1885 / 102 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

zunächst eine Biograrhie des 1647 zu Sondersbausen geborenen und als aräflich stolberg⸗wernigerodischer Kanzlei⸗Direktor j719 verstorbenen Ludwig Günther Martini, von Ed. Jacobs. Hierauf theilt ebenderselbe den Vefebl des Kaisers Karl V. vom 13 Mai 1551 an Herzog Philipp von Braunschweig6, alle Grafen zu Stolberg und Regenstein ꝛc, der Reichsstadt Goslar wider den Herzog Heinrich d. J. von Braun sHweig für alle Kaufmann swaaren 2c. den freien Durchzug durch ihr Gebiet zu gestatten, mit. H. Langerfeldt liefert sodann Beiträge zur Geschichte von Braunlage am Harz Darauf folgen kurze Nachrichten von O. Rembe über Hans Martin, Grafen zu Stolberg, sowie über Johann Georg und Franz Maximilian, Grafen zu Mansseid, als Mit- gliedern der Fruchtbringenden Gesellschaft' in Weimar. Den Schluß des Lestes endlich bilden Bücherarzeigen. sowie ein Vereinsbericht rem 18. März 1884 bis dahin 1885, inebesondere über die Hauyt· rersammlung des Harzvereins vom 28. Juli 1884 zu Klaustbal, dem sich als Anlage Berichte über die geschichtlichen Ortsvereine von Blankenburg. Nordhausen, Sangerhausen und Wolfenbüttel anschließen, endlich ein Verzeichniß der für die Sammlungen des Harpereins ein⸗ gegangenen Geschenke und Erwerbungen.

Der Verein für Geschichts⸗ und Alterthumskunde

zu Kahla und Roda bat das 1. Heft III. Bandes seiner ‚Mit⸗—⸗ theilungen“ rersandt. In demselben gelangt der 2. Theil der „Regesten und Jahrbücher der Stadt Orlamünde“, von Viktor Lommer, zm Abdeuck. Vieser Theil bringt umfängliche

Nachiräge, welche mit dem Jabre s805 (Caritular Karls des Großen) beginnen und mit dem 18. Mai 1884 (großes Feuer in Orlamünde)

enden. Von dem encpklorädischen Handwörterbuch Brockhaus“ kleines Konversations⸗-Lexikan“, in 4. vollständia um— gearbeiteter und mit zablreichen Abbildungen und Karten ausgestatteter Auflage, die in? Bänden oder 60 Heften zu je 25 3 erscheint, sind

soeben Heft 3— 6 veröffentlicht worden. Dieselben führen den Tert * 7 ö 5 5 Balser n 9 aro ße e zwar von „Alp“ bis „Barereft“ fort, enthalten eine große Menge zwar

18 kurzer, aber doch zugleich lehrreicher Artikel des verschiedenartigsten Inhalts und ringen zualeich folgende Abbildungen: Rassen der Haus— tbiere, V. Geflügel; Fische: Die wichtiasten Zuchtfische. Blatt und Blüthe: JI. Blattformen; II. Blüthenformen. Dampfkessel, Dampfmaschinen. Arckitektonische Stilarten. JI. II.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Weinernte im Rheingau. Ueber das letztjährige Herbstergebniß der innerhalb des Regierungsbezirks Wiek baden be— triebenen Rebfkultur berichtet die soeben veröffentlichte amtliche Weinbaustatistik Folgend. Im Ganzen waren während des

j J

genannten Gebiete nicht weniger al vorhanden, von denen etwa vier Fünftel Ertrag

vertheilt sich auf

63

Jabres 1884 im Weinberge län dereien ab warfen. Quantität des 1884 er . die bekannteren Weinorte folgendermaßen: 1) Weißweine Geisenheim 6108 hl, Rüdesheim 5078, Lorch 5106, Oestrich 4804, Winkel 4588, Eltville 4572, Hallgarten 3888, Erbach 3630, Hattenbeim 3870. Rauenthal 2711, Hochheim 2400, Johannis⸗ berg 2238, Aßmannsbausen 1261 hl. 2) Roth weine Aßmanns hausen 1004, Kamp 396, Osterspai 372, Ober und Niederlahnstein je 108, Nassau 96, Lorch und Lorchhausen je 54 hl. Zusammen wurden im Regierungsbezirke geherbstet 76 820 hl, darunter 74 260 hl Weiß⸗ und 2560 hl Rothwein. Die ausgedehntesten Weinberge besitzt das Amt Eltville, dann folgt Rüdesheim.

Gewerbe und Handel. . zen veröffentlichtes Belgisches Gesetz, welches sofort in Kraft tritt, aböht den Zuschlgasze

1 51 Zucker ron 10 0 auf 15 V des Betrages der Eingangérechte oder

85952 W *—

Ein el

Das vom französischen Finanzministerium herausgegebene „Bulletin de statistique et de législation comparss“ (März 1885) bringt eine Zusammenstellung über das seit 1785 in Frankreich geprägte Geld, und für jedes Jahr getrennt nach Gold und Silber. Wir entnehmen der iagteressanten Uebersicht folgende

Angaben

zwar

1803 bis zum Schlusse des

An Goldmünzen wurden vom Jahre ĩ Jabres 1884 zusammen sür 8 722 347 200 Fr. gepräat, davon r . 2 . 8 0 85 z —42 . 55 396900 Fr. in Stücken von je 100 Fr., 46 833 400 Fr. in Stücken

von je ? 0 Fr., 204 432 306 Fr. in Stücken von 40 Fr., 7168 602 800 Fr.

in Zwanzigfranlstücken, 1913 641 619 Fr. in Zehnfrank⸗ und 233 140 130 Fr. in Fünffrankstücken. An Silbermünzen wurden von 1795 bis Ende 1384 zusammen 5519 846168 35 Fr. gexrägt, davon 5 060 606 240 Fr. in Fünffrank⸗, 154 116526 Fr. in Zweifrank⸗ und 1595557 907 Fr. in Einfrankstücken, 93 641 698,565 Fr. in Stücken zu je 50 Centimes, 7 671 1091,25 Fr. in Stücken zu je 25 Centimet nd 8 252 7090,60 Fr. in solchen zu je 20 Centimekẽ. Die Prägung wechselte vielfach während der verschiedenen Regierungs— formen in dieser Zeit, wie fol zende Uebeisicht erweist. Es wurden geprägt , t ; Goldmünzen Silbermünzen vers im Werthe von Frances

Rennt (ee len, . 106 237 755 (60 Bonaparte und Naxolson J 528 024 440 S87 830 055, 50 Ludwig XVIII 389 333060 614 830 109, 75 ,,, 52 918 920 32 511 320, 50 ,, 215912 800 1œ756938 333 09 Republik 1848 49 (Genius:

für Gold, Herkules für

JJ ß 921 220 259 628 845 00 Republik 1848 51 (Göttin) 370 361 640 199 619 436 60

Louis Napolson Bonaparte Napol son III.

