1885 / 103 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

60M

Metallbestand . Reichs Kassenscheine

Kölnische Privatbank.

Nebersicht vom 30. Ayril 1885. Activn.

Noten anderer Banken

Wechselbestand. Lombard. Forderungen 11m-— Sonstige Activa

Grunden yttal. Reservefondẽ ; Umlaufende Noten

Tänlid falls. Verbindsichieiten⸗ An eine Kündigungsfrift gebunden;

Verbindlichkeiten Sonstige Passtva .

Eventuelle Verbindlichkei

im Inlande zablbaren Wechfeln 216,100. —.

Ibo? o]

Leipziger Kassenverein.

Geschäfts · Nebersicht vom 30. April 1885. A 1,063 648 7

Activ

Metallbestand .

Sonstige Kassenbestande Bestand an Wechseln

Lombardsorderungen.

Effekten.

= sonstigen Activen. Passt va.

Das Grundkapital Der Reservefonds.

Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗

bindlichkeiten: a. Giro⸗Creditoren b. Check⸗Depositen

Die an eine Kündigungsfrist ge— bundenen Verbindlichkeiten .

Die sonstigen Passiven. Weiter ö

6354

Passiva. /

a.

Bestand an Reichs kafsenscheinen ; Noten anderer Banken

ñ 7ñ738,

3 11,559 105 569 768, 40 443. 35)

55 09 358, 36 6

3, M0, 099 750 0090 1991349 550, 100

2,890 070 = 13, 90

ten aus weiter begebenen

n.

2 37,550. 492.979. 182,318. 4, 173, 3 14. 1498 555. J 50, 310.

S24, 973.

Æ 3, M, QX. 225,781. 2, S880, 500.

1,489, 182. S7, 219.

525.738. 8

5

ͤ J

egebene im Inlande zahlbare Wechsel MSH 113,912. 10.

Die Direction des Leipziger Kassenvereins. Wochen ⸗Nebersicht

der Württembergischen Notenbank

vom 30. April 1885.

SSSI &II

1*1

2

6073

509

Activa. Cassa

Reichskassen 1 68

Noten anderer Banken.

Sonstige Kassen⸗ bestãnde

11 O Lombardforderungen ,,.

Sonstige Activen

Passiva. Grundkapital Neservefonds bindlichkeiten

Son stige Passiven

821

Inlande

Stand der Frankfu

6069]

Gassa⸗Bestand: 1 Reichs Kassen⸗ scheine Noten anderer Banken.. =

Activa.

Guthaben hei der Reichsbank. Wechsel Bestand . Vorschüsse gegen Eigene Effecten. . Fffecten des Reserve⸗Fonds Sonstige Aetiva.

Unterpfãnder ;

Statuten) . Passiva. Eingezahltes Actien⸗Capital Reserve⸗Fonds K Bankscheine im Umlauf

Activa.

Metallbestand. Bestand

an Wechseln

an Lombardforderungen.

an Effekten.

an Reichskassenscheinen. an Noten anderer Banken

an sonstigen Aktiven.

Passivn.

Das Grundkapital Der Reservefond .

Der Betrag der umlaufenden

Noten.

Dle sonstigen täglich fälligen Ver ˖⸗

bindlichkeiten.

* * 4 1 a 5 ö ö * Die an eine Kündigungsfrist ge⸗

bundenen Verbindlichkeiten .

Die sonstigen Passiven .

Eventuelle Verbindlichkelten aus welter begehbenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Mn 1,144, 5965. 75.

hrnunechnesgihche Pan.

tand vom 360. April 18585. Activn.

16349 Netallbestand ;. Reichskassenscheine, Noten anderer Banken Platz · Wechsel- Bestand. Auswärtiger Wechsel-Best Lombard- Forderungen Conto. Corrent · Debitoren donstige Activa

Grandkapital

Reservefonds

Umlaufende Noten ö

Conto-CQorrent - Creditoren.

Verzinsliche talien. .

Sonstige Pasziyas

Rraungehweig, 30 A p! il 188 Die Direktion. Löucan.

HFerker Ranks. Uebersicht vom 30. April 1885.

Bewig.

soz53

and

Depositen · Capi

Activa:

Metallbestand .. Reichskassenscheine. Noten anderer Banken .

Mp0

8

7864. 143 91 ; II 3875 = 15146, 23 .- Ig. 27 eG 89 IzII2* hd

.

4 hh 50 ob. Ihb z

MS 90M, 000

540, 524 34 19409 900 746, 456 48

. 9.020 360, 043 01

873.333 28.530. 143.990. 3.823.003. 9 022,093. 1987400. 3,176 984. 352, 806.

36 10. 500,090. 399. 440.

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2 D. O.

