1885 / 96 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Bemerkungen.

Allgemeine Bemerkungen.

I. In 2 Zusammenstellung 6 die Militär⸗Eisenbahn, die baverischen Bahnen, die Ermethalbahn, die Kirchheimer, ö roda'er, Cronberger, Georgsmarienhũůtte Peine⸗Ilseder, Crossener, Paulinenaue⸗Neuruppiner, Parchim Ludwigsluster, Ruhla'er,

Wittenberge Perleberger, Hovaer, Ilmengu-Großbrestenbacher, Sster⸗

wieck⸗ Wasserlebener. Güstrow⸗Plauer, Schleswig ˖ Angeler. Wismar⸗

Rostocker, Eisern⸗Siegener, Warstein⸗Lippstadter, Hohenebra⸗Ebelebener,

Altona · Kaltenkirchener, Neubrandenburg · Friedländer, Gnoyen. Teterower und Ilme ⸗Eisenbahn, sowie die schmalspurigen Bahnen nicht enthalten.

II. Von den mit * bezeichneten Bahnen werden einzelne Strecken als Bahnen untergeordneter Bedeutung betrieben.

II. Die laufende Jahr theilweise auf proyisorischen Ermittelungen. Den nicht eingeklammerten Vergleichszahlen ist das nachträglich ermittelte efinitivum der betreffenden Zeit des Vorjahres zu Grunde gelegt. Die eingeklammerten Zahlen bezeichnen den

Unterschied gegen die für den gleichen Zeitraum des Vorjahres an

gegebenen provisorischen Ergebnisse.

IT. Die in den Spalten? und 1 verzeichneten Angaben enthalten auch die dem event. vorhandenen Erneuerungsfonds zufließenden Antheile. Besondere Bemerkungen.

I) Eröffnet wurden 1884: am J. September Sentheim⸗Mas⸗ münster (5,366 Rm) am 1. Oktober die Rümelinger Zweig⸗ bahnen (5,29 Em) gepachtet am 1. November Verbin⸗ dungsbahn vom Bahnhof Lauterburg nach dem Rheinhafen daselbst (1.70 km), am 15. Dezmbr. Gebweiler⸗Lautenbach (6.21 km).

) Die angegebene Summe umfaßt das bis Ende März 1884 verwendete Anlagekapital.

Baufonds betriebenen Strecken Orzesche⸗Sohrau (15,30 km) und Kreuzburg“ Tarnowitz (8420 km) für Rechnung des Betriebsfonds betrieben. Gleich zeitig hat die K. C. D. Kechtsrh) Köln den Betrieb auf der bisher verpachtet gewesenen Dortmunder Verbindungsbahn (3,7 km) selbst übernommen. Eröffnet wurden 1884: am 1. Januar Wiemelhausen. Weitmar (1.50 km), am 1. Februar Epterode Groß⸗ almerode (1.838 km), am 1. März Creuzthal-Hilchenbach (10,50 Em),

sisenberg⸗ Grimmenthal ⸗Ritschenhausen

Angaben in den Spalten 5 bis 18 beruhen für das

bahn Kunigundeweiche ⸗Louisenglückgrube, am

(439 Km) außer Betrieb gesetzt , am 20. Mai 3,290 Em Anschluß⸗ geleise an die Berliner Stadtbahn für den Sommerverkehr wieder-

eröffnet, ferner Oberbarmen Hattingen (22. 30 Em) und Wernigerode⸗ Ilsenburg

(98.26 Em), am 5350. Mai Engers Altenkirchen, Grenzau· Söhr · Grenzhausen u. Siershahn Staffel (93,50 Km), am

19. Juli Scharzfeld⸗Lauterberg (413 Em), am 15. Juli Wabern.

(17.390 km), am 1. August Plaue Suhl und 1 (6836,99 Em), am 15. August Reinfeld ⸗Bütow (1730 km) und Ortelsburg“ Johannisburg (66,91 Km). am 15. September Torgelow-⸗Ueckermünde (12 83 m), am 1. Oktober Hohenstein⸗Sobbowitz (737 Em) und DOberröb⸗ lingen Querfurt (i5, 12 Km), am 15. Oktober Liegnitz⸗Goldberg (21,35 Km), Eschweiler Aue⸗Stolberg Rhein. (195 Em), Siegburg⸗ Ründeroth (37.25 km) und die Verbindungsbabnen zwischen Bismarck und Wanne bezw. Schalke (7.94 km), am 1. November Greiffen— berg Friedeberg G. 74 km), Göttkendorf ⸗Wormditt (15,20 km), Brauns⸗ berg ˖Mehlsack (27, 12 km und Lauterberg⸗St. Andreasberg (il, 18 km). Außer Betrieb gesetzt wurden 1884: am 72. Oktober 0. 40 km der Gruben⸗ 15. Oktober Sterk⸗ und Friedrich ⸗Wilhelmshütte Sieg⸗

Wildungen

rade⸗Wanne (14.32 km) burg (3, 84 km).

3) Bei dem Vergleich der Gesammteinnahmen (Sp. 7 und 13) mit den entsprechenden Einnahmen im Vorjahr ist zu berücksichtigen, daß ein Ausfall an sonstigen Einnahmen“ pro März von 1 825 124 M00 (gegen Definitivum) bezw. 1519275 M (gegen Provisorium) und ein solcher pro Januar März von 3 822 794 M (gegen Definitivum) bezw. 3 261 053 (gegen Provisorium) zum größten Theile darauf zurückzuführen ist, daß in Folge der Verstaaklichung einiger Bahnen die aus Gemeinschaftsverhältnissen, Wagenmiethen zc. her— rührenden Einnahmen zwischen diesen Bahnen und den bisherigen preußischen Staatsbahnen in Wegfall gekommen sind. Den ver⸗

minderten Einnahmen stehen entsprechend verminderte Ausgaben gegen⸗ ) Seit 1. Januar 1885 werden die bisher für Rechnung des Strehlen Nimptsch (22,85 kim),

über.

) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft sich auf 18 874 03 km.

8) Eröffnet wurden 1885: am 7. Januar Mügeln ⸗Oschatz (11.38 kmj; 1884: am 15. September Großbauchlitz Mügeln (18, 65 km), am 16. September Radebeul⸗Radeburg (16,55 m), am 1. Qttober Altstadt Weida Bahnhof Weida (241 Em), am 17. Oktober Klotzsche- Königsbrück (19,49 Km); am 1. November Döbeln ⸗Großbauchlitz (0,87 m), am 11. November Zittau⸗Markers

Staate bis Ende Märj 1884 geleisteten Betriebszuschüsse in Höhe von 1 302 458 S s) Die bisher gepachtet gewesene Dortmunder Verbind ungsbabn (s, 7 km) wird seit 1. Jan. 1885 von der Kal. Eifenb.Direkmnon (rechtsrheinische) Köln betrieben. . ist die Strecke

) Am 1. August 1884 (6, So Km) eröffnet worden.

1) Die auf Kosten des Staates erbaute und seit 16. September 1884 von der Ostpreußischen Sürbahn für eigene Rechnung betriebene f bauen Paiumickener Bahn (18,50 Km) ist unberäücksichtigt ge⸗

ieben.

n) Einschließlich 2 625 000 4 Annuität auf 64 Jahre.

13 Kapitalwerth der Annuität.

19) Längenveränderungen durch die am 15. Oktober 1884 stattge⸗ habte Bahnverlegung bei Mainz und die am 16 Juli 1884 erfolgte Eröffnung der seither für Rechnung des Baufonds betrieben ge⸗ wesenen 4,95 km langen Strecke Griesheim a. / M. Frankfurt a. M. Güterbahnhof.

44) Die hierfür in Betracht zu ziehende Bahnlänge beläuft sich auf 678,29 km.

16) 2960 900 M Annuität auf 64 Jahre ab 1. Januar 1873.

16) Kapitalwerth der Annuität.

17) Am 1. August 1884 ist die Strecke Schwarza ˖ Blankenburg (4,31 km) eröffnet worden.

1) Die Bahn bildet einen Vermögensbestandtheil der Stad! Schmalkalden.

19) Finschließlich 4283 898 M für Coburg⸗Lichtenfels.

) Ausschließlich 4283 898 66 für Coburg Lichtenfels.

A) Die Strecke Stolberg⸗Eschweiler Aue (3,43 km) ist am 16. September 1884 außer Betrieb gesetzt worden.

*) Die Garantie besteht nur für die Pr. St. Aktien Litt. . (2 000000 ½), die Pr⸗St. „Aktien Litt. B. haben pro 1883 ebenfalls 45 0;9 erhalten.

23) C31 km Verbindungsgeleise sind am 20. Mai 1884 eröffnet.

2) Einschließlich des für die Hüttenbahn von Blankenburg nach dem Hüttenplatz (, 0 Km; verwendeten Betrags.

*) Am 1. bezw. 15. November 1883 ist die Strecke Wessel buren⸗ Büsum (1900 Km) eröffnet und bis zum 1 April 188 für Rech⸗ nung des Baufonds betrieben worden.

6) Außerdem sind 195 400 ½ für die Dampffähr⸗Anlage zwischen Karolinenkoog und Tönning verwendet.

Zojoncʒkowo⸗Lõbau

am 8. März Call- Hellenthal (17,4 Em), Jatznick Torgelow (6,60 km), am 10. Mai heim (2,0353 km), dagegen gleichzeitig

Bockenheim⸗Rödel⸗ Frankfurt ⸗Rödelheim

am 20. April

dorf (1372 km). am 5. Dezmbr. Bienenmühle Moldau (13,8 km). ) Die Angabe bezieht sich auf 2M1, 10 km ) Einschl. 65 123 S zur 5 prozentigen Verzinsung der vom

*) Wegen nicht rechtzeitigen Eingangs der bezüglichen Nachweisung konnten die Betriebsergebnisse der Mecklenburgifchen Südbahn nicht in die Zusammenstellung aufgenommen werden.

Rreußischen taats-⸗ Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

* Inserafe für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Nenutschen Reichs⸗-Anzeigers nud Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Terkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

1 * Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

G. L. Danube K Co., E. Schlotte,

Annoncen · Bureaux.

——

Subhastationen, Aufgebote, Borladungen u. dergl. Ausfertigung.

n Aufgebot.

Im Hypothekenbuch fuͤr Weidenberg Band J. Seite 265 ist seit dem 13. März 1837 für ,die Vormundschaft des Johann Schreiber von da“ auf dem Anwesen Hs. Nr. 64 a. daselbst ein mit 406 verzinsliches Kapital von 100 Gulden 171 43 8 eingetragen.

Auf Antrag des Besitzers dieser Realitäten, des Schlossermeisters Friedrich Burkhardt dahier, und im Hinblick auf 8. 82 des Hypoth. Ges. Art. 123 Nr. 3 des Ausf. Ges. zur R. C. Pr. O. und F§. 823 ff. desselb. Gesetzes ergeht daher an genann⸗ ten Schreiber bezw. dessen Rechtsnachfolger hiermit die Aufforderung, etwaige Ansprüche an obiges Ka— pital längstens bis oder im Termin vom

Mittwoch, den 26. Augn st c., Vormittags 9 Uhr, hier geltend zu machen, widrigenfalls die Forderung für . erklärt und im Hypothekenbuch gelöscht würde.