Repablif 1576 84 (Göttin)

Republik 1870 84 (Genius für Gold, Herkules für

Silber).

b26 294792. 00 64 213 876, 50

6 151 961 600 485 894 740

. 471 018780 371 742 144, 50 Von den, Goldmünzen wurden inzwischen 71 082860 Fr. in Stücken zu je 10 und 5 Fr., und von den Silbermünzen 222 166 304,25 Fr. in Stücken zu je zwei und ein Franes. 50. 25 und 20 Centimes wieder eingezogen, so daß Anfangs 1885 hiernach noch 8651 264 Fr. in Gold und 5297 679 864,0 Fr. in Silber im Um- lauf waren bezw. hätten sein sollen. Während der Dauer der ersten Republik wurden gar keine Goldinünzen und an Sill ermünzen nur Fünffranlstücke geprägt; goldene Zehnfrankstücke wurden nur in der Zeit der Republik ron 1849 1851 und unter Napoleon 111. ge⸗ schlagen und goldene Fünffrankstücke nur unter des Letztgenannten Regierung.

Die jetzt in Umlauf befindlichen Bronzemünzen in Stücken ron je 1,2. 5 und 10 Centimes, deren Werth sich auf 53 99 1224.96 Fr. beläuft, sind sämmtlich in der Zeit von 1852 bis 1884 geschlagen worden. Die Münzen von 1852 bis 1857 tragen dat Bildniß Napoleons III., diejenigen von 1861 bis 1870 dafselbe mit einem Lorbeerfranze geschmückt; seit 1870 wird diesen Scheidemünzen eine

Göttin ausgeprägt.

Wien, 1. Mai. (B. T. B) Pie ralversammlung der Karl-Ludwigsbahn genehmigte den es Verwaltungs raths, betreffend die Vertheilung des Reinerträgnisses, wonach per Aktie oxer Genußschein eine Superdi idende von 3 Fl. entfällt und am 1. Juli der fällige Attiencoupon mit 8 Fl. 25 Kr. cin elbst wird.

D 2. Mai. (W. T. B). Vie Wiener Zeitung“ ver⸗ öffentlicht die Verleihung einer Konzession für eine Eisenbahn von Hannsdorf an die Reichegrenze gegen Ziegenhals nelst Abiweigungen an die österreichische Lokaleisenbahngesell⸗

schaft in Prag. ; Washington, 1. Mai. (W. T. B) Die Staatsschuld der Monat April um

Vereinigten Staaten hat im

4 837 (00 Doll. abgenommen, im Staatsschatze befanden sich ultimo

April 391 0605) 60 Doll. ö . Nem . Mark, 1. Maß; (W. T. B). Baum wollen

Wochenbericht. Zufuhren . 265 Unionshäfen 14 00 3, Aus.

fuhr nach Großbritannien 21000 B., Ausfuhr nach dem Rontinen

4000 B., Vorrath 557 000 B.

ist und

sind, Auskunft ertheilen wird, wo und wie sie

z

Submissionen im Auslande.

Der itolienische Minister für Ackerbau, Industrie und Handel bat eine internationale Preie bewerbung für kleine Dampf ⸗Dresckmaschinen zu Pesaro verordnet. Eine ge— schästsfübrende Kommission, aus dem Direktor der Königlicken prak— tischen Ackerbauschule zu Pesaro, dem Präsidenten der landwirthschaft⸗ lichen Akademie und einem Abgeordneten der Provinz, besorgt und bestimmt das zum Erfolge der Bewerbung Erforderliche. Die Be— werbung wird am 1. Juli 1885 eröffnet und spätestens am 20 Leffel⸗ ben Monats geschlossen. An der Bewerl ung können die Erfinder, die Erbauer und bloße Inhaber von Lagern, einbeimische und fremde

theilnebmen. Nur Dreschmasckinen und betreffende Lokomobilen von nicht mehr als fünf effektiven, und nicht nominellen Pferde⸗

zugelassen. Die Anmeldungen

Bewerbung jelassen. n geschäftsführenden Kommission

kräften werden zur zu der Bewerbung sind der spätestens am 31. Mai d. J. einzureichen und mit allen den jenigen technischen und wirthschaftlichen Angaben zu verseben, welcke die Bewerber in Betreff ihrer Dreschmaschinen mitzutbeilen für zweckmäßig bal ten, wobei auch der von denselben eingenommene Raum, die Qualität des erforderlichen Heizmaterials und die zum regelmäßigen Betriebe derselben wirklich nothwendige Menge an be— wegender Kraft anzugeben ist Die Kommisston theilt nach Empfang der Anmeldungen den Bewerbern die betreffenden Zulassungen mit, giebt die von den Ausstellern verlangten Aufschlüsse und läßt ihnen die Formulare und die nothwendigen Pariere zugehen, um die ÄAb—= sendung der Maschinen anzuordnen und die für die Beförderung der Maschinen, der Bewerber und ihrer Arbeiter bexilligten Erleichte⸗ rungen zu genießen.

Verkehrs⸗Anstalten. (W. T. B.) Die Dampfer det

nein,, Weser und . Ems“ zweiter gestern Nachmittag in eingetro ffen.

Bremen, 1. Mai. Norddeutschen Lloyd sind, ersterer gestern in Baltimore, New-⸗Nork und letzterer gestern Abend in Soutbampion

Hamburg, 2. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer „Holsatia' der Hamburg ⸗Amerikanischen Hacketfabrt⸗ Aktiengesellschaft bat, von Westindien kommend, gestern Lizard

passirt.

Berlin, 2. Mai 1885.