1.728, 577. 13,449. 377.700.

Gesammt ⸗Kassenbestand Giro⸗ Conto b. d. Reichsbank 1 Lombardforderungen. 11 Debitoren

Immobilien u. Mobilien ;

Passiv

Grundkapital Reservefonds hl Sonstige, tãglich fällige Ber⸗ 1 An Kündigungsfrist gebun— dene Verbindlichkeiten. 16 Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, nach dem 30. April , . Wechselß ..

erzinsung der Einlagen auf Contobũucher für April

*.

2: 60.

2, 119,77. 723, 123. 29,511,453. 2.197, 894. 3,320, 873. 565,219. 300,00.

16,697,990. Sh, 279. 4,631,700. 945, lol. 15,956, 953. 197,731.

l. 64.

3 0OsuS.

Täglich fällige Verbindlichkeiten. An eine Verbindlichkeiten

Sonstige J Noch nicht zur Einlösung gelang Guldennoten Schuldscheinej

Die noch nicht fälligen,

gez. D. Ziegler.

(6024

Activa.

Status der Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz. Am 30. April 1885. Metallbeftand Æ 208, 839. 94. 9, 495. —. 98, 900. —. 961. 43.

JDetrgg der um laufenden toten Sonstige täglich fällige Ber⸗

An eine Kündignngsfrist ge= bundene Verbindlichleiten . 3,776,090.

Weiter begebene und zum Incasso gesandte, im ijablbare Wechsel A 465, 85. =

am 30. April 1885.

3, 735,20) —. 104000. 249,400. —. 9

Darlehen an den Staat Art. 6 der

Kündigungsfrist gebunden

2 n60 weiter begebenen in ländischen. Wechsel betragen . 2,

Die Direction der Frankfurter Bank. SH. Ahdrege.

Badische Anilin⸗

.

ö ́318, 196. 37. 3,732,813. 92. 50,980. 127,500. —. . 108, 199. 88.

S 510000. —. 6 lr 65. 508, 000. —.

J70 951. 24

146,108. g3

Re

rter Bank

J

nS6p4.138, 600

Wechsel

6071] : Uebersicht der Provinzial ⸗Actien⸗ Ban? des Großh

am 30. April 1885.

Activa: Metallbestand 0 5359. 570. Reichs kassen . Noten anderer Banken S 93266. Lombardfordecungen

cheine Æ 1030. M66

eine

Weiter begebene,

A I, 042,793. Die Direction.

Com merz-Bank in Lübeck. Status am 30. April 1885. .

072 etallbestand .

Reichs kassenscheine Noten anderer Banken. Sonstige Kassenhestände . Wechselbestand

Lombardfordernungen. K Täglich fälligs Guthaben. Sonstige Activa H Passiva.

Grundeapital

servefondã́

Banknoten im Umlauf. J Sonstige täglich fällige Verbind-

ichkeiten

An eine Kůndigungsfrist ge hun dene Verbindlichkeiten . Sonstige Passiva

Weiter begebene im Inlande ahlbare Wechsel..

4.258 881.

4A 1,374,300. Sonstige Actira Passiva: Grundkapital MS 3

onds 750 0650. Umlaufende Noten A 1,593. 200

2 t

An

36 Posen

463919.

ih fällige Verbindlichkeiten * 142125. ndigungsfrist gebundene leiten Æ 869, 241.

im Inlande zahlbare Wechsel

Activa.

120.309. 13, 972. 58

5, 171.794. 40 630.925. 143.220. 56 M03, 876. 11 311, 237. 67

2, 400, 999. —2 99, 956. 96 692, 600. 1,214. 142. 43

3,B 106.291. 64 113, 155. 98

R ü

3 1,073. 26

5305. 766 24. 165 19) IJ 57 66 hh. 16h 3. 57 65h 106, 360

1714, 300 wur

In der heute

Kommanditgesellschaften auf Aktien und Attiengesellschaften. 6028

Deutsche Effecten⸗ u. Wechselbank.

stattgehabten Generalversammlung s Jahr 1884 zu vertheilende Di⸗

de die für da

vidende auf

A 17, 142, 990 3.916, 609 19,360,700 ö 3,619, 800

2,201, 100 . 105,300 te

. 136,300

ver liefe

421,679. —.

6343

Yb Reichsmark 10,80 Aktie festgefetzt, deren rung des Dividendenscheines Nr Z fofort an

Braunschweigische

Auszahlung gegen Ein

OM, 0M. Reserve⸗

Verbindlich · Sonstige Passtva Æ 200 271.

M 444510. 43 4 17.420).

unserer Verwechslungs sasse tagsstunden von 9— 11 Ühr erfolgt. Die einzureichenden Coupons

Einreichers versehen,

mulare in unserem Nr. 19) zu haben sind.

