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zwar gut, aber der Preis sei zu hoch Die Näherinnen müßten jetzt bei dem Konfektionär für die Rolle Nahfäden 50 3 zahlen, während der Engrospreis nur 30 3 betrage. Wenn der Fabrikant zukünstig das Nähgarn zum Selbstkostenpreise würde abgeben wollen, so würden die Näherinnen es billiger haben als früher. Es stehe fest, daß, mit Aus—⸗ nahme. der Gögginger Firma, die meisten Fabriken nur einen bescheidenen Verdienst, oft Verlust hätten. Im Elsasse seien die Fabrikanten mit 5 Prozent des angeleglen Kapitals zufrieden. Der Import von Nähfaden sei nicht un⸗ bedeutend und daher die Zollerhöhung nicht zwecklos, jährlich würden 4 — 500 900 kg aus England nach Deutschland ein⸗ geführt. Beim Preise von 800 MS per 109 kg mache das einige Millionen Mark aus, welche an das Ausland bezahlt würden. Der Abg. Bamberger meine, mit dem Schutzzoll⸗ system greife man in deutsche Taschen, um deutsches Geld in andere Taschen zu bringen. Seiner Ansicht nach solle aber durch den Schutz der nationalen Arbeit das Ausland be⸗ schränkt und das Wohl des deutschen Arbeiters verbessert werden. Daher bitte er, für die Zollerhöhung auf Nähfaden zu stimmen.
Der Abg. Penzig wies auf einen Artikel der „Münchener Allgemeinen Zeitung“ hin, in dem der Nachweis geführt sei, daß das Herabdrücken der Zwirnpreise nicht von England, sondern von den kleinen deuischen Fabriken ausgegangen sei. Diese Behauptung scheine den Thatsachen zu entsprechen; denn auch heute verkauften die deutschen Fabriken ihre Zwirne billiger als die englischen. Und das sei um so mehr zu be⸗ achten, als seit 1379 der Bezug feiner Garne aus England vertheuert sei. Die Einfuhr englischer Zwirne sei im Abnehmen begriffen, die dentsche Ausfuhr im Steigen, sie betrage fast das Doppelte der Einfuhr. Aus Besorgniß vor dieser wachsenden deutschen Ausfuhr sei von englischer Seite der Versuch gemacht worden, eine Koalition mit den deutschen Zwirnfabrikanten einzu⸗ gehen. Dieselbe sei indessen nicht zu Stande gekommen. Die n n, hätten übrigens selbst anerkannt, daß sie von der Zollerhöhung keine so großen Vortheile haben würden als ven der freien Einfuhr der feineren englischen Baumwollen— arne. Weshalb die deutschen Zwirnfabrikanten bisher
keine besseren Resultate erzielt hätten, darauf wolle er nicht eingehen, er wolle nur nochmals konstatiren, daß jede Zoll⸗ erhöhung zum Unglück für diese Industrie ausfallen müsse. Der Zoll werde zur Vertheuerung der Produkte, zur Ueber— produktion und endlich zum Ruin der Fabriken fuhren. Er bitte deshalb, dem Antrage Singer beizustimmen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Geheime Regierungs-⸗Rath Böttcher bemerkte, daß bisher nur die Frage der Zollerhöhung besprochen sei. Die verbündeten Regierungen hätten indessen zugleich den Zweck verfolgt, eine
andere Wortfassung in den Tarif zu bringen, welche die zolltechnischen Schwierigkeiten beseitigen solle. In dieser Be⸗ ziehung seien Einwendungen gegen die Regierungsvorlage nicht erhoben worden, für die verbündeten Regierungen ein Grund mehr, bei ihrem Vorschlage stehen zu bleiben.
Der Abg. Dr, Frhr. von Hertling bemerkte, nur ein Punkt veranlasse ihn, in diese Verhandlungen einzugreifen: das Schicksal der armen Näherinnen. Mittheilungen, die in dieser Beziehung von der Presse gemacht worden seien, hätten ihn vor die Frage gestellt, ob es hier an diesem Punkte gut sei, eine Zollerböhung vorzunehmen. Das Wort Näherin rolle immer ein Bild des tiefsten Elends vor ihm auf, es erinnere ihn nicht an Hunger und Noth allein, sondern auch an das moralische Elend. Denn nirgends bestehe ein so enger Zu⸗ sammenhang zwischen Hungerlöhnen und dem moralischen Untergang als bei dieser Klasse von Arbeiterinnen. Wenn die Zollerhöhung die Folge haben würde, die Noth derselben noch zu steigern, so würde Niemand hier im Hause für diesen Zoll eintreten, aber nach den Er— öffnungen, die in der Kommission gemacht seien, halte er sich überzeugt, daß diese Befürchtung unrichtig sei und daß der Agitation, welche die Presse gegen diese Zoll— erhöhung mit Hinweis auf die Lage der Näherinnen eröffnet habe, die Basis der Thatsachen fehlte. Er wolle sich garnicht darauf berufen, daß es nur ein außerordentlich geringer Be⸗ trag sei, um welchen die Preise des Zwirns gesteigert werden sollten, aber wenn es eine Thatsache sei, daß auch früher schon, als die Engrospreise gesunken gewesen seien, von den Wäschefabrikanten die alten Preise für Zwirn beibehalten worden seien, welches Recht hätten dieselben, die Zwirnpreise zu steigern, wenn jetzt durch die Zollerhöhung wirklich eine kleine Preissteigerung eintreten würde? Die Fabrikanten könnten dieselbe recht wohl tragen. Er kenne den Verdienst derselben im Einzelnen nicht, aber er rinnere sich, daß im Jahre 1879 mitgetheilt worden sei, daß der Produktionspreis für ein Dutzend Herrenhemdenkragen sich auß 2 S 78 stelle, der Verkaufspreis auf 9 6. Bei einem so großen Verdienst stehe zu erwarten, daß die Fabrikanten selbst nach Einführung des Zolles den armen Näherinnen ihren Tohn nicht schmälern würden. Er möchte übrigens den ver⸗ bündeten Regierungen noch anheimgeben, ob es nicht angezeigt sei, dagegen einzuschreiten, den Uebelstand abzustellen, daß es den Fabrikanten gestattet sei, ihren Näherinnen Garn zu ver— kaufen, und zwar zum höheren Preise, als sie es selbst ein⸗ gekauft hätten. Er halte das für ein schreiendes Elend, dem gegenüber die verbündeten Regierungen die Pflicht hätten, einen Ausweg auf Abstellung zu finden. Er hoffe übrigens, daß schon die Debatte hier im Hause und die anerkannte Nothlage der Näherinnen die Fabrikanten abhalten werde, zu einer weiteren Schädigung dieser Arbeiterinnen zu schreiten. Es würde sich eine allgemeine Entrüstung gegen den Fabri⸗ kanten erheben, der diese Zollerhöhung zum Anlaß nähme, das Elend der Arbeiterinnen noch weiter zu steigern.
