1885 / 95 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

al92)

Das in Unruhftadt inmitten des neuen Marktes gelegene, dem Reiche⸗Militär Fiskus gehörige, ebe⸗ malige Montirungskammergrundstück nebst den darauf befindlichen Gebäuden (Grundbuch von Unrubstadt, Kreis Bomst, Band 8, Blatt 284) mit einer Ge⸗ sammtgrundfläche von circa 6 a 77 4m, soll in dem

am 12. Mai d. Irs., Vormittags 10 Uhr,

im Magistratsbureau zu Unruhstadt, anstehenden Termin im Wege der öffentlichen Ver steigernng veräußert werden.

Die Verkaufsbedingungen liegen während der Ge⸗ schäftsstunden in unserem Bureau zur Einsicht aus, werden auf Verlangen gegen Eistattung der Kopialien schriftlich mitgetheilt.

Unrnhstadt, den 18. April 1885

Der Magistrat.

M 1ner Wagner.

auch

3802 Die Lieferung ron: a. tück dreiachsigen Normal⸗Tender Loko⸗ i 2 Satz Reservestücken, b. 18 in Personenwagen IV. Kl.

und

d 50 kompleten Satz Achsen und

e. 100 Flußstahl Tragfedern soll verdungen werden. Submissionstermine im Central-⸗Bureau der Direktion für die Lokomotiven am 6 Mai er., Vormittags 11 Uhr, für die Wagen. Achsen und Tragfedern am 7. Mai er, Vormittags 11 Uhr. bie zu welchem Offerten, bezeichnet: ad a. „Offerte auf Lieferung von Loko⸗ motiven“, ad b. u. 6. „Offerte auf Lieferung von Wagen“, ad 4d u. e. „Offerte auf Lieferung von Achsen und Tragfedern“, einzureichen sind.

Die Bedingungen liegen auf den Börsen zu Ber— lin, Köln a. Rh. und Breslau, sowie in unserem maschinentechnischen Bureau hierselbst aus und sind nebst Offerten⸗Formularen von demselben auf fran⸗ kirte Anträge gegen Einsendung von 3 S für Loko⸗— motiven. 4 M für beide Gattungen Wagen, 1,50 4 für Achsen und 1 4 für Tragfedern zu erhalten. Bromberg, den 15. April i885. Königliche Eisenbahn ˖ Direktion.

3970 ͤ NMhenba n · Tirettiou Veit Magdeburg. Die Ausführung der Zimmer- und Dachdecker Arbeiten (Pappdach) zum rechtwinkligen Lokomotiv⸗ schuppen für 30 Stände auf Centralbahnhof Magde— burg soll durch öffentliches Ausgebot getrennt ver— geben werden. Preislisten und Bedingungen sind durch den Bureau -Vorsteher Lüdemann Babnhof⸗— straße 57 gegen Einsendung von je 1 6 zu be⸗ ziehen. Zeichnungen liegen auf dem Neubau⸗Bureau Bahnhofstraße 15 zur Einsicht aus Die An— gebote sind verschlossen und mit entsprechender Auf! schrift versehen, bis Mittwoch. den 6. Mai er., Vormittags 11 Uhr,

einzusenden. . ; , . den 16. April 1885. Königliches Eisenbahn -Betriebsamt.

Q2* is! Bekanntmachung.

Zum Neubau der Kasernements nebst Zubehör für 2 Bataillone Infanterie in Gleiwitz sollen die nachbenannten Arbeiten und Lieferungen, in zwei Loosen getrennt oder im Ganzen, in öffentlicher Submission vergeben werden, und zwar:

1) Die Ausführung der Terrain⸗Regulirungs⸗Erd⸗ und Maurerarbeiten, veranschlagt auf 181 842 ,

Bekanntmachung.

ü . 1 //

) die Lieferung von: a 2286,68 ebm lagerhaften Kalkbruchsteinen, b. 6 649,5 Mille Hintermauerungsziegeln, c. 34444 kl schlesischem Kalk, d. 2315.36 hl bydraulischem Oppelner Kalk, e. 8978 ebm Mauersand, und ist zu diesem Zweck ein Termin auf Montag, den 18. Mai d. Is., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftelokal (T yack 4) anberaumt.

Die Submissionsofferten sind versiegelt und porto⸗ frei mit bezeichnender Aufschrift versehen bis zu diesem Termine an uns einzureichen, woselbst auch zu dieser Zeit die Eröffnung der eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten stattfinden wird.

Bedingungen, Kostenanschläge 2c. liegen in unserem Bureau aus und können während der Dienststunden eingesehen werden.

Gleiwitz, den 20. April 1885

Königliche Garnison Verwaltung.