Frankfurt a. M. den 24. April 1885. Deutsche Effecten u. Wechselbankt.

lass Deutsche Lebensbersicherungs⸗ Gesellschaft in Lübeck.

Ordentliche Generalversammlung der Actionaire am Dieustag. den 12. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr, im Casinosaale in gübed. Tagesordnung: 1) Jahresbericht pio 1884. a. Beschlußfassung über den gesetzlichen Capital⸗ Reserrefonds. b. Bescklußfassung wegen Beibehaltung der gegenwärtigen Organiation der Gesellschaft. e. Dechargirung. 2) * von zwei Mitgliedern des Verwaltungt⸗ rathes. Lübeck, den 17. April 1885.

Der Verwaltungsrath.

6341

Germania, Aetiengesellschaft für Verlag . und Druckerei.

Die in §. 30 unseres Statuts vorageschrie bene

ordentliche Generalversammlung findet am

Donnerstag, den 21. Mai er., Abends 8 Uhr,

in der Niederwallstraße Nr. 1] ftatt'

Tagesordnung:

I) Vorlegung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das abgelaufene Ge⸗ schäftsjahr, sowie des Berichts über den Ver⸗ mögensstand und die Verhältnisse der Ge— sellschaft.

Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsraths. Wabl von zwei Reviforen zur Prüfung der Bilanz des laufenden Geschäftsjahrs.

Uebertragung von Actien G. 6 des Statuts).

5) Anträge.

Die Bilanz nekst der Gewinn- und Verlustrech⸗

nung g, liegen in unserm Geschäfts lokale, Stralauer⸗

straße Nr. 25, zur Einsicht der Herren Actionaire aus. Berlin, den 4. Mai 1885. Der Aufsichtsrath.

Ant. Roeca, Vorsitzender.

Die von dem Aussichtsrathe für das Jahr

Berlin,

5. d. M. ab bei den Herren Foig 8. Pinkus reichung des Div

idendenscheines Nr. 12 und eines doppelten zur Auszahlung.

2. Mai 1885.

Kohlenbergwerke.

1884 auf 100 festgestellte Dividende gelangt vom S8 dahier, Unter den Linden 78, gegen Ein⸗ Nummernverzeichnisses mit S0 6.— pro Aktie

Braunschweigisge Kohlenbergwerke.

& Soda⸗Fabrik in Ludwigshafen a. Bilanz pro 31. Dezember 1884.

Rh. und Stuttgart.

FPassivn.

Liegenschafts⸗, Bau⸗ und Apparate⸗Conto:

hievon ab Abschreibung pr. 1875 bis 1883 zuzügl. Rücklage für eine Speise⸗ Anstalt in Ludwigs⸗ .

Liegenschaften, Gebäude, Apparate und Utensilien von Stuttgart, Ludwigshafen und Duisburg

S 22,091, 423.

„6p.ã13, 697, 505. 92.

bM, O00. —.

Waaren⸗, Betrieb⸗ Wechsel · Conto Cassa⸗Conto w Fuhrwesen Conto⸗ Effekten ⸗Conto

Anstalten

Die vollkommene

Am 13. April 1885.

Soll.

M 13, 757,505.

14.

92. 33. 172

und Fabrikations⸗Conto.. Gesammt . Debitoren einfchließl. der Anlagen unserer Zweig⸗

j Uebereinstimmung der vorstehen Ludwigshafen am Rhein und Stuttgart beurkunden wir hiemit.

Gewinn und Ver

10,609, 723 24 328, 556 61 72,515 11 21, 17760 230, 550

W333 3301s

Aktien⸗Capital⸗Conto: Reserve⸗Conto:

. Dividenden- Conto: Gesammt⸗ Creditoren.

Avance pro 1384. Vortrag von 18835. hievon ab

25. April 1884 Anstalt in Ludwig

26, 929,778 94

den Bilanz mit den von uns eingesehenen Büchern der Bad. Anilin—⸗

ausgegebene Aktien.

unerhobene Dioidenden⸗Coupons Unterstützungs fonds · Tonto . ö

Gewinn⸗ und Verlust. Conto .

die in der Generalversammlung vom

1 ͤ K

aus den Erträgnissen von 1873 bis 1883 zurũckgestell te /

2.518, 811 36

768 342 866 04 2,25 3g o]

J s do 364. 46

är eine Epceis thafen bewfilgten , so, ooo.

540.64 a6

Id zd 7s s

und Soda. Fabrit

Die von der Generalversammlung gewählten Revisoren:

R. Keller, Gerichtsnotar a.

lust⸗Eonto pro 31.

Dezember 1884.

