1885 / 96 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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sodann Mittheilungen über den Prozeß des Markgrafen Friedrich des Ernftbaften von Meißen gegen seinen Vormund Heinrich Reuß den Jüngeren, Vogt von Plauen. Weiter folgt der Vortrag, den Prof. Dr. J. Ch. H. Weißenborn beim letzten Jahresfest, im August 1884, ebalten und der über ‚Die Anfänge der Universität Erfurt und ihren

ektor Heinrich Reuß von Plauen im Jahre 1469 handelte. Dem 1883 zu Wildetaube verstorbenen, um den alterthumsforschenden Verein zu Hohenleuben sehr verdienten, durch seine Sagenforschungen auch in weiteren Kreisen bekannten Arzt Christoph Hermann Mofes, widmet schließlich Paftor Arnold in Tischirma einen warm empfun⸗ denen Nekrolog.

Land⸗ und Forstwirthschaft. Die Ernte- Ergebnisse des Jahres 1884 in Oester— reich. Das K. K. Ackerbau⸗Ministerium veröffentlicht vorläufig, wie alljährlich, die absoluten Ernte Resultate des Jahres 1884 und die Verhältnißzahlen, welche sich aus der Vergleichung mit den Durch schnittzernten der Jahre 1870 bis 1883 einschließlich ergeben. Was zunächst die absoluten Erträge des Jahres 1884 betrifft, so stellen sich dieselben für die wichtigsten Produkte wie folgt: Ernte in tausend Hektolitern

Weizen 15 204 Roggen 26 926 Gerste 17903 Hafer 37 800 H 5 681 1 3367

Die vier Hauptprodukte Weizen, Roggen. Gerste und Hafer werden größtentheils in Böhmen, Galizien, Mähren und Nieder- österreich gebaut, Mais in Steiermark, Galizien und Dalmatien, und Wein in dem letztgenannten Gebiete und in Niederösterreich.

Wenn die Durchschnittsernte jeder einzelnen Frucht durch 100 ausgedrückt wird, so entspricht die Ernte des Jahres 1884 nach⸗ stehenden Prozentzahlen:

Weizen 113 Roggen 106 Gerste 110 Hafer 119 Mais 100 Wein 94

Vorzügliche Ernte Ergebnisse hatten die Bukowina, Böhmen und Dalmatien. während Tirol und Vorarlberg bei den meisten Produkten weit hinter den Mittelerträgen zurückblieben.

Veterinärwesen.

In der niederländischen Provinz Friesland ist die Lungen seuche unter dem Rindvieh ausgebrochen.

Gewerbe und Handel.

Ven dem ‚Kaufmännischen Adreßbuch von Berlin“, welches im Verlage von W. und S. Löwenthal erscheint und wie der Berliner Adreßkalender von A. Ludwig redigirt wird, ist der fünfte Jahrgang 1885 soeben erschienen. Bas Kaufmännische Adreßbuch unterscheldet sich in seinem neuen Jahrgange nicht wesentlich von seinen Vorgängern. Es bringt als ersten Theil ein Verzeichniß der Fabriken und Handlungen Berlins nach den Geschäftszweigen geord—

net; der zweite Theil enthält die Firmen in alpha— betischer Ordnung mit einem jedesmaligen Hinweis auf den ersten Theil. In einem Anhang sind eine Reihe

von Adressen, welche für alle Geschäftskreise wichtig sind, zusammen— geftellt; u. A. finden sich die Adressen von Behörden, öffentlichen Instituten, den Mitgliedern der Korporation der Kaufmannschaft und den in den verschiedenen Kommissionen und Deputationen sitzenden Kaufleuten, ferner die Adressen der vereideten Sachverständigen und Taxatoren, sowie der vereideten Makler, die Adressen der Mitglieder

und Ausschußmitglieder der Korporation der Berliner Buch⸗ händler; dann findet man Mittheilungen über Dolmetscher und Trantlatoren, über die Konsulate, die verschiedenen

Stadtpostanstalten, über Rechtsanwälte und Notare, über Vereine und Zeitungen. Das faufmännische Adreßbuch hat sich als nützlich bereits bewährt und bedarf daher keiner besondern Empfehlung; aber erwähnen wollen wir doch, daß es nicht nur für Berliner Verhält⸗ nisse, sondern mehr noch für die kaufmännischen und gewerbetreiben— den Kreise in der Provinz und im Reiche berechnet ist.

