an deren Stelle sowie für den aladann noch zu decken⸗ den Restbetrag im 5§. 1 Nr. 1, . desgleichen zur Deckung der für die im 5§. 1 unter Nr. H und III vorgesehenen Bauausführungen er⸗ forderlichen 11216000 St Staatsschuldverschreibungen zu mm mm,
Wann, durch welche Stẽle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibun gen verausgabt werden sollen (5. 2), bestimmt der Finanz⸗Minister. l
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschrif⸗ ten des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz-Samml. S. 1197) zur Anwendung.
zusammen
Jede Verfugung der Staatsregierung über die im 5§. 1 unter Nr. I, Il, und III bezeichneten Eisenbahnen (beziehungs⸗ weise Eisenbahntheile) durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages. Alle dieser Vorschrift entgegen einseitig getroffenen Ver⸗ fügungen sind rechtsungültig. . . . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. Mai 1885.
(L. 83) Wilhelm. Maybach.
von Puttkamer. von Goßler.
von Boetticher. von Scholz. Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.
von Bismarck. Friedberg.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Der bisherige ordentliche Lehrer am Realgymnasium zu Barmen, Dr. Auler, ist unter Verleihung des Titels Ober⸗ lehrer in die erste Lehrerstelle an der Gewerbeschule zu Saar— brücken berufen worden.
Se. Excellenz der Ministerial-Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten, Königsberg i. Pr.
Angekommen: Rath Greiff,
Die Nummer 17 der Gesetz-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 9055 das Gesetz, Mitteln für die Erweiterun Staats⸗Eisenbahnnetzes.
Berlin, den 13. Mai 1885.
Königliches Gesetz-Sammlungs-Amt. Didden.
betreffend die Beschaffung von g und Vervollständigung des Vom 7. Mai 1885.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Berlin, 13. Mai. Se. Majestät der g empfingen heute den Chef des Civil—
irklichen Geheimen Rath von Wilmowski, zum
Preußen. Kaiser und Köni kabinets, W
— Ihre Majestät die Kai empfing in Baden-Baden von Sachsen-Altenburg.
Kaiserin und Königin den Besuch Sr. Hoheit des Herzogs
— Der Schlußbericht des Reichstages befindet sich
— In der heuti welcher die Staats-⸗Minister von Boett Schellendorff, der Staatssekretär des R Schelling, der Staatssekretär Burchard, sowie mehrere ande rath nebst Kommissarien dessel Berichte der Wahlprüfun
Es wurde zunächst von Wöllwarth berathen.
Namens der Kommission von Gravenreuth:
Der Reichstag wolle beschließen die Wabl des Abg. Frhrn. 10. Wahlkreises
über die gestrige Sitzung in der Ersten Beilage.
ung des Reichstages, icher und Bronsart von Reichs⸗Justizamts, Dr. von des Reichs ⸗Schatzamts, von re Bevollmächtigte zum Bundes⸗ ben beiwohnten, nahm das Haus gs⸗Kommission entgegen. über die Wahl des Abg. Freiherrn
gen 100.) Sitz
beantragte der Abg. Freiherr
von Wöllwarth zum Vertreter des
des Königreiches Württemberg für gültig zu
Das Haus trat diesem Beschlusse bei.
Es wurde sodann die Wa
Ramens der Kommission b Wahl für gültig zu erklären. Der Antrag der Kommission wurde angenommen. Des Weiteren verhandelte das Haus Über die Dr. Delbrück. Namens der Kommission beantra der Reichstag wolle beschließen:
L die Beschlußfassung über die Gülti Dr. Delbrück in Berlin auszusetzen,
II. den Herrn Rei zu ersuchen, veranlassen
1) daß die sub ?2 bemerkten Polkvitz, Pafstitz, Bandelitz und Cartzi
2) daß die Guts, und resp. und Wolfedorf im Kreise Franzbur hof mit Waase im Kreise Rügen die Wäblerlisten statt der vorgesch 1884 zur Einsicht ausgele
3) daß die bei d, e, g beantragten V
hl des Abg. Bertram berathen. eantragte der Abg. Dr. Lotz die
Wahl des
gte der Abg. Behm: gkeit der Wahl des chekanzler unter Mittheilung dieses Berichts
fehlenden Wählerliften tz dem Reichstage eingesandt
Gemeindevorstände in Grünhufe g, sowie in Silenz und Ummanz« aus welchem Grunde riebenen Frist im Monate Juli gt sind, amtlich vernommen werden,
der Besprechung des Wablprotestes sub 3 a, ernehmungen und Beweisaufnahmen erfolgen,
genommenen Verhandlungen dem Reichstage vorgelegt
Der Kommissionsantra Es folgte die Berathu zur Erörterung im Plenum nicht Einsicht im Bureau niedergelegt sind.
g wurde unverändert angenommen. Petitionen, welche als geeignet erachtet und zur
Das Haus erklärte, dem Antrage der Kommission gemäß,
diese Petitionen als zur Erörterung im Plenum für nicht ge⸗ ignet. ; * Das Haus berieth sodann in zweiter Lesung die Ueber⸗ sichten der Ausgaben und Einnahmen des Deut⸗ schen Reichs für das Etats jahr 1883.84 auf Grund des Berichts der Rechnungs⸗Kommission.
Der Berichterstatter. Abg. Dr. Meyer (Halle) beantragte Namens der Rechnungskommission:
Der Reichstag wolle beschließen: —
1) die in der Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen des Rechnunge jabres 188384 (Nr. 7 der Drucksachen nachgewiesenen Etatsũberschreitungen 13 339 945 85 A, und außeretatsmäßigen Ausgaben wit. 3226199, 34. zusammen 16566 145,19 ,
und zwar
bei den fortdauernden Ausgaben.
bei den einmaligen Ausgaben. .
bei den Ausgaben der Einnahmeverwal⸗
neee, bei den Ausgaben des vereinsländischen Hauptzollamts zu Hamburg 2432002. zusammen wie oben . 16566 145, 195 4, vorbehaltlich der bei Prüfung der Rechnung etwa noch sich er— gebenden Erinnerungen vorläufig zu genehmigen; .