Der Abg. Broemel erklärte, die Regierung wolle der deutschen Zwirnerei einen Vortheil schaffen, und die Kom⸗ mission schlage einen Schutz für die Spulerei vor, indem sie die nicht akkomodirten Nähfaden zu einem Zollsatz von 48 einlasse. Seit mehr als 10 Jahren ertöne das Klagelied der deutschen Fabrikanten, daß, wenn irgend ein Artikel, der in Deutschland eingeführt, ohne Zoll belassen würde, die Eng⸗ länder sich mit aller Macht auf denselben stürzen würden, um die betreffende deutsche Industrie zu ruiniren. Wo sei das geschehen? Daß die Koalition der englischen Zwirnfabrikanten burch das aggressive Vorgehen der deutschen Fabrikanten ver⸗ anlaßt sei, sei von der Zwirnfabrik in Göggingen offen anerkannt worden. Von deutschen Firmen seien die Etiquettes bekannter englischer Firmen in täuschender Weise nachgeahmt worden. Es seien bereits Klagen gegen dieses Vor⸗ gehen erhoben. Die englische Firma Carlisle sei gegen die Dresdener Zwirnfabrik eingeschritten, und durch richterliches Erkenntniß sei die letztere zu 1200 M Geldstrafe verurtheilt
worden. angethan, die Konkurrenz der deutschen Fabrikanten zu ver⸗ hindern. Es gebe keine solide englische Marke, die nicht im Preise um 70 bis 75 Proz höher stände, ais der deutsche wirn. Die Einfuhr habe sich auch nicht verändert. Wo ecke also die bedrohliche englische Konkurrenz? Man spreche von einer Kampfmarke, die bestimmt sei, die Preise für Zwirn in Deutschland herabzudrücken. Eine Anfrage bei 17 der größten deutschen Zwirnfirmen, wo diese Marke — Ross and Duncan — verkauft werde, habe ergeben, daß denselben nicht einmal der Name derselben bekannt gewesen sei. Sie sei nur in kleinen Kreisen von Westdeutschland verbreitet worden und habe auch hier nur geringen Absatz gefunden. In ihren Offerten rühmten sich übrigens die deutschen Zwirnfabrikanten, daß ihre Waaren den besten englischen Zwirnen gleich kämen. Sei das der Fall, so hätten dieselben bei ihren billigen Preisen die englische Konkurrenz doch nicht zu fürchten. Der Abg. Gehlert habe geglaubt, seiner Partei einen Widerspruch nachweisen zu können. Beim Getreidezoll hätte seine Partei gesagt, derselbe falle den Kon⸗ sumenten zur Last, hier dagegen bliebe seine Partei bei der Näherin stehen, während doch auch sie in der Lage sei, den Zoll auf die Konsumenten abzuwälzen. Die Abwälzung höre auf, sobald man bei dem wirthschaftlich Schwächsten angelangt sei, der nicht mehr in der Lage sei, aus eigener Krast auf eine Erhöhung des Preises seiner Arbeit einzuwirken. Beim Getreide sei das der Konsument, beim Zwirn die Näherin.
Der Bundeskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Schraut entgegnete, die Behauptung des Vorredners, daß, wie der Konsument die erhöhten Getreidepreise, so die Nähe⸗ rin die höheren Nähfadenpreise trage, sei rein sozialistisch und widerspreche durchaus der volkswirthschaftlichen Richtung, die der Vorredner sonst vertrete, und die immer die Gemeinschaft⸗ lichkeit der Interessen des Kapitals und der Arbeit zu betonen pflege. Es sei aber zu hoffen, daß, selbst wenn wirklich die Nähfaden theurer werden sollten, die Fabrikanten deshalb nicht den Näherinnen höhere Preise diktiren würden. Es drehe sich hier keineswegs um das einseitige Interesse der Arbeiterinnen, sondern um das Interesse des Industriezweiges, der nach seiner Ueberzeugung durch eine Erhöhung des Näh⸗ fadenzolles nicht geschädigt werde.