4181 Eentralbahnhof Frankfurt a. M.

Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung eines Lokomotivschuppens für 62 Stände noebst zweier Anbauten und Verhindungsgängen, einschließ⸗ lich der inneren Ausbauarbeiten auf dem Personen⸗ bahnhofe, bestehend im Wesentlichen in Ausführung von: und zwar:

Loos I. 5800 ebm Erdaushub, 6000 . Bruchsteinmauerwerk, 3200 Ziegelmauerwerk mit Schichtstein⸗ be⸗ züglich Ziegelverblendung der Vorder— flächen, ö

Loos II. in Lieferung von:

192 ebm Schichtsteinen zur Sockel verblendung aus hbesonderem festen Material, Werksteinen aus besonderem festen Material für Treppenstufen, Ein fassungen von Schiebebühnen, Auf— lagersteinen für Schienen und Dach—⸗ binder, Sockelsteinen der Säulen, Werksteinen aus Sandstein für Ge⸗ simse, Thor⸗ und Fenstergewände, Stürze, Sohlbänke,

und bezüglich: Sandsteinschichtsteinen für die Ver— blendung der Vorderfläche,

. Loos III. in Lieferung von:

9700 bezüglich 1185 Tausend Hintermauerungs—⸗ ziegeln, Verblendziegeln, keilförmigen Schornsteinziegeln, sollen im Ganzen oder getheilt vergeben werden.

Die Aufgebotsbedingungen und Zeichnungen, welche das Nähere ergeben, liegen im Baubureau des Centralbahnhofes, Niedenau Nr. 35, zur Einsicht offen und können auch von da auf portofreies An— fordern gegen Erstatrung der Selbstkosten, und zwar der Bedingungen für das Loos J. mit 2,50 S, für das Loos II. mit 1,50 S und für das Loos III. mit 1500 AM, sowie die Zeichnungen zu Loos J. mit 10 è bezogen werden. Unternehmer wollen ihre Angebote, mit entsprechender Aufschrift versehen, versiegelt und portofrei, bis zu dem auf Montag, den 18. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, an— beraumten Termin an das oben bezeichnete Bureau einreichen, woselbst die eingegangenen Angebote in Gegenwart der erschienenen Anbieter geöffnet werden.

Frankfurt a. M., den 20. April 1885.

Vauburean für den Centralbahnhof.

Der Eisenbahn⸗Bau und Betriebs Inspector:

.

292

6 = = 108 ö

22 3,

Becker.

Kommanditgesellschaften auf A

ktien und Aktiengesellschaften.

ür* Hanseatische Fener⸗Versichernungs⸗Gesellschaft. Resultate des zehnten Geschäfts jahres 1884.

Einnahmen. Vortrag aus 1883 w Angemeldete Schäden aus Prämien⸗Reserve aus 1883. w Vrämien⸗Einnahme (abzüglich Ristorni) für versi e, ,.

ay 11

issz

ll

Ausgaben. Rückversicherungs⸗Prämienn. A Erstattete Brandschäden für eigene Rechnung Verwaltungskosten und Provisionen, Abschreibung auf Mobilien Conto Agio⸗Conto

2 .

. Reserven. Angemeldete Schäden für eigene Rechnung Pi?

Prämien⸗-Reserve für am 1. Januar 1885 in Kraft befindliche 87,831, 258.—

Hiervon laut 5§. 32 der w, Dividende des eingezahlten Capitals - Reservefonds 25 0.½ des Restbetrages

Sparfonds 25 des dann verbleibenden Ueberschusses .

Tantiemen und Gratiale Loo Superdividende ö Uebertrag auf neue Rechnung

PDehbitores.

abzüglich Rückv. Propisionen

Bilanz per 3. December 1884.

6

5927 39197 165774 06

S5 4 263 6 396 3416 65

old 488 59 147, 116 45 104. 57216

2,380 1.418938

K

XI sds 35

cherte 6 207, 310976 JJ 1, 103, 958 9?

55, 976 - 220, 847 20

26 8a 20

Verbleibt Reingewinn D i

Statuten. 30, 000 419095 3, 142 53 3, 142 53 6.00 28508

46 760 19

Cxeditorxes.

Obligationen der Actionaire Guthaben bei Banken Cassa · Saldo... 909 93 Wechsel⸗Portefeuille . 3,545 37 l 211,250 Depot⸗Conto . 33,500 dd,, /

, Agenturen⸗ und Prämien ˖ Debitores . Verdiente, noch nicht erhobene Zinsen

1566 123,251 80 1665 G DD 7 Hamburg, den 23. März 1885.

Martin Albrecht, Vorsitzender.

stellverfre

Für den ,

66, 3

3 MMM oo) == 70. 354 21 3.29637 162, 173 51 ob. 75 220, 47 20 16, 313 41

i ß ig

Actien⸗Capital, 1000 Actien n;, k Creditores und Rückversicherer . Angemeldete Schäden. Prämien⸗Reserve

Depot Conto ö Rückvers. Reserve⸗Conto .. Gewinn und Verlust⸗Conto

Dodd T sᷓ

A. Hane, Director.

Gaiser, tender Vorsitzender.

an Hanseatische Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

In der gestern stattgebabten General Versammlung der Actionaire wurden die Herren G. L. Gaiser, Ludwig Sanders, als Mitglieder des in der Zukunft den Aufsichtsrath bildenden Verwaltungsrath gewählt.

der Gesellschaft in Nr. 6,

Der mit Æ 36.— ver Ketie fällige Dividenden- ein Nr. 19 wild von heute ab an der Casse

oder durch unsere

Bremen und Lübeck eingelsst. Hamburg, den 21. April 1885.

