũtte (Jörster Remus), Distr. 136: 79 Abschnitte von 4,6 —22 m Länge und 34 —– s6ß etian Durchmesser 14034 fm, distriktsweise bejw. in den vorbezeichneten 5 Kauf⸗ logsen im Submissionswege versteigert werden.

Die Gebote werden auf das ganze Quantum jeden Verkaufslooses obne Berücksichtigung der Taxklassen pro Festmeter abgegeben und sind verschlossen mit der Aufschrift: ‚Submission auf Buchen ⸗Nutzholi versehen,

bis zum 12. Mai er. Vormittags 11 Uhr, wo dieselben, und war in der Gastwirthschaft der Frau Wittwe Albrecht dahier, in Gegenwart der erscheinenden Submittenten geöffnet werden, an den Unterzeichneten einzusenden.

Als Kaution ist ein Drittel des Kaufpreises bezw. der abgegebenen Höchstgebote in preußischen Werth papieren mit Coupons und Talons oder baar im Termine, von solchen Submittenten, welche diesem nicht beiwohnen können, vorher bei der Königlichen Forstkasse zu Gieselwerder zu hinterlegen.

Bemerkt wird, daß sämmtlich aufgeführte Distrikte mit gut chauisirten Abfuhrwegen versehen und in einer Entfernung von 2) 45 Minuten von der Weser (ziemlich gleich weit von den Babnstationen Hann.Münden und Bodenselde) gelegen sind, sowie daß das Holz auf deshalbiges Ansuchen von den be⸗ treffenden Förstern vorgezeigt wird.

Die Verkaufsbedingungen und Nummernverzeich⸗ nisse können gegen Eattichtung der Kopialien vom Unterzeichneten bezogen werden.

Veckerhagen, den 20. April 1885.

Der Oberförster: C Israel.

4183 j ass Domainen⸗Verpachtung.

Das Domainen ⸗Vorwerk Winne nebst Mühle im Kreise Schmalkalden, an der Chaussee, 6 km von der Eisenbahnstation Wernshausen belegen, mit einem Flächeninhalte von 151,647 ba soll von Johannis 1885 ab auf 18 Jahre, mithin bis Johannis 1903 anderweit verpachtet werden. wozu nochmaliger öffentlicher Bietungstermin auf

Dienstag, den 12. Mai d. J., ; Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungssaal vor dem Rath Göbell anberaumt ist.

Das Pachtgeld Minimum ist auf 4100 M fest⸗ gesetzt.

Zur Uebernahme der Pachtung wird ein disponibles eigenes Vermögen von 45 000 M erfordert und haben Pachtbewerber über den Besitz eines solchen, sowie über ihre persönliche Qualifikation durch glaubhafte Zeugnisse baldigst, jedenfalls vor dem Termine sich aus zuweisen. Die Pachtbedingungen liegen in unserem Domainen⸗ Sekretariat zur Einsicht offen und können auch bei dem Domainen⸗Rentamt zu Rotenburg eingesehen werden. Die Besichtigung der Domaine ist nach vor⸗ gängiger Anmeldung bei der Wittwe des bisherigen Pächters Lange gestattet. Kassel, den 17. April 1885. ; Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. (Unterschrift.)

Bekanntmachung.

Die im Kreise Aschersleben belegene Königliche Domäne Börnecke mit einem Gesammt ⸗Flächen⸗ inhalt von 335, 8274 ha, worunter 313,6534 ha Acker und 7, S600 ha Wiesen, soll nebst den dazu ge⸗ hörigen Wohn- und Wirthschaftsgebäuden von Jo⸗ hannis 1885 ab auf 18 Jahre, also bis Johannis 1904, öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Zu diesem Behufe haben wir einen Termin vor unserem Domänen⸗Departements⸗Rath, Regierungs⸗ Rath Bühling, auf Donnerstag, den 28. Mai d. Jahres, . Vormittags 11 Uhr,. in unserem Sitzungssaale, Domplatz Nr. 3, hier⸗ selbst, anberaumt, zu welchem wir Pachtlustige mit dem Bemerken einladen, daß das Pachtgelder⸗Mini⸗ mum auf 265 000 S pro Jahr und das Jagdpacht⸗ geld auf 257 M pro Jahr festgesetzt ist. Die Be⸗ werber um diese Pachtunz baben ein disponibles Vermögen von 120 000 S, sowie ihre landwirth⸗ schaftliche Qualifikation nachzuweisen. Dieser Nach⸗ weis ist dem genannten Departements⸗Rath späte⸗ stens in dem Termine selbst zu führen. Die Ver⸗ pachtungs und Licitationebedingungen, das Ver— messungsregister und die Domänenkarten können in unserer Registratur während der Dienststunden, so⸗ wie bei dem gegenwärtigen Pächter, Oberamtmann Schäper in Börnecke, eingesehen werden. Abschrift der Verpachtungs bedingungen kann gegen Erstattung der Kopialien resp. Druckkosten von un⸗ serer Registratur bezogen werden. Magdeburg, den 16. April 1885.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen

und Forsten.

von Horn.

Regierungs⸗

ann

3803 Gestellung von Hülfsfuhrwerk für die reichs⸗ . eigene Posthalterei in Berlin. Die Gestellung der bei der hiesigen Posthalterei bei außergewöhnlich starkem Verkehr oder in sonsti⸗ gen ungewöhnlichen Bedarfsfällen erforderlichen Hülfsgespanne und Wagen soll im Wege des öffent⸗ lichen Angebotes neu vergeben werden, Angebote auf Uebernahme dieser Leistungen sind verschlossen und mit der Aufschrift: Gestellung von Hülfsfuhrwerk! bis zum 15. Mai, Mittags 12 Uhr, an die hiesige Ober ˖ Postdirektion ein⸗ zusenden. Die Postverwaltung bebält sich die Auswahl unter den auftretenden Bewerbern obne entscheidende Rücksicht auf die Mindestforderung vor. Ferner bleibt vorbebalten, von dem Unternehmer eine Kaution bis zur Höhe von 10000 4 zu beanspruchen. Ueber den Umfang der Leistungen und die näheren Bedingungen, unter welchen die Vergabe erfolgt, wird im Postgebäude, Spandauerstraße Nr. 1921, Zimmer 82, Auskunft ertheilt. Auch werden die Bedingungen auf Verlangen gegen Erstattung der Schreibgebühren schriftlich mitgetheilt. Berlin C., 18. April 1885. Der Kaiserliche Ober-⸗-Postdirektor, Geheime Postrath

28, 85 fm,

Schiffmann.