Zwanges int Ruhe, der außerhalb der Sitte liegt und etsa von der Polizei erzwungen werden muß. ;
Der Abg. Dr. Lieber erklärte, des Reichskanzlers Aus⸗ sührungen hätten sich diesmal des Beifalls der Deutschfrei⸗ sinnigen und Rationalliberalen zu erfreuen. Kürzlich habe der Reichskanzler gesagt, solcher Beifall pflege denselben bedenklich zu machen, und er hoffe, das werde auch jetzt der Fall sein, und der Reichs ka nzler noch von feinem heutigen Standpunkt zurückkommen. Die hochidealen Geßschtspunkte des Abg. von Kleist seien nicht
u entkräften; der Kanzler möge doch klar darüber sein: ohne
eligion gebe es keine Civilisation, keine Poesie; ohne Reli⸗ gion auch keine wahrhaft große Politik! Die Urheber dieses Antrages würden den Kanzler gern als wahren hon prince verehren, wenn derselbe sich mit dem Antrage einverstanden erklären wolle. Das müsse dem Reichskanzler um so leichter werden, als es sich nicht mehr um einen Centrumsvorschlag handele, sondern um einen solchen der Majoritäts parteien Dieses Hauses, wesentlich derselben Parteien, die jetzt dem Reichskanzler erhebliche neue Einnahmen für das Reich zu be— willigen im Begriff seien. Die in England von der Fabrikgesetzgebung befürchteten Nachtheile seien keines— wegs eingetreten; vielmehr werde diese Gesetzgebung jetzt als Grundlage der sozialen Reform und als außerordentlich wohlthätig empfunden; ebenso sei es in der Schweiz, und in Oesterreich habe man jene beiden Staaten jetzt nachgeahmt. Aus den Berichten der schweizer Fabrikinspektoren gehe auch hervor, wie außerordentlich freund⸗ lich die Arbeiterwelt der Fabrikgesetzgebung gegenüberstehe; in allen Nöthen der Stickeren⸗Industrie in der Ostschweiz sei aus Arbeiterkreisen nie ein Wort des Tadels über Sonntagsruhe oder Maximalarbeitszeit gefallen; man habe im Gegentheil allgemein die möglichste Erweiterung dieser Institute gewünscht. In England seien die Löhne in Folge der Herabfetzung der Arbeitszeit zum Theil um 1690 Prozent gefüegen. Warum dürften denn keine Wechsel am Sonntag präsentirt, keine Zu⸗ stellungen besorgt, keine gerichtlichen Termine abgehalten wer⸗ den? Warum werde das Ende jeder gesetzlichen Frist durch den Sonntag um einen Tag verschoben? Könnten sich nicht die Personen, die man durch solche Bestimmungen schützen wolle, viel besser selbst ihre Sonntagsruhe bewahren als die Arbeiter, die man hier schützen möchte? Der Antrag seiner Partei sei keineswegs nur ein bloßer Rahmen; der Rahmen für diese Gesetzgebung sei vielmehr schon in der bestehenden Gewerbe⸗ ordnung enthalten. Eine Enquete hätte man früher ver⸗ anstalten können; jetzt bedürfe es einer Enquete nicht mehr, denn die Erfahrungen anderer Länder hätten bewiesen, daß das Experiment zum Heil und nicht zum Schaden aus—⸗ schlagen werde. In Bezug auf die Sonntagsheiligung sei England Deutschland allerdings weit überlegen. Dort seien die Arbeiter sogar schon am Sonnabend Nachmittag arbeits⸗ frei. Im Düsseldorfer Regierungsbezirk sei die Sonntagsruhe mit Erfolg durchgeführt; dasselbe sei auch für das ganze Reich möglich.
Darauf nahm nochmals der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:
Der Vorgang der Regierung in Düsseldorf, den der Herr Vor⸗ redner zitirt hat, beweist, glaube ich, unwiderleglich, daß die preußische Staatsregierung den Tendenzen, die der Antrag verfolgt, nicht feind⸗ lich gegenüberstebt — sonst wäre diese Stellung der Düsseldorfer Re⸗ Aierung doezu ja nicht möglich, daß also alle die Beschuldigungen und Insinugtionen, die ich aus anderen Reden habe heraushören können, unbegründet sind. Auf der anderen Seite beweist er aber auch, daß das bestehende, gesetzgeberische Material ausreicht, um erhebliche Fort- schritte nach der Richtung zu machen, ja um fast den besten Theil dessen, was die Antragsteller anstreben, zu decken, ohne daß man ge⸗ nöthigt ist, zu gesetzlichem Zwange in der Allgemeinheit zu greifen, wie er hier vorgeschlagen ist.