Hanseatisch

Feuer · Versicherungs⸗

Hamburg,

sõnigstrase Vertretungen in

e Gesellschaft.

A. Hane, Director.

le! „Nhein“, Zündwaaren⸗Manufactur, Actien⸗Gesellschaft zu Mülheim am Rhein.

Die auf den 28. April anberaumte ordentli

che Generalversammlung sindet nicht statt.

Dahingegen werden die Herren Actionaire der Gesellschaft bierdurch gemäß §. 30 der Siatuten zu der am

Mittwoch, den 13. Mai a. C., um 19 Uhr Morgens, im

Geschãftslocale

Mülheim am Rhein stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. 21, 50 u. 366 39 der Statuten enthaltenen Be⸗

Tagesordnung: Erledigung der in 8

stimmungen

Die Hinterlegung der Actien nach §. 31 der Statuten Suermondt & Cie. in Aachen erfolgen.

Mülheim am Rhein und bei den Herren R.

Mülheim am Rhein, den 23. April 1885. Der Aufsichtsrath: Arthur Loersch. Carl Delius jr.

4344

kann am Sitze

vorm. W. Rönsch und Gebr. Hirsch.

Unter Wiederaufhebung der für den 25. d. M.

geehrten Actionaire hiermit zur

zwölften ordentlichen Generalversammlung,

welche Freitag, den 15. Mai 1885.

Nachmittags 4 Uhr,

in Radeberg abgehalten werden soll, ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1) Vortrag des Geschäftsberichts und der Bilanz pro 1884. 2) Entlastung des Vorstands nach dem Antrage des Aufsichtsraths. 3) Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 4) Beschlußfassung über ein neues Gesellschaftsstatut

5) Beschlußfassung über die Aufnahme einer

6) Neuwahl zum Aufsichtsrathe. Der Saal wird 4 Uhr geöffnet.

der Gesellschaft zu

der Gesellschaft in

Vereinigte Ytadeberger Glashütten

festgesetzten Generalversammlung werden die

im Saale der Restauration zur Glasfabrik

Prioritätsanleihe im Betrage von M 300 000 —.

Die Legitimation erfolgt durch Vorzeigung der Actien oder

der Depositenscheine über die bei den Herren Ha. Wi. Bassenge C Eo. in Dresden oder bei der Gesell⸗

schaftskasse in Radeberg hinterlegten Stücke.

An diesen beiden Stellen liegt auch der Geschäftsbericht v

neuen Statuts von heute ab für die Actionaire bereit Radeberg, den 22. April 1885.

Die Diretion.

F. O. Hirsch.

4169

Beyrich.

Bilanz pro 1884

der Allgemeinen Häuserbau-Actien⸗Gesellschaft in

Activa.

om 11. April sowie der Entwurf des

Berlin.

Passiva.

M6. *) M6 An General⸗Grund⸗ stücks Conto Snpotheken ⸗De⸗ . Cassa ˖ Conto: Baarbestand . Guthaben bei der Deutschen Bank Effecten · Conto: S 1600 Berg. Märk. VIII Prior. 4120. Utensilien · Conto 625. Hypotheken ⸗Amor⸗ tisations⸗Conto 675. Debitores incl Restkaufgelder. 230 823. 051

2 224 305.

30002.

11921. 6.

25607 T7. II Berlin, den 31. Dezember 1884. Der Aufsichtsrath.

Per Actien⸗Capital⸗

60

ni Hypotheken · Cre⸗ ditores Tantiome · Conto: Remuneration dem Aufsichtsrath Creditores Reservefonds ß zuzüglich 5o / vom Reingewinn S6 109324. 76 Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto: Gewinn ˖ Vortrag pro 1885

44 8

Der Vorstand.

5 466. 24

. 120 800. - 1130 200.

25.3

50 291. 60

105 8390.92 2 502 470. 47

cos! Transatlantische Güterversicherungs⸗-Gesellschaft in Berlin. General⸗Bilanz per 31. Dezember 1884.

Activa. Actienwechsel Effecten ö 11 Wechsel im Portefeuille Debitoren a. Banken .

sellschaften.

Passiva. JI Actiencapital, nicht Dividende berechtigt Unerhobene Dividenden .