D. in Stuttgart. Hch. Schaeffer.

Haben.

Verluste auf Ausstände.

General Unkosten. Conto: einschließlich Steuern und Asse Gewinn. und Verlust⸗Conto: Netto · Erträgniß pro 1884 Gewinn ⸗Vortrag von 1883

Ludwigshafen a

curanz

festgesetzt. Die Einlösung erfolgt vom 1. Mai an: in Stuttgart bei der

Mannheim

Mannheim bei den H

Rh. und Stuttgart, den 3

4 z9 500

73/475 54

4, 403, 629 54 540, 864 46

Is 755 n

S4 Mark

Württemb. Vereinsbank Rheinischen Creditbank S. Ladenburg & Söhne.

D. April 1885.

etren W.

Gewinn ⸗Vortrag von 1883 hievon ab die in der Generalve

Waaren⸗Conto:

. Interessen · Conto:

In der heute abgehaltenen ordentlichen Generalvers Aktionã ijlin- Goupon II du 9 ch neralversammlung der Aktionäre der Bad. Anilin⸗ &

pro Aktie

25. April 1884 für eine Speise⸗ Anstalt in Ladwigshafen bewilllgten

Bilanz⸗Ergebniß von Ludwigshafen · Stuttgart und

Mehrbetrag der Aeliv⸗Zinsen

6 3 op 600, 364. 46.

rsammlung vom

60, 000. —.

540, 364 46

5, 124, 338 58

29226 0? * dõ6 5 i

Soda⸗Fabrik wurde die Dividende pro 1884

und deren Zweiganstalten,

Badische Anilin⸗ & So da⸗Fabrik.

in den Vormit—

r müssen auf der Rück. seite entweder mit Firmenstempel oder Namen dez

oder von einem arithmetisch geordneten Nummernverzeichniß begleitet sein, wozu For⸗

Bureau (Effeetenabtheilung

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag den 4. Mai

1835.

M 1HO3.

Aichtamtlich es.

reußen. Berlin, 4. Mai. Im weiteren Verlauf der 2 (9I.) Sitzung des Reichstages wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, und zwar mit der Diskussion des zweiten mündlichen Berichts der XXII. Kommission über die Anträge der Abgg. Ausfeld und Genossen Struckmann, Scipio, Woermann und Seipio fortgesetzt. Die Kommis . . , . . Rei wolle beschlie ßen: . , betreffend Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, folgende Paragraphen hinzuzufügen; ö

§. 3a. Dieses Gesetz tritt für die Positionen des 8.3:

a. Nr. 11a Anmerkung zu a: KKekosfasern zu Strängen zusammengedreht, Kokosgarn], für Fabriken von Decken und ahnlicher Gegenstände, auf Erlaubnißscheine unter Kontrole frei);

b. Nr. 14a (Branntwein aller Art 3c. 80 M6); .

C. Nr. 14g 1 und 2 (Für KTraftmehl, Puder, Stärke, Stärke⸗ gummi 36. 9 A6, für Nudeln, Makkaroni ꝛc. 10 46);

d. Nr. 16 (mineralische Schmieröle 10 46);