Weidenberg, den 19. Februar 1886.

Königliches Amtsgericht. gez. Kellein, O. A. R.

Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Originale wird hiermit bestätigt.

Weidenberg, am zwanzigsten Februar eintausend achthundert fünf und achtzig.

. 8) Der Gerichtsschreiber:

Richter, Sekr. [69367] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Justiz. Rath Carstanjen in Cöln hat als Bevollmächtigter des Kaufmanns H. Elsner zu München⸗Gladbach das Aufgebot eines Sparkassenbuches der zu Mülheim am Rhein unter der Firma Mülheimer Volksbank bestehenden Aktien⸗ gesellschaft beantragt. Dasselbe lautete auf den Namen des H. El ner, trug die Nummer 29 der Abrechnungsbücher Fol. 10 des SparkassenHaupt⸗ buches B. und enthielt folgende Eintragungen:

1884 März 7.: per Einlage 1260 40, ö. 31.: An Rückzahlung 950 . w ö 6) Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 1. Dezember 18865, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im Sitzungssaale anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu—⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Mülheim am Rhein, den 19. Februar 1885. Königliches Amtsgericht. gez. Dr. ssen. Beglaubigt: Knabben, Gerichtsschreiber.

14437 Aufgebot.

Der Oekonom Bernhard Wachter von Rödern und der Korbmacher Konrad Schneider von Unter— langenstadt haben unter Darlegung ihres rechtlichen Interesses den Antrag gestellt, 1) die am 21. April 1824 geborene Marla Anna Wachter von Rödern, Gemeinde Theisenort, eine seit dem Jahre 1844 ver- schollene Tochter des verlebten Oekonomen Georg Wachter von Rödern, 2) den am 160. Juni 1865 geborenen Taglöhnerssohn Georg Heinrich Welsch von Unterlangenstadt, welcher ebenfalls feit länger als 19 Jahren verschollen ist und für welchen bei dem unterfertigten Gerichte Pflegschaft befteht, durch Richterspruch für todt zu erklären.

Bei den gegebenen Voraussetzungen der Art. 103, 106, 107 und 109 des bayr. Ausf. Ges. zur R. C.

P. O. ergeht nun gemäß Art. 110 daselbst die Auf⸗ forderung:

a. an die Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termine, für welchen die öffentliche Sitzung vom

Mittwoch, den 3. Febrnar 1886, Vormittags 9 Uhr, bestimmt wird, persönlich oder schriftlich bei Ge⸗ . anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden,

b. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotstermine wahrzunehmen,

e. an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗ über bei Gericht zu machen.

stronach, den 18. April 1885.

Königlich bayer. Amtsgericht. Porzelt. Zur Beglaubigung: Der K. Gerichtsschreiber: (L. 8.) Monath. (69363 Aufgebot.

Die unverehelichte Sophia Rövekamp, früher zu Everswinkel, jetzt zu Alverskirchen, Kreifes Münster wohnhaft, hat das Aufgebot des für sie auf den Namen Sophia Röwekamp Everswinkel ausge⸗ fertigten Sparkassenbuchs der Kreissparkasse Waren dorf Nr. 2524, lautend an Kapital und Zinfen bis Januar 1885 über 1599 ½ 72 , beantragt.

Es wird deshalb ein Jeder, der an diesem Spar⸗ kassenbuche ein Anrecht zu haben vermeint, aufge— an, seine Rechte vor oder spätestens in dem auf den

16. September 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls das bezeichnete Sparkassenbuch für erloschen erklärt wird.

Warendorf, den 13. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht.

4439 Aufgebot.

Zufolge Beschlusses des unterfertigten Gerichts vom 12. Id. Mts. ist bezüglich des nachgenannten 2c. Beck das Aufgebotsverfahren eröffnet.

Es ergeht daher Aufforderung:

1) an den am 29. November 1851 zu Weil⸗ tingen geborenen, seit dem Jahre 1874 landes⸗ abwesenden und verschollenen

Christign Heinrich Richard Beck, led. Kellner aus Weiltingen, spätestens im Aufgebotstermine sich persön⸗ lich oder schriftlich bei bei dem unterfer— tigten Gerichte zu mel den, widrigenfalls er

für todt erklärt wird,

M an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren zu wahren,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit—⸗ theilung bei Gericht zu machen.

Der Aufgebotstermin wird auf

Samstag, den 13. März 1886, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale anberaumt.

Dinkelsbühl, den 17. April 1885.

Königliches Amtsgericht.

(L. 8.) Messerer, K. A. R.

Zur Beglaubigung vorstehenden Auszuges: Der Gerichtsschreiber:

(L. 8.) Strebel, Sekr.

14438

Aufgebot.

Im Hypothekenbuche für Burghöchstadt Band J. S. 15 ist auf dem Grundbesitze des Oekonomen Johann Linz von dort seit 24. Mai 1825 für Wilhelm Knorr zu Haag ein angeblich längst be—⸗ zahltes, mit 50/0 verzinsliches Kapital zu 125 Fl.

214 M 29 3 auf Grund Obligation vom 8. Juni 1764 eingetragen.

Dienstag, den 29. Dezember 1885, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine dahier bei Gericht anzumelden, widrigenfalls die Forderung für er⸗ ö erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde. Scheinfeld, den 18. April 1885. Königliches Amtsgericht. (L. 8.) gez. Baus. Zur Beglaubigung: Der K. Sekretär:

(L. 8.) St o.