Krankenhaug-Lexikon für das Königreich Preußen. (Stat. Corr.) Die Fürsorge für Kranke und Gebecchliche ist

in Preußen eine uralte. Vor Jahrhunderten schon begann sich das

Hospitalwesen zu entwickeln, schufen fromme Stiftungen und die selbstlose Thätigkeit der großen Krankenpflege ⸗Brüderschaften die

ersten umfassenderen Einrichtungen auf diesem humanitären Gebiete und legten den Grund zu einer organischen Ausbildung des Kranken hauswesens, dessen Förderung und Weiterbildung dann Jahr—

hunderte hindurch in den Händen der Privatwohlthätigkeit ruhte. Verdanken wir doch noch ju unserer Zeit der

Wohlthätigkeitssinne Einzelner zahl— reiche Einrichtungen für Heilung und Pflege von Kranken und Gebrechlichen: es braucht nur an die segensreiche Wirksamkeit ter Johanniter-, und Malteserritter, der barmherzigen Brüder und

Opferfreudigkeit und dem

Schwestern, der Diakonen und Diakonissen, des Vaterländischen Frauenvereines und des Frauen-Lazarethvereines, des Vereines

Seeküsten u. s. w. er—

deutschen . Thätigkeit aber be—

für Kinderheilstätten an den privaten

innert zu werden. Neben dieser tbeiligte sich schon früh auch die öffentliche Färsorge an der Organisation der Krankenpflege, und heute begegnen wir nicht allein in den Etats der Provinzial- und Kreisrerbände, der Armen— verbände und der Gemeinden regelmäßig ganz erheblichen Summen, welche für diesen Zweck bestimmt sind, sondern auch einem plan— mäßigen Eingreifen des Staatez in das vorliegende Gebiet, indem letzteres nicht blos unter die Oberaussicht der Staassperwaltung ge— tellt, sondern auch aus fiskalischen Mitteln mir hervorragenden Musteranstalten und Mustereinrichtungen aller Art ausgestattet worden noch wird. Endlich hat sich in neuerer Zeit auch der in— dustrielle Unt rnehmungsgeist der Krank npflege uns Krankenheiung in Anstalten, als Mittels zum Gelderwerhe, bemächtigt, gleichfalls überwacht durch gesetzliche Vorschriften.

Es kann sonach nicht Wunder nehmen, daß unser Vaterland eine Fülle von Anstalten der Fürsorge für Kranke und Gebrechliche auf—

uweisen hat. Der Reichthum Preußens an solche: und die kultur— geschichtliche, soziale und humanttäre Bedeutung derselben, sowie rie lehhaften Beziehungen, in denen Tau ende der Bevölkerung zu ihnen

ehen, ließen daher schon lange eine vollständige Nachwei tstellung dieser Einrichtungen nicht allein wünscheitt—

radezu geboten erscheinen

umfsssende Da

werth, sondern ge

Diesem Mangel ist un durch das soeben vom Königl hen Statisteschen Bureau herausgegebene Krankenhaus-Lexikon abgehnlfen

worden, das gleichzeitig den durch die neuere Gesetzgebung erweiterten Zwecken der Verwaltungsbehörten überhaupt, wie insbesonder- den Zwecken der Meyizinalverwaltung zu dienen gecignet erscheint, ür den Arzt ein Wegweiser, für die Leiter und Bedmfen von Ansfälten für Kranke und Gebrechliche reich an Antegnag, für das Publ kam ein Rathgeber sein Denjenigen insbesondere aber, welche Mitt.! hesitzen und sich der Pflicht gegen das measchliche Elend und Ungläck hewußt

helfen und an wen sie sich zu diesem Zwecke wenden können.

Der äußeren Anordnung nach zerfällt das Werk in zwei Theile. Der zunächst der Oeffentlichkeit übergebene erste Theil des Kranken haus-Lexikons ist gleichsam ein Grundbuch des in Preußen vorhandenen Besitzes an solcken Anstalten, welche Kranke zur Heilung, Sicche zur Versorgung, Blinde und Taubstumme zur Ausbildung aufnehn en, und zwar für das Jahr 1885. Demgemäß werden in diesem Theile in eingehendster Darstellung die vorhandenen allgemeinen Heilanstalten, mit Einschluß der Universitätskliniken, der Krankenhänfer für die Armer und Marine, zer Lazarethe in Strafanstalten und G fäng⸗ nissen, der Epidemienbäuser, der Kinderheilstätten, sowie der Augen— heilanstalten, ferner die Anstalten für Nervenkranke, für Epileptische, die Irren⸗ und JIͤiotenanstalten, die Entbin dungsan stalten einschließ · lich der Hebeamnenlehranstalten, die Siechenhäuser und Hospitäler, ie Blinden! und Taubstummenanstalten in den einzelnen Stien bezw Gemeinden nachgewiesen, in einem Anhange außerdem die außerhalb Preußens gelegenen Krankenläuser der Armee (1X, X. und Xl Armee— Corpe) und der Marine,

Der zweite Theil des Werkes schildert das Krankenhauswesen, das Irrenwesen, das Blinden und Taubstummenwesen im Ganzen und besprickt demgemäß die historische Entwickelung, die

gesetzlichtn Grundlagen, die Geunksätze über baulich! Ein⸗ richtung, über Verpflezung der Kranken u s. w. Der Abschnitt über Ausübung der Krankenpflege enthält die Geschickte und

Thätigkeit des Johanniterordens, der Malteser Genossenschaften, der katholischen Orden und Kongregationen, der Diakpre und Diakonissen, des Vereins zur Pflege der im Felde verwundeten Krieger, des Vateriändischen Frauen vereins, des Frauen. vazateth= vereineß n. s. w. Spezialverzeichnisse der einzelnen Kategorien von Anstalten nach Regierungsbezirken find den bezüglien Üübschnitten einverleibt. Hesgleichen ist diesem zweiten Theile ein alphabetisches Gesammtregister des Werkes angeschlossen, das auch auf Tie erforder- lich gewordenen Nachträge zum ersten (lexikalischen) Theil Rücksicht genommen hat.

Das Hauptverdienst dafür, daß das Krankenhaus-Lexikon, wle

dasselbe vorliegt heragestellt und veröffentlicht werden konnte, gebührt nach dem, sich des Weiteren über den Inhalt des Werkes und das

bei demselben benutzte Quellenmaterial verbreitenden Vorworte dim Dezernenten des Königlichen Statistischen Bureaus, Dr mwed. A. Gutt⸗ stadt, wie wic auch an dieser Stelle noch besonders hervorheben zu sollen glauben.