Der Abg. Singer erklärte, die Behauptung, daß die Fabrikanten ihren Arbeiterinnen einen höheren Preis für die Garne abgenommen hätten, sei ohne jeden Beweis aufgestellt. Dagegen habe die Regierung die Arbeiter in Bielefeld, die sich gerade gegen eine solche Art des Trucksystems hätten wehren wollen, daran durch Verhängung des Belagerungs⸗ zustandes verhindert. Die englische „K‚ampfmarke“ Roß und Duncan sei in einem kleinen Winkel Deutschlands für 40 000 6 abgesetzt worden. Was wolle das gegenüber dem nach Millionen zählenden sonstigen Umsatz in Garnen besagen? Er urtheile in dieser ganzen Sache völlig objektio, sei weder Wäschefabrikant, noch habe er ein persönliches Interesse bei dieser Frage; er würde auch der letzte sein, der sein Mandat zur Wahrnehmung persönlicher Interessen benutze — eine Eigenschaft, die er nicht bei allen Mitgliedern des Hauses gefunden habe. Aber er kenne die thatsaͤchlichen Verhältnisse; er wisse, daß die Arbeiterinnen wirthschaftlich viel zu schwach seien, um sich bei einer Garnvertheuerung höhere Lohnfätze zu erzwingen; und daß sie ganz allein die Mehrbelastung von sechs Mark würden tragen müssen. Hoffentlich werde sein Antrag bewirkt haben, daß denen, die denselben ablehnen würden, bei den nächsten Wahlen ver⸗ schiedene Fragen wegen der Nähfadenvertheuerung vorgelegt werden würden. Er richte noch in letzter Stunde im Namen en Humanität den Appell an das Haus, diesen Zoll abzu⸗ ehnen.
legene Nähfadenfabrik in Heilbronn sei mehrfach als die Urheberin der Agitation für den Zoll bezeichnet worden. Da⸗ gegen protestire er; die Agitation sei von Sachsen ausgegangen und sei von der sächsischen Regierung im Bundesrath angeregt worden. Der Unternehmer der Heilbronner Fabrik sei aller⸗ dings zu Grunde gegangen und habe auch, vielleicht um sich zu retten, seine Fabrikate zuletzt unter dem Preise verkauft. Aber auch die jetzige Aktiengesellschaft sei bei bester kauf— männischer Leitung nicht auf Rosen gebettet. Der gestrige Antrag habe auch der Nähfadenfabrikation helfen sollen durch mäßigeren Zoll für die feinen englischen Garne. Wäre der Antrag angenommen worden, so würden die Fabriken heute gern auf die Zollerhöhung verzichtet haben. Da es nicht ge— schehen sei, bitte er, heute den Zoll anzunehmen.
In namentlicher Abstimmung wurde darauf der Antrag Singer mit 0 gegen 1066 Stimmen abgelehnt. Der Vor⸗ schlag der Kommission mit dem Antrag Trimborn wurde an—
genommen. Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf
Freitag 12 Uhr.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen (58.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Be⸗ rathung der Prosinzialordnung für Hessen⸗ Nassau portgesetzt.
Art. HI stellt die Kompetenzen des Provinzialverbandes der Provinz Hessen⸗Nassau und der Bezirksverbände fest.
In Ansehung der Bezirksverbände (bisherigen Kommunal⸗ Landtage) schlug die Kommission vor, daß auf jeden Kreis mit weniger als 20 000 Einwohnern ein Abgeordneter zu den Bezirkéversammlungen, für jeden Kreis bis 40 000 Ein⸗ wohnern 2 Abgeordnete entfallen sollten, und so fort für jede Vollzahl von 20 000 Einwohnern ein Abgeordneter mehr. Der Stadtkreis Frankfurt solle diejenige Zahl von Abgeord⸗ neten erhalten, welche sich nach dem Verhältniß seiner Be⸗ völkerungsziffer zu der Gesammtziffer der Bevölkerung der übrigen Kreise des Regierungsbezirks Wiesbaden ergebe. Blieben hierbei Bruchtheile, welche die Hälfte überstiegen, so würden sie als voll berechnet; andernfaus blieben sie un⸗ berücksichtigt.
Der Abg. Flinsch bedauerte, daß die wohlwollende Ab⸗ sicht der Regierung, Frankfurt eine ausgiebigere Vertretung im Kommunal⸗Landtage zu Wiesbaden zu gewähren, vom Herrenhause nicht gebilligt, und derselben auch von der Kom⸗ mission nicht ganz entsprochen worden sei. Man solle doch dem ehemaligen Staate Frankfurt nicht verweigern, was man an⸗ deren Staatenbildungen, wie z. B. Nassau bei ihrer Einver⸗ leibung in Preußen gewährt habe, und man möge demnach wenigstens den Kommissionsantrag annehmen.
Der Kommissionsvorschlag wurde angenommen.
Die Abgg. Beisert und Genossen beantragten prinzipaliter,
von der Wählbarkeit zu den Bezirksversammlungen, den
Der Abg. Härle bemerkte, die in seinem Wahlkreise be⸗
Der Preis der englischen Garne sei auch nicht dazu Landegausschüssen und dem Provinzial Landtag die sämmt—
lichen Verwaltungs beamten, also den 2 n die Regierungs⸗Präsidenten, die Vorsteher Königlicher Polizei= behörden und die Landräthe auszuschließen, eventuell die Re— gierunge⸗Präsidenten und Landräthe innerhalb des Bereichs ihres amtlichen Wirkungekreises auszuschließen.