2 die in der Anlage T zu der bezeichneten Uebersicht nach⸗ gewiesenen, die Einnahme ⸗Etats überschreitenden bezw außeretats⸗ mäßigen Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Ma—⸗ terialien, Utensilien und sonftigen Gegenständen nachträglich zu genehmigen. ö
Dieser Antrag der Kommission wurde nach unerheblicher Debatte angenommen.
Es folgte die erste und zweite Berathung des am 10. Mai d. J. mit Span ien abgeschlossenen Vertrages, betreffend einige Abänderungen des Tarifs A') des deutsch⸗ spanischen Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 12. Juli 1883
In der Generaldiskussion wünschte der Abg. von Schalscha Kontrolemaßregeln dafür, daß das aus Spanien eingeführte Olivenöl wirklich spanischer Herkunft sei. .
Der Staatssekretär von Burchard erwiderte, daß Olivenöl aus anderen als meist begünstigten Ländern nicht zu er— warten sei.
Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Bam⸗ berger, Richter und von Schalscha wurde die Generaldiskus⸗ sion geschlossen.
In der folgenden zweiten Lesung, in welche das Haus sofort eintrat, wurde der Vertrag unverändert angenommen.
Das Haus berieth sodann in dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung? des Zoll⸗ vereinigungsvpertrages vom 8. Juli 1867, auf Grund der in zweiter Lesung unverändert angenommenen Vorlage in Verbindung mit dem mündlichen Bericht der TVI. Kom— mission.
Der Gesetzentwurf wurde unverändert angenommen.
In Bezug auf die Anträge der Abgg. Struckmann und Dr. Orterer wurde folgender Antrag der Kommission ange— nommen:
Der Reichstag wolle beschließen:
in Erwägung, daß mit Rücksicht auf die Geschẽftslage des Reichstages eine erschöpfende Berathung der Anträge Struckmann und Dr. Orterer in dieser Szession Fnicht mehr thunlich erscheint, äber dieselben zur Tages ort nung überzugehen.
In dritter Lesung wurden hierauf die Konvention zwischen dem Reiche und dem Königreich Madagaskar vom 15. Mai 1883, der Freundschafts- und Handelsvertrag zwischen dem Reich und der südafrikanischen Republik; die Konvention zwischen dem Reich und dem König von Birma, sowie der zwischen dem Reich und Belgien über die Bestrafung der auf den beiderseitigen Gebieten verübten Forst⸗, Feld⸗, Fischerei⸗ und Jagdfrevel abgeschlossene Vertrag unverändert angenommen.
Auch der Entwurf eines Gesetzes, betr. die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1835/86, auf Grund der in zweiter Lesung un— verändert angenommenen Vorlage wurde ohne Debatte unver— ändert genehmit.
Es folgte nunmehr bei Schluß des Blattes die Fortsetzung der dritten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Lesung ge— faßten Beschlüsse. Die Berathung wurde mit der Vosition Cichorien fortgesetzt.
— Nach der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat März d. J. auf deutschen Bahnen (aus⸗ schließlich der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 41 größeren Bahnen beziehungs⸗ weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 31 452,99 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 14129 Courier⸗ und Schnellzüge, 111 912 Personenzüge 64 206 gemischte Züge und 110 943 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 2I 7 Courier⸗, Schnell⸗ . und gemischte Züge und 26 269 Güter⸗, Materialien- und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 742 670 069 Achskilometer bewegt, von denen 209 384 843 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 180 247) fahrplanmäßigen Courier⸗, Schnell-, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 676 oder (,35 pCt. (gegen 0, 22 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 0, 85 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 214 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 455 Verspaͤtungen ( 0,24 pCt.) zur Last fallen (gegen 0,25 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 179 100 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen—⸗ beförderung 313, oder 0,17 pCt., mithin eéo7 pCt. weniger. In Folge der Verspätungen wurden 306 Anschlüsse versäumt (gegen 233 in demselben Mona; des Vorjahres und 3085 im Vor— monat). Wird eine Gruppirung der Eisenbahnen nach den auf je eine Anschlußversaumniß entfallenden Zugverspätungen vorgenommen, so kommen in erster Reihe: die Stargard⸗ Küstriner Eisenbahn (3 Anschluß⸗Versäumnisse auf 1 Verspã⸗ tung) mit 9.33 pCt., die Main⸗Neckar⸗Eisenbahn (6 Anschkuß— Ver säumnisse auf 4 Verspätungen) mit 0,67 pCt., die Breslau— Warschauer Eisenbahn (1 Anschluß⸗Versäumniß auf 1 Ver⸗ spätung) mit 1,06 pCt., während die Württembergischen Staats⸗Eisenbahnen (7 Anschluß-Versaumnisse auf 7 Ver spätungen) mit 6,00 pCt., die Badischen Staats⸗Eisenbahnen ¶ Anschluß⸗Versäumnisse auf 44 Verspätungen) mit 6, 290 pCt., die Beaunschweigischen Eisenbahnen (2 Anschluß⸗Versaumnisse
auf 14 Verspätungen) mit 700 pCt. die letzten Stellen ein⸗ 22 und auf 11 Eisenbahnen 39 Verspätungen ohne An⸗ schluß⸗Versäumnisse und auf 7 Eisenbahnen weder Ver⸗ spätungen noch Anschluß⸗Versaumnisse vorgekommen sind.