Reserve für schwebende Schäden und laufende Risikos

, Beamten ⸗Pensionsfond und Delcredere⸗Conto Creditoren d / Dividende und Tantièeme pro 1884. Gewinn Vortrag auf neue Rechnung

b. Agenturen und Rückversicherungs⸗Ge⸗

Mi 358

ö 72 S 939 551, 58

5386 876, 79 1465

300000 Ii O59)

3 185 793

28

. 2

3 530 O00 615 25 25 278 55 375 000 z6 666 3653 9695 74

ei 60s iog o

136 65 883 86 355608 408 03

ähh Transatlantische Güterversicherungs⸗-Gesellschaft in Berlin.

Nach der heute stattgefundenen

ordentlichen

Verwaltungsrath, gemäß §. 39 des Statuts, wie folgt: Herr Ernst Hergersberg, Commerzienrath (Hergersberg & Co.) Berl H. Schnoor (Schnoor & Co) Leipzig, stellvertr. Vorsitzender, G. Gebhard, Commerzienrath u. Consul (Gebhard K Co.) Elberfeld, Theodor Pelizaens, Handelsgerichts⸗Präsident 4. D. Crefeld, Carl Friederichs, Commerzienrath (Luckhaus & Günther) Remscheid, B. Limburger, Consul (J. B. Limburger jr) Leipzig, H. G. Lüder, Banquier u. Stadtrath, Dresden.

Den Vorstand vertritt: Herr Director J. A. Pfaehler. Berlin, den 21. April 1885. Der Verwaltungsrath: Ernst Hergersberg, Vorsitzender.

lachs! Transatlantische Güter⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft in Berlin.

Gemäß Beschluß der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung vom 21. April 1885 ist die Dividende auf 36 , 195 Rchs. Me. per Actie festgesetzt worden, deren Einziehung gegen den Dividenden Coupon Nr. 3 für 1884 bei folgenden Bankstellen erfolgen kann:

Becker K Co. in Leipzig, H. G. Lüder in Dresden,

Der Vorstand: Pfaehler, Director.

Generalversammlung konstituirte

sich der in, Vorsttzender,

Theodor Gehlert in Chemnitz, Deichmann K Co. in Cöln,

A. Molengar & Co. in Crefeld, Dentsche Bank in Berlin,

D. & J. de Nenfville i

n Frankfurt a. M..

Bergifas. Märtische Band in Elberfeld.

Berlin, den 21. April 1885.

Die Direction.

Pfaehler.

Zweite Beilage

zuin Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M B5.

Berlin, Donnerstag, den 23. April

188.

ee

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 23. April. In der gestrigen (57). Sitzung des Hauses der 6 6 zunächst auf der Tagesordnung der Antrag des Abg Pr. Windthorst auf Annahme eines Gefetzes, betref— fend die Herstellung der Leistungen aus Staats“ mitteln für die römisch-katholifchen Bisthumer und Geistlichen.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, zu seinem lebhasten Be— dauern müsse er wiederholt den Antrag rechtfertigen, welcher dem Hause vorliege. Alle Hoffnung, daß von der Regierung oder von anderen Parteien im Hause der Verfuch gemacht werden würde, die Angelegenheit zu ordnen, sei vergeblich ge⸗ wesen. Der Schluß des Landtages sei nahe, ohne daß irgend Etwas geschehen sei, was den Abschluß diefer Streitigkeit auch nur im Entferntesten anzeige. Dem gegenwärtigen An⸗ trage müsse ohne Weiteres Folge gegeben werden, wenn man nicht glauben solle, daß es ein trauriges Zeichen von den Rechtsanschauungen der Gegenwark sei, daß ein solches Gesetz überhaupt habe erlassen werben können. Dieses Gesetz sei, nichts weniger und nichts mehr als ein gewaltsamer Einbruch in wohlerworbene, durch Völkerrecht, Staatsrecht, Zusicherungen und private Ab— machungen geheiligte Rechte, es sei eine Gewaltthat in der Form eines Gesetzes, das schlimmste, was überhaupt geschehen könne, jedenfalls sei es kein Akt der Toleranz, von der hier so viel gesprochen werde, es sei der äußerste Akt der Feinb— seligkeit, der einem Gegner gegenüber vorgenommen werden könne. Man habe geglaubt, die katholische Kirche gleichsam aushungern zu können, um den Klerus zur Nachgiebigkeit gegenüber der Allgewalt und der Herrschaft des Staates zu zwingen. Aber der Klerus habe sich einen unvergänglichen Lorbeer erworben, indem er ungestört durch diese Maßregeln festzehalten habe an seiner Pflicht gegen die Kirche und ihr Oberhaupt. Leider halte ja die Regierung der katholischen Kirche gegenüber jedes Mittel für erlaubt, und wenn es zwei Mittel gebe, so wähle sie jedenfalls das schlimmere. Das Gesetz sei in seinen Wirkungen schon größten— theils aufgehoben oder durch sich selbst zur Unwirksamkeit ver— urtheilt worden, indem durch Herstellung der geordneten Ver— waltung nach dem Gesetz selbst die weiteren Sperrmaßregeln aufhören müßten. Nur in der einen Diözese Posen-Gnesen dauere das Gesetz noch fort. Man könnte vielleicht sagen, das Gesetz hahe ja seine Wirksamkeit verloren, nur in Posen— Gnesen beständen noch besondere Verhältnisse, die das Fort— bestehen des Gesetzes empfehlen, es würde ja auch die Zeit kommen, wo die Regierung geneigt sein würde, das Verlan⸗