Der Abg. Lieber wollte die Klausel hinzusetzen: „sofern dieselben nicht innerhalb des Regierungsbezirks einem Wahl⸗ verbande der größeren Grundbesitzer angehören“.
Außerdem hatte der Abg. Lieber einen anderweitigen Antrag gestellt, welcher nur die Landräthe (und zwar eben— falls mit der erwähnten Klausel) ausschließen wollte, und befürwortete denselben, der von dem politischen Gesichtspunkte welcher für den Antrag Beisert bestimmend gewesen sei, völlig absehe. Man müsse das Interesse der Staats— und das Interesse der Selbstverwaltung gleichmäßig intakt erhalten. Wenn ein Staatsamt nur von solchen Beamten wahrgenommen werden dürfe, die von der Regierung in letzter Instanz als die geeigneten Per⸗ sonen angesehen werden, so müßten mit logischer Konsequenz auch die Geschäfte der Selbstverwaltung nur von solchen Persönlichkeiten geführt werden, die nur aus Gründen des Interesses der kommunalen Selbstverwaltung dazu berufen werden könnten, und dazu gehörten die an der Spitze des Kreistages, des Wahlkörpers, stehenden Landräthe nicht, wenigstens nicht, wenn sie nur als Landräthe in Betracht kommen. Das zweite Argument gegen die Wählbarkeit sei die Besorgniß, daß dadurch die Beeinflussung, der Druck auf den Wahlkörper, zu groß werde.
Der Staats⸗Minister von Puttkamer erklärte, der Wunsch des Ausschlusses der Berwaltungsbeamten von der Wähl⸗ barkeit sei ihm ein alter, aber nicht lieber Bekannter; er habe sein Wiederauftreten bei dieser Gelegenheit keineswegs mit Freude begrüßt. Die Argumente des Dr. Lieber stützten sich in keinem Punkte auf die speziellen Interessen Nassaus; man habe fie schon 1875 sämmtlich gehört. Der Abg. Virchow habe damals den derastischen Ausdruck gebraucht, es sei nöthig, die Selbstverwaltungskörper von der Verunreinigung durch den Hinzutritt von Beamtenelementen frei zu halten. Gegen diese Auffassung, welche die Selbstver⸗ waltung von der Staatsverwaltung völlig isoliren wollte, seien damals gerade die Männer der gemäßigt-liberalen Partei, Rickert und Miquél, mit größter Entschiedenheit aufgetreten, vom Centrum ebenso Hr. von Heereman. Seien denn nun Selbst⸗ und Staatsverwaltung zwei verschiedene Interessensphären entgegengesetzten Charakters? Er be—⸗ haupte im Gegentheil, daß, weil der Landrath an der Spitze seines Kreises stehe, nichts natürlicher sei, als daß er ceterus karibus als Gewählter auch in die Lage kommen könne, im Provinzial⸗Landtag die Interessen der Proninz und seines Kreises zu vertreten. Der Landrath sei Staats⸗ und Selbstverwaltungs⸗ beamter; unter diesen Umständen könne doch seine Mitgliedschaft im Provinzial-Landtag nichts schaden. Was nun die Beein⸗ flussung des Wahlkörpers durch den Landrath betreffe, so könne es kein größeres Armuthszeugniß für einen aus freier Wahl hervorgegangenen, die Blüthe der Intelligenz und Selbst⸗ ständigkeit des Kreises repräsentirenden Körper geben, als diese Behauptung. Die Regierung werde sich ebenso wenig wie 1875 dazu verstehen, diese Inkompatibilitätserklärung auch nur für eine Provinz zum Gesetze werden zu lassen, und sollte einer der vorliegenden Anträge angenommen werden, so werde die Vorlage daran scheitern.
Der Abg. Hahn bemerkte, daß seit dem Jahre 1875 nichts eingetreten sei, was zu einer Aenderung der in Frage stehen— den Bestimmungen veranlassen könnte; die Wahlen in Han⸗ nover könnten dazu doch unmöglich Veranlassung bieten. Die Anträge wollten Beamten ein Recht, das ihnen in anderen Provinzen zustehe, entziehen.