Bayern. München 11. Mai. (Allg. 3ig) Der König hat sich heute nach Schloß Berg begeben, und es wird dori⸗ hin auf Allerhöchsten Befehl auch das Königliche Hoflager verlegt werden.
Sachsen Weimar⸗Eisenach. Weimar, 12. Mai. (Th. Corr.) Am Großherzoglichen Hofe ist am Sonn⸗ abend Prinz Wilhelm von Sach sen⸗Weimar-⸗Eise⸗ nach, ältester Sobn des Prinzen Hermann, mit seiner jungen Gemahlin, Prinzessin Gerta, Tochter des Fürsten von Isen⸗ burg⸗Büdingen⸗Wächtersbach, eingetroffen. Aus Veranlassung der Anwesenheit des neuvermahlten Paares haben bei Hofe verschiedene größere Festlichkeiten stattgefunden.
Waldeck und Pyrmont. Arolsen, 11. Mai. (Hann. C) Die Königin Emma der Niederlande iß gestern Nachmittag zum Besuch ihrer Fürstlichen Eltern am hiesigen Hofe eingetroffen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 11. Mai. (Wien. Abdp.) Die Kaiserin ist mit der Erzherzogin Marie Valerie heute Vormittags von Heidelberg in Schönbrunn angekommen.
Pest, 11. Mai. (Wien. Ztg.) Im Abgeordneten⸗ hause wurde heute die Spezialdebatte über die Regierungs⸗ vorlage, betreffend das Wasserrecht, zu Ende geführt. Die Diskujsion bot keine bemerkenswerthen Momente und be⸗ schränkte sich auf die streng sachlichen Bestimmungen des Ent— wurfs, dessen Annahme nunmehr als zweifellos gilt.
Der Justizausschuß des Abgeordnetenhauses hat den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der In⸗ stitution der Ersatzrichter an der Königlichen Tafel, unverändert angenommen.
Der Finanz⸗Ausschuß des Abgeorbnetenhauses genehmigte die Vorlagen in Betreff der Matraer, Bekeser und Biharer Vicinalbahnen im Allgemeinen und Speziellen.
Agram, 11. Mai. (Wien. Ztg.) In Landtage be— antragte bei Verhandlung des Titels 8: „Kosten des Königlichen Kommissariats“, 100 000 Fl., die ge— mäßigte Opposition, diesen Betrag zu nützlichen Investitionen zu verwenden. Folnegovic wünschte, daß diese Summe unter die während der Unruhen geschädigten Landleute vertheilt werde. Es sprach hierauf Pofilovic, welcher wegen mehrerer Ausfälle zwei Mal zur Ordnung gerufen wurde. Schließlich wurde die Debatte vertagt. m
Schweiz. Bern, 12. Mai. (W. T. B. Die englische Gesandtschaft theilte dem Bundesraih mit, daß die „Commercial Kable⸗ Company“ dem inter⸗ nationalen Telegraphenvertrage beigetreten fei. — Der Bundesrath beantragte bei der Bundes versammlung den Beitritt der Schweiz zu den am Weltpostkongreß zu Lissabon abgeschlossenen Nebereinkom men.
Sroßbritannien und Irland. London, 12. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Premier Gladstone? der Botschafter Baron Staal habe die Befürchtung geäußert, daß feine (Gladstone's) und Lord Granville's gestrigen Mittheilungen die Meinung erwecken könnten, daß Staal und Lessar als formell Bevollmächtigte verhandelt hätten. Mr. Gladstone gab zu, daß das von ihm gebrauchte Wort „Ratifikation“ nur in Bezug auf einen Vertrag anwendbar sei: er hätte daher sagen sollen: der Botschafter Baron Staal habe die Billigung seiner Regierung nachgesucht. Baron Staal habe Lord Granville folgende Darstellung des Sachverhalts über— mittelt: „Lord Granville, Lord Kimberley, Lessar und ich sind über den Entwurf eines Abkommens hinsichtlich der Absteckung der afghanischen Grenzen übereingekommen. Ich habe den Entwurf nach St. Petersburg zur Genehmigung übersandt und das Gesuch um Genehmigung unterstützt.“ Mr. Gladstone fügte hinzu: er könne nicht sagen, daß noch irgend ein streitiger Punkt bestehe; die verhandelnden Personen hätten das Ueberein⸗ kommen getroffen, die Entscheidung aber der russischen Regierung vorbehalten. — Der Kanzler der Schatzkammer, Chil⸗ ders, theilte mit: von dem Kredit seien' bereits 71½ Mill. theils verausgabt, theils zur Deckung eingegangener Ver— pflichtungen bestimmt; außerdem würden wahrscheinlich noch “ Millionen für die Suakim- und Nil⸗Expedition erforderlich sein. — Der aufs Neue eingebrachte An trag Lope's, die Kosten für die Herstellung der Wählerlisten aus der Staatskasse anstatt aus den lokalen Steuern zu bestreiten, wurde mit 280 gegen 2568 Stimmen abgelehnt, nachdem der Premier Gladstone erklärt hatte: die Regierung werde die Beisteuer aus der Staatskasse für Irland auf 15 000 und für England auf 40 000 Pfd. Sterl. erhöhen. — Die von der Regierung bekämpfte Bill, betreffend den Bau eines kö wurde mit 281 gegen 99 Stimmen ab— gelehnt.