Die Zahl der Kur und Badegäste in Burtscheid beträgt bis inkl. 1. Mai: 180.

Im Königlichen Opernhbause fand gestern eine Jubiläums- vorstellung statt; man gab Ludwig Spohrs schönste und beliebteste Orer Je ssonda“ zum hundertsten Male. Die Musik dieses vor= trefflichen Buühnenwerkes, welches zur Zeit der ausgezeichneten Wirk⸗ samkeit des Kemponisten als Hofkapellmeister in Kassel entstanden ist. läßt das musikalische Können desselben in seiner ganzen Vornehmbeit und Reinheit, die Gedankentiefe, welche seinen Arbeiten durchschnitt⸗ lich eigen ist, ebenso wie die gefüblswarme Lebentauffassung des Komponisten auf das Vortheilhafteste hervortreten. Tie edlen und weichen Klangfarben des DOrchesters vereinigen sich mit den zarten und anmutbsvollen Melodien, welche die lvrische Neigung ibres Schöpfers zu lebendigem Ausdruck bringen, zu klarer und ruhiger harmonischer Wirkung Das zahlreiche Publikum, welches sich gestern versammelt hatte, schien der Muse Spohrs in ihrer Form⸗ vollendung nicht nur lebhbafteste Theilnahme, sondern auch inniges Verständniß entgegenzubringen. Die Darstellung war mit Erfolg bemüht, die einfachen Schönheiten des Werkes durch eine künstlerische Wiedergabe zu durchschlagender Wirkung zu bringen.

An erster Stelle haben wir in diesem Sinne Fr. Sachfe⸗ Hofmeister zu nennen, in welcher die Titelrolle eine vor⸗=

zügliche Vertreterin gefunden hat. Der Adel und die Diskretion ibres Spiels und des Gesangsvortrags stehen im besten Einklang mit dem Charakter der Spohrschen Schöpfung Die klare Intonation und der ruhige, sichere Klang der vollen Stimme traten besonders in den Arien des ersten und dritten Altes erfreulich und wirkungsvoll hervor. Die Leistung des Frl. Lehmann als Amazili⸗ ist in ibrer Vorzüglichkeit bekannt. Die klare, alockenbelle Stimme dieser Sängerin ertönte mächtig in den beiden Ductten des zweiten Aktes und rief reichen Beifall hervor. Hr. Ernst hat die Rolle des „Nadori' auch schon wiederholt gesungen; der Künstler hat sich aber sichtbarlich immer mehr in seine Aufgabe hineingelebt und fand für en tlef empfundenen Vortrag seiner Arie ‚Baß mich Glück mit Rosen krönen lebhafte Anerkennung. Hr. Betz (Tristan d' Accunha) war gestern geradezu glänzend disponirt und entfaltete seine in Wohl⸗ klarg und Fülle gleich prächtigen Stimmmittel in hinreißender Weife. Der, stürmische Beifall nach der großen Arie des zweiten Akts nöthigte den Künstler zu einer theilweisen Wiederholung seiner Musterleistung. Auch der orchestrale Theil der gestrigen Aufführung und die schöne Wiedergabe der Chöce trug zu dem schönen Gelingen der Jubiläumsvorstellung bei.

Im Deutschen Theater wird morgen, Sonntag, Der Weg zum Herzen“, am Montag „Prinz Friedrich von Homburg“ gegeben. Außerdem bringt das Repertoire der nächsten Woche Wiederholungen von „Die Jouryalisten', ‚Die große Glocke, „Prinz Friedrich von Homburg“, „Die Neuvermählten', „Flaͤtterfucht“ und „Die Welt, in der man sich langweilt. Am Sonntag, den 10 Mai, kommt auf vielfachen Wunsch „Dorf und Stadt“ zur Aufführung. Die Proben zu dem Trauerspiel „Emilia Galotti“ haben begonnen.

Kroll's Theater. Die Opernsaison wird, wie bereits angekündigt, mergen mit den „Lustigen Weibern von Windsor“ er— öffnet. Der zröeite Opernabend, am Montag, wird Beethoveas Fidelio“ bringen

Das Belle Alliance ⸗Theater eröffnete am gestrigen Abend seine Sommersaison und brachte zugleich ein hier in Berlin noch nicht gegebenes Stück Marguerite“, Schauspiel in 5 Akten von Fr. Koppel ⸗Ellfeld zur Aufführung. Der Verfasser hat ein Thema, behandelt, dag durch feinen zeitgemäßen Charakter und patrtotischen Geist überall auf Anerkennung rechnen darf. G6 ist der Kampf des deutschnationalen Wesens mit der noch überaus starken Hinneigung nach Frankreich, wie sie sich in den Reichtlanden in weiten Kreisen der Bevölkerung zeigt. Der Gedanke, diesen Konflikt dramatisch zu ge—⸗ stalten, ist ein sehr glücklicher und darf bei allen Deutschgesinnten auf entschiedenen Beifall rechnen. Kann man insofern den Autor zu der Wahl des Stoffes beglückwünschen, fo lassen sich betreffs der Ausführung einige Bedenken nicht verschweigen. Eine größere Klarheit in der Exposition würde für das Verständniß der Handlung von großem Vortheil gewesen sein; eine knappere Form der Bearbeitung wäre gleichfalls erwünscht, ganz unerläßlich aber, wenn anders das Stück vor sirengeren Augen bestehen soll, ist eine vollständige Umarbeitung des letzten Aktes. Diese thränenselige Effekthascherei steht in einem so schneidenden Gegensatz zu der kraftvollen Charakteristik der vorhergehenden Akte, daß man zum Schluß einen anderen Ver fasser zu vernehmen glaubt Der Umschlag der Stimmung im Zuschauer⸗ raum von gespanntem Ernst in heiteres Gelächter bei endlicher Ver— einigung der sich Suchenden sollte den Autor belehren, daß er hier einen entschiedenen Mißgriff gethan hat. Sonst weist das Ssück eine tüchtige amatische Begabung. markige Charafterzeichnung und technisches 2461 h Redensarten. Die Darstellung war im Allgemeinen eine recht zu— friedenstellende, hätte aber bei vollendeterem Spiel besserer Kräfte : f

d ö.

dem Stücke zu (inem noch größeren Erfolge verholfen, als derjenige war, den es gestern Abend erzielte, und, wenn der letzte Akt urngearbeitet wird, guch in Zukunft erzielen wird. Dem Belle -⸗Alliance— Theater kann zum Erwerb des Stückes Glück gewünscht werden.

