1885 / 97 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Apr 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Der zur Zeit bei dem Um⸗ und Erweiterungsbau des Regierungsgebaudes in Minden beschäftigte Regierungs⸗Bau—⸗ meister Wilhelm Mau ist als Königlicher Land⸗Bauinspektor daselbst angestellt worden. Der Negierungs⸗Baumeister Paul Johl zu Naugard i. Pom. ist zum Königlichen Kreis-Bauinspektor ernannt und demselben die Kreis⸗Bauinspektorstelle daselbst verliehen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Li st e

im Laufe des Etatsjahres 1884s85 der Kontrole

Staatspapiere als aufgerufen und gerichtlich

kraftlos erklärt nachgewiesenen Staats- und Reichs schul dur kunden.

I Staatsschuldscheine: Litt. E. Nr. 11 339 18745 über 200 Thlr., Litt. F. Nr. 37471 38 280 53797 70 098 S6 935 90 089 159 287 160763 177994 179423 183618 202 7866 über 100 Thlr.I,‚, Litt. G. Nr. 10012 16063 über 50 Thlr., Litt. H. Nr. 36 995 52107 52 318 über 26 Thlr.

IJ. Staat sanleihe von 1853: Litt. D. Nr. 1359 über 100 Thlr.

III. Staat s⸗Prämienanleihe von 1865: Ser. 1140 Nr. 113999 über 100 Thlr.

IV. Vormals Kurhessische Prämienanleihe von 1845: Ser. 764 Nr. 19100 über 40 Thlr., Ser. 3413 Ur. 85 306, Ser. 3947 Nr. 98 657 über 20 Thlr. II. Abth., Ser. 4424 Nr. 110 585 über 40 Thlr.

V. Vormals Nassauische Prämienanleihe von 1637: Nr. 493 51 913 51 914 57 230 62726 über 25 Fl.

VI. Stammaktien der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn: Nr. 1743 8946 9440 24 848 31 784 47 085 67 933 67 034 79 761 über 100 Thlr.

VII. Prioritäts⸗-Aktien der Niederschlesisch— Märkischen Eisenbahn: Ser. J. Nr. 10116 10 17 über 100 Thlr.

VIII. Prioritäts-Obligationen der Nieder⸗ schlesisch⸗-Märkischen Eisenbahn: Ser. II. Nr. 7054 14271 über 50 Thlr.

H. Konsolidirte 4M prozentige Staatsanleihe: Litt. D. Nr. 5330 35 367 über 200 Thlr., Litt. E. Nr. 16615 36 417 86 397 90037 108 864 über 100 Thlr., itt. K. Nr. 28 718 28719 über 500 υ, Litt. L. Nr. 4614 über 300 M X. Konsolidirte 4prozentige Staatsanleihe: Litt. G. Nr. 28 516 28 517 26518 über 1000 MS, Litt. D. Nr. 28 487 über 500 Mt

XI. Reichsanleihe von 1877: Litt. A4. Nr. 1212 1213 1216 über 5000 6, Litt. B. Nr. 3524 über 2000 (, Litt. C. Nr. 3026 über 1000 (M XII. Reichsanleihe von 1878: Litt. G. Nr. 3678 3679 3680 3681 3682 3683 3684 3685 3686 3687 3688 3689 3690 3691 3692 3693 5132 über 1000 M6, Litt. D. Nr. 18943 über 500 M XIII. Reichsanleihe von 1879: Litt. C. Nr. 11054 über 1000 66 Berlin, den 4. April 1885. Königliche Kontrole der Staatspapiere. Arndt. Loose. Gebhardt.

der der für

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Kenennungen, Beförderungen und Versetzungen Im aktiven Heere. Berlin, 18. April. Frhr. v. Gem mingen⸗ Hornberg, Major vom Generalstabe des IV. Armee Corps, unter Versetzung zum Großen Generalstabe, als Generalstabsoffiz. zum Gouvernement von Köln, Caemmerer, Major vom Generalstabe des 7. Armee Corps, unter Versetzung zum Großen Generalstabe, als Generalstabsoffiz. zur Kommandantur von Posen, Abel, Major vom Generalstabe des II. Armee ⸗Corps, unter Verfetzung zum Großen Generalstabe, als Generalstabgoffiz. zum Gouvernement von Metz, tommandirt. v. Gilgenheimb, Major vom Generalstabe der 16. Div., zum Generalstabe des V. Armee, Corps, v. Wil den bruch, Major vom Generalstabe der 18. Div, zum Generalstabe des IV. Armee Corps, v. Bülow, Major vom Großen Generalstabe, zum Generalstabe des II. Armee -Corps, Feldt, Hauptm. vom Großen Generalstabe, zum Generalstabe der 18. Div., versetzt.

Aichtamtliches.

sition Seide und Sei denwagren.

welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamtz, von Bur⸗ chard, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, fortgesetzt. Die XVII. Kommission erstattete zunächst durch ihren Referenten, Abg. Dr. Meyer (Jena) Bericht über die Anträge Ausfeld und Genossen; sie beantragte: Der Reichstag wolle beschließen: 1) dem Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Zolltarif gesetzes vom 15. Juli 1879, als * 2a hinzuzufügen:

Ja.

Der im 5§. 1 des Gesetzes vom 20. Februar 1885, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs (Reichs«— Gesetzblatt Seite 15), vorgesehene Nachweis für Einfuhren in Folge von Verträgen, welche vor dem 15. Januar d. J. abgeschlossen worden sind, kann durch alle in der deufschen Civilprozeßordnung zugelassenẽn Beweismittel erbracht werden.