Das Oberhaus genehmigte heute die Bill, betreffend den Bau eines schiffbaren Kanals nach Manchester in dritter Lesung. — Lord Salisbury wies die Beschuldigung des Premiers Gladstone zurück, daß er (Salisbury) in seiner letzten Rede die russische Regierung als schwindel⸗ haft und bankerott bezeichnet habe; er habe nur gesagt: es mache keinen Unterschied, ob Jemand Versprechen absichtlich oder aus Unfähigkeit, sie zu halten, breche: dies habe er durch kommerzielle Ausdrücke erläutert. — Der Staats sekretär Lord Granville erklärte: er sei erfreut, daß Lord Salisbury die seiner Rede gegebene Deutung desavouirt habe; die Rede habe aber zu der ihr von Mr. Gladstone und Trevelyan gegebenen Deutung berechtigt. — Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde die Bill über die inter nationale unterseeische Kabel konvention in zweiter Lesung genehmigt. — Der Staatssekretär für Indien, Lord Kimberley, erklärte: es sei irr ig, zu ver⸗ muthen, daß die Regierung beabsichtige, Afghanistan als neutrale Zone zu behalten. Die Regierung stimme der Ansicht Argylls bei, daß der zur Vertheidi⸗ gung Indiens vorgeschobene Posten nicht zu weit von Englands Basis entfernt sein dürfe. Während der Verwaltung . durch Lord Ripon seien sorgfaltige Pläne für die renzvertheidigung ausgearbeitet worden, die jetzt genehmigt worden seien. Es werde auch die Errichtung einiger bedeutenderen Festungen an der afghanischen Grenz⸗
w , .
n, .
Ka binet hat seine Entlassung gegeben. Minister-Praäsident Garaschanin 'ist wiederum mit der Bil⸗
xmfrüh. (38. T. B) Eontre⸗-Rdmlralo Chef des Kronstädter Südfahrwasser⸗Geschwaders,
sch nach Khartum begeben, kämpfung der von Suakim aus operirenden Engländer zu erbitten.
erreicht. berittenen Infenterie, von denen von einer Gesammtzahl von
(ebung aus dem Wege gehen zu wollen.
überaus Sonntagsruhe einen
linie erwogen. England müsse im Nothfall die Offensive er— greifen können; doch sei es eine sehr gefährlich Politie, Herat zu einer englischen Festung zu machen. — Der
Staats fekretär Lord Granvilke hielt rie gegenwärtige
Diskussion über die afghanische Frage für sehr angezeigt und werthvoll, weil sie Indien den Beweis liefern werde, daß
ganz England einig sei, es gegen jede Gefahr'zu' ver?
theidi gen. (.
Der zur afghanischen Grenzregulirungs⸗ Kommission ge⸗ hörige Oberst Stephen ist heute Nachmittag hier einge⸗ troffen. . .
— 13. Mai, früh. (W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ meldet: Der ruf füsche Bot schafter, Baron von Staal, erhielt gestern Abend eine
telegraphische Depesche, welche dem Vernehmen nach
die Genehmigung der russischen Regierung zu der von dem Botschafter mit der englischen Regierung getroffenen vorläufigen Abmachung enthält.
Frankreich. Paris, 12. Mai.
ᷓ : (W. T. B.) Die Deputirten kammer genehmigte heute
mit 386 gegen
37 Stimmen den Gesetzentwurf, betreffend die rücksäl—
ligen Verbrecher, unter Ablehnung aller Amendements.
Der Senat und die Kammer nahmen einstimmig die Vor⸗ lage, betreffend die Verleihung von Ordensauszeichnun⸗ gen an die Marinesoldaten in Tongking, China
und Madagaskar, an. — Der Senat genehmigte den
antrag auf Aus schluß er Scf enk rennen Hin⸗
richtungen. — Beide Kammern vertagten sich sodann
bis Sonnabend.
Italien. Rom, 12. Mai. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer brachte Bertan! (von der äußersten Linken) heute eine Interpellation ein, betreffend die von der Regierung in Afrika und am Mittelmeer befolgte
Jolitit.
Serbien. Belgrad, 12. Mai. (W. T. B.) Das
Der bisherige dung eines neuen Kabinets beauftragt worden.
Rußland und Polen. St. Pete cs burg, 13. Mai, Schmidt ist zum er St Contre⸗ Admiral Golowatschoff zum Chef der Kronstädter Nord⸗ fahrwasser⸗Schiffsabtheilung, Contre⸗Admiral Kopytoff zum
Chef der zweiten Scheerenabtheilung, Contre-Admiral Novi— koff. zum Chef
Die in Kronstadt liegenden Kriegsschiffe haben gestern begonnen nach der Rhede hinauszugehen und werden dort
des Minengeschwaders ernannt worden. —
ihre Klarmachung vollenden. Afrika. Egypten. Dongola, 9. Mai. Allg. Corr.)
Sen eral-Major Dor mer wird in der Abwesenheit von Sir Erelyn Wood, der Kommando am oberen Nil übernehmen.
sich nach Kairo begeben hat, das
. Es verlautet, daß Osman Digma mit einigen An— hängern in Berber weilt. Der Emir von Berber hat um sich Truppen zur Be—
Suakim, 8. Mai. (A. C) Lord Wolseley nahm
( heute, begleitet von General Graham und dessen Stabe, eine eingehende Inspektion
der Umgebung vor, um zu entscheiden, welche Stärke die Garnison haben solle, und welche Vertheidigungswerke zum Schutze der Stadt während des Sommers erforderlich sind. Der Erfolg des britischen An— griffs auf Takul hat auf die Amaras gewaltigen Eindruck gemacht, und eine große Anzahl derselben ist geneigt, sich zu
nunterwerfen.
Die Hitze nimmt zu und hat 100 Grad in den Zelten Das Hospital füllt sich mit den Mannschaften der
3560 Mann 70 krank sind. Das australische Kontingent hat
. sich erboten, ein Corps berittener Plänkler zu bilden. Aus
Ka sjala melden bis zum 12. April reichende Berichte, daß die Garnison noch immer Stand hält.
Zeitungs ftimmen.
