1885 / 107 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

prinzipiell nicht sehr eingenommen gewesen, müsse aber jetzt seine Bedenken zurücktreten lassen. Der 58. 7 des Zoll⸗ vereinigungs vertrages verwehre den Kommunen, eine Brannt⸗ weinaccise zu erheben; auf Bier sei eine Accise gestattet, auf Branntwein nicht. Viele Kommunen würden schon jetzt in der Lage gewesen sein, eine Bieraccise einzuführen, wenn sie nicht Bedenken getragen hätten, das Bier zu belasten, den Branntwein und vor Allem auch den Wein frei zu lassen. Deshalb empfehle es sich auch, die Frage der Heran⸗ ziehung des Weines zur Accise einmal gründlich zu erwägen. Mit einer Berathung der Anträge in einer Kommission, die, wie er höre, beantragt werden solle, sei er einverstanden, er bitte dann aber die Kommission, die gesammten Fragen der Getränkeaccise sorgfältig im Zusammenhange zu prüfen.

Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, der Antrag Struckmann empfehle sich in der vorgelegten Fassung nicht zur Annahme, derselbe wolle durch die Reichsgesetzgebung den Kommunen ein unmittelbares Recht zur Erhebung von Ab⸗ gaben einräumen und widerspreche damit vollständig der be⸗ stehenden Vertheilung der Befugnisse zwischen Reich, Staat und Kommune. Materiell enthalte der Zollvereinigungs⸗ vertrag allerdings die ausdrückliche Vorschrift, daß eine Kom— munalabgabe von Branntwein nicht erhoben werden dürfe. Die Gründe für diese 1867 getroffene Bestimmung, daß die Branntweinsteuergemeinschast sich diese Domäne der Besteuerung habe reserviren wollen, da sonst durch die Möglichkeit einer starken allgemeinen Anspannung der Branntweinsteuer gewisse Hindernisse bereitet werden könnten, beständen auch jetzt noch fort, und einschneidende Aenderungen seien nicht ohne Bedenken. Ebenso sei es zweifelhaft, ob zu einer umfassenden Neuordnung dieser schwierigen und delikaten Verhältnisse dringender Anlaß vorliege. Ebenso liege die Frage in An— sehung des Antrags Orterer.

Der Abg. Rickert erklärt, so einfach wie der Abg. Struck⸗ mann glaube, liege die Sache denn doch nicht, und auch die Ausführungen des Staatssekretärs ließen erkennen, daß der Bundesrath nicht geneigt sei, eine so weitschichtige Sache im Handumdrehen zu ordnen. Er beantrage, beide Anträge der I7. Kommission zu überweisen.

Nachdem auch die Abgg. von Rheinbaben, Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode und Halben sich im gleichen Sinne aus— gesprochen hatten, wurde der Antrag Rickert angenommen.

Hierauf folgten Pet itionsberichte, und zwar zunächst der 14. Bericht der Petitionskommission, der eine Reihe von Petitionen angeblicher Invaliden aus dem Kriege von 1870,71 betrifft, welche sich auf den Allerhöchsten Erlaß Sr. Majestät des Kaisers und Königs vom 22. Juli 1884 beziehen, und beanspruchen theils die Gewährung von Gnaden— unterstützungen, theils die Erwirkung gesetzlicher Invaliden— benefizien unter Abänderung der einschlagenden Bestimmungen der bestehenden Pensionsgesetzgebung, insoweit dieselben eine Präklusivfrist festsetzen, durch deren inzwischen erfolgten Ab⸗ lauf die Petenten zur Zeit von der Invalidenversorgung aus— geschlossen sind.

Die Kommission Referenten Abg. Hinze:

In Erwägung: daß den Petenten, insoweit es sich um Unteroffiziere Mannschaften handelt, ein gesetzlicher Anspruch sorgung nicht zusteht;

beantragte einstimmig durch ihren

, re und auf Invalidenver⸗

daß aber die Verleihung eines solchen Anspruchs an die durch

den Ablauf leneg, Termins von der gesetzlichen Versorgung ausge⸗ schlossenen Invaliden im Wege des Gesetzes einen dem ftrengen

Recht entsprechenden Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges

der jetzigen Invalidität mit einer im Kriege 1850,71 erlittenen inneren Dienstbesckädigung in jedem einzelnen Falle erfordern würde, ein derartiger Nachweis jedoch nur in den seltensten Fällen würde erbracht werden können;

daß daher Präklusivterm ins selbst nicht empfi auch den wirklich gerechtfertigten Ansprüchen derselben auf dem durch den Allerhöchsten Erlaß vom 22. Juli 1884 eröffneten, vor allem die Billigkeit zur Geltung bringenden Wege in wirksamerer Weise, als durch eine anderweite gesetzliche Regelung wird genügt werden können, auch bereits in zahlreichen Fälle thatsächlich genügt worden ist;

in fernerer Erwägung,

daß, insofern in der Petition II 29 eine anderweite gesetzliche Regelung der Pensionsverhälinisse auch der Offiziere und Militär— Oberbeamten verlangt wird, ein Bedürfniß für eine solche über— haupt nicht anerkannt werden kann, weil rücksichtlich diefer ein ge⸗ setzlicher Präklusiotermin nur betreffs der Pensionszulage, nicht be⸗ treffs der Pension selbst besteht, über die Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.