Der Herr Vorredner hat gesagt, der Bundesrath habe sich andere Fakultäten, die ihm zustehen, ganz ruhig gefallen lassen und besitze sie und übe sie. Warum er nun diese nicht annehmen wolle? Fakultäten im Interesse der Reichen acceptire er, im Interesse der Armen scheine er sie nicht ben zu wollen. Ja, meine Herren, darin liegt der Unterschied nicht; reick und arm ist dem Bundesrath rollkommen egal. Er übernimmt die⸗ jenigen Fakultäten, die er als ausführbar, als möglich wegen ibres be⸗ grenzten Inhalts ansehen darf: dabei ist keine Schwierigkeit, das Ge⸗ setz giebt die Hauptsachen an die Hand, der Bundesrath hat nur die einzelnen Fälle zu bestimmen nach so genau begrenzten und zweifel⸗ losen Kriterien, daß dabei von einer Willkür seinerseits nicht die Rehe sein kann, daß kein Arbeiter sagen kann: mich hat der Bundes rath auf eine ungerechte Weife ausgeschlossen, Anderen hat er es be— willigt; wo er ausschließen kann, da schließt er aus. Das sind die Antlagen, die man hören kann; die haben mit den anderen Fakul⸗ täten nichts zu thun. Es ist alfo nur der Beweis geliefert, daß die Regierung, sei es der Bundesrath, sei es die preußische Regierung, in Düsseldorf und anderswo thit, was sie zu Gunsten der Arbeiter kann, aber daß sie sich unerfüllbare Arbeiten nicht so ohne Weiteres stellen läßt in der Form, daß die Auftraggeber, hier der Reichstag, nun ganz ex nezu sind und mit der Ärt, wie die Schreiber im Bundesrath das ausführen, nichts weiter zu thun haben.
Unter den Vorwürfen, die der Herr Vorredner mir gemacht hat, ist mir der schmerzlichste der gewesen, daß ich in Wiederholungen ver⸗ falle. Er hat mir hier vorgelesen, daß ich im Januar ganz dasselbe gesagt habe, wie jetzt. Nun, wenn der Herr Vorredner mal 70 Jahre alt sein wird, wird ihm das vielleicht auch passiren, alte Leute ver— fallen bekanntlich in die Gewohnheit, dieselbe Geschichte mehrmals zu erzählen. Es beweist das doch nur, — ich hatte vergessen, daß ich das jemals gesagt hatte, daß mein Ideengang ein ganz konstanter gewesen ist, und daß meine inneren Ueberzeugungen heut genau dasselbe reproduziren, wie sie es ohne mein Wissen vor fünf oder sechs
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Monaten gethan haben.
Der Herr Vorredner hat sich berufen auf sehr viele Beispiele m Ausland. Im Auslamd und wo anderg liegen die Sachen einmal anders. Dann ist auch die Aus führung dort eine andere. Est modus in rebus, il ya des arrangements avec le eiel, wie die Herren ja wiften, also ganz gewiß mit der Polizei. Bei uns, wenn so etwas Gesetz wird, wird es mit bureaukratischer Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit ausgeführt. So das in der Schweiz oder Anderswo mit der gleichen Schärfe und Genauigkeit, wie es bei uns Der Fall sein würde, geschieht, Darüber lassen meine Nachrichten mich jehr iẽm Zweifel. Es ist ja möglich, daß die Berichterstattungen nicht gaaz unparteüsch sind; man hat mir aber gesagt, daß die Durchführung dieses Gesetzes in jenen Ländern nur möglich sei, weil es eben nicht beobachtet würde und weil die Ausnahin« anfängt, die Regel zu lden; so wird es wohl auch mit der ostschweizer Bewegung sein. Es ist ja möglich, daß meine Nachrichten darüber falsch sind, aber sie liegen aktenmäßig vor.
Der Herr Vorredner hat ferner, wie der sozialdemokratische Herr, der vor ihm sprach, einen kleinen Stein zur Aufklärung oder zum posttiven Aufbau beigetragen, mit der Voraussetzung, die er aussprach, daß der Arbeiter den Ausfail tragen werde; er behauptete aber, daß der Arbeiter dafür durch die Ruhe entschädigt werden wird. Der Herr aber, der vorhin von der Tribüne sprach, sagte, daß die Arbeitgeber allerdings eine kleine Schädigung dabei erlelden würden. Der Herr Vorredner schien anzunehmen, daß der Arbeiter den Aussall tragen werde in der Hauptsache, daß er ihn aber doch auch werde abwãlzen können nach der einen oder nach der anderen Seite hin. Nun, damit berührt er grade die Dauptschwierigkeit, die mir im Wege steht, um
einfach der Sache beimkeeten. Wenn ich gewiß wüßte, daß der Ar- beiter den Ausfall tragen will — ich babe das schon mal gesagt, es bilft mir aber nicht, auch wenn ich es noch viermal sage, man wird doch vorziehen, es nicht zu bören — wenn also der Arbeiter sagt, er wolle. den Ausfall tragen, dann ist es gut, dann bin ich zufrieden. Volenti non ft injuria! Es ist nur die Frage, wie lange; wenn durch eine Regierungsinstruktion das ins Leben gerufen wird, die kann man ändern, ein Gesetz nicht, das kann man ohne ein neues Gesetz nicht wieder andern, und ich wůnsche nicht, daß wir im Deutschen Reich in die traurige Lage kommen, die Gesetze nicht in vollem Maße ausführen zu können, weil die Sckä⸗ digung der Ausführung größer ist als die der Nichtbeobachtung. Alfo ich bedarf der Erklärung der Arbeiter, ob sie den Ausfall tragen wollen. Ich kann den Arbeiter damit nachher nicht zufrieden stellen, und wenn er hungert, ihn damit nicht satt machen, daß ich ihm die eloquenten Reden vorlese, die hier zu seinen Gunsten gehalten worden sind, wie sehr er sich freuen würde und wie leicht er diefe Kleinigkeit von seinem Lohn, 14 9, entbehren würde. Dafür wird er mir wenig Dank wissen, das macht ihn nicht satt. ö
Der Herr Vorredner hat uns ferner — und ich weiß nicht, ob mir persönlich oder der Regierung im Allgemeinen — wieder Mangel an Thätigkeit, Mangel an Fleiß vorgeworfen; er sagt: warum haben Sie denn die Enguete nicht schon längst gemacht? Ja, meine Herren, ich habe hinreichend iu thun gehabt. Für einen Menschen, der alt und krank ist wie ich, glaube ich, habe ich in den letzten 7 Jahren, in denen mir der Herr Vorredner Trägheit im Enquetniren vorwirft, hinreichend gearbeitet, wenigstens ebensoviel wie irgend einer, der hier gegenwärtig ist. Ich habe mehr zu thun, als ohne Äncegung über alke Fragen und noch einige andere in der Welt Enqueten anstellen zu lassen. Wenn Sie aber diese Frage anregen — wie ich glaube, unreif und zu früh an— regen — so bin ich bereit. diefe Enquete anstellen zu lassen und Arbeitskräfte aufzuwenden. Aber ehe ich nicht weiß, ob dem Ärbeiter damit gedient ist, ob er es haben will, würde ich mich nicht dazu ver ˖ stehen können, im Bundesrath die Sache zu befütworten.