en des Centrums zu erfüllen; damit könnte dasselbe sich zu— rieden geben. Aber selbstt in den Diözesen, wo das Gesetz aufgehoben worden, sei noch eine Reihe von Verhältnissen ungeordnet, die mit dem Wegfalle des Ge— setzes eine andere Ordnung finden müßten; dann müsse aber das Gesetz wieder aufgehoben werden, damit der denkbare Versuch wieder unmöglich gemacht werde, das Gesetz irgendwo in Wirksamkeit zu setzen. Die Regierung habe das Centrum bis jetzt im Zweifel gelassen, ob das Gesetz wieder wirksam werden könne, sie werde hoffentlich jetzt ihre Meinung über diesen Punkt klar aussprechen. Er wünsche die Aufhebung des Gesetzes, damit nicht später wieder einmal Fatalitäten entständen. Er wünsche aber die Aufhebung ferner auch in Posen-Gnesen, damit das geistliche Eigenthum dort seinen rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werde. Man habe in der Erzdiözese Köln das Sperrgesetz aufgehoben, ohne daß dort die kirchliche Administration wiederhergestellt worden sei; in der Hinsicht sei Köln in derselben Lage wie Posen⸗-Gnesen, er wisse gar nicht, wie es sich rechtfertige, daß man Posen— Gnesen besonders behandele. Durch die Sperre werde das Volk genöthigt, Mittel für die Erhaltung des Klerus auf⸗ zubringen, und außerdem sei es dem Klerus nicht möglich, zur Beseitigung der Armuth durch Spenden aus dem Kirchen— vermögen beizutragen. Die Mittel dem Klerus so vorzuent— halten, sei barbarisch und schicke sich eher für einen heidnischen Staat als für einen christlichen. Sollte seinem Antrage nicht stattgegeben werden, so werde das katholische Volk und die sämmtlichen Einwohner des Landes, die auf Recht und. Billigkeit hielten, wissen, woran sie mit der Regierung und den Parteien seien, und diese Schluß— folgerungen praktisch bethätigen können. Das Centrum habe leider keine anderen Mittel, als welche die Ver⸗ fassung und die konstitutionellen Gepflogenheiten an die Hand gebe. Dasselbe müsse es der Mühe werth halten, endlich einen Akt der Versöhnung herbeizuführen, damit es den ge— meinsamen Aufgaben und dem Wohle des Vaterlandes dienen könne. Seine Hoffnung sei nicht groß, denn man wolle durch⸗ aus die Schwierigkeiten aufrecht erhalten, obwohl das Centrum der Regierung und den Parteien oft genug gezeigt habe, daß es dies vergessen und ohne Rücksicht darauf thun wolle, was dem Lande nöthig. Aber auch in dieser Beziehung könne der Geduldfaden reißen. Er meine, wer das Vaterland lieb habe, werde sorgen, daß man endlich zum Frieden komme, damit Jeder in Ruhe seinem Gott dienen und seiner Ueberzeugung leben könne. Er bitte das Haus, seinen Antrag ohne Weiteres zu acceptiren, es werde dies keiner bereuen.

Gegen den Antrag war Niemand gemeldet. Erst nach einer kleinen Pause erklärte der Abg. von Rauchhaupt Namens seiner Partei, daß dieselbe sich mit Rücksicht auf die augenblicklichen diplomatischen Verhandlungen dem Antrage Windthorst gegenüber ablehnend verhalte. ĩ

Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst erklärte, er habe den Eindruck beim Anblick des Hauses, als ob der Kulturkampf noch immer seine Anziehungskraft ausübe, daß man ihn aber beseitigen wolle, zeige der Umstand, daß Niemand gegen den Antrag das Wort ergreife. Die Gründe, die der Abg. von Rauch⸗ haupt angegeben, seien ja sehr billig; er (Redner) wisse nicht, was die Konservativen von den Verhandlungen mit Rom wüßten, sie ständen der Regierung freilich nahe, sie liege ihnen am Herzen, und der Regierung lägen die Konservativen am Herzen. Der Minister habe sich leider nicht veranlaßt gesehen, dem Abg. Windthorst etwas zu antworten. Es sei kein

