1885 / 106 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Ausiug der Klage bekannt gemacht. ö Schwerin in Mecklenburg, den 4 Mai 1885. G. Stresow, S. G. Se kietãr, Gerichtsschreiber des Gr czoglich Mecklenburg⸗ *

en Landgerichts.

8 Da

Schwerin s

Durch Urtheil d zu Köln vom 28. Ebeftau Josei Kei

. Sopbia, geborene Schmitz, Gemüse⸗ und O r

ndlerin zu Düsseldorf, Klägerin igerin, vertreten durch Recht anhalt ibrem Ebemann Josef Keil, Obst⸗

J

en, nicht rertreten, bestandene gesetz⸗ ergemeinschaft für aufgelöst erklärt und die wischen den Parteien mit Wirkung Jei ge der Klagebehändigung aus— gesprochen Köln, ersten

2nd eser, andes ger

chtsschreiber des Königlichen Ober

Gütertrennung. . des Kaiserlichen Landger 7. April 1885 ist zwischen ohne Gewerbe, und ihrem Ehe— einer, Fabrikant, mit welchem sie t. i. E. wohnt, die Gütertrennung ausgespro

Mül

Gütertrennung. Urtheil des Kainerlichen en rom 22. Avril 18 geborene Jacquot und ihrem Ehemann Bäcker, mit welchem sie

die Gütertrennung aus Mülhausen. den ? ö

g 7s,

Ul U

Oeffentliche Ladung. umlegungssache von ist zur Verlegung de

na Termin auf

den 30. Juni, 11 Uhr Vormittags, vor dem Herrn Assessor Lüdke in unserem Geschäfts— lokale, Berlinerplatz Nr. La, anberaumt, zu welchem

-. 2 *r n ch zenangten Interessenten, deren Auf⸗

*

zwar: ste ü Grdb. 5. M

ron Nr. 66 Pogrzebin, Koxcik einer Ekefrau

gesetzlicher Vertreter geb. Kascha. Mit— Nr. 46 Lubom hier⸗

23

agen 68 u. 69.

3 III. Schutzb Jagen 114.

Jagen 220.

221b. u. 222.

6606)

II. Schutzbezirk Frankendorf.

rm Kiefern

338 355 192 184 154 18

Totalitãt

116 363

128. 58

O P

8 C doo dt

D c

Q D

17 105 285 127

Totalitãt:

2 137 792 680 43 678 569 500 1452

Totalität:

V. Schutz bezirk Wallitz. 7b. ri Birken

24 5

to D 85 0

C

121

ai 1885

27. Arril 1885. lichen Submission

igliche Gen eral⸗Kommission f ffentliche Ladung. sten ⸗Ablösungssawe von

Laudenbach iteressenten:

Engelhard, von

L. 1 CI RKaHe ö edendaher,

1

——

2 1 C 382 * 8 *

r

zort d, den 20. Juni 1885, Vormittags 19 Uhr, Geschäftslckal des Oekonomie ⸗Kommissions⸗ eeberg zu Kassel große Rosenstraße 121.

ed 9 *

in das Rar zur Rezetzyollziehung anberaumten Termine hier mit unter Hinweis auf die gesetzlichen Folgen der Versäumniß und auf die Bestimmungen Kosten⸗ gesetzes vom 24. Juni 1875 hierdurch 6ffentlich ĩ Attenzeichen Litt. L. V. Nr. 46, J.

98

L e8 die April 1885. Generalkommission. Wilhelmy. am zie

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen re. (6818) Nutz. und Brennholz⸗Verkanf in der Königlichen Oberförsterei Nen -Glienicke, Kreis Ruppin, Reg. Bez. Potsdam. Dienstag. den 19. Mai cr., von Vormittags 1093 Uhr ab, sollen in Bernau's Hotel zu Reu— Ruppin die nachstehenden Nutz und Brennbölzer in größeren Loosen gegen sofortige Anzahlung von 1 ots öffentlich meistbietend versteigert

ein

56 rm Scheite, 39 83 rm Knüppel, 60 rm Stockholz, 231 rm Reijer 1, 37 rm Knüppel, 159 rm Stochholz, Kiefern: Stck. Nußzbolz mit 257,21 fm, S0 rm Scheite, 3555 Im Knüppel, Rr 35 rm Stockholz, 5694 rm Reiser I. zwar: I. Schutzbezirk Gühlen⸗Glienicke. J 75. 375 Sick. Kiefern Nutholz mit 257,21 fm, Scheite, Knüppel, Stockholz, Reiser J. Scheite, Knürpel, Stockholz, Reiser 1, Scheite,

und

9 Jagen

Totalitãt:

OO . O CXC, OOO

Stockholz, Reiser .

in d dingungen liegen

zusammen werden.

den Bureau ⸗Vorsteher des gegen Einsendung

(4407

rm Stockholz, In einem, auf Vormittags 10 Zeughaus J., a öffentlicher Submission v

150) Tonnen Portland ⸗Cement

verdungen werden und ist bierzu ein Termin auf *

Freitag, den 15. Mai er., m Baubureau, Invalidenstra Verschlossene, mit entsprech Offerten und Proben sind

6605 Eisenbahn⸗ Zur Reparatur · Werkstatt auf? Abbruchsarbeiten, die Erd-, arbeiten, die Lieferung

Erweiterun

durch

tes

ben. Zeichnungen liegen Bahnhofstraße 15 II. gebote sind rerschloss schrift versehen, bis Sonnabend, den 16. Mai er., Vormittags 11 Uhr,

Magdeburg, den 22. April 18385. Königliches Eisenbahn - Betriebsamt. Wittenberge · Leipzig.

Submission. Dienstag, den 19. Mai 1885,

zusenden.

15 455 französi Depot Metz 5 Loosen à ( Gußeisen) 2955 Stück

3000 Stück Artillerie · D

gefähren Gewicht vo 20MY6 dergleichen, im

lagernd, im (Gußeisen),

S635 dergleichen, im Artillerie⸗Depet Rastatt lagernd, in 2 Leosen à 3065 Stück eiwa 84 6983 kg (Gußeisen) à Loos Loos von 27633 Stück

(Gußeisen).

w oO C Or O

O c Ge = 822

ezirk Rheinsberg ⸗Flienicke. rm Kiefern

Bitken

* Kiefern

1V. Schutzbe jtrk Ren Glienide. S65 rm Kiefern

ö

u⸗ Glienicẽ bei Gühlen Glienicke,

Der Königliche Oberförster: v. Gustedt.

l Bekanntmachung. Für den Neubau der naturhistorischen Invalidenstraße Nr. 43, sollen im Wege de

TDirektions-Bezirk Magdeburg. bestehenden abnbof Buckau sollen die Maurer und Asphalt⸗ Maurermaterialien sowie der Werksteine und Terrakotten getrennt oder 5ffentliches Preislisten und Bedingungen unterzeichneten Betriebs⸗ ven je 150 M zu be⸗ auf dem Neubau Bureau,

.

der

Uhr, im

ngesetzten Termine, erkauft werden: sche 22 em Bomben, im Artillerie⸗ Zeughaus J. lagernd, in 2500 Stück etwa 53 637 Eg und etwa 63 399 kg (Gußeisen),

à Loos

preußpische

epot Diedenhofen lagernd, im un⸗ n 584 693 kg (Gußeisen), Artillerie Dex ot Saarlouis ungefähren Gewicht von 56 631 Eg

Die speziellen Bedingungen

2 genannten Artillerie⸗ ; Knüpyel, Erstattung der Coxialien abschriftlich bezogen werden.

Metz, im April 1885.

Artillerie · Depot.

[6581] jsoll in Blasewitz, Göthe⸗Garten, hiermit eingeladen wird.

Dresden, 4 Mai 18835.

eine notarielle

Blasewitzer Baugesellschaft i. Liquid.

Dienstag, den 12. Mai 1885, Nachmittags 4 Uhr, Auction unserer Baustellen stattfinden, wozu

Prinzenaue,

. Kiefern

Vormittags 10 Uhr, he Nr. 101. anberaumt. ender Aufschrift versebene kostenfrei vor dem Termin em bezeichneten Baubureau abzugeben. Die Be⸗ daselbst in den Geschäftsstunden zur Einsicht aus, auch können sie gegen Erstattung inan von 0,75 6 von dort bejogen werden. . Berlin, den 4. Mai 1885. Die Bauverwaltung.

zur Einsicht aus. en und mit entsprechender Auf—

Depots eingeseben,

Scheite, Knůppel, Reiser L, Scheite, Knüppel, Reiser I.

Knüppel, Reiser I. Scheite,

Stockbolzʒ, Scheite,

Knüppel, Stockholz, Reiser I. Scheite,

Knüppel, Stockholz, Reiser L, Scheite,

Knüryvel.

Scheite,

Knüppel, Stockholz, Reiser J. Knürpel, Reiser J. Scheite,

Knüppel, Reiser J.