Zu der Diskussion des Reichstages über die Sonntags⸗ arbeit bemerkt der „Hannoversche Kourier“:
„Es hätte in der That sehr bedenklich erscheinen mögen, der Diskussien über das erwähnte Bruchstück einer Arbeiterschutzgesetz Darum stellte auch der Kanzler seinen Mann; und nicht nur dies: er selbst ging zum Angriff über, wies gründlick und überzeugend nach, daß selbst jenes Bruch ftück
noch nicht beschlossen werden könne, riß dem Zentrum und den Sozial⸗ demokraten unbarmherzig die schöne Maske dom Gesicht und nagelte in wirksamer Weise fest, daß beide, Centrum und Sozialdemokratie, rmnur für ihre Arbeiterkreise eine Wablparole über den bösen Bundes⸗ aAaanth“ brauchten, während sie doch beide trotz ibrer stets bebaupteten SEBigenschaften als Kenner und Vertreter der Arbeiterinteressen nicht minmal zu sagen wüßten, wie diese Regelung der Sonntagsfrage vom
Arbeiter selbst materiell empfunden würde. In einer geradezu glän· zenden Paradeführung setzte er namentlich die Sozialdemokratie auf den Sand, indem er ihr rund beraus sagte: euch treibt nur die
. Furcht vor einer Enquete, die uns Gelegenheit geben könnte, uns ein.« mal mit Hunderten von Arbeitergruxpen erschöpfend auszusprechen.“
— In der „Neuen Reichscorrespon denz“ lesen wir: O
Ohne Zweifel hat die Forderung völliger Sonntagsruhe in der Fabrik, wie in der Werkstatt, auch für Diejenigen, welche nicht von
pezifisch kirchlichen Gesichtspunkten gelestet werden, etwas überaus
Ansprechendes. Die Ruhepause nach der strengen Arbeit der Woche tbut dem Arbeiter zur Erholung, zur geistigen und körperlichen Kräftigung, zur Erhaltung der Frische und Gesundheit so dienlich, daß Anträge auf Durchführung völliger durchaus arbeiterfreundlichen Charakter kaben und zumeist auch auf Zustimmung aus den Kreisen der Arbelter rechnen können. Allein die Sache hat doch auch eine andere Seste, von der aus man unter Umständen gerade im Interesse der Arbeiter zu ganz entgegengesetzten Resultaten gelangt. Es ist nämlich bei der heutigen schwierigen Lage der In dustrie mehr als wahrscheinlich, daß das Verbot der Sonntagsarbeit ür einen Theil derjenigen Induftrien, welche letztere bisher benutzten, eine Frniedrigung des Arbeitslohnes bis zu 140,9 nach sich ziehen würde, zumal in Deutschland, wo man es mit der Durchführung derartiger Gesetz es be ⸗
immungen ungleich strenget nimmt, als z. B. in der Schweiz. In fowelt eine osolche Folge von dem Verbot der Sonntags arbeit zu erwarten wäre, vVürde die Maßregel den arbeitenden Klaffen nickt zum Vortbeile ggereichen. . *
ie Behaglichkeit des Lebens, fondern auch die körperlicke und geistige
Denn ron der Höhe des Arbeitslobnes hängt nicht blos
Entwickelung der Bevölkerung ab; die Stärkung der Gesundheit und Kraft, welche man von der Sonntags ruhe erwartet, würde nicht ein⸗
treten, wenn diese mit einer füblbaren Schmäleruag des Arbeite ver—= dienstes erkauft werden mäßte; ihr Segen würde sich in das Gegen⸗ tbeil verwandeln.
Es liegt daber offenbar im woblverstandenen Interesse der Ar⸗ beiter selbst, doß, bexor die Sonntagsruhe über das schon von der Sitte berbeigeführte Maß binaus gesetzlich dekretirt wird, genau fest⸗ gestellt werde, welche Wirkungen eine solche Maßregel auf die Lohn— verbältnisse der Arbeiter haben müßte. Nicht derjenige, welcher obne Röcksicht auf die materiellen Interessen der Arbeiter, von denen wiederum ibre körperliche und geistige Entwickelung abhängt, die völlige Sonntagsruhe gesetzlich erjwingt, handelt daber in Wahrheit arbeiterfreundlich, son dern derjenige, der nicht eber mit solchen gefetz⸗ geberischen Maßnahmen vorgeht, bis er sich versichert bat, daß sie den Lohn nicht berabdrücken, und welcher die Sonntage ruhe nicht ohne Rücksicht auf die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern nur soweit durchfübrt, als diese es gestatten. So haben die von der Arbeiterschutz Kommission dem Reichstage vorgeschlazenen Bestim⸗ mungen über Sonntagsrube zwar den Schein der Arbeiterfreundlichkeit, in Vabrbeit zeigte sich aber all. in Furst Bismarck als der Vertreter der Inter⸗ effen der Arbeiter, indem er diese Vorschläge mit der Forderung be—= kämpfte, daß zunãchst durch eine Enquete festzustellen sei. ob und in⸗ wieweit die materielle Lage der Arkeiter von solcen Bestimmungen berührt wird.