Der Abg. Büchtemann erklärte, der Hauptgrund, warum seine Partei gegen die Ausdehnung der Stellung des Land⸗ raths stimme, sei der, weil sie den Landrath nicht mehr als kommunalen, sondern in der Hauptsache politisch thätigen Beamten sehe, der von der Regierung angewiesen sei, ihre Anschauungen zur Geltung zu bringen. Unter den Freunden des Abg. von Heereman hätten sich die Anschauungen doch auch sehr gändert. Schon bei Berathung der Provinzialord⸗ ordnung für Hannover habe der Abg. Windhorst mit aller Leb⸗ . betont, daß er den Ausschluß der Landräthe aus den
rovinzialverbänden stets und ständig fordern werde. In Schlesien seien von 1265 Mitgliedern des Provinzial⸗Land⸗ tages 28 Landräthe, und in Hannover seien bei 99 Mit⸗ gliedern wider alles Erwarten 15 Landräthe gewählt worden. Er wolle zugeben, daß die Staats⸗ und Kommunalverwaltung
an einer gemeinsamen Aufgabe arbeiteten; aber der Unterschied
bleibe, daß die Personen der kommunalen Selbstverwaltung sich aus den Laien rekrutirten, und das Berufsbeamtenthum solle in dieselbe nicht in dem Maße eindringen, daß es darin über⸗ wiege. Der Kommunal⸗-Landtag habe es allerdings mit wirthschaftlichen Fragen zu thun, zu einem Theil, aber auch mit anderen Dingen, die eine politische Seite hätten; er habe sich z. B. über die Landgüterordnung aussprechen müssen, habe Gewerbekammern bilden sollen u. dergl., und die Landgüter⸗ ordnungen seien seiner Zeit auf die Aeußerung der Provinzial⸗ Landtage im Widerspruch gegen die Gutachten der Ober⸗Landes⸗ gerichte eingeführt worden, während die Gewerbekammern von den Provinzial⸗Landtagen zum Theil geschaffen, zum Theil ab— gelehnt worden seien. Durch Zulassung der Landräthe zu den Provinzial⸗-Landtagen werde die ganze Selbstverwaltung gefährdet. Der Ausdruck „Verunreinigung“, den der Abg, Virchow bei einer früheren Gelegenheit einmal gebraucht habe, erscheine, wenn man die Rede im Zusammenhang lese, ganz erheblich abgeschwächt. Nachdem der Abg. Lieber seinen Antrag eingebracht, halte seine Partei es nicht für noth⸗ wendig, ihren Eventualantrag , zu halten.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich von den gestellten Anträgen nur für den des Abg. Lieber. Er würde den Ge⸗ danken, daß der Landrath seine Thätigkeit auf seinen Kreis beschränke, nicht für richtig halten, wenn noch der Landrath existirte, den die preußische Geschichte kenne, und wie er ur— sprünglich angelegt worden sei. Der Landrath nach diesem alten preußischen Gedanken sei eine der glücklichsten Schöpfun⸗ gen; aber er existire nicht mehr. Man sage, er könnte wieder⸗ kommen; er wunsche es, aber es fehle ihm der Glaube. Dieser Landrath, der im Kreise eingesessen gewesen sei, mit ihm Freud' und Leid getheilt, jeden Menschen darin gekannt habe, sei auch der natürliche Vertreter des Kreises gegenüber der Bureaukratie oder, wenn man lieber wolle, der Regierung. Wenn man wirklich noch solche Landräthe hätte, würde man gar Vieles entbehren können. Aber solche Landräthe gebe es nicht mehr. Er spreche von seinen Erfahrungen in
Rheinland und Westsalen; es könnten ja in den alten Provinzen noch ein oder ein Paar Nachzügler sein. Der heutige Landrath sei im Allgemeinen nichts weiter als ein bureaukratisch geschulter Verwaltungsbeamter. Damit wolle er diesen Männern durchaus nicht zu nahe treten. Er habe die tüchtigsten und bravsten Beamten unter ihnen kennen elernt, und bei den Wahlen zum Hannoverschen Provinzial⸗ — * sei er sür einen derselben sogar eingetreten, da es für den Mann recht bedenklich gewesen wäre, nicht ge⸗ wählt zu werden. Es sei ihm (dem Redner) glaub⸗ haft berichtet worden, daß der betreffende Regie⸗ rungs⸗Präsident denselben in diesem Falle recht schief angesehen haben würde. Er (Redner) habe also durchaus keine Abneigung gegen die Landräthe, aber es bleibe bestehen, daß sie bureaukratisch angelegt und geschult und wesentlich jetzt auf Polizeihülfe angewiesen und außerdem nach seiner Ansicht zu sehr Handlanger des Statistischen Büreaus geworden seien. Die Wahl von Landräthen in den Provinzial⸗Landtag sei auch deswegen nicht wünschenswerth, weil dann in zweiter und dritter Instanz dieselben Männer entscheiden würden, die in erster Instanz entschieden hätten. Dort wolle er die Eingeborenen der Provinz selber sehen und hören. Das müsse auch der Regierung angenehmer sein, als daß ihre Organe das, was da gemacht werde, leiteten. Wenn aber der Landrath den Wunsch äußere, gewählt zu werden, werde dem in Preußen der Kreis⸗ tag entgegentreten? Es sei etwas ganz Anderes, wenn auf
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dem Kreistag diese oder jene Maßregel zur Diekussion stehe. (Rufe rechts: Stimmzettel) Ja, man werde trotzdem, wenn man sich die Wahlen in Hannover ansehe, finden, daß da die Wahl immer einstimmig erfolgt sei. Die Wahl von so vielen Organen der Regierung in den Landtag habe in der Provinz große Mißstimmung herbeigeführt. Der Minister habe ge⸗ glaubt, er (Redner) wäre mit dem Ausfall der Wahlen weniger zufrieden. weil der Landtag nicht nach seinen Tendenzen gewählt sei. Wenn er die Tendenzen hätte, die der Minister bei ihm voraussetze, so konnte er außer⸗ ordentlich befriedigt sein, daß die alten Elemente, die die Ver⸗ tretung gehabt hätten, ausgeschlossen seien; denn dadurch würden diese erst recht intransigibel. Man habe auf Seiten der Regierung mehr augenblickliche Erfolge und augenblickliche Bequemlichkeit vor Augen als die Gründung von Institutio⸗ nen, die auch in gefährlichen Zeiten sich bewähren sollten. Der Minister werde es sich jedenfalls noch überlegen, ob er das Gesetz an einer solchen Bestimmung scheitern lassen solle; er (Redner) appellire von dem übel informirten an den besser zu informirenden Minister.