Sceite, Knüpvel, Stoc holz, Scheite, Knüprel, Stockholz, Reiser J. Sceite, Stockbol;, Scheite,

Knüprel, Stockholz. Scheite, Knürpel, Stockholz, Reiser J. Scheite,

Knüprel, Stockholz, Reiser J.

den

Museen, r oöffent⸗

Lokomotiy⸗

Ausgebot vergeben

sind durch

Die An⸗

diesseitigen Bureau, sollen im Wege

einem Loos von

23 em Bomben, im

und einem etwa 74 332 kg

können bei jedem der auch gegen

6359

: 1 kg reines, ungebleichtes inländisches Bienen wachs sollen in öffentlicher Submission vergeben werden.

Dierzn Termin am 20. Mai er., Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Bareau und sind ror⸗ schriftsmäßig ausgestellte Offerten bis dabin ein⸗ jureichen. =. Proben von mindestens 15. Mai einzureichen. ; . Die Bedingungen können im Bureau eingeseben, auch gegen Erstattung von 59 3 Schreibgebübren abschriftlich bezogen werden.

Spandan, den 1. Mai 1885. ĩ

Königliche Direktion der Munitionsfabrik.

10 g sind bis zum

Verloosung, Amortisation, . Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

6831 l 2 der am 25. d. M. vorgenommenen Aus loosung von Schuldbriefen der Herzoglichen Domänenkasse Verwaltung hier, welche Grund des Forstab lösungsgesetzes vom 5. Mãrz 1675 zur Gewährung von Entschädigungen für ab

auf⸗

gelõste Berechtizungen und Vergũnstigungen an den Herjogl Domãnenwaldun gen ausgegeben worden sind, sind die nachverjeichneten Schuldbrief: be⸗ troffen und zur Abzablung bestimmt worden: aus Serie B. Nr. 48, C. . 82 und 119, ö ö E. 9 und 164.

Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden bierdurch aufgefordert, diestlben nebst den dazu gehörigen, nog nicht fälligen Zinsabschnitten innerhalb eines halben Jahres, vom Tage des Erlassez der gegenwärtigen Bekanntmachung an gerech⸗ net, bei der Herzogl. Domãnenkasse⸗Verwaltun hier einzureichen und dagegen den Nennwerth diefe Schuldbriefe in baarem Gelde, sowie auch die laufenden Zinsen kis zum Tage der Kaxitalzahlung, sofern diese innerbalb des bezeichneten balbjãhrigen Zeitraumes erfolgt, in Empfang zu nehmen. Nit dem Ablauf des sechsten Monats vom Tage des Erlasses dieser Bekanntmachung an hört die Verzinsung der fämmtlichen ausge loosten oben bejeichneten Schuldbriefe auf.

Gotha, den 27 Ayril 1885 SHerzoglich Sächs. Staats ˖ Ministerium.

G. Mönich.

Ungiltigkeit Nachdem infolge der Bekanntmachungen in die abbanden gekommenen Policen Nr. 4282. 7932.

sich wieder gefunden,

Leipzig, den 6. Mai 1885.

Invaliden und Lebensversicherungsgesellschaft Gegenseitigkeit betreffend, zu den übrigen Documenien aber ein Inhaber sich richt in Bezug hierauf nach den weiteren Bestimmungen verfa Nr. 4282, 79532, 10428 und 14842 für ungiltig erklärt.

serklärung.

Nr. 230 und 260 dieser Zeitung vom vorigen Jahre, 10428, 14842 und 17197 der Leipziger Kranken. die Police Nr. 17131 gemeldet hat, und auch sonst

hren worden ist, werden kiermit die Police

Das Directorium der Gegenseitis keit.

XXVII. ordentlichen Generalversammlung, welche am

hie

** att

Warschau · Wiener Eisenh

Die Generalrersammlung muß, um gůülti end gebildet

9 *.

5

41

der Disconto · Gesellschaft:

Frankfurt a. M.: h J. Weiller Söhne:

in Leipzig: bei der Leipziger

in Brüssel: bei Herren in London: bei in Krakau: bei In Gemänbeit des 8. 34 der Statuten d eL deponirt worden sind. Eins der Nummerverz Kasse zurück, das zweite rerbleibt Eintrittskarte zur Generalversamm

1 n ** 1 1

6 11

igefũgt. mit den

wieder ausgehändigt. e . Warschau, den 18. 30. April 1885.

ordentlichen Generalversammlung, welche am 5

Der Generalversammlung wird Seitens d

5

Die Generalversammlung muß, um g

vertreten lassen will, muß im Besize lautenden Nummer erzeichnissen in Warschau bei genannten Bankhäusern zu dexoniren: in St. Petersburg: bei der G. Sterkn & Sohn:

in Berlin: bei der Dis conto⸗Gesellschaft:

in Frankfurt a. M.: bei Söhne:

in Leipzig: bei der Leipziger

versammlung deponirt worden sind.