3 Nr. 54 a (Mohn, Sesam, Erdnüsse und anderweit

nicht genannte, Oel enthaltende vegetabilische Stoffe 2 M) am 1. Oktober d. J., . f. für Nr. 5d a Raps, Rüubsaat, ,, sämmtliche . des 5§. 2 ĩ i d. J. in Kraft. ; ,, Positionen des Zolltarifs, welcke auf Grund des §. 1 des Gesetzes, betreffend die vorläufige Fin führung von Aenderungen des Zolltarifs, vom 20. Februar 13885 g, ,. gesetz durch Anordnung des Reichskanzlers bereits in . 6 Hebung gesetzt sind, bleibt diese Anordnung bis zum 1. Juli d. J. in Kraft. . . Abgg. Dr. Böttcher und Gen. beantragten, den Ter⸗ min für die Einführung der Zölle auf mineralisches Schmieröl Oktober festzusetzen. . , n . e cen tein beantragte, auch den Cichorienzoll am 1. Oktober in Kraft treten zu lassen. Die Abg. Richter und Broemel beantragten: 1) Den Schmieröl- sowie den Rapszoll auf den 1. Okto⸗ ö. . 1. Juli als Termin zu wählen, sondern die betreffenden Zölle acht 6 nach Veröffentlichung des Ge⸗ ĩ zirksamkeit zu setzen. ö. 1 . 6) 1 erklärte, die Kommission habe die Aufgabe gehabt, zu prüfen, ob erstens eine Aende⸗ rung der Auslegung des Bundesraths in Bezug auf die Be weismittel für die abgeschlossenen Verträge herbeizuführen sei; ob zweitens ein neues Verfahren für die Entscheidung von Streitigkeiten in Zollsachen zu schaffen sei; ob . Klausel Windthorst aus dem Sperrgesetz in das definitive Gesetz zu übernehmen sei; und ferner habe die Kommission für das Inkrafttreten der verschiedenen Zollsätze die richtigen Termine zu finden gehabt. Die erste Frage sei vom Hause bereits bejahend im Sinne der Kom⸗ mission entschieden worden; bezüglich des zweiten Punktes habe der Antrag Ausfeld ein gerichtliches Verfahren für die Streitigkeiten in Zollsachen, welche nach dem Vereinszollgesetz von 1869 zur Zeit im Verwaltungswege entschieden würden, vorgeschlagen. Die Kommission habe sic diesem Vorschlag aber nicht anschließen können, weil sie ge⸗ funden habe, daß das gerichtliche Verfahren oft zu großen Weitläufigkeiten führen, und keine Garantie für wirklich sach⸗ gemäße Beurtheilung der einzelnen Fälle bieten würde. In⸗ dessen werde man die definitive Regelung der Frage für . Zukunft im Auge behalten müssen. Was dann die Klausjel Windthorst betreffe, fo habe die Kommission einstimmig be⸗ schlossen, sie in das desinitive Gesetz nicht außunehmen. Die Sache liege jetzt anders, als bei dem sehr plöz⸗ lich eingeführten Sperrgesetz. Man debattire die Zoll⸗ fragen schon seit Monaten, jeder aufmerksame , könne sich ein Bild davon machen, wie die Sache sich wohl gestalten werde, und die Klausel Windthorst sei um so 9 nöthiger für das 1 a. als alle Härten doch nich t mieden werden könnten. . ö ö Hrn gin Broemel befürwortete seinen Antrag. Für die mineralischen Schmieröle, die in der Kommission und 9 Plenum eine überaus harte Behandlung erfahren hätten, solle auch noch eine Ausnahme dadurch geschaffen werden, daß für sie der Zoll sofort in Kraft trete. An . Zollerhöhung habe Niemand vorher gedacht 19 denken können, bis sie am 14. April ö ö ö. Kommission von den Abgg. Trimborn 1 z Wedell Malchow beantragt sei, um einen Kon urn, des Rüböls zu treffen. Gleichzeitig solle eine größere 6 e gegenüber anderen Oelfrüchten, Sesam und Erdnüssen walten. Dazu komme, daß Mineralschmieröl in sehr großem . auf Grund von AÄbschlüssen im Inland bezogen werde: die Eifenbahnverwaltungen kontrahirten auf das ganze Etatsjahr, so daß der Lieferant die Waare auf die Dauer eines ganzen Jahres beziehen müsse. Mit Rücksicht darauf sollte man . der sofortigen Einführung des Zolles absehen und . r⸗ tikel in Reihe und Glied mit den anderen Artiteln . en. Ferner beantrage er, den Zoll für Raps und Rübsaat e . wie den für Mohn, Sesam, Erdnüsse u. s. w. erst am 1. 3 ber in Kraft treten zu lassen. Man wisse heute noch nich einmal, wie der neue Rapszoll, eines der bestrittensten Objekte in diesen Debatten, aussehen werde. Die Erhöhung auf 2 4 sei gegen die dringendste Abmahnung der 6 beschlossen, die vor der Gefahr gewarnt habe, die , ,. . Oele, Fette u. s. w. vollständig zu verschieben und sich zug fe. gegen eine Exportvergütung erklärt habe, so— daß bei Ie. dritten Lesung das Haus, wie sehr wohl möglich sei, auf w Satz von 1 6 zurückgreifen werde. Wie solle da der Ge⸗ schästsmann disponiren? Ein sehr nahe liegender Termin würde auch die Versorgung der einheimischen Rübölindustrie mit frem⸗ der Saat zu stark steigern, wodurch der inländische er sehr wesentlich leiden würde. Endlich schlage er für 6. liche übrige Positionen nicht, wie die Kommission, den 1. Juli,