(49795

Der Tischlermeister Carl Ehrhardt aus Greifen hagen, geboren im Jahre 1818, Sohn des Zimmer⸗ meisters Ehrhardt und dessen Ehefrau, geborene Kriese, Beide verstorben, welcher im Februar 1874 behufs Ankaufs von Waaren nach Stettin gereist ist, und von da nach Berlin gereist sein soll, ist seitdem verschollen. Seine zweite Ehefrau, Auguste Rosalie, geb. Anton, sprach damals die Vermuthung aus, daß er nach Amerika ausgewandert sei. Doch ist hierüber nichts ermittelt worden.

Auf Antrag der Kinder desselben, des Gerichts- Aktuars Hermann Ehrhardt und der Emilie, geb. Ehrhardt, verw. Maspfuhl, ergeht daher die AÄuf⸗— forderung an den bezeichneten Tischlermeister Carl Ehrhardt, sich spätestestens in dem auf den

1. September 1835, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtslokal anberaumten Aufgebots⸗ termine persönlich oder schriftlich zu melden, widrigen falls er für todt erklärt werden wird.

Diejenigen, welche über das Leben des Ver— schollenen Auskunft zu geben vermögen, wollen Mit— theilung davon hierher machen.

Greifenhagen, den 31. Oktober 1884.

Königliches Amtsgericht.

69322 Oeffentliche Vorladung.

In der Straffache gegen Abraham, O. 214 / 8, ist gegen den Handelsmann Jacob Abraham aus Beutnerdorf, dessen zeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, 838 Jahre alt, das Hauptverfahren wegen Ver⸗ gehen aus §§. 55 und 148 ad 7 der Reichs⸗ gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 und §8. 18, 22 und 26 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 eröffnet und Termin zur Hauptverhandlung vor dem hiesigen Schöffengericht, Zimmer Nr. 25, auf

den 23. Juni 1885, Mittags 12 Uhr. anberaumt.

Zu diesem Termine wird pp. Abraham hiermit öffentlich unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem unentschuldigten Ausbleiben zur Haupkver⸗ handlung geschritten werden wird.

Ortelsburg, den 9. Februar 1885.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

J7ols2 Der Ackerbürger Wilhelm Pankau aus Pr. Fried⸗ land hat das Aufgebot des Ferdinand Pankau, ge— boren am 23. Juli 1846 zu Pr. Friedland, zum Zwecke der Todeserklärung in Antrag gebracht. Ferdinand Ludwig Pankau ist ein Sohn der Schäfer Erdmann und Johanng Friederike, geborne Schülke⸗Pankauschen Eheleute, hat im Jahre 1869 Pr. Friedland verlassen und sich nach Ämerika be⸗

den 16. Juni 1885, Vormittags 9) Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Termine schriftlich oder perfönlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Pr. Friedland, den 21. Februar 1885. Königliches Amtsgericht.

lag Im Namen des Königs! Auf den Antrag: I) des Studiosus Richard Benno Franz John zu Greifswalde, 2) 2 e,, Max August Karl John zu erlin, 3) des Fräuleins Elisabeth Auguste Louise John zu Küstrin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Beeskow durch den Amtsrichter Hecht für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Beeskow Band J. Bl. Nr. 99, Bd. VI. Bl. Nr. B24. und Bd. VII. BI. Nr. 62 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 5 beziehungsweise Nr. 4 und Nr. 4 für Christiane Elisabeth Bölitz, geb. Leh= mann, aus Plattkow zu 40/0 verzinslich eingetragene Forderung von 3000 Thalern, nach Abzweigung von 1000 Thalern für die Sparkasse des Bees kow⸗ Storkow'er Kreises noch giltig auf 2000 Thaler, bestehend aus der Schuldurkunde vom 17. Oktober 1842, den Hypothekenbuchauszügen der drei Pfand grundstücke, dem Eintragungsvermerke und dem Äb— zweigungsatteste vom 2. Oktober 1869 wird zum Zwecke der Ertheilung einer neuen Ausfertigung für teaftlos erklärt. Der verwittweten Lehrer Henriette Wilhelmine Louise Schorler zu Lieberose wird das Recht vorbehalten, daß auf der zu ertheilenden neuen Ausfertigung die Abzweigung weiterer 1000 Thaler für die im Vorbehalt Berechtigte vermerkt werde.

Beeskom, den 17. April 1885.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

4388 Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Leo Hirsch in Dettweiler, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Wündisch zu Zabern, klagt gegen: I) Magdaleng Person, 2) Sophie Person, und 3) Catharina Person, alle drei ohne bekanntes Gewerbe und ohne bekannten Aufenthalts ort, aus einem Kaufvertrag, aufgenommen vor Rotar North in Dettweiler am 21. August 1877, mit dem Antrage, die Beklagten als Erben des zu Doper⸗ heim verlebten ehemaligen Schullehrers Heinrich Person zu verurtheilen: 1) an Kläger eine Summe von 1962 M nebst Zinsen seit dem Klagetage zu zahlen; ) dem Kläger die zum 6 der Ehe⸗ frau des genannten Person gehörigen Mobilien im Werthe von 6 667,36 herauszubezahlen, und zu diesem Zweck die Abnahme der durch das Kaiserl. Amtsgericht Lützelstein angelegten Siegel zu ver— ordnen; 3) den Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen und dem Kläger alle Rechte aus der Ein⸗ schreibung der Legalhypothek der Ehefrau Person vorzubehalten, und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern

auf den 14. Juli 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hörkens, Landger.⸗Secretair, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. . 4

—— l

2

.

. / .

e

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 36.

Berlin, Freitag, den 24. April

1835.

——

Aichtamtlich es.