Kasse zurück, das zweite verbleibt beim Derot, das Eintrittskarte zur General versammlung beigefügt. Die D Actien nach der Generalversammlung, wieder ausgebandigt. Warschau, den 18.39. Arril 18385.

Gesellschaftẽ Statuten werden die Herren Actionaire

in Amsterdam: Fei Herren Lippmann, i Brugmann Söhne;

Herren N. M. Rothschild and Sons oder der Dentschen Bank, Filiale; ei der Galizischen Bank für Handel und Indnstrie.

. geben auc ein Recht auf Betheiligung an der General— versammlung die Bescheinigungen der Bank von Polen, insoweit die Actien im vorgeschriebenen Termine

alversammlung, gegen Ruͤckg

und 30 der Gesellschafts⸗-Statuten werden

24. M Juni auf dem Bahnbofe zu Warschau stattfindet, hiemi? e es Verwaltungsrathes außer den gewöbnlich auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen auch die Frage gepflogenen Ver⸗ bandlungen wegen Erwerb der Lodzer Fahrikbahn. und der in Verbindung Damit stehenden Uebernahme

ültige Besch S. 27 der Gesellschaftz. Statuten entfrechend gebildet sein, anwesend sein, welche die Hälfte des Actiercapitals besitzen.

Jeder Actionair, welcher an diefer General versammlung Theil nehmen, oder sich bei derselben don mindestens vierzig Stück Stam mactien oder

sein und hat dieselben bis zum L235. Mai l. J., Nachmittags 2 Ubr, unter Beifügung von drei gleich⸗

Eins der Nummerverzeichnisse erbält der Dexo

epositalquittungen werden mit den Nummern L, II, III. versehen, gegen Rückgabe der Depositalquittung Rr. J.

ö Warschau⸗Bromberger Eisenbahn⸗

Gesellschaft.

zu der

25. Mai ; ö M I. J. um 2 Uhr Nachmittags im Sitzungs⸗

Juni

mit eingeladen. . 6

er sellschaft zur Vorl Bes

n de sein, e an⸗

11

Bes

; bes Stam mactien ) Nachmittags 2 Ubr, unter Bei⸗ schan bei der Hauptkasse der Gesellschaft

Warschauer Handelsbank oder bei Herten

schen Credit⸗Bank oder der Direction

Breslau: beim Schlesischen Bankverein; . 7 bei Herren M. A.

von Rothschild C Söhne oder Herren

Dresden: bei der Dresdener Bank: Disconto Gesellschaft:

Rosenthal & Cie.;

der Deronent mit dem Onittungsvermerk der betreffenden be epot dritte wird, mit dem Gesellschaftsstempel versehen, der

Nummern J., II., III. verseben, und die devonirten

abe der Depositalquittung Nr. L, dem Deponenten

Der Verwaltungsrath.

Warschau⸗Wiener Eisenbahn—

Gesellschaft.

ingeladen.

der mit der Staatsregierung

der Garantie der Warschau⸗Bromberger Gisenbahn zur Vorlage gebracht werden. 1 lüssse fassen zu können, den Bestimmungen des mussen mindestens 30 Actionaire

resp. es

der Hauptkasse der Gesellschaft oder bei nachste hend

Filiale der Warschauer Handelsbank oder bei Herren

Filiale der Mitteldeutschen Eredit⸗Bank, oder der Direktion der

in Breslau: beim Schleñtschen Bankverein; ( Herren M. A. von Rothschild K Söhne oder Herren J. Weiller

in Dresden: bei der Dresdener Bank; Disconto⸗Gesellschaft; in Amsterdam: bei Herren Lippmann, Rosenthal & Cie.; in Brüssel: kei Herren Brugmann Söhne; in London: bei Herren R. M. Rothschild and Sons, oder der Dentschen Bank, Filiale:; in Krakau: bei der Galizischen Bank für Handel und Industrie. In Gewmäßbeit des 8. 30 der Statuten geben a die Bescheinigungen der Bank von Polen

Der Verwaltungsrath.

die Herren Actionaire zu der TXVII.

l. J., um 2 Uhr Nachmittags, im Sitzungs saale

Genuß scheinen

Kuck ein Recht auf Betheiligung an der General⸗ insoweit die Actien im vorgeschriebenen Termine

eronent mit dem Quittungzvermerk der betreffenden dritte wird, mit dem Gesellschafts stempel versehen, der

und die deponirten , dem Deponenten

zum Deutschen Rei

1 Och.

Zweite Beilage

5⸗Anzeiger. 1885.