In der am 21. d. M. im Stadtpark zu Boch um unter dem Vorsitz des Qber-⸗Bürgermeisters Hache ⸗Essen stattgehabten Ausschuß⸗ sitzung des Deutschen Sparkassen⸗Verbandes, an wescher noch die Herren Ober⸗Bürgermeister Lehr⸗Duisburg, Bürgermeister von Bock Mülheim (Ruhr) Bürgermeister Lange⸗Bochum und das geschäftsführende Ausschußmitglied Dr. jur. Heyden. Essen theil⸗ nahmen, referirte Letzterer über die Entwickelung des Verbandes seit der letzten Sitzung, und konstatirte mit Befriedigung, daß in den letzten Monaten eine Zunahme der Mitglieder um 38 Kassen statt⸗ gefunden habe. Auch sei die Aufforderung zur Bildung eines Zeitungs fonds von 42 Verbandskassen mit einem Beitrag von 7613 Ml beantwortet worden. Derselbe legte außer dem Mitglieder und Abonnentenverzeichnisse noch eine Karte vor, in welche die letzteren eingetragen waren, um danach die Vorschläge zu be— messen, welche der demnächstigen Vorstandssitzung behufs der Kooptation von 10 bis 123 Vorstandsmitgliedern unter zweck— mäßiger Berücksichtigung der Verbreitung der Mitglieder über das Meutsche Reich zu unterbreiten seien. Diese Vorstandssitzung wird Ende Mai oder Anfang Juni in Osnabrück stattfinden. Die Tagesordnung wird außerdem hauptsaͤchlich sich mit der weiteren DOrganisation des Verbandes und mit dem Anschluß der in verschiedenen Provinzen oder Bundesstaaten gebildeten oder in Bil⸗ dung begriffenen partikularistischen Verbände an den ‚Deutschen Sparkassen Verband“ befassen. Da die Kosten eines Verbandsorganes zu bedeutend sind, als daß sie den einzelnen kleineren Verbänden zu⸗ gemuthet werden könnten, der Deutsche Sparkassen⸗Verband aber ein solches Organ besitzt, welches zugleich die Intereffen der einzelnen Verbände zu vertreten bereit ist, wird es sich voraussichtlich nur um die Bedingungen handeln, unter welchen die Zeitschrift an die kleineren Verbände geliefert werden kann.

Der Geschäftsbericht der Creditanstalt für Industrie und Handel zu Dresden bringt für 1884 gegen das Vorjahr abermals wesentlich bessere Resultate für die Aktionaͤre zur An— schauung, indem der Reingewinn von 8, 751 M in 1883 sich auf 105 467 M in 1884 gehoben hat und demnach bei außergewöhnlichen Abschreibungen die Vertheilung einer Dividende von 60½ gegen 5 0 /o im Vorjahre zuläßt.

Die nächste Börsenversammlung zu Essen findet am

2. April im Kasino (bei C. Rothe) statt. . Der Ausschuß der Lübeck-Büchener Eisenbahn-⸗Ge— sellschaft hat beschlossen, die Dividende der Aktien für das Be— iriebsjahr 1884, vorbehaltlich der Genehmigung der Bilanz durch die Generalversammlung, auf 74 0M festzusetzen.

Wien, 23. April. (W. T. B.) Bas Bilanzeomits der Karl⸗ Ludwigsbahn beschloß. dem Verwaltungsrath zur Beantragung bei der Generalversammlung die Auszahlung einer Superdividende von 3 Fl. sowie den Vortrag von 202 865 Fl. auf neue Rechnung

vorzuschlagen.

Antwerpen, 23. April. (W. T. B.) Wollauktion. Angeboten 2778 B. Laplata⸗Wollen, davon 13556 B. verkauft, schöne Wollen begehrt, Preise unverändert.

Bradford, 23. April. (B. T. B) Wolle stetig, mäßiges Geschäft, Garne fest und belebt, Stoffe ganz geschäftskös.

Verkehrs⸗Anstalten. Bremen, 23. April. (W. T. B) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Fulda“ ist heute Vormittag 11 Uhr

in Southampton eingetroffen. Triest, 23 April. (W. T. B.) Der Lloyddampfer Aglaja - ist heute Nachmittag aus Konstantinopel hier eingetroffen. St. Petersburg, 24. April. (W. T. B) Die Rewa ist

New⸗Jork, 23. April. (W. T. B.) Der Dampfer „Rhynland“ der Red Star Line ist bier angekommen.

Berlin, 24 April 1885.

Amtliche Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen.

Aus dem „Jahrbuch der Königlich preußischen Kunstsammlungen“ Sechster Band, J. Heft (erscheint vierteljährlich in der G. Grote schen Verlagshandlung zu Berlin zum Preise von 30 4 für den Jahrgang)

(Fortsetzung.)

II. Königliche Nationalgallerie. Dem im Laufe der letzten Jahre mehr und mehr hervorgetretenen Wunsch größerer Provinzialstädte, in gewissem Umfange theiljunebmen an dem Genuß der in der Hauptftadt feit Begründung der Königlichen Nationalgalerie angesammelten modernen Kunstwerke, wurde in neuester Zeit durch die von dem Herrn Minister eingeleiteten Maß nahmen entsprochen. Die Nationalgallerie ist in Folge der Stiftung des verewigten Konsuls Wagener, des im Jahre 1873 bewirkten Ankaufes der ehe—⸗ maligen Sammlung des Vereins der Kunstfreunde, durch Ginzel— geschenke sowie auch durch den Umstand, daß bei inzwischen erfolgten Ankäufen verschiedene Künstler wiederholte Vertretung gefunden hatten, in Besitz eines reichen Materials gelangt, dessen ununterbrochene Ver⸗ einigung nicht unbedingt erforderlich erscheint. Es wurde daher eine zeitweilige Entleihung solcher Bestände, welche obne Schaden der historischen Uebersicht entbehrt werden können, um so mehr ins Auge gefaßt, als das Wachsthum der Sammlung namentlich seit Ueber— nahme und Weiterpflege der modernen deutschen Handzeichnungen in das Justitut räumliche Schwierigkeiten herbeiführte. Seine Majestät der Kaiser und König haben in Allergnädigster Würdigung diefer Verhäͤltnisse auf Vortrag des Herrn Ministers eine freiere Ver⸗ wendung der Bestände der Gallerie zum Zweck der Förderung des Kunstsinns in den Provinzen durch den nachfolgenden Allerhöchsten Erlaß vom 11. Dezember 1882 zu genehmigen geruht:

Auf Ihren Bericht vom 4. d. M. will Ich Sie hierdurch ermächtigen, unter Genehmigung der in demselben dargelegten Grundsätze, zeitweilig Kunstwerke aus den Beständen der Nationalgallerie unter Wahrung des Eigenthums⸗ und Ver⸗ fügungsrechtes, sowie unter dem Vorbehalt jederzeitigen Wider⸗ rufes auch in anderen öffentlichen dazu geeigneten Gebäuden in und außerhalb Berlins aufstellen und aufbewahren zu lassen. Ich bestimme jedoch, daß neu angekaufte Kunstwerke zunächst längere Zeit in dem Gebäude der Nationalgallerie dem hiesigen Publikum zugänglich gemacht werden. Es muß darauf gesehen werden, daß die Nationalgalerie hierselbst eine einheitliche vollständige Uebersicht der Kunstentwickelung der neueren Zeit darbietet und daher bei der Gegenwart erhalten wird; so daß mit Ausschluß der ursprünglich Wagener'schen Sammlung mehr ältere Bestände und möglichst von Künstlern, die durch mehrere Werke vertreten sind, zeitweise . dem Galleriegebäude zu dem gedachten Zwecke entfernt werden.

Berlin, den 11. Dezember 1882. Wilhelm. von Goßler. An den Minister der geistlichen ꝛe. Angelegenheiten.

Se. Majestät hatten in Folge eines Gesuches des neu— begründeten deutschen Kunstvereins zu Straßburg i. E. die Gnade, die Wirkung dieser Allerhöchsten Ordre auch auf Elsaß Lothringen auszudehnen. ; Auf Grund dieser Ermächtigung ist von dem Herrn Minister ein Regulativ für die Entleihung von Kunstwerken aus der König— lichen Nationalgallerie erlassen und zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden,) welches sich im Wesentlichen mit den oben mitgetheil⸗ ten Normativbestimmungen für die Entleihung von Gemälden aus den Königlichen Museen deckt. Die aus den Provinzen ein— gelangten Gesuche um Ueberlassung solcher Bestände wurden der Direktion behufs näherer Prüfung und Verständigung mit den be— treffenden Vereinen, Korporationen 2c. überwiesen. Bieselbe stellte in Folge dessen eine Vertheilungsliste auf, welche von dem Herrn Minister genehmigt worden ist. Hiernach sind im Laufe des Sommers und Herbstes an acht Städte je vier Gemälde aus der Königlichen Nationalgallerie zur Aufstellung in den dortigen Sammlungen zunächst auf die Dauer von zwei Jahren abgegeben bezw. zur Verfügung gestellt worden. Es erhielten: J. die Kunsthalle zu Düsseldorf. Brandt, J, Tartarenkampf (Nr. 449 des Katalogs der Königl. Nationalgallerie. Begas sen., K., Bildniß Thorwaldsens (Kat.Nr. 21). Hildebrandt, E, Schloß Kronborg (Kat. Nr. 136). Riefstahl, Allerseelentag in Bregenz (Kat. Nr. 276); 2) das Schlesische Museum zu Breslau: A. Achenbach, Ostende (Kat.Nr. 2), Franz Dreher, H. Landschaft mit Dianajagd (Kat.-Nr. 406), Kolitz, L. Aus den Kämpfen um Metz (Kat.-Nr. 4792), Lenbach, F., Skizze zum Porträt des Fürsten Bismarck; 3) der Kunstverein zu Barmen: Hertel, A., Küste bei Genua (Kat.Nr. 463), Bromeis, A, Italienische Landschaft (Kat. Nr. 49, Weitsch, Abt Jerusalem (Kat.Nr. 379), Spangenberg, G., Luther, die Bibel übersetzend (Kat.Nr. 350; 4) die Kunsthalle zu Kiel: Schirmer, J W. Kloster Sta. Scholastica (Kat. Nr. 309, Lenneberg. R., Verbrecher aus verlorener Chre (Kat.Nr. 424), Jordan, R., Holländisches Altmännerhaus (Kat.Nr. 154), Blechen, K., Schlucht bei Amalfi (Kat. Ne. 499); 5) die Städtische Sammlung zu Magdeburg: Kolbe, K. W, Karl V. auf der Flucht (Kat.Nr. 178), Schirmer, W., Italienischer Park (Kat.Nr. 317), Steinbrück, Plünderung Magdeburgs (Kat. Nr. 492), Sohn, K., Bamenbildniß (Kat. Nr. 348); 6) der Kunstverein zu Posen: Cretius, C.. Gefangene Kavaliere vor Cromwell (Kat.Nr. 58), Freese, H., Flüchtige Hirsche (Kat-Nr. 73), Magnus, C, Weiblicher Studienkopf (Kat⸗Nr. 217), Schrader, J, Uebergabe von Calais (Kat.Nr. 325; z das Städtische Museum zu Stettin: Pape, E., Rheinfall bei Schaffhausen (Kat. Nr. 238), Amberg, W. Vorlesung aus Werther (Kat.Nr. 16), Kolbe, K. W., Barbarossa's Leiche bei Antiochia (Kat.Nr. 179), , Ch., Letzte Mühle auf dem Montmartre (Kat. Rr. 140. ußerdem wurden dem Kunstverein zu Straßburg zur Ver— fügung gestellt: Menzel, A., zwei kleine Gemälde in Wasser und Deckfarben: Ansichten aus Gastein. Meyerheim, E., Kinder an der Hausthür Kat. Nr. 467). Lessing, K. F., ECifellandschaft bei Gewitter (Kat. Nr. 359. Es besteht die Absicht, einen Turnus eintreten zu lassen, durch welchen zunächst den oben erwähnten Städten die zeitweilige Äuf⸗ stellung der angeführten, bezw. noch weiterhin zu bestimmenden Ge— mälde ermöglicht werden soll.