Preußen. Berlin, 24. April. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (84) Sitzung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, fortgesetzt.

Zur Berathung siand die Position 2 des Tarifs Baum⸗ wolle und Baumwollenwaaren.

Der Abg. Singer befürwortete seinen Antrag. Eine Er⸗ höhung des Nähfadenzolls erfordere den vorherigen Nachweis,

Faß die Nähfadenindustrie Noth leide, und daß nicht durch

größere Interessen verletzt würden. nachgewiesen. Die meisten Näh⸗ fadenfabriken hätten hohe Dividenden gegeben, bis zu 12 und 15 Proz., sie hätten einen großen Export und im Auslande billiger als die Engländer verkauft. Dieselben wollten den Zoll nur, um die Naͤhfadenpreise im Inlande er⸗ höhen zu können. Dabei gehe die Agitation auf Zöllerhöhung von einer Fabrik aus, der nicht zu helfen sei, auch wenn man den Zoll verzehnfache. Das sei eine der verkrachtesten und berüchtigsten Gründungen aus der Gründerzeit. Daß die Handelskammern für die Zollerhöhung seien, sei nicht richtig; die Chemnitzer Handelskammer z. B. habe sich gegen die Zoll— erhöhung erklärt. Bedenke man nun die Konsequenzen einer Vertheuerung der Nähfaden! Freilich sei hier in Berlin eine Versammlung von Arbeiterinnen, wo diese Frage unter Betheili⸗ gung von Mitgliedern aller Fraktionen habe erörtert werden sollen, auf Grund des Sozialistengesetzes verboten worden. Es würden aber durch die Zollerhöhung hunderttausende von Personen, und gerade die Aermsten, geschädigt. In den Industrieen, welche Nähfaden verwendeten, müßten überall die Arbeiterinnen die Nähfaden, die sie verarbeiteten, selbst anschaffen. Die Zollerhöhung würde pro Kopf der Arbeiterin eine jährliche Mehrbelastung von 4— 6 ausmachen; und diese Belastung irgendwie abzuwälzen, sei der Natur der Verhältnisse nach unthunlich. Der Abg. Trimborn, der gestern die Noth der niederrheinischen Weberei geschildert habe, würde noch weit erschrecklichere Dinge sehen, wenn derselbe in die Quartiere Berlins käme, wo jene armen Arbeiterinnen wohnten. Die 3 16 Klassensteuer, die diesen ärmsten Bevölkerungs—⸗ schichten infolge der jetzigen Wirthschaftspolitik hätten erlassen werden können, seien bereits reichlich wettgemacht, indem der Zoll ihnen das Brot, das Fleisch, selbst den Cichorienkaffee vertheuert habe Jetzt lasse man es genug sein des grausamen Spiels und lege ihnen nicht noch eine weitere Last von 6 a auf, die durchaus nicht ertragen werden könne. Mache die Rechte Halt mit den Zollerhöhungen vor diesen armen Arbeiterinnen, die von früh bis in die Nacht üher der Näh⸗ maschine sitzend mit ihrer Gesundheit einen geringen, mühseligen Erwerb erkaufen müßten. Die Zollerhöhung würde noch viel stärker wirken, da die Nähfaden auf Holz— rollen verkauft würden, welche bei der Verzollung mit— gewogen würden. Nehme man den Zoll von 126 46 an, so würde derselbe in Wirklichkeit auf die Nähfaden wie ein Zoll von 225 6 lasten. Wie der Austernzoll dadurch erst so hoch ge⸗ worden sei, daß die Austernschaalen mitgewogen würden, so werde der Nähfadenzoll durch die Holzrollen an sich schon erhöht. Er bitte dringend, seinen Antrag anzunehmen und die Vorschläge der Regierung und der Kommission abzulehnen. Um vor dem Lande zu konstatiren, bei welchen Abgeordneten wahre Arbeiterfreundlichkeit zu finden sei und bei welchen nicht, beantrage er über diese Frage die namentliche Abstimmung.

Der Bundes kommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Raih Schraut entgegnete, der Vorredner habe mit besonderem Nach⸗ druck die soziale Seite der vorliegenden Frage betont, aber die Rollen ziemlich ungleich vertheilt. Auf der einen Seite habe derselbe das Interesse der Arbeiterinnen in den Vorder—⸗ grund, dagegen die Wäschefabrikanten als vollkommen unbetheiligt hingestellt; auf der anderen Seite der Nähfaden⸗ sabrikation habe derselbe mit großem Nachdruck gegen die Fabrikanten gesprochen, ohne mit einer Silbe die Tausende von Arbeiterinnen zu erwähnen, die in der Nähfadenfabrikation zur Zeit ihre Existenz gefunden hätten. Der Abg. Singer habe gesagt, daß der Zoll auf Nähfaden nicht von den Wäsche⸗ fabrikanten, sondern nur von den Näherinnen getragen werde, weil die Näherinnen den Nähfaden kaufen und daher jede Vertheuerung desselben auf sich nehmen müßten, wobei der Abg. Singer sich auf die Petition der 6000 Näherinnen Berlins berufen habe. Er sei in der Lage mitzutheilen, wie diese Petition zu Stande ge⸗ kommen sei, und folgendes gedruckte Cirkular zu verlesen: Wir ersuchen Sie freundlichst, die beiliegende sehr nothwen⸗ dige Petition von Ihren sämmtlichen Arbeiterinnen unter— jeichnen zu lassen und demnächst bis spätestens Sonnabend, den 21. d. M., Herrn N. N. zugehen zu lassen. Der Vorstand der Gesellschaft Berliner Wäschefabrikanten.“ Dabei liege eine gedruckte „Petition der Berliner Näherinnen.“ Durch dieses Cirkular werde konstatirt, daß die Wäsche⸗ sabrikanten selbst in Bezug auf diese Frage nicht un—⸗— betheiligt gewesen seien. Mit derselben Leichtigkeit hätten die Nähfadenfahrikanten ihre Arbeiterinnen zur Unterschrift von Petitionen heranziehen können, dann lägen dem Reichs⸗ tage Arbeiterpetitionen von hüben und drüben vor. Durch solche Massenpetitionen auf Ordre der Fabrikanten werde die sachliche Erörterung der Frage nicht gefördert. Der Vorredner habe nun gesagt, und in der Petition sei das auch behauptet, daß die Näherinnen sich den Nähfaden selbst kaufen müßten, das sei richtig, aber von wem müßten sie ihn kaufen? Von ihrem Arbeitgeber. In einer Eingabe werde Folgendes mit⸗ ztheilt: „Jeder Fabrikant halte für seine Arbeiterinnen das Nähgarn, die Naͤherinnen würden sofort entlassen, wenn ie anderes Garn kaufen würden“. Der Preis sei für die Rolle Garn unerhört theuer und fast durchgängig 50 bis ö5. 3. Das Spujigarn fei in jeder Handlung fur 22 S zu haben und werde an die Arbeiterinnen für 37 M6 ver— laust. Daß der Verdienst dadurch für die Arbeiterinnen fehr geschmälert werde, sei selbstverstänblich. Die Petenten hätten gebeten, die Namen nicht zu nennen, weil sie dadurch Nach⸗ theile für sich befürchteten. Nun gebe er vollständig zu und