Aichtamtliches

Preußen. Berlin, 7. Mai. der gestrigen Sitzung des Herrenhauses trat dafselbe in die Berathung des zweiten Gegenstandes ordnung: des mündlichen Berichts der kommunale Angelegenheiten über den Entwurf eines Gesetz es betreffend die Pensionirung !

die zu demselben eingegangenen Petitionen. Der Berichterstatter, Herr von Winter eld, beantragte, den

Gesetzentwurf mit Ausnahme der §s§. 22 und 25 un ver⸗

ändert nach den Beschlüssen des Abꝛeordnetenhauses anzu⸗ nehmen. In den 55. 22 und 25 bat die Kommission Ver— änderungen vorgenommen, und zwar hat sie in dem 5. 22 dem Absatz 2 folgende Fassung gegeben:

Eine Pension in Höbe des nach Absatz 1 zu bewilligenden Betrages ist, den zur Zeit des Inkrafttretens d' nwaͤrtigen seßes bereits angestellren Lehrern auch dann zu gen ahren, wenn jut Zeit der Versetzung in den Rubestand ein Anspruch auf zwar nach den Bestimmungen des früheren Rechts, nicht

nach den Vorschriften dieses Gesetzes zustebt“ n dem §. 26 hat die Kommission die Höhe der Pension 50 auf 600 M herabgesetzt und den Absatz 2 wie folgt

Das Stellen einkommen d gung der nach Ges etz

553 wer 2 Cel

t . un berangejogen werden,

unter z seiner Höhe und unter das Mindestzehalt sinkt.“ Der Beschluß des Abgeordnetenhauses wollte ein Heran⸗ des Stelleneinkommens überhaupt nicht gestatten. )

n der Generaldebatte begrüßte Graf Udo zu Stol— zernigerode die Vorloge mit Freuden und erklärte, er

berg W halte sie für durchaus geeignet, bisherige Mißstände, die schor 8. 1 Herr von Kleist⸗

lange empfunden worden, zu beseitigen.

In der Spezialdebatte bezeichnete bei r Retzow das Gesetz für ein dringendes Bedürfniß und dankte der Staatsregierung herzlich, daß dieselbe auf die Initiative des Abgeordnetenhauses so bereitwillig eingegangen sei. Redner möchte aher die Aufmerksamkeit der Regierung und des Hauses auf die Verhältnisse der Lehrer an den Mittelschulen lenken und bitte, die Pensionsverhälmisse auch dieser Lehrer zu regeln. 8

2

Er behalte sich vor, am Schluß der Berathung eine dahin zielende Resolution einzubringen. .

Der Staats-Minister Dr. von Goßler gab diese mißlichen Verhältnisse zu. Es würden sich jedoch noch manche Schulen finden, auf welche der Rahmen des Gesetzes nicht ganz passe. die Regierung werde sich nichtsdestoweniger allfeitig be⸗ reit finden lassen, den Bedürfnissen des Lehrerstandes nach Möglichkeit zu entsprechen, namentlich aber das Gesetz auf alle diejenigen Schulen anzuwenden, welche auf elementarer Basis fundirt seien.

Der 8

Bei 5§. 15, welcher von der Beschreitung des Rechts durch den Lehrer gegen die Entscheidung d fsi behörde handelt, beantragte Graf Brühl

auch den zur Unterhaltung der S

Berechtigung ertheilt.

Der Staats⸗Minister Antrage prinzipiell nichts entgegenzusetzen, nahm den Antiag an.

Die 88. I5 bis 21 wurden ohne Diskussion angenommen.

Bei dem 8 in welchem die Kommission die oben er— wähnte F vorgenommen hat, beantragte Graf von rg-Angern die Wiederherstellung der von dem Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung nebst einer kleinen redaktionellen Verdesserung. Diesem Anirage wurde ohne Debatte zugestimmt und mit demselben der §. 22 ge⸗ nehmigt.

Die §§5. 238 bis 25 wurden ohne Diskussion Beschlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen.