Zweifel, daß dieses Gesetz dasjenige, was verfassungs⸗ und vertragsmäßig der katholischen Kirche garantirt sei, gebrochen habe; um dieses Gesetzes willen sei die Verfassung verletzt worden. Es sei von allen Gesetzen das widerwärtigste, weil es der traurigen Auffassung huldige, daß man, wie sich der Minister Heinrichs VIII. von England geäußert, die Geister im Magensacke einfangen könne, wenn man den Brotkorb höher hänge. Die Rathgeber des Ministers, die ja zum großen Theile Ueberläufer aus der katholischen Kirche gewesen seien, schienen Bischöfe und Klerus nach ihrem eigenen Ge⸗ fühle beurtheilt und geglaubt zu haben, daß diese ihre Ueberzeugung für Geld feil hätten. Mit dem Gejetz vom 22. April 1875 habe eine Razzia auf die kirchlichen Er⸗ sparnisse begonnen, deren Rückgabe sehr problematisch erscheine. Es seien in keinem anderen Gesetze solche Mißgriffe gemacht wie mit diesem, weil es im Zorn gemacht sei, der immer ver⸗ blende, und sehr viele Paragraphen seien mit relativer Blind⸗ heit gemacht und die reinsten Mausesallen. Wenn die Anwort des Ministers gelautet habe, das Gesetz könne nicht mehr an— gewandt werden, dann sei es erst recht nothwendig, dasselbe aufzuheben. In der Sitzung vom 3. Dezember 1884 habe der Reichskanzler die Verantwortung für die Kultur— kampfgesetze bis zum Jahre 1875 abgelehnt, er habe den Gesetzen nur zugestimmt, weil mehrere Minister mit der Kabinetsfrage Srohten. Es bestehe im Volke allgemein die Ueberzeugung, daß es lediglich von dem Willen des Fürsten Bismarck abhänge, ob das Gesetz aufgehoben werden solle, die Regierung werde ihm wohl nicht Widerstand leisten und die Rechte auch nicht. Das Odium dieses Gesetzes, das an die traurige Eigenschaft appellire, seine Gesinnung für Geld hinzugeben, werde auf die Urheber desselben zurückfallen. Er (Redner) wünsche, das ganze Gesetz würde aus der Gesetz⸗ sammlung gestrichen, damit die Nachkommen nicht daran er— innert würden, daß dieses schwarze Blatt in der Gesetzsamm— lung überhaupt existirt habe.

Der Staats⸗Minister Dr. von Goßler erwiderte, im vorigen Jahre habe die Königliche Staatsregierung eine ab— lehnende Haltung gegenüber der geforderten Rufhebung dieses Gesetzes eingenommen, und seitdem sei nichts einge⸗ treten, was eine Aenderung in dieser Haltung motiviren könne. Nach der Auffassung der beiden Vorredner aus dem Centrum könnte man allerdings meinen, daß zwei Momente für die Aufhebung des Gesetzes vom 22. April 1875 sprächen, einmal die Unklarheit desselben und die Gefahr für die Diözesen überhaupt, und zweitens die Verhältnisse der Erzdiözese Gnesen-⸗Posen speziell. Was nun den ersteren Punkt betreffe, so hätten sich die beiden Vor— redner ihre Ausführungen sehr schwer gemacht, da nämlich gegen das Gesetz vom technischen Standpunkte aus nie Be— denken erhoben seien und namentlich die juristischen Bedenken, welche der Vorredner an den Ausdruck „tillschweigende Willenserklärung“ geknüpft habe, vollständig von sachkundiger Stelle aus heseitigt worden. Es sei ja dabei Bezug genommen worden auf 5. 6 Absatz 2, und da werde es den Abg. von Schor⸗ lemer interessiren, zu vernehmen, daß Hunderte von Bischöfen nicht nur trotz dieses Gesetzes in ihren Diözesen verblieben, sondern sogar in dieselben rehabilitirt worden seien. Bis zum Jahre 1884 habe es zwei Möglichkeiten gegeben, einmal die Sperre für Gnesen-Posen aufzuheben dadurch, daß man dort einen staatlich anerkannten Bischof einsetzte, oder von der Fakultät Gebrauch zu machen, welche die Regierung auf Grund der Novelle vom Jahre 1880 besitze. Nachdem nun diese Fakultät am 1. April 1884 abgelaufen sei, und die Re⸗ gierung auch keine Neigung gehabt habe, sich die Fakultät von Neuem zu erbitten, so bleibe, wie der Vorredner ganz richtig gesagt habe, jetzt nur die Möglichkeit übrig, den bischöf— lichen Stuhl von Posen-Gnesen durch einen staatlich an— erkannten Bischof zu besetzen, oder durch eine Spezial⸗Gesetz⸗ gebung das vorliegende Gesetz aus der Welt zu schaffen, und wenn er (Redner) den Zeitraum vom März vorigen Jahres bis heute sich vergegenwärtige, so sei allerdings der Moment sehr nahe gewesen, wo ein staatlicher Bischof den Stuhl von Posen-Gnesen wiederum bestiegen hätte. Aus Gründen jedoch, welche der Reichskanzler angedeutet habe, und die theils auf polnischem, theils auf nicht polnischem Gebiete lägen, sei diese Hoffnung vereitelt worden. Die Regierung halte aber an der Hoffnung fest, daß bei den bescheidenen Grenzen, welche die preußische Regierung sich für eine Wiederbesetzung dieses Stuhles gezogen habe, in einer näheren oder ferneren