Die Bestimmungen des Absatzes 2 8 1 des erwähnten Gesetzes finden auch auf solche Waaren Anwendung, welche über Häfen des Zollauslands eingeführt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, daß aus der Zeit vor dem 16. Januar d. J. Thatsachen vorliegen, aus welchen hervorgeht, daß die Waaren schon damals zur Einfuhr in das Zollinland bestimmt waren.

Wird der in Absatz 1 bejw. 2 geforderte Nachweis erbracht, so sind diejenigen Mehrbeträge zurückzuerstatten, welche in Folge des bezeichneten Gesetzes vom 20. Februar 1885 erhoben worden sind.

Die betreffenden Ansprüche sind innerhalb vier Wochen nach dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Gesetzes bei der Amtestelle, an welcher die Waare zur Eingangeabfertigung angemeldet wird, geltend zu machen.

2) die eingegangenen Petitionen durch die Beschlußfassung für erledigt zu erklären.

Der Staatssekretär von Burchard erklärte, es gehe schon aus den Aeußerungen des Finanz⸗Ministers im Reichstage, mehr aber noch aus den Kommissionsver— handlungen hervor, daß die Regierungen materiell mit dem Antrage durchaus einverstanden seien. Formell könnte es sich höchstens fragen, ob der Antrag, da derselbe der bestehen— den Rechtsübung durchaus entspreche, nicht gegenstands— los geworden sei. Indessen würden die Regierun—⸗ gen in der Annahme des Antrags keinen Grund zur Ablehnung des Zolltarifs finden. Er freue sich, daß gegenwärtig wohl Alle klar darüber geworden seien, daß es dem Bundesrath vollständig ferngelegen habe, durch den Erlaß seiner Ausführungsbestimmungen irgend etwas zu beschließen, was mit der Absicht des Sperrgesetzes nicht in Einklang stehe; es sei nicht die Absicht des Bundesraths gewesen, unter allen Umständen andere Beweismittel als Zeugen und öffentliche Urkunden auszuschließen. Der Abg. Dr. Meyer (Halle) hielt eine gesetzliche Regelung für nothwendig, weil in einem hier einschlagenden Fall der Provinzial -Steuerdirektor den Beweis durch einen Zeugen nach den Ausführungsbestimmungen des Bundesraths nicht für genügend gehalten habe, während dieser nach den Bestimmungen der Civilprozeßordnung völlig ausreichend gewesen wäre. Die Entscheidung durch den Finanz-Minister werde wahrscheinlich zu Gunsten des Betroffenen ausfallen, aber man könne doch nicht in jedem Falle die Entscheidung der höchsten Stelle anrufen. Eine gefetzliche Regelung sei also nothwendig, damit schon die Provinzialbehörden das Richtige treffen könnten. Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, daß aus der Hoffnung des Vorredners, der Finanz-Minister werde zu Gunsten des Betroffenen entscheiden, hervorgehe, daß eine gesetzliche Regelung nicht nothwendig sei, sondern daß die vorhandenen Bestimmungen vollständig ausreichten.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, daß die Bestimmungen des Bundesraths gar nicht anders hätten aufgefaßt werben können, als sie bisher von den Direktivbehörden aufgefaßt worden seien. Deswegen sei eine genaue gesetzliche Fixirung der wirklichen Absichten des Reichstages nothwendig. Er hoffe aber, die Zollbehörden würden aus den heutigen Verhand— lungen, speziell aus den Erklärungen des Staatssekretärs Anlaß nehmen, in Zukunft ihre Entscheidungen im Sinne des Reichstages zu treffen.

Darauf wurde der Vorschlag der Kommission mit großer Mehrheit angenommen und die dazu eingegangenen Petitionen für erledigt erklärt.

Bei Schluß des Blattes begann die Berathung der Po—⸗

In der heutigen (60.) Sitzung des Hauses der Ab⸗

In der heutigen (86.) 2 Reichstages,

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. April. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vor— mittags die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, General— Lieutenants von Albedyll, sowie des General⸗-Quartiermeisters der Armee, General⸗Lieutenants Grafen von Waldersee, ent⸗ gegen und empfingen den kommandirenden General des II. Armee⸗Corps, Grafen von Wartensleben.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit der Herzog Max Emanuel in Bayern wohnten gestern früh 7üf, Uhr dem Exerzieren der Truppen auf dem Tempelhofer Felde bei.

Um 11 Uhr empfing Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz den Lieutenant von Balluseck und nahm sodann militärische Meldungen entgegen. jn Um 1 Uhr begab Sich Höchstderselbe zur Staatsraths—

ung.

Abends wohnten Ihre Kaiserlichen und König— lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten der Prinzessin Victoria sowie dem Herzog und der Herzogin Max Emanuel in Bayern der Vorstellung im Opernhause bei.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 31. März d. J. beschlossen, daß dem §. 10 des Regulativs, betreffend die Gewährung der Foll⸗ und Steuervergütung für Taback und Tabackfabrikate, vom 28. Mai 1881, folgende Bestimmung hinzugefügt wird: Von der Direktivbehörde kann dem Fabrikanten gestattet werden, Ta backe in Mengen von mehr als 5o, jedoch weniger als 250 kg zu beziehen.

=— Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstages und der Schlußbericht Über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden sich

geordneten, welcher der Vize-Präsident des Staats— Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, der Minister der öffentlichen Arbeiten, Maybach, und der Finanz— Minister Dr. von Scholz nebst Kommissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung zunächst die dritte Berathung des Entwurfs einer Kreisordnung für die Pro⸗ vinz Hessen-Nassau, sowie des Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung der Provinzial—⸗ ordnung vom 29. Juni 18735 in der Provinz . Weh Der Abg. Dr. Wehr wies darauf hin, daß durch die Nichteinführung der Amtsbezirke in die neuen . die⸗ selben sich insofern den östlichen Provinzen gegenüber in Vor— theil befänden, als in den ersteren wegen des Fortfalls der erwähnten Institution der Haupttheil der Dotation zur Ver⸗ fügung der Provinzial verbände bleiben würde. Der Abg. Büchtemann erklärte, daß seine Partei der Kreis⸗ und Provinzialordnung ihre Zuslimmung versagen werde, falls nicht noch in dritter Lesung ihre Voꝛschläge zur Annahme gelangen sollten. Eine gleiche Erklärung gab der Abg. Wißmann Namens eines Theils der nassauischen Abgeordneten ab; dieselben müßten die Vorlage ablehnen, nachdem dem Regierungsbezirk Wiesbaden auch nicht ein Rest der Selbständigkeit verblieben sei. Die Generaldiskussion wurde hierauf geschlossen. In der Spezialberathung wurde zunächst die Anlage A . . der Kreise in der Provinz Hessen⸗Nassau) iskutirt. Die Anlage A wurde nach unwesentlicher Debatte mit geringen Abänderungen genehmigt, ebenso die Anlage B und hierauf der ganze 5. 1 sowie die 88. 2— 41. Die Abgg. Beisert und Gen. beantragten, hinter §. 41 folgenden §. 41 a und b ö

y1 A. Im Regierungsbezirk Wiesbaden wird die jedem Kreise nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer zustehende Zahl von Kreistags abgeordneten auf die dem Kreise angehörigen Gemeinden nach

in der Ersten Beilage.

Nachmittag schaften die Ankunft des Großherzogs und der Groß— herzogin von Oldenburg, welche im strengsten Incognito

Sind in einem Kreise mehrere Gemeinden vorhanden welche hiernach nid t wenigstens je ein Abgeordneter foͤllt, so 3 aus diesen Gemeinden in räumlicher Abgrenzung Wahlbezirke ge⸗ bildet, deren jeder die Wabl von einem bis zwei Abgeordneten zu vollsiehen hat.

Für die Aufstellung des Vertheilungsplanes schriften der 55. 68 und 69 a Anwendung.

4

Die Wahl der Kreistagdabgeordneten erfolgt im Regierungs- bezirk Wiesbaden in denjenigen Gemeinden, welche für 1 6— oder mehrere Abgeordnete zu waͤhlen haben, durch den Gemeinde⸗ vorstand und die Gemeindevertretung, welche zu diesem Behufe unter dem Vorsitze des Bürgermeisters zu einer Wahl versammlung e 8 ; ̃

In denjenigen Gemeinden, welche mit anderen Gemeinden Kreises zu einem Wahlbezirke vereinigt sind, haben der vorstand und die Gemeindevertretung in vereinigter Si ung auf je 250 Einwohner einen Wahlmann zu wählen. Durch erer fg e . : . * jene Zahl erhöht werden. Ge— meinden, welche weniger als 250 Einwohner . a, , . a

Is Gemeindevorstand, beziehungsweise Gemeindevertretun sind die in den 55. 23 und 38 des Gefetzes über die Zuftã vie der Verwaltunge⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 237) beziehungs weise im 5. 22 diefes Gesetzes als solche bezeichneten Gemeindeorgane anzusehen.

ie Wahlmänner des Wahlbezirks treten unter Leitung des

Landrathes oder des von dem Letzteren zu kommittirenden Bürger⸗

meisters einer zum Wahlbezirke gehörigen Gemeinde an dem von dem

Kreisausschusse zu bestimmenden Wahlorte zur Wahl der Abgeord⸗

neten zusammen.

Nach einer kurzen Begründung des Antrages von Seiten

des Abg. Wirth wurde der Antrag Beisert in namentlicher Abstimmung mit 191 gegen 101 Stimmen abgelehnt.

Bei Schluß des Blattes begann die Berathung von 8. 42.

An Reichskassenscheinen waren Ende März d. J. ,,,, schüsse. Auf die letzteren sind 32933 880 wieder zurück⸗ gezahlt und vernichtet worden, so daß 141 186 250 (2 000 000 Stück zu 5 M, 1000 000 zu 20 S, 2223725 zu 50 S6) im Umlauf blieben. Von dem mit 184 298 529 0 ausgegebenen Landes⸗Papiergeld waren Ende März d. 9. 183 143 814 MV vernichtet.

finden die Vor-

== Der resp. die Inhaber einer Firma sind nach einer

Plenar⸗Entscheidung der vereinigten Strafsenate des Reichs— gerichts, vom 31. Januar d. J., für die auf den Namen ihrer Firma von ihren Prokuristen angesertigten, unter— zeichneten und ohne die vorschriftsmäßige Verwendung des Reichs st empels weggegebenen stempelpflichtigen Schriftstücke strafrechtlich verantwortlich, selbst wenn ihnen die Unterlassung der Stempelverwendung Seitens ihrer Prokuristen nicht be⸗ kannt gewesen war.

Der Disziplinarhof für nichtrichterliche Beamte trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Der General⸗Lieutenant von Strempel, Comman—

deur der 2. Division, hat Berlin nach Abstattung persönlicher Meldungen wieder verlassen.