Der Referent Abg. Hinze führte aus, daß die Kommission nach sorgfältiger und eingehendster Prüfung der Frage, ob der Verweisung auf den Gnadenweg nicht eine anderweite gesetzliche Regelung der Materie vorzuziehen sei, zu dem ein— stimmigen Beschlusse gekommen sei, daß die Neukonstruktion des Rechtes ohne die größten Schwierigkeiten gar nicht mög— lich sein, zudem aber den Invaliden kaum diefelben Chancen für die nachträgliche Anerkennung ihrer Ansprüche bieten werde als die Verweisung auf den Gnadenweg. In diesem Sinne habe die Kommission ihre motivirte Tagesordnung vor— geschlagen.

Mer Abg. Hoffmann erklärte, er sei an der Angelegenheit persönlich insofern interessirt, als im vorigen Jahre auf einen von dem Abg. von Stauffenberg und ihm gestellten Antrag zuerst der Frage näher getreten worden sei. Der Antrag sei rein präparatorischer Natur gewesen und habe der schließlichen Entscheidung. keineswegs prajudiziren wollen. Seiner Partei allereings sei immer die gesetzliche Regelung als das Erstre— benswertheste erschienen, und er habe daran bis zu den Verhandlungen in der Petitionskommission festgehal— ten, und auch, wenn die Regierung einer solchen Regelung den entschiedensten Widerstand entgegen⸗ gesttzt hätte, würde er das Festhalten an dieser Ueberzeugung für seine Pflicht gehalten haben, wenn in der gesetzlichen Regelung das Heil für die Betroffenen gelegen hätte. Nach den Kommissionsverhandlungen könne seine Partei aber diese Ansicht nicht mehr aufrechterhalten. In abstracto verdiene die gesetzliche Regelung den Vorzug; ziehe man aber die gegebene Sachlage in Betracht, so müsse man bei der unglaublichen Schwierigkeit des Nachweises, daß die jeßt nach 14 oder 16 Jahren aufgetretene Krankheit Folge einer im Kriege von 7071 empfangenen inneren Dienst⸗ beschädigung sei, dem in dem Erlasse vom vorigen Juli vor⸗ gesehenen Wege den Vorzug geben.

Der Abg. Stoetzel hielt es für wünschenswerth, daß wenigstens solche Leute, die im Jahre 1871 als unterstützungs— berechtigt anerkannt gewesen seien, denen aber später das Invalidengeld entzogen worden sei, bei der Prüfung ihrer Ansprüche mit Milde behandelt würden.

Der Abg. Dr. von Bunsen bemerkte, der Reichs⸗Invaliden⸗ fonds sei wohl in Vorahnung dessen, daß viele Tausende erst lange nach dem Kriege von 1870 die Folgen desselben für ihre Gesundheit fühlen würden, so reichlich bemessen worden, und er fei erstaunt gewesen, daß in Folge des Allerhöchsten Erlasses vom 22. Juli v. J. sich noch an 40 000 gemeldet hätten, die in Folge des letzten Krieges unterstützungs⸗ bedürftig geworden seien. Die Kaiser⸗Wilhelm⸗Stiftung für k habe allerdings aus den Mitteln, die ihr vor

trichtung des Reiche⸗Invalidenfonds zugewandt seien, einer großen Zahl von Unterstützungsbedürstigen nach freiem Er— messen des Vorstandes Beihülfen gewährt, o daß das Kapital der Stiftung, das nach einer Wahrscheinlichkeitsrechnung bis zum Jahre 1920 aufgezehrt sein sollte, ohne den Allerhöchsten Erlaß wohl schon nach 10 Jahren verbraucht gewesen wäre. Er wünsche eine gesetzliche Regelung nicht mehr, er setze dabei voraus, daß im Jahre 1885 eine Erhöhung des Digpositions— fonds für diese Zwecke werde ins Auge gefaßt werden müssen. Es sei nicht nöthig, noch Humanität in der Angelegenheit zu empfehlen, das Haus und die Regierung seien ja darin einig.

Der Abg. Dr. Bürklin erklärte, es gebe eine bestimmte Vor—⸗ schrift, wonach alle Bescheide in solchen Invalidensachen schriftlich ergehen sollten. Ihm seien nun wiederholt Fälle bekannt geworden, wo man einem Gesuchsteller den Bescheid vorgelesen habe, so daß derselbe kurz nachher nichts mehr von den Gründen gewußt habe. Er bitte daher, daß namentlich Bescheide von rechtlicher Tragweite immer schriftlich erfolgen sollten, damit der Beschiedene sich wenigstens eine Notiz von der Sache machen könne.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister Bronsart von Schellendorff das Wort:

Meine Herren! Ich darf mit wenig Worten meine Freude dar— über aussprechen, daß die Absichten, welche von den Behörden und welche durch den Reichstag verfolgt worden sind, jetzt in einem Punkte zusammengelaufen sind und daß also Einverstaͤndniß darüber herrscht, daß die Schritte, welche Seitens der verbündeten Regierungen, Seitens des Herrn Reichskanzlers eingeleitet worden sind, um diese Frage zu einem günstigen Abschlusse zu bringen, die allge— meine Zustimmung nunmehr gefunden haben. Wir sind zu der gemeinsamen Ueberzeugung gelangt, glaube ich, auch deshalb, weil wir ohne jede Nebenabsicht nach irgend einer Richtung hin gemeinsam das Interesse dieser Leute, um die es sich hier handelt, fest im Auge behalten haben; und ich kann nur wiederholen, daß alle Erklärungen, die ich früher abgegeben habe, und alle Be— strebungen der Militärverwaltung zur Voraussetzung gehabt haben das lebendige Interesse an diesen die damals sich das große Verdienst in dem Kriege 1870 1871 erworben haben. Das, glaube ich, meine Herren, schützt aber auch gegen die gewissen Bedenken, welche noch gegen die Erledigung der ganzen Frage durch den Gnadenweg hier vorgebracht worden find. Gewiß können Irrthümer eintreten, gerade so wie Irrthümer selbst bei der Anwendung der Gesetze vorkommen können. Über ich glaube,

daß irgend eine bewußte Pflichtwidrigkeit hier ausgeschlossen sein . 32 Agitation gegen dieses Gesetz gehegt und verbreitet würden;

wird, wie bei Anerkennung auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen.

Ich habe nun noch einigen von den Herren zu antworten. welche bestimmte Wünsche vorgebracht haben für die Zukunft. Abg. Stötzel hat um eine milde Prüfung gebeten. Ja, meine Herren,

sollen einer wohlwollenden Prüfung unterworfen werden, und ich kann

dem Herrn Abgeordneten nur anheimstellen, daß er Fälle, wie die, die er hier angegeben hat, doch vielleicht mit Angabe der Namen u. s. w. zur Kenntniß der Militärbehörden, nöthigenfalls also zur Kenntniß

mündliche Bericht

des Kriegs-Ministeriums bringe; er kann überzeugt sein, daß dann mit voller Gewissenhaftigkeit geprüft werden wird, ob diese Leute der Gnade Sr. Majestät zu empfehlen sind, oder nicht.

Es ist angeregt die Ausdehnung dieser Gnadenbewilligung auch

auf den Feldzug von 1866. Nun, meine Herren, dann würden'wir wohl

noch einen Schritt weiter bis 1864 gehen müssen; und ich mache hier nur darauf aufmerksam, daß die Prüfung der einzelnen Fälle an Schwie— rigkeit zunimmt, je länger die Zeit ist, aus welcher ein solcher Mann seine Invalidijät herschreibt. Im Uebrigen glaube ich aber, daß auch jetzt kein Hinderniß ist, daß ein Mann im Wege der Gnade aus dem

Allerhöchsten Dispositionsfonds bedacht wird, wenn er im Feldzuge haben,

1866 oder 1864 und wenn das mit irgend einem Grade Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann. Ein

Erlaß dafür oder eine expresse Erweiterung des Erlasses würde meiner Meinung nach gewichtige Bedenken haben. Ich glaube auch, daß diejenigen Wohlthätigkeitsfonds, von denen der Hr. Abg. Pr. von Bunsen, wenn ich ihn recht verstanden habe, gemeint hat, sie würden durch den Erlaß vom 22. Juli 1884 jetzt eine große Erleichterung erfahren, daß diese Wohlthätigkeitsstiftungen wohl im Stande sind, für Leute sowohl aus dem Feldzug von 1864 wie 1866 Etwas zu thun, da meines Wissens

sich ein Leiden glaubt zugezogen zu

gewissen G von

gen, etwa in der Zeit, von welcher man annehmen kann, daß die Theilnehmer an diesem Kriege aussterben. Wenn das nun auch etwas früher geschehen sollte, so glauhe ich, daß ganz sicher für Leute, die nicht mehr aut diesen durch Hülfe der ganzen Nation geschaffenen Wohlthätigkeits fonds befriedigt werden können, dann ganz gewiß die Möglichkeit sein wird, sie auf dem Wege der Gnade aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds Im Uebrigen gebietet die Militärverwaltung außerdem auch noch über Wohlthätigkeitsfonds, woraus den Leuten ganz gewiß geholfen werden kann. Im Prinzip muß ich ja natürlich zugestehen und an— erkennen, daß Leute, die im Jahre 1866 und 1863 ihre Haut zu Markte getragen haben und bei dieser Gelegenbeit einen dauernden Schaden an ihrer Gesundheit erlitten haben, an und für sich denselben Anspruch auf die Dankbarkeit der Nation haben,

und auf die Dankbarkeit Aller, die mit diesen Angelegenheiten zu thun

haben, und daß also auch, soweit irgend möglich, gewiß für sie gesorgt werden wird. . 6