Vermehrung der Königlichen Nationalgallerie in der Zeit von Juli bis Oktober 1884. 1 Oelgemälde. Andreas Müller (Düffeldorf): Passionskreuz. Aufwand 8000 A6

hier eisfrei, in Kronstadt noch nicht.

2) Skulypturwerke.

C. Heidel (Berlin H: Relief in Marmor: Iphigenia mit Dresteg

und Pylades. Geschenk aus Privatbesitz. 3) Handzeichnungen.

Overbeck: Zebn Entwürfe zu den Sieben Sakramenten * Bleistift.

Alb. Hertel (Berlin): Fünf Aquarelle: Markt zu Varenna, Moltkebrücke in Berlin, Landschaft aus Pommern, Gletscherstudie, Harzlandschaft.

Herm Kauffmann (Hamburg): Zehn Blatt Federzeichnungen.

Gesammtaufwand 3100 4

4) 800 Blatt Original ⸗Lithographien moderner Meister (Er⸗

gänjung der Dorgerlohschen Sammlung). Aufwand 500 44

5) Von dem Herrn Minister überwiesen wurde: Ein Künstler⸗ 6 des Stiches von E. Mandel nach Rafaels Sixtinischer

adonna.

Mit dem 1. November 1884 ist der bisherige Direktorial ˖ Assistent bei der Königlichen Nationalgallerie, Direktor Dr. Dobme, aus dieser Stellung ausgeschieden, um die Verwaltung der Kunstsammlungen des Königlichen Hauses zu übernehmen. 66

ordan.

II. Sammlung des Kunstgewerbe⸗Museums.

In der Zeit vom 1. Juli bis 1. Oktober 1884 wurden unter Anderem erworben:

Die chinesische Sammlung von Brandt, welche der Kaiserliche deutsche Gesandte in Peking für die Zwecke des Kunstgewerbe⸗Mufeumt mit höchster Sorgfalt und dem ihm eigenen feinsten kuͤnstlerischen Verständniß zusammengebracht hat. Dieselbe umfaßt nach Auz— scheidung aller Doubletten und nach Abgabe der geeigneten Stücke an das ethnologische Museum gegen 700 Gegenstände, durchweg altere Arbeiten von ausgesuchter Schönheit. Porzellan-, Bronze Email⸗, Lack. und Textilarbeiten sind fast gleichmäßig vertreten, außerdem kleinere Gruppen von Stein, Elfenbein und Glas.

Japanische Sammlung von Dr. Leopold Schendel dem Museum zum Geschenk gemacht, bestehend aus Waffen, Waffentheilen und kleineren Geräthen.

Holz, Leder.

Kästchen in flachem Relief aus Holz geschnitzt mit alter Be— malung: Jagd und Liebesszenen. Deutschland XV. Jahrh.

Bucheinbände, Geschenk des Kommissionsrath Klemm in Dresden.

Drei Zunftstäbe, szepterartig aus Holz gedrechselt. Nürnberg XVI. Jahrh.

Stockgriff. Delphin und Kinderfigur. Aus Buchs geschnitzt. Deutschland XVIII. Jahrh. Geschenk des Herrn Hasselmann in

München. Kunsttöpferei.

Persische Fließen. Die Sammlung ist durch verschiedene An— läufe so vermehrt, daß eine Neuordnung und theilweise veränderte Aufstellung stattfindet.

Kreußener Krüge. Originalformen aus den alten Töpferwerk⸗ stätten des XVII. Jahrh.

Steinzeugkrüge aus Grenzau bei Höhr. TVII. Jahrb.

Bauerngeschirr aus Bunzlau. Geschenk des Herrn Hauptmann

Höhne. Textilarbeiten. Persischer Teppich, Geschenk des Herrn Meyer (Herrmann Ger son).

Persische Stoffe. Größere Sammlung von alteren Seiden webereien.

Tischdecke gestickt. Schweiz XVI. Jahrh.

Zur Wiederaufstellung ist gelangt:

Der pommersche Kunstschrank, welcher in allen Theilen restaurirt und nach der alten Zeichnung mit dem ursprünglichen Tische versehen ist. Die ornamentalen Silberarbeiten sind bei dieser Gelegenheit ge⸗ formt und galvanisch nachgebildet worden, so daß Exemplare der⸗ selben im Museum bestellt werden können. ess

essing.

(Fortsetzung folgt.)

(N. A. 3.) Der hiesige spanische Gesandte, Graf Be⸗ nomar, hat an den Praͤsidenten des Reichstages, Hrn. von Wedell⸗Pies dorf, als Vorsitzenden des Centralcomitsés für die Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Spanien, folgendes Schreiben gerichtet:

Herr Präsident!