ukunft diese Besetzung wiederum erfolgen werde. Wenn dieser r n rl hn eingetreten sei, so würden auch alle anderen Folgen außer Wirksamkeit treten, welche die Abgeordneten vom Centrum bedauerten. Die Regierung habe in der That zwischen den Erzdiözesen Köln und Gnesen-Posen einen Unterschied machen zu müssen geglaubt, denn die Art und Weise, wie in letzterer die bischöfliche Gewalt ausgeübt werde und wie die Verhält— nisse zwischen Geistlichen und Kirchenvorständen zc. dort lägen, gebe so unendlich viele von der deutschen Diözese Köln diffe— rirende Punkte an die Hand, daß das Centrum wirklich die Auf⸗ fassung der Staatsregierung billigen müßte, daß ein großer Unterschied zwischen beiden bestehe. Er könne also schließen mit dem Wunsche, daß die Wirksamkeit dieses Gesetzes bald aufhören möge, aber nur auf dem Boden, welchen die Staats⸗ regierung für den richtigen halte, nämlich durch Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhles von Gnesen-Posen durch einen vom Staate anerkannten Bischof. J . .

Der Abg. Dr. von Jazdzewski meinte, der Grund sür die Aufrechterhaltung der Sperre könne nur der sein, daß die preußische Regierung die polnische Bevölkerung anders behan⸗ deln wolle, wie die übrigen Unterthanen. Der Minister habe aber nicht den . geführt, daß die Führung des polnischen Klerus keine legale sei.

Der Abg. Vcc hach nannte das Sperrgesetz den dunkel⸗ sten Punkt im preußischen Gesetzkoder. Das römische Recht enthalte den Grundsatz: erit lex justa et honesta. Ein Gesetz, dessen Zweck Massenkorruption, dessen einziger Hebel der Hunger sei, sei keine lex justa et honesta. Die muster⸗ hafte Haltung und die Gesinnungstreue des Klerus hätten bewiesen, daß die Väter dieses Gesetzes sich gründlich geirrt hätten. Ein Gesetz aber, welches keinen Erfolg habe,

müsse so rasch wie möglich aufgehoben werden; dasselbe werde zum Spott, und gerade diesenigen, die die Autorität des Staates hochschätzten, müßten für die Aufhebung stimmen. Diese Einstellung der Leistungen an die Diözesen von Seiten des Staates könne nur mit der Einstellung der Staats— pensionen in der französischen Revolution verglichen werden. Selbst ein Kulturkämpser der damaligen Zeit, Mirabeau, habe bei der Berathung des betreffenden Antrages gesagt: „Wenn derselbe angenommen wird, so ist uns der Vortheil, dem katholischen Klerus die Ehre“. So werde, wenn der Antrag abgelehnt würde, das katholische Volk sicher sein, daß den Katholiken und dem katholischen Klerus die Ehre geblieben sei.

Der Abg. Bachem wies als Mitglied der Erzdiözese Köln, welcher der Minister ja ein relativ günstiges Zeugniß aus⸗ gestellt habe, den Unterschied, den derselbe zwischen den Diözesen Köln und Posen gemacht habe, zurück. Die polnifche Frage möge ja in den kirchlichen Dingen eine Rolle spielen; es muthe das Centrum aber komisch an, wenn man damit den Kulturkampf erklären wolle. Im Herrenhause hätten einmal drei preußische Minister hintereinander drei verschiedene Erklärungen dafür gegeben. Wem solle das Centrum glauben? Es fahre am besten, wenn es Keinem glaube. Daß das Gesetz keine technischen Schwierig⸗ keit'zn mache, glaube das Centrum; es heiße kurz— weg: suum cuique rapere. Er bitte das Haus, braven preu— ßischen Unterthanen zu helfen und ein Gesetz aufzugeben, welches ein Hohn sei auf die preußische Gesetz jehung.