Ich bitte um Verzeihung, meine Herren, ich habe noch vergessen, ein Wort zu sagen über den Mangel, den der Hr. Abg. Dr. Bürklin ber⸗ vorgehoben hat, daß nicht schriftliche Bescheide ertheilt würden. Das kann wirklich nur in ganz vereinzelten Fällen vorgekommen sein, denn es ist ganz bestimmte Anweisung, daß Jeder, der einen Antrag einreicht, oder nur beim Bezirksfeldwebel sich zu Protokoll vernehmen läßt für seinen vermeintlichen Anspruch, einen schriftlichen Befcheid bekommt. Das ist ganz feste Bestimmung, und wo dagegen gefehlt worden sein sollte, kann ich nur buten, daß dies zur Sprache gebracht wird mit Angabe der einzelnen Fälle. Etwas anderes ist es vielleicht, wenn jemand zum Bezirksfeldwebel kommt und fragt ihn blos um Aufklärung. Es kommen ja auch Leute, die gar nicht am Feldzuge theilgenommen haben, und zu diesen sagt dann der Bezirksfeldwebel einfach: Nein, Sie gebören nicht dazu. Wenn aber, wie gesagt, ein Mann ein Ge— such einreicht oder sich auch nur vom Feldwebel zu Protokoll hat vernehmen lassen, so bekommt er eine schriftliche Entscheidung, und wenn das in einzelnen Fällen nicht so gewesen ist, so würde das ein bestimmungswidriges Verfahren sein, und ich würde bitten, diese Fälle zur Sprache zu bringen.

Der Abg. von Vollmar hob hervor, daß in Bayern die Zahl der Nachbewilligungen von Invalidenpensionen eine sehr große gewesen sei. Während auf die übrigen deutschen Armee⸗Corps im Durchschnitt 40 Bewilligungen gefallen seien, betrage die Zahl derselben für die beiden bahrischen Corps 389. Es scheine danach, daß man in Bayern bei der früheren Bewilligung von Invalidenpensionen nach anderen

immer Leuten, und

Der Hr.

besonderer

. die Fonds dazu geschaffen sind, nicht nur ihre Zinserträge zu verwenden, sondern doch auch allmählich zur Aufzehrung des Kapitals zu gelan.

ö liche Bericht der Kommission für den Staats haushalts-Cta zu befriedigen.

Grundsãäͤtzen verfahren sei, als im übrigen Deutschland.

seien ferner Klagen darüber erhoben, daß es beim Bezirke kommando zu München bei der Entscheidung über die jeg eingereichten Pensionsgesuche Praxis gewesen sei, nach den Einkommen zu fragen. Anträge wolle er nicht stellen, da di selben doch aussichtslos seien. Er sei immer noch der Me nung, daß die Angelegenhett am Besten so geregelt worden wäre, wenn den Betreffenden nicht eine Gnade, sondern ein Rechtsanspruch zuerkannt wäre.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Qberst von Tylander erwiderte, daß in Bayern diefelben Vorschriften für die Entscheidung über Invaliditäts⸗ und Gnadenbewilligungsgesuche beständen, wie im übrigen Deutsch⸗ land. Wenn der Abg. von Vollmar aus der Zahl der Gnaden, bewilligungen gefolgert habe, daß früher etwas in Bayern versäumt sei, so müsse er die bayerische Militãrverwaltung 1 Schutz nehmen und Verwahrung gegen eine solche Behauptung einlegen. Die Invaliditätsgesuiche würden in Vayern' n demselben Wohlwollen behandelt, wie im ganzen Reiche.

Hierauf wurde der Antrag der Kommission angenommen

Der Vorstand des „Vereins für das Kinderheim Steglitz! bittet, daß das vom Verein alljährlich veranstaltet— Lotterie-Unternehmen auf Grund des Gesetzes vom J. Juli 1881 von der Reichs-Stempelabgabe freizulassen sei.

Die Petition wurde dem Porschlag der Kommission gemäß dem Reichskanzler zur Berücksichtigung überwiesen.

Es wurde sodann die Petition von Winzern der Bürger— meisterei Linz a. Rh. berathen, in der eine Abänderung des §. 10 des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1883, betreffend die Aw— . und Unterdrückung der Reblauskrankheit, nachgesucht wird.

Die Petition wurde dem Reichskanzler zur Erwägung überwiesen.

Eine Petition des Holzhändlers Armbrüster zu Lud— weiler, welcher Ansprüche an das Reich aus dem Abschluß von Holzverkäufen mit der früheren deutschen Civil verwaltung in Frankreich erhebt, wurde dem Reichkanzler zur Erwägunz überwiesen. ;

Hierauf vertagte sich das Haus um 45, Uhr auf Freitag 12 Uhr. 8 ( hr auf

Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Herrenhauses, und zwar in der Debatte über den Geset— entwurf, betreffend die Zusammenlegung der Grund— stücke im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts, trat Fürst zu Wied für die Annahme des Entwurfs in der vorliegenden Fassung ein.