Ich habe der Regierung des Königs, meines erhabenen Herrn, angezeigt, daß das deutsche Centralcomité für die durch das Erdbeben in den südspanischen Provinzen betroffenen Verunglückten, dem Sie in so würdiger Weise präsidirten, seine Arbeiten nach Absendung beträchtlicher Summen nunmehr zum Abschluß gebracht hat. Se. Majestät hat darauf, nach Anhörung des Vortrages des Staats⸗ Ministers. mir zu befehlen geruht, Ihnen. Herr Präsident, dessen Name und Autorität so sehr zur Förderung dieses hochherzigen Werkes beigetragen, ebenso wie den übrigen Comitsmitgliedern, den Lokalcomités, und all den Personen, die dem so edelmüthig erdachten und zu so glücklichem Ende geführten Unternehmen ihren Beistand geliehen haben, zu danken. Se. Majestät der König, mein erhabener Herr, hat mit den Empfindungen des tiefgefühlten Dankes auf das Ergebniß gesehen, das die Sammlungen zum Besten der Nothleiden⸗ den in Deutschland gehabt haben. Se. Majestät hat dieses Ergebniß nicht allein als einen Beweis edler Großmuth des deutschen Volkes, sondern, wie auch Sie mir die Ehre erwiesen, mir wiederholt zu sagen, als eine Kundgebung der Sympathie für Spanien betrachtet. Ich beehre mich außerdem, Ihnen, Herr Präsident, davon Kennt- niß zu geben, daß Se. Majestät den Herzog von Maudas zum König— lichen Kommissar für die Vertheilung der sowohl in Spanien, als im Auslande gesammelten Fonds und für den Wiederaufbau der durch die Erdbeben zerstörten Städte ernannt hat.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung. Graf Benomar, Gesandter Spaniens.

Der Berliner Stenotachygraphen-Verein eröffnet am Montag, den 27. April, Abends 8 Uhr, in dem Restaurant Neue Friedrichstr. 1 einen vollständig unentgeltlichen Kursus in der Stenotachygraphie. Anmeldungen dazu werden im Unterrichts⸗ lokal erbeten.

Im Zoologischen Garten sind neuerdings ganz überraschende Zuchtresultate erzielt worden: im Laufe weniger Tage, und zwar vom Sonntag dis Dienstag, sind dort nicht weniger als acht Wildschweine (Sus zergfa), ferner im neuen Affenhause ein Mona Affe, eine an und für sich sehr seltene Affenart, und im Hirschgehege ein chinesischer Davidshirsch (ervus davidianus) geworfen worden. Der junge Nachwuchs befindet sich im besten Wohlsein, und es ist gegründete Aussicht vorhanden, ihn am Leben zu erhalten Der Zoologische Garten bietet somit gegenwärtig mancherlei neue niedliche Sehenk⸗ würdigkeiten.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Els ner.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen Beilage).

Berlin:

I) Siehe Zentralblatt für die Unterrichts verwaltung.

z Mn 96.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 24. April

um Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1885.

2 2

Deutsch Nach w

e s Reich. w

der in der Zeit vom 1. Januar bis 15. April 1885 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit dem Anspruch auf Zoll⸗

und Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. i)

Menge des abgefertigten 3 u cke rg. ͤ Aller m r. * 8. Kandiszudker und Zucker ö Rohzucker von mindestens . in weißen vollen harten Broden 1 heften, be. S8 o/ Polarisation Staaten, (Mr. 69 des statistischen d (Mie. S666 des statistischen bezw. Waarenverʒzeichnisses) (Nr. 698 des st'tistischen Waarenverzeichnisses) Verwaltungs Waarenverzeichnisses) Beiirke. . ö in in / in in der Zeit der Zeit der Zeit der Zeit P der Zeit der Zeit vom vom vom vom 6 vom vom ö 1. Jan. bis 1. Lis, zusammen Ii. Jan bis Enis zusammen 1 Jam bi; Fehl, zusammen 31. März 15. April q 31. März 15. April 31. März 15. April . 2 8 1 0 1 8 . ö Preußen. / provinz Astpreußen b 296 500 QW 296 5090 ö Westpreußen . 18 000 23 511 41511 1000 1000 23 920 677 2144169 26 064 846 Brandenburg 16083 16983 4 26 k . ö k . 1010980 294 698 1 305678 63 670 48 700 112 370 11271138 2130289 13 401427 ( osen, I W W M , W 2 650 975 26650975 ; Sachsen einschließlich der ] Schwarib. Unterherrschaften h 799 ss7 1524 236 8 324123 29029621 153 804 2183 4251 13 153 66ß 515 069 is 668 731 ' Schleswig⸗Holstein. 1 632 089 269 053 1 901142 3961835 397 471 4359 306 71 412286 17 877 348 89 289 634 . Hannover. 143 794 145 794 2934717 500 338 3 435 055 35 336 373 657 365 35 593 743 , 23 268 W 235 268 ò f VDessen · Nassau ö J Q f Q f - Rheinprovinz... . 3 233 096 581 488 3 814 584 149 503 1183 166 636 5297 794 330 090 5627 884 Sa. Preußen I drr i ̃ T dg d S6 15 7 185 9 139 345 11185 56 10 257 842 165 339 410 23 654 330 186 993 740 havern 1861 716 239 98 2201 699 w 780 09 150 995 8931 004 gaben 1 1566 1565 Bürttemberg 78 039 W 78 039 ß Baden 191 171 4 550 265 721 ò 404 8656 154 970 h59 835 1 c zꝛõ 35 3356 11 doõs 554 Thüringen, einschließl. d. Großh. / sächsischen Aemter' Allstedt und Dldisleben HJ P W K Adenburg. 4 . n. . 6 . 2 46 gtaunschweig 246776 349 8a5 2 807 sig 5539 1g 4 726 614 8390 1989299 1 960 289 1 W f 573 876 573 876 1 891 665 460775 2352 420 Glsaß⸗Lothringen . k P 1 2 4 . = = 188 1986 1298196 leberhaupt im deutschen Zollgebiet?) n 557 d ỹniĩj F Vp old V Y sis bios sss 5 222 11 446 5485 IJ6ss G34 367 24 7 555 5? dm In demselb. Zeitraum d. Vorjahres?) 16 585 596 3 058 896 19 644 4921 3 gos 758 715 935 9 621 6931 134 538 96512 532 345 147 071 310

) Die Nachweisung bezieht sich auf diejenigen Zuckermengen, im ind dadurch dem inländischen Markte entzogen worden sind, nicht alfo auf die wirklich zur

* Berichtigungen. Berlin, den 21. April 1885.