die Erhöhung viel Beides sei nicht

hoffe, daß in einer so großen und reichen Industrie, wie die Wäschefabrikation es sei, das nur Ausnahmen seien; der Abg. Singer habe in der Kommission, wenn er nicht irre, selbst zugegeben, daß dergleichen vorkommen könne, und vielleicht werde es nothwendig sein, der Frage, ob das vor⸗ komme, vom gewerblichen Standpunkt aus näher zu treten. Er lege also darauf keinen besonderen Werth, er gebe zu, es seien nur Ausnahmen. Allein das werde von allen Seiten bestätigt, daß die Näherinnen ihre Nähfaden von den Fabrikanten beziehen müßten und da werde doch Niemand behaupten wollen, daß der Preis, den sie den Unternehmern dafür zahlen müßten, außerhalb jeder Verbindung mit der Höhe des Arbeits lohnes stehe. Wenn ganz abgesehen von jeder Zollfrage die Nähfadenpreise beträchtlich steigen würden und eine erhebliche Belastung der Näherinnen hieraus entstehen würde, so würden die Fabrikanten ihnen die Nähfaden doch unmög⸗ lich zu diesem hohen Preise verkaufen können, ohne ihnen gleichzeitig ein Aequivalent durch Erhöhung des Arbeitslohnez zu geben. Wäre das nicht der Fall, so stände man, wie er offen sagen müsse, vor einer der schlimmsten Schattenseiten die⸗ ses Fabrikationszweiges, dessen Bedeutung allgemein anerkannt werde, und das wäre außerordentlich beklagenswerth. Nach seiner Ansicht sei der ganze Kaufpreis, den die Naherinnen für die Nähfaden zahlen müßten, weiter nichts als ein Abzug vom Arbeitslohn für geliefertes Arbeitsmaterial, und die Be— strebungen der Arbeiterinnen, die auf Erhöhung ihres Arbeits⸗ lohnes gerichtet seien, standen auf derselben Linie, wie die der Näherinnen auf Aenderung der Verkaufspreise bezüglich der Nähfaden, die sie ihren Fabrikanten zahlen müßten. In Wirklichkeit liege die Frage hier nicht anders, wie bei jeder anderen Zollfrage. Es handele sich einfach darum: liege ein Bedürfniß vor, einen Zoll für einen Industriezweig aufzulegen, liege eine Gefahr vor, daß dadurch ein anderer Industrie— zweig geschädigt werde? Niemals hätten die Regierungen daran gedacht, in dieses Wespennest der Näherinnen— frage zu greifen, wenn nicht die Ueberzeugung be— stände, daß es sich wirklich um eine Existenzfrage der deutschen Nähfädenindustrie handele, deren Geschichte fo hoch interessant und charakteristisch für die ganze Entwickelung, insbesondere für die sog. Kartellverbände, die in England jetzt die größte Rolle in der Fabrikation spielten. Bekanntlich sei bis vor 20 Jahren die. Nähfadenfabrikation Monopol der Engländer gewesen, die den ganzen Weltmarkt, speziell den deutschen, beherrscht hätten. Allmählich habe man in Deutsch⸗ land angefangen, einige Fabriken zu gründen, die mit großer Vollkommenheit und großem technischen Verständniß sich lang—⸗ sam, aber immer doch entwickelt hätten. Sofort habe der großartige Kampf der englischen Konkurrenz begonnen, die gerade in dieser Branche mit unendlichem Reichthum kämpfe, und es habe jene merkwürdige Korrespondenz be— gonnen, in deren Besitz die Regierungen sich befänden. (Der Kommissar las diese Korrespondenzen vor.) Der Abg. Singer habe erwähnt, es seien 15 Fabriken in Deutschland, darunter 5 Aktienfabriken, deren Geschäftsberichte vorlägen. Eine von diesen fünf habe bei mehrjährigem Be⸗ stehen überhaupt noch keine Dividende vertheilt; die zweite habe erst seit kurzer Zeit nach einem Bankerott des Vorbesitzers bestanden, eine dritte habe mehrere Jahre lang gar keine, dann vorübergehend eine Dividende von 3—=—4 Proz. gebracht; die vierte habe noch keine Rentabilität nachgewiesen, und so bleibe nur die älteste und bedeutendste Fabrik, die immer ins Feld geführt werde, die berühmte Fabrik Göggingen bei Augsburg, die in den letzten Jahren 15 Proz. aus dem be⸗ sonderen zufälligen Grunde habe vertheilen können, weil sie bei einem Aktienkapital von go0 000 MS in früheren guten Jahren einen Reservefonds von Az Millionen Mark auf⸗ gesammelt habe, der aus den Einnahmen der Fabrik nicht verzinst zu werden brauche, so daß der ganze Reingewinn auf das Aktienkapital von g00 000 M habe ver⸗ theilt werden können. Hätte das ganze Anlage⸗ und Betriebs⸗ kapital verzinst werden müssen, so hätte nur eine Dividende von von 116 Proz. vertheilt werden können. Der Gewinn werde fast ausschließlich aus dem starken Export erzielt, der Absatz im Inland komme kaum in Betracht. Diese Dividende sei also lediglich eine Folge der außerordentlich günstigen Finanzirung des Instituts, herbeigeführt durch die günstigen Resultate der früheren vor diesem Existenzkampf liegenden Jahre. Nun sage der Abg. Singer: die Ausfuhr dieser Fabriken sei ja viel bedeutender, und daher sei ihre Lage nicht ungünstig. Allerdings sei ihre Ausfuhr bedeutend, aber nur, weil sie gegen die englische Konkurrenz im Inland nicht aufkommen könnten und daher genöthigt seien, ihre Waaren im Aus⸗ land abzusetzen, gewiß eines der ungünstigsten national⸗ ökonomischen Verhältnisse, wenn eine Industrie im Inland selbst seinen Markt finden könne und im Ausland ohne Gewinn zu den niedrigsten Preisen verkaufen müsse, an⸗ statt nach der Deckung des inländischen Marktes ihren Ueber⸗ schuß an das Ausland abzugeben. Einer so situirten Industrie sei das Rückgrat gebrochen, der Lebensnery durchschnitten. Der Abg. Singer weise auf das Cirkular eines Industriellen hin, der Erhöhung der Nähfadenpreise für den all der Zoll⸗ erhöhung ankündige. Aber für die Ungeschicklichkeit und Spekulationslust eines einzelnen Mannes könne man nicht die ganze Industrie verantwortlich machen. Dergleichen komme bei allen Zollerhöhungsfragen vor. Der Abg. Singer habe dann auf das Gewicht der Rollen hingewiesen, das nach seinen Ermittelungen 30 Proz. im Durchschnitt betrage. Unter Ein⸗ schluß dieses Gewichts sei bereits der jetzige Zoll angenommen und sei bei Erhöhung desselben im Verhältniß zu berechnen. Als Folge desselben nehme der Abg. Singer an, daß die Nähfadenpreise steigen müßten. Die Reichs⸗ regierung nehme das nicht im Entferntesten an. Um⸗ gekehrt: die inländische Konkurrenz, die jährlich über 16 Mil⸗ lionen Nähfadenfabrikate herstelle, sei so stark, und die englische werde, was nöthig sei, so nachhelfen, daß eine Steigerung der Preise nicht eintreten könne. Erst gestern sei der Reichs⸗ regierung die Mittheilung zugegangen, daß der Vertreter des Kartellverbandes, einer der ersten Fabrikanten, dorthin gekom⸗ men sei, um für den Fall der Zollerhöhung in Augsburg eine der größten Nähfadenfabriken einzurichten. Die Folge werde