Der Abg. Dr. Enneccerus bemerkte, die alte kurhessische Verfassung enthalte eine ähnliche Bestimmung wie die hier in Frage stehende, die Unterbeamten seien in ihren Kreisen nicht wählbar gewesen. Der Landrath übe ohnehin auf die Mitglie⸗ der des Kreistages nothwendig einen großen Einfluß aus; durch die Kreisordnung, wie sie jetzt gestaltet sei, werde dieser Einfluß noch mehr gesteigert, und die Abhängigkeit der Orts bürgermeister eben⸗
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falls. Im Laufe der Zeit würde dann das landräthliche Element in dem Proyvinzial⸗Landtag so sehr die Oberhand ge⸗ winnen, daß dadurch eine sachliche Prüfung solcher Vorlagen, deren unveränderte Annahme die Regierung wünsche, sehr er⸗ schwert sein möchte. Er bleibe deshalb seinerseits bei dem Beschlusse stehen, den er als Mitglied des Kasseler Kommunal⸗ Landtages mit diesem gefaßt habe, und der sich im Wesent⸗ lichen mit dem Antrag Lieber decke.
Der Staats⸗Minister von Puttkamer entgegnete, auch das einzige Argument, welches der Vorredner für den Antrag aus den speziellen Verhältnissen Hessens hergeleitet habe, gehe von unrichtigen Voraussetzungen aus. Der Kreistag sehe nicht in dem Landrath seinen Vorgesetzten, vielmehr sei der Landrath an die Beschlüsse und den Willen des Kreistages gebunden. Dem Abg. Windthorst erwidere er, daß der alte preußische Landrath keineswegs ausgestorben sei, von dem Vorschlags⸗ recht hätten die Kreise den ausgiebigsten Gebrauch gemacht, und die Vorschläge seien von der Regierung mit ganz geringen Ausnahmen stets berücksichtigt worden.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen; die Abstimmung ergab die Ablehnung sämmtlicher Anträge. Für den Antrag Lieber stimmten, außer dem Centrum und den Freisinnigen, nur wenige Nationalliberale mit dem Abg. Dr. Enneccerus.
Um 4 Uhr vertagte das Haus die weitere Berathung auf Freitag 11 Uhr.
Preuß. Staats Anzeiger und das Central ⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs · Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
Gef erer⸗ für den Deutschen Reichs. und Senn, Oeffentlich er Anzeiger. **, nehmen an: die Annoncen ˖ Expeditionen 1a,
Grosshandel.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
KEreußischen taats-⸗- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm ˖⸗Straße Nr. 32.
u. dergl. . 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.
14401 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Lehrer Johann
riedrich Ernst Steffen aus Groß ⸗Lichterfelde, ge⸗ oren am 24. Dezember 1853 zu Stappenbeck, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Berbrechens gegen §. 1762 Strafgesetzbuchs in den Akten III. J. 137. / 84 verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit II/ 12, abzuliefern.
Berlin, den 21. April 1885.
Der Untersuchungsrichter bei dem Könialichen Landgerichte II.
Beschreibung: Größe 161 m, Statur mittel mäßig, Haare hellblond, Stirn hoch, Bart, starker blonder Schnurrbart, Backenbart rasirt, Augen⸗ brauen blond, Augen graublau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zaͤhne vollzählig, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Kurzsi(btig mit scheuem nieder⸗ geschlagenen Blick, trägt ein Augenglas.
4402 Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Zimmermeister August Wunder wegen Diebstahls in den Akten U. R. II. 176/865. unter dem 13. März 1885 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 21. April 1885.
Königliches Landgericht J. Der Untersuchungsrichter.
4403 Steckbriefs⸗ Erledigung.
Der gegen den Handlungsreisenden Otto Julius Mietzker, am 13. April 1856 zu Danzig geboren, wegen Vollstreckung einer sechsmonatigen Gefängniß⸗ strafe in den Akten J. III. B. 3 81 unter dem 24. Juli 1882 erlassene und unter dem 7. November 1884 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 21. April 1885.
Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J.
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
4679 . In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des zur Konkursmasse des Ackerbürgers Johann Drews gehörigen Güterkomplexes Nr. 438 hierselbst hat das Großherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rechnung des Konkursverwalters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Freitag, den 8. Mai 1886, Vormittags 117 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Konkursverwalters werden vom 1. Mai d. J. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts schreiberei niedergelegt sein.
Bützow, den 22. April 1885.
Oh se, Ger. Dtr., Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg- Schwerinschen Amtsgerichts.
4586 —
Der Nachlaß des unverehelichten Fritz Weber auf Nr. J zu Dalborn ist von den Vormündern der minderjährigen Geschwister desselben mit der Rechts wohlthat des Inventars angetreten. Es werden daher Diejenigen, welche Anspruch auf Befriedigung aus der Erbschaft zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf
Donnerstag, den 4. Juni e., Morgens 9 Uhr,
anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit später nur insoweit berücksichtigt werden sollen, als die Erben zur Herausgabe des aus der Erbschaft Empfangenen nach allgemeiner Rechtsvor⸗ schrift überhaupt noch verpflichtet sind.
Blomberg, den 18. April 1885.
Fürstliches Amtsgericht. II. gez C. Melm.