Die Abweichungen gegenüber der vorjährigen und der

welche zum Export oder zu einer öffentlichen Niederlage abgefertigt Ausfuhr über die Zollgrenze gelangten Mengen. letztveröffentlichten Uebersicht beruhen auf nachträglich eingegangenen

Kaiserliches Statistisches Amt. Becker.

Königreich Preußen. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dritter Nachtrag.

zum Statut der Lübeck-Büchener Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Beschlossen in der Generalversammlung vom 9. März 1885.

Art. 1. Im 5. 19 des Statuts tritt das Wort „April“ an die Etelle des Wortes März“.

Art. 2. Zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Ver— lustes ist der durch Art. 2396 (1865 b) des Handelsgesetzbuches vor— zeschriebene Reservefonds Bilanz⸗Reservefonds zu bilden, und in denselben von dem jährlichen Reingewinne, und zwar erstmalig für das Geschäftsjahr 1885, der zwanzigste Theil zurückzulegen, so lange der Fonds den zehnten Theil des Aktienkapitals nicht überschreitet.

Die Zinsen des Bilanz⸗Reservefonds fließen dem bestehenden Reservefonds (5. 23 des Statuts) zu.

Im §. 20 Abs. 1 des Statuts werden die Worte: nach Abzug det dem Reservefonds (5. 23) zufließenden Quote“ durch die nach⸗ stehenden Worte ersetzt: ;

„nach Abzug der dem Reservefonds (5. 23) und dem Bilanz Reservefonds zufließenden Beträge.“

Art. 3. Die Festsetzung der Dividenden durch den Ausschuß §. 20 Abs. 2, 5. 45 Nr. 8 des Statuts) erfolgt hinfort unter dem Vorbehalte der Genehmigung der Bilanz durch die Generalverfamm⸗ ling (vgl. Art. IOM). Erst nach Ertheilung dieser Genehmigung wird nie Größe der Dividende öffentlich bekannt gemacht.

Art. 4. Im §. 25 dez Statuts ist hinter dem Worte ‚Aus⸗ stuß einzuschalten: ‚(Aufsichtsrath)! und hinter dem Worte „Di⸗ tektlon: „(Vorstand).

Art. 5. Die Berufung der Generalversammlungen (88. 26 und des Statuts) steht außer dem Augschusse auch der Direktion zu. Der Vorsitz und die Leitung der Geschäfte (85. 31 des Statuts) in den von der Direktion berufenen Generalversammlungen kann von det Direktion einem ihrer Mitglieder übertragen werden.

Art. 6. Behufs Erlangung von Eintrittskarten zur General ketsanmlung C§. 235 des Statuts) haben die Aktionäre zum Ausweife ihres Aktienbefitzes den mit der Aushändigung der Eintrittskarten betrauten Personen entweder die Aktien selbst, oder eine Bescheinigung iber die erfolgte Hinterlegung derfelben vorzuzeigen. Sie zulässigen ute nl sfteien sind in der Einladung zur Generalversammlung

ezeichnen. ;

Art. 7. Falls in einer Generalversammlung über die im Art. 12 bezeichneten Gegenstände Beschluß gefaßt werden soll, muß die Zahl

r von den anwesenden Aktionären vertretenen Aktien sowohl auf

n Fintrittskarten (S. 23 des Statuts), wie in dem Protokolle

6. 35 Rr. I und 2 des Statuts) angegeben werden.

Art. 8. Auch über solche Gegenstände, welche in der Einladungs .

Helannt machung nicht bezeichnet worden sind (58§. 27 und 32 des

Statuts), kann in der Generalverfammlung eine Beschlußfassung attfinden, wenn deren öffentliche Ankündigung mindestens eine Woche

bor dem Wage der Generglverfammlung erfolgt ist.

Ein Antrag auf Auflösung der Gesellschaft muß jedoch mindestens

denselben Beschluß gefaßt werden soll, öffentlich bekannt gemacht werden.

Zu Verhandlungen in der Generalversammlung ohne Beschluß— fassung bedarf es der vorgängigen öffentlichen Ankündigung des Gegen standes derselben nicht; doch müssen desfallsige Anträge von Aktio—⸗ nären, um zur Verhandlung gelangen zu können, vor der General versammlung dem Vorsitzenden des Ausschusses oder der Direktion schriftlich mitgetheilt werden.

Der §. 35 des Statuts wird durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt.

Art. 93. Das Recht der Aktionäre, eine Generalversammlung zu berufen, oder Gegenstände zur Beschlußfassung in der General versammlung anzukündigen, regelt sich nach Art. 237 des Handels- gesetzbuchs.

Art. 10. Die Direktion hat den in der regelmäßigen General⸗ versammlung vorzulegenden Verwaltungsbericht (58. 33 des Statuts) und die dazu von dem Ausschusse etwa gemachten Bemerkungen nebst der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung mindestens zwei Wochen vor der Generalversammlung in ihrem Bureau zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. .