Dem aus seinem Berufe scheidenden Königlichen Sof Musik⸗ direktor Bilse wurden am letzten Tage seiner Thätigkeit als Dirigent im Concerthause, am 30 v. M., noch viele Beweise der Vers ehrung zu Theil. Schon lange vor Beginn des Concerts war das in reichem Blumenschmuck prangende Haus mit Gästen bis auf den etzten Plaz gefüllt. Der Herausgeber der. Concerthaus-seitung‘, Hr. Elsner, hatte dem Programm ein hübsches Erinnerungsblatt beige—⸗ fügt; auf demselben befindet sich das wohlgetroffene Porträt des Scheidenden und ein kurzer Abriß seiner langjährigen Wirksamkeit. Die Ovationen, die der Abend brachte, eröffnete der Hofschauspieler Dehnicke mit einem warm empfundenen Äbschieds wort. Er pries den Meister als den Schöpfer der populären Concerte und gab dem Bedauern über sein Fortgeben lebhaften Ausdruck. Es folgte der Vorsitzende des Vereins „Eulenspiegel', dessen Ehrenmitglied Hr. Bilse ist, und überreichte eine schöne Lyra von frischen Blumen. Dann trat Hr. Dörnberg, begleitet von Hrn Moszkowsky, auf das

PLodium und verlag, eine künstlerisch ausgeführte“ Adreffe, die eine große Anzahl von Verehrern des Meisters hatte anfertigen lassen. Als Andenken überreichten sie dann einen sehr kostbaren Tafelaufsatz, auf welchem eine Poly⸗

kymnia thront. Hr. Medding überraschte den scheidenden Freund mit einer im italienischen Renaissance Geschmack gehaltenen Uhr mit zwei dazu passenden Armleuchtern. Hr. Bille war von all den Freundlichkeiten so geiührt, daß es ihm schwer wurde, einige Worte des Dankes zu sprechen. ‚Wenn ich etwas erreicht habe, so habe ich es durch die freundlichen Besucher meiner Concerte errungen; ihnen gebührt der Dank und sie leben hoch! war der Schluß seiner Rede Eine dreimalige Fanfare endete die Feier. An dieselbe schloß sich noch ein Festmahl.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilag').

Berlin: Druck: W.

Els ner.

ständniß auf; die Diktion Lidet freilich zuweilen an recht saloppen.

. .

. r

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Pren

Berlin, Sonnabend, den 2. Mai

ßischen

Staats⸗AUnzeiger. 1885.

Aichtamtsliches.

Berlin, 2. Mai. Im weiteren Verlauf der gestrigen (90.) Sitzung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ahänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, fortgesetzt.

Die Berathung begann bei der Position e Tarifs) Leder und Lederwaaren.

Von der „freien wirthschaftlichen Vereinigung“, von den Abgg. Dr. Baumbach, Schuhmacher und Letoöcha waren An— träge auf Aenderung der Lederzölle eingegangen und der Tarifkommission überwiesen worden, dieselbe beantragte:

Der Reichstag wolle beschließen:

L. die obengenannten Anträge sämmtlich abzulehnen:

II. folgende Resolution anzunehmen;

den Herrn Reichskanzler suchen, die weiten Normirung der Zölle für Leder Nr. 21 des Zolltarifs) einer Prüfung zu unterwerfen uad Ergebniß derselben dem Reichstage in der nächsten Session die entsprechenden Abänderungsvorschläge zu machen;

III. die eingegangenen Petitionen durch die z schlüsse für erledigt zu erkläten.

Der Referent der Kommission, Abg. Dr Witte, befürwortete die Resolution, die auf die Erklärung der Regierung hin erfolgt sei, daß eine diesbezügliche Enquete stattfinden solle.

Der Staate sekretär von Burchard erwiderte, in der Kom— mission schon habe die Regierung erklärt, daß ein akutes Be— dürfniß für eine anderweitige Normirung des Lederzolles nicht vorhanden sei. Dagegen sei zugestanden worden, daß eine Untersuchung stattfinden solle, wie sich eine einheitliche

102 ö *. Preußen. (Nr. 21 des Frage einer ander—

* 253 . 5 634 und Lederwagren (Position nach dem

211 1 zu el

Verzollung bewerkstelligen lasse. Sesterreich habe ein großes Interesse an der Ledereinsuhr nach Deutschland. Wenn nun auch in erster Linie deutsches Interesse in Frage komme, so müsse doch, soweit nicht das Be⸗ dürfniß dringend sei, auch das Verhältniß zu den

Nachbarstaaten, mit denen Handelsverträge bestehen, berück— sichtigt werden. Dieser Gesichtspunkt werde alfo bei einer neuen Normirung der Lederzölle, die nur nach eingehender Prüfung stattfinden werde, ins Auge gefaßt werden Die Anträge wurden zurückgezogen; Über die wird in dritter Lesung abgestimmt werder Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ge setzes, hetreffend die Abänderung des Zollvere inigungs⸗ vertrages vom 8. Juli 1867. Der Entwurf lautet: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutsche von Preußen 2e. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Bundesraths und des Reichstages, was folgt: ö.

Die Bestimmung unter Ziffer J des Artikels 5 des Zoll vereinigungsverfrages vom 8. Juli 1867 (Bundes ⸗Gesetzblatt Seite §l), wonach von allen bei der Einfuhr mit mehr als 15 Groschen vom Centner (3 S von 160 Ke) belegten ausländi— schen Erzeugnissen keine weitere Abgabe irgend einer Art, sei es für Rechnung des Staats oder für Rechnung von Kommunen und Korporationen, erhoben werden darf, findet auf Mehl und andere Mühlenfabrikate, desgleichen auf Backwaaren, Fleisch, Fleisch— waaren und Fett, sowie ferner, insoweit es sich um die Besteue— rung für Rechnung von Kommunen und Korporationen handelt, auf Bier und Branntwein keine Anwendung.