Der Minister für Landwirthschast 2c., Dr. Lucius, sprach die Hoffnung aus, daß der Entwurf der rheinischen Lanz— wirthschaft, sobald das Gesetz erst eingeführt worden, gan

erhebliche Vortheile gewähren werde. Seine Einführung werde

allerdings durch die Vorurtheile erschwert, welche von der

die landwirthschaftliche Verwaltung werde es aber als ihre Aufgabe erachten, diese Vorurtheile zu zerstreuen und durch

; e,, . . geeignete Beamte die Einfü es Gesetzes z eichter ,,,, geeignete Beamte die Einführung des Gesetzes zu erleichtern.

Das Gesetz wurde sodann auf Vorschlag der Herren Graf Pfeil und Graf Hompesch vom Hause in der Fassung des Abgeordnetenhauses en blos angenommen.

Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung der ; icht der Agrarkommission über den Gesetz entwurf, betreffend die Zusammenlegung der Grund—

stücke, Ablösung der Servituten und Theilung der

Gemeinheiten für die Hohenzollernschen Lande,

Die Kommission hat die §§. 2, 19, 42 und 43 verändert, die übrigen Paragraphen aber in der Fassung des Abgeord⸗—

netenhauses angenommen, und der Berichterstatter, Freiherr von Manteuffel-Krossen beantragte Namens der Kommission, diesen Beschluͤssen zuzustimmen, indem er anführte, daß die— selben von der Kommission allerdings nur bei Anwesenheit von

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8 ihrer Mitglieder, und zwar mit 5 gegen 3 Stimmen, ge.

faßt worden seien.

SHGraf Zieten-Schwerin stellte den Antrag, namentlich mt Rücksicht auf den vom Referenten erwähnten letzteren Umstand,

das Gesetz in der Fassung wieder herzustellen en bloc anzunehmen.

Graf Brühl erklärte sich ebenfalls für die Herstellung de⸗ Beschlusses des Abgeordnetenhauses, und der Minister füt Landwirthschast ꝛc., Dr. Lucius, stimmte diesem Antrage gleichfalls zu, namentlich mit Rücksicht auf die Fassung da vorher angenommenen Gesetzes.

8

Das Haus nahm hierauf, dem Antrage entsprechend, det

Gesetz eu blos in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung an. ; Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war der münd—

und für Finanz-Angelegenheiten über den Gesetzentwurf, treffend die Kantongefängnisse der Rheinprovinz.

Der Berichterstatter, Herr Lindemann, empfahl die un veränderte Annahme der Vorlage und dadurch die vorliegenden Petitionen für erledigt zu erachten.

In der Generaldiskussion erklärte sich Herr Becker gegen

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das Gesetz und beantragte, namentlich den 5§. 5 welcher lautet:

abzulehnen,

vom Abgeordneten hause beschlossenen und in dieser Fassung dann

„Die wegen Vergehen oder Ueberttetung gerichtlich erkannten

oder durch amtsrichterlichen Strafbefebl endgültig festgesetzten Gel strafen fließen, soweit sie bisher gemäß der Ällerhöchsten Srdun vom 27. Dezember 1822 dem Polizei und Zuchtpolizei⸗Strafgelde⸗ oder den Gemeinden direkt zuflossen, zur Staat“?

fonds zukamen, kasse.

polizei · Strafgelderfonds verbleiben nach Maßgabe des 5. 15 des Dotationegesetzes vom 8. Juli 1875 zur Verfügung des Pro= vinzialverbandes der Rheinprovinz.“

Gegen diesen Antrag sprach sich der Regierungskommissar, . Ministerial-Direktor von Zastrow aus, während Freiherr von

Solemacher für den Antrag eintrat.

Graf Zieten-Schwerin meinte, die Herren der Rhein

provinz wollten kur eine neue Debatte haben, und bat, dat Gesetz mit dem 5. 5 anzunehmen.

Fürst zu Wied forderte Namens der Rheinlande dringen

die Ablehnung dieses Paragraphen.

Der Regierungskommissar bat um Beibehaltung des 8.5

der nur Einrichtungen beseitigen wolle, die unter französischen Regime entstanden seien.

Nachdem noch Herr Adams sich für die Beseitigung del Paragragraphen ausgesprochen und der Regierungskommissa⸗ diese Anschauung debatte geschlossen.

Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtskräftig . kannten, beziehungsweise endgültig festgesetzten Geldstrafen, ow; der als ann vorhandene Kapitalbestand des Polizei, und Zuch⸗

nochmals bekämpft hatte, wurde die General

In der Spezialgiskussion wurde nach kurzer Debatte der §. 5 abgelehnt und die übrigen Paragraphen des Gesetz s genehmigt.

Als letzter Gegenstand stand auf der Tagesordnung der mündliche Bericht derselben Kommission über die Rech nun— gen der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für das Jahr vom 1. April 1883/84.

Der Berichterstatter, Graf von der Schulenburg-Angern beantragte, den Rechnungen Decharge zu ertheilen, und das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei.

em der Sitzung: 4, Uhr, nächste Sitzung: Freitag .