ohne Zweifel sein, daß die Engländer in Deutschland Nähfaden⸗ fabriken herstellen würden, und die deutschen Arbeiter würden den Gewinn davon haben, ohne daß in der Wäschebranche die Arbeit rinnen mit 3—4 6 mehr belastet würden. Dieser Zoll solle lediglich gegen das aggressive Vorgehen der Eng⸗ länder einen Damm aufrichten. Es sei unmöglich fur die deutsche Industrie, wenn sie der kapitalstärkeren eng⸗ lischen gegenüber vollständig machtlos dastehe, die 66 weiter zu führen, wenn sie solchen auf ihr kolossales Kapita begründeten Angriffen der Engländer ausgesetzt sei. Darin erkenne die Reichsregierung den Hauptpunkt ihrer Vorschläge, und er könne nur bedauern, daß zwei Industrien, die so sehr aufeinander angewiesen seien, wie Wasche⸗ und Nähfaden⸗ fabrikation in Deutschland, anstatt ihre Interessen gemeinsam zu vertreten, im Geist des alten Haders in hellem Kampf ent⸗ brannt seien. Denn das müͤsse der deutschen Wäsche⸗ fabrikation auch klar sein: wenn die deutschen Nähfaden⸗ fabriken zu Grunde gegangen seien und die Engländer erst wieder das Monopol haben würden, welches sie vor 20 Jahren gehabt hätten, dann würden dieselben die Preise derartig er⸗ höhen, daß die deutsche Wäschefabrikation den kleinen Gewinn, den sie jetzt vorübergehend habe, doppelt und dreifach bezahlen müsse. Es gelte, die deutsche Nähfadenfabrikation gegen das unerhörte Vorgehen des englischen Kartellverbandes zu schützen, durch eine Zollerhöhung, welche, wie die verbündeten Regie⸗ rungen glaubten, die Preise der Nähfaden nicht erhöhen, sondern dem weiteren Ruin dieser Branche einen Damm ent⸗ gegensetzen würde. Er bitte, den Kommissionsvorschlag an⸗ zunehmen. ö .