Nach Annahme eines Vertagungsantrages bemerkte der Abg. Richter (Hagen) persönlich, der Abg, Lieber habe von dem Beifall gesprochen, den die Abgg. Richter und Genossen dem Reichskanzler heute ausnahmsweise gespendet hätten. Dem gegenüber habe er zu berichtigen, daß für seine voliti⸗ schen Freunde und ihn selbst bei denjenigen Ausführun⸗ gen des Reichskanzlers, welche vielleicht zu Beifalls⸗ äußerungen hätten Veranlassung geben können — bei allen sei dies nicht der Fall gewesen — um so mehr Zurückhaltung geboten gewesen sei, als der Reichskanzler noch am Dienstag bemerkt habe, daß jeder Beifall' von seiner (des Redners) Seite nur geeignet sei, den Kanzler über die Richtigkeit seiner Aeußerungen sehr nachdenklich zu machen. ;
. vertagte sich das Haus um 5i/ Uhr auf Montag .
Landtags⸗Angelegenheiten.
Die durch die Allerhöchste Verordnung vom 3. Januar d. 6. einberufenen beiden Häuser des Landtages haben am 15. Januar ihre Thätigkeit begonnen und am 9. d. M geschlossen.
Seitens der Staatsregierung sind dem Landtage 26 Gesetzent⸗ würfe zugegangen und zwar zunaäͤchst dem Herrenhause:
I) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abstellung von Dienst⸗ barkeitsrechten zum Hauen oder Stechen von Plaggen u. s. w.
2) Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes zur k der Weiterverbreitung der Reblaus? vom 27. ebruar
78.
3) Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der Gesetze vom 38 März 1856 (G. S. S. 145) und vom 27. Juni 18660 (G. S. S. 384) über den erleichterten Abverkauf und Austausch fleiner Grundstücke in dem Regierungsbezirk Kassel — ausschließlich der vor⸗ mals hessischen Gebietstheile — und in den Hohenzollernschen Landen.
4) Gesetzentwurf, betzeffend die Errichtung eines Amtgerschts in Seehausen, die Vereinigung des Amtsgericht sbezirks Genthin mit dem ,,, Magdeburg und die Abänderung von Amtgerichts⸗
ezirken.
5) Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Hessen⸗Nassau, sowie der Entwurf eines Gesetzes über die Einführung der Proyvinzial⸗ ordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hessen⸗Rassau.
s) Entwurf einer Landgüterordnung für die Provinz Schleswig⸗ Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg.
Zunächst dem Hause der Abgeordneten wurden überwiesen:
7 Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Vertretung des Fiskus in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Justizverwaltung.
8). Gesetzentwurf, betreffend den weiteren Erwerb von Privat⸗ eisenbahnen für den Staat, und betreffend den Erwerb des Halle⸗ Sorau - Gubener Eisenbahnunternehmens für den Staat.
s) Gesetzentwurs, betreffend die Kündigung und Umwandlung der viereinbalbprozentigen konsolidirten Staatsanleihe.
10 Geseßzentwurf, betreffend die Landes kreditkasse in Kassel.
1I) Gesetzentwurf, betreffend wegepolizeiliche Vorschriften für die Provinz Schleswig Hoistein mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg. .
12 Entwurf eines Gesetzes, a. betreffend die Feststellung des Staats haus halts. Etats für das Jahr vom J. April 1885/86, b. be⸗ treffend die Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshalts⸗ Etat für das Jahr vom J. April 1385 / 86.
13 Gesetzentwurf, betreffend die Zusammenlegung der Grund— stücke im Geltungsgeblete des Rheinischen Rechts.
147 Gesetzentwurf. betreffend die Zusammenlegung der Grund— stücke, Ablösung der Servituten und Theilung der Gemeinheiten für die hohenzollernschen Lande.