ndern dafür die Bestimmung vor, daß der Zoll für dieselben 1 W.. nach . des Gesetzes in Kraft treten solle. Der §8. 11 des Zollvereinsgesetzes bestimme, daß Aende⸗ rungen der Regel nach wenigstens acht Wochen vorher öffent⸗ lich bekannt gemacht werden sollten, als eine Minimalfrist, die man Kaufleuten wie Fabrikanten billiger Weise für ihre Operationen lassen müsse. Dazu komme, daß das Haus eine ganze Reihe von Zöllen zum Theil in kurzer Zeit berathen und beschlossen habe, welche die Regierung gar nicht in Aussicht genommen gehabt habe Lauf Strontianpräparate, Superphosphat, Chlorkali, Cement, Falz⸗ ziegel u. s. w. Einige davon seien mit so geringer Mehrheit beschlossen, daß sie für die dritte Lesung noch keineswegs fest⸗ ständen, so der Zoll für Nähgarn, der nur mit 4 Stimmen Mehrheit angenommen sei. Unter solchen Umständen habe man ganz besonderen Grund, an der Regel festzuhalten. Auf die Milde des Bundesrathes in besonders harten Fällen zu rechnen, sei nach den Erfahrungen bei der Auslegung des Sperrgesetzes so gewagt, daß eine gesetzliche Bestimmung den

rdiene. ;

ort er e r enetůr von Burchard entgegnete, er bitte das Haus in Bezug auf die Frage des Rechts weges und, auf die Behandlung der Verträge bei den Kommissionsbeschlüssen zu bleiben. Zu den Anträgen, die sonst gestellt seien, hätten die verbündeten Regierungen noch nicht Stellung genommen; doch halte er es im Allgemeinen nicht für gerechtfertigt die Einführungs⸗ termine für die neuen Zollsätze zu weit hinauszuschieben. Gegen solchen Aufschub spreche das Verfahren aller anderen Staaten in diesen Fragen; es sei ferner für die Holzzölle bereits der 1. Juli in Ausficht genommen, was durch den Antrag Richter⸗Broemel wieder geändert werden würde. Für Raps und Rübsaat endlich habe der Reichskanzler auf Grund des Sperrgesetzes das Recht, die neuen Zölle sofort in Kraft treten zu lassen. Wenn man jetzt den 1. Ok— tober als Einführungstermin heschließen würde, so wäre das eine Korrektur des Gesetzes, die nur Sinn hätte, wenn ein völliger Umschwung der Meinungen eingetreten wäre.

Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, auch der überzeugteste Schutzzöllner werde nicht der Meinung sein, daß alles das, was das Haus jetzt beschließe, für einen großen Theil der Nation unschädlich sein werde, und sich wohl damit trösten, daß neben dem Nutzen, dem er das Uebergewicht einräume, der oder jener Schaden wohl verschmerzt werden könne. Der Staatssekretär habe Gründe dafür angegeben, weshalb hier und da mit schnelle eingeführten Zöllen eingegriffen werden solle, aber leinen Grund für eine so wichtige Abweichung von dem fundamen⸗ talen Zollgesetz, das die Grundlage für die wirthschaftliche Bedeutung der Zölle sei. Nicht ohne gute Motive, nicht ohne Vorbedacht seien die acht Wochen in die Gesetzgebung einge⸗ führt, welche alle Gewerbe⸗ und Handeltreibenden seit jeher als den normalen Termin anzusehen gewohnt gewesen seien. Im Jahre 1879 habe man sogar eine Frist von ichs Monaten beschlossen. Der einzige Grund, den der Staatssekretär sür den Termin des 1. Juli statt dem von acht Wochen anführe, daß wesentlich die letztere Bestim⸗ mung für die Handelswelt viel zu unklar sei und daß sie ein bestimmtes Datum vorziehen würde, scheine ihm auch außer⸗ ordentlich schwach. Die Geschäftswelt, die ihr Leben mit Rechnen verbringe, sollte nicht ausrechnen können, was acht Wochen seien, und wer für seine Bewegung eine etwas längere Frist für ersprießlich halte, sollte vorziehen, lieber nicht rechnen zu müssen, wie lange acht Wochen dauern, als die kürzere Frist anzunehmen? Aus Liebe zum Handel werde dieser kürzere Termin wohl nicht vorgezogen sein. Auch die Festsetzung des 1. Juli für den Holzzoll könne in dritter Lesung wieder beseiligt und auch für den Holzzoll die allgemein gültige Frist von acht Wochen bestimmt werden, falls sie hier be⸗ schlossen würde. Die für Jahresfrist mit den Eisenbahn⸗ verwaltungen abgeschlossenen Verträge wegen dieferung. von Schmieröl seien so kalkulirt, daß der Lieferant seine ö staffelweise im Laufe des Jahres hereinkommen lasse, jetz solle der Lieferant sie sofort beschaffen. Aber man 66. gar nicht nöthig, diesen handgreiflichen Grund für den , Termin geltend zu machen, da die Beweislast für die No h⸗ wendigkeit, von der Regel abzuweichen, denen obliege, welche die Ausnahme verlangen würden. Wo sei der ann Schmieröl anders zu behandeln, als im Durchschnitt je ö andere Waare? Die Geschäftswelt sei ohnehin von diesem Zo im höchsten Grade überrascht und erstaunt gewesen: nun solle sie noch unter ein Ausnahmegesetz gestellt werden. Einen prinzipiellen Widerstand des Staatssekretärs fürchte er nicht nach e . Aeußerung, derselbe wolle es dem Hause überlassen, wie e beschließen wolle, und er glaube, daß es die Frage nicht rigorps, sondern nach Billigkeit m werde. Er bitte, den An⸗