3 sofort in Kraft. betreffend Zolltarifs

Q

Resolution

r Kaiser, König

zustimmung des

2

Gleichzeitig tritt §. 4 die vorläufige Ein— (Reichs · Gesetzblatt

Dieses Gesetz tritt des Gesetzes vom 20 Februar d. J führung von Aenderungen des Seite 15) außer Kraft.

Der Abg. Lipke empfahl an eine Kommission.

Der Abg. Dr. Hammacher trat diesem Antrage bei, stellte aher die Anfrage, warum nicht auch bezüglich des Weines eine Aenderung vorgeschlagen sei.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichs-Schatzoemnts von Burchard das Wort: -

Meine Herren, nachdem der Antrag gestellt ist, die Vorlage an eine Kommission zu verweisen, und unter der Voraussetzung, daß dieser Antrag, der von zwei Seiten ausgeht, die Zustimmung des hohen Hauses findet, kann ich mich auf wenige Worte beschränken—

Die Anschauung, welche der Hr. Abg. Hammacher über die Tragweite und die Bedeutung des Vertreges entwickelt hat gegenüber den Ausführun— gen des Herrn Abg Lipke, sind vollkommen zutreffend. Es lag nicht in der Absicht des Vertrags vom 8. Juli 1867, über die Frage, in welchem Umfange und oh die Kommunen Steuern in einzelnen Fällen zu erheben haben, Bestimmungen zu treffen. Des ist Sache der Landesgesetze. Die Landesbehörden werden in einzelnen Fällen zu

die Ueberweisung der Novelle

prüfen haben, ob einer Kommune das Recht beizusegen ist, Kommunalsteuern zu erheben. Was der Vertrag vom S8. Juli

1867 festsetzt, war nur eine Abgrenzung zwischen den Rechten und Interessen der Gemeinschaft und zwischen den Rechten und Interessen der einzelnen Staaten. Der Vertrag von 1857 rührt ja aus der Zeit des Zollvereins her. Durch diefe Zollvereinigung und die Einigung über die Erhebung gewisser innerer Abgaben wurde an sich die Souveränetät der einzelnen Staaten auch in der Berech⸗ tigung, Steuern aufzuerlegen, nicht beeinträchtigt; es bedurfte aber einer gewissen Beschränkung dieser Besugniß, damit die Interessen der Gemeinschaft nicht geschädigt würden durch eine verschiedenartige Ausübung des Besteuerungsrechks in den einzelnen Staaten und eine zu weit gehende Ausübung desselben.

Ich möchte auf das weitere der einzelnen Fragen nicht eingehen und mich nur noch zu der Frage wenden, die der Hr. Abg. Ham— macher bezüglich des Weins gestellt hat. Er vermißt, daß die Vor— lage sich auf die darin hervorgehobenen Punkte beschränkt und nicht auch die Frage ber Weinbesteuerung regelt, indem sie auch in Bezug auf diese Besteuerung das Hinderniß aus dem Wege schafft, daß eine aus— ländische Waare, die einem höheren Jolle als 3 unterliegt, nicht auch zu Kommunalabgaben herangezogen werden kann. Der Ausgangspunkt der ganzen Vorlage ist ja der, daß daran darf ich erinnern in der Zelltarifgesetzzebung eine Aenderung herbeigeführt werden soll. Das Mehl unterliegt jetzt einem Zoll von 3 , es fällt also nicht unter die beschränkenden Bestim mungen des Zollvereins vertrags. Der Zoll soll nach dem Vorschlage der Novelle erhöht werden, das Mehl würde damit unter die fragliche Bestimmung des Zollvertrags fallen. Es würde dadurch eine Aenderung des bisherigen Zustandet herbeigeführt werden, und das würde nach verschiedenen Richtungen hin, sowohl, nach der wirthschaftlichen wie nach der Richtung der Finanziirung, der Kommunen zu großen Bedenken An— laß gehen. Dies ist der erste Anlaß gewesen, weshalb überhaupt

ine Ners prium 38 QaHnemsz ns da 2 a8 ö r ; 140 eine Veränderung des Zoklvereinsvertrags in Aussicht genemmen worden einen solchen

ist. Außerdem ergab sich bei Prüfung der einschlagenden Bestimmungen, daß es auch durchaus verkehrt ist, gegenüber Ten jetzigen Verhält- nissen, nachdem das Reich entstanden ist, das ausländifche Produkt vor dem inländischen zu begünstigen. Barauf läuft aber diese Be⸗ stimmung hinaus sowohl für Mehl als auch für Fleisch Die Mo⸗ tive enthalten ja ein auffallendes Beispiel dafür, in welcher die in- ländischen Interessen geradezu schädigenden Weise diese Be— stimmung wirkt, es war deshalb geboten, sie aufzuheben sowohl für die Schlacht⸗ als auch für die Mahlsteuer.

Es ist dann rücksichtlich der Kommunen noch eine Erweiterung der Befugnisse in Betreff der Erhebung von Bier und Branntwein⸗ steuer in Aussicht genommen. Auch da lag gar kein innerer Grund vor, weshalb man das ausländische Bier vor dem inländischen be— günstigen sollte, und ebenso den ausländischen Branntwein vor dem inländischen Branntwein. Der Zoll für Bier und Branntwein enthält den Schutz zoll und zugleich ein Entgelt für die Fonsumabgabe, während im Innern bei der Herstellung von Bier und Branntwein eine Ver— brauchsabgabe erhoben wird, und zwar für das Reich; denn wenn sie auch in einzelnen Staaten nicht unmittelbar für das Reich erhoben wird, so steuern doch diese Einzelstaaten durch Matrikularbeiträge und Aversen dem Reiche bei und tragen also auch im Verhältniß zum Reich die Konsumabgabe für Bier und Branntwein.