. Gesetzentwurf über die Veräußerung und hppothekarische Be⸗ lastung von Grundstücken im Geltungsbereiche des Rheinischen Re wts.
I16ũ Gesetzentwurf, betreffend die Beschaffung von Mitteln für die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes.
17). Gesetzentwurf, betreffend die Versorgung der Hinterbliebenen des Polizei⸗Raths Rumpff.
18) Gesetzentwurf. betreffend die Dotation der Amtsverbände in den Hohenzollernschen Landen.
19) Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung des 5§. 7 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom zb. Juli 1883.
20) Gesetzentwurf, betreffend Abänderungen der Kirchenverfassung der evangelischlutherischen Kirche der Probin; Hannover.
21) Gesetzentwurf, betreffend eine Schadloshaltung des Herzoglich Schleswig. Holsteinischen Hauses.
2) Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der durch das Hochwasser der Weichsel in der Provinz Westpreußen und im Landkreise Bromberg, Provinz Posen, herbei⸗ geführten Verheerungen.
23) Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung des Gesetzes vom 29. Mai 1873 über das Grundbuchwesen in dem Bezirke des Appellationsgerichtsbezirks zu Fassel, mit Ausschluß des Amtsgerichts⸗ ezirks von Vöhl.
24) Gesetzentwurf, betreffend die Kantongesängnisse in der Rhein⸗ provinz.
25) Gesetzentwurf, betreffend eine Erweiterung den dem Finanz⸗ Minister ertheilten Ermächtizungen in Bezug auf die Anleihen ver⸗ staatlichter Eisenbahnen.
26) Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Rentenbank für den Kreis Herzogthum Lauenburg in Ratzeburg.
Ueber die vorangefuͤhrten Gesetzentwürfe ist bis auf den unter Ur. K verzeichneten „Entwurf einer Landgtterordnung für die Provinz Schleswig ⸗Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzog thum Lauenburg“ und den unter Nr. 24 benannten Gesetz entwurf, betreffend die Kanton⸗ gefängnisse in der Rheinprovinz“ die Uebereinstimmung beider Hãͤuser
des Landtages erzielt. Der erstere ist wegen Schlusses des dandtages im Herrenhause, der letztere im Hause der Abgeordneten unerledigt geblieben. ö
Ferner haben der Berathung und Beschlußfassung beider Sãuser des Landtages mehrere, aus der Initiative des Hauses der Ab⸗ geordneten hervorgegangene Gesetzentwürfe unterlegen und zwar:
1) Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ergãnzung und Ab. änderung einiger Bestimmungen Über Erhebung der auf das Gin⸗ kommen gelegten direkten Kommunalabgaben.
2) Gesetzentwurf, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Bestimmungen über die Aussonderung des steuerartigen Theils aug 3 e stehenden Gehältern in der Provinz Schleswig.
olstein.
3) Gesetzentwurf. betreffend die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen.
4) Gesetzentwurf, betreffend das Spiel in außerpreußischen Lotterien.
58) Gesetzentwurf, betreffend Ueberweisung von Betrãgen ne er ane landwirthschaftlicken Zöllen eingeben, an die Kom munal⸗ verbãnde.
In Betreff aller dieser unter 1—5 angeführten Gesetzent. würfe sind übereinstimmende Beschlüfse von eiten Häusern des Landtags gefaßt.
Endlich sind der Berathung und Beschlußfassung beider Hãuser des Landtages nachstehende Berichte, Denkfchtiften und Uebersichten unterbreitet gewesen:
1) Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der für Rechnung W g fn ilchn Staates verwalteten Eisenbahnen im Betriebe jah
2) Bericht über die Bauausführungen und Beschaffungen der Eisenbahnverwaltung während des Zeitraums vom 1. Oktober 1883 bis dahin 1884.
3) Bericht über die bisherige Ausführung a. des §. 4 im Ge⸗ setze vom 20. Dezember 1899, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat (Ges. Samml. S. 635), p. des — im Gesetze vom 14. Februar 1880, betreffend den Erwerk des Rheinischen und des Berlin ⸗Potsdam · Magdeburger Eisenbahn.⸗ Unter⸗ nehmens für den Staat (Ges„Samml. S. 20), e. des §. 5 im Ge⸗ setze vom 28. März 1882, betreffend den westeren Erwerb von Privat. eisenbahnen für den Staat (Ges.· Samml. S. 21). d. des §. 5 im Gesetze vom 13. Mai 1882, betreffend den Erwerb des Berlin . An⸗ haltischen Eisenbahn ⸗ Unternehmens für den Staat (Ges.- Samml. S. 269), e. des §. 5 im Gesetze vom 24. Januar 1884, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat ( Ges.⸗ Samml. S. 11), f. des §. 5 im Gesetze vom 17. Mai 1884. be⸗ treffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen für den Staat (Ges · Samml. S. 129).
4 Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Ber— liner Stadtbahn Parzellen.
5) Uebersicht der Normaltransportgebühren für Personen und Güter, die im Jahre 1884 stattgehabten Verhandlungen des Landes— Eisenbahnraths nebst Anlagen unter Beifügung einer übersichtlichen . des Etgebnisses und den darauf getroffenen Entschei—= ungen.
6) Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, 6 und Salinen im preußischen Staate während des Etat jahres
7) Rechenschaftsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 18659, betreffend die Konsolidation preußischer Staats ⸗ Anleihen.
8) Rechenschaftsbericht über die Verwendung der flůssig gemachten Bestände der im S§. 94 der Hinterlegungsordnung vom 14. Mär; 187 bezeichneten Fonds and der im §. 95 Absatz 3 daselbst erwähnten Gelder für die Zeit vom J. Januar bis Zi! Dezember 9884.
9) Denkschrift. betreffend die in der Zeit vom J. April 1883 bis zum 31. März 1884 erfolgten Bauausführungen an denjenigen Wasserstraßen, über deren Regulirung dem Landtage besondere Vor⸗ lagen gemacht sind.
10 Denkschrift, betreffend die Ueberweisung des gewerblichen Unterrichtswesens und der Pflege des Kunstgewerbes von dem Ministerium der geistliͤhen, Unterrichts⸗ und Medizinal · Angelegenheiten an das Ministerium für Handel und Gewerbe.
1I) Denkschrift über die Vorgänge in Bielefeld, betreffend die Erklärung des am 28. März er. verhängten Belagerungszustandes für den Stadtkreis Bielefeld und die Amtsgemeinden Gadderbaum = Sandhagen.
12 Sechs unddreißigster Bericht der Staatsschulden · Kommission über die Verwaltung de Staats schuldenwesens im Rechnungs jahre vom 1. April 1883/84.
13) Allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt des Jahres vom 1. April 1881/82.
14) Uebersicht über die Staats einnahmen und Ausgaben für das Jahr vom 1. April 1883.64.
15) Rechnungen der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für das Jahr vom 1. April 1883.84.
Das Herrenhaus, hat die ihm überkommenen Arbeiten in 19 Plenarsitzungen erledigt; die Abtheilungen haben g, die Kom missionen 44 Sitzungen abgehalten und sind ron diesen 10 schrift⸗ liche und 44 mündliche Berichte erstattet worden; durch einmalige Schlußberathung sind 13 Vorlagen erledigt.
Petitionen gingen bei dem Herrenhaufe im Ganzen 634 ein. Von diesen gehörten 619 zu speziellen Gefetzentwurfen. Erledigt wurden 629 Petitionen und zwar 608 durch Beschlußfassung über die betreffenden Gesetzentwürfe; zurückgezogen wurde 1 Petition, unerledigt blieben 4 Petitionen.
Das Haus der Abgeordneten hat 69 Plenarsitzungen, 90 Sitzungen der Abtheilungen, 153 Kommissionssizungen abgehalten. Die Kommissionen haben über Gesetzes vorlagen 9 schriftliche und eine Anzahl mündlicher Berichte erstattet. Selbständige Anträge sind von Mitgliedern des Hauses 15 eingebracht und davon 5 durch Annahme der vorgeschlagenen Gesetzentwurfe erledigt. Auf 3 Anträge wurden Resolutionen beschlossen, I ist durch Uebergang zur Tages⸗ ordnung erledigt, 2 sind abgelehnt, 2 zurückgezogen und 2 unerledigt geblieben. Interpellationen wurden J eingebracht, davon 1 zurückgezogen, die andere Seitens der Königlichen Staatsregierung beantwortet und demnächst einer Besprechung unterzogen. Petitionen sind 2405 eingegangen. Da ren wurden 5 zurückgezogen. Ueber die Petitionen sind in den verschiedenen Kommissionen g schriftliche Berichte und 44 mündliche vorbereitet. Von diesen wurden 27 schriftliche und 25 mündliche im Plenum erledigt. 179 Petitionen wurden zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet, 41 durch Ueber= gang zur Tagesordnung erledigt, 114 der Königl. Staatsregierung überwiesen, 12375 durch Beschlußfassung zu den betreffenden Gesetz⸗ entwürfen oder durch Resolutionen für erledigt erklärt. Ueber 135 Petitionen haben die Kommissionen sich schluͤssig gemacht, über 3 sind für die Plenarberathung Anträge gestellt, über 82 ist es zur Berichterstattung nicht gekommen und 6565 sind zum Theil wegen ver⸗ späteten Eingangs gar nicht in Berathung gezogen. In den Ab theilungen sind 16 Wahlen geprüft; der Wahlprüfungskommission wurdea 4 Wablprüfungen und eine Petition überwiesen. Dieselbe erledigte eine Wahlprüfung und die Petition, 3 Wahlprüfungen blieben unerledigt. ⸗
Die Kommission für die Geschäftsordnung hat über die Frage von Mandatserledigungen 3 und in Bezug auf die Einleitung des Privatklageverfahrens gegen ein Mitglied des Hauses einen mündlichen Bericht im Plenum erstattet.
zum Deutschen Reichs—
M HOGS.
Zweite Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-An
Berlin, Montag, den 11. Mai
zeiger. ——
Rreußischen Staats- Anzeigers: Berlin sW., Wilhelm⸗Straße Rr. 32.
*
, für den Deutschen Reichs- und Tom *
Preuß. Staats ⸗ Anzeiger und das Central · Handels ·
register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuehungs- Sachen.
2. , . Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 7239 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Steinhauer Albert Zachert aus Pasewalk ist die Untersuchungshaft wegen Betrugs beschlossen.
Verbaftung und Nachricht wird erbeten.
Signalement: Alter 23 Jahre, Größe 1,62 m, Haare dunkelblond, Stirn frei, Gestalt gedrungen, besondere Kennzeichen: einige blaus Flecke im Gesicht.
Neubrandenburg, den 7. Mai 18585.
Der Großherzogl. Amtsanwalt. Brehm.
7686 Steckbrief.
Der Drahtbinder Martin Salle aus Groß⸗ Divina in Ungarn wird wegen Gewerbevolizeikontra⸗ vention verfolgt. Es wird um Verhaftung und Einlieferung desselben an das unterzeichnete Gericht ersucht.
Gröningen, den 7. Mai 1885.
Königliches Amtsgericht.
Sub ha stationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
is! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 27 Nr. 1989 auf den Namen des Wildhändlers Albert Wille hier eingetragene, jetzt zu dessen Konkursmasse ge⸗ börige, in der Langen Straße Nr. I9 und 100 ke— legene Grundstück
am 10. Juli 1885, Vormittags 91 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts— stelle — Jüdenstraße 58, J. Treppe, Zimmer Nr. 14 versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 11 800 6. Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstuͤck betreffende Nachweisungen, sowie befondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, II. Treppen, Zimmer 29, eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der— artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver—⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gericht glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund— stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver— fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. Juli 1885, Mittags z Uhr, an Gerichts stelle, Jüdenstraße 58 J, Zimmer Nr. 31 verkündet werden.
Berlin, den 5. Mai 1885.
Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 51.
. . ö ö o'! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Charlottenburg Band 15 Rr 618 auf den Namen der inzwischen verstorbenen ver— wittweten Freifrau von der Malsburg, Agnes, geb. Freiin von Baumbach, zu Sontra bei Kassel einge⸗ tragene, jetzt zu deren Nachlaß gehörige, in der Keithstraße (Nr. I) belegene Grundstück
am 3. Juli 1885, Vormittags 91 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsftelle — . Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal II, ver⸗ steigert werden.
Das Grundstück ist mit 1,50 M Reinertrag und einer Flache von 4a 24 4m zur Grundsteuer und mit 19400 M Nutzungswerth zur Gebäudesteuer pro 1887ñ88 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachwẽisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüdenstraße 58, 2 Tr, Zimmer Nr. 29, eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Erfteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandenfein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder— kehrenden Hebungen oder Kosten, spaͤtestens im Ver— steigerungs termin? vor der Aufforderung zur Abgabe zen Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. J
iejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor 86. des Versteige rungstermins die Sinstenlung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstüͤcks tritt.
U. 8. w. von öffentlichen Papieren. Das Urtbeil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, an Gerichtestelle, Jidenstraße 58. ] Treppe, Saal 11, verkündet werden. Berlin, den 2 Mai 1885. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 51.
ae! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstrẽckung soll das im Grundbuche von der Louifenstadt Band 1 Nr. 26 auf den Namen des Pianofortefabrikanten Carl August Schubert hier eingetragene, in der Köpnicker= straße Nr. 45 belegene Grundstück
am 6. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Y an Gerichts— stelle — Jüdenstr. 58, J. Treppe, Zimmer Nr. 11, versteigert werden.
Das Grundstück ist mit 13350 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer rolle, beglaubiate Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie befondere Kaufbedin⸗ gungen können in der Gerichtsschreiberei, Jüden⸗ straße 58. II. Tr., Zimmer 29, eingesehen werden.
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher Üübergebenden An— Früche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht bervorging, insbefondere der artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder kehrenden Hebungen oder Kosten, späkestens' im Ver— steigerungs termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerfpricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Reringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird
am 6. Juli 1885, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Jüdenstr. 58, J. Treppe, Zimmer Nr. 11, verkündet werden.
Berlin, den 4. Mai 1885.
Königliches Amtsgericht JL. Abtheilung 51.
7709 Ausfertigung.
Aufgebot.
Dem Privatier Valentin Feldhäuser von Kraut— beim ging eine auf ihn als Gläubiger am 8 Juli 1879 von der gräflich kastell'schen Kreditkasse zu Kastell mit Nr. 29159 C. B. Fol. 4625 bezeichnete Obligation über ein vom 15. Juli 1854 an zu 40/so verzinsliches Kapital von 3800 60 zu Verlust, wes⸗ halb auf seinen Antrag das Aufgebotsverfahren be— schlossen wurde.
Es wird deshalb der unbekannte Inhaber dieser Urkunde hiemit öffentlich aufgefordert, solche an dem auf
Dienstag, den 1. Dezember l. Is., Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine vorzulegen und eine allenfallsigen Rechte auf dieselbe anzumelden, ußerdem deren Kraftloserklärung erfolgt. Wiesentheid, 8. Mai 1885. Kanigliches Amtsgericht. Stahl. Zur Beglaubigung: R K. Amtsgerichts. rb.
[Taco] Aufgebot.