Posen, 24. April. In der heutigen (7.) Plenarsitzun des Provinzial⸗ Landtages sind folgende , Vortrage und zur Erledigung gebracht worden: Das Statut der für die Provinz Posen zu errichtenden Landeskultur-Renten⸗ bank wurde laut Druckvorlage angenommen und gleichzeitig be⸗ schlossen, dem 8 28 des Statuts der Provinzial-Hülfskasse eine andere Fassung zu geben. Die Petitionen mehrerer Städte der Provinz um Begründung resp. Erweiterung einer Wittwen⸗ und Waisen⸗-Versorgungsanstalt für pen— sionsberechtigte Beamte von Kommunalverbänden und Korpo— rationen der Provinz sind zur Zeit abgelehnt. Dem Posener Kunstverein und dem Posener Kunstausstellungsverein ist in der Hoffnung, daß beide jetzt mit getrennten Gesuchen an den Provinzial⸗Landtag herangetretenen Kunstvereine zu Posen sich vereinigen werden, denselben eine einmalige Unterstützung von je 500 M6 bewilligt worden. Von der allgemeinen Dar— stellung des Zustandes der Feuersozietät am Schlusse des Etatsjahres 1883/84 ist Kenntniß genommen. Der Pro— vinzial-Feuersozietäts- Direktion ist für deren Rechnungen aus den Jahren 1881/82, 1882/83 und 1883/84 Decharge ertheilt. Einem achten Nachtrage zu dem Feuersozietäts— Reglement ist die Zustimmung ertheilt und beschlossen worden, den Ober-Präsidenten zu ersuchen, die Direktion anzu— weisen, die Rückversicherung bei dem Verbande der öffentlichen Feuerversicherungs-Gesellschaften in Deutschland zum nächsten Termin zu kündigen; Anträge zu stellen, daß die Zwangs⸗ versicherung bei der Provinzial-Feuersozietät für den Um— fang der ganzen Provinz wieder eingeführt wird. Die Petition des Magistrats zu Posen wegen Bewilligung eines höheren Beitrages zur Unterhaltung der Feuerwehr ist der Provinzial⸗Feuersozietäts-Direktion zur Entscheidung über— wiesen worden. Der Etat der Verwaltungekosten der Direk— tion der Provinzial-Hülfskasse für 1885/86 und die folgenden Jahre ist in Einnahme und Ausgabe zu dem Betrage von 15550 M festgestellt und genehmigt worden. Der Verwaltungsbericht über die den Provinzialständen über— wiesenen Kassenbestände des aufgelösten Landschastlichen Kredit⸗ vereins wurde zur Kenntniß der Landtagsmitglieder gebracht. Die Rechnungen von den Wittwen⸗ und Waisengeldberfonds der Provinz Posen für die Zeit vom 1. Januar 1883 bis Ende März 1884 sind dechargirt. Von dem Bericht, betref— fend die Maßregeln gegen die Zersplitterung der Bauernhöfe, wurde Kenntniß genommen. In Betreff der Aufstellung eines Inventars der Baudenkmäler im Großherzogthum Posen ist beschlossen, eine Kommission von 6 Mitgliedern zu bestellen, welche die Kontrole über die Aufstellung eines Inventars übernimmt, ferner einen Betrag von 18 500 ( dieser Kom— mission zur Bestreitung der Kosten 2c. zur Digposition zu stel—

len. Von dem Bericht des Vorstandes des Posener Provinzial⸗ vereins gegen die Wandeibettelei und dem von dem Landrath Dr. von Dziembowski über die Einrichtung einer Verpflegungs⸗ station für bedürftige Wandersleute abgeschlossenen Vertrage wurde Kenntniß genommen. Der Etat der Bromberger Taub⸗ stummenanstalt ist auf 1886/86 und die folgenden Jahre in Einnahme und Ausgabe auf 265 800 S6 festgesetzt und der Unterhaltungszuschuß im Betrage von 25 350 6 auf den Hauptetat angewiesen, auch beschlossen worden, daß das für das Taubstummeninstitut zu Schneidemühl bestehende Reglement für die Taubstummenanstalt zu Bromberg gültig sein soll.

Baden. Karlsruhe, 23. April. (Karlsr. Itg.) Heute erwarteten die Großherzoglichen Herr⸗

Maßgabe der Seelenzahl vertheilt.

reisen und daher die Wohnung im Schlosse abgelehnt haben.

hre niglichen Hoheiten wurden am Bahnhofe von dem ies djutanten Major Freiherrn von Schönau im Namen des Großherzogs begrüßt und denselben Hofwagen zur Ver⸗ fügung gestellt. Danach besuchten die badischen Großherzog⸗ lichen Herrschaften die oldenburgischen Herrschaften in ihrem Absteigequartier Hotel Germania. Abends fand zu Ehren derselben im Großherzoglichen Schlosse Familien⸗ tafel statt, und haben Ihre Königlichen Hoheiten den Abend bei den Großherzoglich badischen Herrschasten zugebracht. Die hohen Gäste beabsichtigen, morgen weiter zu reisen, und zwar zunächst in die Schweiz. . 25. April. (W. T. B.)! Der Erbgroßherzog ist nach Wien gereist.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 24. April. (Th. C) Die Neuwahlen zum Landtage des Groß⸗ herzogthums für die Legislaturperiode 1886/89 finden nach Höchster Entschließung im Laufe des Monats September, und zwar, da eine Verständigung der Regierung mit dem Landtage über die Einführung direkter Wahlen nicht erzielt worden ist, nach dem Wahlgesetz von 1852 statt, welches für die allge⸗ meinen Wahlen das indirekte Wahlsystem vorschreibt.