Der Abg. Gehlert erklärte, nicht die Freunde, sondern die Gegner des Zolls vertheuerten den Arbeitern die Nähfaden. Der Zoll solle gerade ein weiteres Bestehen der inländischen Nähfadenindustrie ermöglichen und verhüten, daß die Englän⸗ der künftig einseitig hohe Preise auf dem deutschen Markte diktiren könnten. Daß ein Nothstand der Nähfadenindustrie vorhanden sei, werde Niemand, der die Verhältnisse kenne, be⸗ streiten wollen. Dagegen sei die Behauptung, daß die Holz⸗ rollen die Hälfte des Gewichts betragen, falsch, Holz und Emballage würden höchstens 30 Proz. betragen. Die Ver⸗ theuerung der Nähfaden durch den Zoll würde nur ganz nominal sein. Man komme zu eigenthüm⸗ lichen Schlüssen, wenn man die Thatsachen vergleiche, daß einerseits Berliner Fabrikanten ihren Arbeiterinnen Fäden, die sie für 22 8 gekaust hätten, für 45 3 wieder verkausten, und daß andererseits die Berliner Wäschefabrikanten in der jüngsten Zeit ihre Näherinnen zu einer Volks versammlung aufgefordert hätten, um gegen die Vertheuerung der Fäden um 2 3 zu protestiren. Auch das bestreite er, daß die Last von den Arbeiterinnen nicht abgewälzt werden könne. Wenn man annehme, daß im Anzuge jedes Menschen ungefähr 45 m Nähfäden verwandt seien, so würde das bei einer Vertheuerung von 2 8 für 1000 Yards den Preis um 1610 8 erhöhen. Er stehe auf dem Standpunkte des Schutzes der nationalen Arbeit, seinem Gegner komme es nur auf Verleumdung und Opposition an.

Der Präsident fragte, ob der Redner den Ausdruck Ver⸗ leumdung auf ein Mitglied des Hauses bezogen habe.

Der Abg. Gehlert erwiderte, selbstverständlich nicht.

Der Präsibent bemerkte, da der Redner diese Auslegung gegeben habe, so habe er keinen Anlaß, auf seine Bemerkung näher einzugehen. Er bitte aber die Mitglieder, ihre Reden künftig so einzurichten, daß nicht nur eine direkte beleidigende Beziehung gegen andere Mitglieder möglicherweise durch eine Deutung der Rede ausgeschloffen werden könne, sondern daß sie ausgeschlossen werden müsse.

Der Abg. Loewe sprach für den Antrag Singer. Es handle sich hier keineswegs um Schutz einer nationalen Arbeit; das Einzige, was durch die Zollerhöhung geschützt würde, wäre der kümmerliche Betrieb, in welchem die Fäden auf die Holzrollen gewickelt würden. Dieser Betrieb habe kein Recht auf einen besonderen Zollschutz. Weit entfernt, irgend ein Trucksystem befürworten zu wollen, seien doch viele Industrielle gezwungen, ihren Ar⸗ beiterinnen vorzuschreiben, die Nähfaden nur von ihnen selbst zu beziehen. Nur so könnten sie sich davor schützen, daß schlechte Materialien mitverarbeitet würden. Wenn nun diese Industriellen die Fäden hoch über dem Selbstkostenpreise ver⸗ kauft hätten, was er übrigens von irgend welchen Berliner Fabrikanten nicht glaube, so sei solches Verfahren vom hu— manen Standpunkt aufs Schärfste zu verurtheilen; es sei aber doch denkbar, daß es in manchen Fällen nur deshalb zur An⸗ wendung komme, um eine Lohnreduzirung vermeiblich zu machen. Er bestreite ferner, daß die englische Koalition es lediglich auf Vernichtung der deutschen Nähfadenindustrie abgezielt habe; vielmehr habe sie nur Schutz schaffen wollen gegen die, schlechten und billigen Fabrikate, mit welchen die Fabrik zu Heilbronn die inzwischen auch Schiffbruch gelitten habe, den Markt überschwemmt und die Preise gedrückt habe. Gerade die beste deutsche Fabrik, die von Göggingen, habe Anschluß an die Engländer gesucht. Daß die deutschen Nähfadenfabriken trotz der englischen Kon⸗ kurrenz gut bestehen, sei ein Beweis, daß sie eines weiteren Zollschutzes nicht bedürften. Eine Zollerhöhung sei vielmehr wegen der erheblichen, damit für die arbeitenden Klassen ver⸗ bundenen Lasten, durchaus verwerflich.

Der Abg. Grad bemerkte, er hätte sich nicht zum Worte gemeldet, wenn nicht der Vorredner wiederholt behauptet hätte, es handle sich hier nicht um eine nationale Industrie, weil die Garne für Nähfaden in Deutschland nicht hergestellt würden. Nun würden aher diese Garne in Deutschland pro⸗ duzirt. Möge doch der Abg. Loewe die deutschen Nähfaden⸗ fabrikanten fragen, dieselben würden antworten, daß sie zum größeren Theile ihre Garne aus deutschen Zwirnereien bezogen hätten. Nur die feineren Nummern, welche aus England zu billigeren Preisen zu haben seien, würden eingeführt. Der Zollschutz auf feine zweifache Garne sei leider nicht genügend, um dem deutschen Zwirner die Konkurrenz mit England zu ermöglichen. Im Elsaß würden diese Sorten gemacht. E erhalte soeben einen Brief aus Rheydt am Rhein, worin einer Zwirnerei in St. Amarin gesagt werde, die Qualität wäre