Die Handlung J. J. Langen C Söhne in Köln und Aetien-Zucker- Raffinerie Hildesheim in Hildes⸗ heim haben das Aufgebot der nachbezeichneten, an⸗ geblich in Verlust gerathenen Wechsel: . ;
IR eines von J. J Langen & Söhne in Köln unter dem 26. März 1885 auf Heinr. Memminger in Frankfurt am Main gezoge— nen, von diesem angenommenen, nach zwei Monaten fälligen Wechsels über 718 M 26 98.
k J. J Langen K Söhne in Köln unter dem 26. März 1885 auf Anton Joerges in Frankfurt am Main gezogenen, von diesem acceptirten, am 24. Mat 1885 falligen Wechsels über 720 4A,
eines von der Actien· Zucker · Raffinerie Hildes⸗ beim am 26. März 1885 auf Heinr. Memminger in Frankfurt a. M. gezogenen, von diesem angenommenen, nach zwei Mo— naten fälligen Wechsels über 682 S 59. 8, eines von der Actien ⸗Zucker⸗Raffinerie Hildes· beim am 26. März 1885 auf die hiesige Handlung unter der Firma Justus H. Lind— heimer gejogenen, von dieser acceptirten, zwei Monate nach Ausstellung fälligen Wechsels über 379 M 50 4 beantragt.
Der Inbaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Freitag den 13. November 1885, rn, , . 11 Uhr, ; vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen,
Oeffentlicher Anzeiger.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
5. Industrielle Etahh Fabriken and -Invalidendauk', Rudolf Mosse, daasenstein
JJ , Co. E. Schlotte
Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Bureaux.
Grosshandel. 6. Verschiedene Be TJ. Literarische 8. Theater- 9. Familien- Vachrichten.
kanntmachungen.
In der Börsen-
nntmachung g des Bauers Wilhelm Kuhse zu vertreten durch den Rechtsanwalt Laschke unterzeichnete cht erkannt und verkündet: Das Hypotheken⸗Dokument vom 16. ö 185 29. April 1832 ausweislich dessen auf dem dem Bauer W im Grundbuche Band JI. Blait Nr. 5 verze Abtheilung
widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Frankfurt a. M. den 5. Mai 1885. Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.
Auf den Antra
heutigen Tage für Re Berichtigung.
ekanntmachung des unterzeichneten Ge—
richts vom 18. April 1885, betreffend das
der Aktie (Stammaktie) Nr.
Schweidnitz Freiburger Eifenbahn⸗Gesellf
Antragstellers
25 115 der Breslau⸗ chaft muß ichneten Grundstück in . für den Altsitzer Schnert) heißen. . zn —— Breslau, den 4. Mai 1885. Königliches Amtsgericht.
Christian Kuhse 1000 Thaler Courant rückständige ö. ) stehen, 2 für gaftlos erklärt. hritz, den 5 Mai 1885.
Bekanntmachung. . Königliches Amtsgericht. der städtischen Sparkasse zu . -
325,29 M, ausgestellt für ister Franziska und Ma—
Spxarkassenbuch Kattowitz Nr. 98 Über die minderjährigen Geschw thilde Bialek ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Vormundes der Ge Stellenbesitzers Paul Kimmel Zwecke der neuen Ausfertigung
Im Namen des Königs! Verkündet am 24. April 1885. Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot der Aus⸗ verhandelt Kreisgerichts—⸗ den 14. November 1855, mit 2. Dezember 1855 und 2. Dezember 1855 im Grundbuche von Leipa Abtheilung 1II. Rr. 2 für die gust und Jo⸗ Leipa zu gleichen An— Pf. eingetragenen väterliche Erbegelder at das Königliche Amts Amte gerichts⸗Rath
nannten, des zu Bogutschütz, zum für kraftlos erklärt fertigung des Erbrezesse Kommission Seyda, Ingrossations · Note Hypothekenbuchs Auszug vom
Es wird daher der Inhaber des Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Termine am 20. November c. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, anzumelden und das Buch v ze für kraftlos erklärt werden wird;
Zimmer Nr. 26, Band J. Blatt 14 minorennen Geschwister Friedrich Au hanne Wilhelmine Richter zu n mit 260 Thaler 4 Sgr.
seine Rechte widrigenfalls dasselb
Kattowitz, den 29. April 1885.
Königliches Amtsgericht. Verkündet am 1. Mai 1885. nebst 4 Prozent. Zinsen Lie ck, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! zrieskorn'schen Aufgebotsfache k. 184. erkennt das Königliche Amtsgericht zu durch den Amtsrichter Viebeg, für Recht:
I. Dem Buchhalter Kurt Kindler zu Hutmacher Franz Eugen Kin D. und der Frau Antonie Ronsky, geborene Lunitz, Danzig werden ihre Rechte auf die Hypotheken post von 300 M. Darlehn, eingetragen für Wachsbleicher Dorothea Lunitz, geborene Tie in Abtheilung III. Grundstücke
Günther für Recht erkannt, IL) das obengenannte Hypotheken⸗Dokument für kraftlos zu erklären, 2) die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin zur Last zu legen. Ausgefertigt: Jessen, den 1. Mai 1885.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Praust, dem dler zu Homburg v. d.
Bekanntmachung.