Reuß j. L. Gera, 24. April. (Th. C.) Der Land⸗ tag des Fürstenthums wird am 1. Juni zusammentreten.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 24. April. (Ldes.⸗Ztg.) Auf der Tagesordnung der gestrigen (22.) Plenarsitzung des Landesausschusses stand zunächst die Fortsetzung der Be⸗ rathung über die Petitionen gegen das Licenzgesetz und den Antrag Regnier. Der Unter⸗-Staatssekretär Br. von Mayr erklärte im Laufe der Debatte: das Licenzgesetz habe die auf dasselbe gesetzten Erwartungen erfüllt; es sei statistisch nachweisbar, daß durch dieses Gesetz und nur in sehr verschwindender Weise durch administrative Maßregeln der große Rückgang in der Zahl der Schänken hervorgerufen wäre; die Herabsetzung der Weinsteuer auf einen halben Thaler sei seiner Zeit ein Kompromiß zwischen der Regierung und dem Landesausschuß gewesen. Die jetzt bestehende Licenzsteuer sei eine allgemeine Schanksteuer; eine spezielle Branntweinschank⸗ steuer würde mit der Reichsverfassung kollidiren. Von Landes— wegen könne nur an eine Besteuerung gedacht werden, welche sich in den Rahmen der gegenwärtigen Steuern fügt, etwa an eine Erhöhung der Patentsteuer für Branntweinschänken. Die Forderungen des Antrags Regnier seien völlig ungusführbar; nur auf dem Wege der Reform der Branntweinsteuer im Reich wäre irgend etwas zu erreichen, das Interesse Elsaß—⸗ Lothringens würde dabei geltend gemacht werden, wie es ja auch bei der jetzigen Gesetzgebung nach Möglichkeit, so bezüg— lich der Eigenbrenner, berücksichtigt sei. Nach einer kurzen Replik des Abg. Schneegans betonte der Unter⸗Staatssekretär, daß die Regierung, obschon sie dem Antrag Regnier keine Folge geben könne, entschlossen sei, mit allen Mitteln im Kampf gegen den Alkoholismus vorzugehen. Nach kurzen weiteren Ausführungen des Abg. Pr. Raeis und des Unter— Staatssekretärs beantragte der Abg. Dr. Gunzert: der Landes⸗ ausschuß wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, die ge— eigneten Schritte zu thun, um den Austritt Elsaß-Lothringens aus der Branntweinsteuergemeinschaft zu erwirken und ein eigenes Branntweinsteuergesetz in Elsaß-Lothringen einzu⸗ führen, dagegen in Bezug auf die Petitionen der Schank— wirthe zur Tagesordnung überzugehen. Der Unter⸗-Staats—⸗ sekretär erklärte, daß sich der Antrag Gunzert von dem An⸗ trag Regnier nicht wesentlich unterscheide und daher die Erklärungen der Regierung gegen den Antrag Regnier auch für den Antrag Gunzert Geltung hätten. Der Abg. Frhr. Zorn von Bulach (Sohn) bemerkte darauf, daß diese Ablehnung eines Wunsches des Landes⸗ ausschusses das Ansehen des letzteren im Lande schädigen müsse. Der Staatssekretär legte Verwahrung gegen diese Aeußerung ein und wiederholte, daß die Regierung nicht in der Lage sei, dem Antrage Regnier oder dem Antrage Gunzert Folge zu geben, da das in demselben gestellte Ver— langen dem Geiste der Reichsverfassung widerstrebe; die Re— gierung werde aber im Verein mit dem Landesausschuß Alles ihun, um das Land von der Plage der Branntweinpest zu befreien. Hierauf wurde der Antrag Gunzert angenommen und darauf der Antrag Regnier zurückgezogen. Der als zweiter Gegenstand auf der Tagesordnung stehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unterstützung von dienstunfähigen Forstschutzbeamten 26, wurde in zweiter Lesung ohne Debatte angenommen.

Wien 28, Npril, Die schreibt: „Eine Wiener Kor⸗ respondenz der „Kölnischen Zeitung“, welche sich mit der Meldung von einer bevorstehen⸗ den Aktion der österreichisch⸗ ungarischen Re⸗ gierung auf der Balkan-Halbinsel beschäftigt und dieser Meldung durch Anführung einer Reibe einzelner Daten größere Glaubwürdigkeit zu geben sucht, hat, wie wir vernehmen, in Ber— liner und Wiener Börsenkreisen einen großen Eindruck hervorge⸗ rufen. Mit Rücksicht auf letzteren Umstand sehen wir uns veranlaßt, sowohl den obigen als analogen auf dasselbe Ziel berechneten Meldungen auf das Entschiedenste entgegenzutreten und gleich⸗ zeitig das Publikum zu warnen, solchen jeder posit i ven Grundlage entbehrenden tendenziösen Ausstreuungen irgend eine Beachtung zu schen ken.“

Pest, 23. April. (Wien. Ztg.) In der heutigen Sitzung des Sberhauses wurde das Nunktium des Abgeordneten⸗ hauses in Betreff der unveränderten Annahme der vom Ober⸗ haufe beschlossenen Modifikation des Gesetzentwurfes über die Oberhausreform entgegengenommen. .

Das Unterhaus nahm den Entwurf, betreffend die Reform des Oberhauses, in der Spezialdebatte unver⸗ ändert nach der Fassung des Oberhauses an.