Der Abg. Dr. Windthorst sprach die Ansicht aus, für beide Diözesen sei das Recht dasselbe, das Naturrecht wie das positive. Zu einer Ausnahmestellung für Posen sei kein Anlaß gegeben, und das Unrecht sei ein doppeltes, nachdem die Aufhebung in Köln stattgesfunden. Dem gegenüber könne die allgemeine Aeußerung des Abg. von Rauchhaupt nichts bedeuten. Die Schuld daran, daß die Verhältnisse in Posen noch nicht geregelt seien, trage nicht die Kirche; es feien wieder— holt Namen fur den erzbischöflichen Stuhl genannt worden. Die Regierung bestehe aber gerade auf einem Namen. Man solle doch das Kapitel in Gnesen-Posen wählen lassen! Die Sache werde sich dann ordnen; aber man könne dasselbe nicht zwingen, gerade den Namen, den der Kultus⸗-Minister wolle, anzunehmen. Die Regierung wolle keinen Bischof polnischer Nationalität. Er sei nicht der Meinung, daß ein absolutes Recht der Nationalität bestehe, einen Bischof aus ihrer Mitte zu ernennen. Er zweifle aber nicht, daß dies nützlich und zweckmäßig sei. Der Bischof könne am meisten wirken, der der Bevölkerung, weicher er vorgesetzt werde, möglichst nahe stehe. Deswegen könne er den Versuch, einen andern Bischof der Diözese Posen aufzudrängen, nicht billigen; das würde dazu führen, daß nicht die Kirche, sondern der Staat den Bischof ernenne. Daß Verhandlungen wegen des erzbischöflichen Stuhles schwebten, leugne er; das Centrum habe hier nichts darüber gehört; der Minister im Abgeordnetenhause und der Fürst Bismarck im Reichstage hätten nur allgemeine Redewendungen gebraucht. Wenn der Weg, den der Minister angegeben, der einzige für Auf⸗ hebung der Sperre sei, dann, fürchte er, werde der jetzige Zu—⸗ stand der Sperre noch sehr lange dauern. Daß man so lange nicht warten könne, sei hinreichend klargelegt worden. Wolle man die Ehre des Vaterlandes und der preußischen Gesetz⸗ gebung, dann solle man dieses Gesetz aus der Gesetz-Samm⸗ lung auslöschen.

Damit wurde die erste Berathung geschlossen. Das Haus trat sofort in die zweite Berathung ein.

Der Abg. Richter erklärte, der Versuch des Reichskanzlers, auf den der Abg. von Schorlemer zu sprechen gekommen sei, die Verantwortlichkeit für den ersten Theil der kirchenpoli⸗ tischen Gesetzgebung von sich abzuwälzen und dieselbe etwa erst vom Jahre 1875 zu datiren, schlage der historischen Wahrheit so ins Gesicht, daß man ernsthaft darüber kaum Bemerkungen zu machen habe. Es könne nur Lächeln erregen, wenn man den schwachen Reichskanzler verführt hinstelle von dem mäch— tigen Kultus⸗Minister Falk und dem nationalliberalen Mi⸗ nister⸗Präsidenten von Roon. Er (Redner) habe schon im Reichs⸗ tage darauf hingewiesen, daß Fürst Bismarck in den entscheidenden Tagen durchaus nicht krank, sondern umgekehrt sehr munter gewesen sei und im preußischen Herrenhause mit dem ganzen Gewicht seiner Autorität die entscheidende Stellung einge⸗ nommen habe. Er (Redner) wolle keinen Moment vorüberlassen, das festzustellen. Sein (des Redners) Standpunkt zu dem vorliegenden Antrag sei genau derselbe wie im März v. J. Er halte auch den Einwand des Abg. von Rauchhaupt, daß man hier heute keine Stellung zu demselben nehmen könzsne, weil augenblicklich diplomatisch mit Rom ver⸗ handelt würde, nicht für zutreffend. Denn diese Phase dauere jetzt schon mehrere Jahre. Als am 5. April 1882 über den zweiten materiellen Antrag Windthorst verhandelt worden sei, habe man auch auf die augenblicklich schwebenden Verhandlungen hingewiesen. Diese Rücksichtnahme bedeute gewissermaßen eine Abdankung der eigenen Stellungnahme in einer Frage, die doch zu den Lebensfragen des Landes gehöre. Er nehme diese Rücksicht auch nicht, weil er nicht in dem kirchenpolitischen Vertrauensverhältniß zu dem Reichskanzler stehe, und weil die Fortschrittspartei den Weg der diplo⸗ matischen Verhandlungen nicht für den richtigen auf diesem Gebiete halte. Dieselbe wünsche eine interne Gesetzgebung, und den Vertretern der katholischen Bevölkerung müsse es dann überlassen bleiben, sich ihrerseits für ihre Stellung nahme mit den Organen der Kirche ins Einvernehmen zu setzen. Er habe im vorigen Jahre für diesen Antrag Windt⸗ horst gestimmt und werde auch heute dafür stimmen. Wie man auch prinzipiell über das Sperrgesetz und seine Zweckmäßigkeit denken möge, dasselbe habe für ihn seinen Sinn und seine Bedeutung verloren, nachdem die Regierung selbst die Initiative ergriffen habe, das System der Maigesetze, zu deren Aufrechterhaltung das Gesetz erlassen worden sei, mehr und mehr abzubröckeln. Je mehr die katholische Geist⸗ lichkeit und alle ihre Organe in ihren Handlungen überein⸗ stimmten, desto weniger habe es einen Sinn, nur für eine Diözese noch das Gesetz aufrecht zu erhalten. Unter diesen Umständen gewinne die Aufrechterhaltung dieses Gesetzes,