Im 5§. 26 beantragte die Kommisston zunächst, die Höhe der Pension, die aus der Staats kasse zu zahlen ist, von 756 60 auf 690 SJ herabzusetzen.

Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode wollte den Satz von 750 C wieder herstellen.

Freiherr von Maltzahn bat um Beibehaltung der 750 4, aber auch gleichzeitig um Annahme des Absatzes 2 dieses Paragraphen in der Fassung der Kommission, nach welcher das Stelleneinkommen zur Aufbringung der nach diesem Gesetz zu zahlenden Pensionsbeträge allerdings nur insoweit heran gezogen werden darf, daß es nicht unter Dreiviertel seiner Höhe und unter das Mindestgehalt sinkt.

Der Finanz⸗Minister Dr. von Scholz erklärte, daß nach dem besten Ermessen die Staatsregierung nicht in der Lage sei, mehr als 500 M aus der Staate kaffe zu zahlen. Diese Er— klärung habe er auch Namens der Staatsregierung im anderen Hause abgegeben; trotzdem aber habe das Haus dennoch auf dem Satz von 750 M bestanden. Er könne im Interesse des Lehrerstandes und des ZJustandekommens des Gesetzes nur bitten, dem Kommissionsantrage zuzustimmen und den Antrag Stol berg abzulehnen.

Herr Bredt erklärte sich gegen

Diensteinkommens. Graf Arnim-⸗-Boytzenburg bat, nach der Erklärung des Finanz⸗Ministers, im Interesse des Zustandekommens des Ge— . den Kommissionsanträgen die Zustimmung nicht zu ver— agen.

Freiherr von Manteuffel⸗Krossen wünschte nicht, daß die

Dr. von Goßler erklärte, diesem und das Haus

nach den

eine Heranziehung des

Im weiteren Verlauf

es der Tages⸗ Kommission für

t ns. . der Lehrer und Lehre“ rinnen an den öffentlichen Volksschulen, sowie über?

Sodann nahm der Staats⸗Minister Dr. das Wort zu folgender Rede: Meir e verstebe en Perrn Vorredners und des Herrn Brert, wenn sie l S0 M rom Staate zu Gunsten der Sem mein en h möchte aber dringend bitten, die Kraftvrobe,

R rorschlãgt, zicht zu richtig, in einem

Ziffer handelt, nicht ur

mit Mißtrauen entgegenzutreten, in

lleicht doch noch nachgeben, sie den ig sieht Bei anderen Gelegenheiten wichtige Grundsätze und schwe Hier aber, wo die Regierung, unt Bedenken, der Initiative des Landtages * ie mit einer festen Präzivual summe ju ollte man nickt noch weiter geben um durch ein Alles oder Nichts ein gutes auch nicht annehmen, wie es wenn der Gesetzentwurf itert, dann die nächste Seff schen Regierung und

* 23 Q nungen bei Leh

8 n! sab-⸗ r Verten! Ich 80 vo

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der Emeriten und keine Anstrengungen

8

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40 174. .

882

n würde. —n 2 Gemeinden getaäusch etz nicht zu Stan mmt, kann ich zwar nich

252 XT van * L295 1 J 1 einen Interessenten bei diesem Sesetz e seir

werden, wenn

nawweisen,

Gemeinden durch das Gesetz noch höher in Anspruch ge— nommen würden, als sie dies jetzt schon seien. Deshalb bitte er, den Satz von 750 S anzunehmen. Sollte aber dieser Satz abgelehnt werden, dann bitte er, den Absatz 2 dahin zu sassen, daß das Stelleneinkommen bis auf 1 seiner Höhe in Anspruch genommen werden könne.

Herr Struckmann ersuchte, es bei den Beschlüssen des Abgeordnetenhaufes bewenden zu lassen; die Staatsregierung

werde sich wohl noch besinnen und den Beschlüssen demnächst zustimmen.

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nn ich nun übergehe auf bsatz 2, s e ich den Ein in einer Reihe r 6 agen die Herren Vorredner

zegen übergetreten sin n 5 die zwischen ihnen be— nicht s ; Anschein hat.