Großbritannien und Irland. London, 23. April. (Allg. Corr) Der Prinz und die Prinzessin von Wales mit ihrem Sohne, dem Prinzen Albert Victor, sowie der Vizekönig von Irland nebst Gemahlin wohnten gestern wiederum den Rennen in Punchestown bei, obwohl die Witterung höchst ungünstig war. Das Prinzliche Paar wurde überall mit großem Enthusiasmus empfangen, insbesondere auf der Rennbahn, woselbst es unter einer Escorte von Dra⸗ gonern ankam. Das Städtchen Naas war reich geschmückt, ein Umstand, der einige Ueberraschung verursachte, da es stets als eine der Vesten der Landliga galt. Gestern Abend besuchten die Königlichen Gäste den ihnen zu Ehren in dem Jebäude der Royal Society in Dublin gegebenen Bürgerball, an dem sich ca. 6000 Personen betheiligten.

Oesterreich⸗ Ungarn. „Wiener Abendpost“

24. April. (W. T. B.) Die Antwort des Premiers Gladstone auf die Denkschrift der Friedensgesellschaft in Liverpool, welche die Erhal⸗ tung des Friedens empfiehlt, besagt: die Verfasser der Denk⸗ schrift möchten überzeugt sein, daß die englische Regierung leine Mühe sparen werde, um mit Rußland auf friedlichem Wege eine ehrenvolle Regelung der in Betracht kommenden Punkte an der afghanischen Grenze zu sichern.

Die telegraphische Verbindung zwischen Mesched und Teheran und infolge dessen die direkte telegraphische Verbindung der Regierung mit Lumsden ist abermals unterbrochen.

In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte auf Anfragen Labouchsres und Richards: ob in dem Fall, daß die Lösung der zwischen England und Ruß⸗ land schwebenden Streitfragen auf dem Wege der Unter⸗ handlungen nicht herbeigeführt werde, die Regierung die guten Dienste einer befreundeten Macht anrufen wolle, bevor sie an die Waffen appellire, der Premier Glad⸗ stone: die Regierung habe im Laufe des jüngsten und des gegenwärtigen Schriftwechsels nie etwas gesagt, was der in diesen Fragen angeregten Idee präjudiziren könnte, aber es sei zu bedenken, daß jede Erklärung, die im Par⸗ lament abgegeben werde, thatsächlich eine Ankündigung oder Erklärung an die russische Regierung sei. Es scheine ihm daher nicht wünschenswerth oder mit dem Staats⸗ interesse verträglich, daß Erklärungen an die russische Regierung mittelst Antworten auf Fragen im Unterhause erfolgten. Auf eine Anfrage Northeote's antwortete Mr. Gladstone: er habe keine Information, daß der fran zösische Geschäftsträger Kairo verlassen habe. Bartlett fragte: ob die in englischen Zeitungen am 22. und 23. April publizirte Depesche des Ministers von Giers, an⸗ geblich eine Antwort Rußlands an die englische Regierung, authentisch sei. Der Unter⸗Staatssekretär Lord Fitz⸗ maurice erwiderte: bis der Augenblick für die Vorlegung der Schriftstücke gekommen sei, liege es nicht im Staatsinter⸗ esse, Erklärungen über in Zeitungen veröffentlichte Dokumente abzugeben, die, wenn sie das seien, was sie zu sein vorgäben, augenscheinlich einen vertraulichen Charakter hätten.

25. April, Morgens. (W. T. B.). Die „Times“ sagt: in der schwebenden Frage wegen Afghanistan sei keine wesentliche Veränderung eingetreten. Das Blatt erneuert hierbei seine Vorwürfe gegen Rußland, das geflissentlich alles vermeide, was den Krieg abzuwenden geeignet sei. .

Dem „Standard“ wird aus Tirpul, vom 22. d. M. gemeldet: Hier eingegangenen Nachrichten zufolge werden weitere große russische Truppenkörper vom Kaspi—⸗ schen Meere nach der afghanischen Grenze dirigirt.

(A. C.) Ueber den Aufstand im Nordwesten von Kanada wird aus Ottawa, vom 22. d, telegraphirt:

In der heutigen Sitzung des kanadischen Hauses der Ge- meinen theilte der Premier, Sir John Maedonald, mit, daß die Berichte über die Einnahme von Fort Pitt durch die Aufständischen aus verschledenen Quellen herrührten und dieselben allem Anschein nach auf Wahrheit beruhten. Die Personen, welche, wie es hieß, in einem Boote entkamen, haben noch nichts von sich hören lassen; der Telegraph ist jedoch unterbrochen, und seit den letzten zwölf Stunden besteht keine Verbindung mit Battleford.

Der amerikanische Correspondent der „Times“ meldet unter demselben Datum: .

General Middletons Streitkräfte bewegen sich vorsichtig den Saskatchewan abwärts, um die Rebellen anzugreifen. Die Straßen im ganzen Rordwesten sind fast unpassirbar wegen des Schmutzet, der durch das Aufthauen des Erdbodens verursacht wird. Es sind weitere Nachrichten eingegangen, die zu der Annahme führen, daß die ganze Garnison von Fort Pitt niedergemetzelt worden ist. Es befanden sich dort etwa 100 Personen, darunter der Inspektor der berittenen Polizei, Mr. Francis Dickenz. Dem neuesten Bericht zufolge umzingel⸗ ten die Indianer vor etwa zwei Wochen das Fort und versuchten es in Brand zu stecken. Die Vertheidigung war indeß, gut und mehrere Indianer wurden getödtet. Zur Rache entschlossen, zogen sich die Indianer zurück und machten spä— ter einen heimlichen Nachtangriff, wobei es ihnen gelang, in das Fort einzudringen. Sie fanden dasselbe geräumt. Die Garnison hatte sich mit den Ansiedlern in einem Boote auf dem Flusse davon gemacht. Die Indianer folgten und griffen die Fliehenden an, von denen mehrere getödtet wurden. Sie verfolgten sie er barmungelos längs des Ufers und schossen auf sie bei jeder sich darbietenden Ge⸗ legenheit, und da sei dem von den Flüchtlingen nichts gehört werden ist, glaubt man, daß sie alle massaerirt worden sind. Diese Meldung wurde von einigen Indianern nach Battleford gebracht.