Die Generalversammlung kann zur Prüfung der Bilanz be⸗ sondere Revisoren bestellen. Die Genehmigung der Bilanz schließt die Entlastung der Direktion wegen ihrer Geschäftsführung für das vergangene Jahr in sich. Die Mitglieder der Direktion nehmen an der Abstimmung über die Genehmigung der Bilanz nicht Theil.

Nach erfolgter Genehmigung sind die Bilanz und die Gewinn und Verlust⸗ Rechnung öffentlich bekannt zu machen und zu dem Handelsregister einzureichen.

Art. 11. Der 5§. 34 des Statuts wird in nachstehender Weise abgeändert: J

a. An Stelle der Bestimmung unter Nr. 3 tritt die folgende:

„I) alle Abänderungen des Inhalts des Gesellschafts— vertrags !; .

b. Unter Nr. 6 ist hinter den Worten „des Ausschusses“ einzu⸗

schalten: oder der Direktion“. ;

e. Das Wort endlich“ unter Nr. 6 sowie das Citat ‚(8§. 61)

unter Nr. 7 kommen in Wegfall.

d. Am Schlusse ist hinzuzufügen:

„S) Die Genehmigung der Bilanz“

Art. 12. Die Bestimmungen unter Nr. 2 und 3 im ersten Absatze des §. 36 des Statuts werden durch nachstehende Vorschrift ersetzt:

set 2) Zu einem Beschlusse über die im 8. 4 unter 1, 2, 3 und 7, und im 5. 35 erwähnten Gegenstände ist außer der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch eine Mehrheit von drei Viertheilen des in der Generalrersammlung vertretenen Aktienkapitals erforderlich.“ ‚. .

Art. 13. Die Worte im §. 37 des Statuts: „aus sämmtlich en Aktionären kommen in Wegfall. Die §5. 41 und 49 des Statu ts werden aufgehoben. j .

Art. 14. Die Worte im 5. 38 des Statuts: „in der Regel (5. 45) kommen in Wegfall. Der 5§. 43 des Statuts wird aufgehoben.

Art. 15. Die Amtsdauer der hinfort neu zu wählenden Aus schußmitglieder erstreckt sich bis zum Schlusse der im vierten Jahre nach dem Jahre ihrer Wahl stattfindenden regelmäßigen General⸗

Wochen vor dem Tage der Generalversammlung, in welcher über

versammlung (5. 26 des Statuts).

v

Wenn jedoch für ein, vor Ablauf seiner Amtsdauer ausgeschie⸗ denes Mitglied noch vor dieser Generalversammlung ein Nachfolger erwählt wird, so tritt der letztere rücksichtlich der Amtsdauer an die Stelle des ersteren. er

Nachwahlen für ausgeschiedene Ausschußmitglieder müssen als⸗ bald vorgenommen werden, wenn die Zahl der noch vorhandenen Ausschußmitglieder auf neun gesunken ist.

Art. 15. Wenn eines der gegenwartig vorhandenen, auf mehr als 4 Jahre gewählten Ausschußmitglieder (6 42 Abf. 1 des Statuts) vor Ablauf des Zeitraums, auf welchen es gewählt ist, aus dem Aus⸗= schusse ausscheidet, so wird sein Nachfolger für den noch rückstãndigen Theil dieses Zeitraums gewählt, falls der letztere nicht über die im vierten Jahre nach dem Jahre der Ergänzungswahl statt findende regelmäßige Generalversammlung hinausreicht. Anderenfalls erfolgen die erste und eventuell noch weitere Ergänzungswahlen jedesmal auf die im Art. 15 Abs. 1 bezeichnete Zeitdauer; die letzte innerhalb der Wahlperiode jenes ausgeschiedenen Mitgliedes vorzunehmende Ergãn⸗ zungswahl erstreckt sich jedoch nur auf die Zeit bis zum Ablauf dieser

Periode.

Art. 17. Der letzte Satz des §. 45 des Statuts kommt in Wegfall.