. weiteren Verlauf der gestrigen (67.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten gelangte zur Berathung ein Gesuch des katholischen Kirchenvorstandes zu Leschnitz und des katholischen Kirchenvorstandes zu Gr. Strehlitz um die Abberufung der in diesen Ge— meinden von Staats wegen angestellten Pfarrer.

Die Petitionskommission beantragte, diese Petitionen der Staatsregierung als Material für die eingeleiteten, beziehungs— weise noch einzuleitenden Verhandlungen zu überweisen.

Der Abg. Dr. Frhr. von Schorlemer⸗Alst wies darauf hin, daß das Institut der Staatspfarrer eine der häßlichsten Ein— richtungen des Kulturkampfs sei. Das werde im Hause und auch von der Regierung anerkannt. tan solle daher endlich dazu schreiten, diese pfründenbeziehenden Nichtsthuer überall zu beseitigen.

Der Antrag der Kommission wurde angenommen.

Der Vorstand der katholischen Kirchengemeinde zu Wiesbaden bat, daß die von dem Königlichen Ober⸗Prä⸗ sidium zu Kassel erlassenen und von dem Ministerium der geist⸗ lichen Angelegenheiten bestätigten Verfügungen, wonach der altkatholischen Gemeinschaft zu Wiesbaden der Gebrauch der dortigen Pfarrkirche eingeräumt wurde, zurückgenommen werden.

Die Kommission beantragte, die Petition der Staats— regierung zur Erwägung zu überweisen.

Der Abg. von Eynern erblickte in dem Verlangen der römisch-katholischen Gemeinde nur einen Akt der Intoleranz. Derselbe werde allerdings verständlich, wenn man sich er— innere, daß der Nuntius in München auf eine in dieser An⸗ gelegenheit an ihn gerichtete Anfrage erklärt hätte, daß die Benutzung der Pfarrkirche durch die Neuketzer nicht geduldet werden dürfe, und daß, sollte die Benutzung er— zwungen werden, das Interdikt über die Kirche ver— hängt werden müsse. Die Regierung könne nach der bestehenden Gesetzgebung an den Zuständen in Wiesbaden nichts ändern. Es müsse den beiden Gemeinden dort über— lassen werden, sich über diese Frage zu verständigen. Wenn die Centrumepartei jetzt für die Petition eintrete, so wider— spreche das ihrem bisherigen Verhalten. Nur durch eine organische Revision der Maigesetze könne eine Streitfrage wie die vorliegende beseitigt werden, und an einer solchen Revision mitzuwirken, sei auch die nationalliberale Partei bereit.

Der Abg. Lieber empfahl, die Petition der Regierung zur Berücsichtigung zu überweisen, indem er in längerer

Rede ausführte, daß die Altkatholiken nicht als Mitglieder

l

der römisch⸗katholischen Kirche betrachtet werden könnten. Intoleranz kenne die katholische Kirche nur gegen die Irrlehre, nicht aber gegen die Irrenden.

Der Abg. von Rauchhaupt bat, den Kommissionsantrag anzunehmen.

Der Abg. von Eynern meinte, daß Angesichts der bevor⸗ stehenden Wahlen das Eingeständniß, daß die römische Kirche Toleranz gegen ein anderes Bekenntniß nicht kenne, von be— sonderem Werthe sei. Die Wähler würden nun wissen, wessen sie sich von dem Centrum zu versehen hätten.

Der Abg. hr. Windthorst bedauerte, daß kein Vertreter der Regierung sich habe vernehmen lassen. Die Geduld der Katholiken in Wiesbaden sei fast erschöpft. An Duldsamkeit habe es die katholische Kirche nicht fehlen lassen; man wende sich auch hier nur gegen Prätentionen, welchen die Grundlage sehle. Das Reichsgericht in Leipzig habe erkannt, daß die Altkatholiken eine besondere religiöse Sekte bildeten, die mit der römisch katholischen Kirche keine Gemeinschaft habe.

Der Abg. Zelle sprach sich für den Fommissionsantrag aus. Er sei der Meinung, daß an Stelle der durchlöcherten Maigesetze eine andere Regelung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche treten müsse. Am besten erscheine ihm in dieser Beziehung der Weg, den Oesterreich zur vollen Zufrie— denheit seiner katholischen Unterthanen eingeschlagen habe.

Die Debatte wurde geschlossen, und der Antrag der Kom— mission unter Ablehnung des Antrages Lieber angenommen.

Um 3 Uhr vertagte das Haus die weitere Berathung auf Freitag 10 Uhr.

XR ö. -

Inserate für den Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handels—⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.

des Ueutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Kreußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8wW., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.

Subbhkastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

* n. s. w. von öffentlichen Papieren.

EC

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 7040 Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Holzmaler Christiane Nerger, geborene Hilbert, zu Langenbielau, vertreten durch den Justizrath Haack in Reichenbach, klagt gegen ibren Ehemann, den Holzmaler Wilhelm Nerger, zuletzt in New⸗York in Amerika, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage, das jwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ehe zu teennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Prozeßkosten aufzuerlegen, und ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidnitz auf den 22. September 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wengler, .