rission abzulehnen. . . . . nn . zu Stolberg-Wernigerode erklärte, soweit der Antrag Broemel für mineralische Schmieröle den 1. Juli als Einführungstermin des neuen Zolls bestimme konne er dem elben zustimmen; dagegen sei er entschieden gegen die Ver⸗ schiebung der Einführung des neuen Rapszolles bis zum 1. Oktober. Wenn man den übrigen vom Auslande zu importirenden Hülsenfrüchten den Aufschub gewährt habe, so habe 23 es dort mit Rücksicht auf laufende Verträge gethan, deren Vor—⸗ handensein aber bei Raps und Rübsaat nicht nachgewiesen sei. Auch gegen das Inkrafttreten der übrigen Zölle acht 3367 nach der Publikation des Gesetzes musse er sich erklären. ; 3. wisse noch gar nicht, wann das Gesetz publizirt werde un 86 Annahme der Bestimmung würde der Spekulation auf n Zufall den größten Vorschub leisten, auch den großen Kauf⸗ mann gegenüber dem kleinen ungerecht begünstigen. 1

Nachdem sich der Abg. von Wedell (Malchow) in dem⸗ selben Sinne für die Kommissionsbeschlüsse ausgesprochen und der Abg. Dr. Böttcher seinen Antrag bezüglich der ö ralischen Schmieröle kurz begründet hatte, bemer ö der Abg. Richter (Hagen), für die Empfehlung eine besondern Termins zur Einführung des Rapszolls sprächen dieselben Gründe, wie bei den andern uberseeisch bezogenen Artikeln. Es seien wesentliche Interessen der Raps 6 brauchenden Industrien, und ferner auch die , . In teressen der Konsumenten zu berücksichtigen. Der Vorschlag,

die Mehrzahl der neuen Zölle erst acht Wochen nach der er des Gesetzes in Kraft treten zu lassen, entspreche lediglich der analogen Bestimmung im Vereinszollgesetz von 1869. Man sei damals mit Recht davon ausgegangen, daß jede Aenderung im Zolltarif einen Stoß in bestehende Verhältnisse versetze, den man nicht zu heftig werden a sondern durch einen gewissen Zwischenraum mildern un

mehr vertheilen wolle. Je mehr man die Einführungstermine verkürze, desto heftiger wirke der Stoß. Es komme darauf an, daß die Preiserhöhungen, die durch die neuen Zölle herbeigeführt würden, sich möglichst allmählich geltend machten. Dann werde auch eine übermäßige Spekulation der großen Kapitalmächte auf plötzliches Steigen der Preise ver⸗ hütet. Unter den Petitionen, welche Einführung früher Termine für die neuen Zölle verlangten, befanden sich viele von solchen Personen, die gewisse Artikel bereits, 1 1 hanse spekulirend, importirt hätten, und deren Spekulation den⸗ selben um so größeren Vortheil bringen würde, je früher die neuen Zölle in Kraft treten würden. Solche Spęelulationen solle man nicht begünstigen. Je rücksichtsloser die Rechte ö. gehe, um so mehr werde sie ihren Standpunkt in der öffent⸗ lichen Meinung schädigen. Er bitte, seinen Anträgen zuzu⸗ , Abg. Dr. Bamberger bemerkte, das Argument des Grafen Stolberg, daß eine mäßige Hinausschiebung der Fristen den Großen gegenüber dem Kleinen begünstigen würde, verstehe er nicht. Umgekehrt habe hei kurzen Fristen der, welcher viel Mittel parat habe, um Waaren aus dem Auslande kommen zu lassen und zu bezahlen, einen Vorsprung vor dem, der keine großen Kapitalmittel habe. Die kurzen Fristen seien auch ein wirthschaftlicher Fehler, indem sie das Ausland auf Kosten des Inlandes begünstigten. Dieselben würden nämlich dazu zwingen, viele Waaren, die sonst noch länger im Auslande geblieben wären, schneller ins Inland hineinzunehmen, . die Zinsen zu tragen, die sonst das

nd tragen würde. . k 3 von Franckenstein und Broemel gemäß wurde darauf das Inkrafttreten des höheren Zolls für . rien mit dem 1. Januar 1886 und für mineralisches Schmierö mit dem 1. Juli 1885 enn im Uebrigen behielt das

ie Kommissionsvorschläge bei. t . ö ,,. Kommission, den Reichskanzler zu einer neuen Redaktion des Zolltarifgesetzes zu ermächtigen, wurde angenommen. .