4578 . 4 Zweck der in ,, ist der öffentlich melstbietende Verkauf des zum Nachlasse des weil, Gustav Plöger in Schieder gehörigen Colonats Nr. 13 das., wozu gehören:
erkannt worden, und ist Termin dazu auf
X u. 8. w. Von öffentlichen Papieren.
24,49 a,
3) Garten 18, 75 a.
4) Acker
Donnerstag, den 11. Juni e., Nachmittags von 4-5 Uhr, an Ort und Stelle anberaumt worden, Kaufliebhaber geladen werden. J In demselben Termine haben alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder dingliche Rechte an die Stätte zu haben vermeinen, solche anzumelden, widrigenfalls für die sich Nichtmeldenden ihr Recht gegen den neuen Erwerber verloren geht, Der Zuschlag wird, wenn das Gebot 3 des Taxats überschreitet, sofort ertheilt werden. Taxe und Bedingungen können vom 15. k. M. ab auf der Gerichtsschreiberei eingesehen oder gegen Ge⸗ bühr bezogen werden. Blomberg, den 18. April 1885.
Fürstliches Amtsgericht. II.
gez. C. Melm.
wozu
4577 ᷣ Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der dem Ziegeleibesitzer Christian Lembke zu Lembkenhof bei Wismar zugeschriebenen, vor dem Lübschenthor auf dem kleinen Stadtfelde bei Wismar unter Nr. 726 belegenen zwei Morgen Ackers (groß 550 Qu.Ruthen) Termine I) zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das Grundstück, sowie zum Verkaufe nach zu⸗ voriger endlicher Regulirung der Verkaufs⸗ bedingungen am Sonnabend, den 11. Juli 1885, Vormittags 117 Uhr, 2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 1. August 1885, Vormittags 113 Uhr, . im Zimmer Nr. 8 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufs bedingungen vom 27. Juni d. J. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Rechtsanwalt J. A. Martens hierselbst, welcher Kaufliebhabern nach vor⸗ gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund stücks gestatten wird. Wismar, den 21. April 1885. . Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
ö Aufgebot.
Auf den Antrag der verwittweten Schneider meister Weise, Caroline, geb. Henkel, in Guben, als alleinigen Benefizial⸗ Erbin, werden die Nach laßgläubiger des am 5. Januar 1885 in Guben verstorbenen Partikuliers Oswald Ernst Adolf Weise aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 26. September 1885, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 28, anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizial ˖ Erbin ihre An⸗ sprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er schöpft wird. .
Bas Nachlaßverzeichniß vom 1. März mit Nach trags ⸗Anzeige vom 4. April 1885 kann in unserer Gerichtsschreiberei eingesehen werden.
Guben, den 13. April 1885.
Königliches Amtsgericht. J. Abtheilung.
ö Aufgebot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts- anwalts Alexander hierselbst, werden dle unbekannten Erben der am 5H. Juli 1884 zu Wongrowitz ver⸗ storbenen unverehel. Rosalie Matlowska aufgefordert, ihre Änsprüche und Rechte auf den c. 45 M be tragenden Nachlaß spätestens im Aufgebotstermine am 18. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten werden aus— geschlossen werden, und der Nachlaß dem landes · herrlichen Fiscus jugesprochen werden wird.
wen n,, 20. April 1885.
4589 Intestaterben nur bedingt angetretenen Nachlaß des
J. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen. In der Börsen-
Annoncen Bureaux.
9. Familien- Nachrichten. beilage. Aufgebot. Ansprüche und Forderungen aus dem von den Gastwirths und Landbesitzers Heinrich Christian Jäger vom Ascheberger Bahnhofe, sowie in das Grundbuch nicht eingetragene dingliche Rechte an den zu dem Nachlaß gehörenden, im Grundbuche von Langenrade Band 1 Blatt 20 und Band 1 Blatt 26 aufgeführten Grundstücken sind innerhalb 8 Wochen, spätestens aber in dem auf Donnerstag, den 25. Juni 1885, Vormittags 19 Uhr, . im Lokale des unterzeichneten Amtsgerichts angesetz ten Aufgebotstermin bei Vermeidung der Aus— schließung rechtsbehörig hierselbst anzumelden. Königliches Amtsgericht Plön, den 20. April 18585. (gez) C. Fischer. Veröffentlicht:
Möller, Seer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
4581 Aufgebot. ö Die Taglöhnerin Margaretha Reder zu Düssel⸗ dorf hat das Aufgebot bezüglich des ihr angeblich beim Wohnungswechsel abhanden gekommenen, auf ihren Namen lautenden und von der Sparkasse zu Düsseldorf über eine Einlagesumme von 154,04 4 ausgestellten Sparkassenbuches Nr. 1188 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 1. Dezember 1885, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, auf Zimmer Nr. 9 des Kgl. Justizgebäudes, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hiss.