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

7041 Oeffentliche Zustellun«.

Die verehelichte Marie Therese Greinert, geborene Roßberg, zu Dresden, vertreten durch den Rechts— anwalt Br. Schill zu Leipzig, klagt gegen ihren Ehe mann, den Cigarrenarbeiter Ernst Moritz Greinert, zuletzt in Leipiig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung und ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leip— zig auf den 18. September 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen, .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 5. Mai 1885.

Dölling,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

„om, Oeffentliche Ladung.

In der Streitsache des Kaufmanns Friedrich Hopf dahier, gegen die Köchin Therese Mühling von Hilpoltstein und den unbekannt wo? sich aufhalten ˖ den Wirth Andreas Baumann von Schweinau, wegen Anerkennung eines Forderungsrechts hat die III. Civilkammer des k. Landgerichts Nürnberg zur Verhandlung über die Klage vom 25. September 1884 neuerlichen Termin auf ;

Dienstag, den 30. Juni 1885. Vormittags 87 Uhr, Sitzungssaal Nr. 41, anberaumt, in welchem der Mitbeklagte Andreas Baumann durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt ju erscheinen andurch ge— laden wird.

Nürnberg, den 6. Mai 1885.

Die Gerichtsschreiberei des k. Landgerichts. Maier, k. Obersekretär.

7042 Auszug. . Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts Cöln III. Civilkammer vom 27. März 1886, welches die Rechtskrast beschritten, ist die zwischen der Anna Maria Metzmacher, ohne Geschäft zu Longerich wobnend, Ehefrau des daselbst wohnenden Ackerers Peter Lepper und ihrem genannten Ehe— manne bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelsst erklärt, an deren Stelle völlige Güter⸗ trennung ausgesprochen, und sind die Parteien zum Zwecke der Liquidation vor den Notar Justizrath Tauff in Köln verwiesen worden. Köln, den 4 Mai 1885. Der klägerische Anwalt: Hendrichs. Vorstehender Auszug wird veröffentlicht: Köln, den 4. Mai 1885. Rustorff. . Gericktsschreiber des Königlichen Landgerichts.

7044 Bekanntmachung. Die durch Rechtsanwalt Krüll vertretene, zum Armenrechte zugelassene Johanne, geborene Schmachten⸗

berg, zu Dorp, Ehefrau des Bäckers Ernst Bodden berg daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezusftellung für auf— gelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 15. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der 1 Civilkammer des

Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts⸗Sekretär. Sch uster.

7045 Bekanntmachnng.

Die durch Rechtsanwalt von Hurier vertretene, zum Armenrecht zugelassene Helene, geb. Rittenbruch, früher in Solingen, jetzt in Mettmann, Ehefrau es geschäftslosen August Gebhardt daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elber— feld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende ehe— liwe Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären.

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 15. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der J. Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Schuster.

7046 Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Lindenschmidt vertretene, zum Armenrechte zugelassene Emilie, geborene Hammerstein, zu Grünewald, Gemeinde Dorp bei Solingen, Ehefrau des Handelsmanns Ernst Pauls daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land— gerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemann bestehende eheliche Gützrgemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. .

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 15. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Schuster.

Verschiedene Bekanntmachungen. 7203 Der Sattlergeselle

Franz Veit aus Glasendorf, Kreis Habelschwerdt in Scklesien, wird aufgefordert, wegen Erbesauseingndersetzung in der P. NRosenberger'schen Nachlaßsache mir seinen Aufenthaltsort bald anzuzeigen.

Habelschwerdt. E. Tschin ke.

722 Große Berliner Pferde ⸗Eisenbahn⸗ Actien ·˖ Gesellschaft.

Die Einnahmen betrugen: im April 1885 ö S 827 722,18. vom 1. Januar bis ult. März. 2114497, 43. Summa S 2 942 219,651. durchschn. pro Tag M 24 518,50. a 114148 durchschn. vro Tag Æ 22 176,62.

137 Bekanntmachung. Die achte ordentliche Generalversammlung des Preußischen Beamten ⸗Vereins wird hierdurch auf Freitag, den 29. Mai dies. Jahres, Nachmittags 6 Uhr, Ort: Landschaftsgebäude,

berufen. Theaterplatz Nr. 2. Tagesordnung: 1) Entgegennahme des Geschäftsberichts und des Berichts über den revidirten Rechnungs— Abschluß. 2) Vecharge⸗Ertheilung. 3) Beschluß über die Verwendung des Ueber— schusses aus der Rechnung pro 1884. 4) Wahl von 3 Verwaltungsraths Mitgliedern

für die Jahre 1886, 1887, 1888. 5) Wahl der Rerisions⸗Kommission.

Grosshandel.

T. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen. J. Familien- Nachrichten.

Zur Theilnahme an nach Maßgabe der seit mindestens einem des Vereins.

Abgabe der Stimme d

Niemand darf mehr als

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In der Börsen- beilage.