In der Aufgebotssache betreffend: über die Band V. Blatt 217 des Ibbenbüren Abtheilung III. sub Restabfindung des
2590,41 60
Aufgebot des Grundbuchs von Nr. 3 eingetragene Conrad Joseph Berlemann ad 28. Oktober 29. November 1864 nachträglich unterm 7. Mai 1879 gebildeten Hypothekenbriefes, ist dahin verkündet, kraftlos zu erklären sei. Ibbenbüren, den 6. Mai 1885. Königliches Amtsgericht, Abth. V.
dem Besitzer Klein ⸗Atkamp Grundstück Klein-Atkamp aus der Obli—
Nr. 5 als Zubehör zugeschrieben ist, z e Verfügung vom
gation vom 5. Juni 1846 zufolg 12. Oktober 1846 vorbehalten. II. Die übrigen Rechtsnachfolger Hypothekengläublgerin Do Tietz, werden mit ihren nete Hypothekenpost ausgeschloffen. Die Kosten des Verfahrens werden dem sitzer Brieskorn auferlegt.
der verstorbenen rothea Lunitz,
othe Ausschlußurtheil Ansprüchen auf die bezeich⸗ ö
daß die aufgebotene Urkunde für
Bekanntmachung.
Durch Ausschluß-Urtheil des unterzeichneten Ge— richts vom 25. Maͤrz 1885 ist der Grundschuldbrief über die auf dem Grundbuchblatte Rr. 1 2 für den Mühlenbesitzer Ernst August Wilhelm Richter zu Neufalz a. Sd. am 16. September 1876 eingetragene Gru von S424 25 M für kraftlos erklärt worden. 2
Grünberg, den 28. April 1885. Königliches Amtsgericht. III.
Bekanntmachung. Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu 1. Mai 1885 Abtheilung III. Die Hypothekendokumente Grundstücke Nr. 22 Ortowitz Abtheilung III. haftenden folgenden Posten, nämlich: I) über die Post Nr. 3 von 150 Thaler für Wilhelm Köhl, 2) über die Post Nr. 4 von 300 Thaler für Rudolph Bannowski, über die Post Nr. 5 von 6 Thaler 28 56 Pfg. für Theodor Rosenberg, über die Post Nr. 7 für Theodor Rosenberg, über die Post Nr. 8 von 27 Thaler 6 S 6 Pfg. für B Schoekiel, über die Po0st Nr. 9 von 50 Thaler für Franz Chludek, Nüber die Post Nr. 10 von 130 Thaler Josepha Gnielka, werden für kraftlos erklärt.
Kosel, den 1. Mai 1885.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV. m Namen des Königs! ; — ofbesitzer Johann Mania'schen Auf— gebotssache von Stuhme dorf F. 25/84 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amts richter Dr. Deutschmann für Recht:
I) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet ihren Ansprüchen auf die im des Grundstücks Stuhmsdorf Nr. 9 Abth. III. Nr. I eingetragenen Post von 66 Thlr. Kaufgelderrückstand, für Johann und Esther Elisabetb Kunischen Eheleute zu Stuhms dorf, eingetragen auf Grund des gerichtlichen und obervormundschaftlich bestätigten Kaufvertrages vom 28. Juni 184 aus—
2) der äber die im Grundbuche des Grundstücks Stuhmsdorf Nr. 9
Schulzschen Eheleute zu Stuhmzdorf eingetragene Grundschuld von 1500 4½ und 5 Yo Zinsen gebildete Grundschuldbrief vom 31. Oktober 1884 wird für kraftlos erklärt.
3) Die Kosten des Aufgebots verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Verkündet am 21. April 1885.
2 Gerichtsschreiber des 6 m Amtsgerichte J.
Ausschlußurtheil. Verkündet am 6. Mai 1885. Referendar König, als Gerichtsschreiber. In Sachen betreffend das von der Fabrikarbeiterin Faroline Gebel zu Döhren beantragte Aufgebot hat Amtsgericht
von 25 Thaler 2
Abtheilung
Königliches Amts gerichtsrath
Hannover, d ᷣ 1 Jordan, folgendes Ausschlußurtheil erlassen:
wird das auf den Namen der Antragstellerin aus Sparkassenbuch Stadt — Nr. 144195 über 657 Se 77 4 für kraftlos erklart.
Im Namen des Königs!
In Sachen betreffend das Aufgebot der Hypo— Blatt 35 des Grundbuchs von Dinslaken in Abtheilung III. unter Verschreibung 18. Mai 1831 für die Gasthausarmen zu Dinslaken eingetragene Post von 25 Thlr.. oder 75 A nebft Zinsen und Kosten kat das Königliche Amtsgericht zu Vinslaken durch den Amtsrichter Koenig
für Recht erkannt:
die Hppothekenurkunde wird für kraftlos erklart. Koenig, Amts ⸗Richter.
thekenurkunde
Grundbuche
Dinslaken, den 6. Mai 1885.
Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. und Emma, J
Oeffentliche Zustellung. Auguste Friederike Weise, geb. vertreten durch den Rechtsanwalt Ber liner bier, klagt gegen ihren Ehemann, den AÄrbeiter Carl Friedrich Adolf Weise, zuletzt in Berlin, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verla und Versagung des Unterhalts, auf Ehescheidung: das unter den Parteien bestebende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein
Frau Caroline Bilke, hier,
mit dem Antrage