Art. 18 Im 5. 45 des Statuts kommt die Bestimmung unter

Nr. 10 in Wegfall, und die Bestimmung unter Rr. 16 erhält fol- gende Fassung: 16) Die Prüfung der jährlichen Verwaltungsrechnung und der der Generalversammlung vorzulegenden Bilanz, sowie die Berichterstattung über dieselben an die Generalversammlung.“ Art. 19. Der 5. 58 des Statuts erhält nachstehende Fassung: Alle an die Aktionäre oder die Inhaber von Dividenden scheinen in Angelegenheiten der Gesellschaft zu erlassenden öffentlichen Bekanntmachungen und Einladungen sind in die nachbezeichneten Zeitungen einzurücken: den „Deutschen Reichs Anzeiger“, die ‚Lübeckischen Anzeigen“, die „‚Lauenburger Zeitung“, den ‚Hamburgischen Korrespondenten“. Jedoch genügt zur rechtsverbindlichen Geltung der Bekannt⸗ machungen und Einladungen die einmalige Veröffentlichung derselben im ‚Deutschen Reichs ⸗Anzeiger und den ‚Lübeckischen Anzeigen).“ Art. 20. Die §§. 59, 60 und 61 des Statuts werden auf— gehoben.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Allgemeines Landrecht für die preußischen Stagten nebst den ergänzenden und abändernden Bestimmungen der Reichs. und Landesgesetzgebung“. Mit Erläuterungen von 6 Reh bein, Reichsgerichts⸗Rath, und O. Reincke, Direktor am andgericht ] zu Berlin. Dritte verbesserte Auflage. Verlag von H. W. Müller in Berlin. Das Allgemeine Landrecht hat durch die preußische Landesgesetzgebung und nicht minder durch die Reichsgesetz⸗ gebung, namentlich durch die Justizgesetze mannigfache und tiefein⸗ greifende Veränderungen erfahren. Durch die Rechtsprechung haben viele Materien erst ihre lebendige Gestalt erhalten. Für Richter und An⸗ waäͤlte ist über den im Prozeß, wie ihn die neue Civilprozeß ⸗Ordnung ge⸗ bildet, mehr als je die Möglichkeit einer schnellen, leichten und sicheren Orientirung Bedürfniß. Diesem i, soll die vorliegende Ausgabe genügen. Sie brachte bei ihrem ersten Erscheinen (1886) zum ersten Mal auch den Einfluß der Justizgefetze und der sie ergänzenden Ge⸗ setze zur Anschauung. Die Ausgabe wird zugleich dem jungen Juriften das Studium des massenhaften Rechtsstoffs erleichtern. Bie Erläute⸗ rungen sollen in das Verständniß des Gesetzes einführen, ohne das vor Allem nöthige Eindringen in den Gesetzestert felbst zu ersparen; sie wollen keinen Kommentar im eigentlichen Sinne geben, aber sie sind auch weit entfernt davon, ein bloßes Repertorium der wichtigeren Entscheidungen des Ober Tribunals und der Reichsgerichte zu bilden. Ueberall ist durch Verweisung auf die Parallelstellen der innere Zu⸗ sammenhang der landrechtlichen Bestimmungen darzulegen verfucht; überall ist besondere Aufmerksamkeit auf das Eingreifen der neuen Landes und Reichsgesetze rerwendet. Wie bedeutsam vielfach namentlich die Civilprozeßordnung für das materielle Recht geworden, ist in zahl⸗ reichen Anmerkungen ersichtlich gemacht. Die Verfasser legen auf diefen Inhalt der Erläuterungen besonderes Gewicht. Daneben sind die Ent⸗ scheidungen nicht kritiklos ausgezogen, sondern soweit wiedergegeben, als sie für die Fortbildung des landrechtlichen Rechtsstoffs und das Ver⸗ ständniß des Textes noch von Bedeutung sind. Nach keiner dieser Richtungen hin haben es die Herausgeber an der gewissenhaftesten Sorgfalt fehlen lassen. Das Buch zeichnet sich in Folge dessen durch große Korrektheit in der Darstellung des Einflusses der neuen Gesetz- gebung durch nicht genug zu rühmende Vollständigkeit und in der Skizzirung der Ergebnisse der Rechtsprechung durch eine die leichte Faßlichteit nicht beeinträͤchtigende, prägnante Kürze und gewandte Sich⸗ tung des überreichen Materials aus. Der beste Beweis für die praktische Brauchbarkeit ist, daß nach so kurzer Frist bereits eine dritte Auflage nöthig geworden, von der soeben der erste Band ver⸗ öffentlicht wurde. Das ganze Werk wird nach der Ankündigung der

Verlagshandlung in wenigen Monaten in vier Bänden (zu je 7 A)

vollständig vorliegen

Staats - und sozial wissenschaftliche Forschungen“ herausgegeben von Gustary Schmoller, 5. Band, 3. Heft: „Die Entwickelung der ständigen Diplomatie vom 15. Jahr- hundert bis zu den Beschlüssen von 1815 und 18185. Von Otto Krauske, Leipzig. Verlag von Duncker u. Humblot. 1885. (245 S.) 5 S 60 ff. Die Frage nach dem Alter und der Heimath der ständigen Diplomatie ist in älterer und neuerer Zeit wiederholt ausgesprochen und verschieden beantwortet worden. Trotz der vielen Forschungen gelangte man zu keinem festen Resultat; man schwankte zwischen Spanien, Frankreich und Italien als Heimath und zwischen dem 15. bis 17. Jahrhundert als Anfangetermin der Institution. Der Verfasser der vorstehenden gründlichen und gediegenen Arbeit führt die verschiedenen Ansichten der Völkerrechtslehrer hierüber auf, handelt sodann, nach einigen Vorbemerkungen über die ständigen Gesandt- schaften, eingehend von der Entstehung der permanenten Gesandtschafts posten in den einzelnen Stagten (Venedig, Florenz, Savoyen, Frank⸗ reich, Spanien, England, Oesterreich, den Generalstaaten. Brandenburg Preußen, Schweden, Rußland, der Schweiz und der Türkei) und gelangt schließlich bei seiner Untersuchung zu dem Ergebniß, daß die staͤndigen Gesandtschaften aus den italienischen Staaten, vorzüglich aus Venedig, stammmen, wo sich die neue Praxis im 15. Jahrhundert vollständig entwickelt habe, daß dieselbe im Zeitalter Ferdinands des Katholischen von Italien aus sich auch bei den größeren Mächten von West. und Mittel ⸗Europa eingebürgert habe und gegen Ende des 16. Jahrhunderts dann die moderne Form des diplomatischen Verkehrs zu den nördlichen Reichen vorgedrungen und daselbst im 17. Jahrhundert allgemein üblich geworden sei. Hierauf stellt der Verfasser die Entwickelung der diplo⸗ matischen Rangstufen vom Ausgange des Mittelalters bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts und sodann von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zu den Beschlüssen von Wien und Aachen dar, giebt hierauf eine lexikographische Uebersicht der seltneren oder unbestimmteren Titulaturen

und bespricht schließlich die Anforderungen des diplomatischen Dienstes.