Nachdem von dem Büdner Peter Trost zu Bartens⸗
hagen und den legitimirten Erben des verstorbenen Tischlers
und Büdners Hameister (Hagemeister), nämlich dem Tischler Carl Hameister zu Bartens⸗
hagen, dem Fuhrmann Hermann Hameister zu Krö⸗ pelin, der verehelichten Radloff, Caroline, geb. Ha⸗
meister, zu Neuhof, und dem Theodor Hameister zu Bartenshagen Zwecks Berichtigung des Besitztitels der dem bezeichneten Büdner Trost zum alleinigen Eigenthum verkauften Büdnerei Nr. 4 zu Bartens hagen die Proklamation dieses Grundstücks wegen Niederlegung eines Grund und Hypothekenbuchs beantragt ist, auch die Erfordernisse in §. 8 der tran⸗ sitorischen Bestimmungen zum Gesetz, betreffend die Grund. und Hypothekenbücher in den Domänen, aktenmäßig dargelegt sind, so werden alle Diejenigen, welche der Verlassung der Büdnerei Nr. 4 zu Bar⸗ tenshagen auf den Peter Tiost widersprechen zu können glauben, hierdurch geladen, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Sonnabend, den 20. Juni 1885, 11 Uhr Vormittags, angesetzten Termine anzumelden unter dem Nach⸗ theile, daß sie mit solchen ausgeschlossen werden. Doberan, den 22. April 1885. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Veröffentlicht: Krull, Aktuar, als Gerichtsschreiber. 4584 . Nr. 4172. Vom Großh. Amtsgericht hier wurde unterm Heutigen beschlossen: Steinhauer Johann Himmel von Sulzfeld, welcher nach Angabe seiner Schwester Wilhelm Eigenmann Ehefrau, Louise, geb. Himmel, in Sulzfeld im
Düsseldorf, den 15. April 1885. Königliches Amtsgericht. III. gez. Kockerols. Beglaubigt:
Raff, Gerichtsschreibergeh.
Bekanntmachung.
Aufgebot.
Der Arbeitsmann Heinrich Meier zu Kirchrode hat das Aufgebot des am 8. August 1875 unter der laufenden Nummer 5785 und der Controle⸗Nummer 1797 ausgefertigten, auf jeden Inhaber lautenden Leihkassescheines der Königlichen Residenzstadt Han2 nover über 3090 M beantragt. ö Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem auf Dienstag, den 2. März 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ter—⸗ mine an Gerichtsstelle — Zimmer 8 — anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hannover, den 14. April 1885. Königliches Amtsgericht, Abtheilung IVb. Jordan.
ann, Aufgebot.
Von den Erben des wail. Professor Etatsrath Nicolaus Falck in Kiel — vertreten durch den Justiz= rath Ad. Meyer in Altona — ist das gerichtliche Aufgebotsverfahren über die angeblich verloren ge⸗ gangene Prioritätè-⸗Obligation Nr. 5842 der J. Emis⸗ sfion' der Altona-Kieler Eisenbahn ⸗Gesellschaft, groß 200 Spec. Thaler gleich 900 M, beantragt worden.
In Stattgebung dieses Antrages werden Alle und Jede, welche aus irgend einem Grunde Rechte oder Änsprüche an der oben beschriebenen Obligation zu haben glauben, hiermit aufgefordert, dieselben späͤ testens in dem auf
Donnerstag, den 29. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgericht (Justiz gebäude), Zimmer Nr. 16, anstehenden Aufgebots- fermin rechtsbehörig unter Vorlegung der Urkunde anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung der gedachten Obligation, unter Ausschließung aller nicht angemeldeten Rechte und Ansprüche, erfolgen wird.
Altona, den 10. April 1885.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Veröffentlicht:
(L. 8) 4585
Jahre 18446 nach Amerika reiste, seither keine Nach- richt von sich gegeben hat, wird in Folge Antrags dieser Schwester aufgefordert, binnen Jahres frist von seinem gegenwärtigen Aufenthaltsort Nachricht zu geben, widrigenfalls seine Abwesenheit an un⸗ bekannten Orten averkannt, mithin er für verschollen erklärt werden wird. Eppingen, den 21. April 1885. Großh. Amtsgericht. Gerichtsschreiber: Beck. 4591 Bekanntmachung. ( Auf Antrag der Königl. Justizverwaltung wird die von dem früheren Gerichtsvollzieher Honnerbach bs. gestellte Amtskaution von 600 „. hierdurch öffentlich aufgeboten, und werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an diese Kaution haben wollen, hiermit aufgefordert, dieselben bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf den 2. Juli er. Vormittags 10 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termine anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an die Kaution ausgeschlossen werden.
Warstein, den 20. April 1885.
Königliches Amtsgericht.
4601 Bekanntmachung.
Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 750 M, eingetragen im Grundbuch von Welsow Band J. Blatt Nr. 19 Abth. III. Nr. 12, sind durch Urtheil vom 1. April 1885 mit ihren An sprüchen auf die Post ausgeschlossen.
Angermünde, den 21. April 1885.
Königliches Amtsgericht.
4594 Im Namen des Königs!
In der AÄugust Bensch'schen Aufgebotssache, be = treffend die Post Abtheilung III. Nr. 2 von Grün- thal Nr. 17, im Betrage von 13 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. und das darüber gebildete Dokument, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Filehne durch den
Amtsrichter Jahns für Recht:
1) alle Personen, welche an die für den Justiz Rath Borchardt in Landsberg a. W. auf dem Grund⸗ stuck Grünthal Nr. 17 Abtheilung III. Nr. 2 ein - getragene Post von 13 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Ansprüche zu haben vermeinen, werden mit diesen Ansprüche ausgeschlossen;
Y die darüber gebildete Hypothekenurkunde, be ˖ stehend aus einer beglaubigten Abschrift des Man
28. Mai 1841
Hartung, Sekretär als Gen chi schreiber.
1) Gebäude versichert mit 3200 , 2 Hofraum 1,62 a,
nigliches Amtsgericht.
dats vom jz September Ss dem Hypotheken⸗