— In Betreff des Uebereinkommens mit Spanien wegen des Roggenzolls bemerkt der „Börsen⸗-Kourier“
Die Mittheilung ist um so überraschender, als in den bethei— ligten Kreisen auch nicht die mindefte Abnung von diesbezüglichen Verhandlungen existirte, geschweige denn von der Möglichkeit eines derartigen Uebereinkommens. Man wird nicht umhin können, in dem Abschluß des letzteren einen erneuten Beweis für die Geschick⸗ lichkeit der deutschen Reichsregierung zu erkennen, da derselbe nur eine Konsequenz der in Bezug auf die Erhöhung der Getreidejslle einge nommenen Haltung derselben bildet. Nimmt man einmal den Stand⸗ punkt an, daß eine Erkõhur g der Getreidezõlle wünschenswerth oder noth⸗ wendig sei, so wird man in der Bindung des Roggenzolles durch den Dandelsvertrag mit Spanien bis zum Jul 1887 nothwendig eine Kala⸗ mität erkennen müssen, da sie die Wirkung der gestern in dritter Lefung be⸗ schlossenen Erböhung von eine auf drei Mark pro hundert Kilo für die nächsten beiden Fahre wenn nicht völlig zu varalysiren, doch wesent⸗ lich abzuschwächen geeignet erschlen. Die Reichsregierung hat daher von ihrem Standrunkt aus nur konsequent gehandelt, wenn sie einen Verzicht Spaniens auf die Bindung dieses Zolls herbeizuführen suchte und in Wirklichkeit herbeigeführt hat.“
Ekisenbabn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 13. — Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: Vom' 1. Mat 1885, betr. Aenderung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutsch⸗ lands in Bayern. — Vom 2. Mai 1885, betr. Abrechnung verkehr mit der Postverwaltung. — Nacrichten.
Statiftische Nachrichten.
Die überieeische Auswanderung aus dem Deutschen Reich über deutsche Häfen und Antwerpen betrug im Monst Mäcz d. J. 10745 Personen, in demselben Monat des Vorjabres 19278; für das erste Viertel dieses Jahres sind 17325, des Vorjabres 29 782
überseeische Auswanderer nachgewiesen.
Kunft, Wissenschaft und Literatur.
Die Deutsche Civilprozeßordnung, für die Praxis erläutert von O Reincke, Direktor am Landgericht zu Berlin. S808 Seiten. Seit einem halben Jahrzehnt ist die Deutsche Civilprozeßordnung in Wirksamkeit. Aber so eifrig Theorie und Praxis fich shr auch ge · widmet haben, viel zu eigenartig und einschneidend tritt das System der Civilprozeßordnung uns entgegen, als daß dessen Einlebung nicht eine weit längere Arbeit und Erfahrung erfordern sollte. Der Verfasser liefert in diesem Werke einen schätzenswertben Beitrag zur organischen Durchbildung der Civilprozeßordnung. Speziell aber hat er sich dabei eine praktische Aufgabe gestellt, seine Erläuterungen wesentlich den Zwecken der Praxis anzupassen, wozu noch ein Bedürfniß vorhanden sei. Von einem solchen Buche darf im Allgemeinen erwartet werden, daß es den Praktiker zu der gewöhnlichen, d. h. nicht die Vertiefung in Einzelfragen erheischenden Rechtsanwendung in Stand setze, im Be—⸗ senderen, daß es ihm eine rasche Ucbersicht über das civilprozessuale Verfahren eröffne. Diesen Anforderungen wird der Verkasser gerecht. In sachlicher Beziehung hat er den Stoff möglichst ab— gegrerzt, die theoretische Konstruktion auf das zur Grundlegung des Verfahrens Nothwendige beschränkt und sonst das Augenmerk auf rie praktische Auzgestaltung desselben gerichtet, auch zu den bestehenden Kontroversen überall Stellung genommen, wobei die Literatur im Wesentlichen, die Rechtsprechung des höchsten Gerichtsbofs ausgiebig berücksichtigt worden. In formeller Hinsicht sind getrennte Tertnoten allerdings der Uebersichtlichkeit nicht förderlich; doch hat der Verfaffer diesen Nachtheil durch systematische Gliederung und Gruppirung thun⸗ lichst auszugleichen gesucht. Auch zur Einführung unferer juristischen Jugend in den Civilprozeß wird sich der Kommentar als nicht un⸗ geeignet erweisen. Um Uebrigen ist der Verfasser durch die in Gemein— schaft mit dem Reichsgerichts ⸗ Rath Rehbein bearbeitete Ausgabe des Preußischen Landrechts (3. Auflage, 1885) literarisch bereits gut bekannt. .
— Im Verlage von J. Guttentag (D. Collin) zu Berlin und Leipzig sind kürzlich von der 8. Auflage von Kochs Allgemeinem Landrecht für die Preußischen Staaten, welche mit be— sonderer Berücksichtigung der Reichsgesetzsebung vom Ober Landgerichts. Rath A. Achilles, dem Geheimen Justiz⸗Kath und ordentlichen Professor der Rechte Dr. P. Hinschius, dem Geheimen Ober— Justiz. Rath R. Jo how und dem Regierungs- Rath F Vier baut bearbeitet wird, die Lieferungen 16 und 17 erschienen. Dieselben ent balten vom J. Theile des Allgemeinen Preußischen Landrechtes Titel 12 (Von den Titeln zur Erwerbung des Eigenthumz, wesche aus Verordnungen von Todes wegen entstehen), 13 (Von Er— werbung des Eigenthums der Sachen und Rechte durch einen Dritten) und 18 (Von der Erhaltung des Eigenthums und der Rechte) und sind von zablreichen lehrreichen Anmerkungen, die sich auf jeder Seite unter dem Texte befinden, begleitet. . .