Dem „W. T. B.“ wird aus Ottawa, u. d. 24. April, berichtet:

ö früh gerieth die Truppenabtheilung unter General Middleton 15 Meilen oberhalb Battouches bei dem Passiren eines Hohlweges in einen Hinterhalt. Hierbei wurden einige Soldaten getödtet und etwa fünfzig verwundet. Die In sur= genten steckten darauf die Prairie in Brand, der Regen löschte jedoch die Flammen. Den Kolonialtruppen gelang es schließlich, den Hohl⸗ weg zu besetzen. ;

ö 6 der Times“ liegt dem Englischen Par— lament zur Zeit der Entwurf eines Gesetzes vor, durch welches der englische General-Postmeister in den Stand gesetzt werden soll, durch Kauf von Liegenschaften sowie durch dem⸗ nächstige Äusführung von Neubauten auf Letzteren ge⸗ eignete Diensträume für das General⸗Postamt und für das Postsparkassen-Amt in der City von London, sowie für die Postämter in einer Anzahl anderer größerer Städte zu erlangen. Insbesondere soll aber der General⸗Postmeister durch das erwähnte Gesetz er⸗ mächtigt werden, alle für Postzwecke c, erforderlichen Grundstücke oder Theile eines Grundstücks in den betreffen⸗ den Städten, Falls solche Theile von dem verbleibenden Rest⸗ grundstück ohne wesentlichen Schaden abgetrennt werden können, mittels Zwangsverkaufs zu erwerben, ferner die innertzalb der Grenzen der zu er— werbenden Grundstücke belegenen Straßen. Wege oder Plätze zu verändern oder abzusperren. Als Termin für den Zwangsverkauf ist ein dreijähriger Zeitraum festgesetzt. Be⸗ züglich der in London neuherzustellenden Postdienstgebäude bestimmt der Gesetzentwurf, daß diese Gebäude der haupt⸗ städ tischen Bauordnung nicht unterworfen sein sollen.

ankreich. Paris, 23. April. (Fr. C.) Der Mir der auswärtigen Angelegenheiten, Herr de Freycinet, theilte heute früh dem Kabinet den Text der neuen Note mit, welche er bezüglich des „Bosphore 6gyptien“ dem Minister⸗Präsidenten Nubar Pacha überreichen lassen wird. Diese Note präzisirt ganz genau das Objekt des Streites. Die französischen Reklamationen be⸗

fung der Agenten des Khedive, welche gewaltthätig gegen die Beamten des französischen Konsulats vorgegangen sind. Die Frage bezüglich des „Bosphore egyptien“ wird für den Augenblick ganz bei Seite gelassen. Sie könnte erst später, wenn die egyptische Regierung dem französischen Ministerium Genugthuung gewährt hat, den Ausgangspunkt diplomatischer Unterhandlung zum Zweck der Bestimmung des Regimes, das auf die fremde Presse angewendet werden soll, bilden. Die französische Re⸗ gierung ist fest entschlossen, ihre Reklamationen nur dem Khedive gegenüber zu verfolgen, ohne die Türkei oder Eng⸗ land interveniren zu lassen. Der Marine⸗Minister theilte dem heutigen Ministerrath die letzten aus Saigon eingetroffenen Depeschen mit, aus denen hervorgeht, daß die von einem Morgenblatt gebrachte Nachricht, wonach die Insurgenten auf der Grenze von Cambodscha durch einen kühnen Handstreich sich einer Anzahl französischer Kanonen bemächtigt hätten, erfunden ist.

An Stelle des Hrn. Camescasse ist der bisherige General⸗ Sekretär der Präfektur, Grag non, zum Polizei⸗Präfekten ernannt und das betreffende Dekret heute durch den Präsidenten der Republik unterzeichnet worden.

24. April. (W. T. B.) Ein Telegramm des Ge⸗ nerals Briére de l' Isle aus Hanoi, von gestern, meldet: die chinesischen Kommissäre, welche aus Hongkong kamen, hätten heute Haiphong verlassen; die chine⸗ sischen Truppen vor Kep hätten sich gestern auf Bacls zurückgezogen; es liege keinerlei Schwierigkeit vor.

Nußland und Polen. St. Peters burg, 25. April. (W. T. B.) Ein Tagesbefehl des Kriegs⸗-⸗Ministers, vom 16. d. M., ordnet an, daß der Personal-Etat des Offiziercorps von zehn Garde⸗Infanterie⸗Regimentern um je 7, von 3 Garde⸗ und 24 Armee⸗-Schützen⸗Bataillonen um je 2 Subaltern⸗Offiziere vergrößert werden. Außerdem wird eine so⸗ fortige Vergrößerung des Personal Etats der Grenadier⸗ und Armee⸗Regimenter, die im Warschauer Bezirk dislozirt sind, um je 5, im Wilnaer, Kiewer, Odessaer Militärbezirke um je 4, in den übrigen Militärbezirken um je einen Subaltern-Offizier angeordnet. Die Vergrößerung des Personal-Etats aller Infanterie⸗ Regimenter überhaupt um insgesammt 7 Offiziere hat successive nach Maßgabe der hierzu durch den Reichsrath anzuweisenden Mittel zu erfolgen.