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1 n §. 11 berechtigt di versicherten Mitglied

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8 . 2 J DefNfentlicher Anzeiger. ; * Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expedinionen des

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und m-“

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

r Generalversammlung sind e er

ogade r Bevollmächtigte, d gleichfalls stimmberechtigt sein müssen, ist zuläͤssi

ö 5 Stimmen abgeben.

Saasenstein

K Vogler, G. L. Daube K Co., E. Schlotte, Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren Annonce: Bureaux.

28 X

Invalidendank', Rudolf Mosse,

Die Legitimation der Theilnehmer an der Generalversammlung ist spätestens am 28. Mai

bei der Direction zu führen.

. Hannover den 18. April 1885.

ie Der Verwaltungsrath

g. des Preußischen Beamten ⸗Vereins. .

är! Basler Lebens⸗-⸗Versicherungs-Gesellschaft. Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto pro 31. Dezember 1884.

Gewinn⸗ Saldo aus 1883 w Prämien Restroe aus 18333

Prämien⸗Einnahmen

Zinsen⸗Einnahmen und Gewinn auf Effekten Gewinn auf Wechsel⸗ Conto. J Zahlungen der Rück—

versicherungs⸗Gesell⸗ ,, Zuwachs der Prämien Reserve auf rückver⸗ sicherten Beträgen.

Activa.

6.

58 26

11 051 300 17 2 354) 17556

31

ze 1aRIte MorsikhevrnMoB2 CE-, ö J 25 ihlte Versicherungs⸗Summen auf den

* 2 * 3 * 22 P r * 8 31 * 3 rve für noch unbezablte Sterbefälle aus Summen auf den Leben sfall!

2 . 1 4 n Folge Ablaufs

Todesfall 1884

8 . —3s 4 19 ! Tod erloschenen

Rückgewäbrte Prämien aus

547 284 35 Lebensfallversicherungen

164130

16908 97

14 018727 93

Bilanz pro 31. Dezember 1884.

Gezahlte Renten D Prämien an Rückversicherungs⸗-Gesellschaften Verwaltunge- und Organisationskosten Aerztliche Honorare. Agentur⸗Provisionen. . Abschreibung auf Mobilien Prämien ⸗Reserve für

227 980 56

—— 4

1907865

Rechnung e n hoh )

eigene Prämien! Reserve der rückver⸗ 11 993 450 41 sicherten Summen Gewinn Saldo .

51 424.

168 883 65

14 018 72793

Passiva.

Verpflichtungsscheine der Aktionäre J Darlehen auf Hppo⸗ theken und Unterpfand Liegenschaften Conto Effekten Conto. .. Wechsel · Conto .. Darlehen auf Policen. Ga Gent. Guthaben bei Diversen für Amts⸗Cautionen Cautionseffekten Conto Mobilien ·˖ Contoł. Diverse Debitoren: Verzinsliche Gut⸗ haben bei Banken und = Guthaben bei Gene⸗ ral · Agenten Reserve⸗Guthaben bei Rückversicherungs⸗ Ge⸗ sellschatten.. . Gestundete Prämien Raten

b. Renten⸗

b. Renten⸗

zahlung Æ 206 419.

460

7200090

6 71591196 1 (63 400 2 551 665 70 242 320 25 1020747 64 75 833 39

702134 96 54 785 06

451 424 21

462 639 62

0 818 302 06] Ende 1884 waren in Kraft: ; a. Kapital ⸗Versicherungen 16454 Policen im Betrage von

3, 16 * Aktien ·˖ Kapital · Conto S000 000 Prämien⸗Reserooo.... J Prämien- Uebertrãge 365 393 30 noch unbezahlte Sterbefälle aus

„„ 11628057.

11 993450 41

Reserve für Reservefonds d Unertkbobene Dividenden auf Aktien. Guthaben der Cautionsempfänger: Amortisations⸗Conto .. . 4p0 ,, Unerhobene Dividenden.. Gewinnbetreffniß der Versicherten aus alter Rechnung Gewinnbetreffniß der Verf aus 1884

167 934

1 153 e serwe Spezial · Reserve⸗

Conto: Saldo aus 1883 Spezial ⸗Reserve · GConto: Zu⸗ wachs aus 1884 Dividenden ⸗Conto der Aktionäre, 32 000. Gewinn Saldo, J D i .

8 000.

83. 65 ö . . 83 65

DSI JIM 35

„668 574 105

219 w ee, rente hon 104 666

Gesammt Prämien Einnahme M 2340174.

Davon kommen auf Preußen: . a. Kapital Versicherungen 5781 Policen im Betrage von...

In Preußen kamen im Jahre 1884 an fällig gewordenen Kapitalien und

Von dem Gesellschaftsvermögen war in Preußen angelegt: ö b. in Hppotheken e. in vreußischen res

p. deulscken Effecten . J d. in Cautions Darlehen an deutsche Staatsbeamte .... K 399 099

K 616 694690 22 J , 9821 Prämien ⸗Einnahme „S 579 879.

Renten zur Aus—

6 190240 1103958 398 576

zusammen 6 360901035

Berlin, den 6. Mai 1885. . ⸗. Der Generalbevollmächtigte für das Königreich Preußen:

Otto Meyer.