nach mu klar machen, Vortheile wan erreicht. Zu⸗ besteh darũber die Stellung ngen, insbesondere

dner besonders bin—

nunmehr den Entschluß fassen wer⸗ Denn es ist allerdings richtig

o 5 mit kein

gedeutet hat, ; neriten

den und können, zension zu treten. ig, daß aus Rückf ie beschränkte Lage des Emeritus und aus R t für die lage der Gemeinde die Unterrichts verwaltung f on sehe üssen, Lehrer zur Pensionirung zu bringen. ilde gereicht allerdings zum Nachtheil der Versorgung der Kinder, die Rücksicht für die Lehrer und die Gemeinde oft mmüssen als die mangelbafte Versorgung der Kin f den Emeritus folgenden Lehrer, ie Stellenin zunächst fest, daß der Abs. 2 der Kom miss icht zum Bedruck gereicht. Die Lehrer haben festzuh nmissionsantrag angent n wird, sie eine Verschlech⸗ gegen jetzt nicht erfal ͤ vielmebr jeden⸗ besserung zu erwarten haben. ie „wo nach dem Kommission überhaupt das telleneinkommen ö werden nd, wi efer ist erstens jedenfalls g 1 6 as V esteinkom men unverkürzt ñ inkom men ist T nicht 8 setzli Finkommen, von welchem der Herr Vorredner sondern es ist das Eir welches die Schulbehörde der Verfassungsurkunde das den lokalen Verhält- messene Einkommen festgesetzt kat. Früher und gegen. bis zum Erlaß des Gescetgzes in den weitaus meisten Landestheilen das Verhältniß so, daß jeder Lehrer ohne Weiteres sich gefallen lassen muß, daß eine Qu gewöhnlich ein Drittel des gesammten Dienstein kommens ritus jährlich abgeführt wird. Ist das zurückoleibend ; zu erhalten, weigert sich gleichwohl de aufzufüllen, so ist in der T

8 1 1 3 1. 8 16

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166 1618 wünschte Beziebungen zwischen eritus, inbaber und Gemeinde, Gemeinde Unzuträglichkeiten werden aber in bebem M 5 wenn nach dem Vorschlage Ihrer Kommission bat aber auch der neu angeffellte Lebrer den weiteren Vortheil, daß ihm nach dem Verschlage Ihrer Kommision des Stellen ein kommens verbleibt, und ich möchte bler im Zusammenbhange bitten, dem Vor⸗ schlage Ibrer Kommission Folge zu geben. Der Antrag des Herrn von Manteuffel verschiebt ja die Sache nur um Vir, aber, mein? Herren, doch immer um iz, wenig vom Standpunkt der Gemeinde, nicht unerheblich vom Standpunkt des Lehrers, und ich glaube, daß nachdem in der Kommission eine Einigung bierüber

Stellen⸗ und Schulaufsichts behoͤrde. Alle diefe

eingeschrãnkt, auch verfahren wird. Es i

durch das Amendement des Herrn Grafen von Arnim ⸗Boitzenburg berbeigeführt worden ist, empfiehlt es sich schon aus Zweckmäßigkeits gründen, wenn Sie auch im Plenum auf den Vorschlag Ihrer Kommission eingeben.

Ich möchte dann noch zurückkommen auf ein Wort, welches der Herr Graf von Arnim-⸗Boitzenburg bier angeführt hat über die Er⸗ höhung des Lehrereinkommens. Er hat bei seinem raschen historischen Exkurs auf die Geschäftefübrung des Herrn Ministers von Mübler bingewiesen und daran die Bemerkung geknüpft, daß die Lehrerein⸗ kommen sehr gesteigert worden seien Ic möchte, um diese historische Skijze zu ergänzen und zu verrollständlgen, darauf hinweisen, daß die Erhöhung des Lebrereinkommens angefangen hat unmittelbar nach Emanation der Verfassung, auf Grund der Bestimmung der Ver⸗ fassung, wonach es im Art. 25 heißt:

Der Staat gewährleistet demnach den Volksschullehrern ein

feste,, den Lokal verhbältnissen angemessenes Einkommen“,

daß die Bemübungen der Unterrichte verwaltung, diese Verfassungẽs⸗˖ bestimmung auszuführen, im Wesentlichen ibren Abschluß gefunden baben in der Mitte der sieber ziger Jahre. Seit diese' Zeit aber ist, wie Heir Graf von Arnim mir zugeben wird, eine irgend wie erkennbare, insbesondere generelle oder schematische Erböbung des Lehrereinkommens nicht mehr eir getreten, und, wo solches versucht worden ist, Seitens der Centralbebörde angehalten. Es kann sich, wenn im Laufe der letzten Jahre wider den Willen der Gemeinden Erböhungen eingetreten sind, nur um einzelne konkrete Fälle handeln. Ich muß das erwähnen, damit nicht der Glaube verbreitet werde, daß die jetzige Unterrichts verwaltung etwaigen Beftrebungen, über das zu!

ge Maß der Einkommens bemessung binaus zugeben, nicht rechtzeitig it angemessener Energie entgegengetreten fei. nn ich denn ine n, meine Ausfübrungen schließen. deren hingewiesen. önne auch noch eren Weg

Ap. Ade

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; ; r, wenn Sie ran wollen, daß die Gemeinden über ein gewisses bescheid bei Lehrerpension tungen nicht belastet werden fe meinerseits kein Bedenken, wenn Si de ñ annehmen.