Afrika. Egypten. Kairo, 24. April. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Agence Havas“ meldet: Gestern sind dem hiesigen französischen Generalkonsul In⸗ struktionen seiner Regierung zugegangen, durch welche derselbe angewiesen wird, jede offizielle Verbindung mit der Regierung des Khedive abzubrechen. Außerdem wird dem Generalkonsul mitgetheilt, daß die französische Regierung es bis auf weiteres ablehne, die letzten, zu Gunsten Egyptens getroffenen finanziellen Arran⸗ gements zu sanktioniren und sich formell volle Aktions— freiheit vorbehalte. . .

(W. T. B) Unter dem 25. wird aus Kairo ge⸗ meldet, daß in der Angelegenheit des, Bo sphore égyptien“ bis jetzt noch kein Arrangement erfolgt ist.

Sua kim, 23. April. (A. C.) Ein Theil des neuerdings gebildeten Kameelcorps ging heute früh mit Tagesanbruch nach Handub ab und wird dort um 11 Uhr erwartet. General Graham wird sich morgen früh nach Tambuk begeben und Abends von dort zurückkehren. .

Dongola, 23. April. (A. C) Ein aus Khartum hier angekommener Bote meldet, daß augenblicklich der Sklaven⸗ handel dort sehr belebt sei. Die von dem Mahdi gefangen genommenen Ehristen seien nach der Insel Ab bah gesandt worden. Der Bote bestätigt die Nachricht, daß Kassala und Sennaar sich noch immer halten.

Zeitungsstimmen.

Die „Berliner Politischen Nachrichten“ melden:

Die Errichtung von Gewerbekammern schreitet befriedigend vor. Gesichert sind jetzt schon Gewerbekammern für die Provinzen Ost⸗ preufen, Westpreußen, Pommern, Schleswig ⸗Holstein und Hannover, abgelehnt haben nur Rheinland und Provinz; Hessen-Nassau. Nachdem die Anregung der preußischen Regierung bei weitaus den meisten Provinzialvertretungen eine so günstige Aufnahme gefunden hat, so steht zu erwarten, daß die ablehnende Haltung, welche einzelne Körper⸗ schaften eingenommen haben, auf die Dauer nicht aufrecht erhalten werden wird, um die Schädigung zu vermeiden, welche ohne Zweifel diejenigen Provinzen, welche eine so organisirte Vertretung nicht haben, erleiden würden.

Die „Deutsche ; respondenz“ schreibt über die und den Hamburger Handel: ; .

Es waren bekanntlich vornehmlich unsere großen Hafenplätze, welche sich bei der Inaugurirung der neuen Wirthschaftepolitik Deutschlands mit großem Eifer gegen diese aussprachen; dieselben hielten den Untergang des deutschen überseeischen Dandels durch jede Zollschranke für besiegelt, weissagten den Ruin der deutschen See⸗ schiffahrt und mit ihm denjenigen der deutschen Sceeplätze, —̃

Aber gerade das Gegentheil ist eingetreten, Deutschlan xs See⸗ schiffahrt hat sich zu großer Blüthe entfaltet, die deutschen Seeplãätze haben an dem Aufschwung der nationalen Produktion in der glück lichsten Weise teilgenommen und der deutsche Exporthandel hat eine nie geahnte Ausdehnung erlangt. Dazu ist deutscher Einfluß jen⸗ seits der Meere zu hoher Achtung emporgestiegen und Deutschland selbst ist schließlich durch seine Kolonialerwerbungen jetzt eine Welt⸗ macht ersten Ranges geworden. . k .

Diese erfreulichen Erfolge unserer neuen Wirtbschaftspolitik lehren uns jetzt die Berichte der Handelskorporationen unserer großen Seehandelspläͤtze selbst kennen, die noch vor nicht langer Zeit den Ruin des deutschen überseeischen Wgaren handels voraus sagten. Wir greifen zu dem bereits erschlenenen Bericht über den Handel unseres größten Überseeischen Exporthafens Hamburgs, für das Jahr 1884, um dies in Kürze zu beweisen. . ,

Die gesammte Handelsthätigkeit Hamburgs ist in seinem Schiffs verkehr ausgeprägt, der seit dem Jahre 1880 eine sehr beträchtliche Ausdehnung erlangt hat. Die Zahl der in Hamburg angekommenen Seeschiffe belief sich im Jahre 1880 auf 6h24 Schiffe mit 2766 806 Reg. T., im Jahre 1884 dagegen auf 6844 Schiffe mit 37272717 Reg.-T, während die Zahl der abgegangenen Schiffe, von 6658 mit 2762 370 Reg T. auf 6813 Schiffe mit 3 708214 Reg. T. gestiegen ist. Das ergiebt für die angekom⸗ menen Schiffe eine Vermehrung um 13,6 o und für die abgegangenen Schiffe eine solche um 125 0j o; im ersteren Falle ist die Zahl der Reg. T. aber um 35 G, im letzteren Falle um 4,2 o/ gestiegen. Roch größer war die relative Zunahme bei den angekommenen und abgegangenen Dampfern; in ersterem Falle stiegen diefelben von 3387 mit 2180 84 Reg. T. auf 4302 mit 3034930

volkswirthschaftliche Kor⸗ neue Wirthschaftspolitik

schränken sich nur auf folgende zwei Punkte: 1) Bedingungs⸗

lose Wiedereröffnung der Buchdruckerei Serriere; 2) Bestra⸗

Reg. T, im letzteren Falle von 3390 mit 2176 268 Reg. T. auf 4366 Dampfer mit 3 04130 Reg. T.