ie Abgg. Broemel . Richter wollten folgenden neuen ö 8 Gesetz einschalten: ö ö ö 6 unter die im 8. 2 gedachten Zollsätze

fallen und bis zum Ende des Jahres 1885 eingeführt werden, kommen die vor dem gegenwärtigen Gesetze bejw. dem el che betr. die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltariss, vom 20. Februar 1885 gültig gewesenen Bestimmungen des Zoll⸗ tarifs zur Anwendung, sofern die letzteren Zollfreibeit oder einen niedrigeren Zollsatz vorschreiben und sofern der Einführende . weist, daß die Einführung in Folge von Verträgen geschieht, ie . vor dem 15. , ö Mengen der oben ren abge Dssen worde . . . . ene, . Nachweises, für die Einfuhr über äfen des Zollauslandes und für die Rückerstattung etwa gezahlter Mehrbeträge gelten die in 8. Ba enthaltenen Bestimmungen.“

Der Abg. Broemel empfahl den Antrag, da es eine Ungerechtigkeit und Härte wäre, nur solche Vertrage zu be⸗ rücksichtigen, die sich auf Artikel, die unter das Srerrgeseß fallen, beziehen würden. Es seien viele erhebliche Zoll⸗ erhöhungen bei wichtigen Artikeln vorgenommen worden, die zum Theil noch viel weniger hätten vorausgesehen werden können, als die Erhöhung der Getreidezölle. Finanziell sei die vorgeschlagene Einführung der clausula Windthorst in ö definitive Gesetz für das Reich durchaus bedeutungslos; woh aber empfehle sie sich deshalb, weil mit derselben die sonst eintretende Gefährdung zahlreicher kaufmännischer Existenzen vermieden werde. .

Der Antrag Broemel wurde jedoch abgelehnt. .

Der Abg. Penzig beantragte zu §. 5 des Zolltarifs fol⸗ genden ged. s. w, leere, welche entweder zum Behufe des Ein—

kaufes von Oel u. dgl. vom Auslande mit der Bestimmung 3 Wiederausganges eingebracht werden, oder welche, nachdem Oe u. s. w. darin ausgeführt worden, aus dem Auslande zurückkommen, in beiden Fällen unter Festhaltung der Identität und, nach Befin⸗ den, Sicherstellung der Fingangsabgabe sind zollfrei, ebenso leere Säcke, welche als Emballage für ausgeführtes Getreide u. s. w. ge— dient haben, unter Festhaltung der Identität. Bei gebrauchten leeren Fässern u. s. w. wird jedoch von , der . abgesehen, sobald kein Zweifel dagegen besteht, n. . ö. Emballage zur Ausfuhr von Oel u. s. w, gedient haben, ö a solche zur Ausfuhr von Oel u. s. w. zu dienen bestimmt sin .

Der Abg. Frhr. von Ow beantragte, in 8. 5 IZfffer 10 des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 nach den Worten: „zollfrei gehen ein Materialien zum Bau und zur Ausrüstung von Seeschiffen“, einzuschalten; und von Flußschiffen“.

Der Bundeskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗-Rath Schraut entgegnete, die zollfreie Einfuhr von Säcken und Em⸗ ballagen zur Verpackung von Waaren, die ins Ausland gehen sollten, habe den Zweck, den Absatz der großen Massenartikel, des Getreides, Mehls und Zuckers zu fördern. Allerdings sei es möglich, daß dergleichen Emballagen auch im Inland zum Transport von Sendungen mißbräuchlich verwendet würden. Um dem entgegenzutreten hätten die Finanzbehörden bereits sorgfältige Kontrolmaßregeln getroffen; es seien kurze Fristen bestimmt, innerhalb deren die Säcke wieder in das Ausland ausgeführt werden müßten. Ferner hätten die Zollbehörden das Recht, den Zoll nachträglich zu erheben, wenn derartige Mißbräuche stattgefunden hätten. Dagegen habe die Regierung gegen den vorliegenden Antrag sehr we⸗ sentliche Bedenken. Nach Ermittelungen, die angestellt seien, sei der Preie für die ausländischen Säcke, insbesondere an den Küstenplätzen noch immer erheblich geringer, als der der inländischen Säcke. Würde der Antrag Penzig an⸗ genommen und die Zollfreiheit für diese Säcke aufgehoben, so würde die Folge sein, daß die großen Exporteure von Mehl, Zucker und Salz gezwungen würden, entweder die etwas cheureren inländischen Säcke zu kaufen oder ausländische unter