— Der preußische Gerichtsvollzieher. Syste matisch geordnete Zusammenstellung aller, das Gerichts vollzieberamt in Preußen betreffenden, reichs ⸗ und landesrechtlichen Gesetzesvorschriften und ministeriel! len Ausführungsbestim mungen. Mit Erläuterungen von Heinrich Walter, Rechtsanwalt und Notar a. D. Liefe⸗ rung J. Berlin, 1885. Fri. Siemenroth. Preis 1 — Das vor- stehende Werk, dessen 1. Lieferung vorliegt, will, wie schon der Titel an⸗ giebt, alle auf das Gerichts volljieberamt in Preußen bezüglichen Bestimmungen, soweit dieselben einerseits in den Reichs. und Landes gesetzen enthalten und andererseits in Verfügungen der Justizverwaltung oder in Anordnungen anderer Verwaltungsbehörden zum Ausdruck ge— langt sind, in ihrer heutigen Gestaltung und Geltung umfassen. Diese Bestimmungen sollen in ihrer amtlichen Tertfassung wiedergegeben und in 2 besonderen Theilen söstematisch zusammen⸗ gestellt werden. Der 1. Theil wird die größeren organisatorischen Bestimmungsakte, welche das Gerichts vollzieheramt lediglich und im Ganzen zum Gegenstande haben, namlich die Gerichts vollzieherordnung vom 23. Februar 1885, die Geschãftsanweisungen vom 24. Juli 1879 und 23. Februgr 1885, sowie alle die Gebühren der Gerichtsvollzieher betreffenden Vorschriften enthalten. Innerhalb des Textes sind die einschlaͤgigen bezw. ergänzenden anderweiten gesetz⸗ lichen und reglementarischen Bestimmungen überall an zugehöriger
Verlag von O. W. Müller ebendaselbst. (14 6.) —
Sielle jusätzlich eingefügt, wadurck die wünschenswertke Uebersichtlich⸗ keit über den gesammten zusammengebörigen Rechtsstoff wesentlich erleichtert sein dürfte. Außerdem sind alle diese Bestimmungen mit fortlaufenden erläuternden Anmerkungen und erklärenden Hinweisen auf. Parallelstellen versehen worden. Im 2. Theile sollen Tie übrigen, das Gerichte volljieheramt nur in einzelnen bestimmten Richtungen seiner Ausübung berübrenden Bestimmungen, welche in anderen Reicht ⸗ urd Landesgesetzen jerstreut nieder— gelegt sind. nach charakteristischen Gruvrben geordnet zusammenaeftellt werden. Demgemäß wird dieser Theil insbesondere das Zustellungẽ⸗ wesen, das Vollstreckungs verfahren, das Hinterlegungswesen, die Wechsel⸗ protestaufnabme, das bei Vornabme von Siegelun gen, Entsie gelungen und Inventuren zu beobachtende Verfabren, das Stempelstenerwesen, sowie die Mimwirkung des Gerichts voll iebers bei dr Gerichts often⸗ einziebung bebandeln. Auch hier wird stets darauf Bedacht genommen werden, durch Einreibung der einschlä igen Vorschriften an gebõrigem Orte, bejw. durch Hinweise auf Parallelstellen den Gesammtũberblick über den vorhandenen Rechtsstoff leicht und bequem zu vermitteln. Auf diese Weise durfte mit Walters preußischem Gerichts vollzieher' sowobl den Gerichtsvollziehern und den Anwärtern zr diesm Amte ein den Dien st erleichterndes und die Belebrung förderndes nũtz liches OHüũlfe⸗ buch, als auch den aufsistführenden Richtern und anderen Borstands⸗ beamten zur leichteren Orientirung ein bequemes und willkommenes Nackschlagebuch dargeboten werden. — Das eiwa 20 225 Druckbogen gr. 80 umfassende Werk wird in 5 bis 6 Lieferungen zum Preise von je 1 „ vollständig sein; die Lieferungen werden je ungefähr 4 Druck⸗ bogen enthalten und in kurzen Zwischenräumen zur Ausgabe gelangen, so zwar, daß das Werk jedenfalls bis zum 1. Juli d. J. vollständig vorliegen soll. Der Preis wird sic auf 5 bis 3 beziffern. — Die 1. Lieferung des Werkes, die soeben erf cienen ist, bringt vom ersten, die Rößeren organisatorischen Bestimmungsakte entbaltenden Theil: 1) die Gerichtsrollzieberordnung vom 23. Februar ordnung für die Gerichtẽdiener vom 23. Februar 1885 Geschäftsanweisung für die Gerichts voslsieber vom 24. Juli ist auf die schon oben angegebene Weise bearbeitet. : Unter Mit⸗ Abilles in Berlin, Prof. g in Greifswald, Prof. Brie in Bulmerineg in Heidelberg, Prof. Burckhard in Warjburg, Prof. Carreras v Gonzalcz in Madrid, Prof. Costi in Atben, Geh. Rath Prof. von Curd in Berlin, Prof. Dargun in Krakau, Geh. Rath Wach in Leipzit, Geh. Rath ron Windscheid in Leipzig, Prof. Zitelmann in Bonn und anderen Rechtsgelebrten her— ausgegeben von Dr. von irchen heim, Docent der Rechte in Heidelberg. Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke, 1885. Bd. JV Heft 8 enthält nur ausländische Literatur und zwar: Tarring, J. Ch. Chapters on the 12 relating to the colonies. — II. Rechts- geschichte; Bogisie V. De la forme dite inokosna de ia famille rurale chez les Serbes et les Croates. Louis- Lucas P. Etude sur la vénalitè des ebarges et fonctions publiques et sur celle des offices ministériels depuis l'antiquitèé romaine jasqu'à nos jours. précédé d'une introduction gent rale. Beauchet, L. Etude historique sur les formes de la celébration du mariage dans l('eancien droit frangais. Chiapelli, L. Lamministrazione della Ginstiria in Firenze. Elton, C. Origins of English History. — III. Privatreckt: Appletun G. Resumé du cours de droit romain professe à la facnlts de droit de Lyon. Polacco, V. Della divi- sione operata. da ascendenti fra discendenti. Glasson. E Ele- ments du droit frangais consider dans ses rapports avec le droit naturel et l'sconomie politiqne. Mayne, J. D. and Lamley Smith. Lreatise on Damages. Smith, H. A Treatise on the Law of Negligenee. Brice, 8 A Treatise on the doctrins of Ultra Vires ete. Peter. Apsely Petre Analysis and Digest of the Decisions of Jessel. — 1V. Handelsrecht: Copinger, W. A. The Law of Copyright in works of Litsrature and Art. Fouillet E. Trait théorique et pratique des dessins et modeles de fabrique. Manuel de Jurispradence des Assurances terrestres avec le texte et le commentaire de la loi da 5.I. 1883 sur la réèsponsabilités locative par P. Cauvin et G. Sainctelette. — J. Strafrechtswissenschaft: Habe, R. v. Wrozda Wrozba i. Pokora. Pawinski, A. O pojednanin w zabòjstwie. Lajoye, R. La femme en pr son. Code penal des Pays-Bas. Lawson. J. B. The aljude ed Cases on Insanity as a defence to crime. Ferri. E. I' nuovi orizzonti del diritto e della procedura penals. — VI. Kirchen- recht: Scadato. F. Stato e Chiesa secondo Fra Pablo Sarpi. Seaduto, Fr. Ilͤñ concetto moderno del diritto ecclesiastico. — VII. Staats, und Verwaltungsrecht: Forbes. A. Urquhart; the Law ef Savings Banks since 1878. — VIII. Internationales Recht: Hall. W. E. A Treatise on international aw. Basile sco, N. Etudes de droit international privs. Du conflit des lois en matiere de snecession ab intestat. Weiss. A. et Louis- Lucas P. Le droit d'Extradition appliqus anx dèlits politiques, d'après le Dr. Lammasch. Spear, T. 8. The Law 6f Erxtradition, inter- national and interstate. — ITX. Hülfswissenschaften: Rambaud. . Du Placement des Cavitauxz en valeurs de Bourse.