Bei Wein liegt die Sache wesentlich anders, Wein unterliegt im Reiche keiner Konsumabgabe, wohl aber sind nach dem Vertrage in Bezug auf Wein einzelne Länder und zwar die sogenannten Wein länder begünstigt, insbefondere nach der Richtung hin begünstigt, daß in ihnen, und nur in ihnen, von den einzelnen Kommunen eine Ab—

gabe von dem Weinkonsum erboben werden kann Das ist eine Be⸗

günstigung, d sich herschreibt aus der historischen Ent— wickelung, ĩ in den Vertrag vom Jahre 1867 aus den früheren Verträgen übergegangen ist und an der jetzt zu rütteln sich nicht empfehlen würde Man wird mit dieser Bestimmung zu rechnen haben; dieses Privilegium aber noch weiter zu verstärken, indem die Bestimmung des Vert ags, daß aus—

ländische Waaren, die einem Zolle von 3 M unterliegen, also der

Wein, nicht jur Besteuerung in den Kommunen herangezogen werden sollen, aufgehoben wird, scheint sich nicht zu empfehlen Auf der anderen Seite würden aber wie finanziellen Inter⸗ essen des Reichs durch eine solche Aufbebung unzweifelhaft ge—

wenn gestattet wird, daß in den Kommunen nicht nur von inländischem Wein, sondern auch von ausländischem Wein eine Kommunalabgabe erhoben wird, so würde

haft eine günstige Einwirkung auf den Konfum von inländi

schädigt werden; denn

auf Kosten des ischen Weines haben. Da der der finanzieller unseres Zollwesens ist, so is Richtung hin erung d stehenden Zr

denklich

Ich möchte dringend empfehlen, die Frage der Revision des Zoll⸗ vereinsvertrags auf das Maß des dringenden Bedürfnisses zu schränken Die Bestimmungen über das Besteuerungsrecht Staaten und Kommunen in diesem Vertrag sind sehr mannigfaltige, und es ist sehr bedenklich, auf diesem schwierig zerwickelten und delisaten Gebiet Aenderungen der Gesetzgebung ĩ da eine praktische Nöthi dazu vorli Ich de Kommission sich Gelegenheit finden wird, diese noch

weiter zu entwickeln. Der Abg. Richter (Hagen)

erklärte, die Frage sei durch

die Diskussion nicht klarer geworden, sondern erscheine um— gekehrt schwieriger und weiter greifend. Man begnüge sich

nicht, die Konseguenzen es neuen Zolltarifs zu ziehen, son— dern bei dieser Gelegenheit noch eine Reihe anderer Fragen zu ordnen, die mit dem neuen Zolltarif wenig oder garnichts

zu thun hätten. So werde hier eine neue Bestim— mung für Bier getroffen, für das der Zollsatz von

4 Mie pro Doppelcentner weder durch den von 1879, noch durch den jetzigen verändert sei. Was veranlasse also jetzt, sich überhaupt mit dieser Materie zu beschäftigen? Der Branntwein habe schon bisher über der Grenze von 3 6 gestanden; derselbe habe schon bisher 24 und 48 66 gezahlt, un8 daß der Branntwein jetzt nach dem neuen Tarif noch mehr Zoll bezahlen solle, wäre eher ein Grund, die Kommunen einzuschränken, anstatt ihnen die Besteuerung des Brangtweins noch mehr zu erweitern. Praktisch sei die Sache vnn geringer Bedeutung, weil in Deutschland wenig Branntwein eingeführt werde und die Einnahme der Kom— munen aus der Branntweinsteuer jedenfalls eine fehr minimale sein werde. Dagegen würde die Weinbesteuerung Seitens der Kommunen große praktische Bedeutung gewinnen. Aber vor dem Wein stehe die Regierung still, da berufe sie sich auf alte Verträge, während doch auch bei dem Bier keine Veran— laf ung vorliege, am hestehenden Zustand etwas zu ändern. Die Abgrenzung der Besteuerung zwischen Reich, Einzel⸗ staaten und Kommunen sei eine der schwierigsten Materien, und die Motive der Vorlage seien in Bezug auf den Haupt⸗ punkt so knapp gehalten, daß vielleicht nicht ein Dutzend Abgeordnete klar daraus ersehen könnten, was in diesem Gesetz alles stecke. Bei den Mehl- und Fleischzöllen trete genau dieselbe Wirkung ein, die der Staatssekretär von der Besteuerung des Weines durch die Kommunen erwarte: die inländische Waare sei gegen die ausländische zum Nach⸗ theil des Reichsfiskus begünstigt und die Rechnung, die man sich im preußischen Landtag in Bezug auf die Verwendung eines gewissen Betrags aus den Getreide- und Viehzöllen mache, in Frage gestellt worden. Diese Vorlage in einer Kommission zu berathen, sei unerläßlich.

Das Haus beschloß in diesem Sinne.

Der Entwurf, betreffend den Schutz des zur Anfer— tigung von Reichskassenscheinen verwendeten Pa⸗ piers gegen unbefugte Nachahmun g, wurde in dritter Lesung nach den bezüglichen Kommissionsvorschlägen unvxer⸗ ändert angenommen.

Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Steuervergütung für Zucker.

Der Entwurf lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ꝛc. verordnen im Namen zes Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Einziger Paragraph.

Die Geltungsdauer des Gesetze vom 7 Juli 1883, betreffend die Steuervergütung für Zucker (Reichs. Gefetzblatt Seite 157), wird um ein Jahr dergestalt verlängert, daß an die Stelle des im §. 2 daselbst bezeichneten Endtermin der 1. August 1886 rritt.

Der Abg. Dr. Witte erklärte, er hätte gewünscht, daß schon eine gewisse Herabsetzung der Ausfuhrvergütung eingeführt

Zo ltarif 8

darauf, selh

n Zusatz zu geben. Im Uebrigen verzichte er st Anträge zu stellen mit Rücksicht auf die Absicht

der Resierung, schon im nachsten Jahre die Zuckersteuerreform

in Angriff Der A

Zölle und zu ordnen,

stehenden definitiven Zu Der Abg. Nobbe e

der unverär Da ein war, wurde

/

Exporthonif

wünsche dringend, daß Bonifikationen

derten

zu nehmen.

bg. Graf von Hacke hielt es für unzweckmäßig, die ikation jetzt provisorisch zu ändern. Die Induftrie nicht alle Augenblicke die Höhe der wechsele. Die Bonifikationsfrage sei Zeit bei der in nächster Session in Aussickt ckersteuerreform.

1 1 3* 1 ö F 7I. rklärte sich ebenfalls für die Ar

nahme Regierungsvorlage. e Verweisung an die Kommission

1

1 3 a ü, dan * 71 ö ä der Gegenstand verlassen. Die zweite

nicht beantragt

Lesung des

Entwurfs wird im Plenum stattfinden.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung auf Grund des Berichts der

XIII

[ 8

Nach 8.