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Nach einigen weiteren Aeußerungen des Herrn von Kleist— Retzow zu Gunsten des Kommissionsantrages erklärte der Staats⸗Minister Dr. v Goßler:

ich jetzt noch ei l das V

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es si s wollen eine unzulässige Belästigun) der bintanhalten. ie taatsregierung kommt Ihnen hierin entgegen. schens streichen, so kommen Sie zu einer Beein igung ch Stelle eintretenden Lehrer d das wollen Sie doch auch ni ner, welche ie Kommissionsvorschlãze sp achen, i : elleneinkom⸗ nicht annehmen; 5 schlechter gestellt ; würde aber mit dem Wegfall des Zwischensatzes in ein; estbeilen der Fall sein. Wir baben in Schleswig ⸗Holstein und in Naffau gefetzliche Bestimmungen, welche es ausschließen, daß aus den Stellein kommen Beiträge für die Emeritirung von Lehrern gewährt we zielmehr ist ausdrücklich vorgesehen, daß die Gemeinden allerdings verschiedenen Modifikation n? ies theilen der zutreten hat. würd ! ür ten, Ungunsten der L en Gemein nicht etwa eine La

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dies aussprechen in Ansehung der Gemeinden; i . Aufrechterhaltung des Zwischensatzes auch dieselk blwollende sinnung den Lehrern gegenüber zu bekunden, welch

Pensio g ihrer Vorgänger in die Stellen eintreten.

Der Schluß der Diskussion wurde angenommen.

Graf Udo zu Stolberg zog nach der Erklärung der beiden Minister seinen Antrag zurück.

Bei der Abstimmung wurden die Anträge der Kommission und mit ihnen §. 26 angenommen.

Der Rest des Gesetzes wurde ohne Diskussion und die Petitionen damit für erledigt erklärt.

Eine Resolution des Herrn von Kleist⸗Retzow, die Staats regierung zu ersuchen, dem Landtage in der nächsten Session eine Vorlage zu machen, welche die Einführung des Ge— setzes vom 28. Mai 1856 für die Lehrer der Mittelschulen er— möglichte, fand Annahme. Hierauf vertagte das Haus um 43 auf Donnerstag 1 Uhr.

genehmigt

„Uhr seine Sitzung

Jm weiteren Verlaufe der gest rigen (66.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten folgte als dritter Gegen— stand die Interpellation der Abgg. Borowski und He— nossen:

Staatsregierung die Anfrage: die in Ost⸗ und Westpreußen

n an die Königliche Ist die Nachricht wahr, wohnenden, dem preußischen nicht Polen angewiesen werden sind, unf sgebiet

x aats verbande

hen, Gewerbetreibende im deutschen Heere gedient haben?

2) Aus welchen Gründen ist diese schaftlichen Verbältnisse beider Prorinzen regel getroffen worden?“

In der Begründung dieser Interpellation verwies der Abg. Spahn auf die durch die Zeitungen bekannt gewordene Verfügung des Ministers des Innern vom März d. J., in welcher den Probinzialbehörden aufgegeben worden, den Ueber⸗ tritt russisch--polnischer Elemente über die preußische Landes⸗ grenze zu verhindern, und Ueberläufer, welche sich bereits im Lande aufhielten, aus dem preußischen Staatsgebiete zu verweisen. Er konstatirte sodann, daß auf Grund dieser Verfügung inzwischen zahlreiche Ausweisungen aus den Provinzen Ost- und Westpreußen stattgefunden, dar⸗ unter solcher Personen, welche sich bereits länger denn 50 Jahre in Preußen aufgehalten, sich hier mit Inländern verheirathet und gegen deren Führung nicht das Mindeste vorgelegen. Es seien sogar Ausweisungen gegen solche Personen verfuͤgt wor⸗ den, welche in der préußischen Armee ihrer Dienstpflicht ge⸗ nügt und dadurch die preußische Staatsangehörigkeit erworben hätten. Er beleuchtete sodann die juristische

außerordentliche, die wirth= schwer schädigende Maß-