— Von der im Ministerium der öffentlichen Arbeiten beraus—ↄ gegebenen „Zeitschrift für Bauwesen“ ist socben das jweite Vierteljahrsheft 35. Jahrgangs 1885 zur Ausgabe gelangt (Berlin, Verlag der Gropius schen Buch- und Kunsthandlung, Eenst und Korn). Das Heft bringt an der Spitze die Fortsetzung der Beschreibung des Mainzer Domes, verfaßt von dem Dompräbendaten Br Friedrich Schneider in Mainz. Ven vorangeschickten geschichtlichen Nachrichten folgt nunmehr die sorgfältige Schilderung des ehrwürdigen Baues selbst. Eine vortrefflich in Holz geschnittene Ansicht des. Domes aus der Vogelschau von der Südwestseite, sowie zahlreiche Zeichnungen von schönen romanischen Kapitellen und Säulen aus dem Seitenschiff und der Gothardkapelle fo ie andere Details des Baues illustriren die Beschreibung. Die Arbeit des Ober⸗ Bau und Geh. Regierungs⸗Raths Lohse in Köln über die Elb ⸗Eisen bahnbrücken bei Hamburg und Harburg gelangt in diesem Heft mit der statischen Berechnung der Bogenträger jum Abschluß. Dagegen beginnt in dem selben eine Beschreibung der Königlichen Kriegs. Akademie zu Berlin, und zwar zunächst des Lehrgebäudes. Der erste Abschnitt der interessenten Abhandlung vom Rezierungs⸗Baumeister Hans Lutsch in Breslau, über die Backsteinbauten PoÜmmerns, welcher den Dom zu Kammin beschreibt, wird beendet und zum Vergleich eine sorgfältige Abbildung des nördlichen Kreuzflügels des Läbecker Domes gegeben. Dann beginnt eine Reihe mannigfaltiger fachtechnischer Arbeiten. Eine solche über die Rutschungen auf der Theilstrecke Treysa—=Mals— feld (Nordhausen— Wetzlar) auf der Berlin-Koblenzer Eisenbahn— strecke veröffentlicht der Regierungs. und Baurath Lebwalb in Frank furt a. M. Als eine der interessantesten und großartigsten derartigen Rutschungen, welche je bei einem preußischen Eisenbahnbau vorgekom⸗ men, bezeichnet derselbe diejenige im Beisethale an der Rothen Mühle. Dieselbe wird, wie die anderen beschriebenen, der eingehenden Beach⸗ tung der Eisenbabn-⸗Ingenieure empfohlen. Ferner wird die gãnzlich aus Eisen hergestellte Perronhalle auf dem Bahnhof Gera im König ˖ lichen Eisenbabn ⸗Direktionsbezirk Erfurt berechnet und keschrieben Ingenieur L. Brennecke in Berlin bandelt über die Herstellung und. Prüfung der Luftschleusen und Schachtrobre für Luftdruckgründungen, und Regierungs⸗Baumeister Prof. Th. Landsberg in Darm ftadt bringt seine sorgfältigen matbematischen Berechnungen des Eigengewicht der eisernen Dachbinder zum Abschluß. Mit einer Arbeit über das Entwerfen und die Berechnung der Brücken⸗ gewölbe, vom Wasser⸗Bauinsvektor Tolkmitt in Potsdam, endet diese Reihe. Dann folgt die Fortsetzung der Zufammenstellung der be⸗ merkenswertheren preußischen Staats bauten, welche im Laufe des Jahres 1883 in der Ausführung begriffen gewesen sind, und zwar mit dem Abschnitt B, enthaltend diejenigen aus dem Gebiet des Wasserbaueg: Seeufer⸗, Hafen.! und Deichbauten (Hafen zu Memel, Pillau, Neufahrwasser. Stolpmünde, Rügenwalder⸗ münde, Kolbergermünde 26 und Strombauten. Ünter der Rubrik Literatur! wird das „Lehrbuch der Heiz ⸗ und Lüftungs—⸗ technik, von Friedrich Paul, Baurath des Wiener Stabt=
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bauamt?, eingehend gewürdigt. —= Als besondere Beigabe bringt auch