Kommission

J soll die Novelle betreffen:

1) Post⸗, Telegraphen- und Eisenbahnbeamte und alle im

Betriebe der Marine und Heeresverwaltungen, auch bei auten beschäftigten Angestellte . 2) den Baggereibetrieb den Speditions-, Speicher⸗ und Kellereibetrieb, P Güterpacker, Güterlader, Wäger, Messer c. Der A g. Kayser beantragte, den im 8. aufgeführten Arbeitern auch noch Feuerwehrleute, Straßenkehrer, Garten arbeiter und

dienst hinzu

alle nicht fest angestellten Arbeiter im Kommunal—

21uf ita 5 slüugen

Der Abg. Kayser befürwortete seinen Antrag. Es wäre erfolglos, zu den einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzes Ab⸗ änderun zu stell dasselbe sich an das bestehende Unfall ischließ Seine Partei folge aber enn sie dieser Ausdehnung der Unfe ung zustimme, weil sie glaube, daß die in dem 5. 1 bezeichne seien, h Ver ig bedürftig seie Ein ig ni iejeni Pe sonen, welche von der Gemeinde abhängig seien, nicht unter die Unfallversicherung fallen sollten. Durch Zeitungen erfahre er,

diener könr festgestellt, r gang

Dieselbe F z. B. auf de des Fehlers

wenn sie den.

806 ö so E des Hauses

zu lassen.

fahren, weil stehenden Ur

Ka renzzeit, d

sprechen.

waltung“

tegorie dieser Ausleg

in keine

die sich dersel gesetzt seien; und es sei zumeist auf

Es sei aber i

Demnäch das Wort: Der Herr

Ich bin

würde, und stelle der Regierung anheim, der Vorlage noch

wir bisher bei

' d 39 nos ro wrSdorvit * ö 545 . de die Reichsregierung beabsichtige, fi

eroings vol

J DJ sei es nach seiner

geschehen sei, Tage

pensionsberechtigte,

Sein setzes beseitigen, und er hoffe, daß derselbe auf allen Seiten Zustimmung finden werde. Er sei falls formale Abänderungen einzugehen.

Der Abg Schrader erklärte, in der Kommission außerordentlich

Vaxtei verzichte deshalb, auch

Punkten für auf ganz falsche Basis gestellt sei. Punkte werde er bei den einzelnen Zu §. 1 bemerke er, taucht seien, ob unter „Post⸗, Telegraphen- und Eisenbahnver—

Betrieb dieser außer etwa der Centralverwaltung, welche mi dem Betrieß ie Berührung komme. Frage für eine große Anzahl von Personen wäre 2s erwünscht, wenn Seitens der verbündeten Regierungen und des Reichs⸗ tages hierüber eine Erklärung abgegeben würde. Was den An trag Kayser betreffe, so erkenne er an,

) ir diese

s Kategorie

en ein besonderes Gesetz einzubringen Warum enigen, die im Gemeindedienste stehen, nicht

t sein? Er kön sich keinen versicherungs denken als den des Feuerwehrmannes, der

der Personen sein eigenes

—ᷣ 2 4 * * 65 11 11 4 . 11 setz Ihm sei nicht bekannt, daß freiwillig e 46 kö, ö ö G elingerichte worden sesen; es sei dies r 1152 k z a2 66 Merl; n einigen Stadten behauptet, in Bezug auf Berlin

Erkundigung nicht der Fall. Ein Akten— ie die Treppe herunterfallen. Es sei nicht in welcher Weise, falls derselbe verunglücke, oder., wenn dies mit tödtlichem Aus—⸗ seine Nachkommen entschädigt würden entstehe gegenüber anderen Arbeitern, n Rieselfeldern. Diese Zustände seien die Folge der Zweitheilung der Beamten in festangestellte

und solche, die das nicht seien, die, verunglückten, ohne alle Mittel dastehen wür⸗ Antrag wolle diesen Mangel des Ge⸗

auch bereit, NM eden ke aegen be selł 5 J 190 59 9 = 5 Bedenken gegen denselben vorliegen sollten, auf Seine Absicht sei nur, Leuten,

die zum Wohle Anderer gearbeitet hätten und dabei verun— glückt seien, die nothwendige Unterstützung zu Theil werden

das vorliegende Gesetz habe 1 wenig Abänderungen er— man dasselbe lediglich als Fortsetzung des be— ifallversicherungsgesetzes angesehen habe. Seine

. ihren Wünschen betreffs der er Schiedsgerichte u. s. w. in besonderen Anträgen

Ausdruck. zu geben. Die Meinung seiner Partei über das Unfalngesetz, wie es 1884 beschlossen sei, bleibe aber unverändert dieselbe; er halte es in wesentlichen

weil es Ueber einige wenige Paragraphen des Gesetzes daß Zweifel darüber aufge—

verfehlt und für verhängnißvoll,

sämmtliche Ärbeiter dieser Betriebe verstanden seien oder nur solche, von denen man annehmen könne, daß sie be— sonderer Unfallgefahr ausgesetzt seien. In sei die Meinung dahin unter das Gesetz falle.

der Kommission gegangen, daß nur die letzter« Ka—⸗ Er bezweifle die Richtigkeit meine vielmehr, daß der gesammte unter das Gesetz gehöre,

ung und Verwaltungen

Bei der Wichtigkeit dieser

daß die Beamten, auf be beziehe, nicht selten besonderer Gefahr aus⸗ das gelte namentlich von den Feuerwehrleuten; richtig, daß diese Leute bei Verunglückungen das Entgegenkommen der Gemeinden, ja in

manchen Fällen auf Privatunterstützung angewiesen seien.

n zweiter Lesung kaum angängig, eine so weit

reichende Veränderung in das Gesetz hineinzubringen.

st nahm der Staats⸗Minister oon Boetticher

Vorredner hat im Eingange seiner Betrachtungen die

Ueberzeugung wiederholt ausgesprochen, daß daf Unfallversicherungs⸗

gese vom vorigen Jahre ein sehr bedenkliches sei und in Ler Praris sich nicht bewähren werde. der entgegengesetzten Meinung.

in Die Erfahrungen, die der Ausführung gemacht haben, und namentlich der